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Versicherungsmakler / Privathaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

BarmeniaGothaer Barmenia Premium-Schutz: die Bedingungen im Volltext

Spitzentarif mit Leistungsgarantie gegenüber anderen Privathaftpflichttarifen, Forderungsausfall ohne Mindestschaden samt Schadenersatz-Rechtsschutz, Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden, Drohnen bis 5 kg und Nebentätigkeiten bis 15.000 EUR Umsatz.

Bedingungswerke

Auswertung nach Prüfpunkten

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschädenlaut Versicherungsschein„Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.“A1-5.1, Seite 8
Vermögensschäden (echte und unechte)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.“A1-6.25.1, Seite 13
Jahreshöchstleistung (Maximierung)ja„Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.“A1-5.2, Seite 8
Selbstbeteiligung Standardnicht geregelt„Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).“A1-5.4, Seite 8
Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte)ja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Ihren Familienangehörigen und von den Familienangehörigen Ihres mitversicherten Ehe- oder Lebenspartners gemäß A1-2.1.1 oder A1-2.1.4, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und unter der gleichen Anschrift behördlich gemeldet sind wie Sie.“A1-2.1.2, Seite 7
Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst)ja„bleibt der Versicherungsschutz bestehen bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, längstens jedoch für ein Jahr, auch wenn sie nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.“A1-2.1.3 b), Seite 7
Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer)ja„Schäden im Ausland, die bei einem vorübergehenden oder zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt eintreten.“Übersicht und A1-6.24.1, Seite 4
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungenja„Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Privathaftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung.“Übersicht und B-17, Seite 1
Innovations- oder Update-Garantieja„so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.“B-16, Seite 19
Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckungja„Ist ein Haftpflichtschaden über diese Bedingungen nicht versichert, wird die Barmenia trotzdem leisten, wenn irgendein anderer Privathaftpflichtversicherer in Deutschland den Schaden ersetzen würde.“Übersicht und A1-6.32, Seite 4
Vorsorgeversicherung für neue Risikenja„Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.“A1-9.1, Seite 13

Personen und Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schäden durch deliktunfähige Kinderja, bis zur Deckungssumme„Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen berufen, wenn Sie es wünschen.“A1-6.3.1, Seite 9
Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz)ja, bis zur Deckungssumme„Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen berufen, wenn Sie es wünschen.“A1-6.3.1, Seite 9
Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutterja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit.“A1-2.1.7, Seite 7
Pflegebedürftige Angehörige im Haushaltja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Personen (mindestens Pflegegrad 2);“A1-2.1.5, Seite 7
Ehrenamt und Freiwilligenarbeitja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund eines sozialen unentgeltlichen Engagements.“A1-6.2, Seite 9
Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand)ja, bis zur Deckungssumme„Im Umfang dieses Vertrages werden wir uns nicht auf einen Ausschluss der Haftung im Fall leichter Fahrlässigkeit durch Gefälligkeit berufen, soweit Sie dies wünschen.“A1-6.16, Seite 12
Ansprüche mitversicherter Personen untereinanderja„bei Personenschäden auch für unmittelbare Ansprüche der versicherten Personen untereinander,“A1-2.1.9, Seite 7

Fremde Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäudenja, bis zur Deckungssumme„Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen in Gebäuden.“A1-6.12.1, Seite 11
Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel)ja, bis zur Deckungssumme„mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häusern anlässlich von Aufenthalten auf Reisen.“A1-6.12.2, Seite 11
Geliehene, gemietete, gepachtete Sachenja, bis zur Deckungssumme„Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden ausschließlich an fremden beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.“A1-6.13.1, Seite 11
Verlust privater Schlüsselja, bis zur Deckungssumme„Versichert sind Schäden aus dem Abhandenkommen von a) fremden, zu privaten Zwecken überlassenen Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage).“A1-6.14.1 a), Seite 11
Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagenja, bis zur Deckungssumme„b) beruflichen Schlüsseln (berufsbezogen überlassene Schlüssel jeglicher Art“A1-6.14.1 b), Seite 11
Allmählichkeits- und Abwasserschädenja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).“A1-6.11, Seite 11
Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzungja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.“A1-6.26.1, Seite 14
Be- und Entladeschädenja, bis 20.000 €„Schäden an diesen Kraftfahrzeugen oder Anhängern bleiben ausgeschlossen. Unsere Höchstersatzleistung ist im Rahmen der Versicherungssumme auf 20.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.“A1-6.20.2, Seite 12
Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegenja, bis 20.000 €„Die Versicherungssumme für diese Sach- und Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall 20.000 EUR.“A1-6.29, Seite 15

Freizeit, Fahrzeuge, Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge)ja„Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge, Golfwagen);“A1-6.20.1.1 b), Seite 12
Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen)ja„Ihre die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland, in außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira eintreten, soweit keine ausreichende Deckung aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.“A1-6.20.5.1, Seite 13
Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung)ja„d) eigene und fremde Segelboote mit einer Gesamt-Segelfläche bis 20 m2, auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren bis 15 PS/11,03 kW;“A1-6.22.1 d), Seite 13
Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor)ja„e) Fremde Wasserfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 80 PS/59 kW, die sich nicht im Eigentum von mitversicherten Personen befinden.“A1-6.22.1 e), Seite 13
Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera)ja„b) ferngelenkte Multicopter (sog. "Drohnen"), die rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor) angetrieben werden, mit einer Startmasse von nicht mehr als 5 kg;“A1-6.21.1 b), Seite 13
Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeugeja„Hierzu zählt auch die Nutzung von so genannten Pedelecs, die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.“A1-6.17.1 a), Seite 12
Zahme Haustiere und Kleintiereja„Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren (z. B. Katzen), gezähmten Kleintieren (z. B. Papageien, Hamster) und Bienen.“Übersicht und A1-6.19.1, Seite 3
Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter)ja„als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,“A1-6.19.3, Seite 12
Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagdja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.“A1-6.18, Seite 12

Wohnen und Eigentum

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhausja„a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen;“A1-6.6.1, Seite 10
Ferienwohnung und Zweitwohnungja„a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen;“A1-6.6.1 a), Seite 9
Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen)ja„dd) weiterer Eigentumswohnungen und Einliegerwohnungen bis zu einem Bruttojahresmietwert von insgesamt 30.000 EUR“A1-6.6.2 a) dd), Seite 10
Unbebaute Grundstückeja„e) eines oder mehrerer unbebauter Grundstücke bis zu einer Grundfläche von insgesamt maximal 20.000 Quadratmetern;“A1-6.6.1 e), Seite 10
Bauherrenrisiko (Bausumme)ja„aa) für die in A1-6.6.1 a) bis c) genannten Risiken ohne Begrenzung der Bausumme, bb) bei sonstigen Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 400.000 EUR je Bauvorhaben.“A1-6.6.3 b), Seite 10
Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück.“A1-6.8.1, Seite 11
Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen)ja, bis zur Deckungssumme„Für das von Ihnen selbst bewohnte bzw. mitbewohnte, über A1-6.6.1 b) mitversicherte Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhaus (wo Sie mit Ihrem Erstwohnsitz behördlich gemeldet sind) ist das Gewässerschadenrisiko für einen Heizöltank mitversichert.“A2-2, Seite 20
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetzja„die Sie betreffenden öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG“A2-3.1, Seite 20
Verkehrssicherungspflicht und Winterdienstja„aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).“A1-6.6.3 a), Seite 10

Eigener Schutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis)ja, bis zur Deckungssumme„Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Regelungen gemäß den Abschnitten A1 und A2 Ihrer Privathaftpflichtversicherung hätte.“A3-1.2, Seite 22
Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfallja, bis 150.000 €„Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000 EUR begrenzt.“A3-6, Seite 23
Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttatenja„mitversichert, die durch vorsätzliches Handeln des schädigenden Dritten entstanden sind. Hierfür besteht Versicherungsschutz im Umfang von A3-3.“A3-1.3, Seite 15
Neuwertentschädigung oder Zeitwertja, bis 5.000 €„für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), deren Neupreis nicht mehr als 5.000 EUR betrug, Schadenersatz zum Neuwert.“A1-6.30, Seite 15
Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze)ja„Wird der Umsatz in Höhe von 15.000 EUR überschritten, besteht auch für das Risiko aus dem Umsatz bis 15.000 EUR kein Versicherungsschutz.“A1-6.35.2 a), Seite 17
Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer)nicht geregelt„nach den Regelungen unter A4 besteht nur, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist.“A4, Seite 24

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitenja, bis 20.000 €„Verletzen Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig, verzichten wir bis zu einem Entschädigungsbetrag in Höhe von 20.000 EUR auf den Einwand der Leistungsfreiheit und auf eine Leistungskürzung.“B-4.1, Seite 34
Laufzeit und Kündigungja„Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen.“B-5.2.3, Seite 17
Beitragsanpassungsklauselja„Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung.“B-9.1, Seite 18
Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung "Premium-Schutz" (AVB PHV Premium-Schutz), mit Übersicht
[Seite 1] Die Barmenia-Privathaftpflicht- versicherung "Premium-Schutz" im Überblick… Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Privathaftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung. Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Privathaftpflichtversicherung verschaffen können, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen verbindli- chen Regelungen finden Sie ab Seite 5 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung "Premium-Schutz" (AVB PHV Premium-Schutz). In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können. Diese Leistung(en)… …ist (sind) versichert …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen (SB = Selbstbeteiligung) auf Seite unter A. Versicherungssummen ■ Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist _ _ Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme im Versicherungsschein für Personen-, Sach- und Vermögensschäden dokumentiert. ■ Vorsorgeversicherung für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken bis zur Versicherungssumme 18 A1-9 ■ Forderungsausfallschutz (ohne Mindestschadenhöhe) bis zur Versicherungssumme 22 A3-1 – inkl. "Opferschutz", wenn die schädigende Person identifiziert ist bis zur Versicherungssumme 22 A3-1.3.1 – inkl. "Opferschutz", wenn die schädigende Person unbekannt ist bis 50.000 EUR 22 A3-1.3.2 – inkl. Schadenersatzrechtsschutz bis 150.000 EUR 22 A3-6 B. Versicherte Person(en) Welche Personen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, richtet sich nach dem Tarif, den Sie mit uns vereinbart haben: ■ In der Single-Privathaftpflichtversicherung sind versichert: 8 A1-2.3 – Sie selbst als Versicherungsnehmer 7 A1-1 ■ In der Privathaftpflichtversicherung für eine Ehe-/Lebenspartnerschaft 7 A1-2.2 ohne Kinder sind versichert: – Sie selbst als Versicherungsnehmer 7 A1-1 – Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner 7 A1-2.2.1 – Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft) 7 A1-2.2.2 ■ In der Familien-Privathaftpflichtversicherung sind versichert: 7 A1-2.1 – Sie selbst als Versicherungsnehmer 7 A1-1 – Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner 7 A1-2.1.1 – Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft) 7 A1-2.1.4 – Ihre Familienangehörigen und die Ihres mitversicherten Ehe-/Lebens- 7 A1-2.1.2 partners (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Kinder, Eltern und Großeltern bleiben weiter versi- chert, wenn sie in eine Pflegeeinrichtung umziehen. – Unverheiratete minderjährige Kinder sind auch dann versichert, wenn sie 7 A1-2.1.3 nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. – Unverheiratete volljährige Kinder sind immer während einer Schul- und Be- 7 A1-2.1.3 rufsausbildung mitversichert (auch Zweitausbildung/-studium), auch wenn sie nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. – In Ihrem Haushalt lebende dauernd pflegebedürftige Personen 7 A1-2.1.5 (mindestens Pflegegrad 2) A 3789-02 01/2023 Seite 1 von 38 [Seite 2] Diese Leistung(en)… …ist (sind) versichert …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen (SB = Selbstbeteiligung) auf Seite unter – Vorübergehend in den Familienverbund eingegliederte unverheiratete Per- 7 A1-2.1.6 sonen (z. B. Au-Pair, Austauschschüler) und minderjährige Übernachtungs- gäste C. Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie und die mitversicherten Personen ■ Versichert sind – Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher Haft- 8 A1-3 pflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) – gegen Sie und die mitversicherten Personen 7 A1-1/ A1-2 als Privatpersonen – aus den Gefahren des täglichen Lebens. 7 A1-1 Nicht versichert sind die Gefahren eines Berufes, Dienstes, Amtes oder die eines Betriebes. Die Barmenia 8 A1-4 – prüft die Haftpflichtfrage, – wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und – entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche. ■ Unentgeltliche (nicht verantwortliche) ehrenamtliche Tätigkeit/Freiwilligenarbeit bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.2 auf Grund sozialen Engagements ■ Ansprüche gegen deliktsunfähige Personen bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.3 (diese Leistung ist in der Single-Privathaftpflichtversicherung nicht versichert) ■ Berufliche Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.4 ■ Teilnahme an Betriebspraktika/fachpraktischem Unterricht bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.5 inkl. Schäden an Lehrgeräten – die sich in der Schule, Universität, Fach-/Berufsakademie befinden bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.5 a) – die in Ihre Obhut gegeben werden bis 5.000 EUR 10 A1-6.5 b) ■ Haus- und Grundbesitz bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.6.1 (innerhalb Europas, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira) Versichert sind Sie als Eigentümer oder Mieter – einer oder mehrerer Wohnungen/Ferienwohnungen, – eines oder mehrerer Einfamilienhäuser inkl. Einliegerwohnung, – eines von Ihnen mitbewohnten Zweifamilienhauses inkl. Einliegerwohnung, – eines von Ihnen mitbewohnten Mehrfamilienhauses, – eines Ferien-/Wochenendhauses, das von Ihnen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, inkl. der zugehöri- gen Garagen/Stellplätze, Gärten und Flüssiggastanks. ■ Versichert sind Sie als Vermieter bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.6.2 – eines Einfamilienhauses, – eines Zweifamilienhauses, – von max. 2 Wohneinheiten in dem von Ihnen mitbewohnten Mehrfamilien- hauses, – weiterer Eigentumswohnungen und Einliegerwohnungen bis zum einem Bruttojahresmietwert von 30.000 EUR, – von einzeln vermieteten Wohnräumen, – eines Ferien-/Wochenendhauses oder einer Ferienwohnung, sofern diese ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden. – von Garagen und Stellplätzen, – einzelner Räume zu gewerblichen Zwecken, – von bis zu acht Betten an Urlauber, wenn kein Ausschank gemäß Gaststättengesetz erfolgt. ■ Mitversichert ist ein Kleingarten/Schrebergarten einschl. Laube/Gartenhaus. bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.6.1 ■ Mitversichert sind unbebaute Grundstücke bis zu einer Gesamt-Grundfläche von bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.6.1 20.000 m². ■ Bauherrenhaftpflicht bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.6.3 – für die mitversicherten Häuser und Wohnungen ohne Begrenzung der Bausumme – für sonstige Bauvorhaben bis max. 400.000 EUR Bausumme – Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe bis 100.000 EUR Bausumme Seite 2 von 38 [Seite 3] Diese Leistung(en)… …ist (sind) versichert …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen (SB = Selbstbeteiligung) auf Seite unter ■ Mitversichert ist ein Heizöltank – ohne Begrenzung des Fassungsvermögens – bis zur Versicherungssumme 20 A2-2 für das von Ihnen selbst bewohnte bzw. mitbewohnte Ein-, Zwei- oder Mehrfami- lienhaus (Erstwohnsitz). ■ Schäden durch Geothermieanlagen (einschließlich Anlagen, die durch bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.7 Bohrungen errichtet wurden/werden. ■ Schäden durch stationäre Photovoltaikanlagen inkl. Risiko der Einspeisung des bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.8 elektrischen Stroms ins öffentliche Stromnetz ■ Schäden durch Abwässer und aus dem Betrieb einer privat genutzten bis zur Versicherungssumme 11 A1-6.10 Abwassergrube oder Kleinkläranlage für häusliche Abwässer ■ Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Rauch, Ruß, Staub, Feuchtig- bis zur Versicherungssumme 11 A1-6.11 keit u. Ä. ■ Schäden an gemieteten/gepachteten Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und bis zur Versicherungssumme 11 A1-6.12.1 sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten/gepachteten Räumen in Gebäuden ■ Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen, bis zur Versicherungssumme 11 A1-6.12.2 Ferienwohnungen und -häusern ■ Schäden an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, bis zur Versicherungssumme 11 A1-6.13 geleast, gepachtet oder geliehen wurden (nicht aber z. B. an Kfz) ■ Abhandenkommen von fremden bis zur Versicherungssumme 11 A1-6.14 – privaten Schlüsseln/Codekarten/reinen Schlüssel-Transpondern – beruflichen/dienstlichen Schlüsseln/Codekarten/reinen Schlüssel-Transpondern ■ Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen bis zur Versicherungssumme 11 A1-6.15 ■ Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis zur Versicherungssumme 12 A1-6.16 ■ Sportausübung/Radfahren (inkl. Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h) bis zur Versicherungssumme 12 A1-6.17.1 a) ■ Mitversichert ist der Gebrauch von Kitesportgeräten (einschließlich Kitebuggys), bis zur Versicherungssumme 12/ A1-6.17.1 b) Strand-, Land- und Eisseglern. 12 ■ Tierhaltung bis zur Versicherungssumme 12 A1-6.19 Versichert ist das Halten und Hüten von zahmen Haustieren (z. B. Katzen), ge- zähmten Kleintieren (z. B. Papageien, Hamster) und Bienen. Für die Haltung von Hunden, Pferden etc. ist der Abschluss einer Tierhalter- Haftpflichtversicherung erforderlich. Versichert sind auch die erlaubte, artgerechte Haltung von legal erworbenen, le- bis zur Versicherungssumme 12 A1-6.19.2 gal ins Inland eingeführten wilden Tieren in Ihrer Wohnung sowie Aufwendungen zur Gefahrenabwehr (z. B. durch einen Polizei-/Feuerwehreinsatz) zum Einfan- gen entlaufener Tiere. Mitversichert ist (zu privaten Zwecken) bis zur Versicherungssumme 12 A1-6.19.3 – das Hüten fremder Hunde oder Pferde, – das Reiten fremder Pferde und – das Fahren fremder Fuhrwerke. ■ Mitversichert sind folgende nicht versicherungspflichtige Kfz und Kfz-Anhänger: bis zur Versicherungssumme 12 A1-6.20.1 – nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit; – Kfz mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge, Golfwagen); – selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstge- schwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte); – Kfz-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht- öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren. ■ Schäden beim Be- und Entladen eines Kfz sowie bei manuellen Reinigungs- und bis 20.000 EUR 12 A1-6.20.2 Pflegearbeiten ■ Schadenfreiheitsrabatt-Verlust der fremden Kfz-Haftpflicht- bzw. Vollkasko- Kfz-Mehrbeitrag durch die 12 A1-6.20.3 versicherung bei Schäden mit einem fremden geliehenen Kfz Rückstufung für die ersten fünf Jahre ■ Schäden am fremden Kfz durch Betankung mit falschem Kraftstoff bis 20.000 EUR 12 A1-6.20.4 ■ Zusatz-Haftpflichtversicherung für das Fahren fremder Kfz im europäischen bis zur Versicherungssumme 13 A1-6.20.5 Ausland ("Mallorca-Police") ■ Erlaubter Besitz und Gebrauch von bis zu drei bis zur Versicherungssumme 13 A1-6.21 – ferngelenkten Multicoptern (sog. "Drohnen"), die rein elektrisch angetrieben werden, mit einer Startmasse bis 5 kg; – sonstigen ferngelenkten, nicht zulassungspflichtigen Flugmodellen mit einer Startmasse bis 25 kg; – nicht versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen (auch mehr als 3 Modelle). Seite 3 von 38 [Seite 4] Diese Leistung(en)… …ist (sind) versichert …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen (SB = Selbstbeteiligung) auf Seite unter ■ Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen bis zur Versicherungssumme 13 A1-6.23 ■ Gebrauch von bis zur Versicherungssumme 13 A1-6.22 – eigenen und fremden Wasserfahrzeugen ohne Motor (auch Surfbretter) – fremden Segelbooten ohne Motor – eigenen und fremden Segelbooten (auch mit Hilfsmotor bis 15 PS) und einer Gesamt-Segelfläche bis 20 m² – fremden Wasserfahrzeugen mit einer Motorstärke bis 80 PS – fremden Wasserfahrzeugen ohne Begrenzung der Motorstärke nur bei ge- legentlicher Nutzung, wenn dafür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist ■ Schäden im Ausland, die bei einem vorübergehenden oder zeitlich bis zur Versicherungssumme 13 A1-6.24 unbegrenzten Auslandsaufenthalt eintreten. ■ Hinterlegung einer behördlich angeordneten Kaution bei einem Schaden bis 250.000 EUR 13 A1-6.24.2 im Ausland ■ Vermögensschäden bis zur Versicherungssumme 13 A1-6.25 ■ Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung bis zur Versicherungssumme 14 A1-6.26 ■ Ansprüche aus Benachteiligungen bis zur Versicherungssumme 14 A1-6.27 (z. B. Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) ■ Ansprüche aus Persönlichkeitsrechts- und Namensrechtsverletzungen bis zur Versicherungssumme 15 A1-6.28 ■ Ansprüche von Arbeitgebern, Dienstherren und Arbeitskollegen wegen Sach- bis 20.000 EUR 15 A1-6.29 schäden auf Grund betrieblich/arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten ■ Neuwerterstattung von Sachen, die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 12 Mo- bis 5.000 EUR 15 A1-6.30 nate waren (gilt nicht für Brillen, Computer jeder Art, Telefone, Fotoapparate u. Ä.) Neupreis ■ Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monate 15 A1-6.31 ■ Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus bestimmten selbstständigen/ bis 15.000 EUR 17 A1-6.35 freiberuflichen Tätigkeiten jährliche Umsatzsumme D. Wichtige Obliegenheiten ■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn 33 B-3.1.1 noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden. ■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei- 33 B-3.1.2 tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. ■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich die Einleitung eines Schiedsgerichtsver- 33 B-3.1.3 fahrens und ermöglichen Sie der Barmenia die Mitwirkung an diesem Verfahren. ■ Geben Sie der Barmenia ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte 33 B-3.2 und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung. ■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens. 34 B-3.3 ■ Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des 34 B-3.4.1 Verfahrens der Barmenia zu überlassen. ■ Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungs- 34 B-3.4.2 behörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderli- chen Rechtsbehelfe ein. ■ Keine Leistungseinschränkung bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit bis zu einem Entschädigungsbetrag von 20.000 EUR 34 B-4.1 E. Weitere Besonderheiten ■ Barmenia-Leistungs-Garantie 15 A1-6.32 Ist ein Haftpflichtschaden über diese Bedingungen nicht versichert, wird die Barmenia trotzdem leisten, wenn irgendein anderer Privathaftpflichtversicherer in Deutschland den Schaden ersetzen würde. Die wenigen Einschränkungen finden Sie unter A1-6.32. ■ Barmenia-Nicht-Schlechterstellungs-Garantie 16 A1-6.33 beim Wechsel der Privathaftpflichtversicherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG ■ Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung bis zu 15 Monate 16 A1-6.34 Sie gilt für den Fall, dass noch eine gekündigte/auslaufende Vorversicherung besteht und Sie diese Privathaftpflichtversicherung mit einem Beginn in der Zukunft abgeschlossen haben. ■ Innovationsklausel: Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden 36 B-16 automatisch Vertragsbestandteil. Seite 4 von 38 [Seite 5] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflicht- versicherung "Premium-Schutz" (AVB PHV Premium-Schutz) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.01.2023 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der Bedingungen hier sind die Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung "Premium- Teil A Schutz". Diese sind für den Fall formuliert, dass Sie enthält Regelungen zur als Leser dieser Bedingungen die Privathaftpflicht- Privathaftpflichtversicherung. versicherung "Premium-Schutz" bei uns abgeschlos- sen haben und somit auch Versicherungsnehmer ■ Abschnitt A1 des Vertrages und unser Vertragspartner sind. gilt für die allgemeinen und besonderen privaten Risiken (Privathaftpflichtrisiken). Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi- cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese ■ Abschnitt A2 Bedingungen den Inhalt Ihrer Privathaftpflichtversi- gilt für Gewässerschäden und Schäden cherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. gemäß Umweltschadensgesetz (besondere Umweltrisiken). Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig ■ Abschnitt A3 auf. So können Sie auch später, besonders im gilt für Forderungsausfallrisiken. Schadensfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. ■ Abschnitt A4 Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen gilt für die Risiken von Beamten und Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch kei- Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ne Schadenersatzansprüche gestellt worden sind. (Diensthaftpflichtrisiken) Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Diese Diensthaftpflichtrisiken sind nur ver- sichert, soweit dies besonders vereinbart Ihre Barmenia und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist. Teil B Wer ist wer? enthält Regelungen über allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, wie z. B. – Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit – zu Ihren Obliegenheiten, unser Vertragspartner und auch versicherte – zum Beginn des Versicherungsschutzes und Person in dieser Privathaftpflichtversicherung. zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den und Beitragsangleichung, Versicherungsbedingungen alle Regelungen – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/ auf Sie bezogen. Kündigung, Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen – zu weiteren Bestimmungen. gelten aber auch für die mitversicherten Personen (siehe unter A1-2.4.1 auf Seite 8). Welche Personen zusätzlich über diesen Ver- trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser Bedingungen dargestellt. – Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser Privathaftpflichtversicherung. Wir bieten die in diesen Bedingungen beschriebenen Leistun- gen. In den folgenden Texten ist die Barmenia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet. Was bedeutet "Textform" "Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu- kommen lassen können. A 3789-02 01/2023 Seite 5 von 38 [Seite 6] Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Teil A – Privathaftpflichtversicherung A1-6.29 Ansprüche von Arbeitgebern, Der Versicherungsbeitrag Dienstherren und Arbeits- Teil A – Abschnitt A1: kollegen .................................... 15 B-6 Was müssen Sie bei der Beitrags- Privathaftpflichtrisiko A1-6.30 Neuwerterstattung .................... 15 zahlung beachten? A1-6.31 Beitragsbefreiung bei Was geschieht, wenn Sie einen A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten Arbeitslosigkeit ......................... 15 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?...............34 (versichertes Risiko) .................................. 7 A1-6.32 Barmenia-Leistungs-Garantie .. 15 B-6.1 Beitragszahlung/ A1-2 Regelungen zu mitversicherten A1-6.33 Nicht-Schlechterstellungs- Versicherungsperiode/ Personen und zum Verhältnis zwischen Garantie beim Wechsel der Versicherungsteuer ...................34 Ihnen und den mitversicherten Personen .. 7 Privathaftpflichtversicherung B-6.2 Zahlung und Folgen A1-2.1 Privathaftpflichtversicherung zur Barmenia Allgemeine verspäteter Zahlung/ für eine Familie .......................... 7 Versicherungs-AG .................... 16 Erster oder einmaliger A1-2.2 Privathaftpflichtversicherung A1-6.34 Barmenia-Konditions- Beitrag .......................................34 für eine Ehe-/Lebenspartner- Differenz-Versicherung ............ 16 B-6.3 Zahlung und Folgen schaft ohne Kinder .................... 7 A1-6.35 Mitversicherung der gesetz- verspäteter Zahlung/ A1-2.3 Privathaftpflichtversicherung lichen Haftpflicht aus selbst- Folgebeitrag ..............................35 für einen Single .......................... 8 ständigen/freiberuflichen B-6.4 Beitragszahlung per A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 8 Tätigkeiten ............................... 17 SEPA-Lastschriftmandat, A1-4 Leistungen der Versicherung und A1-7 Allgemeine Ausschlüsse .......................... 17 PayPal oder mit Kreditkarte Vollmacht der Barmenia............................. 8 A1-8 Veränderungen des versicherten als Geschäftsgrundlage/ A1-5 Begrenzung der Leistungen Risikos (Erhöhungen und Kündigungsrecht bei Widerruf ..35 (Versicherungssumme, Jahreshöchst- Erweiterungen)......................................... 18 B-7 Beitrag bei vorzeitiger ersatzleistung, Serienschaden, A1-9 Neu hinzukommende Risiken Vertragsbeendigung..................................35 Selbstbeteiligung) ...................................... 9 (Vorsorgeversicherung) ........................... 18 B-8 Veränderungen des versicherten A1-6 Besondere Regelungen für einzelne A1-10 Fortsetzung der Privathaftpflicht- Risikos und Auswirkung auf den private Risiken (Versicherungsschutz, versicherung nach Ihrem Tod ................. 19 Beitrag (Beitragsregulierung)....................35 Risikobegrenzungen und besondere B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs- Ausschlüsse) .............................................. 9 recht nach Beitragsangleichung ...............35 A1-6.1 Familie und Haushalt ................. 9 Teil A – Abschnitt A2: A1-6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit, Besondere Umweltrisiken Freiwilligentätigkeit ..................... 9 Weitere Bestimmungen A1-6.3 Ansprüche gegen delikt- A2-1 Gewässerschäden ................................... 20 unfähige minderjährige und A2-2 Gewässerschaden-Haftpflichtversi- B-10 Wann darf ein Freistellungsanspruch erwachsene Personen .............. 9 cherung – Anlagenrisiko Heizöltank ........ 20 abgetreten werden? ..................................36 A1-6.4 Tagesmutter/Tagesvater ............ 9 A2-3 Sanierung von Umweltschäden B-11 Mehrfachversicherung ..............................36 A1-6.5 Teilnahme an Betriebspraktika/ gemäß Umweltschadensgesetz .............. 20 B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu fachpraktischem Unterricht ...... 10 beachten? A1-6.6 Haus- und Grundbesitz ............ 10 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? .....36 A1-6.7 Schäden durch Geothermie- Teil A – Abschnitt A3: B-13 Bedingungsänderung................................36 Anlagen .................................... 10 Forderungsausfallrisiken und zugehöriger B-14 Wann verjähren die Ansprüche A1-6.8 Schäden durch stationäre Spezial-Schadenersatzrechtsschutz .................... 22 aus diesem Vertrag? .................................36 Photovoltaikanlagen ................. 10 B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung A1-6.9 Allgemeines Umweltrisiko ........ 11 bei gedehnten Versicherungsfällen A1-6.10 Abwässer.................................. 11 Teil A – Abschnitt A4 im Zusammenhang mit einem A1-6.11 Allmählichkeitsschäden ............ 