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Versicherungsmakler / Private Rentenversicherung / Bedingungsarchiv

uniVersa fondsgebundene topinvest RENTEgarant: die Bedingungen im Volltext

Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung topinvest RENTEgarant (2025) mit wählbarer und änderbarer Beitragsgarantie von 50 bis 80 Prozent über Wertsicherungsfonds, Lock-in, garantiertem Rentenfaktor mit Günstigerprüfung, Kapitalwahlrecht und optionaler Pflegeoption.

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Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)nein
Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds)ja„Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock).“§ 1 Abs. 1, Seite 3
Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)ja„Zu diesem Zweck legen wir vor Rentenbeginn Beitragsteile in dem Wertsicherungsfonds und in unserem sonstigen Vermögen an (Garantieguthaben).“§ 2 Abs. 2, Seite 4
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)ja„Der Garantieprozentsatz muss mindestens 50 % und darf höchstens 80 % betragen.“§ 2 Abs. 6, Seite 5
Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbarja„bis zum Beginn der Rentenzahlung ein Mal pro Versicherungsjahr in 5 %-Schritten erhöhen oder verringern.“§ 2 Abs. 6, Seite 5
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)ja„Als Rechnungszins werden 0,25 % p. a. angesetzt.“§ 1 Abs. 8, Seite 4
Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben)ja„Der Rentenfaktor gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert.“§ 1 Abs. 9, Seite 4
Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel)keine„Der Rentenfaktor gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert.“§ 1 Abs. 9, Seite 4
Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagenja„Sollte sich zum vereinbarten Rentenbeginn nach den dann für neue Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln, Rechnungszins) ein höherer Rentenfaktor ergeben, wird dieser verwendet.“§ 1 Abs. 9, Seite 4
Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregeltja„Wir beteiligen Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung).“§ 16, Seite 14
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)ja„nen Sie jederzeit eine kostenlose Änderung der von Ihnen bestimmten Investmentfonds oder des Strategiedepots verlangen“§ 6 Abs. 5, Seite 9
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließenja„sind wir berechtigt, den Wertsicherungsfonds auszutauschen.“§ 2 Abs. 5, Seite 5
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn)ja„Vertrag gutgeschriebenen Fondsanteile der freien Fondsanlage schrittweise in einen Zielfonds umschichten (passives Ablaufmanagement).“§ 1 Abs. 17, Seite 4

Rentenbeginn und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn)ja„dass der Beginn der Rentenzahlung unter Herabsetzung des Rentenfaktors gemäß § 1 Abs. (8) und (9) vorverlegt wird.“§ 3 Abs. 6, Seite 6
Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)nicht geregelt
Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„Zuwachsphase endet mit Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 85. Lebensjahr“§ 3 Abs. 7, Seite 6
Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente)ja„verlangen, dass anstelle einer Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird (Kapitalwahlrecht).“§ 1 Abs. 11, Seite 4
Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginnja„Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist frühestens ab Beginn des 6. Versicherungsjahres und spätestens einen Monat vor Beginn der Rentenzahlung möglich.“§ 1 Abs. 11, Seite 4
Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente)ja„verlangen, dass zum Rentenbeginn nur ein Teil des vorhandenen Deckungskapitals als Kapitalabfindung erbracht wird“§ 1 Abs. 12, Seite 4
Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter)ja„Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit“§ 1 Abs. 7, Seite 3
Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginnnicht geregelt
Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezugnicht geregelt
Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text)ja, bis 25 €„Erreicht die so ermittelte Rente nicht den monatlichen Mindestbetrag von 25 EUR, wird anstelle der Rentenzahlungen eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt.“§ 1 Abs. 10, Seite 4
Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit)ja„Bei Pflegebedürftigkeit verdoppelt sich die ermittelte garantierte Rente.“§ 3 Abs. 11 c, Seite 7
Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitragnein
Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert)nein„Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile am Anlagestock entnommen und in unserem sonstigen gebundenen Vermögen angelegt.“§ 1 Abs. 1, Seite 3

Tod und Hinterbliebene

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, so wird das bis dahin angesammelte Deckungskapital ausgezahlt.“§ 1 Abs. 15, Seite 4
Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„so wird das bis dahin angesammelte Deckungskapital ausgezahlt“§ 1 Abs. 15, Seite 4
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent)nein
Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartnernicht geregelt
Waisenrente für kindergeldberechtigte Kindernicht geregelt
Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)ja„bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll (unwiderrufliches Bezugsrecht).“§ 13 Abs. 2, Seite 16
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)nicht geregelt

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustja„Sie haben einmal während der gesamten Vertragslaufzeit unter folgenden Voraussetzungen gegen Zahlung eines Stundungszinses Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten“§ 7 Abs. 6, Seite 10
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)ja„Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten“§ 7 Abs. 6, Seite 10
Beitragsreduzierung während der Laufzeitja„Eine Beitragsreduzierung ist jedoch nur möglich, wenn der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den Mindestbetrag von 300 EUR jährlich nicht unterschreitet“§ 8, Seite 6
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter)ja„ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden (Beitragsfreistellung).“§ 10 Abs. 1, Seite 11
Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)ja, bis 500 €„Die Zuzahlung muss jeweils mindestens 500 EUR betragen. Die Summe der Zuzahlungen darf in einem Versicherungsjahr 50.000 EUR nicht übersteigen.“§ 12 Abs. 5, Seite 12
Teilentnahmen vor Rentenbeginnja, bis 1.000 €„Sie können eine Teilauszahlung auf die Versicherungsleistung erhalten, wenn das Deckungskapital nach der Teilauszahlung mindestens 5.000 EUR“§ 3 Abs. 1, Seite 5
Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfungja„Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.“Dynamik § 1 Abs. 2, Seite 17
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchja„Das Recht auf weitere Erhöhungen erlischt, wenn Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen.“Dynamik, Seite 18
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatznicht geregelt
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnicht geregelt
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)nicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode“§ 9 Abs. 1, Seite 11
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Der Rückkaufswert ist der nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Zeitwert der Versicherung.“§ 9 Abs. 3, Seite 11
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungja, bis 50 €„Der Abzug beträgt 50 EUR sowie 0,3 % der zum Zeitpunkt der Kündigung noch ausstehenden Beitragssumme“§ 9 Abs. 4, Seite 11
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)ja„Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Zeitwert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt (Mindestrückkaufswert).“§ 9 Abs. 3, Seite 11
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.“§ 14 Abs. 2, Seite 14
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pauseja„Nach Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung können Sie jederzeit verlangen, die Beitragszahlung wieder aufzunehmen, sofern die Wiederaufnahme innerhalb von drei Jahren“§ 10 Abs. 7, Seite 11
Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieternicht geregelt
Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente)nicht geregelt

Förderung und Rahmen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetznein
Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen)nein
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich)nicht geregelt
Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflichtnicht geregelt
PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zinsnicht geregelt
Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen)nicht geregelt
Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherungja„Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden.“§ 7 Abs. 1, Seite 13
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhennicht geregelt
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffennicht geregelt
Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlungja„Ein solches Zeugnis können wir auch vor jeder weiteren Rentenzahlung“§ 19, Seite 15
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt
Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsseja„Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erstmals ein Jahr nach Vertragsbeginn.“§ 16 Abs. 5, Seite 15

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
uniVersa Lebensversicherung a.G.
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung topinvest RENTEgarant
[Seite 1] Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung topinvest RENTEgarant ag s- tr g .2 04 An fan : p B- im m LV ng ie E ig r d ät fü 01 0 u 5 st ig be ht ic -1- W [Seite 2] Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung 3 2. Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung mit Dynamik 18 3. Besondere Bedingungen für die Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer aufgeschobenen klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung (BU-Opti) 19 4. Bestimmungen über Gebühren zur fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistung 24 Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Dokument ausschließlich männliche Personenbezeichnungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese stellvertretend für alle Geschlechter stehen. [Seite 3] LVB-004 01.22 Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung Inhaltsverzeichnis Welche Versicherungsleistungen erbringen wir? § 1 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? § 15 Was ist unter der Garantieleistung zu verstehen? § 2 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? § 16 Welche Optionen können Sie ausüben? § 3 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird? § 17 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? § 4 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 18 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? § 5 Wer erhält die Versicherungsleistung? § 19 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 6 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig Namens? Sonstige Mitteilungspflichten. § 20 zahlen? § 7 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? § 21 Wann können Sie den Beitrag reduzieren? § 8 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? § 22 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? § 9 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen und Welche Vertragssprache gilt? § 23 welche Wirkung hat dies auf unsere Leistung? § 10 Wo ist der Gerichtsstand? § 24 Wann können Sie den Beitrag erhöhen? § 11 Unter welchen Voraussetzungen können die Können Sie Zuzahlungen zu den laufenden vorstehenden Bedingungen geändert werden? § 25 Beiträgen leisten? § 12 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? § 13 einmal nicht zufrieden sind § 26 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung in eine konventionelle (nicht fondsgebundene) Rentenver- sicherung umwandeln? § 14 §1 Welche Versicherungsleistungen erbringen Anteileinheiten ermitteln wir durch Multiplikation der Zahl der Ihrer wir? Versicherung gutgeschriebenen Anteile an den Investmentfonds mit den zum maßgeblichen Bewertungsstichtag festgestellten (1) Die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung Rücknahmepreisen der Anteile. bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versiche- rungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwick- (4) Soweit die Erträge aus den im Anlagestock enthaltenen Vermö- lung eines Sondervermögens (Anlagestock). Der Anlagestock genswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie unmittelbar wird gesondert von unserem sonstigen Vermögen in Anteilen an dem Anlagestock zu und erhöhen damit den Wert der Anteilein- Investmentfonds angelegt. Zur Erreichung der Garantieleistung heiten; Erträge, die ausgeschüttet werden, und Steuererstattun- (vgl. § 2) werden Beitragsteile auch in unserem sonstigen Vermö- gen rechnen wir in Anteileinheiten um und schreiben sie den ein- gen angelegt. Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren zelnen Versicherungsverträgen gut. Vertrag entfallenden Anteile am Anlagestock entnommen und ebenfalls in unserem sonstigen gebundenen Vermögen angelegt. Rentenleistung Ihre Versicherungsleistungen sind somit vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten gemäß Abs. (2) zuzüglich des (5) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten - im Versiche- ggf. auf Ihren Vertrag entfallenden Anteils an unserem sonstigen rungsschein genannten - Rentenbeginn, zahlen wir - vorbehalt- Vermögen abhängig (Deckungskapital). lich Abs. (11) - solange die versicherte Person lebt, eine vor- schüssige, monatliche Rente in Euro. Die genaue Rentenhöhe (2) Da die Wertentwicklung der Investmentfonds des Anlage- kann erst nach dem Termin des Rentenbeginns errechnet wer- stocks nicht vorauszusehen ist, können wir den Wert der den. Aus diesem Grund erfolgt die erste Rentenzahlung bis spä- Leistungen nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei testens zum 10. des Monats nach Rentenbeginn. Alle folgenden Kurssteigerungen der von Ihnen gewählten Investmentfonds Renten zahlen wir jeweils zum Ersten eines Monats. einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgang tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro (6) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungs- geführt werden, können Schwankungen der Währungskurse beginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen. Zum vertrag- Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, unab- lich vereinbarten Ende der Aufschubzeit wird Ihr Deckungs- hängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. kapital grundsätzlich mindestens der vereinbarten Garantie- Alternativ dazu steht dem Anspruchsberechtigten die Möglichkeit leistung entsprechen. Die Garantieleistung ist der von Ihnen offen, das für die noch nicht abgelaufene Rentengarantiezeit zur gewählte Prozentsatz der Summe der eingezahlten Beiträge Verfügung stehende Deckungskapital in einer Summe ausgezahlt der Hauptversicherung. zu erhalten. In diesem Fall wird mit der Rentenzahlung erst nach Ablauf der Rentengarantiezeit begonnen bzw. wird sie wieder auf- Das Konzept der Garantieleistung wird in § 2 dieser Bedingungen genommen, sofern die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt erläutert. noch lebt. Die Höhe der bei Rentenbeginn garantierten Rente än- dert sich dadurch nicht. Wenn Sie die Pflegeoption ausüben und (3) Den Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen zu diesem Zeitpunkt oder später Pflegebedürftigkeit besteht, gilt -3- [Seite 4] für die Rentengarantiezeit § 3 Abs. (11) d). pitals in einen Geldbetrag zum Garantietermin des Wertsiche- rungsfonds des letzten Versicherungsmonats der Aufschubzeit (7) - unbesetzt - vornehmen. Bei Kündigung (vgl. § 9), Beitragsfreistellung (vgl. § 10), Teilauszahlung (vgl. § 3 Abs. (1)), Ausübung des Kapital- (8) Die Höhe Ihrer Rente bei Rentenbeginn ist sowohl vom Wert wahlrechts (Abs. (11) und Abs. (12)) und Umwandlung (vgl. § 14) der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteilein- werden wir die Umrechnung des Deckungskapitals in einen Geld- heiten sowie dem ggf. vorhandenen sonstigen Vermögen zum betrag zum Garantietermin des Wertsicherungsfonds des letzten Rentenbeginn als auch von dem vereinbarten und im Versiche- Versicherungsmonats, in dem die Kündigung, die Beitragsfrei- rungsschein genannten garantierten Rentenfaktor, der die Höhe stellung, die Teilauszahlung, die Ausübung des Kapitalwahlrechts der jährlichen Rente pro 1.000 EUR Deckungskapital wiedergibt, oder die Umwandlung wirksam wird, vornehmen. abhängig. Zum Ende der vereinbarten Aufschubzeit steht jedoch Bei Tod der versicherten Person werden wir die Umrechnung des mindestens der von Ihnen gewählte Prozentsatz der Summe der Deckungskapitals in einen Geldbetrag unverzüglich nach Ein- eingezahlten Beiträge der Hauptversicherung für die Bildung ei- gang der Todesfallmeldung vornehmen. ner Rente zur Verfügung. Zum vereinbarten Rentenbeginn wird die Rente berechnet, in- Sollte die Rücknahme von Fondsanteilen zum Beginn der Aus- dem der durch 1.000 EUR geteilte Wert des Deckungskapitals zahlungsphase ausgesetzt sein, so werden diese zunächst von mit dem Rentenfaktor multipliziert wird. Der Rentenfaktor basiert der Rentenberechnung ausgenommen. Sobald die Rücknahme auf um 15 % reduzierten Sterbewahrscheinlichkeiten der an- der Fondsanteile wieder aufgenommen wird, erhöht deren An- erkannten Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) teilswert die lebenslange Rentenzahlung. Im Falle der Kündigung 2004R (Männer/Frauen) für Versicherungen mit überwiegendem und Beitragsfreistellung gilt dies entsprechend. Erlebensfallcharakter, unabhängig vom Geschlecht im Verhältnis 25 % Anteil Männer und 75 % Anteil Frauen gewichtet zu einer Ablaufmanagement „mittleren“ Sterbewahrscheinlichkeit. Als Rechnungszins werden 0,25 % p. a. angesetzt. Wenn Sie die Pflegeoption ausüben, gilt (17) Wir werden 5 Jahre, bei Aufschubdauern unter 10 Jahren 3 Jah- für die Rechnungsgrundlagen § 3 Abs. (11) c). re, vor dem vereinbarten – im Versicherungsschein genannten – Rentenbeginn unabhängig vom Kapitalmarktverlauf die Ihrem (9) Der Rentenfaktor gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist Vertrag gutgeschriebenen Fondsanteile der freien Fondsanlage für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. schrittweise in einen Zielfonds umschichten (passives Ablaufma- Sollte sich zum vereinbarten Rentenbeginn nach den dann für nagement). Spätestens sechs Wochen vor Beginn des Ablaufma- neue Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen nagements werden wir Sie in Textform auf das bevorstehende (Sterbetafeln, Rechnungszins) ein höherer Rentenfaktor ergeben, Ende der Aufschubzeit hinweisen und Ihnen einen Zielfonds mit wird dieser verwendet. geringem Schwankungsrisiko vorschlagen. Sie haben ab Zugang dieses Benachrichtigungsschreibens sechs Wochen Gelegen- (10) Erreicht die so ermittelte Rente nicht den monatlichen Mindestbe- heit, selbst einen Fonds aus unserem Angebot zu wählen, in den trag von 25 EUR, wird anstelle der Rentenzahlungen eine einma- die Fondsanteile umgeschichtet werden sollen. Zu diesem Zweck lige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt. können Sie unser aktuelles Fondsangebot auf unserer Internet- seite abrufen. Die genaue Internetadresse werden wir Ihnen in Kapitalabfindung oder Übertragung der Anteileinheiten unserem Anschreiben mitteilen. Auf Wunsch erhalten Sie die Mit- teilung über unser aktuelles Fondsangebot auch zugesandt. (11) Sie können mit einer Frist von einer Woche zum nächsten Mo- natsersten durch Mitteilung in Textform (z. B. per Brief oder E- Geht uns innerhalb der 6-wöchigen Frist keine entsprechende Er- Mail) verlangen, dass anstelle einer Rentenzahlung eine einma- klärung von Ihnen zu, gilt der von uns vorgeschlagene Zielfonds lige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt als von Ihnen ausgewählt. wird (Kapitalwahlrecht). Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist frühestens ab Beginn des 6. Versicherungsjahres und spätestens Wir werden in jedem Monat aus den von Ihnen gewählten Fonds einen Monat vor Beginn der Rentenzahlung möglich. der freien Fondsanlage 1/m des Fondsguthabens, welches sich noch nicht im Zielfonds befindet, in den Zielfonds umschichten, (12) Unter Beachtung der in Abs. (11) genannten Frist können Sie wobei „m“ die Anzahl der restlichen Monate der Aufschubzeit zum verlangen, dass zum Rentenbeginn nur ein Teil des vorhande- Zeitpunkt der Umschichtung bezeichnet. Das Umschichten im nen Deckungskapitals als Kapitalabfindung erbracht wird und Rahmen des Ablaufmanagements erfolgt jeweils zum ersten Bör- aus dem restlichen Deckungskapital eine Rente gemäß Abs. (5) sentag eines jeden Monats in Frankfurt am Main. gebildet wird. Voraussetzung für die Restverrentung ist, dass die Mindestrente gemäß Abs. (10) erreicht wird. Sie können jederzeit mit einer Frist von einer Woche zum nächs- ten ersten Börsentag eines jeden Monats in Frankfurt am Main (13) Anstelle der einmaligen oder Teilkapitalabfindung als Geldleis- auch während des laufenden Ablaufmanagements den Zielfonds tung kann der Anspruchsberechtigte zum vereinbarten Beginn wechseln. Hierfür genügt eine einfache Mitteilung in Textform (z. der Rentenzahlung verlangen, dass ihm die entsprechenden An- B. per Brief oder E-Mail). Danach wird in jedem Monat 1/m des teileinheiten übertragen werden. Wir behalten uns vor, nur ganze Fondsguthabens, welches sich noch nicht im neu gewählten Ziel- Anteileinheiten zu übertragen und den Wert gebrochener Anteil- fonds befindet, in den neu gewählten Zielfonds umgeschichtet, einheiten auszuzahlen. Verlangt der Anspruchsberechtigte die wobei „m“ die Anzahl der restlichen Monate der Aufschubzeit zum Übertragung von Anteileinheiten, so verringert sich die Zahl der Zeitpunkt der Umschichtung bezeichnet. zu übertragenden Anteileinheiten durch die Übertragungskosten. Diese Gebühr wird nach unseren Bestimmungen über Gebühren Für das Umschichten werden weder Kosten noch Ausgabeauf- für fondsgebundene Versicherungen gemäß § 22 erhoben. Ein schläge berechnet. Deckungskapital mit einem Wert geringer als 1.000 EUR erbrin- gen wir ausschließlich als Geldleistung. Sie haben jederzeit das Recht, das Ablaufmanagement mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform (z. B. per (14) Mit Fälligkeit der Übertragung der Anteileinheiten bzw. mit Fällig- Brief oder E-Mail) zu deaktivieren. Nach einer Deaktivierung ha- keit der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung. ben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Ablaufmanagement zum nächsten Monatsersten zu aktivieren. Todesfallleistung (18) Sollte die Umschichtung in den Zielfonds zu Beginn oder wäh- (15) Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, so rend des Ablaufmanagements nicht mehr möglich sein (vgl. § 6 wird das bis dahin angesammelte Deckungskapital ausgezahlt. Abs. (7)), werden wir Sie hierüber in Textform benachrichtigen. Der Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals legen wir dabei Wir werden Ihnen dann einen Ersatzfonds vorschlagen. Die Re- den in Abs. (16) genannten Stichtag zugrunde. Stirbt die versi- gelungen des § 6 Abs. (7) gelten entsprechend. cherte Person vor Vollendung des siebten Lebensjahres, ist die Leistung im Todesfall auf den von der Aufsichtsbehörde jeweils festgesetzten Betrag für die gewöhnlichen Beerdigungskosten (§ §2 Was ist unter der Garantieleistung zu ver- 150 Abs. 4 VVG) beschränkt. stehen? Stichtag für die Berechnung von Versicherungsleistungen (1) Die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung basiert auf einer unmittelbaren Beteiligung an der Wertentwick- (16) Im Erlebensfall werden wir die Umrechnung des Deckungska- lung eines so genannten Wertsicherungsfonds. Dabei handelt es -4- [Seite 5] sich um einen Fonds, der innerhalb bestimmter Zeiträume nur be- baren Ersatz zu finden. Beim Austausch des Wertsicherungs- schränkte Kursverluste erleiden kann. Der Ihrem Vertrag zu Grun- fonds kann es zu einer erneuten Aufteilung des Garantiegut- de liegende Wertsicherungsfonds ist im Versicherungsschein do- habens kommen. Ist es nicht oder nicht zeitnah möglich, einen kumentiert. Ersatz zu finden, wird das Garantieguthaben soweit in unser sonstiges Vermögen umgeschichtet, wie dies zur Erfüllung der (2) In Abhängigkeit von den gewählten Tarifparametern (wie z. B. der Garantieleistung notwendig ist. Der darüber hinausgehende Teil gewählten Dauer der Aufschubzeit) kann eine Garantieleistung in wird der freien Fondsanlage zugeführt. Prozent der Beitragssumme vereinbart werden. Mit der Garantie- Über einen Austausch werden wir Sie rechtzeitig in Textform in- leistung sorgen wir dafür, dass zum vereinbarten Rentenbeginn formieren. Ihr Deckungskapital mindestens dem von Ihnen gewählten Pro- zentsatz der Summe Ihrer gezahlten Beiträge der Hauptversiche- Den Garantieprozentsatz können Sie - mit Wirkung zum nächs- rung entspricht. Dies gilt auch für den Fall einer Beitragsfreistel- ten Monatsersten nach Eingang Ihres Antrages in Textform (z. B. lung. per Brief oder E-Mail) - bis zum Beginn der Rentenzahlung ein Mal pro Versicherungsjahr in 5 %-Schritten erhöhen oder verrin- Zu diesem Zweck legen wir vor Rentenbeginn Beitragsteile in gern. Der Garantieprozentsatz muss mindestens 50 % und darf dem Wertsicherungsfonds und in unserem sonstigen Vermögen höchstens 80 % betragen. Sie können den Garantieprozentsatz an (Garantieguthaben). Innerhalb des Garantieguthabens erfolgt jedoch nur erhöhen, wenn zum Zeitpunkt der Erhöhung die neue regelmäßig monatlich zum Garantietermin des Wertsicherungs- Garantiehöhe finanzierbar ist, d. h. es muss ausreichend Ver- fonds die Aufteilung nach einem tariflich festgelegten, metho- tragsguthaben in Ihrem Vertrag vorhanden sein, um das höhere dischen und die allgemein anerkannten Regeln der Versiche- garantierte Kapital zu sichern. Die Absicherung erfolgt gemäß § rungsmathematik berücksichtigenden Rechenverfahren auf das 2 Absatz (2). konventionelle Deckungskapital (sonstiges Vermögen) und den Wertsicherungsfonds so, dass nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen die dauerhafte Erfüllbarkeit der Garantieleis- §3 Welche Optionen können Sie ausüben? tung sichergestellt ist (Umschichtungsverfahren). Hinweis: Die Fondsgesellschaft kann sich vorbehalten, die Rück- Teilauszahlungen während der Aufschubzeit (Teilkündigung) nahme der Anteile am Wertsicherungsfonds aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, vorübergehend auszusetzen. In (1) Sie können eine Teilauszahlung auf die Versicherungsleistung diesem Fall kann die davon betroffene Umschichtung erst ver- erhalten, wenn das Deckungskapital nach der Teilauszahlung spätet an dem Tag durchgeführt werden, an welchem die Fonds- mindestens 5.000 EUR und der unter den vorgenannten Bestim- gesellschaft die Anteile am Wertsicherungsfonds wieder zurück- mungen errechnete Teilauszahlungsbetrag mindestens 1.000 nimmt. Die Rücknahme der Anteile erfolgt ebenfalls zu dem an EUR beträgt. Die Wertfeststellung der Anteileinheiten werden wir diesem Tag geltenden Fondsrückgabewert. Während der Zeit der zum Stichtag gemäß § 1 Abs. (16) vornehmen. Bei einer Teilaus- Aussetzung der Rücknahme kann der Kurs des Wertsicherungs- zahlung reduziert sich die Garantieleistung nach den anerkannten fonds fallen oder steigen. Die ausgesetzte Rücknahme der An- Regeln der Versicherungsmathematik. teile am Wertsicherungsfonds hat auf die vereinbarte Garantie- leistung jedoch keine Auswirkung. (2) Eine Rückzahlung der Teilauszahlung ist nicht möglich. Die Umschichtungen im Rahmen des Umschichtungsverfahrens sind gebührenfrei, d.h. der Wert des Deckungskapitals zum Um- (3) Für die Teilauszahlung nehmen wir einen anteiligen Stornoabzug schichtungszeitpunkt ändert sich durch die Umschichtungen gemäß § 9 Abs. (5) vor. nicht. (4) - unbesetzt - (3) Die Kursentwicklung des Wertsicherungsfonds kann dazu füh- ren, dass im Garantieguthaben Mittel vorhanden sind, die nicht Auszahlungen während der Rentenbezugszeit mehr zur Sicherstellung der Garantieleistung benötigt werden. Diese Mittel stehen dann für die freie Fondsanlage zur Verfü- (5) Sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart ist und die Pflegeop- gung. Mittel, die im Rahmen des Umschichtungsverfahrens der tion nicht ausgeübt wurde, besteht nach Beginn der Rentenzah- freien Fondsanlage zugeführt werden, verbleiben dort (Ausnah- lung, frühestens zum Schluss des ersten Rentenzahlungsjahres me: Lock-in, § 3 Abs. (12)) und werden erst bei Rentenbeginn in die Möglichkeit, eine Teilauszahlung aus dem Vertragsguthaben unserem sonstigen Vermögen angelegt (§ 1 Abs. (1)). Über die in Anspruch zu nehmen. Nach der Teilauszahlung wird das ver- Anlage der freien Fondsanlage können Sie im Rahmen der von bleibende Kapital für die restliche Rentengarantiezeit in eine ent- uns angebotenen Investmentfonds selbst bestimmen und diese sprechend reduzierte Rente umgewandelt. Die Neuberechnung Aufteilung während der Vertragslaufzeit ändern (§ 6 Abs. (5)). Die dieser Rente erfolgt dabei mit unveränderten Rechnungsgrund- Kursentwicklung des Wertsicherungsfonds kann auch dazu füh- lagen (Rechnungszins, Sterbetafel). Nach dem Ende der Renten- ren, dass die zur Sicherstellung der Garantieleistung benötigten garantiezeit wird wieder die ursprünglich vereinbarte garantierte Mittel ausschließlich in unserem sonstigen Vermögen angelegt Rente gezahlt. sind. Für eine Teilauszahlung gelten folgende Regelungen: (4) Bitte beachten Sie, dass die Garantieleistung nur zum Ende der vereinbarten Aufschubzeit gilt. Sie greift nicht im Todesfall (§ 1 - die Teilauszahlung beträgt mindestens 1.000 EUR, Abs. (15)), bei Kündigung (§ 9), bei vorzeitiger Kapitalabfindung - die Höhe der Teilauszahlung ist auf den Barwert der ausste- vor Rentenbeginn (§ 1 Abs. (11)), bei vorzeitigem Rentenbeginn henden garantierten Renten in der verbleibenden Renten- (§ 3 Abs. (6)), oder bei Umwandlung in eine konventionelle (nicht garantiezeit beschränkt; der Barwert entspricht den mit dem fondsgebundene) Rentenversicherung (§ 14). Rechnungszins der Rentenzahlungszeit abgezinsten garan- tierten Renten der Rentengarantiezeit. (5) Sollten hinsichtlich des Wertsicherungsfonds erhebliche Änderun- gen eintreten, die wir nicht beeinflussen können, sind wir berech- Entnehmen Sie den Barwert der ausstehenden garantierten Ren- tigt, den Wertsicherungsfonds auszutauschen. ten nur teilweise, darf die Rente, die sich nach der Teilauszah- lung aus dem verbleibenden Vertragsguthaben ergibt, nicht unter Erhebliche Änderungen können insbesondere sein: die Mindestrente von 300 EUR jährlich sinken. - Der Wertsicherungsfonds wird aufgelöst, die Ausgabe oder Entnehmen Sie den Barwert der ausstehenden garantierten Ren- Rücknahme von Anteileinheiten wird eingestellt. ten vollständig, reduziert sich die Rente für die verbleibende - Die Kapitalanlagegesellschaft, die den Fonds verwaltet, ver- Rentengarantiezeit auf 0,00 EUR. liert ihre Zulassung für den Vertrieb von Investmentanteilen, stellt deren Vertrieb ein oder kündigt die mit uns bestehende Für die Teilauszahlung erheben wir eine Gebühr nach unseren Vertriebsvereinbarung. Bestimmungen über Gebühren für fondsgebundene Versicherun- - Änderung der Fristen für den Kauf oder Verkauf von Fonds gen mit Garantieleistung gemäß § 22. durch die Kapitalanlagegesellschaft; hierzu zählt auch die zeitweise Aussetzung der Rücknahme. Vorzeitiger Rentenbeginn - Eine namhafte Ratingagentur oder ein internes Rating stuft die Bonität des Garantiegebers des Fonds wesentlich herab. (6) Sie haben das Recht, bis spätestens einen Monat vor dem Ende der Aufschubzeit mit Frist von einer Woche zum nächsten Mo- Im Fall des Austausches werden wir versuchen, einen vergleich- natsersten in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu verlangen, -5- [Seite 6] dass der Beginn der Rentenzahlung unter Herabsetzung des (8) Im Todesfall während der flexiblen Zuwachsphase wird das bis Rentenfaktors gemäß § 1 Abs. (8) und (9) vorverlegt wird. Die zum Todeszeitpunkt angesammelte Deckungskapital gemäß § 1 Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel, Rechnungszins) bleiben da- Abs. (15) geleistet. bei unverändert. Basis für die Ermittlung der vorgezogenen Rente sind das erreichte Alter der versicherten Person und der Geldwert Kostenverrechnung bei beitragsfreien Verträgen in der fle- des Deckungskapitals, das zum vorgezogenen Rentenbeginn xiblen Zuwachsphase vorhanden ist. Die Dauer einer vereinbarten Rentengarantiezeit ändert sich durch die Vorverlegung des Rentenbeginns nicht. (9) Die für beitragsfreie Versicherungen benötigten Verwaltungskos- Kosten entstehen Ihnen dabei nicht. Voraussetzung für eine Vor- tenanteile und ggf. die Gebühr für das Management des Stra- verlegung des Beginns der Rentenzahlung ist, dass die Mindest- tegiedepots werden gemäß § 6 Abs. (1) bis zum Vertragsende rente gemäß § 1 Abs. (10) erreicht wird. dem Deckungskapital entnommen. Dies kann – bei ungünstiger Entwicklung des Werts der zugrunde liegenden Investmentfonds Eine Teilkapitalabfindung zum Zeitpunkt des vorzeitigen Renten- – dazu führen, dass das Deckungskapital vor Auszahlung einer beginns ist unter der Voraussetzung des § 1 Abs. (12) möglich. Kapitalabfindung bzw. vor Erreichen des Rentenbeginns aufge- braucht ist. In diesem Fall erlischt der Versicherungsvertrag und Flexible Zuwachsphase damit der Versicherungsschutz. Hierüber werden wir Sie informie- ren. (7) Ist die flexible Zuwachsphase vereinbart, so schließt diese an die Aufschubzeit an. Die flexible Zuwachsphase endet mit Ende Rebalancing für Ihr Fondsguthaben in der freien Fondsan- des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 85. lage Lebensjahr vollendet. Während der flexiblen Zuwachsphase kön- nen Sie (10) Sie können eine automatische Umschichtung des Fondsgutha- bens (Rebalancing) für die Einzelfonds der freien Fondsanlage - bei beitragspflichtigen Versicherungen weiterhin den vollen, (vgl. § 2 Abs. (3)) mit uns vereinbaren, sofern Ihr freies Fondsgut- einen verminderten oder keinen Beitrag entrichten; ein vermin- haben aus Anteilen an mehr als einem Fonds besteht. Sofern Ihr derter Beitrag ist jedoch nur möglich, wenn der fortzuzahlende Fondsinvestment Anteile an Garantiefonds oder Strategiedepots Beitrag für die Hauptversicherung den Mindestbeitrag von 300 (vgl. § 6 Abs. (4)) beinhaltet, ist ein Rebalancing nicht möglich. EUR jährlich nicht unterschreitet Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der Fonds verändert - bei beitragspflichtigen Versicherungen mit Frist von einem sich laufend die Gewichtung des Guthabens der Fonds zueinan- Monat zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode den der. Mit dem Rebalancing wird das freie Fondsguthaben in dem Beginn der für diesen Zeitpunkt vereinbarten Rentenzahlung Verhältnis neu aufgeteilt, welches Sie für die Anlage der Beiträge durch Mitteilung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ver- und Überschüsse in Fonds zuletzt mit uns vereinbart haben. langen. Bei beitragsfreien Versicherungen beträgt diese Frist einen Monat. Anstelle einer Rentenzahlung können Sie inner- Das Rebalancing kann mit einer Frist von zwei Wochen zum halb derselben Frist verlangen, dass eine einmalige Kapital- Jahrestag des Versicherungsbeginns (Hauptfälligkeit) durch Mit- abfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird (Ka- teilung an uns in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) vereinbart pitalwahlrecht). Alternativ können Sie auch verlangen, dass werden. Es wird dann jährlich zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages zum Rentenbeginn nur ein Teil des vorhandenen Deckungs- automatisch durchgeführt. Sie können das Rebalancing jederzeit kapitals als Kapitalabfindung erbracht wird und aus dem rest- auch mit einer Frist von zwei Wochen zur nächsten Hauptfälligkeit lichen Deckungskapital eine Rente gemäß § 1 Abs. (5) bzw. in Textform wieder abwählen. § 3 Abs. (11) b) gebildet wird. Voraussetzung für die Restver- rentung ist, dass die Mindestrente gemäß § 1 Abs. (10) erreicht Das Rebalancing endet jedoch automatisch wird. - mit Beginn oder Aktivierung des Ablaufmanagements (§ 1 Abs. Die Rentenfaktoren für die flexible Zuwachsphase können Sie (17)), oder dem Versicherungsschein entnehmen. Die Rechnungsgrundla- - wenn Sie einen Fondswechsel nach § 6 Abs. (5) a) oder b) gen (Sterbetafel, Rechnungszins) bleiben dabei unverändert. durchführen, oder - mit Beginn der Rentenzahlung. Durch die flexible Zuwachsphase kann sich die vereinbarte Ren- tengarantiezeit verkürzen. Die genaue Dauer können Sie Ihrem Sie können außerdem jederzeit ein außerplanmäßiges Reba- Versicherungsschein entnehmen. lancing Ihrer Einzelfonds der freien Fondsanlage verlangen. In die-sem Fall wird das Rebalancing einmalig nach Eingang Ihres Bitte beachten Sie, dass die Garantieleistung nur zum Ende Auf-trages in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) unverzüglich der vereinbarten Aufschubzeit gilt. durchgeführt. Das außerplanmäßige Rebalancing ist jedoch nicht möglich bei laufendem Ablaufmanagement (§ 1 Abs. (17)). Wir werden Sie mindestens sechs Wochen vorher in Textform über den Beginn der flexiblen Zuwachsphase informieren und Sie Für das Rebalancing entstehen Ihnen keine Kosten. auffordern, uns mitzuteilen, in welche Fonds das Guthaben und die weiteren künftigen Mittel übertragen werden sollen. Zu diesem Das Rebalancing ist während der Aussetzung und bei endgültiger Zweck können Sie unser aktuelles Fondsangebot auf unserer In- Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch die Kapital- ternetseite abrufen. Die genaue Internetadresse werden wir Ihnen anlagegesellschaft nicht möglich. in unserem Anschreiben mitteilen. Auf Wunsch erhalten Sie die Mitteilung über unser aktuelles Fondsangebot auch zugesandt. Pflegeoption Geht uns innerhalb der 6-wöchigen Frist keine entsprechende (11) Die Pflegeoption kann - sofern diese vertraglich vereinbart ist - auf Erklärung von Ihnen zu, werden wir zu Beginn der flexiblen Zu- Antrag zum vereinbarten, im Versicherungsschein dokumentier- wachsphase die Übertragung des Guthabens und der weiteren ten Rentenbeginn ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn die ver- künftigen Mittel bis zum Rentenbeginn in einen Fonds veranlas- sicherte Person bereits pflegebedürftig ist. sen, der den Erhalt des Kapitals bei niedrigem Risiko und üblichen Die Ausübung der Pflegeoption ist nur möglich, wenn Bezugsbe- Zinserträgen erwarten lässt (z. B. Geldmarktfonds oder geld- rechtigter für die Rentenleistung eine der folgende Personen ist: marktnaher Fonds). Auf diesen Fonds werden wir Sie einschließ- - die versicherten Person, lich der Kriterien für dessen Auswahl in unserer Benachrichtigung - ein (naher) Angehöriger der versicherten Person nach § 7 Pfle- ausdrücklich hinweisen. Den Fondswechselstichtag werden wir gezeitgesetz bzw. § 15 Abgabenordnung, Ihnen ebenfalls in unseren Benachrichtigungen mitteilen. Wir - der oder die gesetzliche(n) Vertreter der versicherten Person werden Sie in unserer Benachrichtigung ebenfalls nochmals aus- oder drücklich darauf hinweisen, dass für den Fall, dass Sie sich nicht - ein Treuhänder der versicherten Person. innerhalb der 6-wöchigen Frist für einen Fonds entscheiden, der von uns nach den vorstehenden Kriterien vorgeschlagene Fonds a) Die Pflegeoption kann auch dann ausgeübt werden, wenn als gewählt gilt. Sie den Rentenbeginn gemäß Abs. (6) vorverlegen oder Sie sich in der flexiblen Zuwachsphase gemäß Abs. (7) befinden Der Fondswechsel ist kostenlos. und die versicherte Person bei Rentenbeginn mindestens das rechnungsmäßige1 Alter von 60 Jahren und höchstens das 1 Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. -6- [Seite 7] rechnungsmäßige1 Alter von 75 Jahren erreicht hat. f) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die Die Pflegeoption kann jedoch nicht mehr nach dem Beginn der Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch Rentenzahlung ausgeübt werden. Haben Sie die Pflegeoption eine andere Person. Bei der Bewertung wird die nachstehen- ausgeübt, kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden. de Punktetabelle zugrunde gelegt: wir leisten bei 2 oder mehr Bei Ausübung der Pflegeoption ist eine Teilauszahlung wäh- Punkten. rend der Rentenbezugszeit (§ 3 Abs. (5)) nicht mehr möglich. Die versicherte Person benötigt Hilfe bei(m) Rentenleistung bei Ausübung der Pflegeoption - Mobilität: 1 Punkt b) Mit Ausübung der Pflegeoption erbringen wir zum vereinbar- ten Rentenbeginn - anstatt der mit dem Rentenfaktor gemäß Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inan- § 1 Abs. (8) und (9) errechneten Altersrente - eine niedrigere spruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - nur mit Un- Altersrente mit Erhöhung der Rente im Fall der Pflegebedürf- terstützung einer anderen Person in der Lage ist, sich auf ebenem tigkeit. Die Höhe dieser niedrigeren Rente wird aus dem zum Grund in Räumen fortzubewegen. Rentenzahlungsbeginn vorhandenen Eurowert des Vertrags- guthabens und dem Rentenfaktor bei Ausübung der Pflege- - An- und Auskleiden: 1 Punkt option ermittelt. Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Be- (1) Das rechnungsmäßige1 Alter ist das Alter der versicherten Person, nutzung krankengerechter Kleidung - die Hilfe einer anderen Per- wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Le- son benötigt, um sich an- oder auszukleiden und ggf. ein medizi- bensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als sechs Monate nisches Korsett oder eine Prothese anzulegen und zu befestigen. verstrichen sind. - Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken: 1 Punkt Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Be- c) Der Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption gibt die nutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße - zube- Höhe der jährlichen Rente an, die je 1.000 EUR Vertragsgut- reitete und servierte Mahlzeiten nicht ohne Hilfe einer anderen haben bei Wahl der Pflegeoption geleistet wird, solange die Person zu sich nehmen kann. versicherte Person nicht pflegebedürftig ist. Bei Pflegebedürf- tigkeit verdoppelt sich die ermittelte garantierte Rente. - Körperpflege: 1 Punkt Der Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption basiert auf Ster- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Hilfe einer bewahrscheinlichkeiten der Sterbetafeln der Deutschen Aktuar- anderen Person beim Waschen, bei der Zahnreinigung, beim vereinigung (DAV) 2004R (Männer/Frauen) für Versicherungen Kämmen und beim Rasieren benötigt. mit überwiegendem Erlebensfallcharakter, unabhängig vom Ge- schlecht im Verhältnis 25 % Anteil Männer und 75 % Anteil Frauen - Baden und Duschen: 1 Punkt gewichtet zu einer „mittleren“ Sterbewahrscheinlichkeit. Als Rech- nungszins werden 0,25 % p. a. angesetzt. Zusätzlich gehen in Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person ohne die die Kalkulation Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten zum Pfle- Hilfe einer anderen Person weder baden noch duschen kann. gerisiko ein, die auf den anerkannten Rechnungsgrundlagen der Deutschen Aktuarvereinigung DAV 2008 P basieren. - Verrichten der Notdurft: 1 Punkt Der im Versicherungsschein genannte garantierte Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption wird mit um 15 % reduzierten Ster- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstüt- bewahrscheinlichkeiten und unternehmenseigenen Pflegeinzi- zung einer anderen Person benötigt, weil denzen gerechnet. § 1 Abs. (9) gilt entsprechend. - sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, Dauer der Rentenzahlung - sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder d) Der Anspruch auf die erhöhte Altersrente im Fall der Pflege- - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden bedürftigkeit entsteht mit Beginn des Monats, der auf den kann. Eintritt der Pflegebedürftigkeit folgt, jedoch frühestens mit dem vereinbarten Beginn der Altersrente. Wird uns die Pfle- Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die gebedürftigkeit später als sechs Monate nach ihrem Eintritt durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen aus- mitgeteilt, entsteht der Anspruch auf die erhöhte Altersrente geglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Not- im Fall der Pflegebedürftigkeit erst mit Beginn des Monats der durft keine Pflegebedürftigkeit vor. Mitteilung, es sei denn, die verspätete Mitteilung erfolgte ohne schuldhaftes Versäumen des Anspruchsstellers. g) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt Pflegebedürftigkeit im Sinne unserer Bedingungen vor, Die Rente wird bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte wenn Person stirbt, gezahlt. - die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir unter Beach- oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und tung der nachfolgenden Regelung die Rente mindestens bis zum deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf Ablauf der Rentengarantiezeit, unabhängig davon, ob die versi- cherte Person diesen Termin erlebt. - die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder wenn Wird die versicherte Person pflegebedürftig und leisten wir die die versicherte Person der Bewahrung bedarf. erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit, verkürzt sich eine ggf. länger als fünf Jahre vereinbarte Rentengarantiezeit auf fünf Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer Jahre, gemessen vom Beginn der Altersrente an. Zusätzlich gilt seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder an- im Fall von Pflegebedürftigkeit die Rentengarantiezeit nur für den dere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne ständige nicht erhöhten Teil der Altersrente, die Zahlung des erhöhten Teils Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. der Altersrente endet stets mit dem Tod der versicherten Person. h) Pflegebedürftigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt außer- Pflegebedürftigkeit dem vor, wenn bei der versicherten Person seit mindestens 6 Monaten mittelschwere oder schwere Hirnleistungsstörungen, e) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in- die durch Unfall oder Erkrankung verursacht wurden, vorlie- folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraus- gen und in deren Folge die versicherte Person kontinuierliche sichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen so hilflos Aufsicht benötigt, weil sie sich oder andere sonst erheblich ge- ist, dass sie für die in Abs. (11) f) genannten gewöhnlichen fährden würde (mittelschwere oder schwere Demenz). und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auch bei Einsatz technischer und me- Eine mittelschwere oder schwere Demenz im Sinne dieser Bedin- dizinischer Hilfsmittel täglich der Hilfe einer anderen Person gungen ist dann gegeben, wenn mindestens ein Schweregrad 5 bedarf. Die Pflegedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“, ermittelt über die 1 Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. -7- [Seite 8] Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg vorliegt. Dies Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise Leistungs- ist durch einen Facharzt (Neurologen) auf Basis einer ausführli- freiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in chen Befunderhebung mit körperlicher sowie psychopathologi- Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. scher Untersuchung und unter Verwendung psychometrischer Tests zu bestätigen. Zur Bestätigung der Diagnose können Wie- Lock-in derholungsuntersuchungen gefordert werden. Leichte oder mäßige Hirnleistungsstörungen sind keine mittel- (12) Sie haben die Möglichkeit, Guthaben in Ihrer freien Fondsanlage schwere oder schwere Demenz im oben genannten Sinne und abzusichern, indem es bei Erreichen eines bestimmten Betrages erfüllen die Leistungsvoraussetzungen nicht. (automatisiertes Lock-in) oder auf Wunsch (außerplanmäßiges Lock-in) in das Garantieguthaben umgeschichtet wird (§ 2 Abs. i) Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höhe- (2)). So wird das umgeschichtete Guthaben vor möglichen Kurs- ren Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben eben- verlusten geschützt. Die Garantieleistung erhöht sich dadurch um falls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt den abgesicherten Betrag. dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach 6 Monaten noch anhält. Außerplanmäßiges Lock-in j) Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen pfle- a) Sie können durch Mitteilung in Textform (z. B. per Brief oder gebedürftig (Abs. (11) e) bis h)) gewesen, so gilt dieser Zu- E-Mail) jeweils mit einer Frist von zwei Wochen zum Monats- stand von Beginn an als Pflegebedürftigkeit. ersten beantragen, dass Ihr aktuelles Fondsguthaben in der freien Fondsanlage vollständig oder teilweise abgesichert Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leis- wird (Lock-in). Voraussetzung ist, dass mindestens ein Be- tungen wegen Pflegebedürftigkeit verlangt werden? trag in Höhe von 1.000 EUR abgesichert wird. k) Werden Leistungen aus dieser Pflegeoption verlangt (Leis- Automatisiertes Lock-in tungsanforderung), so sind uns unverzüglich folgende Unter- lagen in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Do- b) Sie können auch durch Mitteilung in Textform (z. B. per Brief kumente in anderen Sprachen sind auf unser Verlangen von oder E-Mail) mit einer Frist von zwei Wochen zum nächsten einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein ver- Monatsersten oder bereits bei Antragsstellung die Option eidigten Übersetzer in die deutsche Sprache zu übersetzen: „automatisiertes Lock-in“ aktivieren. Die Wahl des automati- sierten Lock-in ist jedoch nicht möglich bei laufendem Ablauf- - amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten management (§ 1 Abs. (17)). Person; In diesem Fall wird das Lock-in automatisch nach Erreichen eines - eine Darstellung der Ursachen für den Eintritt der Pflege- Betrages von 1.000 EUR Ihres freien Fondsguthabens durchge- bedürftigkeit; führt. Ob dieser Betrag erreicht ist, wird im Rahmen des automati- sierten Lock-in erstmals 12 Monate nach Vertragsbeginn geprüft, - ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehand- sodann fortlaufend zu jedem Monatsersten. ler, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder behandelt oder untersucht haben, über Ursachen, Beginn, c) Das automatisierte Lock-in endet Verlauf und voraussichtlicher Dauer des Leidens sowie Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit; - mit Beginn oder Aktivierung des Ablaufmanagements (§ 1 Abs. (17)), oder - eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit - mit Ablauf der Aufschubzeit. der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege; Sie können das automatisierte Lock-in aber auch jederzeit durch - gegebenenfalls der Leistungsbescheid des Versicherungs- Mitteilung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) abwählen. trägers der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Durch den Ein- und Ausschluss des Lock-in entstehen Ihnen kei- Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Anspruchserhebende ne Kosten. zu tragen. d) Fondsanteile, deren Rücknahme von der Kapitalanlagege- l) Wir können außerdem - dann allerdings auf unsere Kosten - sellschaft ausgesetzt oder endgültig eingestellt ist, werden weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte beim Lock-in nicht berücksichtigt. Ärzte sowie notwendige Nachweise - auch über die wirtschaft- lichen Verhältnisse und ihre Veränderungen - verlangen, ins- e) Es kann nicht gewährleistet werden, dass die im Rahmen des besondere zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Hält sich Lock-in-Mechanismus und/oder des automatisierten Lock-in- die versicherte Person im Ausland auf, können wir verlangen, Mechanismus durchgeführten Absicherungen grundsätzlich dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in Deutsch- zu höheren Ablaufleistungen führen. land durchgeführt werden. In diesem Fall übernehmen wir die Untersuchungskosten und die vorher mit uns abgestimmten Reise- und Aufenthaltskosten. Von den Reisekosten werden §4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? jedoch höchstens die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse bzw. die Flugkosten für die Flüge der economy class erstattet. Die Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlos- Übernachtungskosten werden von uns höchstens in einem sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im 3-Sterne-Hotel und für die Dauer der Untersuchung inklusive Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Aller- An- und Abreisetag übernommen. dings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Bei- tragszahlung (vgl. § 7 Abs. (2)). Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit? §5 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu m) Solange eine Mitwirkungspflicht nach Abs. (11) k) oder l) von beachten? Ihnen, der versicherten Person oder dem Anspruchserheben- den vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung (1) Die Beiträge zu Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung sind zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mit- als Einmalbetrag oder in Form von laufenden Beiträgen für jede Ver- wirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem sicherungsperiode in Euro zu entrichten. Die Versicherungsperiode der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis entspricht der vereinbarten Beitragszahlungsweise und kann je nach zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde. Die Ansprüche aus der Pflegeoption bleiben jedoch insoweit be- (2) Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich (d. h. ohne stehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Versicherungsvertra- oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. ges zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten, im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn Beiträge (Folgebeiträge) sind zum Beginn der jeweiligen Versi- des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur cherungsperiode fällig und an uns zu zahlen. -8- [Seite 9] (3) Die Beiträge zahlen Sie ausschließlich im Lastschriftverfahren. Investmentfonds erfolgt für die Strategiedepots durch einen Anla- Wir buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen geausschuss. Indem Sie ein bestimmtes Strategiedepot auswäh- Konto ab. Wir sind berechtigt, in Einzelfällen auch eine Überwei- len, ermächtigen Sie die uniVersa Lebensversicherung a.G., im sung zu verlangen. Rahmen der Anlagerichtlinie des Strategiedepots Umschichtun- gen vorzunehmen. (4) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- ligkeitstag (Abs. (2)) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns Wie können Sie Fonds wechseln? eingeht. Die Zahlung gilt in folgendem Fall als rechtzeitig: (5) Im Rahmen der freien Fondsanlage gemäß § 2 Abs. (3) kön- - Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und nen Sie jederzeit eine kostenlose Änderung der von Ihnen be- - Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. stimmten Investmentfonds oder des Strategiedepots verlangen (Fondswechsel). Sie können hierbei aus allen zum Zeitpunkt des Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein- Wechsels für diesen Tarif zulässigen Investmentfonds und Strate- ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- giedepots auswählen. verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer- Für einen Fondswechsel bestehen folgende Möglichkeiten: den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. a) Ihr vorhandenes freies Fondsguthaben wird entsprechend der neu festgelegten Verteilung umgeschichtet (Shift). (5) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre b) Ihre künftigen Sparbeiträge für die freie Fondsanlage wer- Kosten. den entsprechend der neu festgelegten Verteilung angelegt (Switch). (6) Bei Fälligkeit einer Leistung können wir etwaige Beitragsrück- c) Es werden sowohl Ihr vorhandenes freies Fondsguthaben als stände verrechnen. auch Ihre künftigen Sparbeiträge für die freie Fondsanlage entsprechend der neu festgelegten Verteilung umgeschichtet (7) Die Beiträge sind bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer, bzw. angelegt. längstens jedoch bis zum Tod der versicherten Person, zu ent- richten. Ein Fondswechsel in Verbindung mit einem Strategiedepot erfolgt ausschließlich nach Möglichkeit c). §6 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? Die Anzahl der Investmentfonds, die in Ihrem Depot gleichzeitig gehalten werden können, ist unbegrenzt. (1) Ihre Beiträge für die Hauptversicherung, soweit sie nicht zur De- ckung von Kosten vorgesehen sind, verzinsen wir vom Tag des Die Umrechnung des Guthabens werden wir bei einem Fonds- Geldeingangs an taggenau - wobei wir für jeden Kalendermonat 30 wechsel nach den Abs. a) oder c) nach Eingang Ihres Auftrages Zinstage zu Grunde legen – mit dem tariflichen Garantiezinssatz in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) unverzüglich vornehmen. von 0,25 % p.a. und führen im Rahmen des Umschichtungsver- Wünschen Sie den Fondswechsel zu einem späteren Termin, ist fahrens (§ 2 Abs. (2)) entsprechend dem für die Garantieleistung der Anteilpreis des Börsentages, zu welchem Sie die Änderung (vgl. § 2) erforderlichen Verhältnis und den mit Ihnen getroffenen wünschen, maßgebend. Fällt Ihr Wunschtermin auf einen börsen- Vereinbarungen über die freie Fondsanlage (§ 2 Abs. (3) bzw. § freien Tag, gilt der letzte Börsentag davor. 3 Abs. (10)) dem Anlagestock bzw. unserem sonstigen Vermögen gemäß § 1 Abs. (1) zu. Die in unserem sonstigen Vermögen an- (6) – unbesetzt - gelegten Teile der Beiträge verzinsen wir mit dem tariflichen Ga- rantiezinssatz von 0,25 % p.a.. Die aufgelaufenen Zinsen werden Wann können wir einen von Ihnen gewählten Fonds austau- monatlich zu dem Garantietermin des Wertsicherungsfonds in das schen? Umschichtungsverfahren gemäß § 2 Abs. (2) mit einbezogen. Zum Garantietermin des Wertsicherungsfonds werden tarifliche Kosten (7) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen entnommen. Eine Umrechnung in Anteileinheiten erfolgt gemäß eines in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds beschränkt, aussetzt Abs. (2). Die bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie bei oder endgültig einstellt, werden wir Sie hierüber in Textform be- beitragsfreien Versicherungen kalkulierten Kosten für den Versi- nachrichtigen. cherungsbetrieb entnehmen wir monatlich zum Garantietermin des Wertsicherungsfonds dem Deckungskapital. Wenn Sie ein Stra- a) Ist Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Änderung betrof- tegiedepot gemäß Abs. (4) gewählt haben, entnehmen wir Ihrem fen, werden wir Ihnen als Ersatz einen neuen Fonds vorschla- Deckungskapital ferner, einmal im Jahr auf Basis des Deckungs- gen. Der neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik kapitals zum Stichtag 31.12., die Gebühr für das Management des dem bisherigen Fonds weitgehend entsprechen (Ersatzfonds). Strategiedepots. Sollte nicht während des gesamten Kalender- Auf die Auswahlkriterien dieses Fonds werden wir Sie ausdrück- jahres Deckungskapital in einem Strategiedepot gehalten worden lich in unserem Schreiben hinweisen. Sofern Sie unserem Vor- sein, berechnen wir die Gebühr anteilig. Bei Kündigung bzw. im schlag nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang des Be- Jahr der ersten Rentenzahlung erfolgt die Gebühr auf Basis des nachrichtigungsschreibens widersprechen, werden wir Ihre für Deckungskapitals zum jeweiligen Stichtag (§ 1 Abs. (16)). Die die Anlage vorgesehenen Beitragsteile ab dem von uns genann- Höhe der Gebühr können Sie der jeweils aktuellen „Fonds-Über- ten Termin (Fondwechselstichtag) in den Ersatzfonds anlegen. sicht“ entnehmen, die Sie jederzeit bei uns anfordern können. Im Falle eines Widerspruchs müssen Sie als Ersatz einen an- deren Fonds aus unserem Angebot wählen, in den an Stelle des (2) Der entsprechend dem für die Garantieleistung (vgl. § 2) erforder- betroffenen Fonds künftig die Beiträge angelegt werden sollen. lichen Verhältnis und den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen über die freie Fondsanlage (§ 2 Abs. (3) bzw. § 3 Abs. (10)) zur Zu diesem Zweck können Sie unser aktuelles Fondsangebot auf Anlage bestimmte Teil des Beitrages wird in Anteilen des Anlage- unserer Internetseite abrufen. Die genaue Internetadresse wer- stocks angelegt. Bei der Umrechnung in Anteileinheiten wird der den wir Ihnen in unserem Anschreiben mitteilen. Auf Wunsch zum Zeitpunkt des Umschichtungsverfahrens festgestellte Anteil- erhalten Sie die Mitteilung über unser aktuelles Fondsangebot preis zugrunde gelegt. Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben, auch zugesandt. Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren kön- solange wir von der entsprechenden Investmentgesellschaft den nen, weil die Ausgabe von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt, Fonds ohne Ausgabeaufschlag angeboten bekommen. ausgesetzt oder endgültig eingestellt worden ist, werden wir Ihre für die Anlage vorgesehenen Beitragsteile in den von uns vorge- (3) Die Auswahl der verschiedenen Investmentfonds der freien schlagenen Ersatzfonds anlegen. Sie haben das Recht, einen zu- Fondsanlage und die Festlegung der prozentualen Aufteilung sätzlichen Fondswechsel nach Abs. (5) kostenlos durchzuführen. können Sie selbst vornehmen (individuelle Fondsauswahl). Sie können dabei gleichzeitig maximal 10 Investmentfonds besparen. b) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds auflöst, gel- Bei der Festlegung Ihrer Fondsauswahl muss der Anteil pro ge- ten die Regeln des Abs. (7) a) entsprechend. Sofern aus der wähltem Investmentfonds mindestens 1 % betragen. Entscheiden Auflösung des Fonds Zahlungen zu späteren Zeitpunkten re- Sie sich für eines der angebotenen Strategiedepots, so ist dieses sultieren, werden wir diese gemäß Ihrer zum jeweiligen Rück- ausschließlich zu 100 % auswählbar. Eine Liste der möglichen zahlungszeitpunkt aktuellen Aufteilung der Beiträge in den zu Fonds und Strategiedepots finden Sie in der „Fonds-Übersicht“. diesem Zeitpunkt gewählten Fonds anlegen. (4) Die Auswahl und die Festlegung der prozentualen Aufteilung der c) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds mit einem -9- [Seite 10] anderen Fonds zusammenlegt, gelten die Regeln des Abs. (7) wenn sich gemäß § 10 Abs. (4) S. 3 eine beitragsfreie Versiche- a) für zukünftige Anlagebeträge entsprechend. In diesem Fall rungsleistung ergibt. wird jedoch auch der vorhandene Wert des Fondsguthabens auf den Ersatzfonds übertragen. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich d) Wenn die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag noch immer mit den Beiträgen oder Kosten in Verzug befinden. enthaltenen Fonds ausgesetzt oder endgültig eingestellt wird, Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf informieren wir Sie. Bei Beginn der Auszahlungsphase bzw. diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündi- bei Kündigung oder Beitragsfreistellung kann der Rücknahme- gung bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automa- preis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit nicht an- tisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt gesetzt werden, da wir die Anteile nicht an die Kapitalanlage- noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge gesellschaft zurückgeben können. In diesem Fall werden wir müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. wie in § 1 Abs. (16) beschrieben vorgehen. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah- Ein Fondswechsel gemäß Abs. (5) ist während der Aussetzung len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen und bei endgültiger Einstellung der Rücknahme von Fondsantei- können Sie nur len durch die Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich. - innerhalb eines Monats nach der Kündigung, e) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen - oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbun- Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen den worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. können, sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds durch einen anderen Fonds zu ersetzen. Als solche erheblichen Än- Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un- derungen gelten insbesondere: wirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, - Nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von Gebühren besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. beim Fondseinkauf bzw. -verkauf sowie die Einführung von Performance Fees durch die von uns beauftragte Kapital- Gestaltungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten anlagegesellschaft, - Verletzung von vertraglichen Pflichten durch die Kapitalan- (4) Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten wir Ihnen auf Antrag in Text- lagegesellschaft, form (z. B. per Brief oder E-Mail) unter Beachtung der Voraus- - Änderung der Fristen für den Kauf oder Verkauf von Fonds setzungen des § 10 folgende Möglichkeiten, Ihre finanzielle Be- durch die Kapitalanlagegesellschaft; hierzu zählt auch die lastung zu reduzieren: zeitweise Aussetzung der Rücknahme, - die Kapitalanlagegesellschaft ändert die Anlagestrategie a) Beitragsherabsetzung: Sie können verlangen, den Beitrag he- eines Fonds wesentlich oder rabzusetzen (vgl. § 8). - das Guthaben aller Versicherungsnehmer in einem Fonds beträgt - über alle bei uns bestehenden Versicherungs- b) Beitragsfreistellung: Sie können verlangen, ganz oder teilwei- verträge betrachtet - länger als sechs Monate weniger als se von der Beitragspflicht befreit zu werden (vgl. § 10). 10.000 EUR. (5) Nach Ende der Beitragsfreistellung unter der Voraussetzung des Eine erhebliche Änderung kann sich auch aus Gesetzen oder auf- § 10 Abs. (6) können Sie die nicht gezahlten Beiträge in einem sichtsrechtlichen Anforderungen ergeben. In diesen Fällen wird auch Betrag nachzahlen oder in Form eines Mehrbeitrages für die rest- der vorhandene Wert des Fondsguthabens des betroffenen Fonds liche Aufschubzeit ausgleichen. Für nachzuzahlende Beiträge gilt auf den Ersatzfonds übertragen. Absatz (7) a) – d) gilt entsprechend. § 6 Abs. (1) und (2) entsprechend. Bei Beitragsfreistellung der Hauptversicherung erlischt eine even- §7 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht tuell eingeschlossene Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf rechtzeitig zahlen? Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer Erster Beitrag oder Einmalbeitrag (§ 37 VVG) aufgeschobenen klassischen oder fondsgebundenen Rentenver- sicherung (BU-Opti) gemäß § 6 Abs. (3) der für diese Versiche- (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht recht- rung geltenden Besonderen Bedingungen. zeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht erfolgt ist - vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen (6) Beitragsstundung wurde, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten Sie haben einmal während der gesamten Vertragslaufzeit unter haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der folgenden Voraussetzungen gegen Zahlung eines Stundungszin- zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchun- ses Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten gen und Auskünfte verlangen. bei vollem Versicherungsschutz: - Die Beiträge für die ersten drei Versicherungsjahre sind voll- (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des Ver- ständig gezahlt und sicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung - die restliche verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt nach verpflichtet. Dies gilt nur, sofern wir Sie durch gesonderte Mittei- Ablauf der Stundung mindestens 10 Jahre und lung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) oder durch einen - das Deckungskapital ist höher als die zu stundenden Beiträge auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge und aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht besteht je- - es besteht kein Beitragsrückstand und doch, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie das Ausbleiben der - der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des An- Zahlung nicht zu vertreten haben. spruchs nicht gekündigt. Folgebeitrag (§ 38 VVG) Eine Zuführung von Beitragsanteilen in Fonds erfolgt jedoch nicht. (3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Textform worden ist oder eingezogen werden konnte, erhalten Sie von uns mit uns erforderlich, in der auch die Höhe des Stundungszinses auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen vereinbart wird. eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Nach Vereinbarung haben Sie die nicht gezahlten Beiträge in Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah- einem Betrag nachzuzahlen. Ist in Ihrem Vertrag keine Zusatzver- lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- sicherung eingeschlossen, haben Sie zudem alternativ die Mög- schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit lichkeit, höhere laufende Beiträge bis zum Ende der Beitragszah- der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie lungsdauer zu entrichten. bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen ha- ben. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Für eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen gelten Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug – sofern in den jeweiligen Besonderen Bedingungen keine ge- sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. sonderten Vereinbarungen getroffen wurden – für den Fall der Ein verminderter Versicherungsschutz bleibt nur dann bestehen, Beitragsstundung die vorstehenden Regelungen. - 10 - [Seite 11] §8 Wann können Sie den Beitrag reduzieren? Da vor allem Personen mit einem geringen Risiko das Versicher- tenkollektiv eher vorzeitig verlassen, als Personen mit einem (1) Sind laufende Beitragszahlungen vereinbart, können Sie jeder- hohen Risiko (sog. Antiselektion), wird in Form eines kalkulatori- zeit in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) verlangen, mit einer schen Ausgleichs sichergestellt, dass dem Versichertenkollektiv Frist von einer Woche zum Ablauf der laufenden Versicherungs- durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. periode gemäß § 5 Abs. (1), den Beitrag zu Ihrer Versiche-rung zu reduzieren. Eine Beitragsreduzierung ist jedoch nur möglich, Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital wenn Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil - der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den Min- des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den destbetrag von 300 EUR jährlich nicht unterschreitet und Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- - kein Beitragsrückstand besteht. schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande- nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- (2) Eine Beitragsreduzierung ist mit Nachteilen verbunden, weil dies her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung zu einer Reduzierung der Leistungen führt. gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer- (3) Bei Beitragsreduzierung nehmen wir einen anteiligen Stornoab- den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle zug gemäß § 10 Abs. (4) vor. Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre. §9 Wann können Sie Ihre Versicherung kündi- gen? Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für angemessen. Kündigung (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ablauf der laufen- Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Abzug zugrun- den Versicherungsperiode gemäß § 5 Abs. (1) – jedoch nur vor de liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall entweder dem dem Fälligkeitstag der ersten Rente – ganz oder teilweise in Text- Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger form (z. B. per Brief oder E-Mail) kündigen. Bei teilweiser Kündi- zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – gung gelten die folgenden Regelungen nur für den gekündigten entsprechend herabgesetzt. Vertragsteil. Dieser Abzug entfällt (2) Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, ist diese Kündi- gung unwirksam, wenn - in der flexiblen Zuwachsphase (vgl. § 3 Abs. (7)), - in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern zu diesem - der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den jähr- Zeitpunkt der Vertrag bereits fünf Jahre bestanden hat. lichen Mindestbetrag von 300 EUR unterschreitet und - das verbleibende Deckungskapital nach der Teilkündigung we- Beitragsrückstände können vom Rückkaufswert abgezogen wer- niger als 5.000 EUR beträgt. den. Auf die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung werden wir Sie hinweisen. (5) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann mit Nachteilen ver- Wollen Sie in diesem Fall Ihre Versicherung beenden, müssen bunden sein. Der Rückkaufswert erreicht nicht unbedingt die Sie also ganz kündigen. Bei einer Teilkündigung reduziert sich Summe der eingezahlten Beiträge, da aus diesen auch die die Garantieleistung nach den anerkannten Regeln der Versiche- Abschluss- und Vertriebskosten gemäß § 15 finanziert wer- rungsmathematik. den. Darüber hinaus hängt der Rückkaufswert vom Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteilein- Rückkaufswert heiten ab. (3) Nach Kündigung haben wir gemäß § 169 VVG den Rückkaufs- wert zu erstatten. Der Rückkaufswert ist der nach anerkannten (6) Eine Rückzahlung der Beiträge im Falle einer Kündigung können Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Zeitwert der Sie nicht verlangen. Versicherung. Dieser entspricht dem Wert des Deckungskapitals gemäß § 1 Abs. (3) zum Stichtag nach § 1 Abs. (16). Bei einem (7) Anstelle der Auszahlung des Rückkaufswertes gemäß § 9 Abs. Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert min- (3) als Geldleistung können Sie bis zum Wirksamwerden der Kün- destens der Zeitwert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der digung eine Übertragung der Anteileinheiten verlangen. Für die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Übertragung gelten die Vorschriften von § 1 Abs. (13) entspre- Vertragsjahre ergibt (Mindestrückkaufswert). Dies gilt nicht bei chend. Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie bei Zuzahlungen ge- mäß § 12. In diesen Fällen werden die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung vom De- § 10 Wann können Sie Ihre Versicherung bei- ckungskapital in einem Betrag in Abzug gebracht. Ist die verein- tragsfrei stellen und welche Wirkung hat barte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall wer- dies auf unsere Leistung? den die aufsichtsrechtlichen Regelungen über Höchstzillmersätze beachtet. (1) Sie können jederzeit in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ver- langen zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode gemäß § Abzug 5 Abs. (1) ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht (4) Von dem so ermittelten Rückkaufswert nehmen wir einen Abzug befreit zu werden (Beitragsfreistellung). (sog. Stornoabzug) vor. Der Abzug beträgt 50 EUR sowie 0,3 % der zum Zeitpunkt der Kündigung noch ausstehenden Beitrags- (2) Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nach- summe, wobei die Beitragssumme auf die ersten 35 Jahre be- teilen verbunden sein. Der Wert des bei Beitragsfreistellung schränkt wird. Eventuelle künftige Dynamisierungen bleiben da- zur Verfügung stehenden Deckungskapitals erreicht nicht bei unberücksichtigt. Wird der Vertrag nur teilweise gekündigt, unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge, da aus wird der Stornoabzug anteilig gekürzt. Der Abzug beläuft sich in diesen auch die Abschluss- und Vertriebskosten gemäß diesem Fall aber mindestens auf 10 EUR. § 15 finanziert werden. Darüber hinaus hängt der Wert des zur Verfügung stehenden Deckungskapitals vom Wert der Die Vornahme dieses Abzugs ist nach § 169 Abs. 5 VVG nur zu- Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteilein- lässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Für die heiten ab. Die Garantieleistung gemäß § 2 gilt jedoch auch generelle Angemessenheit des Stornoabzugs sind wir beweisbe- im Falle der Beitragsfreistellung zum vertraglich vereinbar- lastet. Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände berück- ten Rentenbeginn. sichtigt: (3) - unbesetzt - Veränderungen der Risikolage Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass das Abzug Versichertenkollektiv sich gleichmäßig aus Versicherungsnehmern (4) Von dem aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags- mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusammensetzt. freien Rente zur Verfügung stehenden Betrag nehmen wir einen - 11 - [Seite 12] Abzug (sog. Stornoabzug) vor. Der Stornoabzug beträgt 50 EUR Beitragsfreistellung ist jedoch nur möglich, wenn der fortzuzah- sowie 0,3 % der zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung noch aus- lende Beitrag für die Hauptversicherung den Mindestbetrag von stehenden Beitragssumme, beschränkt auf eine maximale Ver- 300 EUR jährlich nicht unterschreitet. tragslaufzeit von 35 Jahren. Eventuelle künftige Dynamisierungen bleiben dabei unberücksichtigt. Wird der Vertrag nur teilweise bei- (6) Wiederaufnahme der Beitragszahlung zu einer beitragsfrei tragsfrei gestellt, wird der Stornoabzug anteilig gekürzt. Der Ab- gestellten Versicherung zug beläuft sich in diesem Fall aber mindestens auf 10 EUR. Nach Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung können Sie Beispiel für einen anteiligen Stornoabzug: jederzeit verlangen, die Beitragszahlung wieder aufzunehmen, sofern die Wiederaufnahme innerhalb von drei Jahren seit dem Beitragszahlungsdauer: 50 Jahre; Zeitpunkt der ganzen oder teilweisen Beitragsfreistellung erfolgt. monatlicher Beitrag: 50 EUR. In diesem Fall führen wir Ihren Vertrag mit den bei Vertragsab- Nach 10 Jahren Vertragslaufzeit wird der Vertrag i.H.v. 20 EUR bei- schluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen weiter. Ansonsten ist tragsfrei gestellt, sodass der verbleibende zu zahlende monatliche die Wiederaufnahme der Beitragszahlungspflicht nach einer Bei- Beitrag 30 EUR beträgt. tragsfreistellung ausgeschlossen. Von den ersten 35 Jahren sind 10 Jahre abgelaufen, sodass bei der Berechnung des anteiligen Stornoabzugs noch 25 Jahre zu berück- (7) Für die Umrechnung der nachgezahlten Beiträge in Anteileinhei- sichtigen sind. Der anteilige Stornoabzug errechnet sich danach wie ten gelten § 6 Abs. (1) und (2) entsprechend. folgt: (8) Nach Ende der Beitragsfreistellung (vgl. § 7 Abs. (4) b) und Abs. 25 (Jahre) x 12 (Monate) x 50 EUR x 0,3 % = 45 EUR (5)) können Sie die nicht gezahlten Beiträge in einem Betrag nachzahlen oder in Form eines Mehrbeitrages für die restliche 50 EUR + 45 EUR = 95 EUR (Stornoabzug bei vollständiger Beitrags- Aufschubzeit ausgleichen. Für nachzuzahlende Beiträge gelten freistellung) § 6 Abs. (1) und (2) entsprechend. 95 EUR x 20 EUR (wegfallender monatlicher Beitrag) : 50 EUR = 38 EUR § 11 Wann können Sie den Beitrag erhöhen? In diesem Beispiel würde der anteilige Stornoabzug 38 EUR betragen. (1) Sie haben unter Berücksichtigung von Abs. (5) und Abs. (6) das Recht, mit einer Frist von einer Woche zur nächsten Beitragsfäl- ligkeit Ihres Vertrages in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu Die Vornahme dieses Abzugs ist nach § 169 Abs. 5 VVG nur zu- verlangen, Ihren bisherigen, laufenden Beitrag zu erhöhen. Vor- lässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Für die aussetzung dafür ist, dass der bisher vereinbarte Beitrag laufend generelle Angemessenheit des Stornoabzugs sind wir beweisbe- bezahlt ist. lastet. (2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs- Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände berücksichtigt: leistungen. Es gelten die „Allgemeine Bedingungen für die fonds- gebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung“ des beste- Veränderungen der Risikolage henden Vertrages. Der für die Erhöhung geltende Rentenfaktor Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass basiert auf den dann für das Neugeschäft gültigen Rechnungs- das Versichertenkollektiv sich gleichmäßig aus Versicherungs- grundlagen für fondsgebundene Rentenversicherungen. nehmern mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusam- mensetzt. (3) - entfällt - Da vor allem Personen mit einem geringen Risiko das Versicher- (4) Die Versicherungsleistungen ggf. abgeschlossener Zusatzversi- tenkollektiv eher vorzeitig verlassen, als Personen mit einem cherungen werden bei der Beitragserhöhung nicht erhöht. hohen Risiko (sog. Antiselektion), wird in Form eines kalkulatori- schen Ausgleichs sichergestellt, dass dem Versichertenkollektiv (5) Die Beitragserhöhung wird für die gesamte verbleibende Bei- durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. tragszahlungsdauer des bereits bestehenden Versicherungsver- trages abgeschlossen, wobei die verbleibende Beitragszahlungs- Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital dauer mindestens 10 Jahre betragen muss. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil (6) Die Summe der jährlich zu zahlenden Beiträge der Beitragserhö- des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den hung muss – ohne Berücksichtigung von ggf. eingeschlossenen Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- Zusatzversicherungen – mindestens 300 EUR betragen. schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande- nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- (7) Von der Möglichkeit der Beitragserhöhung können Sie während her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung der Vertragslaufzeit mehrfach Gebrauch machen, sofern die Vor- gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren aussetzungen gemäß Abs. (1), (5) und (6) eingehalten werden. und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer- den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit § 12 Können Sie Zuzahlungen zu den laufenden von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes Beiträgen leisten? Kapital wesentlich teurer wäre. (1) Sie haben das Recht, mit einer Frist von einer Woche zum darauf Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für folgenden Monatsersten, in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab- zu verlangen zusätzlich zur laufenden Beitragszahlung oder zum zug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent- vereinbarten Einmalbeitrag Zuzahlungen zu Ihrem Versiche- weder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent- rungsvertrag zu leisten. lich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt. (2) Die Zuzahlung bewirkt eine Erhöhung des Deckungskapitals Ihrer Versicherung. Für die Zuzahlung gelten die „Allgemeine Bedin- Dieser Abzug entfällt gungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garan- tieleistung“ des bestehenden Vertrages. Der für die Zuzahlung - in der flexiblen Zuwachsphase (vgl. § 3 Abs. (7)), geltende Rentenfaktor basiert auf den zum Zuzahlungszeitpunkt - in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern zu diesem für das Neugeschäft gültigen Rechnungsgrundlagen für fondsge- Zeitpunkt der Vertrag bereits fünf Jahre bestanden hat. bundene Rentenversicherungen. Ggf. rückständige Beiträge können ebenfalls abgezogen werden. (3) - entfällt - (5) Unterschreitet bei einer Beitragsfreistellung das nach § 9 Abs. (3) (4) Die Versicherungsleistungen etwaiger abgeschlossener Zusatz- berechnete Deckungskapital den Mindestbetrag von 5.000 EUR, versicherungen werden durch die Zuzahlung nicht erhöht. so erlischt der Vertrag. Sie erhalten in diesem Fall – soweit vor- handen – den Rückkaufswert gemäß § 9 Abs. (3). Eine teilweise (5) Eine Zuzahlung muss spätestens 3 Jahre vor dem vereinbarten - 12 - [Seite 13] Rentenbeginn erfolgen. Die Zuzahlung muss jeweils mindestens Ausübung unserer Rechte 500 EUR betragen. Die Summe der Zuzahlungen darf in einem Versicherungsjahr 50.000 EUR nicht übersteigen. (11) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie durch (6) Von der Möglichkeit der Zuzahlung können Sie während der Ver- gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige- tragslaufzeit mehrfach Gebrauch machen, sofern die Vorausset- pflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rechte zungen gemäß Abs. (1) und (5) eingehalten werden. innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist be- ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei- gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, § 13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige- Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die pflicht? Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Be- gründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb (1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. dass Sie als Versicherungsnehmer alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig (12) Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt ins- sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand besondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Er- oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. krankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. (13) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren (2) a) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf auch diese - neben Ihnen - für die wahrheitsgemäße und voll- dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf ständige Beantwortung der Fragen verantwortlich. der Frist geltend machen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätz- lich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. b) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den Anfechtung gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, wer- den Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis ge- (14) Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch habt oder arglistig gehandelt. unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Rücktritt Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, so können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von (3) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs- der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis schutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Per- hatten. Abs. (5) gilt entsprechend. son (vgl. Abs. (2)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns Leistungserweiterung / Wiederherstellung der Versicherung nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahr- (15) Die Abs. (1) bis (14) gelten bei einer unsere Leistungspflicht er- lässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir weiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Ver- kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den sicherung entsprechend. Die Fristen nach Abs. (13) beginnen mit Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen. (4) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben Erklärungsempfänger wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nach- (16) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsände- gewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Um- rung sowie zur Anfechtung üben wir durch schriftliche Erklärung, stand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- die Ihnen gegenüber abzugeben ist, aus. Sofern Sie uns keine rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie oder die versicherte Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leis- Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter tung verpflichtet. nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegen- (5) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen nahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen. wir den Rückkaufswert (§ 9 Abs. (3)). Die Rückzahlung der Bei- träge können Sie nicht verlangen. (17) Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, verzichten wir auf die Anwendung des § 19 Abs. 3 S. 2 und Abs. Kündigung 4 VVG. (6) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober § 14 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung Ihre fondsgebundene Rentenversicherung einer Frist von einem Monat kündigen. mit Garantieleistung in eine konventionelle (7) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, (nicht fondsgebundene) Rentenversiche- dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten rung umwandeln? Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. (1) Sie können Ihre fondsgebundene Rentenversicherung mit Bei- tragserhaltungsgarantie durch eine Erklärung in Textform (z. B. (8) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kündi- per Brief oder E-Mail) mit Frist von einem Monat zum Schluss gung in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 10). einer jeden Versicherungsperiode (vgl. § 5 Abs. (1)), frühestens zum Ende des fünften Versicherungsjahres, in eine konventionel- Rückwirkende Vertragsanpassung le (nicht fondsgebundene) von uns zu diesem Zeitpunkt angebo- tene Rentenversicherung umwandeln. (9) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver- trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu (2) Bei der Umwandlung bleiben Ihre Beitragszahlungsweise und die anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Höhe Ihres Beitrages unverändert. Auch der bisher vorgesehene Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand- Beginn der Rentenzahlung ändert sich nicht. Die Versicherungs- teil. leistungen berechnen wir nach anerkannten Regeln der Versiche- rungsmathematik auf Basis des von uns zu diesem Zeitpunkt für (10) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als den Neuzugang gültigen Rententarifs. Dabei legen wir das De- 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht ckungskapital (§ 1 Abs. (3)) zum Stichtag nach § 1 Abs. (16) zu angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb ei- Grunde. nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen. - 13 - [Seite 14] § 15 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver- aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah- rechnet? resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Ver- (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um träge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrecht- Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Die Ab- lichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die schluss- und Vertriebskosten sind pauschal bei der Tarifkalkulati- Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Min- on berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in Rechnung destzuführungsverordnung). gestellt. Die übrigen Kosten sind teilweise vom Vertragsver- lauf abhängig und werden jeweils den Beiträgen oder dem De- Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses ckungskapital entnommen. führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe- Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankun- umfassen sie die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung gen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück- der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwen- die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. dungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Ver- Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hier- waltungskosten. von mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so- Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres wie der übrigen Kosten können Sie den Verbraucherinformatio- Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung nen entnehmen. zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht. (2) Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherun- nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend. gen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversiche- Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der rungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgrup- Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen, soweit die Bei- pen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken träge nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des zu berücksichtigen. Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung der (3) Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? Deckungsrückstellung bestimmt sind. Der auf diese Weise zu til- gende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zah- wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu lenden Beiträge beschränkt. Die restlichen Abschluss- und Ver- bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinnverbände. triebskosten werden über die gesamte Beitragszahlungsdauer gleichmäßig verteilt, die übrigen Kosten werden über die gesamte Ihr Vertrag ist den nachfolgend genannten Gewinnverbänden Vertragslaufzeit verteilt wobei die Höhe z. B. aufgrund der unter- zugeordnet. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die schiedlichen Fondskosten variieren kann. Bei Versicherungen Bestandsgruppen und Gewinnverbände zu seiner Entstehung gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen gemäß § 12 werden beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinn- die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten und ein Teil der verband nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, übrigen Kosten zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung in einem besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. Betrag dem Deckungskapital entnommen. Die verbleibenden üb- rigen Kosten werden auf die verbleibende Vertragslaufzeit verteilt. Beteiligung am Überschuss vor dem Rentenbeginn Zudem fallen in der Rentenbezugszeit Kosten an, die wir dem Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband „Fondsgebundene Deckungskapital entnehmen. Rentenversicherung-2022“ in der Bestandsgruppe „Inlandsge- schäft / Lebensversicherung, bei der das Anlagerisiko vom Versi- (3) Das beschriebene Verrechnungsverfahren hat wirtschaftlich cherungsnehmer getragen wird“. zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung die Ab- schluss- und Vertriebskosten den zur Anlage bestimmten Bezüglich der Überschussbeteiligung gelten folgende Regelun- Teil des Beitrags gemäß § 6 Abs. (1) mindern. Daher sind in gen: der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur geringe Beträge für einen Rückkaufswert oder zur Beitragsfreistellung vorhan- a) Mit jeder Beitragszahlung erhält Ihre Versicherung Beitrags- den. überschussanteile in Prozent des Beitrags für die Hauptver- sicherung. b) Zum Ende eines jeden Monats erhält Ihre Versicherung Zins- § 16 Wie sind Sie an unseren Überschüssen be- überschussanteile in Prozent des ggf. auf Ihren Vertrag entfal- teiligt? lenden Anteils an unserem konventionellen Deckungskapital. c) Zu jedem Monatsanfang erhält Ihre Versicherung Kostenüber- (1) Entscheidend für den Gesamtertrag des Vertrages vor Renten- schussanteile, die in Promille des Fondsguthabens zum Ende beginn ist die Entwicklung des Sondervermögens gemäß § 1 des vorhergehenden Monats bemessen werden. Abs. (1), an dem Sie unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus beteiligen wir Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und Die zugeteilten Überschüsse werden gemäß § 6 Abs. (1) und (2) Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus in Fondsanteile aus dem freien Fondsvermögen umgerechnet. der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, Beteiligung am Überschuss ab dem Rentenbeginn - wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss Ab dem Rentenbeginn gehört Ihre Versicherung zum Gewinn- unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwen- verband „Rentenversicherungen-2022“ im Abrechnungsverband den (Abs. (2)), „Kapitalbildende Lebensversicherung mit überwiegendem Er- - wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. (3)), lebensfallcharakter“ in der Bestandsgruppe „Inlandsgeschäft / - wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung, bei der das An- Vertrag zuordnen (Abs. (4)), lagerisiko vom Versicherungsunternehmen getragen wird“. - warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertra- ges nicht garantieren können (Abs. (5)) und Für die während der Rentenbezugszeit entstehenden Überschüs- - wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Abs. se können sie alternativ zwischen zwei Überschussbeteiligungs- (6)). systemen wählen. Die Wahl kann bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn getroffen werden. Wird nichts vereinbart, so werden (2) Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen die Überschüsse nach Modell Bonusrente verwendet. Ein Wech- Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir sel der Modelle während der Rentenbezugszeit ist nicht möglich. diesen? a) Bonusrente Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Die Überschüsse werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und versicherten Rente nach den dann für den Neuzugang zu- - 14 - [Seite 15] grunde zu legenden Rechnungsgrundlagen verwendet. Die tung, nicht nur vorübergehend sinkende Renditen der Kapitalan- erste Rentenerhöhung erfolgt mit der ersten Rentenzahlung. lagen am Kapitalmarkt) und dies bei Vertragsabschluss nicht vor- Eine Erhöhung oder Reduzierung der Überschussanteile hat hersehbar war und wir deswegen weitere Rückstellungen bilden keine Auswirkungen auf die Höhe der erreichten Bonusrente. müssen, sind wir berechtigt, die künftigen laufenden Überschus- Bei Wahl der Pflegeoption verdoppelt sich bei Eintritt der Pfle- santeile Ihres Vertrages hierfür heranzuziehen. Garantierte Leis- gebedürftigkeit im Sinne von § 3 Abs. (11) e) – j) die Bonus- tungen bleiben davon unberührt. rente. (6) Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? b) Sofortrente Die Überschüsse werden nach den dann für den Neuzugang Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr- zugrunde zu legenden Rechnungsgrundlagen für eine bei un- lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer veränderter Höhe der Überschussbeteiligung konstante Über- Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht können schussrente verwendet. Eine Erhöhung oder Reduzierung der Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern. Überschussanteile führt zu einer Erhöhung bzw. Reduzierung der Überschussrente. Bei Wahl der Pflegeoption wird bei Ein- Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erst- tritt der Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 3 Abs. (11) e) – j) die mals ein Jahr nach Vertragsbeginn. Dabei berücksichtigen wir die Sofortrente neu berechnet. Überschussbeteiligung Ihres Vertrages. Sie können aber auch unabhängig von diesen Mitteilungen zu jeder anderen Zeit den Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen Wert des Deckungskapitals Ihrer Versicherung bei uns erfragen. Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände verteilt wird und setzt die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Vertei- § 17 Was ist zu beachten, wenn eine Versiche- lung verursachungsorientiert erfolgt. rungsleistung verlangt wird? Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration (1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des Vorlage des Versicherungsscheines. Zusätzlich können wir auch Überschusses. Die Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift den Nachweis der letzten Beitragszahlung bzw. der Einmalbei- zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, an- tragszahlung verlangen. sonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. (2) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzei- (4) Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir die- gen und durch eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende, se Ihrem Vertrag zu? Sterbeurkunde zu belegen. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital- (3) Außerdem sind uns folgende Unterlagen einzureichen: anlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt. - wenn Leistungen wegen des Todes einer versicherten Per- Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtli- son fällig werden: ein ausführliches ärztliches oder amtliches chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti- Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Ver- gen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei lauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person ge- wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. führt hat. Ihren Anteil an den auf alle anspruchsberechtigten Verträge ent- fallenden Bewertungsreserven berechnen wir entsprechend dem - wenn Rentenleistungen oder Kapitalabfindungen fällig wer- Verhältnis der Summe der konventionellen Deckungskapitalien den: ein amtliches, den Tag der Geburt enthaltendes Zeugnis abgelaufener Versicherungsjahre Ihres Vertrages zur Summe der darüber, dass die Person, von deren Leben die Rentenzah- entsprechenden Deckungskapitalien und Überschussguthaben lung abhängt, noch lebt. Ein solches Zeugnis können wir auch des sonstigen Vermögens aller anspruchsberechtigten Verträge. vor jeder weiteren Rentenzahlung, allerdings nur einmal pro Kalenderjahr, verlangen. Zu Unrecht empfangene Renten- Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu, zu- zahlungen sind an uns zurückzuzahlen. sätzlich auch (4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige wei- • für den Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrages vor Renten- tere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst zahlungsbeginn, anstellen. • für den Beginn einer Rentenzahlung sowie • während der Rentenzahlung. (5) Zusätzlich sind uns auf Verlangen die Auskünfte nach § 20 Abs. (3) und (4) zu erteilen. Bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, Kündigung oder Er- leben des vereinbarten Rentenzahlungsbeginns) gilt Folgendes: (6) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen Zeitpunkt zugeord- die Versicherungsleistung beansprucht. neten Anteil an den Bewertungsreserven gemäß der jeweils gel- tenden gesetzlichen Regelung zu. Auch während des Rentenbe- (7) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen zuges werden wir Sie entsprechend an den Bewertungsreserven abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs- beteiligen. falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Wenn eine der in den Abs. (1) bis (6) genannten Pflichten nicht Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststellen Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent- können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. fällt. Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unse- re Leistung nicht fällig wird. (5) Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren? (8) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig- ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberech- ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be- tigte auch die damit verbundene Gefahr. einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten. (9) Bei Leistungen in Anteilen hat uns der Empfangsberechtigte ein Depot mitzuteilen, auf das wir die Anteile übertragen können. Für Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht Kosten und Gefahrtragung gilt Abs. (8) entsprechend. garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen. Die Ermittlung der garantierten Rentenfaktoren bei Vertragsab- § 18 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- schluss erfordert eine vorsichtige Tarifkalkulation, bei der Verän- schein? derungen der Kapitalmärkte, eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten berücksichtigt werden müs- (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt sen. Wenn sich Umstände, die der Kalkulation zugrunde lagen, ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu ver- wesentlich ändern (z. B. Erhöhung der allgemeinen Lebenserwar- fügen, insbesondere mit befreiender Wirkung für uns Leistungen - 15 - [Seite 16] in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns auf Nachfrage unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nach- zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, weist. soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. (2) In den Fällen des § 19 Abs. (4) brauchen wir den Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns eine Anzeige in (4) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz (3) sind bei- Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) des bisherigen Berechtigten spielsweise Umstände, die für die Beurteilung vorliegt. • Ihrer steuerlichen Ansässigkeit, • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an § 19 Wer erhält die Versicherungsleistung? Ihrem Vertrag haben und • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer maßgebend sein können. Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten wir an Sie. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- Widerrufliches Bezugsrecht ort und der Wohnsitz. Weitere Einzelheiten können Sie den für Ihren Vertrag geltenden Steuerinformationen entnehmen. (1) Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls (5) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Un- Sie uns keine andere Person benannt haben, die bei Eintritt des terlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, Versicherungsfalls die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gilt Folgendes: erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zum Eintritt des Versi- Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden cherungsfalls können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländi- Nach Ihrem Tod kann das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine werden. steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. Unwiderrufliches Bezugsrecht (6) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absät- zen 3 und 4 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht (2) Sie können nur in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ausdrück- zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung lich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwider- unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen ruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben zur Verfügung gestellt haben. soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Be- zugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. § 21 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? Abtretung und Verpfändung (1) Ab dem zweiten Versicherungsjahr erhalten Sie von uns einmal (3) Sie können Ihre Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungs- jährlich eine Information zu Ihrem Vertrag. Sie können dieser Mit- vertrag auch an Dritte abtreten oder verpfänden, soweit derartige teilung den Wert der Ihnen gutgeschriebenen Anteileinheiten so- Verfügungen rechtlich möglich sind. wie den Wert des Deckungskapitals entnehmen. Sie können aber auch unabhängig von diesen Mitteilungen zu jeder anderen Zeit Anzeige den Wert des Deckungskapitals Ihrer Versicherung bei uns erfra- gen. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sowie eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen und Rechten aus (2) Der Wert einer Anteileinheit wird auch auf den Internetseiten der dem Versicherungsvertrag sind uns gegenüber nur und erst dann Fondsgesellschaften börsentäglich veröffentlicht. wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsneh- § 22 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert mer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie be- in Rechnung? reits zuvor Verfügungen (z. B. Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Wird aus von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Ver- waltungsaufwand verursacht, so können wir Ihnen die daraus ent- Rechtsübergang im Wege der Erbfolge stehenden Kosten als pauschale Abgeltungsgebühr in Rechnung stellen. (5) Gehen Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungsvertrag in- Die gültigen pauschalen Abgeltungsgebühren entnehmen Sie folge des Todes einer berechtigten Person auf deren Erben über, bitte den „Bestimmungen über Gebühren zur fondsgebundenen so können wir zum Nachweis des Erbrechts die Vorlage eines Rentenversicherung mit Garantieleistung“, die als Anhang beige- Erbscheines verlangen. fügt sind. Diese Bestimmungen sind Bestandteil dieser Bedingun- gen. § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift Sofern Sie uns nachweisen, dass die der pauschalen Abgel- und Ihres Namens? Sonstige Mitteilungs- tungsgebühr zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entwe- der dem Grunde nach nicht zutreffen oder die Kosten wesentlich pflichten. niedriger zu beziffern sind, entfällt sie bzw. wird – im letzteren Fal- le – entsprechend herabgesetzt. (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem § 23 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag An- Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In wendung? Welche Vertragssprache gilt? diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn (1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und land Anwendung. Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. (2) Die Vertragssprache ist Deutsch. (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. (1) entsprechend. (3) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, § 24 Wo ist der Gerichtsstand? Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei sich die örtliche gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz. Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zu- - 16 - [Seite 17] ständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnli- einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. chen Aufenthalt haben. Rechtsweg (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versi- (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- cherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das schreiten. für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine juris- Unser Beschwerdemanagement tische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem (6) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen- Sitz oder Ihrer Niederlassung. den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver- fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die uniVersa Lebensversicherung a.G. Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Kundenzufriedenheit Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sulzbacher Str. 1-7 Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen. 90489 Nürnberg Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben: § 25 Unter welchen Voraussetzungen können kundenzufriedenheit@universa.de die vorstehenden Bedingungen geändert werden? (1) Gemäß § 164 VVG können wir eine Bestimmung in den vorste- henden Bedingungen, welche durch höchstrichterliche Entschei- dung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden ist, durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrages notwendig ist oder das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. (2) Die neue Regelung nach Abs. (1) wird zwei Wochen, nachdem Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil. § 26 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge- wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. Versicherungsombudsmann (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds- mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir ha- ben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzuneh- men. (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http:// ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Versicherungsaufsicht (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön- nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de - 17 - [Seite 18] LVB-004 01.22 Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung mit Dynamik (Versicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung) §1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmä- §4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für ßige Erhöhung der Beiträge? die Erhöhung der Versicherungsleistungen? (1) Der Beitrag für diese Versicherung erhöht sich jährlich wie mit Ih- (1) Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages geltenden Be- nen vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert. dingungen und getroffenen Vereinbarungen, auch die Bezugs- rechtsverfügung, erstrecken sich ebenfalls auf die Erhöhung der (2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs- Versicherungsleistungen, soweit nicht in Abs. (2) etwas anderes leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. bestimmt ist. (3) Die Erhöhungen erfolgen längstens bis fünf Jahre vor Ablauf der (2) § 15 der „Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Beitragszahlungsdauer. Rentenversicherung mit Garantieleistung“ gilt auch für die Erhö- hungsversicherung. §2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträ- ge und Versicherungsleistungen? §5 Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt? (1) Die Erhöhungen der Beiträge und der Versicherungsleistungen (1) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns (Erhö- ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen. hungstermin). (2) Das Recht auf weitere Erhöhungen erlischt, wenn Sie mehr als (2) Sie erhalten vor dem Erhöhungstermin einen Nachtrag zum Versi- zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen cherungsschein über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus Gebrauch machen. der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. (3) Ist bei Ihrer Versicherung eine Stundung der Beiträge vereinbart, so erfolgen in dieser Zeit keine Erhöhungen. §3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versiche- rungsleistungen bzw. die erhöhten Beiträge? Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter1 der versicherten Person, der restlichen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit nach den Rech- nungsgrundlagen der bestehenden Versicherung. 1 Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. - 18 - [Seite 19] LVB-004 01.25 Besondere Bedingungen für die Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer aufgeschobenen klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung (BU-Opti) §1 Was ist versichert? (3) Das Optionsrecht können Sie nur innerhalb von sechs Monaten nach Beginn eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse, Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversi- spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres der versicherten cherung ohne erneute Gesundheitsprüfung Person, in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ausüben. Das Vorliegen eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse ist (1) Sie können während der Vertragslaufzeit dieser Zusatzversiche- uns innerhalb der in Satz 1 genannten Frist nachzuweisen. Zu rung für die versicherte Person eine Berufsunfähigkeitsversiche- diesem Zweck ist uns mit Ausübung des Optionsrechtes im Ori- rung nach den dann für das Neugeschäft geltenden Versiche- ginal bzw. als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen im Fall des rungsbedingungen und Annahmerichtlinien abschließen, ohne Buchstaben: dass eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet, sofern a) der Ausbildungsvertrag; - die versicherte Person das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, b) der Ausbildungsvertrag; - nicht schwerbehindert nach Abs. (7) b) oder pflegebedürftig c) die Ernennungsurkunde; nach Abs. (7) a) ist und d) ein Nachweis über die erfolgreiche Beendigung der Fach- - keine schwere Krankheit nach Abs. (7) c) vorliegt. schul-, Fachhochschul- bzw. Hochschulausbildung und der Arbeits- / Dienstvertrag bzw. die Gewerbeanmeldung (bei Frei- Das Optionsrecht gilt für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit: beruflern: die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Fi- nanzamt); - einer vollständigen Beitragsbefreiung, e) ein Ausweisdokument (Kinderreisepass, ePass oder Personal- - einer versicherten Jahresrente in Höhe von bis zu 15.000 EUR ausweis) sowie eine Bestätigung über den Schülerstatus. und Wird eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse inner- - einer maximalen Vertragslaufzeit bis zum rechnungsmäßigen1 halb der Frist nach Abs. (3) Satz 1 nachgewiesen, beginnt die 67. Lebensjahr der versicherten Person. Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Ersten des Monats, der auf den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechtes folgt. Wird Die Ausübung des Optionsrechtes ist möglich, wenn die versi- der Nachweis nicht innerhalb der Frist nach Abs. (3) Satz 1 er- cherte Person nachweislich: bracht, erlischt das Optionsrecht für das jeweilige Ereignis. a) eine betriebliche Berufsausbildung (duales System) in einem (4) Nach Ausüben des Optionsrechtes errechnet sich der Beitrag staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in der eine Ausbil- für die Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere nach dem dungsvergütung gewährt wird, beginnt oder dann für das Neugeschäft geltenden Tarif des Versicherers, dem Versicherungsumfang, dem ausgeübten Beruf und dem dann er- b) eine schulische Berufsausbildung mit staatlich anerkanntem reichten Eintrittsalter der versicherten Person. Abschluss, in der eine Ausbildungsvergütung gewährt wird, beginnt oder (5) - unbesetzt - c) eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst als Beamter auf Wi- (6) Kapitalzahlung bei Invalidität derruf beginnt oder a) Sie haben das Recht unter den Voraussetzungen des Absatz d) nach erfolgreich abgeschlossener Fachschul-, Fachhoch- (10), eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 30.000 EUR schul- bzw. Hochschulausbildung erstmalig ein nicht nur ge- zu verlangen, wenn ringfügiges Beschäftigungsverhältnis beginnt bzw. erstmalig eine nicht nur geringfügige selbstständige oder freiberufliche - eine unfreiwillige Verletzung oder Erkrankung bei der ver- Tätigkeit aufnimmt. Als Maßstab für die Geringfügigkeit gelten sicherten Person die Regelungen des § 8 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB - nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten ab Versiche- IV) oder rungsbeginn, - während der Vertragslaufzeit dieser Zusatzversicherung das 15. Lebensjahr vollendet hat - nach Vollendung des 2. Lebensjahres und vor Vollendung des 30. Lebensjahres und zu diesem Zeitpunkt Schüler an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II ist. zur Invalidität im Sinne des Abs. (7) führt und die versicherte Person einen Zeitraum von 30 Tagen nach Eintritt der Invalidi- Als allgemeine Schulen gelten allgemeinbildende und berufliche tät überlebt. Schulen in staatlicher, privater oder kirchlicher Trägerschaft. All- gemeine Schulen in der Sekundarstufe I sind Hauptschulen, Re- Die Wartezeit von drei Monaten gilt nicht, wenn die Invalidität alschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, allgemeine Schulen im Sinne des Abs. (7) durch einen Unfall im Sinne des Abs. (6) in der Sekundarstufe II sind die gymnasiale Oberstufe an einem b) Satz 2 und 3 verursacht wurde. Gymnasium, beruflichem Gymnasium, Fachgymnasium oder an einer Gesamtschule sowie Berufsfachschulen, Fachoberschulen Bei Kapitalzahlung endet diese Zusatzversicherung und damit und Berufsoberschulen. das Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsver- sicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung (s. § 2 b)). Wenn zum Zeitpunkt der Optionsausübung im Rahmen unserer Produktpalette mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen ver- b) Tritt Invalidität im Sinne des Abs. (7) vor Vollendung des 2. Le- fügbar sind, gilt das Optionsrecht für eine Berufsunfähigkeitsver- bensjahres ein, kann eine Kapitalzahlung nur verlangt werden, sicherung, die nicht nach Berufsgruppen unterscheidet. wenn die Invalidität im Sinne des Abs. (7) Folge eines Unfal- les im Sinne dieser Bedingung ist und die versicherte Person (2) - entfällt - einen Zeitraum von 30 Tagen nach Eintritt der Invalidität über- lebt. § 3 gilt entsprechend. 1 Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. - 19 - [Seite 20] - Kutane Lymphome, außer bei Behandlung mittels Chemo- Ein Unfall im Sinne dieser Bedingung liegt vor, wenn die ver- therapie und/oder Bestrahlung sicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheits- - Mikroinvasives Karzinom der Brust (histologisch klassifi- schädigung erleidet. ziert als T1mic), außer bei Behandlung mittels Mastekto- mie, Chemotherapie oder Bestrahlung Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung der versicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk - Mikroinvasives Karzinom der Zervix Uteri (histologisch verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln ge- klassifiziert als Stadium IA1), außer bei Behandlung mit- zerrt oder zerrissen werden. tels Hysterektomie, Chemotherapie oder Bestrahlung (7) Invalidität im Sinne dieser Bedingungen liegt vor bei: - Chronisches Nierenversagen – mit regelmäßiger Blutwä- sche; a) Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 (Pflegegrad II bis V) Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der Fassung Chronisches und irreversibles Versagen beider Nieren, auf- vom 01.01.2025. Bei Pflegegrad I liegt keine Invalidität im Sin- grund dessen eine regelmäßige Blutwäsche (Hämodialyse ne dieser Bedingungen vor. oder Peritonealdialyse) durchgeführt werden muss. Die Notwendigkeit der Dialysebehandlung muss durch einen Wir sind berechtigt, den Zeitpunkt des Eintritts der Pflegebe- Facharzt für Nephrologie bestätigt werden. Das versicherte dürftigkeit selbst zu prüfen. Ereignis tritt mit Beginn der Dialysebehandlung ein. b) einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind: (Schwerbehinderung) im Sinne des § 2 Abs. (2) Neuntes Buch Akutes, reversibles Nierenversagen mit vorübergehender Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der Fassung vom 01.01.2025. Dialysepflichtigkeit. Danach sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie - Organ- oder Knochenmarkstransplantation; ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Be- schäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 dieses Versichert ist die erfolgte allogene oder isogene Transplan- Gesetzes rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbu- tation von ches haben. - Herz, Wir sind berechtigt, den Zeitpunkt des Eintritts des Grads der - Niere, Behinderung selbst zu prüfen. - Leber (einschließlich Leberteiltransplantation), - Lunge (einschließlich Lungenteiltransplantation), c) Schwerer Krankheit (Dread Disease); - Knochenmark (allogene Stammzelltransplantation mit vor- heriger Knochenmarksablation), Als schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen gelten: - Dünndarm oder - Bauchspeicheldrüse - Krebs – mit Ausnahme von Frühstadien von einem Spender auf die versicherte Person. Diagnose eines bösartigen Tumors (Krebs), der durch un- kontrolliertes Wachstum maligner Zellen, Eindringen in um- Die Transplantation von Gesicht (partiell und komplett), liegendes Gewebe sowie einer Tendenz zur Metastasierung Hand, Arm oder Bein (sogenannte composite tissue allograft gekennzeichnet ist. In die Deckung eingeschlossen sind transplants) sind ebenfalls gedeckt. Die Durchführung und Leukämien, bösartige Tumore des Lymphsystems (maligne Notwendigkeit der Transplantation muss durch einen Fach- Lymphome) und das myelodysplastische Syndrom. Die Dia- arzt bestätigt und durch entsprechende Befunde begründet gnose muss durch eine feingewebliche Untersuchung (His- werden. tologie) gesichert und von einem Facharzt bestätigt werden. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind: Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind nachfolgen- de frühe Krebsstadien oder Krebsvorstufen: - Transplantation von anderen Organen, Körperteilen oder Geweben (einschließlich der Kornea) - Jeder Tumor, der histologisch als prämaligne, nicht-inva- siv oder als Carcinoma in situ (einschließlich des ductalen - Transplantation von Inselzellen des Pankreas Carcinoma in situ der Brust) eingestuft wird - Transplantation von Stammzellen mit Ausnahme der - Prostatakrebs, der histologisch nicht einen Gleason-Score Knochenmarkstransplantation über 6 oder nicht ein klinisches TNM-Stadium von mindes- tens T2N0M0 aufweist (8) Fachärzte im Sinne dieser Bedingungen sind approbierte Fach- ärzte, die in Deutschland niedergelassen oder in einem Kranken- - Chronisch lymphatische Leukämie im Stadium Binet A haus tätig sind. Wir können auch auf Antrag Ärzte, die in einem anderen Staat eine Zulassung besitzen, als Facharzt im Sinne - Basalzellkarzinom (Basaliom) und Plattenepithelkarzi- dieser Bedingungen anerkennen. nom der Haut sowie das maligne Melanom Stadium IA (T1aN0M0) (9) Bis zu unserer Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die Beiträge für diese Zusatzversicherung in voller Höhe wei- - Schilddrüsenkrebs mit einer Tumorgröße von weniger ter entrichten; zu viel gezahlte Beiträge werden wir jedoch bei An- als 1 cm Durchmesser und histologisch klassifiziert als erkennung der Leistungspflicht zurückzahlen. T1N0M0 (10) Abweichend von der Bezugsberechtigung der Hauptversi- - Papilläres Mikrokarzinom der Blase histologisch klassifi- cherung darf die Kapitalauszahlung nur an folgende Perso- ziert als Ta nen gehen: - Monoklonale Gammopathie unklarer Signifikanz - die versicherte Person, - ein (naher) Angehöriger der versicherten Person nach § 7 - Polyzythämia rubra vera und essentielle Thrombozythä- Pflegezeitgesetz bzw. § 15 Abgabenordnung, mie - der oder die gesetzliche(n) Vertreter der versicherten Person oder - MALT-Lymphom des Magens bei ausschließlicher Be- - ein Treuhänder der versicherten Person. handlung mittels Helicobacter-Eradikation Die Einschränkung der Bezugsrechtsbestimmung liegt im - Gastrointestinaler Stromatumor (GIST) im Stadium 1 oder Sinn und Zweck dieser Versicherung. 2 nach der AJCC-Klassifikation (11) - unbesetzt - - 20 - [Seite 21] §2 Wann endet diese Zusatzversicherung? a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Invalidität; Diese Zusatzversicherung endet: b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person ge- genwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, a) mit dem Beginn der Berufsunfähigkeitsversicherung nach über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer wirksamer Ausübung des Optionsrechtes nach § 1 Abs. (3); des Leidens; b) bei Wahl der Kapitalzahlung 30 Tage nach dem Invalidität nach c) Ihre Erklärung, dass Sie die Kapitalzahlung wählen und da- § 1 Abs. (7) bis (9) eingetreten ist; durch das Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähig- keitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung aufge- c) bei Ableben der versicherten Person; ben; d) mit Wirksamwerden der Kündigung; bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich: e) mit Vollendung des 30. Lebensjahres der versicherten Person. d) der Bescheid über die Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialge- setzbuch der Pflegekasse bzw. der Pflegeversicherung; §3 In welchen Fällen ist der Anspruch auf die e) eine Darstellung der Ursachen für den Eintritt der Pflegebe- Kapitalzahlung bei Invalidität ausgeschlossen? dürftigkeit; (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht – mit Ausnahme f) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehandler, die von § 1 Abs. (6) b) – unabhängig davon, wie es zu der Invalidität die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder behandelt gekommen ist. oder untersucht haben, über Art und Umfang der Pflegebedürf- tigkeit; (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Invalidität verursacht ist: g) eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit a) durch Unfälle auf Grund von Geistes- und Bewusstseinsstö- der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege; rungen, soweit diese auf Trunkenheit oder suchterzeugenden Mitteln beruhen, sowie durch Krankheiten, die durch suchter- h) gegebenenfalls andere Leistungsbescheide des Versiche- zeugende Mittel verursacht wurden. Es besteht jedoch Ver- rungsträgers der gesetzlichen oder privaten Pflegeversiche- sicherungsschutz, wenn die versicherte Person das 12. Le- rung. bensjahr noch nicht vollendet hat; bei Schwerbehinderung zusätzlich: b) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unru- i) der Bescheid des Versorgungsamts über die Schwerbehinde- hestifter teilgenommen hat; wir werden jedoch leisten, wenn rung. die Ursache der Invalidität in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, denen bei schwerer Krankheit zusätzlich: die versicherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb Deutschlands ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei- j) ausführliche Berichte der Fachärzte aus dem jeweiligen medi- ligt war; zinischen Fachgebiet, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben zur Bestäti- c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch gung des Vorhandenseins einer schweren Krankheit unter An- eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Per- gabe der vollständigen wissenschaftlichen Diagnosen und der son; erhobenen Befunde. d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit, absichtliche Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Anspruchserhebende Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns je- zu tragen. doch nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krank- (2) Wir können außerdem - dann allerdings auf unsere Kosten - wei- hafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind, tere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte werden wir leisten; sowie notwendige Nachweise verlangen, insbesondere zusätzli- che Auskünfte und Aufklärungen. e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versi- cherungsnehmer, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Sorge- berechtigter vorsätzlich die Invalidität der versicherten Person §5 Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungs- herbeigeführt haben; pflicht nach § 4? f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 von Ihnen, der ver- von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder sicherten Person, deren gesetzlicher Vertreter oder dem An- den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung spruchserhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, so- Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung fern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhält- zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungs- nis zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass bedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. Der führt, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Versicherungs- Anspruch auf Kapitalzahlung bei Invalidität bleibt jedoch insoweit leistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von einem bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt wird. oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch (3) Im Übrigen bestehen spezielle Ausschlüsse und Einschränkun- gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hinge- gen für einzelne Krankheiten. Diese Ausschlüsse und Einschrän- wiesen haben. kungen sind unter der Definition der einzelnen Krankheit in § 1 Abs. (7) c) aufgeführt. §6 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversiche- rung? §4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beach- ten, wenn eine Kapitalzahlung bei Invalidität (1) Die Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie verlangt wird? kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, er- (1) Wird wegen Invalidität nach § 1 Abs. (7) bis (9) die Kapitalzahlung lischt auch diese Zusatzversicherung ohne Anspruch auf einen verlangt, so sind uns unverzüglich folgende Unterlagen im Origi- Rückkaufswert oder eine beitragsfreie Leistung. nal bzw. als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen: - 21 - [Seite 22] (2) Die Zusatzversicherung können Sie für sich allein kündigen. Bei Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut- Kündigung erlischt diese Zusatzversicherung ohne Anspruch auf schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, einen Rückkaufswert oder eine beitragsfreie Leistung. ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnom- men. Die Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom (3) Wird die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt, so erlischt die- Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwort- se Zusatzversicherung ohne Anspruch auf einen Rückkaufswert lichen Aktuars festgelegt (Überschussdeklaration). Dabei achtet oder eine beitragsfreie Leistung. er darauf, dass die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt. Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des §7 Wie sind Sie an unseren Überschüssen be- Überschusses. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in teiligt? unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern. Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Über- Ab Versicherungsbeginn erhält Ihre Zusatzversicherung eine schüssen und ggf. an den Bewertungsreserven (Überschussbe- Überschussbeteiligung in Form einer Erhöhung der Kapitalzah- teiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch lung bei Invalidität im Sinne dieser Bedingungen. Der Erhöhungs- Null Euro betragen. betrag der Kapitalzahlung wird jährlich neu festgesetzt. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, (3) Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir die- • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss se Ihrem Vertrag zu? unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwen- den (Abs. (1)), Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtli- • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. (2)), chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti- • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem gen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei Vertrag zuordnen (Abs. (3)), wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertra- ges nicht garantieren können (Abs. (4)) und Die Höhe der Bewertungsreserven wird jährlich neu ermittelt. Bei • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Abs. Wahl der Kapitalauszahlung bei Invalidität (§ 1 Abs. (6)) sowie (5)). bei Beendigung der Zusatzversicherung aufgrund Vollendung des 30. Lebensjahres der versicherten Person (§ 2 Buchstabe e)) be- (1) Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen teiligen wir Sie an den Bewertungsreserven. Die Beiträge dieser Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir Versicherung sind so kalkuliert, dass sie für die Deckung von In- diesen? validisierung und des Risikos der späteren BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen benötigt werden. Für die Bildung von Kapital- Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres erträgen stehen deshalb keine oder allenfalls geringfügige Beträ- Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und ge zur Verfügung, sodass auch keine oder nur geringfügige Be- aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres- wertungsreserven entstehen. Da die Ermittlung und rechnerische abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für Zuordnung der Bewertungsreserven auf die einzelnen Versiche- die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge rungsverträge nach einem verursachungsorientierten Verfahren zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen zu erfolgen hat, ergibt sich für BU-Opti-Versicherungen praktisch Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min- keine Beteiligung an den Bewertungsreserven. destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest- zuführungsverordnung). Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent- Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses fällt. führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe- (4) Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn nicht garantieren? der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankun- gen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück- Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be- die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hier- des versicherten Risikos, des Kapitalmarkts und der Kosten. Die von mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garan- tiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung (5) Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht. Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr- Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherun- lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auch auf gen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversiche- unserer Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht rungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgrup- können Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern. pen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erst- mals ein Jahr nach Vertragsbeginn. Dabei berücksichtigen wir die (2) Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? Überschussbeteiligung Ihres Vertrages. Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu §8 Wann kann der Beitrag angepasst werden? bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinnverbände. Ihre Zusatzversicherung gehört zum Gewinnverband „Invaliditäts-Zu- (1) Gemäß § 163 VVG sind wir berechtigt, bei einer nicht nur vorüber- satzversicherung-2025“ im Abrechnungsverband „Übrige Tarife, gehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungs- aber ohne Sonstige Lebensversicherung“ in der Bestandsgruppe bedarfs gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbarten „Inlandsgeschäft / Einzelversicherung mit Überschussbeteiligung, Beitrags, auch für bestehende Versicherungen den Beitrag für bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsunternehmen getra- diese Zusatzversicherung entsprechend den berichtigten Berech- gen wird“. nungsgrundlagen neu festzusetzen. Voraussetzung ist, dass der neu festgesetzte Beitrag angemessen und erforderlich ist, um die Sie ist grundsätzlich gesondert am Überschuss des Abrechnungs- dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleis- verbandes beteiligt. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie ten und ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen die Bestandsgruppen und Gewinnverbände zu seiner Entstehung und die oben genannten Voraussetzungen für die Änderung über- beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinn- prüft und bestätigt hat. verband nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, be- steht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. Die Neufestsetzung des Beitrages ist insoweit ausgeschlossen, als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder - 22 - [Seite 23] Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordentli- cher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrund- lagen hätte erkennen müssen. (2) Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung des Beitra- ges nach Abs. (1) die Versicherungsleistung entsprechend herab- gesetzt wird. (3) Beitragsänderungen und die Herabsetzung der Versicherungs- leistung werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herabsetzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt. (4) Die Mitwirkung des Treuhänders nach Abs. (1) entfällt, wenn die Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versicherungsleis- tung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. (5) Sind Sie mit der Zahlung des neu festgesetzten Beitrages nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Benachrichtigung diese Zusatzversicherung mit soforti- ger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Fäl- ligkeit des neu festgesetzten Beitrages. §9 Welche Regelungen gelten sonst noch? Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, fin- den die "Allgemeine Bedingungen für die klassische Rentenver- sicherung" bzw. sofern dieser Tarif zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen wurde, die "Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung" oder bei Abschluss zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistung die „Allgemeine Bedingungen für die fonds- gebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung“ sinngemäß Anwendung. - 23 - [Seite 24] LVB-004 01.22 Bestimmungen über Gebühren zur fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistung Diese Bestimmungen sind Bestandteil der Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen. • Rückläufer im Lastschriftverfahren (sofern vom Kunden zu vertreten) Kosten, die der uniVersa von Dritten Inkasso • schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von in Rechnung gestellt werden Folgebeiträgen, Verzug von Beiträgen 1 % des Anlageguthabens, Abgänge • Übertragung der Fondsanteile bei Rentenbeginn max. 150 EUR • Bearbeitung von Teilauszahlungen während 2 % des Auszahlungsbetrags, Verwaltungsvorgänge der Rentenbezugszeit mind. 150 EUR • Wiederinkraftsetzung 75 EUR Werden mehrere Geschäftsvorfälle zeitlich zusammenhängend in Anspruch genommen, wird die jeweils höchste Einzelgebühr erhoben. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem jeweiligen Gebührensatz (pauschale Abgeltungsgebühr) zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder die Kosten wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt er bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herab- gesetzt. [Seite 25] Sitz der Gesellschaft: Nürnberg Registergericht: Nürnberg, HRB 355 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Aufsichtsrat Karl-Bernd Telger (Vors.) Vorstand Frank Sievert (Sprecher), Jutta Holzmann, Stefan Krause, Dr. Marco Wimmer Hauptverwaltung Nürnberg Sulzbacher Straße 1-7 90489 Nürnberg Telefon: +49 911 5307-0 E-Mail: info@universa.de Internet: www.universa.de
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