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Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung Adam Riese XL (AVB PHV XL)
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Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Privathaftpflichtversicherung Adam Riese XL
(AVB PHV XL)
Stand 08.10.2019
Inhaltsverzeichnis
Teil A
A1 Privathaftpflichtrisiko
1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) 6.20 Abhandenkommen von Schlüsseln/Keycards
2 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Verhält- 6.21 Gefälligkeitshandlungen
nis zwischen den Versicherten (Du als Versicherungsneh- 6.22 Besitz von unbebauten Grundstücken
mer und die mitversicherten Personen)
6.23 Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge bei
3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall Reisen in den EU-/EFTA-Staaten (Mallorcadeckung)
4 Leistungen und Vollmacht 6.24 Ansprüche aus Benachteiligungen
5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Jah- 6.25 Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
reshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbeteili-
7 Allgemeine Ausschlüsse
gung)
7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
6 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versi-
cherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Aus- 7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeug-
schlüsse) nissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
6.1 Familie und Haushalt, Tagesmutter (Tageseltern), Babysit- 7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander
ter und Au-Pair 7.4 Schadenfälle Deiner Angehörigen und von wirtschaftlich ver-
6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit bundenen Personen
6.3 Haus- und Grundbesitz 7.5 Leasing, Pacht, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwah-
rungsvertrag
6.4 Allgemeines Umweltrisiko
7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten
6.5 Abwässer
und sonstigen Leistungen
6.6 Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
7.7 Asbest
6.7 Sportausübung, Radfahren
7.8 Gentechnik
6.8 Waffen und Munition
7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
6.9 Tiere
7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige
6.10 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahr-
7.11 Übertragung von Krankheiten
zeug-Anhänger
7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
6.11 Gebrauch von Luftfahrzeugen
7.13 Strahlen
6.12 Gebrauch von Wasserfahrzeugen
7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
6.13 Modellfahrzeuge (Land, Wasser, Luft)
7.15 Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung
6.14 Schäden im Ausland
7.16 Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art
6.15 Vermögensschäden
7.17 Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
6.16 Übertragung elektronischer Daten
7.18 Geothermie-Risiko
6.17 Allmählichkeitsschäden
8 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Er-
6.18 Teilnahme am praktischen Unterricht, Schülerpraktikum
weiterungen)
6.19 Ersthelfer, Notfallhelfer
9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung)
10 Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung nach Deinem
Tod
Dein Ansprechpartner: Dein Versicherer: Sitz der Gesellschaft: Bankverbindung:
Adam Riese GmbH Württembergische Stuttgart Registergericht: Landesbank Baden-Württemberg
Postfach 100807 Versicherung AG AG Stuttgart HRB 14327 IBAN: DE61600501010008682107
70007 Stuttgart Vers.-Steuernummer: 801/V90801006186 BIC: SOLADEST600
Umsatzsteuer-ID: DE811128268
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A2 Besondere Umweltrisiken Teil C
1 Gewässerschäden 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
2 Gewässerschäden – Anlagenrisiko 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
(Flüssiggastank, Geothermieanlage) 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
3 Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensge-1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
setz (USchadG) Zahlung oder Nichtzahlung
A3 Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko) 1.4 Folgebeitrag
1 Gegenstand der Ausfalldeckung 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
2 Leistungsvoraussetzungen 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
3 Umfang der Ausfalldeckung 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
4 Räumlicher Geltungsbereich 2.1 Dauer und Ende des Vertrags
5 Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
Teil B 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
1 Abtretungsverbot 3.2 Deine Obliegenheiten
2 Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf4 Weitere Regelungen
den Beitrag (Beitragsregulierung)
4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
3 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsan-
4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
gleichung
4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
4 Tarifmerkmale
4.4 Verjährung
4.5 Örtlich zuständiges Gericht
4.6 Anzuwendendes Recht
4.7 Embargobestimmung
Zusätzlich gelten:
Besondere Bedingungen zur Beitragsfreistellung wegen Arbeitslosig-
keit (BBA)
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Präambel
Wir garantieren, dass die dieser Privathaftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privat-
haftpflichtversicherung Adam Riese XL Dich in keinem Punkt schlechter stellen, als die vom Gesamtverband der Deutschen Versiche-
rungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen (Stand April 2016).
Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser Versicherungsbedingungen die Empfehlungen des Arbeitskreises
Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll erfüllen.
Teil A und wenn der Geschädigte nicht selbst aufsichtspflichtig
A1 Privathaftpflichtrisiko war;
1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes 2.1.4 des in häuslicher Gemeinschaft mit Dir lebenden Partners
Risiko) einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und dessen
Kinder – sofern im Rahmen einer Privathaftpflichtversiche-
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun-
rung für Paare und Familien (d. h. nicht bei einer Privathaft-
gen Deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des
pflichtversicherung für Alleinstehende oder Alleinerzie-
täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefah-
hende) –; diese entsprechend A1-2.1.2 und A1-2.1.3:
ren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Der mitversicherte Partner muss im Versicherungs-
2 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Ver-
schein namentlich benannt werden.
hältnis zwischen den Versicherten (Du als Versiche-
rungsnehmer und die mitversicherten Personen) – Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass mit Einschluss des
Partners der Versicherungsschutz für Deinen etwaigen
2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner endet.
2.1.1 Deines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners.
– Haftpflichtansprüche des Partners und dessen Kinder
Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer ein- gegen Dich sind ausgeschlossen.
getragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspart-
Versichert sind jedoch übergangsfähige Regressansprü-
nerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partner-
che von Versicherern, Sozialversicherungsträgern, Sozi-
schaft nach dem Recht anderer Staaten lebt. Als eingetra-
alhilfeträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitge-
gene Lebenspartnerschaften gelten auch die den Partner-
bern wegen Personenschäden.
schaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes ver-
gleichbaren Partnerschaften nach dem Recht anderer – Die Mitversicherung für den Partner und dessen Kinder,
Staaten; die nicht auch Deine Kinder sind, endet mit der Aufhe-
bung der häuslichen Gemeinschaft (Haushaltsgemein-
2.1.2 Deiner unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Le-
schaft) zwischen Dir und dem Partner.
benspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv-
und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, so- – Im Falle Deines Todes gilt für den überlebenden Partner
lange sie sich noch in einer Schul- oder in einer sich inner- und dessen Kinder A1-10 sinngemäß;
halb von 12 Monaten daran anschließenden Berufsausbil- 2.1.5 der in Deinem Haushalt beschäftigten Personen (auch Au-
dung befinden (berufliche Erstausbildung – Lehre und/oder Pair) gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche
Studium, auch Bachelor- und unmittelbar anschließender gilt für Personen, die aus einem Arbeitsvertrag oder gefäl-
Masterstudiengang –, nicht Referendarzeit, Fortbildungs- ligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder
maßnahmen und dgl.). Der Versicherungsschutz entfällt den Streudienst versehen.
mit Beendigung der Ausbildung (z. B. Tag der Abschluss- Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei
prüfung). denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in
Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen Deinem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des 2.1.6 Für die gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherten Perso-
freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres vor, wäh- nen gilt:
rend oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der
Deliktsunfähige Erwachsene
Versicherungsschutz bestehen.
Wenn Du oder eine gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversi-
Bei Schäden durch Kinder im Sinne von Absatz 1 werden wir
cherte Person einen Schaden verursachst, werden wir uns
uns bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € bezogen auf
bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € bezogen auf alle
alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf
Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres nicht auf
eine Deliktsunfähigkeit gemäß § 828 BGB berufen, wenn
eine Deliktsunfähigkeit berufen, wenn kein anderer Versi-
kein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger,
cherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Schadenversiche-
Schadenversicherer, Privathaftpflichtversicherer) leis-
rer, Privathaftpflichtversicherer) leistungspflichtig ist und
tungspflichtig ist und wenn der Geschädigte nicht selbst
wenn der Geschädigte nicht selbst aufsichtspflichtig war.
aufsichtspflichtig war;
2.2 Alle für Dich als Versicherungsnehmer geltenden Vertrags-
2.1.3 Deiner – auch volljährigen, unverheirateten/nicht in einer
bestimmungen sind auf die mitversicherten Personen ent-
eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden – Kinder, die
sprechend anzuwenden.
wegen ihrer geistigen Behinderung (nicht Lernbehinde-
rung) oder ihrer körperlichen Behinderung (mindestens Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgever-
Pflegegrad 2) in Deinem Haushalt leben oder in einem be- sicherung (A1-9), wenn das neue Risiko nur für eine mitver-
treuenden Heim untergebracht sind. sicherte Person entsteht – ausgenommen davon sind je-
doch die gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherten Perso-
Bei Schäden durch Kinder im Sinne von Absatz 1 werden wir
nen.
uns bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 €, bezogen auf
alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, nicht 2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobe-
auf eine Deliktsunfähigkeit berufen, wenn kein anderer grenzungen oder Ausschlüsse in Deiner Person (als Versi-
Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Schadenver- cherungsnehmer) oder in der Person einer mitversicherten
sicherer, Privathaftpflichtversicherer) leistungspflichtig ist Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl
für Dich als auch für die mitversicherten Personen.
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2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darfst nur Du stellung eines Verteidigers für Dich gewünscht oder geneh-
als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der migt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die
Obliegenheiten bist sowohl Du als auch die mitversicherten mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Ver-
Personen verantwortlich. teidigers.
3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall 4.4 Erlangst Du oder eine mitversicherte Person das Recht, die
3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du wegen Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu
eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetre- fordern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszu-
tenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen üben.
Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermö- 5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme,
gensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haft- Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbe-
pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem teiligung)
Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wirst. 5.1 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche-
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme be-
Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den grenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungs-
Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadener- schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen er-
eignis geführt hat, kommt es nicht an. streckt.
3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch 5.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versiche-
(1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus rungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Dreifache der
Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadens- vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
ersatz statt der Leistung; 5.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung ein-
(2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nach- tretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungs-
erfüllung durchführen zu können; fall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser
Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
(3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegen-
standes oder wegen des Ausbleibens des mit der Ver- – auf derselben Ursache,
tragsleistung geschuldeten Erfolges; – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach-
(4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen lichem und zeitlichem, Zusammenhang
auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; oder
(5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzöge- – auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
rung der Leistung; beruhen.
