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Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für eine Rentenversicherung (FlexInvest), LA 1311 A
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Allgemeine Bedingungen für eine Rentenversicherung
(FlexInvest)
Welche Leistungen beinhaltet Ihr Versicherungsschutz?
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir? Seite 2
§ 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? Seite 4
§ 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Seite 7
Was müssen Sie über die Beitragszahlung wissen?
§ 4 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Seite 7
§ 5 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Seite 7
§ 6 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? Seite 7
Welche Optionen haben Sie bei der Vertragsgestaltung?
§ 7 Wie können Sie Ihre laufenden Beiträge erhöhen oder Zuzahlungen leisten? Seite 8
§ 8 Wie können Sie Ihre laufenden Beiträge neu aufteilen oder Guthaben umschichten? Seite 8
§ 9 Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfügung stehen? Seite 9
§ 10 Wann können Sie Ihren Vertrag gegen laufende Beitragszahlung beitragsfrei stellen bzw. die vereinbarte Beitragshöhe reduzieren? Seite 10
§ 11 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen bzw. Teilentnahmen beauftragen? Seite 10
Was gilt im Leistungsfall?
§ 12 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? Seite 12
§ 13 Wer erhält die Leistung? Seite 12
Welche sonstigen Regelungen gelten für Ihren Vertrag?
§ 14 Wie verteilen wir die Kosten Ihres Vertrags? Seite 12
§ 15 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen? Seite 12
§ 16 Welche Informationen erhalten Sie während der Vertragslaufzeit? Seite 13
§ 17 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Seite 13
§ 18 Wo ist der Gerichtsstand und wann verjähren Ihre Ansprüche? Seite 13
§ 19 Welche Vertragsbestimmungen können geändert werden? Seite 13
§ 20 Was gilt bei Sanktionen und Embargos? Seite 13
§ 21 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? Seite 13
§ 22 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? Seite 13
Mit diesen Versicherungsbedingungen wenden wir uns an Sie als un- Grundlegende Begrifflichkeit: Vertragsteile
seren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Beim FlexInvest sind Das aus
Sie zudem die versicherte Person, auf deren Leben der Vertrag abge-
schlossen ist. –– den zu Vertragsbeginn vereinbarten laufenden Beiträgen inkl. den
ggf. im Rahmen einer dynamischen Anpassung (Dynamik-Option) er-
Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ih- folgten Erhöhungen bzw.
ren Vertrag von Bedeutung sind. –– dem Einmalbeitrag
Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage resultierende Guthaben führen wir in einem Vertragsteil.
für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u. a. die
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertrag- Die innerhalb der Ansparphase aus einer von Ihnen gewünschten Erhö-
lichen Leistungen beschrieben. Informationen zur steuerlichen Behand- hung Ihrer laufenden Beiträge oder Zuzahlung resultierenden Guthaben
lung der Versicherung finden Sie in den separat vorliegenden Steuerin- (vgl. § 7) führen wir dagegen in jeweils gesonderten Vertragsteilen.
formationen. Anlageoptionen
Beim FlexInvest handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversi- Sie können Ihre Anlagebeiträge (die laufenden Beiträge bzw. den Ein-
cherung gegen laufende Beitragszahlung bzw. gegen Einmalbeitrag mit malbeitrag) und Zuzahlungen auf verschiedene Anlageoptionen auftei-
garantiertem Mindestrentenfaktor. Während der Ansparphase bietet len. Hierbei können Sie zwischen chancenorientierten Anlagen in Fonds
FlexInvest Ihnen die Wahlmöglichkeit zwischen einer chancenorien- und einer sicherheitsorientierten Anlage wählen.
tierten (fondsgebundenen) und/ oder sicherheitsorientierten Kapitalan- Anlagestöcke
lage. Die jeweils aktuelle Liste der zu Ihrem Vertrag bei der chanceno- Die Anlagestöcke umfassen die in Fonds investierten Kapitalanlagen
rientierten Anlage abschließbaren Fonds stellen wir Ihnen auf unserer bei fondsgebundenen Rentenversicherungen. Sie bilden sich aus den
Webseite zur Verfügung. Anteilbeständen (Anzahl der Anteileinheiten) der einzelnen Fonds. Die
Bei der chancenorientierten Kapitalanlage ist die Kursentwicklung Anlagestöcke sind ein Sondervermögen, an dessen Wertentwicklung
der Fonds nicht vorauszusehen. Sie haben die Chance, bei Kurssteige- Sie unmittelbar beteiligt sind.
rungen der Fondsanteile einen Wertzuwachs zu erzielen. Andererseits Ansparphase
tragen Sie aber auch das Risiko von Kursrückgängen und Wertver- Die Ansparphase Ihres Vertrags ist die Zeit ab Versicherungsbeginn
lusten. bis zum Beginn der lebenslangen Rente (bzw. der Kapitalabfindung).
Im Rahmen der zulässigen Mindest- und Höchstbeiträge können maxi- Die Ansparphase eines Vertragsteils ist kürzer. Sie beginnt bei einem
mal fünf Verträge abgeschlossen werden. Nähere Informationen finden Vertragsteil erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine entsprechende Än-
Sie in der Kundeninformation. derung (beispielsweise eine Zuzahlung) durchführen.
Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, Beitragszahler
möchten wir Ihnen vorab einige Fachbegriffe kurz erläutern. In den Ver- Grundsätzlich zahlen Sie als Versicherungsnehmer die Beiträge. Zahlt
sicherungsbedingungen haben wir diese mit einem + gekennzeichnet. ein Dritter die Beiträge, erwirbt er dadurch keine Rechte aus dem Ver-
trag.
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Bezugsberechtigter Welche Leistungen beinhaltet Ihr Versicherungsschutz?
Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Leistung aus
Ihrem Vertrag erhalten soll. Grundsätzlich können Sie als Bezugsbe- §1W
elche Leistungen erbringen wir?
rechtigten jede beliebige Person benennen. (1) Ihre laufenden Beiträge bzw. Ihren Einmalbeitrag (Beiträge) legen
Fondsgesellschaft wir gemäß der von Ihnen zu Vertragsbeginn gewünschten Aufteilung
Eine Fondsgesellschaft legt Fonds (Investmentfonds) auf und verwaltet chancen- und/ oder sicherheitsorientiert an. Das aus Ihrer Anlage resul-
diese. Sie sammelt dafür liquide Mittel von Anlegern und investiert diese tierende Gesamtguthaben+ setzt sich aus dem Fondsguthaben (Fonds-
nach vorgegebenen Grundsätzen in verschiedene Anlagebereiche. Eine deckungskapital), dem garantierten Sicherungsguthaben (garantiertes
Fondsgesellschaft wird auch als Kapitalverwaltungs- oder Investment- konventionelles Deckungskapital) und den Leistungen im Rahmen der
gesellschaft bezeichnet. Überschussbeteiligung (vgl. § 2) zusammen. Für Zuzahlungen sind die
Regelungen des § 7 Abs. 4 bis 9 zu beachten.
Gesamtguthaben
Das Gesamtguthaben Ihres Vertrags berechnet sich aus dem jeweiligen a) Fondsguthaben aus der chancenorientierten Kapitalanlage
Guthaben Ihrer chancen- und Ihrer sicherheitsorientierten Kapitalanla- Die Beiträge und Zuzahlungen im Rahmen der chancenorientierten
ge über alle Vertragsteile. Anlage sind während der Ansparphase+ unmittelbar an der Wertent-
wicklung eines oder mehrerer Sondervermögen (Anlagestöcke+) ent-
Von Ihren in die chancenorientierte Anlage fließenden Beiträgen und sprechend der mit Ihnen im Rahmen Ihrer Fondsauswahl getroffenen
Zuzahlungen kaufen wir entsprechend der von Ihnen gewählten Auftei- Vereinbarung beteiligt. Ein Anlagestock besteht aus Anteilen von Fonds,
lung Fondsanteile (Anteileinheiten von Fonds). Der Wert Ihrer Fondsan- an die die Leistungen aus Ihrem Vertrag gebunden sind, und wird geson-
teile in Euro ist das Fondsguthaben (Fondsdeckungskapital). Den Euro- dert von unserem sonstigen Vermögen angelegt. Mit Beginn der lebens-
Wert des Fondsguthabens ermitteln wir dadurch, dass wir die Zahl der langen Rentenzahlung wird der auf den einzelnen Vertrag entfallende
Anteileinheiten der zu Grunde liegenden Anlagestöcke (Fonds) mit dem Anteil an den Anlagestöcken in unserem übrigen Vermögen angelegt
monatlich ermittelten Wert einer Anteileinheit des entsprechenden An- (vgl. Absatz 6).
lagestocks multiplizieren. Aus dem Fondsguthaben entnehmen wir mo-
natlich anteilig guthabenabhängige Kosten (siehe unter II. Punkt 1 in der Da die Entwicklung der Vermögenswerte der Anlagestöcke nicht vo-
Kundeninformation). rauszusehen ist, können wir die Höhe des Fondsguthabens zu keinem
Zeitpunkt garantieren. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen
Aus Ihren in die sicherheitsorientierte Anlage fließenden Beiträgen und der Wertpapiere der zu Grunde liegenden Anlagestöcke einen Wert-
Zuzahlungen bilden wir das garantierte Sicherungsguthaben (garan- zuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie im Gegenzug
tiertes konventionelles Deckungskapital). Dieses wird nicht verzinst, da aber auch das Risiko der Wertminderung. Wertminderungen bis hin
der Garantiezins vor Abzug der tariflichen Kosten 0 Prozent p. a. beträgt. zum Totalverlust können auch bei unplanmäßigen Veränderungen der
Das garantierte Sicherungsguthaben erhöht sich um die ggf. vorhan- Fonds (vgl. § 9) entstehen, beispielsweise kann die Fondsgesellschaft+
denen Leistungen aus der jährlich deklarierten laufenden Verzinsung. die Rücknahme der Anteile aussetzen. Bei Werten, die nicht in Euro
Die laufende Verzinsung entspricht dem für das jeweilige Jahr dekla- geführt werden, können Schwankungen der Währungskurse den Wert
rierten Zins-Überschussanteil abzüglich der Zinsabschläge zur Deckung der Anlage zusätzlich beeinflussen. Das bedeutet, dass das zur Verren-
der tariflichen Kosten. Die tariflichen Kosten entnehmen wir monatlich tung zur Verfügung stehende Fondsguthaben je nach Entwicklung der
anteilig (siehe unter II. Punkt 1 in der Kundeninformation). Vermögenswerte der zu Grunde liegenden Anlagestöcke höher oder
niedriger ausfallen wird.
Das jeweilige Guthaben Ihrer chancen- und Ihrer sicherheitsorien-
tierten Kapitalanlage erhöht sich ggf. noch um eine zusätzliche Leistung b) Garantiertes Sicherungsguthaben aus der sicherheitsorientierten
in Euro im Rahmen der Überschussbeteiligung (vgl. § 2). Kapitalanlage
Für das mit den Beiträgen und Zuzahlungen im Rahmen der sicherheits-
Innerhalb der ersten zehn Vertragsjahre ist das rückkaufsfähige Ge-
orientierten Anlage gebildete garantierte Sicherungsguthaben gilt ein
samtguthaben nicht gleich dem Gesamtguthaben, da die Anwartschaft
Garantiezins vor Abzug der tariflichen Kosten von 0 Prozent p. a.
auf den Schlussüberschuss in dieser Zeit nicht rückkaufsfähig ist (vgl.
§ 2 Abs. 2 b) unter „Schlussüberschussanteil unabhängig von der ge- c) Leistungen im Rahmen der Überschussbeteiligung
wählten Anlageoption“). Ab dem elften Vertragsjahr entspricht es dem Bei der chancenorientierten Anlage verwenden wir die laufenden Über-
Gesamtguthaben. schüsse zum Kauf von Anteileinheiten der gewählten Fonds.
Kundeninformation Bei der sicherheitsorientierten Anlage besteht die Überschussbetei-
In der Kundeninformation – die Sie vor Antragstellung von uns bekom- ligung u. a. aus einer jährlich deklarierten laufenden Verzinsung. Die
men bzw. heruntergeladen haben – haben wir Ihnen wichtige vorver- laufende Verzinsung entspricht dem für das jeweilige Jahr deklarierten
tragliche Informationen zu Ihrem Vertrag zusammengestellt. Zins-Überschussanteil abzüglich der tariflichen Kosten. In Abhängigkeit
von der Höhe des jährlich deklarierten Zins-Überschussanteilsatzes
Textform
(vgl. § 2 Abs. 2 b) unter „Laufende Überschussanteile bei der sicher-
Ist für eine Erklärung die Textform vorgesehen, muss diese Erklärung
heitsorientierten Anlage“) kann die laufende Verzinsung nach Abzug
zum Beispiel per Brief oder E-Mail abgegeben werden.
der tariflichen Kosten auch negativ ausfallen.
Unverzüglich
Zusätzlich erhalten Sie im Rahmen der Überschussbeteiligung ggf.
