Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)
Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit Pflege-Option (GN 331540)
[Seite 1]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Allgemeine Bedingungen für die NÜRNBERGER Fondsgebundene Rentenver-
sicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung und Pflege-Option
GN331540_202501
Inhalt
Leistung § 23 Wie können Sie Risiken selbst managen?
§1 Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit auf- § 24 Wie können Sie Fonds oder Depots wechseln?
geschobener Rentenzahlung?
§ 25 Was ist unser kursorientiertes Ablaufmanagement und wie
§2 Welche Leistungen erbringen wir? können Sie es nachträglich aktivieren?
§3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 26 Was ist Rebalancing und wie können Sie es wann ein-
schließen?
§4 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
§ 27 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der
§5 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder
Fonds?
Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
§ 28 Welche anderen Möglichkeiten als eine Kündigung oder
§6 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung haben
§7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und Sie bei Zahlungsschwierigkeiten?
welche Folgen hat ihre Verletzung?
§ 29 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leis-
§8 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? tungen erbringen wir?
§ 8a Was ist zu beachten, wenn eine Erhöhung der Rente wegen § 30 Wann können Sie Ihren Vertrag in eine prämienfreie Versi-
Pflegebedürftigkeit verlangt wird? cherung umwandeln und welche Auswirkungen hat dies?
§9 Wo sind die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen? Optionen spätestens 1 Monat vor Rentenzahlungsbeginn
§ 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 31 Wann müssen Sie spätestens eine vollständige Kapitalabfin-
dung erklären?
§ 11 Wer erhält die Leistung?
§ 32 Wann müssen Sie spätestens eine teilweise Kapitalabfin-
Beitrag dung erklären?
§ 12 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 33 Wann müssen Sie spätestens den Wechsel der Überschuss-
§ 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? verwendung im Rentenbezug erklären?
§ 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig Optionen im Rentenbezug
zahlen? § 33a Wie können Sie sich Geld während des Rentenbezuges aus-
Optionen während der Aufschubdauer, Kündigung und Umwand- zahlen lassen (Entnahme im Rentenbezug)?
lung in eine prämienfreie Versicherung § 33b Was ist die Pflege-Option und wie können Sie sie ausüben?
§ 15 Wie können Sie die garantierte Erlebensfallleistung ändern Kosten
und wann ändert sie sich automatisch?
§ 34 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?
§ 16 Wie können Sie den Rentenzahlungsbeginn verlegen?
§ 35 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?
§ 17 Wie können Sie den Tarif wechseln?
Sonstige Vertragsbestimmungen
§ 18 Wie können Sie nachträglich planmäßige Erhöhungen ein-
schließen (Dynamik)? § 36 Was gilt, wenn sich Ihre Postanschrift und/oder Ihr Name
ändern?
§ 19 Was gilt für außerplanmäßige Erhöhungen der Beiträge und
der Leistungen? § 37 Welche weiteren Mitteilungspflichten haben Sie?
§ 20 Was gilt für Reduzierungen der Beiträge und der Leis- § 38 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
tungen?
§ 39 Streitschlichtungsstelle, Aufsichtsbehörde und Gerichts-
§ 21 Was gilt, wenn Sie Zuzahlungen leisten wollen? stand
GN331540_202501
§ 22 Wie können Sie sich vorzeitig Geld auszahlen lassen (Ent- Begriffsbestimmungen
nahme)?
Seite 1
[Seite 2]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Leistung Unser Flexibilitätsversprechen
§ 1 Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufge- (1) Mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten können Sie Ihren Ver-
schobener Rentenzahlung? trag auch nach Vertragsabschluss selbstständig flexibel gestalten.
Selbstständig bedeutet: Die unter Buchstabe a genannten, nach-
Mit Ihrer Fondsgebunden Rentenversicherung können Sie eine Al- träglichen Vertragsänderungen bedürfen nicht unserer Zustimmung.
tersversorgung aufbauen. Wenn die versicherte Person den Renten- Es handelt sich um einseitige Optionen, die durch den Zugang Ihrer
zahlungsbeginn erlebt, zahlen wir ab dann die vereinbarte Rente, entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Papierform, E-Mail)
solange die versicherte Person lebt. Sie können anstelle der Rente wirksam werden. Maßgebliche Fristen für die Ausübung der Op-
eine Kapitalauszahlung zum Rentenzahlungsbeginn verlangen. Im tionen und der Zeitpunkt des Wirksamwerdens sind in der jewei-
laufenden Rentenbezug können Sie sich ebenfalls Geld auszahlen ligen Option genannt.
lassen (siehe § 33a).
Ein Vorteil der Fondsgebundenen Rentenversicherung entsteht bei a) Vor Rentenzahlungsbeginn:
laufender Beitragszahlung durch ihre Langfristigkeit. Die mit dem
Kauf von Anteilen verbundenen Schwankungsrisiken mindern sich • Änderung Ihrer garantierten Erlebensfallleistung (siehe § 15)
dadurch. Es erfolgt bei laufender Beitragszahlung über viele Stich- • Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach vorne oder hinten
tage (siehe Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa) hinweg ein (siehe § 16)
Anteilskauf zu den dann jeweils aktuellen Fondskursen. Bei nied- • Tarifwechsel (siehe § 17)
rigen Kursen werden automatisch mehr Anteile erworben als bei • Dynamik: nachträglicher Einschluss von planmäßigen Erhöhungen
hohen. Es entsteht ein Durchschnittskosteneffekt (sogenannter nach NÜRNBERGER Plus (siehe § 18)
Cost-Average-Effekt). Je länger der Vertrag läuft und je niedriger • Außerplanmäßige Erhöhung von Beiträgen und Leistungen (siehe
Sie die Garantie in Ihrem Vertrag festsetzen, desto größer fällt § 19)
dieser Cost-Average-Effekt aus. • Außerplanmäßige Reduzierung von Beiträgen und Leistungen
Um die Langfristigkeit einer Rentenversicherung attraktiv zu ge- (siehe § 20)
stalten und Ihnen Reaktionsmöglichkeiten auf sich ändernde Leben- • Zuzahlungen (siehe § 21)
sumstände zu geben, ermöglichen wir es Ihnen, dass Sie Ihren Ver- • Auszahlungen (siehe § 22)
trag in vielfältiger Hinsicht individuell anpassen und zu Ihrem le- • Fonds-/Depotwechsel (siehe § 24)
benslänglichen Wegbegleiter machen können. Weil uns diese Flexi- • Nachträglicher Einschluss des kursorientierten Ablaufmanage-
bilität wichtig ist, geben wir Ihnen vorangestellt im Absatz 1 eine ments (siehe § 25)
Übersicht über Ihre vor und nach dem Rentenzahlungsbeginn be- • Nachträglicher Einschluss von Rebalancing (siehe § 26)
stehenden Gestaltungsmöglichkeiten und Optionen. • Stundung der Beiträge (siehe § 28)
• Wiederinkraftsetzung (siehe § 30)
Wir stellen Ihnen im Anschluss daran detailliert dar, wie der Ver-
tragswert bis zum Rentenzahlungsbeginn gebildet wird (siehe Ab- b) Spätestens 1 Monat vor dem Rentenzahlungsbeginn:
satz 2). Bis zum Rentenzahlungsbeginn legen wir Ihre Sparbeiträge
(Beiträge abzüglich Kosten) auf 2 verschiedene Arten an, die Sie • Kapitalwahl: vollständig (siehe § 31) oder teilweise (siehe § 32)
sich wie 2 Töpfe vorstellen können: • Änderung der Art der Überschussverwendung im Rentenbezug
(siehe § 33)
• im fondsgebundenen Topf erfolgt die Anlage in der von Ihnen
gewählten Investmentanlage und c) Im Rentenbezug:
• im sicheren Topf zu einer garantierten Verzinsung.
• Auszahlungen (siehe § 33a)
Die Aufteilung Ihrer Sparbeiträge auf beide Töpfe wird von uns für • Pflege-Option (siehe § 33b)
Sie automatisch so vorgenommen, dass die von Ihnen gewählte
Höhe der garantierten Erlebensfallleistung zum Rentenzahlungsbe- Anlage bis zum Rentenzahlungsbeginn in 2 Töpfen
ginn gesichert ist. Die Erlebensfallleistung ist der zum Rentenzah-
lungsbeginn zur Verrentung zur Verfügung stehende Vertragswert (2) Von den Beiträgen, die Sie an uns zahlen, ziehen wir zunächst
Ihrer Versicherung. Dabei legen wir dem sicheren Topf eine garan- Kosten ab. Die Beiträge nach Abzug der beitragsabhängigen Kosten
tierte Verzinsung von 1 % p. a. zugrunde. Zum Rentenzahlungsbe- nennen wir "Sparbeiträge". Mit den Sparbeiträgen erfolgt der
ginn wird der Wert des fondsgebundenen Topfes in den sicheren Aufbau des Vertragswerts bis zum Rentenzahlungsbeginn.
Topf übertragen. Ab dann erfolgt also die gesamte Anlage risikolos
im sicheren Topf (siehe Absatz 3) und wir zahlen Ihnen daraus eine Ihre Sparbeiträge legen wir auf 2 verschiedene Arten an, die Sie sich
lebenslang garantierte Rente. Mit welchen Garantien und mit wel- wie 2 Töpfe vorstellen können:
cher Besserprüfung wir die Höhe der Rente zum Beginn der Renten-
zahlung ermitteln, erläutern wir Ihnen unter Absatz 4. • Der fondsgebundene Topf ist der Geldwert der Anteile in der von
Ist die versicherte Person zum Rentenzahlungsbeginn oder während Ihnen gewählten Investmentanlage (siehe Buchstabe a). Der Geld-
des Rentenbezugs pflegebedürftig, können Sie eine Erhöhung der wert des fondsgebundenen Topfes ergibt sich aus den Anteilen
GN331540_202501
Rente beantragen (siehe § 33b). und ihrem jeweiligen Anteilswert. Wie sich der fondsgebundene
Topf entwickelt, hängt unmittelbar von der Fondsentwicklung ab;
das Risiko dafür tragen Sie bis zum Rentenzahlungsbeginn.
• Der sichere Topf ist die sichere Anlage (siehe Buchstabe b). Das
Guthaben im sicheren Topf wird mit dem Rechnungszins verzinst;
das Risiko dafür trägt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG.
Seite 2
[Seite 3]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Der Geldwert aus dem fondsgebundenen Topf und dem sicheren Währungen geführt werden, können Schwankungen der Währungs-
Topf ergibt zusammen den "Vertragswert". Der für die Garantie be- kurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen. Auch Bonitäts-
nötigte Teil Ihres Vertragswerts wird im sicheren Topf angelegt; der und Zinsänderungsrisiken beeinflussen beispielsweise die Wertent-
übrige Teil im fondsgebundenen Topf. Haben Sie eine garantierte wicklung Ihrer Investmentanlage und haben damit Einfluss auf die
Erlebensfallleistung von 0,00 EUR festgelegt, erfolgt der Aufbau Höhe Ihrer Rente.
der Erlebensfallleistung vollständig im fondsgebundenen Topf und Bei stetiger laufender Beitragszahlung erfolgt eine Glättung der
ist damit nicht garantiert. Im Gegenzug steigen Ihre Rendi- Chancen und Risiken durch den Durchschnittskosteneffekt
techancen. (Cost Average-Effekt). Je länger der Vertrag läuft und je niedriger
Die Aufteilung Ihrer Sparbeiträge auf beide Töpfe wird von uns für Sie die Garantie in Ihrem Vertrag festsetzen, desto größer fällt er
Sie automatisch so vorgenommen, dass die von Ihnen festgelegte aus. Dieser Effekt besteht nicht bei einmaligen Zuzahlungen. Bei
garantierte Erlebensfallleistung erst zum Rentenzahlungsbeginn ge- einer Zuzahlung wird der gesamte Sparanteil zu einem einzigen
sichert ist. Das bedeutet, dass wir Ihre Sparbeiträge so spät wie Stichtag angelegt, weshalb damit sowohl höhere Risiken als auch
möglich in den sicheren Topf anlegen und zuvor in den fondsgebun- höhere Chancen verbunden sind.
denen Topf. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie möglichst lange an
der Wertentwicklung des fondsgebundenen Topfes teilhaben und bb) Der fondsgebundene Topf besteht aus Anteilen der zugehö-
somit Ihre Renditechancen steigen. rigen Fonds und wird gesondert von unserem sicheren Topf ange-
Mit der flexibel änderbaren garantierten Erlebensfallleistung haben legt. Der auf Ihren Vertrag entfallende Wert der Anteilseinheiten
Sie bei Vertragsabschluss festgelegt, welche Kapitalleistung zum bildet zusammen mit dem sicheren Topf den Vertragswert.
Rentenzahlungsbeginn mindestens zur Verfügung steht. Diese Ga- Die Verteilung eines jeden im fondsgebundenen Topf anzule-
rantie greift zum Rentenzahlungsbeginn, jedoch beispielsweise genden Betrags wird in dem vereinbarten Verhältnis der im Depot
nicht bei Kündigung oder prämienfreier Umwandlung. enthaltenen Fonds bzw. entsprechend der von Ihnen gewählten An-
Eventuell anfallende Überschüsse werden immer vollständig im lagestrategie vorgenommen.
fondsgebundenen Topf angelegt und erhöhen den fondsgebun-
denen Teil des Vertragswerts. cc) Soweit die Erträge aus einem Fonds nicht ausgeschüttet werden,
Die zur Deckung des Todesfallrisikos und zur Absicherung von fließen sie unmittelbar in diesen Fonds und erhöhen damit den Wert
schweren Erkrankungen gegebenenfalls erforderlichen, nach aner- der Anteilseinheiten. Erträge aus einem Fonds, die ausgeschüttet
kannten Regeln der Versicherungsmathematik berechneten Risiko- werden, rechnen wir in Anteilseinheiten des jeweiligen Fonds um
beiträge sowie die mittelbar in den Beitrag einkalkulierten Verwal- und schreiben sie gut.
tungskosten entnehmen wir monatlich dem Vertragswert.
Rückständige Beiträge werden mit dem Vertragswert verrechnet, dd) Bei den unten aufgeführten Ereignissen während der Laufzeit
wenn wir Leistungen erbringen sowie bei Kündigung (siehe § 29) Ihres Vertrags berechnen wir den Geldwert des fondsgebundenen
und bei prämienfreier Umwandlung (siehe § 30). Dadurch können Topfes. Diesen ermitteln wir dadurch, dass wir für jeden beteiligten
die garantierten Leistungen sinken. Fonds die Anzahl der Anteilseinheiten mit dem am maßgebenden
Fondswechsel (siehe § 24), Rebalancing (siehe § 26) und das kurs- Stichtag gültigen Rücknahmepreis multiplizieren und die Summe
orientierte Ablaufmanagement (siehe § 25) führen wir auf Wunsch aus diesen Werten bilden.
für Sie ohne zusätzliche Kosten und ohne Entnahme aus dem Ver-
tragswert durch. Sie haben dadurch ohne ertragsmindernde Trans- Maßgebender Stichtag ist für
aktionskosten eine hohe Flexibilität und verschiedene Möglich-
keiten, das Risiko selbst zu managen. • die Berechnung der Rente (siehe § 2 Absatz 1): der letzte Bör-
sentag vor dem Rentenzahlungsbeginn.
a) Fondsgebundener Topf • die Todesfallleistung vor dem Rentenzahlungsbeginn (siehe § 2
Absatz 3): der letzte Börsentag vor dem Zugang der Meldung
Der fondsgebundene Topf ist das freie Fondsvermögen, das aus über den Tod der versicherten Person bei unserer Generaldirek-
einem oder mehreren Fonds/Depots bestehen kann. Der fondsge- tion, spätestens der letzte Börsentag vor dem Rentenzahlungsbe-
bundene Topf ist nur bis zum Rentenzahlungsbeginn vorhanden, der ginn.
Geldwert der Anteile wird dann in den sicheren Topf umge- • die Verwendung Ihres Beitrags (siehe § 12): der letzte Börsentag
schichtet. vor Fälligkeit des Beitrags.
Mit dem freien Fondsvermögen können Sie innerhalb unserer • eine Änderung der garantierten Erlebensfallleistung (siehe § 15):
Fondsauswahl eigenständig die Chancen und Risiken der Anlage be- der erste Börsentag nach Zugang der hinreichend bestimmten Än-
einflussen: anfänglich durch Ihre Fondsauswahl, später durch Fonds- derungserklärung.
wechsel (siehe § 24). Mit dem fondsgebundenen Topf sind Sie un- • eine Zuzahlung (siehe § 21): der erste Börsentag nach Zugang so-
mittelbar an der Wertentwicklung der gewählten Fonds beteiligt. wohl der Optionserklärung als auch der Zuzahlung (späterer der
beiden Zeitpunkte).
aa) Da die Entwicklung der Vermögenswerte der Fonds nicht vor- • eine Entnahme während der Aufschubdauer (siehe § 22): der erste
auszusehen ist, können wir für den fondsgebundenen Topf vor Ren- Börsentag nach Zugang der Entnahmeerklärung.
tenzahlungsbeginn die Höhe der Rente nicht garantieren. • einen Fondswechsel (siehe § 24): der erste Börsentag nach Zu-
Sie haben bis zum Rentenzahlungsbeginn die Chance, einen Wert- gang der hinreichend bestimmten Fondswechselerklärung.
GN331540_202501
zuwachs zu erzielen, insbesondere bei Kurssteigerungen. Bei Kurs-
rückgängen tragen Sie im Gegenzug das Risiko der Wertminderung. Bei einer Änderung der garantierten Erlebensfallleistung, einer Zu-
Wertminderungen bis hin zum Totalverlust können auch bei unplan- zahlung, einer Entnahme oder einem Fondswechsel können Sie be-
mäßigen Veränderungen der Fonds (siehe § 27) entstehen. Bei- stimmen, dass Sie ausnahmsweise erst eine spätere Vornahme der
spielsweise kann die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme der Option wünschen.
Anteile aussetzen. Bei Werten, die nicht in Euro, sondern in anderen
Seite 3
[Seite 4]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Dann ist maßgebender Stichtag für Anlage ab Rentenzahlungsbeginn
• eine spätere Änderung der garantierten Erlebensfallleistung (siehe (3) Wenn Sie nicht von Ihrem Recht auf eine vollständige Kapitalab-
§ 15): der erste Börsentag ab dem gewünschten Änderungszeit- findung Gebrauch machen, wird der Geldwert des fondsgebun-
punkt. denen Topfes bei Beginn der Rentenzahlung in den sicheren Topf
• eine spätere Zuzahlung (siehe § 21): der erste Börsentag ab dem umgeschichtet. Ab dann legen wir den Vertragswert vollständig im
gewünschten Zeitpunkt, wenn uns sowohl die Optionserklärung sicheren Topf an, d. h. in unserer sicheren Anlage.
als auch bereits die Zuzahlung vorliegt. Ihr Versicherungsvertrag und die Höhe der Rente nehmen nicht
• eine spätere Entnahme (siehe § 22): der erste Börsentag ab dem mehr an der weiteren Entwicklung der Fonds teil. Das Risiko einer
gewünschten Entnahmezeitpunkt. Wertminderung bei Kursrückgängen entfällt.
• einen späteren Fondswechsel (siehe § 24): der erste Börsentag ab
dem gewünschten Wechselzeitpunkt. Garantierter Rentenfaktor, garantierte Mindestrente und Besser-
prüfung
ee) Wenn wir Versicherungsleistungen erbringen, müssen wir unter
Zugrundelegung des Stichtags und der Kurswerte Erhebungen zur (4) Die im Vertrag beinhalteten Garantien sind im Versicherungs-
Höhe des Vertragswerts anstellen. Dies hat zur Folge, dass wir die schein genannt und bei Vertragsänderungen im entsprechenden
erste Monatsrente bzw. die Kapitalabfindung in der Regel erst Nachtrag.
