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Versicherungsmakler / Private Rentenversicherung / Bedingungsarchiv

Württembergische PrivatRente Genius: die Bedingungen im Volltext

Fondsgebundene Rente mit wählbaren Garantien (klassische Garantie, Beitragsgarantie bis 90 Prozent, Garantieplan, Ablaufmanagement), garantiertem Rentenfaktor mit Günstigerprüfung, Rentenwahlphase von 55 bis 85 und stornofreien Entnahmen bis 20.000 Euro im Jahr.

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Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)ja„Die Anlage kann auch ausschließlich klassisch oder in Fonds erfolgen.“§ 4 Abs. 1, Seite 6
Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds)ja„Kapital, das nicht zur Absicherung der Garantie (siehe § 1) benötigt wird, legen wir in den von Ihnen gewählten Fonds an.“A Begriffsbestimmungen, Freie Fonds, Seite 2
Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)ja„Das Gesamt-Guthaben kann vor Rentenbeginn in die folgenden Komponenten angelegt werden:“§ 4 Abs. 2, Seite 6
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)ja„Sie können einen Prozentsatz der Summe der vereinbarten Beiträge wählen. Der ... sich daraus ergebende Betrag ist Ihnen zum vorgemerkten Rentenbeginn garantiert.“§ 1 Abs. 1 b), Seite 3
Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbarja„Vor dem vorgemerkten Rentenbeginn können Sie diese Garantie-Vereinbarung anpassen.“§ 5 Abs. 5, Seite 8
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)ja„Dieser beträgt vor dem Rentenbeginn 0,00 %. Für die garantierte Mindestrente und den garantierten Rentenfaktor beträgt er 1,0 %.“§ 26, Seite 25
Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben)ja„Wir garantieren Ihnen bereits bei Vertragsabschluss einen Rentenfaktor zum Rentenbeginn.“§ 1 Abs. 3 b), Seite 3
Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel)keine„Die erreichte garantierte Rente ist in der absoluten Höhe hiervon nicht betroffen.“§ 26, Seite 25
Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagenja„Zum Rentenbeginn vergleichen wir die in a) und b) beschriebenen Renten. Die höhere bezeichnen wir als erreichte garantierte Rente.“§ 1 Abs. 3 c), Seite 3
Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregeltja„Wir beteiligen Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung).“§ 8 Abs. 1, Seite 11
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)ja„Sie können jeden Monat eine Übertragung kostenlos vornehmen.“§ 6 Abs. 2 c), Seite 9
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließenja„sind wir berechtigt, den Fonds durch einen anderen zu ersetzen.“§ 27 Abs. 1, Seite 25
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn)ja„Wenn Sie sich für das Ablaufmanagement entschieden haben, wird die Guthabengarantie in den letzten 5 Jahren vor dem vorgemerkten Rentenbeginn stufenweise angehoben.“§ 5 Abs. 3, Seite 8

Rentenbeginn und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn)ja„Sie können den Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahlphase verschieben“§ 2 Abs. 3, Seite 5
Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„Die versicherte Person ist mindestens 55 Jahre alt.“§ 2 Abs. 2 a), Seite 5
Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„Sie endet am Jahrestag des vorgemerkten Rentenbeginns, an dem die versicherte Person 85 Jahre alt ist (spätestmöglicher Rentenbeginn).“A Begriffsbestimmungen, Rentenwahlphase, Seite 2
Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente)ja„Anstelle der Rentenzahlungen können Sie zum Rentenbeginn die vollständige Auszahlung einer Kapitalabfindung verlangen“§ 1 Abs. 7, Seite 4
Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginnja„Der Antrag auf Kapitalabfindung ist uns spätestens 8 Wochen vor dem Rentenbeginn in Textform zugegangen.“§ 1 Abs. 7 a), Seite 4
Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente)ja„Sie können zum Rentenbeginn einmalig eine Teilkapitalabfindung in Anspruch nehmen“§ 1 Abs. 8, Seite 4
Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter)ja„Sie können bei Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit für die Rentenbezugszeit mit uns vereinbaren.“§ 1 Abs. 10, Seite 4
Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginnnicht geregelt
Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezugja„Haben Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung vereinbart, so wird diese auf die versicherte Rente und die erreichte garantierte Rente angewandt.“§ 1 Abs. 5, Seite 4
Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text)ja, bis zur Versicherungssumme„Wenn sich eine Monatsrente von 1 % oder weniger der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV ergibt“§ 1 Abs. 6, Seite 4
Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit)nicht geregelt
Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitragnicht geregelt
Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert)nein„Ab Rentenbeginn ist Ihr Guthaben vollständig im Sicherungsguthaben angelegt.“§ 4, Seite 7

Tod und Hinterbliebene

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, zahlen wir das vorhandene Gesamt-Guthaben.“§ 1 Abs. 9, Seite 4
Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„Wenn Sie eine klassische Garantie vereinbart haben, zahlen wir mindestens den Wert der Mindestanlage im Sicherungsguthaben.“§ 1 Abs. 9, Seite 4
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent)ja„Ist eine Todesfall-Zusatzversicherung eingeschlossen, zahlen wir bei Tod der versicherten Person vor dem vorgemerkten Rentenbeginn mindestens die garantierte Todesfall-Leistung.“§ 1 Abs. 9, Seite 4
Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartnernicht geregelt
Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinderja„Nach einer Beitragsfreistellung entfällt eine Waisen-Zusatzversicherung.“§ 16 Abs. 3, Seite 17
Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)ja„Sie können das Bezugsrecht für zukünftige Leistungen jederzeit ändern.“§ 11 Abs. 2, Seite 15
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)nicht geregelt

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustja„Wenn Sie Ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:“§ 15 Abs. 1, Seite 17
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)ja„Sie können eine Stundung der Beiträge für bis zu 12 Monate verlangen.“§ 15 Abs. 2, Seite 17
Beitragsreduzierung während der Laufzeitja„Sie können die Reduzierung Ihrer Beiträge verlangen.“§ 15 Abs. 4, Seite 17
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter)ja„Sie können jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode in Textform verlangen, zukünftig von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden.“§ 16 Abs. 1, Seite 17
Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)ja, bis 250 €„Jede Zuzahlung beträgt mindestens 250 EUR.“§ 18 Abs. 2, Seite 19
Teilentnahmen vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Sie können vor dem Rentenbeginn jederzeit zum Schluss des laufenden Monats Geld aus Ihrem Vertrag entnehmen.“§ 7 Abs. 2, Seite 10
Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfungja„Haben Sie eine Dynamik mit uns vereinbart, erhöhen sich die Beiträge für diesen Vertrag einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz.“BB planmäßige Erhöhung § 1 Abs. 1 a), Seite 28
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchkeine„Auch wenn Sie mehreren Erhöhungen nacheinander widersprochen haben, bleibt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen bestehen.“BB planmäßige Erhöhung § 2 Abs. 1, Seite 28
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatzja„Eine Erhöhung der Beiträge ist nur möglich, wenn Folgendes gilt: Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfähigkeit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetreten“§ 17 Abs. 3 a), Seite 18
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungja, bis zur Versicherungssumme„Dieses beträgt maximal 90 % des garantierten Rückkaufswertes.“§ 7 Abs. 1, Seite 10
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)ja„Änderung des Versicherungsnehmers“§ 21, Seite 21

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)nicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Sie können Ihre Versicherung vor dem Rentenbeginn jederzeit zum Schluss des laufenden Monats ganz oder teilweise kündigen.“§ 22 Abs. 1, Seite 21
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Der Rückkaufswert ist das bei Kündigung vorhandene Gesamt-Guthaben des Versicherungsvertrages.“§ 22 Abs. 2, Seite 21
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungja„Er setzt sich zusammen aus einem Stornoabzug „Kollektiv“ ... einem Stornoabzug „Zinsänderung“.“§ 22 Abs. 5, Seite 22
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)ja„Dies tun wir über 5 Jahre, höchstens bis zum vorgemerkten Rentenbeginn und höchstens über die Beitragszahlungsdauer.“§ 20 Abs. 2, Seite 20
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Die Höhe der Kosten können Sie den Individuellen Vertragsinformationen entnehmen.“§ 20 Abs. 1, Seite 20
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pauseja„Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung wieder in Kraft setzen, um Ihre Leistungen wieder zu erhöhen.“§ 16 Abs. 4, Seite 18
Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieternicht geregelt
Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente)nein„Ansprüche aus dieser Versicherung können abgetreten und verpfändet werden.“§ 11 Abs. 4, Seite 15

Förderung und Rahmen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetznicht geregelt
Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen)nicht geregelt
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich)nicht geregelt
Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflichtnicht geregelt
PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zinsnicht geregelt
Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen)nicht geregelt
Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherungkeine„Dieser Paragraf gilt nur für eine ggf. eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Waisen-Zusatzversicherung bzw. Todesfall-Zusatzversicherung mit konstanter Todesfall-Leistung.“§ 25 Abs. 1, Seite 23
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhennicht geregelt
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffennicht geregelt
Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlungja„Eine amtliche Bescheinigung darüber, dass die versicherte Person noch lebt“§ 9 Abs. 2 b), Seite 15
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt
Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsseja„Vor dem Rentenbeginn erhalten Sie von uns jährlich eine Mitteilung über den Stand Ihrer Versicherung.“§ 28 Abs. 1, Seite 26

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: AVB PrivatRente Genius
[Seite 1] Gültig ab 01.06.2026 Württembergische Genius Vorsorge VI. Kosten 20 und Karlsruher Genius Vorsorge § 20 Wie werden die Kosten verrechnet? § 21 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech- nung? Versicherungsbedingungen für die VII. Vorzeitige Beendigung 21 PrivatRente Genius mit aufgeschobe- § 22 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? ner Rentenzahlung und Anlageoption in VIII. Ihre Obliegenheiten 23 Fonds § 23 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche- rungsverhältnis beziehen? § 24 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie zu Sehr geehrte Kundin, berücksichtigen? sehr geehrter Kunde, § 25 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Die nachfolgenden Bedingungen informieren Sie über die Regelun- IX. Sonstiges 25 gen, die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns gel- § 26 Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur Be- ten. rechnung Ihrer Beiträge und Leistungen? § 27 Was geschieht, wenn ein Fonds geschlossen oder auf- Die in den Bedingungen aufgeführten Rechte und Pflichten betref- gelöst wird? fen vorrangig den Versicherungsnehmer. § 28 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? § 29 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Ihre § 30 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns Württembergische Lebensversicherung AG einmal nicht zufrieden sind? § 31 Wo ist der Gerichtsstand? § 32 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? Inhaltsverzeichnis C Abkürzungen für Gesetze und Verordnun- A Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versiche- gen rung B Versicherungsbedingungen I. Leistungsbeschreibung und Versiche- rungsschutz 3 A Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versicherung §1 Welche Leistungen erbringen wir? §2 Wie können Sie Ihren Rentenbeginn flexibel gestal- Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleich- ten? tern, möchten wir Ihnen vorab einige Begriffe erläutern. §3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Anlagebeiträge II. Kapitalanlage 6 Als Anlagebeiträge bezeichnen wir die Beiträge abzüglich Kosten §4 Was sind die Grundsätze dieser Rentenversicherung? und gegebenenfalls Risikobeiträge. Die Anlagebeiträge stehen für §5 Wie können Sie Ihre Garantien anpassen? Ihre Kapitalanlage zur Verfügung. §6 Wie können Sie Ihre freien Fonds wählen? §7 Wie können Sie einen auftretenden Kapitalbedarf de- Aufschubdauer cken? Die Aufschubdauer ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum spätestmöglichen Rentenbeginn. III. Überschussbeteiligung 11 §8 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? Beitragsgarantie Mit der Beitragsgarantie können Sie festlegen, wie viel Prozent IV. Leistungsauszahlung 15 Ihrer Beitragssumme zum vorgemerkten Rentenbeginn garantiert §9 Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen vorhanden sein sollen. Nähere Informationen finden Sie in § 1 Ab- beantragen? satz (1) b). § 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 11 Wer erhält die Versicherungsleistung? § 12 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen? Beiträge Als Beiträge bezeichnen wir die gemäß Zahlungsweise verein- V. Beitragszahlung 16 barten Beiträge. Sofern nicht anders beschrieben, fallen darun- § 13 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? ter auch ein Einmalbeitrag und eine Zuzahlung bei Vertragsab- § 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzei- schluss. Wenn wir von bereits eingezahlten Beiträgen oder der tig zahlen? Beitragssumme sprechen, fallen darunter auch gegebenenfalls § 15 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwie- geleistete Zuzahlungen. rigkeiten? § 16 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel- Bewertungsreserven len? Bewertungsreserven tragen dazu bei, Schwankungen an den Ka- § 17 Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen? pitalmärkten auszugleichen. Sie entstehen, wenn der Marktwert § 18 Wie können Sie Ihre Leistungen durch Zuzahlungen einer Kapitalanlage über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. erhöhen? Haben wir beispielsweise eine Immobilie zum Preis von § 19 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversiche- 1.000.000 EUR gekauft, so wird die Immobilie mit diesem Wert rungsoption? in der Bilanz ausgewiesen. Beträgt der Wert der Immobilie zum FL182 – 21953 Seite 1 von 29 [Seite 2] Bilanzstichtag 1.200.000 EUR, so entstehen hieraus Bewertungs- Rentenbeginn reserven in Höhe von 200.000 EUR. An unseren Bewertungsre- Nachfolgend verwenden wir den Begriff „vorgemerkter Rentenbe- serven beteiligen wir Sie. Nähere Informationen finden Sie in § 8. ginn“, wenn wir den bei Vertragsabschluss vorgemerkten Renten- beginn meinen. Wir sprechen vom Rentenbeginn, wenn wir un- Bezugsberechtigter ter Berücksichtigung der Ihnen eingeräumten Optionen zur Ge- Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Versiche- staltung des Rentenbeginns nicht nur den bei Vertragsabschluss rungsleistungen erhalten soll. Diese Person hat dann ein Bezugs- vorgemerkten Rentenbeginn meinen. Nähere Informationen hier- recht und wird als Bezugsberechtigter bezeichnet. Nähere Infor- zu finden Sie in § 2. mationen hierzu finden Sie in § 11. Rentenbezugszeit Deckungsrückstellung Die Rentenbezugszeit ist der Zeitraum ab Rentenbeginn, in dem Die Deckungsrückstellung ist eine Reserve. Diese bilden Lebens- wir die Rente an den Bezugsberechtigten auszahlen. versicherer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Sie entspricht dem Betrag, Rentenfaktor der bereitgestellt werden muss, um zusammen mit den künftigen Ein Rentenfaktor gibt die Rente gemäß der vereinbarten Renten- Beiträgen und Zinsen die garantierten Versicherungsleistungen zahlweise an, die aus je 10.000 EUR Gesamt-Guthaben finanziert und die Kosten zu finanzieren. werden kann. Die Rente errechnet sich folgendermaßen: Gesamt- Guthaben dividiert durch 10.000 und multipliziert mit dem Ren- Freie Fonds tenfaktor. In diesen Bedingungen wird unterschieden zwischen Kapital, das nicht zur Absicherung der Garantie (siehe § 1) benö- dem garantierten Rentenfaktor und dem bei Rentenbeginn gülti- tigt wird, legen wir in den von Ihnen gewählten Fonds an. Diese gen Rentenfaktor. Letzterer wird bei Rentenbeginn mit den dann Fonds bezeichnen wir als freie Fonds. Ist keine Garantie verein- gültigen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rechnungszins) bart, wird das Kapital vollständig in den freien Fonds angelegt. berechnet. Dabei verwenden wir die zu Versicherungsbeginn fest- Informationen zu den freien Fonds finden Sie in § 4 und § 6. gelegten Kosten für die Rentenbezugszeit. Garantie Rentenwahlphase Als Garantie bezeichnen wir ein vereinbartes Garantie-Guthaben Die Rentenwahlphase beginnt mit dem vorgemerkten Rentenbe- oder eine garantierte Todesfall-Leistung in der Aufschubdauer. ginn. Sie endet am Jahrestag des vorgemerkten Rentenbeginns, Nähere Informationen finden Sie in § 1 Absätze (1) und (9). an dem die versicherte Person 85 Jahre alt ist (spätestmöglicher Rentenbeginn). Vor dem vorgemerkten Rentenbeginn können Sie Garantie-Guthaben den Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahlphase verschieben. Sie können ein Garantie-Guthaben mit uns vereinbaren (siehe § 1 Nähere Informationen finden Sie in § 2. Absatz (1)). Dieser Betrag steht zum vorgemerkten Rentenbeginn garantiert zur Verfügung. Bis zum Rentenbeginn können Sie ein Risikobeiträge Garantie-Guthaben einschließen, ausschließen oder ändern (sie- Als Risikobeiträge bezeichnen wir die Beiträge, die wir zur De- he § 5). ckung von Todesfall- und Invaliditätsrisiken benötigen. Gesamt-Guthaben Sicherungsguthaben Wir bezeichnen Ihr Vertragsguthaben als Gesamt-Guthaben. Nä- Um die vereinbarte Garantie abzudecken, kann ein Teil des here Informationen finden Sie in § 4 Absatz (2). Gesamt-Guthabens in unserem Sicherungsguthaben angelegt werden. Dieses ist Teil unseres sonstigen Vermögens. Haben Sie Invalidität und Invaliditätsversicherungen keine Garantie vereinbart, ergibt sich für den Vertrag auch kein Unter Invalidität verstehen wir eine Beeinträchtigung der kör- Sicherungsguthaben. Informationen zum Sicherungsguthaben fin- perlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Diese Beeinträch- den Sie in § 4. tigung ist durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eingetreten. Sie ist über einen längeren Zeitraum oder dauer- Textform haft vorhanden. Eine Invalidität kann beispielsweise zu einer Er- Eine Mitteilung liegt in Textform vor, wenn sie dauerhaft aufbe- werbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Dienst- wahrt und wiedergegeben werden kann. Dies ist beispielsweise unfähigkeit oder zum Verlust einer Grundfähigkeit führen. Deswe- bei Mitteilungen über unser Kundenportal, per Brief oder E-Mail gen verstehen wir unter Invaliditätsversicherungen beispielsweise der Fall. Eine telefonische Übermittlung erfüllt die Voraussetzun- Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, gen nicht. Dienstunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen. Überschüsse Rechnungsgrundlagen Bei Vertragsabschluss garantieren wir Leistungen für viele Jah- Rechnungsgrundlagen sind vorsichtige Annahmen, die wir für die re. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren. Dadurch entstehen Kalkulation und die Bildung von Reserven benötigen. Insbeson- in der Regel Überschüsse. An diesen beteiligen wir Sie. Die Hö- dere dienen sie dazu, Beiträge und Leistungen zu berechnen. Zu he der künftigen Überschussbeteiligung können wir Ihnen nicht den Rechnungsgrundlagen gehören Sterbetafeln, Rechnungszins verbindlich zusagen. Die Überschussbeteiligung umfasst sowohl und Kosten. Nähere Informationen finden Sie in § 26. widerruflich zugeordnete als auch unwiderruflich gutgeschriebene Überschüsse. Nähere Informationen finden Sie in § 8. Rechnungsmäßiges Alter Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der Person zum Jahres- Versicherte Person tag des Rentenbeginns. Dabei wird ein Lebensjahr hinzugerech- Die versicherte Person ist die Person, auf die sich der vertrag- net, falls zwischen dem Jahrestag des Rentenbeginns und dem lich vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt. Sie kann über die darauffolgenden Geburtstag weniger als 6 Monate liegen. Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht verfügen. Rechnungszins Versicherungsjahr Der Rechnungszins gehört zu den Rechnungsgrundlagen (siehe Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Versicherungsbe- § 26). ginn. Ein neues Versicherungsjahr beginnt immer mit dem Monat, für den wir den Rentenbeginn vorgemerkt haben. Daher kann das FL182 – 21953 Seite 2 von 29 [Seite 3] erste Versicherungsjahr weniger als zwölf Monate dauern. Wenn Unabhängig vom gewählten Prozentsatz werden höchstens die beispielsweise der Vertrag am 01.01. beginnt und der vorgemerkte Beiträge abzüglich Kosten und gegebenenfalls Risikobeiträgen Rentenbeginn der 01.07. ist, dauert das erste Versicherungsjahr 6 angelegt. Ausgehend von diesen Anlagebeiträgen beziehungs- Monate. Alle weiteren Versicherungsjahre umfassen 12 Monate. weise dem gewählten Prozentsatz garantieren wir Ihnen zum Ab dem Rentenbeginn beginnt das Versicherungsjahr jeweils zum vorgemerkten Rentenbeginn eine klassische Garantie. Diese be- Jahrestag des Rentenbeginns. stimmt sich nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathe- matik. Versicherungsnehmer b) Beitragsgarantie Der Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung ab- schließt. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die Rechte Sie können einen Prozentsatz der Summe der vereinbarten Bei- und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. träge wählen. Der sich daraus ergebende Betrag ist Ihnen zum vorgemerkten Rentenbeginn garantiert. Versicherungsperiode Beiträge von gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversiche- Bis zum Rentenbeginn hängt die Versicherungsperiode von der rungen werden dabei nicht berücksichtigt. Zahlungsweise der Beiträge ab. Bei Einmalbeitrags- und Jahres- Wenn Sie für die Mindestanlage im Sicherungsguthaben 100 % zahlung entspricht sie dem Versicherungsjahr. Bei unterjähriger wählen, können Sie nicht zusätzlich eine Beitragsgarantie wäh- Beitragszahlung dauert sie entsprechend der Zahlungsweise ei- len. nen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr. Wenn das ers- te Versicherungsjahr weniger als 12 Monate dauert, wird je nach c) Guthabengarantie Zahlungsweise die erste Versicherungsperiode entsprechend an- Die Guthabengarantie sichert einen Teil Ihres Guthabens ab. Dies gepasst. können Sie durch einen Fix Plus (siehe § 5 Absatz (4)) oder den Ab dem Rentenbeginn entspricht die Versicherungsperiode immer Einschluss eines Garantieplans (siehe § 5 Absatz (2)) erreichen. dem Versicherungsjahr. Zu Versicherungsbeginn ist noch keine Guthabengarantie vorhan- den. Wertsicherungsfonds Haben Sie eine Beitragsgarantie, Guthabengarantie oder garan- d) Garantie-Guthaben tierte Todesfall-Leistung mit uns vereinbart, können wir zur Ab- Die höchste dieser 3 Garantien ergibt das Garantie-Guthaben. sicherung dieser Garantie Kapital im Wertsicherungsfonds anle- Das Garantie-Guthaben zum vorgemerkten Rentenbeginn finden gen. Dies ist ein spezieller Fonds, bei dem bei Kursrückgängen Sie in Ihrem Versicherungsschein. die Wertminderung innerhalb eines Monats begrenzt ist. Dennoch haben Sie die Chance, bei Kurssteigerungen einen Wertzuwachs Das Garantie-Guthaben kann geringer ausfallen als im Versiche- zu erzielen. Haben Sie keine Beitragsgarantie, Guthabengarantie rungsschein dokumentiert, wenn Sie beispielsweise die Beiträge oder garantierte Todesfall-Leistung mit uns vereinbart, wird für Ih- nicht wie vereinbart bezahlen. Mehr Informationen zur Beitrags- ren Vertrag auch kein Wertsicherungsfonds geführt. freistellung finden Sie unter § 16. Nähere Informationen zum Wertsicherungsfonds finden Sie in § 4 Absatz (2) b). Sie können Ihre Garantien vor dem Rentenbeginn, wie in § 5 be- schrieben, anpassen. (2) Versicherte Rente B Versicherungsbedingungen Zum Rentenbeginn ermitteln wir aus dem vorhandenen Gesamt- Guthaben (siehe § 4 Absatz (2)) und dem bei Rentenbeginn gül- tigen Rentenfaktor die versicherte Rente. Diese ist dann für die I. Leistungsbeschreibung und Versicherungs- gesamte Rentenbezugszeit garantiert und erhöht sich gegebenen- schutz falls durch Überschüsse (siehe § 8 Absätze (8) bis (10)). (3) Erreichte garantierte Rente §1 Welche Leistungen erbringen wir? Unabhängig von der versicherten Rente garantieren wir Ihnen be- reits bei Vertragsabschluss Folgendes: Leistungen im Erlebensfall a) Garantierte Mindestrente Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, zahlen wir eine Sofern Sie ein Garantie-Guthaben mit uns vereinbart haben, ga- lebenslange Rente. Die Rente zahlen wir entsprechend der ver- rantieren wir Ihnen zum Rentenbeginn eine Mindestrente. Für die einbarten Rentenzahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich Berechnung legen wir insbesondere die zu Versicherungsbeginn oder jährlich. Die Rente wird jeweils zu Beginn des Zahlungsab- vereinbarten Rechnungsgrundlagen (siehe § 26) zugrunde. Die schnitts fällig und gezahlt. garantierte Mindestrente zum vorgemerkten Rentenbeginn finden (1) Garantie-Guthaben Sie in Ihrem Versicherungsschein. Bei dieser Rentenversicherung können Sie mit uns ein Garantie- b) Garantierter Rentenfaktor Guthaben vereinbaren. Dieser Betrag steht zum vorgemerkten Wir garantieren Ihnen bereits bei Vertragsabschluss einen Ren- Rentenbeginn (siehe § 2 Absatz (1)) garantiert für die Bildung ei- tenfaktor zum Rentenbeginn. Zum Rentenbeginn ermitteln wir aus ner Rente zur Verfügung. Das Garantie-Guthaben setzt sich aus dem vorhandenen Gesamt-Guthaben (siehe § 4 Absatz (2)) und den folgenden 3 Garantien zusammen: dem garantierten Rentenfaktor eine Rente. Den garantierten Ren- a) Klassische Garantie tenfaktor zum vorgemerkten Rentenbeginn finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Sie können einen Prozentsatz Ihrer Beiträge wählen, den wir min- destens im Sicherungsguthaben anlegen. Beiträge von gegebe- c) Günstigerprüfung zum Rentenbeginn nenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen werden dabei Zum Rentenbeginn vergleichen wir die in a) und b) beschriebe- nicht berücksichtigt. Die gewählte Mindestanlage im Sicherungs- nen Renten. Die höhere bezeichnen wir als erreichte garantierte guthaben finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Rente. Sie ist dann für die gesamte Rentenbezugszeit garantiert. FL182 – 21953 Seite 3 von 29 [Seite 4] (4) Günstigerprüfung im Rentenbezug b) Zusätzliche Voraussetzungen für die Vorverlegung der Teilka- pitalabfindung Ab Rentenbeginn vergleichen wir jedes Jahr die versicherte Rente mit der erreichten garantierten Rente und zahlen die höhere da- Haben Sie den Rentenbeginn gemäß § 2 Absatz (2) vorverlegt, von. müssen die zusätzlichen Voraussetzungen der Kapitalabfindung bei Vorverlegung gemäß Absatz (7) b) ebenso erfüllt sein. (5) Garantierte Rentensteigerung c) Folge der Teilkapitalabfindung Haben Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung vereinbart, so wird diese auf die versicherte Rente und die erreichte garan- Nach Auszahlung einer Teilkapitalabfindung wird eine reduzierte tierte Rente angewandt. Beide erhöhen sich ab dem zweiten Ren- Rente gezahlt. tenbezugsjahr jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Leistungen im Todesfall (6) Abfindung Kleinbetragsrente (9) Vor Rentenbeginn Wenn sich eine Monatsrente von 1 % oder weniger der monat- lichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV ergibt, gilt Folgendes: Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, zahlen wir das Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung sind wir berechtigt, ei- vorhandene Gesamt-Guthaben. Das Gesamt-Guthaben des ne Kapitalabfindung gemäß Absatz (7) c) und d) zu erbringen. Vertrages setzt sich wie in § 4 Absatz (2) beschrieben zusammen. (7) Kapitalabfindung Wenn Sie eine klassische Garantie vereinbart haben, zahlen wir Anstelle der Rentenzahlungen können Sie zum Rentenbeginn die mindestens den Wert der Mindestanlage im Sicherungsguthaben. vollständige Auszahlung einer Kapitalabfindung verlangen, wenn alle Voraussetzungen unter a) erfüllt sind. Ist eine Todesfall-Zusatzversicherung eingeschlossen, zahlen wir bei Tod der versicherten Person vor dem vorgemerkten Ren- a) Voraussetzungen für die Kapitalabfindung tenbeginn mindestens die garantierte Todesfall-Leistung. Diese Leistung ist in den Versicherungsbedingungen der Todesfall- – Das Kapitalwahlrecht ist nicht ausgeschlossen. Zusatzversicherung unter „Welche Leistungen erbringen wir?“ – Die versicherte Person erlebt diesen Termin. geregelt. – Der Antrag auf Kapitalabfindung ist uns spätestens 8 Wochen vor dem Rentenbeginn in Textform zugegangen. Die garantierte Leistung bei Tod finden Sie in der Verlaufsdar- b) Zusätzliche Voraussetzungen für die Vorverlegung der Kapital- stellung der garantierten Leistungen in den vorvertraglichen abfindung Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen. Haben Sie den Rentenbeginn gemäß § 2 Absatz (2) vorverlegt, Mit der Auszahlung der Leistung bei Tod endet der Vertrag. müssen zusätzlich zu den unter a) genannten Voraussetzungen auch alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: (10) Nach Rentenbeginn – Die versicherte Person hat das 62. Lebensjahr vollendet. Sie können bei Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit für die – Seit dem Versicherungsbeginn sind mindestens 7 Jahre ver- Rentenbezugszeit mit uns vereinbaren. Diese können Sie vor dem gangen. vorgemerkten Rentenbeginn nachträglich ändern. Das zulässige – Zwischen dem Termin der Kapitalabfindung und dem vorge- Endalter für eine Rentengarantiezeit darf nicht überschritten wer- merkten (siehe § 2 Absatz (1)) bzw. gewählten Rentenbeginn den. (siehe § 2 Absatz (3)) liegen nicht mehr als 5 Jahre. Haben Sie mit uns eine Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt c) Höhe der Kapitalabfindung die versicherte Person nach Rentenbeginn während der Renten- Bei der vollständigen Auszahlung der Kapitalabfindung wird das garantiezeit, gilt Folgendes: Die Rentenzahlung wird bis zum En- Gesamt-Guthaben ausgezahlt. Das Gesamt-Guthaben des Ver- de der Rentengarantiezeit fortgeführt. Ist eine garantierte Renten- trages setzt sich wie in § 4 Absatz (2) beschrieben zusammen. steigerung vereinbart, erhöht sich die erreichte garantierte Rente Die Auszahlung ist jedoch mindestens so hoch wie das für den je- weiterhin jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. weiligen Zeitpunkt gültige Garantie-Guthaben (siehe § 2 Absätze (2) b) und (3) d)). Bei einem gewählten Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahl- phase kann sich die Dauer der Rentengarantiezeit gegebenenfalls d) Folge der Kapitalabfindung verkürzen (siehe § 2 Absatz (3)). Mit der vollständigen Auszahlung der Kapitalabfindung endet Ihr Erbringung der Versicherungsleistungen Vertrag. (8) Teilkapitalabfindung (11) Grundsatz Sie können zum Rentenbeginn einmalig eine Teilkapitalabfindung Die Versicherungsleistungen erbringen wir grundsätzlich als Geld- in Anspruch nehmen, wenn alle Voraussetzungen unter a) erfüllt leistung in EUR. sind. Ein Fondsguthaben bis zur Höhe von 1.000 EUR zahlen wir immer als Geldleistung. a) Voraussetzungen für die Teilkapitalabfindung (12) Leistung in Fondsanteilen – Das Kapitalwahlrecht ist nicht ausgeschlossen. – Die versicherte Person erlebt diesen Termin. Für die Kapitalabfindung (siehe Absatz (7)) gilt abweichend zu – Der Antrag auf Teilkapitalabfindung ist uns spätestens 8 Wo- Absatz (11) Folgendes: Der auf Ihr Fondsguthaben entfallende chen vor dem Rentenbeginn in Textform zugegangen. Teil kann in Fondsanteilen verlangt und auf ein Depot Ihrer Wahl – Die verbleibende, ab Rentenbeginn garantierte, monatliche übertragen werden. Rente darf nicht zu gering sein. Sie darf 1 % der monatlichen Wünschen Sie eine Leistung in Fondsanteilen, muss uns dies Bezugsgröße gemäß §18 SGB IV nicht unterschreiten. mit dem Antrag auf Kapitalabfindung mitgeteilt werden. Bei bestimmten Fonds ist die Ausübung des Wahlrechts nicht oder nur mit Einschränkung möglich. Nähere Informationen entnehmen FL182 – 21953 Seite 4 von 29 [Seite 5] Sie bitte den Fondsbeschreibungen zu den einzelnen Fonds. Die Abfindung einer Kleinbetragsrente gemäß § 1 Absatz (6) gilt entsprechend. Wir bemessen den Teil der Versicherungsleistung, der in Fonds- anteilen erbracht wird, nach dem EUR-Wert des Fondsguthabens. Wahl des Rentenbeginns in der Rentenwahlphase Diesen ermitteln wir wie in § 4 Absätze (6) bis (9) beschrieben. Für die Übertragung von Fondsanteilen können wir Kosten für den zu- (3) Gewählter Rentenbeginn sätzlichen Verwaltungsaufwand erheben. Die aktuelle Höhe der Sie können den Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahlphase hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenübersicht zu den verschieben, wenn alle Voraussetzungen unter a) erfüllt sind. Versicherungsbedingungen entnehmen. Diesen bezeichnen wir als gewählten Rentenbeginn. Diese Wahl Die Zusammensetzung der von uns zu erbringenden Fondsanteile können Sie bis 8 Wochen vor dem vorgemerkten Rentenbeginn entspricht der von Ihnen getroffenen Wahl der Fonds. jederzeit ändern. In diesem Fall verkürzt sich die Aufschubdauer wie unter c) beschrieben. Haben Sie die Rentenwahlphase §2 Wie können Sie Ihren Rentenbeginn flexibel gestalten? erreicht, können Sie keinen späteren Rentenbeginn mehr wählen. (1) Vorgemerkter Rentenbeginn Die Rentenwahlphase beginnt mit dem vorgemerkten Rentenbe- Sie haben bei Versicherungsbeginn einen Rentenbeginn vorge- ginn. Sie endet am Jahrestag des vorgemerkten Rentenbeginns, merkt. Dieser vorgemerkte Rentenbeginn gilt bis auf Weiteres. Sie an dem die versicherte Person 85 Jahre alt ist (spätestmöglicher finden ihn in Ihrem Versicherungsschein. Rentenbeginn). Vorverlegung des Rentenbeginns Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen entfallen zu Beginn dieser Phase. (2) Vorverlegter Rentenbeginn Sie können den Rentenbeginn vorverlegen, wenn alle Vorausset- Bei einem gewählten Rentenbeginn innerhalb der Rentenwahl- zungen unter a) erfüllt sind. Dabei können Sie jeden Monatsersten phase kann sich die Dauer der Rentengarantiezeit (siehe § 1 Ab- vor dem vorgemerkten Rentenbeginn wählen. Diesen nennen wir satz (10)) gegebenenfalls verkürzen. Dies ist der Fall, wenn zum den vorverlegten Rentenbeginn. gewählten Rentenbeginn das zulässige Endalter für eine Renten- Eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen entfallen zum garantiezeit überschritten wird. vorverlegten Rentenbeginn. a) Voraussetzungen für die Wahl des Rentenbeginns a) Voraussetzungen für die Vorverlegung – Die Rentenwahlphase ist nicht ausgeschlossen. – Die versicherte Person ist mindestens 55 Jahre alt. Diese Vor- – Der Antrag auf Wahl eines Rentenbeginns ist spätestens 8 Wo- aussetzung gilt nicht, wenn eine Berufsunfähigkeit besteht und chen vor Beginn der Rentenwahlphase in Textform bei uns ein- die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente abgelaufen ist. gegangen. – Der Antrag auf Vorverlegung ist uns spätestens 8 Wochen vor b) Aufforderung durch uns dem gewünschten Rentenbeginn in Textform zugegangen. Wir werden Sie rechtzeitig vor dem Beginn der Rentenwahlpha- Für die vorzeitige Auszahlung einer Kapitalabfindung gelten ab- se auf die Möglichkeit, den Rentenbeginn zu wählen, hinweisen. weichende Regelungen (siehe § 1 Absatz (7) b)). Sollten Sie keine Entscheidung treffen, legen wir als Rentenbe- b) Garantie-Guthaben zum vorverlegten Rentenbeginn ginn den bei Versicherungsbeginn vorgemerkten Rentenbeginn fest. Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung gesondert hin- Wir garantieren Ihnen auch bei Vorverlegung des Rentenbeginns weisen. ein Garantie-Guthaben, sofern Sie dieses mit uns vereinbart ha- ben. Das Garantie-Guthaben (siehe § 1 Absatz (1)) zum vorver- c) Verkürzung der Rentenwahlphase legten Rentenbeginn wird nach anerkannten Regeln der Versiche- Mit Erreichen des vorgemerkten Rentenbeginns wird die Dau- rungsmathematik neu bestimmt. Dabei werden die zu Versiche- er der Rentenwahlphase und der Aufschubdauer neu bestimmt. rungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen (siehe § 26) zu- Die Rentenwahlphase endet dann mit dem gewählten Rentenbe- grunde gelegt. Durch die Vorverlegung werden weniger Beiträge ginn. Entsprechend verkürzt sich zum vorgemerkten Rentenbe- gezahlt als ursprünglich kalkuliert. Außerdem werden in der kürze- ginn auch die Aufschubdauer auf die Zeit vom Versicherungsbe- ren Zeit bis zum vorverlegten Rentenbeginn weniger Zinsen erwirt- ginn bis zum gewählten Rentenbeginn. schaftet. Aus diesen Gründen fällt das Garantie-Guthaben zum vorverlegten Rentenbeginn geringer aus, als im Versicherungs- d) Beitragszahlung, Garantie-Guthaben und Rente in der Renten- schein zum vorgemerkten Rentenbeginn dokumentiert. wahlphase c) Rente zum vorverlegten Rentenbeginn Bei beitragspflichtigen Versicherungen können Sie die Beitrags- zahlung während der Rentenwahlphase einstellen. Sofern Sie Wir garantieren Ihnen auch bei Vorverlegung des Rentenbeginns eine klassische Garantie oder Beitragsgarantie vereinbart haben, eine Mindestrente und einen Rentenfaktor. Diese werden zum erhöht sich das Garantie-Guthaben, wenn Sie die Beitragszah- vorverlegten Rentenbeginn neu bestimmt. Sie fallen zum vorver- lung fortführen. Haben Sie eine klassische Garantie vereinbart, legten Rentenbeginn geringer aus, als im Versicherungsschein gilt Folgendes: Das Garantie-Guthaben erhöht sich im selben zum vorgemerkten Rentenbeginn dokumentiert. Verhältnis, wie sich die Beitragssumme ohne gegebenenfalls Für die garantierte Mindestrente werden insbesondere die zu geleistete Zuzahlungen durch die während der Phase zusätzlich Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen (siehe geleisteten Beiträge erhöht. Haben Sie eine Beitragsgarantie § 26) zugrunde gelegt. vereinbart, so erhöht sich das Garantie-Guthaben gemäß dem Für den garantierten Rentenfaktor werden das geringere Alter vereinbarten Prozentsatz der während der Phase zusätzlich ge- bei vorverlegtem Rentenbeginn und die zu Versicherungsbeginn leisteten Beiträge. Haben Sie eine Guthabengarantie vereinbart, vereinbarten Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt. erhöht sich diese durch eine Erhöhung der klassischen Garantie bzw. Beitragsgarantie. Die Berechnung der versicherten Rente erfolgt gemäß § 1 Absatz Zum gewählten Rentenbeginn steht dieses Garantie-Guthaben (2). Die erreichte garantierte Rente ergibt sich im Rahmen einer garantiert für die Ermittlung einer Rente zur Verfügung. Die Höhe Günstigerprüfung gemäß § 1 Absatz (3) c). der garantierten Mindestrente zum gewählten Rentenbeginn FL182 – 21953 Seite 5 von 29 [Seite 6] wird neu bestimmt. Dabei werden insbesondere die zu Versiche- a) Sicherungsguthaben rungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen (siehe § 26) zugrunde gelegt. Die Anlage im Sicherungsguthaben wird von uns zur Sicherstel- Für den garantierten Rentenfaktor werden das höhere Alter und lung von zugesagten Garantien verwendet. Die Kapitalanlage er- die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen folgt innerhalb unseres Sicherungsvermögens. Da das Kapital zugrunde gelegt. nicht direkt am Aktienmarkt teilnimmt, besteht kein Risiko eines Wertverlusts durch Kursschwankungen. Es wird mit dem entspre- Die Berechnung der versicherten Rente erfolgt gemäß § 1 Absatz chenden Rechnungszins verzinst. Dieser beträgt 0,00 % (siehe § (2). Die erreichte garantierte Rente ergibt sich im Rahmen einer 26). Zusätzlich kann sich das Sicherungsguthaben durch Über- Günstigerprüfung gemäß § 1 Absatz (3) c). schüsse erhöhen (siehe § 8). Haben Sie bei Vertragsabschluss den konstanten Gesamtbeitrag Um gezielt in das Sicherungsguthaben zu investieren, können Sie gewählt, gilt Folgendes: Der Beitragsanteil einer vereinbarten Zu- eine Mindestanlage im Sicherungsguthaben wählen (siehe § 1 Ab- satzversicherung wird zugunsten der Hauptversicherung verwen- satz (1) a) und § 5 Absatz (8)). det. Dadurch ändert sich die Höhe des Gesamtbeitrages bei Ein- b) Wertsicherungsfonds tritt in die Rentenwahlphase nicht. Die Anlage im Wertsicherungsfonds bietet Renditechancen am e) Vorverlegung innerhalb der Rentenwahlphase Kapitalmarkt. Gleichzeitig trägt der Wertsicherungsfonds zur Si- Auch den gewählten Rentenbeginn können Sie vorverlegen. In der cherstellung von zugesagten Garantien bei, weil er über einen Si- Rentenwahlphase entfällt die Voraussetzung, dass die versicherte cherungsmechanismus verfügt: Der Wert der Fondsanteile (Rück- Person mindestens 55 Jahre alt sein muss. Die restlichen Rege- nahmepreis) darf innerhalb eines Monats maximal um einen fest- lungen von Absatz (2) gelten entsprechend. gelegten Prozentsatz sinken. Für den Fall, dass der Wert der Fondsanteile stärker sinkt, garantiert die Württembergische Le- §3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? bensversicherung AG Ihnen einen Ausgleich des über den festge- legten Prozentsatz hinausgehenden Fehlbetrages. Der Ausgleich Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Vertragsabschluss, frü- wird Ihrem Vertrag zum Ende des Monats, in dem der Fehlbetrag hestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Dieser ist aufgetreten ist, gutgeschrieben. Bis zum festgelegten Prozentsatz im Versicherungsschein dokumentiert. Bei nicht rechtzeitiger Zah- tragen Sie das Risiko der Wertminderung. lung des Einlösungsbeitrages (siehe § 13 Absatz (2)) kann unsere Den Namen des Wertsicherungsfonds entnehmen Sie bitte Ih- Leistungspflicht entfallen (siehe § 14). rem Persönlichen Vorschlag oder Ihrem Versicherungsschein. Ei- ne Beschreibung der Anlagestrategie des Fonds sowie die Höhe des festgelegten Prozentsatzes finden Sie im Verkaufsprospekt II. Kapitalanlage und in der Fondsbeschreibung des Wertsicherungsfonds. c) Freie Fonds §4 Was sind die Grundsätze dieser Rentenversicherung? Die Anlage in den freien Fonds bietet zusätzliche Chancen auf (1) Verwendung Ihrer Beiträge eine attraktive Rendite. Die Anlage erfolgt in die von Ihnen ge- wählten Fonds gemäß der vereinbarten Aufteilung. Bei Kursstei- Sie zahlen Ihre vereinbarten Beiträge. Davon ziehen wir Kosten gerungen der Fonds haben Sie die Chance einen Wertzuwachs zu und gegebenenfalls Risikobeiträge ab. Diese Anlagebeiträge le- erzielen. Bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertmin- gen wir für Sie in der Regel klassisch und in ausgewählten Fonds derung bis hin zum Totalverlust des Fondsguthabens. Dies kann an. Die Anlage kann auch ausschließlich klassisch oder in Fonds auch eine Folge außergewöhnlicher Umstände sein: Beispielswei- erfolgen. Die Verwendung der Beiträge hängt von Ihrer Wahl der se kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der Garantie ab. Fondsanteile aussetzen. Die Ihnen verbindlich zugesagten garan- Beiträge eventuell eingeschlossener Zusatzversicherungen wer- tierten Leistungen sind hiervon nicht betroffen. Bei Werten, die den dabei nicht berücksichtigt. nicht in EUR geführt werden, können Schwankungen der Wäh- Kapitalanlage vor Rentenbeginn rungskurse den Wert der Fonds zusätzlich beeinflussen. (3) Aufteilung des Gesamt-Guthabens und Umschichtung (2) Gesamt-Guthaben Jeden Monat prüfen wir Ihren Vertrag individuell. Dabei entschei- Die Anlagebeiträge und unwiderruflich gutgeschriebenen Über- den wir darüber, schüsse erhöhen Ihr Vertragsguthaben, welches wir Gesamt- Guthaben nennen. – wie wir neue Anlagebeiträge und Überschüsse auf die einzel- Das Gesamt-Guthaben kann vor Rentenbeginn in die folgenden nen Komponenten aufteilen. Komponenten angelegt werden: – wie wir, falls nötig, bereits aufgeteiltes Guthaben zwischen den Komponenten verschieben (Umschichtung). – Sicherungsguthaben – Wertsicherungsfonds Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. – Freie Fonds Wir tun dies aus den folgenden Gründen: Bei Beendigung des Vertrages bzw. bei Rentenbeginn kommt zum Gesamt-Guthaben ggf. noch Folgendes dazu: – Wir nutzen die Chancen am Kapitalmarkt zu Ihrem Vorteil, in- dem wir Kapital möglichst in Fonds anlegen. – Leistung aus widerruflich zugeordneten Überschüssen – Um zugesagte Garantien zu sichern, legen wir einen Teil