Manche Handlungen müssen Sie unverzüglich vornehmen. So zum
einen Schlussüberschuss in Euro (vgl. § 2 Abs. 2 b) unter „Schlussü-
Beispiel Zahlungen oder Mitteilungen. Darauf weisen wir Sie an den
berschussanteil unabhängig von der gewählten Anlageoption“), der die
entsprechenden Stellen in den Versicherungsbedingungen hin. „Unver-
jeweiligen Guthaben erhöht.
züglich“ bedeutet nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes
Zögern“ oder „so schnell wie eben möglich“. Leistungen vor Ende der vereinbarten Ansparphase
(2) Optionen vor Ende der vereinbarten Ansparphase
Vereinbarter Rentenbeginn
Vor Ende der vereinbarten Ansparphase können Sie mit folgenden Op-
Der vereinbarte Rentenbeginn ist der Termin, zu dem die Ansparphase
tionen Ihren Vertrag und damit auch die möglichen Leistungen flexibel
spätestens endet bzw. Ihre lebenslange Rente beginnt. Der flexible Ab-
anpassen.
rufzeitraum bietet Ihnen die Option, die Ansparphase Ihrer Versicherung
zu verkürzen und somit den Beginn der Rentenzahlung vorzuverlegen. Nähere Informationen zu den Optionen
Ein von Ihnen gewünschter Auszahlungsplan hat keinen Einfluss auf den –– Änderung Ihrer Beitragsaufteilung und Umschichtung Ihres Gutha-
vereinbarten Rentenbeginn. bens,
–– Beitragserhöhungen und Zuzahlungen sowie
Versicherungsschein
–– Beitragspausen und (Teil-)Entnahmen (Auszahlungen)
Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Ver-
trag und die zu Vertragsbeginn vereinbarten Leistungen. finden Sie in dem Kapitel „Welche Optionen haben Sie bei der Vertrags-
gestaltung?“.
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Nähere Informationen zu den Optionen –– den zu Vertragsbeginn vereinbarten laufenden Beiträgen inkl. den
ggf. im Rahmen einer dynamischen Anpassung (Dynamik-Option) da-
–– Anlaufmanagement, rauf erfolgten Erhöhungen auf Basis der zu Vertragsbeginn gültigen
–– Ablaufmanagement, Rechnungsgrundlagen,
–– Auszahlungsplan (Zeitrente) sowie –– dem Einmalbeitrag auf Basis der zu Vertragsbeginn gültigen Rech-
–– Beitragserhöhungen im Rahmen der Dynamik-Option nungsgrundlagen bzw.
finden Sie in den Besonderen Bedingungen für eine Rentenversiche- –– den Erhöhungen Ihrer laufenden Beiträge oder Zuzahlungen im
rung (FlexInvest). Sinne des § 7 auf Basis der zum Erhöhungs- bzw. Zuzahlungszeit-
punkt gültigen Rechnungsgrundlagen
(3) Tod vor Rentenbeginn
Sterben Sie vor Rentenbeginn, zahlen wir das zum Todeszeitpunkt vor- ermitteln (garantierter Mindestrentenfaktor je Vertragsteil). Dieser wird
handene Gesamtguthaben aus. Mit der Auszahlung erlischt der Vertrag. Ihnen auch in Ihrem Versicherungsschein bzw. den entsprechenden
Nachträgen zu Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen.
Das bei der chancenorientierten Anlage zur Auszahlung kommende
Fondsguthaben ergibt sich – unter Berücksichtigung der Regelungen Der zu Vertragsbeginn ermittelte Rentenfaktor berechnet sich u. a. auf
des § 14 Abs. 1 a) und 4 – aus den jeweils ermittelten Euro-Werten und Grundlage einer anerkannten Sterbetafel (DAV 2004R) und eines zu
den dazugehörigen Anteileinheiten. Den jeweiligen Euro-Wert der Ih- Grunde gelegten Rechnungszinses (1,0 Prozent p. a.). Die für die Er-
rem Vertrag zugeordneten Fondsanteile werden wir unverzüglich+ nach mittlung des Rentenfaktors zum Erhöhungs- bzw. Zuzahlungszeitpunkt
Zugang der Todesfallmeldung (vgl. § 12) ermitteln. Dabei legen wir den maßgebenden Rechnungsgrundlagen können hiervon abweichen.
nächsten Börsentag bzw. – bei Fonds, bei denen der Anteilpreis nicht Um die langfristige Erfüllbarkeit Ihrer Rente zu sichern, können wir
börsentäglich ermittelt wird – den Tag der nächsten Preisfeststellung zum Rentenzahlungsbeginn die zu Vertragsbeginn oder zum Erhöhungs-
(bei der jeweiligen Fondsgesellschaft) nach Zugang der Todesfallmel- bzw. Zuzahlungszeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen – Ster-
dung zu Grunde. betafel und Rechnungszins – zur Ermittlung der Rente anpassen, wenn
Flexibler Abrufzeitraum die Beibehaltung der bisherigen Rechnungsgrundlagen zu einer erheb-
(4) Das Ende der vereinbarten Ansparphase kann einheitlich für alle Ver- lichen Störung des bei Vertragsabschluss oder zum Erhöhungs- bzw.
tragsteile+ flexibel gestaltet werden. Zuzahlungszeitpunkt bestehenden Austauschverhältnisses von Beitrag
und Versicherungsleistung führen würde. Eine Anpassung kann nur er-
a) Frühest möglicher Rentenbeginn folgen, sofern sich die Ihrem Vertrag zu Grunde gelegte Lebenserwar-
Der frühest mögliche Rentenbeginn ist der Versicherungsjahrestag, der tung zukünftig stärker als bisher von uns angenommen ändern (verlän-
auf Ihren 62. Geburtstag folgt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie verlan- gern oder verkürzen) sollte bzw. sofern von uns ein von Ihrem Vertrag
gen, dass die Ansparphase Ihrer Versicherung verkürzt und somit der abweichender Rechnungszins festgelegt wird.
Beginn der Rentenzahlung (Fälligkeitstag der ersten Rente) unter Herab-
setzung der Rente je 10.000,- EUR Gesamtguthaben vorverlegt wird. Der Auf dieser Basis wird eine ab Rentenbeginn garantierte, konstante
Antrag auf Vorverlegung muss uns spätestens bis zum 15. des letzten Rente im Sinne von Absatz 5 gezahlt. Eine Anpassung der Rechnungs-
Monats der verkürzten Ansparphase in Textform+ zugegangen sein. Für grundlagen und somit auch der Rente erfolgt nur mit Zustimmung
die Ermittlung der herabgesetzten Rente je 10.000,- EUR Gesamtgutha- eines unabhängigen Treuhänders, der die Voraussetzungen und die
ben gilt Absatz 6 entsprechend. Nähere Informationen zur Höhe Ihrer Angemessenheit der Änderung prüft. Über eine Änderung der Rech-
Rentenfaktoren bzw. zu einer ggf. angepassten Rentengarantiezeit bei nungsgrundlagen bzw. der Rente werden wir Sie vor Rentenbeginn in
einem vorgezogenen Rentenbeginn innerhalb des Abrufzeitraums fin- Textform informieren. Die Höhe des garantierten Mindestrentenfaktors
den Sie in Ihrem Versicherungsschein+ bzw. den entsprechenden Nach- je Vertragsteil bleibt hierbei unverändert. Nähere Informationen über
trägen zu Ihrem Versicherungsschein. die jeweiligen Rentenfaktoren finden Sie in Ihrem Versicherungsschein
bzw. den entsprechenden Nachträgen zu Ihrem Versicherungsschein.
b) Spätest möglicher Rentenbeginn
Der spätest mögliche Rentenbeginn ist das ursprünglich vereinbarte (7) Zum Rentenbeginn muss die jährliche Rente mindestens 300,- EUR
Ende der Ansparphase. Er entspricht dem Versicherungsjahrestag, der betragen. Wird dieser Betrag auf Grund eines zu niedrigen Werts des
auf Ihren 85. Geburtstag folgt. zu verrentenden Gesamtguthabens nicht erreicht, wird dieses Guthaben
einmalig ausgezahlt. Hierzu gelten Absatz 10 und 12 entsprechend. Mit
Rentenzahlung ab Ende der vereinbarten Ansparphase der Auszahlung des Gesamtguthabens erlischt Ihr Vertrag.
(5) Erleben Sie den vereinbarten Rentenbeginn+, zahlen wir – vorbe-
haltlich von Absatz 6 – eine lebenslange monatliche Rente in Euro an (8) Tod nach Rentenbeginn (Rentengarantiezeit)
den vereinbarten Fälligkeitstagen. Diese Rente zahlen wir mindestens a) Sterben Sie nach Zahlungsbeginn der Rente und vor Ablauf der ver-
bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit der Rente (Rentengarantiezeit, vgl. einbarten Rentengarantiezeit, zahlen wir die vereinbarte Rente bis zum
Absatz 8), unabhängig davon, ob Sie diesen Termin erleben. Ablauf dieser Zeit. Alternativ kann der Anspruchsberechtigte die Ab-
findung der bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit noch ausstehenden
(6) Die Höhe der Rente ist vom Wert des Gesamtguthabens zum Ende der garantierten Renten beantragen. Die Beantragung hat unverzüglich mit
vereinbarten Ansparphase abhängig. Einreichung der Unterlagen zum Nachweis Ihres Todes (vgl. § 12 Abs.
3) zu erfolgen.
Das bei der chancenorientierten Anlage zur Verrentung zur Verfügung
stehende Fondsguthaben ergibt sich – unter Berücksichtigung der Re- Die Höhe der Abfindung entspricht dem für die Rentengarantiezeit zum
gelungen des § 14 Abs. 1 a) und 4 – aus den jeweils ermittelten Euro- Todeszeitpunkt zur Verfügung stehenden garantierten Deckungskapital.
Werten und den dazugehörigen Anteileinheiten. Dabei legen wir den Dieses sollte zur Finanzierung der Altersrentenzahlungen in der zum To-
letzten Börsentag bzw. – bei Fonds, bei denen der Anteilpreis nicht bör- deszeitpunkt garantierten Höhe, die ohne Eintritt Ihres Todes bis zum
sentäglich ermittelt wird – den Tag der letzten Preisfeststellung (bei der Ablauf der Rentengarantiezeit an Sie noch fällig geworden wären, die-
jeweiligen Fondsgesellschaft) des letzten Monats vor Rentenbeginn zu nen.
Grunde.
b) Bei einem vorgezogenen Rentenbeginn (vgl. Absatz 4 a)) können Sie
Die Rente zum Ende der vereinbarten Ansparphase berechnen wir – un- die ursprünglich vereinbarte Rentengarantiezeit verlängern, indem Sie
ter Berücksichtigung der Regelungen des § 14 Abs. 1 a) und 4 – aus dem mit uns eine neue Rentengarantiezeit vereinbaren. Ihr Wunsch auf Ver-
Gesamtguthaben. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Guthaben längerung der Rentengarantiezeit ist uns in Ihrem Antrag auf Vorverle-
der einzelnen Vertragsteile sowie des für den jeweiligen Vertragsteil gung des Rentenbeginns (vgl. Absatz 4 a)) mitzuteilen. Bei einer Verlän-
gültigen Rentenfaktors. gerung der Rentengarantiezeit verringern sich die Rentenfaktoren.
Dieser ergibt sich je Vertragsteil aus den zu Rentenbeginn maßge- Nähere Informationen zu einer ggf. angepassten Rentengarantiezeit und
benden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rechnungszins), Ihrem den dann geltenden Rentenfaktoren bei einem vorgezogenen Renten-
Geburtsjahr sowie dem Kalenderjahr des vertraglich vereinbarten Ren- beginn finden Sie in dem entsprechenden Nachtrag zu Ihrem Versiche-
tenbeginns und gibt die Höhe der Rente je 10.000,- EUR Guthaben an. rungsschein bzw. dem Ablaufschreiben.
Für die Verrentung der Guthaben der einzelnen Vertragsteile garantie-
ren wir Ihnen jedoch mindestens 85 Prozent des Rentenfaktors, den wir Kapitalabfindung zum Ende der vereinbarten Ansparphase
für die Guthaben aus (9) An Stelle der Rentenzahlung (vgl. Absatz 5 bis 7) leisten wir zum
Fälligkeitstag der ersten Rente eine Kapitalabfindung, wenn Sie diesen
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Termin erleben und uns der Antrag auf Kapitalabfindung spätestens bis Jahresabschluss werden von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer
zum 15. des letzten Monats der Ansparphase in Textform zugegangen geprüft. Den Jahresabschluss reichen wir zudem bei unserer Aufsichts-
ist. In diesem Fall zahlen wir das während der Ansparphase bis dahin behörde ein.
gebildete Gesamtguthaben (vgl. Absatz 10 und 12) aus. Durch die Kapi-
talabfindung erlischt Ihr Vertrag. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrags an
den Überschüssen und ggf. an den Bewertungsreserven ergeben sich
(10) Die Kapitalabfindung erbringen wir als Geldleistung bzw. – im Rah- hieraus noch nicht.
men der chancenorientierten Kapitalanlage – in Anteileinheiten der Ih-
rem Fondsguthaben zu Grunde liegenden Anlagestöcke. Der Gesamtertrag Ihres Vertrags vor dem Ende der vereinbarten An-
sparphase ergibt sich aus dem jeweiligen Ertrag der chancen- sowie
a) Bei einer Kapitalabfindung in Form einer Geldleistung zahlen wir das sicherheitsorientierten Anlage. Für den Ertrag ist
Gesamtguthaben in Euro aus.
–– bei der chancenorientierten Anlage die Entwicklung des Sonderver-
b) Die bei der chancenorientierten Kapitalanlage vorhandenen An- mögens (Anlagestöcke+), an der Sie unmittelbar beteiligt sind (vgl. §
teileinheiten können Sie sich auf Ihren Wunsch hin in ganzen Antei- 1 Abs. 1 a)), und
leinheiten übertragen lassen. Der Euro-Wert des Fondsguthabens –– bei der sicherheitsorientierten Anlage die Höhe der Überschussbe-
verringert sich vor der Bemessung der Anzahl der zu übertragenden teiligung
Anteileinheiten um die gemäß § 14 Abs. 1 a) zu entnehmenden Kosten
sowie ggf. noch um die uns von Ihrer Depotbank für die Übertragung in entscheidend.