14 Tage nach Rentenzahlungsbeginn zahlen können (siehe § 8 Ab- Für den gesamten Vertragswert (aus dem fondsgebundenen Topf
satz 2). Bei Tod der versicherten Person erweitert sich der Bearbei- und dem sicheren Topf) garantieren wir einen Rentenfaktor, für den
tungszeitraum auf 3 Wochen. sicheren Topf zusätzlich eine in Euro garantierte Mindestrente. Bei
Rentenzahlungsbeginn nehmen wir eine Besserprüfung vor und es
b) Sicherer Topf wird gegebenenfalls eine über die Garantie(n) hinausgehende zu-
sätzliche Überschussrente gezahlt (siehe § 2 Absatz 1).
Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Mit ihr wird die garantierte
Erlebensfallleistung finanziert. Diese garantierte Erlebensfallleis- a) Wir garantieren Ihnen bei Vertragsabschluss einen Umrechnungs-
tung kann nicht sinken, solange Sie keine wesentlichen Änderungen faktor für die Verrentung des bei Rentenzahlungsbeginn vorhan-
an Ihrem Vertrag vornehmen (wie z. B. Senken der garantierten Erle- denen Vertragswerts in eine Rente nach § 2 Absatz 1. Der garan-
bensfallleistung (siehe § 15)). tierte Rentenfaktor bietet Ihnen die Sicherheit, dass eine etwaige
Im sicheren Topf findet vor dem Rentenzahlungsbeginn nur ein Ver- erhebliche Verschlechterung der Rechnungsgrundlagen bis zum
mögensaufbau statt, wenn Sie eine garantierte Erlebensfallleistung Rentenzahlungsbeginn nicht zu Ihren Lasten geht.
höher als 0,00 EUR festgelegt haben. Diese garantierte Erlebens- Der garantierte Rentenfaktor kann Sie bis zum Rentenzahlungsbe-
fallleistung ist erst zum Rentenzahlungsbeginn gesichert; das be- ginn allerdings nicht vor den Risiken der Wertminderung des fonds-
deutet, dass wir Ihre Sparbeiträge so spät wie möglich in den si- gebundenen Topfes (siehe Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchsta-
cheren Topf anlegen und zuvor im fondsgebundenen Topf. Das hat be aa) schützen.
für Sie den Vorteil, dass Sie möglichst lange an der Wertentwick-
lung des fondsgebundenen Topfes teilhaben und somit Ihre Rendi- b) Wir garantieren Ihnen für den aus dem sicheren Topf garantierten
techancen steigen. Wert eine garantierte Mindestrente in Euro. Die Garantie beruht auf
Dies kann zum Beispiel dazu führen, dass in den ersten Vertrags- der festgelegten garantierten Erlebensfallleistung.
jahren die Sparbeiträge vollständig dem fondsgebundenen Topf zu-
geführt werden, obwohl Sie eine garantierte Erlebensfallleistung § 2 Welche Leistungen erbringen wir?
höher als 0,00 EUR festgelegt haben.
Wann genau wir mit der Finanzierung der Garantie im sicheren Topf Im Folgenden beschreiben wir Ihnen unsere vertraglichen Leis-
beginnen, ist insbesondere von der von Ihnen festgelegten garan- tungen bei Rentenzahlungsbeginn (siehe Absätze 1, 2 und 5) sowie
tierten Erlebensfallleistung, der Aufschub- und der Beitragszah- bei Tod der versicherten Person (siehe Absätze 3 bis 5).
lungsdauer, der Höhe Ihrer Sparbeiträge sowie dem Rechnungszins Sollte die versicherte Person zum oder nach Rentenzahlungsbeginn
abhängig. Solange die Finanzierung der Garantie noch nicht be- pflegebedürftig sein, können Sie mittels der Pflege-Option (siehe
gonnen hat, sind bei Kündigung oder Beitragsfreistellung nur fonds- §§ 8a und 33b) diese Leistungen modifizieren (Erhöhung der Rente,
gebundene Werte aus dem fondsgebundenen Topf vorhanden; in Fortfall einer eventuell noch vorhandenen Todesfallleistung).
diesem Fall sind keine Rückkaufswerte und keine beitragsfreien Welche Leistungen wir bei Kündigung oder nach prämienfreier Um-
Summen garantiert. wandlung erbringen, erklären wir dagegen unter den §§ 29 und 30.
Haben Sie bei Vertragsabschluss oder während der Aufschubdauer
Ihre persönliche Maximalgarantie ausgewählt, legen wir Ihre Spar- Rente
beiträge nur im sicheren Topf an.
Eventuelle Überschüsse werden dagegen - unabhängig von der ga- (1) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungs-
rantierten Erlebensfallleistung - nicht dem sicheren Topf, sondern beginn, zahlen wir eine Rente, solange die versicherte Person lebt.
immer vollständig dem fondsgebundenen Topf zugeführt. Wir zahlen die Rente monatlich, jeweils zum Monatsersten. Die
Rente kann nicht niedriger, aber zu Ihren Gunsten höher als die ver-
GN331540_202501
einbarte garantierte Mindestrente sein.
Wir berechnen die Rente aus dem zum Rentenzahlungsbeginn vor-
handenen, gesamten Vertragswert und der Beteiligung an den Be-
wertungsreserven.
Der gesamte Vertragswert ist der Geldwert aus dem fondsgebun-
denen Topf und dem sicheren Topf; vermindert um Beitragsrück-
Seite 4
[Seite 5]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
stände. Bei der Berechnung der Rente führen wir 3 Schritte durch. se(r) von der zur Berechnung der garantierten Mindestrente ver-
In Schritt 1 berechnen wir die ab Rentenzahlungsbeginn garantierte wandten Rententafel oder dem dortigen Rechnungszins abweichen.
Rente. In Schritt 2 berechnen wir die rechnungsmäßige Rente und Sind bei Rentenzahlungsbeginn bei uns mehrere vergleichbare Ren-
in Schritt 3 ermitteln wir die Höhe Ihrer Rente durch eine Besser- tenversicherungen mit unterschiedlichen Rentenfaktoren neu ab-
prüfung. schließbar, wird die Rente zu Ihren Gunsten mit dem höchsten
dieser Rentenfaktoren berechnet.
a) Schritt 1: Berechnung der ab Rentenzahlungsbeginn garantierten Können bei Rentenzahlungsbeginn bei uns keine vergleichbaren
Rente anhand des garantierten Rentenfaktors Rentenversicherungen abgeschlossen werden, wird der Renten-
faktor von uns nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathe-
In den Allgemeinen Vertragsdaten nennen wir Ihnen die garantierte matik und unter Mitwirkung eines unabhängigen Treuhänders ange-
Mindestrente und den garantierten Rentenfaktor. Zum Rentenzah- messen so festgesetzt, dass die dauernde Erfüllbarkeit der Versiche-
lungsbeginn werden der vorhandene, gesamte Vertragswert und die rungsleistung gewährleistet ist. Der Treuhänder hat die Angemes-
Beteiligung an den Bewertungsreserven mit dem garantierten Ren- senheit der Rechnungsgrundlagen zu prüfen und zu bestätigen.
tenfaktor verrentet und es ergibt sich eine ab Rentenzahlungsbe-
ginn garantierte Rente. Die Höhe der garantierten Rente entspricht c) Schritt 3: Besserprüfung
mindestens der garantierten Mindestrente. Der garantierte Renten-
faktor beträgt 85 % des Rentenfaktors, der sich aus einem Rech- Bei der Ermittlung der Höhe der Rente nehmen wir eine Besserprü-
nungszins von 1 % p. a., unserer anerkannten unternehmenseigenen fung vor. Ist die rechnungsmäßige Rente nach Schritt 2 höher als
Rententafel NÜRNBERGER Tafel 2013 R, dem Kalenderjahr der die ab Rentenzahlungsbeginn garantierte Rente nach Schritt 1,
Geburt der versicherten Person, dem Lebensalter der versicherten zahlen wir die rechnungsmäßige Rente. Die rechnungsmäßige Rente
Person bei Rentenzahlungsbeginn, der vertraglichen Todesfallleis- ist ab dann vollständig garantiert, also auch der sich ergebende, die
tung im Rentenbezug sowie den bei Vertragsabschluss geltenden garantierte Rente übersteigende Teil. Ist die rechnungsmäßige
Kosten ergibt. Rente niedriger, erhalten Sie die garantierte Rente.
Nach Rentenzahlungsbeginn gegebenenfalls anfallende weitere
b) Schritt 2: Berechnung der rechnungsmäßigen Rente Überschüsse dienen nur zur Erhöhung der rechnungsmäßigen Rente
und nicht zur Erhöhung der ab Rentenzahlungsbeginn garantierten
Im zweiten Schritt ermitteln wir die rechnungsmäßige Rente unter Rente. Dies kann dazu führen, dass wir im Rentenbezug erst dann
Zugrundelegung der für unser vergleichbares Neugeschäft gel- eine höhere Rente als die garantierte Rente leisten, wenn Über-
tenden Rechnungsgrundlagen (Tafel, Zins) sowie den bei Vertrags- schüsse im Rentenbezug dazu geführt haben, dass die durch diese
abschluss für den Rentenbezug festgelegten Kosten. Der zum Ren- Überschüsse erhöhte rechnungsmäßige Rente die garantierte Rente
tenzahlungsbeginn vorhandene, gesamte Vertragswert und die Be- übersteigt. Wir prüfen bei jeder Monatsrentenzahlung einzeln, ob
teiligung an den Bewertungsreserven werden mit dem nach diesen die rechnungsmäßige Rente samt aller im Rentenbezug entstan-
Rechnungsgrundlagen ermittelten Rentenfaktor verrentet und es denen Überschüsse sowie der Beteiligung an den Bewertungsre-
ergibt sich die sogenannte rechnungsmäßige Rente. serven nach Rentenzahlungsbeginn höher ist als die garantierte
Diesen Rentenfaktor ermitteln wir nach anerkannten Regeln der Rente und zahlen immer den höheren Betrag:
Versicherungsmathematik mit unserem dann aktuellen Rechnungs-
zins, dem Kalenderjahr der Geburt der versicherten Person, dem Le- • Ist die rechnungsmäßige Rente höher als die ab Rentenzahlungs-
bensalter der versicherten Person bei Rentenzahlungsbeginn, der beginn garantierte Rente, zahlen wir die rechnungsmäßige Rente.
vertraglichen Todesfallleistung im Rentenbezug und unserer dann • Ist die rechnungsmäßige Rente hingegen geringer als die ab Ren-
aktuellen unternehmenseigenen anerkannten Rententafel sowie der tenzahlungsbeginn garantierte Rente, zahlen wir die garantierte
zu Vertragsbeginn festgelegten Kosten für die Rentenbezugszeit. Rente.
Maßgeblich sind Rechnungszins und Rententafel in der Beitragskal-
kulation vergleichbarer, dann bei uns zum Verkauf geöffneter Ren- Beispiel 1: Beträgt Ihre garantierte Rente aus Buchstabe a zum Ren-
tenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung. tenzahlungsbeginn 500,00 EUR und es wird in der Berechnung aus
Vergleichbar sind zum Verkauf geöffnete sofort beginnende Ren- Buchstabe b eine rechnungsmäßige Rente in Höhe von 700,00 EUR
tenversicherungen, die kumulativ folgende Merkmale aufweisen: ermittelt, zahlen wir durch die Besserprüfung aus Buchstabe c eine
lebenslange Rente in Höhe von 700,00 EUR, die nicht mehr sinken,
• Zahlung einer lebenslangen Garantierente ab Rentenzahlungsbe- gegebenenfalls aber steigen kann.
ginn;
• Möglichkeit des Versicherungsnehmers zum Einschluss einer Ren- Beispiel 2: Beträgt Ihre garantierte Rente aus Buchstabe a zum Ren-
tengarantiezeit oder Todesfallleistung; tenzahlungsbeginn 500,00 EUR und es wird in der Berechnung aus
• keine Möglichkeit unsererseits zur Risikoprüfung; Buchstabe b eine rechnungsmäßige Rente in Höhe von 450,00 EUR
• vergleichbare Überschussbeteiligung ab Rentenzahlungsbeginn ermittelt, zahlen wir durch die Besserprüfung aus Buchstabe c eine
(inhaltlich vergleichbar bezüglich der Art der Überschussanteile, lebenslange Rente in Höhe von 500,00 EUR, die nicht mehr sinken,
der Bezugsgrößen und der Verwendung). gegebenenfalls aber steigen kann.
Beispiel: Zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags war in
diesem Sinne der Tarif NR3303 vergleichbar. Ergibt sich zu Beginn der Rentenzahlung eine garantierte Monats-
GN331540_202501
rente von weniger als 25,00 EUR, wird anstelle der Rente das ge-
Die bei der Berechnung der rechnungsmäßigen Rente verwendete samte vorhandene Kapital ausgezahlt. Mit dieser Auszahlung
Rententafel und/oder der Rechnungszins werden von einem unab- werden die Versicherung sowie unsere Leistungspflicht beendet.
hängigen Treuhänder auf ihre Angemessenheit überprüft, falls die-
Seite 5
[Seite 6]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Kapitalabfindung rechnungsmäßiger Rente und Überschussrente niedriger sein als die
garantierte Rente, zahlen wir die garantierte Rente.
(2) Sie können bestimmen, dass wir statt der Rente eine einmalige
Leistung (Kapitalabfindung) zahlen. Dieses Kapitalwahlrecht besteht § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
bei Rentenzahlungsbeginn (siehe § 31). Sie können die Kapitalwahl
ganz oder teilweise ausüben (siehe § 32). Im laufenden Renten- (1) Die Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit erhalten nach
bezug können Sie sich Geld auszahlen lassen (siehe § 33a). § 153 VVG eine Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteili-
gung an den Überschüssen und den Bewertungsreserven. Die Über-
Unsere Leistungen bei Tod der versicherten Person vor Renten- schüsse und die Bewertungsreserven ermitteln wir nach handels-
zahlungsbeginn und aufsichtsrechtlichen Vorschriften und veröffentlichen sie jähr-
lich im Geschäftsbericht.
(3) Stirbt die versicherte Person vor dem Rentenzahlungsbeginn,
zahlen wir als Todesfallleistung den gesamten Vertragswert zuzüg- Wir erläutern Ihnen,
lich gegebenenfalls vorhandener Werte aus der Beteiligung an den
Bewertungsreserven aus und der Vertrag endet. • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss un-
Ist die versicherte Person zum Todeszeitpunkt jünger als 7 Jahre, seres Unternehmens ermitteln (Absatz 2),
zahlen wir als Todesfallleistung abweichend maximal den Betrag der • wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Vertrags erfolgt
gewöhnlichen Beerdigungskosten (siehe § 150 Absatz 4 VVG - (Absatz 3),
Stand 2024: 8.000,00 EUR). • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren
können (Absatz 4) und
Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person nach (gegebe- • wie wir die Überschüsse Ihres Vertrags verwenden (Absatz 5).
nenfalls verlegtem) Rentenzahlungsbeginn
Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-
(4) Stirbt die versicherte Person nach dem (gegebenenfalls ver- schuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir diesen?
legten) Rentenzahlungsbeginn im Rentenbezug und war die Pflege-
Option nicht ausgeübt, zahlen wir eine Todesfallleistung und der (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
Vertrag endet. Die Todesfallleistung ist der Vertragswert zum Ren- Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und
tenzahlungsbeginn (inklusive der Beteiligung an den Bewertungsre- aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres-
serven) abzüglich der rechnungsmäßigen Renten für den Zeitraum abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für die
vom Rentenzahlungsbeginn bis zum Zeitpunkt des Todes der versi- Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge zur
cherten Person sowie abzüglich im Rentenbezug bereits geleisteter Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vor-
Entnahmen (siehe § 33a). gaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Mindestbei-
Ist die Todesfallleistung abzüglich bereits geleisteter Rentenzah- tragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungs-
lungen sowie abzüglich im Rentenbezug bereits geleisteter Ent- verordnung).
nahmen aufgebraucht oder haben Sie die Pflege-Option ausgeübt, Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses
ist keine Todesfallleistung mehr versichert (siehe §§ 8a, 33b). Stirbt führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
die versicherte Person erbringen wir in diesen Fällen keine Leistung wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberech-
und der Vertrag endet. tigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn der
Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankungen des
Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für
Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Über-
(5) Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in ge-
an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (siehe § 3). setzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zu-
stimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. Ansprüche auf eine be-
a) Vor Rentenzahlungsbeginn verwenden wir entstehende Über- stimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrags an den Überschüssen
schüsse zur Erhöhung des Vertragswerts (siehe § 3 Absatz 5 Buch- und den Bewertungsreserven ergeben sich hieraus noch nicht. Wir
stabe a). haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherungen, Ri-
sikoversicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Be-
b) Zum Rentenzahlungsbeginn wandeln wir den gesamten Vertrags- standsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten
wert (Geldwert des fondsgebundenen und des sicheren Topfes) Risiken zu berücksichtigen.
sowie der Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß Absatz 1
in eine Rente um. Damit sind die während der Ansparphase erwor- Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags?
benen Ansprüche aus der Überschussbeteiligung und an den Be-
wertungsreserven abgegolten. (3) a) Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Bestands-
gruppen nach einem verursachungsorientierten Verfahren und zwar
c) Während des Rentenbezugs erfolgen weitere Überschusszuwei- in dem Maß, wie die Bestandsgruppen zur Entstehung von Über-
sungen und Beteiligungen an den Bewertungsreserven nach § 3 Ab- schüssen beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe nicht zur
GN331540_202501
satz 5 Buchstabe c. Die sich daraus ergebende Rente (Überschuss- Entstehung von Überschüssen beigetragen, bekommt sie keine
rente) berechnen wir jeden Monat und führen eine Prüfung durch. Überschüsse zugewiesen.
Ergibt diese Prüfung, dass die Summe aus rechnungsmäßiger Rente Ihr Vertrag erhält Anteile an den Überschüssen derjenigen Be-
und Überschussrente mindestens so hoch ist wie die ab Rentenzah- standsgruppe, die in Ihren Allgemeinen Vertragsdaten genannt ist.
lungsbeginn garantierte Rente, zahlen wir die Summe aus rech- Voraussetzung hierfür ist, dass der Bestandsgruppe Überschüsse zu-
nungsmäßiger Rente und Überschussrente. Sollte die Summe aus gewiesen werden.
Seite 6
[Seite 7]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir a) Vor Rentenzahlungsbeginn
veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbe-
richt. Diesen können Sie bei uns anfordern. Ihr Vertrag erhält laufende Zins- sowie Risikoüberschussanteile. So-
fern im fondsgebundenen Topf ein Fonds kostenüberschussberech-
b) Bewertungsreserven können entstehen, wenn der Marktwert der tigt ist, erhalten Sie monatlich, erstmals ein Jahr nach dem Versiche-
Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen im rungsbeginn, laufende Kostenüberschussanteile. Falls ein Fonds
Geschäftsbericht ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven, die kostenüberschussberechtigt ist, ist dies in den Allgemeinen Ver-
nach gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Be- tragsdaten angegeben, andernfalls ist er es nicht.
teiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Ver- Die laufenden Zins-, Risiko- und Kostenüberschussanteile werden zu
trägen nach einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig Beginn eines jeden Monats immer vollständig dem fondsgebun-
rechnerisch zu. denen Topf gutgebracht.
Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir monatlich neu. Bewertungsreserven können im sicheren Topf entstehen, nicht da-
Für die Bestimmung des Anteils einer anspruchsberechtigten Versi- gegen im fondsgebundenen Topf. Wir legen jährlich nach einem
cherung verursachungsorientierten Verfahren den Beteiligungsfaktor für die
Zuteilung von Bewertungsreserven zu Ihrem Vertrag fest. Für die
• zum Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrags vor Rentenzah- Berechnung des Beteiligungsfaktors wird eine Maßzahl für Ihren
lungsbeginn bzw. Vertrag ermittelt, die den individuellen Beitrag Ihres Vertrags an der
• zum Beginn einer Rentenzahlung Entstehung der Bewertungsreserven misst. Das Verhältnis dieser
Maßzahl zur Summe der für den gesamten Versichertenbestand er-
wird die zur Mitte des Vormonats aktuellste vorliegende Bewertung mittelten Maßzahlen ergibt den Beteiligungsfaktor.
verwendet. Die absolute Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven zum
Für die Bestimmung der während der Rentenzahlung zuzuteilenden Fälligkeitstermin ergibt sich durch Multiplikation des für Ihren Ver-
Bewertungsreserven werden einmal jährlich die zum Stichtag 30.09. trag gültigen Beteiligungsfaktors mit den für diesen Termin ermit-
ermittelten Bewertungsreserven herangezogen. telten Bewertungsreserven.
Bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, vollständige Kündi- Weitere Informationen zur Berechnung des Beteiligungsfaktors
gung, vollständige Kapitalabfindung oder Beginn der Rentenzah- sowie die Höhe der für das jeweilige Jahresende ermittelten Bewer-
lung) gilt Folgendes: Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen tungsreserven können Sie unserem Geschäftsbericht entnehmen.
Zeitpunkt zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven nach der Während der Aufschubdauer erfolgt keine Zuteilung der Bewer-
jeweils geltenden gesetzlichen Regelung zu. Auch während des tungsreserven, sondern dies erfolgt erst bei Rentenzahlungsbeginn
Rentenbezugs werden wir Sie entsprechend an den Bewertungsre- (siehe Buchstabe b). Bei Kündigung Ihrer Versicherung oder bei Tod
serven beteiligen. Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteili- der versicherten Person wird die für diesen Termin ermittelte Betei-
gung in Höhe der Hälfte der zugeordneten Bewertungsreserven ligung an den Bewertungsreserven ausgezahlt, wenn bis zu diesem
vor. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Zeitpunkt bereits Vertragswerte im sicheren Topf angelegt waren
Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. und deswegen Bewertungsreserven entstehen konnten.
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht ga- b) Bei Rentenzahlungsbeginn
rantieren?
Bei Rentenzahlungsbeginn wird aus dem Vertragswert einschließlich
(4) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen der Beteiligung an den Bewertungsreserven mit den dann für unser
ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar vergleichbares Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen (Zins,
sind. Wichtige Einflussfaktoren sind die Entwicklung des Kapital- Tafel) die Höhe einer Gesamtrente ermittelt und eine Besserprü-
markts und der Kosten. fung durchgeführt (siehe § 2 Absatz 1).
Aber auch die Entwicklung des versicherten Risikos ist von Bedeu-
tung. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also c) Nach Rentenzahlungsbeginn
nicht garantiert werden. Sie kann auch 0,00 EUR sein. Sie erhalten
von uns vor Beginn der Rentenzahlung jährlich eine Mitteilung über Die Überschusszuweisungen nach Rentenzahlungsbeginn dienen
den aktuellen Stand Ihres Vertragswerts. Die Überschussbeteiligung der Erhöhung der rechnungsmäßigen Rente.
Ihres Vertrags ist im Vertragswert berücksichtigt.
• Haben Sie die dynamische Überschussrente gewählt, wird jährlich
Welche Überschüsse gibt es und wie werden sie verwendet? die gesamte Überschusszuweisung zur Erhöhung der bis dahin er-
reichten rechnungsmäßigen Rente verwendet, erstmals zum Ende
(5) Es gibt nachstehende Überschüsse, die wir für Sie folgender- des ersten Rentenbezugsjahres. Die jeweils erreichte Rentenhöhe
maßen verwenden: kann nicht mehr sinken. Diese Überschussrenten sind dann eben-
falls lebenslang garantiert und selbst wieder überschussberech-
tigt.
• Haben Sie eine teildynamische Bonusrente vereinbart, kann sich
die rechnungsmäßige Rente bereits ab Rentenzahlungsbeginn um
GN331540_202501
eine Zusatzrente und darüber hinaus jährlich um eine steigende
Rente erhöhen. Die Höhe der Zusatzrente bleibt so lange unverän-
dert, wie sich der hierfür maßgebende Überschussanteilsatz nicht
ändert. Nur bei einer Änderung des Überschussanteilsatzes erhöht
bzw. verringert sie sich nach anerkannten Regeln der Versiche-
rungsmathematik; gegebenenfalls kann sie auch ganz entfallen.
Seite 7
[Seite 8]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Die steigende Rente wird jährlich aus den nicht für die Zusatzrente § 6 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
verwendeten Überschussanteilen nach anerkannten Regeln der
Versicherungsmathematik berechnet. Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person erbringen wir
Ist eine teildynamische Bonusrente eingeschlossen, bleibt der Ein- nach Maßgabe des § 2 unsere Todesfallleistung aus der Hauptversi-
schluss nur wirksam, wenn die versicherte Person zum Rentenzah- cherung, unabhängig davon, ob bereits 3 Jahre seit Abschluss Ihres
lungsbeginn jünger als 76 Jahre ist. Ist die versicherte Person Versicherungsvertrags vergangen sind.
beim Rentenzahlungsbeginn 76 Jahre oder älter (z. B. nach einer
Verlegung des Rentenzahlungsbeginns; siehe § 16) und war eine § 7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche
teildynamische Bonusrente vereinbart, wird die Überschussver- Folgen hat ihre Verletzung?
wendungsart automatisch auf eine dynamische Überschussrente
geändert. Vorvertragliche Anzeigepflicht
Ein Wechsel der Überschussverwendungsart nach Rentenzahlungs- (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle
beginn muss spätestens 1 Monat vor dem Rentenzahlungsbeginn Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in
erklärt werden. Textform (z. B. Papierform, E-Mail) gefragt haben, wahrheitsgemäß
Außerdem erfolgt in der Rentenbezugszeit eine Beteiligung an den und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die
Bewertungsreserven. Diese wird einmal jährlich anhand der Renten- für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem ver-
höhe und der vorhandenen Deckungsrückstellung der Rentenversi- einbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
cherungen im Rentenbezug ermittelt, nach einem verursachungsori- Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen
entierten Verfahren verteilt und zur Erhöhung der bis dahin er- Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor
reichten rechnungsmäßigen Rente verwendet, erstmals zum Ende Vertragsannahme in Textform stellen.
des ersten Rentenbezugsjahres.
(2) Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese - neben
§ 4 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der
Fragen verpflichtet.
(1) Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns
abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem in den Allgemeinen (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen
Vertragsdaten angegebenen Versicherungsbeginn kein Versiche- Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefah-
rungsschutz. Zudem kann unsere Leistungspflicht entfallen, wenn rerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie be-
Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 13 Absätze 2 und 3 handelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig
und § 14). gehandelt.
(2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
worden, wird dieser durch Absatz 1 nicht berührt.
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset-
§ 5 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
• vom Vertrag zurücktreten,
Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher Ursache • den Vertrag kündigen,
der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, wenn die versi- • den Vertrag ändern oder
cherte Person in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder bei • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
inneren Unruhen gestorben ist.
können.
Hauptversicherung
Rücktritt
(1) Die Todesfallleistung aus der Hauptversicherung leisten wir auch
dann, wenn die versicherte Person im Zusammenhang mit kriegeri- (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können
schen Ereignissen oder durch den Einsatz bzw. das Freisetzen von wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht,
ABC-Waffen/ -Stoffen gestorben ist. wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige-
pflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob
Zusatzversicherungen (sofern eingeschlossen) fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht,
falls wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
(2) Wann unsere Leistung aus etwaigen Zusatzversicherungen aus- (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) -
geschlossen oder eingeschränkt ist, können Sie den Bedingungen auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um-
für die jeweilige Zusatzversicherung entnehmen. Sofern einge- stände geschlossen hätten.
schlossen, können dort für die jeweilige Zusatzversicherung z. B.
Ausschlüsse geregelt sein, etwa wenn der Versicherungsfall im Zu- (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
GN331540_202501
sammenhang mit inneren Unruhen, Strahlen, Kriegsereignissen oder Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt
ABC-Waffen/-Stoffen eingetreten ist. unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung trotzdem
bestehen:
Seite 8
[Seite 9]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrer- Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
heblichen Umstand, der
(14) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls anpassung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- lung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hin-
pflicht gewiesen haben.
ursächlich war. (15) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend ge- Vertragsanpassung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder
nannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt worden ist. die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
(7) Wird Ihr Versicherungsverhältnis durch Rücktritt aufgrund der (16) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
Verletzung der Anzeigepflicht beendet, steht uns der Teil des Bei- zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats geltend machen.
trags bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht be-
(8) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir gründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen
den Auszahlungsbetrag nach § 29 abzüglich eventuell rückständiger wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Beiträge. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben,
wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Kündigung
(17) Nach Ablauf von 5 Jahren seit Vertragsabschluss erlöschen un-
(9) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verlet- sere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpas-
zung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig er- sung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten,
folgt ist, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
einem Monat kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht (§ 19 Absät- Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, be-
ze 3 und 4 VVG) verzichten wir dann, wenn die Verletzung der An- trägt die Frist 10 Jahre.
zeigepflicht schuldlos war.
Anfechtung
(10) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Ver-
trag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Bei- (18) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entschei-
trag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis dung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollstän-
der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen dige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
hätten. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, können wir
Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der
(11) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maßgabe Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
des § 30 in eine prämienfreie Versicherung um. hatten. Absatz 8 gilt entsprechend. Wird Ihr Versicherungsverhältnis
durch unsere Anfechtung beendet, steht uns der Teil des Beitrags
Vertragsanpassung bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
(12) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver- Leistungserweiterung/Wiederherstellung des Vertrags
trag - möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Bei-
trag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis (19) Die Absätze 1 bis 18 gelten entsprechend, wenn der Versiche-
der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird und
hätten (Absatz 5 Satz 3 und Absatz 10), werden die anderen Bedin- deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen wird. Die Fristen
gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. nach Absatz 17 beginnen mit der Änderung oder Wiederherstellung
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden des Vertrags bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten
die anderen Bedingungen erst ab der nächsten Versicherungspe- Teils neu.
riode (d. h. zur nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) Ver-
tragsbestandteil. Erklärungsempfänger
(13) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie (20) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsan-
unsere Mitteilung über die Vertragsanpassung erhalten haben, passung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schriftliche Er-
fristlos kündigen, wenn klärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. Sofern Sie uns keine
andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem
• wir im Rahmen einer Vertragsanpassung den Beitrag um mehr als Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung ent-
10 % erhöhen oder gegenzunehmen.
• wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand Ist kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt
GN331540_202501
ausschließen. nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungs-
scheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzu-
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertrags- nehmen.
anpassung hinweisen.
Seite 9
[Seite 10]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
§ 8 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? satz 6). Bitte kommen Sie und die versicherte Person den Mitwir-
kungspflichten deshalb in Ihrem Interesse nach.
(1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können wir
verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein Zeugnis über Nach Zugang der zur Prüfung der Pflegebedürftigkeit vorgelegten
den Tag der Geburt der versicherten Person sowie die Auskünfte Unterlagen werden wir Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen mit-
nach § 37 vorgelegt werden. teilen, ob wir die Pflegebedürftigkeit anerkennen bzw. Sie über den
Sachstand informieren. Bis zur Beendigung der zur Feststellung der
a) Bei Rentenzahlungsbeginn haben Sie uns auf Ihre Kosten einen Pflegebedürftigkeit notwendigen Erhebungen werden wir Sie spä-
amtlichen Lebens- und Altersnachweis zur versicherten Person vor- testens alle 4 Wochen über den Fortgang der Leistungsprüfung in-
zulegen. Bei vollständiger Auszahlung des vorhandenen Kapitals formieren. Wenn zur Entscheidung weitere Unterlagen notwendig
sind sind, fordern wir diese unverzüglich an.
• sowohl der Versicherungsschein (2) Zu operativen Behandlungen, die der untersuchende oder be-
• als auch auf Ihre Kosten ein Lebensnachweis der versicherten handelnde Arzt anordnet, um die Heilung zu fördern und/oder die
Person Pflegebedürftigkeit zu mindern, ist die versicherte Person nicht ver-
pflichtet. Eine Nichtdurchführung einer solchen Operation steht der
einzureichen. Anerkennung der Pflegebedürftigkeit nicht entgegen.
b) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h. Einfachen ärztlichen Empfehlungen muss die versicherte Person
ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. folgen. Dies gilt für:
Außerdem sind uns im Todesfall der versicherten Person auf Kosten
des Anspruchstellers einzureichen: • Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z. B. Seh- oder Hör-
hilfen);
• der Versicherungsschein, • gefahrlose Heilbehandlungen, die nicht mit besonderen
• eine amtliche Sterbeurkunde, die Alter und Geburtsort der versi- Schmerzen verbunden sind und eine sichere Aussicht auf Verbes-
cherten Person enthält, serung des Gesundheitszustands bieten.
• eine Mitteilung der Todesursache.
Die versicherte Person ist nicht verpflichtet, Diäten einzuhalten oder
c) Wir können auf Kosten des Anspruchstellers weitere Nachweise einen Suchtentzug vorzunehmen, selbst wenn dies vom behan-
und Auskünfte verlangen, wenn dies erforderlich ist, um unsere delnden Arzt angeordnet wurde und medizinisch indiziert ist.
Leistungspflicht zu klären.
(3) Wir sind befugt, die Pflegebedürftigkeit unabhängig von At-
(2) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen testen und Bescheiden zu prüfen und weitere Erhebungen vorzu-
abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls nehmen. Hierzu sind Sie verpflichtet, uns die in den folgenden Ab-
und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Wenn sätzen genannten Unterlagen auf Ihre Kosten in deutscher Sprache
eine der in Absatz 1 genannten Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung zur Verfügung zu stellen.
zur Folge haben, dass wir die Erhebungen nicht abschließen können Unabhängig davon können wir außerdem - allerdings auf unsere
und unsere Leistung deswegen nicht fällig wird. Kosten - weitere ärztliche Untersuchungen sowie weitere notwen-
Mit der Berechnung des fondsgebundenen Teils des Vertragswerts dige Nachweise - auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und
(Geldwert aus dem fondsgebundenen Topf) können wir immer erst ihre Veränderungen - verlangen, insbesondere zusätzliche Aus-
dann beginnen, wenn uns die Kurswerte der maßgeblichen Fonds künfte und Aufklärungen, und zudem weitere Erhebungen selbst
bekannt sind. Für die Berechnungen benötigen wir in der Regel anstellen. Die versicherte Person hat sich durch von uns beauftragte
14 Tage (siehe § 1 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee). Dies Ärzte untersuchen zu lassen; der versicherten Person werden für die
hat zur Folge, dass wir die erste Monatsrente in der Regel erst Anreise(n) und Wahrnehmung der Untersuchung(en) entstehende
14 Tage nach Rentenzahlungsbeginn zahlen können. übliche Kosten, insbesondere übliche Reise- und Übernachtungs-
Bei Tod der versicherten Person erweitert sich der Bearbeitungszeit- kosten, erstattet; dies gilt auch, wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland
raum auf 3 Wochen; die übrigen Regelungen gelten entsprechend. hat und von dort anreist. Weitere im Einzelfall notwendige Kosten
übernehmen wir ebenfalls. Wir können verlangen, dass die Untersu-
(3) Zu Unrecht empfangene Rentenzahlungen sind an uns zurückzu- chung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Hat die versi-
zahlen. cherte Person ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Nor-
§ 8a Was ist zu beachten, wenn eine Erhöhung der Rente wegen wegen oder der Schweiz, prüfen wir auf Ihren Wunsch hin, ob dort
Pflegebedürftigkeit verlangt wird? eine qualitativ gleichwertige Untersuchung möglich und eine Reise
vermeidbar ist.
(1) Nach Ausübung der Option wegen Pflegebedürftigkeit (siehe
§ 33b) beginnen wir mit unseren Erhebungen und benötigen zu (4) Bei Pflegebedürftigkeit der versicherten Person sind uns auf
deren Durchführung Ihre Mitwirkung sowie gegebenenfalls die der Kosten des Anspruchstellers einzureichen:
GN331540_202501
versicherten Person und/oder des Ansprucherhebenden (siehe Ab-
sätze 2 bis 4). Ohne hinreichende Mitwirkung tritt in der Regel • der Versicherungsschein,
keine Fälligkeit der Versicherungsleistungen ein (siehe Absatz 5). • eine Geburtsurkunde, die Namen und Geburtsort der versicherten
Je nach dem Grad Ihres Verschuldens kann eine unterlassene Mit- Person enthält,
wirkung außerdem die Erhöhung der Rente gefährden (siehe Ab- • eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Pflegebedürftig-
keit,
Seite 10
[Seite 11]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
• ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehandler, die die § 9 Wo sind die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen?
versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder
untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraus- (1) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten
sichtliche Dauer des Leidens der versicherten Person sowie über auf das uns angegebene Konto. Bei Überweisungen in Länder au-
den Umfang der Pflegebedürftigkeit. Wenn sich die versicherte ßerhalb des Europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) trägt der
Person im Ausland befindet, akzeptieren wir auch die Berichte Empfangsberechtigte die damit verbundene Gefahr. Eine Auszah-
eines dort tätigen Arztes bzw. Heilbehandlers. lung in anderer Weise, insbesondere in bar oder per Scheck, ist aus-
• eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der geschlossen.
Pflege betraut ist, über Art, Dauer und Umfang der Pflege,
• gegebenenfalls der Leistungsbescheid des Versicherungsträgers (2) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre
der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung sowie das dem Kosten. Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn
Bescheid zugrunde liegende Gutachten (beides bindet uns nicht, Sie termin- oder fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag
kann aber relevante Informationen enthalten), bei uns eingeht (siehe § 13 Absätze 2 und 3).
• eine Aufstellung der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pfle-
geeinrichtungen oder Pflegepersonen, bei denen die versicherte § 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
Person in Behandlung war, ist oder - sofern bekannt - sein wird.
(1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein sowie Nachträge in
(5) Die Erhöhung der Rente wir erst fällig, nachdem wir die Erhe- Textform (z. B. Papierform, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diese als
bungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung der Pflegebe- Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor. Sie
dürftigkeit notwendig sind. Wenn Sie und/oder die versicherte können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
Person und/oder der Ansprucherhebende eine der in den Absät-
zen 2 bis 4 genannten Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, kann dies (2) Den Inhaber der Urkunde des Versicherungsscheins können wir
unabhängig von einem etwaigen Verschulden zur Folge haben, dass als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver-
wir nicht feststellen können, ob die versicherte Person bedingungs- fügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können
gemäß pflegebedürftig ist. Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechti-
kann somit unter anderem dazu führen, dass wir die Pflegebedürf- gung nachweist.
tigkeit nicht anerkennen können und die daraus resultierende Erhö-
hung der Rente nicht fällig wird selbst wenn die Mitwirkung (3) Den Allgemeinen Vertragsdaten des Versicherungsscheins
schuldlos unterbleibt. Bitte erfüllen Sie und die versicherte Person können Sie entnehmen, welche der angebotenen Optionen Sie ein-
alle Mitwirkungspflichten deshalb in Ihrem Interesse. geschlossen haben.