des (siehe § 8 Absatz (7)) Guthabens im Sicherungsguthaben und im Wertsicherungs- – Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe § 8 Absatz (12)) fonds an. Den Teil der Verwaltungskosten und der Risikobeiträge, welchen Haben Sie mit uns keine Garantie (siehe § 1) vereinbart, wird Ihr wir nicht direkt von den Beiträgen abziehen, entnehmen wir mo- Guthaben vollständig in den freien Fonds angelegt und nicht um- natlich dem Gesamt-Guthaben. geschichtet. Haben Sie als Mindestanlage im Sicherungsguthaben 100 % ge- wählt, wird Ihr Guthaben vollständig im Sicherungsguthaben an- gelegt und nicht umgeschichtet. FL182 – 21953 Seite 6 von 29 [Seite 7] Die Aufteilung des Gesamt-Guthabens und die Umschichtung er- (9) Spezialfall: Feststellung der Rücknahmepreise oder Rücknah- folgen nach einem Rechenverfahren, das die allgemein anerkann- me der Anteile nicht möglich ten Regeln der Versicherungsmathematik berücksichtigt. Wenn wir Guthaben aus dem Sicherungsguthaben in Fonds umschich- Es kann vorkommen, dass zum Stichtag eine Feststellung der ten, erfolgt dies gleichmäßig über 12 Monate. Rücknahmepreise oder eine Rücknahme der Anteile einzelner Fonds nicht möglich ist. In diesem Fall behalten wir uns vor, (4) Spezialfall: Zwischenkonto die Festlegung der Rücknahmepreise zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Der auf diese Fondsanteile entfallende Die Aufteilung des Gesamt-Guthabens auf die in Absatz (2) be- Teil der Versicherungsleistung wird entsprechend später fällig. In schriebenen Komponenten erfolgt immer zum ersten Arbeitstag diesem Fall erbringen wir Ihnen eine vorläufige Leistung aus den eines Monats. Deshalb teilen wir die Anlagebeiträge bis zum ers- veräußerbaren Fondsanteilen. Sie erhalten dann mindestens Ihre ten Arbeitstag des nächsten Monats in den folgenden Fällen einem garantierte Leistung. unverzinsten Zwischenkonto zu: – Rückwirkende Policierung Alternativ können wir in diesem Fall den Wert der Fondsanteile – Rückwirkende Beitragserhöhung anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt bestimmen. Dann – Zuzahlungen legen wir diesen Wert anstelle des Rücknahmepreises bei der Ermittlung des Fondsguthabens zugrunde. Stattdessen können (5) Stichtag Sie verlangen, dass wir die betreffenden Fondsanteile auf ein Bei der Aufteilung des Guthabens sowie für die Berechnung der Depot Ihrer Wahl übertragen. Diese Übertragung ist bei bestimm- Risikobeiträge und der Verwaltungskosten auf das Fondsgutha- ten Fonds nicht oder nur mit Einschränkung möglich. Nähere ben legen wir für das Fondsguthaben den am Stichtag ermittelten Informationen entnehmen Sie bitte den Fondsbeschreibungen zu Rücknahmepreis der Fondsanteile zugrunde. Stichtag ist der erste den einzelnen Fonds. Börsentag des Monats. Diese Maßnahmen erfolgen unverzüglich durch uns unter Wah- Der Spezialfall gemäß Absatz (9) gilt analog. rung der Interessen aller Versicherungsnehmer. Kapitalanlage nach Rentenbeginn §5 Wie können Sie Ihre Garantien anpassen? Ab Rentenbeginn ist Ihr Guthaben vollständig im Sicherungsgut- Änderung der Guthabengarantie haben angelegt. (1) Allgemeine Voraussetzung Wie ermitteln wir das Fondsguthaben im Leistungsfall? Wenn Sie für die Mindestanlage im Sicherungsguthaben 100 % (6) Ermittlung des EUR-Wertes des Fondsguthabens gewählt haben, können Sie nicht zusätzlich eine Guthabengaran- tie wählen. Den EUR-Wert des Fondsguthabens ermitteln wir wie folgt: Wir multiplizieren die Anzahl der Fondsanteile der Versicherung mit (2) Garantieplan den am Stichtag ermittelten Rücknahmepreisen der Fondsanteile. Wenn Sie sich für den Garantieplan entschieden haben, wird die Deshalb kann das Fondsguthaben erst ermittelt werden, wenn ei- Guthabengarantie bis 5 Jahre vor dem vorgemerkten Rentenbe- ne Versicherungsleistung fällig wird bzw. der Rücknahmepreis der ginn stufenweise angehoben. Hierdurch kann auch Ihr Garantie- Fondsanteile zum jeweiligen Stichtag vorliegt. Guthaben steigen. (7) Stichtag für die Berechnung der Leistung a) Bestimmung des Garantie-Guthabens Für die Rentenzahlung, die Kapitalabfindung und die Teilkapital- Bei Versicherungsbeginn ist noch keine Guthabengarantie vor- abfindung legen wir als Stichtag den letzten Börsentag des Mo- handen. Zu jedem Monatsersten ermitteln wir Ihr Gesamt- nats zugrunde, der 2 Monate vor dem Rentenbeginn beginnt. Der Guthaben. Dieser Wert wird dann mit einem steigenden Prozent- Stichtag liegt jedoch nicht vor dem Termin der Beantragung. satz multipliziert. Zum so errechneten Betrag werden eine ggf. ver- einbarte Beitragsgarantie oder klassische Garantie aus den ver- Für die Berechnung der Todesfall-Leistung ist der Stichtag der Tag einbarten zukünftigen Beiträgen addiert. Ist diese neue Guthaben- nach Eingang der Meldung des Todesfalls. garantie größer als das bisherige Garantie-Guthaben, erhöhen wir dieses entsprechend. Ansonsten bleibt das Garantie-Guthaben Ist dieser Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag der darauf- auf dem alten Stand. Der Prozentsatz steigt monatlich gleichmä- folgende Börsentag verwendet. ßig von 0 % bei Versicherungsbeginn auf 70 % zum Ende des Ga- (8) Zeitpunkt der Auszahlung rantieplans an. Damit entspricht das Garantie-Guthaben 5 Jahre vor dem vorgemerkten Rentenbeginn mindestens 70 % des dann Voraussetzung für die Auszahlung der Leistung ist, dass die in vorhandenen Gesamt-Guthabens. § 9 genannten Unterlagen rechtzeitig bei uns eingegangen sind. Bei einer ungünstigen Wertentwicklung der Fonds oder aufgrund Für die Todesfall-Leistung sind die Unterlagen gemäß § 9 Absatz der vereinbarten Beitragsgarantie oder klassischen Garantie kann (3) zusammen mit der Todesfallmeldung einzureichen. Dann wird es passieren, dass sich Ihr Garantie-Guthaben nicht erhöht. Das der Überweisungsauftrag für die Todesfall-Leistung innerhalb ei- Garantie-Guthaben kann hierbei jedoch nicht sinken. ner Bearbeitungszeit von 2 Wochen nach Eingang der Todesfall- meldung erteilt. b) Umschichtung Wenn sich durch den Garantieplan das Garantie-Guthaben er- Voraussetzung für die Rentenzahlung, die Kapitalabfindung und höht, wird Guthaben sukzessive von den freien Fonds in den die Teilkapitalabfindung zum gewünschten Termin ist: Die Unter- Wertsicherungsfonds und vom Wertsicherungsfonds in das Siche- lagen müssen spätestens eine Woche vor dem maßgebenden rungsguthaben umgeschichtet. Hierdurch entstehen Ihnen keine Stichtag bei uns eingegangen sein. zusätzlichen Kosten. Bei einem nicht termingerechten Eingang der Unterlagen wird ent- sprechend später ausgezahlt. FL182 – 21953 Seite 7 von 29 [Seite 8] c) Automatisches Ablaufmanagement Nach dem Ausschluss bleibt die Guthabengarantie auf dem er- reichten Wert und wird nicht mehr automatisch erhöht. Nach einer Ist der Garantieplan vereinbart, so ist das Ablaufmanagement „Ga- Aussetzung können Sie zu einem späteren Zeitpunkt die erneute rantie“ (siehe Absatz (3)) vorgemerkt. Dieses schließt dann au- Wiederaufnahme des Ablaufmanagements verlangen. Eine Sen- tomatisch 5 Jahre vor dem vorgemerkten Rentenbeginn an den kung der Garantie kann dazu führen, dass das Ablaufmanagement Garantieplan an. ausgeschlossen wird (siehe Absatz (9)). d) Ein- und Ausschluss des Garantieplans (4) Erhöhung der Guthabengarantie (Fix Plus) Auf Wunsch können Sie den Garantieplan bis 5 Jahre vor dem Sie können vor dem Rentenbeginn jederzeit zum nächsten Mo- vorgemerkten Rentenbeginn jederzeit zum nächsten Monatsers- natsersten beantragen, die Guthabengarantie zu erhöhen. Dazu ten einschließen. Der anfängliche Prozentsatz entspricht in die- wählen Sie einen Betrag, der höchstens dem Gesamt-Guthaben sem Fall dem Prozentsatz, der bei Einschluss ab Versicherungs- entspricht. Wenn Sie eine garantierte Todesfall-Leistung verein- beginn erreicht worden wäre. bart haben, wird diese aus dem aktuellen Gesamt-Guthaben fi- nanziert. In diesem Fall können wir ggf. nur einen Teil des aktuel- Sie können jederzeit auf den Garantieplan ab dem nächsten Mo- len Gesamt-Guthabens berücksichtigen. natsersten verzichten. In diesem Fall bleibt die Guthabengarantie Zu diesem Betrag werden eine ggf. vereinbarte Beitragsgarantie auf dem erreichten Wert und wird nicht mehr automatisch erhöht. oder klassische Garantie aus den vereinbarten zukünftigen Bei- Ein vereinbartes Ablaufmanagement ist bei Bedarf separat abzu- trägen addiert. Ist diese neue Guthabengarantie größer als das wählen. bisherige Garantie-Guthaben, erhöhen wir dieses entsprechend. Eine Senkung der Garantie kann dazu führen, dass der Garantie- Ansonsten bleibt das Garantie-Guthaben auf dem alten Stand. Wir plan ausgeschlossen wird (siehe Absatz (9)). werden Sie über das Garantie-Guthaben in Textform informieren. (3) Ablaufmanagement „Garantie“ Änderung der klassischen Garantie und der Beitragsgarantie Wenn Sie sich für das Ablaufmanagement entschieden haben, wird die Guthabengarantie in den letzten 5 Jahren vor dem vorge- (5) Grundsatz merkten Rentenbeginn stufenweise angehoben. Hierdurch kann Zu Versicherungsbeginn haben Sie die Möglichkeit mit uns ei- auch Ihr Garantie-Guthaben steigen. ne klassische Garantie und eine Beitragsgarantie zu vereinbaren. a) Bestimmung des Garantie-Guthabens Vor dem vorgemerkten Rentenbeginn können Sie diese Garantie- Vereinbarung anpassen. Dadurch ändert sich die Höhe der Leis- Zu jedem Monatsersten ermitteln wir Ihr Gesamt-Guthaben. Die- tungen. In der Rentenwahlphase können Sie weder die klassische ser Wert wird dann mit einem steigenden Prozentsatz multipliziert. Garantie noch die Beitragsgarantie ändern. Zum so errechneten Betrag werden eine ggf. vereinbarte Beitrags- garantie oder klassische Garantie aus den vereinbarten zukünf- (6) Änderung der klassischen Garantie tigen Beiträgen addiert. Ist diese neue Guthabengarantie größer Sie können vor dem vorgemerkten Rentenbeginn die Mindestan- als das bisherige Garantie-Guthaben, erhöhen wir dieses entspre- lage im Sicherungsguthaben erhöhen oder senken. Hierzu wählen chend. Ansonsten bleibt das Garantie-Guthaben auf dem alten Sie einen neuen Prozentsatz der Beiträge, den wir mindestens im Stand. Der Prozentsatz steigt monatlich gleichmäßig von 70 % Sicherungsguthaben anlegen sollen (siehe § 1 Absatz (1) a)). Da- ab 5 Jahre vor dem vorgemerkten Rentenbeginn auf 100 % zum durch ergibt sich eine neue klassische Garantie. vorgemerkten Rentenbeginn an. Damit garantieren wir Ihnen 5 Jahre vor dem vorgemerkten Rentenbeginn 70 % und zum vorge- Der neue Prozentsatz bezieht sich sowohl auf bereits eingezahlte merkten Rentenbeginn 100 % des jeweils vorhandenen Gesamt- Beiträge als auch auf die vereinbarten zukünftigen Beiträge. Für Guthabens. die bereits eingezahlten Beiträge gilt dies nur, sofern das vorhan- dene Gesamt-Guthaben hierfür ausreicht. Anderenfalls wird nur Bei einer ungünstigen Wertentwicklung der Fonds oder aufgrund das vorhandene Gesamt-Guthaben zugrunde gelegt. Unabhän- der vereinbarten Beitragsgarantie oder klassischen Garantie kann gig vom gewählten Prozentsatz werden höchstens die Anlagebei- es passieren, dass sich Ihr Garantie-Guthaben nicht erhöht. Das träge berücksichtigt. Garantie-Guthaben kann hierbei jedoch nicht sinken. (7) Änderung der Beitragsgarantie b) Umschichtung Sie können vor dem vorgemerkten Rentenbeginn eine Beitrags- Wenn sich durch das Ablaufmanagement das Garantie-Guthaben garantie ein- bzw. ausschließen oder eine bereits vereinbarte Bei- erhöht, wird das Guthaben sukzessive von den freien Fonds in den tragsgarantie anpassen (siehe § 1 Absatz (1) b)). Hierzu wählen Wertsicherungsfonds und vom Wertsicherungsfonds in das Siche- Sie einen neuen Prozentsatz der Summe der vereinbarten Beiträ- rungsguthaben umgeschichtet. Hierdurch entstehen Ihnen keine ge. Der neue Prozentsatz bezieht sich sowohl auf bereits einge- zusätzlichen Kosten. zahlte Beiträge als auch auf die vereinbarten zukünftigen Beiträge. c) Ein- und Ausschluss des Ablaufmanagements Die Änderung der Garantie ist nur möglich, wenn die Vorausset- zung der Finanzierbarkeit nach Absatz (10) erfüllt ist. Sie haben bis zum vorgemerkten Rentenbeginn die Möglichkeit, sich für das Ablaufmanagement zu entscheiden. Fünfeinhalb Jah- (8) Regelungen für die Wahl der Prozentsätze re vor dem vorgemerkten Rentenbeginn erhalten Sie von uns ei- Falls Sie eine klassische Garantie oder eine Beitragsgarantie ein- nen Vorschlag für ein Ablaufmanagement. Schließen Sie das Ab- schließen wollen, gilt Folgendes: laufmanagement nach seinem planmäßigen Beginn ein, gilt Fol- gendes: Der anfängliche Prozentsatz entspricht dann dem Pro- – Der Prozentsatz für die Mindestanlage im Sicherungsguthaben zentsatz, der bei Einschluss zu seinem planmäßigen Beginn er- muss kleiner sein als der Prozentsatz für die Beitragsgarantie. reicht worden wäre. Dies gilt nur, sofern Sie eine Beitragsgarantie einschließen wol- len. Sie haben das Recht, das vereinbarte Ablaufmanagement jeder- – Der Prozentsatz für die Beitragsgarantie darf höchstens 90 % zeit vor dessen Beginn auszuschließen. Ein bereits laufendes Ab- betragen. laufmanagement kann frühestens zu Beginn des Folgemonats, – Beträgt die Beitragsgarantie mehr als 80 %, muss die Mindest- nachdem die Aussetzung beantragt wurde, ausgesetzt werden. anlage im Sicherungsguthaben mindestens 40 % betragen. FL182 – 21953 Seite 8 von 29 [Seite 9] Wenn Sie für die Mindestanlage im Sicherungsguthaben 100 % §6 Wie können Sie Ihre freien Fonds wählen? wählen, können Sie nicht zusätzlich eine Beitragsgarantie wählen. (1) Wahlmöglichkeiten (9) Auswirkungen der Änderungen Für die Anlage in den freien Fonds können Sie sich für eine der Durch eine Änderung der Garantie-Vereinbarung wird eine er- folgenden Möglichkeiten entscheiden: reichte Guthabengarantie aus einem vorherigen Fix Plus zurück- – Sie wählen einzelne Fonds. gesetzt. – Sie wählen einen unserer themenbezogenen Fondsbaskets. Eine Senkung der klassischen Garantie oder Beitragsgarantie kann auch die Guthabengarantie betreffen und zum Ausschluss Diese Wahl können Sie im Vertragsverlauf ändern (siehe Absätze eines bisher eingeschlossenen Garantieplans führen. Dies gilt (2) und (3)). auch für ein eingeschlossenes Ablaufmanagement. Ob nach der a) Einzelne Fonds Änderung ein Garantieplan oder Ablaufmanagement eingeschlos- sen ist, erkennen Sie im Nachtrag zum Versicherungsschein. Wir bieten Ihnen für dieses Produkt qualitativ hochwertige und vielseitige freie Fonds an. Wir gewährleisten, dass diese Fonds Wenn wir Guthaben aus dem Sicherungsguthaben in Fonds eine gewisse Breite an Themen- und Anlageschwerpunkten, umschichten, erfolgt dies innerhalb von 12 Monaten. Wenn Anlageinstrumenten, Währungen und Lokalisationen abdecken. innerhalb von 12 Monaten nach einer Senkung der Garantie Geld aus den freien Fonds entnommen wird, kann hierfür ein Aus den von uns angebotenen Fonds können Sie maximal 10 Stornoabzug nach § 22 Absatz (5) fällig werden. Fonds auswählen. Auch die prozentuale Aufteilung der gewählten Fonds legen Sie fest. Durch die Änderung der Garantie-Vereinbarung ändern sich in der b) Fondsbaskets Regel die garantierten Leistungen. Diese teilen wir Ihnen in einem Nachtrag zum Versicherungsschein mit. Wir bieten Ihnen für dieses Produkt eine Auswahl an themenbezo- genen Fondsbaskets an. Dabei handelt es sich um eine Zusam- Einschränkung der Erhöhung des Garantie-Guthabens menstellung von mehreren Fonds mit unterschiedlicher prozen- tualer Aufteilung. Jeder Fondsbasket folgt spezifisch festgelegten (10) Voraussetzung der Finanzierbarkeit Anlagegrundsätzen. Wie Sie Ihre Garantie-Vereinbarung ändern können, hängt von Ih- rem Gesamt-Guthaben ab. Wenn Sie eine Erhöhung der Garantie Die Zusammenstellung der Fondsbaskets überprüfen wir in regel- beantragen, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Gesamt-Guthaben mäßigen Abständen und passen diese gegebenenfalls an. Da- nicht ausreicht, um die erhöhte Garantie sicherzustellen. In die- durch kann sich die Zusammenstellung und die prozentuale Auf- sem Fall ist die Änderung nicht finanzierbar und somit nicht durch- teilung der Fonds im Fondsbasket ändern. Wir können auch einen führbar. Dann bieten wir Ihnen eine Alternative an. von Ihnen gewählten Fondsbasket aus unserem Angebot strei- chen. Über eine Anpassung oder Streichung des Fondsbaskets Zwischen der Beantragung und der Durchführung der Garantieän- informieren wir Sie. derung kann Ihr Gesamt-Guthaben durch Kursverluste der Fonds (2) Übertragung von Fondsguthaben (Shift) noch sinken. Dies kann dazu führen, dass die Garantieänderung nicht mehr finanzierbar ist. Sie können jederzeit beantragen, Ihr Fondsguthaben der freien Fonds vollständig oder teilweise in einen oder mehrere andere (11) Voraussetzung der Rücknahme von Fondsanteilen Fonds zu übertragen (Shiften). Durch die Übertragung des be- Bei einer Erhöhung des Garantie-Guthabens werden Fondsantei- stehenden Fondsguthabens ändert sich nicht automatisch die zu- le der freien Fonds sukzessive in den Wertsicherungsfonds und künftige Besparung der Fonds. gegebenenfalls vom Wertsicherungsfonds in das Sicherungsgut- a) Voraussetzungen haben umgeschichtet. Dies gilt neben der Erhöhung der Gut- habengarantie, Beitragsgarantie oder klassischen Garantie auch Voraussetzung für den Shift ist, dass die zu übertragenden Fonds- beim Garantieplan und Ablaufmanagement. Diese Umschichtung anteile zum Zeitpunkt der Übertragung von der Kapitalverwal- kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Fondsanteile zum tungsgesellschaft zurückgenommen werden. Der Anspruch be- Zeitpunkt der Umschichtung von der Kapitalverwaltungsgesell- steht beispielsweise nicht, falls eine Rücknahme der Anteile aus- schaft zurückgenommen werden. Sollte beispielsweise für einzel- gesetzt ist. ne Fonds die Rücknahme der Anteile ausgesetzt sein bzw. nach Sie können Ihr Fondsguthaben nur in Fonds übertragen, die wir Beginn der Umschichtung ausgesetzt werden, sind die Anteile die- für diesen Tarif zu diesem Zeitpunkt anbieten. ser Fonds von der Umschichtung ausgenommen. b) Vorgehensweise (12) Folgen, wenn die Fondsanteile nicht zurückgenommen wer- den Wir ermitteln den EUR-Wert des zu übertragenden Fondsgut- habens und wandeln diesen in Fondsanteile der von Ihnen ge- Befinden sich in Ihrem Vertrag nur noch Fonds, die zum aktuellen wünschten Fonds um. Dabei wird kein Ausgabeaufschlag erho- Zeitpunkt nicht zurückgenommen werden, endet für Ihren Vertrag ben. der Garantieplan bzw. das Ablaufmanagement vorzeitig. c) Häufigkeit der Übertragung und Kosten Eine von Ihnen gewünschte Erhöhung der Guthabengarantie (Fix Sie können jeden Monat eine Übertragung kostenlos vornehmen. Plus) bzw. der klassischen Garantie oder der Beitragsgarantie wird Für jede weitere von Ihnen gewünschte Übertragung können wir nur dann durchgeführt, wenn zum Zeitpunkt der Erhöhung die dem Fondsguthaben Kosten für den zusätzlich entstehenden Ver- Fondsanteile in Ihrem Vertrag von der Kapitalverwaltungsgesell- waltungsaufwand entnehmen. Wir bieten Ihnen jedoch immer ei- schaft zurückgenommen werden. nen kostenfreien Kommunikationsweg an. Näheres hierzu wird in der Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt. Sollten die Fondsanteile nicht zurückgenommen werden, informie- Sofern die Summe der vereinbarten Beiträge zuzüglich der ge- ren wir Sie hierüber umgehend. leisteten Zuzahlungen mehr als 500.000 EUR beträgt, gilt: Ab der zweiten Übertragung innerhalb eines Monats ist zusätzlich unsere Zustimmung erforderlich. FL182 – 21953 Seite 9 von 29 [Seite 10] d) Stichtag b) Entnahme aus dem Sicherungsguthaben und dem Wertsiche- rungsfonds Zur Ermittlung des EUR-Wertes des Fondsguthabens legen wir als Stichtag den von Ihnen gewünschten Termin zugrunde. Der Sie können über das freie Fondsguthaben hinaus Geld aus Ihrem Stichtag kann jedoch frühestens der Tag nach Eingang des An- Vertrag entnehmen, wenn ein Gesamt-Guthaben von mindestens trags sein. Ist dieser Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag 2.000 EUR verbleibt. Für die Entnahme aus dem Sicherungsgut- der darauffolgende Börsentag verwendet. haben oder dem Wertsicherungsfonds gelten dann die entspre- chenden Regelungen der teilweisen Kündigung (siehe § 22). Es kann vorkommen, dass zum Stichtag eine Feststellung der Rücknahmepreise nicht möglich ist. In diesem Fall behalten wir Durch die Entnahme reduziert sich die Höhe Ihrer garantierten uns vor, die Festlegung der Rücknahmepreise zum nächstmögli- Leistungen. Dabei fällt auch der Stornoabzug nach § 22 Absatz chen Zeitpunkt vorzunehmen. Die Übertragung der Fonds wird so- (5) an, wobei der jährliche stornofreie Entnahmebetrag von 20.000 lange ausgesetzt. Diese Maßnahmen erfolgen unverzüglich durch EUR berücksichtigt wird (siehe § 22 Absatz (6)). uns unter Wahrung der Interessen aller Versicherungsnehmer. c) Folgen beider Entnahmen (3) Änderung der zukünftigen Besparung der freien Fonds (Switch) Eine Teilkapitalentnahme führt nicht zu einer Reduzierung der Bei- träge. Sowohl die Höhe Ihrer Beiträge als auch die Zahlungsweise Die Auswahl der Fonds und die Aufteilung können Sie für die Zu- bleiben nach einer Entnahme unverändert. kunft zu jedem Monatsersten ändern (Switchen). Dabei können Sie aus den zum aktuellen Zeitpunkt für Ihren Tarif angebotenen Wir werden Sie über die Entnahme und deren Folgen in Textform Fonds maximal 5 auswählen. informieren. Sie können jeden Monat eine Änderung kostenlos vornehmen. Für Möglichkeiten nach dem Rentenbeginn jede weitere von Ihnen gewünschte Änderung können wir dem Fondsguthaben Kosten für den zusätzlich entstehenden Verwal- (3) Liquiditätsvorteil tungsaufwand entnehmen. Wir bieten Ihnen jedoch immer einen Nach dem Rentenbeginn können Sie sich die noch ausstehenden kostenfreien Kommunikationsweg an. Näheres hierzu wird in der erreichten garantierten Renten der Rentengarantiezeit in einem Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt. Betrag ganz oder teilweise auszahlen lassen. Hierfür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Sofern Sie nur Switchen, ohne die bisherigen Fonds auch zu Shif- ten, verbleibt Ihr vorhandenes Fondsguthaben in den bisherigen a) Voraussetzungen Fonds. Dadurch kann es in Ihrem Vertrag auch mehr als 5 freie – Es ist eine Rentengarantiezeit vereinbart. Fonds geben. Die Anzahl der Fonds, die im Vertrag enthalten sind, – Der Antrag auf Auszahlung erfolgt mit einer Frist von 4 Wochen ist nicht begrenzt. zum Schluss der Versicherungsperiode in Textform. Diese Vor- §7 Wie können Sie einen auftretenden Kapitalbedarf de- aussetzung gilt nicht, wenn eines der besonderen Ereignisse cken? nach e) vorliegt. b) Auszahlungsbetrag Möglichkeiten vor dem Rentenbeginn Die noch ausstehenden erreichten garantierten