Rechnung gestellten Gebühren. Über ganze Anteileinheiten hinausge- Die Überschussbeteiligung veröffentlichen wir jährlich im Anhang des
hende Bruchteile bzw. ein Fondsguthaben bis zur Höhe von 500,- EUR Geschäftsberichts bzw. in einer gesonderten Anlage. Über die innerhalb
erbringen wir als Geldleistung. der Ansparphase quartärlich festgelegten Überschüsse werden wir Sie
Wertpapiere, die nur von institutionellen Anlegern gekauft werden kön- bei einer Änderung zusätzlich informieren.
nen (institutionelle Anlageklasse) und an deren Wertentwicklung Sie im (1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung der Versi-
Rahmen Ihrer Fondsauswahl beteiligt sind, können wir nicht auf private cherungsnehmer
Depots übertragen. Haben Sie im Rahmen Ihrer Fondsauswahl Fonds a) Überschussquellen
der institutionellen Anlageklasse gewählt und wünschen Sie auch Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen:
für diese die Übertragung der Anteileinheiten auf ein privates Depot,
werden wir diese vor der Übertragung auf Ihr privates Depot in die für –– den Erträgen der Kapitalanlagen,
Endkunden handelbare Retailklasse der entsprechenden Wertpapiere –– dem Risikoergebnis und
umschichten. –– dem übrigen Ergebnis.
(11) Zur Ausübung des Wahlrechts werden wir Sie spätestens sechs Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit ent-
Wochen vor dem Ende der vereinbarten Ansparphase auffordern. Wün- sprechend der Regelung des Absatzes 1 b) an diesen Überschüssen;
schen Sie die Leistung in Form von Anteileinheiten, muss uns eine ent- dabei beachten wir die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstat-
sprechende Mitteilung spätestens bis zum 15. des letzten Monats der tung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung) in der
Ansparphase in Textform zugegangen sein. Andernfalls zahlen wir die jeweils geltenden Fassung.
Kapitalabfindung als Geldleistung aus.
–– Erträge der Kapitalanlagen
(12) Bei der chancenorientierten Anlage gelten für die Ermittlung des Von den Nettoerträgen der nach dieser Verordnung maßgeblichen
Euro-Werts des Fondsguthabens folgende Regelungen: Kapitalanlagen erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt minde-
stens den dort genannten prozentualen Anteil. In der derzeitigen Fas-
a) Endet Ihr Vertrag durch Verlangen der Kapitalabfindung oder Kün- sung der Mindestzuführungsverordnung sind grundsätzlich 90 Pro-
digung, legen wir der Ermittlung des Euro-Werts des Fondsguthabens zent vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden zunächst die Mittel
den letzten Börsentag bzw. – bei Fonds, bei denen der Anteilpreis nicht entnommen, die für die garantierten Leistungen benötigt werden. Die
börsentäglich ermittelt wird – den Tag der letzten Preisfeststellung (bei verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung
der jeweiligen Fondsgesellschaft) des letzten Versicherungsmonats zu der Versicherungsnehmer.
Grunde.
–– Risikoergebnis
b) Wenn Sie von uns Geldleistungen (vgl. Absatz 10) erhalten, kann der Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die tatsächli-
für die Ermittlung dieser Leistungen zu Grunde liegende Wert der An- che Lebensdauer der Versicherten kürzer ist als die bei der Tarifkal-
teile erst dann bestimmt werden, sobald die Veräußerung der entspre- kulation zugrunde gelegte. In diesem Fall müssen wir weniger Renten
chenden Anteile aus unserem Anlagestock erfolgt ist bzw. der entspre- als ursprünglich angenommen zahlen und können daher die Versi-
chende Euro-Wert eines Anteils ermittelt wurde. cherungsnehmer an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An
c) Ist der Verkauf von Anteilen beispielsweise auf Grund einer Fonds- diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der
sperrung nicht möglich, behalten wir uns vor, den Euro-Wert des Fonds- derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätz-
guthabens erst dann zu ermitteln, nachdem wir die entsprechenden An- lich zu mindestens 90 Prozent beteiligt.
teileinheiten der zu Grunde liegenden Anlagestöcke veräußert haben. –– Übriges Ergebnis
Über eine Fondssperrung werden wir Sie unverzüglich informieren. In Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer nach der der-
diesem Fall finden die Bestimmungen über den Stichtag für die Berech- zeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich
nung des Fondsguthabens in Absatz 12 a) keine Anwendung. zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen
(13) Ihr Kapitalwahlrecht können Sie auch nur für einen Teil Ihres Ver- Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die tatsächlichen
trags in Anspruch nehmen, sofern die in Absatz 7 festgelegte jährliche Kosten geringer sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.
Mindestrente nicht unterschritten wird. b) Bei Ihrem Vertrag tragen – in Abhängigkeit von der gewählten Anla-
geoption+ bzw. der Vertragsphase – unterschiedliche Überschussquel-
len zur Überschussentstehung bei.
§ 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
Bei der sicherheitsorientierten Anlage sowie nach Rentenbeginn stam-
Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) men die Überschüsse im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalan-
eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung an den lagen des sonstigen Sicherungsvermögens. Auch können nach Renten-
Überschüssen und an den Bewertungsreserven. Auf das Fondsgutha- beginn weitere Überschüsse aus dem Risikoergebnis anfallen.
ben aus der chancenorientierten Anlage fallen keine Bewertungsre-
serven an. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven ermitteln wir Unabhängig von der gewählten Anlageoption und der Vertragsphase
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). entstehen Überschüsse, wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind
als bei der Tarifkalkulation angenommen (Übriges Ergebnis).
In der Ansparphase+ werden die Überschüsse (vgl. Absatz 2b)) quar-
tärlich (beispielsweise in Form eines Sofortrabattes) bzw. jährlich c) Überschusszuführung
(auch während des Rentenbezugs) im Rahmen unserer Quartals- bzw. Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse führen wir
Jahresabschlussarbeiten festgestellt. Die Quartalsabschlüsse bzw. der der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit sie nicht in Form
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der sog. Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberech- sparphase ergibt sich aus dem jeweiligen Ertrag der chancen- sowie
tigten Versicherungen gutgeschrieben werden. sicherheitsorientierten Anlage. Für den Ertrag ist
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen –– bei der chancenorientierten Anlage die Entwicklung des Sonderver-
der Überschüsse auszugleichen. Sie darf grundsätzlich nur für die Über- mögens (Anlagestöcke), an der Sie unmittelbar beteiligt sind (vgl. § 1
schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in Abs. 1 a)), und
Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir –– bei der sicherheitsorientierten Anlage die Höhe der Überschussbe-
hiervon nach § 140 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) teiligung
abweichen. Dies dürfen wir nur, soweit die Rückstellung für Beitrags-
rückerstattung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt. entscheidend. Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteili-
Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Abs. 1 VAG können wir im In- gung festgesetzt wird, erhält Ihr Vertrag folgende Überschussanteile:
teresse der Versicherten die Rückstellung für Beitragsrückerstattung –– Laufende Überschussanteile unabhängig von der gewählten Anla-
heranziehen, um: geoption
–– einen drohenden Notstand abzuwenden, Unabhängig von der von Ihnen gewählten Anlageoption erhält Ihr
–– unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Verträ- Vertrag einen laufenden Überschussanteil in Form eines Grund-
gen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse Überschussanteils (bestehend aus einem Kosten-Überschussanteil)
zurückzuführen sind, oder in Prozent des vereinbarten Beitrags bzw. einer Zuzahlung. Dieser
–– die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rechnungsgrund- wird dem einzelnen Vertrag gemäß der vereinbarten Zahlungsweise
lagen auf Grund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorüberge- bzw. bei einer Zuzahlung zugewiesen und für das jeweilige Versiche-
henden Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen. rungsjahr festgelegt.
Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustaus- Der auf die chancenorientierte Anlage entfallende Anteil des Grund-
gleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, bela- überschusses wird unmittelbar in Anteileinheiten umgerechnet. Der
sten wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert. Anteil, der auf die sicherheitsorientierte Anlage entfällt, wird zur Bil-
dung einer Bonussumme (siehe unter „Laufende Überschussanteile
d) Bewertungsreserven bei der sicherheitsorientierten Anlage“) verwendet.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanla-
gen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt. Die Be- –– Laufende Überschussanteile bei der chancenorientierten Anlage
wertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Bei der chancenorientierten Anlage werden die laufenden Über-
Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Ihre Höhe wird mo- schussanteile dem einzelnen Vertrag monatlich zugewiesen. Sie sind
natlich neu ermittelt. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen für das jeweilige Quartal garantiert. Die Höhe der jeweiligen Über-
und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge schussanteilsätze wird je Fonds festgelegt.
zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen nach einem verursa- Eine Form des laufenden Überschusses ist der Sofortrabatt auf den
chungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. von der Fondsgesellschaft+ festgelegten Ausgabeaufschlag. Durch
Bei Ihrem Vertrag entstehen Bewertungsreserven vor dem Ende der die direkte Verrechnung des jeweils gewährten Sofortrabatts werden
vereinbarten Ansparphase höchstens, soweit und solange Teile Ihres bei Ermittlung der Ihrem Vertrag zuzuordnenden Anteileinheiten für
Guthabens in der sicherheitsorientierten Anlage enthalten sind. In die- Sie nur die entsprechend reduzierten Ausgabeaufschläge angerech-
sem Fall teilen wir bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, Kündi- net.
gung oder Erleben des Rentenbeginns) den für diesen Zeitpunkt aktuell Der von einer Fondsgesellschaft festgelegte Ausgabeaufschlag für
ermittelten Betrag (entsprechend den Regelungen in Absatz 2 c)) Ihrem einen Fonds kann von dieser geändert werden. Daher können wir
Vertrag gemäß der derzeitigen Fassung des § 153 Abs. 3 VVG zur Hälfte Ihnen die in der Kundeninformation+ genannten Beträge nicht für die
zu. gesamte Dauer Ihres Vertrags garantieren.
Auch während des Rentenbezugs werden wir Sie an den Bewertungs- Zudem werden weitere laufende Überschussanteile gewährt, die
reserven entsprechend beteiligen (vgl. Absatz 2 g)). unmittelbar in Anteileinheiten umgerechnet und Ihrem Vertrag gutge-
Aufsichtsrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der dauernden Er- schrieben werden. Diese Überschussanteile bemessen sich in Pro-
füllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen bleiben unbe- zent des Fondsguthabens zum jeweiligen Monatsende.
rührt. –– Laufende Überschussanteile bei der sicherheitsorientierten Anlage
(2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung Ihres Ver- Bei der sicherheitsorientierten Anlage erhält Ihr Vertrag zum Ende
trags eines jeden Monats laufende Überschussanteile in Form eines an-
a) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum teiligen jährlichen Zins-Überschussanteils in Prozent des jeweiligen
Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versicherungen zu überschussberechtigten Sicherungsguthabens. Dieser wird in der
Bestandsgruppen zusammengefasst. Diese bilden wir beispielsweise, Ansparphase zur Bildung einer Bonussumme verwendet.
um das versicherte Risiko – in diesem Fall das Langlebigkeitsrisiko – zu Das überschussberechtigte Sicherungsguthaben entspricht dem
berücksichtigen. Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Be- zum Beginn des jeweiligen Monats vorhandenen Sicherungsgutha-
standsgruppen nach einem verursachungsorientierten Verfahren und ben sowie der bis zum Zuteilungszeitpunkt im jeweiligen Vertragsjahr
zwar in dem Maß, wie die Bestandsgruppen zur Entstehung von Über- erfolgten Beitragszahlungen (inkl. Zuzahlungen) und Auszahlungen.
schüssen beigetragen haben. Dies hat zur Folge, dass einer Bestands-
gruppe, die nicht zur Entstehung von Überschüssen beigetragen hat, Die laufende Verzinsung kann in Abhängigkeit von der Höhe des
auch keine Überschüsse zugewiesen werden. jährlich deklarierten Zins-Überschussanteilsatzes nach Abzug der
tariflichen Kosten auch negativ ausfallen.
Ihr Vertrag gehört innerhalb der Ansparphase zur Bestandsgruppe
131, ab Rentenbeginn zur Bestandsgruppe 113 und erhält Anteile an –– Schlussüberschussanteil unabhängig von der gewählten Anlage-
den Überschüssen der jeweiligen Bestandsgruppe. Die Mittel für die option
Überschussanteile werden bei der Direktgutschrift zu Lasten des Ergeb- Unabhängig von der von Ihnen gewählten Anlageoption erhält Ihr
nisses des Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für Vertrag zum Ende eines jeden Monats einen anteiligen jährlichen
Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der Überschussanteilsät- Schlussüberschussanteil. Dieser ergibt sich auf Basis der je Anla-
ze wird vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Ver- geoption jährlich festgelegten Schlussüberschussanteilsätze. Diese
antwortlichen Aktuars festgelegt. Die jährlich deklarierten Überschuss- Anteilsätze (in Prozent) können je Anlageoption unterschiedlich hoch
anteilsätze gelten für das entsprechende Geschäftsjahr. Die quartärlich sein und beziehen sich auf das zum Ende eines jeden Monats
deklarierten Überschussanteilsätze gelten für das entsprechende Quar-
–– je Fonds vorhandene Fondsguthaben (vgl. § 1 Abs. 1 a)) und
tal bzw. solange keine Änderung erfolgt. Die Überschussanteilsätze sind
–– vorhandene Sicherungsguthaben (garantiertes Sicherungsgut-
somit über die Vertragsdauer nicht garantiert und können sich entspre-
haben (vgl. § 1 Abs. 1 b) und Sicherungsguthaben im Rahmen der
chend ändern.