11 Leistungsbaustein "Mitversicherung von Wechsel des Versicherers ........................36 A1-6.12 Schäden an gemieteten und Diensthaftpflichtrisiken für Beamte und B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen.......36 gepachteten Sachen (Miet-/ Beschäftigte des öffentlichen Dienstes " .............. 24 B-17 Leistungsgarantie gegenüber Pachtsachschäden).................. 11 GDV-Musterbedingungen .........................36 A1-6.13 Schäden an sonstigen B-18 Garantie über die Erfüllung der vom gemieteten, geleasten, Teil B – Allgemeiner Teil Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp- gepachteten, geliehenen fohlenen Mindestleistungsstandards ........37 beweglichen Sachen ................ 11 Ihre Obliegenheiten B-19 Welches Gericht ist zuständig? ................37 A1-6.14 Abhandenkommen von B-20 Schiedsgerichtsvereinbarungen ...............37 fremden Schlüsseln .................. 11 B-1 Was bedeutet die vorvertragliche B-21 Welches Recht findet Anwendung?..........37 A1-6.15 Abhandenkommen von Anzeigepflicht und welche Folgen B-22 Versicherungsjahr .....................................37 sonstigen fremden hat ihre Verletzung? ................................. 33 B-23 Sanktions-/Embargoklausel ......................37 beweglichen Sachen ................ 11 B-2 Welche Obliegenheiten sind vor B-24 Wenn Sie mit uns einmal nicht A1-6.16 Gefälligkeitshandlungen ........... 12 Eintritt des Versicherungsfalls zufrieden sind............................................37 A1-6.17 Sportausübung/Radfahren ....... 12 zu beachten?............................................ 33 A1-6.18 Waffen und Munition ................ 12 B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und . A1-6.19 Tiere ......................................... 12 nach Eintritt des Versicherungsfalls A1-6.20 Kraftfahrzeug-Risiken............... 12 zu beachten.............................................. 33 A1-6.21 Gebrauch von Luftfahrzeugen.. 13 B-4 Welche Rechtsfolgen hat die A1-6.22 Gebrauch von Verletzung von Obliegenheiten ............... 34 Wasserfahrzeugen ................... 13 A1-6.23 Gebrauch von Modell- fahrzeugen ............................... 13 Beginn des Versicherungsschutzes/ A1-6.24 Schäden im Ausland ................ 13 Dauer und Ende des Vertrages/ A1-6.25 Vermögensschäden ................. 13 A1-6.26 Übertragung elektronischer B-5 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Daten ........................................ 14 Wann beginnt und wann endet der A1-6.27 Ansprüche aus Vertrag? ................................................... 34 Benachteiligungen .................... 14 A1-6.28 Persönlichkeitsrechts- und Namensrechtsverletzungen ..... 15 Inhaltsübersicht Seite 6 von 38 [Seite 7] Teil A – Privathaftpflichtversicherung zungen – die Kinder Ihres Ehepartners/einge- A1-2.1.8 Notfallhelfer tragenen Lebenspartners; Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Perso- Teil A – Abschnitt A1 b) der volljährigen, unverheirateten und nicht in ei- nen, die Ihnen und den mitversicherten Personen in ner eingetragenen Lebenspartnerschaft leben- einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt Privathaftpflichtrisiko den Kindern während vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situa- – ihrer Schul- und Berufsausbildung, tion befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten – der Ableistung des Grundwehrdienstes, ei- Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht. (versichertes Risiko) nes freiwilligen Wehrdienstes, eines inter- Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer nationalen oder nationalen Jugendfreiwilli- durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Versichert ist im Umfang der nachfolgenden gendienstes (Freiwilliges Soziales oder Personen entstanden sind. Bestimmungen der Teile A und B Ihre gesetzliche Ökologisches Jahr) oder des Bundes- Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens freiwilligendienstes. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- als Privatperson. schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Nach Abschluss Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus – der Schul- oder Berufsausbildung, Sozialgesetzbuch VII handelt. den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes – des Grundwehrdienstes, freiwilligen Wehr- oder Amtes – mit Ausnahme der Regelungen unter dienstes, internationalen oder nationalen A1-2.1.9 Gegenseitige Haftpflichtansprüche A1-6.4, A1-6.6.2, A1-6.8, A1-6.14.1 b), A1-6.29, Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Mitversichert sind – abweichend von A1-7.3 und A1-6.35 und, sofern vereinbart, A4. Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des A1-7.4 – gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Bundesfreiwilligendienstes Schäden, die sich versicherte Personen unterein- A1-2 Regelungen zu mitversicherten Perso- bleibt der Versicherungsschutz bestehen bis zur ander zufügen, nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, längstens – für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden und den mitversicherten Personen jedoch für ein Jahr, auch wenn sie nicht mit (z. B. gesetzliche Regressansprüche von Sozi- Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. alversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, pri- Welche Personen - zusätzlich zu Ihnen - über die Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Kin- vaten Krankenversicherungsträgern, öffentli- Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, rich- der Ihres nicht eingetragenen Lebenspartners unter chen und privaten Arbeitgebern wegen Perso- tet sich nach dem Tarif, den Sie mit uns vereinbart den Voraussetzungen von A1-2.1.4. nenschäden), haben und der im Versicherungsschein dokumentiert – bei Personenschäden auch für unmittelbare ist. A1-2.1.4 Lebenspartner und dessen Kinder Ansprüche der versicherten Personen unter- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit einander, Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners – bei sonstigen Schäden, sofern Sie oder die A1-2.1 Privathaftpflichtversicherung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und nach A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherten für eine Familie dessen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.2 Familienangehörigen von den nach A1-2.1.5 bis In der Familien-Privathaftpflichtversicherung und A1-2.1.3: A1-2.1.8 mitversicherten Personen in Anspruch sind - zusätzlich zu Ihnen - folgende Personen – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen je- genommen werden. mitversichert: weils unverheiratet sein. – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei- A1-2.1.10 Nachversicherungsschutz A1-2.1.1 Ehepartner/eingetragener chen Anschrift behördlich gemeldet sein wie Sie Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversiche- Lebenspartner oder Sie benennen uns Ihren mitzuversichern- rung einer bisher versicherten Person nach A1-2.1.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe- den Partner und wir bestätigen Ihnen dessen bis A1-2.1.5 (z. B. weil die Ehe rechtskräftig ge- gatten und des eingetragenen Lebenspartners; Mitversicherung in Textform. schieden wurde), so besteht Nachversicherungs- (Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in – Die Mitversicherung für Ihren Partner und des- schutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne sen Kinder, die nicht auch Ihre Kinder sind, mindestens aber für ein Jahr, wenn für die bisher des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver- endet mit der Aufhebung der häuslichen Ge- mitversicherte Person bis zum vorgenannten Zeit- gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer meinschaft zwischen Ihnen und Ihrem Partner. punkt bei der Barmenia Allgemeine Versiche- Staaten lebt.) – Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden rungs-AG ein neuer Haftpflichtversicherungsvertrag Partner und dessen Kinder A1-10 sinngemäß. zu Stande gekommen ist. A1-2.1.2 Familienangehörige, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben A1-2.1.5 Pflegebedürftige Personen Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Ihren Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem A1-2.2 Privathaftpflichtversicherung Familienangehörigen und von den Familienangehö- Haushalt lebenden, dauernd pflegebedürftigen Per- für eine Ehe-/Lebenspartnerschaft rigen Ihres mitversicherten Ehe- oder Lebenspart- sonen (mindestens Pflegegrad 2); ohne Kinder ners gemäß A1-2.1.1 oder A1-2.1.4, die mit Ihnen in In der Privathaftpflichtversicherung für eine häuslicher Gemeinschaft leben und unter der glei- A1-2.1.6 Vorübergehend in die Familie "Ehe-/Lebenspartnerschaft ohne Kinder" chen Anschrift behördlich gemeldet sind wie Sie. eingegliederte Personen sind - zusätzlich zu Ihnen - folgende Personen Als Familienangehörige gelten Verwandte in gerader Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht mitversichert: Linie und Seitenlinie sowie Verschwägerte (Eltern a) der vorübergehend in den Familienverbund ein- und Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- gegliederten unverheirateten Personen (z. B. A1-2.2.1 Ehepartner/eingetragener der/-eltern), (Halb-)Geschwister, Neffen und Nichten, Aupair, Austauschschüler) während der Dauer Lebenspartner Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins). der Eingliederung (mindestens drei Übernach- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe- Enkelkinder sind nach den gleichen Regelungen tungen in Ihrem Haushalt) sowie gatten und des eingetragenen Lebenspartners; mitversichert, die für die Mitversicherung Ihrer Kinder b) Ihrer minderjährigen Übernachtungsgäste wäh- (Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in gelten (siehe A1-2.1.3). rend deren Aufenthaltsdauer in Ihrem Haushalt, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne Kinder, Eltern und Großeltern bleiben weiter versi- soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver- chert, wenn diese in eine Pflegeeinrichtung um- besteht. gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer ziehen. Staaten lebt.) A1-2.1.7 In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen A1-2.1.3 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepartners/ Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem A1-2.2.2 Lebenspartner eingetragenen Lebenspartners außerhalb Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres mit der häuslichen Gemeinschaft aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners Für Kinder, die nicht mit Ihnen in häuslicher Ge- die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh- einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: meinschaft leben, gilt Folgendes: nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu- – Sie und Ihr mitversicherter Partner müssen je- dienst versehen. weils unverheiratet sein. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- – Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei- a) Ihrer minderjährigen, unverheirateten und nicht schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und chen Anschrift behördlich gemeldet sein wie Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le- Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem oder Sie benennen uns Ihren mitzuversichern- benden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pfle- Sozialgesetzbuch VII handelt. den Partner und wir bestätigen Ihnen dessen gekinder) und – unter den gleichen Vorausset- Mitversicherung in Textform. Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 7 von 38 [Seite 8] – Die Mitversicherung für Ihren Partner endet mit nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu- Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft dienst versehen. die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden zwischen Ihnen und Ihrem Partner. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die – Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht Partner A1-10 sinngemäß. Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem an. Sozialgesetzbuch VII handelt. A1-2.2.3 In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für An- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem A1-2.3.2 Notfallhelfer sprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprü- Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Perso- che handelt, aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, nen, die Ihnen und den mitversicherten Personen in a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh- einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu- vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situa- Schadenersatz statt der Leistung; dienst versehen. tion befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht. Nacherfüllung durchführen zu können; schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags- Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des Sozialgesetzbuch VII handelt. Personen entstanden sind. mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- A1-2.2.4 Notfallhelfer Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Perso- schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver- nen, die Ihnen und den mitversicherten Personen in Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem zögerung der Leistung; einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt Sozialgesetzbuch VII handelt. f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre- vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situa- tender Ersatzleistungen. tion befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr A1-2.3.3 Gegenseitige Haftpflichtansprüche Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht. Mitversichert sind – abweichend von A1-7.3 – ge- A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An- Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer setzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden, die sich sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten versicherte Personen untereinander zufügen, Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer Personen entstanden sind. – für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. (z. B. gesetzliche Regressansprüche von Sozi- Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- alversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, pri- A1-4 Leistungen der Versicherung und schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und vaten Krankenversicherungsträgern, öffentli- Vollmacht der Barmenia Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem chen und privaten Arbeitgebern wegen Perso- Sozialgesetzbuch VII handelt. nenschäden), A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst – bei Personenschäden auch für unmittelbare a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, A1-2.2.5 Gegenseitige Haftpflichtansprüche Ansprüche der versicherten Personen unter- b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz- Mitversichert sind – abweichend von A1-7.3 und einander, ansprüche und A1-7.4 – gesetzliche Haftpflichtansprüche aus – bei sonstigen Schäden, sofern Sie von der nach c) Ihre Freistellung von berechtigten Schaden- Schäden, die sich versicherte Personen unterein- A1-2.3.1 oder A1-2.3.2 mitversicherten Person ersatzverpflichtungen. ander zufügen, in Anspruch genommen werden. – für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, (z. B. gesetzliche Regressansprüche von Sozi- wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur- alversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, pri- A1-2.4 Gemeinsame Regelungen für die unter teils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschä- vaten Krankenversicherungsträgern, öffentli- A1-2.1 bis A1-2.3 beschriebenen Privat- digung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden chen und privaten Arbeitgebern wegen Perso- haftpflichtversicherungen sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen nenschäden), A1-2.4.1 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun- ohne unsere Zustimmung abgegeben oder ge- – bei Personenschäden auch für unmittelbare gen sind auf die mitversicherten Personen entspre- schlossen worden sind, binden uns nur, soweit der Ansprüche der versicherten Personen unter- chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim- Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich einander, mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), bestanden hätte. – bei sonstigen Schäden, sofern Sie oder die wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender nach A1-2.2.1 oder A1-2.2.2 mitversicherten Person entsteht. Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb Familienangehörigen von den nach A1-2.2.3 von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu- und A1-2.2.4 mitversicherten Personen in An- A1-2.4.2 Unabhängig davon, ob die stellen. spruch genommen werden. Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Aus- schlüsse bei Ihnen oder einer mitversicherten Per- A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- A1-2.2.6 Nachversicherungsschutz son vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz so- wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden- Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversiche- wohl für Sie als auch für die mitversicherten ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- rung einer bisher versicherten Person nach A1-2.2.1 Personen. rungen in Ihrem Namen abzugeben. oder A1-2.2.2 (z. B. weil die Ehe rechtskräftig ge- Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem schieden wurde), so besteht Nachversicherungs- A1-2.4.3 Die Rechte aus diesem Versicherungs- Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen schutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin, vertrag dürfen nur Sie ausüben. Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. mindestens aber für ein Jahr, wenn für die bisher Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten mitversicherte Person bis zum vorgenannten Zeit- Sie als auch die mitversicherten Personen verant- in Ihrem Namen. punkt bei der Barmenia Allgemeine Versiche- wortlich. rungs-AG ein neuer Haftpflichtversicherungsvertrag A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines zu Stande gekommen ist. A1-3 Versicherungsschutz, Schadenereignisses, das einen unter den Versiche- Versicherungsfall rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für A1-2.3 Privathaftpflichtversicherung A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen für einen Single dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns In der Single-Privathaftpflichtversicherung Versicherung eingetretenen Schadenereignisses besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- sind - zusätzlich zu Ihnen - folgende Personen (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- digers. mitversichert: oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, auf Grund A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- A1-2.3.1 In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen gesetzlicher son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Haftpflichtbestimmungen zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus- Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten privatrechtlichen Inhalts übung dieses Rechts bevollmächtigt. aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh- genommen werden. Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 8 von 38 [Seite 9] A1-5 Begrenzung der Leistungen werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen ses abhandenkamen, und aus Vermögensschäden (Versicherungssumme, Jahres- Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. im Umfang von A1-6.25. höchstersatzleistung, Serienschaden, Selbstbeteiligung) A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei- Diese Leistung wird ausschließlich in Ihrem Interes- nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Be- se gewährt. Der Geschädigte kann aus diesem Ver- A1-5.1 Versicherungssummen friedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten schei- trag keine Rechte herleiten. Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi- tert, haben wir für den von der Weigerung an entste- cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungs- henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, A1-6.3.4 Der Verzicht auf den Einwand der Delikt- summen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. unfähigkeit gilt nicht, der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi- a) wenn und soweit der Geschädigte in der Lage gungspflichtige Personen erstreckt. A1-6 Besondere Regelungen für einzelne ist, Ersatz seines Schadens von einem anderen private Risiken (Versicherungsschutz, Schadenversicherer oder von einem Sozialver- A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung Risikobegrenzungen und besondere sicherungsträger zu erlangen; Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: Ausschlüsse) Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Ver- Sonderregelung für folgenden Ausnahmefall: sicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne Auch wenn der Geschädigte im Fall der Be- Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen private und teilweise berufliche Risiken, deren Risi- schädigung seines Kfz Ersatz seines Schadens begrenzt. kobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden aus einer Kfz-Vollkasko- oder Teilkaskoversi- besonderen Ausschlüsse. cherung erhalten kann, werden wir uns nicht auf A1-5.3 Serienschaden eine Deliktunfähigkeit berufen. Allerdings leisten Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent- wir ausschließlich für den entstehenden Ver- eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi- hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken mögensschaden cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung aa) durch Zahlung der Selbstbeteiligung, die ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung für die Regulierung des Schadens durch wenn diese oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse). die für das Kfz bestehende Vollkasko-/ a) auf derselben Ursache, Teilkaskoversicherung vereinbart ist und b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- A1-6.1 Familie und Haushalt bb) wegen einer Rückstufung in eine geringere dere sachlichem und zeitlichem Zusammen- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht Schadenfreiheitsklasse (= Verringerung hang oder a) als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus des Schadenfreiheitsrabattes) der Kfz-Voll- c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen der Aufsichtspflicht über Minderjährige); kaskoversicherung des beschädigten Mängeln b) als Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen Fahrzeugs. beruhen. Personen. Unsere Höchstersatzleistung ist im Rah- men der Versicherungssumme auf den A1-5.4 Selbstbeteiligung A1-6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit, Mehrbeitrag begrenzt, der sich auf Grund Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi- Freiwilligentätigkeit der Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung in cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den den ersten fünf Jahren ergibt. Maßgeblich einem im Versicherungsschein und seinen Nach- Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtli- sind die für das Fahrzeug geltenden Versi- trägen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch chen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit auf Grund ei- cherungsbedingungen zur Kfz-Vollkasko- wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- nes sozialen unentgeltlichen Engagements. versicherung. nem Versicherungsfall die Versicherungssumme Hierunter fällt z. B. die Mitarbeit Mehr als die vom Kfz-Vollkasko-/Teilkasko- übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag a) in der Kranken- und Altenpflege; der Behin- versicherer erbrachte Entschädigungsleistung der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. derten-, Kirchen- und Jugendarbeit; wird jedoch nicht ersetzt. A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. b) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Inte- Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal- Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- ressenverbänden, bei der Freizeitgestaltung in Versicherungssumme je Versicherungsfall so- ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfad- wie auf die Jahreshöchstersatzleistung. teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter findern oder gleichartig organisierten Gruppen. Schadenersatzansprüche verpflichtet. b) wenn der Geschädigte selbst aufsichtspflichtig Wenn Sie mit uns die Privathaftpflichtversicherung war oder von einem nicht versicherten Auf- A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden für einen Single (siehe A1-2.3) vereinbart haben, ist sichtspflichtigen Schadenersatz verlangen nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. die folgende Leistungszusage unter A1-6.3.1 "An- kann. sprüche gegen deliktunfähige minderjährige und er- A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflicht- wachsene Personen" nicht versichert. In diesem Fall A1-6.4 Tagesmutter/Tagesvater ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi- besteht ausschließlich Versicherungsschutz nach Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der cherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im A1-6.3.2 für Sie selbst: Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater oder Babysit- Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamt- ter, insbesondere der sich daraus ergebenden Auf- höhe dieser Ansprüche. A1-6.3 Ansprüche gegen deliktunfähige min- sichtspflicht über fremde Kinder. derjährige und erwachsene Personen Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten- A1-1 – auch, wenn diese Tätigkeit beruflich zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert A1-6.3.1 Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfä- ausgeübt wird. der Rente die Versicherungssumme oder den nach higkeit von mitversicherten Personen berufen, wenn Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Ver- Sie es wünschen. Nicht versichert sicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der – ist die Ausübung der Tätigkeit für Betriebe und Versicherungssumme, so wird die zu leistende Ren- A1-6.3.2 Dies gilt auch für Sie selbst ausschließlich Institutionen, wie z. B. Kindergärten, Kinder- te nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. für den Fall, dass Sie nach § 827 Satz 1 BGB "im tagesstätten oder Kinderhorte. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie – sind – abweichend von A1-6.15 – Haftpflicht- uns erstattet. Willensbestimmung ausschließenden Zustand ansprüche aus dem Abhandenkommen von Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent- krankhafter Störung der Geistestätigkeit" einem an- Sachen und dem Verlust von Geld der zu be- sprechende Vorschrift der Verordnung über den deren Schaden zufügen. treuenden Kinder. Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversiche- rung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt A1-6.3.3 Eine Leistung erfolgt – in teilweiser Abwei- Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haft- des Versicherungsfalls. chung von A1-3.1 und A1-4.1 – auch ohne Vorliegen pflicht der fremden Kinder während der Obhut. einer gesetzlichen Haftung. Ein Mitverschulden des Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich Geschädigten wird bei der Leistung berücksichtigt. Versichert sind auch – in teilweiser Abänderung von an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, A1-7.3 und A1-7.4 – Haftpflichtansprüche wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs- Entschädigt werden Schadenersatzansprüche aus a) der Tageskinder untereinander, sofern es sich summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen Personenschäden, aus Schäden an Sachen Dritter, nicht um Geschwister handelt, verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, die durch das Schadenereignis zerstört oder be- schädigt wurden oder infolge des Schadenereignis- Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 9 von 38 [Seite 10] b) der Tageskinder gegenüber den durch diesen – Der Anteil der Fläche der beruflich/gewerblich Übersteigt der Voranschlag diese Beträge, so Vertrag versicherten Personen wegen Perso- genutzten Räume beträgt nicht mehr als 50 % ist für den jeweils übersteigenden Betrag noch nenschäden. Erlangt das Kind Versicherungs- von der Gesamtfläche der Wohnräume ein- ein Beitrag zu zahlen, der sich aus dem dann schutz aus einem anderen Haftpflichtversiche- schließlich der gewerblich/beruflich genutzten gültigen Tarif für die selbstständige Bauherren- rungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz Räume. Haftpflichtversicherung ergibt. aus diesem Vertrag. d) eines Kleingartens/Schrebergartens einschließ- Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht we- A1-6.5 Teilnahme an Betriebspraktika/ lich Laube/Gartenhaus; gen Schäden durch Senkungen eines Grund- fachpraktischem Unterricht e) eines oder mehrerer unbebauter Grundstücke stücks und Erdrutschungen. Der Ausschluss Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der bis zu einer Grundfläche von insgesamt maxi- A1-7.12 a) gilt hier nicht. Teilnahme als Schüler oder Student an Betriebs- mal 20.000 Quadratmetern; Unsere Höchstersatzleistung für solche Schä- praktika oder am fachpraktischen Unterricht auf dem Wird diese Gesamtfläche von 20.000 Quadrat- den ist im Rahmen der Versicherungssumme Gelände einer Schule, einer Universität, einer Fach- metern überschritten, entfällt die Mitversiche- auf 400.000 EUR je Versicherungsfall und Ver- oder Berufsakademie im Sinne des jeweiligen Lan- rung von unbebauten Grundstücken insgesamt. sicherungsjahr begrenzt. Es erfolgt eine An- desgesetzes. Es gelten dann die Regelungen über die Vor- rechnung auf die Pauschal-Versicherungs- Dabei ist eingeschlossen die gesetzliche Haftpflicht sorgeversicherung (siehe A1-9). summe je Versicherungsfall sowie auf die Jah- wegen Schäden an Lehrgeräten (auch Maschinen) reshöchstersatzleistung. a) die sich in der Schule, der Universität, der A1-6.6.2 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Fach- oder Berufsakademie befinden, aus der Vermietung – soweit innerhalb Europas, Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich b) die in Ihre Obhut gegeben wurden. auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf daraus ergebenden Vermögensschäden Die Versicherungssumme für Schäden an die- Madeira gelegen – – am Baugrundstück selbst und sen in Ihre Obhut gegebenen Sachen beträgt je a) aa) eines Einfamilienhauses bzw. – an Gebäuden oder Anlagen auf dem Versicherungsfall 5.000 EUR. Die Höchst- einer Doppelhaushälfte, Baugrundstück. ersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines bb) eines Zweifamilienhauses, Versicherungsjahres beträgt 10.000 EUR. Es cc) von höchstens zwei Wohneinheiten in dem c) als Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal- von Ihnen mitbewohnten Mehrfamilienhaus wie z. B. Spielplätze, gemeinschaftliche Zugän- Versicherungssumme je Versicherungsfall so- (siehe A1-6.6.1 b) cc)), ge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Gara- wie auf die Jahreshöchstersatzleistung. dd) weiterer Eigentumswohnungen und Einlie- genhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, gerwohnungen bis zu einem Bruttojahres- Wäschetrockenplätze und dergleichen; Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, mietwert von insgesamt 30.000 EUR (wird Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Verschleiß und wegen des Abhandenkommens von dieser Wert überschritten, entfällt die Mit- Miteigentümer. Sachen sowie wegen Schäden an Lehrbüchern, die versicherung und es gelten die Regelun- d) aus dem Besitz und Eigentum einer Solar- für einen längeren Zeitraum als drei Monate über- gen über die Vorsorgeversicherung thermie oder einer sonstigen Wärmepumpen- nommen worden sind. – siehe A1-9), anlage (zur Mitversicherung von Schäden aus ee) von einzeln vermieteten Wohnräumen, Geothermieanlagen siehe A1-6.7); A1-6.6 Haus- und Grundbesitz ff) eines Ferien-/Wochenendhauses oder e) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, A1-6.6.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht einer Ferienwohnung, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel als Inhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter) – soweit sofern diese ausschließlich zu Wohnzwecken bestand; innerhalb Europas, auf den Kanarischen Inseln, den verwendet werden; f) der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in Azoren oder auf Madeira gelegen – b) aus der Vermietung dieser Eigenschaft. a) einer oder mehrerer Wohnungen aa) von Garagen und Stellplätzen, (bei Wohnungseigentum als Sondereigen- bb) einzelner Räume zu gewerblichen A1-6.7 Schäden durch Geothermie-Anlagen tümer), einschließlich Ferienwohnungen; Zwecken, Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erd- Bei Sondereigentümern sind versichert Haft- cc) von Zimmern an Urlauber, sofern nicht wärme dem Untergrund entnommen, aufbereitet und pflichtansprüche der Gemeinschaft der Woh- mehr als acht Betten abgegeben werden an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heiz- nungseigentümer wegen Beschädigung des und sofern kein Ausschank nach dem anlagen) abgegeben wird. Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht Gaststättengesetz erfolgt; Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigen- c) aus der Vermietung/Verpachtung der nach Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. tumsanteil an dem gemeinschaftlichen A1-6.6.1 e) mitversicherten unbebauten Grund- Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Eigentum. stücke. Geothermie mittels Bohrung. b) aa) eines oder mehrerer Einfamilienhäuser bzw. einer oder mehrerer Doppelhaus- A1-6.6.3 Der Versicherungsschutz erstreckt sich für A1-6.7.