Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Private Rentenversicherung / Bedingungsarchiv

Zurich fondsgebundene mit flexiblem Anlagemix: die Bedingungen im Volltext

Fondsgebundene Rente gegen Einmalbeitrag mit flexiblem Anlagemix aus Fonds, geldmarktnaher Anlage und Anlagen mit fester Laufzeit, ohne Erlebensfallgarantie, mit garantiertem Rentenfaktor und Günstigerprüfung bei Rentenbeginn sowie wählbarer Mindesttodesfallsumme.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben. Wir bereiten Ihren Antrag bei Zurich vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Zurich
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei Zurich vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Rentenversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)nicht geregelt
Fondsgebundene Rentenversicherung (Sparanteil in Investmentfonds)ja„Die Fondsgebundene Rentenversicherung mit flexiblem Anlagemix ist an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock) unmittelbar beteiligt“§ 1 Abs. 1, Seite 6
Indexbeteiligung (Überschüsse fließen in eine Beteiligung an einem Index)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)ja„Fondsanlage und/oder ● Geldmarktnahe Anlage und/oder ● Anlage mit fester Laufzeit.“§ 1 Abs. 1, Seite 6
Beitragsgarantie zum Rentenbeginn (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)nein„Mit uns ist keine garantierte Leistung im Erlebensfall vereinbart.“§ 2 Abs. 4, Seite 7
Garantieniveau wählbar und während der Laufzeit änderbarnicht geregelt
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)ja„In der Rentenphase basiert sie auf der Sterbetafel DAV 2004R und verwendet einen Rechnungszins in Höhe von 0,65 %.“§ 1 Abs. 5, Seite 7
Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsschluss (Rente je 10.000 Euro Guthaben)ja„Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir Ihnen die lebenslange garantierte monatliche Rente je 10.000 EUR Guthaben (garantierter Rentenfaktor).“§ 2 Abs. 5, Seite 7
Versicherer darf den Rentenfaktor nachträglich senken (Treuhänderklausel)keine„Bieten wir zum Zeitpunkt des Übergangs in den Rentenbezug keine vergleichbaren Rentenversicherungsverträge oder Verrentungstarife an, verbleibt es bei dem bei Beginn der Versicherung garantierten Rentenfaktor.“§ 2 Abs. 5, Seite 7
Günstigerprüfung: Rente mindestens mit garantiertem, höchstens mit dann gültigem Rechnungsgrundlagenja„Den höheren der beiden Rentenfaktoren garantieren wir Ihnen für die Rentenzahlungszeit.“§ 2 Abs. 5, Seite 7
Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven geregeltja„Darüber hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven“§ 2 Abs. 13, Seite 8
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)ja„Ist bei der Anlageform Fondsanlage die individuelle Fondsanlage vereinbart, haben Sie bis zum Abruf der Leistung einen Anspruch auf Umschichtung des dort vorhandenen Guthabens.“§ 14 Abs. 5, Seite 15
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließenja„werden wir das in diesem Fonds vorhandene Guthaben umschichten“§ 6 Abs. 2, Seite 12
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Rentenbeginn)nicht geregelt

Rentenbeginn und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Flexibler Rentenbeginn (Abrufphase, vorgezogener oder aufgeschobener Beginn)ja„Sie können auf Wunsch den Rentenzahlungsbeginn vorverlegen.“§ 2 Abs. 5, Seite 7
Frühester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„Sie können die Renten auch vor dem 62. Lebensjahr abrufen.“§ 2 Abs. 5, Seite 8
Spätester Rentenbeginn (Alter wörtlich im text)ja„dass die Versicherung bis zum Alter von maximal 85 Jahren verlängert wird“§ 13, Seite 14
Kapitalwahlrecht (Auszahlung als Einmalbetrag statt Rente)ja„Alternativ zur Rentenzahlung (vgl. Absatz 1) können Sie sich bis zu einem Monat vor dem Abruf der Leistung auch für eine vollständige Auszahlung des Guthabens zuzüglich des Schlussüberschusses entscheiden.“§ 2 Abs. 2, Seite 7
Frist für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Rentenbeginnja„bis zu einem Monat vor dem Abruf der Leistung“§ 2 Abs. 2, Seite 7
Teilkapitalauszahlung zum Rentenbeginn (Rest als Rente)ja„können Sie auch eine Kombination einer teilweisen Auszahlung und einer teilweisen Rentenzahlung in Anspruch nehmen.“§ 2 Abs. 3, Seite 7
Rentengarantiezeit (Rente läuft bei Tod bis zum Ende der Frist weiter)ja„Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn aber vor Ablauf einer vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlen wir die vereinbarte Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit.“§ 2 Abs. 7, Seite 8
Restkapital oder Kapitalrückgewähr bei Tod nach Rentenbeginnja„Alternativ können Sie für den Fall des Todes auch eine Beitragsrückgewähr einschließen, sofern diese zum Zeitpunkt des Übergangs in den Rentenbezug zur Verfügung steht.“§ 2 Abs. 7, Seite 8
Steigende Rente oder Teildynamik im Rentenbezugja„Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur Erhöhung der Rente verwendet.“§ 3 Abs. 7, Seite 10
Abfindung von Kleinstrenten (Grenzbetrag im limit oder text)ja, bis zur Versicherungssumme„eine Rente von weniger als 50 EUR monatlich, so wird anstelle der Rente das Guthaben zuzüglich des Schlussüberschusses einmalig ausgezahlt.“§ 2 Abs. 1, Seite 7
Pflegeoption (höhere Rente oder Kapital bei Pflegebedürftigkeit)nicht geregelt
Sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitragnicht geregelt
Fondsgebundener Rentenbezug (Guthaben bleibt in der Rentenphase investiert)nein„im Falle einer Rentenzahlung in unserem sonstigen Vermögen zur Finanzierung einer lebenslangen garantierten Rente angelegt.“§ 1 Abs. 1, Seite 6

Tod und Hinterbliebene

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung vor Rentenbeginnja, bis zur Versicherungssumme„Bei Tod der versicherten Person vor dem Abruf der vollständigen Leistung erfolgt eine Leistung in Höhe des Guthabens, mindestens jedoch der vereinbarten Mindesttodesfallsumme“§ 2 Abs. 6, Seite 8
Höhe der Todesfallleistung (Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„wird die Mindesttodesfallsumme in Prozent des bei ... zu zahlenden Einmalbeitrags (Beitragssumme) festgelegt.“§ 2 Abs. 6, Seite 8
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 Prozent)ja„Für den Todesfall gilt immer das Modell Premiumschutz.“§ 2 Abs. 6, Seite 8
Hinterbliebenenrente für Ehe- oder Lebenspartnerja„Für die Rentenzahlungszeit können Sie Zusatzversicherungen (z. B. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung) vereinbaren“§ 2 Abs. 1, Seite 7
Waisenrente für kindergeldberechtigte Kindernicht geregelt
Rente auf zwei Leben (Weiterzahlung an die zweite Person)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)ja„Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen.“§ 18 Abs. 1, Seite 16
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)ja„Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person erbringen wir eine für den Todestag vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind.“§ 8 Abs. 1, Seite 12

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustnicht geregelt
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)nicht geregelt
Beitragsreduzierung während der Laufzeitnicht geregelt
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft ohne weitere Beiträge weiter)nicht geregelt
Zuzahlungen jederzeit möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)ja, bis 200 €„Der Mindestbetrag für eine Zuzahlung liegt bei 200 EUR.“§ 9 Abs. 6, Seite 13
Teilentnahmen vor Rentenbeginnja, bis 300 €„Anstelle einer vollständigen Kündigung können Sie aus Ihrer Versicherung“§ 11 Abs. 3, Seite 13
Dynamik: planmäßige Beitragserhöhung ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit als Zusatznicht geregelt
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnicht geregelt
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)nicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ende des Monats in Textform kündigen.“§ 11 Abs. 1, Seite 13
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Der Rückkaufswert ist der nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zum Kündigungstermin berechnete Zeitwert der Versicherung.“§ 11 Abs. 2, Seite 13
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungkeine„Wir zahlen den Zeitwert des Guthabens, der sich bei sofortiger Entnahme der Abschluss- und Vertriebskosten aus dem Einmalbeitrag ergibt.“§ 11 Abs. 2, Seite 13
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)nein„werden bei Beginn der Versicherung von dem gezahlten Einmalbeitrag in einem Betrag abgezogen.“§ 15 Abs. 1, Seite 16
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Die Verwaltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisikos bestimmten Beiträge werden nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet und monatlich dem Guthaben entnommen.“§ 5 Abs. 1, Seite 11
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pausenicht geregelt
Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieternicht geregelt
Ansprüche nicht übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar (Basisrente)nein„Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auch abtreten oder verpfänden.“§ 18 Abs. 3, Seite 16

Förderung und Rahmen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zertifizierte Basisrente (Rürup) nach Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetznicht geregelt
Zertifizierter Riester-Vertrag (Altersvorsorgevertrag mit Zulagen)nicht geregelt
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge nach Paragraph 108g Einkommensteuergesetz (Österreich)nicht geregelt
Mindestbindung vor Auszahlung (Jahre wörtlich, Österreich zehn Jahre)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Rentenpflichtnicht geregelt
PPA (Plan de Previsión Asegurado) mit garantiertem Zinsnicht geregelt
Vorzeitige Verfügung (in Spanien nach zehn Jahren oder in Ausnahmefällen)nicht geregelt
Steuerlich begünstigte lebenslange Rente (Spanien: renta vitalicia asegurada)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Hauptversicherungnicht geregelt
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhenja„Ist die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen gestorben, ist unsere Leistung eingeschränkt.“§ 7 Abs. 2, Seite 12
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffenja„dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen“§ 7 Abs. 3, Seite 12
Lebensbescheinigung als Voraussetzung für die Rentenzahlungja„Wir können vor jeder Rentenzahlung bzw. vor der Auszahlung von Kapital auf unsere Kosten einen amtlichen Lebensnachweis der versicherten Person verlangen.“§ 16 Abs. 2, Seite 16
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt
Jährliche Mitteilung über Stand des Vertrags und Überschüsseja„Sie erhalten von uns regelmäßige „Informationen zur Wertentwicklung“ Ihres Vertrages.“§ 19 Abs. 1, Seite 17

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Verbraucherinformation für Fondsgebundene Rentenversicherung mit flexiblem Anlagemix, Private Vorsorge (Schicht 3)
[Seite 1] Verbraucherinformation für Fondsgebundene Renten­ versicherung mit flexiblem Anlagemix – Private Vorsorge (Schicht 3) und Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) in der Fassung 07 / 2026 Ihr Versicherer: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG 50427 Köln www.zurich.de 521331502 2607 [Seite 2] Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise  3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit flexiblem Anlagemix – Private Vorsorge (Schicht 3) und ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2)  6 Allgemeine Steuerhinweise für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit ­flexiblem Anlagemix – Private Vorsorge (Schicht 3)  20 Besondere Hinweise für Rückdeckungs­versicherungen  22 Information zur Verwendung Ihrer Daten  24 Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland 27 Information über den Umgang mit Interessenkonflikten  29 Widerrufsbelehrung (Anlage) 521331502 2607 Seite 2 von 29 [Seite 3] Bundesanstalt für Allgemeine Hinweise Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 53117 Bonn die Rechtsverordnung über die Informationspflichten 5. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschä- bei Versicherungsverträgen regelt die von der Versi- digungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG cherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer zu des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135 erteilenden Informationen. Die konkreten Informati- S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parla- onsverpflichtungen können Sie den nachfolgenden ments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für Ziffernüberschriften entnehmen. Sowohl mit diesen die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fal- Allgemeinen Hinweisen als auch mit den weiteren len; Name und Anschrift des Garantiefonds sind anzugeben. Ihnen überlassenen Unterlagen (z. B. den Allgemei- nen Versicherungsbedingungen) informieren wir Sie Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über: besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds (§§ 221 ff. des Ver- sicherungsaufsichtsgesetz (VAG)), der bei der Protektor 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Nieder- Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, lassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; www.protektor-ag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen Aufsichtsbehörde die Übertragung der Verträge auf den ist und die zugehörige Registernummer; zur Identität gehö- Sicherungsfonds anordnen. Geschützt von dem Fonds sind ren insbesondere der Name, die Anschrift, die Rechtsform die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten und der Sitz. Person, der bezugsberechtigten Personen und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen gegen die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, die dem Deutzer Allee 1 Sicherungsfonds angehört. 50679 Köln Sitz der Gesellschaft: Köln (HRB 100486). 6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere 2. die Identität eines Vertreters des Versicherers in dem a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemei- Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Versi- nen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbe- cherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn es einen sol- stimmungen sowie die Angabe des auf den Vertrag chen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen für den anwendbaren Rechts; Versicherer gewerblich tätigen Person als dem Versicherer, b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der wenn der Versicherungsnehmer mit dieser geschäftlich zu Leistung des Versicherers. tun hat und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Versicherungsnehmer tätig wird. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- nen Versicherungsbedingungen. Diese Informationspflicht ist für die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG als deutschen Versicherer nicht ein- 7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller schlägig, so dass hierzu keine Angabe erfolgt. Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prä- mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungs- 3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede verhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angege- dem Versicherer, seinem Vertreter oder einer anderen ben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Ver- Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Überprü- sicherungsnehmer maßgeblich ist, bei juristischen Perso- fung des Preises ermöglichen. nen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- chen Vorschlag. Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den 8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Anga- Vorstandsvorsitzenden Dr. Carsten Schildknecht be des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche Deutzer Allee 1 weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den 50679 Köln Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die dem Versi- 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers sowie cherungsnehmer für die Benutzung von Fernkommunikati- Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde. onsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG ist das Lebensversicherungsge- Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- 521331502 2607 schäft. Bei Beanstandungen haben Sie zudem die Möglich- chen Vorschlag. keit, sich an folgende Adresse zu wenden: Seite 3 von 29 [Seite 4] 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, Bei der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsneh- insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien. mer vor Abschluss des Vertrages gehen wir von der Geltung deutschen Rechts aus. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- nen Versicherungsbedingungen. 17. gegebenenfalls eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige 10. gegebenenfalls die Befristung der Gültigkeitsdauer der Gericht. zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hin- Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik sichtlich des Preises. Deutschland Anwendung. Der Persönliche Vorschlag verliert seine Gültigkeit, soweit wir 18. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und unsere Kalkulationsgrundlagen ändern. Zu diesen Grundlagen die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mit- gehören insbesondere die Höhe des gesetzlich vorgeschrie- geteilt werden sowie die Sprachen, in welchen sich der Ver- benen Rechnungszinses oder verwendete Sterbetafeln. sicherer verpflichtet, mit Zustimmung des Versicherungs- nehmers die Kommunikation während der Laufzeit dieses 11. den Umstand, dass sich die Finanzdienstleistung auf Vertrags zu führen. Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit spezi- Ihr Vertrag mit den dazugehörigen Vertragsunterlagen wird in ellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen deutscher Sprache geführt. auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer kei- nen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirt- 19. einen möglichen Zugang des Versicherungsnehmers zu schaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind; einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs- die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen. verfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die- sen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- dass die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, den nen Versicherungsbedingungen. Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt. 12. darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs- nen Versicherungsbedingungen. schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antrag- steller an den Antrag gebunden sein soll. 20. die Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4 genannten Aufsichtsbehörde. Der Vertrag kommt durch Zusendung des Versicherungs- scheins zustande. Eine Antragsbindefrist besteht nicht. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- nen Versicherungsbedingungen. 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts- folgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle des Wider- rufs gegebenenfalls zu zahlen hat. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Verbrau- cherinformationen. 14. die Laufzeit und gegebenenfalls Mindestlaufzeit des Vertrages. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- chen Vorschlag. 15. die Beendigung des Vertrages, gegebenenfalls insbe- sondere die vertraglichen Kündigungsbedingungen ein- schließlich etwaiger Vertragsstrafen. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- nen Versicherungsbedingungen. 16. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren 521331502 2607 Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zum Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsver- trags zugrunde legt. Seite 4 von 29 [Seite 5] Darüber hinaus informieren wir Sie auf Grundlage der Verordnung über Informationspflichten bei Versiche- rungsverträgen zusätzlich noch über: 1. die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- chen Vorschlag. 2. sonstige in die Prämie eingerechnete Kosten. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- chen Vorschlag. 3. die für die Überschussermittlung und Überschussbeteili- gung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- nen Versicherungsbedingungen. 4. die Rückkaufswerte. Bei Kündigung durch Sie wird der Wert des aktuellen Ver- tragsguthabens, vermindert um die bedingungsgemäß vorge- sehenen Abzüge, geleistet. 5. den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versiche- rung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder prämienreduzierten Versicherung. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Allgemei- nen Versicherungsbedingungen. 6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4 und 5 garantiert sind. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- chen Vorschlag. 7. die der Versicherung zugrunde liegenden Fonds und die Art der darin enthaltenen Vermögenswerte (bei Fondsge- bundenen Versicherungen). Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- chen Vorschlag. 8. die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den im Rahmen der Verbraucherinformation zur Verfügung gestellten Steuer- hinweisen. 9. die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Pro- zentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszah- lungsphase (bei Lebensversicherungsverträgen, die Versi- cherungsschutz für ein Risiko bieten, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist). 521331502 2607 Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Persönli- chen Vorschlag. Seite 5 von 29 [Seite 6] lem Anlagemix haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kapital vollstän- Allgemeine dig oder teilweise in folgende Anlageformen zu investieren: Versicherungsbedingungen ● Fondsanlage und/oder ● Geldmarktnahe Anlage und/oder für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit fle- ● Anlage mit fester Laufzeit. xiblem Anlagemix – Private Vorsorge (Schicht 3) und Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte § 5 dieser Allgemei- ­Rückdeckungsversicherung (Schicht 2) nen Versicherungsbedingungen. Bei der Fondsanlage besteht die Möglichkeit der individuellen Inhaltsverzeichnis Auswahl von Investmentfonds oder der sogenannten geman- agten Fondsanlage. Unter einer Anlage mit fester Laufzeit ver- § 1 Was beinhaltet eine Fondsgebundene Rentenversi- stehen wir solche Anlagen, in die ein Versicherungsunterneh- cherung mit flexiblem Anlagemix? men investieren darf und die ein konkretes Anfangsdatum § 2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir? sowie – im Unterschied zu Anlagen mit unbefristeter Laufzeit § 3 Wie sind Sie an den Überschüssen beteiligt? – ein festes Enddatum aufweisen und die keine Investment- § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? fonds sind (z. B. Zertifikate). § 5 Wie verwenden wir Ihren Beitrag? § 6 Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfügung Die Fondsgebundene Rentenversicherung mit flexiblem Anla- stehen? gemix ist an der Wertentwicklung eines Sondervermögens § 7 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz (Anlagestock) unmittelbar beteiligt, soweit sie nicht in Form bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? von Renten bzw. Kapital abgerufen worden ist. Der Anlage- § 8 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? stock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend § 9 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. § 10 Was geschieht, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig Die Wertpapiere sind Anteile bestimmter von Ihnen gewählter zahlen? Anlagen, die innerhalb des Anlagestocks getrennt geführt § 11 Wann können Sie die Versicherung kündigen? Unter werden. Soweit die Leistung abgerufen wird, wird der entspre- welchen Voraussetzungen können Sie eine Teilaus- chende Anteil dem Anlagestock entnommen und im Falle zahlung verlangen? einer Rentenzahlung in unserem sonstigen Vermögen zur § 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Finanzierung einer lebenslangen garantierten Rente angelegt. Fondsgebundene Rentenversicherung in eine kon- ventionelle Rentenversicherung umwandeln? (2) Die Entwicklung der Werte des Anlagestocks ist nicht vor- § 13 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre hersehbar und daher nicht garantiert. Fondsgebundene Rentenversicherung verlängern? § 14 Wie können Sie Ihren flexiblen Anlagemix ändern? (3) Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der von Ihnen Wann und wie kann sich Ihre Fondsanlage ändern? gewählten Anlagen einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kurs- § 15 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten ver- rückgängen tragen Sie aber auch das Risiko der Wertminde- rechnet? rung. Für die Anteile an Anlagen mit fester Laufzeit tragen Sie § 16 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis- darüber hinaus das Risiko, dass der Emittent ausfällt und tung verlangt wird? damit die Anlage mit fester Laufzeit wertlos verfällt. § 17 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 18 Wer erhält die Versicherungsleistung? Das bedeutet, dass die Leistung im Erlebensfall bei einer § 19 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfah- guten Wertentwicklung der Anteile höher sein wird als bei ren? einer weniger guten Wertentwicklung. Aus sehr schlechten § 20 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche- Wertentwicklungen oder wenn der Emittent der Anlage mit rungsverhältnis beziehen? fester Laufzeit ausfällt kann eine nur sehr geringe oder keine § 21 Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug in Erlebensfallleistung resultieren. Im Todesfall ist immer die ver- das Ausland? einbarte Mindesttodesfallsumme garantiert (vgl. § 2 Abs. 6). § 22 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? § 23 Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen ge- (4) Die Höhe der zukünftigen Leistungen ist somit insbeson- sondert in Rechnung stellen? dere vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinhei- § 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? ten zum Bewertungsstichtag abhängig. Das Guthaben Ihrer § 25 Wo ist der Gerichtsstand? Versicherung ergibt sich aus der Zahl der auf Ihre Versiche- § 26 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versicherung? rung entfallenden Anteile von Fondsanlagen, geldmarktnahen § 27 Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren Anlagen bzw. Anlagen mit fester Laufzeit. Den Wert des Gut- Vertrag auswirken? habens Ihrer Versicherung ermitteln wir, indem die Zahl der § 28 Wie können Sie sich beschweren? Anteileinheiten Ihrer Versicherung für den jeweiligen am Bewertungsstichtag von der Kapitalanlagegesellschaft bzw. dem Emittenten veröffentlichten Rücknahmepreis der von § 1 Was beinhaltet eine Fondsgebundene Rentenver- Ihnen gewählten Fonds, geldmarktnahen Anlagen bzw. Anla- sicherung mit flexiblem Anlagemix? 521331502 2607 gen mit fester Laufzeit multipliziert wird. (1) Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung mit flexib- (5) Die Kalkulation der bei Vertragsbeginn im Versicherungs- Seite 6 von 29 [Seite 7] schein genannten Leistungen basiert vor Rentenbeginn auf wird. Die Voraussetzung für eine teilweise Rentenzahlung ist, der Sterbetafel DAV 1994T und verwendet einen Rechnungs- dass die Rente aus dem verbleibenden Guthaben mindestens zins in Höhe von 1,00 %. In der Rentenphase basiert sie auf 50 EUR monatlich beträgt. der Sterbetafel DAV 2004R und verwendet einen Rech- nungszins in Höhe von 0,65 %. Der Rechnungszins und die (4) Mit uns ist keine garantierte Leistung im Erlebensfall ver- Sterbetafel werden nachfolgend als Rechnungsgrundlagen einbart. Die Zusage etwaiger Garantieleistungen bei Anlagen bezeichnet. mit fester Laufzeit gibt der Emittent uns gegenüber ab und gilt ausschließlich zum Ende der Laufzeit der Anlagen mit fes- ter Laufzeit. Wir werden diesen Anspruch aus Anlagen mit § 2 Welche Versicherungsleistungen erbringen wir? fester Laufzeit gegenüber dem Emittenten geltend machen. Unmittelbare Ansprüche gegenüber dem Emittenten aus Unsere Leistungen ab Rentenbeginn eigenem oder abgetretenem Recht stehen Ihnen nicht zu. Ihre Ansprüche uns gegenüber sind auf den Betrag begrenzt, den (1) Erlebt die versicherte Person den im Versicherungsschein wir vom Emittenten zum Ende der Laufzeit der Anlage erhal- dokumentierten Rentenbeginn (Abruftermin), zahlen wir die ten. aus dem Guthaben nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Rente lebenslang jeweils monatlich an (5) Bereits bei Vertragsabschluss nennen wir Ihnen die den vereinbarten Fälligkeitsterminen aus. Ergibt sich aus dem lebenslange garantierte monatliche Rente je 10.000 EUR Guthaben zuzüglich des Schlussüberschusses in Verbindung Guthaben (garantierter Rentenfaktor). mit dem höheren der in Abs. 5 enthaltenen Rentenfaktoren eine Rente von weniger als 50 EUR monatlich, so wird anstelle Der garantierte Rentenfaktor ist vorsichtig kalkuliert. Bei Ren- der Rente das Guthaben zuzüglich des Schlussüberschusses tenzahlungsbeginn stellen wir diesem garantierten Renten- einmalig ausgezahlt. Hierzu gelten die Absätze 10 bis 12 ent- faktor einen weiteren Rentenfaktor gegenüber. Den höheren sprechend. der beiden Rentenfaktoren garantieren wir Ihnen für die Ren- tenzahlungszeit. Für die Ermittlung dieses weiteren Renten- Der Termin der ersten Rentenzahlung ist im Versicherungs- faktors werden angewendet: schein dokumentiert. ● die Rechnungsgrundlagen der von uns bei Rentenüber- Vor Rentenbeginn können Sie anstelle der monatlichen Ren- gang angebotenen vergleichbaren Rentenversicherun- tenzahlungsweise auch eine vierteljährliche, halbjährliche gen; oder jährliche Rentenzahlungsweise vereinbaren. Durch eine ● die Kosten des dann von uns angebotenen vergleichba- Änderung der Rentenzahlungsweise ändert sich die Ihnen ren abschlusskostenfreien Verrentungstarifs; genannte garantierte Rente. Hierüber werden wir Sie geson- ● das Mischungsverhältnis einschließlich Sicherheitszu- dert unterrichten. Der Wunsch kann frühestens fünf Monate schlag des Vertragsbeginns. vor dem Abruf der Leistung berücksichtigt werden. Das Mischungsverhältnis ist die bei Ermittlung des bei Ver- Für die Rentenzahlungszeit können Sie Zusatzversicherungen tragsabschluss genannten garantierten Rentenfaktors (z. B. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung) vereinbaren, zugrunde gelegte Geschlechterzusammensetzung. sofern diese zum Zeitpunkt des Übergangs in den Rentenbe- Der Sicherheitszuschlag ist ein Puffer, der dazu dient, Ver- zug zur Verfügung stehen. Der Wunsch kann frühestens fünf schiebungen der tatsächlichen Geschlechterzusammenset- Monate vor dem Abruf der Leistung berücksichtigt werden. zung ausgleichen zu können. Wir garantieren Ihnen bereits bei Vertragsbeginn, dass Sie Bieten wir zum Zeitpunkt des Übergangs in den Rentenbezug zum Rentenbeginn anstatt von der zum Vertragsbeginn ver- keine vergleichbaren Rentenversicherungsverträge oder Ver- einbarten Rentenzahlungsform auch von sämtlichen anderen rentungstarife an, verbleibt es bei dem bei Beginn der Versi- Rentenzahlungsformen Gebrauch machen können, die wir cherung garantierten Rentenfaktor. dann anbieten. Sie können auf Wunsch den Rentenzahlungsbeginn vorverle- (2) Alternativ zur Rentenzahlung (vgl. Absatz 1) können Sie gen. In diesem Fall wird Ihre Rente aus dem vorhandenen sich bis zu einem Monat vor dem Abruf der Leistung auch für Guthaben und einem garantierten Rentenfaktor gebildet, der eine vollständige Auszahlung des Guthabens zuzüglich des für das vorgezogene Rentenbeginnalter nach den anerkann- Schlussüberschusses entscheiden. ten Regeln der Versicherungsmathematik neu berechnet wird. Die Berechnung dieses garantierten Rentenfaktors erfolgt auf Mit der vollständigen Auszahlung erlischt die Fondsgebun- Basis der Sterbetafel und des Rechnungszinses, die in § 1 dene Rentenversicherung. Abs. 5 festgelegt sind. Die Sätze 2 bis 6 in § 2 Abs. 5 gelten entsprechend. (3 Als Alternative zur vollständigen Rentenzahlung oder voll- ständigen Auszahlung des Guthabens zuzüglich des Schluss- Als Alternative zur vollständigen Rentenzahlung können Sie überschusses können Sie auch eine Kombination einer teil- auch eine Kombination einer teilweisen Auszahlung und einer weisen Auszahlung und einer teilweisen Rentenzahlung in teilweisen Rentenzahlung in Anspruch nehmen. Vorausset- Anspruch nehmen. Voraussetzung für die teilweise Auszah- zung für die teilweise Auszahlung ist, dass die Auszahlung lung ist, dass die Auszahlung mindestens 300 EUR beträgt. 521331502 2607 mindestens 300 EUR beträgt. Die Voraussetzung für eine teil- Hierbei zahlen wir ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine weise Rentenzahlung ist, dass die Rente aus dem verbleiben- Rente, die aus dem nicht ausgezahlten Guthaben ermittelt den Guthaben mindestens 50 EUR monatlich beträgt. Seite 7 von 29 [Seite 8] Sie können die Renten auch vor dem 62. Lebensjahr abrufen. tragsrückgewähr bedeutet in diesem Fall die Zahlung des bei Bitte berücksichtigen Sie dabei die in den Verbraucherinfor- Rentenbeginn für die Verrentung zur Verfügung stehenden mationen enthaltenen Steuerhinweise sowie die in § 11 Abs. Guthabens abzüglich bereits gezahlter Renten (ohne Renten 2 genannten Regelungen zum Rückkaufswert. aus der Überschussbeteiligung während der Rentenzah- lungszeit). Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person Der Wunsch auf Änderung der Rentengarantiezeit bzw. Ein- (6) Bei Tod der versicherten Person vor dem Abruf der voll- schluss einer Beitragsrückgewähr kann frühestens fünf ständigen Leistung erfolgt eine Leistung in Höhe des Gutha- Monate vor dem Abruf der Leistung berücksichtigt werden. bens, mindestens jedoch der vereinbarten Mindesttodesfall- Änderungen der Rentengarantiezeit bzw. der Einschluss einer summe, zuzüglich des anteiligen Schlussüberschusses (siehe Beitragsrückgewähr haben Auswirkungen auf den garantier- § 3 Abs. 5). Stirbt die versicherte Person vor Vollendung ihres ten Rentenfaktor. Hierüber werden wir Sie gesondert unter- 7. Lebensjahres und ist ein Elternteil der versicherten Person richten. Versicherungsnehmer, ist die Todesfallleistung auf die Aus- zahlung bei Rückkauf zum Zeitpunkt des Todes begrenzt und Art unserer Leistung wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Mit der Aus- zahlung erlischt die Versicherung. (8) Die Leistungen erbringen wir grundsätzlich in Geld. Auf Wunsch zahlen wir bei Tod der versicherten Person die (9) Auf Ihre Mitteilung hin prüfen wir, ob die auf das Fonds- Leistung statt als einmaliges Kapital auch in Form einer aufge- Deckungskapital entfallende Leistung bei Kapitalauszahlung schobenen oder sofort beginnenden Rente aus. in Fondsanteilen erbracht werden kann. Dieser Wunsch auf Übertragung der Fondsanteile ist uns mindestens zwei Premiumschutz Wochen vor Abruf bzw. im Todesfall mit der Meldung des Für den Todesfall gilt immer das Modell Premiumschutz. Hier- Todesfalls mitzuteilen. Ihre Mitteilung soll Name und Anschrift bei wird die Mindesttodesfallsumme in Prozent des bei Ver- der Bank, Depotinhaber und Depotnummer enthalten, auf das tragsbeginn zu zahlenden Einmalbeitrags (Beitragssumme) die Fondsanteile übertragen werden sollen. Die Fondsanteile festgelegt. werden spätestens vier Wochen nach Beendigung der Versi- cherung bzw. im Todesfall nach Anerkennung unserer Leis- Je niedriger der Prozentsatz der Mindesttodesfallsumme tungspflicht sowie Vorliegen der oben beschriebenen Depot- gewählt wurde, desto geringer sind die Risikobeiträge, die angaben übertragen, sofern die Übertragung möglich ist. dem Guthaben entnommen werden. Erhalten wir keine entsprechende Mitteilung oder ist die Übertragung der Anteile nicht möglich, erbringen wir unsere Wurde der Prozentsatz Null gewählt, so ist keine Mindestto- Leistung vollständig in Geld. desfallsumme vereinbart. In diesem Fall leisten wir bei Tod der versicherten Person vor dem vertraglich vereinbarten Renten- (10) Bei Rentenbeginn, Auszahlung von Kapital oder Kündi- beginn das Guthaben zuzüglich des anteiligen Schlussüber- gung legen wir der Ermittlung des Euro-Wertes des Gutha- schusses. bens den Bewertungsstichtag am Ende des letzten Versiche- rungsmonats zugrunde. Mit dem Euro-Wert dieses Stichtages Sie können eine Änderung des Prozentsatzes der Mindestto- werden die Anteile an den Anlagen veräußert. Die Geldzah- desfallsumme beantragen. Eine Absenkung der Mindestto- lung ist 14 Tage nach dem Stichtag fällig. desfallsumme kann jedoch abgelehnt werden, insbesondere wenn sie mit der Umstellung auf eine neue Sterbetafel oder (11) Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Per- einen neuen Rechnungszins verbunden wäre oder gesetzli- son, wird der Bewertungsstichtag herangezogen, der der Mel- chen Rahmenbedingungen entgegenstehen würde. Bei einer dung des Todesfalls unmittelbar vorangegangen ist. Als Anhebung der Mindesttodesfallsumme behalten wir uns das Bewertungsstichtage gelten zurzeit die Börsentage, die dem Recht einer Gesundheitsprüfung vor. 1. und dem 15. Tag eines Monats vorausgehen. (7) Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn aber vor (12) Einen Wert des Guthabens bis zur Höhe von 1.000 EUR Ablauf einer vereinbarten Rentengarantiezeit, zahlen wir die erbringen wir als Geldleistung. Den Wert der Anteile an den vereinbarte Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit. Der Anlagen ermitteln wir zu den in den Absätzen 10 und 11 Berechtigte kann sich alternativ innerhalb von drei Monaten genannten Stichtagen. nach Tod der versicherten Person dafür entscheiden, dass der Barwert der noch ausstehenden Renten der verbleiben- Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung den Rentengarantiezeit ausgezahlt wird. Nach Auszahlung werden keine weiteren Leistungen aus der Rentenversiche- (13) Entscheidend für den Gesamtertrag des Vertrages ist die rung mehr fällig. Entwicklung des Anlagestocks. Darüber hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven Soweit Sie es wünschen, können Sie vor Rentenbeginn die (vgl. § 3). Dauer der für die Rentenzahlungszeit vereinbarten Rentenga- rantiezeit innerhalb der tariflichen Grenzen ändern. § 3 Wie sind Sie an den Überschüssen beteiligt? 521331502 2607 Alternativ können Sie für den Fall des Todes auch eine Bei- tragsrückgewähr einschließen, sofern diese zum Zeitpunkt Überschussermittlung des Übergangs in den Rentenbezug zur Verfügung steht. Bei- (1) Um die zugesagten Leistungen sicherzustellen, sind die Seite 8 von 29 [Seite 9] vereinbarten Beiträge zur Fondsgebundenen Rentenversi- drohenden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Ver- cherung vorsichtig kalkuliert. luste aus den überschussberechtigten Verträgen, die auf all- gemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, Vor Abruf der Rentenzahlung bzw. des Kapitals entstehen oder – sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer neben der Werterhöhung der Anteile und der Bildung neuer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung Anteile nach § 3 Abs. 3 Überschüsse, wenn sich der Verlauf der Verhältnisse angepasst werden müssen – zur Erhöhung der Sterblichkeit und der Kosten günstiger gestalten, als wir der Deckungsrückstellung heranziehen (§ 140 Abs. 1 VAG). bei der Beitragskalkulation angenommen haben. Hierfür benötigen wir die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Nach Rentenbeginn bilden wir Rückstellungen, um die in der Rentenzahlungszeit anfallenden Leistungen zu gewährleisten. Soweit auf §§ 140 und 145 VAG Bezug genommen wird, ist Die zur Deckung der Rückstellung erforderlichen Mittel wer- die am 01.01.2016 geltende Fassung der Vorschriften den angelegt und erbringen Kapitalerträge. Aus diesen Kapi- gemeint. Die Bezugnahmen erstrecken sich auch auf die die- talerträgen werden die zugesagten Leistungen erbracht sowie se in der Zukunft ersetzende Vorschriften. die Kosten für die Verwaltung des Vertrages gedeckt. Je grö- ßer die Erträge aus den Kapitalanlagen sind und je kosten- Beteiligung an den Bewertungsreserven günstiger wir arbeiten, umso größer sind dann entstehende Überschüsse, an denen wir Sie und die anderen Versiche- Darüber hinaus beteiligen wir Sie zusätzlich an den Bewer- rungsnehmer gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgeset- tungsreserven. Bewertungsreserven entstehen, wenn der zes (VVG) beteiligen. Umgekehrt kann z. B. eine ungünstige Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem Entwicklung des Kapitalmarktes oder eine steigende Lebens- die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Beiträ- erwartung durch eine dann zu bildende Rückstellung auch zu ge sind allerdings so kalkuliert, dass sie für die Deckung der einer Reduzierung oder vollständigem Entfallen der Über- versicherten Risiken benötigt werden. Für die Erzielung von schüsse führen. Kapitalerträgen sind deshalb keine Beträge vorgesehen. Daher entstehen keine oder nur sehr geringe Bewertungsre- Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des serven. Soweit Bewertungsreserven überhaupt entstehen, Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsge- beteiligen wir Sie daran nach den jeweils geltenden versiche- setzbuchs (HGB) und den dazu erlassenen Rechtsverordnun- rungsvertraglichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. gen. Derzeit sieht § 153 Abs. 3 VVG eine hälftige Beteiligung an den Bewertungsreserven vor, die nach gesetzlichen und auf- Beteiligung an den Überschüssen sichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind. Im Zusammenhang mit der Beendi- (2) Die Beteiligung am Überschuss nehmen wir nach Grund- gung des Vertrages werden die insgesamt vorhandenen sätzen vor, die §140 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgeset- Bewertungsreserven ermittelt, die nach gesetzlichen und auf- zes (VAG) und der hierzu nach § 145 Abs. 2 VAG erlassenen sichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge Rechtsverordnung entsprechen und deren Einhaltung die zu berücksichtigen sind. Anschließend werden diese nach Aufsichtsbehörde im Rahmen der Finanz- und Rechtsaufsicht einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig Ihrem überwacht. Den bei günstiger Entwicklung der Sterblichkeit Vertrag zugeordnet. Der für diese Ermittlung maßgebliche und der Kosten auf die Versicherungsnehmer entfallenden Stichtag wird jährlich für das Folgejahr festgelegt und im Überschuss ordnen wir einzelnen Bestandsgruppen zu und Geschäftsbericht veröffentlicht. Er liegt nicht länger als drei stellen ihn in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung Monate vor der Beendigung des Vertrages. (RfB) ein. Teile des Überschusses können den Verträgen auch direkt gutgeschrieben werden. Von den Kapitalerträgen Darüber hinaus beteiligen wir Sie während der Rentenzah- kommt den Versicherungsnehmern als Überschussbeteili- lungszeit nach den jeweils geltenden versicherungsvertragli- gung mindestens der in der Rechtsverordnung zu §140 Abs. chen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen an den Bewer- 2 VAG jeweils festgelegte Anteil zugute, abzüglich der Beträ- tungsreserven. Derzeit sieht § 153 Abs. 3 VVG eine hälftige ge, die für die zugesagten Leistungen benötigt werden. Bei Beteiligung an den Bewertungsreserven vor, die nach gesetz- sehr ungünstigem Risikoverlauf bzw. einem eventuellen Sol- lichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteili- vabilitätsbedarf kann dieser Anteil unterschritten werden gung der Verträge zu berücksichtigen sind. (Rechtsverordnung zu §140 Abs. 2 VAG). Einen so ermittelten Überschuss für die Versicherungsnehmer ordnen wir den ein- (3) Wir haben gleichartige Versicherungen in Bestandsgrup- zelnen Bestandsgruppen zu und stellen ihn – soweit er den pen zusammengefasst. Vor Abruf der Rentenzahlung bzw. des Verträgen nicht direkt gutgeschrieben wird – in die Rückstel- Kapitals gehört Ihre Versicherung zum Gewinnverband 109 in lung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein. Bei Rentenbeginn der Bestandsgruppe 31. Jede einzelne Versicherung inner- und während der Dauer der Rentenzahlungszeit werden Mit- halb dieses Gewinnverbandes erhält Anteile an den Über- tel in der RfB für eine lebenslang zahlbare Rente reserviert, schüssen der Bestandsgruppe, soweit auf sie Überschüsse deren Höhe jedoch nicht garantiert ist. Die Höhe der hieraus entfallen. Die Höhe dieser Anteile wird von unserem Vorstand gezahlten Renten ist jeweils nur für ein Versicherungsjahr auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars unter Beachtung zugesagt. der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen jähr- lich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen wir grundsätzlich nur Mittel für diese Überschussanteile werden den Überschüssen für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ver- des Geschäftsjahres oder der RfB entnommen. In einzelnen 521331502 2607 wenden. In Ausnahmefällen können wir die Rückstellung, Versicherungsjahren, insbesondere etwa im ersten Versiche- soweit sie nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile rungsjahr, kann eine Zuteilung von Überschüssen entfallen, entfällt, im Interesse der Versicherten zur Abwendung eines sofern dies sachlich gerechtfertigt ist. Seite 9 von 29 [Seite 10] Laufende Überschussbeteiligung sen Zeitpunkt deklarierten Schlussüberschussbeteiligung. (4) Die einzelnen Versicherungen können eine laufende Über- Der höhere Wert kommt als Rente zur Auszahlung. Soweit in schussbeteiligung erhalten, wenn laufende Überschüsse dem höheren Betrag ein Rentenanteil aus Schlussüber- zugeteilt werden. Dies kann in folgenden Formen geschehen: schussbeteiligung enthalten ist, wird dieser Rentenanteil nur jeweils für ein Jahr zugesagt. Der Rentenanteil aus der Schlussüberschussbeteiligung kann für die Folgejahre nach █  Beitragsüberschussanteil den Maßgaben von § 140 Abs. 1 VAG gekürzt werden. In die- vor Rentenbeginn sem Fall kann der Rentenanteil aus der Schlussüberschuss- Bezugsgröße für den Beitragsüberschussanteil ist der gezahl- beteiligung ganz oder teilweise entfallen. Eine Kürzung der te Beitrag. Falls zugewiesen wird der Beitragsüberschussan- ausgezahlten Rente unter den Betrag, der sich bei Anwen- teil jeweils zum Beitragszahlungstermin gutgeschrieben. dung des garantierten Rentenfaktors, wie in § 2 beschrieben, auf das zum Rentenbeginn vorhandene Guthaben zuzüglich Zusatzüberschussanteil der Beteiligung an den Bewertungsreserven ergibt, ist dabei vor Rentenbeginn nicht möglich. Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil ist der Risiko- beitrag des laufenden Monats. Falls zugewiesen, wird der Überschussverwendung Zusatzüberschuss monatlich gutgeschrieben. (6) Die laufenden Überschussanteile werden vor Abruf der Grundüberschussanteil █  Leistung jeweils anteilig in Anteilen der oder des von Ihnen in nach Rentenbeginn der Anlageform Fondsanlage gewählten Fonds umgewandelt Je nach vereinbarter Überschussverwendungsform können und Ihrer Fondsgebundenen Rentenversicherung gutge- die einzelnen Versicherungen jährlich eine laufende Über- schrieben. schussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Rente erhalten, wenn Überschüsse zugewiesen werden (vgl. Abs. 7). (7) Für die Rentenzahlungszeit vereinbaren Sie mit uns eine der nachfolgenden Überschussverwendungsformen: Schlussüberschussbeteiligung (5) Es ist ein Schlussüberschuss nach Maßgabe der nachfol- Bonus-PLUS-Rente genden Regelungen vorgesehen. In allen Fällen wird der Bei der Bonus-PLUS-Rente wird ein Teil der zugeteilten Über- Schlussüberschuss jährlich neu festgesetzt. Er kann auch Null schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente betragen. Der festgesetzte Schlussüberschuss ist jeweils für eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss ein Kalenderjahr garantiert; danach kann er wieder entfallen. zu bilden. Der verbleibende Teil der zugeteilten Überschüsse wird zur Erhöhung der Gesamtrente verwendet. Eine Erhö- Der vorgesehene Schlussüberschuss wird konventionell, also hung der Gesamtrente erfolgt frühestens im zweiten Renten- nicht in Fondsanteilen des oder der von Ihnen in der Anlage- zahlungsjahr. Verringert oder erhöht sich die der Berechnung form Fondsanlage gewählten Fonds, geführt. Er wird monat- der Gesamtrente zugrunde gelegte Überschussbeteiligung, lich fortgeschrieben und dabei anteilig mit einem für das so wird dies zuerst Auswirkungen auf die jährliche Erhöhung Geschäftsjahr deklarierten Zinssatz verzinst. Die Erhöhung haben; unter Umständen kann diese auch ganz ausbleiben. Ist des Schlussüberschusses berechnet sich monatlich in Pro- eine stärkere Senkung der Überschussbeteiligung erforder- zent des Fondsguthabens und zusätzlich bei Einschluss einer lich, kann es vorkommen, dass auch die Höhe der Gesamtren- garantierten Leistung im Erlebensfall in Prozent des Garantie- te betroffen ist und diese sinkt. Deckungskapitals. Bonusrente Vor Rentenbeginn: Bei der Bonusrente werden die zugeteilten Überschüsse zur Im Kündigungsfall oder bei Tod der versicherten Person wird Erhöhung der Rente verwendet. Eine Erhöhung der Rente der Schlussüberschuss anteilig in Abhängigkeit von der erfolgt frühestens im zweiten Rentenzahlungsjahr. Verringert abgelaufenen Versicherungsdauer festgesetzt. oder erhöht sich die der Berechnung der Rente zugrunde Bei Wahl der Auszahlung des Kapitals anstelle einer Renten- gelegte Überschussbeteiligung, so hat dies Auswirkungen auf zahlung vor Rentenbeginn wird der Schlussüberschuss die jährliche Erhöhung der Rente; sofern keine Überschüsse zusammen mit diesem ausgezahlt. zugewiesen werden, erfolgt auch keine Rentenerhöhung. Nach Rentenbeginn: Garantie-PLUS-Rente Die Schlussüberschussbeteiligung wird nach Maßgabe fol- Bei der Garantie-PLUS-Rente werden die zugeteilten Über- gender Regelungen zur Erhöhung der Rente verwendet. Zu schüsse dazu verwendet, zusätzlich zur garantierten Rente Beginn der Rentenzahlung werden zwei Werte ermittelt. Der eine möglichst gleichbleibende Zusatzrente aus Überschuss erste Wert ergibt sich aus der Anwendung des garantierten