Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Privathaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

degenia DEG-T26 classic: die Bedingungen im Volltext

Einstiegsvariante des degenia-Tarifs T26 bei der Alte Leipziger mit 10 Mio. Euro Deckung, Jahreshöchstleistung in einfacher Höhe, niedrigen Sublimits und Forderungsausfall erst ab 2.500 Euro.

Bedingungswerke

Auswertung nach Prüfpunkten

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschädenja, bis 10 Mio. €„Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter Tarifvariante, begrenzt auf:“A 1-5.1, Seite 34
Vermögensschäden (echte und unechte)ja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.“A 1-6.15.1, Seite 43
Jahreshöchstleistung (Maximierung)ja, bis 10 Mio. €„Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.“A 1-5.2, Seite 34
Selbstbeteiligung Standardkeine„Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).“A 1-5.4, Seite 34
Versicherte Personen (Partner, Kinder, Altersgrenze, Lebensgefährte)ja„des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder“A 1-2.1.4.1, Seite 31
Unverheiratete Kinder: bis wann mitversichert (Ausbildung, Wartezeit, FSJ, Wehrdienst)ja„Unmittelbar und keine Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist ein Zeitraum von bis 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung, auch wenn in dieser Zeit eine Aushilfstätigkeit / Work and Travel (sogenanntes Jobben) ausgeübt wird.“A 1-2.1.2, Seite 30
Geltungsbereich und Auslandsaufenthalt (Dauer)ja„bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt, außerhalb Europas, maximal, je nach Tarifvariante, eingetreten sind.“A 1-6.14.1 c), Seite 43
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungenja„ausschließlich zum Vorteil für Sie von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen“IV Ziffer 11, Seite 74
Innovations- oder Update-Garantieja„Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag:“IV Ziffer 10, Seite 74
Best-Leistungs- oder Konditionendifferenzdeckungnein„Für einzelne Vertriebspartner, Ver-bünde, Vereinigungen oder Vertriebsplattformen geschriebene Konzepte gelten nicht als allgemein zugänglicher Tarif.“IV Ziffer 8, Seite 74
Vorsorgeversicherung für neue Risikenja„Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.“A 1-9.1, Seite 52

Personen und Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schäden durch deliktunfähige Kinderja, bis 10.000 €„Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch mitversicherte Minderjährige werden auf Wunsch des Versicherungsnehmers zugunsten des geschädigten Dritten ersetzt, wenn“A 1-6.21.2, Seite 46
Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (Demenz)ja, bis 10.000 €„Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch mitversicherte geistig, körperlich oder seelisch behinderte Angehörige (auch z.B. infolge Demenz) werden auf Wunsch des Versicherungsnehmers zugunsten des geschädigten Dritten ersetzt, wenn“A 1-6.21.3, Seite 47
Haushaltshilfen, Au-pair, Tagesmutternein„der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen, z.B. Pflegepersonal oder Au-Pair, gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit.“A 1-2.1.7, Seite 32
Pflegebedürftige Angehörige im Haushaltnein„eines in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden, pflegebedürftigen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung);“A 1-2.1.6, Seite 32
Ehrenamt und Freiwilligenarbeitja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements“A 1-6.2, Seite 35
Gefälligkeitsschäden (Verzicht auf Einwand)ja, bis 10.000 €„Der Versicherer wird bei Schäden aus einer Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden“A 1-6.21.1 a), Seite 46
Ansprüche mitversicherter Personen untereinandernein„Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 und Abschnitt A 1-7.4 DEG-PHV 2026): Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden.“A 1-2.5, Seite 33

Fremde Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an Wohnräumen und Gebäudenja, bis zur Deckungssumme„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden an Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden“A 1-6.6.1, Seite 39
Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Ferienwohnung, Hotel)ja, bis zur Deckungssumme„Für Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Pensionen, Schiffskabinen, Schlafwagenabteil, Ferienwohnungen und -häusern besteht Versicherungsschutz gemäß Abschnitt A 1-6.6.1“A 1-6.6.2 b), Seite 40
Geliehene, gemietete, gepachtete Sachenja, bis 5.000 €„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen gemieteter oder geliehener Sachen.“A 1-6.6.2 a), Seite 39
Verlust privater Schlüsselja, bis 15.000 €„fremden privaten Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel und Zugangs-/Codekarte/Schlüssel-Chips (soweit sie eine Schlüsselfunktion haben) für eine zentrale Schließanlage);“A 1-6.20.1 a), Seite 46
Verlust beruflicher Schlüssel und Schließanlagenja, bis 15.000 €„dem Verlust von überlassenen Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel und Zugangs-/Codekarten/Schlüssel-Chips (so-weit sie eine Schlüsselfunktion haben) im Rahmen von Vereins-, Ehrenamts-, Dienst- und Arbeitsverhältnissen)“A 1-6.20.1 c), Seite 46
Allmählichkeits- und Abwasserschädenja, bis zur Deckungssumme„die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).“A 1-6.5 c), Seite 39
Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzungja, bis 100.000 €„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.“A 1-6.16.1, Seite 44
Be- und Entladeschädennein„Versichert ist, abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-PHV 2026, die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des eigenen Pkws oder Anhängers zugefügt werden.“A 1-6.27.1, Seite 49
Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder Arbeitskollegenja, bis 5.000 €„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstiger fremden Dritten“A 1-6.19 a), Seite 45

Freizeit, Fahrzeuge, Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kraftfahrzeuge: Ausnahmen vom Ausschluss (Aufsitzrasenmäher, E-Scooter ohne Kennzeichen, Kinderfahrzeuge)ja„Versichert ist, abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-PHV 2026, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:“A 1-6.10.1, Seite 41
Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge (Benzinklausel-Ausnahmen)ja, bis zur Deckungssumme„die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland“A 1-6.14.3 a), Seite 43
Eigene Wassersportfahrzeuge (ohne Motor, Segelfläche, Motorleistung)ja„eigene und fremde Segelboote bis, je nach Tarifvariante, Segelfläche (auch mit Hilfsmotor bis 15 PS/11,03 kW);“A 1-6.12.1 d), Seite 42
Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge (auch mit Motor)ja, bis zur Deckungssumme„fremde Wasserfahrzeuge (auch nicht im Eigentum von mitversicherten Personen) mit einer Motorstärke bis maximal:“A 1-6.12.1 f), Seite 42
Modellflugzeuge und Drohnen (Gewicht, Kamera)ja„ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z.B. Modellflugzeuge, Helikopter, Quadrocopter, Drohne), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt;“A 1-6.11.1 b), Seite 42
Pedelecs, E-Bikes, Elektrokleinstfahrzeugeja„aus dem Besitz oder Gebrauch von Fahrrädern − auch Pedelecs und Elektrofahrrädern, bei denen keine Versicherungs-pflicht (bis 25 km/h und nicht mehr als 250 Watt Motorleistung) besteht.“A 1-6.7 b), Seite 40
Zahme Haustiere und Kleintiereja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von a) zahmen Haustieren z.B. Katzen, Hühnern, Tauben;“A 1-6.9.1, Seite 41
Hüten fremder Hunde und Pferde (Fremdreiter)ja, bis zur Deckungssumme„als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde;“A 1-6.9.2 a), Seite 41
Sport, Wettkämpfe, Waffen, Jagdja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen (auch aus dem erlaubten Abbrennen von privaten Feuerwerken).“A 1-6.8, Seite 40

Wohnen und Eigentum

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbewohnte Wohnung oder Einfamilienhausja„eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte oder Reihenhaus) oder eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als, je nach Tarifvariante, abgeschlossene Wohnungen befinden;“A 1-6.3.1 b), Seite 35
Ferienwohnung und Zweitwohnungja„eines Wochenend-/Ferienhauses;“A 1-6.3.1 c), Seite 35
Vermietung von Einliegerwohnung oder Zimmern (Anzahl, Mieteinnahmen)ja„von einem Einfamilienhaus (bzw. Doppelhaushälfte) oder Wohnhaus, sofern sich in diesem nicht mehr als, je nach Tarifvariante, abgeschlossene Wohnungen befinden, oder einzelnen Wohnräumen;“A 1-6.3.2 2) a), Seite 36
Unbebaute Grundstückeja„eines unbebauten Grundstücks bis maximal:“A 1-6.3.1 f), Seite 36
Bauherrenrisiko (Bausumme)ja, bis zur Deckungssumme„als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Um- oder Anbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabarbeiten) bis zu einer Bausumme von“A 1-6.3.2 6), Seite 37
Photovoltaik und Batteriespeicher (Einspeisung)ja, bis zur Deckungssumme„einer Photovoltaikanlage, inklusive Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers und/oder“A 1-6.3.2 7) a), Seite 38
Gewässerschäden durch Heizöltank (Volumen)ja, bis zur Deckungssumme„von Heizöl- oder Gastanks auf den in Abschnitt A 1-6.3.1 DEG-PHV 2026 genannten Grundstücken.“A 2-2.1 a), Seite 54
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetzja, bis 3 Mio. €„Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei“A 2-3.4, Seite 55
Verkehrssicherungspflicht und Winterdienstja„aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).“A 1-6.3.2 1), Seite 36

Eigener Schutz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfalldeckung (Mindestschaden, Vorsatztäter, Rechtsschutzerfordernis)ja, bis zur Deckungssumme, Selbstbeteiligung 2.500 €„Die Mindestschaden beträgt - je gewählter Tarifvariante:“A 3-3.4, Seite 57
Rechtsschutz für die Durchsetzung bei Forderungsausfallja, bis 300.000 €„Die Versicherungssumme ist in jedem Rechtsschutzfall auf maximal 300.000 EUR begrenzt.“A 3-6.4 c), Seite 58
Opferschutz und Schmerzensgeld bei Gewalttatenja, bis zur Deckungssumme„Außerdem besteht für Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden auch dann Versicherungsschutz, wenn ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt (Gewaltopferschutz).“A 3-1.2, Seite 56
Neuwertentschädigung oder Zeitwertnein„auf einen Zeitwertabzug wird verzichtet.“A 1-6.28, Seite 50
Nebenberufliche Tätigkeiten (Umsatzgrenze)ja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einem Gesamtjahresumsatz von“A 1-6.24.1, Seite 48
Dienst- und Amtshaftpflicht (öffentlicher Dienst, Lehrer)nein„Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.“A 1-1, Seite 30

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitenja„Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.“B 3-3.3.1, Seite 68
Laufzeit und Kündigungja„Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.“B 2-1.2, Seite 65
Beitragsanpassungsklauselja„Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung.“A(GB)-3.1, Seite 62
Auffällige Ausschlüsse außerhalb des Üblichennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Kundeninformation Vertragsunterlagen Privathaftpflichtversicherung Tarif T26 (Stand Juni 2026)
[Seite 1] Kundeninformation Vertragsunterlagen Privathaftpflichtversicherung Tarif T26 (Stand Juni 2026) Seite 1 von 75 1 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 2] Produktinformationsblatt zur Privathaftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand Juni 2026) Unternehmen: Produkt: degenia Versicherungsdienst AG Privathaftpflichtversicherung Deutschland Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Privathaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versicherte Sachen  Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür  Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.: geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, .  berufliche Tätigkeiten, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte .  das Führen von Kraftfahrzeugen oder Ansprüche abzuwehren. .  das Halten von Hunden oder Pferden.  Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen  Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Haftungsrisiken Ihres Privatlebens, dazu gehören auch Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung beispielsweise: vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu  Von Ihnen verursache Schäden als Teilnehmer im berücksichtigen. Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer (auch Pedelecs).  Von Ihnen verursachte Schäden bei der Ausübung von Gibt es Deckungsbeschränkungen? Sport. Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern.  Für Schäden durch Ihre kleinen, zahmen Haustiere. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen.  Von Ihnen verursachte Schäden als Bewohner einer Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz Wohnung oder eines Einfamilienhauses (auch eine herausgenommen, z.B. alle Schäden: Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses) – egal, ob Sie ! aus vorsätzlicher Handlung; Mieter oder Eigentümer sind. ! zwischen Mitversicherten;  Ihr Versicherungsschutz kann such auch auf weitere Personen ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- erstrecken, wie z.B. Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre oder Luftfahrzeugs; Kinder. ! aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung; Versicherungssumme Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Wo bin ich versichert?  Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z.B. im Urlaub oder während eines Schüleraustausches) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie di e weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich. Seite 2 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 3] Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr). Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos - etwa durch Umzug ins Ausland - ergeben. Seite 3 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 4] Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr. Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG, die Privathaftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein beschrieben. Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung. Ihre degenia Versicherungsdienst AG Privathaftpflichtversicherung Inhaltsverzeichnis Information nach der Verordnung über Informationspflichten Seite 6 bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V) Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Seite 10 über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Erklärung zum Datenschutz Seite 11 Dienstleisterliste – Stand Juni 2026 Seite 20 Datenverarbeitung in der ALH Gruppe Seite 21 I Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang Seite 22 II Allgemeine Versicherungsbedingungen Seite 34 zur Privathaftpflichtversicherung der degenia Versicherungsdienst AG DEG-PHV 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026 Seite 4 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 5] III Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht- Seite 43 und Sachversicherung (Teil B) – Stand Juni 2026 IV Besondere Klauseln und Vereinbarungen Seite 72 der degenia Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung DEG-PHV 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026 Seite 5 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 6] Information nach der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V) Die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten (§ 7 Versicherungsvertragsgesetz) regelt den Umfang der Verbraucherinformation zu Versicherungsverträgen. Nachfolgend erhalten Sie diese Informationen bzw. einen Überblick darüber, wo Sie diese entnehmen können. 1. Identität des Versicherers Zu a): Alte Leipziger Versicherung AG Es gelten – je nach beantragtem Versicherungsumfang – die Alte Leipziger-Platz 1 nachfolgenden Versicherungsbedingungen: 61440 Oberursel Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Jochen Kriegmeier Privathaftpflichtversicherung Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung Sitz Oberursel (Taunus) der degenia Versicherungsdienst AG DEG-PHV 2026 (Teil A) – Stand Juni Rechtsform Aktiengesellschaft 2026 Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HRB 1585 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Willenserklärungen richten Sie Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht- und bitte in Textform an diese Anschrift. Die Vertreter sind zu deren Sachversicherung (Teil B) – Stand Juni 2026 Entgegennahmen nicht bevollmächtigt. Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia 2. Identität eines Vertreters des Versicherers in der Europäischen Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Union in dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben der Privathaftpflichtversicherung – entfällt – DEG-PHV 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026 3. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Zu b): Alte Leipziger Versicherung AG Alte Leipziger-Platz 1 Privathaftpflichtversicherung 61440 Oberursel Wir schützen Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. 4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und zuständiges Fälligkeit der Leistung Aufsichtsamt Sie erhalten die vereinbarte Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalls Unsere Hauptgeschäftstätigkeit besteht im Betrieb von Haftpflicht-, und Feststellung unserer Leistungspflicht. Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen. Zuständiges Aufsichtsamt: Erfüllung der Leistung Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht Wir zahlen im Versicherungsfall bis zu Höhe der jeweils vereinbarten Bereich Versicherungsaufsicht Versicherungssumme, Entschädigungsgrenze bzw. Höchstentschädigung. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Hinweis: Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Fälligkeit sowie Erfüllung 5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG unserer Leistungen sind, je nach beantragtem Umfang, in den Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in allgemeinen Versicherungsbedingungen, Deklarationen, Klauseln, BBR, Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach: Risikobeschreibungen, Zusatzbedingungen und Geschriebene degenia Versicherungsdienst AG Bedingungen geregelt. Brückes 63 – 63 A 55545 Bad Kreuznach 8. Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer) sonstigen Preisbestandteile Vorstand: Halime Koppius Diese Angaben entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221 Antrag. Die zu zahlende Prämie enthält die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Versicherungssteuer. 6. Angaben für das Bestehen eines Garantiefonds u.ä. Bei Versicherungen, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Betrieb von 9. Zusätzlich anfallende Kosten sowie weitere Steuern, Gebühren Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen besteht, entfällt oder Kosten das Erfordernis für einen Garantiefonds u. ä. Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht erhoben. 7. Angaben über die wesentlichen Merkmale der Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine Versicherungsleistung, insbesondere weiteren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Prämienverzug a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen zusätzliche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können. Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarif- bestimmungen 10. Einzelheiten zur Prämienzahlung und Zahlungsweise Damit wir Ihnen Versicherungsschutz gewähren können, sind die b) Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der vereinbarten Prämien im Voraus zu zahlen. Beachten Sie, dass die Leistung des Versicherers. Erstprämie von den unter Ziffer 8 aufgeführten Prämien abweichen kann. Versicherungsbeginn und -ablauf entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Seite 6 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 7] Erste oder einmalige Prämie Beginn des Versicherungsschutzes Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem Bestehen Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginn, wenn Sie die erste oder einmalige Prämie vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen rechtzeitig zahlen. Versicherungsbeginns zu zahlen. Über das, was rechtzeitig ist, informieren wir sie ausführlich unter Ziffer Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor 10. Vertragsabschluss, so müssen Sie die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheines zahlen. Bitte beachten Sie: Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den getroffenen Wenn Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen, Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen beginnt Ihr Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung. Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Bitte lesen Sie die wichtige Belehrung über die Folgen einer Nichtzahlung der ersten oder einmaligen Prämie: Frist in der Sie an den Antrag gebunden sind (Bindefrist) Sie sind einen Monat lang an den Antrag gebunden. Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, 14. Widerrufsbelehrung wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten Abschnitt 1 haben. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Außerdem können wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, vom Vertrag Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurücktreten. ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie widerrufen. die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen • der Versicherungsschein, Folgeprämie • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen fällig. Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, Grundsätzlich gilt • diese Belehrung, Die Prämienschuld ist erfüllt, wenn die Überweisung von Ihrem Konto • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – nur für angewiesen wurde und dieses eine ausreichende Deckung zur Verbraucher Durchführung der Überweisung aufweist. Sollte die Überweisung mittels • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen Bareinzahlung erfolgen, gilt die Prämienschuld mit der Einzahlung der jeweils in Textform zugegangen sind. fälligen Prämie beim entsprechenden Geldinstitut als erfüllt. Im Fall des Prämieneinzugs über das Lastschriftverfahren ist die Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Prämienschuld erfüllt, wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung das Widerrufs. angegebene Konto eine ausreichende Deckung aufweist, die die Vornahme der Abbuchung gestattet Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.degenia.de/vertrag-widerrufen ausüben. Wenn Sie diese Online- Hinweis: Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Weitere Regelungen zum Beginn des Versicherungsschutzes, zur Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie, zur Fälligkeit der Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Folgeprämien und zur Rechtzeitigkeit der Zahlung sind in den Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Der Widerruf ist zu richten an: 11. Angaben über die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur degenia Versicherungsdienst AG Verfügung gestellten Informationen und des Preises Brückes 63 – 63 a, Das Ihnen unterbreitete Angebot hat eine Gültigkeit von 4 Wochen und 55545 Bad Kreuznach gilt vorbehaltlich einer Änderung der vom Gesetzgeber festgelegten Fax-Nr.: 0671/84003-29, Versicherungssteuer sowie einer endgültigen Risikoprüfung. E-Mail: info@degenia.de 12. Hinweis auf mögliche Schwankungen der verwendeten Widerrufsfolgen Finanzinstrumente Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist und Entfällt prinzipiell bei Versicherungen, deren Hauptgeschäfts-tätigkeit im haben Sie ausdrücklich zugestimmt (soweit nach den gesetzlichen Betrieb von Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen Bestimmungen erforderlich), endet im Falle eines wirksamen Widerrufs besteht. der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der 13. Angaben über das Zustandekommen des Vertrages, Prämie zurückzugewähren. Beginn des Versicherungsschutzes und zur Bindefrist und zum vorläufigen Versicherungsschutz Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Der Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall Willenserklärungen zustande. einbehalten. Dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 Ihre Willenserklärung ist der Antrag, den Sie stellen und unsere der Jahresprämie bzw. 1/30 der Monatsprämie multipliziert mit der Willenserklärung ist der Versicherungsschein oder eine Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe Annahmebestätigung. der Prämie entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen. Der Versicherungsvertrag kommt mit Zugang unserer Annahmeerklärung Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, oder des Versicherungsscheines zustande. so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind. Seite 7 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 8] Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, 9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, Widerrufserklärung. gegenüber der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Informationen einer hervorgehobenen und deutlich Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Ihnen gestalteten Form; dürfen durch die Ausübung des Widerrufsrechts keine Kosten entstehen. 10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den Besondere Hinweise vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Informationen einer hervorgehobenen und deutlich Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Sofern Sie nicht gestalteten Form; ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, verlängert 12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der sich diese Frist. Das Widerrufsrecht erlischt sodann spätestens zwölf Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Monate und vierzehn Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages. Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt; 13. das auf den Vertrag anwendbare Recht; eine Vertragsklausel Abschnitt 2 über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren zuständige Gericht; Informationen 14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten Informationen werden diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen; Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu 15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen stellen: Beschwerde- und Rechtbehelfsverfahren und gegebenenfalls 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen die Voraussetzungen für diesen Zugang; Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige unberührt bleibt; Registernummer; 16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Aufsichtsbehörde. Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Ende der Widerrufsbelehrung Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich Wurde mit dem Versicherungsschein ein bereits bestehender Vertrag der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen erweitert oder geändert, so bezieht sich das Widerrufsrecht nur auf die die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich erweiterten oder geänderten Vertragsteile. gestalteten Form; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 15. Vertragslaufzeit 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, Die für den Vertrag geltende Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Leistung des Versicherers; Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere Dies gilt nicht für Verträge mit einmaliger Prämie oder für Verträge ohne selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, Verlängerungsvereinbarung. wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen 16. Beendigung eines Vertrages eine Überprüfung des Preises ermöglichen; Der jeweilige Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen – ggf. 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit – von Ihnen gekündigt insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; werden. Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung gegenüber der 7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung degenia Versicherungsdienst AG in Textform zu erfolgen hat. gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; Kündigung zum Ablauf 8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, Die Verträge gemäß Punkt 14 können von Ihnen zum Ablauf, bei einer insbesondere über den Beginn der Versicherung und des vereinbarten Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren zum Schluss des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres, unter der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Seite 8 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 9] Kündigung nach dem Versicherungsfall degenia Versicherungsdienst AG Haftpflichtversicherung: Brückes 63 – 63 A Haben wir nach Eintritt des Versicherungsfalles Ihren Anspruch auf 55545 Bad Kreuznach Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, können Sie das E-Mail: info@degenia.de Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder er-folgen. Sie wird sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie können auch um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, jeden späteren Zeitpunkt zur Wirksamkeit bestimmen, spätestens gilt: jedoch den Ablauf des Versicherungsjahres. Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden. Kündigung nach Risikowegfall Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, Versicherungsombudsmann e.V. erlöschen die Versicherungsverträge, jedoch frühestens zu dem Postfach 080632, 10006 Berlin Zeitpunkt zu dem wir Kenntnis vom Wegfall des Risikos erlangt haben. Telefon: 0800/3696000 Telefax: 0800/3699000 Kündigung bei Prämienerhöhungen oder Minderung des E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Versicherungsschutzes ohne Ausgleich Internet: www.versicherungsombudsmann.de Erhöht sich aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und kostenfrei den betreffenden Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen. dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Gleiches gilt, wenn sich der Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne dass die Prämie entsprechend angepasst wird. 21. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob 17. Rechtsgrundlagen bei Vertragsanbahnung ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften Deutschland. beachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich, aber nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte 18. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die Bereich Versicherungsaufsicht gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz Oberursel (Taunus). Ist der Graurheindorfer Straße 108 Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht seines 53117 Bonn Wohnsitzes zuständig. Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer 22. Allgemeine Hinweise/Schlusserklärung müssen Benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, wenn • bei einer natürlichen Person bei dem für ihren Wohnsitz • sich Ihre Anschrift oder der Versicherungsort ändert; zuständigen Gericht, • eine Gefahrerhöhung eintritt; • bei einer juristischen Person bei dem für ihren Sitz oder ihre • die versicherten Sachen veräußert werden; Niederlassung zuständigen Gericht erhoben werden. • ein Schadenfall eintritt. Beachten Sie bitte gesetzliche, behördlich angeordnete oder etwa 19. Sprache vereinbarte Sicherheitsvorschriften. Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der Besondere Vereinbarungen Vertragslaufzeit ist deutsch. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie der Versicherer durch Aufnahme in das Vertragsdokument bestätigt. 20. Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Wenn Sie einmal mit unserem Service nicht zufrieden oder mit einer Entscheidung nicht einverstanden sein sollten, können Sie sich an den Servicebeauftragten des Vorstandes wenden: Seite 9 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 10] Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat es notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig kündigen. beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur eine geringe Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch Bedeutung bei-messen. Personenbezogene Angaben (z. B. zur bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Unfallversicherung) die Sie nicht gegenüber dem Bedingungen, geschlossen hätten. Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch degenia Versicherungsdienst AG bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu Brückes 63 – 63a, 55545 Bad Kreuznach anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die in Textform nachzuholen. Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Ausübung unserer Rechte nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Anzeige verpflichtet. Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht Anzeigepflicht verletzt wird? begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht arglistig verletzt haben. richtig angegebene Umstand Stellvertretung durch eine andere Person • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person Versicherungsfalles vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Leistungspflicht Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welche der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt: entspricht. Wird mit diesem Antrag ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder geändert, so bezieht sich die Mitteilung über die Folgen der gesetzlichen Kündigung Anzeigepflicht nur auf die erweiterten oder geänderten Vertragsteile. Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, Seite 10 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 11] Erklärung zum Datenschutz A. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018 vor-vertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) Mit der DSGVO werden die Regeln für die Verarbeitung von erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 a) personenbezogenen Daten vereinheitlicht. Dadurch wird der Schutz von i. V. m. Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen personenbezogenen Daten insgesamt sichergestellt und der freie Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 j) Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union gewährleistet. DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Die neuen Vorschriften der DSGVO sehen insbesondere ein hohes Maß Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns an Transparenz bei der Datenverarbeitung und umfassende Rechte der oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO). betroffenen Personen vor. Dies kann insbesondere erforderlich sein: • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Informationen zum Datenschutz finden Sie auch im Internet unter: • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und www.alte-leipziger.de/datenschutz für andere Produkte der Unternehmen des Alte Leipziger – Hallesche Konzern sowie für Markt- und Meinungsumfragen, Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie als unseren Versicherten über • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Alte insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Leipziger und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten Rechte. können. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Alte Leipziger Versicherung AG, Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Telefon: 06171 66 02, E-Mail-Adresse: sach@alte-leipziger.de Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Der Datenschutzbeauftragte ist gemäß DSGVO nicht der Verantwortliche dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Beantwortung Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. datenschutzrechtlicher Fragen er-folgt in der Regel in Zusammenarbeit mit den für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zuständigen Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht Mitarbeitern. Sie erreichen unser Datenschutzmanagement bzw. genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der unseren Datenschutzbeauftragten per Post unter der genannten Adresse gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail unter: datenschutz@alte-leipziger.de. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten- erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen schutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über Bestimmungen des Versicherungsvertrags-gesetzes (VVG) sowie aller das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die »Verhaltensregeln für den Umgang mit personen- Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen bezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft« werden Sie durch die ALTE LEIPZIGER unterrichtet und um Einwilligung verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die gebeten. Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de/code-of- Vermittler: conduct abrufen. Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und Leistungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienst- Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder leistungsangelegenheiten benötigen. Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Datenverarbeitung im Alte Leipziger – Hallesche Konzern: Schaden ist. Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unseres Konzerns nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die im Konzern Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen des Konzerns besteht, können Ihre Daten etwa zur Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Vorgaben. Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für Unternehmen des Konzerns verarbeitet werden. In unserer eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen. Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen. Seite 11 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 12] Externe Dienstleister: und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten, mit dem vom Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Versicherungsnehmer im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen Bonitätsauskünfte bestehen, können Sie der Übersicht im Anhang sowie in der jeweils Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, aktuellen Version auf unserer Internetseite entnehmen unter www.alte- fragen wir bei der SCHUFA Holding AG (Privatschutz, Gewerbe) oder bei leipziger.de/dienstleisterliste. der infoscore Consumer Data GmbH (Kraftfahrt) Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Nähere Weitere Empfänger: Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt C (SCHUFA), Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere dem Abschnitt D (infoscore) bzw. dem Abschnitt E (Creditreform). Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden B. Hinweis- und Informationssystem (HIS) oder Strafverfolgungsbehörden). Information über den Datenaustausch mit der Besurance HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO Dauer der Datenspeicherung Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Abschluss Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der Schadenbearbeitung genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder vorkommen, dass personen-bezogene Daten für die Zeit aufbewahrt Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Besurance HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die Besurance Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit HIS GmbH überprüft an-hand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und zu Ihrem Versicherungsobjekt im »Hinweis- und Informationssystem der Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Versicherungswirtschaft« (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre nach Beendigung hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer des Vertrages. früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das HIS vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden Betroffenenrechte Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten, Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person die auf-grund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter der Besurance HIS GmbH an uns, das anfragende Versiche- bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer rungsunternehmen, übermittelt. Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internetseiten: bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und www.besurance-his.de. maschinenlesbaren Format zustehen. Zwecke der Datenverarbeitung der Besurance HIS GmbH Widerspruchsrecht Die Besurance HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Verantwortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Versicherungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbezieh-bare Daten, um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, Versicherungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer bei diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung Datenverarbeitung sprechen. eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs- unternehmen) hindeuten können. Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutz- Die Besurance HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf aufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutz- Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die aufsichtsbehörde ist: Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem Die Besurance HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den (HIS) der Besurance HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich die sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung zur Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS Verfügung. erforderlich. Nähere In-formationen dazu entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hin-weisen zum HIS (Abschnitt B). Herkunft der Daten der Besurance HIS GmbH Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Datenaustausch mit früheren Versicherern Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden. Um die Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss des Versicherungs-vertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheits- Kategorien der personenbezogenen Daten rabattes in der Kfz-Haft-pflichtversicherung) bzw. die Angaben des Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen Versicherungsunternehmens werden von der Besurance HIS GmbH – Seite 12 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 13] abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage • Ggf. FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahrzeug ist die oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezogenen Daten Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. oder Teil II zum Nachweis der Haltereigenschaft erforderlich. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. • Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch erforderlich, das das Eigentum belegt (z.B. Kopie des ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem Grundbuchauszugs oder Kaufvertrags). gesondert informiert werden, speichert die Besurance HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises (Vorder- hindeuten können, sofern solche Informationen an das HIS gemeldet und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der Besurance HIS GmbH die wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter: www.besurance- Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu his.de/selbstauskunft/ bei der Besurance HIS GmbH beantragen. Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauftragten Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden Gebäudeschäden. Telefon: 0151/ 50691844 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Besurance HIS GmbH ist Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit Sitz oder zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im Rahmen von E-Mail unter folgender Adresse erreichbar: Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehörden. datenschutz@besurance-his.de. Dauer der Datenspeicherung C. SCHUFA Die Besurance HIS GmbH speichert Informationen über Personen gemäß Information gemäß Artikel 14 DSGVO Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit. 1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, gelöscht. Telefon: +49 (0)611-92780 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o. g. Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt: Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter • Personenbezogene Daten (Name, Adresse und datenschutz@schufa.de erreichbar. Geburtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger 2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA Speicherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum 2.1 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, eine erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden zur Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Daten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von beträgt in diesen Fällen 10 Jahre. natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur Betroffenenrechte dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Diese Rechte nach Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber der Besurance HIS GmbH Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die unter der unten genannten Adresse geltend gemacht werden. Darüber Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die Besurance HIS GmbH Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, zuständige Aufsichtsbehörde – Der Hessische Beauftragte für Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Wiesbaden – zu wenden. Hinsichtlich der Meldung von Daten an das HIS Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, ist die für das Versicherungsunternehmen zu-ständige Datenschutz- Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kunden-betreuung aufsichtsbehörde zuständig. oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus SCHUFA gemäß Artikel 14 Absatz 4 DSGVO informieren. Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, unter der unten genannten Adresse widersprochen werden. 2.2 Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die Besurance HIS GmbH zu Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespeichert hat erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Artikels 6 und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt Ihnen die Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der Besurance HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort unentgeltlich eine berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten sog. Selbstauskunft anfordern. Wir bitten Sie, zu berücksichtigen, dass erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und die Besurance HIS GmbH aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner Dritte zu vermeiden, benötigt die Besurance HIS GmbH folgende widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Angaben von Ihnen: Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung • Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten • Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) personenbezogenen Daten. sowie ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre Seite 13 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 14] 2.3 Herkunft der Daten • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen. ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasing- oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau unternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 nach drei Jahren. genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus • Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs- oder Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenz- Speicherung erforderlich ist. bekanntmachungen). 3. Betroffenenrechte 2.4 Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf werden (Personendaten, Zahlungsverhalten und Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel Vertragstreue) 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO und das Recht • Personendaten, z. B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO. Die SCHUFA auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG, • Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch Durchführung eines Geschäftes (z. B. Girokonten, unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein Internet-Formular unter Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Basiskonten) sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen • Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Erledigung • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person Bonitätstäuschungen ergeben, widersprochen wer den. • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an SCHUFA • Scorewerte Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln. 2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie 4. Profilbildung (Scoring) ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Angemessenheits-beschluss der Europäischen Kommission existiert) Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und ansässige Vertragspartner gemäß Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Artikel 28 DSGVO sowie Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zu dem SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen. SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt 2.6 Dauer der Datenspeicherung die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu bestimmte Zeit. statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Risikowahrscheinlichkeiten. Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung gelöscht: verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede ein zelne • Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, • Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikations- Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige konten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z. B. Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung. Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Voll- Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der streckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vor- DSGVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten zeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. Scoreberechnung. Seite 14 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 15] Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risiko Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein gegeben (z. B. Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche Mobilfunk-, Festnetz- oder Versicherungsvertrages). zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA 4. Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score Von der ICD werden Stammdaten (Name, Vorname(n), Geburtsdatum, alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss Daten zu gesetzlichen Vertretern, Anschrift(en), Telefon-nummer(n), abzulehnen. E-Mail-Adresse(n)), Informationen zum vertragswidrigen Zahlungs- verhalten (siehe auch Ziffer 5), Statusdaten, zu Schuldner- Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur verzeichniseintragungen, (Privat-) Insolvenzverfahren und zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de postalischen (Nicht-)Erreichbarkeit sowie entsprechende erhältlich. Wahrscheinlichkeits- bzw. Scorewerte oder Indexwerte verarbeitet bzw. gespeichert. Daneben wer-den Statusdaten, Anlagedaten und D. infoscore Consumer data GmbH (»ICD«) Kundendaten zum Nachmeldeverfahren verarbeitet. Information gemäß Artikel 14 DSGVO 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie Darüber hinaus werden die entsprechenden Anfragedaten gespeichert. des betrieblichen Datenschutzbeauftragten infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden 5. Herkunft der Daten der ICD Die Daten der ICD stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentlichun- Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o. a. gen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei den zentralen Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: ICD- Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen Informationen Datenschutz@experian.com erreichbar. von Vertragspartnern der ICD über vertragswidriges Zahlungsverhalten, basierend auf gerichtlichen sowie außergerichtlichen 2. Zwecke der Datenverarbeitung der ICD Inkassomaßnahmen. Wir erhalten zudem von teilnehmenden Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ihren Teilnehmern Informationen, dass für ein Dauerschuldverhältnis (bspw. Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit Girokonto) ein wirtschaftliches Risiko besteht bzw. endet, damit die ICD von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung der während dieser Laufzeit ereignisbezogene Mitteilungen zu neu Erreichbarkeit von Personen unter den von diesen angegebenen hinzugekommenen oder geänderten Negativinformationen an die Bank Adressen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw. übermitteln können. Scoringwerte oder Indexwerte errechnet und übermittelt. Solche Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um zum Beispiel das Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (siehe Ziffer 4) aus Zahlungsausfallrisiko bei einer Kreditvergabe, beim Rechnungskauf oder den Anfragen von Vertragspartnern der ICD, gespeichert sowie Daten bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vorab einschätzen zu von Adressdienstleistern oder anderen Auskunfteien gespeichert. Die können. Die Datenverarbeitung und die darauf basierenden Adress-daten werden von der AZ Direct GmbH, Carl-Bertelsmann-Straße Auskunftserteilungen der ICD dienen gleichzeitig der Bewahrung der 161, 33311 Gütersloh, übermittelt. Auskunftsempfänger vor wirtschaftlichen Verlusten und schützen Verbraucher gleichzeitig vor der Gefahr der übermäßigen Verschuldung. 6. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Identitäts- und Daten der ICD Altersprüfung, Kundenmanagement, Unterstützung der Bank bei Empfänger sind grundsätzlich nur Vertragspartner der ICD. Dies sind laufender Risikosteuerung einer bestehenden Kreditexponierung, insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen und Betrugsprävention, Anschriftenermittlung, Geldwäscheprävention, ihren Sitz im europäischen Wirtschaftsraum oder ggf. einem Drittstaat Risikosteuerung, Festlegung von Zahlarten oder Konditionen, sowie zur haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eCommerce-, Tarifierung sowie zur Unterstützung behördlicher Ermittlungen. Neben Telekommunikations- und Versicherungsunternehmen, Finanz- den vorgenannten Zwecken verarbeitet die ICD personenbezogene dienstleister (z. B. Banken, Kreditkartenanbieter), Energieversorgungs- Daten auch zu weiteren Zwecken (z. B. Forschung und Entwicklung und andere Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu insbesondere zur Durchführung wissenschaftlichen Forschungs- den Empfängern solche Unternehmen, die Forderungen einziehen, wie projekten, Nachverfolgung und Geltendmachung rechtlicher Ansprüche etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen, Rechtsanwälte, und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Anonymisierung der Adressdienstleister sowie (interne und externe) Dienstleister oder Daten, Abrechnung gegenüber Kunden oder Dienstleistern, Weiter- Kooperationspartner der ICD (z. B. Softwareentwickler, Support/ entwicklung von Dienstleistungen und Produkten oder Wartung, Rechenzentrum, Universitäten und Forschungseinrichtungen Qualitätsanalysen). sowie Post-dienstleister), Behörden oder andere Stellen, die mit der Wahrnehmung einer Aufgabe betraut sind, die im öffentlichen Interesse 3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD liegt, oder andere Auskunfteien. Empfänger außerhalb des der Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständi- Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums fallen gen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet ist. Die Verarbeitung der entweder unter einen gültigen Angemessenheitsbeschluss oder haben Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Artikel 6 die erforderlichen Standardvertrags-klauseln zur Sicherstellung eines Absatz 1 a i. V. m. Artikel 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf adäquaten Datenschutzniveaus bei der Verarbeitung von Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 e DSGVO, soweit die Verarbeitung für personenbezogenen Daten unterzeichnet. Zudem werden – soweit dies die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen nach anwendbaren Datenschutzgesetzen erforderlich ist – weitere Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder auf ergänzende Schutzmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung und zusätzliche Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur vertragliche Regelungen) ergriffen, um ein angemessenes Schutzniveau Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines für die personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dritten erforderlich ist und sofern die Interessen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personen-bezogener Daten 7. Dauer der Datenspeicherung der ICD erfordern, nicht überwiegen. Die ICD stellt ihren Vertragspartnern die Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Informationen nur dann zur Verfügung, wenn eine Einwilligung des Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung i.S.d. Artikel 17 Absatz 1 a) Betroffenen vorliegt, die Voraussetzungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 e DSGVO notwendig ist. Die bei der ICD zur Anwendung kommenden Prüf- DSGVO oder von den Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran und Lösch fristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Seite 15 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 16] Conduct) der im Verband Die Wirtschaftsauskunfteien e.V. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuelle Anschrift (Straße, zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen. Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre (dies dient der Vollständigkeit der zu erteilenden Auskunft). • Informationen über fällige, offene und – bei Übermittlung an Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises beifügen, die ICD – unbestrittene Forderungen bleiben grundsätzlich für erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden drei Jahre gespeichert. Wird der Ausgleich der Forderung damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via bekannt gegeben, erfolgt eine Löschung der Internet unter https://www.experian.de/selbstauskunft beantragen. personenbezogenen Daten grundsätzlich taggenau drei Jahre danach. Abweichend davon werden Informationen nach 18 9. Profilbildung/Profiling/Scoring Monaten gelöscht, wenn der ICD bis zu diesem Zeitpunkt Die ICD berechnet sogenannte Scorewerte. Diese Werte geben eine Ein- keine weiteren Negativdaten gemeldet werden, keine schätzung darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihren Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Zah-lungsverpflichtungen nachkommt – zum Beispiel bei einem Kredit Insolvenzbekanntmachungen vorliegen und der Ausgleich der oder einem Rechnungskauf. Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung erfolgte. Wie entsteht ein Scorewert? • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Der Scorewert wird aus verschiedenen Informationen berechnet, die ICD Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882 c Absatz 1 über eine Person gespeichert hat. Dazu gehören z. B. Angaben über Satz 1 Nr. 1 – 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren frühere Zahlungsausfälle, Einträge in öffentliche Register (wie das gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen), das Alter und das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. Geschlecht sowie Daten zur Adresse (z. B. wie viele Personen dort • Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder gemeldet sind oder ob es in der Umgebung Zahlungsausfälle gab). Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau sechs Diese Daten werden unterschiedlich stark berücksichtigt – z. B. haben Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach aktuelle Zahlungsausfälle meist einen größeren Einfluss als ältere. Mit Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht. einem mathematisch-statistischen Verfahren wird der Scorewert • Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages berechnet. ICD verwendet dafür bewährte Methoden, die regelmäßig mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen von unabhängigen Gutachtern überprüft werden. oder über die Versagung der Restschuldbefreiung werden taggenau nach drei Jahren gelöscht. Was beeinflusst den Score? • Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach Beispielhaft gilt: Wenn Sie kürzlich eine Rechnung nicht bezahlt haben, drei Jahren gelöscht. kann sich Ihr Score verschlechtern. Wenn Sie regelmäßig pünktlich • Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; zahlen, kann sich Ihr Score verbessern. Auch Änderungen Ihrer Adresse danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der oder neue Informationen können den Score beeinflussen. fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Was passiert bei fehlerhaften Daten? ist. Wenn Sie feststellen, dass Daten über Sie falsch oder veraltet sind, können Sie eine Berichtigung beantragen. Nach erfolgreicher Korrektur Daten zu weiteren Zwecken (siehe Ziffer 2) werden unter anderem nach wird Ihr Score neu berechnet. So kann sich Ihr Scorewert ändern. Erreichen der jeweiligen Zwecke gelöscht. Weitere Details über die Dauer der Datenspeicherung sind im Code of Conduct unter Wer nutzt den Score? https://www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct zu finden. ICD selbst trifft keine Entscheidungen über Verträge oder Zahlarten. Die Entscheidung liegt allein bei dem Unternehmen, das Ihre Daten bei ICD 8. Betroffenenrechte gegenüber der ICD abfragt – z. B. eine Bank, ein Versandhändler oder ein Vermieter. Diese Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Auskunft nutzen den Score als Unterstützung bei ihrer Entscheidung. nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Was ist mit Geschäftsgeheimnissen? Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie – wenn Manche Details zur Berechnung des Scores sind geschützt, z. B. weil sie die Verarbeitung auf einer Einwilligung der betroffenen Person gemäß Rückschlüsse auf andere Personen zulassen oder Geschäftsgeheimnisse Artikel 6 Absatz 1 a beruht – das Recht auf Datenübertragbarkeit nach enthalten. Dennoch stellt ICD sicher, dass Sie als betroffene Person Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die ausreichend verständliche Informationen erhalten. Falls nötig, kann eine für die ICD zuständige Aufsichtsbehörde – Der Landesbeauftragte für Datenschutzbehörde prüfen, ob weitere Informationen offengelegt den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, werden müssen. Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart – zu beschweren. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Welche Daten werden nicht verwendet? Vertragspartner wider-rufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, ICD verwendet keine sensiblen Daten wie z. B. Angaben zur Herkunft, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Religion oder politischen Einstellung. Auch die Ausübung Ihrer Rechte Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf nach der DSGVO (z. B. Auskunft oder Berichtigung) hat keinen Einfluss verarbeiteten personenbezogenen Daten. auf Ihren Score. Informationen zum Scoring enthalten auch unsere FAQ Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus https://www.experian.de/selbstauskunft/selbstauskunft-faqs. Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, gegenüber der ICD widersprochen werden. E. Creditreform Information für Betroffene gemäß Artikel 14 DSGVO Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die ICD zu Ihrer Person Verantwortlich im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat, teilt Ihnen die Creditreform Bad Homburg/Limburg Fritscher und Schmitt KG, ICD das gerne im Rahmen einer – unentgeltlichen - schriftlichen Horexstraße 3, 61352 Bad Homburg, Tel. 06172-9860-0, Fax 06172-9860- Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr Verständnis, dass sie aus 10, E-Mail info@bad-homburg.creditreform.de. datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon Unseren Datenschutzbeauftragten Michael Vosberg erreichen Sie unter nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte Tel. 06172-9860-39, Fax 06172-9860-9539, E-Mail m.vosberg@bad- zu vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf. homburg.creditreform.de Seite 16 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 17] In unserer Datenbank werden insbesondere Angaben gespeichert über Sie können sich über die Verarbeitung der Daten durch uns bei dem für den Namen, die Firmierung, die Anschrift, den Familienstand, die Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz berufliche Tätigkeit und die Vermögensverhältnisse, etwaige beschweren. Verbindlichkeiten sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten. Die Übermittlung Ihrer Daten an uns ist weder gesetzlich noch Die Daten stammen zum Teil aus öffentlich zugänglichen Quellen wie vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich. öffentlichen Registern, dem Internet, der Presse und sonstigen Medien Sie sind nicht verpflichtet, uns die gewünschten Daten zu überlassen. sowie aus der Übermittlung von Daten über offene Forderungen. Geben Sie uns Ihre Daten nicht, kann dieser Umstand Ihrem Kreditgeber oder Lieferanten die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit erschweren oder Zweck der Verarbeitung der erhobenen Daten ist die Erteilung von unmöglich machen, was wiederum zur Folge haben kann, dass Ihnen ein Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person/Firma Kredit oder eine Vorleistung des Lieferanten verweigert wird. einschließlich sonstiger bonitätsrelevanter Informationen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1f) EU-DSGVO. Widerspruchsrecht: Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus Auskünfte über die bei uns gespeicherten Daten dürfen gemäß Artikel 6 zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Absatz 1f) EU-DSGVO nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft überwiegen, oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus erfolgt dies auf Basis der sog. Standardvertragsklauseln, die Sie unter einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und folgendem Link nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer https://www.lda.bayern.de/media/eu_standardvertragsklauseln.pdf Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich einsehen oder sich zusenden lassen können. vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Berechtigte Interessen im vorgenannten Sinn können sein: F. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, von Gesundheitsdaten und geschützter Daten Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, überfällige Forderung, Vollstreckungsauskunft. gemäß § 203 StGB sowie Schweigepflicht- entbindungserklärung Zu unseren Kunden zählen sowohl im Inland als auch im Ausland tätige Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Kredit-institute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungs- enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, managements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gegen Rechnung liefern Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag/diese bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil Angebotsanforderung und den Vertrag erheben und verwenden zu der in der Wirtschaftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die dürfen, benötigt die Alte Leipziger daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Nutzung für Einwilligung(en). Adresshandels- und Werbe-zwecke, sowie die Herstellung entsprechender Datenträger genutzt. Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die Alte Leipziger ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder Die Daten werden so lange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.B. Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst vier Jahren. Assistance-Dienstleister, Rückversicherer, Hinweis- und Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, Informationssystem (HIS) weiterleiten zu dürfen. andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Einzelheiten können hin, dass die Leistungsbearbeitung bei einem Unfallversicherungsvertrag Sie den vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ aufgestellten ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Regel nicht möglich sein „Verhaltensregeln für die Prüf- und Lösch-fristen von wird. personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ entnehmen. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten durch die ALTE LEIPZIGER Sie haben ein Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person selbst (unter 1), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der ALTE gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch LEIPZIGER (unter 2) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. 3). Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der Daten. Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Sind Ihre Daten unvollständig, so haben Sie einen Anspruch auf Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung Vervollständigung der Daten. nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der von uns gespeicherten 1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit Gesundheitsdaten durch die Alte Leipziger zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Ich willige ein, dass die Alte Leipziger die von mir in diesem Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Antrag/dieser Angebotsanforderung und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist. Seite 17 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 18] 2. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach Ihre personenbezogenen Daten werden von der Rückversicherung nur zu § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Alte Leipziger Gesundheitsdaten an eine Rückversicherung werden Sie durch die Alte Die Alte Leipziger verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf Leipziger unterrichtet. die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an 2.1 Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken (Unternehmen oder Personen) verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Alte Die Alte Leipziger führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leipziger tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht immer selbst 2.3 Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Alte Leipziger – Hallesche Konzern oder einer anderen Stelle. Werden Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt derzeit die Besurance HIS GmbH (Besurance HIS GmbH, Kreuzberger die Alte Leipziger Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und so-weit Ring 68, 65205 Wiesbaden, www.informa-his.de) betreibt. erforderlich für die anderen Stellen. Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann die Alte Leipziger an das HIS melden. Die Alte Die Alte Leipziger führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Leipziger und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes Gesundheitsdaten für die Alte Leipziger erheben, verarbeiten oder Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB Liste finden Sie unter Buchstabe B. Eine aktuelle Liste kann auch im geschützten Daten benötigt die Alte Leipziger Ihre Schweigepflicht- Internet unter www.alte-leipziger.de/dienstleisterliste.pdf eingesehen entbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen oder beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Alte Leipziger zustande gekommen ist oder nicht. (Anschrift: Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel, Telefon: 06171 663927, E-Mail: datenschutz@alte-leipziger.de) angefordert werden. Für Ich entbinde die für die Alte Leipziger tätigen Personen von ihrer die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder die in der Liste genannten Stellen benötigt die Alte Leipziger Ihre Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und Einwilligung. Informationssystems (HIS) melden. Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, an die in Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Alte Leipziger dies tun Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter des Alte Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden. Leipziger– Hallesche Konzern und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB 2.4 Datenweitergabe an selbstständige Vermittler geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. Die Alte Leipziger gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden 2.2 Datenweitergabe an Rückversicherungen Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die ALTE LEIPZIGER zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, ALTE LEIPZIGER Ihren Versicherungsantrag/Ihre Angebotsanforderung Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Alte Leipziger aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den unterstützt. Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen können sie kontrollieren, ob die Alte Leipziger das Risiko bzw. einen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten und im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Seite 18 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 19] Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und Die Alte Leipziger speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen die Datenverarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten werden bei (z.B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungs- der Alte Leipziger und im Hinweis- und Informationssystem bis zum Ende programmen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung meiner Versicherungsverträge einschaltet. gespeichert. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, wenn 3. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeit-raum von drei Jahren wenn der Vertrag nicht zustande kommt ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die Alte Leipziger genannten Zwecken speichert und nutzt. Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Außerdem ist es möglich, dass die Alte Leipziger zu Ihrem Antrag/Ihrer Angebotsanforderung einen Vermerk an das Hinweis- und Informationssystem meldet, der an anfragende Versicherungen übermittelt wird. Seite 19 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 20] Dienstleisterliste – Stand Juni 2026 Liste der Dienstleister gemäß »Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung« im Versicherungsantrag sowie im Einklang mit Artikel 21 und 22 der »Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Versicherungswirtschaft«. Aufgaben, zu deren Bearbeitung personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse) an Dritte weitergegeben werden können Übertragene Aufgaben Auftragnehmer / Dienstleistungskategorie Adressprüfung Adressermittler, Einwohnermeldeämter Assistance und Pannenhilfe AvD Automobilclub Auskunftseinholung zur Antrags- und / oder Leistungsbearbeitung • Wirtschaftsauskunfteien (SCHUFA Holding AG, Creditreform e.V., Experian infoscore Consumer Data GmbH, Forum Finanzplanung GmbH, Besurance HIS GmbH), • ESW Software Warda KG (Verstorbenenabgleich) • Dienstleister zur Gebäudewertermittlung • Dienstleister zur softwaregestützten Risikobesichtigung Beratung, treuhänderische Tätigkeiten, Tarifierung Beratungsunternehmen, Treuhänder, Aktuare Bestandsverwaltung und Schadenbearbeitung (Sachversicherung) Assekuradeure, Makler, Bordero-Partner Datenträger-/Aktenentsorgung Entsorgungsunternehmen Digitale Kommunikation mailingwork GmbH Durchführung von Web-Konferenzen und CSN. Communication Service Network GmbH Bereitstellung einer Konferenz-Plattform Microsoft Ireland Operations Ltd. Druck-/Kuvertierarbeiten, Briefabholung und Versand Druckereien und Postdienstleister Endkundenplattform „fin4u“ BANKSapi GmbH Firmenkundenportal in der Betrieblichen Altersversorgung ePension GmbH & Co. KG und außergerichtliches Mahnverfahren, Beratung (juristisch), • Rechtsanwälte (Ohletz, Andreas Conzelmann) allgemeine Dienstleistung in begründeten Einzelfällen • Creditreform Immobilienmanagement Verwalter, Hausmeisterdienste, Abrechnungsunternehmen, Handwerker, Immobilienmakler, IT-Dienstleister, Rechts- und Fachanwälte, Architekten, Projektentwickler, Werkunternehmer, Ingenieure, Gutachter, Vermessungsbüro, Steuerberater IT-Dienstleistungen (Programmiertätigkeiten, User-Help-Desk, Hard- Externe IT-Dienstleistungsunternehmen und Softwareimplementierung und -unterstützung, Archivierung von aufbewahrungspflichtigen Daten, System-Beratung und - Unterstützung) Marktforschung (Marktanalysen, Servicestudien, Marketing-/Marktforschungsunternehmen, Ratingagenturen, Kundenbefragungen auch im Rahmen von Ratings) ASSEKURATA, Franke und Bornberg GmbH Rürup-Service, Rentenbezugsmitteilungs-Service, Zentralruf, Notruf Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Prüfung von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, Schadenware Prüfdienstleister, Sachverständige, Partnerwerkstätten, Restwertbörsen Reparatur, Sanierung, Ersatz Handwerksbetriebe, Sanierer, Werkstätten, Mietwagenunternehmen Schaden-/Assistance-/Präventions-Dienstleistungen (Cyber Gewerbe) Externe Cyber-Security-Unternehmen Externe Plattformanbieter Vermittlung von Reparaturaufträgen DMS GmbH, riparo GmbH Aufgaben, zu deren Bearbeitung auch Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden können Übertragene Aufgaben Auftragnehmer / Dienstleistungskategorie Anforderung und Prüfung von Arztberichten/Gutachten HL Casework GmbH, Verisk Med GmbH Schaden-/Assistance-Leistungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Assistance-, Reha- und Pflege-Dienstleister Hilfs- und Pflegeleistungen (Malteser Hilfsdienst e.V., Deutsche Assistance Service GmbH) Außenregulierung, berufskundliche Gutachten, Rückversicherung Rückversicherer, Mercur Grip, Regulierungsbeauftragte Erstellen von Sachverständigengutachten, Schadenprüfung, Sachverständige, Gutachter, Ärzte Belegprüfung (inkl. Ärztlicher Dienst der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.) Juristische Beratung, Schadenbearbeitung Rechtsanwälte Regressbearbeitung, Außenregulierung Die Regulierer AllRisk Schadenmanagement AG, Interschaden GmbH, Twentyfour GmbH Schadenbearbeitung, telefonischer Kundendienst Schweitzer Gruppe GmbH Übersetzungen Übersetzungsbüros Seite 20 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 21] Datenverarbeitung in der ALH Gruppe Zur ALH Gruppe gehören folgende Gesellschaften • Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. • Alte Leipziger Trust Investment-Gesellschaft mbH • Hallesche Krankenversicherung a.G. • Alte Leipziger Treuhand GmbH • Alte Leipziger Versicherung AG • Alte Leipziger Pensionskasse AG • Alte Leipziger Holding AG • Alte Leipziger Pensionsfonds AG • Alte Leipziger Bauspar AG • Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH Gemeinsame Verarbeitung von Stammdaten • Die Stammdaten umfassen gemäß „Code of Conduct“ (Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsc he Versicherungswirtschaft) Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Kunden- und Versicherungsnummer, Beruf, Familienstand, gesetzliche Vertreter, Angaben über die Art der bestehenden Verträge, Rollen der betroffenen Personen (z.B. Versicherungsnehmer, Versicherter, Beitragszahler, Zahlungsempfänger), Kontoverbindung, Telekommunikationsdaten, Widerspruchs-/Sperrvermerke (bzgl. Werbung und Markt- /Meinungsforschung) und andere Widersprüche, Vollmachten und Betreuungsregelungen, zuständige Vermittler. Um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Anmelde-, Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig bearbeiten zu können (z.B. Zuordnung von Post und eingehenden Telefonaten), können die Stammdaten der betroffenen Personen in der ALH Gruppe in einer gemeinschaftlich genutzten Datenbank geführt werden. • Ansonsten bestehen für die Daten der jeweiligen Unternehmen der ALH Gruppe getrennte Datenhaltungen und Datennutzungen. Dies erfolgt im Einklang mit der aufsichtsrechtlich geforderten Spartentrennung. Verarbeitung personenbezogener Daten in der ALH Gruppe Bestimmte Aufgaben in der ALH Gruppe werden unternehmensübergreifend wahrgenommen. Hierbei kann es erforderlich sein, dass auch personen- bezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung ist dann über Art. 6 Abs. 1f DSGVO („Berechtigte Interessen“) legitimiert oder es liegt eine Regelung vor durch arbeitsvertraglich festgelegte Verantwortlichkeiten oder mittels einer Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO („Gemeinsam Verantwortliche“) bzw. Art. 28 DSGVO („Auftragsverarbeitung“). Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeitsbereiche: • Betrieblicher Datenschutz • Marketing • Betriebsorganisation • Personalwesen • Compliance • Rechnungswesen • Immobilienmanagement • Rechtsabteilung • Informationssicherheitsbeauftragter • Risikomanagement • Interne Revision • Vertriebsverwaltung • Informationstechnik • Vorstandsbereich Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Hinweis: Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden Sollten wir Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen sind. Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder angemessene Seite 21 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 22] I Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang Die Privathaftpflichtversicherung ist abschließbar für Familien/Paare oder für Singles, jeweils mit oder ohne Kinder. Der Versicherungsumfang kann wahlweise als Tarifvariante classic, premium oder optimum vereinbart werden. Die Versicherung einzelner Positionen innerhalb einer Tarifvariante ist nicht möglich. Privathaftpflichtversicherung T26 Leistungsübersicht Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein classic premium optimum und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen. Versicherungssummen wahlweise wahlweise bis zu 15 Mio. EUR / bis zu 15 Mio. EUR / bis zu 25 Mio. EUR / bis zu 25 Mio. EUR / Personen, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 10 Mio. EUR bis zu 50 Mio. EUR, bis zu 50 Mio. EUR, max. 15 Mio. EUR für max. 15 Mio. EUR für Personenschäden Personenschäden je geschädigter Person je geschädigter Person Vorsorgeversicherung in Höhe der Versicherungssumme ⚫ ⚫ ⚫ Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos ⚫ ⚫ ⚫ Erhöhung des versicherten Risikos durch Änderung ⚫ ⚫ ⚫ bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften Nachversicherungsschutz/Fortsetzung ⚫ ⚫ ⚫ nach dem Tod des Versicherungsnehmers Familie/Paar Familie/Paar Single Single Bei allen Tarifvarianten (classic / premium / optimum) mit Kind ohne Kind mit Kind ohne Kind Mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten Versicherungsnehmer ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ Ehegatte und eingetragener Lebenspartner des Versicherungsnehmers ⚫ ⚫ - - Unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder ⚫ - ⚫ - Volljährige Kinder in einer Schulausbildung oder sich unmittelbar anschließende Berufsausbildung ⚫ - ⚫ - Volljährige Kinder, die im Anschluss an die Schulausbildung auf einen Ausbildungsplatz, eine Lehre oder ein Studium warten bis zu 18 Monate - bis zu 18 Monate - Volljährige Kinder, die im Anschluss an die abgeschlossene berufliche Erstausbildung auf eine weitere Ausbildung warten bis zu 18 Monate - bis zu 18 Monate - Volljährige Kinder, die sich in einer Zweitausbildung befinden, die unmittelbar an die Erstausbildung grenzt ⚫ - ⚫ - Volljährige Kinder nach Beendigung der Schul- oder beruflichen Erst-/Zweitausbildung bei Arbeitslosigkeit, bis zu 12 Monate - bis zu 12 Monate - in häuslicher Gemeinschaft Volljährige Kinder nach Beendigung der Schul- oder beruflichen Erst-/Zweitausbildung bei Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monate - bis zu 12 Monate - in nicht-häuslicher Gemeinschaft Lernunterstützung für Nachhilfeunterricht bis zu 250 EUR - bis zu 250 EUR - Lernunterstützung für Schul-/Lernsoftware bis zu 50 EUR - bis zu 50 EUR - Kinder mit körperlicher Behinderung in häuslicher Gemeinschaft ⚫ - ⚫ - Kinder mit geistiger oder seelischer Behinderung in häuslicher Gemeinschaft ⚫ - ⚫ - Kinder mit geistiger oder seelischer Behinderung in nicht-häuslicher Gemeinschaft ⚫ - ⚫ - Eigene minderjährige Kinder über die Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ⚫ - ⚫ - zur Aufsicht verpflichtet sind Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung im Pflegeheim ⚫ - ⚫ - Seite 22 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 23] Familie/Paar Familie/Paar Single Single Bei allen Tarifvarianten (classic / premium / optimum) mit Kind ohne Kind mit Kind ohne Kind In häuslicher Gemeinschaft lebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ⚫ ⚫ - - Kinder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen ⚫ - - - Lebensgemeinschaft Tarifvariante classic premium optimum Sonstige mitversicherte Personen und Verhältnis zwischen den Versicherten In häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Kinder - - ⚫ In häuslicher Gemeinschaft lebender, pflegebedürftiger Angehöriger (mindestens Pflegestufe 2) - ⚫ ⚫ Pflegebedürftiger Angehöriger (mindestens Pflegestufe 3) in einem Alten- oder Pflegeheim - ⚫ ⚫ Im Haushalt beschäftigte Personen - ⚫ ⚫ In häuslicher Gemeinschaft lebende Eltern bzw. Großeltern ⚫ ⚫ ⚫ Eltern- oder Großelternteil in einem Altenheim - ⚫ ⚫ In häuslicher Gemeinschaft lebender minderjähriger Enkel - ⚫ ⚫ Gastkinder und Austauschschüler und