(6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender 5.4 Falls besonders vereinbart, beteiligst Du Dich bei jedem
Ersatzleistungen. Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit
3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag
sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haft-
über den Umfang Deiner gesetzlichen Haftpflicht hinaus- pflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi-
gehen. cherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung
4 Leistungen und Vollmacht vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezo-
gen. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.
4.1 Der Versicherungsschutz umfasst
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir
– die Prüfung der Haftpflichtfrage,
auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht
– die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzan-
– die Freistellung Deinerseits von berechtigten Schadens- sprüche verpflichtet.
ersatzverpflichtungen. 5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Ver-
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, sicherungssumme angerechnet.
wenn sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Aner- 5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-
kenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflich- nem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen
tet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungs-
und Vergleiche, die Du ohne unsere Zustimmung abgege- summe zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
ben oder geschlossen hast, binden uns nur, soweit der An-
5.7 Hast Du an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten
spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden
und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versiche-
hätte.
rungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leis-
Ist Deine Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wir- tungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden
kung für uns festgestellt, haben wir Dich binnen zwei Wo- Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leis-
chen vom Anspruch des Dritten freizustellen. tende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme
4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Scha- bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns
dens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweck- erstattet.
mäßig erscheinenden Erklärungen in Deinem Namen abzu- Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entspre-
geben. chende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungs-
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit schutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der
über Schadensersatzansprüche gegen Dich, sind wir be- jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungs-
vollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den falls.
Rechtsstreit auf unsere Kosten in Deinem Namen. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Du Dich an lau-
4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereig- fenden Rentenzahlungen beteiligen musst, wenn der Kapi-
nisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden talwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach
Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, von uns die Be- Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversiche-
rungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen
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mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme ab- 6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit
gesetzt. Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefah-
5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtan- ren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit
spruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich aufgrund eines sozialen Engagements, soweit nicht Versi-
an Deinem Verhalten scheitert, haben wir für den von der cherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung,
Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädi- z. B. Vereins- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung be-
gungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. steht. Versicherungsschutz wird in diesem Fall im An-
6 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken schluss an diese Haftpflichtversicherungen geboten.
(Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und beson- Zu den versicherten ehrenamtlichen Tätigkeiten zählt unter
dere Ausschlüsse) anderem die Mitarbeit – auch verantwortliche Mitarbeit (in-
A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private soweit teilweise abweichend von A1-7.16) –
Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risi- – in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kir-
ken geltenden besonderen Ausschlüsse. chen- und Jugendarbeit,
Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, fin- – in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessen-
den auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen verbänden,
Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistun- – bei der Freizeitgestaltung, in Sportvereinigungen, Musik-
gen und Vollmacht oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse). gruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten
6.1 Familie und Haushalt, Tagesmutter (Tageseltern), Ba- Gruppen.
bysitter und Au-Pair Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht – gemäß A1-7.16 gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen
(1) als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Schäden aus einer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit
Aufsichtspflicht über Minderjährige). und/oder einer ehrenamtlichen geschäftsführenden
Bei Schäden durch Deine minderjährigen Enkel, für die bzw. geschäftsführerähnlichen Tätigkeit;
Du nur vorübergehend die Aufsicht übernommen hast, – Ansprüche aus den Gefahren von öffentlichen/hoheitli-
werden wir bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 € chen Ehrenämtern (z. B. als Bürgermeister, Gemeinde-
bezogen auf alle Versicherungsfälle eines Versiche- ratsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern,
rungsjahres auf den Einwand einer fehlenden Auf- Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr) oder von wirt-
sichtspflichtverletzung verzichten, wenn kein anderer schaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Cha-
Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Scha- rakter wie z. B. Betriebs- oder Personalrat, Versicherten-
denversicherer, Privathaftpflichtversicherer) leis- ältester, Vertrauensperson nach § 40 Sozialgesetzbuch
tungspflichtig ist und wenn der Geschädigte nicht IV (SGB), beruflicher Betreuer nach § 1897 (6) Bürgerli-
selbst aufsichtspflichtig war; ches Gesetzbuch (BGB).
(2) als Dienstherr der in Deinem Haushalt tätigen Perso- 6.3 Haus- und Grundbesitz
nen; 6.3.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als Inhaber
(3) als (1) einer oder mehrerer im Inland oder in den EU- und
– Tagesmutter (Tageseltern) – abweichend von A1-1 EFTA-Staaten gelegener Wohnungen (bei Wohnungs-
auch gewerblich –, eigentum als Sondereigentümer), einschließlich Feri-
– Babysitter oder Au-Pair, enwohnung.
insbesondere aus der übernommenen Beaufsichti- Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtan-
gung von zur Betreuung übernommenen minderjähri- sprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
gen Kindern, auch außerhalb der Wohnung, z. B. bei wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums.
Spielen, Ausflügen und dgl. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf
den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen
Versichert sind hierbei auch gesetzliche Haftpflichtan-
Eigentum;
sprüche von Tageskindern aus Schäden, die diese
während der Obhut bei den Tageseltern erleiden. (2) eines im Inland oder in den EU- und EFTA-Staaten ge-
legenen Einfamilienhauses (auch als Reihenhaus,
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haft-
Doppelhaushälfte) oder Zweifamilienhauses, wenn
pflicht der Tageskinder während der Obhut. Versichert
mindestens eine Wohnung von Dir selbst bewohnt
sind auch – in teilweiser Abänderung von A1-7.3 und
wird;
A1-7.4 (1) – Haftpflichtansprüche
(3) eines im Inland oder in den EU- und EFTA-Staaten ge-
– der Tageskinder untereinander, sofern es sich nicht
legenen Ferien- oder Wochenendhauses (als Wochen-
um Geschwister handelt;
endhaus gilt auch ein auf Dauer und ohne Unterbre-
– der Tageskinder gegenüber den durch diesen Ver- chung fest installierter oder ein auf Dauer auf nicht öf-
trag versicherten Personen. fentlichen Wegen und Plätzen abgestellter, nicht ver-
Erlangt das Kind Versicherungsschutz aus einem an- sicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger),
deren Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der sofern sie von Dir ausschließlich zu Wohnzwecken verwen-
Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. det werden, einschließlich der zugehörigen Garagen und
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Gärten sowie eines Schrebergartens einschließlich eines
darauf befindlichen Gartenhauses;
– sind Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sa-
chen der zu betreuenden Kinder; (4) aus der Vermietung
– ist die Ausübung der Tätigkeit für Betriebe und In- – von bis zu drei im Inland gelegenen Eigentums- o-
stitutionen, wie z. B. Kindergärten, Kindertages- der Ferienwohnungen,
stätten oder Kinderhorte oder wenn Mitarbeiter be- – eines im Inland gelegenen Wochenend- oder Feri-
schäftigt werden. enhauses
und den dazugehörigen Garagen oder Stellplätzen.
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Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtan- durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrut-
sprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer schungen sowie Überschwemmungen stehender
wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. oder fließender Gewässer.
Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf – Die Bestimmungen zu den Erhöhungen und Erwei-
den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen terungen des versicherten Risikos (A1-8) sowie zur
Eigentum. Vorsorgeversicherung (A1-9) finden keine Anwen-
6.3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in A1-6.3.1 dung.
genannten Risiken auch auf Deine gesetzliche Haftpflicht – Für Schäden aus dem Geothermie-Risiko, die durch
(1) aus der Verletzung von Pflichten, die Dir in den oben den Betrieb der Geothermieanlage verursacht wur-
genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche In- den, beträgt die Höchstersatzleistung je Versiche-
standhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und rungsfall und Versicherungsjahr 3.000.000 €.
Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi-
durch Vertrag von Dir ausschließlich als Mieter, Päch- cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die
ter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haft- Jahreshöchstersatzleistung;
pflicht für Verkehrssicherungspflichten (z. B. Streu-
(5) aus Besitz eines Swimmingpools, Teiches, Biotops,
und Reinigungspflicht) des Vertragspartners (Vermie-
Brunnens, einer Zisterne und ähnlichem;
ter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft;
(6) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neu-
(2) aus dem Miteigentum an zu Deinem Ein- oder Zweifa-
bauten, An- und Umbauten, Reparaturen, Abbruch-,
milienhaus gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B.
Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 200.000 €
gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße,
je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird,
Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Abstellplätze für
entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann
Mülltonnen;
die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung
(3) aus der Vermietung einer Wohnung in dem von Dir (A1-9).
selbst bewohnten Zweifamilienhaus oder einer Einlie-
Versichert ist entsprechend A1-2.1.7 darüber hinaus
gerwohnung, von Räumen und Garagen (auch gewerb-
die gesetzliche Haftpflicht der von Dir bei Deinem Bau-
lich genutzt); hierbei ist die Abgabe von Betten zu Be-
vorhaben mitarbeitenden privaten Bauhelfer (z. B.
herbergungszwecken an Feriengäste mitversichert;
Freunde, Bekannte) gegenüber Dritten aus dieser Tä-
(4) als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom tigkeit. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
und Wärme durch erneuerbare Energien wie z. B. Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle
– Photovoltaik- und Solaranlage, und Berufskrankheiten in Deinem Betrieb gemäß dem
– Wärmepumpenanlage (Luft-Luft/Luft-Wasser), Sozialgesetzbuch VII handelt;
– Geothermieanlage (Erdwärmeanlage), (7) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die
Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;
– Kleinwindanlage,
(8) der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser
– Mini-Blockheizkraftwerk,
Eigenschaft.
zur eigenen Energieversorgung und/oder – abwei-
6.4 Allgemeines Umweltrisiko
chend von A1-1 – zur Einspeisung von Strom in das
Netz eines Energieversorgungsunternehmens, sofern Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht privatrechtli-
Du keine Lieferverpflichtung gegenüber dem Energie- chen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
versorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie
hast und soweit die Installation der Anlage durch einen durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strah-
Fachbetrieb erfolgte. len, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser
gesetzliche Haftpflicht wegen Rückgriffsansprüchen ausgebreitet haben.
der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
wegen Personen- und Sachschäden sowie Vermö- aus Gewässerschäden.
gensschäden aus Versorgungsstörungen gemäß § 6 Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltscha-
der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die densgesetz siehe A2 – Besondere Umweltrisiken.
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AV-BEltV)
6.5 Abwässer
vom 21.06.1979 oder § 18 Niederspannungsanschluss-
verordnung (NAV). Hinsichtlich der mitversicherten Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
Vermögensschäden findet die für Vermögensschäden durch
vereinbarte Versicherungssumme entsprechend An- – Abwässer sowie
wendung. Ferner gelten hierfür insbesondere auch die
– Rückstau aus dem Straßenkanal.