Bonussumme (vgl. Absatz 2 b) unter „Laufende Überschussanteile
Vor dem Ende der vereinbarten Ansparphase bei der sicherheitsorientierten Anlage“).
b) Der Gesamtertrag Ihres Vertrags vor dem Ende der vereinbarten An-
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Der jährliche Schlussüberschussanteil wird in der Ansparphase zur Wenn Sie keinen Wechsel des Überschusssystems beantragen, erhal-
Bildung einer entsprechenden Anwartschaft verwendet, wobei die ten Sie eine dynamische Rente.
jährlich deklarierten Anteilsätze auch null betragen können. Diese
Anwartschaft unterliegt keiner laufenden Verzinsung und ist in den e) Zu Beginn der Rentenzahlung verwenden wir die innerhalb der
ersten zehn Vertragsjahren nicht rückkaufsfähig. sicherheitsorientierten Anlage vorhandene Überschussbeteiligung
(Bonussumme sowie ggf. vorhandene Beteiligung an den Bewertungs-
–– Bewertungsreserven-Mindestanteil bei der sicherheitsorientierten reserven) sowie den Euro-Wert des Schlussüberschussanteils als Ein-
Anlage malbeitrag zur Bildung einer Rente gemäß den Regelungen des § 1 Abs.
Bei der sicherheitsorientierten Anlage kann Ihr Vertrag zum Ende 6. Diese ist wieder überschussberechtigt und wird zusammen mit der
eines jeden Monats einen anteiligen jährlichen Bewertungsreserven- aus dem garantierten Sicherungsguthaben sowie dem Fondsguthaben
Mindestanteil in Prozent des überschussberechtigten Sicherungs- gebildeten Rente (vgl. § 1 Abs. 6) fällig.
guthabens erhalten. Dieses entspricht dem jeweils vorhandenen
Sicherungsguthaben (garantiertes Sicherungsguthaben (vgl. § 1 Abs. Nach Rentenbeginn
1 b) und Sicherungsguthaben im Rahmen der Bonussumme (vgl. Ab- f) Innerhalb der Rentenbezugsphase ist eine Anpassung der für Ihren
satz 2 b) unter „Laufende Überschussanteile bei der sicherheitsori- Vertrag maßgebenden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rech-
entierten Anlage“). nungszins) nur für zukünftige – noch nicht zugeteilte – Überschusszu-
führungen bzw. Beteiligungen an den Bewertungsreserven möglich.
Der jährliche Bewertungsreserven-Mindestanteil wird – sofern vor-
handen – in der Ansparphase zur Bildung einer entsprechenden An- g) Nach Rentenbeginn wird jeweils bei Erleben des Versicherungsjah-
wartschaft verwendet, wobei die jährlich deklarierten Anteilsätze restags eine nach einem verursachungsorientierten Verfahren ermit-
auch null betragen können. Diese Anwartschaft unterliegt keiner telte Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Die Höhe der Be-
laufenden Verzinsung und ist in den ersten zehn Vertragsjahren nicht teiligung an den Bewertungsreserven wird unmittelbar zum jeweiligen
rückkaufsfähig. Zeitpunkt ermittelt und der entsprechende Wert Ihrem Vertrag zugeteilt.
–– Grund-Überschussanteil in Form eines Sofortrabattes auf die Um- Voraussetzung dafür ist, dass sich für unsere Kapitalanlagen am maß-
schichtungsgebühr gebenden Stichtag eine positive Bewertungsreserve ergibt. Die ent-
Bei einer Umschichtung von Fondsguthaben in die sicherheitsorien- sprechenden Stichtage des auf das Berichtsjahr folgenden Geschäfts-
tierte Anlage wird ein Grund-Überschussanteil (bestehend aus einem jahrs sind im jeweiligen Geschäftsbericht festgelegt.
Kosten-Überschussanteil) in Form eines quartärlich festgelegten So- Von den an dem entsprechenden Stichtag festgestellten Bewertungsre-
fortrabattes auf die Umschichtungsgebühr (vgl. § 14 Abs. 3) gewährt. serven wird der Teilbetrag ermittelt, der auf den Bestand an Versiche-
c) Beteiligung an den Bewertungsreserven bei der sicherheitsorien- rungen entfällt, für die ein Anspruch auf die Beteiligung an den Bewer-
tierten Anlage tungsreserven besteht.
Sofern Teile Ihres Guthabens in der sicherheitsorientierten Anlage vor- Die aus diesem Teilbetrag (im Sinne von Satz 1) jährlich Ihrem Vertrag
handen sind oder waren, wird bei Beendigung der Ansparphase durch gemäß der derzeitigen Fassung des § 153 Abs. 3 VVG zur Hälfte zuzutei-
Tod, Kündigung des gesamten Vertrags oder Erleben des Rentenbeginns lende Beteiligung an den Bewertungsreserven – die zur Bildung einer
– frühestens nach Vollendung des ersten Vertragsjahres – eine nach zusätzlichen Rente (vgl. Absatz 2 j)) verwendet wird – berechnet sich
einem verursachungsorientierten Verfahren ermittelte Beteiligung an wie folgt:
den Bewertungsreserven fällig. Die Höhe der Beteiligung an den Be-
wertungsreserven wird unmittelbar zum Fälligkeitszeitpunkt ermittelt Zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihrem Vertrag gemäß Satz 1 Bewertungsre-
und der entsprechende Wert Ihrem Vertrag gemäß der jeweils gel- serven zuzuteilen sind, ermitteln wir den Betrag, der dem Verhältnis der
tenden gesetzlichen Regelung (vgl. § 153 Abs. 3 VVG) zugeteilt. Summe der Deckungskapitalien und Überschussguthaben Ihres Ver-
trags an den bisherigen – seit Rentenbeginn verstrichenen – jährlichen
Voraussetzung dafür ist, dass am vorangegangenen jährlichen Bilanz- Bilanzstichtagen (31. Dezember) zur entsprechenden Summe aller
stichtag (31. Dezember) im jeweiligen Kalenderjahr die Summe des berechtigten Verträge an ihren jeweiligen jährlichen Bilanzstichtagen
durchschnittlichen monatlichen Deckungskapitals (durchschnittliches entspricht.
garantiertes Sicherungsguthaben) und des durchschnittlichen monat-
lichen Bonus-Deckungskapitals (durchschnittliches Sicherungsgutha- Da die Beteiligung Ihres Vertrags an den Bewertungsreserven im Ren-
ben im Rahmen der Bonussumme) Ihrer Versicherung einem positiven tenbezug jährlich erfolgt, werden zum einen die jeweiligen Summen
Wert entspricht. Ferner muss sich für unsere Kapitalanlagen am maß- der Deckungskapitalien und Überschussguthaben um die Anteile, die
gebenden Stichtag eine positive Bewertungsreserve ergeben. Die ent- auf die bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlten Renten entfallen, ver-
sprechenden Stichtage des auf das Berichtsjahr folgenden Geschäfts- mindert und zum anderen wird Ihrem Vertrag zu jedem Versicherungs-
jahrs sind im jeweiligen Geschäftsbericht festgelegt. jahrestag ein anteiliger Betrag – der dem Verhältnis der zwischen den
beiden letzten Bilanzstichtagen gezahlten garantierten Renten und dem
Von den an dem entsprechenden Stichtag festgestellten Bewertungs- Deckungskapital inkl. Überschussguthaben zum letzten Bilanzstichtag
reserven wird der Teilbetrag ermittelt, der auf den Bestand an Versi- entspricht – zugeteilt.
cherungen entfällt, für die ein Anspruch auf die Beteiligung an den
Bewertungsreserven besteht. Davon erhält Ihre Versicherung zu dem Sterben Sie innerhalb der Rentengarantiezeit und wünscht der An-
Zeitpunkt, zu dem ihr gemäß Satz 1 Bewertungsreserven zuzuteilen sind, spruchsberechtigte die einmalige Auszahlung des für die Rentenga-
gemäß der derzeitigen Fassung des § 153 Abs. 3 VVG die Hälfte des Be- rantiezeit zur Verfügung stehenden Deckungskapitals, wird eine Betei-
trags, der dem Verhältnis der Summe der jeweiligen durchschnittlichen ligung an den Bewertungsreserven fällig, deren Höhe nach Ihrem Tod
Deckungskapitalien der Versicherung an den bisherigen jährlichen Bi- für den Todeszeitpunkt ermittelt wird. Dabei wird nicht die Hälfte des
lanzstichtagen (31. Dezember) zur Summe der Deckungskapitalien und anteiligen Betrags – wie vorangehend beschrieben – sondern gemäß
verzinslich angesammelten Überschussguthaben aller berechtigten der derzeitigen Fassung des § 153 Abs. 3 VVG die Hälfte des vollen Be-
Verträge an ihren jeweiligen jährlichen Bilanzstichtagen entspricht. trags entsprechend angerechnet.
Erfolgt aus technischen oder rechtlichen Gründen eine Änderung des Erfolgt aus technischen oder rechtlichen Gründen eine Änderung des
Verfahrens oder der Stichtage, insbesondere um eine noch größere Verfahrens oder der Stichtage, so wird dies im jeweils aktuellen Ge-
Zeitnähe der Zuteilung zu erreichen, so wird dies im jeweils aktuellen schäftsbericht mit Wirkung für das auf das Berichtsjahr folgende Ge-
Geschäftsbericht mit Wirkung für das auf das Berichtsjahr folgende Ge- schäftsjahr festgelegt.
schäftsjahr festgelegt.
h) Jährliche Rentensteigerung (im Rahmen der dynamischen Rente)
Zum Rentenbeginn Ihr Vertrag erhält zum Ende eines jeden Versicherungsjahres – erstmals
d) Das Überschusssystem Ihres Vertrags für den Rentenbezug können zum Ende des ersten Rentenbezugsjahres – laufende Überschussan-
Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn+ wechseln. Der Antrag muss teile. Die Überschussanteile werden zur Rentensteigerung verwendet.
uns spätestens bis zum 15. des letzten Monats vor Rentenbeginn in Text- Die Höhe der Rentensteigerung ergibt sich aus der jährlich neu fest-
form+ zugegangen sein. Folgende Systeme stehen Ihnen zur Auswahl: gelegten Überschussdeklaration und kann für die Zukunft nicht garan-
tiert werden. Falls wir in einem Jahr nicht ausreichend Überschüsse
–– jährliche Rentensteigerung (dynamische Rente) oder erwirtschaften, kann die Rentensteigerung in diesem Jahr gegenüber
–– Zusatzrente (flexible Rente). dem Vorjahr geringer ausfallen oder sogar ganz entfallen. Bereits er-
folgte jährliche Rentensteigerungen bleiben erhalten.
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i) Zusatzrente (im Rahmen der flexiblen Rente) bzw. ein Jahr.
Ab Rentenbeginn erhöhen wir die versicherte Rente – einschließlich der
gemäß Absatz 2 e) gebildeten zusätzlichen beitragsfreien Rente – um Dauer der Beitragszahlung
eine Zusatzrente. Die Höhe dieser Zusatzrente ergibt sich aus der jähr- (3) Die laufenden Beiträge sind bis zum Ende der Ansparphase+, läng-
lich neu festgelegten Überschussbeteiligung und kann für die Zukunft stens jedoch bis zu Ihrem Tod, zu entrichten.
nicht garantiert werden. Die zukünftigen – aber noch nicht zugeteilten Übermittlung des Beitrags
– Überschussanteile werden dabei unter der Annahme, dass die maß- (4) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-
gebenden Überschussanteilsätze unverändert bleiben, so aufgeteilt, ligkeitstag (vgl. Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns
dass sich eine über die Rentenbezugszeit gleich bleibende Rente aus eingeht.
diesen Überschussanteilen ergibt. Diese Zusatzrente bleibt solange
unverändert, wie sich die maßgebenden Überschussanteilsätze nicht Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto mittels eines SEPA-
ändern. Falls wir in einem Jahr nicht ausreichend Überschüsse erwirt- Lastschriftmandats vereinbart, gilt die Zahlung in folgendem Fall als
schaften, kann die Zusatzrente reduziert werden. Bereits erfolgte Erhö- rechtzeitig:
hungen der versicherten Rente – einschließlich der gemäß Absatz 2 e)
–– Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
gebildeten Rente – bleiben erhalten.
–– Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
j) Zusätzliche Rente aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen,
Zu jedem Versicherungsjahrestag – erstmals nach Ablauf des ersten
ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach
Rentenbezugsjahres – kann eine zusätzliche, dauerhafte Erhöhung der
unserer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben
Rente aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgen. Die
Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden
Höhe der jährlich neu hinzukommenden zusätzlichen Rente ergibt sich
kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des SEPA-Last-
aus der jeweiligen Beteiligung an den Bewertungsreserven und kann
schrifteinzugs zu verlangen.
für die Zukunft nicht garantiert werden. Falls zu einem Versicherungs-
jahrestag nur eine geringere oder keine Beteiligung aus den Bewer- (5) Die Zahlung Ihrer Beiträge bzw. die Übermittlung von Zuzahlungen
tungsreserven vorhanden ist, kann die zusätzliche Rente in diesem erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
Jahr gegenüber dem Vorjahr geringer ausfallen oder sogar ganz ent-
fallen. Bereits erfolgte jährliche Rentenerhöhungen bleiben erhalten. Verrechnung von Beitragsrückständen
(6) Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung werden wir etwaige Bei-
(3) Information über die Höhe der Überschussbeteiligung tragsrückstände verrechnen.
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab.
Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar.