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht hälften inkl. Einliegerwohnungen oder die in A1-6.6.1 und A1-6.6.2 genannten Risiken auch wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang bb) eines von Ihnen mitbewohnten Zweifamili- auf die gesetzliche Haftpflicht mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollekto- enhauses inkl. Einliegerwohnung oder a) aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in ren, Erdwärmekörbe) und solchen Geothermie- cc) eines von Ihnen mitbewohnten Mehr- den oben genannten Eigenschaften obliegen Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder familienhauses; (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, wurden. c) eines Wochenend-/Ferienhauses (auf Dauer Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf und ohne Unterbrechung fest installierte Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag A1-6.7.2 Der Ausschluss in A1-7.12 (Senkungen, Wohnwagen sind einem Wochenendhaus von Ihnen ausschließlich als Mieter, Pächter Erdrutschungen, Überschwemmungen) findet keine gleichgestellt), oder Entleiher übernommene gesetzliche Haft- Anwendung. sofern sie von Ihnen ausschließlich zu Wohn- pflicht für Verkehrssicherungspflichten des Ver- zwecken verwendet werden, einschließlich der zu- tragspartners (Vermieter, Verpächter, Verleiher) A1-6.7.3 Wird eine Geothermie-Anlage mittels Boh- gehörigen Garagen/Stellplätze, Gärten und Flüssig- in dieser Eigenschaft; rung errichtet, besteht Versicherungsschutz für Bau- gastanks; b) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten herren gemäß A1-6.6.3 b) nur, wenn Planung und (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Ab- Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte verge- Ausnahme: bruch-, Grabearbeiten) ben sind. Nutzen Sie die von Ihnen selbst bewohnte Immobilie aa) für die in A1-6.6.1 a) bis c) genannten Ri- (das gilt ausschließlich für eine Wohnung, ein Ein- siken ohne Begrenzung der Bausumme, A1-6.8 Schäden durch stationäre oder Zweifamilienhaus) auch zur Ausübung Ihres bb) bei sonstigen Bauvorhaben bis zu einer Photovoltaikanlagen Berufes/Gewerbes, bleibt der Versicherungsschutz Bausumme von 400.000 EUR je Bau- Photovoltaikanlagen sind Anlagen zur Umwandlung für diese Immobilie bestehen, wenn die folgenden vorhaben. von Sonnenenergie in elektrischen Strom. Nicht ver- Voraussetzungen erfüllt sind: Bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR be- sichert ist die direkte Versorgung von Endverbrau- – Sie beschäftigen – mit Ausnahme einer einzi- steht auch Versicherungsschutz, wenn die chern mit elektrischem Strom; Endverbraucher sind gen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft le- Bauarbeiten durch Eigenleistung oder Nachbar- Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kau- benden Person – keine Angestellten; schaftshilfe durchgeführt werden. fen (§ 3 Nr. 25 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)). Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 10 von 38 [Seite 11] A1-6.8.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht Ansprüche aus Gewässerschäden sind ausschließ- Schäden an Elektrofahrrädern, für die keine privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden, die im Zu- lich im Umfang der nachfolgenden Regelungen des Versicherungs- und Kennzeichenpflicht besteht. sammenhang stehen mit dem Betrieb von Photovol- Teils A Abschnitt A2 "Besondere Umweltrisiken" mit- b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige taikanlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom versichert. Beanspruchung; in das Netz des örtlichen Netzbetreibers auf dem im c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld; Versicherungsschein bezeichneten Grundstück. A1-6.10 Abwässer sowie alle sich daraus ergebenden Vermögens- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen schäden. A1-6.8.2 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht Schäden a) in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, a) durch Abwässer – auch aus dem Rückstau A1-6.14 Abhandenkommen von fremden Pächter und Nutznießer von Grundstücken, des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies Schlüsseln Gebäuden oder Räumlichkeiten, die aus- ausschließlich für Schäden durch häusliche A1-6.14.1 Versichert sind Schäden aus dem schließlich für Ihre Wohnzwecke benutzt Abwässer; Abhandenkommen von werden; b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwas- a) fremden, zu privaten Zwecken überlassenen b) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten sergrube oder Kleinkläranlage ausschließlich Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- für häusliche Abwässer einschließlich der Ein- eine zentrale Schließanlage). Hierzu zählen und Grabearbeiten) von Ihren eigenen Photo- leitung in ein Gewässer. insbesondere: voltaikanlagen; – Haus- und Wohnungstürschlüssel inkl. c) wegen Rückgriffsansprüchen der stromabneh- A1-6.11 Allmählichkeitsschäden Garagen-, Keller- und Nebenraum- menden Netzbetreiber oder Dritter aus Versor- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen schlüssel zur Mietwohnung, gungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein- – Hotelschlüssel, über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizi- wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder – Vereinsschlüssel, tätsversorgung von Tarifkunden (AvBEltV) vom Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, – im Rahmen eines Ehrenamtes, für das 21. Juni 1979 oder § 18 Niederspannungs- Staub und dergleichen). über A1-6.2 Versicherungsschutz besteht, anschlussverordnung; überlassene Schlüssel, d) wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (auf A1-6.12 Schäden an gemieteten und – Tresor- und Schließfachschlüssel, Boden, Luft oder Wasser inklusive Gewässer) gepachteten Sachen – Schlüssel für Kraftfahrzeuge und alle sich daraus ergebenden weiteren (Miet-/Pachtsachschäden) (z. B. Mietfahrzeuge) sowie Schäden, sofern die Umwelteinwirkung nicht Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, – Möbelschlüssel und sonstige Schlüssel zu ausgeht von von Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Be- beweglichen Sachen. aa) einer auftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und – Anlage im Sinne des Umwelthaftungs- alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Bei Wohnungseigentümern sind mitversichert gesetzes (UmweltHG); – die Kosten für das Auswechseln der im – genehmigungsbedürftigen Anlage Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sondereigentum von versicherten Perso- nach dem Bundesimmissionsschutz- Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich an nen stehenden Schlössern sowie gesetz (BImSchG); – der Schadenanteil, der auf Sie für das – genehmigungs- bzw. planfeststel- A1-6.12.1 Grundstücken, Gebäuden, Wohnräu- Auswechseln von im gemeinschaftlichen lungsbedürftigen Anlage nach dem men und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Eigentum stehenden Schlössern auf Grund Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz oder gepachteten Räumen in Gebäuden. Mitversi- Ihres Miteigentumsanteils entfällt (KrW/AbfG); chert sind Miet-/Pachtsachschäden an den jeweils (Eigenschaden). – stationären Anlage im Sinne des zugehörigen Balkonen/Terrassen und an den Sa- Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) auf chen, die mit dem der Mietsache zugehörigen b) beruflichen Schlüsseln dem Grundstück, dessen Inhaber Sie Grundstück fest verbunden sind (z. B. Zäune, (berufsbezogen überlassene Schlüssel jeglicher sind oder waren, Schwimmbecken, gemauerte Grillanlagen). Art – auch General-/Hauptschlüssel für eine bb) einem Ihrer Grundstücke, das bereits vor zentrale Schließanlage); Beginn des Vertrages bzw. zum Zeitpunkt A1-6.12.2 mobilen Einrichtungs- und Ausstat- Dabei ist es gleichgültig, aus welchem Grund die seines Kaufs oder seiner Inbesitznahme tungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferien- Schlüssel abhandengekommen sind. Eine Leistung durch Sie mit schädlichen Stoffen belastet wohnungen und -häusern anlässlich von Aufenthal- erfolgt – in teilweiser Abweichung von A1-3.1 und war oder ist. ten auf Reisen. A1-4.1 – auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen e) wegen Beschädigungen, die durch Rauch, Ruß, Haftung, wenn Sie es wünschen. Dämpfe, Abwässer, Niederschläge oder allmäh- A1-6.12.3 Vom Versicherungsschutz ausge- liches Eindringen von Feuchtigkeit entstehen; schlossen sind Haftpflichtansprüche wegen A1-6.14.2 Codekarten für elektronische Schlös- f) in teilweiser Abänderung von A1-7.5 – wegen a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger ser sowie reine Schlüssel-Transponder für Schlösser Schäden an fremden Gebäuden und/oder Beanspruchung, werden Schlüsseln gleichgesetzt. Räumen, an/auf denen die Photovoltaikanlagen b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- angebracht sind – auch falls diese von Ihnen und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an A1-6.14.3 Die Schlüssel müssen sich in Ihrem gemietet oder gepachtet (nicht geleast) wurden nicht mobilen Elektroheiz- und Gasheizgeräten rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben. Der und allen sich daraus ergebenden Vermögens- und allen sich daraus ergebenden Vermögens- Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche schäden. schäden, Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die not- Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen c) Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen beson- wendige Auswechselung von Schlössern und Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Bean- ders versichern können, Schließanlagen sowie für vorübergehende Siche- spruchung. d) Schäden infolge von Schimmelbildung. rungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objekt- schutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeit- A1-6.8.3 Versicherungssummen A1-6.13 Schäden an sonstigen gemieteten, punkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der für geleasten, gepachteten, geliehenen gestellt wurde. die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versi- beweglichen Sachen cherungssumme. Diese Versicherungssumme bildet A1-6.13.1 Versichert ist – abweichend von A1-6.14.4 Nicht versichert sind auch unsere Höchstersatzleistung für alle Versiche- A1-7.5 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust rungsfälle eines Versicherungsjahres. ausschließlich an fremden beweglichen Sachen, die ergeben (z. B. Diebstahl, Vandalismus). von Ihnen zu privaten Zwecken gemietet, geleast, A1-6.9 Allgemeines Umweltrisiko gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand A1-6.15 Abhandenkommen von sonstigen Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privat- eines besonderen Verwahrungsvertrages waren. fremden beweglichen Sachen rechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelt- A1-6.15.1 Versichert ist – abweichend von einwirkung. A1-6.13.2 Nicht versichert sind Haftpflicht- A1-6.25.2 l) und A1-7.5 – Ihre gesetzliche Haftpflicht Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn ansprüche wegen Schäden wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, a) an Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit sonstigen fremden beweglichen Sachen, die sich in Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sons- Motor und an Luftfahrzeugen; Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befunden haben. tige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Versichert bleiben Haftpflichtansprüche wegen Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 11 von 38 [Seite 12] A1-6.15.2 Nicht versichert sind Ansprüche aus – gezähmten Kleintieren, z. B. Singvögel, Papa- derlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflich- dem Abhandenkommen von geien, Hamster, Meerschweinchen; tet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von a) Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen, – Bienen; einem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforder- b) Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln, – einem eigenen Assistenzhund z. B. Blinden- liche Fahrerlaubnis hat. c) Schmuck- und Wertsachen, führ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund. Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, d) Urkunden und Wertpapieren (einschließlich gilt B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegen- Sparbüchern), A1-6.19.2 Vom Versicherungsschutz ausge- heiten). e) Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der ver- schlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter sicherten Person dienen, oder Hüter von A1-6.20.2 Be- und -Entladeschäden sowie alle sich daraus ergebenden Vermögens- – Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater folgeschäden. Zugtieren; Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahr- – wilden Tieren; zeuges oder Anhängers wegen Schäden, die Sie A1-6.16 Gefälligkeitshandlungen Versichert ist jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht Dritten zufügen Im Umfang dieses Vertrages werden wir uns nicht ausschließlich aus der erlaubten privaten, art- – beim Be- oder Entladen des Kraftfahrzeuges auf einen Ausschluss der Haftung im Fall leichter gerechten Haltung von auf legale Weise erwor- oder Anhängers oder Fahrlässigkeit durch Gefälligkeit berufen, soweit Sie benen und legal ins Inland eingeführten wilden – bei manuellen Reinigungs- und Pflegearbeiten dies wünschen. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Tieren in Ihrer Wohnung. an dem Kraftfahrzeug oder Anhänger. Geschädigte in der Lage ist, Ersatz seines Schadens Aufwendungen zur Gefahrenabwehr auf Grund Schäden an diesen Kraftfahrzeugen oder Anhängern von einem anderen Schadenversicherer oder von behördlich veranlasster Maßnahmen (z. B. für bleiben ausgeschlossen. einem Sozialversicherungsträger zu erlangen. einen Polizei-/Feuerwehreinsatz) zum Einfan- Unsere Höchstersatzleistung ist im Rahmen der Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind be- gen eines versehentlich entwichenen wilden Versicherungssumme auf 20.000 EUR je Versiche- rufliche Tätigkeiten und solche Tätigkeiten, die Sie Tieres werden von uns übernommen, soweit rungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. gegen Entgelt ausüben. Der Geschädigte kann aus Sie zur Abwendung öffentlicher Gefahren zum Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- diesem Vertrag keine Rechte herleiten. Kostenersatz verpflichtet sind. cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Ein Mitverschulden des Geschädigten wird ange- – Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaft- Jahreshöchstersatzleistung. rechnet. lichen Zwecken gehalten werden. A1-6.20.3 Schadenfreiheitsrabatt- A1-6.17 Sportausübung/Radfahren A1-6.19.3 Versichert ist Ihre gesetzliche Rückstufung bei Schäden mit A1-6.17.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- Haftpflicht einem geliehenen Kraftfahrzeug pflicht aus der Ausübung von Sport – insbesondere – als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde A1-6.20.3.1 Versichert ist – abweichend von a) als Radfahrer; oder Pferde, A1-7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Ge- Hierzu zählt auch die Nutzung von so genann- – als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, brauch eines fremden geliehenen oder gefälligkeits- ten Pedelecs, die nur dann eine Unterstützung – als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhr- halber überlassenen Kraftfahrzeuges gemäß durch einen Elektroantrieb bis zu einer Ge- werke zu privaten Zwecken, A1-6.20.3.3. schwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhal- soweit kein Versicherungsschutz über eine Tier- ten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Die halter-Haftpflichtversicherung besteht. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich den Nutzung derartiger Pedelecs ist auch dann ver- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind hieraus entstehenden Vermögensschaden wegen sichert, wenn sie über eine elektrische Anfahr- Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer einer Rückstufung in eine geringere Schadenfrei- hilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Ver- heitsklasse (= Verringerung des Schadenfreiheits- (also ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h mögensschäden. rabattes) der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der beschleunigen. Die Nutzung von Pedelecs, die Vollkaskoversicherung des Fahrzeuges. diese vorgenannten Geschwindigkeitsgrenzen A1-6.20 Kraftfahrzeug-Risiken überschreiten oder die versicherungspflichtig A1-6.20.3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für sind, ist nicht versichert. A1-6.20.1 Nicht versicherungspflichtige eine Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung wegen b) aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- Schäden mit einem Fahrzeug, das Ihnen oder einer – Kitesportgeräten (einschließlich Anhänger mitversicherten Person zum dauerhaften oder re- Kitebuggys); A1-6.20.1.1 Versichert ist – abweichend von gelmäßigen Gebrauch überlassen wurde. – Strand-, Land- und Eisseglern. A1-7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den, die verursacht werden durch den Gebrauch A1-6.20.3.3 Als Kraftfahrzeuge gelten: A1-6.17.2 Vom Versicherungsschutz ausge- ausschließlich von folgenden nicht versicherungs- – Personenkraftwagen, schlossen sind Haftpflichtansprüche aus pflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug- – Krafträder/-roller, Quads, Trikes, Klein- und a) einer jagdlichen Betätigung; Anhängern: Leichtkrafträder/-roller, b) der Teilnahme an Pferde-, Rad-, Kitebuggy-, a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen – Campingkraftfahrzeuge bis 4 t zulässiges Strand-, Land- und Eissegler- oder Kraftfahr- verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf Gesamtgewicht, zeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Be- Rennens von einem Veranstalter organisiertes b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bau- förderung von nicht mehr als 9 Personen (ein- oder vorgeschriebenes Training hierzu, bei dem artbedingter Höchstgeschwindigkeit schließlich Führer) bestimmt sind. die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ge- (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahr- übt wird; zeuge, Golfwagen); A1-6.20.3.4 Unsere Höchstersatzleistung ist im c) Beschädigung, Vernichtung oder dem Abhan- c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauart- Rahmen der Versicherungssumme auf den Mehrbei- denkommen der unter A1-6.17.1 genannten bedingter Höchstgeschwindigkeit; trag begrenzt, der sich auf Grund der Schadenfrei- Sportgeräte/Fahrzeuge/Segler und seiner Teile d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht heitsrabatt-Rückstufung in den ersten fünf Jahren (z. B. Schirm, Segel). mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst- ergibt. Maßgeblich sind die für das Fahrzeug gelten- geschwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher und den Versicherungsbedingungen zur Kfz-Haftpflicht- A1-6.18 Waffen und Munition Schneeräumgeräte); bzw. Vollkaskoversicherung. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem er- e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs- Mehr als die vom Kfz-Haftpflicht-/Vollkaskoversi- laubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen cherer erbrachte Entschädigungsleistung wird je- Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Wegen und Plätzen verkehren. doch nicht ersetzt. Geschossen. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der A1-6.20.1.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Hand- Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Jahreshöchstersatzleistung. lungen. Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü- A1-6.20.4 Betankungsschäden am fremden A1-6.19 Tiere gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver- Kraftfahrzeug A1-6.19.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- pflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht Versichert ist – abweichend von A1-7.14 und pflicht als Halter oder Hüter von von unberechtigten Fahrern gebraucht werden. A1-6.13.2 a) – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen – zahmen Haustieren, z. B. Katzen, Kaninchen, Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf Schäden, die an einem fremden geliehenen, gemie- Tauben; öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erfor- teten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraft- Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 12 von 38 [Seite 13] fahrzeug durch versehentliche Betankung mit für das schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug A1-6.22.2 Versichert ist darüber hinaus Ihre ge- Fahrzeug nicht geeignetem Kraftstoff entstehen. sicher zu führen. setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht wer- die Ihnen oder einer mitversicherten Person zum Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, den, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlas- gilt, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegen- Halter oder Führer in Anspruch genommen werden. sen wurden. heiten). Unsere Höchstersatzleistung für Betankungsschä- A1-6.23 Gebrauch von Modellfahrzeugen den ist im Rahmen der Versicherungssumme auf A1-6.21 Gebrauch von Luftfahrzeugen Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen 20.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungs- A1-6.21.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- Schäden, die verursacht werden durch den Ge- jahr begrenzt. pflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten Ge- brauch von ferngelenkten Land- und Wasser- Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- brauch ausschließlich von folgenden Luftfahrzeugen Modellfahrzeugen. cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die verursacht werden: Jahreshöchstersatzleistung. a) Luftfahrzeuge, die nicht der Versicherungs- A1-6.24 Schäden im Ausland pflicht unterliegen; A1-6.24.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- A1-6.20.5 Zusatz-Haftpflichtversicherung für b) ferngelenkte Multicopter (sog. "Drohnen"), pflicht wegen im Ausland eintretender Versiche- im europäischen Ausland geführte die rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor) rungsfälle ausschließlich, wenn diese fremde Kraftfahrzeuge angetrieben werden, mit einer Startmasse von – auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. A1-6.20.5.1 Versichert ist – abweichend von nicht mehr als 5 kg; Nicht versichert ist der Ge- auf ein im Inland bestehendes versichertes A1-7.14 – Ihre die gesetzliche Haftpflicht als Führer brauch von Multicoptern mit einer Startmasse Risiko zurückzuführen sind oder eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahr- über 5 kg. – bei einem Auslandsaufenthalt – unabhängig zeuges wegen Schäden, die auf einer Reise im eu- Ein Multicopter ist ein Luftfahrzeug, das Auftrieb davon, ob vorübergehend oder zeitlich unbe- ropäischen Ausland, in außereuropäischen Anlieger- mit zwei oder mehr nach oben gerichteten Pro- grenzt – eingetreten sind. staaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen pellern erzeugt. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie Inseln, den Azoren oder auf Madeira eintreten, so- c) Sonstige, nicht zulassungspflichtige ferngelenk- aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche weit keine ausreichende Deckung aus einer für das te Flugmodelle mit einer Startmasse von nicht Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mehr als 25 kg. Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland ge- besteht. legenen Wohnungen und Häusern gemäß A1-6.6. Zu b) und c): A1-6.20.5.2 Als Kraftfahrzeuge gelten: Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf maximal A1-6.24.2 Haben Sie bei einem Versicherungs- – Personenkraftwagen, drei in Ihrem Besitz befindliche derartige Flug- fall im Ausland durch eine von Ihnen nachzuweisen- – Krafträder/-roller, Quads, Trikes, Klein- und modelle, die erlaubterweise zu privaten Zwecken de behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicher- Leichtkrafträder/-roller, gebraucht werden. stellung von Leistungen auf Grund Ihrer gesetzlichen – Campingkraftfahrzeuge bis 4 t zulässiges Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den er- Gesamtgewicht, A1-6.21.2 Versichert ist darüber hinaus Ihre ge- forderlichen Betrag bis zu einer Höhe von soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den 250.000 EUR zur Verfügung. Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (ein- Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge schließlich Führer) bestimmt sind. verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigen- Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leisten- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die tümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch ge- de Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kau- gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von nommen werden. tion höher als der zu leistende Schadenersatz, so Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern. sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag unverzüg- A1-6.21.3 Unwirksamkeit anderer Regelungen lich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach A1-6.20.5.3 Für diese Kfz gelten nicht die Aus- Diese Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht Auszahlung des Differenzbetrages an uns zurückzu- schlüsse in A1-8 (Erhöhungen und Erweiterungen) aus dem erlaubten Gebrauch von Luftfahrzeugen zahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Stra- und A1-9.3 (Vorsorgeversicherung). kann nicht durch die "Barmenia-Leistungs-Garantie" fe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versi- (A1-6.32) erweitert werden. cherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird A1-6.20.5.4 Nicht versichert sind Haftpflicht- oder die Kaution verfallen ist. Gleiches gilt für den ansprüche A1-6.22 Gebrauch von Wasserfahrzeugen Fall, dass die nicht mehr benötigte Kaution an Sie a) des Eigentümers oder Halters des Fahrzeuges/ A1-6.22.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- zurückbezahlt wird. Anhängers, es sei denn, es handelt sich um pflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch Personenschäden. den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasser- A1-6.24.3 Unsere Leistungen erfolgen in Euro. b) wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhan- fahrzeugen: Soweit der Zahlungsort, an dem der Leistungsemp- denkommen des genutzten Fahrzeuges/ a) eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne fänger wohnt, bzw. seinen Sitz hat, außerhalb der Anhängers oder der mit diesem Fahrzeug ver- Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbord- Staaten, die der Europäischen Währungsunion an- bundenen und beförderten Sachen. motoren) oder Treibsätze (z. B. Schlauch-, gehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen mit Paddel- und Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kana- dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei A1-6.20.5.5 Das Fahrzeug darf nur von einem be- dier, Surfbretter, Windsurfbretter, Kitesurf- einem in der Europäischen Währungsunion gelege- rechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter bretter, Wakeboards); nen Geldinstitut angewiesen ist. Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen b) eigene Wasserfahrzeuge mit Motor – mit einer des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie Motorstärke bis 15 PS/11,03 kW; A1-6.25 Vermögensschäden sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahr- c) fremde Segelboote ohne Begrenzung der A1-6.25.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- zeug nicht von einem unberechtigten Fahrer ge- Segelfläche – ohne Motor (auch ohne Hilfs- pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch braucht wird. oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze; Personen- noch durch Sachschäden entstanden d) eigene und fremde Segelboote mit einer Ge- sind. Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf samt-Segelfläche bis 20 m2, auch mit Hilfs- oder öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erfor- Außenbordmotoren bis 15 PS/11,03 kW; A1-6.25.2 Vom Versicherungsschutz ausge- derlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflich- e) Fremde Wasserfahrzeuge mit einer Motorstärke schlossen sind Ansprüche wegen Vermögens- tet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von bis 80 PS/59 kW, die sich nicht im Eigentum schäden einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche von mitversicherten Personen befinden. a) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Fahrerlaubnis besitzt. Darüber hinaus ist Ihre gesetzliche Haftpflicht Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder wegen Schäden durch den Gebrauch fremder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Wasserfahrzeuge mit Motoren – ohne Begren- sonstige Leistungen; Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere be- zung der Motorstärke – versichert, soweit b) aus planender, beratender, bau- oder montage- rauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahr- – diese nur gelegentlich gebraucht werden leitender, prüfender oder gutachterlicher Tätig- zeug sicher zu führen. und keit; Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das – für das Führen keine behördliche Erlaubnis c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisun- Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der erforderlich ist. gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; durch alkoholische Getränke oder andere berau- Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 13 von 38 [Seite 14] d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; – auf dem Austausch, der Übermittlung und Be- Im Sinne dieses Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie reitstellung elektronischer Daten mit gleichen geltend gemacht, wenn gegen Sie ein Anspruch in Reiseveranstaltung; Mängeln Textform erhoben wird oder ein Dritter Ihnen in Text- f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grund- beruhen. A1-5.3 findet insoweit keine Anwendung. form mitteilt, einen Anspruch gegen Sie zu haben. stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftli- chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller A1-6.26.4 Für Versicherungsfälle im Ausland A1-6.27.3 Zeitliche Abgrenzung des Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder besteht – insoweit abweichend von A1-6.24 – Versi- Versicherungsschutzes Unterschlagung; cherungsschutz ausschließlich, soweit die versicher- a) Erfasste Benachteiligungen und g) aus Rationalisierung und Automatisierung; ten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten Anspruchserhebung h) aus der Verletzung von Urheberrechten und und nach dem Recht europäischer Staaten geltend Die Anspruchserhebung sowie die zu Grunde gewerblichen Schutzrechten sowie des Kartell- gemacht werden. liegende Benachteiligung müssen während der oder Wettbewerbsrechts; Wirksamkeit der Versicherung erfolgt sein. Wird i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, A1-6.26.5 Vom Versicherungsschutz eine Benachteiligung durch fahrlässige Unter- Vor- und Kostenanschlägen; ausgeschlossen sind lassung verursacht, gilt sie im Zweifelsfall als an j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch ent- dem Tag begangen, an welchem die versäumte ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von stehen, dass Sie bewusst Handlung spätestens hätte vorgenommen wer- Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei- – unbefugt in fremde Datenverarbeitungs- den müssen, um den Eintritt des Schadens ab- rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder systeme/Datennetze eingreifen (z. B. Ha- zuwenden. Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang cker-Attacken, Denial of Service Attacks); b) Rückwärtsversicherung für vorvertragliche stehen; – Software einsetzen, die geeignet ist, die Benachteiligungen k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen Datenordnung zu zerstören oder zu verän- Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz oder behördlichen Vorschriften, von Anweisun- dern (z. B. Software-Viren, Trojanische für Benachteiligungen, die innerhalb eines Zeit- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder Pferde); raums von fünf Jahren vor Vertragsbeginn be- aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; b) Ansprüche, die in engem Zusammenhang gangen wurden. Dies gilt jedoch nicht für solche l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch stehen mit Benachteiligungen, die Sie bei Abschluss die- z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen; – massenhaft versandten, vom Empfänger ses Versicherungsvertrages kannten. m) aus Schäden durch ständige Emissionen ungewollten elektronisch übertragenen In- c) Nachmeldefrist für Anspruchserhebung nach (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen). formationen (z. B. Spamming); Vertragsbeendigung – Dateien (z. B. Cookies), mit denen wider- Der Versicherungsschutz umfasst auch solche A1-6.26 Übertragung elektronischer Daten rechtlich bestimmte Informationen über In- Anspruchserhebungen, die auf Benachteiligun- A1-6.26.