(6) Falls wir uns nicht auf mangelnde Fälligkeit berufen sollten, gilt § 11 Wer erhält die Leistung?
verschuldensabhängig:
(1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die
• Solange eine Mitwirkungspflicht nach den Absätzen 2 bis 4 von Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zu-
Ihnen, der versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden stimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir
vorsätzlich nicht erfüllt wird, erkennen wir die Pflegebedürftigkeit an Sie bzw. im Fall Ihres Todes an Ihre Erben.
und die damit verbundene Erhöhung der Rente nicht an. Bei grob
fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berech- Bezugsberechtigung
tigt, die Erhöhung der Rente in einem der Schwere des Verschul-
dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn
(2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere
wir durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Papierform,
Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberech-
E-Mail) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
tigter).
• Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig
verletzt worden ist und berufen wir uns nicht auf mangelnde Fäl-
a) Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der
ligkeit, erkennen wir die Pflegebedürftigkeit und die Erhöhung der
Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt
Rente an. Dies gilt auch dann, wenn Sie uns nachweisen, dass die
des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestim-
Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang
mung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit wi-
der Pflegebedürftigkeit ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungs-
derrufen. Wenn wir Renten zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer
pflicht arglistig verletzt wird.
Rente ein eigener Versicherungsfall ein.
Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, werden wir die
b) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte
Pflegebedürftigkeit nach Abschluss der Prüfung rückwirkend aner-
sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald
kennen und die Erhöhung rückwirkend zum Monatsersten nach Zu-
uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur
gang der Optionserklärung vornehmen.
noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän-
dert werden.
GN331540_202501
Abtretung und Verpfändung
(3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des jewei-
ligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte
abtreten und verpfänden, wenn und soweit derartige Verfügungen
rechtlich möglich sind.
Seite 11
[Seite 12]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Anzeige und Form § 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach der ursprüngli-
sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind nur und chen Vereinbarung monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich
erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in zahlen. (Falls Sie die Zahlweise Ihres Vertrags ändern möchten,
Textform (z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bis- bitten wir Folgendes zu beachten: Die Beiträge sind entsprechend
herige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs- der vereinbarten Zahlweise kalkuliert, sodass auch ein Zinseffekt be-
nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie be- rücksichtigt ist. Beispielsweise kann bei Umstellung von jährlicher
reits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, auf monatliche Zahlweise mit einem Monatsbeitrag in Höhe von
Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. einem Zwölftel des Jahresbeitrags Ihre garantierte Erlebensfallleis-
tung sinken.)
Beitrag
(2) Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich (d. h. ohne schuld-
§ 12 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? haftes Zögern) nach Abschluss des Vertrags zahlen, jedoch nicht vor
dem mit Ihnen vereinbarten, in den Allgemeinen Vertragsdaten ge-
(1) Von den laufenden Beiträgen, die Sie an uns zahlen, ziehen wir nannten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebei-
Kosten ab (siehe § 1 Absatz 2). Die Beiträge nach Abzug der bei- träge) werden jeweils zu den in den Allgemeinen Vertragsdaten ge-
tragsabhängigen Kosten nennen wir "Sparbeiträge". Mit den Spar- nannten Terminen fällig. Die Beiträge sind bis zum Ablauf der ver-
beiträgen erfolgt der Aufbau eines Vertragswerts bis zum Renten- einbarten Beitragszahlungsdauer zu zahlen, im Fall des vorherigen
zahlungsbeginn. Todes der versicherten Person bis zur nächsten Beitragsfälligkeit
(mittags 12 Uhr).
Ihre Sparbeiträge legen wir auf 2 verschiedene Arten an, die Sie sich
wie 2 Töpfe vorstellen können: (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-
ligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns
• Der fondsgebundene Topf ist die fondsgebundene Anlage. Wie eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto verein-
sich der fondsgebundene Topf entwickelt, hängt unmittelbar von bart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:
der Fondsentwicklung ab; das Risiko dafür tragen Sie bis zum Ren-
tenzahlungsbeginn. • Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
• Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Das Guthaben im sicheren • Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.
Topf wird mit dem Rechnungszins verzinst; das Risiko dafür trägt
die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein-
ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unver-
Der Geldwert aus dem fondsgebundenen Topf und dem sicheren züglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu
Topf ergibt zusammen den Vertragswert. Der für die Garantie benö- vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden
tigte Teil Ihres Vertragswerts wird im sicheren Topf angelegt; der kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Last-
übrige Teil im fondsgebundenen Topf. Die weiteren Einzelheiten er- schriftverfahrens zu verlangen.
klären wir Ihnen in § 1 Absatz 2.
Die Aufteilung Ihrer Sparbeiträge auf beide Töpfe wird von uns für (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen.
Sie automatisch so vorgenommen, dass die von Ihnen festgelegte
garantierte Erlebensfallleistung erst zum Rentenzahlungsbeginn ge- (5) Wenn eine Leistung fällig wird, werden wir etwaige Beitrags-
sichert ist; das bedeutet, dass wir Ihre Sparbeiträge so spät wie rückstände verrechnen.
möglich in den sicheren Topf anlegen und zuvor im fondsgebun-
denen Topf. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie möglichst lange an (6) Der jährliche Gesamtbeitrag für die Hauptversicherung beträgt
der Wertentwicklung des fondsgebundenen Topfes teilhaben und mindestens 300,00 EUR. Darüber hinaus gibt es keine Mindestanla-
somit Ihre Renditechancen steigen. gebeiträge je Fonds.
Die zur Deckung des Todesfallrisikos und zur Absicherung von
schweren Erkrankungen gegebenenfalls erforderlichen, nach aner- § 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
kannten Regeln der Versicherungsmathematik berechneten Risiko- zahlen?
beiträge sowie die mittelbar in den Beitrag einkalkulierten Verwal-
tungskosten entnehmen wir monatlich dem Vertragswert. Über die Erster Beitrag
Höhe der Kosten, die wir von den Beiträgen und vom Vertragswert
abziehen, informieren wir Sie in der Verbraucherinformation, dort im (1) Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
Kostenausweis nach § 2 VVG-InfoV. - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall können wir von Ihnen die Kosten für ärztliche Unter-
(2) Die in Absatz 1 genannte Entnahme von Kosten kann insbeson- suchungen im Rahmen einer Gesundheitsprüfung verlangen. Wir
dere bei beitragsfreien Versicherungen - bei äußerst ungünstiger sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird,
Entwicklung der Werte der Anlagestöcke und in Verbindung mit dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
GN331540_202501
keiner oder einer geringen garantierten Erlebensfallleistung - dazu
führen, dass der gesamte Vertragswert vor Rentenbeginn aufge- (2) Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht
braucht ist. In einem solchen Fall endet Ihr Vertrag. gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn
wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Papierform,
E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-
schein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere
Seite 12
[Seite 13]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, Bei der Änderung der garantierten Erlebensfallleistung handelt es
dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. sich um ein einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform (z. B. Pa-
pierform, E-Mail) ausüben müssen. Voraussetzung für die Änderung
Folgebeitrag der garantierten Erlebensfallleistung ist, dass Sie uns die Höhe der
künftig gewünschten garantierten Erlebensfallleistung mitteilen.
(3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen Die Änderung der garantierten Erlebensfallleistung erfolgt unter
in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Da die Beitragsfälligkeit ka- Zugrundelegung der Rücknahmepreise des ersten Börsentags,
lendarisch bestimmt ist, können wir nach § 286 BGB bereits für die nachdem uns Ihre Änderungserklärung zugegangen ist. Wünschen
erste Mahnung Mahnkosten verlangen. Die Zahlungsfrist muss min- Sie die Änderung erst zu einem späteren Termin, ist dies ausdrück-
destens 2 Wochen betragen. lich anzugeben. Die Änderung der garantierten Erlebensfallleistung
erfolgt dann zu diesem gewünschten Zeitpunkt, jedoch frühestens,
(4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah- nachdem uns Ihre Änderungserklärung zugegangen ist. Wir legen
lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- dann die Rücknahmepreise des ersten Börsentags ab dem tatsächli-
schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der chen Änderungstermin zugrunde.
Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits Nach einer Änderung der garantierten Erlebensfallleistung werden
mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
• der Geldwert aus dem fondsgebundenen Topf und dem sicheren
(5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag Topf
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich noch • und/oder die Aufteilung Ihrer künftigen Sparbeiträge auf beide
immer mit den Beiträgen, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden. Töpfe
Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese
Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits so neu aufgeteilt, dass die von Ihnen geänderte garantierte Erle-
mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf bensfallleistung zum Rentenzahlungsbeginn gesichert ist.
der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der
Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie eben- a) Die Höhe der garantierten Erlebensfallleistung hat direkten Ein-
falls hinweisen. fluss auf den Verlauf der garantierten Rückkaufswerte und die ga-
rantierten beitragsfreien Erlebensfallleistungen. Nach einer Redu-
(6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach- zierung der garantierten Erlebensfallleistung sinken die garan-
zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen tierten Rückkaufswerte (siehe § 29) und garantierten beitragsfreien
können Sie nur Erlebensfallleistungen (siehe § 30) und stehen gegebenenfalls erst
später zur Verfügung. Im Gegenzug steigen Ihre Renditechancen.
• innerhalb eines Monats nach der Kündigung
• oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden aa) Die Reduzierung kann bis auf 0,00 EUR erfolgen, d. h., dass
worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. keine Erlebensfallleistung mehr garantiert ist.
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un- bb) Der garantierte Rechnungszins des sicheren Topfes ändert sich
wirksam und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die durch die Reduzierung nicht.
zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten,
besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. b) Bei einer Erhöhung der garantierten Erlebensfallleistung redu-
ziert sich ab dem Änderungstermin der garantierte Rechnungszins
Optionen während der Aufschubdauer, Kündigung und Umwand- vom sicheren Topf von 1 % p. a. auf 0,00 % p. a. (siehe Doppel-
lung in eine prämienfreie Versicherung buchstabe bb). Garantierte Rückkaufswerte (siehe § 29) und garan-
tierte beitragsfreie Erlebensfallleistungen (siehe § 30) erhöhen sich
§ 15 Wie können Sie die garantierte Erlebensfallleistung ändern und stehen gegebenenfalls früher zur Verfügung. Im Gegenzug
und wann ändert sie sich automatisch? sinken Ihre Renditechancen.
Mit der flexibel änderbaren garantierten Erlebensfallleistung haben aa) Die Erhöhung kann maximal bis zum persönlichen Garantiema-
Sie bei Vertragsabschluss festgelegt, welche Kapitalleistung zum ximum erfolgen, im ersten Jahr nach Versicherungsbeginn jedoch
Rentenzahlungsbeginn mindestens zur Verrentung zur Verfügung maximal bis 80 % der Beitragssumme. Haben Sie eine garantierte
steht. Erlebensfallleistung erklärt, die das persönliche Garantiemaximum
Diese garantierte Erlebensfallleistung greift nur zum Rentenzah- übersteigt, erhöhen wir die garantierte Erlebensfallleistung auf Ihr
lungsbeginn und nur, sofern die vereinbarte Höhe und Dauer der persönliches Garantiemaximum im ersten Jahr nach Versicherungs-
Beitragszahlung eingehalten wird. beginn auf höchstens 80 % der Beitragssumme. Das persönliche
Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie Sie die garantierte Erlebens- Garantiemaximum kann - insbesondere aufgrund der bisherigen
fallleistung vor Rentenzahlungsbeginn selbst ändern können (siehe Wertentwicklung der Fondsanlage, der Beitragszahlungsdauer und
Absatz 1) und wann sich die garantierte Erlebensfallleistung auto- der bisher vereinbarten garantierten Erlebensfallleistung - höher
matisch ändert (siehe Absätze 2 und 3). oder niedriger als die Beitragssumme sein. Beispielsweise kann Ihr
GN331540_202501
aktuelles persönliches Garantiemaximum bei einer geringen bisher
Änderung der garantierten Erlebensfallleistung durch den Versi- vereinbarten garantierten Erlebensfallleistung in Verbindung mit
cherungsnehmer einer positiven Fondsentwicklung (fondsgebundener Topf) über der
derzeitigen Beitragssumme liegen. Bei einer geringen bisher verein-
barten garantierten Erlebensfallleistung in Verbindung mit nega-
(1) Sie können vor Rentenzahlungsbeginn die garantierte Erlebens-
tiven Fondsentwicklungen kann es auch gegebenenfalls weit dar-
fallleistung selbst ändern.
Seite 13
[Seite 14]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
unter liegen. Je höher die bisher vereinbarte garantierte Erlebens- (1) Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach vorne
fallleistung ist, desto geringer ist der Einfluss der bisherigen Fonds-
entwicklung. Die Höhe des persönlichen Garantiemaximums ändert Sie können vor dem Rentenzahlungsbeginn zu Lebzeiten der versi-
sich börsentäglich. Ihr jeweils aktuelles Garantiemaximum auf Basis cherten Person einseitig bestimmen, dass der Rentenzahlungsbe-
der zuletzt bekannten Kurse können Sie jederzeit bei uns erfragen. ginn vorverlegt wird, wenn die versicherte Person zum verlegten
Rentenzahlungsbeginn 62 Jahre oder älter ist.
bb) Die erste Erhöhung der garantierten Erlebensfallleistung hat zur Voraussetzung für das Verlegen des Rentenzahlungsbeginns nach
Folge, dass der Ihnen bei Vertragsabschluss im sicheren Topf garan- vorne ist, dass Sie uns ein Datum unter Angabe des Monatsersten
tierte Rechnungszins von 1 % p. a. auf 0,00 % p. a. gesenkt wird. (z. B. 01.04.) für den Rentenzahlungsbeginn nennen. Enthält Ihre
Dies gilt auch, wenn Sie vorher die garantierte Erlebensfallleistung Datumsangabe keinen Monatsersten, verlegen wir den Rentenzah-
reduziert hatten und durch die Erhöhung die Erlebensfallleistung lungsbeginn auf den nächsten Monatsersten. Es gelten die Bestim-
vor Reduzierung nicht überschreiten. Der neue Rechnungszins gilt mungen von § 2 Absatz 1.
für den sicheren Topf ab dem Zeitpunkt der Erhöhung bis zum Ren- Beim Vorverlegen des Rentenzahlungsbeginns handelt es sich um
tenzahlungsbeginn fort und gilt auch für alle Optionen, die Sie nach ein einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform (z. B. Papierform,
der Erhöhung ausüben. Haben Sie eine Beitragsdynamik vereinbart, E-Mail) ausüben müssen. Ihre Erklärung muss uns spätestens 3 Mo-
gilt die Absenkung auf 0,00 % p. a. auch für sie. nate vor dem vorverlegten gewünschten Rentenzahlungsbeginn zu-
gegangen sein. Die vorverlegte Rente darf dabei den Mindestbe-
cc) Hat sich der garantierte Rechnungszins aufgrund einer Erhöhung trag von 25,00 EUR im Monat nicht unterschreiten.
der garantierten Erlebensfallleistung reduziert, gilt dennoch ab dem Die Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach vorne erfolgt mit
Rentenzahlungsbeginn wieder ein garantierter Rechnungszins von den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen (Zins,
1 % p. a.. Kosten, Tafel). Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre garantierte Erle-
bensfallleistung erhöht haben, erfolgt die Verlegung des Renten-
Automatische Änderungen der garantierten Erlebensfallleistung zahlungsbeginns mit den ab Erhöhung der Garantie gültigen Rech-
nungsgrundlagen (siehe § 15).
(2) Folgende Optionen haben mittelbar zur Folge, dass wir Ihre ga- Die vereinbarte Leistungsstruktur der Rente ändert sich durch die
rantierte Erlebensfallleistung automatisch nach anerkannten Regeln Vorverlegung nicht. Die ab Rentenzahlungsbeginn garantierte
der Versicherungsmathematik ändern. Rente und der garantierte Verrentungswert sind bei Vorverlegung
des Rentenzahlungsbeginns in der Regel geringer als zum ursprüng-
a) Die zum Rentenzahlungsbeginn garantierte Erlebensfallleistung lich vereinbarten Rentenzahlungsbeginn. Hinsichtlich der Bewer-
reduziert sich bei tungsreserven gelten die Regelungen wie bei Rentenzahlungsbe-
ginn entsprechend (siehe § 3 Absatz 5 Buchstabe b). Die erste
• Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach vorne (siehe § 16), Rente wird zum Wirksamkeitstermin der Vorverlegung fällig.
• Reduzierung des Beitrags (siehe § 20), Zusatzversicherungen können nicht über den vorverlegten Renten-
• Verrechnung ohne Nachzahlung bei Stundung (siehe § 28), zahlungsbeginn hinaus fortgesetzt werden. Eventuelle Rückkaufs-
• teilweiser Kündigung (siehe § 29), werte und Überschussanteile aus den Zusatzversicherungen werden
• vollständiger oder teilweiser Umwandlung in eine prämienfreie zur Erhöhung der vorverlegten Rente verwendet.
Versicherung (siehe § 30).
(2) Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach hinten
b) Die zum Rentenzahlungsbeginn garantierte Erlebensfallleistung
erhöht sich bei Sie können ebenso zu Lebzeiten der versicherten Person einseitig
bestimmen, dass der Rentenzahlungsbeginn nach hinten verlegt
• Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach hinten (siehe § 16), wird, wenn die versicherte Person zum verlegten Rentenzahlungs-
• planmäßigen Erhöhungen von Beiträgen und Leistungen (Dynamik beginn jünger als 85 Jahre ist.
nach NÜRNBERGER Plus, siehe gesonderte Bedingungen), Voraussetzung für das Verlegen des Rentenzahlungsbeginns nach
• außerplanmäßigen Erhöhungen von Beitrag und Leistung (siehe hinten ist, dass Sie uns ein Datum unter Angabe des Monatsersten
§ 19). (z. B. 01.04.) für den Rentenzahlungsbeginn nennen. Enthält Ihre
Datumsangabe keinen Monatsersten, verlegen wir den Rentenzah-
(3) Bei einer automatischen Änderung der garantierten Erlebensfall- lungsbeginn auf den nächsten Monatsersten. Es gelten die Bestim-
leistung ändert sich der garantierte Rechnungszins nicht. mungen von § 2 Absatz 1. Beim Hinausschieben des Rentenzah-
Durch Tarifwechsel (siehe § 17), Zuzahlungen (siehe § 21), Ent- lungsbeginns handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht, das
nahmen vor Rentenzahlungsbeginn (siehe § 22) oder Fondswechsel Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben müssen. Ihre Er-
(siehe §§ 24 bis 27) ändert sich die garantierte Erlebensfallleistung klärung muss uns spätestens 3 Monate vor dem ursprünglich verein-
nicht. barten Rentenzahlungsbeginn zugegangen sein.
Werden bis zum ursprünglichen Rentenzahlungsbeginn laufende
§ 16 Wie können Sie den Rentenzahlungsbeginn verlegen? Beiträge gezahlt, verlängert sich die Beitragszahlungsdauer bis zum
verlegten Rentenzahlungsbeginn.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie einseitig bestimmen, Die Höhe der verlegten Beiträge entspricht dem letzten Beitrag der
GN331540_202501
dass der Rentenzahlungsbeginn verlegt wird: Hauptversicherung vor dem ursprünglichen Rentenzahlungsbeginn.
Wünschen Sie keine Verlängerung der Beitragszahlungsdauer, ist
dies ausdrücklich anzugeben. Werden bis zum ursprünglichen Ren-
tenzahlungsbeginn keine laufenden Beiträge gezahlt (bei prämien-
freien Versicherungen und Versicherungen mit abgekürzter Bei-
Seite 14
[Seite 15]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
tragszahlungsdauer), verlegen wir den Rentenzahlungsbeginn, ohne § 18 Wie können Sie nachträglich planmäßige Erhöhungen ein-
die Beitragszahlungsdauer zu verändern. schließen (Dynamik)?