Wichtigster Einflussfaktor vor Rentenbeginn ist §5W
as geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
–– bei der chancenorientierten Anlage die Entwicklung der Kosten bzw. Erster Beitrag bzw. Einmalbeitrag
–– bei der sicherheitsorientierten Anlage die Entwicklung des Kapital- (1) Wenn Sie den ersten Beitrag bzw. den Einmalbeitrag nicht rechtzeitig
markts. zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die
Nach Rentenbeginn sind die Entwicklung des versicherten Risikos und nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
die Entwicklung des Kapitalmarkts die wichtigsten Einflussfaktoren.
(2) Ist der erste Beitrag bzw. der Einmalbeitrag bei Eintritt des Versiche-
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garan- rungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
tiert werden. Sie kann auch null Euro betragen. Über die Entwicklung Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform+
Ihrer Überschussbeteiligung werden wir Sie jährlich informieren. oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein+ auf diese
Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt
jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben
§ 3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? der Zahlung nicht zu vertreten haben.
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrags. Jedoch Folgebeitrag
besteht vor dem im Versicherungsschein+ angegebenen Versicherungs- (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen
beginn kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann aller- in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
dings entfallen, wenn Sie den ersten Beitrag bzw. den Einmalbeitrag Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der von uns gesetzten
nicht rechtzeitig zahlen (vgl. § 4 Abs. 2 bis 4 sowie § 5). Zahlungsfrist, so entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz.
Auf diese Rechtsfolgen werden wir Sie im Rahmen der Fristsetzung aus-
drücklich hinweisen.
Was müssen Sie über die Beitragszahlung wissen? Ihr Vertrag wird dann bis zur Wiederaufnahme der Beitragszahlung in
§ 4 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt, sofern das zu diesem
Zeitpunkt vorhandene Gesamtguthaben+ mindestens 500,- EUR beträgt.
Zahlungsweise Andernfalls erlischt Ihr Vertrag und Sie erhalten das zum Zeitpunkt der
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung Beitragsfreistellung vorhandene rückkaufsfähige Gesamtguthaben (vgl.
–– monatlich oder jährlich (laufende Beitragszahlung) bzw. § 11 Abs. 8 bis 10) ausgezahlt.
–– einmalig (Einmalbeitrag)
zahlen. §6W
ie verwenden wir Ihre Beiträge?
Möchten Sie bei laufender Beitragszahlung Ihre Zahlungsweise später (1) Ihre Beiträge (inkl. Erhöhungen Ihrer laufenden Beiträge) fließen un-
umstellen, ist es für eine Berücksichtigung zum nächsten Versiche- ter Berücksichtigung der Regelungen des § 14 entsprechend der von
rungsjahrestag notwendig, dass uns Ihr Wunsch bis zum 20. des ent- Ihnen gewählten Aufteilung in die chancen- und/ oder sicherheitsori-
sprechenden Vormonats in Textform+ zugegangen ist. entierte Anlage.
Eine Umstellung von Einmalbeitrag auf laufende Beitragszahlung und Bei der chancenorientierten Anlage
umgekehrt ist nicht möglich. (2) Die Beiträge im Rahmen der chancenorientierten Anlage führen wir
Beitragsfälligkeit entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung den Anlagestö-
(2) Den ersten Beitrag bzw. den Einmalbeitrag müssen Sie unverzüglich+ cken+ (vgl. § 1 Abs. 1 a)) zu und rechnen sie unter Berücksichtigung der
nach Abschluss des Vertrags zahlen, jedoch nicht vor dem mit Ihnen jeweils erhobenen reduzierten Ausgabeaufschläge (vgl. § 14 Abs. 2) bei
vereinbarten – im Versicherungsschein+ angegebenen – Versiche- laufender Beitragszahlung zu jeder bzw. beim Einmalbeitrag zur Bei-
rungsbeginn. Alle weiteren laufenden Beiträge (Folgebeiträge) werden tragsfälligkeit in Anteileinheiten um. Der Mindestbeitrag je gewähltem
jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Diese Fonds beträgt hierbei 5,- EUR. Zudem können maximal 15 Fonds in Ihrem
umfasst entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise einen Monat Vertrag enthalten sein.
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(3) Für die Umrechnung des Beitrags in Anteileinheiten benötigen wir Dabei darf – inkl. der gewünschten Zuzahlung – die maximale Beitrags-
den Wert einer Anteileinheit pro Anlagestock. Diesen Wert ermitteln wir, summe gemäß Absatz 2 Satz 3 und 4 nicht überschritten werden.
indem wir den Euro-Wert des jeweiligen Anlagestocks
(5) Ist Ihre Zuzahlung bei uns eingegangen, fließt diese – unabhängig
–– am letzten Börsentag des Vormonats bzw. von der zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Aufteilung zwischen chancen-
–– bei Fonds, bei denen der Anteilpreis nicht börsentäglich ermittelt und sicherheitsorientierter Anlage – unter Beachtung der Regelungen
wird, am Tag der letzten Preisfeststellung (bei der jeweiligen Fonds- des § 14 Abs. 1 in die sicherheitsorientierte Anlage und wird ab diesem
gesellschaft+) im Vormonat Zeitpunkt verzinst (vgl. § 1 Abs. 1 b)).
durch die Zahl der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Anteileinheiten des Bei einem Eingang Ihrer Zuzahlung bis zum 20. eines Monats schich-
Anlagestocks teilen. Der Wert einer Anteileinheit hängt somit von der ten wir den für die chancenorientierte Anlage vorgesehenen Teil Ihrer
Wertentwicklung des entsprechenden Anlagestocks ab. Zuzahlung zum nächsten Monatsersten um. Ansonsten erfolgt die Um-
schichtung zum übernächsten Monatsersten.
Auf den so ermittelten Anteilwert haben wir keinen Einfluss. Zudem
kann beispielsweise eine kurzfristige Fondssperrung zu einer Verschie- Bei laufender Beitragszahlung erfolgt die Umschichtung gemäß der zum
bung des Ausführungszeitpunkts der Anlage Ihres Beitrags führen. In Zeitpunkt des Eingangs der Zuzahlung vereinbarten Aufteilung Ihrer Bei-
diesem Fall werden wir Sie unverzüglich+ informieren. träge (vgl. § 1 Abs. 1). Ist Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt, gilt die zum
Zeitpunkt der Beitragsfreistellung vereinbarte Beitragsaufteilung.
(4) Die Ausschüttungen bzw. Thesaurierungen eines Fonds ergeben bei
ausschüttenden Fonds zusätzliche Anteileinheiten bzw. erhöhen bei Beim Einmalbeitrag erfolgt die Umschichtung gemäß der für diesen bei
thesaurierenden Fonds den Wert der Anteileinheiten. Wir schreiben den Antragstellung vereinbarten Beitragsaufteilung (vgl. § 1 Abs. 1).
betroffenen Verträgen zum Ersten eines Monats jeweils die uns bis zum
letzten Börsentag des jeweiligen Vormonats je Fondsanteil gemeldeten Wünschen Sie für Ihre Zuzahlung eine andere Aufteilung, können Sie
und gutgeschriebenen Ausschüttungen bzw. Steuergutschriften aus den entsprechenden Umschichtungsauftrag bis zum vorletzten Börsen-
Thesaurierungen gut. Die Gutschrift erfolgt auf Basis der im betroffenen tag des entsprechenden Vormonats in Textform anpassen. Dabei stehen
Fonds zum Ende des jeweiligen Vormonats vorhandenen Fondsanteile Ihnen alle zu diesem Zeitpunkt von uns für Ihren Vertrag angebotenen
sowie Börsenkurses. Fonds zur Verfügung. Jedoch darf die maximal in Ihrem Vertrag zuläs-
sige Anzahl von 15 Fonds nicht überschritten werden.
Bei der sicherheitsorientierten Anlage
(5) Die Beiträge im Rahmen der sicherheitsorientierten Anlage fließen in Auf die zukünftige Aufteilung Ihres laufenden Beitrags hat die Aufteilung
das Sicherungsguthaben und werden verzinst (vgl. § 1 Abs. 1 b)). Ihrer Zuzahlung keinen Einfluss.
(6) Den im Rahmen Ihrer Zuzahlung aus dem Sicherungsguthaben in die
chancenorientierte Anlage umzuschichtenden Euro-Betrag legen wir
Welche Optionen haben Sie bei der Vertragsgestaltung? gemäß dem Umschichtungsauftrag (vgl. Absatz 5) in Anteileinheiten der
Fonds, in die umgeschichtet wird, an. Dabei legen wir für die Ermittlung
§ 7 Wie können Sie Ihre laufenden Beiträge erhöhen oder Zuzahlungen der Anzahl der Anteileinheiten der Fonds, in die wir umschichten, den
leisten? letzten Börsentag des Monats zu Grunde, der vor dem Monat der Durch-
(1) Bei Ihrem Vertrag können Sie Ihre zukünftigen laufenden Beiträge führung der Umschichtung liegt. Hierbei sind die Regelungen des § 14
erhöhen sowie Zuzahlungen leisten. Abs. 4 zu berücksichtigen.
Beitragserhöhungen (7) Der in der sicherheitsorientierten Anlage verbleibende Teil der Zu-
(2) Neben der Möglichkeit, den vereinbarten laufenden Beitrag im Rah- zahlung wird weiterhin verzinst (vgl. § 1 Abs. 1 b).
men der Dynamik-Option (vgl. § 3 der Besonderen Bedingungen für eine Sonstige Regelungen
Rentenversicherung (FlexInvest)) anzupassen, können Sie bis zum Ende (8) Können wir Ihren Auftrag auf Beitragserhöhung bzw. Zuzahlung bei-
der vereinbarten Ansparphase+ den vereinbarten laufenden Beitrag zur spielsweise auf Grund einer Fondssperrung nicht ausführen, werden wir
nächsten Beitragsfälligkeit individuell erhöhen. Auf ein volles Vertrags- Sie hierüber unverzüglich+ informieren.
jahr berechnet muss jede Erhöhung mindestens 300,- EUR betragen.
(9) Nähere Informationen zu dem aus Ihrer Beitragserhöhung bzw. Zu-
Insgesamt darf die Summe zahlung entstehenden Vertragsteil+ finden Sie in den entsprechenden
–– der bis zum Beantragungszeitpunkt bereits gezahlten Beiträge bzw. Nachträgen zu Ihrem Versicherungsschein+. Die Regelungen zur Ver-
Zuzahlungen und rentung des aus diesem Vertragsteil resultierenden Guthabens finden
–– der bis zum Ende der vereinbarten Ansparphase – inkl. der ge- Sie in § 1 Abs. 6.
wünschten Erhöhung – noch zu zahlenden Beiträge
über alle Ihre FlexInvest-Verträge die maximale Beitragssumme nicht §8W
ie können Sie Ihre laufenden Beiträge neu aufteilen oder Gutha-
übersteigen. Nähere Informationen zur maximalen Beitragssumme fin- ben umschichten?
den Sie unter I. Punkt 7 in der Kundeninformation+.
(1) Bei Ihrem Vertrag können Sie Ihre zukünftigen laufenden Beiträge
Für eine zeitnahe Berücksichtigung zur nächsten Beitragsfälligkeit ist neu aufteilen sowie Ihr bereits vorhandenes Guthaben in andere Anla-
es notwendig, dass uns Ihr Erhöhungswunsch bis zum 20. des entspre- geoptionen+ umschichten.
chenden Vormonats in Textform+ zugegangen ist.
Zukünftige Beiträge neu aufteilen (Beitragssplitting bzw. Switch)
(3) Für eine Beitragserhöhung ist die zum Erhöhungszeitpunkt vereinbar- (2) Sie können die Aufteilung Ihrer zukünftigen laufenden Beiträge zur
te Aufteilung (vgl. § 1 Abs. 1) zwischen chancen- und sicherheitsorien- jeweils nächsten Beitragsfälligkeit in Textform+ anpassen. Das gilt so-
tierter Anlage maßgebend. wohl für die Aufteilung zwischen chancen- und sicherheitsorientierter
Fließen zum Erhöhungszeitpunkt Beiträge in die chancenorientierte An- Anlage als auch für die Aufteilung in Fonds innerhalb der chancenori-
lage, erhöht sich durch eine Beitragserhöhung der Betrag, mit dem wir entierten Anlage. Die Aufteilung erfolgt nach Ihrer Wahl und in Euro-
Fondsanteile erwerben. Für den Erwerb der zusätzlichen Fondsanteile Beträgen unter Beachtung des Mindestbeitrags je gewähltem Fonds
ist die zu diesem Zeitpunkt für Ihren Vertrag vereinbarte Beitragsauftei- bzw. der maximal möglichen Fondsanzahl (vgl. § 6 Abs. 2).
lung auf die gewählten Fonds maßgebend. Die von Ihnen jeweils gewählten Euro-Beträge werden anteilig gemäß
Einzelheiten darüber, wie wir Ihre Beitragserhöhung Ihrem Vertrag zu- der für den jeweiligen Vertragsteil+ vereinbarten Beitragshöhe auf alle
führen, sind in § 6 geregelt. Ist Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt, gilt für Vertragsteile aufgeteilt, für die eine Beitragszahlung vereinbart ist. Für
Beitragserhöhungen die zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung verein- Vertragsteile im Rahmen einer Zuzahlung gelten die Regelungen des §
barte Beitragsaufteilung. 7 Abs. 5.