Bestimmungen unter A1-6.15, wobei jedoch A1-6.15.2
(1) insoweit keine Anwendung findet. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind An- – häusliche Abwässer und
sprüche wegen Schäden aus der direkten Versorgung – Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals.
von Tarifkunden (Endverbrauchern). 6.6 Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
Für den Betrieb einer Geothermieanlage gilt: Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von Dir oder
– Versicherungsschutz besteht ausschließlich, wenn von Deinen Bevollmächtigten oder Deinen Beauftragten
die Planung und die Errichtung der betriebenen Ge- gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Ver-
othermieanlage durch Dritte mit besonderer Sach- mögensschäden.
kenntnis erfolgt sind und die beauftragten Bohrun- 6.6.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Miet-
ternehmen auch als Fachfirmen nach DVGW W120- sachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten
2 zertifiziert sind. Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sowie an zu pri-
– Versichert ist – abweichend von Ziffer A1-7.12 – vaten Zwecken gemieteten Garagen und Carports.
Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden
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Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft- (2) der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-
pflichtansprüche wegen Rennen sowie einem zur Vorbereitung des Rennens
– Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspru- von einem Veranstalter organisierten oder vorge-
chung, schriebenen Training, bei dem die Erzielung von
Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
– Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warm-
wasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasge- 6.8 Waffen und Munition
räten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschä- Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem er-
den, laubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-,
– Glasschäden, soweit Du Dich hiergegen besonders ver- Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
sichern kannst. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Ge-
6.6.2 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschä- brauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
digung und Vernichtung von mobilen Einrichtungs- und 6.9 Tiere
Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen und -häu- 6.9.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als
sern, Hotels, Pensionen, Gästehäusern, Schiffskabinen,
– Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten
Schlafwagenabteilen, Kur- und Seniorenheimen, Reha-Kli-
Kleintieren und Bienen.
niken sowie nicht motorisierten Mobilheimen auf Camping-
plätzen bei vorübergehendem Aufenthalt in diesen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzli-
che Haftpflicht als Halter oder Hüter von
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und
Versicherungsjahr 200.000 €. – Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtie-
ren,
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres- – wilden Tieren sowie von
höchstersatzleistung. – Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft- Zwecken gehalten werden.
pflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und 6.9.2 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als
übermäßiger Beanspruchung.
– nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder
Selbstbeteiligung: Pferde,
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung ver-
– Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
einbart wird, beteiligst Du Dich mit einem Betrag von 250 €
an jedem Schaden selbst. – Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten
Zwecken,
6.6.3 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Beschä-
digung und Vernichtung von fremden beweglichen Sachen, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-
wenn diese Sachen zu privaten Zwecken geliehen, gemie- Haftpflichtversicherung besteht.
tet, geleast oder gepachtet wurden. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und pflichtansprüche wegen Schäden an diesen Tieren und
Versicherungsjahr 200.000 €. Fuhrwerken.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche- 6.10 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraft-
rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres- fahrzeug-Anhänger
höchstersatzleistung. 6.10.1 Versichert ist – abweichend von A1-7.14 – Deine gesetzliche
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch
den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versiche-
– Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes
rungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhä-
und übermäßiger Beanspruchung;
ngern:
– Ansprüche wegen Schäden und dem Abhandenkommen
(1) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkeh-
an/von Tieren sowie Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeugen und
renden Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bau-
Anhängern und alle sich daraus ergebende Vermögens-
artbedingte Höchstgeschwindigkeit;
schäden. Ausgenommen davon sind Kraftfahrzeuge so-
weit es sich um selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit ei- (2) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbe-
ner bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h dingter Höchstgeschwindigkeit, auch Krankenfahr-
handelt. stühle;
Selbstbeteiligung: (3) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung ver- Höchstgeschwindigkeit;
einbart wird, beteiligst Du Dich mit einem Betrag von 250 € (4) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als
an jedem Schaden selbst. 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
6.7 Sportausübung, Radfahren (5) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig
Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plät-
zen verkehren.
– aus der Ausübung von Sport;
6.10.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
– als Radfahrer aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrä-
dern (auch von nicht versicherungspflichtigen Elektro- Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer
fahrrädern/Pedelecs mit bauartbedingter Tretunterstüt- gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahr-
zung bis 25 km/h sowie Anfahrhilfe bis 6 km/h). zeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten
gebrauchen darf. Du bist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass
Versichert ist auch der Besitz und Gebrauch von nicht
die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht
selbst fahrenden Sportgeräten wie z. B. Inlineskates,
werden.
Skateboards oder Rollschuhen und dgl.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentli-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-
chen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahr-
pflichtansprüche aus
erlaubnis benutzen. Du bist verpflichtet, dafür zu sorgen,
(1) einer jagdlichen Betätigung,
[Seite 8]
dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der in einem Zustand befunden hat, der den gesetzli-
die erforderliche Fahrerlaubnis hat. chen Bestimmungen und behördlichen Auflagen
Wenn Du eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt C-3.2.3 über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeu-
(Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung). gen entsprochen hat und/oder die behördlichen
Genehmigungen, soweit erforderlich, nicht erteilt
6.11 Gebrauch von Luftfahrzeugen
waren;
6.11.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schä-
– Ansprüche wegen Schäden, bei denen der Führer
den, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen
des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Schadenereignis-
Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versiche-
ses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erfor-
rungspflicht unterliegen.
derlichen Berechtigungen oder Befähigungsnach-
6.11.2 Versichert ist darüber hinaus Deine gesetzliche Haftpflicht weise hatte;
wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungs-
– Ansprüche wegen Schäden, die zusammenhängen
pflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit Du
mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen, anderen
nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in
feindseligen Handlungen, jeder Explosion einer
Anspruch genommen wirst.
Kriegswaffe unter Anwendung atomarer Kernspal-
6.12 Gebrauch von Wasserfahrzeugen tung und/oder Kernfusion oder sonstiger Strah-
6.12.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- lungseinwirkung sowie Streik, Aussperrung, Auf-
den, die verursacht werden durch den Gebrauch aus- ruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Entfüh-
schließlich von folgenden Wasserfahrzeugen: rung und Terror- oder Sabotageakten;
(1) eigene und fremde Wassersportfahrzeuge ohne Segel – Ansprüche wegen Schäden aus der unrechtmäßi-
(z. B. Ruder-, Paddel-, Schlauchboote, Kanus und ähn- gen Inbesitznahme Deiner Luftfahrzeuge oder die
liches) auch mit Hilfsmotor bis zu einer Motorstärke zusammenhängen mit Verfügungen von Hoher
von 3,68 kW (5 PS); Hand oder jeder sonstigen hoheitlichen Tätigkeit.
(2) eigene und fremde Surfbretter – auch Windsurfgeräte (5) Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall
und Kitesurfgeräte; 3.000.000 €. Die Höchstersatzleistung für alle Versi-
cherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt
(3) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder
9.000.000 €.
Außenbordmotoren oder Treibsätze);
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
(4) fremde Segelboote mit Motor und fremde Motorboote
rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jah-
jeweils bis zu einer Motorstärke von 110 kW (150 PS)
reshöchstersatzleistung.
soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden (z. B.
im Urlaub, auf Ausflügen) und der Eigentümer, Besit- 6.14 Schäden im Ausland
zer oder Halter dieser Boote nicht zum Kreis der durch Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen im Aus-
diesen Vertrag mitversicherten Personen gehört; land eintretender Versicherungsfälle ausschließlich,
6.12.2 Versichert ist darüber hinaus Deine gesetzliche Haftpflicht – wenn diese auf eine versicherte Handlung im Inland bzw.
wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahr- auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zu-
zeugen verursacht werden, soweit Du nicht als deren Ei- rückzuführen sind;
gentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch ge-
– wenn diese auf Ansprüche gegen Dich aus § 110 Sozial-
nommen wirst.
gesetzbuch VII zurückzuführen sind oder
6.13 Modellfahrzeuge (Land, Wasser, Luft)
– wenn diese bei einem vorübergehenden weltweiten Aus-
6.13.1 Land- und Wasser-Modellfahrzeuge landsaufenthalt von bis zu fünf Jahren eingetreten sind.
Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus
den, die verursacht werden durch den Gebrauch von fern- der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht
gelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen. dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen
und Häusern gemäß A1-6.3.1 (1) bis (3) oder
6.13.2 Flugmodelle
– in allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten (ohne zeitliche
(1) Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als privater
Begrenzung).
Halter aus dem privaten Gebrauch von Flugmodellen
ohne Motor bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg. Zusätzlich gilt:
(2) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Per- Hast Du in einem Versicherungsfall im Ausland auf Grund
sonen, die mit Deinem Wissen und Willen an der Füh- behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung
rung und Bedienung Deiner Luftfahrzeuge beteiligt von Leistungen wegen Deiner gesetzlichen Haftpflicht zu
sind, einschließlich der Personen, die Du berechtigt hinterlegen, stellen wir Dir den erforderlichen Betrag bis
hast, die Fernsteuerungsanlage Deines Luftfahrzeugs zur Höhe von 200.000 € zur Verfügung. Die Kaution wird
zu bedienen. auf eine etwa von uns zu leistende Schadensersatzzahlung
angerechnet.
(3) Geltungsbereich
Übersteigt die Kaution die zu leistende Schadensersatzzah-
Abweichend von A1-6.14 besteht Versicherungsschutz
lung, so ist diese Differenz uns zurückzuzahlen. Das Gleiche
für Versicherungsfälle weltweit, ausgenommen jedoch
gilt auch dann, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder
in den USA, US-Territorien und Kanada.
für die Durchsetzung nicht versicherter Schadensersatzfor-
(4) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind derungen einbehalten wird oder verfallen ist.
– Versicherungsansprüche aller Personen, die den 6.15 Vermögensschäden
Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem
6.15.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Vermö-
Luftverkehr dienenden Gesetzen, Verordnungen,
gensschäden, die weder durch Personen- noch durch
an sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder
Sachschäden entstanden sind.
