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Versicherungsmakler / Privathaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

BarmeniaGothaer Barmenia Basis-Schutz: die Bedingungen im Volltext

Einstiegstarif mit Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen und Innovationsklausel, aber ohne Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden und geliehene Sachen; deliktunfähige Personen nur bis 3.000 EUR und Forderungsausfall erst ab 5.000 EUR Schaden.

Bedingungswerke

Auswertung nach Prüfpunkten

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschädenlaut Versicherungsschein„Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.“A1-5.1, Seite 8
Vermögensschäden (echte und unechte)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.“A1-6.20.1, Seite 10
Jahreshöchstleistung (Maximierung)ja„Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.“A1-5.2, Seite 8
Selbstbeteiligung Standardnicht geregelt„Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).“A1-5.4, Seite 8
Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte)ja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 bis A1-2.1.4:“A1-2.1.5, Seite 7
Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst)ja„Bei volljährigen Kindern besteht Versicherungsschutz nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich daran unmittelbar anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden.“A1-2.1.2, Seite 7
Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer)ja„bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu drei Jahren in Staaten Europas eingetreten sind oder“A1-6.19, Seite 10
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungenja„Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Privathaftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung.“Übersicht und B-17, Seite 1
Innovations- oder Update-Garantieja„so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.“B-16, Seite 19
Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckungnicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neue Risikenja„Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.“A1-9.1, Seite 13

Personen und Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schäden durch deliktunfähige Kinderja, bis 3.000 €, Selbstbeteiligung 150 €„Die Versicherungssumme für solche Ansprüche gegen deliktsunfähige Personen beträgt je Versicherungsfall 3.000 EUR.“A1-6.3, Seite 9
Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz)ja, bis 3.000 €, Selbstbeteiligung 150 €„Die Versicherungssumme für solche Ansprüche gegen deliktsunfähige Personen beträgt je Versicherungsfall 3.000 EUR.“A1-6.3, Seite 9
Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutterja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit.“A1-2.1.8, Seite 7
Pflegebedürftige Angehörige im Haushaltja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Personen (mindestens Pflegegrad 2);“A1-2.1.6, Seite 7
Ehrenamt und Freiwilligenarbeitja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund eines sozialen unentgeltlichen Engagements.“A1-6.2, Seite 9
Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand)nicht geregelt
Ansprüche mitversicherter Personen untereinandernein„Gegenseitige Ansprüche der mitversicherten Personen sind von der Versicherung ausgeschlossen (siehe A1-7.3).“A1-2.4.1, Seite 8

Fremde Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäudenja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich an A1-6.11.1 Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen in Gebäuden.“A1-6.11.1, Seite 9
Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel)nein„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich an A1-6.11.1 Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen in Gebäuden.“A1-6.11, Seite 9
Geliehene, gemietete, gepachtete Sachennein„Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen geleast, , geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.“A1-7.5, Seite 12
Verlust privater Schlüsselnicht geregelt
Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagennicht geregelt
Allmählichkeits- und Abwasserschädenja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).“A1-6.10, Seite 9
Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzungja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.“A1-6.21.1, Seite 11
Be- und Entladeschädennicht geregelt
Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegennicht geregelt

Freizeit, Fahrzeuge, Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge)ja„Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge, Golfwagen);“A1-6.15.1 b), Seite 10
Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen)nicht geregelt
Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung)ja„eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze (z. B. Schlauch-, Paddel- und Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier);“A1-6.17.1 a), Seite 10
Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor)ja„b) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;“A1-6.17.1 b) und d), Seite 10
Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera)ja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.“A1-6.16.1, Seite 10
Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeugeja„Hierzu zählt auch die Nutzung von so genannten Pedelecs, die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.“A1-6.12.1, Seite 10
Zahme Haustiere und Kleintiereja„Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren (z. B. Katzen), gezähmten Kleintieren (z. B. Papageien, Hamster) und Bienen.“Übersicht und A1-6.14.1, Seite 2
Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter)ja„als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,“A1-6.14.3, Seite 10
Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagdja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.“A1-6.13, Seite 10

Wohnen und Eigentum

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhausja„b) eines Einfamilienhauses bzw. einer Doppelhaushälfte, inkl. Einliegerwohnung“A1-6.6.1 b), Seite 9
Ferienwohnung und Zweitwohnungja„a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen;“A1-6.6.1 a), Seite 9
Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen)ja„aus der Vermietung von nicht mehr als drei einzeln vermieteten Wohnräumen; nicht jedoch von Wohnungen, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen.“A1-6.6.2 b), Seite 9
Unbebaute Grundstückenicht geregelt
Bauherrenrisiko (Bausumme)ja„als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben;“A1-6.6.2 c), Seite 9
Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung)nicht geregelt
Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen)nein„für Anlagen bis 50 l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 500 l/kg nicht übersteigt.“A2-1.1, Seite 14
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetzja„die Sie betreffenden öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG“A2-2.1, Seite 14
Verkehrssicherungspflicht und Winterdienstja„aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).“A1-6.6.2 a), Seite 9

Eigener Schutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis)ja, bis zur Deckungssumme„Schadenersatzansprüche unter 5.000 EUR sind nicht versichert. Beträgt der titulierte Schadenersatzbetrag mindestens 5.000 EUR, wird die Entschädigung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme ohne Abzug von 5.000 EUR geleistet.“A3-3.3, Seite 15
Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfallnein„Wir leisten keine Entschädigung für a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung;“A3-5.2, Seite 15
Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttatenja„mitversichert, die durch vorsätzliches Handeln des schädigenden Dritten entstanden sind. Hierfür besteht Versicherungsschutz im Umfang von A3-3.“A3-1.3, Seite 15
Neuwertentschädigung oder Zeitwertnicht geregelt
Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze)nein„Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes“A1-1, Seite 7
Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer)nicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitennein„Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens.“B-4.1, Seite 17
Laufzeit und Kündigungja„Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen.“B-5.2.3, Seite 17
Beitragsanpassungsklauselja„Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung.“B-9.1, Seite 18
Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung "Basis-Schutz" (AVB PHV Basis-Schutz), mit Übersicht
[Seite 1] Die Barmenia-Privathaftpflicht- versicherung "Basis-Schutz" im Überblick… Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Privathaftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung. Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Privathaftpflichtversicherung verschaffen können, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen verbindli- chen Regelungen finden Sie ab Seite 5 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung "Basis-Schutz" (AVB PHV Basis-Schutz). In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können. Diese Leistung(en)… …ist(sind) versichert …finden Sie in den Versi- cherungsbedingungen (SB = Selbstbeteiligung) auf Seite unter A. Versicherungssummen ■ Versicherungssumme: Die Versicherungssumme ist _ _ Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme im Versicherungsschein für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. dokumentiert. ■ Vorsorgeversicherung bis zur Versicherungssumme 13 A1-9 für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken ■ Forderungsausfallschutz (für Schäden ab 5.000 EUR) bis zur Versicherungssumme 15 A3-1 – inkl. "Opferschutz" bei einer vorsätzlichen Handlung des Schädigers 15 A3-1.3 B. Versicherte Personen Welche Personen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, richtet sich nach dem Tarif, den Sie mit uns vereinbart haben: ■ In der Single-Privathaftpflichtversicherung sind versichert: 7 A1-2.3 – Sie selbst als Versicherungsnehmer 7 A1-1 ■ In der Privathaftpflichtversicherung für eine Ehe-/Lebenspartnerschaft 7 A1-2.2 ohne Kinder sind versichert: – Sie selbst als Versicherungsnehmer 7 A1-1 – Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner 7 A1-2.2.1 – Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft) 7 A1-2.2.2 ■ In der Familien-Privathaftpflichtversicherung sind versichert: 7 A1-2.1 – Sie selbst als Versicherungsnehmer 7 A1-1 – Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner 7 A1-2.1.1 – Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft) 7 A1-2.1.5 Mitversichert sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, 8 A1-2.4.1 Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie von öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden. – Ihre unverheirateten minderjährigen Kinder und die Ihres Ehe-/Lebenspart- 7 A1-2.1.2 ners (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder) A 3791-01 09/2021 Seite 1 von 20 [Seite 2] Diese Leistung(en)… …ist(sind) versichert …finden Sie in den Versi- cherungsbedingungen (SB = Selbstbeteiligung) auf Seite unter – Unverheiratete volljährige Kinder während der Schul- oder sich unmittelbar 7 A1-2.1.2 daran anschließenden beruflichen Erstausbildung Versicherungsschutz besteht auch während der Wartezeit (max. 1 Jahr) bis zum Beginn der Erstausbildung bzw. des freiwilligen Wehrdienstes, freiwilli- gen sozialen/ökologischen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes und bei Arbeitslosigkeit (bis 1 Jahr). – Unverheiratete Kinder mit geistiger Behinderung ohne Altersgrenze 7 A1-2.1.3 (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder), die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben – In Ihrem Haushalt lebende dauernd pflegebedürftige Personen 7 A1-2.1.6 (mindestens Pflegegrad 2) – Elternteil, das in Ihrem Haushalt lebt 7 A1-2.1.7 C. Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie und die mitversicherten Personen ■ Versichert sind – Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher 8 A1-3 Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) – gegen Sie und die mitversicherten Personen als Privatpersonen 7 A1-1/ A1-2 – aus den Gefahren des täglichen Lebens. Nicht versichert sind die Gefahren eines Berufes, Dienstes, Amtes oder die 7 A1-1 eines Betriebes. Die Barmenia 8 A1-4 – prüft die Haftpflichtfrage, – wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und – entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche. ■ Unentgeltliche (nicht verantwortliche) ehrenamtliche Tätigkeit/Freiwilligenarbeit bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.2 auf Grund sozialen Engagements ■ Ansprüche gegen deliktsunfähige Personen bis 3000 EUR 9 A1-6.3 (diese Leistung ist in der Single-Privathaftpflichtversicherung nicht versichert) SB: 150 EUR ■ Teilnahme an Betriebspraktika/fachpraktischem Unterricht inkl. Schäden an bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.5 Lehrgeräten, die sich in der Schule, Universität, Fach-/Berufsakademie befinden ■ Haus- und Grundbesitz bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.6.1 (innerhalb der Europas, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira Versichert sind Sie als Eigentümer oder Mieter – einer oder mehrerer Wohnungen/Ferienwohnungen, – eines Einfamilienhauses inkl. Einliegerwohnung, – eines Ferien-/Wochenendhauses, das von Ihnen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, inkl. der zugehöri- gen Garagen/Stellplätze und Gärten. ■ Mitversichert ist ein Kleingarten/Schrebergarten einschl. Laube/Gartenhaus. bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.6.1 d) ■ Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.6.2 c) ■ Schäden durch Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärme- bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.7 körbe). Nicht versichert sind Schäden im Zusammenhang mit Geothermie- Anlagen, die durch Bohrungen errichtet wurden/werden. ■ Schäden durch Abwässer bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.9 ■ Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Rauch, Ruß, Staub, bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.10 Feuchtigkeit und Ähnliches ■ Schäden an gemieteten/gepachteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.11 Zwecken gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden ■ Sportausübung/Radfahren (inkl. Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h) bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.12 ■ Tierhaltung bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.14 Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren (z. B. Katzen), ge- zähmten Kleintieren (z. B. Papageien, Hamster) und Bienen. Für die Haltung von Hunden, Pferden etc. ist der Abschluss einer Tierhalter- Haftpflichtversicherung erforderlich. Seite 2 von 20 [Seite 3] Diese Leistung(en)… …ist(sind) versichert …finden Sie in den Versi- cherungsbedingungen (SB = Selbstbeteiligung) auf Seite unter Mitversichert ist (zu privaten Zwecken) bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.14.3 – das Hüten fremder Hunde oder Pferde, – das Reiten fremder Pferde und – das Fahren fremder Fuhrwerke. ■ Mitversichert sind folgende nicht versicherungspflichtige Kfz und Kfz-Anhänger: bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.15.1 – nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit; – Kfz mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge, Golfwagen); – selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstge- schwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte); – Kfz-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht-öffentli- chen Wegen und Plätzen verkehren. ■ Gebrauch von nichtversicherungspflichtigen Luftfahrzeugen bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.16 ■ Gebrauch von bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.17 – eigenen und fremden Wasserfahrzeugen ohne Segel und Motor – fremden Segelbooten ohne Motor – eigenen und fremden Windsurfbrettern – fremden Wasserahrzeugen mit Motor (ohne Begrenzung der Motorstärke) nur bei gelegentlicher Nutzung, wenn dafür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist ■ Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.18 ■ Für Schäden im Ausland besteht Versicherungsschutz bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.19 – bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Staaten Europas für bis zu 3 Jahre, – bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Staaten außerhalb Europas für bis zu 1 Jahr. ■ Vermögensschäden bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.20 ■ Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung bis zur Versicherungssumme 11 A1-6.21 ■ Ansprüche aus Benachteiligungen bis zur Versicherungssumme 11 A1-6.22 (z. B. Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) D. Wichtige Obliegenheiten ■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn 16 B-3.1.1 noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden. ■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei- 16 B-3.1.2 tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. ■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich die Einleitung eines Schiedsgerichtsver- 16 B-3.1.3 fahrens und ermöglichen Sie der Barmenia die Mitwirkung an diesem Verfahren. ■ Geben Sie der Barmenia ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte 16 B-3.2 und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung. ■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens. 17 B-3.3 ■ Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des 17 B-3.4.1 Verfahrens der Barmenia zu überlassen. ■ Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbe- 17 B-3.4.2 hörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderli- chen Rechtsbehelfe ein. E. Weitere Besonderheiten ■ Innovationsklausel 19 B-16 Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil ■ Garantie über die Einhaltung der Leistungsstandards 20 B-17 der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen ■ Garantie über die Einhaltung der Mindestleistungsstandards 20 B-18 des Arbeitskreises "Beratungsprozesse" Seite 3 von 20 [Seite 4] Seite 4 von 20 [Seite 5] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflicht- versicherung "Basis-Schutz" (AVB PHV Basis-Schutz) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 Stand 01.09.2021 42119 Wuppertal Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen hier sind die Versicherungsbedingungen für die Bar- menia-Privathaftpflichtversicherung "Basis-Schutz". Teil A Diese sind für den Fall formuliert, dass Sie als Leser enthält Regelungen zur dieser Bedingungen die Privathaftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung. "Basis-Schutz" bei uns abgeschlossen haben und – Abschnitt A1 somit auch Versicherungsnehmer des Vertrages und gilt für die allgemeinen und besonderen unser Vertragspartner sind. privaten Risiken (Privathaftpflichtrisiken). – Abschnitt A2 Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi- gilt für Gewässerschäden und Schäden cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese gemäß Umweltschadensgesetz Bedingungen den Inhalt Ihrer Privathaftpflichtversi- (besondere Umweltrisiken). cherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. – Abschnitt A3 gilt für Forderungsausfallrisiken. Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie auch später, besonders im Scha- Teil B densfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. enthält Regelungen über allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, wie z. B. Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen – zu Ihren Obliegenheiten, Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch – zum Beginn des Versicherungsschutzes und keine Schadenersatzansprüche gestellt worden sind. zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. und Beitragsangleichung, – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ Ihre Barmenia Kündigung, – zu weiteren Bestimmungen. Wer ist wer? – Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner und auch versicherte Person in dieser Privathaftpflichtversicherung. Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den Versicherungsbedingungen alle Regelungen auf Sie bezogen. Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen gelten aber auch für die mitversicherten Personen (siehe unter A1-2.4.2 auf Seite 8). Welche Personen zusätzlich über diesen Ver- trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser Bedingungen dargestellt. – Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung. Wir bieten die in diesen Bedingungen beschriebenen Leistun- gen. In den folgenden Texten ist die Barmenia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet. Was bedeutet "Textform" "Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen Mitteilungen z. B. per E Mail, Telefax oder Brief zu- kommen lassen können. A 3791-01 09/2021 Seite 5 von 20 [Seite 6] Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Teil A – Privathaftpflichtversicherung A1-9 Neu hinzukommende Risiken Weitere Bestimmungen (Vorsorgeversicherung) ........................... 13 Teil A – Abschnitt A1: A1-10 Fortsetzung der Privathaftpflicht- B-10 Wann darf ein Freistellungsanspruch Privathaftpflichtrisiko versicherung nach Ihrem Tod .................. 13 abgetreten werden? ..................................19 B-11 Mehrfachversicherung ..............................19 A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu (versichertes Risiko) .................................. 7 Teil A – Abschnitt A2: beachten? A1-2 Regelungen zu mitversicherten Besondere Umweltrisiken Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? .....19 Personen und zum Verhältnis B-13 Bedingungsänderung................................19 zwischen Ihnen und den A2-1 Gewässerschäden ................................... 14 B-14 Wann verjähren die Ansprüche mitversicherten Personen .......................... 7 A2-2 Sanierung von Umweltschäden aus diesem Vertrag? .................................19 A1-2.1 Privathaftpflichtversicherung gemäß Umweltschadensgesetz .............. 14 B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung für eine Familie .......................... 7 bei gedehnten Versicherungsfällen A1-2.2 Privathaftpflichtversicherung im Zusammenhang mit einem für eine Ehe-/Lebenspartner- Teil A – Abschnitt A3: Wechsel des Versicherers ........................19 schaft ohne Kinder .................... 7 Forderungsausfallrisiko ........................................ 15 B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen.......19 A1-2.3 Privathaftpflichtversicherung B-17 Leistungsgarantie gegenüber für einen Single .......................... 7 GDV-Musterbedingungen .........................20 A1-3 Versicherungsschutz, Teil B – Allgemeiner Teil B-18 Garantie über die Erfüllung der vom Versicherungsfall........................................ 8 Arbeitskreis "Beratungsprozesse" A1-4 Leistungen der Versicherung und Ihre Obliegenheiten empfohlenen Mindestleistungs- Vollmacht der Barmenia............................. 8 standards ..................................................20 A1-5 Begrenzung der Leistungen B-1 Was bedeutet die vorvertragliche B-19 Welches Gericht ist zuständig? ................20 (Versicherungssumme, Jahreshöchst- Anzeigepflicht und welche Folgen B-20 Schiedsgerichtsvereinbarungen ...............20 ersatzleistung, Serienschaden, hat ihre Verletzung? ................................. 16 B-21 Welches Recht findet Anwendung?..........20 Selbstbeteiligung) ...................................... 8 B-2 Welche Obliegenheiten sind vor B-22 Versicherungsjahr .....................................20 A1-6 Besondere Regelungen für einzelne Eintritt des Versicherungsfalls B-23 Sanktions-/Embargoklausel ......................20 private Risiken (Versicherungsschutz, zu beachten?............................................ 16 B-24 Wenn Sie mit uns einmal Risikobegrenzungen und besondere B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und nicht zufrieden sind ...................................20 Ausschlüsse) .............................................. 8 nach Eintritt des Versicherungsfalls A1-6.1 Familie und Haushalt ................. 8 zu beachten.............................................. 16 A1-6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit, B-4 Welche Rechtsfolgen hat die Freiwilligentätigkeit ..................... 9 Verletzung von Obliegenheiten ............... 17 . A1-6.3 Ansprüche gegen delikt- unfähige minderjährige und erwachsene Personen .............. 9 Beginn des Versicherungsschutzes/ A1-6.4 Aufsichtspflicht über Dauer und Ende des Vertrages/ fremdeKinder .............................. 9 A1-6.5 Teilnahme an Betriebs- B-5 Wann beginnt der Versicherungsschutz? praktika/fachpraktischem Wann beginnt und wann endet der Unterricht .................................... 9 Vertrag? ................................................... 17 A1-6.6 Haus- und Grundbesitz .............. 9 A1-6.7 Schäden durch Flächen- geothermie-Anlagen ................... 9 Der Versicherungsbeitrag A1-6.8 Allgemeines Umweltrisiko .......... 9 A1-6.9 Abwässer.................................... 9 B-6 Was müssen Sie bei der Beitrags- A1-6.10 Allmählichkeitsschäden .............. 9 zahlung beachten? A1-6.11 Schäden an gemieteten und Was geschieht, wenn Sie einen gepachteten Sachen (Miet-/ Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 17 Pachtsachschäden).................... 9 B-6.1 Beitragszahlung/ A1-6.12 Sportausübung/Radfahren ....... 10 Versicherungsperiode/ A1-6.13 Waffen und Munition ................ 10 Versicherungsteuer .................. 17 A1-6.14 Tiere ......................................... 10 B-6.2 Zahlung und Folgen A1-6.15 Nicht versicherungspflichtige verspäteter Zahlung/ Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- Erster oder einmaliger Anhänger .................................. 10 Beitrag ...................................... 17 A1-6.16 Gebrauch von B-6.3 Zahlung und Folgen Luftfahrzeugen ......................... 10 verspäteter Zahlung/ A1-6.17 Gebrauch von Folgebeitrag ............................. 18 Wasserfahrzeugen ................... 10 B-6.4 Beitragszahlung per A1-6.18 Gebrauch von SEPA-Lastschriftmandat, Modellfahrzeugen ..................... 10 PayPal oder mit Kreditkarte A1-6.19 Schäden im Ausland ................ 10 als Geschäftsgrundlage/ A1-6.20 Vermögensschäden ................. 10 Kündigungsrecht bei Widerruf . 18 A1-6.21 Übertragung elektronischer B-7 Beitrag bei vorzeitiger Daten ........................................ 11 Vertragsbeendigung................................. 18 A1-6.22 Ansprüche aus B-8 Veränderungen des versicherten Benachteiligungen .................... 11 Risikos und Auswirkung auf den A1-7 Allgemeine Ausschlüsse .......................... 12 Beitrag (Beitragsregulierung) ................... 18 A1-8 Veränderungen des versicherten B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs- Risikos (Erhöhungen und recht nach Beitragsangleichung .............. 18 Erweiterungen)......................................... 12 Inhaltsübersicht Seite 6 von 20 [Seite 7] Teil A – Privathaftpflichtversicherung – für Volljährige, unverheiratete Kinder nach Be- Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä- endigung der Schul-/beruflichen Erstausbildung den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs- Teil A – Abschnitt A1 bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialge- an diese Ausbildungsmaßnahmen bis zu einem setzbuch VII handelt. Privathaftpflichtrisiko Jahr nach deren Abschluss. Unmittelbar (und keine Unterbrechung im vorstehen- A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten den Sinne) ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr A1-2.2 Privathaftpflichtversicherung für (versichertes Risiko) (Wartezeit). Während der versicherten Wartezeiten eine Ehe-/Lebenspartnerschaft kann eine Aushilfstätigkeit (so genanntes Jobben) ohne Kinder Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestim- ausgeübt werden. In der Privathaftpflichtversicherung für eine mungen der Teile A und B Ihre gesetzliche Haft- Sofern mitversicherte Kinder kraft Gesetz zur Auf- "Ehe-/Lebenspartnerschaft ohne Kinder" sind - zu- pflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als sicht über eigene minderjährige Kinder verpflichtet sätzlich zu Ihnen - folgende Personen mitversichert: Privatperson. sind, sind diese ebenfalls mitversichert. Nicht versichert ist die Referendarzeit. A1-2.2.1 Ehepartner/eingetragener Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Lebenspartner den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes A1-2.1.3 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepartners/ Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe- oder Amtes eingetragenen Lebenspartners gatten und des eingetragenen Lebenspartners; mit geistiger Behinderung (Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in ei- A1-2 Regelungen zu mitversicherten Perso- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der mit ner eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver- des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver- und den mitversicherten Personen) heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens- gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- Staaten lebt.) Welche Personen - zusätzlich zu Ihnen - über die und Pflegekinder) mit geistiger Behinderung; Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, rich- A1-2.2.2 Lebenspartner tet sich nach dem Tarif, den Sie mit uns vereinbart A1-2.1.4 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepartners/ Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit haben, und der im Versicherungsschein dokumen- eingetragenen Lebenspartners Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners tiert ist. mit körperlicher Behinderung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der mit – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen je- Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden unver- weils unverheiratet sein. A1-2.1 Privathaftpflichtversicherung für heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens- – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei- eine Familie partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- chen Anschrift behördlich gemeldet sein wie Sie In der Familien-Privathaftpflichtversicherung und Pflegekinder) mit einer körperlichen Behinde- oder Sie benennen uns Ihren mitzuversichern- sind - zusätzlich zu Ihnen - folgende Personen rung, bei denen nach einer Bescheinigung des Ver- den Partner und wir bestätigen Ihnen dessen mitversichert: sorgungsamtes ein Grad der Behinderung von min- Mitversicherung in Textform. destens 50 vorliegt; – Haftpflichtansprüche Ihres Partners gegen Sie A1-2.1.1 Ehepartner/eingetragener sind ausgeschlossen. Lebenspartner A1-2.1.5 Lebenspartner und dessen Kinder – Die Mitversicherung für Ihren Partner endet mit Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe- Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners zwischen Ihnen und Ihrem Partner. gatten und des eingetragenen Lebenspartners; einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und des- – Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden (Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in ei- sen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 bis Partner A1-10 sinngemäß. ner eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne A1-2.1.4: des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver- – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen je- A1-2.2.3 In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer weils unverheiratet sein. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Staaten lebt.) – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei- Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten chen Anschrift behördlich gemeldet sein wie Sie aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, A1-2.1.2 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepartners/ oder Sie benennen uns Ihren mitzuversichern- die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh- eingetragenen Lebenspartners den Partner und wir bestätigen Ihnen dessen nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht ihrer unver- Mitversicherung in Textform. dienst versehen. heirateten und nicht in einer eingetragenen Lebens- – Haftpflichtansprüche Ihres Partners und dessen Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä- partnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- Kinder gegen Sie sind ausgeschlossen. den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs- und Pflegekinder); – Die Mitversicherung für Ihren Partner und des- krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialge- Bei volljährigen Kindern besteht Versicherungs- sen Kinder, die nicht auch Ihre Kinder sind, en- setzbuch VII handelt. schutz nur, solange sie sich noch in einer Schul- det mit der Aufhebung der häuslichen Gemein- oder sich daran unmittelbar anschließenden berufli- schaft zwischen Ihnen und Ihrem Partner. chen Erstausbildung befinden. – Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden A1-2.3 Privathaftpflichtversicherung für Berufliche Erstausbildung bedeutet: Partner und dessen Kinder A1-10 sinngemäß. einen Single – Lehre mit Abschluss; In der Single-Privathaftpflichtversicherung sind - zu- – Lehre mit Abschluss und anschließendem A1-2.1.6 Pflegebedürftige Personen sätzlich zu Ihnen - folgende Personen Studium, auch Bachelor- und unmittelbar ange- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem mitversichert: schlossener Masterstudiengang; Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Per- – Studium mit Abschluss, auch Bachelor- und un- sonen (mindestens Pflegegrad 2); In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen mittelbar angeschlossener Masterstudiengang. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem A1-2.1.7 Elternteil Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten Der Versicherungsschutz bleibt bestehen: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht eines in Ih- aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, – bei einer Wartezeit von bis zu einem Jahr im rem Haushalt lebenden Elternteiles; die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh- Anschluss an die Schul- oder Berufsausbildung nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu- – bis zum Erhalt eines Ausbildungs-, Studien- A1-2.1.8 In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen dienst versehen. oder Arbeitsplatzes; Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä- – bei Ableistung des Grundwehrdienstes, eines Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs- freiwilligen Wehrdienstes, eines internationalen aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialge- oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh- setzbuch VII handelt. (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu- oder des Bundesfreiwilligendienstes nach der dienst versehen. Schule sowie vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung; Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 7 von 20 [Seite 8] A1-2.4 Gemeinsame Regelungen für die unter A1-4 Leistungen der Versicherung und – auf der Lieferung von Waren mit gleichen A1-2.1 bis A1-2.3 beschriebenen Privat- Vollmacht der Barmenia Mängeln haftpflichtversicherungen beruhen. A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst A1-2.4.1 Ansprüche mitversicherter Personen – die Prüfung der Haftpflichtfrage, A1-5.4 Selbstbeteiligung untereinander/Regressansprüche von – die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan- Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi- Versicherungsträgern sprüche und cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit Gegenseitige Ansprüche der mitversicherten Perso- – Ihre Freistellung von berechtigten Schadener- einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- nen sind von der Versicherung ausgeschlossen satzverpflichtungen. gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch (siehe A1-7.3). wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- Mitversichert bleiben jedoch Regressansprüche von Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, nem Versicherungsfall die Versicherungssumme Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, priva- wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur- übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag ten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und teils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschä- der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden. digung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- A1-2.4.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun- ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlos- ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- gen sind auf die mitversicherten Personen entspre- sen worden sind, binden uns nur, soweit der An- teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim- spruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich be- Schadenersatzansprüche verpflichtet. mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), standen hätte. wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden Person entsteht. Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu- A1-2.4.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzun- stellen. A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtan- gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei sprüche aus einem Versicherungsfall die Versiche- Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen, A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- rungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Ver- entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden- hältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe auch für die mitversicherten Personen. ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- dieser Ansprüche. rungen in Ihrem Namen abzugeben. A1-2.4.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsver- Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten- trag dürfen nur Sie ausüben. Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. der Rente die Versicherungssumme oder den nach Sie als auch die mitversicherten Personen verant- Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versi- wortlich. in Ihrem Namen. cherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Ver- sicherungssumme, so wird die zu leistende Rente A1-3 Versicherungsschutz, A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ih- Versicherungsfall Schadenereignisses, das einen unter den Versiche- res Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge erstattet. A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent- dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen sprechende Vorschrift der Verordnung über den Ver- Versicherung eingetretenen Schadenereignisses wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns sicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden digers. Versicherungsfalls. zur Folge hatte, auf Grund Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich gesetzlicher A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, Haftpflichtbestimmungen son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs- privatrechtlichen Inhalts zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus- summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch übung dieses Rechts bevollmächtigt. verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, genommen werden. werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge A1-5 Begrenzung der Leistungen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden (Versicherungssumme, Jahres- ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die höchstersatzleistung, Serienschaden, A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei- zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht Selbstbeteiligung) nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befrie- an. digung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, A1-5.1 Versicherungssummen haben wir für den von der Weigerung an entstehen- A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für An- Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi- den Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zin- sprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprü- cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssum- sen und Kosten nicht aufzukommen. che handelt, men begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungs- A1-6 Besondere Regelungen für einzelne Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf pflichtige Personen erstreckt. private Risiken (Versicherungsschutz, Schadenersatz statt der Leistung; Risikobegrenzungen und besondere b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung Ausschlüsse) Nacherfüllung durchführen zu können; Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags- Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versi- A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des cherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das private und teilweise berufliche Risiken, deren Risi- mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen kobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- begrenzt. besonderen Ausschlüsse. trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver- A1-5.3 Serienschaden Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent- zögerung der Leistung; Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre- eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi- alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung tender Ersatzleistungen. cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse). A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An- wenn diese sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen – auf derselben Ursache, A1-6.1 Familie und Haushalt Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. dere sachlichem und zeitlichem Zusammen- a) als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus hang oder der Aufsichtspflicht über Minderjährige); Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 8 von 20 [Seite 9] b) als Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen oder Berufsakademie im Sinne des jeweiligen Lan- A1-6.7 Schäden durch Flächengeothermie- Personen. desgesetzes. Dabei ist eingeschlossen die gesetzli- Anlagen che Haftpflicht wegen Schäden an Lehrgeräten Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erd- A1-6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit, (auch Maschinen) in der Schule, der Universität, der wärme dem Untergrund entnommen, aufbereitet und Freiwilligentätigkeit Fach- oder Berufsakademie. an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanla- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den gen) abgegeben wird. Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtli- A1-6.6 Haus- und Grundbesitz Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der chen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund ei- A1-6.6.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. nes sozialen unentgeltlichen Engagements. als Inhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter) – soweit Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Hierunter fällt z. B. die Mitarbeit innerhalb Europas, auf den Kanarischen Inseln, den Geothermie mittels Bohrung. a) in der Kranken- und Altenpflege; der Behinder- Azoren oder auf Madeira gelegen – ten-, Kirchen- und Jugendarbeit; a) einer oder mehrerer Wohnungen A1-6.7.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht b) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Inte- (bei Wohnungseigentum als Sondereigentü- wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang ressenverbänden, bei der Freizeitgestaltung in mer), einschließlich Ferienwohnungen; mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollekto- Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfin- Bei Sondereigentümern sind versichert Haft- ren, Erdwärmekörbe). dern oder gleichartig organisierten Gruppen. pflichtansprüche der Gemeinschaft der Woh- nungseigentümer wegen Beschädigung des A1-6.7.2 Der Ausschluss in A1-7.12 (Senkungen, Wenn Sie mit uns die Privathaftpflichtversicherung Gemeinschaftseigentums. Erdrutschungen, Überschwemmungen) findet keine für einen Single (siehe A1-2.3) vereinbart haben, ist Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht Anwendung. die folgende Leistungszusage unter A1-6.3 "Ansprü- auf den Miteigentumsanteil an dem gemein- che gegen deliktunfähige minderjährige und erwach- schaftlichen Eigentum. Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen sene Personen" nicht versichert: b) eines Einfamilienhauses bzw. einer Doppel- Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anla- haushälfte, inkl. Einliegerwohnung gen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wur- A1-6.3 Ansprüche gegen deliktunfähige min- c) eines Wochenend-/Ferienhauses (auf Dauer den. Versicherungsschutz hierfür können Sie durch derjährige und erwachsene Personen und ohne Unterbrechung fest installierte Wohn- Abschluss der Barmenia-Privathaftpflichtversiche- Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von wagen sind einem Wochenendhaus gleichge- rung "Premium-Schutz" erhalten. mitversicherten Personen berufen, wenn Sie es wün- stellt), schen. Eine Leistung erfolgt – in teilweiser Abwei- sofern sie von Ihnen ausschließlich zu Wohnzwe- A1-6.8 Allgemeines Umweltrisiko chung von A1-3.1 und A1-4.1 – auch ohne Vorliegen cken verwendet werden, einschließlich der zugehöri- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrecht- einer gesetzlichen Haftung. Ein Mitverschulden des gen Garagen/Stellplätze und Gärten; lichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwir- Geschädigten wird bei der Leistung berücksichtigt. d) eines Kleingartens/Schrebergartens einschließ- kung. Entschädigt werden Schadenersatzansprüche aus lich Laube/Gartenhaus; Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn Personenschäden sowie aus Schäden an Sachen sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Dritter, die durch das Schadenereignis zerstört oder A1-6.6.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich für Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sons- beschädigt wurden oder infolge des Schadenereig- die in A1-6.6.1 genannten Risiken auch auf die ge- tige Erscheinungen verursacht werden, die sich in nisses abhandenkamen, und aus Vermögensschä- setzliche Haftpflicht Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. den im Umfang von A1-6.20. a) aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in Ansprüche aus Gewässerschäden sind ausschließ- den oben genannten Eigenschaften obliegen lich im Umfang der nachfolgenden Regelungen des Der Verzicht auf den Einwand der Deliktunfähigkeit (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Teils A Abschnitt A2 "Besondere Umweltrisiken" mit- gilt nicht, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf versichert. – wenn und soweit der Geschädigte in der Lage Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag ist, Ersatz seines Schadens von einem anderen von Ihnen ausschließlich als Mieter, Pächter A1-6.9 Abwässer Schadenversicherer oder von einem Sozialver- oder Entleiher übernommene gesetzliche Haft- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen sicherungsträger zu erlangen; pflicht für Verkehrssicherungspflichten des Ver- Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt – wenn der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig tragspartners (Vermieter, Verpächter, Verleiher) dies ausschließlich für Schäden durch häusliche war oder von einem nicht versicherten Auf- in dieser Eigenschaft; Abwässer. sichtspflichtigen Schadenersatz verlangen b) aus der Vermietung von nicht mehr als drei ein- kann. zeln vermieteten Wohnräumen; nicht jedoch A1-6.10 Allmählichkeitsschäden von Wohnungen, Räumen zu gewerblichen Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Die Versicherungssumme für solche Ansprüche ge- Zwecken und Garagen. Wenn die Anzahl von Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein- gen deliktsunfähige Personen beträgt je Versiche- drei einzeln vermieteten Wohnräumen über- wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder rungsfall 3.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für schritten wird, entfällt dieser Versicherungs- Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über Staub und dergleichen). beträgt 6.000 EUR. die Vorsorgeversicherung (A1-9); Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- c) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten A1-6.11 Schäden an gemieteten cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Ab- und gepachteten Sachen Jahreshöchstersatzleistung. bruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme (Miet-/Pachtsachschäden) Der Schadenbetrag wird je Versicherungsfall um von 50.000 EUR je Bauvorhaben; Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, einen Betrag von 150 EUR gekürzt. Übersteigt der Voranschlag diese Summe, so von Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Be- ist für den 50.000 EUR übersteigenden Betrag auftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und Diese Leistung wird ausschließlich in Ihrem Inte- noch ein Beitrag zu zahlen, der sich aus dem alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. resse gewährt. Der Geschädigte kann aus diesem dann gültigen Tarif für die selbstständige Bau- Vertrag keine Rechte herleiten. herren-Haftpflichtversicherung ergibt. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen d) als Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich an A1-6.4 Aufsichtspflicht über fremde Kinder wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zu- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der gänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, A1-6.11.1 Wohnräumen und sonstigen zu priva- Verletzung der Aufsichtspflicht über fremde Kinder, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, ten Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen soweit es sich nicht um eine regelmäßige, insbeson- Wäschetrockenplätze und dergleichen; in Gebäuden. Mitversichert sind Miet-/Pachtsach- dere auch berufliche/dienstliche, Tätigkeit mit Zah- Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen schäden an den jeweils zugehörigen Balkonen/ lung eines Entgeltes handelt. Miteigentümer. Terrassen und an den Sachen, die mit dem der Miet- e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, sache zugehörigen Grundstück fest verbunden sind A1-6.5 Teilnahme an Betriebspraktika/ wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel (z. B. Zäune, Schwimmbecken, gemauerte Grillan- fachpraktischem Unterricht bestand; lagen). Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der f) der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in Teilnahme als Schüler oder Student an Betriebs- dieser Eigenschaft. praktika oder am fachpraktischen Unterricht auf dem Gelände einer Schule, einer Universität, einer Fach- Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 9 von 20 [Seite 10] A1-6.11.2 Vom Versicherungsschutz ausge- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind d) fremde Wasserfahrzeuge mit Motoren, soweit schlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer – diese nur gelegentlich gebraucht werden a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Ver- und Beanspruchung, mögensschäden. – für das Führen keine behördliche Erlaubnis b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- erforderlich ist. und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an A1-6.15 Nicht versicherungspflichtige Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- A1-6.17.2 Versichert ist darüber hinaus Ihre ge- ergebenden Vermögensschäden, Anhänger setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den c) Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen beson- A1-6.15.1 Versichert ist – abweichend von Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht wer- ders versichern können, A1-7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, d) Schäden infolge von Schimmelbildung. den, die verursacht werden durch den Gebrauch Halter oder Führer in Anspruch genommen werden. ausschließlich von folgenden nicht versicherungs- A1-6.12 Sportausübung/Radfahren pflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhä- A1-6.18 Gebrauch von Modellfahrzeugen A1-6.12.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- ngern: Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen pflicht aus der Ausübung von Sport a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen Schäden, die verursacht werden durch den Ge- – insbesondere als Radfahrer; verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf brauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modell- Hierzu zählt auch die Nutzung von so genannten Pe- eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; fahrzeugen. delecs, die nur dann eine Unterstützung durch b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bau- einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit artbedingter Höchstgeschwindigkeit A1-6.19 Schäden im Ausland von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fah- (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahr- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im rer in die Pedale tritt. zeuge, Golfwagen); Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließ- Die Nutzung derartiger Pedelecs ist auch dann versi- c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbe- lich, wenn diese chert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe ver- dingter Höchstgeschwindigkeit; – auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. fügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also ohne zu d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht auf ein im Inland bestehendes versichertes treten) auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigen. Die mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstge- Risiko zurückzuführen sind oder Nutzung von Pedelecs, die diese vorgenannten Ge- schwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher und – bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt schwindigkeitsgrenzen überschreiten oder die versi- Schneeräumgeräte); bis zu drei Jahren in Staaten Europas eingetre- cherungspflichtig sind, ist nicht versichert. e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs- ten sind oder pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen We- – bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt A1-6.12.2 Vom Versicherungsschutz ausge- gen und Plätzen verkehren. bis zu einem Jahr außerhalb der Staaten Euro- schlossen sind Haftpflichtansprüche aus pas eingetreten sind. a) einer jagdlichen Betätigung; A1-6.15.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie b) der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahr- Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche zeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung Rennens von einem Veranstalter organisiertes wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü- oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Aus- oder vorgeschriebenes Training hierzu, bei dem gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver- land gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ge- pflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht A1-6.6. übt wird. von unberechtigten Fahrern gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zah- A1-6.13 Waffen und Munition öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erfor- lungsort, an dem der Leistungsempfänger wohnt, Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem er- derlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflich- bzw. seinen Sitz hat, außerhalb der Staaten, die der laubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von tet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gel- Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und einem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforder- ten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als er- Geschossen. liche Fahrerlaubnis hat. füllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Euro- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, päischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut an- Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Hand- gilt B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegen- gewiesen ist. lungen. heiten). A1-6.20 Vermögensschäden A1-6.14 Tiere A1-6.16 Gebrauch von Luftfahrzeugen A1-6.20.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- A1-6.14.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- A1-6.16.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch pflicht als Halter oder Hüter von pflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch Personen- noch durch Sachschäden entstanden – zahmen Haustieren, z. B. Katzen, Kaninchen, ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verur- sind. Tauben; sacht werden, die nicht der Versicherungspflicht – gezähmten Kleintieren, z. B. Singvögel, unterliegen. A1-6.20.2 Vom Versicherungsschutz ausge- Papageien, Hamster, Meerschweinchen; schlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschä- – Bienen. A1-6.16.2 Versichert ist darüber hinaus Ihre ge- den setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den a) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für A1-6.14.2 Vom Versicherungsschutz ausge- Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder schlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigen- gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder oder Hüter von tümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch ge- sonstige Leistungen; – Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und nommen werden. b) aus planender, beratender, bau- oder montage- Zugtieren, leitender, prüfender oder gutachterlicher Tätig- – wilden Tieren sowie von A1-6.17 Gebrauch von Wasserfahrzeugen keit; – Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaft- A1-6.17.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisun- lichen Zwecken gehalten werden. pflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasser- d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; A1-6.14.3 Versichert ist Ihre gesetzliche fahrzeugen: e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Haftpflicht a) eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Reiseveranstaltung; – als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außen- f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grund- oder Pferde, bordmotoren) oder Treibsätze (z. B. Schlauch-, stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftli- – als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, Paddel- und Ruderboote, Kajaks, Kanus, chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller – als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhr- Kanadier); Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder werke zu privaten Zwecken, b) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Unterschlagung; soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhal- Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze; g) aus Rationalisierung und Automatisierung; ter-Haftpflichtversicherung besteht. c) eigene und fremde Windsurfbretter; h) aus der Verletzung von Urheberrechten und ge- werblichen Schutzrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 10 von 20 [Seite 11] i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, – auf dem Austausch, der Übermittlung und Be- A1-6.22.3 Zeitliche Abgrenzung des Vor- und Kostenanschlägen; reitstellung elektronischer Daten mit gleichen Versicherungsschutzes j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als Mängeln a) Erfasste Benachteiligungen und ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von beruhen. A1-5.3 findet insoweit keine Anwendung. Anspruchserhebung Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei- Die Anspruchserhebung sowie die zu Grunde rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder A1-6.21.4 Für Versicherungsfälle im Ausland be- liegende Benachteiligung müssen während der Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang steht – insoweit abweichend von A1-6.19 – Versi- Wirksamkeit der Versicherung erfolgt sein. Wird stehen; cherungsschutz ausschließlich, soweit die versicher- eine Benachteiligung durch fahrlässige Unter- k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen ten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten lassung verursacht, gilt sie im Zweifelsfall als an oder behördlichen Vorschriften, von Anweisun- und nach dem Recht europäischer Staaten geltend dem Tag begangen, an welchem die versäumte gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder gemacht werden. Handlung spätestens hätte vorgenommen wer- aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; den müssen, um den Eintritt des Schadens ab- l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch A1-6.21.5 Vom Versicherungsschutz ausge- zuwenden. z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen; schlossen sind b) Rückwärtsversicherung für vorvertragliche m) aus Schäden durch ständige Emissionen a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch ent- Benachteiligungen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen). stehen, dass Sie bewusst Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz – unbefugt in fremde Datenverarbeitungs- für Benachteiligungen, die innerhalb eines Zeit- A1-6.21 Übertragung elektronischer Daten systeme/Datennetze eingreifen (z. B. Ha- raums von drei Jahren vor Vertragsbeginn be- A1-6.21.