Zuzahlungen Vorhandenes Guthaben umschichten (Umschichtung bzw. Shift)
(4) Auch können Sie bis zum Ende der vereinbarten Ansparphase einmal (3) Sie können für Ihr vorhandenes Guthaben zu jedem Monatsersten
pro Monat Zuzahlungen in Höhe von mindestens 100,- EUR je Zuzahlung die Anlageoption in Textform anpassen. Das gilt sowohl für die Auftei-
durch Überweisung auf Ihren Vertrag vornehmen. lung zwischen chancen- und sicherheitsorientierter Anlage als auch für
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die Aufteilung in Fonds innerhalb der chancenorientierten Anlage. Die tragsbeginn genannten garantierten Leistungen gelten nur, wenn Sie
Aufteilung erfolgt nach Ihrer Wahl und unter Angabe des Prozentanteils den Vertrag bis zum Ende der Ansparphase+ unverändert fortführen.
–– des umzuschichtenden Sicherungsguthabens bzw. (11) Bei einem Beitragssplitting bzw. einer Umschichtung bleiben die
–– der umzuschichtenden Anteileinheiten des jeweiligen Fonds. technischen Daten zu Ihrem Vertrag (der Versicherungsbeginn, der Ren-
tenzahlungsbeginn sowie der laufende Beitrag) unverändert.
Den aus dem Sicherungsguthaben umzuschichtenden Euro-Betrag
sowie den Euro-Wert der ganz oder teilweise umzuschichtenden An-
teileinheiten der Fonds, aus denen Sie Guthaben entnehmen möchten,
legen wir gemäß Ihrem Änderungswunsch im Sicherungsguthaben §9W
as geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfügung stehen?
sowie in Anteileinheiten der Fonds, in die Sie Guthaben umschichten (1) Das bei Abschluss Ihres Vertrags zur Verfügung stehende Fondsan-
möchten, an. Hierbei sind die Regelungen des § 14 Abs. 3 und 4 zu be- gebot kann während der gesamten Ansparphase+ Änderungen und Er-
rücksichtigen. weiterungen unterliegen. Die jeweils aktuelle Liste der zu Ihrem Vertrag
(4) Im Rahmen der chancenorientierten Anlage legen wir für die Ermitt- bei der chancenorientierten Anlage abschließbaren Fonds stellen wir
lung Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung.
–– des Werts der Anteileinheiten der Fonds, aus denen wir Guthaben (2) Sollten bei einem Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Fonds erheb-
entnehmen, sowie liche Änderungen eintreten, die wir nicht beeinflussen können, insbe-
–– der Anzahl der Anteileinheiten der Fonds, in die wir Guthaben um- sondere weil
schichten, –– der Fonds uns nicht mehr wie bisher – beispielsweise auf Grund Be-
den letzten Börsentag des Monats zu Grunde, der vor dem Stichtag der schränkung, Aussetzung, endgültiger Einstellung, Auflösung oder Zu-
Umschichtung (vgl. Absatz 7) liegt. sammenlegung mit anderen Fonds – zur Verfügung steht oder
–– eine erhebliche Verletzung von vertraglichen Pflichten der jeweiligen
Auf die zukünftige Aufteilung Ihres laufenden Beitrags hat die ge- Fondsgesellschaft+ vorliegt,
wünschte Umschichtung keinen Einfluss.
können wir stattdessen einen Ersatzfonds aus dem jeweils aktuellen –
(5) Der Umschichtungsbetrag muss je Umschichtung mindestens 5,- für Ihren Vertrag geltenden – Fondsangebot zu Grunde legen, der nach
EUR betragen. unserer Einschätzung dem von Ihnen gewählten Fonds am ehesten ent-
spricht oder ein geringes Kursrisiko beinhaltet. Das gilt im Rahmen einer
(6) Das umzuschichtende Sicherungsguthaben bzw. die umzuschichten- notwendigen Umschichtung sowohl für den Verkauf der Anteileinheiten
den Anteileinheiten eines Fonds entnehmen wir – beginnend mit dem des nicht mehr zur Verfügung stehenden Fonds als auch für den Neu-
zuletzt vereinbarten Vertragsteil – wie folgt aus den jeweiligen Gutha- erwerb der Anteileinheiten des Ersatzfonds. Ebenso gilt dies bei einem
ben: beitragspflichtigen Vertrag bzw. bei Zuzahlungen für die im Rahmen Ih-
–– Übersteigt das umzuschichtende Sicherungsguthaben das im zuletzt rer Anlage vorgesehenen Teile Ihres Beitrags bzw. Ihrer Zuzahlung in
vereinbarten Vertragsteil vorhandene Sicherungsguthaben, ziehen den nicht mehr zur Verfügung stehenden Fonds. Anstelle eines Ersatz-
wir den davor vereinbarten Vertragsteil – in dem Sicherungsgutha- fonds können wir auch die sicherheitsorientierte Anlage als Ersatz für
ben enthalten ist – heran. den von Ihnen gewählten Fonds verwenden.
–– Übersteigt die Anzahl der umzuschichtenden Anteileinheiten die im Über Änderungen werden wir Sie – sofern sie uns rechtzeitig bekannt
zuletzt vereinbarten Vertragsteil – für den betreffenden Fonds – vor- sind – in der Regel sechs Wochen vor der Ersetzung informieren. Dabei
handenen Anteileinheiten, ziehen wir den davor vereinbarten Ver- räumen wir Ihnen eine Frist von vier Wochen ein, innerhalb derer Sie die
tragsteil – in dem der umzuschichtende Fonds enthalten ist – heran. Möglichkeit haben, die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteileinheiten
Dies geschieht so lange, bis das umzuschichtende Sicherungsguthaben ganz oder teilweise auch in andere Fonds aus dem jeweils aktuellen –
bzw. die Anzahl der umzuschichtenden Anteileinheiten erreicht ist. für Ihren Vertrag geltenden – Fondsangebot umschichten zu lassen und
die Aufteilung der Beiträge bzw. Zuzahlung neu festzulegen (vgl. § 8).
Die zu Vertragsbeginn vereinbarten Beiträge, spätere Beitragserhö-
hungen bzw. Zuzahlungen bilden jeweils ein eigenes Vertragsteil. Im Liegt uns Ihr Wunsch nicht rechtzeitig vor dem in unserer Mitteilung
Rahmen der Dynamik-Option ggf. erfolgte Erhöhungen bilden kein eige- genannten Termin in Textform+ vor, werden wir den dort genannten Er-
nes Vertragsteil. satzfonds bzw. die sicherheitsorientierte Anlage verwenden. Die Ände-
rung führen wir jeweils zu dem in unserer Mitteilung genannten Stichtag
Sonstige Regelungen durch.
(7) Für eine zeitnahe Berücksichtigung
Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren können, weil die erheb-
–– zur nächsten Beitragsfälligkeit (beim Beitragssplitting) bzw. lichen Änderungen kurzfristig eingetreten sind und wir selbst davon
–– zum nächsten Monatsersten (bei einer Umschichtung) nicht rechtzeitig Kenntnis erlangt haben, werden wir im Rahmen einer
notwendigen Umschichtung bzw. Änderung des Beitragssplittings ei-
ist es notwendig, dass uns Ihr Änderungswunsch vor dem letzten Bör-
nen Ersatzfonds (vgl. Satz 1) bzw. die sicherheitsorientierte Anlage zu
sentag des entsprechenden Vormonats zugegangen ist. Andernfalls be-
Grunde legen. Sie haben dann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt
rücksichtigen wir die geänderte Beitrags- bzw. Guthabenaufteilung zum
unserer Information das Recht, kostenlos einen Fondswechsel und ein
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Beitragssplitting nach § 8 durchzuführen.
(8) Für die geänderte Beitrags- bzw. Guthabenaufteilung gelten die Re-
(3) Neben den in Absatz 2 genannten erheblichen Änderungen können
gelungen des § 6 entsprechend.
auch folgende Gründe dazu führen, dass wir einen Ihrem Vertrag zu
(9) Bei der Ausübung Ihres Rechts auf Beitragssplitting bzw. Umschich- Grunde liegenden Fonds nicht mehr anbieten:
tung stehen Ihnen alle zu diesem Zeitpunkt von uns für Ihren Vertrag
–– Der Fonds erfüllt nicht mehr die Auswahlkriterien, von denen wir die
angebotenen Fonds zur Verfügung. Jedoch darf die maximal in Ihrem
Aufnahme eines Fonds in unser Fondsangebot üblicherweise abhän-
Vertrag zulässige Anzahl von 15 Fonds nicht überschritten werden.
gig machen. So kann beispielsweise die erhebliche Unterschreitung
Können wir Ihren Änderungswunsch beispielsweise auf Grund einer
der Fondsperformance des von Ihnen gewählten Fonds im Vergleich
Fondssperrung nicht ausführen, werden wir Sie hierüber unverzüglich+
zum Marktdurchschnitt oder eine Verschlechterung bzw. ein Wegfall
informieren.
von Ratings Ihres Fonds nicht mehr in Einklang mit unseren Auswahl-
(10) Innerhalb der sicherheitsorientierten Anlage sinken die versicher- kriterien stehen. Gleiches gilt bei einer erheblichen Änderung der An-
ten Leistungen, wenn Sie lagestrategie oder der Anlagepolitik der jeweiligen Fondsgesellschaft
bzw. bei einem Austausch des Fondsmanagers.
–– den Beitragsanteil, der in die sicherheitsorientierte Anlage fließt, –– Das Fondsvolumen des Fonds unterschreitet – über alle bei uns
reduzieren oder bestehenden Versicherungsverträge betrachtet – länger als sechs
–– Guthaben aus der sicherheitsorientierten Anlage entnehmen und in Monate einen Betrag von 100.000,- EUR bzw. der Fonds wird von der
Fonds umschichten. jeweiligen Fondsgesellschaft nicht mehr zu den bei Aufnahme des
Die in Ihrem Versicherungsschein+ und der Kundeninformation+ zu Ver- Fonds in das Fondsangebot vereinbarten Rahmenbedingungen an-
geboten.
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Auch in diesen Fällen können wir stattdessen einen Ersatzfonds aus (4) Eine Reduzierung der Beitragshöhe (vgl. Absatz 2) ist nur möglich,
dem jeweils aktuellen – für Ihren Vertrag geltenden – Fondsangebot zu wenn der reduzierte Beitrag den Mindestbetrag von 300,- EUR jährlich
Grunde legen, der nach unserer Einschätzung dem von Ihnen gewählten nicht unterschreitet. Andernfalls wird Ihr Vertrag – sofern möglich – bei-
Fonds am ehesten entspricht oder ein geringes Kursrisiko beinhaltet. tragsfrei gestellt.
Das gilt im Rahmen einer notwendigen Umschichtung sowohl für den
Verkauf der Anteileinheiten des nicht mehr für Ihren Vertrag von uns (5) Bei einer Beitragsfreistellung bzw. Reduzierung Ihres Vertrags ist
angebotenen Fonds als auch für den Neuerwerb der Anteileinheiten Folgendes zu beachten:
des Ersatzfonds. Ebenso gilt dies bei einem beitragspflichtigen Vertrag
bzw. bei Zuzahlungen für die im Rahmen Ihrer Anlage vorgesehenen –– Der innerhalb der chancenorientierten Anlage für die Bildung einer
Teile Ihres Beitrags bzw. Ihrer Zuzahlung in den nicht mehr für Ihren beitragsfreien Anwartschaft auf eine Rente zur Verfügung stehende
Vertrag von uns angebotenen Fonds. Anstelle eines Ersatzfonds können Betrag erreicht – insbesondere in Abhängigkeit von der Entwicklung
wir auch die sicherheitsorientierte Anlage als Ersatz für den von Ihnen der zu Grunde liegenden Anlagestöcke+ – nicht unbedingt die Sum-
gewählten Fonds verwenden. me der in diese Anlage geflossenen Beträge (die chancenorientiert
angelegten Beiträge, Zuzahlungen und Umschichtungsguthaben).
Über Änderungen werden wir Sie in der Regel sechs Wochen vor der Er- –– Innerhalb der sicherheitsorientierten Anlage sinken durch die Um-
setzung informieren. Dabei räumen wir Ihnen eine Frist von vier Wochen wandlung in eine beitragsfreie Versicherung bzw. die Reduzierung
ein, innerhalb derer Sie die Möglichkeit haben, die auf Ihren Vertrag der Beitragshöhe die versicherten Leistungen. Die in Ihrem Versi-
entfallenden Anteileinheiten ganz oder teilweise auch in andere Fonds cherungsschein+ und der Kundeninformation+ zu Vertragsbeginn ge-
aus dem jeweils aktuellen – für Ihren Vertrag geltenden – Fondsangebot nannten garantierten Leistungen gelten nur, wenn Sie den Vertrag
umschichten zu lassen und die Aufteilung der Beiträge bzw. Ihrer Zuzah- bis zum Ende der Ansparphase+ unverändert fortführen.
lung neu festzulegen (vgl. § 8). Zudem kann der zur Bildung einer vollständig beitragsfreien bzw.
zur Anrechnung bei der Ermittlung einer reduzierten Rente zur Ver-
Liegt uns Ihr Wunsch nicht rechtzeitig vor dem in unserer Mitteilung fügung stehende Betrag in Abhängigkeit von der Höhe der innerhalb
genannten Termin in Textform vor, werden wir den dort genannten Er- dieser Anlage zugeteilten Überschussanteile – wegen der Verrech-
satzfonds bzw. die sicherheitsorientierte Anlage verwenden. Die Ände- nung von Verwaltungskosten (vgl. § 14) – geringer ausfallen als die
rung führen wir jeweils zu dem in unserer Mitteilung genannten Stichtag in diese Anlage geflossenen Beträge (die sicherheitsorientiert ange-
durch. legten Beiträge, Zuzahlungen und Umschichtungsguthaben).