Bitte beachten Sie: Eine teildynamische Bonusrente ist nur bis zu
einem Renteneintrittsalter der versicherten Person von 75 Jahren (1) Solange die versicherte Person jünger als 56 Jahre ist, können
möglich. Ist die versicherte Person beim Rentenzahlungsbeginn Sie bis zu 5 Jahre vor Rentenzahlungsbeginn mit einer Frist von
76 Jahre oder älter, ändern wir die Überschussverwendungsart au- 2 Monaten vor dem nächsten Versicherungsjahr in Textform (z. B.
tomatisch auf die dynamische Überschussrente, wenn eine teildyna- Papierform, E-Mail) erklären, dass ab dem Beginn des nächsten Ver-
mische Bonusrente gewählt ist. sicherungsjahres planmäßige Erhöhungen Ihrer Beiträge nach Maß-
Die Verlegung des Rentenzahlungsbeginns auf einen späteren Zeit- gabe der "Besonderen Bedingungen für die Rentenversicherung mit
punkt erfolgt mit den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungs- NÜRNBERGER Plus" erfolgen (abgedruckt im Anschluss an diese
grundlagen (Zins, Kosten, Tafel). Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre Allgemeinen Bedingungen).
garantierte Erlebensfallleistung erhöht haben, erfolgt die Verlegung Bei nachträglichen planmäßigen Erhöhungen handelt es sich um ein
des Rentenzahlungsbeginns mit den ab Erhöhung der Garantie gül- einseitiges Optionsrecht, das Sie unter Angabe einer der in § 1 Ab-
tigen Rechnungsgrundlagen (siehe § 15). Die vereinbarte Leis- satz 1 der Besonderen Bedingungen NÜRNBERGER Plus genannten
tungsstruktur der Rente ändert sich durch die Verlegung nicht. Die Varianten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben müssen.
ab Rentenzahlungsbeginn garantierte Rente erhöht sich nach den Die Erhöhungen erfolgen mit den für Ihren Vertrag beim ursprüngli-
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Die erste Rente chen Abschluss geltenden Rechnungsgrundlagen (Zins, Kosten,
wird zum verlegten Rentenzahlungsbeginn fällig. Tafel), nach einer Erhöhung der garantierten Erlebensfallleistung
Eingeschlossene Zusatzversicherungen können nicht verlängert (siehe § 15) jedoch mit einem Rechnungszins von 0,00 % p. a..
werden.
a) Ist die versicherte Person 56 Jahre oder älter, ist eine nachträg-
§ 17 Wie können Sie den Tarif wechseln? liche planmäßige Erhöhung Ihrer Beiträge nur möglich, wenn die
versicherte Person nicht bereits Leistungen aus einer privaten Pfle-
(1) Sie können bis zu 3 Monate vor Rentenzahlungsbeginn be- geversicherung oder der Pflegepflichtversicherung (gesetzlich oder
stimmen, dass Ihr Vertrag auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses privat) bezieht oder eine solche Leistung beantragt hat.
Ihres Vertrags vergleichbaren verkaufsoffenen Tarif ohne Pflege-
Option umgestellt wird. Dieser weist insbesondere folgende andere b) Ab einem Alter von 66 Jahren der versicherten Person ist ein
Merkmale auf: nachträglicher Einschluss von planmäßigen Erhöhungen nicht mehr
möglich.
• Möglichkeit zur Bestimmung einer Rentengarantiezeit
• Keine Auszahlungsmöglichkeiten während des Rentenbezugs (2) Abweichend von § 4 Absatz 2 der Besonderen Bedingungen
(Entnahmen) NÜRNBERGER Plus gilt: Der nachträgliche Einschluss der planmä-
• Keine Option zur Erhöhung der Rente im Fall der Pflegebedürftig- ßigen Erhöhungen setzt die Fristen für einen Rücktritt (§§ 19 ff.
keit zum Rentenzahlungsbeginn oder im Rentenbezug VVG) oder eine Arglistanfechtung (§ 123 BGB) der Versicherungs-
• Im Todesfall nach Rentenzahlungsbeginn: keine einmalige Kapital- leistungen aus dem Versicherungsvertrag nur für die durch die Er-
leistung höhung hinzukommenden Vertragsteile neu in Lauf, nicht dagegen
für den Vertrag im Übrigen.
Beim Tarifwechsel handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht,
das Sie unter Angabe einer Rentengarantiezeit in Textform (z. B. Pa- (3) Die Ausübung der Option kann gegebenenfalls für den Teil der
pierform, E-Mail) ausüben müssen. Die Rentengarantiezeit darf zu- nachträglichen planmäßigen Erhöhungen mit steuerlichen Nach-
sammen mit dem Alter bei Rentenzahlungsbeginn die Lebenserwar- teilen verbunden sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie in
tung der versicherten Person bei Rentenzahlungsbeginn nicht über- unseren "Steuerrechtlichen Hinweisen", die im Anschluss an diese
steigen. Haben Sie eine Rentengarantiezeit erklärt, die die Lebens- Allgemeine Bedingungen abgedruckt sind.
erwartung der versicherten Person übersteigt, legen wir dem Tarif-
wechsel die maximal mögliche Rentengarantiezeit zugrunde. (4) Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, entfällt das
Welche Rentengarantiezeit Sie wählen können, können Sie jederzeit Optionsrecht für Haupt- und Zusatzversicherungen insgesamt, falls
bei uns erfragen. Ihre Erklärung muss uns mit einer Frist von einem eine erforderliche erneute Risikoprüfung dies nach unseren dann
Monat zum Monatsersten zugegangen sein. Die Vertragsumstellung gültigen Annahmerichtlinien nicht zulässt.
erfolgt mit dem Rechnungszins, den Ihr Vertrag zum Zeitpunkt der
Ausübung der Option hat. § 19 Was gilt für außerplanmäßige Erhöhungen der Beiträge und
der Leistungen?
(2) Die Ausübung der Option kann gegebenenfalls mit steuerlichen
Nachteilen verbunden sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie (1) Sie können solange die versicherte Person jünger als 56 Jahre ist
in unseren "Steuerrechtlichen Hinweisen", die im Anschluss an diese mit einer Frist von einem Monat zum Beginn der nächsten Versiche-
Allgemeine Bedingungen abgedruckt sind. rungsperiode (d. h. zur nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr)
in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) erklären, dass sich Ihr lau-
fender Beitrag für die Hauptversicherung erhöht, maximal auf das
GN331540_202501
Dreifache des bei Vertragsabschluss vereinbarten Beitrags für die
Hauptversicherung und maximal auf 9.000,00 EUR jährlich. Bei der
Beitragserhöhung handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht,
das nicht unserer Zustimmung bedarf.
Die Beitragserhöhung muss mindestens 120,00 EUR im Jahr be-
tragen.
Seite 15
[Seite 16]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Haben Sie planmäßige Erhöhungen nach NÜRNBERGER Plus (Dy- eingeschlossene Zusatzversicherungen entsprechend überverhält-
namik) eingeschlossen, darf der neue Beitrag über die gesamte Ver- nismäßig.
tragslaufzeit inklusive der bereits erfolgten planmäßigen Erhö-
hungen das Dreifache des bei Vertragsabschluss vereinbarten lau- (2) Falls Sie nicht ausschließlich den zukünftigen Beitrag reduzieren,
fenden Beitrags nicht übersteigen. Die Erhöhungen erfolgen mit sondern auch einen Teil des Rückkaufswerts ausgezahlt erhalten
den für Ihren Vertrag beim ursprünglichen Abschluss geltenden wollen, können Sie anstelle der Beitragsreduzierung eine teilweise
Rechnungsgrundlagen (Zins, Kosten, Tafel), nach einer Garantieer- Kündigung erklären (siehe § 29 Absatz 5).
höhung (siehe § 15) jedoch mit einem Rechnungszins von
0,00 % p. a.. § 21 Was gilt, wenn Sie Zuzahlungen leisten wollen?
Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, werden ihre Versi-
cherungsleistungen im selben Verhältnis wie die Beitragssumme der (1) Solange die versicherte Person jünger als 56 Jahre ist, können
Hauptversicherung erhöht. Für eine eventuell eingeschlossene Sie bei Verträgen gegen laufende Beitragszahlung einmal pro
Ernstfallschutz-Zusatzversicherung findet jedoch keine Erhöhung Monat vor dem Rentenzahlungsbeginn Zuzahlungen leisten. Bei
statt, sofern die jeweilige Gesamtleistung erstmals die in den beige- Ihrem Recht auf Zuzahlung handelt es sich um eine einseitige Op-
fügten Allgemeinen Vertragsdaten für planmäßige Erhöhungen tion, die Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben müssen.
(Dynamik) genannte Höchstsumme erreicht oder überschritten hat. Die Option wird wirksam, wenn uns die Zuzahlung und die Options-
Der auf die jeweilige Zusatzversicherung entfallende Beitragsteil erklärung zugegangen sind und Sie an allen gegebenenfalls nach
wird dann zur Erhöhung der Hauptversicherung und sonstiger ein- den Geldwäschevorschriften erforderlichen Maßnahmen mitgewirkt
geschlossener Zusatzversicherungen verwendet. haben. Von Ihren Zuzahlungen ziehen wir zunächst einmalige Kosten
ab (siehe § 34 Absatz 4). Maßgeblich sind die bei Vertragsabschluss
a) Ist die versicherte Person 56 Jahre oder älter, ist eine außerplan- geltenden Kostensätze. Den Betrag, der zur Deckung der übrigen
mäßige Erhöhung Ihrer Beiträge nur möglich, wenn die versicherte Kosten notwendig ist, legen wir im sicheren Topf an. Der verblei-
Person nicht bereits Leistungen aus einer privaten Pflegeversiche- bende Betrag wird in Ihrem fondsgebundenen Topf angelegt. Die
rung oder der Pflegepflichtversicherung (gesetzlich oder privat) be- Umrechnung in Fondsanteile erfolgt mit den Rücknahmepreisen des
zieht oder eine solche Leistung beantragt hat. ersten Börsentags nach dem Wirksamwerden der Option. Wünschen
Sie die Zuzahlung zu einem späteren Termin, ist dies ausdrücklich
b) Ab einem Alter von 66 Jahren der versicherten Person ist keine anzugeben. Die Umrechnung in Fondsanteile erfolgt dann zu
außerplanmäßige Erhöhung mehr möglich. diesem gewünschten Zeitpunkt, jedoch frühestens, nachdem Ihre
Option wirksam geworden ist. Wir legen dann die Rücknahmepreise
(2) Die Ausübung der Option kann gegebenenfalls für den erhöhten des ersten Börsentags ab dem gewünschten Zuzahlungszeitpunkt
Teil des Beitrags mit steuerlichen Nachteilen verbunden sein. Wei- zugrunde.
tere Informationen hierzu finden Sie in unseren "Steuerrechtlichen Durch die Zuzahlung bleiben die zum Rentenzahlungsbeginn garan-
Hinweisen", die im Anschluss an diese Allgemeine Bedingungen ab- tierte Erlebensfallleistung und der Wert des sicheren Topfes er-
gedruckt sind. halten. Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen werden
durch die Zuzahlung nicht erhöht.
(3) Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, entfällt das
Optionsrecht für Haupt- und Zusatzversicherungen insgesamt, falls (2) Eine Zuzahlung muss mindestens 250,00 EUR betragen. Die
eine erforderliche erneute Risikoprüfung dies nach unseren dann Summe aller Zuzahlungen darf 500.000,00 EUR nicht übersteigen.
gültigen Annahmerichtlinien nicht zulässt.
a) Ist die versicherte Person 56 Jahre oder älter, ist eine Zuzahlung
§ 20 Was gilt für Reduzierungen der Beiträge und der Leistungen? nur möglich, wenn die versicherte Person nicht bereits Leistungen
aus einer privaten Pflegeversicherung oder der Pflegepflichtversi-
(1) Sie können in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) erklären, dass cherung (gesetzlich oder privat) bezieht oder eine solche Leistung
sich Ihr laufender Beitrag zum Beginn der nächsten Versicherungs- beantragt hat.
periode (d. h. zur nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) redu-
ziert. b) Ab einem Alter von 66 Jahren der versicherten Person ist keine
Bei Ihrem Recht auf Reduzierung handelt es sich um eine einseitige Zuzahlung mehr möglich.
Option, die Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben
müssen. Die Summe der verbleibenden innerhalb eines Jahres zu (3) Die Ausübung der Option kann gegebenenfalls für den Teil der
zahlenden Beiträge für die Hauptversicherung darf den Mindestbe- Zuzahlung mit steuerlichen Nachteilen verbunden sein. Weitere In-
trag von 300,00 EUR nicht unterschreiten. Ergibt sich ein geringerer formationen hierzu finden Sie in unseren "Steuerrechtlichen Hin-
Beitrag für die Hauptversicherung, reduzieren wir den Beitrag nur weisen", die im Anschluss an diese Allgemeinen Bedingungen abge-
soweit, dass der Mindestbetrag nicht unterschritten wird. Haben Sie druckt sind.
eine Beitragsreduzierung erklärt, die den Mindestbeitrag unter-
schreitet, reduzieren wir den Beitrag auf den Mindestbeitrag. § 22 Wie können Sie sich vorzeitig Geld auszahlen lassen (Ent-
Die Reduzierung setzen wir mittels einer teilweisen Umwandlung in nahme)?
eine prämienfreie Versicherung um (siehe § 30 Absatz 5).
GN331540_202501
Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, werden ihre Versi- (1) Sie können sich vor dem Rentenzahlungsbeginn einmal pro
cherungsleistungen im selben Verhältnis wie die Beitragssumme der Monat Geld auszahlen lassen. Hierfür entnehmen wir den Auszah-
Hauptversicherung reduziert. Würde dadurch der Mindestbeitrag lungsbetrag zuzüglich Kosten und gegebenenfalls von uns abzufüh-
oder die Mindestleistung der Zusatzversicherung unterschritten rende Steuer aus Ihrem fondsgebundenen Topf. Die Entnahme darf
werden, reduzieren wir die Zusatzversicherung nur bis zu dem Min- dabei nicht den Geldwert des fondsgebundenen Topfes über-
destbetrag und reduzieren die Hauptversicherung sowie sonstige steigen.
Seite 16
[Seite 17]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Dies gilt sowohl bei laufender Beitragszahlung als auch bei prämien- Umschichtung in einen risikoarmen Fonds
frei umgewandelten Verträgen sowie bei Verträgen mit abgekürzter
Beitragszahlungsdauer. Den maximal auszahlbaren Betrag können (2) Sie können den Vertragswert aus dem fondsgebundenen Topf
Sie jederzeit bei uns erfragen. Die Auszahlung muss mindestens nach § 24 in einen risikoarmen Fonds unserer Fondsauswahl um-
500,00 EUR betragen. schichten. Ein solcher risikoarmer Fonds investiert in Anteilsklassen,
Bei Ihrem Recht auf vorzeitige Auszahlung handelt es sich um ein die geringen Schwankungen unterliegen und weist eine möglichst
einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, geringe Volatilität auf. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch detail-
E-Mail) ausüben müssen. Die Option wird wirksam, wenn uns Ihre lierte Informationen zur Verfügung.
Erklärung zur Auszahlung zugegangen ist und Sie an allen gegebe-
nenfalls nach den Geldwäschevorschriften erforderlichen Maß- § 24 Wie können Sie Fonds oder Depots wechseln?
nahmen mitgewirkt haben.
(1) Vor Rentenzahlungsbeginn können Sie einmal pro Monat in
(2) Durch die in Absatz 1 genannte Entnahme (ganz oder teilweise) Textform (z. B. Papierform, E-Mail) einen Wechsel Ihrer Fondsaus-
wird der Vertragswert reduziert. In Verbindung mit keiner oder einer wahl unter Nennung
geringen garantierten Erlebensfallleistung kann dies insbesondere
bei beitragsfreien Versicherungen dazu führen, dass das gesamte • des Fonds/Depots, welcher/welches gewechselt werden soll
Deckungskapital vor Rentenzahlungsbeginn aufgebraucht ist und (siehe Absatz 2),
Ihr Vertrag endet. • des Fonds/Depots, in den/das gewechselt werden soll (siehe Ab-
satz 2),
(3) Wir entnehmen aus dem fondsgebundenen Topf zum Rücknah- • der von Ihnen gewählten Wechselmöglichkeit (siehe Absatz 2)
mepreis so viele Anteilseinheiten, wie wir für die gewünschte Aus- sowie
zahlung zuzüglich Kosten und der gegebenenfalls von uns abzufüh- • eines späteren Wechselzeitpunkts, wenn gewünscht (siehe Ab-
renden Steuer benötigen. Wenn sich der Geldwert des fondsgebun- satz 3),
denen Topfes aus mehreren Fonds/Depots zusammensetzt, ent-
nehmen wir den Betrag entsprechend anteilig. Der Geldwert der bestimmen.
Fondsanteile wird mit den Rücknahmepreisen am ersten Börsentag Bei dem Wechsel Ihrer Fondsauswahl handelt es sich um ein einsei-
ermittelt, nachdem uns Ihre Erklärung zugegangen ist. Wünschen tiges Optionsrecht, für das Sie keine Fristen einhalten müssen. Für
Sie die Entnahme erst zu einem späteren Termin, ist dies ausdrück- diesen Wechsel erheben wir keine Kosten. Welche Fonds und De-
lich anzugeben. Die Entnahme erfolgt dann zu diesem gewünschten pots von uns zum Zeitpunkt des Wechsels zur Auswahl angeboten
Zeitpunkt, jedoch frühestens, nachdem uns Ihre Erklärung zuge- werden, können Sie jederzeit bei uns erfragen.
gangen ist. Wir legen dann die Rücknahmepreise des ersten Börsen-
tags ab dem Entnahmetermin für die Ermittlung des Geldwerts der (2) Sie können innerhalb unserer jeweils aktuellen Fondsauswahl be-
Fondsanteile zugrunde. stimmen,
Die für Entnahmen festgesetzte Kostenpauschale können Sie den
Verbraucherinformationen entnehmen, dort unter dem "Kostenaus- • dass der Vertragswert aus dem fondsgebundenen Topf in andere
weis" nach § 2 VVG-InfoV. Die Höhe der Kostenpauschale kann sich Fonds/Depots umgeschichtet wird oder
während der Vertragslaufzeit ändern. Auf Wunsch geben wir Ihnen • dass zukünftige Zuführungen zu Ihrem fondsgebundenen Topf in
während der Vertragslaufzeit gerne die aktuelle Kostenpauschale andere Fonds/Depots angelegt werden oder
bekannt. Sofern Sie uns bei Ansatz einer Pauschale nachweisen, dass • dass beide vorgenannten Änderungen zusammen erfolgen sollen.
die der Bemessung zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall
dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie (3) Der Wechsel erfolgt unverzüglich, nachdem uns Ihre hinreichend
uns nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich nied- bestimmte einseitige Wechselerklärung in Textform (z. B. Papier-
riger zu beziffern ist, setzen wir sie entsprechend herab. form, E-Mail) zugegangen ist. Maßgebend für den Kauf und Verkauf
der Anteile sind die Rücknahmepreise jeweils am ersten Börsentag
(4) Entnahmen im Rentenbezug sind ebenfalls möglich und richten nach Zugang Ihrer Erklärung bei uns. Wünschen Sie den Wechsel
sich nach § 33a. erst zu einem späteren Termin, ist dies ausdrücklich anzugeben. Der
Wechsel erfolgt dann zu diesem gewünschten Zeitpunkt, jedoch
§ 23 Wie können Sie Risiken selbst managen? frühestens, nachdem uns Ihre Wechselerklärung zugegangen ist.