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- ternet-Nutzer gesammelt werden sollen; gen beruhen, die bis zur Beendigung des Versi- pflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der c) Versicherungsansprüche aller Personen, die cherungsvertrages begangen und innerhalb ei- Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer den Schaden durch bewusstes Abweichen von nes Zeitraumes von fünf Jahren nach Beendi- Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften gung des Versicherungsvertrages erhoben und Datenträger. (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online- uns gemeldet worden sind. Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste d) Vorsorgliche Meldung von möglichen Dies gilt ausschließlich für Schäden aus Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Inanspruchnahmen a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbar- A1-2.4.2 findet keine Anwendung. Sie haben hat die Möglichkeit, uns während der machung oder Veränderung von Daten (Daten- Laufzeit des Vertrages konkrete Umstände zu veränderung) bei Dritten durch Computer-Viren A1-6.27 Ansprüche aus Benachteiligungen melden, die Ihre Inanspruchnahme hinreichend und/oder andere Schadprogramme; A1-6.27.1 Versichert ist – insoweit abweichend wahrscheinlich erscheinen lassen. Im Fall einer b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen von A1-7.10 – Ihre gesetzliche Haftpflicht als Dienst- tatsächlich späteren Inanspruchnahme, die auf sowie der Nichterfassung und fehlerhaften herr der in Ihrem Privathaushalt oder sonstigen pri- Grund eines gemeldeten Umstandes spätes- Speicherung von Daten bei Dritten und zwar vaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen tens innerhalb einer Frist von fünf Jahren erfol- wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- gen muss, gilt die Inanspruchnahme als zu dem – sich daraus ergebender Personen- und schließlich immaterieller Schäden) aus Benach- Zeitpunkt der Meldung der Umstände erfolgt. Sachschäden, nicht jedoch weiterer teiligungen. Datenveränderungen sowie Gründe für eine Benachteiligung sind A1-6.27.4 Versicherungssumme – der Kosten zur Wiederherstellung der ver- – die Rasse, Versicherungsschutz für Ansprüche aus Benachteili- änderten Daten bzw. Erfassung/korrekter – die ethnische Herkunft, gungen besteht im Umfang der für die Privathaft- Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster – das Geschlecht, pflichtversicherung vereinbarten pauschalen Versi- Daten; – die Religion, cherungssumme. Die Höchstersatzleistung für alle c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektroni- – die Weltanschauung, Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf schen Datenaustausch. – eine Behinderung, die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Es – das Alter erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versiche- A1-6.26.2 Kein Versicherungsschutz besteht für – oder die sexuelle Identität. rungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jah- Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten reshöchstersatzleistung. und Leistungen: Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deut- a) Software-Erstellung, -Handel, -Implemen- schem Recht, insbesondere dem Allgemeinen A1-6.27.5 Vom Versicherungsschutz tierung, -Pflege; Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese An- ausgeschlossen sind b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, sprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versi- a) Versicherungsansprüche aller Personen, soweit -Einweisung, -Schulung; cherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deut- sie den Schaden durch wissentliches Abwei- c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, schen Gerichten geltend gemacht werden. chen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Voll- -betrieb, -wartung, -pflege; macht oder Weisung oder durch sonstige wis- d) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen sentliche Pflichtverletzung herbeigeführt haben; Host-, Full-Service-Providing; und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis so- A1-2.4.2 findet keine Anwendung. e) Betrieb von Datenbanken. wie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis b) Ansprüche auf Entschädigung und/oder beendet ist. Schadenersatz mit Strafcharakter; A1-6.26.3 Mehrere während der Wirksamkeit Hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ord- der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gel- A1-6.27.2 Versicherungsfall nungs- oder Zwangsgelder, die gegen Sie oder ten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des Versicherungsfall ist – abweichend von A1-3.1 – die die mitversicherten Personen verhängt worden ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtan- sind. wenn diese spruchs gegen Sie während der Dauer des Versi- c) Ansprüche wegen – auf derselben Ursache, cherungsvertrages. – Gehalt, – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- – rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, dere sachlichem und zeitlichem Zusammen- Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Alters- hang oder versorgung, Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 14 von 38 [Seite 15] – Abfindungszahlungen im Zusammenhang A1-6.31.1 Begriff der Arbeitslosigkeit Vertrag vereinbarten Versicherungssumme) mit der Beendigung von Arbeitsverhältnis- Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn und/oder Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt. sen und Sozialplänen sowie – Sie von der Agentur für Arbeit nach den Rege- – Ansprüche aus Personenschäden, bei de- lungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als A1-6.32.2 Gilt in der Privathaftpflichtversiche- nen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs- arbeitslose Person geführt werden und rung des anderen Versicherers für einen Schadens- krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem – Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeits- fall, für den auch wir nach diesen Versicherungsbe- Sozialgesetzbuch VII handelt. losengeld II (gemäß SGB II) beziehen. dingungen Versicherungsschutz bieten, – eine höhere Entschädigungsgrenze als bei uns A1-6.28 Persönlichkeitsrechts- und A1-6.31.2 Leistungsvoraussetzungen und (als Leistungsgrenze innerhalb der für den Ver- Namensrechtsverletzungen Leistungsdauer trag vereinbarten Versicherungssumme), so Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen – Standen Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit wird bei der Entschädigungsberechnung die Schäden aus Persönlichkeitsrechts- oder Namens- mindestens 24 Monate ununterbrochen in ei- höhere Entschädigungsgrenze des anderen rechtsverletzungen. nem Beschäftigungsverhältnis (keine gering- Versicherers zu Grunde gelegt; fügige Beschäftigung) und – eine geringere Selbstbeteiligung als bei uns, so A1-6.29 Ansprüche von Arbeitgebern, – bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt wird bei der Entschädigungsberechnung die ge- Dienstherren und Arbeitskollegen der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und ringere Selbstbeteiligung des anderen Versi- Versichert ist – abweichend von A1-1 – Ihre gesetz- – ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit cherers berücksichtigt. liche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tä- bezahlt, tigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeit- so wird der Versicherungsvertrag für maximal A1-6.32.3 Der mitversicherte Personenkreis geber/Dienstherrn und Arbeitskollegen und allen sich 12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Bei- gemäß A1-2 kann durch die Barmenia-Leistungs- daraus ergebenden Vermögensschäden auf Grund tragsfälligkeit, die der Meldung an uns über die be- Garantie nicht erweitert werden. betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätig- stehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der keiten. Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen. A1-6.32.4 Von der Erweiterung des Versiche- rungsschutzes sind ausgeschlossen Die Versicherungssumme für diese Sach- und Ver- A1-6.31.3 Unterbrechung der – vorsätzlich herbeigeführte Schäden, mögensschäden beträgt je Versicherungsfall Arbeitslosigkeit – im Ausland eintretende Schadenereignisse, 20.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versi- Werden Sie während dieser 12 Monate von der – Schäden, die im Rahmen einer beruflichen oder cherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person gewerblichen Tätigkeit verursacht werden, 40.000 EUR. geführt und sollten Sie dann in diesem Zeitraum er- – die Befriedigung von Ansprüchen Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- neut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos wer- – wegen Schäden, für die keine gesetzliche cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die den, wird die Beitragsfreistellung des Versiche- Haftung gegeben ist, Jahreshöchstersatzleistung. rungsvertrages fortgesetzt. Dies gilt ab der Beitrags- – die über die gesetzliche Haftpflicht hinaus- fälligkeit, die der Meldung an uns über die erneute gehen (z. B. Ansprüche aus vertraglichen A1-6.30 Neuwerterstattung Arbeitslosigkeit folgt. Haftungsvereinbarungen), Auf Ihren Wunsch leisten wir– abweichend von Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages – Eigenschäden, A1-3.1 – für irreparabel beschädigte Sachen (auch ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf – Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem wirtschaftlicher Totalschaden), deren Neupreis nicht insgesamt maximal 12 Monate begrenzt. Halten oder Gebrauch von versicherungspflich- mehr als 5.000 EUR betrug, Schadenersatz zum tigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, Neuwert. A1-6.31.4 Arbeitslosigkeit von – Risiken, die einer Versicherungs- oder Voraussetzung ist, dass der erstmalige Verkauf der Selbstständigen Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, beschädigten/zerstörten Sache als Neuware zum Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre – Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Sub- Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht länger als selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfä- stanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. 12 Monate zurückliegt. Der Nachweis obliegt Ihnen. higkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend ein- – Assistanceleistungen, versicherungsfremde gestellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach Leistungen sowie von dem Vorversicherer ex- Ausgeschlossen von der Neuwerterstattung bleiben besten Kräften um Arbeit bemühen. tern zugekaufte Versicherungs- und Dienst- Schäden an Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann leistungen. a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch (z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Funkmelde- genommen werden. Die Beendigung der Arbeits- Ein vorgenannter Ausschluss der Erweiterung des empfänger (Pager)); losigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen. Versicherungsschutzes (nach A1-6.32.1 und b) Computern jeder Art, auch tragbare Computer- A1-6.32.2) gilt dann nicht, wenn ein Schaden – für systeme (z. B. Laptop, Tablet-PC); A1-6.31.5 Nachweispflicht den die Erweiterung des Versicherungsschutzes Hiervon gilt folgende Ausnahme: Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung nach den vorgenannten Regelungen eigentlich aus- Für einen Laptop oder Tablet-PC leisten wir der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen. geschlossen wäre (z. B. ein Schaden, den eine de- dann Schadenersatz zum Neupreis, wenn die- Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für liktsunfähige mitversicherte Person verursacht) – be- ses Gerät der versicherten Person von der Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits be- reits im Rahmen dieses Barmenia-Vertrages zu ei- Schule für Unterrichtszwecke zur Verfügung kannt oder in Textform angekündigt war. ner niedrigeren Entschädigungsgrenze oder einem gestellt wurde. Dies gilt ausschließlich für die höheren Selbstbehalt mitversichert ist. In einem der- versicherte Person als Schüler bis zur Beendi- A1-6.32 Barmenia-Leistungs-Garantie artigen Fall wird bei der Entschädigungsberechnung gung ihrer Vollzeitschulpflicht (nicht Berufs- A1-6.32.1 Tritt ein Schadensfall ein, für den wir die höhere Entschädigungsgrenze oder die geringe- schulpflicht). nach diesen Versicherungsbedingungen nicht zur re Selbstbeteiligung nach den Bedingungen des an- c) Film- und Fotoapparate; Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie durch die deren zugelassenen Versicherers zu Grunde gelegt. d) tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte Barmenia-Leistungs-Garantie dann Versicherungs- Von dieser Erweiterung ausgenommen ist die Mit- (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte); schutz aus dieser Privathaftpflichtversicherung, versicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem e) Brillen jeder Art. wenn Gebrauch von Luftfahrzeugen (A1-6.21) und aus – ein anderer in Deutschland zum Betrieb der selbstständigen Tätigkeiten gemäß A1-6.35. A1-6.31 Beitragsbefreiung bei Haftpflichtversicherung zugelassener Versiche- Arbeitslosigkeit rer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im A1-6.32.5 Versicherungssumme/ Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo- Rahmen eines allgemein zugänglichen Privat- Selbstbeteiligung sigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Le- haftpflichttarifes (ohne beitragspflichtige Leis- Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen der Bar- bensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei tungserweiterungen) für den eingetretenen menia-Leistungs-Garantie ist die für diesen Vertrag Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dort Schaden eine Entschädigungsleistung zahlen vereinbarte Pauschal-Versicherungssumme. genannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem würde und Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt. – Sie dies durch Vorlage der Versicherungs- cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die bedingungen nachweisen. Jahreshöchstersatzleistung. Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem Ist für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteili- anderen Versicherer geltende Entschädigungs- gung vereinbart, so wird diese bei der Entschädi- grenze (als Leistungsgrenze innerhalb der für den gungsberechnung berücksichtigt. Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 15 von 38 [Seite 16] A1-6.33 Nicht-Schlechterstellungs-Garantie aa) eine niedrigere Entschädigungsgrenze als Der Versicherungsschutz bleibt jedoch beim Wechsel der Privathaftpflicht- bei dem unmittelbaren Vorversicherungs- bestehen, versicherung zur Barmenia Allge- vertrag (als Leistungsgrenze innerhalb der aa) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Oblie- meine Versicherungs-AG für den Vertrag vereinbarten Versiche- genheit nicht grob fahrlässig verletzt ha- rungssumme), so wird bei der Entschädi- ben, A1-6.33.1 Gegenstand und Voraussetzungen gungsberechnung die höhere Entschädi- bb) wenn Sie nachweisen, dass die Obliegen- für die Nicht-Schlechterstellungs- gungsgrenze des Vorversicherungsvertra- heitsverletzung weder für den Eintritt oder Garantie ges zu Grunde gelegt; die Feststellung des Versicherungsfalls a) Gegenstand der Nicht-Schlechterstellungs- bb) für einzelne Leistungseinschlüsse eine hö- noch für die Feststellung oder den Umfang Garantie here Selbstbeteiligung als bei dem unmit- der Leistung ursächlich war, Die Nicht-Schlechterstellungs-Garantie gilt für telbaren Vorversicherungsvertrag, so wird cc) wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch den Fall, dass ein Schadensfall über die Bar- bei der Entschädigungsberechnung die eine gesonderte Mitteilung in Textform auf menia-Privathaftpflichtversicherung "Premium- niedrigere Selbstbeteiligung des Vorversi- die vorgenannten Rechtsfolgen der Oblie- Schutz" cherungsvertrages berücksichtigt. genheitsverletzung hinzuweisen. aa) nicht oder Der Versicherungsschutz entfällt trotz nachge- bb) summenmäßig im Rahmen von Deckungs- d) Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung wiesener fehlender Ursächlichkeit gemäß bb), erweiterungen/Sublimits nicht ausreichend Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen dieser wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt ha- versichert ist – der Schadensfall im Deckungs- Nicht-Schlechterstellungs-Garantie ist die für ben. umfang Ihres unmittelbaren Vorversicherungs- diesen Vertrag vereinbarte Versicherungs- vertrages für dasselbe Risiko bei einer anderen summe. A1-6.34 Barmenia-Konditions-Differenz- Versicherungsgesellschaft jedoch gedeckt oder Versicherung mit einer höheren Entschädigungsgrenze oder Ist für die Barmenia-Privathaftpflichtversiche- A1-6.34.1 Gegenstand der Konditions-Differenz- einer geringeren Selbstbeteiligung versichert rung "Premium-Schutz" eine generelle Selbst- Versicherung war. beteiligung vereinbart, so wird diese bei der a) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für Entschädigungsberechnung berücksichtigt. den Fall, dass b) Voraussetzungen für die Nicht- – zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Schlechterstellungs-Garantie A1-6.33.3 Einschränkungen der Nicht- Angebotsannahme dieser Privathaftpflicht- Für unsere Leistung im Rahmen der "Nicht- Schlechterstellungs-Garantie versicherung Schlechterstellungs-Garantie" müssen die fol- a) Für Leistungen des Vorversicherungsvertrages, – für das gleiche Risiko genden weiteren Voraussetzungen erfüllt sein: die bei uns nur gegen Beitragszuschlag versi- – noch ein weiterer, in den nächsten Der unmittelbare Vorversicherungsvertrag cherbar sind, gilt die Nicht-Schlechterstellungs- 15 Monaten auslaufender bzw. gekündig- aa) wurde nicht vom Vorversicherer, sondern Garantie nur dann, wenn diese Leistungen in ter Versicherungsvertrag bei einem ande- von Ihnen gekündigt und die Barmenia-Privathaftpflichtversicherung ren Versicherer (Vorversicherer) besteht. bb) muss mindestens für ein volles Versiche- "Premium-Schutz" eingeschlossen wurden. b) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung er- rungsjahr bestanden haben; halten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der cc) Der Zeitraum zwischen der Beendigung b) Assistanceleistungen, versicherungsfremde Vorversicherung – ausschließlich die des unmittelbaren Vorversicherungsvertra- Leistungen sowie von dem Vorversicherer ex- (Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser Privat- ges und dem Beginn der Barmenia-Privat- tern zugekaufte Versicherungs- und Dienst- haftpflichtversicherung, die über den Versiche- haftpflichtversicherung "Premium-Schutz" leistungen fallen nicht unter die Nicht- rungsumfang Ihrer Vorversicherung hinaus- darf nicht mehr als drei Monate betragen. Schlechterstellungs-Garantie. gehen. Dies gilt nicht für solche Leistungen/ Gefahren, die bei uns nur gegen zusätzlichen Sind die Voraussetzungen für die Nicht- A1-6.33.4 Obliegenheiten und Folgen einer Beitrag in den Versicherungsschutz einge- Schlechterstellungs-Garantie gemäß Obliegenheitsverletzung schlossen werden können. A1-6.33.1 a) und b) erfüllt, werden wir uns nicht Ohne Ihre Mitwirkung kann die Barmenia ihre Leis- c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leis- auf Leistungsausschlüsse bzw. Leistungsein- tung nicht erbringen. Im Versicherungsfall müssen tungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/ schränkungen in den Versicherungsbedingun- Sie daher – zusätzlich zu den Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen der Vorversiche- gen für die Barmenia-Privathaftpflichtversiche- Barmenia-Privathaftpflichtversicherung "Premium- rung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. rung "Premium-Schutz" berufen, sondern den Schutz" – insbesondere diese Pflichten erfüllen: Angebotsannahme dieser Privathaftpflichtversi- Schadensfall nach den Bestimmungen des Vor- a) Ihre Pflichten im Versicherungsfall cherung. Danach beantragte bzw. vorgenom- versicherungsvertrages im Umfang von Aufklärungs- und Nachweispflicht mene Änderungen der Vorversicherung oder A1-6.33.2 und A1-6.33.3 regulieren. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des dieser Privathaftpflichtversicherung werden Versicherungsfalls und des Umfangs unserer nicht berücksichtigt. A1-6.33.2 Der Leistungsfall Leistungspflicht erforderlich ist. d) Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteili- a) Leistungsumfang Sie müssen dabei insbesondere gung, die für den gesamten Vorversicherungs- Für die Feststellung des Leistungsumfanges – unsere Fragen zu den Umständen des vertrag vereinbart wurde. sind die Vertragsgrundlagen/Versicherungs- Schadenereignisses und zu unserer Leis- bedingungen der Vorversicherung maßgeblich, tungspflicht wahrheitsgemäß und vollstän- A1-6.34.2 Versicherungssumme(n)/ die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Pri- dig beantworten. Wir können verlangen, Selbstbeteiligung vathaftpflichtversicherung "Premium-Schutz" dass Sie in Textform antworten. Unsere Höchstersatzleistung ist auf die mit uns ver- galten. Danach beantragte bzw. vorgenomme- – uns über den Vorversicherungsvertrag einbarte(n) Versicherungssumme(n) begrenzt. ne Änderungen der Vorversicherung werden – den Versicherungsschein und nicht berücksichtigt. – die allgemeinen und speziellen Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein- Versicherungsbedingungen bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech- b) Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach den einreichen; nung berücksichtigt. geltenden Versicherungsbedingungen nicht zur – uns angeforderte Nachweise vorlegen, Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie dann soweit es Ihnen billigerweise zugemutet A1-6.34.3 Versicherungsfall eine Leistung, wenn für den Schadensfall über werden kann, diese zu beschaffen. Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz- die Versicherungsbedingungen des unmittelba- Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ab- ren Vorversicherungsvertrages Versicherungs- b) Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung lehnung einer Leistung aus der bestehenden Vor- schutz bestanden hätte. Bei vorsätzlicher Verletzung einer nach Eintritt versicherung durch den Vorversicherer bzw. die ab- eines Schadensfalles zu erfüllenden Obliegen- schließende Entschädigungszahlung des Vorversi- c) Gilt nach den geltenden Versicherungsbedin- heit nach A1-6.33.4 a) brauchen wir nicht zu cherers (nachweisbar durch das Leistungsableh- gungen für die Barmenia-Privathaftpflicht- leisten. nungsschreiben des Vorversicherers oder dessen versicherung "Premium-Schutz" für einen Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, Leistungsabrechnung). Schadensfall sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechen- den Verhältnis zu kürzen. Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 16 von 38 [Seite 17] A1-6.34.4 Einschränkungen unserer – Umfrage-/Call-Centertätigkeiten für Markt- und A1-6.35.6 Unwirksamkeit anderer Regelungen Leistungspflicht Meinungsforschungsinstitute; Die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus a) Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung – Mitwirkung an Karnevalsveranstaltungen; selbstständigen Tätigkeiten kann nicht durch die besteht kein Leistungsanspruch, wenn der – Musiklehrer/in; „Barmenia-Leistungs-Garantie“ (A1-6.32) erweitert Vorversicherer – Verteilung von Zeitschriften und Werbe- werden. Auch die Regelungen zur Erhöhung und aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem prospekten; Erweiterung des versicherten Risikos (A1-8) und zur Vorversicherer getroffenen Vergleichs den – Tierbetreuung Vorsorgeversicherung (A1-9) gelten nicht. Schaden nicht in vollem Umfang erstattet; – Übersetzer bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine A1-7 Allgemeine Ausschlüsse pauschale oder teilweise Entschädigung A1-6.35.2 Leistungsvoraussetzungen erbringt oder seine Leistungspflicht voll- Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind, Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ- ständig ablehnt; dass gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, cc) wegen a) aus den versicherten Tätigkeiten ein Gesamt- sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: – arglistiger Täuschung und/oder umsatz (einzeln oder in Ihrer Gesamtheit) im – Verletzung der vorvertraglichen vorangegangenen Versicherungsjahr von nicht A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden Anzeigepflicht mehr als 15.000 EUR erzielt wurde und im lau- Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller von seiner Leistungspflicht befreit ist. fenden Versicherungsjahr – bei einer zeit- Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige- b) Ist der Vorversicherer wegen anteilmäßigen Vorausberechnung – der Ge- führt haben. A1-2.4.2 findet keine Anwendung. – Nichtzahlung des Beitrags oder samtumsatz 15.000 EUR nicht überschreiten – Obliegenheitsverletzung wird; A1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise Wird der Umsatz in Höhe von 15.000 EUR Schädlichkeit von Erzeugnissen, befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leis- überschritten, besteht auch für das Risiko aus Arbeiten und sonstigen Leistungen tung aus der Konditions-Differenz-Versiche- dem Umsatz bis 15.000 EUR kein Versiche- Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller rung. In diesen Fällen erbringen wir unsere rungsschutz. Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha- Leistung, als hätte keiner der vorgenannten b) - sofern für die Ausübung der versicherten ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeiten oder Schädlichkeit der Leistung des Vorversicherers vorgelegen. (siehe A1-6.35.1) die Nutzung von Räumlich- – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder keiten erforderlich ist – für diese Zwecke aus- – Arbeiten oder sonstige Leistungen A1-6.34.5 Beginn und Ende der Konditions- schließlich Räume der ansonsten selbst be- erbracht haben. A1-2.4.2 findet keine Anwendung. Differenz-Versicherung wohnten Wohnung bzw. des selbst bewohnten Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt Einfamilienhauses genutzt werden und keine A1-7.3 Ansprüche der Versicherten der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die weiteren Betriebsgebäude, -räume und/oder untereinander Zeit bis zum Beginn dieser Privathaftpflichtversiche- -grundstücke existieren; Ausgeschlossen sind Ansprüche rung bei uns, längstens für 15 Monate. Versicherungsschutz besteht jedoch für ein a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Ver- Lager, das sich auf dem Grundstück der selbst Personen gegen die mitversicherten Personen; tragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B. bewohnten Wohnung/des Einfamilienhauses b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend befindet. desselben Versicherungsvertrages; aufgehoben wird. c) keine Angestellten beschäftigt werden (mit c) zwischen mehreren mitversicherten Personen Ausnahme einer einzigen mit Ihnen in häusli- desselben Versicherungsvertrages. A1-6.34.6 Obliegenheiten und Folgen einer cher Gemeinschaft lebenden Person). Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf An- Obliegenheitsverletzung sprüche von Angehörigen der vorgenannten Perso- Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns A1-6.35.3 Versicherte Zusatzleistungen nen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vor- Mitversichert ist im Rahmen dieser versicherten leben. versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teil- Tätigkeiten Ihre gesetzliche Haftpflicht weise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die Kon- a) aus Tätigkeiten, die auf fremden Grundstücken A1-7.4 Schadensfälle von Ihren Angehörigen ditions-Differenz-Versicherung die für diese Privat- ausgeübt werden (z. B. bei Kundenbesuchen); und von wirtschaftlich verbundenen haftpflichtversicherung vereinbarten Obliegenheiten b) der Teilnahme an Märkten/Basaren, Messen Personen (siehe unter B-3). Die Rechtsfolgen einer Verletzung und Ausstellungen sowie Vorführungen betrieb- Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie von Obliegenheiten sind unter B-4 beschrieben. licher Erzeugnisse; a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit c) aus dem Besitz und der Unterhaltung von Re- Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder A1-6.35 Mitversicherung der gesetzlichen klameeinrichtungen (Transparenten, Reklame- die zu den im Versicherungsvertrag mitversi- Haftpflicht aus selbstständigen/ tafeln, Leuchtröhrenanlagen usw.). cherten Personen gehören; freiberuflichen Tätigkeiten Als Angehörige gelten A1-6.35.1 Versicherte selbstständige/ A1-6.35.4 Nicht versichert Haftpflichtansprüche – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des freiberufliche Tätigkeiten a) Produkthaftpflicht Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- Mitversichert ist (unter den Voraussetzungen gemäß Nicht versichert ist das Produkthaftpflichtrisiko gleichbare Partnerschaften nach dem A1-6.35.2) Ihre gesetzliche Haftpflicht oder die einer und das Risiko des Herstellens aus den vertrie- Recht anderer Staaten, mitversicherten Person aus folgenden selbstständi- benen Produkten. – Eltern und Kinder, gen/freiberuflichen Tätigkeiten (als), b) Arzneimittel – Adoptiveltern und -kinder, – Alleinunterhalter, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Perso- – Schwiegereltern und -kinder, – Änderungsschneiderei, Stickerei, nenschäden durch im Geltungsbereich des – Stiefeltern und -kinder, – Call-Center-Tätigkeit im werbenden Bereich, Arzneimittelgesetzes an Verbraucher abgege- – Großeltern und Enkel, – Daten- und Texterfassung, bene Arzneimittel, für die Sie oder eine versi- – Geschwister sowie – Erteilen von Nachhilfeunterricht, Mal-, Bastel- cherte Person in der Eigenschaft als pharma- – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die und Handarbeitskursen; zeutischer Unternehmer im Sinne des Arznei- durch ein familienähnliches, auf längere – Erteilung von Fitnessunterricht/Sportunterricht mittelgesetzes eine Deckungsvorsorge zu tref- Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern – z. B. auch Pilates- und Yoga – (Übungs-/ fen haben. und Kinder miteinander verbunden sind). Kursleiter z. B. im Turnverein, Fitness-Center b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu- oder in einer Schule); A1-6.35.5 Vorleistungspflicht anderer ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be- – Flohmarkt- und Basarverkauf, Ersatzpflichtiger schränkt geschäftsfähige oder betreute Person – Fotograf/in; Erhalten Sie oder eine mitversicherte Person für ei- sind; – Friseur/in; nen Versicherungsfall Versicherungsschutz aus ei- c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie ei- – Gäste-/Fremdenführungen; nem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag ne juristische Person des privaten oder öffentli- – Vertrieb von Kosmetik, Kerzen, Schmuck, (z. B. Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung), chen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein Reinigungsartikeln, Geschirr, Kochgeräten, entfällt für diesen Versicherungsfall der Versiche- sind; Dessous und Ehehygieneartikeln; rungsschutz aus diesem Vertrag. – Erstellung und Vertrieb von Handarbeiten/ Geschenkartikeln. Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 17 von 38 [Seite 18] d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn A1-9 Neu hinzukommende Risiken Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han- Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob (Vorsorgeversicherung) delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder fahrlässig gehandelt haben. Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind; A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene A1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Partnerschaftsgesellschaft sind; Überschwemmungen Abschluss des Versicherungsvertrages neu entste- f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä- hen, sofort versichert. Insolvenzverwaltern. den und alle sich daraus ergebenden Vermögens- Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für schäden, welche entstehen durch Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes Ansprüche von Angehörigen der dort genannten a) Senkungen von Grundstücken oder neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft Erdrutschungen; Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung leben. b) Überschwemmungen stehender oder fließender erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht Gewässer. rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das A1-7.5 Leasing, Leihe, verbotene neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Eigenmacht, besonderer A1-7.13 Strahlen Verwahrungsvertrag Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be- fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste- weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge- Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen Röntgenstrahlen). kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver- geleast, geliehen, durch verbotene Eigenmacht er- strichen war. langt hat oder sie Gegenstand eines besonderen A1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- Verwahrungsvertrages sind. Anhänger Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange- Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigen- messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- A1-7.6 Schäden an hergestellten oder tümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahr- gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer gelieferten Sachen, Arbeiten und zeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schä- Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige sonstigen Leistungen den, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verur- nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an sacht werden. das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar- Zum Gebrauch gehört z. B. auch: beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der – Ein- und Aussteigen, A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ur- – Be- und Entladen, besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im sache und alle sich daraus ergebenden Vermögens- – Betanken und Aufladen, Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schaden- – Reparatur, Wartung und Reinigung, Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versiche- ursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrich- rungssumme. oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur tungen als Arbeitsmaschine. Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder A1-2.4.2 findet keine Anwendung. A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung Leistung führt. gilt nicht für Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, A1-7.15 Ungewöhnliche und gefährliche a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung Beschäftigung Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller ges, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen Personen wegen Schäden durch eine ungewöhnli- Führerschein- oder Versicherungspflicht unter- haben. che und gefährliche Beschäftigung. A1-2.4.2 findet liegen; keine Anwendung. b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder A1-7.7 Asbest Führen von Bahnen; Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, A1-7.16 Verantwortliche Betätigung in c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Vereinigungen aller Art vorsorgepflicht unterliegen; Erzeugnisse zurückzuführen sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden Für Hunde, die einer Versicherungspflicht aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereini- unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung A1-7.8 Gentechnik gungen aller Art. gemäß A1-9.4. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- die zurückzuführen sind auf A1-8 Veränderungen des versicherten Risi- den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen a) gentechnische Arbeiten; kos (Erhöhungen und Erweiterungen) Versicherungsverträgen zu versichern sind; b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO); e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienst- c) Erzeugnisse, die Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht licher und amtlicher Tätigkeit. – Bestandteile aus GVO enthalten, – aus GVO oder mit Hilfe von GVO A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des A1-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für die hergestellt wurden. versicherten Risikos. Dies gilt nicht eine Versicherungspflicht gilt – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von A1-9.4.1 Abweichend von A1-9.3 c) gilt die Vorsor- A1-7.9 Persönlichkeits- und versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was- geversicherung für die private Hundehaltung, wenn Namensrechtsverletzungen serfahrzeugen sowie eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu – Ausschluss gestrichen – – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- kommenden Hund/e besteht. oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; A1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung A1-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine und sonstige Diskriminierung A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Liste unter A1-9.4.3), so endet der Versicherungs- aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich- Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech- schutz abweichend von A1-9.1 Absatz 4 zwei Mona- behandlung oder sonstigen Diskriminierungen. tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung te nach der Meldung gemäß A1-9.1 Absatz 2 über einer Frist von einem Monat zu kündigen. die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde. A1-7.11 Übertragung von Krankheiten Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht inner- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen halb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt A1-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: a) Personenschäden, die aus der Übertragung ei- wird, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis er- – American Pittbull-Terrier, ner Krankheit resultieren, an der Sie erkrankt halten haben. – American Staffordshire-Terrier, sind. – Bullmastiff, b) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten Risi- – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräu- kos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht und Bullterrier, etc.), ßerten Tiere entstanden sind. zur Beitragsregulierung unter B-8 zu beachten. – Dogo Argentino, Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 18 von 38 [Seite 19] – Dogue de Bordeaux, – Fila Brasileiro, – Mastiff, – Mastin Espanol, – Mastino Napoletano, – Pitbull-Terrier, – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, – Tosa Inu. A1-10 Fortsetzung der Privathaftpflicht- versicherung nach Ihrem Tod Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitrags- fälligkeitstermin fort. Das gilt – für Ihren mitversicherten Ehegatten oder einge- tragenen Lebenspartner und/oder – für Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder. Wird die nächste Beitragsrechnung durch den über- lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebens- partner beglichen, so wird dieser Versicherungs- nehmer. Teil A – Privathaftpflichtrisiko Seite 19 von 38 [Seite 20] Teil A – Abschnitt A2 b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä- Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe den, die nachweislich in die Sachen. Wir ersetzen die Aufwendungen zur Besondere Umweltrisiken – auf Kriegsereignissen, anderen feindseli- Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt gen Handlungen, Aufruhr, inneren Unru- des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesse- Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden hen, Generalstreik, illegalem Streik oder rungen sind abzuziehen. und für Schäden nach dem Umweltschadens- – unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen Nicht versichert bleiben Schäden an der Anlage gesetz (USchadG) besteht im Umfang von Ab- oder Maßnahmen selbst. schnitt A1 und den folgenden Bedingungen. beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Ge- A2-2.5 Erläuterungen: Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen walt, soweit sich elementare Naturkräfte aus- a) Die Gewässerschadenversicherung im Umfang Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen gewirkt haben. der Bedingungen bezieht sich nicht nur auf die (Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.9. Haftpflicht aus § 22 des Wasserhaushalts- A2-2 Gewässerschaden- gesetzes, sondern auch auf alle anderen ge- A2-1 Gewässerschäden Haftpflichtversicherung setzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrecht- – Anlagenrisiko Heizöltank – lichen Inhalts. A2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes b) Mitversichert ist auch die Haftpflicht aus Ge- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmit- Für das von Ihnen selbst bewohnte bzw. mitbewohn- wässerschäden, die dadurch entstehen, dass telbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen te, über A1-6.6.1 b) mitversicherte Ein-/Zwei- oder aus den versicherten Anlagen gewässerschäd- Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Ge- Mehrfamilienhaus (wo Sie mit Ihrem Erstwohnsitz liche Stoffe in Abwässer und mit diesen in Ge- wässers einschließlich des Grundwassers (Gewäs- behördlich gemeldet sind) ist das Gewässerscha- wässer gelangen. serschäden). Hierbei werden Vermögensschäden denrisiko für einen Heizöltank mitversichert. Batterie- c) Rettungskosten im Sinne von A2-1.2 der Be- wie Sachschäden behandelt. tanks gelten als ein Tank. dingungen entstehen bereits dann, wenn der Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei un- Eintritt des Schadenereignisses ohne Einleitung Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung terirdischen Heizöltanks ist, dass der Inhaber alle von Rettungsmaßnahmen als unvermeidbar von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen re- fünf Jahre eine Prüfung der Tankanlage von TÜV/ angesehen werden durfte. Für die Erstattung sultieren, deren Betreiber Sie sind, besteht Versiche- DEKRA oder einem zugelassenen Fachbetrieb von Rettungskosten ist es unerheblich, aus rungsschutz ausschließlich durchführen lässt, die dabei festgestellten Mängel welchem Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich oder a) im Umfang von A2-2 für den Heizöltank, mit unverzüglich beseitigt und dies in einem eventuellen privatrechtlich) Sie zur Zahlung dieser Kosten dem das von Ihnen selbst bewohnte bzw. mit- Schadensfall nachweisen kann. verpflichtet sind. bewohnte, über A1-6.6.1 b) mitversicherte Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhaus versorgt wird; A2-2.1 Gegenstand der Versicherung Wiederherstellung des Zustands von Grund- b) für Anlagen bis 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde) a) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als In- stücks- und Gebäudeteilen – auch soweit es Ih- soweit das Gesamtfassungsvermögen der vor- haber eines Heizöltanks zur Lagerung von re eigenen Grundstücks- und Gebäudeteile handenen Behälter 1.000 l/kg nicht übersteigt. Heizöl und aus der Verwendung dieses Heizöls; sind –, wie er vor Beginn der Rettungsmaß- Wenn mit den Anlagen die vorgenannten Be- für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Perso- nahmen bestand. Eintretende Wertverbesse- schränkungen überschritten werden, entfällt nen-, Sach- und Vermögensschäden) von Ver- rungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Repara- dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die änderungen der physikalischen, chemischen tur oder Erneuerung der Anlage selbst ohnehin Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung oder biologischen Beschaffenheit eines Gewäs- entstanden wären, sind abzuziehen. (A1-9). sers einschließlich des Grundwassers (Gewäs- c) für Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erd- serschaden). A2-3 Sanierung von Umweltschäden gemäß kollektoren, Erdwärmekörbe) und Geothermie- b) Mitversichert sind die Personen, die Sie durch Umweltschadensgesetz (USchadG) Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden. Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens- A2-1.2 Rettungskosten Grundstücke beauftragt haben, für den Fall, gesetzes (USchadG) ist eine Wir übernehmen dass diese Personen aus Anlass dieser Verrich- a) Schädigung von geschützten Arten und – Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Ver- tungen in Anspruch genommen werden. natürlichen Lebensräumen; sicherungsfall zur Abwendung oder Minderung Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus b) Schädigung der Gewässer einschließlich des Schadens für geboten halten durften (Ret- Personenschäden, bei denen es sich um Ar- Grundwasser; tungskosten), sowie beitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Be- c) Schädigung des Bodens. – außergerichtliche Gutachterkosten. trieb gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt. Das Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gut- Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den A2-3.1 Versichert sind – abweichend von A1-3.1 – achterkosten zusammen mit der Entschädigungsleis- beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Aus- die Sie betreffenden öffentlich-rechtliche Pflichten tung die Versicherungssumme für Sachschäden übung oder infolge des Dienstes Angehörigen oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nicht übersteigen. derselben Dienststelle zugefügt werden. gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages Auf unsere Anordnung aufgewendete Rettungs- und A2-2.2 Versicherungssumme – die schadenverursachenden Emissionen plötz- außergerichtliche Gutachterkosten werden auch in- Versicherungsschutz für Gewässerschäden aus dem lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die soweit von uns übernommen, als sie zusammen mit Anlagenrisiko besteht im Umfang der für die Privat- Umwelt gelangt sind oder der Entschädigung die Versicherungssumme für haftpflichtversicherung vereinbarten pauschalen – die sonstige Schadenverursachung plötzlich, Sachschäden übersteigen. Es gilt nicht als Anord- Versicherungssumme. Die Höchstersatzleistung für unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist. nung durch uns, wenn wir Ihre Maßnahmen oder alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverur- Maßnahmen Dritter zur Abwendung oder Minderung beträgt das Zweifache der vereinbarten Versiche- sachung besteht Versicherungsschutz für Umwelt- des Schadens lediglich billigen. rungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die schäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus- A2-1.3 Ausschlüsse sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung. schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei- a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions- aller Personen, die den Schaden durch vorsätz- A2-2.3 Vorsorgeversicherung fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch liches Abweichen von dem Gewässerschutz Die Bestimmungen gemäß A1-9 (Vorsorgeversiche- besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie ge- rung) finden keine Anwendung. im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse richteten behördlichen Anordnungen oder Ver- nach dem Stand von Wissenschaft und Technik fügungen herbeigeführt haben. A1-2.4.2 findet A2-2.4 Eingeschlossene Schäden nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungs- keine Anwendung. Mitversichert sind abweichend von A1-3 – auch ohne risiko). dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Versichert sind darüber hinaus die Sie betreffenden Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen, die Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an dadurch verursacht werden, dass die gewässer- eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder schädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anla- geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke ge ausgetreten sind. vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind. Teil A – Besondere Umweltrisiken Seite 20 von 38 [Seite 21] A2-3.2 Geothermie Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erd- wärme dem Untergrund entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heiz- anlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anla- genteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen. Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung. Versichert sind Pflichten oder Ansprüche gemäß A2-3.1 wegen Schäden ausschließlich im Zusam- menhang mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erd- kollektoren, Erdwärmekörbe) und solchen Geother- mie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden. A2-3.3 Ausland Versichert sind im Umfang von A1-6.24 die im Gel- tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset- zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten. A2-3.4 Ausschlüsse a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch ver- ursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an Sie gerichteten behördli- chen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. A1-2.4.2 fin- det keine Anwendung. b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden aa) die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen; bb) für die Sie aus A2-2 (Gewässerschaden- haftpflichtversicherung) oder aus einem anderen Versicherungsvertrag Versiche- rungsschutz hat oder hätte erlangen kön- nen. A2-3.5 Versicherungssumme Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres betragen 5.000.000 EUR. Teil A – Besondere Umweltrisiken Seite 21 von 38 [Seite 22] Teil A – Abschnitt A3 b) Damit Sie einen Anspruch auf diese Opfer- A3-3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je- schutz-Leistung erhalten, müssen die folgenden dem Versicherungsfall auf die im Versicherungs- Forderungsausfallrisiken und zugehöriger Voraussetzungen erfüllt sein: schein und seinen Nachträgen vereinbarten Versi- Spezial-Schadenersatzrechtsschutz aa) Die schädigende Person muss gegen Sie cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, oder eine versicherte Person eine vorsätz- wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere A3-1 Gegenstand der liche Straftat begangen haben. entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Forderungsausfalldeckung bb) Sie bzw. die versicherte Person müssen wegen dieser Tat bei der örtlichen Polizei A3-3.3 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten ste- A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, oder bei der Staatsanwaltschaft eine hen keine Rechte aus diesem Vertrag zu. dass Sie oder eine gemäß A1-2 mitversicherte Per- "Strafanzeige gegen Unbekannt" gestellt son während der Wirksamkeit der Versicherung von haben. A3-4 Räumlicher Geltungsbereich einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) cc) Das polizeiliche Ermittlungsverfahren wur- unter folgenden Voraussetzungen: de eingestellt und Sie haben uns den Versicherungsschutz besteht – abweichend von – Der wegen dieses Schadenereignisses in An- schriftlichen Einstellungsbescheid vor- A1-6.24 – für Schadenereignisse, die in Europa, spruch genommene Dritte kann seiner Scha- gelegt. auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht dd) Wir müssen Einblick in die polizeiliche Madeira eintreten. nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis- Ermittlungsakte erhalten haben. tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen ee) Die schädigende Person bleibt unbekannt. A3-5 Besondere Ausschlüsse für das Dritten festgestellt worden ist und Die unter A3-2 genannten Leistungsvoraus- Forderungsausfallrisiko – die Durchsetzung der Forderung gegen den setzungen gelten nicht. Dritten ist gescheitert. c) Umfang der Entschädigung A3-5.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Unsere Höchstersatzleistung für solche Perso- sind Ansprüche wegen Schäden an Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per- nenschäden ist im Rahmen der Versicherungs- a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Luft- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö- summe je Versicherungsfall – und zwar insge- und Wasserfahrzeugen; gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf samt für alle geschädigten Personen – und je b) Immobilien, für die in diesem Vertrag kein Ver- Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- Versicherungsjahr auf 50.000 EUR begrenzt. sicherungsschutz besteht; rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal- c) Pferden oder sonstigen Reit- oder Zugtieren ist (schädigender Dritter). Versicherungssumme je Versicherungsfall so- oder an Zuchttieren; wie auf die Jahreshöchstersatzleistung. d) Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb, A3-1.2 Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt oder dem ei- in dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versiche- A3-2 Leistungsvoraussetzungen ner mitversicherten Person zuzurechnen sind. rungsschutz im Rahmen und Umfang der Regelun- gen gemäß den Abschnitten A1 und A2 Ihrer Privat- Wir sind Ihnen gegenüber oder einer gemäß A1-2 A3-5.2 Wir leisten keine Entschädigung für haftpflichtversicherung hätte. Daher finden im Rah- mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der men der Forderungsausfalldeckung für die Person Rechtsverfolgung; des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und A3-2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Ur- b) Forderungen auf Grund eines gesetzlichen oder Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten. teil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem vertraglichen Forderungsübergangs; So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutsch- c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass be- wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner land oder einem anderen Staat Europas festgestellt rechtigte Einwendungen oder begründete beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht worden ist; Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge- hat. Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche bracht oder eingelegt wurden; Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenann- d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche ten Länder binden uns nur, soweit der Anspruch – ein anderer Versicherer (z. B. Ihr Scha- gegen Dritte auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte. denversicherer) oder der Verein Verkehrs- a) – abweichend von A1-6.19 – aus der Eigen- opferhilfe e. V. Leistungen zu erbringen hat schaft des Schädigers als privater Halter eines A3-2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leis- oder Hundes oder Pferdes; tungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie oder ei- – ein Sozialversicherungsträger oder Sozial- Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in ne mitversicherte Person nachweisen, dass leistungsträger Leistungen zu erbringen dem der schadenersatzpflichtige Dritte Versi- – eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Be- hat, auch nicht, soweit es sich um Rück- cherungsschutz im Rahmen und Umfang der friedigung geführt hat, griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli- Barmenia-Tierhalterhaftpflichtversicherung nach – eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er- che Ansprüche von Dritten handelt. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversiche- den letzten drei Jahren die eidesstattliche Ver- A3-6 Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz rung "Premium-Schutz" für private Tierhaltung sicherung über seine Vermögensverhältnisse (AVB THV Premium-Schutz – private Tierhal- abgegeben hat oder Wir haben bei der ROLAND Rechtsschutz- tung) hätte. – ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten Versicherungs-AG für die Versicherten dieser Pri- b) – in Erweiterung von A1-6.20 und abweichend durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vathaftpflichtversicherung einen Gruppenversiche- von A1-7.14 – aus dem Gebrauch eines (auch vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches rungsvertrag über eine Spezial-Schadenersatz- versicherungspflichtigen) Kraftfahrzeuges durch Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen. den Schädiger. und Die Versicherungsleistungen aus diesem Gruppen- versicherungsvertrag werden Ihnen als durch diesen A3-1.3 Besondere Leistungserweiterung für Sie A3-2.3 an uns die Ansprüche gegen den scha- Vertrag versicherte Person nicht von der Barmenia als Opfer einer vorsätzlichen Handlung denersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versiche- Allgemeine Versicherungs-AG, sondern von der (Opferschutz) rungsleistung abgetreten werden und die vollstreck- ROLAND-Rechtsschutz-Versicherungs-AG als Ver- A3-1.3.1 Ist die schädigende Person bekannt, sind bare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs aus- sicherer und Risikoträger zugesagt und erbracht. auch Personen- und Sachschäden – nicht aber gehändigt wird. Sie haben an der Umschreibung des Diesem Gruppenversicherungsvertrag liegen die Vermögensschäden – mitversichert, die durch vor- Titels auf uns mitzuwirken. nachstehend unter A3-6.1 bis A3-6.8.3 aufgeführten sätzliches Handeln des schädigenden Dritten ent- Bedingungen der ROLAND Rechtsschutz-Versiche- standen sind. Hierfür besteht Versicherungsschutz A3-3 Umfang der Forderungsausfalldeckung rungs-AG zu Grunde. Im Falle der Beendigung die- im Umfang von A3-3. ser Privathaftpflichtversicherung endet auch der A3-3.1 Versicherungsschutz besteht – im Rahmen Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz- A3-1.3.2 Ist die schädigende Person nicht bekannt der für diese Privathaftpflichtversicherung verein- Rechtsschutz-Versicherung. und kann diese auch nicht ermittelt werden, gelten barten Versicherungssumme – bis zur Höhe der titu- diese Besonderheiten: lierten Forderung. A3-6.1 Versicherungsnehmerin: a) Wir leisten ausschließlich für Personenschäden, BARMENIA Allgemeine Versicherungs-AG, die Ihnen oder einer versicherten Person zuge- Barmenia-Allee 1, fügt wurden. Wir leisten nicht für psychische 42119 Wuppertal. Folgeschäden aus einem solchen Ereignis. Teil A – Forderungsausfallrisiken Seite 22 von 38 [Seite 23] A3-6.2 Versicherte Personen: richt herangezogen werden sowie die Kosten Verletzt der Versicherte diese Pflichten, kann der Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und des Gerichtsvollziehers; Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei die versicherten Personen dieser Privathaftpflicht- – der Reisen des Versicherten zu einem auslän- werden, es sei denn, die Verletzung beruhte weder versicherung. Sie können Leistungsansprüche aus dischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Par- auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei vor- diesem Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz tei angeordnet ist, in Höhe von maximal sätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung bleibt selbstständig gegenüber der ROLAND Rechts- 2.600 EUR pro Rechtsschutzfall; der Versicherer insoweit verpflichtet, als die Verlet- schutz-Versicherungs-AG geltend machen. – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei- zung weder Einfluss auf die Feststellung des ner rechtlichen Interessen entstanden sind, so- Rechtsschutzfalles noch auf die Feststellung oder A3-6.3 Versicherer: weit der Versicherte zu deren Erstattung ver- den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leis- ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, pflichtet ist; tungen gehabt hat. Deutz-Kalker Str. 46, 50679 Köln, – eines Zwangsvollstreckungsschrittes. Direktions-Schadenabteilung, Der Versicherer bestätigt dem Versicherten den Um- Tel.: 0221 8277-6633, Fax: 0221 8277-6639 Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf fang des für den Rechtsschutzfall bestehenden Ver- E-Mail: schaden-dir@roland-rechtsschutz.de 150.000 EUR begrenzt. Zahlungen für den Versi- sicherungsschutzes. Ergreift der Versicherte Maß- cherten und mitversicherte Personen auf Grund des- nahmen zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Inte- A3-6.4 Hinweis auf die zu Grunde liegenden selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam- ressen, bevor der Versicherer den Umfang des Bedingungen: mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf Rechtsschutzes bestätigt, und entstehen durch sol- Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schaden- Grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und che Maßnahmen Kosten, trägt der Versicherer nur ersatzanspruches im Rahmen der Forderungsaus- ursächlich zusammenhängen. die Kosten, die er bei einer Rechtsschutzbestätigung falldeckung gemäß A3-1 bis A3-5 nicht durch eine vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen hätte. anderweitig bestehende Rechtsschutzversicherung Der Versicherer trägt nicht gedeckt, leistet der Versicherer Schadenersatz- – Kosten, die im Zusammenhang mit einer ein- A3-6.8 Stichentscheid Rechtsschutz gemäß den nachfolgenden Bedingun- verständlichen Erledigung entstanden sind, so- A3-6.8.1 Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz gen (subsidiäre Deckung). Anspruch auf Rechts- weit sie nicht dem Verhältnis des vom Versi- ab, weil schutz besteht von dem ersten Ereignis an, durch cherten angestrebten Ergebnisses zum erziel- a) der durch die Wahrnehmung der rechtlichen In- das der Schaden verursacht wurde, soweit dieses ten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass teressen voraussichtlich entstehende Kosten- Ereignis nach Vertragsbeginn und vor Vertrags- eine hiervon abweichende Kostenverteilung ge- aufwand unter Berücksichtigung der berechtig- beendigung eintritt. setzlich vorgeschrieben ist; ten Belange der Versichertengemeinschaft in – Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungs- einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeit- maßnahmen, die später als ein Jahr nach Erfolg steht oder raum, ist dessen Beginn maßgeblich. Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet b) im Schadenersatz-Rechtsschutz die Wahrneh- Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen werden; mung der rechtlichen Interessen keine hinrei- mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der Erste – Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht über- chende Aussicht auf Erfolg hat, ist dies der ver- entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall nommen haben; sicherten Person unverzüglich unter Angabe außer Betracht bleibt, – Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder der Gründe in Textform mitzuteilen. – der länger als ein Jahr vor Beginn des Versi- weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je cherungsschutzes für den betroffenen Gegen- Vollstreckungstitel entstehen; A3-6.8.2 Hat der Versicherer seine Leistungspflicht stand der Versicherung eingetreten ist – Kosten, zu deren Übernahme ein anderer gemäß A3-6.8.1 verneint und stimmt die versicherte oder Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, Person der Auffassung des Versicherers nicht zu, – der – soweit sich der Rechtsschutzfall über ei- wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- kann er den für ihn tätigen oder von ihm noch zu be- nen Zeitraum erstreckt – beendet ist. schutzvertrag nicht bestünde. auftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versi- cherers veranlassen, diesem gegenüber eine be- Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der An- Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für gründete Stellungnahme abzugeben, ob die Wahr- spruch auf Rechtsschutz erstmals später als zwei – die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer nehmung rechtlicher Interessen in einem angemes- Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes rechtlichen Interessen notwendigen in Textform senen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und für den betroffenen Gegenstand der Versicherung vorliegenden Unterlagen und trägt die dabei an- hinreichende Aussichten auf Erfolg verspricht. Die geltend gemacht wird. fallenden Kosten; Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei – die Bestellung eines für die Wahrnehmung der denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- A3-6.5 Nicht versicherte rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- oder Rechtslage erheblich abweicht. Rechtsangelegenheiten derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung Tätigkeit entstehenden Kosten. A3-6.8.3 Der Versicherer kann der versicherten rechtlicher Interessen Person eine Frist von mindestens einem Monat – im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung, A3-6.7 Verhalten nach Eintritt eines setzen, binnen der Sie den Rechtsanwalt vollständig Planung, Errichtung eines Gebäudes oder Ge- Rechtsschutzfalles und wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unter- bäudeteils oder im Zusammenhang mit Berg- Der Versicherte hat richten und die Beweismittel anzugeben haben, da- bauschäden; – den mit der Wahrnehmung seiner Interessen mit dieser die Stellungnahme gemäß A3-6.8.2 abge- – mehrerer Versicherungsnehmer oder mitversi- beauftragten Rechtsanwalt vollständig über die ben kann. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht cherter Personen desselben Versicherungs- Sachlage zu unterrichten, ihm die Beweismittel innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist nach, vertrages untereinander, nichtehelicher und anzugeben, die möglichen Auskünfte zu erteilen entfällt der Versicherungsschutz. Der Versicherer ist ehelicher Lebenspartner gegeneinander im ur- und die notwendigen Unterlagen zu beschaffen; verpflichtet, Sie ausdrücklich auf die mit dem Frist- sächlichen Zusammenhang mit der Lebensge- – soweit seine Interessen nicht unbillig beein- ablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen. meinschaft, auch nach deren Beendigung; trächtigt werden, – In Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereini- – vor Erhebung von Klagen oder Einlegung gungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten von Rechtsmitteln die Zustimmung des Angelegenheiten; Versicherers einzuholen; – vor Verfassungsgerichten, supranationalen oder – alles zu vermeiden, was die unnötige Er- internationalen Gerichten. höhung von Kosten oder die Erschwerung ihrer Erstattung verursachen könnte. A3-6.6 Leistungsumfang Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung er- Ansprüche des Versicherten gegen Dritte auf Erstat- forderlichen Kosten tung von Kosten, die der Versicherer getragen hat, – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal- gehen mit ihrer Erstattung auf den Versicherer über. tes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei- Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwen- nes am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi- digen Unterlagen hat der Versicherte auszuhändigen gen Rechtsanwaltes; und bei dessen Maßnahmen auf Verlangen mitzu- – des Gerichts einschließlich der Entschädigung wirken. für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge- Teil A – Forderungsausfallrisiken Seite 23 von 38 [Seite 24] ■ Teil A – Abschnitt A4 gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen A4-4.4 Erlangen Sie oder die versicherte Person Leistungsbaustein privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu "Mitversicherung von Diensthaftpflicht- Inhalts zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevollmäch- risiken für Beamte und Beschäftigte von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch tigt, dieses Recht auszuüben. des öffentlichen Dienstes " genommen werden. Dies gilt auch für Schadens- ersatz- und Regressansprüche des Dienstherrn. A4-5 Begrenzung der Leistungen (Versiche- rungssumme, Jahreshöchstersatzleis- Versicherungsschutz für die "Mitversicherung Schadensereignis ist das Ereignis, als dessen Folge tung, Serienschaden, Selbstbeteiligung) von Diensthaftpflichtrisiken für Beamte und Be- die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden schäftigte des öffentlichen Dienstes" nach den ist. Auf den Zeitpunkt der Schadensverursachung, A4-5.1 Versicherungssummen Regelungen unter A4 besteht nur, soweit dies die zum Schadensereignis geführt hat, kommt es Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi- besonders vereinbart und im Versicherungs- nicht an. cherungsfall auf die für Diensthaftpflichtrisiken ver- schein oder in seinen Nachträgen dokumentiert einbarten Versicherungssummen begrenzt. ist. A4-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungs- Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche An- schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Perso- A4-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten sprüche handelt, nen erstreckt. (versichertes Risiko) a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf A4-5.2 Jahreshöchstersatzleistung A4-1.1 Was ist versichert? Schadensersatz statt der Leistung; Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt: Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestim- b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Ver- mungen die gesetzliche Haftpflicht des im Versiche- Nacherfüllung durchführen zu können; sicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das rungsschein oder seinen Nachträgen namentlich ge- c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags- Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen nannten Versicherungsnehmers oder der versicher- gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des begrenzt. ten Person aus der dienstlichen Tätigkeit als Beam- mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; ter oder Beschäftigter des öffentlichen Dienstes. d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- A4-5.3 Serienschaden trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung A4-1.2 Was ist nicht versichert? e) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre- eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi- Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht tender Ersatzleistungen. cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des a) aus ärztlicher (auch tierärztlicher) Tätigkeit; ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, b) aus der Tätigkeit als Hebamme/Geburtshelfer; A4-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An- wenn diese c) aus der Führung von Krankenhäusern und sprüche, soweit sie aufgrund einer vertraglichen a) auf derselben Ursache, Kliniken; Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- d) aus Forschungs- oder wissenschaftlicher Tätig- gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. dere sachlichem und zeitlichem, Zusammen- keit auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie, hang oder Biologie, Gentechnologie, Physik oder Chemie; A4-4 Leistungen der Versicherung und c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen e) aus der Leitung von Vollmacht der Barmenia Mängeln – Instituten, Einrichtungen, Betrieben oder beruhen. Ähnlichem oder A4-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst – von Projekten, a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, A4-5.4 Selbstbeteiligung in denen/in deren Rahmen Forschung bzw. b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatz- Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi- wissenschaftliche Tätigkeit betrieben wird auf ansprüche und cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit dem Gebiet der Medizin, Pharmazie, Biologie, c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadens- einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- Gentechnologie, Physik oder Chemie; ersatzverpflichtungen. gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch f) aus Flugsicherungs- und Flug- und Schiffs- wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- lotsentätigkeiten; Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen nem Versicherungsfall die Versicherungssumme g) aus der Tätigkeit als Mandatsträger (z. B. als dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag Aufsichtsrat, Beirat, Mitglied in Kontrollgremien; Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Ent- der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Mitglied in Parlament, Regierung; direkt oder schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch ge- A4-5.1 Satz 1 bleibt unberührt. indirekt gewähltes Mitglied von Kreis- und Be- bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei- zirkstagen, Gemeinde- und Ortsrat sowie als von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe- Bürgermeister, Landrat, Stadtrat); oder geschlossen worden sind, binden uns nur, so- teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter h) aus der Ausübung der Jagd; weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Schadensersatzansprüche verpflichtet. i) aus dem Entschärfen von Munition oder ande- Vergleich bestanden hätte. ren Explosionskörpern. Ist Ihre Schadensersatzverpflichtung mit bindender A4-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden Die Bestimmungen gemäß A4-9 (Vorsorgeversiche- Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. rung) finden keine Anwendung. zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu- stellen. A4-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflicht- A4-2 Regelungen zu Versicherungsnehmer ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi- und versicherter Person A4-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- cherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im wicklung des Schadens oder Abwehr der Schadens- Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamt- A4-2.1 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun- ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä- höhe dieser Ansprüche. gen sind auf die versicherte Person entsprechend rungen in Ihrem Namen abzugeben. anzuwenden. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem A4-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten- Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert A4-2.2 Die Rechte aus diesem Versicherungsver- Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. der Rente die Versicherungssumme oder den nach trag dürfen nur Sie ausüben. Für die Erfüllung der Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Ver- Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die versi- in Ihrem Namen. sicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der cherte Person verantwortlich. Versicherungssumme, so wird die zu leistende Ren- A4-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines te nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. A4-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall Schadensereignisses, das einen unter den Versiche- ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge uns erstattet. A4-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent- dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen sprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherung eingetretenen Schadensereignisses wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- versicherung in der jeweils gültigen Fassung zum oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden digers. Zeitpunkt des Versicherungsfalls. zur Folge hatte, auf Grund Teil A – Diensthaftpflichtrisiken Seite 24 von 38 [Seite 25] Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich A4-6.2.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen fensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, sind Ansprüche wegen Schäden am Bauwerk, das getroffen worden, um diese Schäden zu ver- wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs- Gegenstand Ihrer dienstlichen Tätigkeit ist, und allen meiden, liegt kein Tätigkeitsschaden vor. summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, Bei unbeweglichen Sachen liegt ein solcher Tätig- werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen A4-6.3 Besonderheiten bei Pfarrern keitsschaden nur dann vor, wenn diese Sachen oder Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Teile von ihnen unmittelbar von der Tätigkeit betrof- A4-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei- Tätigkeit als Pfarrer. Mitversichert ist auch Ihre Tä- fen gewesen, unmittelbar benutzt worden sind oder nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Be- tigkeit als Religionslehrer und als Vorstand der kirch- sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich befunden friedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten schei- lichen Armenpflege. haben. tert, haben wir für den von der Weigerung an entste- henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, A4-6.4 Allgemeines Umweltrisiko A4-6.8.1 Tätigkeitsschäden an Sachen des Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Dienstherrn Schäden durch Umwelteinwirkung. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen A4-6 Besondere Regelungen für einzelne Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn Tätigkeitsschäden an Sachen des Dienstherrn. Risiken (Versicherungsschutz, sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Risikobegrenzungen und besondere Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonsti- Für Tätigkeitsschäden an Sachen des Dienstherrn Ausschlüsse) ge Erscheinungen verursacht werden, die sich in besteht Versicherungsschutz im Rahmen der für die Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Mitversicherung des Diensthaftpflichtrisikos verein- A4-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne barten Versicherungssumme. Diese Versicherungs- Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind summe bildet auch unsere Höchstersatzleistung für Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. a) Ansprüche wegen Schäden durch Senkungen alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. eines Grundstücks oder Erdrutschungen. Für Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- Soweit A4-6 keine abweichenden Regelungen ent- Baubeamte richtet sich der Versicherungs- cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die hält, finden auch auf die in A4-6 geregelten Risiken schutz wegen dieser Schäden nach A4-6.2. Jahreshöchstersatzleistung. alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung b) Ansprüche aus Gewässerschäden sowie öffent- (z. B. A4-4 – Leistungen der Versicherung oder lich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sa- A4-6.8.2 Tätigkeitsschäden an Sachen A4-7 – Allgemeine Ausschlüsse). nierung von Umweltschäden gemäß Umwelt- sonstiger Dritter schadensgesetz. Hierfür besteht Versiche- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen A4-6.1 Besonderheiten für Lehrer, rungsschutz nach Abschnitt A2 (besondere Tätigkeitsschäden an Sachen sonstiger Dritter Hochschullehrer, Erzieher Umweltrisiken). (für Tätigkeitsschäden an Sachen des Dienstherrn A4-6.1.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht gilt A 4-6.8.1). aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit als Lehrer, Hoch- A4-6.5 Abwässer schullehrer oder Erzieher zusätzlich aus Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Die Versicherungssumme für Tätigkeitsschäden an a) der Erteilung von Experimentalunterricht (auch Schäden durch Abwässer – auch aus dem Rückstau Sachen sonstiger Dritter beträgt je Versicherungsfall aus dem deckungsvorsorgefreien Umgang mit des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies aus- 5.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versi- radioaktiven Stoffen); schließlich für Schäden durch häusliche Abwässer. cherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt b) Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausflü- 10.000 EUR. gen oder Reisen für Kinder, Schüler oder Stu- A4-6.6 Allmählichkeitsschäden Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- denten. Dieser Versicherungsschutz besteht Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die auch bei vorübergehendem, weltweitem Aus- Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein- Jahreshöchstersatzleistung. landsaufenthalt – abweichend von A4-6.17.1 – wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder bis zu maximal einem Jahr. Ansonsten gelten Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, A4-6.9 Verlust von fremden Schlüsseln und für den Versicherungsschutz im Ausland die Staub und dergleichen). Codekarten Regelungen unter A4-6.17 sinngemäß. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen des A4-6.7 Schäden an gemieteten und gepachte- Abhandenkommens fremder Schlüssel und Code- A4-6.1.2 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht ten Sachen (Miet-/Pachtsachschäden) karten für ausschließlich aus folgenden freiberuflichen Neben- Miet-/Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, a) Gebäude und Räume (auch General-/Haupt- tätigkeiten: von Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Be- schlüssel für eine zentrale Schließanlage); a) Erteilung von Nachhilfestunden; auftragten gemieteten oder gepachteten Sachen und b) Kraftfahrzeuge (z. B. Mietfahrzeuge) sowie b) Kantor oder Organist. alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. c) Möbelschlüssel und sonstige Schlüssel zu be- weglichen Sachen. A4-6.1.3 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Dies gilt ausschließlich für Schlüssel und Codekar- als Lehrer, Hochschullehrer oder Erzieher wegen Miet-/Pachtsachschäden ausschließlich an anläss- ten, die Ihnen im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit Personenschäden aus Arbeitsunfällen von Kindern, lich von Dienstreisen gemieteten oder gepachteten überlassen wurden und sich rechtmäßig in Ihrem Schülern und Studenten. Der Ausschluss in A4-7.17 Grundstücken, Gebäuden, Räumen in Gebäuden Gewahrsam befunden haben. Auf diese Schäden wird insoweit nicht angewendet. und deren Einrichtungen. finden die Bestimmungen über Sachschäden An- Mitversichert sind Miet-/Pachtsachschäden an den wendung. A4-6.2 Besonderheiten für staatliche und jeweils zugehörigen Balkonen/Terrassen und an den kommunale Baubeamte Sachen, die mit dem der Mietsache zugehörigen Codekarten für elektronische Schlösser sowie reine A4-6.2.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht Grundstück fest verbunden sind (z. B. Zäune, Schlüssel-Transponder für Schlösser werden aus Ihrer dienstlichen Tätigkeit als Baubeamter zu- Schwimmbecken, gemauerte Grillanlagen). Schlüsseln gleichgesetzt. sätzlich wegen Senkungen eines Grundstücks oder Erdrutschungen. Der Ausschluss in A4-7.12 wird in- A4-6.8 Schäden durch Bearbeitung fremder Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf ge- soweit nicht angewendet. Sachen (Tätigkeitsschäden) setzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für Tätigkeitsschäden sind Schäden an fremden Sachen die notwendige Auswechselung von Schlössern und Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben und alle sich daraus ergebenden Vermögensschä- Schließanlagen sowie für vorübergehende Siche- jedoch Sachschäden und alle sich daraus ergeben- den durch eine dienstliche Tätigkeit, die dadurch rungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objekt- den Vermögensschäden am Baugrundstück selbst entstanden sind, dass Sie schutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeit- oder den darauf befindlichen Gebäuden und An- a) an diesen Sachen tätig geworden sind (Bear- punkt, an dem der Verlust des Schlüssels bzw. der lagen. beitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung oder Codekarte festgestellt wurde. dergleichen), In gleichem Umfang besteht auch Versicherungs- b) diese Sachen zur Durchführung Ihrer Tätig- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind schutz für Schäden durch Umwelteinwirkung, die keiten als Werkzeug, Hilfsmittel, Materialabla- Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines durch Senkungen eines Grundstücks oder Erdrut- gefläche oder dergleichen benutzt haben oder Schlüssel- oder Codekartenverlustes (z. B. wegen schungen verursacht werden. c) Sachen beschädigt haben, die sich im unmittel- Einbruchs). baren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befun- den haben. Sind zum Zeitpunkt der Tätigkeit of- Teil A – Diensthaftpflichtrisiken Seite 25 von 38 [Seite 26] A4-6.10 Abhandenkommen von Sachen des Kein Versicherungsschutz besteht, soweit der Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf- Dienstherrn Dienstherr wegen dieser Ansprüche eine ander- fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem weitige Ersatzmöglichkeit hat. chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, Abhandenkommen von Sachen des Dienstherrn dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem (z. B. Dienstkleidung, Ausrüstungsgegenstände) und A4-6.14.2 Die in A4-6.14.1 genannten Fahr- Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahr- alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. zeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer ge- erlaubnis hat. Auf diese Schäden finden die Bestimmungen über braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Sachschäden Anwendung. Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungs- Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt berechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet, Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von ei- genheiten). Schäden durch Abhandenkommen von nem unberechtigten Fahrer gebraucht werden. a) Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen, A4-6.16 Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, b) Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln, Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf- Schienenfahrzeuge und Bahnen c) Wertsachen, fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli- A4-6.16.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- d) Wertpapieren und chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, pflicht aus dem dienstlichen Gebrauch von Wasser- e) Schlüsseln und Codekarten. dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem fahrzeugen, Schienenfahrzeugen/Bahnen und Luft- Der Versicherungsschutz für Schäden aus dem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahr- fahrzeugen des Dienstherrn ausschließlich wegen Abhandenkommen von Schlüsseln und Code- erlaubnis hat. Ansprüchen auf karten richtet sich nach A4-6.9. a) Schadensersatz des Dienstherrn wegen Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt Schäden am Dienstfahrzeug, Die Versicherungssumme für Schäden aus dem Ab- Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie- b) Regress des Dienstherrn wegen Personen- handenkommen von Sachen des Dienstherrn beträgt genheiten). oder Sachschäden Dritter. je Versicherungsfall 100.000 EUR. Die Höchst- Die Ausschlüsse in A4-7.14 bis A4-7.16 finden inso- ersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Ver- A4-6.14.3 Die Versicherungssumme für Schä- weit keine Anwendung. sicherungsjahres beträgt 200.000 EUR. den aus dem Gebrauch von Kfz und Kfz-Anhängern Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- des Dienstherrn beträgt je Versicherungsfall Kein Versicherungsschutz besteht, soweit der cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die a) 100.000 EUR für Schadensersatzansprüche Dienstherr wegen dieser Ansprüche eine ander- Jahreshöchstersatzleistung. des Dienstherrn wegen Schäden am Dienst- weitige Ersatzmöglichkeit hat. fahrzeug; die Höchstersatzleistung für alle Ver- A4-6.11 Abhandenkommen von beschlag- sicherungsfälle eines Versicherungsjahres be- A4-6.16.2 Die in A4-6.16.1 genannten Fahr- nahmten/sichergestellten trägt 200.000 EUR. zeuge dürfen nur von einem berechtigten Führer ge- Gegenständen b) 1.000.000 EUR für Regressansprüche, die der braucht werden. Berechtigter Führer ist, wer das Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Dienstherr geltend macht, nachdem er einem Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungs- Abhandenkommen von beschlagnahmten/sicher- geschädigten Dritten einen Personen- oder berechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet, gestellten Gegenständen und alle sich daraus erge- Sachschaden ersetzt hat. Die Höchstersatzleis- dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von ei- benden Vermögensschäden. Auf diese Schäden fin- tung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- nem unberechtigten Führer gebraucht werden. den die Bestimmungen über Sachschäden Anwen- rungsjahres beträgt 2.000.000 EUR dung. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- Der Führer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug nur mit cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind Die Versicherungssumme für Schäden aus dem Ab- Jahreshöchstersatzleistung. verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur handenkommen von beschlagnahmten/sicherge- von einem Führer benutzt wird, der die erforderliche stellten Gegenständen beträgt je Versicherungsfall A4-6.15 Nicht versicherungspflichtige Berechtigung hat. 5.000 EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versi- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug- cherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt Anhänger (ohne Fahrzeuge des Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt 10.000 EUR. Dienstherrn) Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie- Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- A4-6.15.1 Versichert ist – abweichend von genheiten). cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die A4-7.14 – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- Jahreshöchstersatzleistung. den durch den Gebrauch ausschließlich von folgen- A4-6.16.3 Die Versicherungssumme für Schä- den nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen den aus dem Gebrauch von Wasserfahrzeugen, A4-6.12 Waffen und Munition und Kraftfahrzeug-Anhängern: Schienenfahrzeugen/Bahnen und Luftfahrzeugen Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht ausschließ- a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen des Dienstherrn beträgt je Versicherungsfall lich aus dem dienstlichen Besitz und dienstlichen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf a) 100.000 EUR für Schadensersatzansprüche Gebrauch von Waffen sowie Munition und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; des Dienstherrn wegen Schäden am Dienst- Geschossen. b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h fahrzeug; die Höchstersatzleistung für alle Ver- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; sicherungsfälle eines Versicherungsjahres be- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauart- trägt 200.000 EUR. Gebrauch zum Zweck der Begehung einer straf- bedingter Höchstgeschwindigkeit; b) 1.000.000 EUR für Regressansprüche, die der baren Handlung. d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht Dienstherr geltend macht, nachdem er einem mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst- geschädigten Dritten einen Personen- oder A4-6.13 Tiere geschwindigkeit; Sachschaden ersetzt hat. Die Höchstersatzleis- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs- tung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- dienstlichen Halten, Hüten und Führen von Tieren, pflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen rungsjahres beträgt 2.000.000 EUR soweit nicht Versicherungsschutz über eine andere Wegen und Plätzen verkehren. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- Haftpflichtversicherung besteht. cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Dies gilt auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Jahreshöchstersatzleistung. Schäden aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen A4-6.14 Gebrauch von Dienstfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern des Dienstherrn. A4-6.17 Schäden im Ausland A4-6.14.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- Diese sind nach A4-6.14 versichert. A4-6.17.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- pflicht aus dem dienstlichen Gebrauch von Kraftfahr- pflicht wegen im Ausland eintretender Versiche- zeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern des Dienst- A4-6.15.2 Die in A4-6.15.1 genannten Fahr- rungsfälle ausschließlich herrn ausschließlich wegen Ansprüchen auf zeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer ge- a) aus dienstlichen Tätigkeiten im Inland; a) Schadensersatz des Dienstherrn wegen braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das b) aus Anlass von Dienstreisen zur Teilnahme an Schäden am Dienstfahrzeug, Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungs- Ausstellungen, Kongressen, Messen und b) Regress des Dienstherrn wegen Personen- berechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet, Märkten; oder Sachschäden Dritter. dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von ei- c) aus dienstlichen Tätigkeiten während eines Der Ausschluss in A4-7.14 findet insoweit keine An- nem unberechtigten Fahrer gebraucht werden. Aufenthalts im Ausland – unabhängig davon, ob wendung. dieser vorübergehend oder zeitlich unbegrenzt ist. Teil A – Diensthaftpflichtrisiken Seite 26 von 38 [Seite 27] A4-6.17.2 Unsere Aufwendungen für Kosten der A4-6.19.6.2 Einschluss von immateriellen wurden, wenn sie Ihnen bis zum Vertragsabschluss/ gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von Schäden wegen Persönlichkeits- Einschluss des Diensthaftpflichtrisikos nicht bekannt einem Dritten geltend gemachten Ansprüche, insbe- rechtsverletzungen waren (Rückwärtsversicherung). Voraussetzung für sondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Mitversichert sind – insoweit abweichend von A4-7.9 den Versicherungsschutz ist, dass keine Vorversi- Gerichtskosten, werden – abweichend von A4-5.5 – – Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriel- cherung bestanden hat, aus der Sie für den eingetre- als Leistungen auf die Versicherungssumme ange- len Schadens wegen Verletzung eines Persönlich- tenen Vermögensschaden einen Freistellungs- rechnet. keitsrechts. anspruch im Sinne von A4-4.1 c) gegen den Vorver- sicherer geltend machen können. A4-6.17.3 Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die bei Persönlichkeitsrechtverletzungen Als bekannt gilt ein Verstoß auch dann, wenn er auf der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, a) Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sper- einem Vorkommnis beruht, das Sie als Fehler er- gelten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als rung und Löschung sowie die hiermit zusam- kannt haben oder das Ihnen gegenüber als Fehler erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Eu- menhängenden Verfahrenskosten; bezeichnet wurde, auch wenn noch keine Schaden- ropäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut b) Bußgelder, Strafen sowie Kosten derartiger ersatzansprüche erhoben oder angedroht wurden. angewiesen ist. Verfahren; c) die persönliche Haftpflicht selbstständiger Da- A4-6.19.8.3 Was gilt als Verstoßzeitpunkt A4-6.18 Schäden im Inland, die im Ausland tenschutzbeauftragter und derer Beschäftigten. im Fall einer unterlassenen Handlung geltend gemacht werden Wird ein Vermögensschaden durch fahrlässiges Un- Für Ansprüche aus inländischen Versicherungsfäl- A4-6.19.7 Nicht versicherte Vermögensschaden terlassen verursacht, gilt im Zweifelsfall der Verstoß len, die im Ausland geltend gemacht werden, gelten Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind An- als an dem Tag begangen, an dem die versäumte A4-6.17.2 und A4-6.17.3. sprüche wegen Vermögensschäden Handlung spätestens hätte vorgenommen werden a) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden. A4-6.19 Vermögensschäden Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder A4-6.19.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder A4-6.19.9 Versicherungssumme pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch sonstige Leistungen; Die Versicherungssumme für Vermögensschäden, Personen- noch durch Sachschäden entstanden b) aus planender, beratender, bau- oder montage- die je Versicherungsfall gilt, ist im Versicherungs- sind. leitender oder prüfender Tätigkeit; schein oder seinen Nachträgen dokumentiert. Die c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisun- Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle ei- A4-6.19.2 Mankohaftung gen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; nes Versicherungsjahres beträgt das Doppelte die- Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; ser Versicherungssumme. Schäden durch Fehlbestände/-mengen von Geld, e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung; Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versi- geldwerten Zeichen, Waren, Sachen, Dokumenten, f) aus Reiseveranstaltungen; cherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Wertsachen, Wertpapieren o. Ä., die Ihnen anver- g) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grund- Jahreshöchstersatzleistung. traut sind, die Sie übernommen oder für die Sie Ver- stücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftli- antwortung zu tragen haben (Mankohaftung). chen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller A4-6.20 Übertragung elektronischer Daten Unsere Ersatzleistung für unter die Mankohaftung Art, aus Untreue oder Unterschlagung; A4-6.20.1 Versichert ist Ihre gesetzliche fallenden Schäden beträgt höchstens 5.000 EUR für h) aus Haftpflicht wegen alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. – Rationalisierung und Automatisierung, Schäden – auch Tätigkeitsschäden – aus dem Aus- Es erfolgt eine Anrechnung auf die für Vermögens- – Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, tausch, der Übermittlung und der Bereitstellung schäden vereinbarte Versicherungssumme -wiederherstellung, elektronischer Daten (z. B. im Internet, per E-Mail (siehe A4-6.19.9) sowie auf die Jahreshöchst- – Austausch, Übermittlung, Bereitstellung oder mittels Datenträger) ausschließlich aus ersatzleistung. elektronischer Daten. a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbar- i) aus der Verletzung von Namensrechten, ge- machung oder Veränderung von Daten (Daten- Kein Versicherungsschutz besteht für solche Schä- werblichen Schutzrechten und Urheberrechten veränderung) bei Dritten durch Computer-Viren den oder Schadensanteile, welche durch einen von sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; und/oder andere Schadprogramme; Ihnen bezogenen finanziellen Ausgleich (Mankogeld) j) aus der Nichteinhaltung von Vor- und Kosten- b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen abgegolten oder als abgegolten anzusehen sind. anschlägen; sowie der Nichterfassung und fehlerhaften k) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als Speicherung von Daten bei Dritten und zwar A4-6.19.3 Versäumte Fristen oder Termine ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von wegen Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei- – sich daraus ergebender Personen- und Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Sachschäden, nicht jedoch weiterer Da- Sie Fristen oder Termine nicht eingehalten haben. Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang tenveränderungen sowie stehen; – der Kosten zur Wiederherstellung der ver- A4-6.19.4 Gutachterliche Tätigkeit l) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen änderten Daten bzw. Erfassung/korrekten Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisun- Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Vermögensschäden aus gutachterlicher Tätigkeit. gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder Daten; aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektroni- A4-6.19.5 Auslösen von Fehlalarm schen Datenaustausch. Versichert sind öffentlich-rechtliche Ansprüche we- A4-6.19.8 Rückwärts- und Vorwärtsversicherung gen Vermögensschäden durch versehentlich aus- Für Vermögensschäden nach A4-6.19 gilt – abwei- Für a) bis c) gilt: gelösten Alarm bei Dritten (z. B. Einsatzkosten für chend von A4-3.1 Absatz 2 – Folgendes: Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre aus- Rettungs-/Wach- und sonstige Dienste). zutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten A4-6.19.8.1 Vorwärtsversicherung Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder A4-6.19.6 Vermögensschäden aus der Verlet- Der Versicherungsschutz umfasst Verstöße, die zwi- -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert zung von Datenschutzgesetzen schen Beginn und Ablauf des Versicherungsvertra- oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem A4-6.19.6.1 Grundsätzliche Regelung ges begangen werden, sofern sie uns nicht später Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen Versichert ist – abweichend von A4-7.9 – Ihre ge- als fünf Jahre nach Ablauf des Vertrages bzw. nach können auch durch Dritte erfolgen. setzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus Beendigung der Mitversicherung des Diensthaft- Verletzen Sie diese Obliegenheit, gilt Teil B, B-4 der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch pflichtrisikos gemeldet werden. Diese fünfjährige Be- (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). Verwendung personenbezogener Daten. fristung des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass diese Frist von Ihnen unver- d) Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht Versichert sind – abweichend von A4-7.3 – gesetzli- schuldet versäumt wurde. wegen der Verletzung von Persönlichkeits- und che Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden Namensrechten, insoweit besteht auch Versi- von mitversicherten Personen untereinander. A4-6.19.8.2 Rückwärtsversicherung cherungsschutz für immaterielle Schäden, nicht Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf jedoch aus der Verletzung von Urheberrechten. solche Verstöße, die innerhalb von fünf Jahren vor Wir ersetzen auch Beginn des Versicherungsvertrages bzw. der Mitver- sicherung des Diensthaftpflichtrisikos begangen Teil A – Diensthaftpflichtrisiken Seite 27 von 38 [Seite 28] – Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfah- stimmungen wegen der Verletzung einer Vor- Versicherungsschutz besteht für die gesamte rens, mit dem der Erlass einer einstweili- schrift zum Schutz vor Benachteiligung, insbe- Nachmeldefrist im Rahmen und nach Maßgabe gen Verfügung gegen Sie begehrt wird, sondere aus dem Allgemeinen Gleichbehand- der bei Ablauf des letzten Versicherungsjahres auch wenn es sich um Ansprüche auf Un- lungsgesetz, aus den nachfolgend genannten geltenden Vertragsbestimmungen und zwar in terlassung oder Widerruf handelt; Gründen wegen eines Personen-, Sach- oder Höhe des unverbrauchten Teils der Versiche- – Gerichts- und Anwaltskosten einer Unter- Vermögensschadens in Anspruch genommen rungssumme des letzten Versicherungsjahres. lassungs- oder Widerrufsklage gegen Sie. werden. Der Versicherungsschutz im Rahmen der b) Gründe für eine Benachteiligung sind Nachmeldefrist endet jedoch spätestens zu Für a) bis d) gilt: – die Rasse, dem Zeitpunkt, ab dem für Sie anderweitiger Die Ausschlüsse in A4-6.19.7 i) und A4-7.9 finden – die ethnische Herkunft, Versicherungsschutz besteht. keine Anwendung. – das Geschlecht, d) Insolvenz – die Religion, Im Fall der Beantragung des Insolvenzverfah- A4-6.20.2 Kein Versicherungsschutz besteht für – die Weltanschauung, rens über Ihr Vermögen erstreckt sich die folgende Tätigkeiten oder Leistungen: – eine Behinderung, Deckung nur auf Haftpflichtansprüche infolge a) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, – das Alter oder von Benachteiligungen, welche bis zum Zeit- -Einweisung, -Schulung; – die sexuelle Identität. punkt der Beantragung des Insolvenzverfahrens b) Software-Erstellung, -Handel, -Implemen- c) Für Sie besteht Versicherungsschutz aus- begangen worden sind. tierung, -Pflege; schließlich im Rahmen der dienstlichen/ c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, beruflichen Tätigkeit. A4-6.21.4 Versicherungsumfang --betrieb, -wartung, -pflege; Ergänzend zu A4-4.1 gelten die nachfolgenden d) Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, A4-6.21.2 Eintritt des Versicherungsfalls Regelungen: Host-, Full-Service-Providing; Ergänzend zu A4-3.1 gilt als Eintritt des Versiche- a) Wird gegen Sie ein Widerrufsverlangen oder ein e) Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken; rungsfalls die erstmalige Geltendmachung eines Anspruch auf Unterlassung schriftlich geltend f) Betrieb von Telekommunikationsnetzen; Haftpflichtanspruchs gegen Sie während der Dauer gemacht, besteht auch hierfür Versicherungs- g) Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum des Versicherungsvertrages. schutz; Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht- Ein Haftpflichtanspruch gilt als geltend gemacht, b) Der Versicherungsschutz erstreckt sich ferner versicherung, z. B. nach SigG/SigV, De-Mail-G wenn gegen Sie ein Anspruch schriftlich erhoben auf Verwaltungsverfahren vor der Antidiskrimi- besteht. wird oder ein Dritter Ihnen schriftlich mitteilt, einen nierungsstelle des Bundes gemäß §§ 25 ff. All- Anspruch gegen Sie zu haben. gemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); A4-6.20.3 Mehrere während der Wirksamkeit c) Abweichend von A4-5.5 werden unsere Auf- der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gel- A4-6.21.3 Zeitliche Abgrenzung des wendungen für Kosten auf die Versicherungs- ten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des Versicherungsschutzes summe angerechnet; ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, a) Erfasste Benachteiligungen und Anspruchs- d) Unabhängig von den einzelnen Versicherungs- wenn diese erhebung jahren gelten mehrere während der Wirksam- a) auf derselben Ursache, Die Anspruchserhebung sowie das für die Be- keit des Versicherungsvertrages geltend ge- b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- nachteiligung ursächliche Verhalten müssen machte Ansprüche eines oder mehrerer An- dere sachlichem und zeitlichem Zusammen- während der Wirksamkeit der Versicherung er- spruchsteller hang oder folgt sein. Wird eine Benachteiligung durch fahr- – auf Grund eines zu einer Benachteiligung c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Be- lässige Unterlassung verursacht, gilt sie im führenden Verhaltens, welches Sie be- reitstellung elektronischer Daten mit gleichen Zweifelsfall als an dem Tag begangen, an wel- gangen haben, Mängeln chem die versäumte Handlung spätestens hätte – auf Grund mehrerer zu einer Benachteili- beruhen. vorgenommen werden müssen, um den Eintritt gung führenden Verhaltensweisen, wel- A4-5.3 findet keine Anwendung. des Schadens abzuwenden. ches Sie begangen haben, sofern diese b) Rückwärtsversicherung für vorvertragliche Pflichtverletzung demselben Sachverhalt A4-6.20.4 Versicherungsschutz besteht für Ver- Benachteiligungen zuzuordnen sind und miteinander in recht- sicherungsfälle im Ausland. A4-6.17.1 findet hier Zusätzlich besteht Versicherungsschutz auch lichem, wirtschaftlichem oder zeitlichem keine Anwendung. Dies gilt jedoch nur, soweit die für ein Verhalten, das innerhalb eines Zeitraums Zusammenhang stehen, Ansprüche in europäischen Staaten und nach dem von fünf Jahren vor Vertragsbeginn begangen als ein Versicherungsfall. Recht europäischer Staaten geltend gemacht wurde und zu einer Benachteiligung führte. Dieser gilt unabhängig von dem tatsächlichen werden. Dies gilt jedoch nicht für solche benachteiligen- Zeitpunkt der Geltendmachung der einzelnen den Verhaltensweisen, die Sie bei Abschluss Haftpflichtansprüche als in dem Zeitpunkt ein- A4-6.20.5 Vom Versicherungsschutz dieser Barmenia-Diensthaftpflichtversicherung getreten, in dem der erste Haftpflichtanspruch ausgeschlossen sind kannten oder hätten kennen müssen. Als be- geltend gemacht wurde. Liegt die erste Benach- a) Ansprüche, die im Zusammenhang stehen mit kannt gilt eine Verhaltensweise, wenn sie von teiligung zeitlich vor Beginn des Versicherungs- – massenhaft versandten, vom Empfänger Ihnen als Verstoß gegen eine Vorschrift zum vertrages, so gelten alle Benachteiligungen die- ungewollten elektronisch übertragenen In- Schutz vor Benachteiligung erkannt oder Ihnen ser Serie als nicht versichert. formationen (z. B. Spamming), gegenüber als ein solcher Verstoß bezeichnet – Dateien (z. B. Cookies), mit denen wider- wurde, auch wenn noch keine Schadenersatz- A4-6.21.5 Ausschlüsse rechtlich bestimmte Informationen über In- ansprüche erhoben oder angedroht oder be- Nicht versichert sind Ansprüche ternet-Nutzer gesammelt werden können; fürchtet wurden. a) – welche vor Gerichten außerhalb Deutsch- b) Ansprüche wegen Schäden, die von Unterneh- c) Nachmeldefrist für Anspruchserhebungen nach lands geltend gemacht werden – dies gilt men, die mit Ihnen oder Ihren Gesellschaftern Vertragsbeendigung auch im Falle der Vollstreckung von Urtei- durch Kapital mehrheitlich verbunden sind oder Der Versicherungsschutz umfasst auch An- len, die außerhalb Deutschlands gefällt unter einer einheitlichen Leitung stehen, geltend sprüche wegen eines zu einer Benachteiligung wurden; gemacht werden; führenden Verhaltens, die innerhalb von fünf – wegen Verletzung oder Nichtbeachtung c) Versicherungsansprüche aller Personen, die Jahren nach Ablauf des Versicherungsvertra- des Rechts ausländischer Staaten; den Schaden durch bewusstes Abweichen von ges bzw. nach Beendigung der Mitversicherung Die Regelungen für Auslandsschäden gemäß gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften des Diensthaftpflichtrisikos geltend gemacht A4-6.17 gelten insoweit nicht. sowie von schriftlichen Anweisungen oder Be- werden (Nachmeldefrist), sofern b) jeglicher Art, die kollektiv erhoben werden, wie dingungen des Auftraggebers oder durch sons- – sich das die Benachteiligung verursachen- z. B. im Zusammenhang mit Streitgenossen- tige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt de Verhalten innerhalb der Laufzeit des schaften, Verbandsklagen oder die z. B. von haben. versicherten Diensthaftpflichtrisikos ereig- Gewerkschaften oder Betriebsräten erhoben nete und werden; A4-6.21 Ansprüche aus Benachteiligungen – keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens c) im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von A4-6.21.1 Gegenstand der Versicherung über Ihr Vermögen beantragt wurde bzw. rechtlichen Interessen aus dem kollektiven Ar- a) Wir bieten Ihnen – insoweit abweichend von der Versicherungsvertrag nicht wegen beits- oder Dienstrecht; ausgeschlossen sind A4-7.10 – Versicherungsschutz für den Fall, Zahlungsverzugs beendet wurde. auch Ansprüche im Zusammenhang mit Ar- dass Sie auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbe- Teil A – Diensthaftpflichtrisiken Seite 28 von 38 [Seite 29] beitskampfmaßnahmen (z. B. Aussperrung, gen für die Barmenia-Diensthaftpflichtversiche- a) Ihre Pflichten im Versicherungsfall Streik); rung berufen, sondern den Schadensfall nach Aufklärungs- und Nachweispflicht d) soweit sie auf Grund Vertrages oder besonde- den Bestimmungen des Vorversicherungsver- Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des rer Zusagen über den Umfang Ihrer gesetzli- trages im Umfang von A4-6.22.2 und A4-6.22.3 Versicherungsfalls und des Umfangs unserer chen Haftpflicht hinausgehen; regulieren. Leistungspflicht erforderlich ist. e) wegen Gehalt, rückwirkenden Lohnzahlungen, Sie müssen dabei insbesondere Pensionen, Renten, Ruhegeldern, betrieblicher A4-6.22.2 Der Leistungsfall – unsere Fragen zu den Umständen des Altersversorgung, Abfindungszahlungen im Zu- a) Leistungsumfang Schadenereignisses und zu unserer Leis- sammenhang mit der Beendigung von Arbeits- Für die Feststellung des Leistungsumfanges tungspflicht wahrheitsgemäß und vollstän- verhältnissen und Sozialplänen sowie Ansprü- sind die Vertragsgrundlagen/Versicherungs- dig beantworten. Wir können verlangen, che aus Personenschäden, bei denen es sich bedingungen der Vorversicherung maßgeblich, dass Sie in Textform antworten. um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei Ih- die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser – uns über den Vorversicherungsvertrag rem Dienstherrn gemäß dem Sozialgesetz- Barmenia-Diensthaftpflichtversicherung galten. – den Versicherungsschein und buch VII handelt; Danach beantragte bzw. vorgenommene Ände- – die allgemeinen und speziellen f) und Aufwendungen im Zusammenhang mit der rungen der Vorversicherung werden nicht be- Versicherungsbedingungen Vornahme von Maßnahmen auf Grund gesetzli- rücksichtigt. einreichen; cher Verpflichtungen, die Auswirkungen auf die – uns angeforderte Nachweise vorlegen, Dienststelle (wie z. B. baulichen Veränderun- b) Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach den soweit es Ihnen billigerweise zugemutet gen), den Arbeitsplatz und/oder den Arbeits- geltenden Versicherungsbedingungen nicht zur werden kann, diese zu beschaffen. prozess haben. Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie dann eine Leistung, wenn für den Schadensfall über b) Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung A4-6.21.6 Versicherungssumme die Versicherungsbedingungen des unmittel- Bei vorsätzlicher Verletzung einer nach Eintritt Versicherungsschutz für Ansprüche wegen der Ver- baren Vorversicherungsvertrages Versiche- eines Schadensfalles zu erfüllenden Obliegen- letzung einer Vorschrift zum Schutz vor Benachteili- rungsschutz bestanden hätte. heit nach A4-6.22.4 a) brauchen wir nicht zu gung besteht bis zur Höhe der für Vermögensschä- leisten. den (A4-6.19.9) vereinbarten Versicherungssumme. c) Gilt nach den geltenden Versicherungsbedin- Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, Diese ist im Versicherungsschein oder seinen Nach- gungen für die Barmenia-Diensthaftpflicht- sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem trägen dokumentiert. versicherung für einen Schadensfall der Schwere Ihres Verschuldens entsprechen- aa) eine niedrigere Entschädigungsgrenze als den Verhältnis zu kürzen. A4-6.22 Nicht-Schlechterstellungs-Garantie bei dem unmittelbaren Vorversicherungs- beim Wechsel der Versicherung vertrag (als Leistungsgrenze innerhalb der Der Versicherungsschutz bleibt jedoch des Diensthaftpflichtrisikos zur für den Vertrag vereinbarten Versiche- bestehen, Barmenia Allgemeine Versiche- rungssumme), so wird bei der Entschädi- aa) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Oblie- rungs-AG gungsberechnung die höhere Entschädi- genheit nicht grob fahrlässig verletzt ha- gungsgrenze des Vorversicherungsvertra- ben, A4-6.22.1 Gegenstand und Voraussetzungen ges zu Grunde gelegt; bb) wenn Sie nachweisen, dass die Obliegen- für die Nicht-Schlechterstellungs- bb) für einzelne Leistungseinschlüsse eine hö- heitsverletzung weder für den Eintritt oder Garantie here Selbstbeteiligung als bei dem unmit- die Feststellung des Versicherungsfalls a) Gegenstand der Nicht-Schlechterstellungs- telbaren Vorversicherungsvertrag, so wird noch für die Feststellung oder den Umfang Garantie bei der Entschädigungsberechnung die der Leistung ursächlich war, Die Nicht-Schlechterstellungs-Garantie gilt für niedrigere Selbstbeteiligung des Vorversi- cc) wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch den Fall, dass ein Schadensfall über diese cherungsvertrages berücksichtigt. eine gesonderte Mitteilung in Textform auf "Mitversicherung des Diensthaftpflichtrisikos für die vorgenannten Rechtsfolgen der Oblie- Beamte und Beschäftigte des öffentlichen d) Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung genheitsverletzung hinzuweisen. Dienstes" (im weiteren Text "Barmenia-Dienst- Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen dieser Der Versicherungsschutz entfällt trotz nachge- haftpflichtversicherung" genannt) Nicht-Schlechterstellungs-Garantie ist die für wiesener fehlender Ursächlichkeit gemäß bb), aa) nicht oder diese Barmenia-Diensthaftpflichtversicherung wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt ha- bb) summenmäßig im Rahmen von Deckungs- vereinbarte Versicherungssumme. ben. erweiterungen/Sublimits nicht ausreichend versichert ist – der Schadensfall im Deckungs- Ist für die Barmenia-Diensthaftpflichtversiche- A4-6.23 Diensthaftpflicht-Vorsorge-Schutz/ umfang Ihres unmittelbaren Vorversicherungs- rung eine generelle Selbstbeteiligung verein- Barmenia-Konditions-Differenz- vertrages für dasselbe Risiko bei einer anderen bart, so wird diese bei der Entschädigungs- Versicherung Versicherungsgesellschaft jedoch gedeckt oder berechnung berücksichtigt. Anwendungsbereich des Diensthaftpflicht-Vorsorge- mit einer höheren Entschädigungsgrenze oder Schutzes und der Konditions-Differenz-Versi- einer geringeren Selbstbeteiligung versichert A4-6.22.3 Einschränkungen der Nicht- cherung: war. Schlechterstellungs-Garantie a) Der Diensthaftpflicht-Vorsorge-Schutz bzw. die a) Für Leistungen des Vorversicherungsvertrages, Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung für b) Voraussetzungen für die Nicht-Schlechter- die bei uns nur gegen Beitragszuschlag versi- das Diensthaftpflichtrisiko gilt ausschließlich für stellungs-Garantie cherbar sind, gilt die Nicht-Schlechterstellungs- Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Für unsere Leistung im Rahmen der "Nicht- Garantie nur dann, wenn diese Leistungen in Dienstes, die die folgenden beruflichen Tätig- Schlechterstellungs-Garantie" müssen die fol- die Barmenia-Diensthaftpflichtversicherung ein- keiten ausüben bzw. in den angegebenen genden weiteren Voraussetzungen erfüllt sein: geschlossen wurden. Tätigkeitsbereichen tätig sind: Der unmittelbare Vorversicherungsvertrag – Lehrer und Erzieher; aa) wurde nicht vom Vorversicherer, sondern b) Assistanceleistungen, versicherungsfremde – Tätigkeitsbereich in Verwaltung, Recht von Ihnen gekündigt und Leistungen sowie von dem Vorversicherer ex- und Kirche (z. B. Verwaltungsbeamte, bb) muss mindestens für ein volles Versiche- tern zugekaufte Versicherungs- und Dienstleis- Staatsanwälte, Richter, Pastoren). rungsjahr bestanden haben; tungen fallen nicht unter die Nicht-Schlechter- b) Nicht unter den Diensthaftpflicht-Vorsorge- cc) Der Zeitraum zwischen der Beendigung stellungs-Garantie. Schutz bzw. die Barmenia-Konditions-Differenz- des unmittelbaren Vorversicherungsvertra- Versicherung fallen die folgenden beruflichen ges und dem Beginn der Barmenia-Dienst- A4-6.22.4 Obliegenheiten und Folgen einer Tätigkeiten/Tätigkeitsbereiche: haftpflichtversicherung darf nicht mehr als Obliegenheitsverletzung – Sicherheit, Justiz(vollzug) und Gesund- drei Monate betragen. Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung heitswesen (z. B. Polizei, Feuerwehr, Zoll, nicht erbringen. Im Versicherungsfall müssen Sie Bundeswehr, Justizvollzugsdienst, Ge- Sind die Voraussetzungen für die Nicht- daher – zusätzlich zu den Obliegenheiten der Bar- sundheitsfachberufe/Heilberufe (z. B. Al- Schlechterstellungs-Garantie gemäß menia-Diensthaftpflichtversicherung – insbesondere tenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfle- A4-6.22.1 a) und b) erfüllt, werden wir uns nicht diese Pflichten erfüllen: ger, Physio-, Ergotherapeuten, Masseure); auf Leistungsausschlüsse bzw. Leistungsein- schränkungen in den Versicherungsbedingun- Teil A – Diensthaftpflichtrisiken Seite 29 von 38 [Seite 30] – Verkehr und Technik dieser Diensthaftpflichtversicherung werden haftpflichtversicherung vereinbarten Obliegenheiten (z. B. Forstbeamte, Statiker, Vermes- nicht berücksichtigt. (siehe unter B-3). Die Rechtsfolgen einer Verletzung sungsbeamte, Rangierer, Lokführer). d) Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteili- von Obliegenheiten sind unter B-4 beschrieben. gung, die für den gesamten Vorversicherungs- A4-6.23.1 Diensthaftpflicht-Vorsorge-Schutz vertrag vereinbart wurde. A4-7 Allgemeine Ausschlüsse A4-6.23.1.1 Gegenstand des Diensthaftpflicht- Vorsorge-Schutzes A4-6.23.2.2 Versicherungssumme(n)/ Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ- Dieser Diensthaftpflicht-Vorsorge-Schutz gilt für den Selbstbeteiligung gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Fall, dass Unsere Höchstersatzleistung ist sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: – kein Diensthaftpflicht-Versicherungsvertrag für – für Personen- und Sachschäden auf die mit uns Sie bzw. für die versicherte Person bei einem vereinbarte(n) Versicherungssumme(n), A4-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden anderen Versicherer besteht oder bestand und – für Vermögensschäden gemäß A4-6.19 auf Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller – die Diensthaftpflichtversicherung nach diesem 5.000 EUR Personen, die den Schaden vorsätzlich herbei- Abschnitt A4 mit einem Versicherungsbeginn begrenzt. geführt haben. abgeschlossen wird, der nicht länger als 15 Monate in der Zukunft liegt. Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein- A4-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Durch den Diensthaftpflicht-Vorsorge-Schutz erhal- bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech- Schädlichkeit von Erzeugnissen, ten Sie sofort ab dem Zeitpunkt des Abschlusses nung berücksichtigt. Arbeiten und sonstigen Leistungen dieses Privathaftpflichtversicherungsvertrages mit Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller vereinbarter Diensthaftpflichtversicherung den ver- A4-6.23.2.3 Versicherungsfall Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha- einbarten Diensthaftpflicht-Versicherungsschutz, und Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz- ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit damit schon vor dem als Versicherungsbeginn ver- Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ab- oder Schädlichkeit einbarten und im Versicherungsschein dokumentier- lehnung einer Leistung aus der bestehenden Vor- – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder ten Zeitpunkt. Er entfällt rückwirkend ab Beginn, versicherung durch den Vorversicherer bzw. die ab- – Arbeiten oder sonstige Leistungen wenn Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen oder der schließende Entschädigungszahlung des Vorversi- erbracht haben. Vertrag (z. B. wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) cherers (nachweisbar durch das Leistungsableh- rückwirkend aufgehoben wird. nungsschreiben des Vorversicherers oder dessen A4-7.3 Ansprüche der Versicherten Es gelten die für diese Diensthaftpflichtversicherung Leistungsabrechnung). untereinander vereinbarten Obliegenheiten (siehe unter B-3). Die Ausgeschlossen sind Ansprüche Rechtsfolgen einer Verletzung von Obliegenheiten A4-6.23.2.4 Einschränkungen unserer a) von Ihnen selbst oder der in A4-7.4 benannten sind unter B-4 beschrieben. Leistungspflicht Personen gegen die versicherte Person, a) Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern A4-6.23.1.2 Versicherungssumme(n)/ besteht kein Leistungsanspruch, wenn der desselben Versicherungsvertrags, Selbstbeteiligung Vorversicherer c) zwischen mehreren mitversicherten Personen Unsere Höchstersatzleistung ist aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem desselben Versicherungsvertrags. – für Personen- und Sachschäden auf die mit uns Vorversicherer getroffenen Vergleichs den vereinbarte(n) Versicherungssumme(n), Schaden nicht in vollem Umfang erstattet; Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf An- – für Vermögensschäden gemäß A4-6.19 auf bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine sprüche von Angehörigen der vorgenannten Perso- 5.000 EUR pauschale oder teilweise Entschädigung nen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft le- begrenzt. erbringt oder seine Leistungspflicht voll- ben. ständig ablehnt; Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein- cc) wegen A4-7.4 Schadensfälle von Ihren Angehörigen bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech- – arglistiger Täuschung und/oder und von wirtschaftlich verbundenen nung berücksichtigt. – Verletzung der vorvertraglichen Personen Anzeigepflicht Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie A4-6.23.2 Barmenia-Konditions-Differenz- von seiner Leistungspflicht befreit ist. a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit Versicherung b) Ist der Vorversicherer wegen Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder A4-6.23.2.1 Gegenstand der Konditions-Differenz- – Nichtzahlung des Beitrags oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversi- Versicherung – Obliegenheitsverletzung cherten Personen gehören; a) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise Als Angehörige gelten den Fall, dass befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leis- – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des – zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses tung aus der Konditions-Differenz-Versiche- Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- Privathaftpflichtversicherungsvertrages mit rung. In diesen Fällen erbringen wir unsere gleichbare Partnerschaften nach dem vereinbarter Diensthaftpflichtversicherung Leistung, als hätte keiner der vorgenannten Recht anderer Staaten, – für das gleiche Risiko Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung – Eltern und Kinder, – noch ein weiterer, in den nächsten der Leistung des Vorversicherers vorgelegen. – Adoptiveltern und -kinder 15 Monaten auslaufender bzw. gekündig- – Schwiegereltern und -kinder, ter Diensthaftpflicht-Versicherungsvertrag A4-6.23.2.5 Beginn und Ende der Konditions- – Stiefeltern und -kinder, bei einem anderen Versicherer (Vorversi- Differenz-Versicherung – Großeltern und Enkel, cherer) besteht. Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt – Geschwister sowie b) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung er- des Abschlusses dieses Privathaftpflichtversiche- – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die halten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der rungsvertrages mit vereinbarter Diensthaftpflichtver- durch ein familienähnliches, auf längere Vorversicherung, längstens aber für 15 Mona- sicherung bis zu dem in der Zukunft liegenden Be- Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern te – für einen im Rahmen der Diensthaftpflicht- ginn dieser Barmenia-Privathaftpflichtversicherung und Kinder miteinander verbunden sind). versicherung erstattungsfähigen Schaden aus- mit eingeschlossener Diensthaftpflichtversicherung, b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Be- schließlich die (Mehr-)Leistungen, die über die längstens aber für 15 Monate. treuern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be- aus Ihrer Vorversicherung zu beanspruchenden Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Ver- schränkt geschäftsfähige oder betreute Person Leistungen hinausgehen. Dies gilt nicht für sol- tragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B. sind; che Leistungen/Gefahren, die bei uns nur ge- wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie ei- gen zusätzlichen Beitrag in den Versicherungs- aufgehoben wird. ne juristische Person des privaten oder öffentli- schutz eingeschlossen werden können. chen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leis- A4-6.23.2.6 Obliegenheiten und Folgen einer sind; tungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/ Obliegenheitsverletzung d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden Versicherungsbedingungen der Vorversiche- Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han- rung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vor- delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Angebotsannahme dieser Diensthaftpflichtver- versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teil- Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind; sicherung. Danach beantragte bzw. vorgenom- weise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die Kon- e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene mene Änderungen der Vorversicherung oder ditions-Differenz-Versicherung die für diese Dienst- Partnerschaftsgesellschaft sind; Teil A – Diensthaftpflichtrisiken Seite 30 von 38 [Seite 31] f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenz- A4-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen verwaltern. Überschwemmungen an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sin- Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä- ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen sprüche von Angehörigen der dort genannten Per- den und alle sich daraus ergebenden Vermögens- Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft schäden, welche entstehen durch wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb leben. a) Senkungen von Grundstücken oder gesetzt wird. Erdrutschungen, A4-7.5 Leasing, Pacht, Leihe, verbotene b) Überschwemmungen stehender oder A4-7.17 Dienst- und Arbeitsunfälle, Eigenmacht, besonderer Verwahrungs- fließender Gewässer. Berufskrankheiten vertrag Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personen- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an A4-7.13 Strahlen schäden, bei denen es sich um Dienst- oder Arbeits- fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, unfälle oder Berufskrankheiten gemäß den beamten- Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- rechtlichen Bestimmungen oder dem Sozialgesetz- Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen hang mit einem deckungsvorsorgepflichten Umgang buch VII handelt. geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Ei- mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen genmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Rönt- A4-8 Veränderungen des versicherten Risi- besonderen Verwahrungsvertrags sind. genstrahlen). kos (Erhöhungen und Erweiterungen) A4-7.6 Schäden an hergestellten oder A4-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht gelieferten Sachen, Arbeiten und Anhänger sonstigen Leistungen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, A4-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an die Sie, oder eine von Ihnen bestellte oder beauf- versicherten Risikos. Dies gilt nicht von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar- tragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahr- a) für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der zeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was- Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ur- Zum Gebrauch gehört z. B. auch: serfahrzeugen sowie sache und alle sich daraus ergebenden Vermögens- – Ein- und Aussteigen, b) für sonstige Risiken, die der Versicherungs- schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schaden- – Be- und Entladen, oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. sursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sa- – Betanken und Aufladen, che oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und – Reparatur, Wartung und Reinigung, A4-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrich- durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Leistung führt. tungen als Arbeitsmaschine. Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech- Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kün- die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän- digungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in wel- haben. wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer chem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben. des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei A4-7.7 Asbest nicht in Betrieb gesetzt wird. A4-9 Neu hinzukommende Risiken Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, (Vorsorgeversicherung) die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Er- A4-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, zeugnisse zurückzuführen sind. Luftlandeplätze A4-9.1 Im Umfang der bestehenden Diensthaft- Ausgeschlossen sind Ansprüche pflichtversicherung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht A4-7.8 Gentechnik a) wegen Schäden, die Sie oder eine von Ihnen aus Risiken, die nach Abschluss des der Diensthaft- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, bestellte oder beauftragte Person durch den pflichtversicherung neu entstehen, sofort versichert. die zurückzuführen sind auf Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs ver- a) gentechnische Arbeiten, ursachen oder für die sie als Halter oder Besit- Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), zer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in An- neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die c) Erzeugnisse, die spruch genommen werden. Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung – Bestandteile aus GVO enthalten, b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht – aus GVO oder mit Hilfe von GVO gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In- rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das hergestellt wurden. sassen und allen sich daraus ergebenden Ver- neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä- A4-7.9 Persönlichkeits- und den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das Namensrechtsverletzungen – der Planung oder Konstruktion, Herstellung neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss aus Persönlichkeits- oder Namensrechts- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzu- verletzungen. fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für gekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen verstrichen war. A4-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- und sonstige Diskriminierungen zeugen bestimmt waren; Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini- aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich- spektion, Überholung, Reparatur, Beförde- gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer behandlung oder sonstigen Diskriminierungen. rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige deren Teilen. nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für A4-7.11 Übertragung von Krankheiten c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Leasingnehmer und Nießbraucher von Luft- a) Personenschäden, die aus der Übertragung ei- landeplätzen. A4-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ner Krankheit resultieren, an der Sie erkrankt besteht für Personenschäden, Sachschäden und sind. A4-7.16 Wasserfahrzeuge Vermögensschäden in Höhe der für das Diensthaft- b) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, pflichtrisiko vereinbarten Versicherungssummen. gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder ver- die Sie oder eine von Ihnen bestellte oder beauf- Ist für eine Leistung aus dieser Diensthaftpflichtver- äußerten Tiere entstanden sind. tragte Person durch den Gebrauch eines Wasser- sicherung eine Entschädigungsgrenze vereinbart In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter (als Leistungsgrenze innerhalb der für dieses Risiko Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch vereinbarten Versicherungssumme), gilt diese ent- fahrlässig gehandelt haben. genommen werden. sprechend für die Vorsorgeversicherung. Teil A – Diensthaftpflichtrisiken Seite 31 von 38 [Seite 32] A4-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung Der Versicherungsschutz gilt nicht für a) gilt für die Dauer von fünf Jahren vom Zeitpunkt a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder des Ausscheidens aus dem öffentlichen Dienst Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahr- an gerechnet; zeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulas- Für Gesundheitsfachberufe (z. B. Altenpfleger, sungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht Gesundheits- und Krankenpfleger, Physio-, unterliegen; Ergotherapeuten, Masseure) gilt der Versiche- b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder rungsschutz für die Dauer von 10 Jahren vom Führen von Bahnen; Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem öffentli- c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- chen Dienst an gerechnet. vorsorgepflicht unterliegen; b) besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unter- Umfang des bei Beendigung der Versicherung liegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß nach Abschnitt A4, und zwar in Höhe des un- A4-9.4. verbrauchten Teils der Jahreshöchstersatzleis- d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- tung des Versicherungsjahres, in dem die Ver- den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen sicherung nach Abschnitt A4 endet, für den ein- Versicherungsverträgen zu versichern sind; zelnen Versicherungsfall jedoch maximal bis e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher Tätigkeit. zur Höhe der Versicherungssumme des Versi- cherungsjahres, in dem die Versicherung nach A4-9.4 Vorsorgeversicherung für Hunde, für die Abschnitt A4 endet. eine Versicherungspflicht gilt Die in den vorgenannten Zeitraum fallenden Versi- A4-9.4.1 Abweichend von A4-9.3 c) gilt die Vorsor- cherungsfälle werden so behandelt, als wären sie geversicherung für die private Hundehaltung, wenn am letzten Tag vor Beendigung der Versicherung eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu nach Abschnitt A4 eingetreten. kommenden Hund/e besteht. A4-9.4.