(4) Sollten aus der Auflösung eines Fonds durch die Fondsgesellschaft Die Höhe der vereinbarten Rentenfaktoren je 10.000,- EUR Guthaben
(siehe Absatz 2) oder bei einem nicht mehr für Ihren Vertrag angebote- bzw. die Rechnungsgrundlagen bleiben durch die Beitragsfreistellung
nen Fonds (siehe Absatz 3) Zahlungen zu späteren Zeitpunkten resul- bzw. die Beitragsreduzierung unverändert. Nähere Informationen zu
tieren, werden wir diese – bei einem beitragspflichtigen Vertrag – ge- den Rentenfaktoren sowie zu den garantierten beitragsfreien Werten
mäß Ihrer zum jeweiligen Rückzahlungszeitpunkt aktuellen Aufteilung innerhalb der sicherheitsorientierten Anlage finden Sie in Ihrem Versi-
der laufenden Beiträge in die zu diesem Zeitpunkt gewählten Fonds cherungsschein bzw. den entsprechenden Nachträgen zu Ihrem Versi-
anlegen. Bei einem beitragsfrei gestellten Vertrag bzw. einem Vertrag cherungsschein. Informationen zu den garantierten beitragsfreien Wer-
gegen Einmalbeitrag werden die durch die Fondsgesellschaft erfolgten ten innerhalb der sicherheitsorientierten Anlage finden Sie zudem unter
Zahlungen gemäß der zum jeweiligen Rückzahlungszeitpunkt aktuellen II. Punkt 5 in der Kundeninformation.
Aufteilung des Fondsguthabens in die zu diesem Zeitpunkt gewählten
Fonds angelegt. Wiederinkraftsetzung bzw. Beitragsanpassung
(6) Haben Sie Ihren Vertrag beitragsfrei gestellt (vgl. Absatz 1) bzw. den
Beitrag reduziert (vgl. Absatz 2), können Sie innerhalb eines Zeitraums
§ 10 W
ann können Sie Ihren Vertrag gegen laufende Beitragszahlung von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung bzw. -redu-
beitragsfrei stellen bzw. die vereinbarte Beitragshöhe reduzieren? zierung die Beitragszahlung – mit einem Mindestbetrag von 300,- EUR
jährlich – wieder aufnehmen bzw. den Beitrag entsprechend erhöhen.
(1) Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung Dies ist nur vor Beginn der Auszahlungsphase unter Beachtung der
Wenn Sie die laufenden Beiträge nicht weiterbezahlen wollen, können Regelungen des Absatzes 1 zur nächsten Beitragsfälligkeit möglich.
Sie Ihren Vertrag (alle Vertragsteile+) vor Beginn der Auszahlungsphase Dabei gilt die zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung
zur nächsten Beitragsfälligkeit in Textform+ beitragsfrei stellen. Dieser vereinbarte Beitragsaufteilung. Die Wiederaufnahme bzw. die Erhöhung
Wunsch muss uns bis zum 20. des entsprechenden Vormonats zuge- kann maximal bis zur ursprünglichen – zum Zeitpunkt der jeweils letz-
gangen sein. Bei einem späteren Zugang wird die Beitragsfreistellung ten Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung vereinbarten – Beitragshöhe
zum übernächsten Beitragsfälligkeitstermin berücksichtigt. Statt Ihren erfolgen.
Vertrag unbefristet beitragsfrei zu stellen, können Sie uns auch einen
Zeitraum von 1 bis 36 Monate angeben, in dem Sie Ihren Vertrag befri- (7) Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der
stet beitragsfrei stellen bzw. keine Beiträge mehr zahlen wollen. Beitragsfreistellung bzw. -reduzierung sind bei einer Wiederinkraftset-
zung bzw. Beitragsanpassung bis zur ursprünglich jeweils vereinbarten
(2) Reduzierung der Beitragshöhe Beitragshöhe die für den entsprechenden Vertragsteil garantierten
An Stelle einer Beitragsfreistellung des gesamten Vertrags können Sie Mindestrentenfaktoren (vgl. § 1 Abs. 6) bzw. Rechnungsgrundlagen (vgl.
vor Beginn der Auszahlungsphase unter Beachtung der Regelungen des § 1 Abs. 6) weiterhin gültig. Für den die ursprünglich vereinbarte Bei-
Absatzes 1 zur nächsten Beitragsfälligkeit verlangen, dass Ihr Vertrag tragshöhe übersteigenden Teil des Beitrags gilt § 7 Abs. 2, 3, 8 und 9
gegen laufende Beitragszahlung teilweise (im Sinne einer Reduzierung entsprechend.
der Beitragshöhe) von der Beitragszahlungspflicht befreit wird. Absatz
1 Satz 4 gilt entsprechend für eine befristete Reduzierung der Beitrags- (8) Bei einer Wiederinkraftsetzung bzw. Beitragsanpassung nach dem
höhe. Dreijahreszeitraum gilt für die gesamte Beitragserhöhung – auch für
den die ursprünglich vereinbarte Beitragshöhe nicht übersteigenden
Hierbei wird der durch die zu Vertragsbeginn vereinbarten Beiträge bzw. Teil – § 7 Abs. 2, 3, 8 und 9 entsprechend.
eine Beitragserhöhung zuletzt vereinbarte Vertragsteil herangezogen
und der in diesem bisher vereinbarte Beitrag entsprechend reduziert.
Übersteigt der zu reduzierende Betrag den bisher vereinbarten Beitrag § 11 W
ann können Sie Ihren Vertrag kündigen bzw. Teilentnahmen be-
in diesem Vertragsteil, wird der davor vereinbarte Vertragsteil herange- auftragen?
zogen. Dies geschieht so lange, bis der von Ihnen gewünschte Reduzie-
rungsbetrag erreicht ist. (1) Sie können Ihren Vertrag bis zum Ende der Ansparphase+ jederzeit
zum nächsten Monatsersten in Textform+ kündigen oder Teilentnahmen
(3) Eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung (vgl. Absatz
beauftragen.
1) ist allerdings nur möglich, wenn das vorhandene Gesamtguthaben+
einen Betrag von 500,- EUR nicht unterschreitet. Andernfalls erlischt Für eine zeitnahe Auszahlung nach dem nächsten Monatsersten ist es
Ihr Vertrag und Sie erhalten das zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung notwendig, dass uns Ihr Auszahlungswunsch vor dem letzten Börsentag
vorhandene rückkaufsfähige Gesamtguthaben (vgl. § 11 Abs. 8 bis 10) des entsprechenden Vormonats zugegangen ist. Bei einem späteren Zu-
ausgezahlt. gang wird die Teilentnahme zum übernächsten Monatsersten berück-
sichtigt.
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Die Auszahlung erfolgt in der Regel bis zum fünften Arbeitstag des ent- rung – zum geplanten Ausführungszeitpunkt nicht ausführen können,
sprechenden Monats. werden wir Sie hierüber unverzüglich+ informieren.
Auszahlungsoption (Teilentnahme) (4) Bei der sicherheitsorientierten Anlage entnehmen wir den entspre-
(2) Bei der Teilentnahme können Sie festlegen, wie wir den gewünsch- chenden Teil des Entnahmebetrags anteilig aus dem garantierten Si-
ten Euro-Wert Ihrem Vertrag entnehmen sollen. Der Euro-Wert muss cherungsguthaben und dem vorhandenen Sicherungsguthaben aus der
hierbei mindestens 25,- EUR betragen. Überschussbeteiligung (vgl. § 2 Abs. 2 b) unter „Laufende Überschuss-
a) Teilentnahme aus dem Gesamtguthaben anteile bei der sicherheitsorientierten Anlage“).
Den Euro-Wert entnehmen wir aus dem rückkaufsfähigen Gesamtgut- Durch Teilentnahmen aus der sicherheitsorientierten Anlage sinken
haben+ Ihres Vertrags. Dabei berücksichtigen wir die Aufteilung Ihres die versicherten Leistungen. Die in Ihrem Versicherungsschein+ und
Guthabens auf die in Ihrem Vertrag vorhandenen Anlageoptionen+. der Kundeninformation+ zu Vertragsbeginn genannten garantierten
Leistungen gelten nur, wenn Sie den Vertrag bis zum Ende der Anspar-
Für diese Teilentnahme ziehen wir immer den zuletzt vereinbarten Ver- phase unverändert fortführen.
tragsteil heran, in dem Fonds- bzw. Sicherungsguthaben enthalten ist
und gemäß der Guthabenaufteilung entnommen wird. Übersteigt der je- (5) In dem tatsächlich zur Auszahlung kommenden Betrag sind – auf ggf.
weilige Entnahmebetrag das in diesem Vertragsteil vorhandene Fonds- enthaltene Wertsteigerungen bzw. Zinsgutschriften – anfallende Steu-
bzw. Sicherungsguthaben, ziehen wir den davor vereinbarten Vertrags- ern berücksichtigt.
teil heran, in dem entsprechendes Fonds- bzw. Sicherungsguthaben (6) Das nach Auszahlung verbleibende Gesamtguthaben darf bei einem
vorhanden ist. Dies geschieht so lange, bis der von Ihnen gewünschte beitragsfrei gestellten Vertrag bzw. einem Vertrag gegen Einmalbeitrag
Euro-Wert – unter Berücksichtigung der Regelungen des Absatzes 3 – den Betrag von 500,- EUR nicht unterschreiten. In diesem Fall erlischt –
erreicht ist. im Sinne einer Kündigung – der Vertrag und wir zahlen Ihnen das zum
b) Teilentnahme aus dem chancen- oder sicherheitsorientierten Gut- Zeitpunkt der Kündigung vorhandene rückkaufsfähige Gesamtguthaben
haben (vgl. Absatz 8 bis 10) aus.
Den Euro-Wert entnehmen wir gemäß Ihrem Wunsch entweder voll-
(7) Die Rentenfaktoren bzw. Rechnungsgrundlagen ändern sich durch
ständig aus dem Fondsguthaben Ihrer chancenorientierten Anlage oder
ggf. erfolgte Teilentnahmen nicht.
aus dem Sicherungsguthaben Ihrer sicherheitsorientierten Anlage.
Kündigung des gesamten Vertrags
Wünschen Sie beispielsweise die Teilentnahme nur aus Ihrem Fonds- (8) Bei Kündigung werden wir entsprechend § 169 VVG – soweit vor-
guthaben, gehen wir wie folgt vor: Für diese Teilentnahme ziehen wir im- handen – den Rückkaufswert (rückkaufsfähiges Gesamtguthaben) er-
mer den zuletzt vereinbarten Vertragsteil heran, in dem Fondsguthaben statten (vgl. § 1 Abs. 9 und 10 sowie § 14 Abs. 1 a) und 4). Dieser ent-
vorhanden ist. Dabei berücksichtigen wir die Aufteilung Ihres Gutha- spricht dem Fondsdeckungskapital (Fondsguthaben, vgl. § 1 Abs. 1 a))
bens auf die in Ihrem Vertrag vorhandenen Fonds. Übersteigt der jewei- und dem garantierten konventionellen Deckungskapital (garantiertes
lige Entnahmebetrag das in diesem Vertragsteil zu berücksichtigende Sicherungsguthaben, vgl. § 1 Abs. 1 b)) zuzüglich der vorhandenen rück-
Fondsguthaben, ziehen wir den davor vereinbarten Vertragsteil heran, kaufsfähigen Überschussanteile (vgl. § 1 Abs. 1 c)) zum maßgeblichen
in dem entsprechendes Fondsguthaben vorhanden ist. Dies geschieht Kündigungstermin (vgl. Absatz 1).
so lange, bis der von Ihnen gewünschte Euro-Wert – unter Berücksich-
tigung der Regelungen des Absatzes 3 – erreicht ist. Wünschen Sie eine Bei einer Kündigung Ihres Vertrags ist Folgendes zu beachten:
Teilentnahme aus Ihrem sicherheitsorientierten Guthaben, gehen wir –– Der Rückkaufswert aus der chancenorientierten Anlage erreicht –
bzgl. der Entnahme aus dem Sicherungsguthaben entsprechend vor. insbesondere in Abhängigkeit von der Entwicklung der zu Grunde
c) Teilentnahme gemäß Ihrer individuellen Aufteilung liegenden Anlagestöcke+ – nicht unbedingt die Summe der in diese
Anlage geflossenen Beträge (die chancenorientiert angelegten Bei-
Den Euro-Wert entnehmen wir gemäß Ihrem Wunsch entsprechend der
träge, Zuzahlungen und Umschichtungsguthaben).
von Ihnen festgelegten Aufteilung aus dem Guthaben Ihrer chancen- –– Der Rückkaufswert aus der sicherheitsorientierten Anlage kann in
und sicherheitsorientierten Anlage. Innerhalb der chancenorientierten Abhängigkeit von der Höhe der innerhalb dieser Anlage zugeteilten
Anlage können sie bestimmen, wie hoch der jeweilige Entnahmebetrag rückkaufsfähigen Überschussanteile – wegen der Verrechnung von
pro vorhandenem Fonds sein soll. Verwaltungskosten (vgl. § 14 Abs. 1) – geringer ausfallen als die in
diese Anlage geflossenen Beträge (die sicherheitsorientiert ange-
Für diese Teilentnahme ziehen wir immer den zuletzt vereinbarten Ver- legten Beiträge, Zuzahlungen und Umschichtungsguthaben). Er ent-
tragsteil heran, in dem Fonds- bzw. Sicherungsguthaben enthalten ist spricht jedoch mindestens den bei Vertragsabschluss bzw. zum Zeit-
und gemäß Ihrer Aufteilung entnommen werden soll. Übersteigt der je- punkt einer Änderung vereinbarten Garantiebeträgen, deren Höhe
weilige Entnahmebetrag das in diesem Vertragsteil vorhandene Fonds- vom Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags abhängt.
bzw. Sicherungsguthaben, ziehen wir den davor vereinbarten Vertrags-
Nähere Informationen zum Rückkaufswert und seiner Höhe finden Sie
teil heran, in dem entsprechendes Fonds- bzw. Sicherungsguthaben in den jährlich erfolgenden Wertmitteilungen. Informationen zu den ga-
vorhanden ist. Dies geschieht so lange, bis der von Ihnen gewünschte rantierten Rückkaufswerten innerhalb der sicherheitsorientierten Anla-
Euro-Wert – unter Berücksichtigung der Regelungen des Absatzes 3 – ge finden Sie zudem unter II. Punkt 5 in der Kundeninformation, Ihrem
erreicht ist. Versicherungsschein bzw. den entsprechenden Nachträgen zu Ihrem
Versicherungsschein.