Wir legen dann die Rücknahmepreise des ersten Börsentags ab dem
Vor Rentenzahlungsbeginn haben Sie verschiedene Möglichkeiten tatsächlichen Wechselzeitpunkt zugrunde.
durch Änderungen an Ihrem Vertrag Risiken zu reduzieren. Sie
können Ihre Garantie auf das persönliche Maximum erhöhen (siehe (4) Ihr fondsgebundener Topf kann sich aus einem aktiv besparten
Absatz 1) oder in risikoarme Fonds umschichten (siehe Absatz 2). Teil (aktiver Teil der Investmentanlage) und einem nicht mehr aktiv
besparten Teil (inaktiver Teil der Investmentanlage) zusammen-
Erhöhung der Garantie auf das persönliche Maximum setzen. Der aktiv besparte Teil besteht aus einem individuellen
Depot (1 bis maximal 10 Fonds). Depots werden bei passiver An-
(1) Sie können Ihre Garantie nach § 15 Absatz 1 auf Ihr persönliches lage in einzelne Fonds aufgelöst. Künftig dem fondsgebundenen
GN331540_202501
Maximum erhöhen. Dabei schichten wir den gesamten Geldwert des Topf zuzuführende Beträge werden dem aktiven Teil der Invest-
fondsgebundenen Topfes in den sicheren Topf um und legen Ihre mentanlage gutgebracht, zu entnehmende Beträge werden sowohl
künftigen Sparbeiträge im sicheren Topf an. Lediglich eventuell an- dem aktiven als auch dem inaktiven Teil der Investmentanlage ent-
fallende Überschüsse führen wir weiterhin dem fondsgebundenen nommen.
Topf zu.
Seite 17
[Seite 18]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
(5) Während einer Aussetzung und bei endgültiger Einstellung der Ihre künftigen Zuführungen zu Ihrem fondsgebundenen Topf legen
Rücknahme von Fondsanteilen können Sie nicht umschichten (siehe wir in diesem risikoarmen Fonds an.
§ 27). Wenn Sie während der Beobachtungsphase eine Zuzahlung leisten
oder eine Entnahme aus Ihrem Fondsvermögen vornehmen oder die
§ 25 Was ist unser kursorientiertes Ablaufmanagement und wie garantierte Erlebensfallleistung ändern, wird dies bei der Berech-
können Sie es nachträglich aktivieren? nung des Referenzwerts berücksichtigt.
Die folgenden Regelungen gelten dann, wenn Sie sich bei Vertrags- (4) Wir informieren Sie im Versicherungsjahr vor Beginn der Beob-
abschluss oder nachträglich (siehe Absatz 1) für unser kursorien- achtungsphase über den bevorstehenden Beginn des Ablaufmana-
tiertes Ablaufmanagement entschieden haben, für das wir keine zu- gements. Sie können dann in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) er-
sätzlichen Kosten erheben. Wir erklären Ihnen, wie unser Ablaufma- klären, dass das Ablaufmanagement unterbleiben und aus dem Ver-
nagement funktioniert (siehe Absätze 2 und 3), was für den Beginn trag herausgenommen werden soll.
der Beobachtungsphase gilt (siehe Absatz 4), was nach einer Um-
schichtung gilt (siehe Absatz 5), welche Auswirkung unser Ablauf- (5) Wir informieren Sie unverzüglich, wenn die Umschichtung in den
management auf andere Optionen hat (siehe Absatz 6) und welche risikoarmen Fonds stattgefunden hat. Sie können innerhalb einer
Auswirkungen andere Optionen auf unser Ablaufmanagement Frist von 4 Wochen in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) erklären,
haben (siehe Absatz 7). dass die Umschichtung mit Wirkung zum nächsten Monatsersten
rückgängig gemacht wird. Dabei wird als Umrechnungskurs der je-
(1) Sie können unser Ablaufmanagement entweder bereits bei Ver- weilige Rücknahmepreis am letzten Börsentag des Monats, in dem
tragsabschluss oder nachträglich bis zum Rentenzahlungsbeginn uns der Widerspruch zugeht, angesetzt. Das Ablaufmanagement
und dann mit Wirkung zum nächsten Monatsersten einschließen. wird dann nach der Rückgängigmachung weitergeführt.
Falls das Ablaufmanagement zwischenzeitlich beendet wurde,
können Sie es nachträglich bis zum Rentenzahlungsbeginn wieder (6) Ihre Optionen während der Aufschubdauer (siehe §§ 15 bis 33)
einschließen. bleiben Ihnen auch während der Beobachtungsphase unseres Ab-
Der nachträgliche (Wieder-)Einschluss ist Ihr einseitiges Options- laufmanagements erhalten, können jedoch unter bestimmten Um-
recht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben ständen das Ablaufmanagement beenden (siehe Absatz 7) oder be-
müssen. Wurde das Ablaufmanagement während der Beobach- einflussen (siehe Absatz 3).
tungsphase (siehe Absatz 2) durch Umschichtung beendet, ist ein
erneuter Einschluss nicht möglich. (7) Das Ablaufmanagement endet:
(2) Die Beobachtungsphase umfasst die letzten Jahre vor dem Ren- • nach Zugang Ihrer entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Pa-
tenzahlungsbeginn. Die Dauer der Beobachtungsphase richtet sich pierform, E-Mail) vor einer erfolgten Umschichtung (Wiederein-
nach der tatsächlichen Aufschubdauer bis zum Rentenzahlungsbe- schluss möglich).
ginn. Sie beträgt • nach erfolgter Umschichtung durch das Ablaufmanagement: da-
nach ist ein Wiedereinschluss nicht mehr möglich.
• 1 Jahr bei einer Aufschubdauer von bis zu 5 Jahren, • nach Verlegung des Rentenzahlungsbeginns nach hinten (siehe
• 2 Jahre bei einer Aufschubdauer zwischen 6 und 14 Jahren und § 16), falls die dann neu berechnete Beobachtungsphase noch
• 3 Jahre bei einer Aufschubdauer ab 15 Jahren. nicht begonnen hat (das Ablaufmanagement wird von uns dann
automatisch zu Beginn der neu berechneten Beobachtungsphase
Verlegen Sie Ihren Rentenzahlungsbeginn nach vorne oder hinten wieder aktiviert, außer Sie erklären, dass das Ablaufmanagement
(siehe § 16), kann sich die Dauer der Beobachtungsphase ändern. dauerhaft entfallen soll (siehe Absatz 5)).
Bei einem nachträglichen Einschluss kann abhängig von Ihrer Auf- • nach Ablauf der Aufschubdauer.
schubdauer die Beobachtungsphase des Ablaufmanagements sofort
beginnen. Ein Tarifwechsel, Erhöhungen oder Reduzierungen des Beitrags, Zu-
zahlungen, Entnahmen während der Aufschubdauer, Fondswechsel
(3) Mit unserem gebührenfreien Ablaufmanagement überwachen oder Rebalancing führen nicht zur Beendigung des Ablaufmanage-
wir Ihren fondsgebundenen Topf während der Beobachtungsphase. ments.
Es handelt sich um ein kursabhängiges Verfahren, das Ihre Fondsan-
lage monatlich punktuell an den Beobachtungszeitpunkten, nämlich § 26 Was ist Rebalancing und wie können Sie es wann ein-
den jeweils letzten Börsentagen eines Versicherungsmonats, be- schließen?
wertet und Ihr Fondsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen
in eine risikoarme Anlage umschichtet. Aus den Kursen zum Beob- (1) Die von Ihnen festgelegte prozentuale Gewichtung der Fonds
achtungszeitpunkt wird der Wert Ihrer Fondsanlage bestimmt und innerhalb eines Depots regelt, in welchem Verhältnis der für den
mit einem Referenzwert verglichen. Der Referenzwert ist der Anteilskauf zur Verfügung stehende Betrag beim Ankauf in diesem
höchste Geldwert, den das Fondsvermögen zu einem Beobach- Depot auf die Fonds aufgeteilt wird. Da sich die Kurse der im Depot
tungszeitpunkt hatte, beginnend mit dem Geldwert am letzten Bör- enthaltenen Fonds unterschiedlich entwickeln, entspricht das Ver-
sentag vor Beginn der Beobachtungsphase. Ist der Wert Ihrer hältnis der Werte der einzelnen Fonds während der Vertragsdurch-
GN331540_202501
Fondsanlage zum Beobachtungszeitpunkt niedriger als 90 % des führung nicht mehr dem für den Anteilskauf festgelegten Ver-
Referenzwerts, schichten wir Ihr gesamtes Fondsvermögen in einen hältnis.
risikoarmen Fonds um. Dabei werden als Umrechnungskurse eben- Durch unser gebührenfreies Rebalancing können Sie erreichen, dass
falls die jeweiligen Anteilswerte am letzten Börsentag des Monats das prozentuale Wertverhältnis jährlich wieder an das prozentuale
vor dem Beobachtungszeitpunkt angesetzt. Ankaufsverhältnis angepasst wird. Zum Beginn eines jeden Versi-
cherungsjahres wird Ihre Investmentanlage dann wieder an die von
Seite 18
[Seite 19]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Ihnen zuletzt bestimmte prozentuale Aufteilung angepasst. Beim tragen und - sofern Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Ände-
Rebalancing erfolgt eine Umschichtung der Fondsanteile der jewei- rung betroffen ist - die Anlage der vorgesehenen Beitragsteile
ligen Fonds, sodass die entsprechende prozentuale Fondsaufteilung ebenfalls in den Ersatzfonds vornehmen.
innerhalb des Depots wiederhergestellt wird. Der maßgebende
Stichtag für das Rebalancing ist der letzte Börsentag vor der Wie- (2) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds auflöst, gelten
derherstellung der von Ihnen zuletzt bestimmten Aufteilung. Der die Regeln von Absatz 1 entsprechend. Sofern aus der Auflösung
Geldwert des gesamten Depotguthabens ändert sich dabei nicht. des Fonds Zahlungen zu späteren Zeitpunkten resultieren, werden
Das Rebalancing wird zum vollen Versicherungsjahr durchgeführt, wir diese gemäß Ihrer zum jeweiligen Rückzahlungszeitpunkt aktu-
erstmals 5 Jahre nach Vertragsbeginn und letztmals 1 Jahr vor dem ellen Aufteilung der Zuführungen in den fondsgebundenen Topf in
Rentenzahlungsbeginn. den zu diesem Zeitpunkt gewählten Fonds anlegen.
(2) Das Rebalancing ist nur möglich, sofern im aktiven Teil des De- (3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds mit einem an-
pots mehr als nur ein einzelner Fonds und kein inaktiver Teil der deren Fonds zusammenlegt, gelten die Regeln von Absatz 1 ent-
freien Investmentanlage vorhanden ist (siehe § 24). sprechend.
(3) Sie können das Rebalancing bei Vertragsabschluss oder nach- (4) Wenn die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag ent-
träglich zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres einschließen. haltenen Fonds ausgesetzt oder endgültig eingestellt wird, infor-
Der nachträgliche (Wieder-)Einschluss ist Ihr einseitiges Options- mieren wir Sie. Die Einstellung hat zur Folge, dass wir bei der Be-
recht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) spätestens einen rechnung von Leistungen für diese Anteile keinen Rücknahmepreis
Monat vor Beginn des nächsten Versicherungsjahres ausüben zur Ermittlung des Wertes einer Anteilseinheit ansetzen können, da
müssen. wir diese Anteile nicht an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgeben
können. In diesen Fällen können wir die Rentenhöhe nicht sofort er-
(4) Sie können das Rebalancing durch Erklärung in Textform (z. B. mitteln. Deshalb werden wir die Rente zunächst ohne Berücksichti-
Papierform, E-Mail) mit einer Frist von einem Monat zum Ende des gung dieser Anteile nur mittels der nicht betroffenen anderen An-
laufenden Versicherungsjahres beenden. teilseinheiten vorläufig berechnen und die Rentenzahlung mit dieser
Höhe beginnen. Zur Berechnung des fehlenden Teils der Rente
Das Rebalancing innerhalb eines Depots endet: werden wir dann den Wert der betroffenen Anteilseinheiten anhand
des aktuellen Preises am Kapitalmarkt ermitteln. Der Preis kann auf-
• wenn nach einem Fondswechsel im aktiven Teil des Depots nur grund der verminderten Veräußerbarkeit der Fondsanteile geringer
noch ein einzelner Fonds vorhanden ist. sein als der zuletzt von der Kapitalanlagegesellschaft gestellte
• wenn im Rahmen des kursorientierten Ablaufmanagements in Rücknahmepreis. Diese Wertminderung kann auch zu einem Total-
einen risikoarmen Fonds umgeschichtet wird (siehe § 25). verlust führen. Sobald wir diese Wertermittlung abgeschlossen
• sobald ein inaktiver Teil der Investmentanlage vorhanden ist. haben, werden wir die Rentenhöhe endgültig ermitteln, die Diffe-
renz auf bereits gezahlte Renten nachzahlen und ab dann die höhere
§ 27 Was geschieht bei unplanmäßigen Veränderungen der Rente zahlen.
Fonds? Ein Fondswechsel nach § 24 ist während der Aussetzung und bei
endgültiger Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch
(1) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen die Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich.
eines in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds beschränkt, aussetzt oder
endgültig einstellt und wir dies nicht beeinflussen können, ist es er- (5) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen
forderlich, dass wir Ihren einmal gewählten Fonds ersetzen. Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen können
Als Ersatz werden wir Ihnen einen neuen Fonds vorschlagen. Der und die die unveränderte Fortführung dieses Vertrags unmöglich
neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik dem bishe- machen, sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds durch einen an-
rigen Fonds weitgehend entsprechen (Ersatzfonds). Bei der Auswahl deren Fonds zu ersetzen. Eine erhebliche Änderung kann sich auch
des Ersatzfonds werden wir die Empfehlungen der Kapitalanlagege- aus Gesetzen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergeben.
sellschaft berücksichtigen und diesen, soweit möglich, folgen. Über Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend.
den ausgewählten Ersatzfonds informieren wir Sie. Wir werden den
vorhandenen Wert des Fondsguthabens auf den Ersatzfonds über- § 28 Welche anderen Möglichkeiten als eine Kündigung oder eine
tragen und sofern Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Ände- Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung haben Sie bei
rung betroffen ist, die Anlage der vorgesehenen Beitragsteile ab Zahlungsschwierigkeiten?
dem von uns genannten Termin ebenfalls in den Ersatzfonds vor-
nehmen. Stundung
Sie können unserem Vorschlag innerhalb von 6 Wochen nach un-
serer Information widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs (1) Besteht der Vertrag bereits 3 Jahre, haben Sie Anspruch auf eine
müssen Sie uns einen anderen Ersatzfonds benennen (siehe § 24), zinslose Stundung der Beiträge, die mit uns in Textform (z. B. Pa-
den Sie aus unserem Fondsangebot für Umschichtungen wählen pierform, E-Mail) vereinbart werden muss.
können. Die Beiträge stunden wir längstens für 12 Monate, bei mehrmaliger
GN331540_202501
Eine entsprechende Übersicht der Auswahlmöglichkeiten senden Beitragsstundung insgesamt höchstens für 24 Monate während der
wir Ihnen auf Wunsch zu. gesamten Vertragslaufzeit. Die Stundung hat den Vorteil, dass der
Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren können, weil die Ausgabe Versicherungsschutz während der Stundung in vollem Umfang be-
von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt, ausgesetzt oder endgültig stehen bleibt. Die gestundeten Beiträge sind von Ihnen nach Ablauf
eingestellt worden ist, werden wir den vorhandenen Wert des des Stundungszeitraums nachzuzahlen.
Fondsguthabens in den von uns vorgeschlagenen Ersatzfonds über-
Seite 19
[Seite 20]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Dafür bestehen folgende Möglichkeiten, aus denen Sie am Ende vollständig und gleichmäßig auf die vereinbarte Beitragszahlungs-
des Stundungszeitraums wählen können: dauer verteilt. Bei Zuzahlungen ziehen wir die Abschluss- und Ver-
triebskosten einmalig zum Zuzahlungseingang ab. Dies kann zur
• Nachzahlung durch Einmalbetrag oder Folge haben, dass im Falle einer Kündigung vor dem vereinbarten
• Verrechnung durch Vertragsänderung ohne Nachzahlung (z. B. Re- Rentenzahlungsbeginn weniger als die bis dahin eingezahlten Bei-
duzierung des Versicherungsschutzes). träge als Rückkaufswert zur Verfügung stehen. Von dem so ermit-
telten Wert nehmen wir keinen sogenannten Stornoabzug (§ 169
Treffen Sie keine Wahl, haben wir Anspruch auf Nachzahlung durch Absatz 5 VVG) vor.
Einmalbetrag.
b) Die Auswirkungen der Abschlusskostenverrechnung nach dem
Weitere Möglichkeiten Zillmerverfahren stellen sich unter hypothetischer Außerachtlassung
von Kurssteigerungen und -verlusten wie folgt dar:
(2) Darüber hinaus werden wir Sie bei Zahlungsschwierigkeiten auf Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren ist für
Wunsch schriftlich über weitere Möglichkeiten informieren, wie Sie Sie dann günstiger als andere Verrechnungsverfahren, wenn Sie den
Ihren Versicherungsschutz erhalten können. Vertrag bis zum Ende durchführen, weil dadurch die Abschluss-
kosten am schnellsten getilgt und bei längerfristiger Tilgung entste-
§ 29 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leis- hende höhere Finanzierungskosten erspart werden. Dies führt im
tungen erbringen wir? Vergleich zu anderen Verrechnungsverfahren zu einer höheren
Rente bzw. im Fall einer Kapitalwahl zu einer höheren Kapitalabfin-
Kündigung dung.
Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren kann
(1) Ihren Vertrag können Sie vor dem Rentenzahlungsbeginn jeder- für Sie auch dann günstiger sein als andere Verrechnungsverfahren,
zeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (d. h. zur wenn Sie den Vertrag erst in einem späten Vertragsstadium kün-
nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) kündigen. Sie müssen digen.
dann keine weiteren Beiträge mehr zahlen. Die Kündigung hat in Sollten Sie den Versicherungsvertrag hingegen vor einem späten
Textform (z. B. Papierform, E-Mail) zu erfolgen. Vertragsstadium kündigen, ist die Abschlusskostenverrechnung
nach dem Zillmerverfahren für Sie nachteilhaft. Die Nachteile wirken
sich vor allem dann aus, wenn Sie den Vertrag frühzeitig kündigen.
Auszahlungsbetrag
Wegen des Zillmerverfahrens ist in der Anfangszeit nur der Min-
destwert vorhanden. Auch nach der Anfangszeit kann der Rück-
(2) Nach Kündigung zahlen wir
kaufswert - je nach konkreter Beitragszahlungsdauer - geringer sein
als nach anderen Verrechnungsverfahren. Wie lange die Anfangszeit
• den Rückkaufswert (siehe Absatz 3)
dauert, hängt vor allem von der konkreten Beitragszahlungsdauer
• sowie die zusätzliche Überschussbeteiligung, wenn und soweit
Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht allgemeingültig ange-
vorhanden (siehe Absatz 4).
geben werden. Eine Kündigung kann für Sie unter Umständen wirt-
schaftlich geboten sein. Ob dies der Fall ist, hängt unter anderem
Dieser gesamte Auszahlungsbetrag entspricht dem gesamten Ver-
davon ab, ob Ihr bei Vertragsbeginn gegebener Versicherungsbe-
tragswert aus dem fondsgebundenen Topf, dem sicheren Topf und
darf fortbesteht und wie lange die Beiträge voraussichtlich noch
den Bewertungsreserven. Einen Stornoabzug (§ 169 Absatz 5 VVG)
weiterhin vereinbarungsgemäß bezahlt werden bzw. werden
nehmen wir nicht vor. Es werden aber Beitragsrückstände vom Aus-
können. Bitte wenden Sie sich im Fall der beabsichtigten Kündigung
zahlungsbetrag abgezogen.
an uns oder an Ihre Betreuungsstelle, damit wir Sie auf Grundlage
Die garantierte Erlebensfallleistung gilt nicht für den Auszahlungs-
der konkreten Einzelumstände Ihres Vertrags individuell darüber be-
betrag bei Kündigung.
raten können, ob eine Kündigung wirtschaftlich geboten ist und
welche anderen Möglichkeiten in Betracht kommen.