zu bilden. Verringert oder erhöht sich aber die der Berech- Rentenfaktors, wie in § 2 beschrieben, auf das zum Renten- nung zugrunde liegende Überschussbeteiligung, so ändert beginn vorhandene Guthaben zuzüglich der Beteiligung an sich demgemäß auch die Höhe der Rente aus Überschuss. den Bewertungsreserven und der für diesen Zeitpunkt dekla- rierten Schlussüberschussbeteiligung. Der zweite Wert ergibt Für alle Überschussverwendungsformen während der Ren- sich aus der Anwendung der zum Zeitpunkt des Rentenbe- tenzahlungszeit gilt: ginns im Rentenneugeschäft des Unternehmens angewende- Für den Teil der Rente, für den Mittel in der RfB reserviert wur- 521331502 2607 ten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel) den (vgl. Abs. 2), wird die Rentenhöhe jeweils nur für ein Versi- auf das zum Rentenbeginn vorhandene Guthaben zuzüglich cherungsjahr zugesagt. der Beteiligung an den Bewertungsreserven und der für die- Seite 10 von 29 [Seite 11] Wahl der Überschussverwendungsform umzuschichten. Die für die Rentenzahlungszeit vereinbarte Überschussver- wendungsform können Sie durch formlose Erklärung bis vier Haben Sie sich im Rahmen der individuellen Fondsanlage Wochen vor Rentenbeginn, frühestens fünf Monate vor Ren- entschieden, dass ganz oder teilweise in mehreren Fonds tenbezug, auf eine andere von uns zu diesem Zeitpunkt ange- angelegt werden soll, wird der Anlagebetrag in dem verein- botene Überschussverwendungsform umstellen. Wir werden barten Verhältnis aufgeteilt (Beitragssplitting). Sie zu gegebener Zeit informieren. In Ihrem Vertrag können Sie unabhängig von der Anlageform Ergänzender Hinweis insgesamt bis zu zehn Anlagen halten bzw. besparen. (8) Steigt die Lebenserwartung in Deutschland stärker an als in den verwendeten Rechnungsgrundlagen angenommen, Die Verwaltungskosten und die zur Deckung des Todesfallrisi- resultieren daraus längere durchschnittliche Rentenzahlungs- kos bestimmten Beiträge werden nach den anerkannten zeiten. Das bedeutet, dass die vorhandenen Rückstellungen Regeln der Versicherungsmathematik berechnet und monat- zur Sicherung der Rente um Mittel für die zusätzlichen Ren- lich dem Guthaben entnommen. Dies geschieht in folgender tenzahlungen ergänzt werden müssen. Dazu können Über- Reihenfolge: zuerst werden diese Kosten der Fondsanlage schussanteile, die dem Vertrag nicht verbindlich gutgeschrie- entnommen, wenn dies nicht ausreicht, werden sie der geld- ben wurden (zukünftig erwirtschaftete laufende marktnahen Anlage und zuletzt der Anlage mit fester Laufzeit Überschussanteile und Schlussüberschussanteile), zur Bil- entnommen. Dies kann bei ungünstiger Wertentwicklung dazu dung dieser zusätzlich erforderlichen Reserven genutzt wer- führen, dass das Guthaben vor Beginn der Rentenzahlung den. Dies gilt dann, wenn aufgebraucht ist. Die Versicherung erlischt damit. Wir werden Sie jedoch rechtzeitig darauf hinweisen. ● sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundla- Sind innerhalb einer Anlageform mehrere Anlagen enthalten, gen des vereinbarten Beitrags geändert hat und so entnehmen wir die Verwaltungskosten, die Risikobeiträge ● die Reduzierung angemessen und erforderlich ist, um die und ggf. die Gebühren (vgl. § 23) anteilig. dauernde Erfüllbarkeit der Leistung zu gewährleisten (2) Die Erträge aus der Fondsanlage, die aus den im Anlage- Garantierte Renten bleiben davon unberührt. stock enthaltenen Vermögenswerten erzielt werden, fließen bei thesaurierenden Fonds unmittelbar dem Fonds zu und erhöhen damit den Wert des jeweiligen Fondsanteils. Bei aus- § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? schüttenden Fonds erwerben wir mit den ausgeschütteten Erträgen Anteile des gleichen Fonds, die wir Ihrem Vertrag Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge- gutschreiben. schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein- barten, im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei § 6 Was geschieht, wenn Fonds nicht mehr zur Verfü- nicht rechtzeitiger Beitragszahlung (vgl. § 9 Abs. 2 und 4 gung stehen? sowie § 10). (1) Wenn ein in Ihrem Vertrag enthaltener Fonds nicht mehr zur Verfügung steht, weil § 5 Wie verwenden wir Ihren Beitrag? ● die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen (1) Ihr Einmalbeitrag wird, soweit er nicht zur Deckung der beschränkt, aussetzt oder endgültig einstellt, Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten bestimmt ist, ● die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme von Antei- gemäß Ihren Wünschen zum Erwerb von Fondsanlagen und/ len beschränkt oder aussetzt, oder geldmarktnahen Anlagen und/oder an Anlagen mit fester ● gesetzliche Regelungen oder sonstige Maßnahmen Laufzeit verwendet. Haben Sie sich bei Antragstellung für getroffen werden, die wir nicht beeinflussen können und eine Anlage mit fester Laufzeit entschieden, und steht eine die einer Beschränkung, Aussetzung oder endgültigen solche Anlage mit Vertragsbeginn zur Verfügung, legen wir Einstellung der Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen den von Ihnen gewünschten Betrag dort an. Steht eine solche gleichkommen, werden wir künftige Zuzahlungen und Anlage erst nach Vertragsbeginn zur Verfügung, wird der von Überschussgutschriften nicht mehr in dem Fonds anle- Ihnen gewünschte Betrag zunächst in eine geldmarktnahe gen. Anlage investiert. Mit Beginn der Anlage mit fester Laufzeit wird der von Ihnen gewünschte Betrag in diese Anlage umge- In diesen Fällen kann bei Leistung oder Rückkauf der Rück- schichtet. Übersteigt zu diesem Zeitpunkt der von Ihnen nahmepreis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit gewünschte Betrag den Wert des Guthabens der geldmarkt- nicht angesetzt werden, da wir die Anteile nicht an die Kapi- nahen Anlage, wird der bis zum Erreichen des gewünschten talanlagegesellschaft zurückgeben können. In einem solchen Betrags erforderliche Betrag den Fonds entnommen. In kei- Fall bieten wir an, die Anteileinheiten auf ein Depot Ihrer Wahl nem Fall wird mehr als das aus sämtlichen Anlagen vorhande- zu übertragen. Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, werden ne Guthaben in die Anlage mit fester Laufzeit investiert. wir den Wert der Anteileinheiten anhand des aktuellen Prei- ses einer Börse oder sonstigen Verwertungsplattform ermit- Endet eine Anlage mit fester Laufzeit, wird der freiwerdende teln, an der die Anteileinheiten gehandelt werden. Der Preis 521331502 2607 Betrag in eine geldmarktnahe Anlage investiert. Hierüber wer- kann aufgrund der verminderten Veräußerbarkeit der Anteile den wir Sie gesondert informieren. Sie haben die Möglichkeit, auch erheblich geringer sein als der zuletzt von der Fondsge- das verfügbare Guthaben in die dann verfügbaren Anlagen Seite 11 von 29 [Seite 12] sellschaft gestellte Rücknahmepreis. (2) Ist die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelba- rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen gestorben, (2) Wenn ein in Ihrem Vertrag enthaltener Fonds nicht mehr ist unsere Leistung eingeschränkt. In diesem Fall vermindert zur Verfügung steht, weil sich unsere Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Rückkaufswertes der Ver- ● die Kapitalanlagegesellschaft den Fonds auflöst oder sicherung (vgl. § 11). ● die Laufzeit eines Fonds mit festem Laufzeitende abge- laufen ist, Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn die versicher- te Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang werden wir das in diesem Fonds vorhandene Guthaben mit kriegerischen Ereignissen gestorben ist, denen sie wäh- umschichten und künftige Zuzahlungen und Überschussgut- rend eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik schriften nicht mehr in dem betroffenen Fonds anlegen. Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war. (3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds mit einem anderen Fonds zusammenlegt, (3) In folgenden Fällen vermindert sich unsere Leistungs- und sie diesen Fonds für die Anlage künftiger Zuzahlungen pflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Todestag und Überschussgutschriften ausgewählt haben, werden wir berechneten Rückkaufswertes der Versicherung (vgl. § 11): diese in dem durch die Zusammenlegung entstandenen Die versicherte Person stirbt in unmittelbarem oder mittelba- Fonds anlegen. Voraussetzung ist, dass sich die Risikoklasse rem Zusammenhang mit und die Anlagepolitik nicht wesentlich ändern und der andere Fonds bereits in unserer Fondspalette verfügbar ist. Liegen ● dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen diese Voraussetzungen nicht vor, werden wir das in diesem oder chemischen Waffen oder Fonds vorhandene Guthaben umschichten und künftige ● dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset- Zuzahlungen und Überschussgutschriften vor Abruf der Leis- zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen tung ändern. Stoffen. (4) Wenn einer der Sachverhalte des Absatzes 1 Satz 1, des Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet Absatzes 2 oder des Absatzes 3 Satz 2 eintritt, werden wir Sie gewesen sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu zeitnah darüber informieren, welcher Fonds für die Anlage der gefährden. Unsere Leistungen vermindern sich nicht, wenn künftigen Beiträge sowie für die Umschichtung des vorhan- die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem denen Fonds-Deckungskapitals zur Verfügung steht. Aus Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen unserer Fondspalette wählen wir einen Fonds, der dem von sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepub- Ihnen gewählten Fonds so weit wie möglich entspricht. Sie lik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei- haben die Möglichkeit, sich innerhalb von vier Wochen für ligt war. einen anderen Fonds aus unserer aktuellen Fondspalette zu entscheiden. Bis zur Änderung der Fondsanlage werden wir die künftigen Beiträge in den von uns gewählten Fonds anle- § 8 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Per- gen. Nennen Sie uns innerhalb der Frist keinen anderen son? Fonds für die Umschichtung des vorhandenen Fonds- Deckungskapitals, werden wir es ebenfalls in den von uns (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person gewählten Fonds umschichten. Sie haben weiterhin gemäß erbringen wir eine für den Todestag vereinbarte Leistung, § 14 die Möglichkeit, Ihre Anlage zu einem späteren Zeitpunkt wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen zu ändern. sind. Sowohl die Änderung der Anlage der künftigen Zuzahlungen (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahres- und Überschussgutschriften als auch die Umschichtung des frist besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall zahlen in diesem Fonds vorhandenen Guthabens führen wir kosten- wir eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleistung nur bis frei durch. zur Höhe des für den Bewertungsstichtag (vgl. § 2 Abs. 11) berechneten Rückkaufswertes (vgl. § 11 Abs. 2). (5) Falls vergleichbare Störungen bei geldmarktnahen Anla- gen oder Anlagen mit fester Laufzeit eintreten, gelten diese (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung der Regelungen entsprechend. Die Übertragung von Anteilen aus Versicherung erweitert wird oder die Versicherung wiederher- einer Anlage mit fester Laufzeit auf ein von Ihnen genanntes gestellt wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geän- Depot ist jedoch ausgeschlossen. derten oder wiederhergestellten Teils neu. § 7 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Ein- § 9 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach- satz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? ten? (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher (1) Der Beitrag zu Ihrer Versicherung wird in einem einzigen Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, Betrag (Einmalbeitrag) entrichtet. wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder 521331502 2607 Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist. (2) Der einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor Seite 12 von 29 [Seite 13] dem mit Ihnen vereinbarten im Versicherungsschein angege- § 10 Was geschieht, wenn Sie den Beitrag nicht recht- benen Beginn der Versicherung. zeitig zahlen? (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis (1) Wenn Sie den Einmalbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, kön- zum Fälligkeitstag (vgl. Absatz 2) alles getan haben, damit der nen wir – solange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags zurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgen- uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zah- dem Fall als rechtzeitig: lung nicht zu vertreten haben. ● Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden (2) Ist der Einmalbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles und noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. ● Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider- Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in sprochen. Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht haben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. nicht zu vertreten haben. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht ein- gezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. § 11 Wann können Sie die Versicherung kündigen? Unter welchen Voraussetzungen können Sie eine Teil- (4) Die laufenden Beiträge und Zuzahlungen können nur im auszahlung verlangen? SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren gezahlt werden. Wir buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes Konto ab. (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ende des Monats in Textform kündigen. (5) Die Übermittlung Ihres Beitrags erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. (2) Wir erstatten nach § 169 VVG den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist der nach den anerkannten Regeln der (6) Sie haben bis zum Rentenbeginn oder bis zur vollständi- Versicherungsmathematik zum Kündigungstermin berech- gen Auszahlung das Recht, freiwillige Zuzahlungen zu jedem nete Zeitwert der Versicherung. Der Zeitwert ergibt sich als Monatsersten zu leisten. Dabei gelten die folgenden Voraus- Marktwert sämtlicher im Vertrag enthaltener Anlagen zum setzungen: Zeitpunkt der Kündigung. Wir zahlen den Zeitwert des Gut- habens, der sich bei sofortiger Entnahme der Abschluss- ● Die Zuzahlung erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzugsver- und Vertriebskosten aus dem Einmalbeitrag ergibt. Durch fahren, die Zuzahlung ist akzeptiert, sobald wir den Bei- Zuzahlungen erhöht sich der Rückkaufswert um den Zeit- trag eingezogen haben. wert des Guthabens, der sich bei sofortiger Entnahme der ● Der Mindestbetrag für eine Zuzahlung liegt bei 200 EUR. Abschluss- und Vertriebskosten aus der Zuzahlung ergibt. Wenn der Tarif Ihrer Versicherung für das Neugeschäft Der Rückkaufswert erreicht wegen des Abzugs von Kosten geschlossen ist, dürfen die Zuzahlungen eines Kalenderjahres nicht unbedingt die Höhe des eingezahlten Einmalbeitrags. 10.000 EUR nicht überschreiten. Wenn der Tarif ihrer Versi- In der Anfangszeit Ihrer Versicherung kann der Rückkaufs- cherung für das Neugeschäft offen ist, akzeptieren wir auch wert insbesondere wegen der Verrechnung von Abschluss- höhere Zuzahlungen zu den Bedingungen des Neugeschäf- und Vertriebskosten unter dem gezahlten Einmalbeitrag lie- tes. gen. Bedingt durch die Wertentwicklung der in Ihrem Vertrag enthaltenen Anlagen kann dies auch während der Bei Verträgen mit Todesfallschutz erhöht sich die Mindestto- Vertragslaufzeit der Fall sein. desfallsumme bei einer Zuzahlung um den Zuzahlungsbetrag, multipliziert mit dem Prozentsatz des Mindesttodesfallschut- Teilauszahlung zes. Wir behalten uns das Recht einer Gesundheitsprüfung vor. (3) Anstelle einer vollständigen Kündigung können Sie aus Ihrer Versicherung – bei Wahl der Rentenzahlung jedoch nur Bei einer Zuzahlung fallen Abschluss- und Vertriebskosten an. vor dem vereinbarten Rentenbeginn – jederzeit zum Ende des Das Verhältnis zwischen Zuzahlung und Abschluss- und Ver- Monats in Textform eine Teilauszahlung verlangen. Dabei triebskosten für die Zuzahlung entspricht dabei dem Verhält- muss der Wert über 300 EUR betragen. nis zwischen Beitragssumme und Abschluss- und Vertriebs- Eine Teilauszahlung ist nur möglich, wenn nach der Teilaus- kosten, wie sie Ihnen vor Vertragsabschluss mitgeteilt worden zahlung ein Rückkaufswert von mindestens 5.000 EUR vor- sind. Sie werden einmalig mit der eingehenden Zuzahlung handen ist. verrechnet. Für Verwaltungskosten gilt die Regelung entspre- chend. Im Übrigen gilt für die Verwendung der Zuzahlung § 5. Bitte nennen Sie uns in Ihrer Mitteilung auch die Anlage, aus der die Teilauszahlung entnommen werden soll. Ist dies nicht 521331502 2607 Ist eine Todesfallsumme vereinbart, behalten wir uns das der Fall, werden wir die Teilauszahlung in folgender Reihenfol- Recht einer Gesundheitsprüfung vor. ge entnehmen: zunächst der geldmarktnahen Anlage, dann der Fondsanlage und zuletzt der Anlage mit fester Laufzeit. Seite 13 von 29 [Seite 14] Bei einer Teilauszahlung wird die Mindesttodesfallsumme sofort beginnende Rente ohne Todesfallschutz umgewandelt. nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik Dies hat üblicherweise eine Reduzierung der versicherten herabgesetzt. Rente zur Folge. Die Teilentnahme von Guthaben (Teilrückkauf) aus der geld- Bei der Teilauszahlung im Rentenbezug wird ein Abzug in marktnahen Anlage (Liquiditätsreserve) führen wir zum Höhe von 2 % des Auszahlungsbetrages, mindestens jedoch zurückliegenden Monatsende durch, insbesondere legen wir 50 EUR einbehalten. Der Abzug ist zulässig, wenn er ange- als Bewertungsstichtag für die Fondsanteile den letzten Bör- messen ist. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir hal- senhandelstag des zurückliegenden Monats (bezogen auf ten den Abzug für angemessen, weil mit ihm die Veränderung das Eingangsdatum des Entnahmeantrages) zugrunde. der Risikolage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen wird. Zudem wird damit ein Ausgleich für kollek- Wenn Sie in einem Antrag sowohl die Entnahme aus der geld- tiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie uns nach- marktnahen Anlage als auch aus der Fondsanlage oder der weisen, dass der aufgrund Ihrer Kündigung von uns vorge- Anlage mit fester Laufzeit wünschen, teilen wir Ihren Antrag in nommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er zwei Vorgänge auf: die Entnahme aus der geldmarktnahen entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass Anlage wird zum zurückliegenden Monatsende durchgeführt, der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. die Entnahme aus der Fondsanlage oder der Anlage mit fester Laufzeit führen wir zum Ende des laufenden Monats durch Der Anspruch auf Teilauszahlung in der Rentenzahlungszeit (jeweils bezogen auf das Eingangsdatum es Entnahmean- ist durch formlose Erklärung in Textform gegenüber uns gel- trags). tend zu machen. (4) Den Rückkaufswert bzw. die Teilauszahlungen erbringen (7) Ist eine Rentengarantiezeit eingeschlossen und verstirbt wir grundsätzlich in Geld. Abweichend hiervon können Sie die versicherte Person während dieser Zeit, so können die jedoch die Leistung aus der Fondsanlage in Wertpapieren Bezugsberechtigten innerhalb von drei Monaten nach Tod der verlangen, sofern die Übertragung möglich ist. In diesem Fall versicherten Person die Auszahlung des Barwerts der noch lassen Sie uns bitte gleichzeitig mit Ihrer Kündigung bzw. ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit in Anspruch Ihrem Wunsch zur Teilauszahlung eine entsprechende Mittei- nehmen. Der Barwert entspricht den mit dem Rechnungszins lung zukommen, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch der Rentenzahlungszeit abgezinsten Renten der verbleiben- machen und die Übertragung der Fondsanlage in Wertpapie- den Rentengarantiezeit. Nach Auszahlung werden keine wei- ren wünschen. Erhalten wir keine entsprechende Mitteilung teren Leistungen aus der Fondsgebundenen Rentenversiche- oder ist die Übertragung der Anteile nicht möglich, leisten wir rung mehr fällig. den Rückkaufswert bzw. die Teilauszahlung vollständig in Geld. § 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Beitragsrückzahlung Fondsgebundene Rentenversicherung in eine kon- (5) Die Rückzahlung des Einmalbeitrags können Sie nicht ver- ventionelle Rentenversicherung umwandeln? langen. (1) Sie können Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung vor Entnahmemöglichkeit während der Rentenzahlungszeit Rentenbeginn in eine konventionelle Rentenversicherung (6) Sofern ein Todesfallschutz (verbleibende Rentengarantie- umwandeln. Dies müssen Sie uns mit einer Frist von einem zeit oder Beitragsrückgewähr) vereinbart ist, besteht nach Monat zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode in Text- Beginn der Rentenzahlung, frühestens jedoch zum Schluss form mitteilen. Die Umwandlung ist frühestens zum Ende des des ersten Rentenzahlungsjahres, die Möglichkeit einer teil- ersten Versicherungsjahres möglich. Die Umwandlung ist nur weisen Kündigung (Teilauszahlung) gemäß den nachfolgen- möglich, sofern wir zum gewünschten Umwandlungszeitpunkt den Regelungen: eine konventionelle Rentenversicherung im Neugeschäft anbieten. ● Die Teilauszahlung muss mindestens 2.500 EUR betra- gen. (2) Die Leistungen nach der Umwandlung berechnen wir nach ● Bei vereinbarter Rentengarantiezeit ist die Höhe der Teil- den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf auszahlung auf den Barwert der ausstehenden Renten in Basis des neuen Tarifs. Dabei legen wir das Guthaben zum der verbleibenden Rentengarantiezeit beschränkt; Umstellungstermin zugrunde. ● der Barwert entspricht den mit dem Rechnungszins der Rentenzahlungszeit abgezinsten Renten der Rentenga- rantiezeit. § 13 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre ● Bei vereinbarter Beitragsrückgewähr ist die Höhe der Fondsgebundene Rentenversicherung verlängern? Teilauszahlung auf die zum Zeitpunkt der Teilauszahlung versicherte Todesfallleistung beschränkt. Sie können bis einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbe- ● Die Rente, die sich nach der Teilauszahlung aus dem ver- ginn in Textform verlangen, dass die Versicherung bis zum bleibenden Guthaben ergibt, darf nicht unter die in § 2 Alter von maximal 85 Jahren verlängert wird, sofern die versi- Abs.1 festgelegte Mindestgrenze sinken. cherte Person den Rentenzahlungsbeginn erlebt. Bitte berücksichtigen Sie dabei die in der Verbraucherinformation enthaltenen Steuerhinweise. 521331502 2607 Nach der Teilauszahlung wird die garantierte Rente neu berechnet. Das verbleibende Kapital wird nach den bei Ver- tragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen in eine Bei einer Verlängerung ändert sich der garantierte Rentenfak- Seite 14 von 29 [Seite 15] tor. Er wird nach den Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Ver- gung stehenden Fonds informieren wir Sie in der „Information längerung im Neugeschäft gelten, neu ermittelt. Den geän- zur Wertentwicklung“. Bei der Auswahl der Fonds ist zu derten Rentenfaktor teilen wir Ihnen dann mit. beachten, dass dadurch die Zahl von 10 insgesamt gehalte- nen Anlagen nicht überschritten wird. § 14 Wie können Sie Ihren flexiblen Anlagemix (8) Hierbei wird das vorhandene Guthaben in der Anlageform ändern? Wann und wie kann sich Ihre Fondsanlage Fondsanlage ganz oder teilweise in einen oder mehrere ande- ändern? re von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene Fonds übertra- gen. Ihren Wunsch auf Umschichtung des Guthabens inner- Änderungen zwischen den Anlageformen halb der Fondsanlage führen wir wie nachfolgend beschrieben durch: Stichtag für die Preisfestsetzung ist der (1) Sie haben das Recht auf Umschichtung von Kapital auf den Eingang Ihrer Mitteilung folgende dritte Arbeitstag am Sitz der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG. ● von der geldmarktnahen Anlage in die Fondsanlage; Dies gilt sowohl für die Wertermittlung des zu übertragenden ● von der Anlage mit fester Laufzeit in die Fondsanlage; als auch des zu erwerbenden Fonds. Fällt dieser Stichtag auf ● von der Fondsanlage in die geldmarktnahe Anlage; einen Tag, für den die Kapitalanlagegesellschaft für einen der ● von der Anlage mit fester Laufzeit in die geldmarktnahe betroffenen Fonds keinen Preis veröffentlicht, wird für diesen Anlage. Fonds der Preis des vorhergehenden Handelstages verwen- det. Dies gilt nicht, wenn ein Fondspreis aus einem der in § 6 Zu Terminen, zu denen eine Anlage mit fester Laufzeit zur Ver- Abs. 1 genannten Gründe nicht veröffentlicht wird. Insoweit fügung steht, haben Sie darüber hinaus das Recht auf werden wir den gewünschten Fondswechsel nicht durchfüh- Umschichtung von Kapital aus der geldmarktnahen Anlage ren und Sie darüber informieren. Immobilienfonds sind bis auf und aus der Fondsanlage in die Anlage mit fester Laufzeit. weiteres grundsätzlich vom Fondswechsel ausgeschlossen. (2) Bei dieser Umschichtung wird das in den jeweiligen Anla- Im Fall von Marktstörungen (z. B. außerordentliche Preisbewe- geformen vorhandene Guthaben ganz oder teilweise in die gung oder Ausfall von Referenzkursen) oder besonderen gewünschte Anlageform übertragen. Bei einer Umschichtung Umständen im Bereich der Fondsgesellschaft oder bei uns in eine Anlage mit fester Laufzeit erfolgt die Entnahme (z. B. Systemausfall, Telefonstörung) können wir die Ausfüh- zunächst aus der geldmarktnahen Anlage und anschließend rung Ihres Auftrages auf den nächstmöglichen Bewertungs- aus der Fondsanlage. Bewertungsstichtag sowohl für die stichtag, zu dem ein geeigneter Preis ermittelt wird, verschie- Wertermittlung des in den einzelnen Anlageformen vorhande- ben. nen Guthabens als auch für die Bestimmung der Anzahl der Fondsanteile bzw. Anteile an Anlagen mit fester Laufzeit in der (9) Zuzahlungen und erwirtschaftete Überschüsse werden gewünschten Anlageform, ist der Tag, der der Umschichtung nach dem von Ihnen für den Einmalbeitrag gewählten Auftei- unmittelbar vorausgeht. Eine Umschichtung ist jeweils zum lungsverhältnis angelegt. Sie können für die Aufteilung der Monatsersten möglich. künftigen Zuzahlungen und Überschussgutschriften jederzeit mit uns ein anderes Aufteilungsverhältnis vereinbaren. (3) Für die Umschichtung in die Anlage mit fester Laufzeit wird ein Ausgabeaufschlag erhoben. Rebalancing (4) Um eine fristgerechte Ausführung Ihres Auftrages zur (10) Sie können eine automatische Umschichtung des Gutha- Umschichtung sicherzustellen, muss Ihr Auftrag bei uns spä- bens in Fonds (Rebalancing) mit uns vereinbaren, sofern Sie testens vier Tage vor dem Bewertungsstichtag eingehen. Bei mehr als einen Fonds besparen. späterem Auftragseingang sowie im Fall von Marktstörungen (z. B. außerordentliche Preisbewegung oder Ausfall von Refe- Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der Fonds ver- renzkursen) oder besonderen Umständen im Bereich der ändert sich laufend die Gewichtung des Guthabens der Fondsgesellschaft oder bei uns (z. B. Systemausfall, Telefon- Fonds zueinander. Mit dem Rebalancing wird das Guthaben in störung) können wir die Ausführung Ihres Auftrages auf den dem Verhältnis neu aufgeteilt, das Sie für die Anlage des Bei- nächstmöglichen Bewertungsstichtag, zu dem ein geeigneter trags und der Überschüsse in Fonds zuletzt mit uns vereinbart Preis ermittelt wird, verschieben. haben. Dies geschieht jeweils zum Beginn eines Versiche- rungsjahres. Bewertungsstichtag ist dabei der Börsentag, der Änderungen innerhalb der Fondsanlage dem Beginn des Versicherungsjahres unmittelbar vorangeht. Sie können jederzeit mit uns ein anderes Aufteilungsverhält- Individuelle Fondsanlage nis vereinbaren. (5) Ist bei der Anlageform Fondsanlage die individuelle Sie können das Rebalancing jederzeit einschließen oder Fondsanlage vereinbart, haben Sie bis zum Abruf der Leis- beenden. Dies geschieht durch einseitige Erklärung, die uns tung einen Anspruch auf Umschichtung des dort vorhande- gegenüber abzugeben ist. Es gelten dabei die in Abs. 12 nen Guthabens. genannten Fristen. Das Rebalancing endet (6) Ein Ausgabeaufschlag für die Umschichtung des Gutha- ● mit Beginn der Rentenzahlung sowie 521331502 2607 bens innerhalb der Fondsanlage wird nicht erhoben. ● bei von Ihnen veranlasster Umschichtung des Gutha- bens innerhalb der Fondsanlage (vgl. Abs. 5). (7) Über die für die Umschichtung des Guthabens zur Verfü- Seite 15 von 29 [Seite 16] Weder für das Rebalancing noch für dessen Ein- und Aus- (3) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzu- schluss werden Gebühren erhoben. zeigen. Außer den in Abs. 1 genannten Unterlagen sind uns einzureichen Gemanagte Fondsanlage ● eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbe- (11) Durch die Vereinbarung „gemanagte Fondsanlage“ in urkunde, Ihrem Vertrag beauftragen Sie uns, für Sie die Umschichtung ● ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über des in der Anlageform Fondsanlage vorhandenen Guthabens die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Ihrer Versicherung unter Einschaltung eines Anlagegremiums Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt vorzunehmen. hat. Das Anlagegremium ist beauftragt, nach eigenem Ermessen (4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendi- und ohne Ihre vorherige Zustimmung im Rahmen des von ge weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebun- Ihnen gewählten Depotgrundmodells Empfehlungen zur gen selbst anstellen. Fondszusammensetzung zu erteilen. Das vorhandene Fonds- vermögen wird dann von uns entsprechend den Empfehlun- (5) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derje- gen des Anlagegremiums umgeschichtet. nige, der die Leistung beansprucht. Den Auftrag zur „gemanagten Fondsanlage“ können Sie – (6) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsbe- unter Angabe des bzw. der gewünschten Fonds – zum jeweili- rechtigten auf seine Kosten. Wir überweisen nur auf ein Bank- gen Monatsende durch Erklärung in Textform gegenüber der konto, das auf den Namen des Leistungsempfängers lautet, Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG kündigen. und sich im Wohnsitzstaat des Leistungsempfängers oder in Sie wechseln dann in die individuelle Fondsanlage. Sie kön- einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraumes nen uns den Auftrag zur „gemanagten Fondsanlage“ jederzeit befindet. Eine Barzahlung kann nicht verlangt werden. mit Wirkung zum nächsten Monatsersten neu erteilen. Fristen § 17 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- schein? (12) Um eine fristgerechte Ausführung Ihres Auftrages gemäß der Absätze 5 bis 11 sicherzustellen, muss Ihr Auftrag bei uns (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als spätestens drei Tage vor dem letzten Arbeitstag des jeweili- berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu ver- gen Monats eingehen. Bei späterem Eingang Ihrer Mitteilung fügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können wir die Ausführung Ihres Auftrages um einen Monat können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versiche- verschieben. rungsscheins seine Berechtigung nachweist. (2) In den Fällen des § 18 Abs. 4 brauchen wir den Nachweis § 15 Wie werden die Abschluss- und Vertriebskosten der Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die verrechnet? Anzeige in Textform des bisherigen Berechtigten vorliegt. (1) Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entste- hen Kosten. Diese sogenannten Abschluss- und Vertriebs- § 18 Wer erhält die Versicherungsleistung? kosten (§ 43 Abs. 2 der Verordnung über die Rechnungsle- gung von Versicherungsunternehmen) werden bei Beginn der Widerrufliches Bezugsrecht Versicherung von dem gezahlten Einmalbeitrag in einem (1) Die Leistung aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als Ver- Betrag abgezogen. sicherungsnehmer(in) oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine andere Person benannt haben, die bei Eintritt des Versiche- (2) Dieser Abzug hat wirtschaftlich zur Folge, dass in der rungsfalls die Ansprüche aus dem Vertrag erwerben soll Anfangszeit Ihrer Versicherung der Rückkaufswert in aller (Bezugsberechtigter). Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls Regel niedriger sein wird, als der gezahlte Einmalbeitrag. Der können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. Rückkaufswert erreicht auch in den Folgejahren nicht unbe- dingt die Höhe des eingezahlten Einmalbeitrags. Unwiderrufliches Bezugsrecht (2) Wenn Sie ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe- rechtigte die Ansprüche aus dem Vertrag unwiderruflich und § 16 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungs- damit sofort erwerben soll, werden wir Ihnen schriftlich bestä- leistung verlangt wird? tigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegangen ist, kann (1) Leistungen aus dem Vertrag erbringen wir gegen Vorlage das bis zu diesem Zeitpunkt widerrufliche Bezugsrecht nur des Versicherungsscheins und eines amtlichen Zeugnisses noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben über den Tag der Geburt der versicherten Person. werden. (2) Wir können vor jeder Rentenzahlung bzw. vor der Auszah- Abtretung/Verpfändung lung von Kapital auf unsere Kosten einen amtlichen Lebens- (3) Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag 521331502 2607 nachweis der versicherten Person verlangen. auch abtreten oder verpfänden. Seite 16 von 29 [Seite 17] Anzeigepflicht § 21 Welche Besonderheiten gelten bei einem Umzug (4) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen in das Ausland? Bezugsrechts (vgl. Abs. 1) sowie eine Abtretung oder Ver- pfändung von Ansprüchen aus dem Vertrag sind uns gegen- (1) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepu­ über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen blik Deutschland aufhalten, sollten Sie uns auch in Ihrem Inte- Berechtigten schriftlich angezeigt worden sind. Der bisherige resse eine im Inland ansässige Person benennen, die bevoll- Berechtigte sind im Regelfall Sie; es können aber auch andere mächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen vorge- (Zustellungsbevollmächtigter). nommen haben. (2) Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie Ihren Rechtsnachfolge ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort ein politi- (5) Bei Tod des Versicherungsnehmers während der Laufzeit sches Amt übernehmen sollten. Dieselbe Verpflichtung des Vertrages gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. besteht auch dann, wenn Sie ins Ausland umziehen und dem Wurde eine erbrechtliche Verfügung getroffen, gilt diese Inhaber eines hohen politischen Amtes nahe stehen. anstelle der gesetzlichen Erbfolge. Abweichungen von den erbrechtlichen Gegebenheiten können sich ergeben, wenn (3) Dieser Vertrag ist auf die gesetzlichen und steuerlichen Sie zu Lebzeiten etwas anderes verfügt haben. Solch eine Anforderungen von Versicherungsnehmern mit Wohnsitz in Verfügung erkennen wir nur und erst dann als wirksam an, Deutschland zugeschnitten. Sollten Sie während der Ver- wenn sie uns schriftlich angezeigt wird. tragslaufzeit in ein anderes Land umziehen, könnte der Ver- trag unter Umständen nicht mehr für Ihre persönlichen Tod vor Vollendung des 7. Lebensjahres Bedürfnisse und Verhältnisse geeignet sein. Wir können dann (6) Hat die versicherte Person bei Vertragsabschluss ihr 7. gezwungen sein, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder auch Lebensjahr noch nicht vollendet und ist ein Elternteil der ver- unter Zahlung des Rückkaufswertes nach § 11 Abs. 2 ganz sicherten Person Versicherungsnehmer, wird die Leistung bei aufzulösen. Aufgrund verbindlicher Gesetze und Vorschriften Tod der versicherten Person vor Vollendung ihres 7. Lebens- des Staates, in den Sie Ihren Wohnsitz dann verlegen, ist es jahres immer nur an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. uns unter Umständen nicht mehr möglich, Ihren Vertrag in vol- Sofern für den Todesfall ein davon abweichendes Bezugs- lem Umfang gemäß den vereinbarten Bedingungen durchzu- recht nach Absatz 1 oder 2 oder eine Abtretung oder Ver- führen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn wir mit der pfändung nach Absatz 3 verfügt wurde, werden diese Rechte Durchführung des Vertrages so wie vereinbart gegen Gesetze erst mit Vollendung des 7. Lebensjahres der versicherten Per- dieses Staates verstoßen würden, die auch für unsere Gesell- son wirksam. schaft Gültigkeit haben. Es kann zweckmäßig sein, dass Sie sich auch über steuerliche Konsequenzen beraten lassen. Für steuerliche Nachteile, die sich durch einen Wohnsitzwechsel § 19 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung ergeben, haftet Zurich nicht. Sie sind daher verpflichtet, uns erfahren? vor einem Wechsel des Wohnsitzes in einen Ort außerhalb Deutschlands während der Vertragslaufzeit zu informieren. Ihr (1) Sie erhalten von uns regelmäßige „Informationen zur Wert- Einverständnis vorausgesetzt werden wir in diesem Fall Ihre entwicklung“ Ihres Vertrages. Dieser Information können Sie Kontaktdaten an ein anderes Unternehmen der Gruppe Zurich den aktuellen Wert der jeweiligen Anteile der von Ihnen Insurance Group weiterleiten, um zu prüfen, ob ein anderes gewählten Anlagen sowie die Anzahl der Anteileinheiten der Unternehmen der Gruppe Zurich Insurance Group einen Ver- gewählten Anlagen. trag anbieten kann, der auf Ihre neue Situation und Ihren neu- en Wohnsitz zugeschnitten ist. (2) Auf Wunsch geben wir Ihnen den Wert Ihrer Fondsgebun- denen Rentenversicherung jederzeit an. § 22 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? § 20 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versi- (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe- cherungsverhältnis beziehen? bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informati- onen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unver- Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und züglich mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile ent- Unterlagen stehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte ● bei Vertragsabschluss, Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung ● bei Änderung nach Vertragsabschluss oder drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als ● auf Nachfrage zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche Nie- unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfü- derlassung verlegt haben. gung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. 1 entsprechend. haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. (3) Bei Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit gilt Abs. 1 ent- 521331502 2607 (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind bei- sprechend. spielsweise Umstände, die für die Beurteilung Seite 17 von 29 [Seite 18] ● Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, berechtigt, diese zusätzlich in Rechnung zu stellen. Beziehen ● der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rech- sich die Abgaben auf das Guthaben des Vertrages oder auf te an ihrem Vertrag haben und Transaktionen innerhalb dieses Guthabens (Käufe, Verkäufe ● der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers und Umschichtungen von Anlagen), sind wir berechtigt das Guthaben mit den Abgaben zu belasten. Beziehen sich die maßgebend sein können. Abgaben auf die Leistung, sind wir berechtigt, diese mit den Abgaben zu belasten. Diese Rechte bestehen nicht, wenn die Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) gesetzlichen Grundlagen, mit denen die jeweilige Abgabe ein- Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der geführt wird, bindende Vorgaben dafür enthalten, wie mit der Geburtsort und der Wohnsitz. jeweiligen Abgabe in Bezug auf den Vertrag zu verfahren ist. (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und (5) Absatz 4 Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend, wenn sich Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stel- durch die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse während len, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen der Laufzeit des Vertrages bei Ihnen oder der versicherten Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zustän- Person (beispielsweise durch einen Umzug) Abgaben erge- digen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt ben, die bei Abschluss des Vertrages nicht bestanden haben. auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. § 24 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den dung? Absätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leis- tung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Deutschland Anwendung. Informationen zur Verfügung gestellt haben. § 25 Wo ist der Gerichtsstand? § 23 Welche Kosten und Gebühren können wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen? (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder der für den (1) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein Vertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt stellen. Es werden von uns nachfolgende Gebühren erhoben: haben. ● Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren 7,50 EUR (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem ● Mahngebühren 5,00 EUR Vertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort (2) Wird im Fall einer Scheidung eine interne Teilung von Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine Anrechten aus diesem Vertrag nach § 10 Versorgungsaus- juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach gleichsgesetz durchgeführt, so fallen Teilungskosten an. Sie Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. belaufen sich auf 2 % des in Euro ausgewiesenen sog. Ehe- zeitanteils, mindestens 200 EUR, höchstens 500 EUR. Aus- (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der gleichspflichtige und ausgleichsberechtigte Person tragen Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens und der diese Kosten jeweils hälftig. Eine Hälfte wird mit dem Gutha- Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir ben dieses Vertrages, die andere Hälfte im Rahmen des für unseren Sitz haben. die ausgleichsberechtigte Person zu begründenden Anrechts mit dem sog. Ausgleichswert verrechnet. § 26 Wann verjähren die Ansprüche aus der Versiche- (3) Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschalen an dem rung? bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand orientiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde lie- Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die genden Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der zutreffen, entfällt die jeweilige Pauschale. Sofern Sie uns Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den nachweisen, dass die Pauschale der Höhe nach wesentlich Anspruch begründenden Umständen und der Person des niedriger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt. Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ist ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns (4) Die vereinbarten Leistungen sind kalkuliert auf der Grund- angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang lage der bei Abschluss des Vertrages für diesen geltenden unserer schriftlichen Entscheidung gehemmt. Gebühren, Steuern oder sonstigen öffentlichen Abgaben (nachfolgend vereinfacht: Abgaben). Sollten nach Abschluss dieses Vertrages neue Abgaben eingeführt werden, die den 521331502 2607 Vertrag betreffen und/oder sich auf ihn auswirken, gilt Folgen- des: Beziehen sich die Abgaben auf den Beitrag, sind wir Seite 18 von 29 [Seite 19] § 27 Wie können sich internationale Sanktionen auf Ihren Vertrag auswirken? Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages gewähren bzw. leisten wir aus diesem Versicherungsvertrag keinen Versicherungsschutz beziehungsweise keine Zahlun- gen, sonstige Leistungen oder sonstige Vorteile zu Gunsten von Ihnen, der versicherten Person oder zu Gunsten eines Dritten, soweit dadurch oder durch Handlungen der versi- cherten Person anwendbare Regelungen, Gesetze oder Wirt- schafts- oder Handelssanktionen verletzt werden. § 28 Wie können Sie sich beschweren? (1) Bei Beanstandungen, die in Zusammenhang mit Ihrer Ver- sicherung stehen, können Sie sich direkt an uns wenden. (2) Darüber hinaus haben wir uns als Mitglied des Versiche- rungsombudsmann e. V. dazu verpflichtet, an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Den Ombudsmann für Versicherungen errei- chen Sie derzeit wie folgt: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. (3) Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf- sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, an die Sie sich bei Beschwerden wenden können. Die derzeiti- gen Kontaktdaten sind: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. 521331502 2607 Seite 19 von 29 [Seite 20] Bei Auszahlungen müssen wir auf den vollen Unterschiedsbe- Allgemeine Steuerhinweise trag 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten. Zusätzlich behalten wir den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer für die Fondsgebundene Rentenversicherung mit als Vorabsteuer ein. Wir führen diese Beträge an das zuständi- ­flexiblem Anlagemix ge Finanzamt ab. Liegt der persönliche Steuersatz des Steuer- – Private Vorsorge (Schicht 3) pflichtigen unter dem 25%igen Abgeltungsteuersatz, kann die- ser der Steuereinbehalt als Vorauszahlung angerechnet gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 07/2025) werden. Dies muss im Rahmen der Einkommensteuererklärung Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden beantragt werden. Sind die Voraussetzungen für die Besteue- Ausführungen nicht berücksichtigt. rung des hälftigen Unterschiedsbetrages erfüllt, müssen die Erträge in die Steuererklärung aufgenommen werden. Die Hälf- Nachfolgende Verbraucherhinweise sind allgemeine Informati- te des Unterschiedsbetrags wird dann bei der Einkommensteu- onen auf Basis des angegebenen Stands des Steuerrechts. erveranlagung nach dem tariflichen Einkommensteuersatz ver- Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung steuert. Einbehaltene Steuerabzugsbeträge werden als übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei- Vorauszahlung angerechnet. ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von Befug- ten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen (z. B. Bei Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemein- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3 StBerG). schaft behalten wir auch die Kirchensteuer (KiSt) auf die Kapi- talertragsteuer ein und führen diese an das Finanzamt ab. Bei (Teil-)Auszahlungen aus der Versicherung rufen wir beim A. Einkommensteuer Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab, ob der Steuerpflichti- ge einer Religionsgemeinschaft angehört und welcher Kirchen- Rentenversicherungen mit aufgeschobener Rentenzahlung steuersatz gilt. Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, diesem Der Beitrag zu dieser Rentenversicherung kann bei der Veran- automatisierten Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steu- lagung zur Einkommensteuer nicht als Sonderausgaben abge- ern (BZSt) zu widersprechen (Sperrvermerk). Hierfür ist beim zogen werden. Leibrenten aus den oben genannten Versiche- BZSt ein Antrag im amtlich vorgeschriebenem Format unter rungen gelten als sonstige Einkünfte. Sie unterliegen mit dem Angabe der Identifikationsnummer erforderlich. Der Sperrver- Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) EStG) der Einkommen- merk gilt, bis er schriftlich widerrufen wird. Er muss spätestens steuer. Mit dem Ertragsanteil werden nur die Erträge aus den zwei Monate vor der elektronischen Abfrage beantragt werden. laufenden Renten erfasst. Erträge, die während einer Auf- Im Falle eines Sperrvermerkes können wir die Kirchensteuer schubzeit erzielt werden, sind nicht steuerpflichtig. Werden nicht einbehalten. Dann ist der Steuerpflichtige verpflichtet, Leibrenten nach dem Tod der versicherten Person während eine Steuererklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer beim einer Rentengarantiezeit weitergezahlt, unterliegen diese Ren- Finanzamt abzugeben. ten weiterhin mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer. Todesfallleistungen während einer Aufschubzeit sind einkom- Der Kirchensteuereinbehalt unterbleibt in bestimmten Fällen. mensteuerfrei. Dies gilt, wenn die abgeltungssteuerpflichtige Leistung beim Empfänger zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, Einkünften aus Wird bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nicht die selbständiger Arbeit, Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Rentenzahlung gewählt, gilt im Erlebensfall oder bei Rückkauf oder aus Vermietung und Verpachtung führt. Wir als Versiche- des Vertrages folgendes: Der Unterschiedsbetrag zwischen rungsunternehmen sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob beim der Versicherungsleistung und der Summe der darauf gezahl- Steuerpflichtigen eine dieser Einkunftsarten vorliegt. Der Emp- ten Beiträge (Erträge) gehört nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu fänger der Leistung muss das Versicherungsunternehmen den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei Fondsgebundenen daher informieren, falls die Leistung bei ihm zu den genannten Versicherungen sind 15 % des Unterschiedsbetrages steuer- Einkunftsarten gehört. Für Fondsgebundene Rentenversiche- frei, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen rungen gelten obige Aussagen entsprechend. stammt. Wir müssen von den zu versteuernden Erträgen 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten. Zusätzlich behalten wir Solida- Rentenbezugsmitteilung ritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Das gilt, Versicherungsunternehmen sind gemäß § 22a EStG ver- wenn die Kapitalerträge den Freistellungsauftrag übersteigen pflichtet, der Zentralen Stelle nach § 81 EStG Rentenbezugs- oder kein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Diese Beträge füh- mitteilungen zu übermitteln. Diese Meldung muss bis zum ren wir mit abgeltender Wirkung an das zuständige Finanzamt letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres erfolgen. ab (Abgeltungsteuer). Gemeldet werden die im Vorjahr zugeflossenen Leibrenten und deren Empfänger. Es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages (Erträge) zu ver- steuern, sofern folgende steuerlichen Mindestanforderungen erfüllt sind: B. Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer ● die Versicherungsleistung wird nach Vollendung des 62. Ansprüche oder Leistungen aus Fondsgebundenen Versiche- Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt, rungen und evtl. Zusatzversicherungen unterliegen der Erb- ● seit dem Vertragsabschluss oder Erhöhungen von Bei- schaftsteuer, wenn sie bei Tod des Versicherten erworben wer- trag, Versicherungssumme bzw. Verlängerung der Ver- den. Dies gilt zum Beispiel für Ansprüche oder Leistungen aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses. Der 521331502 2607 tragslaufzeit sind mindestens 12 Jahre vergangen. Schenkungsteuer unterliegen die Ansprüche oder Leistungen , wenn sie durch eine Schenkung des Versicherungsnehmers Seite 20 von 29 [Seite 21] übertragen werden. Das ist zum Beispiel bei einem Versiche- rungsnehmerwechsel der Fall. Auch Beiträge, welche eine andere Person als der Versicherungsnehmer erbringt, sind schenkungssteuerpflichtig. Unabhängig von den Anzeige- pflichten des Erben, Beschenkten oder Schenkers sind wir ver- pflichtet, Auszahlungen oder die Zurverfügungstellung von Versicherungssummen über 5.000 EUR an das Finanzamt zu melden. Dies gilt, wenn die Zahlung an eine andere Person als den Versicherungsnehmer erfolgt. Eine Anzeigepflicht an das Finanzamt besteht außerdem bei einem Versicherungsnehmer- wechsel, wenn der Rückkaufswert 5.000 EUR übersteigt. Erhält der Versicherungsnehmer als Berechtigter die Versiche- rungsleistung, ist sie grundsätzlich nicht schenkungs- oder erbschaftsteuerpflichtig. Nach § 30 ErbStG sind Erben sowie bei Schenkungen Beschenkte und Schenker verpflichtet, innerhalb von drei Monaten eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt abzuge- ben. Diese Anzeige betrifft die Erbschaft oder Schenkung. Die Anzeigepflicht gilt besonders, wenn die Gesamtsumme aller Erwerbe vom gleichen Schenker/Erblasser innerhalb von 10 Jahren den Freibetrag nach § 16 ErbStG überschreitet. Einer Anzeige nach § 30 ErbStG bedarf es nicht, wenn die Erb- schaft bzw. Schenkung auf folgenden Grundlagen beruht: ● einem von einem deutschen Gericht, Notar oder Konsul eröffneten Testament oder ● einer gerichtlichen oder notariell beurkundeten Schen- kung unter Lebenden. Das Finanzamt entscheidet, ob und inwieweit die erhaltene Leistung beim jeweiligen Erben bzw. Beschenkten der Erb- schaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegt. Dies wird im Rahmen des Besteuerungsverfahrens festgelegt. C. Versicherungsteuer Beiträge zu Fondsgebundenen Rentenversicherungen sind von der Versicherungsteuer befreit. 521331502 2607 Seite 21 von 29 [Seite 22] 2. Betriebliche Risikolebensversicherungen, Selbständige Besondere Hinweise Berufsunfähigkeitsversicherungen, Selbständige Erwerbs- für Rückdeckungs­ unfähigkeitsabsicherungen oder Zusatzversicherungen Beiträge für betrieblich veranlasste Risikolebensversiche- versicherungen rungen, Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, Selbständi- ge Erwerbsunfähigkeitsabsicherungen oder für Zusatzversi- von betrieblichen Versorgungszusagen (Schicht 2) cherungen sind steuerlich abzugsfähig. gültig für die Bundesrepublik Deutschland (Stand 07/2024) Fällige Leistungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Eventuelle Gesetzesänderungen sind in den nachfolgenden Im Gegenzug ist ein gebildeter Aktivwert für die Versiche- Ausführungen nicht berücksichtigt. rungsansprüche ggf. aufzulösen oder zu vermindern. Nachfolgende Verbraucherhinweise können nur allgemeine Hinweise des bei Drucklegung geltenden Steuerrechts sein. B. Stornoverzicht Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung übernommen werden. Hilfeleistungen in Steuerangelegenhei- Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung verzichten wir ten können, außer vom zuständigen Finanzamt, nur von auf die Erhebung von einzelvertraglichen Stornokosten. Sie Befugten zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen erhalten im Falle eines Rückkaufs das Vertragsguthaben (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geleistet werden (§ 3 ungekürzt zurück. StBerG). C. Bezugsberechtigung A. Allgemeine Steuerhinweise zu betrieblichen Versi- cherungen Bei Rückdeckungsversicherungen zu betrieblichen Versor- gungszusagen ist das Bezugsrecht für alle Versicherungsleis- Ertragsteuern tungen immer auf den Versicherungsnehmer festgelegt. 1. Betriebliche Rentenversicherungen Beiträge zu betrieblich veranlassten Rentenversicherungen oder Fondsgebundenen Rentenversicherungen (z. B. Rückde- ckungsversicherungen zu Pensionszusagen) sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Wird der Gewinn durch Einnahmen-/Überschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG) ermittelt, können die Beiträge zu den Rentenversicherungen ● erst in dem Zeitpunkt abgezogen werden, in dem fest- steht, dass keine Leistung fällig wird, oder ● erst in den Kalenderjahren abgezogen werden (nach einer ● mathematischen oder buchhalterischen Methode), in denen Rentenleistungen gezahlt werden oder ● zu dem Zeitpunkt abgezogen werden, zu dem die Bei- tragsrückgewähr oder eine Kapitalzahlung anstelle der Rente vereinnahmt wird. Noch nicht fällige Ansprüche auf Leistungen aus Rentenver- sicherungen oder Fondsgebundenen Rentenversicherungen, die zu einem Betriebsvermögen gehören, sind bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zu akti- vieren. Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-/Über- schussrechnung entfällt eine Aktivierung der Versicherungs- ansprüche. Fällige Leistungen aus Rentenversicherungen oder Fondsgebundenen Rentenversicherungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Aktivierung ist auf den verbleibenden Anspruch zu vermindern. 521331502 2607 Seite 22 von 29 [Seite 23] Allgemeine Hinweise zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht A. Anpassungsprüfungspflicht Gemäß § 16 Betriebsrentengesetz hat der Arbeitgeber die grundsätzliche Verpflichtung, laufende Versorgungsleistun- gen alle drei Jahre hinsichtlich einer Anpassung zu prüfen. § 16 Absatz 3 Betriebsrentengesetz regelt allerdings, dass diese Prüfungspflicht entfällt, wenn ● der Arbeitgeber sich verpflichtet, laufende Leistungen jährlich mindestens 1 % anzupassen, ● bei einer Direktversicherung alle ab Rentenbeginn anfal- lenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden. Bei einer Entgeltum- wandlung ist diese Gewinnverwendung zwingend vorge- schrieben, ● eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt wurde. B. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für den Rentner Sämtliche Leistungen aus einer betrieblichen Altersversor- gung unterliegen der Beitragspflicht für Kranken- und Pflege- versicherung, sofern der Leistungsempfänger freiwillig oder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dies gilt nicht für Leistungen die auf Beiträgen beruhen, die der Arbeitnehmer privat geleistet hat während der Vertrag auf ihn als Versicherungsnehmer übertragen war. Sollte die Summe der Betriebs-Rentenleistungen zudem unter dem Freibetrag von 1/20-tel der monatlichen Bezugs- größe nach § 18 SGB IV liegen, sind für gesetzlich versicherte Rentner keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten. Für die Pflegeversicherung sind Beiträge auf die gesamte Leistung zu entrichten, sobald die Freigrenze von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße überschritten wird. Erfolgt anstelle der Rentenleistung eine einmalige Kapitalleistung, wird als Bemessungsgrundlage 1/120 der Kapitalleistung herangezo- gen. 521331502 2607 Seite 23 von 29 [Seite 24] über hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltens- Information zur Verwendung regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Ihrer Daten die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisie- ren. Diese können Sie im Internet unter Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer perso- www.zurich.de/datenschutz abrufen. nenbezogenen Daten durch die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Ihnen nach Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns Verantwortlicher für die Datenverarbeitung zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung und Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Beendigung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung Deutzer Allee 1 oder Rechnungsstellung und vertragsbezogenen Korrespon- 50679 Köln denz. Angaben zum Versicherungsfall benötigen wir etwa, um Telefon: 0221 7715-0 prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und Fax: 0221 7715-7777 wie hoch die Leistung ist. E-Mail: service@zurich.de Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs- Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter fol- vertrages sowie die Leistungsbearbeitung ist ohne die Ver- gender Adresse arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Zurich Gruppe Deutschland Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten Konzerndatenschutz zur Erstellung versicherungsspezifischer Statistiken, z. B. für 50427 Köln die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichts- E-Mail: datenschutz@zurich.com rechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer Zurich-Gesell- schaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung Herkunft und Kategorien personenbezogener Daten der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera- Grundsätzlich erheben wir personenbezogene Daten direkt tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung, beim Betroffenen. für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftser- teilungen. In bestimmten Fällen kann es jedoch sein, dass wir personen- bezogene Daten von Dritten erhalten. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezoge- ner Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke sowie Beispiele: eine Leistungsbearbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit – Bei Postrückläufern führen spezialisierte Dienstleister eine dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Adressrecherche durch, um aktuelle Anschriftendaten zu Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversiche- ermitteln. rungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung – Daten zu Mitversicherten bzw. versicherten Personen nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir erhalten wir über unseren Versicherungsnehmer, falls wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf die Daten nicht direkt bei diesen Personen erheben kön- Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. nen. Wir erheben z. B. den Namen, die Adresse und das Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen Geburtsdatum. Die erforderlichen Daten für den Leis- von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). tungsfall erheben wir direkt beim Betroffenen. Dies kann insbesondere erforderlich sein – Daten zu Bezugsberechtigten oder Begünstigten erhalten wir von unserem Versicherungsnehmer, z. B. den Namen, – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebes, die Adresse und das Geburtsdatum, um den Betroffenen insbesondere dem rechtlich zulässigen Trainieren und Tes- im Leistungsfall kontaktieren zu können. ten von Anwendungen, – Daten zu Sicherungsgebern, Kreditgebern, Leasinggebern, – für die Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den Bürgschafts- bzw. Garantiegläubigern und Forderungsin- Unternehmen der Zurich Gruppe in Deutschland, inklusive habern erhalten wir unter Umständen von unserem Versi- der Erkennung von Zielgruppen für Marketingzwecke (z.B. cherungsnehmer. Umgekehrt kann es sein, dass wir von anhand Familienstands, Alter, Geschlecht in Form der jenen Daten zum Versicherungsnehmer erhalten, insbe- Anrede aus dem Antrag), sondere Kontaktdaten und Angaben zum betroffenen Risi- – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte ko. und für andere Produkte der Unternehmen der Zurich – Außerdem erhalten wir Daten zu Ihrer Person über Ihren Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- zuständigen Vermittler, z. B. im Rahmen der Antragsauf- und Meinungsumfragen, soweit rechtlich zulässig, nahme. – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbeson- dere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinwei- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können, – konzernübergreifende Prüfungen (z.B. Prüfungen der Kon- Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beach- zern-Revision), tung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des – zu statistischen Zwecken, 521331502 2607 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrecht- – zur Optimierung der Prüfung im Rahmen der Geldwäsche lich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge- und Terrorismusfinanzierungsvorschriften (GWG) sowie setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Dar Seite 24 von 29 [Seite 25] – Sanktions-Vorschriften; dabei verarbeiten wir Ihre Daten Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer einschließlich der Angabe zum Geschlecht bzw. der Anre- unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde de aus dem Antrag, bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewer- – zur Kalkulation der Risiken zur Findung von Tarifen kann tung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre eine interne Einrechnung geschlechtsspezifischer Risiken, Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Erfül- rechtlich geboten sein, auch wenn der fertige Tarif immer lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ein Unisex-Tarif ist, der für alle Geschlechter gleiche ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen Bedingungen festlegt; für die Kalkulation der versicherten erforderlichen Umfang. Risiken benötigen die Aktuare die Anzahl der Angaben Mitversicherer (Konsortialpartner) zum Geschlecht der Versicherten, die durch die Angaben Haben Sie eine Konsortialversicherung abgeschlossen, sind aus dem Antrag (z.B. durch die Anrede) indiziert werden, die in Ihrem Persönlichen Vorschlag genannten Lebensversi- ohne dass sich diese Berechnungen auf den einzelnen cherer in Höhe eines jeweiligen prozentualen Anteils an Ihrem Versicherten auswirken, Versicherungsvertrag beteiligt. Die Anschrift der beteiligten – zur Verarbeitung von Daten Dritter, zu deren Gunsten ein Versicherer finden Sie in diesem Fall in der in Ihrem Persönli- Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. versicherte Personen) chen Vorschlag enthaltenen „Information zu Ihrer Versiche- im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und rung“. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sowie zur Durch- -beendigung, führung Ihres Versicherungsvertrages kann es zur Weitergabe – für die Nutzung von Transkriptionsanwendungen. Ihrer allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen die Konsortialpartner und die mit ihnen verbundenen Unter- Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. auf- nehmen kommen. Die beteiligten Unternehmen sind in jedem sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Fall gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die geltenden Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall Vermittler die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem DSGVO. Weitere Beispiele für die Verarbeitung aufgrund ge- Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum setzlicher Pflichten sind: Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten – aufgrund von gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet, Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt sowohl bei der Kalkulation von (Unisex-)Tarifen als auch unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Ver- bei der Solvabilitätsplanung (Berechnung von Reserven) mittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und statistisch nachgewiesene Risiken aktuarisch einzurech- Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungs- nen (VAG; Solvency II-Richtlinie); solche Risiken können angelegenheiten benötigen. sich z.B. aus der Zugehörigkeit zu besonders gefährlichen Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe Berufsgruppen ergeben oder aus geschlechterspezifi- Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unterneh- schen Unterschieden (z.B. unterschiedliche Lebenserwar- mensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufga- tung in der Lebensversicherung bei Männern und Frauen); ben für die in der Zurich Gruppe verbundenen Unternehmen dafür verarbeiten wir z.B. Angaben zum Geschlecht bzw. zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag bei einem oder der Anrede aus dem Antrag, mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre – aufgrund versicherungsrechtlicher Berichtspflichten müs- Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, sen wir ggf. aggregierte Daten an die Aufsichtsbehörde lie- für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leis- fern, die Auswertung des Versichertenbestandes nach tungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Geschlecht erfordern (z.B. Verordnung über die Berichts- Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe erstattung von Versicherungsunternehmen), in Form der im verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der Antrag gewählten Anrede. Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherinformatio- Sofern wir gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vornehmen, nen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Inter- zum Beispiel zur Verhinderung von Geldwäsche, kann es in netseite unter www.zurich.de/datenschutz finden Sie die bestimmten Fällen auch zu einer Verarbeitung von Daten zu Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten kommen. teilnehmen. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben Externe Dienstleister nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor infor- gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. mieren. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts- Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten beziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der Dienst- Rückversicherer leister der Zurich Gruppe Deutschland in Ihren Verbraucherin- formationen sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisier- Internetseite unter www.zurich.de/datenschutz entnehmen. ten Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an Weitere Empfänger einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an 521331502 2607 eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur machen kann. Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversi- cherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehör- Seite 25 von 29 [Seite 26] den, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter, Nach- auf Grundlage einer zuvor eingeholten Schweigepflichtent- lassverwalter). bindung. Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforder- lich ist, können über das HIS Versicherungen ermittelt werden, Dauer der Datenspeicherung mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt gestanden haben und die über sachdienliche Informationen verfügen Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für könnten. die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für Detaillierte Informationen zur Besurance HIS GmbH gemäß die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu Berichtigung etc. finden Sie unter folgendem Link: gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und www.besurance-his.de. Aufbewahrungspflichten ergeben sich, unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Bonitätsauskünfte Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre. Sofern wir im Rahmen der Risiko- oder Leistungsprüfung in der Lebensversicherung eine Bonitätsauskunft einholen, Betroffenenrechte geschieht dies in der Regel auf Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO. Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön- Zur Verhinderung kunden- bzw. vermittlerseitigen Betruges nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung holen wir bei Verdachtsfällen und i. d. R. bei bestimmten Sum- oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiter- mengrenzen Bonitätsinformationen bei Auskunfteien ein. Der- hin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zeit arbeiten wir mit der Infoscore Consumer Data GmbH und sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestell- der Creditreform zusammen. ten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen- Sofern wir Bonitätsinformationen auf Grund gesetzlicher Vor- lesbaren Format zustehen. gaben zur Verhinderung von Geldwäsche einholen, geschieht dies auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. Sollte in Widerspruchsrecht Ausnahmefällen doch Ihre Einwilligung notwendig sein, holen wir diese gesondert ein. Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne Detaillierte Informationen über die infoscore Consumer Data Angabe von Gründen zu widersprechen. Verarbeiten wir GmbH gemäß Art. 14 DSGVO, d. h. Informationen zum Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir ver- auf Löschung und Berichtigung etc. finden Sie auf folgender arbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht Internetseite: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Inter- Datenübermittlung in ein Drittland essen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Ver- Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- arbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, Verteidigung von Rechtsansprüchen. erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzga- Beschwerderecht rantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- oben genannten Datenschutzbeauftragten zu wenden. Dane- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden ben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Daten- Sie in der Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe schutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutz- Deutschland in Ihren Verbraucherinformationen sowie in der aufsichtsbehörde ist: jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informations­ www.zurich.de/datenschutz freiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 Aktualisierung der Datenschutzhinweise 40102 Düsseldorf Diese Datenschutzhinweise können aufgrund von Änderun- gen z. B. der gesetzlichen Bestimmungen, zu einem späteren Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirt- Zeitpunkt angepasst werden. Eine jeweils aktuelle Fassung schaft (HIS) dieser Hinweise sowie der Dienstleister, zu denen nicht nur Bei Abschluss einer Lebensversicherung fragen Zurich und vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, erhalten andere Versicherungen Daten im Rahmen der Risiko- oder Sie getrennt nach Unternehmen unter: 521331502 2607 Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn hierfür ein berech- www.zurich.de/datenschutz tig-tes Interesse besteht. Sofern hierfür Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergeben werden, geschieht dies nur d Seite 26 von 29 [Seite 27] Übersicht der Dienstleister der Zurich Gruppe Deutschland Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft und der von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen Ihres Versicherungsantrags oder der Leistungsbearbeitung abgegebenen Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbin- dungserklärung. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dienstleister, soweit dies für Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Diese Liste nennt solche Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern. Dienstleister bzw. Dienstleisterkategorien, die hierzu beson- dere Kategorien von Daten (wie z. B. biometrische oder Gesundheitsdaten etc.) erhalten könnten, sind mit 1) gekennzeichnet. Einzelne Dienstleister können auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sein. Eine Datenübermittlung an solche Dienstleister kann zum Beispiel erfolgen, wenn dies zwingend zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Im Übri- gen erfolgt eine solche Übermittlung nur, wenn das angemessene Datenschutzniveau am Sitz des Dienstleisters durch einen Angemes- senheitsbeschluss der Europäischen Kommission (wie z. B. im Fall der Schweiz) oder durch geeignete Garantien, insbesondere den Abschluss der von der Europäischen Kommission erlassenen Standard-Datenschutzklauseln (diese können Sie bei uns erfragen), gewähr- leistet ist. Dienstleister bzw. Kategorien mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind mit 2) gekennzeichnet. An der zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmende Konzerngesellschaften Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft Dienstleister, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist Dienstleister Gegenstand der Beauftragung TDG Tele Dienste GmbH1) Kundenservice (z. B. Telefonie) Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)1) Zentrale Dienstleistungen (z. B. Recht & Steuern, Revision, Compliance, Risikoprüfung, Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb und Leis- tungsfallbearbeitung sowie IT-Dienstleistungen, Sanktions-Screening, Geldwäscheprävention) Zurich Kunden Center GmbH1) Kundenservice (z. B. Telefonie) Dienstleister, die für Zurich Insurance Europe AG Niederlassung für Deutschland (1.–5., 7.), die Zurich Deutscher Herold Lebensversi- cherung AG und die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) (2. – 5.) sowie die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG (4. – 6.) tätig werden und bei denen die Datenverarbeitung Hauptgegenstand der Tätigkeit ist Dienstleister Gegenstand der Beauftragung 1. DKV Deutsche Krankenversicherung AG1) Leistungsfallbearbeitung in der Auslandsreise-Krankenversicherung 2. Rheinland Versicherungs AG1) Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung mit einge- schlossener Zusatzversicherung (Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit) 3. AXA Partners SAS1) Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung für Baufinanzie- rungen (BaufiSchutz) bei der Arbeitslosigkeits- und Arbeitsunfähigkeits- versicherung 4. GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG Diverse Service-Dienstleistungen (u. a. Not- und Zentralruf der deutschen Autoversicherer, Verfahren zur elektronischen Versiche- rungsbestätigung) 5. informa HIS GmbH Hinweis- und Informationssystem (HIS) 6. getolo GmbH1) Zentrale Dienstleistungen insbesondere in der Krankenzusatz-, Tierhal- terhaftpflicht- und Tierkrankenversicherung (u. a. Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb, Leistungsfallbearbeitung) 7. Booking.com Transport Limited1) 2) Vertrags- und Schadenbearbeitung im Rahmen von über booking.com geschlossener Versicherungsverträge (z.B. Car Hire Excess Insurance) Kategorien von Dienstleistern, die für o. g. Konzerngesellschaften tätig werden und bei denen die Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten kein Hauptgegenstand des Auftrages ist bzw. die nur gelegentlich tätig werden Dienstleisterkategorie Gegenstand der Beauftragung Adress-Dienstleister Aktualisierung von Adressdaten Archivierungs-/Entsorgungsunternehmen1) Aktenarchivierung und Entsorgung von Akten/Datenträgern Assistance-Dienstleister1) 2) Assistance-Leistungen Call-Center Telefondienstleistungen Druckereien Druckdienstleistungen (Druck/Postversand) Elektronisches Versandmanagement Versanddienstleistungen (E-Mail-Versand) Medizinische Gutachter und Sachverständige (Ärzte, Psychologen, Psy- Analyse, Begutachtung und Beratung zu Rehabilitations- und sonstigen chiater etc.)1) medizinischen Maßnahmen Sonstige Gutachter, Sachverständige, Prüfdienstleister1) Erstellung von Gutachten/Expertisen; Beratung in speziellen Fällen Inkassounternehmen Forderungseinzug IT- und Telekommunikationsdienstleister1) 2) IT-Dienstleistungen (z. B. IT, Telefonie, Netzwerk, Wartung) Post-, Kommunikations- oder Logistikdienstleister1) Postbearbeitung, Dokumenten-Management inkl. Digitalisierung Marketingagenturen Marketingaktionen Marktforschungsunternehmen, Analyse Dienstleister1) Marktforschung, Web-Analyse Auskunfteien und Recherchedienstleister (z. B. Detekteien)1) Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, Recherchedienstleistungen 521331502 2607 Rechtsanwaltskanzleien1) Anwaltliche Dienstleistungen Rehabilitationsdienste und Dienstleister für Hilfs- und Pflege- sowie Assistance-Leistungen (z. B. Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen) medizinische Leistungen1) Rückversicherer1) 2) Einbindung in die Risiko- und Leistungsprüfung in speziellen Fällen Seite 27 von 29 [Seite 28] Schadendienstleister/Sanierer/Werkstätten Unterstützung in der Schadenbearbeitung Übersetzer und Dolmetscher Übersetzungen und ähnliche Unterstützungsleistungen Wirtschaftsprüfer Prüfdienstleistungen Zahlungsdienstleister Abwicklung von Zahlungen über Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditkar- tenanbieter) Hinweis: Eine Weitergabe findet nicht an alle Dienstleister statt, sondern ggf. an einzelne Dienstleister und nur soweit es erforderlich und durch eine Rechtsgrundlage abgedeckt ist. Informationen zu Ihren Rechten bzgl. Ihrer Daten (wie z. B. einem evtl. Widerspruchsrecht) fin- den Sie mit weiteren Informationen zum Datenschutz in dem Dokument „Information zur Verwendung Ihrer Daten“ Ihrer Vertragsgesell- schaft jeweils aktuell auf der Seite www.zurich.de/datenschutz. Stand: 01/2025 521331502 2607 Seite 28 von 29 [Seite 29] 2. Maßnahmen im Umgang mit Interessenkonflikten Information über den Umgang mit Interessenkonflikten In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Funktion eingerichtet, die auf ein regelkonformes Verhalten der gesetz- 1. Mögliche Interessenkonflikte und ihre Handhabung lichen Vertreter, der Mitarbeiter, sowie Vertriebspartner hin- wirkt. Damit obliegt dieser auch die Festlegung von Regeln, Versicherungsschutz ist für den Verbraucher eine Vertrauens- die die Identifikation, die Vermeidung und das Management angelegenheit. Um dieses Vertrauen zu wahren, orientieren von Interessenkonflikten sicherstellen sollen. sich die Versicherungsunternehmen und der Versicherungs- vertrieb an den Bedürfnissen des Kunden und stellen diese in Im Einzelnen ergreifen wir u. a. folgende Maßnahmen: den Mittelpunkt ihres Handelns. Die Beachtung der berech- tigten Interessen und Wünsche des Kunden hat Vorrang vor ● Erlass von internen Richtlinien zum Umgang mit Interes- dem Provisionsinteresse des Versicherungsunternehmens senkonflikten, insbesondere auch im Zusammenhang mit bzw. des Vermittlers. erfolgsbezogenen Vergütungsmodellen; ● Schulung und Sensibilisierung unserer Mitarbeiter und Bei der Vielzahl an Dienstleistungen, welche die Zurich Grup- Vertriebspartner zur Erkennung und dem Umgang mit pe Deutschland als Teil eines global agierenden Konzerns für möglichen Interessenkonflikten; ihre Kunden erbringt, lassen sich nicht immer alle tatsächli- ● Prüfung sämtlicher Vergütungsmodelle im Vertrieb auf chen und potenziellen Interessenkonflikte von vorneherein einen möglichen negativen Einfluss auf das Kundeninter- ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Ver- esse; sicherungsaufsichtsgesetzes informieren wir Sie daher nach- ● Begrenzung der Vergütungen auf ein angemessenes, folgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum nicht beeinflussendes Maß; Umgang und zur Vermeidung von Interessenkonflikten. ● Regelung der Annahme und Gewährung von Zuwendun- gen sowie deren Dokumentation; Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen ● Erlass von Regeln zur Trennung von Verantwortungsbe- Ihnen und unserem Versicherungsunternehmen selbst, ein- reichen zur Vermeidung von Interessenkonflikten; schließlich unserer Geschäftsleitung und unseren Angestell- ● Führung einer Insiderliste, die der Verhinderung eines ten, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unseren vertrag- Missbrauchs von Insiderinformationen dient. lich gebundenen oder unabhängigen Vertriebspartnern, oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, oder zwischen Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne weitere Einzelheiten zu Ihnen und anderen Kunden. diesen Grundsätzen zur Verfügung. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben ● durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vertriebspartnern; ● bei der Gewährung von Zuwendungen an unsere Mitar- beiter und Vertriebspartner; ● durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; ● aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen; ● bei der Mitwirkung vorgenannter Personen in externen Aufsichts- oder Beiräten; ● dadurch, dass mindestens eine der oben genannten Per- sonen maßgeblich an der Entwicklung eines bestimmten Versicherungsprodukts beteiligt ist und gleichzeitig am Vertrieb dieses Produktes partizipiert. Da diese Interessenkonflikte nicht vollständig ausgeräumt werden können, hat unser Unternehmen Vorkehrungen dafür getroffen, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Interes- senkonflikte minimiert wird und das Interesse unserer Kunden weiterhin im Mittelpunkt unserer Beratung steht. 521331502 2607 Seite 29 von 29
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.