Verfügungen herbeigeführt haben;
6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
– Ansprüche wegen Schäden, bei denen sich bei Ein-
wegen Vermögensschäden
tritt des Schadenereignisses das Luftfahrzeug nicht
[Seite 9]
(1) durch von Dir (oder in Deinem Auftrag oder für Deine (4) der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, insoweit
Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sa- besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle
chen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen; An-sprüche, nicht jedoch von Urheberrechten;
(2) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten- (5) der Verletzung von Namensrechten, insoweit besteht
der, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; auch Versicherungsschutz für immaterielle Ansprü-
(3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an che.
wirtschaftlich verbundene Unternehmen; Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und die
(4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres beträgt bei der Verletzung von
(5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever-
Namensrechten 200.000 €. Hierbei werden Aufwen-
anstaltung;
dungen des Versicherers für Kosten – abweichend von
(6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, A1-5.5 – auf die Versicherungssumme angerechnet.
Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften,
Kosten sind:
aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung
sowie aus Untreue oder Unterschlagung; Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichts-
kosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minde-
(7) aus Rationalisierung und Automatisierung;
rung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versiche-
(8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten rungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch
und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbe- Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen. Das gilt
werbsrechts; auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung ent-
(9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- standen sind.
und Kostenanschlägen; Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
(10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe- rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jah-
malige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, reshöchstersatzleistung.
Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer Für (4) bis (5) gilt:
vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Or-
Wir ersetzen in Erweiterung zu A1-3.1
gane im Zusammenhang stehen;
– Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem
(11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder be-
der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Dich be-
hördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Be-
gehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unter-
dingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger be-
lassung oder Widerruf handelt;
wusster Pflichtverletzung;
– Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungs- oder
(12) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B.
Widerrufsklage gegen Dich.
von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
6.16.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nach-
(13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräu-
folgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
sche, Gerüche, Erschütterungen).
(1) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -
6.16 Übertragung elektronischer Daten
Pflege;
6.16.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden
(2) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einwei-
aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstel-
sung, -Schulung;
lung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder
mittels Datenträger. (3) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -be-
trieb, -wartung, -pflege;
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus
(4) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-,
(1) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung
Full-Service-Providing;
oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei
Dritten durch Computer-Viren und/oder andere (5) Betrieb von Datenbanken.
Schadprogramme; 6.16.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung ein-
(2) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie tretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungs-
der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von fall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle
Daten bei Dritten und zwar wegen eingetreten ist, wenn diese
– sich daraus ergebenden Sachschäden, nicht jedoch – auf derselben Ursache,
weiterer Datenveränderungen sowie – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach-
– der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten lichem und zeitlichem Zusammenhang oder
Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht – auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstel-
oder fehlerhaft erfasster Daten; lung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln
(3) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen beruhen.
Datenaustausch. A1-5.3 findet insoweit keine Anwendung.
Für (1) bis (3) gilt: 6.16.4 Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle
Du bist verpflichtet dafür zu sorgen, dass Deine auszutau- im Ausland.
schenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Bei Versicherungsfällen in den USA, US-Territorien und Ka-
Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Viren- nada oder bei in den USA, US-Territorien und Kanada gel-
scanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. wor- tend gemachten Ansprüchen beträgt die Höchstersatzleis-
den sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese tung je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle ei-
Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. nes Versicherungsjahres 3.000.000 €.
Verletzt Du diese Obliegenheit, so gilt C-3.2.3 (Leistungs- Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
freiheit bei Obliegenheitsverletzung); rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-
höchstersatzleistung.
[Seite 10]
6.16.5 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden
(1) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, Schlüsseln gleichgesetzt.
dass Du bewusst Abweichend von A1-1 besteht auch Versicherungsschutz,
– unbefugt in fremde Datenverarbeitungssys- wenn die Schlüssel/Keycards während einer betrieblichen,
teme/Datennetze eingreifst (z. B. Hacker-Atta- beruflichen, dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit abhan-
cken, Denial of Service Attacks); denkommen.
– Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenord- 6.20.2 Ersetzt werden die Kosten für
nung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Soft- – den Ersatz der Schlüssel/Keycards,
ware-Viren, Trojanische Pferde). – den notwendigen Austausch von Schlössern und
A1-2.3 findet keine Anwendung; Schließanlagen,
(2) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit – vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
– massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll- – einen Objektschutz des Gebäudes von bis zu 14 Tagen,
ten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust
Spamming); des Schlüssels/der Keycard festgestellt wurde.
– Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Aus-
bestimmte Informationen über Internet-Nutzer ge- wechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel,
sammelt werden sollen; Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Miteigen-
(3) Versicherungsansprüche aller Personen, die den tumsanteil, Eigenschaden).
Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzli- 6.20.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft-
chen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme pflichtansprüche aus
an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch (1) Folgeschäden eines Schlüssel-/Keycardverlustes
sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt (z. B. wegen Diebstahls, Einbruchs oder Vandalismus);
haben.
(2) dem Verlust von Schlüsseln/Keycards zu Tresoren,
A1-2.3 findet keine Anwendung. Schließfächern und Möbeln sowie sonstigen Schlüs-
6.17 Allmählichkeitsschäden seln/Keycards zu beweglichen Sachen (z. B. Kraftfahr-
Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- zeug).
den, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Ga- Die Versicherungssumme für das Abhandenkommen von
sen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen (Rauch, Schlüsseln/Keycards beträgt je Versicherungsfall
Ruß, Staub und dergleichen) entstanden sind. 200.000 €. Die Höchstersatzleistung für alle Versiche-
6.18 Teilnahme am praktischen Unterricht, Schülerprakti- rungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 600.000 €.
kum Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
Für die Teilnahme am praktischen Unterricht, wie z. B. La- rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-
borarbeiten an einer Schule, Fachhochschule oder Univer- höchstersatzleistung.
sität sowie Teilnahme an einem Schüler-/Betriebsprakti- 6.21 Gefälligkeitshandlungen
kum gilt: Wenn Du im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses einen
6.18.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden Schaden verursachst, werden wir uns nicht auf einen still-
an Lehrgeräten (auch Maschinen) an der Schule, Fach- schweigend vereinbarten Haftungsverzicht berufen.
hochschule oder Universität. 6.22 Besitz von unbebauten Grundstücken
6.18.2 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Teil- Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz
nahme an einem Schüler-/Betriebspraktikum, soweit es unbebauter Grundstücke, die insgesamt nicht größer als
sich hierbei um eine schulische Veranstaltung in Betrieben, 15.000 m² sind.
Sozialeinrichtungen oder Verwaltungen mit einer Dauer
6.23 Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahr-
von bis zu sechs Wochen handelt und soweit nicht ander-
zeuge bei Reisen in den EU- und EFTA-Staaten (Mallor-
weitig zu Deinen Gunsten oder zu Gunsten des Versicher-
cadeckung)
ten Versicherungsschutz besteht (z. B. durch eine vom
kommunalen Schulträger abgeschlossene oder gegebene 6.23.1 Versichert ist – abweichend von A1-7.14 – Deine gesetzliche
Versicherung). Haftpflicht aus Schäden, die Du mit einem auf Reisen in den
EU- und EFTA-Staaten von einem gewerbsmäßigen Ver-
6.19 Ersthelfer, Notfallhelfer
mieter vorübergehend angemieteten versicherungspflich-
6.19.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als Ersthelfer in tigen Selbstfahrervermietfahrzeug verursachst, soweit
Notfallsituationen. nicht aus einer für das angemietete Fahrzeug bestehenden
6.19.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die Haftpflichtversicherung oder aus einer anderen Versiche-
Dir oder den gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherten rung Deckung besteht.
Personen bei Notfällen freiwillig Hilfe leisten, gegenüber 6.23.2 Subsidiarität zur Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
Dritten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Not-
Soweit Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kraft-
fallhelfer durch diese freiwillige Hilfeleistung entstanden
fahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag erlangt werden
sind.
kann, besteht Versicherungsschutz aus dieser Privathaft-
6.20 Abhandenkommen von Schlüsseln/Keycards pflichtversicherung im Anschluss an diese bestehende
6.20.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus dem Ab- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
handenkommen von Schlüsseln und Keycards (auch Gene- 6.23.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
ral-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die wegen Schäden an diesen Fahrzeugen und allen sich dar-
sich rechtmäßig – auch im Rahmen eines Ausbildungs-, Ar- aus ergebenden Vermögensschäden.
beits- oder Dienstverhältnisses, Ehrenamtes sowie einer
6.23.4 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer des
Vereinsmitgliedschaft – in Deinem Gewahrsam befunden
Kraftfahrzeuges (Du oder die mitversicherte Person) bei
haben.
Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene
behördliche Fahrerlaubnis besitzt.
[Seite 11]
6.24 Ansprüche aus Benachteiligungen innerhalb einer Frist von drei Jahren erfolgen muss,
6.24.1 Versichert ist – insoweit abweichend von A1-7.10 – Deine gilt die Inanspruchnahme als zu dem Zeitpunkt der
gesetzliche Haftpflicht als Dienstherr der in Deinem Privat- Meldung der Umstände erfolgt.
haushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäf- 6.24.4 Versicherungssumme
tigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögens- Die Versicherungssumme für Schäden aus Benachteiligun-
schäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Be- gen beträgt je Versicherungsfall und Versicherungsjahr
nachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind 2.000.000 €.
– die Rasse, Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche-
– die ethnische Herkunft, rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres-
– das Geschlecht, höchstersatzleistung.
– die Religion, 6.24.5 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
– die Weltanschauung, (1) Versicherungsansprüche aller Personen, soweit sie
den Schaden durch wissentliches Abweichen von Ge-
– eine Behinderung,
setz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung
– das Alter, oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung
– oder die sexuelle Identität. herbeigeführt haben.
Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem A1-2.3 findet keine Anwendung;
Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehand- (2) Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadenser-
lungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich satz mit Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen,
verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließ- Buß- und Ordnungs- oder Zwangsgelder, die gegen
lich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht Dich oder die mitversicherten Personen verhängt wor-
werden. den sind;
Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und (3) Ansprüche wegen
Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Per-
– Gehalt,
sonen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
– rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, Ren-
6.24.2 Versicherungsfall
ten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung,
Versicherungsfall ist – abweichend von A1-3.1 – die erstma-
– Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der
lige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen
Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Sozial-
Dich während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im
plänen sowie
Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend
gemacht, wenn gegen Dich ein Anspruch schriftlich erho- – Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich
ben wird oder ein Dritter Dir schriftlich mitteilt, einen An- um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Dei-
spruch gegen Dich zu haben. nem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII han-
delt.