Renten und Ver- (1) Policendarlehen waltungskosten der Rentengarantiezeit werden mit dem bei Ren- tenbeginn gültigen Rechnungszins abgezinst. Wenn Sie eine Garantie vereinbart haben, können wir Ihnen vor Ist eine garantierte Rentensteigerung gemäß § 1 Absatz (5) ver- dem Rentenbeginn ein zu verzinsendes Policendarlehen gewäh- einbart, wird diese hierbei berücksichtigt. ren. Dieses beträgt maximal 90 % des garantierten Rückkaufswer- Sie können jedoch höchstens einen Betrag in Höhe des zum tes. Diesen finden Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechneten Siche- Leistungen in den vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren rungsguthabens der Versicherung verlangen. Vertragsunterlagen. Ein Rechtsanspruch auf ein Policendarlehen besteht jedoch nicht. c) Folgen des Liquiditätsvorteils Sofern wir eines gewähren, verpflichten Sie sich im Gegenzug uns die Rentenversicherung entsprechend zu verpfänden. Für die Ge- Wir reduzieren das Sicherungsguthaben um den Auszahlungsbe- währung eines Policendarlehens können wir Kosten für den zu- trag. Das verbleibende Guthaben - soweit vorhanden - wird auf- sätzlichen Verwaltungsaufwand erheben. Die aktuelle Höhe der grund der aktuellen Kapitalmarktsituation gemäß d) ggf. gekürzt. hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenübersicht zu den Aus diesem Restbetrag berechnen wir die erreichte garantierte Versicherungsbedingungen entnehmen. Rente neu. Es ergeben sich folgende zwei Möglichkeiten: – Sofern sich eine erreichte garantierte Rente von mindestens (2) Teilkapitalentnahme 300 EUR jährlich ergibt, wird die Versicherung entsprechend Sie können vor dem Rentenbeginn jederzeit zum Schluss des lau- fortgeführt. Die Rentengarantiezeit verkürzt sich gegebenen- fenden Monats Geld aus Ihrem Vertrag entnehmen. falls. – Ergibt sich keine garantierte Rente von mindestens a) Entnahme aus den freien Fonds 300 EUR jährlich, endet der Vertrag. In diesem Fall zahlen wir Sie haben die Möglichkeit, Geld aus Ihrem Fondsguthaben der das verbleibende gekürzte Sicherungsguthaben mit aus. Die- freien Fonds zu entnehmen, wenn ein Gesamt-Guthaben von min- ses wird ggf. aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation und destens 2.000 EUR verbleibt. Ein Stornoabzug nach § 22 Absatz der veränderten Risikolage der Versichertengemeinschaft ge- (6) fällt dabei nur an, sofern eine Senkung der Garantie in den mäß d) gekürzt. letzten 12 Monaten erfolgt ist. d) Kürzung aufgrund der Kapitalmarktsituation und der Risikolage Für die Entnahme aus den freien Fonds wird der Stichtag nach Die aktuelle Kapitalmarktsituation und die veränderte Risikolage § 22 Absatz (4) zugrunde gelegt. der Versichertengemeinschaft können zu einer Kürzung des ver- bleibenden Guthabens führen. FL182 – 21953 Seite 10 von 29 [Seite 11] – Aufgrund der aktuellen Kapitalmarktsituation: Die Kürzung hängt von der Umlaufrendite 10-jähriger Bundes- wertpapiere ab. Diese bezeichnen wir als monatlichen Refe- III. Überschussbeteiligung renzzins. Er wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Sollte diese Umlaufrendite nicht mehr zur Verfügung stehen, §8 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? werden wir sie durch einen anderen Maßstab ersetzen, der wei- testgehend die gleichen Merkmale aufweist. (1) Überschussbeteiligung Zunächst ermitteln wir die Veränderung des Referenzzinses für Ihren Vertrag. Dafür bilden wir die Differenz aus dem aktuellen Wir beteiligen Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und Monatswert des Referenzzinses mit dem Durchschnittswert des an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Referenzzinses für die vergangenen Jahre seit Rentenbeginn. Für die vergangenen Jahre seit Rentenbeginn setzen wir jedoch Nachfolgend erläutern wir Ihnen maximal 10 Jahre an. Ist diese Differenz negativ, legen wir für – wie Überschüsse allgemein entstehen und wie wir diese ver- die Veränderung des Referenzzinses 0 fest. Ist die Differenz po- wenden. sitiv, multiplizieren wir sie mit 0,08. Den sich daraus ergebenden – wie wir Ihren Vertrag am Überschuss beteiligen. Prozentsatz verwenden wir für eine monatliche Kürzung des Si- – wie Bewertungsreserven entstehen. cherungsguthaben. Dies tun wir für die restliche Vertragsdau- – wie wir Ihrem Vertrag Bewertungsreserven zuordnen. er bis zum rechnungsmäßigen Endalter 85, maximal jedoch für 120 Monate. Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht vorhersehbar. – Aufgrund der veränderten Risikolage: Sie hängt von vielen Faktoren ab, welche von uns nur begrenzt Falls das verbleibende Sicherungsguthaben nach Berücksichti- beeinflussbar sind. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung gung der aktuellen Kapitalmarktsituation die zum Auszahlungs- kann daher nicht garantiert werden. Sie kann auch 0 EUR betra- termin versicherte Todesfall-Leistung übersteigt, wird dieser Dif- gen. ferenzbetrag gekürzt ausgezahlt. Bis zum Erreichen des rech- Die Höhe der Überschüsse und Bewertungsreserven veröffentli- nungsmäßigen Alters 62 beträgt der risikobedingte Reduktions- chen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht oder teilen sie Ihnen faktor 10 % des Differenzbetrages. Der Faktor steigt anschlie- in der Jahresinformation mit. ßend bis zum Erreichen des rechnungsmäßigen Alters 90 linear (2) Allgemeine Entstehung und Verwendung von Überschüssen auf 20 % an. Für höhere Alter bleibt er konstant bei 20 %. Ist die oben beschriebene Kürzung aufgrund der Kapitalmarkt- Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres situation und Risikolage größer als das verbleibende Guthaben, Unternehmens nennen wir Rohüberschuss. Diesen ermitteln wir erfolgt keine Auszahlung. Dann ist eine Ausübung des Liquidi- nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. tätsvorteils zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Ihr Vertrag besteht dann unverändert fort. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden wir, wel- cher Teil des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung al- e) Besondere Ereignisse ler überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Bei Eintritt eines besonderen Ereignisses können Sie auch mit ei- MindZV in der jeweils geltenden Fassung. ner Frist von 4 Wochen zum nächsten Monatsersten einen Liquidi- tätsvorteil verlangen. Dafür müssen alle folgenden Voraussetzun- Den für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss kön- gen erfüllt sein: nen wir – Bei Ihnen als Versicherungsnehmer tritt eines der unten be- – als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten schriebenen Ereignisse ein. Verträgen gutschreiben oder – Sie legen die entsprechenden Nachweise vor. – der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zuführen. – Sie beantragen den Liquiditätsvorteil innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses und mit einer Frist von 4 Wochen Sinn der RfB ist es, Schwankungen des Überschusses über die zum Monatsersten. Jahre auszugleichen. Die RfB darf von uns grundsätzlich nur für Bei Beantragung oder Vorlage des Nachweises nach Ablauf der die Überschussanteile der Versicherungsnehmer verwendet wer- 6-Monats-Frist ist ein Abruf nur mit einer Frist von 4 Wochen den. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen dürfen wir zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich. hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen (§ 140 Die besonderen Ereignisse sind die Folgenden: Absatz 1 VAG). – Immobilienerwerb zur Eigennutzung Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres – Unwetterbedingter Schaden an einer eigenen Immobilie Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung – Geburt oder Adoption eines Kindes oder Enkelkindes zur RfB nicht. – Bestandene Führerscheinprüfung eines eigenen Kindes oder Enkelkindes (3) Jährliche Festlegung der Höhe der Überschussanteile – Eigene Heirat oder Heirat eines eigenen Kindes oder Enkelkin- Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich des zum Überschuss bei. Wir fassen deshalb gleichartige Versiche- – Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspart- rungen zu Bestandsgruppen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir nerschaft Berufsunfähigkeitsversicherungen einer anderen Bestandsgruppe – Tod des Ehepartners, eingetragenen Lebenspartners oder ei- zu als Rentenversicherungen. Wir unterscheiden hierbei zwischen nes eigenen Kindes Einzelversicherungen und Kollektivversicherungen mit Tarifzusatz – Erleiden eines Schlaganfalls, eines Herzinfarkts oder einer bös- „K“. artigen Tumorerkrankung, Erhalt eines Organtransplantats oder erstmalige ärztliche Feststellung der Dialysepflicht. Diese Er- Innerhalb einer Bestandsgruppe können wir weitere Überschuss- eignisse gelten auch, wenn sie bei der versicherten Person ein- gruppen bilden, um ähnliche Risiken zusammenzufassen. treten. – Feststellung der eigenen Pflegebedürftigkeit bzw. Pflegebedürf- Die Verteilung der Überschüsse auf die Überschussgruppen neh- tigkeit des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspart- men wir nach einem verursachungsorientierten Verfahren vor. Da- ners oder eines eigenen Kindes (ab Pflegegrad 2) bei richten wir uns danach, in welchem Umfang die jeweilige Über- schussgruppe zur Entstehung der Überschüsse beigetragen hat. FL182 – 21953 Seite 11 von 29 [Seite 12] Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen Die Überschussanteilsätze in der Zeit bis zum vorgemerkten Ren- Aktuars die Überschussanteilsätze für alle Überschussgruppen tenbeginn und in der Rentenwahlphase können voneinander ab- fest. Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut- weichen. schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, ansonsten werden diese der RfB entnommen. Die speziellen Regelungen für die Zusatzversicherungen entneh- men Sie bitte den Versicherungsbedingungen der Zusatzversiche- Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge- rungen. schäftsbericht oder teilen sie Ihnen in der Jahresinformation mit. (5) Aufteilung der Überschüsse auf widerrufliche und unwiderruf- (4) Beteiligung Ihrer Versicherung am Überschuss vor Rentenbe- liche Überschüsse ginn Die Aufteilung auf widerruflich zuzuordnende und unwiderruflich Die Überschussbeteiligung erfolgt in Form von Überschussantei- gutzuschreibende Überschüsse erfolgt vertragsindividuell. Sie er- len und der Beteiligung an den Bewertungsreserven (siehe Ab- folgt nach einem anerkannten versicherungsmathematischen Ver- sätze (11) und (12)). Die Überschussanteile setzen sich aus den fahren. folgenden Teilen zusammen: – Zinsüberschussanteil in Prozent des überschussberechtigten In den ersten Versicherungsjahren wird ein großer Teil, gegebe- Sicherungsguthabens nenfalls sogar der gesamte Teil, der Überschüsse Ihrem Vertrag Das überschussberechtigte Sicherungsguthaben ist der Mittel- widerruflich zugeordnet. Nur ein geringer, gegebenenfalls kein, wert des monatlich im Sicherungsguthaben angelegten Gutha- Teil wird Ihnen sofort unwiderruflich gutgeschrieben. Für die Auf- bens während des abgelaufenen Versicherungsjahres. teilung der Überschüsse wird die Zeit vor Rentenbeginn in zwei – Zinsüberschussanteil in Prozent des Mittelwerts der widerruf- Phasen unterteilt. Wir bezeichnen diese im Folgenden mit „Auf- lich zugeordneten Überschussanteile während des abgelaufe- bauphase“ und „Zielphase“. In diesen Phasen werden jeweils un- nen Versicherungsjahres terschiedliche Aufteilungsverfahren angewendet. Dabei kann der – Extra-Überschussanteil in Prozent des überschussberechtig- Beginn der Zielphase jährlich neu festgelegt werden. ten Sicherungsguthabens für Monate mit 100 % Mindestanlage im Sicherungsguthaben während des abgelaufenen Versiche- In der Aufbauphase legen wir grundsätzlich die Aufteilung der rungsjahres Überschüsse auf widerruflich zuzuordnende und unwiderruflich – Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrages gutzuschreibende Überschüsse jährlich fest. – Kostenüberschussanteile bezogen auf das Guthaben im Siche- rungsguthaben beziehungsweise auf das Fondsguthaben zum In der Zielphase wird die Aufteilung der Überschüsse vertragsin- Monatsbeginn dividuell bestimmt. Sie richtet sich grundsätzlich nach dem ange- – Fondsabhängiger Überschussanteil bezogen auf das Fonds- strebten Zielniveau an unwiderruflichen Überschüssen. Das an- guthaben zum Monatsbeginn gestrebte Zielniveau an unwiderruflichen Überschüssen schreiben wir mit den dafür festgelegten Anteilsätzen und Wartezeiten fort. Den Zins- und den Extra-Überschussanteil erhalten Sie jeweils zu Dabei werden die in Absatz (6) beschriebenen tariflich kalkulierten Beginn eines Versicherungsjahres, erstmalig zu Beginn des zwei- Verwaltungskosten berücksichtigt. Sie finden diese Anteilsätze so- ten Versicherungsjahres. wie die zugehörige Bezugsgröße im Geschäftsbericht. Für den unwiderruflichen Teil der Überschüsse gilt Folgendes: Kostenüberschussanteile auf das Fondsguthaben und Risikoüber- Er wird so gewählt, dass sich die Differenz zwischen angestreb- schussanteile teilen wir jeweils monatlich zu. Haben Sie mit uns tem Zielniveau und dem erreichten Stand an unwiderruflich gutge- bei Vertragsabschluss eine laufende Beitragszahlung vereinbart, schriebenen Überschüssen bis zum vorgemerkten Rentenbeginn erhalten Sie den Kostenüberschussanteil erstmals im 16. Versi- sukzessive verringert. Dies gilt auch für den gewählten Rentenbe- cherungsjahr. Haben Sie mit uns einen Einmalbeitrag vereinbart, ginn, sofern Sie uns diesen gemäß § 2 Absatz (3) mitgeteilt haben. erhalten Sie den Kostenüberschussanteil erstmals im 6. Versiche- rungsjahr. Informationen zu den Überschüssen können Sie Ihrer Jahresinfor- Kostenüberschussanteile auf das Guthaben im Sicherungsgutha- mation entnehmen. ben teilen wir jährlich zu. Haben Sie mit uns bei Vertragsabschluss eine laufende Beitragszahlung vereinbart, erhalten Sie den Kos- (6) Verwendung von unwiderruflich gutgeschriebenen Überschüs- tenüberschussanteil erstmals im 17. Versicherungsjahr. Haben sen vor Rentenbeginn Sie mit uns einen Einmalbeitrag vereinbart, erhalten Sie den Kos- tenüberschussanteil erstmals im 7. Versicherungsjahr. Für die Zeit bis zum Rentenbeginn erhöhen die unwiderruflich zu- geordneten Überschüsse entweder Den fondsabhängigen Überschussanteil teilen wir monatlich frü- – das Sicherungsguthaben (Überschuss-System Anlage im Si- hestens zum Beginn des 2. Monats zu. Der fondsabhängige Über- cherungsvermögen) oder schussanteil setzt sich aus der Summe der einzelnen fondsabhän- – das Gesamt-Guthaben (Überschuss-System Anlage im gigen Überschussanteile zusammen. Dabei werden alle Fonds Gesamt-Guthaben). berücksichtigt, die Ihrer Versicherung jeweils zugrunde liegen. Die unwiderruflich zugeordneten Überschüsse werden mit einem Teil der tariflich kalkulierten Verwaltungskosten verrechnet. Die- Bei Rentenbeginn innerhalb eines Versicherungsjahres ordnen ser jährliche Verwaltungskostenanteil beträgt 0,5 % des mittleren wir Ihnen die Überschüsse anteilig zu. Dies gilt auch, falls das Sicherungsguthabens des abgelaufenen Versicherungsjahres. Er erste Versicherungsjahr keine 12 Monate umfasst. Bei Beendi- wird nur bis zu einem Betrag in Höhe der grundsätzlich unwiderruf- gung der Versicherung durch Tod innerhalb eines Monats bzw. lich zugeordneten Überschussanteile des betreffenden Versiche- Versicherungsjahres ordnen wir für den angefangenen Monat rungsjahres angesetzt. bzw. das angefangene Versicherungsjahr keine Überschussan- teile zu. Die unwiderruflich gutgeschriebenen Überschüsse erhöhen weder die Beitragsgarantie noch die klassische Garantie. Die Überschussanteile werden auf widerrufliche und unwiderrufli- che Überschüsse aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt gemäß dem in Absatz (5) beschriebenen Verfahren. Die Beschreibung der wider- ruflichen und unwiderruflichen Überschussanteile entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Absätzen (6) und (7). FL182 – 21953 Seite 12 von 29 [Seite 13] (7) Verwendung von widerruflich zugeordneten Überschüssen vor rung Ihrer erreichten garantierten Rente (siehe § 1 Absatz (3)) her- Rentenbeginn - Überschussfonds angezogen werden (siehe Absatz (10)). Widerruflich zugeordnete Überschüsse werden für das System (8) Beteiligung Ihrer Versicherung am Überschuss ab Rentenbe- Überschussfonds verwendet. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, ginn was die Widerruflichkeit des Überschussfonds bedeutet und wann Bei laufenden Renten erfolgt die Überschussbeteiligung vorbe- Sie welche Leistungen hieraus erhalten. haltlich des Absatzes (10) mit dem Ziel höherer Rentenzahlungen. Der Überschussfonds wird in der Rückstellung für Beitragsrück- Zu Beginn eines Versicherungsjahres wird die versicherte Ren- erstattung (als Teil des Schlussüberschussanteilfonds) geführt. te (siehe § 1 Absatz (2)) neu ermittelt. Dies tun wir auf Basis des aktuellen Sicherungsguthabens und der zum Rentenbeginn Die für Sie im Überschussfonds geführten widerruflichen Über- gültigen Rechnungsgrundlagen. Ist diese versicherte Rente nied- schüsse legen wir jährlich insgesamt neu fest. Dabei können sie riger als die erreichte garantierte Rente (siehe § 1 Absatz (3)), absinken, gegebenenfalls sogar insgesamt entfallen, wenn es die so wird die erreichte garantierte Rente ausgezahlt. Anderenfalls wirtschaftliche Situation erfordert. wird die neu ermittelte versicherte Rente zuzüglich gegebenen- falls weiterer Leistungen aus der Überschussbeteiligung ausge- Bei Verrentung werden vorhandene Überschüsse im Überschuss- zahlt (Gesamt-Rente). Die erreichte garantierte Rente wird durch fonds in voller Höhe unwiderruflich gutgeschrieben und zur Ermitt- die jährliche Überschussbeteiligung nicht erhöht. lung der Rente verwendet (siehe § 1 Absätze (2) und (3) b)). (9) Verwendung von Überschüssen während der Rentenbezugs- Bei Tod vor Rentenbeginn und bei Kapitalabfindung zum vorge- zeit merkten beziehungsweise gewählten Rentenbeginn (siehe § 2) werden vorhandene Überschüsse im Überschussfonds in voller Für die gesamte Rentenbezugszeit können Sie mit uns eines der Höhe ausgezahlt. folgenden Überschuss-Systeme vereinbaren: – Rentenerhöhung Im Rahmen der Die Rentenerhöhung führt jährlich, erstmals ab dem zweiten – (teilweisen) Kündigung oder Rentenbezugsjahr, zu einer Erhöhung der versicherten Rente. – Kapitalabfindung zu allen zulässigen Terminen (siehe § 1 Ab- Der Überschussanteilsatz wird jährlich in Prozent des Gutha- satz (7)), die nicht dem vorgemerkten beziehungsweise ge- bens im Sicherungsguthaben neu festgelegt. Dabei erhöht sich wählten Rentenbeginn entsprechen, das Guthaben im Sicherungsguthaben um den jeweils für das Erhöhungsjahr festgelegten Prozentsatz. Aus diesem erhöhten werden die Überschüsse im Überschussfonds gekürzt ausgezahlt Guthaben ermitteln wir nach anerkannten versicherungsmathe- oder können gegebenenfalls entfallen. Bei der Kürzung berück- matischen Verfahren die versicherte Rente neu. Diese erhöhte sichtigen wir unter anderem die aktuelle Kapitalmarktsituation. versicherte Rente kann nicht mehr sinken. Hierfür gilt: – Bonusrente Als monatlichen Referenzzins verwenden wir die Umlaufrendite Die Bonusrente wird grundsätzlich ab Rentenbeginn zusätzlich 10-jähriger Bundeswertpapiere, die von der Deutschen Bundes- zur versicherten Rente gezahlt. Der Überschussanteilsatz für bank veröffentlicht wird. Sollte diese Umlaufrendite nicht mehr zur die Bonusrente wird in Promille des Gesamt-Guthabens zum Verfügung stehen, werden wir sie durch einen anderen Maßstab Rentenbeginn festgelegt. Der Anteilsatz wird jährlich neu be- ersetzen, der weitestgehend die gleichen Merkmale aufweist. stimmt. Die Bonusrente bleibt solange gleich, wie sich der Über- Zunächst ermitteln wir die Veränderung des Referenzzinses für schussanteilsatz nicht ändert. Die Höhe der Bonusrente ist nicht Ihren Vertrag. Dafür bilden wir die Differenz aus dem aktuellen garantiert und kann daher im Zeitablauf schwanken und gege- Monatswert des Referenzzinses mit dem Durchschnittswert benenfalls sogar entfallen. Eine Absenkung der Leistung kann des Referenzzinses für die vergangene Vertragsdauer. Für die jedoch höchstens bis auf die erreichte garantierte Rente erfol- vergangene Vertragsdauer setzen wir jedoch maximal 10 Jahre gen. an. Ist diese Differenz negativ, setzen wir für die Veränderung des – Steigende Bonusrente Referenzzinses 0 an. Die Steigende Bonusrente besteht aus einer Bonusrente und Die Bemessungsgröße der Kürzung ist die zum Auszahlungs- einer Rentensteigerung. Die Bonusrente wird grundsätzlich termin vorhandene Summe aus dem Guthaben im Sicherungs- ab Rentenbeginn zusätzlich zur versicherten Rente gezahlt. guthaben und den grundsätzlich zur Auszahlung vorgesehenen Die Rentensteigerung wird erstmals ab dem zweiten Ren- Überschüssen im Überschussfonds. Der Kürzungsbetrag ergibt tenbezugsjahr zusätzlich zur versicherten Rente gezahlt. Der sich aus dem 0,07-fachen der zuvor ermittelten Veränderung des Überschussanteilsatz für die Bonusrente wird in Promille des Referenzzinses, der verbleibenden Restdauer in Monaten und Gesamt-Guthabens zum Rentenbeginn festgelegt. Der Anteil- der Bemessungsgröße. Die verbleibende Restdauer entspricht satz wird jährlich neu bestimmt. zu Zeitpunkten vor dem vorgemerkten Rentenbeginn der Dauer Für die Rentensteigerung wird jährlich ein Überschussanteil- vom Auszahlungstermin bis zum vorgemerkten Rentenbeginn. satz in Prozent des Sicherungsguthabens neu festgelegt. Aus In der Rentenwahlphase (siehe § 2 Absatz (3)) entspricht sie diesem Überschuss der Rentensteigerung berechnen wir nach der verbleibenden Dauer der Rentenwahlphase. Wir setzen als anerkannten versicherungsmathematischen Verfahren eine zu- verbleibende Restdauer jedoch maximal 120 Monate an. sätzliche Rentensteigerung zur versicherten Rente. Der Kürzungsbetrag reduziert sich um den Wert des im Rück- Die jeweils erreichte Höhe der gesamten Steigenden Bonus- kaufswert bereits enthaltenen Stornoabzugs „Zinsänderung“ rente ist nicht garantiert und kann daher im Zeitverlauf absin- (siehe § 22 Absatz (5) b)). Der grundsätzlich zur Auszahlung ken oder gegebenenfalls sogar entfallen. Eine Absenkung der vorgesehene Betrag der Überschüsse im Überschussfonds Leistung kann jedoch höchstens bis auf die erreichte garantier- vermindert sich um diesen reduzierten Kürzungsbetrag. Ein te Rente erfolgen. negativer Auszahlungsbetrag führt dazu, dass keine Zahlung aus dem Überschussfonds erfolgt. Die Überschüsse erhöhen nicht die erreichte garantierte Ren- te. Solange die versicherte Rente niedriger als die erreichte Falls es wegen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Bestim- garantierte