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende Liste unter A4-9.4.3), so endet der Versicherungs- schutz abweichend von A4-9.1 Absatz 4 zwei Mona- te nach der Meldung gemäß A4-9.1 Absatz 2 über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde. A4-9.4.3 Nicht versicherbare Hunderassen: – American Pittbull-Terrier, – American Staffordshire-Terrier, – Bullmastiff, – Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bullterrier, etc.), – Dogo Argentino, – Dogue de Bordeaux, – Fila Brasileiro, – Mastiff, – Mastin Espanol, – Mastino Napoletano, – Pitbull-Terrier, – Rottweiler, – Staffordshire-Bullterrier, – Tosa Inu. A4-9.5 Versehensklausel Ein rückwirkender Wegfall des Versicherungsschut- zes gemäß A4-9.1 bei unterlassener Anzeige eines neuen Risikos findet nicht statt, wenn die Anzeige eines neuen Risikos versehentlich unterblieben ist. Sobald Sie sich des Versäumnisses bewusst wer- den, sind Sie verpflichtet, uns das neue Risiko un- verzüglich zu melden und den danach zu vereinba- renden Beitrag vom Gefahreneintritt an zu zahlen. Diese Deckungserweiterung gilt nicht für die beson- deren Umweltrisiken gemäß Abschnitt A2. A4-10 Versicherungsschutz nach Ausschei- den aus dem öffentlichen Dienst (Nachhaftung) Fällt während der Dauer des Versicherungsvertrags das versicherte Risiko vollständig und dauerhaft durch Ausscheiden der versicherten Person aus dem öffentlichen Dienst weg, endet damit die Versi- cherung nach Abschnitt A4. Für nach Beendigung der Versicherung nach Ab- schnitt A4 eingetretene Versicherungsfälle besteht Versicherungsschutz im Umfang des Vertrags wie folgt: Teil A – Diensthaftpflichtrisiken Seite 32 von 38 [Seite 33] Teil B – Allgemeiner Teil – weder für den Eintritt oder die Feststellung des vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Versicherungsfalls, Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Regelungen über allgemeine Rechte und – noch für die Feststellung oder den Umfang un- Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- Pflichten der Vertragsparteien: serer Leistungspflicht letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. ursächlich war. B-1.4 Anfechtung Ihre Obliegenheiten Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere nicht zu Leistungen verpflichtet. Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln richtige oder unvollständige Angaben bewusst und (Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn B-1.2.2 Kündigung gewollt beeinflusst worden ist. ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil erbringen. die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei- noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An- trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- B-1 Was bedeutet die vorvertragliche kündigen. spricht. Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn B-1.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Die Regelungen B-1.1. bis B-1.4 gelten entspre- B-1.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht erweitert wird und deshalb eine erneute Risiko- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- prüfung erforderlich ist. Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- sen hätten. ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. B-2 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere B-1.2.3 Vertragsänderung des Versicherungsfalls zu beachten? Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge- Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un- fahrerheblichen Umständen, die wir angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu- – nach Ihrer Vertragserklärung, sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge- – aber noch vor Vertragsannahme unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahr- in Textform stellen. teil. drohend. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und erheblichen Umständen für Sie beantwortet und treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der nach Eintritt des Versicherungsfalls wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags- zu beachten? kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- bestandteil. delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung oder arglistig gehandelt. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- die folgenden Pflichten erfüllen: B-1.2 Mögliche Folgen einer los kündigen, wenn Anzeigepflichtverletzung – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den B-3.1 Anzeigepflichten Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder B-3.1.1 Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Wir können in einem solchen Fall zeigten Umstand ausschließen. Schadenersatzansprüche erhoben worden sind. Das – vom Vertrag zurücktreten, Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche – den Vertrag kündigen, Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung geltend gemacht werden. – den Vertrag ändern oder über die Vertragsänderung hinweisen. – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung B-3.1.2 Wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich anfechten. B-1.3 Voraussetzungen für die Ausübung geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt oder unserer Rechte wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie B-1.2.1 Rücktritt Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch, Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begrün- können wir vom Vertrag zurücktreten. Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die denden Schadensereignisses ein Ermittlungsverfah- Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen ren eingeleitet wird. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn haben. – weder eine vorsätzliche, B-3.1.3 Wird ein Schiedsgerichtsverfahren ge- – noch eine grob fahrlässige Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung mäß B-20 eingeleitet, sind Sie verpflichtet, uns dies Anzeigepflichtverletzung vorliegt. oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- unverzüglich anzuzeigen und uns die Mitwirkung am gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei- Schiedsgerichtsverfahren entsprechend der Mitwir- Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt ge kannten. kung des Versicherers an Verfahren des ordentli- wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn chen Rechtsweges zu ermöglichen. wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Hinsichtlich der Auswahl des von Ihnen zu benen- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines nenden Schiedsrichters müssen Sie uns eine ent- Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt scheidende Mitwirkung einräumen. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung sen hätten. der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- B-3.2 Aufklärungspflicht te Recht begründet, Kenntnis erhalten. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi- Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs- rungsschutz. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- pflicht erforderlich ist. stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- Sie müssen dabei insbesondere Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- zen. Zur Begründung können wir nachträglich weite- – unsere Fragen zu den Umständen des rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- re Umstände angeben, wenn für diese die Monats- Schadenereignisses und zu unserer Leistungs- gender Voraussetzung bestehen: frist noch nicht verstrichen ist. pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant- worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- Textform antworten. einen gefahrerheblichen Umstand, der löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vorlegen. Teil B – Allgemeiner Teil Seite 33 von 38 [Seite 34] B-3.3 Schadenabwendungs-/ – Sie fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Ob- Der Versicherungsbeitrag Schadenminderungspflicht liegenheit unterlassen. Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen, dass das B-6 Was müssen Sie bei der Beitrags- und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei- Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und zahlung beachten? sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag zumutbar ist. nicht rechtzeitig zahlen? Beginn des Versicherungsschutzes/ B-3.4 Weitere Pflichten Dauer und Ende des Vertrages/ B-6.1 Beitragszahlung/Versicherungsperiode/ B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge- Versicherungsteuer richtlich geltend gemacht, haben Sie uns die Füh- B-5 Wann beginnt der Versicherungs- B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Vereinba- rung des Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen schutz? rung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jähr- in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen Wann beginnt und wann endet lich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderli- der Vertrag? Versicherungsperiode: Sie beträgt chen Auskünfte erteilen und die angeforderten Un- – bei Monatsbeiträgen einen Monat, terlagen zur Verfügung stellen. B-5.1 Beginn des Versicherungsschutzes – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Ver- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. fügung von Verwaltungsbehörden auf Schaden- den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperio- ersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen. de die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer ein Jahr. Weisung unsererseits bedarf es nicht. B-5.2 Dauer und Ende des Vertrages B-5.2.1 Vertragsdauer B-6.1.2 Versicherungsteuer B-4 Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- von Obliegenheiten? gegebenen Zeitraum abgeschlossen. cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. B-4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere B-5.2.2 Stillschweigende Verlängerung Leistungspflicht Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- B-6.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies da- tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr Erster oder einmaliger Beitrag zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- gung zugegangen ist. der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach zen, sind wir nicht leistungspflichtig. Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. – Verletzen Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig, B-5.2.3 Vertragsbeendigung Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- verzichten wir bis zu einem Entschädigungs- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein betrag in Höhe von 20.000 EUR auf den Ein- endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er- wand der Leistungsfreiheit und auf eine Leis- bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der tungskürzung. Für den 20.000 EUR überstei- Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu genden Teil des Entschädigungsbetrages blei- Während der ursprünglich vereinbarten Vertrags- zahlen. ben wir berechtigt, unsere Leistung in einem laufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Text- der Schwere Ihres Verschuldens entsprechen- form kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. B-6.2.2 Späterer Beginn des den Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht für die Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Versicherungsschutzes Nicht-Schlechterstellungs-Garantie (A1-6.33.4). Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei- Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi- teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie- an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. sen haben. nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. cherungsschutz bestehen: von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig- Textform kündigen. Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig- B-5.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem Obliegenheit oder Versicherungsschein – weder für den Eintritt oder die Feststellung des – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi- Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag Versicherungsfalls cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste – noch für die Feststellung oder den Umfang un- gerichtlich zugestellt wird. oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach serer Leistungspflicht ursächlich war. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei- Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der verletzt haben. Zustellung der Klage zugegangen sein. B-6.2.4 Rücktritt Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht B-4.2 Unser Kündigungsrecht Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim- rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi- Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen haben. gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam. Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung erhalten haben, erklären. B-5.3 Wegfall des versicherten Risikos des Erst- oder Einmalbeitrags Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach- Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit- vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur B-4.3 Versehentliche Obliegenheitsverletzung zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi- Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt be- Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen – eine Ihnen obliegende Anzeige versehentlich antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall erfah- Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts- unterlassen oder diese fahrlässig unrichtig ab- ren. folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam geben oder gemacht haben. Teil B – Allgemeiner Teil Seite 34 von 38 [Seite 35] Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu Beitragseinzug dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit B-6.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- begründenden Umständen erfahren. Folgebeitrag derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- B-8 Veränderungen des versicherten Risi- Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- de des laufenden Versicherungsmonats kos und Auswirkung auf den Beitrag ten Zeitpunkt fällig. außerordentlich kündigen. (Beitragsregulierung) B-6.3.2 Verzug B - 6.4.2 Änderung des Zahlungsweges B-8.1 Während der Vertragslaufzeit können sich Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er- len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift geben. So ist es z. B. denkbar, dass Sie inzwischen Mahnung von uns erhalten haben. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut Familienzuwachs bekommen haben. Um solche trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir Dinge festzustellen, können wir Sie dazu auffordern Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- (z. B. durch einen Hinweis auf der Beitragsrech- verschuldet haben. den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitrags- nung), uns mitzuteilen, ob und welche Änderungen zahlung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges des versicherten Risikos gegenüber den früheren Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- zu verlangen. Sie sind zur Begleichung der rück- Angaben eingetreten sind. den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- ständigen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än- standen ist. auf einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo- wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan- B-6.3.3 Zahlungsfrist wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder- Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei- können wir Ihnen in Rechnung stellen. Wunsch hin nachweisen. ne Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen, frist muss mindestens zwei Wochen betragen. B-7 Beitrag bei vorzeitiger die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger Vertragsbeendigung Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten sie folgende Informationen enthält: B-7.1 Allgemeiner Grundsatz Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen. Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal- – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum schen Angaben kein Verschulden trifft. nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- des Versicherungsschutzes entspricht. bunden sind. B-8.2 Auf der Grundlage Ihrer Änderungsmittei- B-7.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei lung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Bei- Kündigung fehlendem versicherten Interesse tragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer mahnten Betrag nicht bezahlt haben, tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru- Mitteilung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Min- – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang destbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. kein Versicherungsschutz. des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er- Alle entsprechend B-9.1 nach dem Versicherungs- – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung abschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßi- Frist einzuhalten. über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des gungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen eines Monats den angemahnten Betrag bezah- und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- B-8.3 Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben raum, für den die Angaben zu machen waren, eine Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be- schutz. rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies reits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- rungsvertrag in Anspruch genommen haben. eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang bei der Kündigung ausdrücklich hin. unseren Rücktritt beendet, der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten. – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor B - 6.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- Vertragsannahme in Textform gefragt haben, B-8.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden mandat, PayPal oder mit Kreditkarte nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags- als Geschäftsgrundlage/ bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung vorauszahlung für mehrere Jahre. Kündigungsrecht bei Widerruf zu; Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs- abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine recht nach Beitragsangleichung oder von einer anderen Person durch ein SEPA- angemessene Geschäftsgebühr zu. Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit- B-9.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der kartendaten oder durch Anweisungen an den Zah- B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach lungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage ver- unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be- Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden, setzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem endet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksam- findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbei- bzw. deren Konto einzuziehen. werden der Anfechtungserklärung zu. träge unterliegen unabhängig von der Art der Bei- tragsberechnung der Beitragsangleichung. B - 6.4.1 Ihre Pflichten B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be- B-9.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti- Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan- Deckung aufweist. ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schaden- b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Interesse genommen ist, nicht entsteht. zahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haft- von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts- pflichtversicherung zugelassenen Versicherer ge- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- gebühr verlangen. genüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet nen Zahlungsaufforderung erfolgt. Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri- er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare gan- Teil B – Allgemeiner Teil Seite 35 von 38 [Seite 36] ze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu B-13.4 Durchführung der Anpassung auch die speziell durch den einzelnen Schadensfall beachten? Was gilt bei Änderung Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund Ihrer Anschrift? werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er- und Höhe der Versicherungsleistungen. läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender- B-12.1 Formvorgaben Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be- Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen. gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle. stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be- B-13.5 Kündigung B-9.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berech- treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) abzu- passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden geben. halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei- B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol- frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwer- tragsrechnung bekannt gegeben. gende Stellen gerichtet werden: dens der Bedingungsanpassung. Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der – an unsere Hauptverwaltung oder Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. B-14 Wann verjähren die Ansprüche aus einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht, Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus diesem Vertrag? den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen B-9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folge- Nachträgen. B-14.1 Gesetzliche Verjährung beiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- sich der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet ihren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Ka- uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger- lenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol- lichen Gesetzbuchs. nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden len, gilt Folgendes: Absatz ergeben würde. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als B-14.2 Aussetzung der Verjährung zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei B-9.4 Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsanglei- hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu chung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgen- Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung den Jahren zu berücksichtigen. Namens nicht mitteilen. in Textform zugeht. B-9.5 Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei- B-13 Bedingungsänderung B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der bei gedehnten Versicherungsfällen im Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Zusammenhang mit einem Wechsel Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo- Versicherungsbedingungen mit Wirkung für beste- des Versicherers nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu er- Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi- setzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflicht- gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden nach B-13.1 bis B-13.3 erfüllt sind: versicherung zur Barmenia Allgemeine Versiche- sollte. rungs-AG (Nachversicherer) wegen eines Schaden- Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi- B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen ereignisses in Anspruch genommen, dessen genau- gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen en Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutachten spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: nicht bestimmen können, so ist die Barmenia Allge- der Beitragserhöhung zugehen. – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des meine Versicherungs-AG als Nachversicherer ab Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang kein Kündigungsrecht. oder des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschä- – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, digungsleistung eintrittspflichtig. die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit- Weitere Bestimmungen trifft oder punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver- B-10 Wann darf ein Freistellungsanspruch dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt. abgetreten werden? dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti- tungsakts. gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung haltsgleiche Regelung in den Privathaftpflicht- im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- an den geschädigten Dritten ist zulässig. Versicherungsbedingungen eines anderen Ver- rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin- sicherers durch eines der genannten Ereignisse gungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversiche- B-11 Mehrfachversicherung unwirksam geworden ist. rung "Premium-Schutz" (AVB PHV Premium- Schutz)" ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn B-13.2 Störung des Gleichgewichts zwischen dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver- Leistung und Gegenleistung diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag sichert ist. Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene neu eintretenden Leistungsfälle. B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu Stan- Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung de gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, kön- in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht B-17 Leistungsgarantie gegenüber nen Sie die Aufhebung des später geschlossenen keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der GDV-Musterbedingungen Vertrages verlangen. Lücke. Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die- B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn B-13.3 Keine Schlechterstellung ser Versicherung zu Grunde liegenden "Allgemeine Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein- Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Privat- von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel- zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit haftpflichtversicherung "Premium-Schutz" (AVB PHV tend machen. anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- Premium-Schutz)" ausschließlich zu Ihrem Vorteil Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen von den vom Gesamtverband der Deutschen Versi- dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten. Regelungen. cherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedin- gungen - in deren jeweils gültigen Fassung - abwei- chen. Teil B – Allgemeiner Teil Seite 36 von 38 [Seite 37] B-18 Garantie über die Erfüllung der vom rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind B-24.3 Rechtsweg Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ emp- jeweils ganze Jahre. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- fohlenen Mindestleistungsstandards weg zu beschreiten. Beispiel: Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- zu Grunde liegenden "Allgemeine Versicherungsbe- trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, dingungen für die Barmenia-Privathaftpflichtversi- das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. cherung "Premium-Schutz" (AVB PHV Premium- Schutz)" die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie B-23 Sanktions-/Embargoklausel sie vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ (mit Stand 28.09.2015) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Ser- solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt vicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risi- anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- koanalysen und Mindestleistungsstandards für die sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union Vermittler.) oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder B-19 Welches Gericht ist zuständig? Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag schriften der Europäischen Union oder der Bundes- gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: republik Deutschland entgegenstehen. – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- B-24 Wenn Sie mit uns einmal nicht trag zuständig ist. zufrieden sind – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- B-24.1 Versicherungsombudsmann wöhnlichen Aufenthalts. Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres mann für Versicherungen wenden. gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 B-20 Schiedsgerichtsvereinbarungen 10006 Berlin (gilt nur für berufliche Haftpflichtrisiken, E-Mail: z. B. berufliches Tagesmutter-/ beschwerde@versicherungsombudsmann.de Tagesvaterrisiko) Internet: www.versicherungsombudsmann.de Tel.: 0800 3696000 Die Vereinbarung von Schiedsgerichtsverfahren vor Fax: 0800 3699000 Eintritt eines Versicherungsfalls beeinträchtigt den (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). Versicherungsschutz nicht, wenn das Schiedsgericht folgenden Mindestanforderungen entspricht: Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- – Das Schiedsgericht besteht aus mindestens bührenpflichtigen Rufnummern: drei Schiedsrichtern. Der Vorsitzende muss Tel.: +49 30 20605899 Jurist sein und soll die Befähigung zum Rich- Fax: +49 30 20605898. teramt haben. Haben die Parteien ihren Firmen- sitz in verschiedenen Ländern, darf er keinem Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- Land der Parteien angehören. hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende – Das Schiedsgericht entscheidet nach materiel- Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an lem Recht und nicht lediglich nach billigem Er- dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. messen (ausgenommen im Falle eines Ver- gleichs, sofern uns die Mitwirkung am Verfah- Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über ren ermöglicht wurde). Das anzuwendende ma- eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- terielle Recht muss bei Abschluss der Schieds- ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online gerichtsvereinbarung festgelegt sein. an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ – Der Schiedsspruch wird in Textform niederge- wenden. legt und begründet. In seiner Begründung sind Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an die die Entscheidung tragenden Rechtsnormen den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. anzugeben. Bei Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens sind B-24.2 Versicherungsaufsicht Sie verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß B-3.1.3 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder zu erfüllen. treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns B-21 Welches Recht findet Anwendung? zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungs- unternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) B-22 Versicherungsjahr Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. 53117 Bonn Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- E-Mail: poststelle@bafin.de sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- Tel.: 0228 4108-0 nen Zeitpunkt. Fax: 0228 4108-1550. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- Ausnahme: stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus entscheiden kann. ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche- Teil B – Allgemeiner Teil Seite 37 von 38 [Seite 38] Teil B – Allgemeiner Teil Seite 38 von 38

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