Rückkaufswert
Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den Rückkaufswert
angemessen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine
(3) Der Rückkaufswert ist nach dem gesetzlichen Rahmen (§ 169
Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, insbesondere
VVG) das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den
mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss
Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, auszu-
der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital
schließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf 1 Jahr befristet.
des Vertrags.
Überschussbeteiligung
a) Bei der Berechnung des Deckungskapitals wenden wir bis zur
Höhe des aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersatzes zur Verrechnung
(4) Die laufenden Überschussanteile vor Rentenzahlungsbeginn
der Abschluss- und Vertriebskosten das sogenannte Zillmerver-
werden zu Beginn eines jeden Monats immer vollständig dem
fahren an. Mindestens legen wir jedoch den Betrag des Deckungs-
fondsgebundenen Topf gutgebracht. Sie sind deshalb bereits im
kapitals zugrunde, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter
Rückkaufswert aus Absatz 3 enthalten. Zusätzlich erhalten Sie bei
Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten
GN331540_202501
Rückkauf die nach § 3 Absatz 5 Buchstabe a gegebenenfalls zuzu-
Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Jahre der Versiche-
teilenden Bewertungsreserven, soweit zum Kündigungszeitpunkt
rungsdauer ergibt. Beträgt die vereinbarte Beitragszahlungsdauer
vorhanden.
weniger als 5 Jahre, werden diese Abschluss- und Vertriebskosten
Seite 20
[Seite 21]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Teilkündigung nung der Abschluss- und Vertriebskosten (siehe § 34 Absatz 2) das
sogenannte Zillmerverfahren an. Mindestens legen wir jedoch den
(5) Sie können Ihren beitragspflichtigen Vertrag auch teilweise kün- Betrag des Deckungskapitals zugrunde, der sich bei vollständiger
digen, wenn die Summe der verbleibenden innerhalb eines Jahres und gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung des aufsichts-
zu zahlenden Beiträge für die Hauptversicherung den Mindestbe- rechtlichen Höchstzillmersatzes angesetzten Abschluss- und Ver-
trag von 300,00 EUR im Jahr nicht unterschreitet. triebskosten auf die ersten 5 Jahre der Beitragszahlungsdauer er-
Haben Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen, werden Ihre Versi- gibt.
cherungsleistungen im selben Verhältnis wie die Beitragssumme der Beträgt die vereinbarte Beitragszahlungsdauer weniger als 5 Jahre,
Hauptversicherung reduziert. Würde dadurch der Mindestbeitrag werden diese Abschluss- und Vertriebskosten vollständig und
oder die Mindestleistung der Zusatzversicherung unterschritten gleichmäßig auf die vereinbarte Beitragszahlungsdauer verteilt. Von
werden, reduzieren wir die Zusatzversicherung nur bis zu dem Min- dem so ermittelten Wert nehmen wir keinen sogenannten Storno-
destbetrag und reduzieren die Hauptversicherung sowie sonstige abzug (§ 169 Absatz 5 VVG) vor.
eingeschlossene Zusatzversicherungen entsprechend überverhält-
nismäßig. b) Die Auswirkungen der Abschlusskostenverrechnung nach dem
Zillmerverfahren auf die Leistung nach Umwandlung in eine prämi-
Keine Beitragsrückzahlung enfreie Versicherung stellen sich wie folgt dar:
Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren ist für
(6) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Sie dann günstiger als andere Verrechnungsverfahren, wenn Sie den
Vertrag bis zum Ende beitragspflichtig durchführen, weil dadurch
§ 30 Wann können Sie Ihren Vertrag in eine prämienfreie Versiche- die Abschlusskosten am schnellsten getilgt und bei längerfristiger
rung umwandeln und welche Auswirkungen hat dies? Tilgung entstehende höhere Finanzierungskosten erspart werden.
Dies führt im Vergleich zu anderen Verrechnungsverfahren zu einer
(1) Sie können bei einer beitragspflichtigen Versicherung verlangen, höheren Rente.
dass sie zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (d. h. zur Die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren kann
nächsten Beitragsfälligkeit - mittags 12 Uhr) in eine prämienfreie für Sie auch dann günstiger sein als andere Verrechnungsverfahren,
Versicherung umgewandelt wird. Dies ist in Textform (z. B. Papier- wenn Sie den Vertrag erst in einem späten Vertragsstadium in eine
form, E-Mail) zu beantragen. Haben Sie die vollständige Umwand- prämienfreie Versicherung umwandeln.
lung beantragt und erreicht der zur Verfügung stehende Betrag den Sollten Sie den Versicherungsvertrag hingegen vor einem späten
Mindestbetrag von 2.500,00 EUR nicht, erhalten Sie den Auszah- Vertragsstadium in eine prämienfreie Versicherung umwandeln, ist
lungsbetrag nach § 29 Absatz 2 und der Vertrag endet. die Abschlusskostenverrechnung nach dem Zillmerverfahren für Sie
Die Umwandlung hat unter anderem zur Folge, dass Sie für die Zu- nachteilig. Die Nachteile wirken sich vor allem dann aus, wenn Sie
kunft keine Beiträge mehr zahlen müssen und dass anstatt der vor den Vertrag frühzeitig umwandeln. Wegen des Zillmerverfahrens ist
der Umwandlung garantierten Erlebensfallleistung nur noch eine in der Anfangszeit nur der Mindestwert vorhanden. Auch nach der
prämienfreie Erlebensfallleistung garantiert wird (siehe Absatz 2). Anfangszeit kann das zum Umwandlungstermin zur Verfügung ste-
Nach der Umwandlung reduziert sich der Vertragswert durch die hende Deckungskapital - je nach konkreter Beitragszahlungsdauer -
monatliche Entnahme der Verwaltungskosten (siehe § 12 und § 34 geringer sein als nach anderen Verrechnungsverfahren. Wie lange
Absatz 3), jedoch nicht unter die garantierten prämienfreien Rück- die Anfangszeit dauert, hängt vor allem von der konkreten Beitrags-
kaufswerte. zahlungsdauer Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht allgemein-
Zuzahlungen bleiben durch die Beitragsfreistellung unberührt. gültig angegeben werden. Aus der Information zu den Garantie-
Falls Sie eine Zusatzversicherung eingeschlossen haben, prüfen Sie werten ist ersichtlich, wie lange nur ein "Mindestwert" vorhanden
bitte vor Erklärung der Umwandlung, ob Ihrem tatsächlichen Inter- ist.
esse nicht durch eine der in § 28 genannten Möglichkeiten besser
entsprochen werden kann. Denn nach der Umwandlung haben Sie (3) Ob für Sie eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung
an sich keinen Anspruch auf Wiederinkraftsetzung der Zusatzversi- wirtschaftlich geboten ist, hängt vor allem auch davon ab, ob Ihr bei
cherung. Wir können deshalb eine Wiederinkraftsetzung der Zusatz- Vertragsbeginn gegebener Versicherungsbedarf ganz, teilweise
versicherung ablehnen oder an Bedingungen knüpfen, beispiels- oder nicht mehr fortbesteht und wie lange Sie voraussichtlich noch
weise daran, dass sich der Gesundheitszustand der versicherten in der Lage sein werden, die Beiträge weiterhin vereinbarungs-
Person seit Vertragsabschluss nicht verschlechtert hat. Details zu gemäß zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass durch die Umwandlung
Wiederinkraftsetzungen finden Sie in Absatz 5. die späteren Leistungen geringer ausfallen. Bitte wenden Sie sich im
Fall der beabsichtigten Umwandlung an uns oder an Ihre Betreu-
(2) Die prämienfreie Versicherungsleistung wird von uns nach den ungsstelle, damit wir Sie auf Grundlage der konkreten Einzelum-
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den nach Ab- stände Ihres Vertrags individuell darüber beraten können, ob eine
satz 1 maßgeblichen Schluss des Versicherungsmonats unter Zu- Umwandlung wirtschaftlich geboten ist und welche anderen Mög-
grundelegung des Rückkaufswerts (siehe § 29 Absatz 3) der Versi- lichkeiten in Betracht kommen.
cherung berechnet; Beitragsrückstände werden abgesetzt. Die ga-
rantierte Erlebensfallleistung ermitteln wir nach anerkannten Regeln (4) Eine teilweise Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung
der Versicherungsmathematik aus dem garantierten Rückkaufswert. können Sie nur verlangen, wenn die Summe der verbleibenden in-
nerhalb eines Jahres zu zahlenden Beiträge für die Hauptversiche-
GN331540_202501
a) Bei der Berechnung des Rückkaufswerts wenden wir maximal bis rung den Mindestbetrag von 300,00 EUR nicht unterschreitet.
zur Höhe des aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersatzes zur Verrech-
Seite 21
[Seite 22]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Wiederinkraftsetzung (2) Bei ausgeübtem Kapitalwahlrecht endet der Vertrag zum Ren-
tenzahlungsbeginn. Wir zahlen dann keine Rente, sondern die Kapi-
(5) Eine Wiederinkraftsetzung der Hauptversicherung nach erfolgter talabfindung.
Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung setzt keine Gesund-
heitsprüfung voraus; dies gilt nicht für eingeschlossene Zusatzversi- § 32 Wann müssen Sie spätestens eine teilweise Kapitalabfindung
cherungen oder für Zusatzbausteine, bei denen eine Gesundheits- erklären?
prüfung ausdrücklich vorgesehen ist. Ist die versicherte Person
56 Jahre oder älter, gilt dies unter der Maßgabe, dass die versi- (1) Sie können bis spätestens einen Monat vor Rentenzahlungsbe-
cherte Person nicht bereits Leistungen aus einer privaten Pflegever- ginn erklären, dass wir Ihnen zum Rentenzahlungsbeginn eine teil-
sicherung oder der Pflegepflichtversicherung (gesetzlich oder weise Kapitalabfindung zahlen. Die teilweise Kapitalabfindung muss
privat) bezieht oder eine solche Leistung beantragt hat. mindestens 100,00 EUR betragen. Dazu muss die versicherte
Eine Wiederinkraftsetzung von Zusatzversicherungen ist in der Person diesen Termin erleben. Bei dem teilweisen Kapitalwahlrecht
Regel vom Gesundheitszustand der versicherten Person abhängig. handelt es sich um ein einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform
Die übrigen Bedingungen einer Wiederinkraftsetzung richten sich (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben müssen.
nach unseren zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Wieder- Sie können auch erklären, dass zum Rentenzahlungsbeginn anstelle
inkraftsetzungsrichtlinien. der teilweisen Geldleistung die Fondsanteile aus dem fondsgebun-
denen Topf in Ihr eigenes Wertpapierdepot übertragen werden. Da
a) Erfolgt die Wiederinkraftsetzung innerhalb von 3 Jahren nach der wir nur volle Fondsanteile übertragen können, zahlen wir den über-
Umwandlung, gelten diejenigen Rechnungsgrundlagen, die der steigenden Teil an Sie aus.
Vertrag zum Zeitpunkt der Umwandlung hatte. Bei der Wiederin-
kraftsetzung der Hauptversicherung handelt es sich in diesen Fällen (2) Der im Vertrag verbleibende Vertragswert wird zur Bildung einer
um Ihr einseitiges Optionsrecht, das Sie in Textform (z. B. Papier- lebenslangen Rente verwendet. Ist die verbleibende monatliche
form, E-Mail) ausüben müssen. Rente geringer als 25,00 EUR, wird der Vertrag zum Rentenzah-
lungsbeginn vollständig beendet und es erfolgt eine volle Kapital-
b) Erfolgt die Wiederinkraftsetzung nach Ablauf von 3 Jahren nach abfindung.
der Umwandlung, gelten die Rechnungsgrundlagen (Zins, Kosten,
Tafel) unseres zum Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung vergleich- § 33 Wann müssen Sie spätestens den Wechsel der Überschuss-
baren Neugeschäfts entsprechend. Hatte der Vertrag zum Zeit- verwendung im Rentenbezug erklären?
punkt der Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung aufgrund
einer Erhöhung der garantierten Erlebensfallleistung (siehe § 15) Sie können bis spätestens einen Monat vor Rentenzahlungsbeginn in
einen abgesenkten Rechnungszins, wird bei der Wiederinkraftset- Textform (z. B. Papierform, E-Mail) einen Wechsel der Überschuss-
zung der abgesenkte Rechnungszins des vergleichbaren Neuge- verwendungsart erklären. Sie können zwischen 2 Arten der Über-
schäfts zugrunde gelegt. schussverwendung im Rentenbezug wählen (siehe § 3 Absatz 5
Die Wiederinkraftsetzung führt nicht dazu, dass der vor der Um- Buchstabe c):
wandlung bestehende Versicherungsschutz vollständig wiederher-
gestellt wird, da die nicht bezahlten Beiträge in der Zeit bis zur Wie- • Dynamische Überschussrente;
derinkraftsetzung berücksichtigt werden müssen. Wollen Sie nach • Teildynamische Bonusrente (nur solange die versicherte Person
Wiederinkraftsetzung den ursprünglichen Versicherungsschutz zum Rentenzahlungsbeginn jünger als 76 Jahre ist).
wieder vollständig herstellen und so den durch die prämienfreie Zeit
reduzierten Versicherungsschutz wieder aufstocken, können Sie dies Nach Beginn der Rentenzahlung können Sie nicht mehr zwischen
durch eine einmalige Nachzahlung leisten. Die Höhe der Nachzah- den Überschussverwendungsarten wechseln.
lung teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.
Optionen zum und im laufenden Rentenbezug
Optionen spätestens 1 Monat vor Rentenzahlungsbeginn
§ 33a Wie können Sie sich Geld während des Rentenbezuges aus-
§ 31 Wann müssen Sie spätestens eine vollständige Kapitalabfin- zahlen lassen? (Entnahme im Rentenbezug)
dung erklären?
(1) Sie können während des laufenden Rentenbezugs aus Ihrem
(1) Sie können bis spätestens einen Monat vor Rentenzahlungsbe- Vertrag zum Ende eines jeden Monats einen Betrag maximal in
ginn erklären, dass wir Ihnen zum Rentenzahlungsbeginn statt der Höhe der Todesfallleistung entnehmen.
Rente eine einmalige Leistung zahlen (Kapitalabfindung). Von jeder Entnahme zahlen wir 95 % an Sie aus, gegebenenfalls
Bei dem Kapitalwahlrecht handelt es sich um Ihr einseitiges Opti- vermindert um von uns abzuführende Steuer. Die Todesfallleistung
onsrecht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben ist der bei Rentenzahlungsbeginn vorhandene Vertragswert abzüg-
müssen. Unabhängig von der Entwicklung des fondsgebundenen lich bereits geleisteter Rentenzahlungen und vorheriger Entnahmen.
Topfes steht dann als Kapital mindestens die garantierte Erlebens- Bei der Kapitalentnahme handelt es sich um Ihr einseitiges Options-
fallleistung zur Verfügung. recht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben
Sie können auch erklären, dass zum Rentenzahlungsbeginn anstelle müssen. Ihre Erklärung muss uns mit einer Frist von einem Monat
GN331540_202501
der Geldleistung die Fondsanteile aus dem fondsgebundenen Topf zum Monatsersten zugegangen sein. Die Entnahme muss mindes-
in Ihr eigenes Wertpapierdepot übertragen werden. Da wir nur volle tens 500,00 EUR betragen und wird wirksam, wenn uns die Entnah-
Fondsanteile übertragen können, zahlen wir den übersteigenden meerklärung zugegangen ist und Sie an allen gegebenenfalls nach
Teil an Sie aus. den Geldwäschevorschriften erforderlichen Maßnahmen mitgewirkt
haben. Wünschen Sie die Entnahme zu einem späteren Termin, ist
dies ausdrücklich anzugeben.
Seite 22
[Seite 23]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
(2) 5 % des Entnahmebetrags werden zum Ausgleich der Verände- dass sie für mindestens einen Punkt der nachfolgend genannten ge-
rung der Risikolage herangezogen und nicht an Sie ausgezahlt. Der wöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ab-
Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von lauf des täglichen Lebens täglich in erheblichem Umfang der Hilfe
uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemessen, weil mit einer anderen Person bedarf, und zwar selbst bei Einsatz technischer
ihm die Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versicher- und medizinischer Hilfsmittel. In beiden Fällen liegt bedingungsge-
tenbestandes ausgeglichen wird. Zudem wird damit ein Ausgleich mäße Pflegebedürftigkeit bereits von Beginn der Sechs-Monats-
für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie uns Frist an vor.
nachweisen, dass der aufgrund der Auszahlung von uns vorgenom- Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die Art
mene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch eine an-
herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug überhaupt dere Person. Bei der Bewertung muss ein Punkt aus der nachste-
nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. henden Punktetabelle erfüllt sein:
Die Entnahme vermindert die Rente. Diese verminderte Rente er-
mitteln wir nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Die versicherte Person benötigt Hilfe beim
Die Entnahme vermindert die Todesfallleistung um den Entnahme-
betrag. • Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Inan-
(3) Nach einer Entnahme muss eine Rente von mindestens spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - die Unterstüt-
25,00 EUR im Monat verbleiben. Wird diese Mindestrente unter- zung einer anderen Person für die Fortbewegung im Zimmer be-
schritten, führen wir eine Entnahme in Höhe der vollen Todesfall- nötigt.
leistung durch. In diesem Fall zahlen wir zusätzlich den Kapitalwert • Aufstehen und Zubettgehen 1 Punkt
der Rente, die nach Entnahme der vollen Todesfallleistung im Ver- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit Hilfe
trag verblieben wäre, gegebenenfalls vermindert um von uns abzu- einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen
führende Steuer, an Sie aus. Mit dieser Entnahme endet der Vertrag. kann.
• Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken 1 Punkt
§ 33b Was ist die Pflege-Option und wie können Sie sie ausüben? Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei Be-
nutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße - nicht
(1) Ist die versicherte Person zum Rentenzahlungsbeginn oder wäh- ohne Hilfe einer anderen Person essen oder trinken kann.
rend der Rentenbezugszeit bedingungsgemäß pflegebedürftig • Verrichten der Notdurft 1 Punkt
(siehe Absatz 2) und ist noch eine Todesfallleistung versichert, so Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt-
können Sie eine Erhöhung der Rente mit Wirkung zum nächsten zung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach dem Stuhl-
Monatsersten erklären (Pflege-Option). gang nicht allein säubern kann, ihre Notdurft nur unter Zuhilfe-
Bei der Pflege-Option handelt es sich um Ihr einseitiges Options- nahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil der Darm bzw.
recht, das Sie in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) ausüben die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann. Besteht al-
müssen. Eine rückwirkende Ausübung der Pflege-Option ist ausge- lein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Ver-
schlossen. Je später Sie die Option ausüben, desto geringer fällt die wendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen
Rentenerhöhung aus. In den "Informationen zur Pflege-Option" des werden kann, liegt hinsichtlich des Verrichtens der Notdurft keine
Versicherungsscheins finden Sie eine beispielhafte Modellrechnung Pflegebedürftigkeit vor.
zur Pflege-Option, die die Abhängigkeit der Rentenerhöhung vom
Termin der Ausübung der Option veranschaulicht. Gerne beraten Autonomieverlust wegen Demenz
wir Sie auch individuell, wie hoch die Rentenerhöhung ausfällt.