6.24.3 Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes
6.25 Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
(1) Erfasste Benachteiligungen und Anspruchserhebung
Werden wir die dieser Privathaftpflichtversicherung zu-
Die Anspruchserhebung sowie die zugrundeliegende
grunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließ-
Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit
lich zu Deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag ändern, so
der Versicherung erfolgt sein. Wird eine Benachteili-
gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger
gung durch fahrlässige Unterlassung verursacht, gilt
Wirkung auch für diesen Vertrag.
sie im Zweifelsfall als an dem Tag begangen, an wel-
chem die versäumte Handlung spätestens hätte vor- 7 Allgemeine Ausschlüsse
genommen werden müssen, um den Eintritt des Scha- Falls im Versicherungsschein nicht ausdrücklich etwas an-
dens abzuwenden. deres bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausge-
(2) Rückwärtsversicherung für vorvertragliche Benach- schlossen:
teiligungen 7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz für Be- Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
nachteiligungen, die vor Vertragsbeginn begangen nen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
wurden. Dies gilt jedoch nicht für solche Benachteili- A1-2.3 findet keine Anwendung.
gungen, die Du bei Abschluss dieses Versicherungs-
7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von
vertrags kanntest.
Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
(3) Nachmeldefrist für Anspruchserhebung nach Ver-
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
tragsbeendigung
nen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie
Der Versicherungsschutz umfasst auch solche An- in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
spruchserhebungen, die auf Benachteiligungen beru-
– Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
hen, die bis zur Beendigung des Versicherungsver-
trags begangen und innerhalb eines Zeitraumes von – Arbeiten oder sonstige Leistungen
drei Jahren nach Beendigung des Versicherungsver- erbracht haben.
trags erhoben und uns gemeldet worden sind.
A1-2.3 findet keine Anwendung.
(4) Vorsorgliche Meldung von möglichen Inanspruchnah-
7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander
men
Ausgeschlossen sind Ansprüche
Du hast die Möglichkeit, uns während der Laufzeit des
Vertrags konkrete Umstände zu melden, die Deine In- (1) von Dir selbst oder der in A1-7.4 benannten Personen
anspruchnahme hinreichend wahrscheinlich erschei- gegen die mitversicherten Personen;
nen lassen. (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben
Im Fall einer tatsächlich späteren Inanspruchnahme, Versicherungsvertrags;
die aufgrund eines gemeldeten Umstandes spätestens
[Seite 12]
(3) zwischen mehreren mitversicherten Personen dessel- 7.7 Asbest
ben Versicherungsvertrags. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf
7.4 Schadenfälle Deiner Angehörigen und von wirtschaft- Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zu-
lich verbundenen Personen rückzuführen sind.
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Dich 7.8 Gentechnik
(1) aus Schadenfällen Deiner Angehörigen, die mit Dir in Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zu-
häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- rückzuführen sind auf
sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören. (1) gentechnische Arbeiten,
Als Angehörige gelten (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
– Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens- (3) Erzeugnisse, die
partnerschaftsgesetzes oder vergleichbare Part-
– Bestandteile aus GVO enthalten,
nerschaften nach dem Recht anderer Staaten,
– aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wur-
– Eltern und Kinder,
den.
– Adoptiveltern und -kinder,
7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
– Schwiegereltern und -kinder,
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Per-
– Stiefeltern und -kinder, sönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
– Großeltern und Enkel, 7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskri-
– Geschwister sowie minierung
– Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus An-
familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes feindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder
Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander ver- sonstigen Diskriminierungen.
bunden sind); 7.11 Übertragung von Krankheiten
(2) von Deinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
wenn Du eine geschäftsunfähige, beschränkt ge-
(1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer
schäftsfähige oder betreute Person bist;
Krankheit Deinerseits resultieren,
(3) von Deinen gesetzlichen Vertretern, wenn Du eine ju-
(2) Sachschäden, die durch Krankheit der Dir gehörenden,
ristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
von Dir gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden
oder ein nicht rechtsfähiger Verein bist;
sind.
(4) von Deinen unbeschränkt persönlich haftenden Ge-
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Du be-
sellschaftern, wenn Du eine Offene Handelsgesell-
weist, dass Du weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ge-
schaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bür-
handelt hast.
gerlichen Rechts bist;
7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen
(5) von Deinen Partnern, wenn Du eine eingetragene Part-
nerschaftsgesellschaft bist; Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und
alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche
(6) von Deinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzver-
entstehen durch
waltern.
(1) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
Die Ausschlüsse unter (2) bis (6) gelten auch für Ansprüche
von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit die- (2) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewäs-
sen in häuslicher Gemeinschaft leben. ser.
7.5 Leasing, Pacht, verbotene Eigenmacht, besonderer 7.13 Strahlen
Verwahrungsvertrag Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in un-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem- mittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit ener-
den Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögens- giereichen ionisierenden Strahlen stehen (z. B. Strahlen
schäden, wenn Du oder ein Bevollmächtigter oder Beauf- von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).
tragter von Dir diese Sachen geleast, gepachtet, durch ver- 7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
botene Eigenmacht erlangt hast oder sie Gegenstand eines
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer,
besonderen Verwahrungsvertrags sind.
Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder
7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar- Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den
beiten und sonstigen Leistungen Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an von Dir A1-2.3 findet keine Anwendung.
hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sons-
7.15 Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung
tigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung
oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus erge- Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Perso-
benden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die nen wegen Schäden durch eine ungewöhnliche und gefähr-
Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sa- liche Beschäftigung.
che oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur A1-2.3 findet keine Anwendung.
Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung 7.16 Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art
führt.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus einer
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art.
Dritte in Deinem Auftrag oder für Deine Rechnung die Her-
7.17 Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
stellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder
sonstigen Leistungen übernommen haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an frem-
den Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögens-
[Seite 13]
schäden durch eine betriebliche oder (neben)berufliche Tä- die vereinbarte Versicherungssumme für Personen-, Sach-
tigkeit (Tätigkeitsschäden), die dadurch entstanden sind, und Vermögensschäden begrenzt.
dass Du 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für
(1) an diesen Sachen tätig geworden bist (Bearbeitung, (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen
Reparatur, Beförderung, Prüfung oder dergleichen), eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese
(2) diese Sachen zur Durchführung Deiner Tätigkeiten als Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versi-
Werkzeug, Hilfsmittel, Materialablagefläche oder der- cherungspflicht unterliegen;
gleichen benutzt hast oder (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen
(3) Sachen beschädigt hast, die sich im unmittelbaren von Bahnen;
Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben. (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsor-
Sind zum Zeitpunkt der Tätigkeit offensichtlich not- gepflicht unterliegen (ausgenommen davon ist das
wendige Schutzvorkehrungen getroffen worden, um Halten von Hunden);
diese Schäden zu vermeiden, liegt kein Tätigkeitsscha-
(4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und
den vor.
deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungs-
Bei unbeweglichen Sachen liegt ein solcher Tätigkeitsscha- verträgen zu versichern sind;
den nur dann vor, wenn diese Sachen oder Teile dieser Sa-
(5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und
chen unmittelbar von der Tätigkeit betroffen gewesen, un-
amtlicher Tätigkeit.
mittelbar benutzt worden sind oder sich im unmittelbaren
Einwirkungsbereich befunden haben. 10 Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung nach
Deinem Tod
7.18 Geothermie-Risiko
Nach Deinem Tod besteht der bedingungsgemäße Versi-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden durch die
cherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin
Planung und Errichtung von Geothermieanlagen, auch in
fort. Das gilt
der Eigenschaft als Bauherr. Dies gilt nur für solche Anla-
gen, die mittels Bohrung errichtet werden. – für Deinen mitversicherten Ehegatten/eingetragenen
Lebenspartner und/oder
8 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen
und Erweiterungen) – für Deine unverheirateten/nicht in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft lebenden Kinder.
Versichert ist auch Deine gesetzliche Haftpflicht
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überleben-
8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risi-
den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner begli-
kos.
chen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Dies gilt nicht
– für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versiche- A2 Besondere Umweltrisiken
rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden – abwei-
sowie
chend von A1-6.4 – und für Schäden nach dem Umwelt-
– für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De- schadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Ab-
ckungsvorsorgepflicht unterliegen; schnitt A1 und den folgenden Bedingungen.
8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung Zu Deiner gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts
bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In die- wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines
sen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis Umweltrisiko) siehe A1-6.4.
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
1 Gewässerschäden
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb
eines Monats von dem Zeitpunkt an ausüben, in welchem 1.1 Umfang des Versicherungsschutzes
wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben. Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht für unmittel-
9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) bare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Verände-
rung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ein-
9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist Deine gesetzliche
schließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versiche-
rungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von ge-
wässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber
Du bist verpflichtet, nach Aufforderung von uns jedes neue
Du bist, resultieren, besteht Versicherungsschutz aus-
Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Unsere Auffor-
schließlich für Anlagen bis 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde)
derung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Un-
soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen
terlässt Du die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versiche-
Behälter 1.000 l/kg nicht übersteigt.
rungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen
Entstehung. Wenn mit den Anlagen die oben genannten Beschränkun-
gen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungs-
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Du uns das neue Ri-
schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsor-
siko angezeigt hast, so musst Du beweisen, dass das neue
geversicherung (A1-9).
Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem
Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch 1.2 Rettungskosten
nicht verstrichen war. 1.2.1 Wir übernehmen
Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemesse- – Aufwendungen, auch erfolglose, die Du im Versiche-
nen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens
Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat für geboten halten durftest (Rettungskosten), sowie
nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Ver- – außergerichtliche Gutachterkosten.
sicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab des-
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachter-
sen Entstehung.
kosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Ver-
9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Ent- sicherungssumme nicht übersteigen.
stehung bis zur Einigung im Sinne von A1-9.1 Absatz 4 auf
[Seite 14]
1.2.2 Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und au- die Versicherungssumme übersteigen. Soweit wir Maßnah-
ßergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von men von Dir oder Dritten zur Abwendung oder Minderung
uns übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung des Schadens billigen, gilt dies nicht als Weisung von uns.
die Versicherungssumme übersteigen. Soweit wir Maßnah- 2.4 Eigenschäden
men von Dir oder Dritten zur Abwendung oder Minderung
Versichert sind abweichend von A1-3.1 – auch ohne dass ein
des Schadens billigen, gilt dies nicht als Weisung von uns.
Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an Deinen
1.3 Ausschlüsse unbeweglichen Sachen, die dadurch verursacht werden,
(1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller dass die gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig
Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Ab- aus der Anlage gemäß A2-2.1 (1) bis (3) ausgetreten sind.
weichen von dem Gewässerschutz dienenden Geset- Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
zen, Verordnungen, an sie gerichteten behördlichen Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintre-
Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. tende Wertverbesserungen sind abzuziehen.
A1-2.3 findet keine Anwendung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schä-
(2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die den an der Anlage selbst und alle daraus resultierenden
nachweislich Vermögensschäden.
– auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand- 2.5 Ausschlüsse
lungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
illegalem Streik oder Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Ab-
– unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder weichen von dem Gewässerschutz dienenden Geset-
Maßnahmen zen, Verordnungen, an Dich gerichteten behördlichen
Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.
beruhen.
A1-2.3 findet keine Anwendung.
Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, so-
weit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. (2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die
nachweislich
2 Gewässerschäden – Anlagenrisiko
– auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Hand-
2.1 Umfang des Versicherungsschutzes
lungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik,
Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht für unmittel- illegalem Streik oder
bare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Verände-
– unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder
rung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ein-
Maßnahmen
schließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
beruhen.
Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung oder Ver-
wendung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, so-
deren Betreiber Du bist, resultieren, besteht Versiche- weit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
rungsschutz ausschließlich für 2.6 Vorsorgeversicherung, Erhöhungen und Erweiterungen
(1) einen Flüssiggastank für das von Dir zu Wohnzwecken Die Bestimmungen zu den Erhöhungen und Erweiterungen
selbst genutzten Einfamilienhaus oder Zweifamilien- des versicherten Risikos (A1-8) sowie zur Vorsorgeversi-
haus, wenn mindestens eine Wohnung von Dir selbst cherung (A1-9) finden keine Anwendung.
bewohnt wird; 3 Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltscha-
(2) eine Geothermieanlage (Erdwärmeanlage) in dem von densgesetz (USchadG)
Dir zu Wohnzwecken selbst genutzten Einfamilien- Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgeset-
haus oder Zweifamilienhaus, wenn mindestens eine zes (USchadG) ist eine
Wohnung von Dir selbst bewohnt wird.
(1) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen
2.2 Regelungen zu mitversicherten Personen Lebensräumen,
Mitversichert sind die Personen, die Du durch Arbeitsver- (2) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
trag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sons-
(3) Schädigung des Bodens.
tigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hast für den
Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch 3.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – die Dich betref-
genommen werden. fenden öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur
Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personen-
während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags
schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-
krankheiten in Deinem Betrieb gemäß dem Sozialgesetz- – die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, un-
buch VII handelt. fallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt
sind oder
2.3 Rettungskosten
– die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig
2.3.1 Wir übernehmen
und bestimmungswidrig erfolgt ist.
– Aufwendungen, auch erfolglose, die Du im Versiche-
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung
rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens
besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch
für geboten halten durftest (Rettungskosten), sowie
Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit
– außergerichtliche Gutachterkosten. Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Um-
Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachter- weltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder
kosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Ver- Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
sicherungssumme nicht übersteigen. Für Gerichts- und An- Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler
waltskosten bleibt es bei der Regelung in A1-5. im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach
2.3.2 Auf unsere Weisung hin aufgewendete Rettungs- und au- dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte er-
ßergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von kannt werden können (Entwicklungsrisiko).
uns übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung
[Seite 15]
Versichert sind darüber hinaus die Dich betreffenden – die Durchsetzung der Forderung gegen den Dritten ist
Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eige- gescheitert.
nen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Ein Haftpflichtschaden ist ein Schadenereignis, das einen
Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versiche- Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögens-
rungsschutz dieses Vertrags erfasst sind. schaden zur Folge hat und für den der schädigende Dritte
Versichert sind die Dich betreffenden Pflichten oder An- aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-
sprüche gemäß A2-3.1 wegen Schäden durch den Betrieb rechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist.
von Geothermieanlagen. Dies gilt nur für solche Anlagen, 1.2 Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der scha-
die mittels Bohrung errichtet werden. densersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rah-
Versicherungsschutz besteht ausschließlich, wenn die Pla- men und Umfang Deiner in A1 geregelten Privathaftpflicht-
nung und die Errichtung der betriebenen Geothermiean- versicherung hätte. Daher finden im Rahmen der Ausfall-
lage durch Dritte mit besonderer Sachkenntnis erfolgt sind deckung für die Person des schädigenden Dritten auch die
und die beauftragten Bohrunternehmen auch als Fachfir- Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die
men nach DVGW W120-2 zertifiziert sind. für sie gelten. So besteht insbesondere kein Versiche-
Die Bestimmungen zu den Erhöhungen und Erweiterungen rungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen
des versicherten Risikos (A1-8) sowie zur Vorsorgeversi- seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht
cherung (A1-9) finden keine Anwendung. hat oder wenn der Schädiger den Versicherungsfall vor-
sätzlich herbeigeführt hat.
3.2 Ausland
1.3 Versichert sind – abweichend von A1-6.9 – Deine gesetzli-
Versichert sind im Umfang von A1-6.14 die im Geltungsbe-
chen Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigen-
reich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) ein-
schaft des Schädigers als Halter eines Tieres zu privaten
tretenden Versicherungsfälle.
Zwecken.
Versichert sind insoweit auch die Dich betreffenden Pflich-
2 Leistungsvoraussetzungen
ten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgeset-
zen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten o- Wir sind gegenüber Dir oder einer gemäß A1-2.1.1 bis A1-
der Ansprüche den Umfang der oben genannten EU- 2.1.4 mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn
Richtlinie nicht überschreiten. 2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen
3.3 Ausschlüsse vollstreckbaren Vergleich vor einem ordentlichen Gericht
in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen
(1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
EU- oder EFTA-Staat festgestellt worden ist. Anerkennt-
Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben,
nis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie
dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an
vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden uns
sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Ver-
nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel be-
fügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
standen hätte;
A1-2.3 findet keine Anwendung.
2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist.
(2) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Dies ist der Fall, wenn Du oder eine mitversicherte Person
Schäden nachweist, dass
– die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung
genommene Einwirkungen auf die Umwelt entste- geführt hat;
hen;
– eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da
– für die Du aus einem anderen Versicherungsvertrag der schadensersatzpflichtige Dritte in den letzten zwei
(z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Jahren die Vermögensauskunft über seine Vermögens-
Versicherungsschutz hast oder hättest erlangen verhältnisse abgegeben hat oder
können.
– ein gegen den schadensersatzpflichtigen Dritten durch-
(3) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen geführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen Befriedi-
Schäden durch die Planung und Errichtung von Ge- gung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels
othermieanlagen, auch in der Eigenschaft als Bauherr. Masse abgelehnt wurde
Dies gilt nur für solche Anlagen, die mittels Bohrung
und
errichtet werden.
2.3 an uns die Ansprüche gegen den schadensersatzpflichtigen
3.4 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und
Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten wer-
Versicherungsjahr 3.000.000 €.
den und die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche- Vergleichs ausgehändigt wird. Du hast an der Umschrei-
rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahres- bung des Titels auf uns mitzuwirken. Du bist verpflichtet,
höchstersatzleistung. wahrheitsgemäße und ausführliche Auskünfte zu dem
Haft-pflichtschaden zu erteilen und uns über den gesamten
A3 Ausfalldeckung (Forderungsausfallrisiko) Schriftwechsel zu informieren sowie diesen auf Verlangen
1 Gegenstand der Ausfalldeckung zu übergeben.
1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Du oder 2.4 Wir leisten – soweit die rechtliche Prüfung des Schadener-
eine gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherte Person eignisses ergibt, dass ein Schadensersatzanspruch gegen
während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Drit- den schädigenden Dritten besteht – die Entschädigung nur
ten geschädigt wirst (Versicherungsfall) unter folgenden in dem Umfang, in dem der Dritte Dir oder einer mitversi-
Voraussetzungen: cherten Person gegenüber tatsächlich zum Schadensersatz
verpflichtet ist.
– Der wegen dieses Haftpflichtschadens in Anspruch ge-
nommene Dritte kann seiner Schadensersatzverpflich- 3 Umfang der Ausfalldeckung
tung ganz oder teilweise nicht nachkommen, weil die 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten
Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadenser- Forderung.
satzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und
[Seite 16]
3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versiche-
rungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme be-
grenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungs-
schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen er-
streckt.
3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine
Rechte aus diesem Vertrag zu.
3.4 Für Schäden bis zur Höhe von 1.000 € besteht kein Versi-
cherungsschutz.
4 Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.14 –
für Schadenereignisse, die in einem EU- oder EFTA-Staat
eintreten.
5 Besondere Ausschlüsse in der Ausfalldeckung
5.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
wegen Schäden
(1) die in ursächlichem Zusammenhang mit nuklearen und
genetischen Schäden, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen,
Terror, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen;
(2) an Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines
Betriebes, Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes
von Dir oder einer mitversicherten Person zuzurechnen
sind.
5.2 Wir leisten keine Entschädigung für
(1) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechts-
verfolgung;
(2) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder ver-
traglichen Forderungsübergangs;
(3) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berech-
tigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel
nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt
wurden;
(4) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz
– ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen
hat (z. B. Schadensversicherer) oder
– ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleis-
tungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch
nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungs-
ansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.
[Seite 17]
Teil B Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres
ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzah-
1 Abtretungsverbot
lungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen neu angemeldeten Schadenfälle.
Feststellung ohne unsere Zustimmung weder abgetreten
3.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer
noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädig-
Verminderung sind wir verpflichtet, die Folgebeiträge um
ten Dritten ist zulässig.
den sich aus B-3.2 ergebenden Prozentsatz zu verändern
2 Veränderungen des versicherten Risikos und Auswir- (Beitragsangleichung). Der veränderte Folgebeitrag wird
kung auf den Beitrag (Beitragsregulierung) Dir mit der Beitragsrechnung bekannt gegeben.
2.1 Du hast nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Än- Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen in je-
derungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren dem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren
Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch Prozentsatz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder je-
durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. weils für diese Jahre nach B-3.2 ermittelt hat, so dürfen wir
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der die Folgebeiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den
Aufforderung zu machen und auf unseren Wunsch nachzu- sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen nach un-
weisen. Bei unrichtigen Angaben zu unserem Nachteil kön- seren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalender-
nen wir von Dir eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des jahr erhöht hat. Diese Erhöhung darf diejenige nicht über-
festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt schreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben
nicht, wenn Du beweist, dass Dich an der Unrichtigkeit der würde.