Rente ist, werden die Überschüsse ausschließlich mungen notwendig ist, eine höhere Lebenserwartung für die Be- zur Erhöhung der versicherten Rente verwendet. Das hat zur rechnung der Deckungsrückstellung zugrunde zu legen, gilt Fol- Folge, dass die ausgezahlte Rente solange nicht steigt, bis gendes: Die Überschüsse im Überschussfonds können zur Siche- die Höhe der versicherten Rente die Höhe der erreichten ga- FL182 – 21953 Seite 13 von 29 [Seite 14] rantierten Rente erreicht hat. Erst ab diesem Zeitpunkt führt geleitet. Dazu werden diese anhand der relevanten Bilanzsumme die Überschussbeteiligung in der weiteren Rentenbezugszeit des Unternehmens und des Vermögens aller anspruchsberechtig- zu höheren Auszahlungen. ten Verträge proportional aufgeteilt. Zusätzlich wird der Teil abge- trennt, der kollektive Mittel für die zukünftige Überschussbeteili- Ein Wechsel zwischen den Überschuss-Systemen der Rentenbe- gung des Bestands enthält. zugszeit ist bis zum Rentenbeginn jederzeit möglich. Wir werden Sie auf diese Möglichkeit rechtzeitig vor dem vorgemerkten bezie- Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven ordnen wir nach ei- hungsweise gewählten Rentenbeginn hinweisen. nem verursachungsorientierten Verfahren den einzelnen Verträ- Haben Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung gemäß gen anteilig rechnerisch zu. Dafür wird für Ihren Vertrag ab Ver- § 1 Absatz (5) vereinbart, ist ein solcher Wechsel ausgeschlossen. tragsbeginn ein Beteiligungsgewicht geführt. Dieses erhöht sich Nach Rentenbeginn können Sie nicht mehr wechseln. jährlich um das mittlere Sicherungsguthaben Ihres Vertrages wäh- rend des abgelaufenen Geschäftsjahres. Das Beteiligungsgewicht Die Festsetzung der Rentenerhöhung, der Bonusrente und der des Bestandes ergibt sich aus der Summe aller Beteiligungsge- Steigenden Bonusrente einschließlich der zukünftigen Renten- wichte der einzelnen anspruchsberechtigten Verträge. Der Anteil- steigerungen erfolgt nach anerkannten versicherungsmathemati- satz des einzelnen Vertrages ergibt sich aus dem Verhältnis des schen Verfahren unter Verwendung von Rechnungsgrundlagen 2. Beteiligungsgewichts des Vertrages zum Beteiligungsgewicht des Ordnung. Diese werden nach den jüngsten Erfahrungen des Un- Bestandes. ternehmens über die tatsächlichen Verhältnisse im Versicherungs- bestand festgelegt und laufend geprüft. Der Anteilsatz wird aus den Werten zum 31.12. des Vorjahres ge- bildet und gilt vom 1.3. des laufenden Geschäftsjahres bis Ende (10) Verwendung von Überschüssen zur Sicherung der garantier- Februar des folgenden Geschäftsjahres. ten Leistungen ab Rentenbeginn Der einem Vertrag rechnerisch zugeordnete Anteil an den vertei- Gesetzliche oder aufsichtsbehördliche Bestimmungen können es lungsfähigen Bewertungsreserven ergibt sich aus der Multiplikati- notwendig machen, für die Berechnung der Deckungsrückstellung on des Anteilsatzes mit den verteilungsfähigen Bewertungsreser- vorsichtigere Rechnungsgrundlagen zugrunde zu legen. Dadurch ven. sind wir verpflichtet, höhere Deckungsrückstellungen zu bilden. (12) Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihren Vertrag Dieses Vorgehen bezeichnen wir als Nachreservierung. Zur Fi- nanzierung der zusätzlich benötigten Mittel können wir zukünftige a) Aufschubdauer Überschüsse verwenden. Dabei können wir nur den Betrag ver- wenden, mit dem der Vertrag ohne die Nachreservierung an den An den Bewertungsreserven der Aufschubdauer beteiligen wir Sie Überschüssen beteiligt gewesen wäre. Aufgrund der Nachreser- – bei Erleben des Rentenbeginns, unabhängig davon, ob Sie die vierung stehen die verwendeten Beträge nicht mehr für die Über- Rente oder eine Kapitalabfindung gewählt haben. schussbeteiligung zur Verfügung. – bei Beendigung des Vertrages durch Tod oder Kündigung. Dies erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen. Nach der Finanzierung der erforderlichen Mittel stehen die künf- Derzeit sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Zuteilung in Höhe der Hälfte tigen Überschüsse wieder gemäß dem von Ihnen gewählten der zugeordneten Bewertungsreserven vor. Überschuss-System für die Leistungserhöhung zur Verfügung. Plötzliche und kurzfristige Schwankungen des Kapitalmarkts kön- Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbeginn durch Tod nen Einfluss auf die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsre- oder Kündigung oder bei einer Kapitalabfindung, gilt Folgendes: serven haben. Um diese Auswirkungen abzufedern, können wir Wir zahlen Ihnen die Überschüsse, welche wir für die Nachreser- jährlich eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fest- vierung verwendet haben, aus. Auch bei einem Liquiditätsvorteil legen. Im Folgejahr kann die Mindestbeteiligung absinken, gege- nach Rentenbeginn gemäß § 7 Absatz (3) werden die gegebe- benenfalls sogar entfallen, sofern es die wirtschaftliche Situation nenfalls in der Folge nicht mehr benötigten Mittel ausgezahlt. erfordert. Dies kann beispielsweise bei starken Schwankungen am Kapitalmarkt der Fall sein. Wir prüfen jährlich, ob eine Nachreservierung notwendig ist. Dar- Die Mindestbeteiligung legen wir in Promille des für Ihren Ver- über informieren wir Sie gegebenenfalls im Rahmen Ihrer Jahres- trag vorgesehenen Beteiligungsgewichts fest. Das für die Mindest- information. beteiligung vorgesehene Beteiligungsgewicht wird ab Versiche- rungsbeginn für Ihren Vertrag geführt. Es erhöht sich jährlich zum Beteiligung an den Bewertungsreserven Monat des vorgemerkten Rentenbeginns um das mittlere Siche- rungsguthaben des abgelaufenen Versicherungsjahres Ihres Ver- (11) Entstehung und Zuordnung von Bewertungsreserven trages. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital- Die Mindestbeteiligung ist nur für Verträge gültig, deren Aufschub- anlagen über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. Marktwer- dauer im laufenden Geschäftsjahr durch den Rentenbeginn oder te können sich laufend ändern. Deshalb ermitteln wir die Bewer- durch Auszahlung der Kapitalabfindung beendet wird. Bei Beendi- tungsreserven mindestens einmal im Monat neu. Dabei erfolgt die gung der Versicherung durch Kündigung oder Tod wird keine Min- Bewertung auf Basis des letzten Arbeitstages des Vormonats. destbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Die Mindestbeteiligung wird ausgezahlt, wenn der sich nach § 153 Zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Ende Ihres Vertrages Absatz 3 VVG ergebende gesetzliche Wert unter die Mindestbetei- können unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die sich auf die ligung fällt. Ansonsten wird der gesetzlich vorgesehene Wert fällig. verteilungsfähigen Bewertungsreserven auswirken können. Dann b) Ab Rentenbeginn sind wir berechtigt, deren Höhe neu zu ermitteln. Ab Rentenbeginn erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreser- Aufgrund gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften ist nur ven durch angemessen erhöhte Überschussanteile. Hierzu wird ein Teil dieser Bewertungsreserven verteilungsfähig. Diese kön- bei der Festlegung der Überschussanteilsätze insbesondere die nen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreser- aktuelle Situation der Bewertungsreserven berücksichtigt. ven ganz oder teilweise entfällt. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven werden in mehreren Schritten aus den Bewertungsreserven des Unternehmens her- FL182 – 21953 Seite 14 von 29 [Seite 15] le übertragen können. Für Kosten und Gefahrtragung gilt Absatz (6) entsprechend. IV. Leistungsauszahlung § 10 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? §9 Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen be- antragen? (1) Übermittlung in Textform Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermit- (1) Nachweispflicht teln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, liegt eine Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt, müssen Sie Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. uns Auskunft erteilen und erforderliche Nachweise in deutscher (2) Rechte des Inhabers Sprache vorlegen. Die Beschaffung muss Ihnen zumutbar sein. Hierbei entstehende Kosten hat der Anspruchserhebende zu tra- Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt gen. ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfü- gen. Das gilt besonders dafür, Leistungen in Empfang zu nehmen. (2) Erforderliche Nachweise im Erlebensfall Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versiche- Wird eine Rentenzahlung oder eine Kapitalauszahlung verlangt, rungsscheins seine Berechtigung nachweist. müssen uns alle folgenden Nachweise eingereicht werden: § 11 Wer erhält die Versicherungsleistung? a) Der Versicherungsschein im Original Diesen benötigen wir insbesondere bei einmaligen Leistun- (1) Festlegung Bezugsrecht gen. Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Leistun- b) Eine amtliche Bescheinigung darüber, dass die versicherte gen erhält. Wenn Sie uns eine andere Person benennen, ist diese Person noch lebt bezugsberechtigt. Wenn Sie keine Festlegung treffen, leisten wir Diese können wir vor jeder Zahlung verlangen. an Sie. (3) Erforderliche Nachweise im Todesfall Falls Sie eine Berufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR) mit uns ver- einbart haben, gilt für das Bezugsrecht im Leistungsfall bei Berufs- Stirbt die versicherte Person, sind wir über den Tod unverzüglich unfähigkeit Folgendes: Bei der Festlegung dieses Bezugsrechts zu informieren. Außerdem müssen uns alle folgenden Nachweise sind die Vorschriften des Versicherungsteuergesetzes bezüglich eingereicht werden: der Steuerfreiheit der Beiträge zu berücksichtigen. Ist nicht die ver- a) Der Versicherungsschein im Original sicherte Person bezugsberechtigt, so können wir weitere Unterla- gen oder Nachweise anfordern. Diese benötigen wir, um zu prüfen, b) Eine amtliche Sterbeurkunde ob die Beiträge steuerfrei sind. Eine Änderung des Bezugsrechts Diese muss das Alter und den Geburtsort der versicherten nach Absatz (2) oder (3) ist nur wirksam, wenn wir Ihnen dies in Person angeben. Textform bestätigt haben. Durch den Wechsel des Bezugsrechts c) Eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über kann sich der Beitrag zu dieser Versicherung um die dann fällig die Todesursache werdende Versicherungsteuer erhöhen. Diese muss Auskunft über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten Person geführt hat, geben. (2) Widerrufliches Bezugsrecht Haben wir noch Leistungen ausgezahlt, obwohl sie wegen Tod der Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich festlegen, erwirbt der Be- versicherten Person nicht mehr zu zahlen gewesen wären, sind zugsberechtigte das Recht auf die Leistung jeweils mit der Fäl- diese an uns zurückzuzahlen. ligkeit der Leistung. Sie können das Bezugsrecht für zukünftige Leistungen jederzeit ändern. Wir können die Zustimmung der ver- (4) Weitere Nachweise und Auskünfte sicherten Person dafür verlangen. Wir können weitere Nachweise verlangen und erforderliche Aus- (3) Unwiderrufliches Bezugsrecht künfte einholen. Wir werden nur Auskünfte für folgende Zeiträume einholen: Sie können ausdrücklich festlegen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald – Die Zeit vor der Antragsannahme uns Ihre Festlegung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht – Die ersten 5 Jahre nach der Antragsannahme nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten – Das Jahr vor dem Tod der versicherten Person geändert werden. Wir können zusätzlich die Zustimmung der (5) Fälligkeit der Leistung versicherten Person dafür verlangen. Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir, ob und in welchem Umfang eine Leistung fällig wird. Wenn eine der in (4) Abtretung und Verpfändung den Absätzen (1) bis (4) genannten Pflichten nicht erfüllt wird, gilt: Ansprüche aus dieser Versicherung können abgetreten und ver- Wir können gegebenenfalls nicht feststellen, ob oder in welchem pfändet werden. Diese Verfügung muss rechtlich möglich sein. Umfang wir leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung kann dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig wird. (5) Anzeige (6) Kosten der Leistungszahlung Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sowie eine Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen aus dem Versiche- Wir überweisen dem Bezugsberechtigten unsere Leistungen auf rungsvertrag müssen uns vom bisherigen Berechtigten in Textform seine Kosten. mitgeteilt werden. Der bisher Berechtigte sind im Regelfall Sie Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirt- als Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen schaftsraumes trägt der Bezugsberechtigte zusätzlich noch die sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen (z. B. unwiderrufliches damit verbundene Gefahr. Bezugsrecht, Abtretung, Verpfändung) vorgenommen haben. Zu- (7) Leistung in Fondsanteilen sätzlich können wir die Zustimmung der versicherten Person in Textform verlangen. Für die nachträgliche Eintragung oder Ände- Bei Leistungen in Fondsanteilen gemäß § 1 Absatz (12) hat uns rung eines Bezugsberechtigten sowie eine Abtretung und Verpfän- der Bezugsberechtigte ein Depot mitzuteilen, auf das wir die Antei- dung können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch immer FL182 – 21953 Seite 15 von 29 [Seite 16] eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der Kos- nicht zu vertreten haben, können wir nicht vom Vertrag zurücktre- tenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt. ten. § 12 Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen? (3) Leistungsfreiheit Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch Fällige Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag verjähren ge- nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auf diese mäß § 195 BGB in 3 Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB Rechtsfolge weisen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text- mit dem Schluss des Jahres, in dem die entsprechenden Ansprü- form oder einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hin. che entstanden sind und Sie Kenntnis hiervon erlangen oder ohne Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten. Die Ansprüche verjähren nicht zu vertreten haben, sind wir zur Leistung verpflichtet. jedoch ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis oder eine grob fahrlässi- ge Unkenntnis in 10 Jahren von ihrer jeweiligen Entstehung an. Folgebeitrag (4) Zahlungsfrist V. Beitragszahlung Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen § 13 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? gemäß § 38 VVG in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. (1) Zahlungsweise (5) Wegfall des Versicherungsschutzes Die Zahlungsweise der Beiträge können Sie wie folgt mit uns ver- Ihr Versicherungsschutz entfällt oder vermindert sich, wenn einbaren: alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: – Einmalbeitrag: Einmalig zu Versicherungsbeginn – Es tritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zah- – Laufende Beiträge: Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder lungsfrist ein. jährlich – Sie sind bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung noch (2) Fälligkeit der Beiträge in Verzug. – Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfol- Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nennen wir Einlö- ge hingewiesen. sungsbeitrag. Diesen müssen Sie unverzüglich nach Abschluss der Versicherung zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versi- (6) Kündigungsrecht cherungsbeginn. Eine gegebenenfalls vereinbarte Zuzahlung bei Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag Vertragsabschluss ist nicht Teil des Einlösungsbeitrags. Bei lau- ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn alle folgen- fender Beitragszahlung werden die Folgebeiträge jeweils zu Be- den Voraussetzungen erfüllt sind: ginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. – Sie befinden sich noch immer mit den Beiträgen oder Zinsen in (3) Übermittlung der Beiträge Verzug. – Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfol- Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre ge hingewiesen. Kosten. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. (4) Beitragsrückstände Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung sowie bei Beitragsfrei- Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen. stellung werden wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen. (7) Beitragsnachzahlung nach Wirksamkeit der Kündigung § 14 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah- len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. (1) Rechtzeitige Beitragszahlung Die Nachzahlung kann nur Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- ligkeitstag (siehe § 13 Absatz (2)) alles getan haben, damit der – innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder Beitrag bei uns eingeht. – innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen, wenn die Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist. die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn alle folgenden Vorausset- zungen erfüllt sind: Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un- – Der Beitrag kann am Fälligkeitstag eingezogen werden. wirksam. Der Vertrag besteht dann fort. Für Versicherungsfälle, die – Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung nicht. zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einzie- hen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn diese un- verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer- den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Einlösungsbeitrag (2) Rücktrittsrecht Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir gemäß § 37 VVG vom Vertrag zurücktreten. Das gilt, solange wir diesen Beitrag nicht erhalten haben. Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung FL182 – 21953 Seite 16 von 29 [Seite 17] § 15 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwie- (4) Reduzierung der Beiträge rigkeiten? Sie können die Reduzierung Ihrer Beiträge verlangen. Durch die (1) Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten Änderung Ihrer Beiträge reduziert sich gegebenenfalls die Höhe Ihrer garantierten Leistungen. Diese teilweise Beitragsfreistellung Wenn Sie Ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können, bie- erfolgt gemäß § 16. Wir werden Sie hierüber in Textform informie- ten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an: ren. – Stundung der Beiträge – Befristete Beitragsfreistellung Voraussetzung dabei ist, dass die reduzierten Beiträge mindes- – Reduzierung der Beiträge tens 300 EUR pro Jahr betragen. (2) Stundung der Beiträge Hierfür können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch im- Sie können eine Stundung der Beiträge für bis zu 12 Monate mer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der verlangen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge für das erste Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt. Jahr gezahlt wurden. Bei mehrmaliger Beitragsstundung ist diese auf insgesamt 24 Monate begrenzt. Für die Stundung können Sie können Ihre Versicherung bis zur Höhe des vor der Reduzie- wir zusätzlich zu den Stundungszinsen Kosten erheben. Die rung geltenden Versicherungsschutzes wiedererhöhen. Dabei gel- aktuelle Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der ten die Regelungen der Wiederinkraftsetzung nach § 16 Absatz Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen. (4). Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem § 16 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel- Umfang bestehen. len? Ihr Vertrag besteht anschließend fort, wenn Sie nach Ablauf der (1) Beitragsfreistellung Beitragsstundung die gestundeten Beiträge einschließlich der darauf entfallenen Zinsen nachzahlen. Auch für gegebenenfalls Sie können jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode in Text- eingeschlossene Zusatzversicherungen ist keine erneute Risi- form verlangen, zukünftig von der Beitragszahlungspflicht befreit koprüfung nötig. Die Zinsen für die Stundung betragen nach zu werden. § 288 BGB derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Die Nachzahlung kann in einem Betrag erfolgen oder Eine Beitragsfreistellung ist nur möglich, wenn das zur Verfügung neben der laufenden Beitragszahlung in maximal 6 Monatsraten. stehende Gesamt-Guthaben den Mindestwert von 2.000 EUR er- Die gestundeten Beiträge einschließlich der darauf entfallenen reicht. Andernfalls erhalten Sie den Rückkaufswert nach § 22 und Stundungszinsen können auch mit dem Gesamt-Guthaben der Vertrag endet. verrechnet werden. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der Ver- Die Stundung erfolgt zinslos, sofern der aktuelle Jahresbeitrag für rechnung von Kosten, insbesondere der Abschluss- und Ver- den Gesamtvertrag höchstens 3.000 EUR beträgt. triebskosten (siehe § 20), nur geringe Beträge zur Bildung bei- Als weitere Voraussetzung muss mindestens einer der folgenden tragsfreier Leistungen vorhanden. In der Regel stehen daher Anlässe bei Ihnen als Versicherungsnehmer vorliegen: auch in den Folgejahren keine Mittel in Höhe der eingezahlten – Sie sind pflegebedürftig. Beiträge zur Verfügung. Nähere Informationen zu den garan- – Es liegt eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung vor. tierten Leistungen nach Beitragsfreistellung und deren Höhe – Sie sind arbeitslos. können Sie der Verlaufsdarstellung der garantierten Leistun- – Sie befinden sich im Mutterschutz oder in der gesetzlichen El- gen entnehmen. Diese finden Sie in den vorvertraglichen In- ternzeit. formationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen. – Sie sind aufgrund der Pflege eines Angehörigen von Ihrem Ar- beitgeber gemäß PflegeZG vollständig oder teilweise von Ihrer Es gibt Alternativen zur Beitragsfreistellung. Beachten Sie hierzu Arbeit freigestellt. bitte insbesondere Ihre Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkei- ten nach § 15. Bei Beantragung der Stundung müssen Sie entsprechende Nach- (2) Garantie-Guthaben, garantierte Mindestrente und Gesamt- weise vorlegen. Ist die Voraussetzung für die zinslose Stundung Guthaben entfallen, müssen Sie uns dies umgehend mitteilen. Die zinslose Haben Sie ein Garantie-Guthaben zum vorgemerkten Rentenbe- Stundung endet dann zum nächsten Monatsersten. ginn vereinbart, wird dieses bei Beitragsfreistellung neu bestimmt. (3) Befristete Beitragsfreistellung Dabei berücksichtigen wir die durch die Beitragsfreistellung nicht mehr zu leistenden Beiträge sowie etwaige Beitragsrückstände. Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für bis zu 3 Jahre Dies gilt auch für das Garantie-Guthaben zum gewählten Renten- beantragen. Die Regelungen des § 16 gelten entsprechend. Vor- beginn bei einer Beitragsfreistellung innerhalb der Rentenwahl- aussetzung ist, dass ein Gesamt-Guthaben von mindestens 2.000 phase. EUR erreicht ist. Haben Sie eine klassische Garantie oder eine Beitragsgarantie Nach Beendigung der befristeten Beitragsfreistellung können Sie vereinbart, gilt Folgendes: Das Garantie-Guthaben kann geringer wieder den bisherigen Beitrag zahlen. Wir führen eine Wiederin- ausfallen als Ihr gewählter Prozentsatz multipliziert mit der Sum- kraftsetzung Ihres Vertrages nach § 16 Absatz (4) durch. Wenn me der bereits eingezahlten Beiträge. Sie die nicht gezahlten Beiträge nachzahlen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten: Haben Sie kein Garantie-Guthaben vereinbart, ziehen wir ge- – In Form einer einmaligen Zuzahlung (siehe § 18) gebenenfalls rückständige Beiträge vom vorhandenen Gesamt- – In Form mehrerer Zuzahlungen Guthaben Ihrer Versicherung ab. Dabei sind maximal 6 Monatsraten möglich. – Über die gesamte restliche Beitragszahlungsdauer verteilt als (3) Regelungen für Zusatzversicherungen erhöhten Beitrag (siehe § 17 Absätze (3) bis (6)) Nach einer Beitragsfreistellung entfällt eine Waisen- Zusatzversicherung. Die speziellen Regelungen für die Todesfall-Zusatzversicherung FL182 – 21953 Seite 17 von 29 [Seite 18] und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung entnehmen Sie – Die jährliche Erhöhung beträgt höchstens 100 % des zuletzt ge- bitte deren Versicherungsbedingungen. zahlten Jahresbeitrages. – Die Summe aller Erhöhungsbeiträge beträgt höchstens (4) Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrages 50.000 EUR. Hierfür werden alle Erhöhungsbeiträge während Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung wieder in Kraft der gesamten Beitragszahlungsdauer betrachtet. setzen, um Ihre Leistungen wieder zu erhöhen. Für diese Wie- – Die Erhöhung muss mindestens 10 Jahre vor dem vorgemerk- derinkraftsetzung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten und ten Rentenbeginn stattfinden. Dies gilt nur, wenn Sie eine Bei- es gelten die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungs- tragsgarantie von mehr als 90 % mit uns vereinbart haben. grundlagen. – Der Gesamtbeitrag beträgt nach der Erhöhung im Jahr nicht mehr als 10.000 EUR. Zum Gesamtbeitrag zählen auch alle zu- Voraussetzung für die Wiederinkraftsetzung ist, dass seit der künftigen Erhöhungen aus einem vereinbarten Stufenplan. Dies Beitragsfreistellung nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind. gilt nur, wenn Sie einen Stufenplan mit uns vereinbart haben. Danach kann eine Weiterführung nur nach dem dann für den (3) Regelungen für Zusatzversicherungen Neuzugang gültigen Tarif erfolgen. Wenn Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen haben, gelten Falls Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, für die Erhöhung besondere Regelungen. eine Waisen-Zusatzversicherung oder eine Todesfall- Zusatzversicherung mit konstanter Todesfall-Leistung vereinbart a) Beitragsbefreiung (Tarif BU) hatten, gilt Folgendes: Sind mehr als 6 Monate seit der Bei- Eine Erhöhung der Beiträge ist nur möglich, wenn Folgendes gilt: tragsfreistellung vergangen, ist eine Wiederinkraftsetzung der Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfähigkeit, Hauptversicherung inklusive der Zusatzversicherung abhängig sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetreten und es vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung. Sie können auch darauf wurden auch keine derartigen Leistungen beantragt. verzichten, die Zusatzversicherung bei der Wiederinkraftsetzung fortzuführen. In diesem Fall gilt weiterhin die Frist von 3 Jahren. In den folgenden Fällen ist die Erhöhung der Beiträge abhängig Falls Sie andere Zusatzversicherungen vereinbart hatten, werden vom Ergebnis einer erneuten Risikoprüfung der versicherten Per- diese bei der Wiederinkraftsetzung fortgeführt. son: – Die versicherte Person ist rechnungsmäßig älter als 57 Jahre. Wenn Sie die nicht gezahlten Beiträge nachzahlen möchten, ha- – Der Gesamtbeitrag beträgt nach der Erhöhung mehr als 3.600 ben Sie folgende Möglichkeiten: EUR im Jahr. – In Form einer einmaligen Zuzahlung (siehe § 18) Zum Gesamtbeitrag zählen auch alle zukünftigen Erhöhungen – In Form mehrerer Zuzahlungen aus einem vereinbarten Stufenplan. Wir berücksichtigen dabei Dabei sind maximal 6 Monatsraten möglich. alle Verträge bei der Württembergischen Lebensversicherung – Über die gesamte restliche Beitragszahlungsdauer verteilt als für welche die versicherte Person eine Beitragsbefreiung ein- erhöhten Beitrag (siehe § 17 Absätze (3) bis (6)) geschlossen hat. Haben Sie einen Stufenplan nach den „Versicherungsbedingun- – Es ist eine Waisen-Zusatzversicherung eingeschlossen. gen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen der b) Berufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR) PrivatRente Genius mit aufgeschobener Rentenzahlung und An- lageoption in Fonds“ vereinbart, können die Erhöhungen, die wäh- Die Beiträge und Leistungen der Berufsunfähigkeits-Rente wer- rend der beitragsfreien Zeit nicht durchgeführt wurden, im Rahmen den nicht erhöht. der Wiederinkraftsetzung nachgeholt werden. c) Todesfall-Zusatzversicherung (Tarif SZ) Haben Sie eine Garantie vereinbart, kann diese trotz Wiederin- Bei einer Todesfall-Zusatzversicherung mit Beitragsrückgewähr kraftsetzung und Nachzahlung der Beiträge geringer ausfallen als werden die Beiträge und Leistungen entsprechend miterhöht. vor der Beitragsfreistellung. (5) Stichtag Bei einer Todesfall-Zusatzversicherung mit konstanter Todesfall- Leistung werden die Beiträge und Leistungen nicht erhöht. Bei Beitragsfreistellung erfolgt die Ermittlung des Fondsguthabens zu einem bestimmten Stichtag. Dies ist der Tag nach Eingang Ih- d) Waisen-Zusatzversicherung (Tarif WAF) res Wunsches auf Beitragsfreistellung, frühestens der letzte Bör- Eine Erhöhung der Beiträge ist nur möglich, wenn Folgendes gilt: sentag des Monats vor dem Termin der Beitragsfreistellung. Ist der Es wurden keine Leistungen aus der Waisen-Zusatzversicherung Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag der darauffolgende beantragt oder erbracht. Börsentag verwendet. In den folgenden Fällen ist die Erhöhung der Beiträge abhängig § 17 Wie können Sie Ihre Beiträge erhöhen? vom Ergebnis einer erneuten Risikoprüfung der versicherten Per- (1) Grundsatz son: – Die versicherte Person ist rechnungsmäßig älter als 57 Jahre. Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie diese erhöhen. – Der Gesamtbeitrag beträgt nach der Erhöhung mehr als 3.600 Dies ist zu jeder Beitragsfälligkeit während der Beitragszahlungs- EUR im Jahr. dauer möglich, sofern die Voraussetzungen nach Absatz (2) er- Zum Gesamtbeitrag zählen auch alle zukünftigen Erhöhun- füllt sind. Die erhöhten Anlagebeiträge werden Ihrem Gesamt- gen aus einem vereinbarten Stufenplan. Wir berücksichtigen Guthaben zugeführt. Haben Sie eine Beitragsgarantie oder klassi- dabei alle Verträge bei der Württembergischen Lebensver- sche Garantie mit uns vereinbart, führt die Erhöhung der Beiträge sicherung für welche die versicherte Person eine Waisen- zu einer Erhöhung der garantierten Leistungen. Zusatzversicherung eingeschlossen hat. (2) Voraussetzungen – Es ist eine weitere Zusatzversicherung eingeschlossen. Für die Erhöhung der Beiträge Ihrer Hauptversicherung müssen (4) Erhöhung der garantierten Leistungen durch die Erhöhung der alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Beiträge – Die jährliche Erhöhung der Beiträge beträgt mindestens Wenn Sie eine Beitragsgarantie oder klassische Garantie verein- 60 EUR. bart haben, erhöhen sich insbesondere Ihr Garantie-Guthaben FL182 – 21953 Seite 18 von 29 [Seite 19] und Ihre garantierte Mindestrente. Ein Garantieplan berücksichtigt Bei der Berechnung der erhöhten Leistungen legen wir Folgendes bei der Bestimmung der Guthabengarantie das erhöhte Gesamt- zugrunde: Guthaben. – Das am Erhöhungstermin erreichte rechnungsmäßige Alter der Bei der Berechnung der erhöhten Leistungen legen wir insbeson- versicherten Person dere Folgendes zugrunde: – Die restliche Versicherungsdauer vom Erhöhungstermin bis – Das am Erhöhungstermin erreichte rechnungsmäßige Alter der zum vorgemerkten bzw. gewählten Rentenbeginn versicherten Person – Die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundla- – Die restliche Versicherungsdauer vom Erhöhungstermin bis gen gemäß § 26 zum vorgemerkten bzw. gewählten Rentenbeginn – Die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundla- (5) Spezialfall: Zwischenkonto gen gemäß § 26 Wir führen die Zuzahlungen abzüglich der Abschluss- und Ver- (5) Spezialfall: Zwischenkonto waltungskosten dem Gesamt-Guthaben zu. Eine Aufteilung des Gesamt-Guthabens auf das Sicherungsguthaben, den Wertsiche- Wir führen die Anlagebeiträge dem Gesamt-Guthaben zu. Eine rungsfonds und die freien Fonds kann immer nur zum ersten Ar- Aufteilung des Gesamt-Guthabens auf das Sicherungsguthaben, beitstag eines Monats erfolgen. Deshalb führen wir die Zuzahlun- den Wertsicherungsfonds und die freien Fonds kann immer nur gen bis zum ersten Arbeitstag des nächsten Monats nach Erfas- zum ersten Arbeitstag eines Monats erfolgen. Deshalb führen wir sung einem Zwischenkonto zu (siehe § 4 Absatz (4)). die Erhöhung der Anlagebeiträge bis zum ersten Arbeitstag des nächsten Monats nach Erfassung der Erhöhung einem Zwischen- (6) Steuerlicher Hinweis konto zu (siehe § 4 Absatz (4)). Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Zuzahlungen be- (6) Steuerlicher Hinweis achten Sie bitte die steuerlichen Informationen. Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen Ihrer Erhöhung beach- § 19 Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversiche- ten Sie bitte die steuerlichen Informationen. rungsoption? § 18 Wie können Sie Ihre Leistungen durch Zuzahlungen er- (1) Nachversicherungsoption höhen? Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie zu bestimm- (1) Grundsatz ten Anlässen eine Erhöhung der Beiträge für diesen Vertrag einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen verlangen. Die er- Vor dem Rentenbeginn können Sie monatlich Zuzahlungen zu Ih- höhten Beiträge der Hauptversicherung werden Ihrem Gesamt- rer Versicherung leisten. Zu diesem Zeitpunkt erhöht sich durch Guthaben zugeführt. Haben Sie eine Garantie mit uns vereinbart, die Zuzahlung abzüglich der Abschluss- und Verwaltungskosten bewirkt die Erhöhung der Beiträge eine Erhöhung der garantier- Ihr Gesamt-Guthaben. Haben Sie eine Beitragsgarantie oder klas- ten Leistungen. Dabei verwenden wir die zu Versicherungsbeginn sische Garantie mit uns vereinbart, führen Zuzahlungen zu einer vereinbarten Rechnungsgrundlagen. Innerhalb der Grenzen der Erhöhung der garantierten Leistungen. Nachversicherung verzichten wir auf eine erneute Gesundheits- prüfung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. (2) Voraussetzungen (2) Generelle Voraussetzungen Für Zuzahlungen müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: – Die restliche Aufschubdauer der Hauptversicherung beträgt – Jede Zuzahlung beträgt mindestens 250 EUR. mindestens 12 Jahre. – Die Summe aller Zuzahlungen pro Kalenderjahr beträgt höchs- – Die Beantragung erfolgt vor dem 45. Geburtstag der versicher- tens 50.000 EUR. ten Person. Diese Voraussetzung gilt nicht für eine Zuzahlung bei Vertrags- (3) Anlässe abschluss. – Die Summe aller Zuzahlungen pro Kalenderjahr beträgt höchs- Sie können eine Nachversicherung verlangen, wenn einer der fol- tens 20 % der Summe der bisher gezahlten Beiträge. genden Anlässe bei der versicherten Person eintritt: Diese Voraussetzung gilt nur für Versicherungen gegen Einmal- – Erreichen der Volljährigkeit beitrag und beitragsfreie Versicherungen. – Heirat (3) Regelungen für Zusatzversicherungen – Geburt oder Adoption eines Kindes – Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspart- Wenn Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen haben, gelten nerschaft für die Zuzahlungen besondere Regelungen. – Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach erfolgreichem Ab- schluss einer Ausbildung oder eines Studiums a) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Tarife BU und BUR) Die versicherte Person muss eine der Ausbildung oder dem Die Leistungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wer- Studium entsprechende berufliche Tätigkeit tatsächlich aus- den nicht erhöht. üben. – Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit b) Todesfall-Zusatzversicherung (Tarif SZ) – Erhöhung des Einkommens Die Todesfall-Leistung einer eingeschlossenen Todesfall- – bei Angestellten: Erhöhung des jährlichen Bruttoeinkom- Zusatzversicherung erhöht sich um den Zuzahlungsbetrag. mens um mindestens 10 % gegenüber dem Vorjahr – bei Selbstständigen: Erhöhung des durchschnittlichen Ge- (4) Erhöhung der garantierten Leistungen durch Zuzahlungen winns vor Steuern über die letzten 3 Geschäftsjahre um min- Wenn Sie eine Beitragsgarantie oder klassische Garantie verein- destens 30 % im Vergleich zum Gewinn vor Steuern der 3 bart haben, erhöhen sich insbesondere Ihr Garantie-Guthaben davor liegenden Geschäftsjahre und Ihre garantierte Mindestrente. Ein Garantieplan berücksichtigt – Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in bei der Bestimmung der Guthabengarantie das erhöhte Gesamt- der Deutschen Rentenversicherung Guthaben. – Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht als selbstständiger Handwerker FL182 – 21953 Seite 19 von 29 [Seite 20] – Baubeginn, Kauf oder Darlehensaufnahme von mindestens – Die garantierte Todesfall-Leistung beträgt nach der Nachversi- 50.000 EUR für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie durch die cherung höchstens 300.000 EUR. versicherte Person, ihren Ehepartner oder eingetragenen Le- – Die garantierte Todesfall-Leistung erhöht sich durch die Nach- benspartner versicherung höchstens um 75 %. – Die garantierte Todesfall-Leistung aus der Nachversicherung Es sind mehrere Nachversicherungen möglich. Aus einem Ereig- beträgt höchstens 25.000 EUR. nis ist dabei nur eine Nachversicherung möglich, auch wenn da- – Wenn für eine versicherte Person innerhalb von 5 Jahren meh- durch mehrere Anlässe eintreten. Zum Beispiel gilt die Geburt von rere Nachversicherungen durchgeführt werden, gilt Folgendes: Mehrlingen als ein Anlass und somit ist nur eine Nachversicherung Die Summe der garantierten Leistungen im Todesfall aus den möglich. Gleiches gilt für die Erhöhung des Einkommens Nachversicherungen beträgt höchstens 40.000 EUR. – durch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder – zusammen mit einer Berufsverbesserung oder d) Waisen-Zusatzversicherung (Tarif WAF) – durch den Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Eine Erhöhung der Beiträge ist nur möglich, wenn Folgendes gilt: Fortbildung oder Qualifikation. Es wurden keine Leistungen aus der Waisen-Zusatzversicherung Die Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt beantragt oder erbracht. des Anlasses beantragt werden. Wir benötigen dafür die Vorlage entsprechender Nachweise. Bei Beantragung der Erhöhung oder In den folgenden Fällen ist die Erhöhung der Beiträge abhängig Vorlage der dazugehörigen Nachweise nach Ablauf der Frist ist vom Ergebnis einer erneuten Risikoprüfung der versicherten Per- eine Erhöhung aufgrund dieses Anlasses nicht mehr möglich. son: (4) Nachversicherungsgrenzen – Die versicherte Person ist rechnungsmäßig älter als 57 Jahre. – Der Gesamtbeitrag beträgt nach der Nachversicherung mehr Ein Recht auf Nachversicherung haben Sie nur, wenn folgen- als 3.600 EUR im Jahr. de Grenzen eingehalten werden: Dabei berücksichtigen wir alle Verträge bei der Württembergi- schen Lebensversicherung für welche die versicherte Person Untergrenze für die Erhöhung eine Waisen-Zusatzversicherung eingeschlossen hat. – Es ist eine weitere Zusatzversicherung eingeschlossen. Der jährliche Beitrag für die Erhöhung muss mindestens 60 EUR betragen. Obergrenzen für die Erhöhung VI. Kosten Die Beitragssumme aller Erhöhungen darf höchstens § 20 Wie werden die Kosten verrechnet? 300.000 EUR betragen. Dazu zählen auch Erhöhungsbeiträge ge- mäß § 17. Erhöhungen nach den „Versicherungsbedingungen für (1) Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen der Pri- vatRente Genius mit aufgeschobener Rentenzahlung und Anla- Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um geoption in Fonds“ werden dabei nicht berücksichtigt. Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Diese sind in Ihren Vertrag einkalkuliert und werden Ihnen nicht gesondert in (5) Regelungen für Zusatzversicherungen Rechnung gestellt. Wenn Sie Zusatzversicherungen eingeschlossen haben, gelten Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören beispielsweise für die Nachversicherung besondere Regelungen. die Abschlussprovisionen für die Beratung durch den Vermittler a) Beitragsbefreiung (Tarif BU) sowie die Kosten für die Antragsprüfung und Vertragsausferti- gung. Eine Erhöhung der Beiträge ist nur möglich, wenn Folgendes gilt: Es ist bei der versicherten Person bisher keine Berufsunfähig- Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungs- keit, sonstige Invalidität oder Pflegebedürftigkeit eingetreten und kosten. es wurden auch keine derartigen Leistungen beantragt. Die Höhe der Kosten können Sie den Individuellen Vertragsinfor- In den folgenden Fällen ist die Erhöhung der Beiträge abhängig mationen entnehmen. Die dort angegebenen Kosten basieren auf vom Ergebnis einer erneuten Risikoprüfung der versicherten Per- der Annahme, dass Sie Ihre Versicherung, wie bei Abschluss des son: Vertrages vereinbart, fortführen. Durch Vertragsänderungen kön- – Die versicherte Person ist rechnungsmäßig älter als 57 Jahre. nen sich die Kosten ändern. – Der Gesamtbeitrag beträgt nach der Nachversicherung mehr als 3.600 EUR im Jahr. (2) Verrechnung der Kosten bei laufenden Beiträgen und Erhö- Dabei berücksichtigen wir alle Verträge bei der Württembergi- hungen schen Lebensversicherung für welche die versicherte Person Für Ihren Vertrag wenden wir das Verrechnungsverfahren nach eine Beitragsbefreiung eingeschlossen hat. § 4 DeckRV an. Die Abschluss- und Vertriebskosten erheben wir – Es ist eine Waisen-Zusatzversicherung eingeschlossen. bei Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung wie folgt: Wir b) Berufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR) verteilen die Kosten gleichmäßig entsprechend der Zahlungswei- se. Dies tun wir über 5 Jahre, höchstens bis zum vorgemerkten Eine Berufsunfähigkeits-Rente kann nur gemäß § 13 Absatz Rentenbeginn und höchstens über die Beitragszahlungsdauer. (2) der „Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits- Die auf diese Weise verrechneten Kosten sind nach der DeckRV Zusatzversicherung“ erhöht werden. auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu erbringenden Beiträge beschränkt. c) Todesfall-Zusatzversicherung (Tarif SZ) Eine Todesfall-Zusatzversicherung wird zusammen mit der zuge- Diese Verrechnung erfolgt auch bei einer Erhöhung (siehe § hörigen Hauptversicherung entsprechend erhöht. Bei vereinbarter 17 und § 19) für die in die Erhöhungsbeiträge einkalkulierten konstanter Todesfall-Leistung müssen alle folgenden Vorausset- Abschluss- und Vertriebskosten. zungen erfüllt sein: FL182 – 21953 Seite 20 von 29 [Seite 21] Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit ver- Wenn Sie uns nachweisen, dass diese Kosten im konkreten Ein- teilt. zelfall nicht gerechtfertigt oder wesentlich zu hoch sind, entfallen diese oder werden entsprechend herabgesetzt. (3) Verrechnung der Kosten bei Einmalbeiträgen, Zuzahlungen und in der Rentenwahlphase Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen VII. Vorzeitige Beendigung (siehe § 18) werden die Abschluss- und Vertriebskosten jeweils dem Beitrag und den Zuzahlungen entnommen. Gleiches gilt für § 22 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? zusätzlich geleistete Beiträge und Zuzahlungen während der Ren- tenwahlphase. (1) Kündigung Sie können Ihre Versicherung vor dem Rentenbeginn jederzeit Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit ver- zum Schluss des laufenden Monats ganz oder teilweise kündigen. teilt. Sie müssen uns die Kündigung in Textform mitteilen. (4) Auswirkungen Eine teilweise Kündigung (Teilkapitalentnahme) ist unwirksam, wenn das verbleibende Gesamt-Guthaben unter einen Mindest- Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der betrag von 2.000 EUR sinkt. In folgendem Fall behalten wir uns Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur geringe Beträge vor eine Gesundheitsprüfung vorzunehmen: Sie entnehmen mehr zur Bildung beitragsfreier Leistungen oder für einen Rückkaufs- als 10.000 EUR und das Gesamt-Guthaben ist nach der Entnah- wert vorhanden sind (siehe § 16 und § 22). Nähere Informationen me kleiner als eine ggf. vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung. finden Sie in den Verlaufsdarstellungen zu den Leistungen in Ihren Durch die teilweise Kündigung reduziert sich die Höhe Ihrer ver- vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen. einbarten Leistungen. Wir werden Sie hierüber in Textform infor- mieren. § 21 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech- nung? In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen der Verrech- nung von Kosten, insbesondere der Abschluss- und Ver- Für besondere Ereignisse, die von Ihnen veranlasst oder verur- triebskosten (siehe § 20), nur ein geringer Rückkaufswert vor- sacht wurden, können weitere Kosten entstehen. Dafür können handen. In der Regel erreicht der Rückkaufswert auch in den wir Ihnen die entstandenen Kosten jeweils gesondert in Rechnung Folgejahren nicht die Summe der eingezahlten Beiträge. Nä- stellen. here Informationen zum Auszahlungsbetrag bei Kündigung und seine Höhe können Sie den Verlaufsdarstellungen zu den Derzeit erheben wir Kosten für nachstehende Ereignisse: Leistungen bei Kündigung entnehmen. Diese finden Sie in – Versand unserer Mitteilungen per Post den vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Vertrags- Diese Kosten entfallen, sofern wir gesetzlich zum Postversand unterlagen. verpflichtet sind. – Übertragung des vorhandenen Fondsguthabens (Shift) ab der Es gibt Alternativen zur Kündigung. Beachten Sie hierzu bitte ins- zweiten Übertragung im Monat besondere Ihre Möglichkeiten der Deckung eines Kapitalbedarfs – Änderung der Fondsauswahl beziehungsweise der Aufteilung nach § 7 und die Beitragsfreistellung nach § 16. des Beitrages auf die gewählten Fonds (Switch) ab der zweiten Die speziellen Regelungen für die Zusatzversicherungen entneh- Änderung im Monat men Sie bitte den Versicherungsbedingungen der Zusatzversiche- – Nachträgliche Eintragung oder Änderung des Bezugsberech- rungen. tigten – Änderung des Versicherungsnehmers Auszahlung bei Kündigung – Rückläufer im Lastschriftverfahren – Verzug mit Beiträgen (2) Auszahlungsbetrag – Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein Nach Kündigung zahlen wir nach § 169 VVG: – Durchführung der internen Teilung im Rahmen des Versor- gungsausgleichs – Den Rückkaufswert, vermindert um den Abzug – Durchführung von Vertragsänderungen – Die Leistung aus widerruflich zugeordneten Überschüssen, so- – Bearbeitung von (Weiter-)Abtretungen, Verpfändungen und weit sie nach § 8 Absatz (7) bei Kündigung vorgesehen ist Pfändungen Zusätzlich kommt ggf. noch die Beteiligung an den Bewertungsre- – Beitragsstundung serven (siehe § 8 Absatz (12)) hinzu. Dies gilt nur, sofern kein Recht auf zinslose Beitragsstundung besteht. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. – Adressenrecherche Beispielsweise, wenn Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift oder Beitragsrückstände werden vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Ihres Namens nicht mitgeteilt haben. – Gewährung eines Policendarlehens Der Rückkaufswert ist das bei Kündigung vorhandene Gesamt- – Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des Guthaben des Versicherungsvertrages. Von dem so ermittelten SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung durch uns Wert erfolgt ein Abzug, der in Absatz (5) näher beschrieben wird. an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums – Übertragung von Fondsanteilen auf ein Depot anstelle der Aus- Wenn Sie eine Garantie vereinbart haben, sagen wir Ihnen auch zahlung einer Geldleistung einen garantierten Rückkaufswert zu. Diesen finden Sie in der Ver- – Durchführung von vertragsbezogenen Sonderberechnungen laufsdarstellung der garantierten Leistungen in den vorvertragli- beziehungsweise Bearbeitung von Sonderanfragen chen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen. (3) Auszahlung als Geldleistung oder in Fondsanteilen Teilweise hängt die Kostenerhebung vom Kommunikationsweg ab. Nähere Angaben zu den Kosten entnehmen Sie der Ihren Den Rückkaufswert erbringen wir grundsätzlich als Geldleistung in Vertragsunterlagen beigefügten Kostenübersicht zu den Versiche- EUR. Abweichend hiervon kann der Teil des Rückkaufswertes, der rungsbedingungen. auf das Fondsguthaben entfällt, in Fondsanteilen verlangt werden. Bei bestimmten Fonds ist dies nicht oder nur mit Einschränkung FL182 – 21953 Seite 21 von 29 [Seite 22] möglich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Fonds- Die Bemessungsgröße für den Stornoabzug „Zinsänderung“ ist beschreibungen zu den einzelnen Fonds. § 1 Absatz (12) gilt ent- der Wert der Mindestanlage im Sicherungsguthaben zum Kündi- sprechend. gungszeitpunkt. Nach einer Senkung der Garantie bleibt die Be- messungsgröße für 12 Monate auf dem ursprünglichen Stand. Der (4) Stichtag Stornoabzug „Zinsänderung“ hängt von der Umlaufrendite 10- jäh- Bei Kündigung erfolgt die Ermittlung des Fondsguthabens zu ei- riger Bundeswertpapiere ab. Diese bezeichnen wir als monatli- nem bestimmten Stichtag. Dies ist der Tag nach Eingang der Kün- chen Referenzzins. Er wird von der Deutschen Bundesbank ver- digung, frühestens der letzte Börsentag des Monats vor dem Kün- öffentlicht. Sollte diese Umlaufrendite nicht mehr zur Verfügung digungstermin. Ist der Stichtag kein Börsentag, so wird als Stichtag stehen, werden wir sie durch einen anderen Maßstab ersetzen, der darauffolgende Börsentag verwendet. der weitestgehend die gleichen Merkmale aufweist. Zunächst er- Der Spezialfall gemäß § 4 Absatz (9) gilt analog. mitteln wir die Veränderung des Referenzzinses für Ihren Vertrag. Dafür bilden wir die Differenz aus dem aktuellen Monatswert des Stornoabzug Referenzzinses mit dem Durchschnittswert des Referenzzinses für die vergangene Vertragsdauer. Für die vergangene Vertrags- (5) Abzug dauer setzen wir jedoch maximal 10 Jahre an. Vom Rückkaufswert erfolgt ein Abzug. Bei einer teilweisen Kün- Diese Differenz ist maßgeblich für die Einordnung in eines der Ka- digung erheben wir diesen anteilig. Er setzt sich zusammen aus pitalmarktszenarien 1 bis 4 und die daraus resultierende Redukti- einem Stornoabzug „Kollektiv“ und einem Stornoabzug „Zinsän- on: derung“. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Weshalb wir den Abzug für – Kapitalmarktszenario 1 (Differenz von weniger als 0,5 Prozent- angemessen halten, erläutern wir Ihnen nachfolgend. punkten): keine Reduktion – Kapitalmarktszenario 2 (Differenz ab 0,5 und weniger als 1 Pro- a) Stornoabzug „Kollektiv“ zentpunkt): 0,035 % Reduktion Wir sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, für jeden Vertrag ausrei- – Kapitalmarktszenario 3 (Differenz ab 1 und weniger als 1,5 Pro- chende Mittel - sogenannte Solvenzmittel - zu bilden. Diese die- zentpunkten): 0,07 % Reduktion nen der Absicherung von Risiken, die die Erfüllbarkeit unserer – Kapitalmarktszenario 4 (Differenz ab 1,5 Prozentpunkten): Leistungszusagen gefährden können. Ein Teil der Solvenzmittel 0,11 % Reduktion wird intern durch widerruflich zugeordnete Überschüsse aufge- Der Stornoabzug ergibt sich dann aus der Multiplikation der Be- baut. Dies ist in der Regel günstiger als eine Finanzierung über messungsgröße, der zuvor ermittelten Reduktion und der Rest- externes Kapital. dauer bis zum vorgemerkten Rentenbeginn in Monaten. Für die Restdauer setzen wir jedoch maximal 120 Monate an. In der Ren- Zu Beginn Ihres Vertrages ist der Beitrag Ihrer Versicherung zu tenwahlphase (siehe § 2 Absatz (3)) verwenden wir stattdessen diesen Solvenzmitteln typischerweise gering. Während dieser Zeit die verbleibende Dauer der Rentenwahlphase. Dieser Stornoab- profitiert Ihre Versicherung von Solvenzmitteln des bestehenden zug erfolgt nur dann, wenn der aktuelle Referenzzins im Vergleich Versicherungsbestandes. In späteren Jahren leistet Ihr Vertrag zum Durchschnittswert des Referenzzinses gestiegen ist. Daher dann auch einen Beitrag für das Kollektiv. Diesen Beitrag haben kann der Stornoabzug „Zinsänderung“ bei gleichbleibendem oder wir bei der Kalkulation der Versicherung eingeplant. Bei einer vor- sinkendem Referenzzins komplett entfallen. zeitigen Kündigung stellt Ihre Versicherung dem Versichertenkol- c) Falls der Stornoabzug zu hoch ist lektiv dann aber keine Solvenzmittel zur Verfügung. Wenn Sie uns nachweisen, dass der von uns vorgenommene Stor- Für die Bemessungsgröße des Stornoabzugs „Kollektiv“ berück- noabzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend sichtigen wir die Prozentsätze einer ggf. vereinbarten Mindest- herabgesetzt. Das kann z. B. sein, weil der in Ihrem konkreten Ein- anlage im Sicherungsguthaben, einer Beitragsgarantie und eines zelfall ermittelte Stornoabzug nur in geringerer Höhe angemessen Garantieplans. Den größten dieser Prozentsätze multiplizieren wir ist. mit der Summe der bis zum Kündigungszeitpunkt vereinbarungs- gemäß zu zahlenden laufenden Beiträge bzw. dem Einmalbeitrag Wenn Sie uns nachweisen, dass dieser Stornoabzug überhaupt und ggf. geleisteten Zuzahlungen. Ist bis zum Zeitpunkt der Kündi- nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Das kann z. B. sein, weil die gung eine Erhöhung der Guthabengarantie durch Fix Plus erfolgt, diesem Stornoabzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall geht der Wert des Fix Plus in die Bemessungsgröße ein. Den Wert dem Grunde nach nicht zutreffen. Dies gilt sowohl für den Storno- des Fix Plus, aber höchstens die Beitragssumme zum Termin des abzug „Kollektiv“ als auch für den Stornoabzug „Zinsänderung“. Fix Plus, vergleichen wir mit dem zuvor berechneten Produkt. Der jeweils höhere Wert wird als Bemessungsgröße für den Storno- d) Ausweis des Stornoabzugs abzug herangezogen. Nach einer Senkung der Garantie bleibt die Die Höhe der beiden Stornoabzüge können Sie der Verlaufsdar- Bemessungsgröße für 12 Monate auf dem ursprünglichen Stand. stellung der garantierten Leistungen bei Kündigung entnehmen. Diese finden Sie in den vorvertraglichen Informationen sowie in Der Stornoabzug „Kollektiv“ beträgt im ersten Drittel der Dauer Ihren Vertragsunterlagen. bis zum vorgemerkten Rentenbeginn 2 % der Bemessungsgröße. Dies gilt jedoch mindestens in den ersten 5 Jahren. Nach dem ers- Verzicht auf Stornoabzug ten Drittel bzw. nach 5 Jahren fällt der Stornoabzug. Bei einer ent- sprechend langen Vertragslaufzeit fällt er bis zum Erreichen des (6) Stornofreier Entnahmebetrag letzten Drittels der Dauer bis zum vorgemerkten Rentenbeginn li- near auf 1 % ab. Im letzten Drittel und in der Rentenwahlphase Wenn Sie bis zu 20.000 EUR aus Ihrem Vertrag entnehmen, ver- bleibt er konstant bei 1 %. zichten wir auf die in Absatz (5) genannten Stornoabzüge. Sie können auch mehr Geld entnehmen. In diesem Fall wird auf den b) Stornoabzug „Zinsänderung“ Teil, der den stornofreien Entnahmebetrag übersteigt, ein anteili- ger Stornoabzug fällig. Sind die Zinsen im Vertragsverlauf gestiegen, so führt dies zu ei- Der stornofreie Entnahmebetrag ist für Entnahmen aus dem Si- nem Rückgang des Marktwertes unserer festverzinslichen Kapi- cherungsguthaben und dem Wertsicherungsfonds relevant. Bei talanlagen. Die verminderten Kapitalerträge sind im Falle einer Entnahmen aus den freien Fonds fällt kein Stornoabzug an, außer Kündigung komplett von den im Kollektiv verbleibenden Versiche- nach einer Senkung der Garantie. Hier kann in den darauffolgen- rungsnehmern zu tragen. FL182 – 21953 Seite 22 von 29 [Seite 23] den 12 Monaten auch bei der Entnahme aus den freien Fonds ein § 24 Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie zu Stornoabzug anfallen (siehe § 5 Absatz (9)). berücksichtigen? Der stornofreie Entnahmebetrag von 20.000 EUR gilt immer für ein Kalenderjahr und wird zum 01.01. eines jeden Jahres zurück- (1) Gesetzliche Auskunftspflichten gesetzt. Ein unverbrauchter stornofreier Entnahmebetrag verfällt Wir können aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, zum Ende jedes Jahres. Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Der stornofreie Entnahmebetrag ist in den Verlaufsdarstellungen Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sein. Die notwendigen Infor- zu den Leistungen bei Kündigung bereits berücksichtigt. Diese fin- mationen, Daten und Unterlagen dazu müssen Sie uns unverzüg- den Sie in den vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren Ver- lich zur Verfügung stellen. Das gilt tragsunterlagen. – bei Abschluss des Vertrages oder (7) In Notlage – bei Änderung des Vertrages oder – auf Nachfrage. In bestimmten Fällen verzichten wir auf die in Absatz (5) beschrie- benen Stornoabzüge „Kollektiv“ und „Zinsänderung“. Dies gilt bei Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Informationen zu Kündigung aufgrund einer Notlage bei Ihnen als Versicherungs- Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, erforderlich sind. nehmer. Dafür muss die Kündigung innerhalb von 6 Monaten nach (2) Notwendige Informationen Eintritt einer der folgenden Notlagen erfolgen: – Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners oder Notwendig im Sinne von Absatz (1) sind beispielsweise Informa- Tod eines eigenen Kindes tionen über – Erleiden eines Schlaganfalls, eines Herzinfarkts oder einer bös- – Ihre persönliche steuerliche Ansässigkeit. artigen Tumorerkrankung, Erhalt eines Organtransplantats oder – die steuerliche Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ih- erstmalige ärztliche Feststellung der Dialysepflicht rem Vertrag haben. – Feststellung der eigenen Pflegebedürftigkeit bzw. Pflegebedürf- – die steuerliche Ansässigkeit des Leistungsempfängers. tigkeit des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspart- Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) ners oder eines eigenen Kindes (ab Pflegegrad 2) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- – Feststellung der teilweisen oder vollständigen Erwerbsminde- ort und der Wohnsitz. rung durch einen gesetzlichen Rentenversicherungsträger vor dem Alter 62 (3) Meldung bei Steuerbehörden – Arbeitsunfähigkeit über einen zusammenhängenden Zeitraum Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unter- von mindestens 6 Monaten vor dem Alter 62 lagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Fol- – Feststellung der Berufsunfähigkeit (ab einem Grad der Berufs- gendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung unfähigkeit von 50 %) durch einen Versicherer oder Sozialver- melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder sicherungsträger/Versorgungswerk vor dem Alter 62 ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ge- – Mindestens 10 Monate durchgehender Bezug von Arbeitslo- gebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. sengeld von der Bundesagentur für Arbeit Die entsprechenden Nachweise sind bei der Kündigung vorzule- (4) Vertragliche Folgen bei Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gen. Die durch die Nachweise eventuell entstehenden Kosten sind Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absätzen von Ihnen zu tragen. (1) und (2) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer VIII. Ihre Obliegenheiten gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben. § 23 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche- § 25 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und rungsverhältnis beziehen? welche Folgen hat ihre Verletzung? (1) Textform (1) Geltungsbereich Mitteilungen zu dem bestehenden Vertrag müssen Sie uns immer Dieser Paragraf gilt nur für eine ggf. eingeschlos- in Textform übermitteln, beispielsweise über unser Kundenportal, sene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Waisen- als Brief oder per E-Mail. Zusatzversicherung bzw. Todesfall-Zusatzversicherung mit konstanter Todesfall-Leistung. (2) Änderung der Kontaktdaten (2) Vorvertragliche Anzeigepflicht Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Adresse oder Ihres Na- mens unverzüglich mit. Sie vermeiden dadurch Nachteile: Wir sind Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, berechtigt, an Sie gerichtete Mitteilungen per Einschreiben an Ih- dass alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig be- re zuletzt genannte Adresse zu senden. Diese gelten dann 3 Tage antwortet werden. Sie haben hier eine vorvertragliche Anzeige- nach Absendung als zugegangen. Für eine Adressenrecherche pflicht. Dazu fragen wir Sie im Antrag nach gefahrerheblichen Um- können wir Kosten erheben. Die aktuelle Höhe der hierfür erho- ständen, die für das versicherte Risiko bedeutsam sind, zum Bei- benen Kosten können Sie der Kostenübersicht zu den Versiche- spiel zur Gesundheit der versicherten Person. rungsbedingungen entnehmen. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns (3) Zustellungsbevollmächtigte Person alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen Wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen wollen, nennen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig an- Sie uns bitte eine Person Ihres Vertrauens. Diese ist berechtigt, zuzeigen. unsere Mitteilungen für Sie in Deutschland anzunehmen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie- ßen, wesentlich sind. Hierunter fallen insbesondere Fragen nach Angaben zu: – gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen FL182 – 21953 Seite 23 von 29 [Seite 24] – gesundheitlichen Störungen und Beschwerden Kündigung – Alter, Körpergröße und Gewicht – dem Raucherstatus (7) Voraussetzungen für eine Kündigung – der beruflichen Tätigkeit und besonderen beruflichen Gefähr- Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn die Verletzung der vorver- dungen traglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahr- – besonders gefährlichen Freizeit- oder Sporttätigkeiten lässigkeit beruht. In diesem Fall können wir den Vertrag unter Ein- Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen haltung einer Frist von einem Monat kündigen. Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme, in Textform stellen. Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht un- Soll eine andere Person als Sie versichert werden, ist diese eben- verschuldet erfolgt ist. falls für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Um- (3) Zurechnung der Kenntnis dritter Personen stände abgeschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Ver- Auch wenn eine andere Person die Fragen für Sie beantwortet, trag dann zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, beispiels- müssen diese wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wer- weise zu erhöhten Beiträgen oder mit eingeschränktem Versiche- den. Ansonsten wird auch in diesem Fall die vorvertragliche An- rungsschutz. zeigepflicht verletzt. (8) Folgen einer Kündigung Kennt diese dritte Person einen gefahrerheblichen Umstand oder handelt arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich in eine beitrags- davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. freie Versicherung nach § 16 Absätze (1) bis (3) um. Ein Recht auf Wiederinkraftsetzung nach § 16 Absatz (4) besteht in diesem Fall (4) Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung nicht. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann für Sie gravierende Nachteile haben: Vertragsänderung Wir können dann nach den gesetzlichen Regelungen (9) Vertragsanpassung – vom Vertrag zurücktreten oder Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag – den Vertrag kündigen oder auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen – den Vertrag rückwirkend anpassen oder Bedingungen geschlossen hätten, gilt Folgendes: Die anderen Be- – den Vertrag anfechten. dingungen, mit denen wir den Vertrag abgeschlossen hätten, wer- Nachfolgend informieren wir Sie hierzu genauer. den auf unser Verlangen rückwirkend Bestandteil des Vertrages. Rücktritt Dies kann im Einzelfall ebenfalls zu einem Verlust des Versiche- rungsschutzes führen. Beispielsweise, wenn wir den Vertrag nur (5) Voraussetzungen für einen Rücktritt mit Ausschluss des Versicherungsschutzes für bestehende Vorer- krankungen abgeschlossen hätten. Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 4 VVG zustehende weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflicht- Recht zur Vertragsanpassung, falls die Verletzung der Anzeige- verletzung vorliegt. pflicht unverschuldet erfolgt ist. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, ha- (10) Ihr Recht zur Kündigung ben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag auch Wenn sich durch die Vertragsanpassung bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Vertrag dann – die Beiträge um mehr als 10 % erhöhen oder zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätten, beispielsweise – wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Um- zu erhöhten Beiträgen oder mit eingeschränktem Versicherungs- stand ausschließen, schutz. können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un- serer Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir (6) Folgen eines Rücktritts Sie auf dieses Recht hinweisen. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Wir zah- len den Rückkaufswert nach § 22 Absätze (2) bis (4). Die Rück- Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte zahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt (11) Ausübung unserer Rechte unsere Leistungspflicht unter folgenden Voraussetzungen trotz- Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung dem bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf stehen uns nur zu, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt einen gefahrerheblichen Umstand, der sind: – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs- – Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die falls Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen. Dieser Hin- – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- weis erfolgte, bevor Sie die Fragen nach gefahrerheblichen Um- pflicht ständen beantwortet haben. ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind – Der nicht angezeigte Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei- wir auch in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet. ge war uns bei Vertragsabschluss nicht bekannt. – Wir haben unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich gel- tend gemacht. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns gel- tend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt haben. FL182 – 21953 Seite 24 von 29 [Seite 25] – Wir haben bei der Ausübung unserer Rechte die Umstände an- schlechtsunabhängiger Sterbetafeln verwenden wir anerkannte gegeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb eines aktuarielle Fachgrundsätze. Monats ab Kenntniserlangung dürfen wir weitere Umstände zur Für den garantierten Rentenfaktor nehmen wir zusätzlich einen Begründung unserer Erklärung angeben. Sicherheitsabschlag in Höhe von 15 % vor. (12) Gültigkeitsdauer unserer Rechte Die für Ihren Vertrag zum Rentenbeginn gültigen Rechnungs- Die genannten Rechte können wir innerhalb von 5 Jahren seit Ver- grundlagen sind: tragsabschluss ausüben. Sofern der Versicherungsfall innerhalb – Kosten von 5 Jahren seit Vertragsabschluss eingetreten ist, können wir Wir verwenden die zu Versicherungsbeginn für die Zeit ab Ren- diese Rechte auch noch nach dieser Frist ausüben. Haben Sie die tenbeginn festgelegten Kosten. Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist – Rechnungszins und Sterbetafel 10 Jahre. Diese entsprechen dem Rechnungszins und der Sterbetafel, Weitere Regelungen welche wir zum Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Beitrags- kalkulation für zum Verkauf geöffnete, vergleichbare Renten- (13) Anfechtung versicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung verwen- den. Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch Bieten wir zum Rentenbeginn keine sofort beginnende, vergleich- unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf bare Rentenversicherung auf dem deutschen Lebensversiche- unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrages Einfluss ge- rungsmarkt mehr an, gilt Folgendes: Wir verpflichten uns, Rech- nommen worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher- nungsgrundlagen zu verwenden, die nach anerkannten aktuariel- ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären. len Fachgrundsätzen ermittelt wurden. Insbesondere wählen wir Das gilt auch, wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen ausreichend vorsichtige Rechnungsgrundlagen, um die Ihnen ga- Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. rantierten Leistungen lebenslang erbringen zu können. Wir ver- wenden diese Rechnungsgrundlagen erst nachdem deren korrek- Wenn die Versicherung durch Anfechtung aufgehoben wird, zah- te Ermittlung und Angemessenheit von einem unabhängigen Treu- len wir den Rückkaufswert nach § 22 Absätze (2) bis (4). Die Rück- händer bestätigt wurde. zahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. (14) Leistungserweiterung/ Wiederinkraftsetzung Wegen gesetzlicher oder aufsichtsbehördlicher Bestimmungen kann es notwendig sein, für die Berechnung der Deckungsrück- Die Absätze (2) bis (13) gelten bei einer unsere Leistungspflicht stellung andere Rechnungsgrundlagen als für die Kalkulation der erweiternden Änderung oder bei einer Wiederinkraftsetzung des garantierten Leistungen zu verwenden. Dann können die von der Vertrages entsprechend. Die Gültigkeitsdauer unserer Rechte Deutschen Aktuarvereinigung e.V. oder deren Rechtsnachfolger nach Absatz (12) beginnt mit der Änderung oder Wiederinkraft- empfohlenen Rechnungsgrundlagen als gültige Rechnungsgrund- setzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder wieder in lagen zugrunde gelegt werden. Die erreichte garantierte Rente ist Kraft gesetzten Teils neu zu laufen. in der absoluten Höhe hiervon nicht betroffen. (15) Erklärungsempfänger § 27 Was geschieht, wenn ein Fonds geschlossen oder auf- Die Ausübung unserer Rechte auf Rücktritt, Kündigung, Anpas- gelöst wird? sung des Vertrages sowie auf Anfechtung erfolgt durch schriftliche Erklärung. Diese geben wir Ihnen gegenüber ab. (1) Durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft Wird durch die mit der Verwaltung des Fonds beauftragte Kapital- Haben Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten ange- verwaltungsgesellschaft geben, gelten folgende Regelungen: – ein Fonds geschlossen, Nach Ihrem Ableben gilt ein Bezugsberechtigter als bevollmäch- – ein Fonds mit anderen Fonds verschmolzen, tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech- – der An- bzw. Verkauf von Fondsanteilen eingestellt oder einge- tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt wer- schränkt, den, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als be- sind wir berechtigt, den Fonds durch einen anderen zu ersetzen. vollmächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen. (2) Durch uns Wenn wir ein schutzwürdiges Interesse haben und die Belange IX. Sonstiges der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigen, gilt Fol- gendes: Wir sind berechtigt, einen Fonds auf unsere Veranlassung § 26 Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur Be- – aufzulösen rechnung Ihrer Beiträge und Leistungen? – aus dem Fondsangebot zu streichen. Wir berechnen Ihre Beiträge und Leistungen nach anerkannten Diesen können wir dann durch einen anderen ersetzen. Regeln der Versicherungsmathematik. Dabei verwenden wir fol- Die Maßnahme kann beispielsweise in den folgenden Fällen not- gende Rechnungsgrundlagen: wendig sein: – Kosten – Die gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingun- Nähere Informationen finden Sie in § 20. gen bezüglich des Kaufs, Verkaufs oder Haltens von Fondsan- – Rechnungszins teilen ändern sich. Dieser beträgt vor dem Rentenbeginn 0,00 %. Für die garan- – Die vertragliche Grundlage zwischen uns und der Kapitalver- tierte Mindestrente und den garantierten Rentenfaktor beträgt waltungsgesellschaft hat sich entscheidend verändert. er 1,0 %. – Der Fonds erfüllt die Anlagegrundsätze, das ursprüngliche Ri- – Sterbetafeln sikoprofil oder unsere Qualitätskriterien nicht mehr. Solche Än- Diese sind die vom Geschlecht unabhängigen Sterbetafeln WL derungen können beispielsweise eintreten, wenn 2024 T Unisex und WL 2022 R Unisex. Für die Herleitung ge- – die Anlagestrategie des Fonds sich ändert und dadurch un- seren Anlagerichtlinien widerspricht. FL182 – 21953 Seite 25 von 29 [Seite 26] – die Fondsperformance eines Fonds den Marktdurchschnitt – Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verletzt vertragliche Pflich- erheblich unterschreitet. ten in erheblicher Weise. – das Rating des Fonds sich verschlechtert oder entfällt. – Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ändert die Anlagestrategie – das von uns verwaltete Volumen eines Fonds weniger als oder die Anlagepolitik in erheblicher Weise. 1.000.000 EUR beträgt. Dies muss länger als zwei Jahre der – Der Fondsmanager wird ausgetauscht. Fall sein. – Der Wertsicherungsfonds wird nicht mehr zu den ursprünglich – wir durch die nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von vereinbarten Rahmenbedingungen angeboten. Kosten beim Fondskauf oder -verkauf belastet werden. – Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verliert ihre Zulassung für den Vertrieb von Investmentanteilen oder stellt deren Vertrieb (3) Ersatzfonds ein. Falls ein Ereignis gemäß den Absätzen (1) oder (2) eintritt, können – Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kündigt die mit uns beste- wir einen Ersatzfonds bestimmen. Dieser muss in seiner Zusam- hende Vertriebsvereinbarung. mensetzung dem Anlageprofil des bisherigen Fonds weitgehend – Eine Fortführung des Fondskonzepts durch die Kapitalverwal- entsprechen. Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen unverzüg- tungsgesellschaft oder das Fondsmanagement wird unmöglich lich durch uns unter Wahrung der Interessen aller Versicherungs- oder für das Versicherungsunternehmen im Interesse der Ver- nehmer. sicherungsnehmer unzumutbar. – Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird liquidiert oder geht in- Über die bevorstehende Ersetzung eines Fonds informieren wir solvent. Sie rechtzeitig. Sie erhalten von uns eine ausführliche Informati- Falls wir den Wertsicherungsfonds austauschen, werden wir ver- on über den neuen Fonds. Künftig ersetzt dieser den bisherigen suchen, einen ähnlichen Ersatzfonds zu finden. Diesen werden wir Fonds bei der Aufteilung Ihres Guthabens in die freien Fonds. Ge- Ihnen mitteilen. Die Anlagegrundsätze des Ersatzfonds sowie den gebenenfalls übertragen wir Ihr Fondsguthaben aus dem bisheri- Stichtag des Fondswechsels werden wir Ihnen in unserem Infor- gen Fonds. mationsschreiben nennen. Ab dem Zeitpunkt des Fondswechsels wird das Guthaben im Wertsicherungsfonds in den Ersatzfonds Sie haben die Möglichkeit, stattdessen in einen anderen von uns übertragen. für diesen Tarif angebotenen Fonds zu wechseln. Dies müssen Sie uns innerhalb von 4 Wochen nach unserer Information in Im Zeitraum vom Wegfall des Wertsicherungsfonds bis zum Ein- Textform mitteilen. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. satz des Ersatzfonds gilt Folgendes: Das Gesamt-Guthaben wird Der Fondswechsel wird bei der Zählung der kostenlos möglichen ausschließlich auf das Sicherungsguthaben und die freien Fonds Übertragungen und Änderungen (siehe § 6 Absätze (2) und (3)) aufgeteilt. In diesem Zeitraum sind Sie nicht an der Wertentwick- nicht berücksichtigt. lung des Wertsicherungsfonds beteiligt. Sollten wir keinen Ersatz- fonds finden, bleibt das bis zum Ende Ihrer Versicherung so. Ha- (4) Kurzfristiger Fondswechsel ben Sie eine Garantie mit uns vereinbart, bleibt diese erhalten. Falls ein Ereignis gemäß den Absätzen (1) oder (2) einen Fonds- wechsel kurzfristig erforderlich macht, gilt Folgendes: Wenn wir § 28 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? Sie hierüber nicht mehr rechtzeitig informieren können, sind wir berechtigt, einen hinsichtlich Risikoprofil vergleichbaren Ersatz- (1) Vor dem Rentenbeginn fonds auszuwählen. Künftig ersetzt dieser gegebenenfalls den bis- Vor dem Rentenbeginn erhalten Sie von uns jährlich eine Mittei- herigen Fonds bei der Aufteilung Ihres Guthabens in freie Fonds. lung über den Stand Ihrer Versicherung. Diese erhalten Sie erst- Gegebenenfalls übertragen wir Ihr Fondsguthaben aus dem bis- mals nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres. Die Mitteilung herigen Fonds. enthält folgende Informationen, sofern diese für Ihre Versicherung relevant sind: Wir informieren Sie unverzüglich über das Ereignis und den vor- – Summe der eingezahlten Beiträge genommenen Fondswechsel. Anschließend haben Sie die Mög- – Anlage im Sicherungsguthaben lichkeit, nach § 6 Absätze (2) und (3) in einen anderen von uns für – Wert des Fondsguthabens diesen Tarif angebotenen Fonds zu wechseln. Zusätzliche Kosten – Garantie-Guthaben und garantierte Mindestrente zum vorge- entstehen Ihnen nicht. Wenn Sie den Fondswechsel innerhalb von merkten bzw. gewählten Rentenbeginn 4 Wochen nach unserer Information in Textform beantragen, gilt – Leistung im Todesfall Folgendes: Der Fondswechsel wird bei der Zählung der kostenlos – Leistung bei Beitragsfreistellung möglichen Übertragungen und Änderungen nicht berücksichtigt. – Leistung bei Kündigung (5) Spezialfall: Feststellung der Rücknahmepreise oder Rücknah- Der Wert des Fondsguthabens wird in Fondsanteilen und als EUR- me der Anteile nicht möglich Betrag aufgeführt. Der Spezialfall gemäß § 4 Absatz (9) gilt analog. (2) Nach dem Rentenbeginn (6) Wertsicherungsfonds Auch nach dem Rentenbeginn erhalten Sie von uns jährlich eine Die Absätze (1) und (2) gelten ebenfalls für den Wertsicherungs- Mitteilung über den Stand Ihrer Versicherung. Diese erhalten Sie fonds. Da der Wertsicherungsfonds zur Absicherung von Garan- erstmals ein Jahr nach Rentenbeginn. tien dient, gilt Folgendes: Wir können den Wertsicherungsfonds (3) Auf Wunsch auch ersetzen, wenn erhebliche Änderungen eintreten, die wir nicht beeinflussen können. In diesem Fall sind wir dazu berechtigt, Auf Wunsch geben wir Ihnen den Stand Ihrer Versicherung jeder- den Wertsicherungsfonds auszutauschen. Über einen Austausch zeit an. werden wir Sie unverzüglich informieren. Erhebliche Änderungen können beispielsweise sein: § 29 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? – Der Wertsicherungsfonds wird aufgelöst oder mit einem ande- Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- ren Fonds zusammengelegt. land Anwendung. – Das Rating der Muttergesellschaft der Kapitalverwaltungsge- sellschaft, die den Wertsicherungsfonds verwaltet, verschlech- tert sich bei einer anerkannten Rating-Agentur. FL182 – 21953 Seite 26 von 29 [Seite 27] § 30 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns ein- (2) Bei Klagen gegen Sie mal nicht zufrieden sind? Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei (1) Unser Beschwerdemanagement dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Haben Sie keinen Wohnsitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren ge- Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben oder eine wöhnlichen Aufenthalt haben. Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Soll- ten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich Bei einem Unternehmen bestimmt sich das zuständige Gericht gerne an uns. Sie erreichen uns nach dessen Sitz oder Niederlassung. – über unsere Internetseite www.wuerttembergische.de/be- (3) Bei Ihrem Sitz im Ausland schwerde oder – per Brief an unsere Geschäftsadresse oder Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind für Klagen aus dem – per E-Mail (kundenservice@wuerttembergische.de). Versicherungsvertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt auch für ein Unternehmen, das (2) Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher seinen Sitz ins Ausland verlegt. Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Versiche- rungsombudsmann e. V. wenden. Verbraucher sind Privatperso- § 32 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? nen, die Verträge für private Zwecke abschließen. (1) Gültigkeit Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für Falls einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen un- Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle. Wir nehmen an dem wirksam sind oder werden, bleiben die anderen gültig. Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann teil. Sie haben die Möglichkeit dieses in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür (2) Unwirksamkeit ist, dass der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von 100.000 EUR Durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräfti- nicht übersteigt. gen Verwaltungsakt können Regelungen in diesen Bedingungen für unwirksam erklärt werden. Den Ombudsmann erreichen Sie derzeit wie folgt: Dann können wir sie durch neue ersetzen, wenn Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 – die neuen Regelungen zur Fortführung des Vertrages notwen- 10006 Berlin dig sind oder E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de – das Nichtersetzen eine unzumutbare Härte für eine Vertrags- Internet: www.versicherungsombudsmann.de partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Telefon: 0800 369 6000 Vertragspartei wäre. Fax: 0800 369 9000 Die neuen Regelungen sind nur wirksam, wenn sie unter Wah- rung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer an- (3) Versicherungsaufsicht gemessen berücksichtigen. Wir teilen Ihnen die neuen Regelun- Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. gen und die hierfür maßgeblichen Gründe in Textform mit. Dann Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst- werden diese nach Ablauf von 2 Wochen Vertragsbestandteil. leistungsaufsicht (BaFin). Die derzeitigen Kontaktdaten sind: C Abkürzungen für Gesetze und Verordnungen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Im Text der Versicherungsbedingungen nehmen wir Bezug auf ei- Sektor Versicherungsaufsicht nige Gesetze und Verordnungen. Dabei verwenden wir folgende Graurheindorfer Straße 108 Abkürzungen: 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de BGB Bürgerliches Gesetzbuch Internet: www.bafin.de DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung MindZV Mindestzuführungsverordnung Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist. Sie PflegeZG Gesetz über die Pflegezeit kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. SGB Sozialgesetzbuch VAG Versicherungsaufsichtsgesetz (4) Rechtsweg VVG Versicherungsvertragsgesetz Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschrei- ten. § 31 Wo ist der Gerichtsstand? (1) Bei Klagen gegen uns Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Ge- richt zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver- sicherungsvertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhe- bung Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohnsitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für ein Unternehmen ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk es seinen Sitz oder seine Niederlassung hat. FL182 – 21953 Seite 27 von 29 [Seite 28] Sehr geehrte Kundin, (2) Erhöhung der Leistungen sehr geehrter Kunde, Die erhöhten Beiträge der Hauptversicherung werden Ihrem falls Sie mit uns vereinbart haben, dass Sie Ihren Vertrag inklusive Gesamt-Guthaben zugeführt. Haben Sie eine Garantie mit uns gegebenenfalls eingeschlossener Zusatzversicherungen ohne vereinbart, bewirkt die Erhöhung der Beiträge eine Erhöhung der erneute Gesundheitsprüfung planmäßig erhöhen können, gelten garantierten Leistungen. Die Leistungen erhöhen sich nicht im folgende Versicherungsbedingungen. gleichen Verhältnis wie die Beiträge (siehe § 3). Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung Württembergische Genius Vorsorge über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen und Karlsruher Genius Vorsorge Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. §2 Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden? Versicherungsbedingungen für die (1) Auf Ihren Wunsch planmäßige Erhöhung der Beiträge und Sie können jeder Erhöhung bis zum Ende des zweiten Monats Leistungen der PrivatRente Genius mit nach dem Erhöhungstermin widersprechen. Dann entfällt diese aufgeschobener Rentenzahlung und An- rückwirkend. Die Erhöhung entfällt auch, wenn Sie den ersten er- lageoption in Fonds höhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhö- hungstermin zahlen. Unterbliebene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung Inhaltsverzeichnis nachholen. Auch wenn Sie mehreren Erhöhungen nacheinander widerspro- §1 Wie und wann erfolgt die planmäßige Erhöhung? chen haben, bleibt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen bestehen. §2 Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden? Dies gilt unabhängig davon, wie vielen Erhöhungen Sie widerspro- §3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs- chen haben. leistungen? Sie können auch die planmäßige Erhöhung ausschließen, um auf §4 Welche Besonderheit gilt bei Vereinbarung des Stufen- alle künftigen planmäßigen Erhöhungen zu verzichten. plans? (2) Auf unsere Veranlassung §5 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö- hung der Versicherungsleistungen? Ein Recht auf Erhöhung der Beiträge und Leistungen besteht in den folgenden Situationen nicht mehr: – Sie haben eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einge- §1 Wie und wann erfolgt die planmäßige Erhöhung? schlossen und wir erbringen Leistungen wegen Berufsunfähig- keit oder Pflegebedürftigkeit. Wenn wir diese Leistungen rück- (1) Formen der planmäßigen Erhöhung wirkend anerkennen, wird eine in diesem Zeitraum durchge- Bei dieser Rentenversicherung können Sie mit uns eine Dynamik führte Erhöhung rückgängig gemacht. Im Falle der Beendigung oder einen Stufenplan vereinbaren. unserer Leistungspflicht erfolgt eine Wiederaufnahme der plan- mäßigen Erhöhungen. Auf eine erneute Gesundheitsprüfung a) Dynamik verzichten wir. Wir prüfen dann die Einhaltung der einkommens- abhängigen Obergrenze nach Absatz (3). Haben Sie eine Dynamik mit uns vereinbart, erhöhen sich die Bei- – Sie haben eine Waisen-Zusatzversicherung eingeschlossen träge für diesen Vertrag einschließlich etwaiger Zusatzversiche- und diese leistet. rungen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Sie können ei- – Die verbleibende Beitragszahlungsdauer bis zum vorgemerk- nen ganzzahligen Prozentsatz von 1 % bis 5 % wählen. ten Rentenbeginn beträgt weniger als 5 Jahre. Alternativ kann auch vereinbart werden, dass der Beitrag im glei- – Die versicherte Person ist rechnungsmäßig älter als 62 Jahre. chen Verhältnis wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Ren- – Der Vertrag befindet sich in der Rentenwahlphase. Diese ist in tenversicherung erhöht wird. In diesem Fall beträgt die jährliche den „Versicherungsbedingungen für die PrivatRente Genius mit Erhöhung jeweils mindestens 5 %. aufgeschobener Rentenzahlung und Anlageoption in Fonds“ in § 2 Absatz (3) beschrieben. Die Erhöhungen der Beiträge und Leistungen erfolgen jährlich – Sie haben eine Berufsunfähigkeits-Rente eingeschlossen und zum Jahrestag des vorgemerkten Rentenbeginns. die einkommensbezogene Obergrenze nach Absatz (3) wird b) Stufenplan überschritten. Haben Sie einen Stufenplan mit uns vereinbart, erhöhen sich die (3) Einkommensbezogene Obergrenzen für die Erhöhung mit Be- Beiträge stufenweise gemäß dem vereinbarten Plan. Den verein- rufsunfähigkeits-Rente (Tarif BUR) barten Stufenplan finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-Rente eingeschlossen haben, gilt Folgendes: Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn dadurch ins- Haben Sie bei Vertragsabschluss zuätzlich zum Stufenplan eine gesamt nicht mehr als 80 % des Nettoeinkommens aus berufli- anschließende Dynamik vereinbart, gilt Folgendes: Die Beiträge cher Tätigkeit abgesichert wird. Bei Selbstständigen ist hierfür der erhöhen sich einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen im An- durchschnittliche Nettogewinn über die letzten 3 Geschäftsjahre schluss an den Stufenplan jährlich um den vereinbarten Prozent- maßgeblich. Wir berücksichtigen hierbei satz. Sie können einen ganzzahligen Prozentsatz von 1 % bis 5 % wählen. – alle privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und sonstigen Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der Über- Die Erhöhungen der Beiträge und Leistungen im Rahmen der an- schussbeteiligung. schließenden Dynamik erfolgen jährlich zum Jahrestag des vor- – gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen gemerkten Rentenbeginns. Der erste Termin der anschließenden Versorgungssystemen. Dynamik findet frühestens 12 Monate nach der letzten Stufe statt. – Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken mit 50 % ihrer aktuellen Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsrente. FL182 – 21953 Seite 28 von 29 [Seite 29] §3 Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungsleis- tungen? Die Berechnung der erhöhten Leistungen erfolgt nach anerkann- ten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs- grundlagen der Beitragskalkulation. Dabei legen wir insbesondere Folgendes zugrunde: – Das am Erhöhungstermin erreichte rechnungsmäßige Alter der versicherten Person – Die restliche Versicherungsdauer vom Erhöhungstermin bis zum vorgemerkten Rentenbeginn – Die zu Versicherungsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundla- gen Diese sind in den „Versicherungsbedingungen für die Privat- Rente Genius mit aufgeschobener Rentenzahlung und Anlage- option in Fonds“ in § 26 beschrieben. Dazu gehört auch das Verfahren zur Erhebung und Verrechnung von Kosten. Jeder Erhöhungsteil wird hinsichtlich der Kosten wie ein eigenständi- ger Vertrag behandelt. Sind Zusatzversicherungen eingeschlossen, so werden ihre Versi- cherungsleistungen im Rahmen der maßgebenden Obergrenzen entsprechend miterhöht. §4 Welche Besonderheit gilt bei Vereinbarung des Stufen- plans? Nach Ablauf des Stufenplans können Sie innerhalb von 3 Jah- ren nach der letzten Stufe eine Dynamik gemäß § 1 Absatz (1) a) ohne erneute Gesundheitsprüfung einschließen. Die Regelun- gen gemäß § 2 gelten entsprechend. §5 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö- hung der Versicherungsleistungen? Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen Verein- barungen gelten auch für die Erhöhung der Versicherungsleis- tungen. Dies gilt insbesondere für die Versicherungsbedingungen und von Ihnen festgelegte Bezugsrechte. Die Erhöhung der Versicherungsleistungen setzt die Fristen bei Verletzung der Anzeigepflicht nicht erneut in Gang. FL182 – 21953 Seite 29 von 29
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