Mit dem Zugang der Optionserklärung entfällt der Todesfallschutz b) Pflegebedürftigkeit liegt außerdem auch dann von Beginn an vor,
endgültig und mit sofortiger Wirkung. Sollten wir im Rahmen der wenn bei der versicherten Person mindestens 6 Monate ununterbro-
Erhebungen feststellen, dass eine bedingungsgemäße Pflegebe- chen ein Autonomieverlust wegen Demenz vorliegt. Der Autono-
dürftigkeit nicht vorliegt oder keine Rentenerhöhung möglich ist, mieverlust wegen Demenz ist fachärztlich nachzuweisen und setzt
wird Ihr Vertrag mit dem Todesfallschutz fortgesetzt. Wenn die ver- voraus, dass die versicherte Person infolge einer demenzbedingten
sicherte Person im Rentenbezug nach der Ausübung der Option Hirnleistungsstörung entweder
stirbt, wird keine Todesfallleistung fällig und der Vertrag wird be-
endet (siehe § 2 Absatz 4). • tägliche Beaufsichtigung oder Anleitung bei mindestens
2 Punkten der in Buchstabe a aufgeführten Verrichtungen des
(2) Bedingungsgemäße Pflegebedürftigkeit ist die Pflegebedürftig- täglichen Lebens oder
keit nach Art und Umfang der Beeinträchtigung der Alltagskompe- • kontinuierliche Beaufsichtigung benötigt, weil sie sich oder andere
tenz (sogenannter ADL-Score (siehe Buchstabe a). Ausreichend ist sonst in erheblichem Umfang gefährden würde.
auch ein Autonomieverlust wegen Demenz (siehe Buchstabe b).
Als Demenz im Sinne dieser Bedingungen gelten "mittelschwere
Pflegebedürftigkeit nach ADL-Score Leistungseinbußen" ab dem Schweregrad 5, ermittelt über die
Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg, oder ab einem
a) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge entsprechenden Schweregrad einer alternativen, anerkannten De-
GN331540_202501
Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls, die ärztlich menzbeurteilungsskala. Die Diagnose einer demenziellen Erkran-
nachzuweisen sind, gesundheitlich beeinträchtigt ist und kung und die Beurteilung des Schweregrades der Beeinträchtigung
müssen unter Nutzung zeitgemäßer Diagnoseverfahren und stan-
• voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen so hilflos ist dardisierter Testverfahren von einem Experten für solche Krank-
oder heitsbilder (Facharzt für Neurologie) durchgeführt werden.
• bereits 6 Monate ununterbrochen so hilflos gewesen ist,
Seite 23
[Seite 24]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
(3) Bei Ausübung der Pflege-Option berechnen wir die Rente neu. schluss- und Vertriebskosten erforderliche Betrag ist auf 2,5 % der
Sie ist höher als die Rente vor Ausübung der Pflege-Option und ab von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge
dem Zeitpunkt der Erhöhung garantiert. Sie vermindert sich selbst beschränkt. Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden
dann nicht mehr, falls sich der Gesundheitszustand der versicherten über die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt, die übrigen
Person so weitgehend verbessern sollte, dass keine bedingungsge- Kosten teils über die gesamte Beitragszahlungsdauer, teils über die
mäße Pflegebedürftigkeit mehr vorliegt. Nach Ausübung der Pfle- gesamte Vertragslaufzeit.
ge-Option setzt sich die Rente aus 2 Rententeilen zusammen: dem Das Zillmerverfahren erspart Finanzierungskosten und führt deshalb
Rententeil aus der vorhandenen Todesfallleistung und dem Renten- bei Zahlung aller vereinbarten Beiträge zu einer höheren Rente bzw.
teil aus dem Teil des Vertragswerts (inklusive nach Rentenbeginn Kapitalabfindung. Jedoch wirkt es sich nachteilig auf die Höhe des
bereits erfolgter Überschusszuweisungen), der die Todesfallleistung Rückkaufswerts und der prämienfreien Rente aus, vor allem dann,
übersteigt. wenn Sie Ihren Vertrag frühzeitig kündigen oder frühzeitig in eine
Den Rententeil aus der vorhandenen Todesfallleistung ermitteln wir prämienfreie Versicherung umwandeln. Wegen der Zillmerung ist in
nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik aus 95 % einer Anfangszeit nur ein Mindestwert (siehe Absatz 3) vorhanden.
der Todesfallleistung mit den Rechnungsgrundlagen für Pflegebe- Wie lange diese Anfangszeit dauert, hängt von der individuellen
dürftige (Tafel, Zins) zum Zeitpunkt der Ausübung der Option und Beitragszahlungsdauer Ihres Vertrags ab und kann deshalb nicht all-
den bei Vertragsabschluss für den Rentenbezug festgelegten gemeingültig angegeben werden. Auch in der Zeit danach kann der
Kosten. Rückkaufswert bzw. die prämienfreie Rente geringer sein als nach
Bei der Berechnung des Rententeils aus dem Teil des Vertragswerts, anderen Verrechnungsverfahren. Nähere Informationen zu den
der die Todesfallleistung übersteigt, wird der um die versicherte To- Rückkaufswerten und prämienfreien Renten können Sie der im Ver-
desfallleistung reduzierte vorhandene Vertragswert in eine Rente sicherungsschein abgedruckten Tabelle zu den Garantiewerten ent-
ohne Todesfallleistung umgerechnet. Hierbei legen wir die Rech- nehmen.
nungsgrundlagen der bei Rentenzahlungsbeginn ermittelten rech-
nungsmäßigen Rente zugrunde. (3) Im Fall einer Kündigung erhalten Sie als Rückkaufswert mindes-
Nach Ausübung der Pflege-Option eventuell anfallende Über- tens einen Betrag, der dem Deckungskapital entspricht, das sich bei
schüsse und eine eventuelle Beteiligung an den Bewertungsre- gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung des aufsichtsrechtli-
serven erhöhen beide Rententeile in gleicher Weise. chen Höchstzillmersatzes angesetzten Abschluss- und Vertriebs-
kosten auf die ersten 5 Jahre der Beitragszahlungsdauer ergibt (so-
(4) Nach Ausübung der Pflege-Option ist keine Todesfallleistung genannter Mindestwert). Beträgt die vereinbarte Beitragszahlungs-
mehr versichert und Ihr Optionsrecht auf Entnahmen entfällt (siehe dauer weniger als 5 Jahre, werden die Abschluss- und Vertriebs-
§ 33a). kosten gleichmäßig auf die vereinbarte Beitragszahlungsdauer ver-
teilt. Bei einer Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung steht
(5) Mitwirkungs- und Untersuchungsobliegenheiten mindestens dieser Wert für die Berechnung der prämienfreien
Rente zur Verfügung.
Bei Ausübung der Pflege-Option müssen Sie entsprechend § 8a an
den Erhebungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit- (4) Bei einer Zuzahlung werden von uns die Abschluss- und Ver-
wirken. triebskosten bei Zuzahlungseingang vollständig mit dieser ver-
rechnet. Die übrigen Kosten werden von uns über die gesamte Ver-
Kosten tragslaufzeit verteilt.
§ 34 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? § 35 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind von Ihnen (1) In folgenden Fällen stellen wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten
zu tragen und in Ihrem Beitrag einkalkuliert. Es handelt sich um Ab- gesondert in Rechnung:
schluss- und Vertriebskosten sowie um übrige Kosten.
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Ab- • Erstellung von Ersatzurkunden oder Abschriften des Versiche-
schlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem um- rungsscheins oder eines Nachtrags;
fassen die Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die An- • schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen;
tragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachauf- • Mahnung und/oder Kündigung wegen Verzugs mit Folgebei-
wendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung trägen;
stehen, sowie Werbeaufwendungen. Zu den übrigen Kosten ge- • Rückläufer im Lastschriftverfahren;
hören insbesondere die Verwaltungskosten. • Durchführung von Vertragsänderungen;
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten sowie • Adress-Recherche aufgrund nicht angezeigter Anschriftenände-
der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwaltungskosten rung;
können Sie dem Kostenausweis nach § 2 VVG-InfoV entnehmen. • Bearbeitung einer Abtretung oder Verpfändung, sofern diese bei
Ihrem Vertrag möglich sind;
(2) Wir wenden das sogenannte Zillmerverfahren an, wonach wir die • Entnahmen aus der freien Investmentanlage.
ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebs-
GN331540_202501
kosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten (2) Wir haben uns bei der Bemessung der jeweiligen Pauschale an
Beiträge, der für die Leistungen im Versicherungsfall und für die dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern
Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungs- Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegenden
periode und für die Bildung der Deckungsrückstellung nach § 25 Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen, entfällt
Absatz 2 RechVersV in Verbindung mit § 169 Absatz 3 VVG be- die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass die Pauschale der
stimmt ist. Der nach dem Zillmerverfahren zur Tilgung der Ab-
Seite 24
[Seite 25]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern ist, setzen wir sie ent- (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen 1
sprechend herab. und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies
gilt so lange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen
Sonstige Vertragsbestimmungen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben.
§ 36 Was gilt, wenn sich Ihre Postanschrift und/oder Ihr Name än- § 38 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
dern?
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
(1) Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie uns das unver- Anwendung.
züglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Andernfalls
können für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine an Sie § 39 Streitschlichtungsstelle, Aufsichtsbehörde und Gerichtsstand
zu richtende Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist) mit einge-
schriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift zu senden. Versicherungsombudsmann
In diesem Fall gilt unsere Erklärung 3 Tage nach Absendung des ein-
geschriebenen Briefs als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den (1) Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zu-
Vertrag für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerb- frieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
liche Niederlassung verlegt haben. Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den
Ombudsmann für Versicherungen wenden.
(2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend.
Versicherungsombudsmann e. V.
§ 37 Welche weiteren Mitteilungspflichten haben Sie? Postfach 08 06 32
10006 Berlin
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Speicherung, Verarbeitung und/oder Meldung von Informationen www.versicherungsombudsmann.de
und/oder Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns Telefon 0800 3696000*
die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen Fax 0800 3699000*
* kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz
• bei Vertragsabschluss,
• bei Änderung nach Vertragsabschluss oder Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
• auf Nachfrage Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben
uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Ver-
unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung braucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder
stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde
dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datener- auch online an die Plattform
hebungen und Meldungen maßgeblich ist.
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind derzeit
beispielsweise alle Umstände, die für die Beurteilung wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den
Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
• Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit und/oder Steuer- Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail (info@nuernberger.de)
pflicht, an uns wenden.
• der steuerlichen Ansässigkeit und/oder Steuerpflicht dritter Per-
sonen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, und Versicherungsaufsicht
• der steuerlichen Ansässigkeit und/oder Steuerpflicht des Leis-
tungsempfängers maßgebend sein können. (2) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei-
nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie
Dazu zählen derzeit insbesondere die deutsche oder ausländische(n) sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
Steuer-Identifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Ge- Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
burtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies nach der derzei- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
tigen Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie der FATCA-USA-
Umsetzungsverordnung oder dem Finanzkonten-Informationsaus- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
tauschgesetz entnehmen. Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter- 53117 Bonn
lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Fol- poststelle@bafin.de
gendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung Telefon 0228 4108-0
melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländi- Fax 0228 4108-1550
GN331540_202501
schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls
keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein-
zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Seite 25
[Seite 26]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
Gerichtsstand Deckungskapital: Das Deckungskapital ist der Vertragswert Ihrer
Versicherung. Er setzt sich aus dem Geldwert des fondsgebundenen
Außerdem haben Sie die Möglichkeit den Rechtsweg zu be- Topfes und dem sicheren Topf zusammen.
schreiten. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi-
cherungsvermittlung gilt: Entnahme vor Rentenzahlungsbeginn: Damit wir Ihnen vor Renten-
zahlungsbeginn Geld auszahlen können, entnehmen wir aus dem
(3) Für Klagen gegen uns ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk fondsgebundenen Topf zum Rücknahmepreis so viele Anteilein-
unser Sitz liegt. heiten, wie wir für die gewünschte Auszahlung zuzüglich Kosten und
Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla- einer gegebenenfalls anfallenden Steuer benötigen (siehe § 22).
geerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz Der Entnahmebetrag ist damit höher als der Auszahlungsbetrag.
haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig, Erlebensfallleistung: Als Erlebensfallleistung wird der zum Renten-
in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. zahlungsbeginn zur Verrentung zur Verfügung stehende Vertrags-
wert Ihrer Versicherung bezeichnet.
(4) Klagen gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für
Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist Fondsgebundener Topf: Der fondsgebundene Topf ist der Geld-
der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine wert der Anteile in der von Ihnen gewählten Investmentanlage. Der
juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Geldwert des fondsgebundenen Topfes ergibt sich aus den Anteilen
Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. und ihrem jeweiligen Anteilswert. Wie sich der fondsgebundene
Topf entwickelt, hängt unmittelbar von der Fondsentwicklung ab;
(5) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen das Risiko dafür tragen Sie bis zum Rentenzahlungsbeginn.
Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen die Gerichte des Staates zu-
ständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt ebenso, wenn Sie Garantierte Mindestrente: Die garantierte Mindestrente ist die mit
eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzahlungsbeginn verren-
ins Ausland verlegen. tete garantierte Erlebensfallleistung. Sie ist der Mindestwert der ab
Rentenzahlungsbeginn garantierten Rente.
Begriffsbestimmungen
Garantierte Rente (ab Rentenzahlungsbeginn): Die garantierte
Allgemeine Vertragsdaten: Die Allgemeinen Vertragsdaten finden Rente ist der mit dem garantierten Rentenfaktor zum Rentenzah-
Sie im Versicherungsschein und gegebenenfalls in den Ihnen über- lungsbeginn verrentete gesamte Vertragswert. Die Höhe der garan-
mittelten Nachträgen. tierten Rente entspricht mindestens der garantierten Mindestrente.
Aufschubdauer: Die Aufschubdauer ist der Zeitraum zwischen Ver- Garantierter Rentenfaktor: Der garantierte Rentenfaktor gibt an,
sicherungs- und Rentenzahlungsbeginn. welche garantierte Rente Sie pro 10.000,00 EUR Vertragswert mo-
natlich erhalten. Beispiel: Bei einem garantierten Rentenfaktor von
Auszahlung vor Rentenzahlungsbeginn: Sie können sich vor Ren- 40,000000 EUR und einem Vertragswert von 50.000,00 EUR bei
tenzahlungsbeginn Geld (mindestens 500 EUR) auszahlen lassen Rentenzahlungsbeginn würde sich eine garantierte Rente von mo-
(siehe § 22). Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag in Euro, den Sie natlich 40,000000 EUR x 50.000,00 EUR / 10.000,00 EUR =
uns in Ihrer Erklärung nennen und wir Ihnen auszahlen. Er ist nied- 200,00 EUR ergeben.
riger als der Entnahmebetrag.
Investmentanlage: Ihre Investmentanlage kann entweder aus einem
AVB: Damit sind diese Allgemeinen Bedingungen gemeint. oder mehreren Fonds/Depots bestehen.
Beitragsfreie Versicherung: Die beitragsfreie Versicherung ist ein Option: Die als Option gekennzeichneten Vertragsänderungen be-
Oberbegriff, der unter anderem den Unterfall der prämienfrei um- dürfen nicht unserer Zustimmung. Sie werden durch den Zugang
gewandelten Versicherung umfasst. Unter einer beitragsfreien Ver- Ihrer entsprechenden Erklärung in Textform (z. B. Papierform,
sicherung im Sinne dieser Bedingungen verstehen wir folgende Un- E-Mail) wirksam. Maßgebliche Fristen für die Ausübung der Op-
terfälle: tionen und der Zeitpunkt des Wirksamwerdens sind in der jewei-
ligen Option genannt.
• eine Versicherung mit bereits abgelaufener Beitragszahlungsdauer
in der Zeit vor dem Rentenzahlungsbeginn; Prämienfrei umgewandelte Versicherung: Hierunter versteht man
• eine Versicherung, die nach § 165 VVG in eine prämienfreie Versi- eine Versicherung, die ursprünglich gegen laufende Beitragszahlung
cherung umgewandelt worden ist (siehe hierzu auch unten unter abgeschlossen wurde und dann umgewandelt worden ist. Der Versi-
"Prämienfrei umgewandelte Versicherung"). cherungsvertrag bleibt durch die Umwandlung als solcher bestehen,
wird jedoch dahingehend umgestaltet, dass die Pflicht zur Beitrags-
Beitragssumme: Bei Vertragsbeginn bezeichnet die Beitragssumme zahlung entfällt und sich unsere Leistungspflicht auf die prämien-
die Summe der während der Aufschubdauer bis zum Rentenzah- freie Versicherungsleistung reduziert.
GN331540_202501
lungsbeginn zu zahlenden Beiträge. Während der Aufschubdauer
kann sich die Beitragssumme durch von Ihnen veranlasste Beitrags- Rechnungsmäßige Rente: Die rechnungsmäßige Rente wird zum
anpassungen sowie geleistete Zuzahlungen ändern. Rentenzahlungsbeginn unter Zugrundelegung der für unser ver-
gleichbares Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen (Tafel,
Zins) sowie der bei Vertragsabschluss für den Rentenbezug festge-
Seite 26
[Seite 27]
NÜRNBERGER
Lebensversicherung AG
legten Kosten ermittelt. Zahlen wir die rechnungsmäßige Rente, ist Versicherungsnehmer: Das ist die Person, welche die Versicherung
sie ab dann vollständig garantiert und kann nicht mehr sinken. beantragt hat und unser Vertragspartner wird. Er wird als solcher in
den Allgemeinen Vertragsdaten genannt.
Sicherer Topf: Der sichere Topf ist die sichere Anlage. Das Gut-
haben im sicheren Topf wird mit dem Rechnungszins verzinst; das Versicherungsperiode: Diese entspricht bei laufender Beitragszah-
Risiko dafür trägt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. lung dem Zeitraum zwischen 2 Beitragsfälligkeiten, beginnend und
endend jeweils mittags 12 Uhr. Die Versicherungsperiode kann je
Sparbeitrag: Beitrag, soweit er nicht zur Deckung von Kosten be- nach vertraglich vereinbarter Beitragszahlungsweise einen Monat,
stimmt ist. ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die verein-
barte Beitragszahlungsweise ist in den Allgemeinen Vertragsdaten
Stichtag: Das ist der maßgebliche Börsentag für die Bestimmung abgedruckt. Bei einer beitragsfreien Versicherung entspricht eine
des Kurswerts der Fondsanlage bei einem bestimmten Ereignis. Die Versicherungsperiode einem Versicherungsmonat.
Stichtage haben wir Ihnen detailliert in § 1 Absatz 2 Buchstabe a
Doppelbuchstabe dd aufgelistet. Vertragswert: Der Vertragswert ist das Deckungskapital Ihrer Versi-
cherung. Er setzt sich aus dem Geldwert des fondsgebundenen
Versicherte Person: Das ist die Person, auf deren Leben die Versi- Topfes und dem sicheren Topf zusammen.
cherung abgeschlossen ist. Sie wird als solche in den Allgemeinen
Vertragsdaten genannt. VVG: Versicherungsvertragsgesetz
Versicherungsjahr: Damit ist der Zeitraum eines Jahres umfasst, be- Zusatzversicherungen: Sofern Sie in Ihrem Vertrag Zusatzversiche-
ginnend jeweils an dem Monatsersten eines jeden Jahres (mittags rungen eingeschlossen haben, finden Sie dazu Regelungen in den
12 Uhr), der dem Datum des in den Allgemeinen Vertragsdaten do- entsprechenden Bedingungen der einzelnen Zusatzversicherungen,
kumentierten Rentenzahlungsbeginns entspricht. welche die AVB ergänzen und insoweit modifizieren.
Versicherungsmonat: Dieser dauert jeweils von einem Monats-
ersten (mittags 12 Uhr) bis zum nächsten Monatsersten (mittags
12 Uhr).
GN331540_202501
Seite 27