Angaben kein Verschulden trifft. 3.4 Liegt die Veränderung nach B-3.2 oder B-3.3 unter 5 Pro-
2.2 Aufgrund Deiner Änderungsmitteilung oder sonstiger Fest- zent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung
stellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Verände- ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
rung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versi- 3.5 Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung
cherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs gemäß B-3.3, ohne dass sich der Umfang des Versiche-
der Mitteilung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Min- rungsschutzes ändert, kannst Du den Versicherungsver-
destbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
entsprechend B-3.1 nach dem Versicherungsabschluss ein- lung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem
getretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindest- Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam
beitrags werden berücksichtigt. werden sollte.
2.3 Unterlässt Du die rechtzeitige Mitteilung, können wir für Wir haben Dich in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht
den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine hinzuweisen. Die Mitteilung muss Dir spätestens einen Mo-
Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in nat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zuge-
Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die An- hen.
gaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulie-
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein
rung statt. Ein von Dir zu viel gezahlter Beitrag wird nur zu-
Kündigungsrecht.
rückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Mona-
ten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags er- 3.6 Dein Kündigungsrecht gemäß C-2.1.2.1 bleibt davon unbe-
folgten. rührt.
2.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung 4 Tarifmerkmale
auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarifmerkmalen:
Jahre. (1) Familienstand,
3 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Bei- (2) Alter,
tragsangleichung (3) Berufsgruppe,
3.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsanglei- (4) Wohnort (Postleitzahl),
chung. Sie wird jeweils ab Beginn desjenigen Versiche-
(5) Anzahl der Vorschäden,
rungsjahres wirksam, das am oder nach dem 1. Juli beginnt.
Soweit die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme (6) Zahlweise.
berechnet werden, findet keine Beitragsangleichung statt. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die je-
Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der weiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Du hast uns Ände-
Beitragsberechnung der Beitragsangleichung. rungen unverzüglich mitzuteilen. Ändern sich dadurch die
3.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wir- Tarifmerkmale, behalten wir uns vor, ab dem Zeitpunkt der
kung für die Beiträge der ab dem 1. Juli beginnenden Versi- Änderung den neuen Beitrag zu erheben.
cherungsjahre, um welchen Prozentsatz sich im vergange-
nen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen
aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung
zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorvergangenen
Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Prozent-
satz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare
ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die
speziell durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Aus-
gaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versiche-
rungsleistungen.
[Seite 18]
Teil C Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versi-
cherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebe-
1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung nen Zeitpunkt erfolgt.
1.1 Beginn des Versicherungsschutzes 1.4.2 Verzug und Schadensersatz
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche- Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du
rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehalt- ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Du die ver-
lich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung spätete Zahlung zu vertreten hast.
oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind
1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstande-
1.2.1 Beitragszahlung nen Schadens zu verlangen.
Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzi- 1.4.3 Mahnung
gen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljah- Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir
res-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) Dich auf Deine Kosten in Textform (z. B. E-Mail oder Brief)
entrichtet werden. zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche- (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wo-
rungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz bestimmten chen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Höhe zu entrichten hast. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rück-
1.2.2 Versicherungsperiode ständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kos-
ten im Einzelnen beziffern und Dich auf die Rechtsfolgen
Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen ei-
(Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen.
nen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei
Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen 1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung
ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungs- Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungs-
periode der vereinbarten Vertragsdauer. frist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei Eintritt des
1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspä- Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der
teter Zahlung oder Nichtzahlung Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir von der Verpflich-
tung zur Leistung frei.
1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
1.4.5 Kündigung nach Mahnung
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach
Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs- Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Ver-
scheins fällig, jedoch nicht vor dem beantragten Versiche- zug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
rungsbeginn. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi-
Widerrufrechts. gungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist
vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung
unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in
Verzug bist. Hierauf haben wir Dich bei der Kündigung aus-
Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder 2 be-
drücklich hinzuweisen.
stimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,
nachdem die Zahlung veranlasst ist. 1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag oder Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung inner-
getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einma- halb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird.
lige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Ver- Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden wor-
sicherungsscheins zu zahlen. den ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb ei-
nes Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
1.3.2 Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug
Unsere Leistungsfreiheit nach C-1.4.4 bleibt bis zur Zah-
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach
lung bestehen.
C-1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten,
solange Du die Zahlung nicht veranlasst hast. 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nichtzah- 1.5.1 Deine Pflichten
lung nicht zu vertreten hast. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart,
1.3.3 Leistungsfreiheit hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine
ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht-
zeitig nach C-1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden von Dir
des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir Dich wenn sie rechtzeitig nach unserer in Textform (z. B. E-Mail
durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versi- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem
cherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du einer be-
des Beitrags aufmerksam gemacht haben. rechtigten Einziehung nicht widersprichst.
Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die Nicht- 1.5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
zahlung zu vertreten hast.
Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge,
1.4 Folgebeitrag trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen
1.4.1 Fälligkeit werden können, sind wir berechtigt, das SEPA-
Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes be-
kündigen.
stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitrags-
zeitraums fällig.
[Seite 19]
Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Du Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän-
verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von
Beiträge selbst zu übermitteln. Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für 2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für
fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Dir in Rech- die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir angege-
nung gestellt werden. bene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines Kündi-
Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszahlung ver- gungsschreibens bei uns maßgeblich. Die Kündigung muss
einbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche Beitragszah- in Textform erfolgen.
lung verlangen. 2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei
1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung gemäß
C-2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen.
1.6.1 Allgemeiner Grundsatz
2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur der-
jenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet
dem der Versicherungsschutz bestanden hat. der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, An-
fechtung und fehlendem versicherten Interesse 2.1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kannst Du
Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Wi- den Vertrag erstmalig zum Ablauf des dritten Vertragsjah-
derrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstat- res kündigen.
ten. Voraussetzung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung 2.1.5 Wegfall des versicherten Interesses
auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versi-
und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und Du zuge- cherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag
stimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir
Widerrufsfrist beginnt. vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben 2.1.6 Versicherungsjahr
wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahl-
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum
ten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Du Leistun-
von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer
gen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen
jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versiche-
hast.
rungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-
1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzei- rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
gepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns weils ganze Jahre.
der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rücktritt,
2.2.1 Kündigungsrecht
weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig
gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Ge- Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
schäftsgebühr zu. – von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung
1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Anfechtung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet
wegen arglistiger Täuschung, so steht uns der Beitrag bis wurde,
zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. – wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge-
1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versiche- lehnt haben, oder
rung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag – Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch ge-
zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versi- richtlich zugestellt wird.
cherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre,
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B.
zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt
E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zah-
haben.
lung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge-
1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn gangen sein.
das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht
2.2.2 Wirksamwerden Deiner Kündigung
besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung,
die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang bei
künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Ver- uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kün-
sicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr digung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch
verlangen. zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam
wird. Dein Kündigungsrecht gemäß C-2.1.2.1 bleibt davon
Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht ver-
unberührt.
sichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvor-
teil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in die- 2.2.3 Wirksamwerden unserer Kündigung
sem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang
von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kennt- bei Dir wirksam.
nis erlangen
3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
2.1 Dauer und Ende des Vertrags 3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahr-
2.1.1 Vertragsdauer erhebliche Umstände
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebe- Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns alle
nen Zeitraum abgeschlossen. Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen
2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht wir in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) gefragt haben und
[Seite 20]
die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines
dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Mo-
gilt auch dann, wenn wir Dir nach Deiner Vertragserklä- natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
rung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
Satz 1 in Textform stellen. erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht
Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die Dich begründen.
vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und C- 3.1.4 Unsere Hinweispflicht
3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines Vertreters Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
als auch die Kenntnis und die Arglist von Dir zu berücksich- änderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich durch geson-
tigen. derte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) auf die
Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vor- Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen ha-
sätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur beru- ben.
fen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir Vorsatz oder 3.1.5 Ausschluss von unseren Rechten
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kün-
3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht digung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir
3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtig-
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Absatz 1, kön- keit der Anzeige kannten.
nen wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts 3.1.6 Anfechtung
besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungs- Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an-
schutz. zufechten, bleibt bestehen.
Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist, 3.1.7 Erlöschen unserer Rechte
dass Du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben we-
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver-
der vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
tragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach
Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versi-
der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du nachweist, dass cherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht von
Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen ge- dir oder deinem Vertreter vorsätzlich oder arglistig verletzt
schlossen hätten. wurde.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dür- 3.2 Deine Obliegenheiten
fen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Du
3.2.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig ange-
zeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungs- 3.2.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf unser
falls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis- Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseiti-
tung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein gen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung
Versicherungsschutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand,
verletzt hast. der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als
besonders gefahrdrohend.
3.1.2.2 Kündigung
3.2.1.2 Rechtsfolgen
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Absatz 1
leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen-
kündigen. heit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber
uns zu erfüllen hast, so können wir innerhalb eines Monats,
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du nach-
nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben,
weist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an-
den Vertrag fristlos kündigen.
gezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingun-
gen geschlossen hätten. Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, dass
Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
3.1.2.3 Vertragsänderung
verletzt hast.
Hast Du Deine Anzeigepflicht nach C-3.1.1 Absatz 1 nicht
3.2.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht
angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls fol-
Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedin- gende Obliegenheiten zu erfüllen:
gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand- 3.2.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde-
teil. Bei einer von Dir unverschuldeten Pflichtverletzung rung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du unsere Wei-
werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versi- sungen, soweit für Dich zumutbar, zu befolgen sowie Wei-
cherungsperiode Vertragsbestandteil. sungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen,
Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an
mehr als 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsiche- dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter-
rung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kannst Du schiedliche Weisungen, hast Du nach pflichtgemäßem Er-
den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer messen zu handeln.
Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser 3.2.2.2 Zusätzlich zu 3.2.2.1 gilt:
Mitteilung haben wir Dich auf Dein Kündigungsrecht hinzu-
(1) Jeder Versicherungsfall ist uns innerhalb einer Woche
weisen.
anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzan-
3.1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte sprüche erhoben worden sind. Das Gleiche gilt, wenn
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags- gegen Dich Haftpflichtansprüche geltend gemacht
änderung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich werden.
geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzuge-
ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung
[Seite 21]
(2) Du hast uns ausführliche und wahrheitsgemäße Scha- 4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
denberichte zu erstatten und uns bei der Schadener- Hast Du eine Änderung Deiner Anschrift uns nicht mitge-
mittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle Um- teilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir Dir gegen-
stände, die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung über abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen
des Schadens wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung
alle dafür angeforderten Schriftstücke übersandt wer- gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegan-
den. gen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung
(3) Wird gegen Dich ein staatsanwaltschaftliches, behörd- Deines Namens.
liches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ein 4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
Mahnbescheid erlassen oder Dir gerichtlich der Streit
4.3.1 Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
verkündet, hast Du dies unverzüglich anzuzeigen.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Dir
(4) Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von
abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz musst Du
fristgemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungs-
Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung von uns bedarf vertrags;
es dazu nicht. (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließ-
(5) Wird gegen Dich ein Haftpflichtanspruch gerichtlich lich dessen Beendigung;
geltend gemacht, hast Du die Führung des Verfahrens (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des
uns zu überlassen. Wir beauftragen in Deinem Namen Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
einen Rechtsanwalt. Du musst dem Rechtsanwalt Voll-
4.3.2 Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
macht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und
die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns
ausgefertigte Versicherungsscheine an Dich zu übermit-
3.2.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
teln.
3.2.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach C-3.2.1 oder C-3.2.2
4.3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter
vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung
frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlun-
wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kür- gen anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der Ver-
zen, das der Schwere Deines Verschuldens entspricht. mittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags
an ihn leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst
3.2.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste-
Du nur gegen Dich gelten lassen, wenn Du die Beschrän-
hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir
kung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder in Folge
nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir
grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail
oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. 4.4 Verjährung
3.2.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist, Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in
dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast. drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des
Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläu-
Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung biger von den Anspruch begründenden Umständen und der
des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrläs-
Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das sige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arglistig verletzt hast. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns an-
gemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeit-
4 Weitere Regelungen
raum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform
4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung (z. B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten Entscheidung beim
4.1.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in Anspruchsteller nicht mit.
mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemei-
4.1.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, nen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die Aufhebung des 4.5 Örtlich zuständiges Gericht
später geschlossenen Vertrags verlangen.
4.5.1 Für Klagen gegen uns:
4.1.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht inner-
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns be-
halb eines Monats geltend machst, nachdem Du von der
stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem
Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhe-
Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zu-
bung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung,
ständigen Niederlassung.
mit der sie verlangt wird, uns zugeht.
Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Du
4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
zur Zeit der Klageerhebung Deinen Sitz, den Sitz DeinerNie-
4.2.1 Form, zuständige Stelle derlassung oder Deinen Wohnsitz oder, in Ermangelung ei-
Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den nes solchen, Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast.
Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegen- Verlegst Du jedoch nach Vertragsschluss Deinen Sitz, den
über uns erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) Sitz Deiner Niederlassung, Deinen Wohnsitz oder, in Er-
abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform o- mangelung eines solchen, Deinen gewöhnlichen Aufent-
der in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. halt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in
Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwal- dem wir unseren Sitz haben.
tung oder an die im Versicherungsschein als zuständig be- 4.5.2 Für Klagen gegen Dich
zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Rege-
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Dich be-
lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen
stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach Deinem
bleiben bestehen.
[Seite 22]
Sitz, dem Sitz Deiner Niederlassung oder Deinem Wohnsitz;
fehlt ein solcher, nach Deinem gewöhnlichen Aufenthalt.
Sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die ge-
richtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungs-
vertrag gegen Dich nach unserem Sitz oder dem unserer für
den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
4.6 Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
4.7 Embargobestimmung
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun-
gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem
keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt-
schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos
der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch-
land entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank-
tionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten
von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, so-
weit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvor-
schriften entgegenstehen.
[Seite 23]
Zusätzlich gelten:
Die nachstehenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung
Adam Riese XL (AVB PHV XL).
Besondere Bedingungen zur Beitragsfreistellung wegen Rente betrifft (Vorruhestandsregelung) oder einer Verset-
Arbeitslosigkeit (BBA) zung in den Ruhestand ist.
1 Was leistet die Beitragsfreistellung wegen Arbeitslosig- 4 Für welchen Zeitraum gewähren wir die Beitragsfreistellung?
keit? Die Beitragsfreistellung beginnt mit der Zahlungsperiode, die
Wenn Du Arbeitnehmer bist und arbeitslos wirst, musst Du auf die Bewilligung von Arbeitslosengeld folgt, frühestens je-
während Deiner Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate keine doch drei Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit. Sie erfolgt
Beiträge zu Deiner Privathaftpflichtversicherung bei uns zahlen nur für die nach diesem Zeitpunkt fällig werdenden Beiträge.
(Beitragsfreistellung), sofern die nachfolgenden Voraussetzun- Zuvor geleistete Beiträge erstatten wir nicht zurück.
gen vorliegen. Dein Versicherungsschutz bleibt während der Endet die Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Arbeitslosengeld
Beitragsfreistellung uneingeschränkt bestehen. vor Fälligkeit der Beiträge, tritt die Beitragsfreistellung nicht
2 Welche Personen können die Beitragsfreistellung in An- ein.
spruch nehmen? Die Beitragsfreistellung bleibt bestehen, solange Du arbeitslos
Die Beitragsfreistellung kann von Dir in Anspruch genommen bist und Arbeitslosengeld beziehst. Sie endet jedoch spätes-
werden, wenn Du bei Eintritt der Arbeitslosigkeit tens nach Ablauf von 12 Monaten.
− nach deutschem Recht sozialversicherungspflichtiger Ar- 5 Welche Pflichten hast Du bei Eintritt des Versicherungsfalls?
beitnehmer bist und Du musst uns den Eintritt der Arbeitslosigkeit sowie die Bewil-
− Deinen Wohnsitz in Deutschland hast und ligung von Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit un-
− seit mindestens 12 Monaten beim gleichen Arbeitgeber für verzüglich anzeigen. Außerdem musst Du uns das Ende der Ar-
mindestens 15 Stunden pro Woche unbefristet beschäftigt beitslosigkeit sowie den Wegfall oder das Ruhen des Anspruchs
warst. auf Arbeitslosengeld während der Arbeitslosigkeit unverzüg-
lich anzeigen.
Keine Arbeitnehmer in diesem Sinne sind:
Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit musst Du uns unverzüglich Ko-
− freiwillig Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundes-
pien folgender Unterlagen einreichen:
freiwilligendienst sowie
− Arbeitsvertrag und Nachweis über die Beendigung des Ar-
− Personen, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das
beitsverhältnisses (z. B. Kündigungsschreiben);
von einem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder
von einem in direkter Linie Verwandten beherrscht wird. − Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit über den Be-
zug von Arbeitslosengeld.
Als Beginn der Arbeitslosigkeit gilt der Tag, an dem das Arbeits-
verhältnis endet. Solange Du uns diese Unterlagen nicht vorgelegt hast, bleibst
Du zur Zahlung der Versicherungsbeiträge verpflichtet.
3 Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Beitragsfreistel-
lung? Eine Verletzung dieser Obliegenheiten zieht Rechtsfolgen nach
sich. Unter den nachstehend genannten Voraussetzungen kann
Die Beitragsfreistellung erfolgt nur, wenn
der Anspruch auf eine Beitragsfreistellung ganz oder teilweise
− die Arbeitslosigkeit unverschuldet eingetreten ist und entfallen und/oder ein Kündigungsrecht für uns entstehen:
− die Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von sechs Monaten 5.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
nach Beginn des Vertrages eingetreten ist (Wartezeit) und
Wenn Du eine Obliegenheit verletzt, kann dies dazu führen,
− Du bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Ein-
bist und Arbeitslosengeld beziehst. zelnen gilt:
Als unverschuldet im Sinne von Absatz 1 gilt die Arbeitslosigkeit − Wenn Du die Obliegenheit vorsätzlich verletzt, sind wir
insbesondere, wenn sie Folge nicht leistungspflichtig.
− einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers oder − Wenn Du die Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind wir
− einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnis- berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kür-
ses zur Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses oder zung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Du
zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung ist. kannst gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsver-
lust führen. Wenn Du nachweist, dass keine grobe Fahrläs-
Als verschuldet gilt die Arbeitslosigkeit insbesondere, wenn sie
sigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
− Folge einer sonstigen einvernehmlichen Aufhebung des Ar-
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben
beitsverhältnisses ist,
wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Du uns nachweist,
− aufgrund Deiner eigenen Kündigung eintritt oder dass die Verletzung der Obliegenheit
− durch Dein arbeitsvertragswidriges oder strafbares Verhal- − weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
ten ausgelöst wurde. rungsfalls
Die Beitragsfreistellung ist ausgeschlossen, wenn die Arbeits- − noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-
losigkeit tungspflicht
− durch Kriegsereignisse oder Terrorakte, ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arg-
− durch Streiks oder Aussperrungsmaßnahmen verursacht listig verletzt hast.
wurde oder 5.2 Unser Kündigungsrecht
− die Folge einer betrieblichen Sozialmaßnahme, die den Wenn Du eine Obliegenheit verletzt, die Du vor Eintritt des Ver-
Übergang von der Arbeit über die Arbeitslosigkeit in die sicherungsfalls erfüllen musst, können wir zusätzlich zu den in
Ziffer 5.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen. Die
[Seite 24]
Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir
von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Du nachweist, dass
die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahr-
lässig erfolgt ist.
6 Welche Regelungen sind sonst noch zu beachten?
Bedingungsgemäße Beitragsanpassungen während der Zeit
der Beitragsfreistellung
Sofern die Voraussetzungen für eine Beitragsanpassung vorlie-
gen, wird diese auch während der Zeit der Beitragsfreistellung
zum Beginn eines Versicherungsjahres durchgeführt.
− Da Du während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Bei-
tragsrechnung erhältst, werden wir Dich zum Ende der Bei-
tragsfreistellung darüber informieren. Du erhältst einen
Versicherungsschein mit den aktuellen Beiträgen.
− Du kannst dann den Vertrag innerhalb eines Monats ab
Kenntnis über die neuen Beiträge entweder mit sofortiger
Wirkung oder mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet jedoch
kein Kündigungsrecht.