(3) Bei der chancenorientierten Anlage entnehmen wir den entspre-
chenden Teil des Entnahmebetrags aus dem Fondsguthaben (vgl. Ab- (9) Den Rückkaufswert erbringen wir als Geldleistung. Die Bestim-
satz 2 a) und b)) bzw. dem jeweiligen Fondsguthaben der von Ihnen mungen des § 1 Abs. 9 und 10 gelten entsprechend.
gewünschten Fonds (vgl. Absatz 2 c)). In allen Fällen wird dabei der je
(10) Der Auszahlungsbetrag bei einer Kündigung vor dem Ende der
Fonds zu entnehmende Betrag auf Basis des aktuell gültigen Kurses des
Ansparphase erhöht sich noch um die innerhalb der sicherheitsorien-
jeweiligen Fonds in Anteileinheiten umgerechnet. Der jeweilige Fonds-
tierten Anlage Ihrem Vertrag gemäß § 2 Abs. 2 c) ggf. zugeteilten Be-
kurs bei Ausführung Ihres Auftrags kann jedoch von dem aktuell gül-
wertungsreserven.
tigen Fondskurs abweichen. Aus diesem Grund kann der tatsächliche
Entnahmebetrag von dem von Ihnen angegebenen Betrag abweichen. Auszahlungsmodalitäten
(11) Auszahlungen (Kündigung des gesamten Vertrags bzw. Teilent-
Bei Teilentnahmen aus der chancenorientierten Anlage werden nur die
nahmen) erfolgen gemäß Ihrer Wahl auf das mit Ihnen vereinbarte
Fonds anteilig berücksichtigt bzw. können nur Fonds ausgewählt wer-
Referenzkonto oder auf andere von CosmosDirekt für Sie vorgesehene
den, deren Fondsanteile frei verfügbar sind.
Produkte. Das Referenzkonto muss ein Girokonto sein, das bei einem
Sofern wir Ihren Auftrag – beispielsweise auf Grund einer Fondssper- Kreditinstitut des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums geführt
wird und auf Ihren Namen lautet.
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Rückzahlungen ggf. vorhandenen Schlussüberschuss bzw. Bewertungsreserven-Min-
(12) Die Rückzahlung von Beiträgen und Zuzahlungen können Sie nicht destanteil entnehmen wir keine Kosten.
verlangen. Bei beitragsfrei gestellten Verträgen bzw. Verträgen gegen Einmalbei-
trag kann die Entnahme dieser Verwaltungskosten dazu führen, dass
sich das Gesamtguthaben während der vereinbarten Ansparphase
Was gilt im Leistungsfall? kontinuierlich reduziert. Speziell in Verbindung mit einer ungünstigen
Fondsentwicklung im Rahmen Ihrer chancenorientierten Anlage kann
§ 12 W
as ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
dies bewirken, dass sich der Versicherungsschutz aus dem Vertrag
(1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht (bei Beendigung stark reduziert.
der vereinbarten Ansparphase+ oder bei Ihrem Tod (vgl. § 1)), können wir
b) Zum anderen ziehen wir die Verwaltungskosten als prozentualen Ko-
verlangen, dass uns der Versicherungsschein+ und ein Zeugnis über den
stenabschlag
Tag Ihrer Geburt vorgelegt werden.
–– bei laufender Beitragszahlung bis zum Ende der vereinbarten Anspar-
(2) Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten eine amtliche
phase von dem jeweils eingezahlten Beitrag,
Bescheinigung darüber verlangen, dass Sie noch leben.
–– beim Einmalbeitrag von dem zu Beginn gezahlten Betrag und
(3) Ihr Tod ist uns unverzüglich+ anzuzeigen. Als Nachweis ist uns eine –– von jeder Zuzahlung
amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort einzurei-
ab. Durch den im Rahmen der Überschussbeteiligung gewährten Ko-
chen.
stenüberschuss (vgl. § 2 Abs. 2 b) unter „Laufende Überschussanteile
Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns zurückzuzahlen. unabhängig von der gewählten Anlageoption“) reduzieren sich diese
Verwaltungskosten entsprechend.
(4) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen, wenn dies
erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären. (2) Zudem werden im Rahmen der chancenorientierten Anlage bei je-
dem Fondskauf (außer bei einer Umschichtung) die von der jeweiligen
(5) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Fondsgesellschaft+ festgesetzten Ausgabeaufschläge jeweils in Prozent
Versicherungsleistung beansprucht. des Anteilwerts der entsprechenden Fonds erhoben. Durch die direkte
(6) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf Verrechnung der im Rahmen der Überschussbeteiligung gewährten So-
seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europä- fortrabatte (vgl. § 2 Abs. 2 b) unter „Laufende Überschussanteile bei der
ischen Wirtschaftsraums trägt der Empfangsberechtigte auch die damit chancenorientierten Anlage“) werden bei Ermittlung der Ihrem Vertrag
verbundene Gefahr. zuzuordnenden Anteileinheiten für Sie jedoch nur die entsprechend re-
duzierten Ausgabeaufschläge angerechnet.
(3) Für eine Umschichtung von Fondsguthaben in die sicherheitsorien-
§ 13 W
er erhält die Leistung? tierte Anlage erheben wir eine Umschichtungsgebühr in Prozent des
umzuschichtenden Fondsguthabens. Durch die direkte Verrechnung des
Leistungsempfänger im Rahmen der Überschussbeteiligung gewährten Sofortrabattes (vgl. §
(1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die Lei- 2 Abs. 2 b) unter „Grund-Überschussanteil in Form eines Sofortrabattes
stung erhält. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir an Sie. auf die Umschichtungsgebühr“) wird für Sie jedoch nur eine entspre-
Widerrufliche Bezugsberechtigung chend reduzierte Gebühr fällig.
(2) Sie können uns widerruflich eine andere Person benennen, die die Bei einer Umschichtung in Fonds erheben wir keine Ausgabeaufschlä-
Leistung erhalten soll. Diese bezeichnen wir als den Bezugsberech- ge.
tigten.
(4) Die bei einem Kauf bzw. Verkauf eines Indexfonds (ETFs) ggf. anfal-
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugs- lenden Transaktionsgebühren werden bei Ihrem Vertrag nicht erhoben.
berechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versi- Gleiches gilt für
cherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des
Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. –– Rücknahmegebühren beim Verkauf von Fonds sowie
–– sonstige Gebühren für von Ihnen veranlasste Verwaltungsvorgänge.
Die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts ist ausgeschlos-
sen. (5) In der Kundeninformation+ finden Sie nähere Informationen
Abtretung und Verpfändung –– zur Höhe der bei der Kalkulation in Ansatz gebrachten Kosten unter
(3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versiche- II. Punkt 1 und
rungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und ver- –– zur Überschussbeteiligung unter II. Punkt 2.
pfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.
Die jeweils aktuell für die einzelnen Fonds gültigen Ausgabeaufschläge
Anzeige stellen wir Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung.
(4) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen Bezugsrechts
(vgl. Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (vgl. Absatz Weitere Informationen finden Sie zudem im Basisinformationsblatt und
3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom in den spezifischen Informationen zu den angebotenen Anlageoptionen+.
Berechtigten in Textform+ angezeigt worden sind. Der Berechtigte sind
im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch
andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (beispiels- § 15 W
as gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis
weise eine Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. beziehen?
(1) Haben Sie gemäß den Versicherungsbedingungen bestimmte Form-
vorschriften zu beachten, werden Sie in den entsprechenden Para-
Welche sonstigen Regelungen gelten für Ihren Vertrag? grafen explizit darauf hingewiesen.
§ 14 W
ie verteilen wir die Kosten Ihres Vertrags? (2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich+ in
(1) Zur Deckung der für Ihren Vertrag anfallenden Aufwände (beispiels- Textform+ mitteilen. Andernfalls können für Sie Nachteile entstehen.
weise für die Vertragsführung) berechnen wir innerhalb der Ansparpha- Wir sind berechtigt, eine an Sie zu richtende Erklärung mit eingeschrie-
se+ Verwaltungskosten. benem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden. In diesem
Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschrie-
a) Zum einen entnehmen wir diese bis zum Ende der vereinbarten An- benen Briefes als zugegangen.
sparphase in Form eines prozentualen jährlichen Kostenabschlags auf
das vorhandene Gesamtguthaben+ ohne Berücksichtigung eines ggf. (3) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 2 entsprechend. Jedoch
vorhandenen Schlussüberschusses bzw. Bewertungsreserven-Minde- muss uns Ihre Namensänderung durch geeignete Nachweise angezeigt
stanteils. Die Entnahme erfolgt anteilig zum Ende eines jeden Monats werden.
aus dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Gesamtguthaben. Aus einem
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(4) Zur Änderung Ihres Referenzkontos ist Ihre persönliche Identifikation Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
mittels Identitätsprüfung (wie etwa Postident-Verfahren) erforderlich. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht
Dies gilt ebenfalls bei der Übertragung von Wertpapieren gemäß § 1 Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Abs. 10 und 11 für die Angabe des Depots. Deutschland entgegenstehen.
(5) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Interesse, eine
im Inland ansässige Person in Textform benennen, die bevollmächtigt § 21 W
elche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen (Zustellungsbevoll- (1) Wenn wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speiche-
mächtigter). rung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem
Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Infor-
mationen, Daten und Unterlagen
§ 16 W
elche Informationen erhalten Sie während der Vertragslaufzeit?
–– bei Vertragsabschluss oder
(1) Wir stellen Ihnen während der Vertragslaufzeit mindestens einmal –– auf Nachfrage
jährlich eine Übersicht zum Stand Ihres Vertrags zur Verfügung.
unverzüglich+ zur Verfügung stellen. Dies gilt auch, wenn sich nachträg-
(2) Über die jeweils aktuellen Anlagegrundsätze bzw. die Art der Ver- lich Änderungen an den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informatio-
mögenswerte der für Ihren Vertrag angebotenen Fonds können Sie sich nen, Daten und Unterlagen ergeben.
während der gesamten Vertragslaufzeit auf unserer Webseite informie-
ren. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Per-
sonen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und
Meldungen maßgeblich ist.
§ 17 W
elches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielswei-
se Umstände, die für die Beurteilung
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland An-
wendung. –– Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
–– der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem
Vertrag haben und
§ 18 W
o ist der Gerichtsstand und wann verjähren Ihre Ansprüche? –– der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
(1) Klagen aus dem Vertrag gegen uns können Sie im Gerichtsbezirk un- maßgebend sein können.
seres Sitzes Saarbrücken erheben. Zuständig ist auch das Gericht, in Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort und
Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Auf- der Wohnsitz.
enthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch
das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Nieder- (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterla-
lassung haben. gen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes:
Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre
(2) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Auf- Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehör-
enthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Gerichte den. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im
des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt ebenso, Ausland besteht.
wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Nieder-
lassung ins Ausland verlegen. (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absätzen 1 und
2 kann dazu führen, dass wir keine Leistung zahlen. Dies gilt so lange,
(3) Beginn, Dauer und Unterbrechung der Verjährung von Ansprüchen bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwen-
aus dem Vertrag bestimmen sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen digen Informationen zur Verfügung gestellt haben.
Regelungen (§§ 195 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und § 15 VVG.
Derzeit beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB drei
Jahre.
§ 22 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht
zufrieden sind?
§ 19 W
elche Vertragsbestimmungen können geändert werden? (1) Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind, stehen Ihnen derzeit
insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
(1) Ist eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Versicherungsbedin-
gungen bzw. den sie ggf. ergänzenden Besonderen Bedingungen durch Unser Beschwerdemanagement
höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwal- (2) Für Kundenbeschwerden ist unsere Zentrale Beschwerdestelle ger-
tungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir sie nach § 164 VVG ne für Sie da. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
durch eine neue Regelung ersetzen. Voraussetzung dafür ist, dass
Cosmos Lebensversicherungs-AG
–– dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder Zentrale Beschwerdestelle, Halbergstr. 50-60, 66121 Saarbrücken
–– das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertrags- E-Mail: kundendialog@cosmosdirekt.de
partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Ver- Telefon: 0681 - 9 66 77 55
tragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Versicherungsombudsmann e. V.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Ver- (3) Sind Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden oder hat eine
tragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berück- Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Er-
sichtigt. gebnis geführt, können Sie sich als Verbraucher an den Versicherungs-
ombudsmann e. V. wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:
(2) Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, nachdem wir
Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mitge- Versicherungsombudsmann e. V.
teilt haben, Vertragsbestandteil. Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 - 3696000
§ 20 W
as gilt bei Sanktionen und Embargos? Fax: 0800 - 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versi- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertrags-
parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti- Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für
onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Als Mitglied im
Deutschland entgegenstehen. Versicherungsombudsmann e. V. haben wir uns verpflichtet, an dem
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Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
(4) Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die für uns zuständige Auf-
sicht zu wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der
Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die der-
zeitigen Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
(5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschrei-
ten.
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