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- cker-Attacken, Denial of Service Attacks); gangen wurden. Dies gilt jedoch nicht für solche pflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der – Software einsetzen, die geeignet ist, die Benachteiligungen, die Sie bei Abschluss die- Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Datenordnung zu zerstören oder zu verän- ses Versicherungsvertrages kannten. Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels dern (z. B. Software-Viren, Trojanische c) Nachmeldefrist für Anspruchserhebung nach Datenträger. Pferde); Vertragsbeendigung b) Ansprüche, die in engem Zusammenhang Der Versicherungsschutz umfasst auch solche Dies gilt ausschließlich für Schäden aus stehen mit Anspruchserhebungen, die auf Benachteiligun- a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma- – massenhaft versandten, vom Empfänger gen beruhen, die bis zur Beendigung des Versi- chung oder Veränderung von Daten (Datenver- ungewollten elektronisch übertragenen cherungsvertrages begangen und innerhalb ei- änderung) bei Dritten durch Computer-Viren Informationen (z. B. Spamming); nes Zeitraumes von drei Jahren nach Beendi- und/oder andere Schadprogramme; – Dateien (z. B. Cookies), mit denen wider- gung des Versicherungsvertrages erhoben und b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen rechtlich bestimmte Informationen über In- uns gemeldet worden sind. sowie der Nichterfassung und fehlerhaften ternet-Nutzer gesammelt werden sollen; d) Vorsorgliche Meldung von möglichen Inan- Speicherung von Daten bei Dritten und zwar c) Versicherungsansprüche aller Personen, die spruchnahmen wegen den Schaden durch bewusstes Abweichen von Sie haben die Möglichkeit, uns während der – sich daraus ergebender Personen- und gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften Laufzeit des Vertrages konkrete Umstände zu Sachschäden, nicht jedoch weiterer (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online- melden, die Ihre Inanspruchnahme hinreichend Datenveränderungen sowie Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste wahrscheinlich erscheinen lassen. Im Fall einer – der Kosten zur Wiederherstellung der ver- Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. tatsächlich späteren Inanspruchnahme, die auf änderten Daten bzw. Erfassung/korrekter A1-2.4.3 findet keine Anwendung. Grund eines gemeldeten Umstandes spätes- Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster tens innerhalb einer Frist von drei Jahren erfol- Daten; A1-6.22 Ansprüche aus Benachteiligungen gen muss, gilt die Inanspruchnahme als zu dem c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektroni- A1-6.22.1 Versichert ist – insoweit abweichend Zeitpunkt der Meldung der Umstände erfolgt. schen Datenaustausch. von A1-7.10 – Ihre gesetzliche Haftpflicht als Dienst- herr der in Ihrem Privathaushalt oder sonstigen A1-6.22.4 Versicherungssumme Für a) bis c) gilt: privaten Lebensbereich beschäftigten Personen we- Versicherungsschutz für Ansprüche aus Benachteili- Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre aus- gen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- gungen besteht im Umfang der für die Privathaft- zutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten schließlich immaterieller Schäden) aus Benachteili- pflichtversicherung vereinbarten pauschalen Versi- Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder gungen. cherungssumme. Die Höchstersatzleistung für alle -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert Gründe für eine Benachteiligung sind Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem – die Rasse, die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen – die ethnische Herkunft, Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- können auch durch Dritte erfolgen. – das Geschlecht, cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Verletzen Sie diese Obliegenheit, gilt B-4 (Rechtsfol- – die Religion, Jahreshöchstersatzleistung. gen bei Verletzung von Obliegenheiten). – die Weltanschauung, – eine Behinderung, A1-6.22.5 Vom Versicherungsschutz ausge- A1-6.21.2 Kein Versicherungsschutz besteht für – das Alter schlossen sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten – oder die sexuelle Identität. a) Versicherungsansprüche aller Personen, soweit und Leistungen: sie den Schaden durch wissentliches Abwei- a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementie- Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- chen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Voll- rung, -Pflege; schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen macht oder Weisung oder durch sonstige wis- b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese An- sentliche Pflichtverletzung herbeigeführt haben; -Einweisung, -Schulung; sprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versi- A1-2.4.3 findet keine Anwendung. c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deut- b) Ansprüche auf Entschädigung und/oder -betrieb, -wartung, -pflege; schen Gerichten geltend gemacht werden. Schadenersatz mit Strafcharakter; d) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ord- Host-, Full-Service-Providing; Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen nungs- oder Zwangsgelder, die gegen Sie oder e) Betrieb von Datenbanken. und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis so- die mitversicherten Personen verhängt worden wie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis sind. A1-6.21.3 Mehrere während der Wirksamkeit beendet ist. c) Ansprüche wegen der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gel- – Gehalt, ten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des A1-6.22.2 Versicherungsfall – rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, Versicherungsfall ist – abweichend von A1-3.1 – die Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Alters- wenn diese erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtan- versorgung, – auf derselben Ursache, spruchs gegen Sie während der Dauer des Versi- – Abfindungszahlungen im Zusammenhang – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- cherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrages ist ein mit der Beendigung von Arbeitsverhältnis- dere sachlichem und zeitlichem Zusammen- Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen sen und Sozialplänen sowie hang oder Sie ein Anspruch in Textform erhoben wird oder ein Dritter Ihnen in Textform mitteilt, einen Anspruch ge- gen Sie zu haben. Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 11 von 20 [Seite 12] – Ansprüche aus Personenschäden, bei de- e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene A1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, nen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs- Partnerschaftsgesellschaft sind; Überschwemmungen krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä- Sozialgesetzbuch VII handelt. Insolvenzverwaltern. den und alle sich daraus ergebenden Vermögens- Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für schäden, welche entstehen durch A1-7 Allgemeine Ausschlüsse Ansprüche von Angehörigen der dort genannten a) Senkungen von Grundstücken oder Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft Erdrutschungen; Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ- leben. b) Überschwemmungen stehender oder gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, fließender Gewässer. sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: A1-7.5 Leasing, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer A1-7.13 Strahlen A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Verwahrungsvertrag Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige- fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste- führt haben. A1-2.4.3 findet keine Anwendung. Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen Röntgenstrahlen). A1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder geleast, , geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- Schädlichkeit von Erzeugnissen, langt hat oder sie Gegenstand eines besonderen A1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- Arbeiten und sonstigen Leistungen Verwahrungsvertrages sind. Anhänger Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentü- Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha- A1-7.6 Schäden an hergestellten oder mer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeu- ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit gelieferten Sachen, Arbeiten und ges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, oder Schädlichkeit sonstigen Leistungen die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an werden. – Arbeiten oder sonstige Leistungen von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar- Zum Gebrauch gehört z. B. auch: erbracht haben. A1-2.4.3 findet keine Anwendung. beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der – Ein- und Aussteigen, Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursa- – Be- und Entladen, A1-7.3 Ansprüche der Versicherten che und alle sich daraus ergebenden Vermögens- – Betanken und Aufladen, untereinander schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur- – Reparatur, Wartung und Reinigung, Ausgeschlossen sind Ansprüche sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrichtun- a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur gen als Arbeitsmaschine. Personen gegen die mitversicherten Personen; Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder A1-2.4.3 findet keine Anwendung. b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern Leistung führt. desselben Versicherungsvertrages; Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, A1-7.15 Ungewöhnliche und gefährliche c) zwischen mehreren mitversicherten Personen wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung Beschäftigung desselben Versicherungsvertrages. die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprü- Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen Personen wegen Schäden durch eine ungewöhnli- che von Angehörigen der vorgenannten Personen, haben. che und gefährliche Beschäftigung. A1-2.4.3 findet die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft keine Anwendung. leben. A1-7.7 Asbest Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, A1-7.16 Verantwortliche Betätigung in A1-7.4 Schadensfälle von Ihren Angehörigen die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Vereinigungen aller Art und von wirtschaftlich verbundenen Erzeugnisse zurückzuführen sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden Personen aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigun- Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie A1-7.8 Gentechnik gen aller Art. a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zurückzuführen sind auf A1-8 Veränderungen des versicherten Risi- die zu den im Versicherungsvertrag mitversi- a) gentechnische Arbeiten; kos (Erhöhungen und Erweiterungen) cherten Personen gehören; b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO); Als Angehörige gelten c) Erzeugnisse, die Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des – Bestandteile aus GVO enthalten, Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- – aus GVO oder mit Hilfe von GVO A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des gleichbare Partnerschaften nach dem hergestellt wurden. versicherten Risikos. Dies gilt nicht Recht anderer Staaten, – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von – Eltern und Kinder, A1-7.9 Persönlichkeits- und versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was- – Adoptiveltern und -kinder, Namensrechtsverletzungen serfahrzeugen sowie – Schwiegereltern und -kinder, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- – Stiefeltern und -kinder, aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzun- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen sowie – Großeltern und Enkel, gen. – für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie- – Geschwister sowie Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die A1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung oder wurden. durch ein familienähnliches, auf längere und sonstige Diskriminierung Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos und Kinder miteinander verbunden sind). aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbe- durch Änderung bestehender oder Erlass neuer b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu- handlung oder sonstigen Diskriminierungen. Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech- ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be- tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung ei- schränkt geschäftsfähige oder betreute Person A1-7.11 Übertragung von Krankheiten ner Frist von einem Monat zu kündigen. sind; Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht inner- c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie a) Personenschäden, die aus der Übertragung ei- halb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt eine juristische Person des privaten oder öffent- ner Krankheit resultieren, an der Sie erkrankt wird, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis er- lichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Ver- sind. halten haben. ein sind; b) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräu- A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten Risi- Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han- ßerten Tiere entstanden sind. kos sind die Regelungen zur Meldepflicht und zur delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Beitragsregulierung unter B-8 zu beachten. Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind; Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben. Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 12 von 20 [Seite 13] A1-9 Neu hinzukommende Risiken A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: (Vorsorgeversicherung) – American Pittbull-Terrier, – American Staffordshire-Terrier, A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist – Bullmastiff, Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Ab- – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- schluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, Bullterrier, etc.), sofort versichert. – Dogo Argentino, – Dogue de Bordeaux, Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes – Fila Brasileiro, neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die – Mastiff, Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung – Mastin Espanol, erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht – Mastino Napoletano, rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das – Pitbull-Terrier, neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das – Tosa Inu. neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be- weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss A1-10 Fortsetzung der Privathaftpflichtversi- der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- cherung nach Ihrem Tod kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver- strichen war. Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfäl- Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange- ligkeitstermin fort. Das gilt messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- – für Ihren mitversicherten Ehegatten oder einge- gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer tragenen Lebenspartner und/oder Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige – für Ihre unverheirateten und nicht in einer ein- nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für getragenen Lebenspartnerschaft lebenden das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Kinder. Wird die nächste Beitragsrechnung durch den über- A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebens- besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im partner beglichen, so wird dieser Versicherungsneh- Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die mer. Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- rungssumme. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- ges, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unter- liegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- vorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unter- liegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-9.4. d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstli- cher und amtlicher Tätigkeit. f) Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-An- lagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden. A1-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt A1-9.4.1 Abweichend von A1-9.3 c) gilt die Vorsor- geversicherung für die private Hundehaltung, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kom- menden Hund/e besteht. A1-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe Liste gemäß A1-9.4.3), so endet der Versicherungsschutz abwei- chend von A1-9.1 Absatz 4 zwei Monate nach der Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über die Neuan- schaffung des Hundes/der Hunde. Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 13 von 20 [Seite 14] Teil A – Abschnitt A2 Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, A2-2.4 Ausschlüsse soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche Besondere Umweltrisiken haben. aller Personen, die den Schaden dadurch verur- sacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden A2-2 Sanierung von Umweltschäden gemäß Verordnungen oder an Sie gerichteten behördli- und für Schäden nach dem Umweltschadensge- Umweltschadensgesetz (USchadG) chen Anordnungen oder Verfügungen, die dem setz (USchadG) besteht im Umfang von Ab- Umweltschutz dienen, abweichen. A1-2.4.3 fin- schnitt A1 und den folgenden Bedingungen. Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens- det keine Anwendung. gesetzes (USchadG) ist eine b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen In- a) Schädigung von geschützten Arten und wegen Schäden halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen natürlichen Lebensräumen; aa) die durch unvermeidbare, notwendige oder (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.8. b) Schädigung der Gewässer einschließlich in Kauf genommene Einwirkungen auf die Grundwasser; Umwelt entstehen; A2-1 Gewässerschäden c) Schädigung des Bodens. bb) für die Sie aus einem anderen Versiche- rungsvertrag (z. B. Gewässerschadenhaft- A2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes A2-2.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – pflichtversicherung) Versicherungsschutz Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittel- die Sie betreffenden öffentlich-rechtliche Pflichten hat oder hätte erlangen können. bare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Ver- oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden änderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewäs- gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit A2-2.5 Versicherungssumme sers einschließlich des Grundwassers (Gewässer- des Versicherungsvertrages Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und schäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie – die schadenverursachenden Emissionen plötz- die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle Sachschäden behandelt. lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die eines Versicherungsjahres betragen 1.000.000 EUR. Umwelt gelangt sind oder Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung – die sonstige Schadenverursachung plötzlich, von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen re- unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist. sultieren, deren Betreiber Sie sind, besteht Versiche- Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursa- rungsschutz ausschließlich chung besteht Versicherungsschutz für Umweltschä- a) für Anlagen bis 50 l/kg Inhalt (Kleingebinde) so- den durch Lagerung, Verwendung oder anderen weit das Gesamtfassungsvermögen der vorhan- Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus- denen Behälter 500 l/kg nicht übersteigt. Wenn schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei- mit den Anlagen die vorgenannten Beschrän- nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions- kungen überschritten werden, entfällt dieser fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch Versicherungsschutz. Es gelten dann die Best- besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler immungen über die Vorsorgeversicherung im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse (A1-9). nach dem Stand von Wissenschaft und Technik b) für Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkol- nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsri- lektoren, Erdwärmekörbe). siko). Versichert sind darüber hinaus die Sie betreffenden A2-1.2 Rettungskosten Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an Wir übernehmen eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder – Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Ver- geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke sicherungsfall zur Abwendung oder Minderung vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst des Schadens für geboten halten durften (Ret- sind. tungskosten), sowie – außergerichtliche Gutachterkosten. A2-2.2 Geothermie Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gut- Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erd- achterkosten zusammen mit der Entschädigungsleis- wärme dem Untergrund entnommen, aufbereitet und tung die Versicherungssumme für Sachschäden an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanla- nicht übersteigen. gen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagen- teile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Auf unsere Anordnung aufgewendete Rettungs- und Sinne dieser Bedingungen. Dies gilt gleichermaßen außergerichtliche Gutachterkosten werden auch in- für Flächengeothermie und Geothermie mittels soweit von uns übernommen, als sie zusammen mit Bohrung. der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Es gilt nicht als Anord- Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gemäß nung durch uns, wenn wir Ihre Maßnahmen oder A2-2.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusam- Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minderung menhang mit Flächengeothermie-Anlagen des Schadens lediglich billigen. (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe). A2-1.3 Ausschlüsse Nicht versichert sind Pflichten oder Ansprüche ge- a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche mäß A2-2.1 wegen Schäden im Zusammenhang mit aller Personen, die den Schaden durch vorsätz- Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet liches Abweichen von dem Gewässerschutz werden oder wurden. dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie ge- richteten behördlichen Anordnungen oder Ver- A2-2.3 Ausland fügungen herbeigeführt haben. A1-2.4.3 findet Versichert sind im Umfang von A1-6.19 die im Gel- keine Anwendung. tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä- (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. den, die nachweislich Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden – auf Kriegsereignissen, anderen feindseli- Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset- gen Handlungen, Aufruhr, inneren Unru- zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern hen, Generalstreik, illegalem Streik oder diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten. oder Maßnahmen beruhen. Teil A – Besondere Umweltrisiken Seite 14 von 20 [Seite 15] Teil A – Abschnitt A3 Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche A3-5.2 Wir leisten keine Entschädigung für Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenann- a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Forderungsausfallrisiko ten Länder binden uns nur, soweit der Anspruch Rechtsverfolgung; auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte. b) Forderungen auf Grund eines gesetzlichen oder A3-1 Gegenstand der vertraglichen Forderungsübergangs; Forderungsausfalldeckung A3-2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leis- c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass be- tungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie oder rechtigte Einwendungen oder begründete A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, eine mitversicherte Person nachweisen, dass Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge- dass Sie oder eine gemäß A1-2 mitversicherte Per- – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Be- bracht oder eingelegt wurden; son während der Wirksamkeit der Versicherung von friedigung geführt hat, d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er- – ein anderer Versicherer Leistungen zu er- unter folgenden Voraussetzungen: scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in bringen hat (z. B. Ihr Schadenversicherer) – Der wegen dieses Schadenereignisses in An- den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versi- oder spruch genommene Dritte kann seiner Scha- cherung über seine Vermögensverhältnisse ab- – ein Sozialversicherungsträger oder Sozial- denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht gegeben hat oder leistungsträger Leistungen zu erbringen nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis- – ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten hat, auch nicht, soweit es sich um Rück- tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli- Dritten festgestellt worden ist und vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches che Ansprüche von Dritten handelt. – die Durchsetzung der Forderung gegen den Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde Dritten ist gescheitert. und Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per- A3-2.3 an uns die Ansprüche gegen den schaden- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö- ersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versicherungs- gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf leistung abgetreten werden und die vollstreckbare Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehän- rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet digt wird. Sie haben an der Umschreibung des Titels ist (schädigender Dritter). auf uns mitzuwirken. A3-1.2 Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, A3-3 Umfang der Forderungsausfalldeckung in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- rungsschutz im Rahmen und Umfang der Regelun- A3-3.1 Versicherungsschutz besteht – im Rahmen gen gemäß den Abschnitten A1 und A2 Ihrer Privat- der für diese Privathaftpflichtversicherung vereinbar- haftpflichtversicherung hätte. Daher finden im Rah- ten Versicherungssumme – bis zur Höhe der titulier- men der Forderungsausfalldeckung für die Person ten Forderung. des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten. A3-3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je- dem Versicherungsfall auf die im Versicherungs- So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, schein und seinen Nachträgen vereinbarten Versi- wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere ent- hat. schädigungspflichtige Personen erstreckt. Mitversichert sind – abweichend von A1-6.14 – ge- A3-3.3 Schadenersatzansprüche unter 5.000 EUR setzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der sind nicht versichert. Beträgt der titulierte Schaden- Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines ersatzbetrag mindestens 5.000 EUR, wird die Ent- Hundes oder Pferdes. schädigung im Rahmen der vereinbarten Versiche- Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem rungssumme ohne Abzug von 5.000 EUR geleistet. der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungs- schutz im Rahmen und Umfang der Barmenia-Tier- A3-3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten ste- halterhaftpflichtversicherung nach den Allgemeinen hen keine Rechte aus diesem Vertrag zu. Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tier- halter-Haftpflichtversicherung "Basis-Schutz" für pri- A3-4 Räumlicher Geltungsbereich vate Tierhaltung (AVB THV Basis-Schutz – private Tierhaltung) hätte. Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.19 – für Schadenereignisse, die in Europa, A3-1.3 Besondere Leistungserweiterung für Sie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf als Opfer einer vorsätzlichen Handlung Madeira eintreten. (Opferschutz) Ist die schädigende Person bekannt, sind auch Per- A3-5 Besondere Ausschlüsse für das sonen- und Sachschäden – nicht aber Vermögens- Forderungsausfallrisiko schäden – mitversichert, die durch vorsätzliches Handeln des schädigenden Dritten entstanden sind. A3-5.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Hierfür besteht Versicherungsschutz im Umfang sind Ansprüche wegen Schäden an von A3-3. a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Luft- und Wasserfahrzeugen; A3-2 Leistungsvoraussetzungen b) Immobilien, für die in diesem Vertrag kein Versicherungsschutz besteht; Wir sind Ihnen gegenüber oder einer gemäß A1-2 c) Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn oder an Zuchttieren; d) Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb, A3-2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Ur- Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt oder dem einer teil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem mitversicherten Person zuzurechnen sind. ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutsch- land oder einem anderen Staat Europas festgestellt worden ist; Teil A –Forderungsausfallrisiko Seite 15 von 20 [Seite 16] Teil B – Allgemeiner Teil Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- nen gefahrerheblichen Umstand, der löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung Regelungen über allgemeine Rechte und – weder für den Eintritt oder die Feststellung des oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall Pflichten der Vertragsparteien: Versicherungsfalls, vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die – noch für die Feststellung oder den Umfang un- Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. serer Leistungspflicht Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- Ihre Obliegenheiten ursächlich war. letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir B-1.4 Anfechtung (Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn nicht zu Leistungen verpflichtet. Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- erbringen. B-1.2.2 Kündigung richtige oder unvollständige Angaben bewusst und Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil gewollt beeinflusst worden ist. B-1 Was bedeutet die vorvertragliche die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Anzeigepflicht und welche Folgen noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei- hat ihre Verletzung? trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An- kündigen. fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- B-1.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht spricht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- B-1.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Die Regelungen B-1.1. bis B-1.4 gelten entspre- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü- Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem sen hätten. fung erforderlich ist. vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. B-1.2.3 Vertragsänderung B-2 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge- Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil des Versicherungsfalls zu beachten? fahrerheblichen Umständen, die wir wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- – nach Ihrer Vertragserklärung, gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie – aber noch vor Vertragsannahme Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist in Textform stellen. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un- sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu- Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und teil. führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahr- wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand drohend. kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und oder arglistig gehandelt. laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags- nach Eintritt des Versicherungsfalls bestandteil. zu beachten? B-1.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. fristlos kündigen, wenn die folgenden Pflichten erfüllen: Wir können in einem solchen Fall – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den – vom Vertrag zurücktreten, Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder B-3.1 Anzeigepflichten – den Vertrag kündigen, – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- B-3.1.1 Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb – den Vertrag ändern oder zeigten Umstand ausschließen. einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung Schadenersatzansprüche erhoben worden sind. Das anfechten. Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche über die Vertragsänderung hinweisen. geltend gemacht werden. B-1.2.1 Rücktritt Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, B-1.3 Voraussetzungen für die Ausübung B-3.1.2 Wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich können wir vom Vertrag zurücktreten. unserer Rechte geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt oder Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch, – weder eine vorsätzliche, Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begrün- – noch eine grob fahrlässige Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen denden Schadensereignisses ein Ermittlungsverfah- Anzeigepflichtverletzung vorliegt. haben. ren eingeleitet wird. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung B-3.1.3 Wird ein Schiedsgerichtsverfahren ge- wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- mäß B-20 eingeleitet, sind Sie verpflichtet, uns dies wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- unverzüglich anzuzeigen und uns die Mitwirkung am gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter zeige kannten. Schiedsgerichtsverfahren entsprechend der Mitwir- Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht kung des Versicherers an Verfahren des ordentli- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- chen Rechtsweges zu ermöglichen. sen hätten. gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Hinsichtlich der Auswahl des von Ihnen zu benen- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt nenden Schiedsrichters müssen Sie uns eine ent- Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung scheidende Mitwirkung einräumen. rungsschutz. der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- machte Recht begründet, Kenntnis erhalten. B-3.2 Aufklärungspflicht Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs- gender Voraussetzung bestehen: stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- pflicht erforderlich ist. zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- Sie müssen dabei insbesondere tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats- – unsere Fragen zu den Umständen des frist noch nicht verstrichen ist. Schadenereignisses und zu unserer Leistungs- Teil B – Allgemeiner Teil Seite 16 von 20 [Seite 17] pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant- Beginn des Versicherungsschutzes/ Der Versicherungsbeitrag worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Dauer und Ende des Vertrages/ Textform antworten. B-6 Was müssen Sie bei der Beitragszah- – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke B-5 Wann beginnt der Versicherungs- lung beachten? vorlegen. schutz? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag Wann beginnt und wann endet nicht rechtzeitig zahlen? B-3.3 Schadenabwendungs-/ der Vertrag? Schadenminderungspflicht B-6.1 Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung B-5.1 Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungsteuer und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Vereinba- sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zu- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie rung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jähr- mutbar ist. den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich lich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen. Versicherungsperiode: Sie beträgt B-3.4 Weitere Pflichten – bei Monatsbeiträgen einen Monat, B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge- B-5.2 Dauer und Ende des Vertrages – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, richtlich geltend gemacht, haben Sie uns die Füh- B-5.2.1 Vertragsdauer – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und rung des Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen gegebenen Zeitraum abgeschlossen. Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperi- dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderli- ode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchs- chen Auskünfte erteilen und die angeforderten Un- B-5.2.2 Stillschweigende Verlängerung tens ein Jahr. terlagen zur Verfügung stellen. Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr B-6.1.2 Versicherungsteuer B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Ver- stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- fügung von Verwaltungsbehörden auf Schadener- lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom satz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die gung zugegangen ist. Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung unsererseits bedarf es nicht. B-5.2.3 Vertragsbeendigung B-6.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Erster oder einmaliger Beitrag B-4 Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung von Obliegenheiten? bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach B-4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Leistungspflicht zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an- dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zen, sind wir nicht leistungspflichtig. an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- zahlen. – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. B-6.2.2 Späterer Beginn des kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist Versicherungsschutzes Schwere des Verschuldens. von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei- Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- Textform kündigen. nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi- teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie- cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. sen haben. B-5.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. cherungsschutz bestehen: oder Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig- – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi- Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig- gerichtlich zugestellt wird. cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei- wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem Obliegenheit Zustellung der Klage zugegangen sein. Versicherungsschein – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag Versicherungsfalls Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste – noch für die Feststellung oder den Umfang un- sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim- oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach serer Leistungspflicht ursächlich war. men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des verletzt haben. Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen B-6.2.4 Rücktritt Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht B-4.2 Unser Kündigungsrecht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- B-5.3 Wegfall des versicherten Risikos rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer- können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi- dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom haben. gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi- erhalten haben, erklären. cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach- beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall er- weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vor- fahren. sätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. Teil B – Allgemeiner Teil Seite 17 von 20 [Seite 18] B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung B - 6.4.1 Ihre Pflichten B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags des Erst- oder Einmalbeitrags a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit- der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti- punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des Deckung aufweist. ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Interesse genommen ist, nicht entsteht. Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts- Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- gebühr verlangen. Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts- verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam ge- nen Zahlungsaufforderung erfolgt. Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri- macht haben. c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Beitragseinzug dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- begründenden Umständen erfahren. B-6.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug Folgebeitrag widerrufen, so können wir den Vertrag zum B-8 Veränderungen des versicherten Risi- B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Ende des laufenden Versicherungsmonats kos und Auswirkung auf den Beitrag Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- außerordentlich kündigen. (Beitragsregulierung) ten Zeitpunkt fällig. B - 6.4.2 Änderung des Zahlungsweges B-8.1 Während der Vertragslaufzeit können sich B-6.3.2 Verzug Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er- Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift geben. So ist es z. B. denkbar, dass Sie inzwischen len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut Familienzuwachs bekommen haben. Um solche Mahnung von uns erhalten haben. trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir Dinge festzustellen, können wir Sie dazu auffordern hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- (z. B. durch einen Hinweis auf der Beitragsrech- Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- nung), uns mitzuteilen, ob und welche Änderungen verschuldet haben. lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu des versicherten Risikos gegenüber den früheren verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- Angaben eingetreten sind. Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än- den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo- standen ist. wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan- wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder- B-6.3.3 Zahlungsfrist gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- können wir Ihnen in Rechnung stellen. Wunsch hin nachweisen. len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen, eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- B-7 Beitrag bei vorzeitiger die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Vertragsbeendigung Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn B-7.1 Allgemeiner Grundsatz Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger sie folgende Informationen enthält: Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen. – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal- Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum schen Angaben kein Verschulden trifft. – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die des Versicherungsschutzes entspricht. nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- B-8.2 Auf der Grundlage Ihrer Änderungsmittei- bunden sind. B-7.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei lung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Bei- B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und fehlendem versicherten Interesse tragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken Kündigung B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru- Mitteilung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Min- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang destbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er- Alle entsprechend B-9.1 nach dem Versicherungsab- kein Versicherungsschutz. statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung schluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigun- – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des gen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Frist einzuhalten. Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- B-8.3 Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung nes Monats den angemahnten Betrag bezah- schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit- len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben raum, für den die Angaben zu machen waren, eine fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be- Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies reits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. schutz. gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- rungsvertrag in Anspruch genommen haben. eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie unseren Rücktritt beendet, der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten. bei der Kündigung ausdrücklich hin. – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor Vertragsannahme in Textform gefragt haben, B-8.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden B - 6.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags- mandat, PayPal oder mit Kreditkarte bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung vorauszahlung für mehrere Jahre. als Geschäftsgrundlage/ zu; Kündigungsrecht bei Widerruf – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs- Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine recht nach Beitragsangleichung abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen angemessene Geschäftsgebühr zu. oder von einer anderen Person durch ein SEPA- B-9.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit- B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach kartendaten oder durch Anweisungen an den Zah- unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be- Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, lungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage ver- endet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksam- findet keine Beitragsangleichung statt. setzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem werden der Anfechtungserklärung zu. bzw. deren Konto einzuziehen. Teil B – Allgemeiner Teil Seite 18 von 20 [Seite 19] Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung. Stande gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, Lücke. können Sie die Aufhebung des später geschlosse- B-9.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt nen Vertrages verlangen. B-13.3 Keine Schlechterstellung jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein- Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergange- B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit nen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzah- Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- lungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflicht- von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel- ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen versicherung zugelassenen Versicherer gegenüber tend machen. Regelungen. dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten. B-13.4 Durchführung der Anpassung nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die spezi- B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er- ell durch den einzelnen Schadensfall veranlassten beachten? Was gilt bei Änderung läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe Ihrer Anschrift? Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des der Versicherungsleistungen. Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender- B-12.1 Formvorgaben Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen. jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be- B-13.5 Kündigung gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle. stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be- passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- B-9.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berech- treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) abzu- lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü- Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden geben. hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). der Bedingungsanpassung. Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei- B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol- tragsrechnung bekannt gegeben. gende Stellen gerichtet werden: B-14 Wann verjähren die Ansprüche aus Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der – an unsere Hauptverwaltung oder diesem Vertrag? Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht, Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus B-14.1 Gesetzliche Verjährung den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- B-9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folge- Nachträgen. jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet beiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- sich der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie chen Gesetzbuchs. ihren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Ka- uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen lenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol- B-14.2 Aussetzung der Verjährung nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden len, gilt Folgendes: Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei Absatz ergeben würde. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu B-9.4 Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsanglei- in Textform zugeht. chung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgen- Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres den Jahren zu berücksichtigen. Namens nicht mitteilen. B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung bei gedehnten Versicherungsfällen im B-9.5 Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei- B-13 Bedingungsänderung Zusammenhang mit einem Wechsel tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der des Versicherers Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo- sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflichtversi- nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen cherung zur Barmenia Allgemeine Versiche- Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi- (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach rungs-AG (Nachversicherer) wegen eines Schaden- gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden B-13.1 bis B-13.3 erfüllt sind: ereignisses in Anspruch genommen, dessen ge- sollte. nauen Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutach- Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi- B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen ten nicht bestimmen können, so ist die Barmenia All- gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen gemeine Versicherungs-AG als Nachversicherer ab spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang der Beitragserhöhung zugehen. – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschädi- Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich gungsleistung eintrittspflichtig. kein Kündigungsrecht. oder Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit- – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver- Weitere Bestimmungen trifft oder tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt. – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- B-10 Wann darf ein Freistellungsanspruch dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen abgetreten werden? dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti- tungsakts. im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin- abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung haltsgleiche Regelung in den Privathaftpflicht- gungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversiche- an den geschädigten Dritten ist zulässig. Versicherungsbedingungen eines anderen Ver- rung "Basis-Schutz" (AVB PHV Basis-Schutz)" aus- sicherers durch eines der genannten Ereignisse schließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein B-11 Mehrfachversicherung unwirksam geworden ist. Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für die- B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn B-13.2 Störung des Gleichgewichts zwischen sen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintre- das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver- Leistung und Gegenleistung tenden Leistungsfälle. sichert ist. Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht Teil B – Allgemeiner Teil Seite 19 von 20 [Seite 20] B-17 Leistungsgarantie gegenüber B-21 Welches Recht findet Anwendung? B-24.2 Versicherungsaufsicht GDV-Musterbedingungen Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die- abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns ser Versicherung zu Grunde liegenden "Allgemeine B-22 Versicherungsjahr zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun- Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privat- ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der haftpflichtversicherung "Basis-Schutz" (AVB PHV Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Bundesanstalt für Basis-Schutz)" ausschließlich zu Ihrem Vorteil von Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den vom Gesamtverband der Deutschen Versiche- sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- Sektor Versicherungsaufsicht rungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingun- nen Zeitpunkt. Graurheindorfer Str. 108 gen - in deren jeweils gültigen Fassung - abweichen. 53117 Bonn Ausnahme: E-Mail: poststelle@bafin.de B-18 Garantie über die Erfüllung der vom Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- Tel.: 0228 4108-0 Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ emp- zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- Fax: 0228 4108-1550. fohlenen Mindestleistungsstandards sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung weils ganze Jahre. scheiden kann. zu Grunde liegenden "Allgemeine Versicherungsbe- dingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversi- Beispiel: B-24.3 Rechtsweg cherung "Basis-Schutz" (AVB PHV Basis-Schutz)" Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, weg zu beschreiten. Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ (mit Stand das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. 28.09.2015) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist B-23 Sanktions-/Embargoklausel eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Ser- vicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risi- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- koanalysen und Mindestleistungsstandards für die stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und Vermittler.) solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- B-19 Welches Gericht ist zuständig? sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- oder unserer Niederlassung, die für Ihren schriften der Europäischen Union oder der Bundes- Vertrag zuständig ist. republik Deutschland entgegenstehen. – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- B-24 Wenn Sie mit uns einmal nicht wöhnlichen Aufenthalts. zufrieden sind B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag B-24.1 Versicherungsombudsmann gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- B-20 Schiedsgerichtsvereinbarungen mann für Versicherungen wenden. (gilt nur für berufliche Haftpflichtrisiken, Versicherungsombudsmann e. V. z. B. wegen Schäden durch Hausange- Postfach 08 06 32 stellte) 10006 Berlin E-Mail: Die Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren vor beschwerde@versicherungsombudsmann.de Eintritt eines Versicherungsfalls beeinträchtigt den Internet: www.versicherungsombudsmann.de Versicherungsschutz nicht, wenn das Schiedsgericht Tel.: 0800 3696000 folgenden Mindestanforderungen entspricht: Fax: 0800 3699000 – Das Schiedsgericht besteht aus mindestens (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). drei Schiedsrichtern. Der Vorsitzende muss Jurist sein und soll die Befähigung zum Richter- Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- amt haben. Haben die Parteien ihren Firmensitz bührenpflichtigen Rufnummern: in verschiedenen Ländern, darf er keinem Land Tel.: +49 30 20605899 der Parteien angehören. Fax: +49 30 20605898. – Das Schiedsgericht entscheidet nach materiel- lem Recht und nicht lediglich nach billigem Er- Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- messen (ausgenommen im Falle eines Ver- hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende gleichs, sofern uns die Mitwirkung am Verfah- Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an ren ermöglicht wurde). Das anzuwendende ma- dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. terielle Recht muss bei Abschluss der Schieds- gerichtsvereinbarung festgelegt sein. Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über – Der Schiedsspruch wird in Textform niederge- eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- legt und begründet. In seiner Begründung sind ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online die die Entscheidung tragenden Rechtsnormen an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ anzugeben. wenden. Bei Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens sind Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an Sie verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß B-3.1.3 den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. zu erfüllen. Teil B – Allgemeiner Teil Seite 20 von 20

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