vergleichbare, vorübergehende in den Haushalt integrierte Personen ⚫ ⚫ ⚫ (subsidiär) Personen, die in Notfallsituationen freiwillig Hilfe leisten ⚫ ⚫ ⚫ Regressansprüche von Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungsträgern, privaten ⚫ ⚫ ⚫ und öffentlichen Arbeitgebern/Dienstherren wegen Personenschäden Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen Personenschäden - ⚫ ⚫ Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen gerichtlich geltend gemachten Sachschäden - - bis zu 10.000 EUR Sachschäden durch mitversicherte deliktunfähige Enkelkinder ohne gerichtliche Geltendmachung - bis zu 1.000 EUR bis zu 1.000 EUR Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Familie und Haushalt Versicherungsnehmer als Familien- und Haushaltsvorstand ⚫ ⚫ ⚫ Versicherungsnehmer als Dienstherr ⚫ ⚫ ⚫ der in seinem Haushalt tätigen Personen Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Ehrenamtliche Tätigkeit/Freiwilligenarbeit/Teilnahme an Wehrübungen Ehrenamtliche Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit ⚫ ⚫ ⚫ aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Ehrenamts Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad-, Ketten-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie für Sachschäden an persönlichen ⚫ ⚫ ⚫ Ausrüstungsgegenständen Erstberatung für wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit einmalig einmalig beruflichem Charakter - bis zu 500 EUR bis zu 500 EUR Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Haus- und Grundbesitz Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen in Europa in Europa in Europa einschließlich Ferienwohnung oder Eigentumswohnung bis zu 2 Wohnungen bis zu 5 Wohnungen bis zu 2 reine Wohnhäuser Inhaber eines Einfamilienhauses oder eines Wohnhauses im Inland in Europa in Europa Inhaber eines Wochenend-/Ferienhauses in Europa in Europa in Europa Inhaber eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten Wohnwagens bzw. eines Tinyhauses ohne in Europa in Europa in Europa Transport Inhaber eines Schrebergartens oder eines Kleingartens mit Laube einschließlich der zugehörigen Garagen, Gärten, Biotope, in Europa in Europa in Europa Swimmingpools oder (Schwimm-)Teiche Seite 23 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 24] Tarifvariante classic premium optimum bis zu 2.500 m² bis zu 10.000 m² bis zu 20.000 m² Inhaber eines unbebauten Grundstücks in Europa in Europa in Europa Inhaber einer Lagerbox oder einer Self-Storage-Anlage bis max. 10 m² - in Europa in Europa Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den ⚫ ⚫ ⚫ Eigenschaften als Haus- und Grundbesitzer obliegen Haushüter fremder Immobilien, sofern gefälligkeitshalber die Betreuung einer anderen Wohnung oder eines anderen Hauses ⚫ ⚫ ⚫ übernommen wurde bis zu 3 Wohnungen bis zu 6 Wohnungen bis zu 8 Wohnungen Vermietung und Verpachtung von Wohnraum in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK Vermietung und Verpachtung in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK von einzelnen Räumen zu gewerblichen Zwecken bis zu 1 bis zu 3 bis zu 6 Vermietung und Verpachtung Garage/Stellplatz Garagen/Stellplätze Garagen/Stellplätze einzelner Garagen oder Stellplätze in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK Vermietung und Verpachtung weiterer Garagen oder Stellplätze, wenn ausdrücklich im Versicherungsschein aufgeführt - in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK Vermietung und Verpachtung von Eigentumswohnungen inkl. bis zu 3 Wohnungen bis zu 4 Wohnungen bis zu 4 Wohnungen Ferienwohnungen/Ferienhäuser sowie dazugehörigen Garagen in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK Vermietung und Verpachtung von weiteren Eigentumswohnungen inkl. Ferienwohnungen/Ferienhäuser sowie dazugehörigen Garagen, - in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK wenn ausdrücklich im Versicherungsschein aufgeführt Vermietung und Verpachtung einer Einliegerwohnung in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK oder einer Wohnung im Zweifamilienhaus bis zu 3 bis zu 6 bis zu 8 Vermietung und Verpachtung von Fremdenzimmern im Inland in der EU/EFTA/UK in der EU/EFTA/UK bis zu 2.500 m² bis zu 10.000 m² bis zu 20.000 m² Vermietung und Verpachtung eines unbebauten Grundstücks in Europa in Europa in Europa Miteigentum an zu Objekten gehörenden ⚫ ⚫ ⚫ Gemeinschaftsanlagen Aus früherem Besitz nach § 836 (2) BGB ⚫ ⚫ ⚫ Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter ⚫ ⚫ ⚫ bis zu 200.000 EUR bis zu 300.000 EUR bis zu 500.000 EUR Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten Bausumme in Europa Bausumme in Europa Bausumme in Europa Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten in Europa in Europa in Europa an einem selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten - bis zu 150.000 EUR bis zu 150.000 EUR bis zu 150.000 EUR Begrenzung des Werts der Eigenleistung ⚫ ⚫ SB 20 Prozent, SB 20 Prozent, ⚫ Be- und Entladeschäden mind. 50 EUR, mind. 50 EUR, ohne SB max. 5.000 EUR max. 5.000 EUR Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Betreiber von Anlagen ohne kWp Begrenzung ohne kWp Begrenzung ohne kWp Begrenzung Photovoltaikanlage inklusive Einspeisung im Inland im Inland im Inland Solarthermieanlage im Inland im Inland im Inland Flächengeothermie-Anlage im Inland im Inland im Inland Privat genutzte Wallbox zur Stromversorgung von ⚫ ⚫ ⚫ Elektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und E-Scootern bis zu 800 Watt bis zu 800 Watt bis zu 800 Watt Balkon Solaranlage (Balkonkraftwerk) im Inland im Inland im Inland Seite 24 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 25] Tarifvariante classic premium optimum Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Allgemeines Umweltrisiko Versicherungssummen bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR Abwässer ⚫ ⚫ ⚫ Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube ⚫ ⚫ ⚫ für häusliche Abwässer Allmähliche Einwirkung der Temperatur von Gasen, Dämpfen, ⚫ ⚫ ⚫ Feuchtigkeit und von Niederschlägen Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Mietsachschäden Schäden an gemieteten Küchen ⚫ ⚫ ⚫ einschließlich eingebauter E-Geräte bis zu 5.000 EUR, bis zu 50.000 EUR, bis zu 200.000 EUR, Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen max. bis zu 3 Monate max. bis zu 6 Monate ohne zeitliche Begrenzung Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Pensionen, Schiffskabinen, Schlafwagenabteil, ⚫ ⚫ ⚫ Ferienwohnungen und -häusern Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Hardware, die in der Eigenschaft als Schüler oder Student von bis zu 750 EUR bis zu 750 EUR bis zu 750 EUR der Schule oder gleichgestellten Lehranstalt zur Teilnahme am Homeschooling leihweise zur Verfügung gestellt worden ist Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Hardware, die in der Eigenschaft als Arbeitnehmer oder bis zu 750 EUR bis zu 750 EUR bis zu 750 EUR arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger durch den Arbeitgeber oder Dienstherren leihweise zur Verfügung gestellt worden ist Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Sportausrüstung und Waffen/Munition Ausübung von Sport ⚫ ⚫ ⚫ Besitz und Gebrauch von Fahrrädern und ⚫ ⚫ ⚫ Pedelecs/Elektrofahrräder Schäden durch abgeschlagene Golfbälle ohne gesetzliche Haftung - ⚫ ⚫ Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen ⚫ ⚫ ⚫ sowie Munition und Geschossen Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Tiere Halter oder Hüter von zahmen Haustieren ⚫ ⚫ ⚫ Halter oder Hüter von gezähmten Kleintieren ⚫ ⚫ ⚫ Halter oder Hüter von Bienen ⚫ ⚫ ⚫ Halter oder Hüter von Blinden-, Signal- ⚫ ⚫ ⚫ oder Behindertenbegleithunden Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere - bis zu 5.000 EUR bis zu 10.000 EUR Nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde ⚫ ⚫ ⚫ Reiter bei der Benutzung femder Pferde ⚫ ⚫ ⚫ Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke ⚫ ⚫ ⚫ zu privaten Zwecken Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeug-Anhängern, Luft-, Wasser- und Modellfahrzeugen Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen ⚫ ⚫ ⚫ und Kraftfahrzeug-Anhängern Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen ⚫ ⚫ ⚫ Versicherungspflichtige Luftfahrzeuge wie Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, ferngesteuerte Flugmodelle ⚫ ⚫ ⚫ mit Motor (z.B. Modellflugzeuge, Helikopter, Quadrocopter, Drohnen) bis 5 kg sowie Kitesport-Geräte Gebrauch von eigenen oder fremden Wasserfahrzeugen ohne ⚫ ⚫ ⚫ Segel, Motoren oder Treibsätzen Gebrauch von fremden Segelbooten ohne Motor ⚫ ⚫ ⚫ oder Treibsätzen Seite 25 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 26] Tarifvariante classic premium optimum Gebrauch von eigenen und fremden Surf- und Windsurfbretter - - ⚫ sowie Foilboards ohne Motor Gebrauch von eigenen und fremden Segelbooten bis zu 15 m² Segelfläche bis zu 15 m² Segelfläche bis zu 20 m² Segelfläche Gebrauch von eigenen Motorbooten bis zu 15 PS / 11,03 kW bis zu 15 PS / 11,03 kW bis zu 15 PS / 11,03 kW Fremde Wasserfahrzeuge mit Motoren ⚫ ⚫ ⚫ Schäden durch Gebrauch von Wasserfahrzeugen, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, ⚫ ⚫ ⚫ Halter oder Führer in Anspruch genommen wird Gebrauch von ferngelenkten ⚫ ⚫ ⚫ Land- und Wasser-Modellfahrzeugen Besondere Regelungen für einzelne private Risiken – Schäden im Ausland Handlung im Inland ⚫ ⚫ ⚫ Handlung in Europa ⚫ ⚫ ⚫ Vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Behördliche Anordnung zur Hinterlegung einer Kaution bis zu 50.000 EUR bis zu 100.000 EUR bis zu 200.000 EUR Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge ⚫ ⚫ ⚫ im Ausland (Mallorca-Deckung) Sonstige besondere Regelungen für einzelne private Risiken Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung bis zu 100.000 EUR ⚫ ⚫ und der Bereitstellung elektronischer Daten Tätigkeit als Tagesmutter, Tageseltern, ⚫ ⚫ ⚫ Betreuungsgemeinschaften, Babysitter oder Au-Pair Haftpflicht der Tageskinder ⚫ ⚫ ⚫ während der Obhut bei den Tageseltern Personenschäden der Tageskinder untereinander ⚫ ⚫ ⚫ Personenschäden der Tageskinder ⚫ ⚫ ⚫ gegenüber den Tageseltern und deren eigenen Kindern Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs ⚫ ⚫ ⚫ oder fachpraktischem Unterricht Schäden an (Ausbildungs-)Gegenständen, Einrichtungen, ⚫ ⚫ ⚫ Lehrgeräten (auch Maschinen) Schäden aus nicht selbstständiger Tätigkeit gegenüber dem bis zu 5.000 EUR bis zu 50.000 EUR bis zu 100.000 EUR Arbeitgeber, Arbeitskollegen und sonstiger fremden Dritten Verletzung von Datenschutzbestimmungen während beruflicher bis zu 5.000 EUR bis zu 5.000 EUR bis zu 5.000 EUR Tätigkeit im Homeoffice Abhandenkommen von Schlüsseln bis zu 15.000 EUR bis zu 200.000 EUR ⚫ Schäden anlässlich einer Gefälligkeitsleistung bis zu 10.000 EUR² bis zu 100.000 EUR² ⚫ Schäden Dritter im Zuge einer Gefälligkeitsleistung, die der Versicherungsnehmer erhielt - bis zu 5.000 EUR² bis zu 10.000 EUR² Schäden durch mitversicherte Minderjährige bis zu 10.000 EUR² bis zu 100.000 EUR² ⚫ Schäden durch mitversicherte geistig, körperlich bis zu 10.000 EUR² bis zu 100.000 EUR² ⚫ oder seelisch behinderte Angehörige Schäden im Zusammenhang mit Flächengeothermie-Anlagen ⚫ ⚫ ⚫ Ansprüche aus Benachteiligungen ⚫ ⚫ ⚫ bis zu 6.000 EUR bis zu 12.000 EUR bis zu 25.000 EUR Nebenberufliche Tätigkeit Gesamtjahresumsatz Gesamtjahresumsatz Gesamtjahresumsatz Betankungsschäden an fremden geliehenen Kraftfahrzeugen - bis zu 1.000 EUR bis zu 10.000 EUR Entschädigung auf die Mehrprämie der ersten fünf auf den Schadensfall folgenden Jahre - ⚫ ⚫ Ausgleich einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt (SFR) bis zu 500 EUR bis zu 1.000 EUR und des Vollkasko-Selbstbehalts bei Schäden an Car-Sharing- - Jahreshöchstentschädigung Jahreshöchstentschädigung Fahrzeugen oder gegen Entgelt geliehene E-Scootern Erstattung der Selbstbeteiligung der Kfz-Vollkaskoversicherung - bis zu 1 Jahr bis zu 5 Jahre Seite 26 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 27] Tarifvariante classic premium optimum Schäden Dritter beim Be- und Entladen des selbst gebrauchten Kraftfahrzeuges - bis zu 2.500 EUR bis zu 10.000 EUR Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen bis zu 5.000 EUR bis zu 10.000 EUR (auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt - Anschaffungspreis Anschaffungspreis nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren bis zu 5.000 EUR bis zu 10.000 EUR Neuwertentschädigung – Differenz zwischen Neu- und Zeitwert - Anschaffungspreis Anschaffungspreis Persönlichkeits- und Namenrechtsverletzungen - ⚫ ⚫ Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit bis zu 12 Monate bis zu 12 Monate bis zu 24 Monate 30 Prozent 30 Prozent Repair & Care - Mehrleistung bei Reparatur statt Neukauf - bis zu 3.000 EUR bis zu 5.000 EUR Verzicht auf erweiterte Verschuldensprüfung ⚫ ⚫ ⚫ Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung ⚫ ⚫ ⚫ oder sonstige Diskriminierungen Geothermierisiko mittels Bohrung bis zu 1 Mio. EUR bis zu 1 Mio. EUR bis zu 1 Mio. EUR Besondere Umweltrisiken Versicherungssummen bis zu 5 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR Haftpflicht des Versicherungsnehmers für nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ⚫ ⚫ ⚫ inkl. Grundwasser (Gewässerschaden) Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, bis zu 100 l/kg, bis zu 100 l/kg, bis zu 250 l/kg, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist max. 1.000 l/kg max. 1.000 l/kg max. 1.000 l/kg Gewässerschäden (Anlagenrisiko) - bis zu 6.000 l/ ⚫ ⚫ Inhaber von Heizöl- oder Gastanks 4t (Nenn-/Füllgewicht) Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen ⚫ ⚫ ⚫ und Verwendung dieser gelagerten Stoffe Geothermie-Anlage ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ Eigenschäden 250 EUR SB 250 EUR SB 250 EUR SB bis zu 3 Mio. EUR bis zu 3 Mio. EUR bis zu 5 Mio. EUR Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG Jahreshöchst- Jahreshöchst- Jahreshöchst- entschädigung entschädigung entschädigung Forderungsausfallrisiko und Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz ⚫ ⚫ ⚫ Forderungsausfalldeckung 2.500 EUR ohne ohne Mindestschaden Mindestschaden Mindestschaden Gewaltopferschutz ⚫ ⚫ ⚫ Opferhilfe - bis zu 50.000 EUR bis zu 50.000 EUR Halter eines Hundes oder eines Pferdes ⚫ ⚫ ⚫ Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz ⚫ ⚫ ⚫ Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz – bis zu 300.000 EUR bis zu 300.000 EUR bis zu 300.000 EUR Versicherungssumme je Rechtsschutzfall Geothermierisiko mittels Bohrung Geothermierisiko mittels Bohrung bis zu 1 Mio. EUR bis zu 1 Mio. EUR bis zu 1 Mio. EUR Paket Diensthaftpflicht für Risiken von Lehrern, Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst (optional gegen Zuschlag versicherbar) Lehrerhaftpflichtversicherung -    Erteilung von Experimentalunterricht SB 150 EUR SB 150 EUR SB 150 EUR (auch mit radioaktiven Stoffen) Lehrerhaftpflichtversicherung – Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler- oder    Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen SB 150 EUR SB 150 EUR SB 150 EUR Aufenthalten in Herbergen und Heimen Lehrerhaftpflichtversicherung –    Abhandenkommen von Dienstschlüsseln SB 150 EUR SB 150 EUR SB 150 EUR Seite 27 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 28] Tarifvariante classic premium optimum Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (außer Lehrer) – Schäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen    öffentlich-rechtlichen Inhalts insbesondere Rückgriffsansprüche SB 150 EUR SB 150 EUR SB 150 EUR des Dienstherrn Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (außer Lehrer) –    Kosten einer von der Gesellschaft verlangten oder von ihr SB 150 EUR SB 150 EUR SB 150 EUR genehmigten Strafverteidigung Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (außer Lehrer) –    Abhandenkommen von Dienstschlüsseln SB 150 EUR SB 150 EUR SB 150 EUR Besondere Klauseln und Vereinbarungen Abweichender Versicherungsbeginn ⚫ ⚫ ⚫ Best-Leistungs-Garantie - - ⚫ Einhaltung der Mindeststandards ⚫ ⚫ ⚫ des Arbeitskreises Beratungsprozesse Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen ⚫ ⚫ ⚫ Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen ⚫ ⚫ ⚫ Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bis zu 15 Monate (Exzedenten-Haftpflichtversicherung) - - SB 500 EUR Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel ⚫ ⚫ ⚫ Versehensklausel ⚫ ⚫ ⚫ Vorversicherungsgarantie - ⚫ ⚫ ⚫ mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen - nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen  gegen Zuschlag optional im Rahmen der Vertragsbedingungen versicherbar Seite 28 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 29] II Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung der degenia Versicherungsdienst AG - DEG-PHV 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026 Inhaltsverzeichnis - Teil A Abschnitt A 1 Privathaftpflichtrisiko Abschnitt A 3 Forderungsausfallrisiko A 1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten A 3-1 Gegenstand der Forderungsausfalldeckung (versichertes Risiko) A 3-2 Leistungsvoraussetzungen A 1-2 Regelungen zu mitversicherten Personen A 3-3 Umfang der Forderungsausfalldeckung und zum Verhältnis zwischen den Versicherten A 3-4 Räumlicher Geltungsbereich (Versicherungsnehmer und mitversicherten A 3-6 Besondere Ausschlüsse Personen) für das Forderungsausfallrisiko A 1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall A 3-7 Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz A 1-4 Leistungen der Versicherung und Abschnitt A 4 Geothermierisiko mittels Bohrung Vollmacht des Versicherers A 4-1 In Erweiterung zu Abschnitt A 1-6.22, A 1-5 Begrenzung der Leistungen A 1-8.1, A 1-9.3 f), A 2-1.1 (Versicherungssumme, Serienschaden, und Abschnitt A 2-2.2 DEG-PHV 2026 gilt: Selbstbeteiligung) A 4-2 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen A 1-6 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken A 4-3 Planung und Errichtung (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen A 4-4 Versicherungssummen, Selbstbeteiligung und besondere Ausschlüsse) Optional Paket Diensthaftpflicht für Risiken von Lehrern, A 1-7 Allgemeine Ausschlüsse Beamten und Beschäftigungen des öffentlichen A 1-8 Veränderungen des versicherten Risikos Dienstes (Erhöhungen und Erweiterungen) Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A A 1-9 Neu hinzukommende Risiken A(GB) 1 Abtretungsverbot (Vorsorgeversicherung) A(GB) 2 Veränderungen des versicherten Risikos und A 1-10 Nachversicherungsschutz/Fortsetzung Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung) der Privathaftpflichtversicherung A(GB) 3 Prämienangleichung und Kündigungsrecht nach dem Tod des Versicherungsnehmers nach Prämienangleichung Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken A 2-1 Gewässerschaden (außer Anlagenrisiko) A 2-2 Gewässerschäden (Anlagerisiko) A 2-3 Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) Seite 29 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 30] Teil A Abschnitt A 1 Privathaftpflichtrisiko b) im Anschluss an die Schulausbildung auf einen Ausbildungs- platz, Lehre oder Studium warten A 1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die Familie/Paar mit Kind mitversichert gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Familie/Paar ohne Kind nicht mitversichert Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. Single mit Kind mitversichert Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze Single ohne Kind nicht mitversichert Familie/Paar mit Kind mitversichert Familie/Paar ohne Kind mitversichert oder Single mit Kind mitversichert c) im Anschluss an die abgeschlossene berufliche Erstaus- Single ohne Kind mitversichert bildung auf eine weitere Ausbildung (Ausbildungsplatz, Lehre oder Studium) warten oder während der Suche nach einem A 1-2 Regelungen zu mitversicherten Personen und zum Arbeitsplatz,– berufliche Erstausbildung ist Lehre und/oder Verhältnis zwischen den Versicherten (Versicherungsnehmer Studium oder umgekehrt, nicht jedoch Zweitlehre, Wechsel und mitversicherten Personen) des Studienfaches oder Zweitstudium, Referendarzeit, A 1-2.1 Fortbildungsmaßnahmen und dgl. - Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht: Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze Familie/Paar mit Kind mitversichert A 1-2.1.1 des Ehegatten und des eingetragenen Lebenspartners des Familie/Paar ohne Kind nicht mitversichert Versicherungsnehmers. Single mit Kind mitversichert Single ohne Kind nicht mitversichert Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten oder lebt. d) sich in einer Zweitausbildung (Ausbildungsplatz, Lehre oder Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze Studium) befinden, die unmittelbar im Anschluss an die Familie/Paar mit Kind mitversichert Erstausbildung grenzt; Familie/Paar ohne Kind mitversichert Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze Single mit Kind nicht mitversichert Familie/Paar mit Kind mitversichert Single ohne Kind nicht mitversichert Familie/Paar ohne Kind nicht mitversichert Single mit Kind mitversichert A 1-2.1.2 Single ohne Kind nicht mitversichert ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), Unmittelbar und keine Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist ein Zeitraum von bis 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung, auch wenn Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze in dieser Zeit eine Aushilfstätigkeit / Work and Travel (sogenanntes Familie/Paar mit Kind mitversichert Jobben) ausgeübt wird. Familie/Paar ohne Kind nicht mitversichert Gleiches gilt für eine Wartezeit im Anschluss an eine Single mit Kind mitversichert Ausbildungsmaßnahme bis zum Erhalt eines Ausbildungs-, Studien- oder Single ohne Kind nicht mitversichert Arbeitsplatzes. bei volljährigen Kindern jedoch nur solange sie: Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, a) sich noch in einer Schulausbildung (auch schulische Praktika) des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen bzw. oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung ökologischen Jahres vor, während oder im Anschluss an die befinden (berufliche Erstausbildung – Lehre und/oder Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Studium auch Bachelor und unmittelbar anschließendem Masterstudiengang –, nicht Referendarzeit, Fortbildungs- Für volljährige, unverheiratete bzw. nicht in einer eingetragenen maßnahmen und dgl.) Lebenspartnerschaft lebenden Kinder besteht Versicherungsschutz auch Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze nach Beendigung der Schul- oder beruflichen Erst- bzw. Zweitausbildung bei Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss an diese Ausbildungs- Familie/Paar mit Kind mitversichert maßnahmen bis zu einem Jahr nach deren Abschluss. Familie/Paar ohne Kind nicht mitversichert Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze Single mit Kind mitversichert Familie/Paar mit Kind mitversichert Single ohne Kind nicht mitversichert Familie/Paar ohne Kind nicht mitversichert Single mit Kind mitversichert oder Single ohne Kind nicht mitversichert Seite 30 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 31] Diese Regelungen gelten auch, wenn die Kinder während dieser Zeit A 1-2.1.3 nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen. für volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze Lebenspartnerschaft lebende Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung. Familie/Paar mit Kind mitversichert Bei ausschließlich körperlicher Behinderung jedoch nur, solange eine Familie/Paar ohne Kind nicht mitversichert häusliche Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer besteht. Single mit Kind mitversichert Sofern mitversicherte Kinder kraft Gesetzes zur Aufsicht über eigene minderjährige Kinder verpflichtet sind, sind diese ebenfalls Single ohne Kind nicht mitversichert mitversichert. Der Versicherungsschutz entfällt mit Aufnahme einer Drittausbildung, Leben die unverheirateten und nicht in einer eingetragenen der Referendarzeit, einer Fortbildungsmaßnahme, eines berufsbe- Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflege- gleitenden Studiengangs oder dergleichen. kinder) im direkten Anschluss an die häusliche Gemeinschaft in einem Pflegeheim, so besteht der Versicherungsschutz weiter. Die Aufnahme einer neuen Lehre/eines neuen Studiums nach abge- Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze brochener Erstausbildung (auch nach evtl. mehreren abgebrochenen) gilt nicht als Zweitausbildung. Familie/Paar mit Kind mitversichert Familie/Paar ohne Kind nicht mitversichert Lernunterstützung: Single mit Kind mitversichert Dieser Einschluss gilt ab dem Halbjahreszeugnis des Schuljahres 2020 / 2021 und nur während einer nach dem Infektionsschutzgesetz vom Single ohne Kind nicht mitversichert Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie sechs Monate über deren festgestellte Beendigung hinaus. A 1-2.1.4 A 1-2.1.4.1 Versicherungsschutz besteht, wenn des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden a) die Schulnoten einer gemäß Abschnitt A 1-2.1.2 a) DEG-PHV Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder, 2026 in Schulausbildung befindlichen mitversicherten Person diese entsprechend Abschnitt A 1-2.1.2 und Abschnitt A 1-2.1.3 DEG- im aktuellen Zeugnis (Halbjahres-/Jahreszeugnis) gegenüber PHV 2026: dem jeweils vorherigen Zeugnis in einem oder mehreren a) Der Versicherungsnehmer und der mitversicherte Partner Hauptfächern (Mathematik, Deutsch, erste und zweite müssen unverheiratet sein und nicht in einer eingetragenen Fremdsprache sowie Leistungskurse) um mindestens zwei Lebenspartnerschaft leben. volle Schulnoten (bei 6er-Notenskala, bei Punkt- oder Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze anderen Skalen äquivalent) verschlechtert haben, Familie/Paar mit Kind mitversichert oder Familie/Paar ohne Kind mitversichert Single mit Kind nicht mitversichert b) die Versetzung in das nächste Schuljahr gefährdet, nicht Single ohne Kind nicht mitversichert erfolgt oder auf Anraten der Schule auf eigene Veranlassung unterblieben ist, b) Der mitversicherte Partner muss im Versicherungsschein oder insofern die Versetzung nicht bereits ausweislich des vorherigen seinen Nachträgen namentlich benannt werden. Zeugnisses gefährdet war. c) Die Mitversicherung für den Partner und dessen Kinder, die Die Höchstersatzleistung beträgt je betroffener schulpflichtiger Person nicht auch die Kinder des Versicherungsnehmers sind, endet mit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwischen während der gesamten Vertragslaufzeit einmalig pauschal: dem Versicherungsnehmer und dem Partner. • 250 EUR für Nachhilfeunterricht Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze sowie Familie/Paar mit Kind mitversichert Familie/Paar ohne Kind nicht mitversichert • 50 EUR für Schul-/Lernsoftware. Single mit Kind nicht mitversichert Der Eintritt dieser Umstände ist unverzüglich anzuzeigen. Single ohne Kind nicht mitversichert Besteht der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Entstehung dieser d) Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers gilt für den Umstände noch keine vollen drei Kalendermonate, so beträgt die überlebenden Partner und dessen Kinder Abschnitt A 1-10 Leistung 50 Prozent der oben genannten Summen. DEG-PHV 2026 sinngemäß. Bei allen Tarifvarianten Entschädigungsgrenze Familie/Paar mit Kind mitversichert A 1-2.1.5 von volljährigen Kindern als Privatperson, auch wenn sie sich nicht mehr Familie/Paar ohne Kind nicht mitversichert in einer Ausbildung befinden, unverheiratet sind, nicht in einer Single mit Kind mitversichert eingetragenen Lebenspartnerschaft und mit dem Versicherten in Single ohne Kind nicht mitversichert häuslicher Gemeinschaft leben; Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic nicht mitversichert premium nicht mitversichert optimum mitversichert Seite 31 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 32] A 1-2.1.6 A 1-2.1.9 eines in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer eines in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden, pflegebedürftigen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 2 im lebenden minderjährigen Enkels des Versicherungsnehmers, Ehegatten Sinne der sozialen Pflegeversicherung); oder eingetragenen Lebenspartners; soweit keine andere Privat- Tarifvariante Entschädigungsgrenze Haftpflichtversicherung besteht; classic nicht mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic nicht mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert Lebt der pflegebedürftige Angehörige (mindestens Pflegegrad 3 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung) im direkten Anschluss an die häusliche A 1-2.1.10 Gemeinschaft in einem Alten- oder Pflegeheim, so besteht der von Gastkindern (auch Übernachtungskinder) und Austauschschülern Versicherungsschutz weiter. des Versicherungsnehmers und vergleichbaren, vorübergehend in den Tarifvariante Entschädigungsgrenze Haushalt des Versicherungsnehmers integrierter Personen, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. classic nicht mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebens- optimum mitversichert partnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, A 1-2.1.11 Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und von Personen, die einer über diesen Vertrag versicherten Person in Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch Notfallsituationen freiwillig Hilfe leisten, wenn sich hieraus ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern Schadenersatzansprüche Dritter ergeben. und Kinder miteinander verbunden sind). Aufwendungen, die dem Nothelfer durch die freiwillige Hilfeleistung entstanden sind, sind mitversichert. A 1-2.1.7 der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen – Eine Notfallsituation ist eine Situation, wenn eine Bedrohung für Leib z.B. Pflegepersonal oder Au-Pair – gegenüber Dritten aus dieser und Leben besteht. Tätigkeit. Soweit Versicherungsschutz aus einer anderen Haftpflichtversicherung Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder erlangt werden kann, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Vertrag. Streudienst versehen. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des premium mitversichert Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. optimum mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic nicht mitversichert Mitversichert sind Regressansprüche der in Abschnitt A 1-2.1.1 bis A 1- 2.1.11 DEG-PHV 2026 aufgeführten Personen aus übergegangenem premium mitversichert Recht von Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten optimum mitversichert Krankenversicherungsträgern, privaten und öffentlichen Arbeitgebern/Dienstherrn wegen Personenschäden. A 1-2.1.8 Tarifvariante Entschädigungsgrenze der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden classic mitversichert Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers, Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners; premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic mitversichert A 1-2.2 premium mitversichert Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen optimum mitversichert sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Lebt ein Eltern- bzw. Großelternteil des Versicherungsnehmers, (Abschnitt A 1-9 DEG-PHV 2026), wenn das neue Risiko nur für eine Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners im direkten Anschluss an mitversicherte Person entsteht. die häusliche Gemeinschaft in einem Altenheim, so besteht der Versicherungsschutz weiter. A 1-2.3 Tarifvariante Entschädigungsgrenze Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer classic nicht mitversichert mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz premium mitversichert sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten optimum mitversichert Personen. Seite 32 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 33] A 1-2.4 A 1-3.2 Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten gesetzliche Ansprüche handelt, sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich. a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbst- vornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der A 1-2.5 Leistung; Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 und Abschnitt b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung A 1-7.4 DEG-PHV 2026): durchführen zu können; Haftpflichtansprüche der versicherten Personen untereinander wegen c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes Personenschäden. oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung Tarifvariante Entschädigungsgrenze geschuldeten Erfolges; d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf classic nicht mitversichert ordnungsgemäße Vertragserfüllung; premium mitversichert e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der optimum mitversichert Leistung; f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Sofern Sachschäden gerichtlich geltend gemacht werden, beträgt die Ersatzleistungen. Höchstersatzleistung je Versicherungsfall 10.000 EUR. A 1-3.3 Tarifvariante Entschädigungsgrenze Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund classic nicht mitversichert einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang der premium nicht mitversichert gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen. optimum mitversichert A 1-4 Leistungen der Versicherung und Vollmacht des Versicherers A 1-4.1 Sachschäden durch mitversicherte deliktunfähige Enkelkinder sind auch Der Versicherungsschutz umfasst ohne gerichtliche Geltendmachung bis 1.000 EUR mitversichert. a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic nicht mitversichert b) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche premium mitversichert und optimum mitversichert c) die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Die Bestimmungen über mitversicherte Personen gemäß Abschnitt Schadensersatzverpflichtungen. A 1-2.1.1 bis Abschnitt A 1-2.1.9 sowie Abschnitt A 1-6.2 DEG-PHV 2026 (bzgl. der betreuten Person) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von der Versicherer hierdurch gebunden ist. versicherten Risiken gemäß Abschnitt A 1-8 DEG-PHV 2026. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, A 1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne A 1-3.1 Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Ver- sicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Ver- Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit sicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des zur Folge hatte, aufgrund Dritten freizustellen. gesetzlicher A 1-4.2 Haftpflichtbestimmungen Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens privatrechtlichen Inhalts oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Dritten unmittelbar entstanden ist. Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis Der Versicherer führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungs- geführt hat, kommt es nicht an. nehmers auf seine Kosten. A 1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. Seite 33 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 34] A 1-4.4 A 1-5.6 Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben. Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. A 1-5 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbeteiligung) A 1-5.7 A 1-5.1 Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungs- Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. summe oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungs- entschädigungspflichtige Personen erstreckt. summe, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist - je nach gewählter Rente vom Versicherer erstattet. Tarifvariante – begrenzt auf: Tarifvariante Entschädigungsgrenze Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- classic bis zu 10.000.000 EUR Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt wahlweise bis zu des Versicherungsfalles. 15.000.000 EUR, premium 25.000.000 EUR oder Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungs- 50.000.000 EUR nehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der wahlweise bis zu Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug 15.000.000 EUR, sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, optimum 25.000.000 EUR oder werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der 50.000.000 EUR Versicherungssumme abgesetzt. Für die Tarifvarianten premium und optimum gilt für Personenschäden A 1-5.8 eine Entschädigungsgrenze in Höhe von 15 Mio. EUR je geschädigter Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Person als vereinbart. Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer A 1-5.2 für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Einfache der vereinbarten A 1-6 Besondere Regelungen für einzelne private Risiken Versicherungssummen begrenzt. (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) A 1-5.3 Abschnitt A 1-6 DEG-PHV 2026 regelt den Versicherungsschutz für Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese a) auf derselben Ursache, Soweit Abschnitt A 1-6 DEG-PHV 2026 keine abweichenden Regelungen b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 1-6 DEG-PHV 2026 geregelten und zeitlichem, Zusammenhang oder Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z.B. Abschnitt c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln A 1-4 DEG-PHV 2026 – Leistungen der Versicherung oder Abschnitt A 1-7 beruhen. DEG-PHV 2026 – Allgemeine Ausschlüsse). A 1-5.4 A 1-6.1 Familie und Haushalt Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit a) als Familien- und Haushaltsvorstand (z.B. aus der einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Aufsichtspflicht über Minderjährige); Betrag (Selbstbeteiligung). Tarifvariante Entschädigungsgrenze Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die classic mitversichert Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche premium mitversichert abgezogen. optimum mitversichert Abschnitt A 1-5.1 Satz 1 DEG-PHV 2026 bleibt unberührt. b) als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Tarifvariante Entschädigungsgrenze Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet. classic mitversichert premium mitversichert A 1-5.5 Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die optimum mitversichert Versicherungssummen angerechnet. Seite 34 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 35] A 1-6.2 Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit, Für wirtschaftliche/soziale Ehrenämter mit beruflichem Teilnahme an Wehrübungen oder Charakter besteht die Möglichkeit einer Erstberatung. an dienstlichen Veranstaltungen der Bundeswehr Hierfür stehen einmalig 500 EUR zur Verfügung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Tarifvariante Entschädigungsgrenze den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit classic nicht mitversichert aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements (siehe auch Abschnitt A 1-7.16 DEG-PHV 2026). premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic mitversichert A 1-6.3 Haus- und Grundbesitz premium mitversichert A 1-6.3.1 optimum mitversichert Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber Besteht Versicherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als entfällt der Versicherungsschutz. Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung oder Eigentumswohnung; Versichert ist insbesondere die Tätigkeit a) in der Kranken- und Altenpflege, Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche b) der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen c) in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessen- Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. verbänden, Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den d) bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musik- Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. gruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Tarifvariante Entschädigungsgrenze Gruppen, classic in Europa e) als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund – mit Ausnahme des beruflichen Betreuers gemäß § 1897 (6) premium in Europa BGB. optimum in Europa Für die Dauer der Betreuung oder Vormundschaft ist im b) eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte oder Reihenhaus) Umfang dieses Vertrages auch die persönliche gesetzliche oder eines Wohnhauses, sofern sich in diesem nicht mehr als Haftpflicht der betreuten Person(-en) versichert. – je nach Tarifvariante – abgeschlossene Wohnungen befinden; Betreuer/Vormund können der Versicherungsnehmer, dessen Ehegatte oder eingetragenen Lebenspartner oder dessen Tarifvariante Entschädigungsgrenze Lebensgefährte sein. classic nicht mitversichert f) bei der Teilnahme an Wehrübungen oder an dienstlichen bis zu fünf Wohnungen premium Veranstaltungen der Bundeswehr, deren Dauer drei Monate in Europa nicht überschreitet. bis zu zwei reine Wohnhäuser optimum in Europa Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad-, Ketten-, Luft- und Wasserfahrzeugen Mitversichert ist bei den Objekten gemäß Abschnitt A 1-6.3 a) sowie für Sachschäden an persönlichen Ausrüstungsgegenständen. und b) DEG-PHV 2026 auch eine gewerbliche Teilnutzung Tarifvariante Entschädigungsgrenze durch versicherte Personen als z.B. Büro-, Praxis-, oder Lagerraum. classic nicht mitversichert premium mitversichert Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen optimum mitversichert Haftpflichtversicherungsvertrag, z.B. einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der besondere Soweit ein anderer Versicherer leistungspflichtig ist (z.B. Vereins- oder Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Betriebs-Haftpflichtversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. c) eines Wochenend-/Ferienhauses; Tarifvariante Entschädigungsgrenze Nicht versichert ist die Tätigkeit in classic in Europa a) öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern wie z.B. als Bürger- premium in Europa meister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr; optimum in Europa b) wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem d) eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten Charakter wie z. B. als Betriebs- und Personalrat, Wohnwagens bzw. eines Tinyhauses ohne Transport; Versichertenältester, Vertrauensperson nach §§ 39 (2) Nr. 3 Tarifvariante Entschädigungsgrenze und 40 SGB IV. classic in Europa premium in Europa optimum in Europa Seite 35 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 36] e) eines Schrebergartens/Kleingartens einschließlich der Laube; 2) aus der Vermietung (Verpachtung) Tarifvariante Entschädigungsgrenze a) von einem Einfamilienhaus (bzw. Doppelhaus- hälfte) oder Wohnhaus, sofern sich in diesem classic In Europa nicht mehr als – je nach Tarifvariante – premium in Europa abgeschlossene Wohnungen befinden, oder optimum in Europa einzelnen Wohnräumen; Tarifvariante Entschädigungsgrenze Einschließlich der zugehörigen Garagen. Gärten, Biotope, classic bis zu drei in der EU, EFTA oder UK Swimmingpools oder (Schwimm-)Teiche. premium bis zu sechs in der EU, EFTA oder UK Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum bis zu acht in der EU, EFTA oder UK classic In Europa premium in Europa b) einzelner Räume zu gewerblichen Zwecken; optimum in Europa Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic in der EU, EFTA oder UK f) eines unbebauten Grundstücks bis maximal: premium in der EU, EFTA oder UK Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum in der EU, EFTA oder UK classic bis zu 2.500 m² in Europa premium bis zu 10.000 m² in Europa c) einzelner Garagen oder Stellplätze; optimum bis zu 20.000 m² in Europa Tarifvariante Entschädigungsgrenze bis zu einer Garage oder einem classic Ein Holzunterstand bzw. ein Holzverschlag zählt nicht als bebaut. Stellplatz in der EU, EFTA oder UK bis zu drei Garagen oder drei premium g) einer Lagerbox oder einer Self-Storage-Anlage bis maximal Stellplätzen in der EU, EFTA oder UK 10 m²; bis zu sechs Garagen oder vier optimum Tarifvariante Entschädigungsgrenze Stellplätzen in der EU, EFTA oder UK classic nicht mitversichert d) von weiteren Garagen oder Stellplätzen premium in Europa (nur versichert, wenn es ausdrücklich im optimum in Europa Versicherungsschein aufgeführt ist); Tarifvariante Entschädigungsgrenze Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist weitere Garage oder weiterer classic • dass die unter Abschnitt A 1-6.3.1 a) bis g) DEG-PHV 2026 Stellplatz nicht mitversicherbar genannten Objekte (je nach gewählter Tarifvariante) im weitere Garage oder weiterer Inland oder in Europa gelegen sind und premium Stellplatz in der EU, EFTA oder UK mitversicherbar • dass die unter Abschnitt A 1-6.3.1 a) bis e) DEG-PHV 2026 weitere Garage oder weiterer genannten Objekte in der Tarifvariante classic vom optimum Stellplatz in der EU, EFTA oder UK Versicherungsnehmer ausschließlich zu eigenen Wohn- mitversicherbar zwecken verwendet werden. e) von Eigentumswohnungen (auch Ferien- A 1-6.3.2 wohnungen bzw. Ferienhäuser) sowie dazuge- Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in Abschnitt A 1-6.3.1 hörigen Garagen; DEG-PHV 2026 genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht Tarifvariante Entschädigungsgrenze 1) aus der Verletzung von Pflichten, die dem classic bis zu drei in der EU, EFTA oder UK Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften premium bis zu vier in der EU, EFTA oder UK obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, optimum bis zu vier in der EU, EFTA oder UK Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Tarifvariante Entschädigungsgrenze f) von weiteren Eigentumswohnungen classic mitversichert (auch Ferienwohnungen bzw. Ferienhaus) sowie premium mitversichert dazugehöriger Garagen (nur versichert, wenn es ausdrücklich im optimum mitversichert Versicherungsschein aufgeführt ist); Tarifvariante Entschädigungsgrenze Mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Immobilien die weitere Eigentumswohnung gesetzliche Haftpflicht als Haushüter, sofern classic nicht mitversicherbar gefälligkeitshalber die Betreuung (inkl. der Verkehrs- weitere Eigentumswohnung in der sicherung) einer anderen Wohnung oder eines anderen premium EU, EFTA oder UK mitversicherbar Hauses übernommen wurde. weitere Eigentumswohnung in der Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum EU, EFTA oder UK mitversicherbar classic mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert Seite 36 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 37] g) einer Einliegerwohnung oder einer Wohnung im 5) der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser Zweifamilienhaus; Eigenschaft. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic in der EU, EFTA oder UK classic mitversichert premium in der EU, EFTA oder UK premium mitversichert optimum in der EU, EFTA oder UK optimum mitversichert h) von einzelnen Fremdenzimmern mit Abgabe von 6) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Speisen; Um- oder Anbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabarbeiten) Tarifvariante Entschädigungsgrenze bis zu einer Bausumme von bis zu drei Fremdenzimmer Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic im Inland bis zu 200.000 EUR Bausumme classic bis zu sechs Fremdenzimmer in Europa je Bauvorhaben premium in der EU, EFTA oder UK bis zu 300.000 EUR Bausumme premium bis zu acht Fremdenzimmer in Europa je Bauvorhaben optimum in der EU, EFTA oder UK bis zu 500.000 EUR Bausumme optimum in Europa je Bauvorhaben i) eines unbebauten Grundstücks; Tarifvariante Entschädigungsgrenze Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. classic bis zu 2.500 m² in der EU/EFTA/UK Es gelten dann die Bestimmungen über die premium bis zu 10.000 m² in der EU/EFTA/UK Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-PHV 2026). optimum bis zu 20.000 m² in der EU/EFTA/UK Sofern es sich um ein selbst genutztes Ein- bzw. sofern diese Risiken im Inland oder der EU EFTA UK Zweifamilienhaus handelt, entfällt die Begrenzung der gelegen sind. Bausumme. Tarifvariante Entschädigungsgrenze EU EFTA UK = Europäische Union, Free Trade classic In Europa Association – Europäisches Freihandelsabkommen premium in Europa – zwischen den 5 Staaten Island, Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Vereinigtes Königreich. optimum In Europa Ist das unbebaute Grundstück größer als 2.500 m², Der Wert der Eigenleistung (Ihre eigenhändigen Tätigkeiten, 10.000 m² bzw. 20.000 m² oder wird mehr als ein Nachbarschaftshilfe oder Familienhilfe, entgeltlich oder Grundstück verpachtet oder werden mehr (je nach unentgeltlich) ist begrenzt auf einen Bausummenanteil von Tarifvariante) Fremdenzimmer vermietet, so 150.000 EUR. entfällt die Mitversicherung. Der Wert des Bausummenanteils bemisst sich nach den Es gelten dann die Bestimmungen über die durchschnittlichen ortsüblichen Preisen für die eingesetzten Vorsorgeversicherung Abschnitt A 1-9 DEG-PHV Materialien, Werk- und Dienstleistungen einschließlich der 2026. gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gleiches gilt, wenn mehr als (je nach Tarif- Mitversichert ist variante) Garagen, Stellplätzen oder Eigentums- a) bei Neubauten die gesetzliche Haftpflicht als wohnungen (auch Ferienwohnungen) einzeln Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die vermietet und kein entsprechendes Zusatzpaket Dauer der Bauzeit; abgeschlossen wird; b) die gesetzliche Haftpflicht der vom Versicherungs- 3) aus dem Miteigentum an zu den in Abschnitt A 1-6.3.1 (a) bis nehmer beim Bau beschäftigten Personen für (e) DEG-PHV 2026 genannten Objekten gehörende Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Gemeinschaftsanlagen (z.B. gemeinschaftliche Zugänge zur Verrichtungen für den Versicherungsnehmer öffentlichen Straße, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, verursachen; Abstellplatz für Mülltonnen); Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Tarifvariante Entschädigungsgrenze Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb classic mitversichert des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetz- premium mitversichert buch VII handelt; optimum mitversichert c) das Bauen mit eigener Bauleistung (Bauen in 4) als früherer Besitzer aus § 836 (2) BGB, wenn die eigener Regie), jedoch ohne das Verwenden von Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Kraftfahr- zeugen und Turmdrehkränen; Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert Nicht versichert sind premium mitversichert a) Bauplanung und Bauleitung; b) Haftpflichtansprüche aus der Veränderung der optimum mitversichert Grundwasserverhältnisse; c) Bau einer Geothermie-Anlage mittels Bohrung. Seite 37 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 38] Be- und Entladeschäden d) einer privat genutzten Wallbox (Wandladestation) Eingeschlossen ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.5 DEG- zur Stromversorgung von Elektrokraftfahrzeugen, PHV 2026 – die gesetzliche Haftpflicht wegen der Elektrofahrrädern oder E-Scooter; Beschädigung von Land- und Wasserfahrzeugen sowie Tarifvariante Entschädigungsgrenze Containern durch/oder beim Be- und Entladen und alle sich classic mitversichert daraus ergebenden Vermögensschäden. premium mitversichert Ohne besondere Vereinbarung besteht Versicherungsschutz optimum mitversichert in vorstehendem Umfang nur, soweit derartige Schäden nicht durch mechanische Be- und Entladevorrichtungen entstanden e) einer Balkon Solaranlage (Balkonkraftwerk) – sind. inklusive Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers – je Für Schäden an Containern besteht auch dann Versicherungs- Tarifvariante – schutz, wenn diese entstehen beim Abheben von oder Heben Tarifvariante Entschädigungsgrenze auf Land- oder Wasserfahrzeuge durch Kräne oder Winden zum Zwecke des Be- oder Entladens. classic bis zu 800 Watt Leistung im Inland premium bis zu 800 Watt Leistung im Inland Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleibt die optimum bis zu 800 Watt Leistung im Inland Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen und Containern. Von jedem Fahrzeugschaden sowie Schaden an Containern Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich die unter Abschnitt A 1-6.3.2 7) a), b), d) und e) DEG-PHV 2026 durch Be- und Entladearbeiten hat der Versicherungsnehmer – je Tarifvariante – selbst zu tragen. genannten Anlagen auf bzw. an einem mitversicherten im Inland gelegenen selbst bewohnten Einfamilienhauses Tarifvariante Entschädigungsgrenze (Doppelhaushälfte oder Reihenhaus) einschließlich bis zu 20 Prozent, zugehöriger Garagen classic mindestens 50 EUR, Tarifvariante Entschädigungsgrenze höchstens 5.000 EUR bis zu 20 Prozent, classic mitversichert premium mindestens 50 EUR, premium mitversichert höchstens 5.000 EUR optimum mitversichert optimum ohne Selbstbeteiligung oder sich auf bzw. an einem Wohnhaus einschließlich Für die Bauherrenhaftpflicht gemäß Abschnitt A 1-6.3.2 6) zugehöriger Garagen, sofern sich in diesem nicht mehr als – je DEG-PHV 2026 gilt als Voraussetzung für den Versicherungs- nach Tarifvariante – abgeschlossene Wohnungen – schutz, dass die Objekte im Inland oder in Europa gelegen Tarifvariante Entschädigungsgrenze sind. classic bis zu zwei Wohnungen in Europa 7) als Betreiber von Anlagen und Schäden, die im premium bis zu vier Wohnungen in Europa Zusammenhang stehen mit dem Betrieb a) einer Photovoltaikanlage – inklusive Einspeisung oder sich für die Tarifvariante optimum auf bzw. an zwei von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen reinen Wohnhäusern einschließlich zugehöriger Garagen Netzbetreibers und/oder befinden. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic ohne kWp Begrenzung im Inland optimum mitversichert premium ohne kWp Begrenzung im Inland optimum ohne kWp Begrenzung im Inland Die unter Abschnitt A 1-6.3.2 7) c) DEG-PHV 2026 genannte Anlage, die sich auf dem mitversicherten im Inland gelegenen Grundstück (Grundstücken bei Tarifvariante optimum) b) einer Solarthermieanlage (auch Luft-, Erd- und befindet, ist ebenfalls – je Tarifvariante – Wasserwärmeanlagen, Kleinwindanlagen, Mini- Blockheizkraftwerken) und/oder Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert classic mitversichert im Inland premium mitversichert premium mitversichert im Inland optimum mitversichert optimum mitversichert im Inland Mitversichert ist hier im Rahmen von Abschnitt A 1-6.3.2 7) DEG-PHV 2026 der Versicherungsnehmer als Bauherr seiner c) einer Flächengeothermie-Anlage; Photovoltaikanlage, Solarthermieanlage, Balkon-Solaranlage Tarifvariante Entschädigungsgrenze oder Wallbox. classic nicht mitversichert Nicht jedoch als Bauherr einer Flächengeothermie-Anlage. premium mitversichert im Inland optimum mitversichert im Inland Seite 38 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 39] Nicht versichert sind Ansprüche c) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, a) an der Photovoltaik-, Solarthermie-, Erdwärme-, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen Balkon-Solaranlage oder Wallbox selbst; (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen). b) wegen Schäden durch den Anschluss der Tarifvariante Entschädigungsgrenze Photovoltaik-anlage oder Balkon-Solaranlage an classic mitversichert das Netz des öffentlichen Netzbetreiber; c) wegen Schäden infolge der Montage am premium mitversichert Bestimmungsort der Photovoltaik-, Solarthermie, optimum mitversichert Erdwärme-, Balkon-Solaranlage oder Wallbox; d) wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger A 1-6.6 Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden) Beanspruchung. Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen A 1-6.4 Allgemeines Umweltrisiko und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. A 1-6.4.1 Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. classic mitversichert premium mitversichert Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, optimum mitversichert Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben. A 1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers A 1-6.4.2 Versicherungssumme wegen Mietsachschäden an Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchst- entschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver- ergebenden Vermögensschäden; auch an dazugehörigen außen am Gebäude angebrachten Sachen, an Balkonen oder Terrassen sowie an sicherungssumme bei mit dem gemieteten Grundstück fest verbundenen Sachen wie z.B. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Swimmingpools und gemauerte Grillanlagen jedoch keine Zäune oder classic bis zu 3.000.000 EUR Bäume. premium bis zu 3.000.000 EUR Die gemietete Küche einschließlich eingebauter E-Geräte – abweichend optimum bis zu 5.000.000 EUR von Abschnitt A 1-6.6.1 b) DEG-PHV 2026 – ist mitversichert. Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-6.4.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus classic mitversichert Gewässerschäden. premium mitversichert optimum mitversichert Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Abschnitt A 2 DEG-PHV 2026 (besondere Umweltrisiken). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche A 1-6.5 Abwässer-/Rückstau- und Allmählichkeitsschäden wegen a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden b) Schäden an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. a) durch Abwässer; Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch Die Höchstersatzleistung ist begrenzt auf die jeweilige häusliche Abwässer - auch aus dem Rückstau des Straßen- kanals; Versicherungssumme. Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-6.6.2 classic mitversichert Für Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen gilt: premium mitversichert a) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Be- schädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen optimum mitversichert gemieteter oder geliehener Sachen. b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube für Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf elektrische häusliche Abwässer; medizinische Geräte wie z.B. ein Hörgerät, Inhalationsgerät Tarifvariante Entschädigungsgrenze oder ein Blutdruck-Messgerät sowie geliehene, gemietete classic mitversichert oder zum Gebrauch überlassene Musikinstrumente. premium mitversichert Versichert sind speziell die Beschädigung, das Abhanden- optimum mitversichert kommen, der Verlust von privat gemieteten oder geliehenen (Elektro-)Fahrrädern (kein Leasing). Seite 39 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 40] Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Die jährliche Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall – je vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall Tarifvariante –; begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für 750 EUR. alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert bis zu 5.000 EUR, classic premium mitversichert längstens 3 Monate bis zu 50.000 EUR, optimum mitversichert premium längstens 6 Monate bis zu 200.000 EUR Ausgeschlossen bei Abschnitt A 1-6.6.2 c) und d) DEG-PHV optimum ohne zeitliche Begrenzung 2026 sind: a. alle sich daraus ergebenden Vermögensfolge- b) Für Schäden an fremden beweglichen Sachen in schäden; Hotelzimmern, Pensionen, Schiffskabinen, Schlafwagenabteil, b. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und Ferienwohnungen und -häusern besteht Versicherungsschutz übermäßige Beanspruchung. gemäß Abschnitt A 1-6.6.1 DEG-PHV 2026. Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-6.7 Sportausrüstung Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus classic mitversichert a) der Ausübung von Sport. premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic mitversichert premium mitversichert Ausgeschlossen bei Abschnitt A 1-6.6.2 a) und b) DEG-PHV 2026 sind: optimum mitversichert a. alle sich daraus ergebenden Vermögensfolge- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflicht- schäden; ansprüche aus: b. Schäden an Sachen, die den versicherten Personen a. einer jagdlichen Betätigung; für mehr als, die je nach Tarifvariante in Abschnitt A 1-6.2.2 a) DEG-PHV 2026 vereinbarte Nutzungs- b. der Teilnahme an Pferde- oder Kraftfahrzeug- dauer, überlassen wurden (gilt nicht für Rennen sowie der Vorbereitung hierzu (Training); elektrische medizinische Geräte sowie für Musikinstrumente); b) aus dem Besitz oder Gebrauch von Fahrrädern − auch c. Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe Pedelecs und Elektrofahrrädern, bei denen keine der versicherten Person dienen; Versicherungs-pflicht (bis 25 km/h und nicht mehr als 250 d. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und Watt Motorleistung) besteht. übermäßige Beanspruchung; Tarifvariante Entschädigungsgrenze e. Ansprüche wegen Abhandenkommens von Geld, classic mitversichert Urkunden und Wertpapieren; f. Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen. premium mitversichert optimum mitversichert c) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leistet der Versicherer für von Hardware (z. B. Tablets, Surfaces, Notebooks, PCs, Schäden, die durch abgeschlagene Golfbälle einer mitversicherten Zubehör), die dem Versicherungsnehmer oder einer Person entstehen bis zur Deckungssumme, auch wenn keine gesetzliche mitversicherten Person in deren Eigenschaft als Schüler oder Haftung besteht. Student von der Schule oder gleichgestellten Lehranstalt zur Der Abschlag muss auf einer dafür zugelassenen Golfanlage erfolgt sein. Teilnahme am Homeschooling leihweise zur Verfügung Ausgeschlossen sind Schäden aufgrund mangelnder Verkehrssicherung gestellt worden ist. des Anlagenbetreibers sowie Vorsatz. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Die jährliche Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall classic nicht mitversichert 750 EUR. premium mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic mitversichert premium mitversichert A 1-6.8 Waffen und Munition Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic mitversichert d) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Be- premium mitversichert schädigung, Vernichtung oder dem Abhandenkommen von optimum mitversichert Hardware (z. B. Tablets, Surfaces, Notebooks, PCs, Zubehör), Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- Person in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer oder und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen (auch aus dem arbeitnehmerähnlicher Selbständiger durch den Arbeitgeber erlaubten Abbrennen von privaten Feuerwerken). oder Dienstherren leihweise zur Verfügung gestellt wurde. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind der Besitz und der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. Seite 40 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 41] A 1-6.9 Tiere A 1-6.10 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Tarifvariante Entschädigungsgrenze Kraftfahrzeug-Anhänger classic mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert A 1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als A 1-6.10.1 Halter oder Hüter von Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-PHV 2026 – die a) zahmen Haustieren z.B. Katzen, Hühnern, Tauben; gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die b) gezähmten Kleintieren z.B. Hamster, Meerschweinchen; verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden c) Bienen; nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug- d) Blinden-, Signal- oder Behindertenbegleithunde; Anhängern: Wilde Kleintiere (z. B. Spinnen, Frösche, Skorpione und Schlangen) sind a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden auch mitversichert, wenn es sich dabei um erlaubte und – soweit Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte genehmigungspflichtig – genehmigte Haltung und Hütung im Haushalt Höchstgeschwindigkeit; des Versicherungsnehmers zu privaten Zwecken handelt. b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Mitversichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, Höchstgeschwindigkeit; mitversicherter Tiere. Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter gewährt. Höchstgeschwindigkeit; Tarifvariante Entschädigungsgrenze d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. selbstfahrende Mäher, Schneeräumgeräte, Kehrmaschinen) mit nicht mehr als 20 classic nicht mitversichert km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; premium bis zu 5.000 EUR optimum bis zu 10.000 EUR e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen Hier drunter fallen nicht Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild, Steinböcke, verkehren; Gämsen, Mufflons, Affen, Greifvögel (z.B. Adler, Falke) und Laufvögel (z.B. Strauß). f) maschinell angetriebene Krankenfahrstühle (Elektroroll- stühle), einem Golfwagen/-caddie unter der Voraussetzung, Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht dass die vorgenannten Fahrzeuge nicht zulassungs- und als Halter oder Hüter von versicherungspflichtig sind. a) Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren; A 1-6.10.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt: b) wilden Tieren mit nicht erlaubter und genehmigungs- Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht pflichtiger Haltung und Hütung; werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. c) Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Zwecken gehalten werden. Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden. A 1-6.9.2 Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. a) als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde; Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von einem Fahrer benutzt werden, der nicht die b) als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde (auch Reit- erforderliche Fahrerlaubnis hat. beteiligung); Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt c) als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke (Kutsch- Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil. oder Schlittenfahrten) zu privaten Zwecken; A 1-6.11 Gebrauch von Luftfahrzeugen soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflicht- Tarifvariante Entschädigungsgrenze versicherung besteht. classic mitversichert premium mitversichert Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- optimum mitversichert und Vermögensschäden. A 1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Seite 41 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 42] Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von: f) fremde Wasserfahrzeuge (auch nicht im Eigentum a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die von mitversicherten Personen) mit einer Motorstärke weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden bis maximal: und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic bis zu 80 PS / 58,84 kW b) ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z.B. Modellflug- zeuge, Helikopter, Quadrocopter, Drohne), deren Fluggewicht premium bis zu 80 PS / 58,84 kW 5 kg nicht übersteigt; optimum bis zu 80 PS / 58,84 kW c) Kitesport-Geräten, z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys oder g) fremde Wasserfahrzeuge mit Motoren, soweit Wingfoilboards ohne Motor u.ä. a. diese nur gelegentlich gebraucht werden und b. für das Führen keine behördliche Erlaubnis A 1-6.11.2 erforderlich ist. Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der classic mitversichert Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder premium mitversichert Führer in Anspruch genommen wird. optimum mitversichert A 1-6.12 Gebrauch von Wasserfahrzeugen A 1-6.12.1 A 1-6.12.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen: a) eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird. (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze z.B. Ruder-, Schlauch- und Paddelboote, Kajaks, Kanus, Tarifvariante Entschädigungsgrenze Kanadier); classic mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert A 1-6.13 Gebrauch von Modellfahrzeugen Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers b) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von Außenbordmotoren) oder Treibsätze; ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert classic mitversichert premium mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert optimum mitversichert A 1-6.14 Schäden im Ausland c) eigene und fremde Surf- und Windsurfbretter sowie Foilboards jeweils ohne Motor; A 1-6.14.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Tarifvariante Entschädigungsgrenze wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn classic nicht mitversichert diese premium nicht mitversichert a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind optimum mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze d) eigene und fremde Segelboote bis – je nach Tarifvariante – classic unbegrenzt Segelfläche (auch mit Hilfsmotor bis 15 PS/11,03 kW); premium unbegrenzt Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum unbegrenzt classic bis zu 15 m² Segelfäche premium bis zu 15 m² Segelfäche oder optimum bis zu 20 m² Segelfäche b) auf eine versicherte Handlung in Europa bzw. auf ein in Europa bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind e) eigene Motorboote mit einer Motostärke – je Tarifvariante – Tarifvariante Entschädigungsgrenze bis maximal: Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic unbegrenzt premium unbegrenzt classic bis zu 15 PS / 11,03 kW premium bis zu 15 PS / 11,03 kW optimum unbegrenzt optimum bis zu 15 PS / 11,03 kW oder Seite 42 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 43] c) bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt – außerhalb b) Als Kraftfahrzeuge gelten: Europas – maximal – je nach Tarifvariante – eingetreten sind. a. Personenkraftwagen, Tarifvariante Entschädigungsgrenze b. Krafträder, c. Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, classic unbegrenzt soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung premium unbegrenzt von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) optimum unbegrenzt bestimmt sind. Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. Gepäck- oder Bootsanhängern. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- c) Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse in Abschnitt A 1-8.1 nehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht DEG-PHV 2026 (Erhöhungen und Erweiterungen) und aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Abschnitt A 1-9.3 (1) DEG-PHV 2026 (Vorsorgeversicherung). Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern. d) Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort gebraucht werden. außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Bei Schadenereignissen in den USA bzw. US-Territorien werden die Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Kosten der gerichtlichen Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, benutzen. Zeugen- und Gerichtskosten als Leistungen auf die Versicherungssumme Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, angerechnet. dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. A 1-6.14.2 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall durch durch alkoholische Getränke oder andere berauschende behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu tragen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt einer Höhe von – je nach Tarifvariante – zur Verfügung. wird, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher Tarifvariante Entschädigungsgrenze zu führen. classic bis zu 50.000 EUR premium bis zu 100.000 EUR e) Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, so gilt der optimum bis zu 200.000 EUR Versicherungsschutz dieser Privathaftpflichtversicherung im Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. A 1-6.15 Vermögensschäden Tarifvariante Entschädigungsgrenze Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. classic mitversichert Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die premium mitversichert Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten optimum mitversichert wird oder die Kaution verfallen ist. A 1-6.14.3 Führen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge A 1-6.15.1 im Ausland (Mallorca-Deckung) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Tarifvariante Entschädigungsgrenze Sachschäden entstanden sind. classic mitversichert premium mitversichert A 1-6.15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen optimum mitversichert Vermögensschäden: a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag a) Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-6.10 und oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder Abschnitt A 1-7.14 DEG-PHV 2026 – die gesetzliche gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Führer eines Leistungen; fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges wegen b) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten-der, Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland (siehe prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; Abschnitt A 1-6.14.1 b) DEG-PHV 2026) eintreten, soweit c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug wirtschaftlich verbundene Unternehmen; abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; Seite 43 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 44] e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- A 1-6.16.2 anstaltung; Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nachfolgend f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- genannten Tätigkeiten und Leistungen: oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; Unterschlagung; c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, - g) aus Rationalisierung und Automatisierung; wartung, -pflege; h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und d) Bereithaltung fremder Inhalte, z.B. Access-, Host-, Full- Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; Service-Providing; i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und e) Betrieb von Datenbanken. Kostenanschlägen; j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-malige A 1-6.16.3 oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts- Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese stehen; a) auf derselben Ursache, k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster und zeitlichem Zusammenhang oder Pflichtverletzung; c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, elektronischer Daten mit gleichen Mängeln Wertpapieren und Wertsachen; beruhen. m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen). Abschnitt A 1-5.3 DEG-PHV 2026 findet insoweit keine Anwendung. A 1-6.16 Übertragung elektronischer Daten A 1-6.16.4 Tarifvariante Entschädigungsgrenze Für Versicherungsfälle im Ausland besteht – insoweit abweichend von Abschnitt A 1-6.14 DEG-PHV 2026 – Versicherungsschutz ausschließlich, classic bis zu 100.000 EUR so-weit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten premium mitversichert und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. optimum mitversichert A 1-6.16.5 A 1-6.16.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Versicherungsnehmer bewusst Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder a. unbefugt in fremde Datenverarbeitungs- mittels Datenträger. systeme/Datennetze eingreift (z.B. Hacker- Attacken, Denial of Service Attacks); Dies gilt ausschließlich für Schäden aus b. Software einsetzt, die geeignet ist, die a) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Datenordnung zu zer-stören oder zu verändern Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde); durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme; b) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit: b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der a. massenhaft versandten, vom Empfänger Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei ungewollten elektronisch übertragenen Dritten, und zwar wegen Informationen (z.B. Spamming); a. sich daraus ergebender Personen- und b. Dateien (z.B. Cookies), mit denen widerrechtlich Sachschäden, nicht je-doch weiterer bestimmte Informationen über Internet-Nutzer Datenveränderungen sowie gesammelt werden sollen; b. der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten c. Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht c) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden oder fehlerhaft erfasster Daten; durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z.B. Teilnahme an rechtswidrigen c) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Datenaustausch. Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für a) bis c) gilt: Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil. Seite 44 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 45] A 1-6.17 Tagesmutter-/Tageseltern-/Betreuungsgemeinschaften- A 1-6.18 Betriebspraktika/Ferienjobs/Fachpraktischer Unterricht /Babysitter-/Au-Pair-Tätigkeit Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus A 1-6.17.1 der Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs (auch so-genanntes Work Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers & Travel) oder an fachpraktischem Unterricht, z.B. Laborarbeiten an a) aus der Tätigkeit als Tagesmutter, Tageseltern, einer Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule oder Universität. Betreuungsgemeinschaften, Babysitter oder Au-Pair, Tarifvariante Entschädigungsgrenze insbesondere aus der übernommenen Beaufsichtigung classic mitversichert (Aufsichtspflicht) von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern im Rahmen des eigenen Haushalts premium mitversichert oder des Haushaltes der zu betreuenden Kinder, auch optimum mitversichert außerhalb der Wohnung, z.B. bei Spielen, Ausflügen usw. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Hierbei sind auch Schäden an (Ausbildungs-)Gegenständen, classic mitversichert Einrichtungen, Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule bzw. Universität oder dem Betrieb zur premium mitversichert Verfügung bzw. bereitgestellt werden versichert, soweit anderweitig optimum mitversichert kein Versicherungsschutz besteht. b) Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn es sich dabei Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante um eine berufliche Tätigkeit handelt. gewährt. Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Tarifvariante Entschädigungsgrenze Betrieben und Institutionen, z.B. Kindergärten, Kinderhorten classic mitversichert oder Kindertagesstätten. Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und optimum mitversichert Abhandenkommen sowie wegen Schäden an Lehrbüchern, die für einen längeren Zeitraum als drei Monate übernommen worden sind. c) Versichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. A 1-6.19 Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Arbeitgebern a) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Erlangt das Tageskind Versicherungsschutz aus einem Versicherungsnehmers aus einer nicht selbstständigen anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber, insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Arbeitskollegen und sonstiger fremden Dritten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden aufgrund betrieblich Zeigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall zur und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten. Regulierung zu diesem Vertrag an, so erfolgt eine Vorleistung im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen. Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt dies auch für Tarifvariante Entschädigungsgrenze Personenschäden. classic mitversichert Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen premium mitversichert anderen Vertrag (z.B. eine Betriebshaftpflichtversicherung) optimum mitversichert entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Diese Höchstleistung gilt nicht für Kosten für die Abwehr von d) Abweichend von Abschnitt A 1-7.3 und Abschnitt A 1-7.4 unberechtigten Ansprüchen nach Abschnitt A 1-4 DEG-PHV DEG-PHV 2026 sind auch Haftpflichtansprüche wegen 2026. Personenschäden: Hierfür gilt die vereinbarte Deckungssumme. a. der Tageskinder untereinander (sofern es sich nicht um Geschwister handelt); Ausgeschlossen sind Regressansprüche von b. der Tageskinder gegenüber den Tageseltern und Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten deren eigenen Kindern versichert. Krankenversicherern und Arbeitgebern. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert classic bis zu 5.000 EUR premium mitversichert premium bis zu 50.000 EUR optimum mitversichert optimum bis zu 100.000 EUR e) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche b) Verletzung von Datenschutzbestimmungen während wegen Abhandenkommen von Sachen und dem Verlust von beruflicher Tätigkeit im Homeoffice Geld der zu betreuenden Kinder. Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus einer nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder anderen Regelungen zum Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten Dritter durch den Versicherungsnehmer; dies gilt auch bei einer Verletzung vergleichbarer ausländischer Rechtsnormen. Seite 45 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 46] In Abweichung von Abschnitt A 1.1 DEG-PHV 2026 gelten A 1-6.21 Leistung bei fehlender Haftung zusätzlich auch Schäden nach Satz 1 mitversichert, die infolge 1-6.21.1 einer beruflichen Tätigkeit im Homeoffice entstanden sind. a) Schäden anlässlich einer Gefälligkeitsleistung Der Versicherer wird bei Schäden aus einer Diese Leistung ist begrenzt auf die Abwehr unberechtigter Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) Ansprüche des Arbeitgebers bzw. Dienstherren. gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden, soweit dies der Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 EUR je Schadenfall. Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer Tarifvariante Entschädigungsgrenze (z.B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. classic mitversichert premium mitversichert Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten optimum mitversichert Tarifvariante gewährt. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Auf die Regelungen aus Abschnitt A 1-6.6.2 d) DEG-PHV 2026 wird classic bis zu 10.000 EUR hingewiesen premium bis zu 100.000 EUR A 1-6.20 Abhandenkommen von Schlüsseln optimum mitversichert A 1-6.20.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und dem Abhandenkommen von: premium ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das a) fremden privaten Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze. und Zugangs-/Codekarte/Schlüssel-Chips (soweit sie eine Schlüsselfunktion haben) für eine zentrale Schließanlage); b) Schäden Dritter im Zuge einer Gefälligkeitsleistung, die der b) fremden privaten Kraftfahrzeug-Schlüsseln; Versicherungsnehmer erhielt c) dem Verlust von überlassenen Schlüsseln (auch General- Der Versicherer übernimmt bei Sachschäden aus einer /Hauptschlüssel und Zugangs-/Codekarten/Schlüssel-Chips Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) – die der (so-weit sie eine Schlüsselfunktion haben) im Rahmen von Versicherungsnehmer erhielt – gegenüber dem Geschädigten Vereins-, Ehrenamts-, Dienst- und Arbeitsverhältnissen), die die Leistung, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht. sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt. A 1-6.20.2 Tarifvariante Entschädigungsgrenze Ersetzt werden die Kosten: classic nicht mitversichert a) für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen; premium bis zu 5.000 EUR b) für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss); optimum bis zu 10.000 EUR c) für den Objektschutz des Gebäudes bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und Schlüssels festgestellt wurde. optimum ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze. Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, A 1-6.21.2 Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden). Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch mitversicherte Minderjährige werden auf Wunsch des Versicherungsnehmers A 1-6.20.3 zugunsten des geschädigten Dritten ersetzt, wenn Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche: a) der Minderjährige nur aus Gründen seiner Minderjährigkeit a) aus allen sich aus dem Schlüsselverlust ergebenden gemäß § 828 BGB nicht verantwortlich ist und Vermögensschäden; b) weder Versicherungsnehmer noch die mitversicherten b) aus sonstigen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. Personen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. wegen Einbruchs). Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche wegen seiner Auf- A 1-6.20.4 Versicherungsleistung wendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z.B. wegen Aufsichts- Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante pflichtverletzung) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind. gewährt. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. classic bis zu 15.000 EUR Entschädigt werden Schadenersatzansprüche an Sachen des Dritten, die premium bis zu 200.000 EUR durch das Schadenereignis zerstört oder beschädigt wurden oder infolge optimum mitversichert des Schadenereignisses abhandengekommen sind. Seite 46 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 47] Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante A 1-6.22.1 gewährt. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Tarifvariante Entschädigungsgrenze wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie-Anlagen (z.B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe). classic bis zu 10.000 EUR premium bis zu 100.000 EUR Falls Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder optimum mitversichert wurden, versichert werden sollen, kann der Versicherungs-schutz durch besondere Vereinbarung im Versicherungsschein oder in seinen Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und premium ist je Nachträgen erweitert werden. Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze. A 1-6.22.2 Der Ausschluss in Abschnitt A 1-7.12 DEG-PHV 2026 (Senkungen, A 1-6.21.3 Erdrutschungen, Überschwemmungen) findet keine Anwendung. Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch mitversicherte geistig, körperlich oder seelisch behinderte Angehörige (auch z.B. infolge A 1-6.23 Ansprüche aus Benachteiligungen Demenz) werden auf Wunsch des Versicherungsnehmers zugunsten des Tarifvariante Entschädigungsgrenze geschädigten Dritten ersetzt, wenn classic mitversichert a) der mitversicherte geistig, körperlich oder seelisch behinderte premium mitversichert Angehörige nur aus Gründen seiner geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung nicht verantwortlich ist und optimum mitversichert b) weder Versicherungsnehmer noch die mitversicherten Personen ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. A 1-6.23.1 Versichert ist – insoweit abweichend von Abschnitt A 1-7.10 DEG-PHV Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des 2026 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und - Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die Benachteiligungen. durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). Gründe für eine Benachteiligung sind a) die Rasse; Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche wegen seiner Auf- b) die ethnische Herkunft; wendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen Aufsichts- c) das Geschlecht; pflichtverletzung) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind. d) die Religion; e) die Weltanschauung; Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. f) eine Behinderung; g) das Alter oder Entschädigt werden Schadenersatzansprüche an Sachen des Dritten, die h) die sexuelle Identität. durch das Schadenereignis zerstört oder beschädigt wurden oder infolge des Schadenereignisses abhandengekommen sind. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, ins- besondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt. Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. classic bis zu 10.000 EUR premium bis zu 100.000 EUR Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für optimum mitversichert ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungs- verhältnis beendet ist. Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und premium ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten A 1-6.23.2 Versicherungsfall Entschädigungsgrenze. Versicherungsfall ist – abweichend von Abschnitt A 1-3.1 DEG-PHV 2026 – die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den A 1-6.22 Geothermie Versicherungsnehmer während der Dauer des Versicherungsvertrages. Im Sinne dieses Vertrages ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, Tarifvariante Entschädigungsgrenze wenn gegen den Versicherungsnehmer ein Anspruch schriftlich erhoben classic mitversichert wird oder ein Dritter dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt, premium mitversichert einen Anspruch gegen den Versicherungs-nehmer zu haben. optimum mitversichert A 1-6.23.3 Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes a) Erfasste Benachteiligungen und Anspruchserhebung Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Die Anspruchserhebung sowie die zugrundeliegende Untergrund entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z.B. Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit der Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Versicherung erfolgt sein. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage Wird eine Benachteiligung durch fahrlässige Unterlassung im Sinne dieser Bedingungen. verursacht, gilt sie im Zweifelsfall als an dem Tag begangen, Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte Bohrung. vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden. Seite 47 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 48] b) Rückwärtsversicherung für vorvertragliche Benachteiligungen A 1-6.24 Nebenberufliche Tätigkeiten Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz für A 1-6.24.1 Benachteiligungen, die innerhalb eines Zeitraums von einem Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Jahr vor Vertragsbeginn begangen wurden. selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einem Dies gilt jedoch nicht für solche Benachteiligungen, die der Gesamtjahresumsatz von – je nach Tarifvariante – maximal. Versicherungsnehmer bei Abschluss dieses Versicherungs- Tarifvariante Gesamtjahresumsatz vertrages kannte. classic bis zu 6.000 EUR c) Nachmeldefrist für Anspruchserhebung premium bis zu 12.000 EUR nach Vertragsbeendigung optimum bis zu 25.000 EUR Der Versicherungsschutz umfasst auch solche Anspruchs- erhebungen, die auf Benachteiligungen beruhen, die bis zur A 1-6.24.2 Beendigung des Versicherungsvertrages begangen und Mitversichert sind ausschließlich nebenberufliche Tätigkeiten aus den innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Beendigung Bereichen: des Versicherungsvertrages erhoben und dem Versicherer a) Alleinunterhalter; gemeldet worden sind. b) Annahmestelle für Sammelbesteller; c) Änderungsschneiderei, Stickerei; d) Vorsorgliche Meldung von möglichen Inanspruchnahmen d) Daten- und Texterfassung; Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, dem e) Erteilung von Fitness- oder Kochkursen; Versicherer während der Laufzeit des Vertrages konkrete f) Fotografen; Umstände zu melden, die seine Inanspruchnahme g) Friseure; hinreichend wahrscheinlich er-scheinen lassen. h) Handel mit Haushaltsgeräten, Haushaltswaren und - Haushaltsreinigungsmitteln; Im Fall einer tatsächlich späteren Inanspruchnahme, die i) Influencer, Content-Creator, Podcaster; aufgrund eines gemeldeten Umstandes spätestens innerhalb Hier stehen im Schadenfall maximal 5.000 EUR zur Ver- einer Frist von einem Jahr erfolgen muss, gilt die fügung. Inanspruchnahme als zu dem Zeitpunkt der Meldung der j) Jugendtraining, z. B. Jugendfußballtrainer; Umstände erfolgt. k) Kosmetikhandel (ohne Herstellung); l) Kunsthandwerker, Töpfer; A 1-6.23.4 Versicherungssummen m) Lehrer (nebenberuflich), z.B. Musiklehrer; Für Schäden aus Benachteiligung gilt die im Versicherungsschein und n) Markt- und Meinungsforschung; seinen Nachträgen angegebene Pauschalversicherungssumme. o) Mitwirkung an Karnevalsveranstaltungen; Diese stellt gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle p) Tierbetreuung; Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. q) Trödel- oder Flohmarktverkäufer; r) Übersetzer (Berufsversehen sind nicht mitversichert); A 1-6.23.5 s) Vertrieb von Schmuck (auch Herstellung) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: t) Warenhandel und Handarbeiten, a) Versicherungsansprüche aller Personen, soweit sie den u) Botendienst. Schaden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch A 1-6.24.3 Voraussetzung für Mitversicherung sonstige wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt haben. a) Der überwiegende Lebensunterhalt wird anderweitig Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung. bestritten. b) Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz mit b) Der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen Strafcharakter; besitzen keine Betriebsstätte, die im Zusammenhang mit der hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs- oder nebenberuflichen Tätigkeit steht. Zwangsgelder, die gegen den Versicherungsnehmer oder die Das häusliche Arbeitszimmer oder das Lager in der Wohnung mitversicherten Personen verhängt worden sind; oder auf dem Grundstück gefährden den Versicherungsschutz nicht. c) Ansprüche wegen • Gehalt, c) Der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen • rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, Renten, beschäftigen keine Angestellten, die im Zusammenhang mit Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung, der nebenberuflichen Tätigkeit stehen. • Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Sozialplänen sowie Treffen die aufgeführten Tätigkeiten aus den Bereichen nach Abschnitt • Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um A 1-6.24.2 DEG-PHV 2026 oder die Voraussetzung nach Abschnitt Arbeits-unfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des A 1-6.24.3 DEG-PHV 2026 nicht oder nicht mehr zu, besteht kein Versicherungs-nehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII Versicherungsschutz für die nebenberufliche Tätigkeit. handelt. Die Bestimmungen in Abschnitt A 1-8 DEG-PHV 2026 und Abschnitt A 1-9 DEG-PHV 2026 finden keine Anwendung. Seite 48 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 49] A 1-6.24.4 Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche beträgt – je Tarifvariante – a) aus Vermögensschäden (Abschnitt A 1-6.15 DEG-PHV 2026); Tarifvariante Entschädigungsgrenze b) wegen Schäden an Kommissionsware; classic nicht mitversichert c) wegen Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhänger; premium mitversichert d) aus Besitz und Betrieb von Anlagen zur Lagerung und/oder optimum mitversichert Beförderung von gewässerschädlichen Stoffen sowie das Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko. Handelt es sich bei dem unter Abschnitt A 1-6.26.1 a) DEG-PHV 2026 aufgeführten Personenkraftwagen um ein Car-Sharing Fahrzeug bzw. um A 1-6.25 Betankungsschäden an fremden geliehenen Kraftfahrzeugen einen gegen Entgelt geliehenen E-Scooter, so besteht auch hier nach 1-6.25.1 Abschnitt A 1-6.26.2 und Abschnitt A 1-6.26.3 DEG-PHV 2026 Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-6.6.2 6) DEG-PHV 2026 – Versicherungsschutz beim ordnungsgemäßen Gebrauch. die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeugen durch Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten beträgt – je Tarifvariante – Kraftstoffen entstehen. Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-6.25.2 classic nicht mitversichert Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem premium bis zu 500 EUR Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum optimum bis zu 1.000 EUR dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden. A 1-6.26.4 A 1-6.25.3 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt – je Tarifvariante – Erstattet wird zusätzlich die Selbstbeteiligung der Kfz- Vollkaskoversicherung beträgt – je Tarifvariante –Versicherungsfall. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic nicht mitversichert classic nicht mitversichert premium bis zu 1.000 EUR premium längstens bis zu 1 Jahr optimum bis zu 10.000 EUR optimum längstens bis zu 5 Jahr A 1-6.26 Ausgleich einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt (SFR) und des Vollkasko-Selbstbehalts bei Schäden an A 1-6.26.5 bzw. durch fremde geliehene Kraftfahrzeuge Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden mit Fahrzeugen A 1-6.26.1 a) die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Verursacht der Versicherungsnehmer oder mitversicherte volljährige Gebrauch überlassen wurden; b) die vom Versicherten zu gewerblichen Zwecken genutzt Personen zu Abschnitt A 1-2.1.1 und Abschnitt A 1-2.1.2 DEG-PHV 2026 beim erlaubten Gebrauch eines werden. a) Personenkraftwagens, b) Kraftrads, A 1-6.27 Schäden Dritter beim Be- und Entladen des selbst gebrauchten Kraftfahrzeuges c) Wohnmobils bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht, das ihm von einem Dritten unentgeltlich und gefälligkeitshalber A 1-6.27.1 Versichert ist – abweichend von Abschnitt A 1-7.14 DEG-PHV 2026 – die überlassen wurde, einen Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden, besteht abweichend von Abschnitt A 1-6.6.2 6) und Abschnitt A 1-7.14 gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter, Führer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim DEG-PHV 2026 Versicherungsschutz gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Be- und Entladen des eigenen Pkws oder Anhängers zugefügt werden. Gleiches gilt beim Öffnen von Kraftfahrzeugtüren und für manuelle A 1-6.26.2 Reinigungs- und Pflegearbeiten. Erstattet wird der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz- Haftpflicht- und -Vollkaskoversicherung entstehende A 1-6.27.2 Vermögensschaden. Schäden am selbst gebrauchten Kraftfahrzeug oder Anhänger bleiben ausgeschlossen. Voraussetzung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Versicherers, welchem die betroffene Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Dem Versicherungsnehmer steht es frei einen Schaden von der zuständigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. Kfz-Versicherung und die in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung entnommen werden kann. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. A 1-6.26.3 A 1-6.27.3 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt – je Tarifvariante – Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf auf den Schadensfall folgenden Jahre begrenzt, wie sie sich aus den für die Tarifvariante Entschädigungsgrenze betreffende Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gültigen classic nicht mitversichert Tarifbestimmungen ergibt. premium bis zu 2.500 EUR Mehr als die vom Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt. optimum bis zu 10.000 EUR Seite 49 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 50] A 1-6.28 Neuwertentschädigung Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tätigkeit • außer durch Arbeitsunfähigkeit; classic nicht mitversichert • unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben premium bis zu 5.000 EUR (z.B. durch Insolvenz). optimum bis zu 10.000 EUR Die Beendigung der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit ist uns In Abänderung von Abschnitt A 1-3.1 DEG-PHV 2026 wird im Schadenfall, unverzüglich anzuzeigen. wenn der Versicherungsnehmer es wünscht, bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), die A 1-6.31 Repair & Care – Mehrleistung bei Reparatur statt Neukauf zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren Tarifvariante Entschädigungsgrenze und deren Anschaffungspreis – je nach Tarifvariante – nicht übersteigt, classic nicht mitversichert auf einen Zeitwertabzug wird verzichtet. premium 30 Prozent bis zu 3.000 EUR Die Differenz zwischen Neu- und Zeitwert, wenn der Versicherungs- optimum 30 Prozent bis zu 5.000 EUR nehmer während der Wirksamkeit dieses Vertrages durch einen Dritten einen Schaden erleidet und der Privathaftpflichtversicherer des Kann der Geschädigte eines versicherten Haftpflichtschadens Schädigers diesen zum Zeitwert reguliert hat, ersetzen wir ebenfalls – je nachweisen, dass die beschädigte Sache repariert wurde und dadurch Tarifvariante – bis Mehrkosten z.B. durch nachhaltige Beschaffung entstanden sind oder Tarifvariante Entschädigungsgrenze ein gebrauchter Ersatz angeschafft wurde, so leistet der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers zusätzlich bis zu – gemäß classic nicht mitversichert Tarifvariante – über den Zeitwert hinaus. premium bis zu 5.000 EUR optimum bis zu 10.000 EUR Mehrkosten können auch damit begründet sein, dass z.B.: • Elektrogeräte eine bessere Energieeffizienzklasse haben z. B. A 1-6.29 Persönlichkeits- und Namenrechtsverletzungen mit einer Stand-By-Stop-Schaltung ausgestattet sind; Tarifvariante Entschädigungsgrenze • ersetzte Gegenstände mit einem Umweltsiegel – z. B. Blauer Engel – ausgezeichnet sind; classic nicht mitversichert • gebrauchte Ersatzgeräte teurer sind als der geschädigte premium mitversichert Gegenstand. optimum mitversichert A 1-6.32 Verzicht auf erweiterte Verschuldensprüfung Eingeschlossen sind – abweichend von Abschnitt A 1-7.9 DEG-PHV 2026 – Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Tarifvariante Entschädigungsgrenze Namensrechtsverletzungen. classic mitversichert premium mitversichert A 1-6.30 Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit Tarifvariante Entschädigungsgrenze optimum mitversichert classic bis zu 12 Monate Bei Schäden an unachtsam abgelegten (z.B. Fußböden, premium bis zu 12 Monate Sitzgelegenheiten) Brillen oder Hörgeräten, verzichten wir auf die optimum bis zu 24 Monate Prüfung des Verschuldens. A 1-6.33 Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Ver-trag oder sonstige Diskriminierungen vorübergehend - je nach gewählter Tarifvariante - prämienfrei gestellt Tarifvariante Entschädigungsgrenze werden. classic mitversichert premium mitversichert Voraussetzungen für die Leistung: a) Der Versicherungsnehmer optimum mitversichert • war mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt, • geht keiner bezahlten Beschäftigung mehr nach oder befindet Eingeschlossen sind – abweichend von Abschnitt A 1-7.10 DEG-PHV 2026 sich nachweislich in Kurzarbeit, – gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, • ist bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. gemeldet bzw. hat einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt. Ausgeschlossen bleiben vorsätzlich herbeigeführte Schäden. b) Die Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit dauert mindestens einen A 1-7 Allgemeine Ausschlüsse Monat an; Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten folgende Ausschlüsse vom c) Die Prämie zu diesem Vertrag ist gezahlt. Versicherungsschutz: Sollte der Versicherungsnehmer eine berufliche Tätigkeit aufnehmen bzw. zur Vollbeschäftigung zurückkehren, entfällt die Prämien- freistellung mit Beginn des Monats, in dem die jeweilige Änderung eingetreten ist. Seite 50 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 51] A 1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden A 1-7.5 Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den besonderer Verwahrungsvertrag Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung. allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch A 1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen besonderen Verwahrungsvertrages sind. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren A 1-7.6 Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit: und sonstigen Leistungen a) Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an vom b) Arbeiten oder sonstige Leistungen Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten erbracht haben. oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich daraus ergebenden Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung. Vermögensschäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften A 1-7.3 Ansprüche der Versicherten untereinander Einzelteil der Sache oder in einer mangel-haften Teilleistung liegt und zur Ausgeschlossen sind Ansprüche Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt. a) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Abschnitt A 1-7.4 DEG-PHV 2026 benannten Personen gegen die Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im Auftrag mitversicherten Personen; oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die Herstellung oder b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder sonstigen Leistungen Versicherungsvertrages; übernommen haben. c) zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Versicherungsvertrages. A 1-7.7 Asbest Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben. A 1-7.8 Gentechnik Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind A 1-7.4 Schadenfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers auf: und von wirtschaftlich verbundenen Personen a) gentechnische Arbeiten; Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO); a) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in c) Erzeugnisse, die häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im • Bestandteile aus GVO enthalten, Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; • aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden. Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des A 1-7.9 Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partner- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- schaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, oder Namensrechtsverletzungen. Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister A 1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung und sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein sonstige Diskriminierung familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt A 1-7.11 Übertragung von Krankheiten geschäftsfähige oder betreute Person ist; Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren. c) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein veräußerten Tiere entstanden sind. ist; In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob d) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden fahrlässig gehandelt hat. Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder A 1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist; Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch e) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine a) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen, eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; b) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. f) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern. A 1-7.13 Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem Die Ausschlüsse unter Abschnitt A 1-7.4 b) bis f) DEG-PHV 2026 oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der dort Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen) genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben. stehen. Seite 51 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 52] A 1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Eigentümer, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraft-fahrzeug- nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt Anhängers durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht. hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene A 1-7.15 Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung Prämie zu verlangen. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von herbeigeführt haben. einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung. Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. A 1-7.16 Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art Tarifvariante Entschädigungsgrenze Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus einer classic mitversichert verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art. premium mitversichert A 1-8 Veränderungen des versicherten Risikos optimum mitversichert (Erhöhungen und Erweiterungen) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- A 1-9.2 nehmers Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-PHV 2026 auf den A 1-8.1 Betrag – je nach ausgewählter Tarifvariante – von maximal aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic bis zu 10.000.000 EUR classic mitversichert wahlweise bis zu premium mitversichert 15.000.000 EUR, premium optimum mitversichert 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR Dies gilt nicht wahlweise bis zu • für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs- 15.000.000 EUR, optimum pflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen; 25.000.000 EUR oder • für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder 50.000.000 EUR Deckungsvor-sorgepflicht unterliegen; für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je • für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter mittels Bohrung errichtet werden oder wurden. Tarifvariante – A 1-8.2 Tarifvariante Entschädigungsgrenze aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender classic bis zu 10.000.000 EUR oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. premium bis zu 15.000.000 EUR In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungs- optimum bis zu 15.000.000 EUR verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von für Personenschäden je geschädigter Person und das Zweifache dieser dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt. Erhöhung Kenntnis erlangt hat. Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für: classic mitversichert a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines premium mitversichert Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge optimum mitversichert der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von A 1-9 Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) Bahnen; A 1-9.1 c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des unterliegen - mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Hunden; Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert. d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des versichern sind; Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt amtlicher Tätigkeit; f) für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen mittels Bohrung errichtet werden oder wurden. Entstehung. Seite 52 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 53] A 1-10 Nachversicherungsschutz/Fortsetzung Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässer- der Privathaftpflichtversicherung schädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungs- nach dem Tod des Versicherungsnehmers nehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz aus-schließlich für A 1-10.1 Anlagen bis – gemäß Tarifvariante – Inhalt (Kleingebinde) soweit das Entfällt die Mitversicherung der in Abschnitt A 1-2.1.1 bis Abschnitt Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter – gemäß Tarif- A 1-2.1.5 DEG-PHV 2026 genannten Personen, weil variante – nicht übersteigt. Tarifvariante Entschädigungsgrenze a) der Versicherungsnehmer verstorben ist; classic bis zu 100 l/kg max. 1.000 l/kg b) die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde premium bis zu 100 l/kg max. 1.000 l/kg (Abschnitt A 1-2.1.1 DEG-PHV 2026); optimum bis zu 250 l/kg max. 1.000 l/kg c) Kinder nach der Ausbildung geheiratet haben oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind (Abschnitt A 1-2.1.4 Wenn mit den Anlagen die o. g. Beschränkungen überschritten werden, oder Abschnitt A 1-2.1.5 DEG-PHV 2026); entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen d) die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-PHV 2026). einer sonstigen versicherten Person beendet wurde (Abschnitt A 1-2.1 DEG-PHV 2026), • für Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe). besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Prämien- hauptfälligkeit, mindestens aber für 12 Monate. A 2-1.2 Rettungskosten Tarifvariante Entschädigungsgrenze Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der Alte Leipziger beantragt, entfällt der classic mitversichert Versicherungsschutz zu diesem Termin. premium mitversichert optimum mitversichert Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt: Der Versicherer übernimmt Tarifvariante Entschädigungsgrenze a) Aufwendungen, auch erfolglose, die der classic mitversichert Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung premium mitversichert oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), optimum mitversichert sowie A 1-10.2 Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung b) außergerichtliche Gutachterkosten. durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten Tarifvariante Entschädigungsgrenze zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für classic mitversichert Sachschäden nicht übersteigen. premium mitversichert Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außer- optimum mitversichert gerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungs- Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach nehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von nicht als Weisung des Versicherers. Abschnitt und den folgenden Bedingungen. A 2-1.3 Ausschlüsse Zur gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem (Allgemeines Umweltrisiko) siehe Abschnitt A 1-6.4 DEG-PHV 2026. Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen A 2-1 Gewässerschaden (außer Anlagenrisiko) Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. A 2-1.1 Umfang des Versicherungsschutzes Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung, Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers nachweislich: (Gewässerschäden). • auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Tarifvariante Entschädigungsgrenze Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik classic mitversichert oder premium mitversichert optimum mitversichert • unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder Maßnahmen beruhen. Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. Seite 53 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 54] A 2-2 Gewässerschäden (Anlagerisiko) A 2-2.4 Begrenzung der Leistungen (Versicherungssumme) A 2-2.1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko) Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber begrenzt auf – je Tarifvariante – pauschal für Personen-, Sach- und a) von Heizöl- oder Gastanks auf den in Abschnitt A 1-6.3.1 DEG- Vermögensschäden je Versicherungsfall. PHV 2026 genannten Grundstücken. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic bis zu 5.000.000 EUR bis zu 6.0000 l / classic premium bis zu 5.000.000 EUR 4 t (Nenn-Füllgewicht) premium ohne Begrenzung optimum bis zu 5.000.000 EUR optimum ohne Begrenzung Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe. b) der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen an- gegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen A 2-2.5 Rettungskosten Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für Der Versicherer übernimmt: unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und a) Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs- Vermögens-schäden) einer nachteiligen Veränderung der nehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), Grundwassers (Gewässerschäden). Tarifvariante Entschädigungsgrenze Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert classic mitversichert premium mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert optimum mitversichert sowie A 2-2.2 Geothermie Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem b) außergerichtliche Gutachterkosten. Untergrund entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z.B. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage classic mitversichert im Sinne dieser Bedingungen. premium mitversichert Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels optimum mitversichert Bohrung. A 2-2.2.1 Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Versichert sind Pflichten oder Ansprüche nach Abschnitt A 2-1.1 DEG- PHV 2026 wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Sachschäden nicht übersteigen. Flächengeothermie-Anlagen (z.B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe). Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außer- Tarifvariante Entschädigungsgrenze gerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm classic mitversichert übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die premium mitversichert Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des optimum mitversichert Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers. A 2-2.3 Regelungen zu mitversicherten Personen a) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die der A 2-2.6 Eigenschäden Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Versichert sind abweichend von Abschnitt A 1-3.1 DEG-PHV 2026 – auch Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an Betreuung der Grundstücke beauftragt hat für den Fall, dass unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch sie aus Anlass dieser Verrichtung in Anspruch genommen verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe werden. bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten sind. Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des b) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Wertverbesserungen sind abzuziehen. Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage selbst. gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder classic mitversichert infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle premium mitversichert zugefügt werden. optimum mitversichert Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen. Seite 54 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 55] A 2-2.7 Ausschlüsse A 2-3.3 Ausschlüsse a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von den dem die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungs- Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung. Abschnitt A 1-2.3 DEG-PHV 2026 findet keine Anwendung. b) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich: b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen • auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Schäden: Handlungen, Auf-ruhr, inneren Unruhen, • die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf Generalstreik, illegalem Streik genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen; oder • für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. Gewässer- • unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder schadenhaftpflichtversicherung) Versicherungs- Maßnahmen beruhen. schutz hat oder hätte erlangen können. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich A 2-3.4 Versicherungssumme elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahres- höchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Ver- A 2-3 Sanierung von Umweltschäden sicherungssumme bei gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) Tarifvariante Entschädigungsgrenze Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) classic bis zu 3.000.000 EUR ist eine a) Schädigung von geschützten Arten und natürlichen premium bis zu 3.000.000 EUR Lebensräumen; optimum bis zu 5.000.000 EUR b) Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser; c) Schädigung des Bodens. Abschnitt A 3 Forderungsausfallrisiko A 2-3.1 A 3-1 Gegenstand der Forderungsausfalldeckung Versichert sind - abweichend zu Abschnitt A 1-3.1 DEG-PHV 2026 - den A 3-1.1 Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Ver- Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit sicherungsnehmer oder eine gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-PHV 2026 während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages: mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von a) die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind; Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen oder kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadensersatz- pflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der b) die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und Forderung gegen ihn gescheitert ist. bestimmungswidrig erfolgt ist. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter). dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. A 3-1.2 Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können Umfang der in Abschnitt A 1 DEG-PHV 2026 geregelten (Entwicklungsrisiko). Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte. Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, Anwendung, die für den Versicherungsnehmer gelten. gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grund-stücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger erfasst sind. den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat. A 2-3.2 Ausland Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.14 DEG-PHV 2026 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten. Seite 55 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 56] Außerdem besteht für Schadenersatzansprüche wegen Personen- A 3-2 Leistungsvoraussetzungen schäden und daraus resultierenden Vermögensschäden auch dann Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer Versicherungsschutz, wenn ein vorsätzliches Handeln des Schädigers gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-PHV 2026 mitversicherten Person zugrunde liegt (Gewaltopferschutz). leistungspflichtig, wenn Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 3-2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren classic mitversichert Vergleich vor einem ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik premium mitversichert Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen optimum mitversichert Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein festgestellt worden ist. A 3-1.3 Opferhilfe Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche Vergleiche sowie Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass eine im Rahmen dieses vergleichbare Titel der vorgenannten Länder binden den Versicherer Vertrages versicherte Person während der Wirksamkeit der nur, soweit der Anspruch auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte. Versicherung Opfer einer Gewalttat nach § 1 Absatz 1 und 2 des Opferentschädigungsgesetzes geworden ist und dadurch eine A 3-2.2 körperliche (nicht psychische) Schädigung erlitten hat und der Täter der schädigende Dritte zahlungs- oder leistungsunfähig ist. nicht ermittelt werden konnte. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine Leistungen nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes mitversicherte Person nachweist, dass kann beanspruchen, wer durch eine vorsätzliche rechtswidrige a) eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befriedigung Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. geführt hat; Anspruch auf Leistungen hat auch, wer einen Gesundheitsschaden bei b) eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint, da der der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat erlitten hat. schadensersatzpflichtige Dritte in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögens- Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören der Versicherungs- verhältnisse abgegeben hat nehmer und der unter Abschnitt A 1.2 –1.5 DEG-PHV 2026 genannte Personenkreis. oder Voraussetzung für die Leistung ist, dass der versicherten Person c) ein gegen den schadensersatzpflichtigen Dritten Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetzt in entsprechender durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vollen Anwendung der §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes bewilligt Befriedigung geführt hat oder ein solches Verfahren mangels wurde (Bewilligungsbescheid). Masse abgelehnt wurde, Der Versicherer leistet den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten Leistungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungs- und gesetzes für den Zeitraum von drei Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 EUR. A 3-2.3 an den Versicherer die Ansprüche gegen den schadensersatzpflichtigen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus tätlichen Angriffen, Dritten in Höhe der Versicherungsleistung abgetreten werden und die die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehändigt eines Anhängers verursacht worden sind; oder durch Schäden im wird. Zusammenhang mit der Teilnahme der versicherten Person an Der Versicherungsnehmer hat an der Umschreibung des Titels auf den strafbaren Handlungen; oder psychische Primär- und Folgeschäden. Versicherer mitzuwirken. Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der A 3-3 Umfang der Forderungsausfalldeckung Wirksamkeit der Versicherung der Opferhilfe eingetreten sind und die A 3-3.1 dem Versicherer nicht später als zwei Jahre nach dem Ende der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. Versicherung unter Vorlage des Bewilligungsbescheides gemeldet werden. A 3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist innerhalb der Tarifvariante Entschädigungsgrenze vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die classic nicht mitversichert vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante – premium mitversichert begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere optimum mitversichert entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Tarifvariante Entschädigungsgrenze A 3-1.4 Mitversichert sind – abweichend von Abschnitt A 1-6.9 DEG-PHV 2026 – classic bis zu 10.000.000 EUR gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des wahlweise bis zu Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes. 15.000.000 EUR, premium Tarifvariante Entschädigungsgrenze 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR classic mitversichert wahlweise bis zu premium mitversichert 15.000.000 EUR, optimum optimum mitversichert 25.000.000 EUR oder 50.000.000 EUR Der in der Tarifvariante classic entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt. Seite 56 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 57] Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist für Personen-, Sach- und A 3-6 Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch Tarifvariante Entschädigungsgrenze maximal – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt auf: classic mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium mitversichert classic nicht mitversichert optimum mitversichert premium bis zu 15.000.000 EUR optimum bis zu 15.000.000 EUR a) Zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen A 3-3.3 wird die Forderungsausfalldeckung um einen Spezial- Die Jahreshöchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Schadenersatz-Rechtsschutz zur gerichtlichen Geltend- Versicherungsjahres beträgt das Zweifache dieser Summe. machung und Durchsetzung der im Rahmen der Forderungs- ausfalldeckung versicherten Schadenersatzansprüche A 3-3.4 erweitert. Die Mindestschaden beträgt - je gewählter Tarifvariante: Tarifvariante Mindestschadenhöhe b) Die diesem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen für die Haftpflichtversicherung finden auch für den Spezial- classic ab 2.500 EUR Mindestschaden Schadenersatz-Rechtsschutz Anwendung, sofern nachstehend premium ohne Mindestschaden nichts anderes vereinbart ist. optimum ohne Mindestschaden A 3-6.1 Risikoträger/Bearbeitung von Rechtsschutzfällen A 3-3.5 Risikoträger der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz ist die Itzehoer Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG, Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe. Vertrag zu. Um im Leistungsfall Neutralität der Entscheidungen zu gewährleisten, ist A 3-4 Räumlicher Geltungsbereich die Bearbeitung von Rechtsschutzfällen in ein rechtlich selbständiges Versicherungsschutz besteht – abweichend zu Abschnitt A 1-6.14 DEG- Schadenabwicklungsunternehmen im Sinne von § 126 Versicherungs- PHV 2026 – für Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher vertragsgesetz (VVG) ausgegliedert, die Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Itzehoer Rechtsschutz Union Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island oder Schadenservice GmbH Liechtenstein eintreten. Itzehoer Platz 25521 Itzehoe A 3-5 Besondere Ausschlüsse für das Forderungsausfallrisiko Sitz Itzehoe A 3-5.1 Registergericht Amtsgericht Pinneberg, HRB 13835 PI Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vers.St.Nr. 815/V90815006286 Schäden an: USt.-IdNr. DE134777598 a) Kraft-, Kraftfahrzeuganhänger, Luft- und Wasserfahrzeugen; www.itzehoer-rechtsschutz-union.de b) Immobilien; c) Tieren; A 3-6.2 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz d) Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines Betriebes, a) Der Versicherungsschutz dieses Rechtsschutzelementes Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes des Versicherungs- umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen vor Gerichten. sind. Anderweitige bestehende Rechtsschutzverträge gehen dieser Regelung vor (subsidiäre Deckung). A 3-5.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für b) Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung Rechtsschutzfalles von dem Schadenereignis an, das dem (siehe jedoch Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß Anspruch zugrunde liegt (Folgeereignistheorie). Abschnitt A 3-6 DEG-PHV 2026); b) Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen c) Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist Forderungsübergangs; dessen Beginn maßgeblich. c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden; wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz: der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes • ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat für den betroffenen Gegenstand der Versicherung (z.B. der Schadensversicherer des Versicherungs- eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen nehmers) Zeitraum erstreckt, beendet ist. oder d) Kein Rechtsschutz besteht, wenn der Anspruch auf Rechtsschutz erstmals später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand • ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger der Versicherung geltend gemacht wird. Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich Diese Rechtsfolge tritt nicht ein, wenn dies der um Rück-griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche Versicherungsnehmer weder vorsätzlich noch grob-fahrlässig von Dritten handelt. zu vertreten hat. Seite 57 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 58] A 3-6.3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten • die Kosten der Reisen des Versicherungsnehmers zu Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen: einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als a) in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung Rechtsnachteilen erforderlich ist. oder Erdbeben und daraus entstehenden Folgen (z. B. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen Vulkanausbruch); von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten b) im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung, Planung, geltenden Sätzen übernommen. Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder im • die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner Zusammen-hang mit Bergbauschäden; rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der c) in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten; ist. d) vor Verfassungsgerichten, supranationalen oder inter- nationalen Gerichten; b) Der Versicherer trägt nicht e) soweit ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom • Kosten, die der Versicherungsnehmer ohne Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat Rechtspflicht übernommen hat; besteht. • Kosten, die mit einer einverständlichen Regelung gemäß Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, Abschnitt A 3-6.2 b) DEG-PHV 2026 eintrittspflichtigen ist der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der Leistung Rechtsschutzfall einstanden sind, soweit sie nicht dem verpflichtet, die der Versicherer für ihn erbracht hat. Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei A 3-6.4 Leistungsumfang denn, dass hiervon abweichende Kostenverteilung a) Der Versicherer trägt zur Wahrnehmung rechtlicher gesetzlich vorgeschrieben ist; Interessen: • Kosten, die aufgrund der zweiten oder jeder weiteren • bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen entstehen; Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung • Kosten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen, die eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen später als 1 Jahr nach Rechtskraft des Vollstreckungstitel Rechtsanwalts. eingeleitet werden; Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km • Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, und erfolgt wäre, wenn diese Zusatzdeckung nicht bestünde. eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt der Versicherer weitere Kosten für einen im c) Die Versicherungssumme ist in jedem Rechtsschutzfall auf Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers maximal 300.000 EUR begrenzt. ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Zahlungen für den Versicherten und mitversicherte Personen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt; zusammengerechnet. Wird auf den Korrespondenzanwalt verzichtet, werden Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer zusätzlich zu den Kosten des Anwalts Reisekosten bis zur Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich Höhe einer Korrespondenzgebühr übernommen; zusammenhängen. Reisekosten eines im jeweiligen Landgerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts werden dann übernommen, A 3-6.5 Örtlicher Geltungsbereich wenn das Aufsuchen des Versicherungsnehmers an Es besteht Versicherungsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher seinem Aufenthaltsort im Inland wegen Erkrankung Interessen zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche vor einem oder anderer Hinderungsgründe geboten war. in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen • bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island und Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen, Liechtenstein gesetzlich zuständigen Gericht erfolgt. am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen A 3-6.6 Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Rechtsanwalts. Im letzteren Fall trägt der Versicherer Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit – Stichentscheid die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, a) Der Versicherer kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn die entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort seiner Auffassung nach der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre. • die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km hinreichende Aussicht auf Erfolg hat Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, und ist ein ausländischer Rechtsanwalt für den Versicherungs- oder nehmer tätig, trägt der Versicherer weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers • die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwillig ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen ist. Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch die Verkehr mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt. Wahrnehmung der rechtlichen Interessen • die Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht Berücksichtigung der berechtigten Belange der herangezogen werden, sowie die Kosten des Versichertengemeinschaft in einem groben Gerichtsvollziehers; Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Seite 58 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 59] b) Hat der Versicherer seine Leistungspflicht gemäß Abschnitt o vorab nur einen angemessenen Teil der A 3-6.6 a) DEG-PHV 2026 verneint und stimmt der Ansprüche einklagt und die etwa nötige Versicherungsnehmer der Auffassung des Versicherers nicht gerichtliche Geltendmachung der restlichen zu, kann er den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden Ansprüche bis zur Rechtskraft der Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, Entscheidung über die Teilansprüche diesem gegenüber eine begründete Stellungnahme zurückstellt; abzugeben, ob die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in o in allen Angelegenheiten, in denen nur eine einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg kurze Frist zur Erhebung von Klagen oder zur steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Einlegung von Rechtsbehelfen zur Verfügung Die Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass steht, dem Rechtsanwalt einen unbedingten sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage Prozessauftrag zu erteilen, der auch erheblich abweicht. vorgerichtliche Tätigkeiten mit umfasst. c) Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer eine Frist Der Versicherungsnehmer hat zur Minderung des Schadens von mindestens einem Monat setzen, binnen der der Weisungen des Versicherers einzuholen und zu befolgen. Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und Er hat den Rechtsanwalt entsprechend der Weisung zu wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die beauftragen. Beweismittel anzugeben hat, damit dieser die Stellungnahme gemäß Abschnitt A 3-6.6 b) DEG-PHV 2026 abgeben kann. b) Der Versicherer bestätigt den Umfang des für den Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungsschutzes. innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist nach, entfällt Ergreift der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur der Versicherungsschutz. Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen, bevor der Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer Versicherer den Umfang des Rechtsschutzes bestätigt und ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene entstehen durch solche Maßnahmen Kosten, trägt der Rechtsfolge hinzuweisen. Versicherer nur die Kosten, die er bei einer Rechtsschutzbestätigung vor Einleitung dieser Maßnahmen A 3-6.7 Verhalten nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles zu tragen hätte. a) Wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles c) Der Versicherungsnehmer kann den zu beauftragenden erforderlich, hat er Rechtsanwalt aus dem Kreis der Rechtsanwälte auswählen, • dem Versicherer den Rechtsschutzfall unverzüglich - ggf. deren Vergütung der Versicherer nach Abschnitt A 3-6.4 a) auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen; DEG-PHV 2026 trägt. • den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über Der Versicherer wählt den Rechtsanwalt aus, sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles zu • wenn der Versicherungsnehmer dies verlangt; unterrichten sowie Beweismittel anzugeben und • wenn der Versicherungsnehmer keinen Rechtsanwalt Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen; benennt und dem Versicherer die alsbaldige • soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt Beauftragung eines Rechts-anwaltes notwendig werden; erscheint. • Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer • abzustimmen, insbesondere vor der Erhebung und d) Wenn der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt nicht Abwehr von Klagen sowie vor der Einlegung von bereits selbst beauftragt hat, wird dieser vom Versicherer im Rechtsmitteln die Zustimmung des Versicherers Namen des Versicherungsnehmers beauftragt. einzuholen; Für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist der Versicherer nicht • für die Minderung des Schadens im Sinne des § 82 VVG verantwortlich. zu sorgen. Dies bedeutet, dass die Rechtsverfolgungs- kosten so gering wie möglich gehalten werden sollen. e) Der Versicherungsnehmer hat: Von mehreren möglichen Vorgehensweisen hat der • den mit der Wahrnehmung seiner Interessen Versicherungsnehmer die kostengünstigste zu wählen, beauftragten Rechtsanwalt vollständig und indem er z.B. wahrheitsgemäß zu unterrichten, ihm die Beweismittel o nicht zwei oder mehr Prozesse führt, wenn anzugeben, die möglichen Auskünfte zu erteilen und die das Ziel kosten-günstiger mit einem Prozess notwendigen Unterlagen zu beschaffen; erreicht werden kann (z. B. Bündelung von • dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den Stand Ansprüchen oder Inanspruchnahme von der Angelegenheit zu geben. Gesamtschuldnern als Streitgenossen, Erweiterung einer Klage statt gesonderter f) Wird eine der im Abschnitt A 3-6.7 a) DEG-PHV 2026 oder Klageerhebung); Abschnitt A 3-6.7 g) DEG-PHV 2026 genannten Obliegen- o auf (zusätzliche) Klageanträge verzichtet, die heiten vorsätzlich verletzt, verliert der Versicherungsnehmer in der aktuellen Situation nicht oder noch seinen Versicherungsschutz. nicht notwendig sind; Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der o vor Klageerhebung die Rechtskraft eines Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere anderen gerichtlichen Verfahrens abwartet, des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden das tatsächliche oder rechtliche Bedeutung Verhältnis zu kürzen. für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann; Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungs- schutzes hat bei der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungs- obliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Seite 59 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 60] Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die A 4-4 Versicherungssummen, Selbstbeteiligung Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchst- Versicherungsschutz bestehen. ersatzleistung ist, für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt innerhalb der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall 1.000.000 EUR. Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Optional Paket Diensthaftpflicht für Risiken von Lehrern, Umfang, der dem Versicherer obliegenden Leistung Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ursächlich war. 1 Lehrerhaftpflichtversicherung Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die Obliegenheit arglistig verletzt hat. gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder eine gemäß Abschnitt A 1-2.1.1 DEG-PHV 2026 mitversicherte Person aus der im g) Der Versicherungsnehmer muss sich bei der Erfüllung seiner Antrag beschriebenen Tätigkeit als Lehrer. Obliegenheiten die Kenntnis und das Verhalten des von ihm beauftragten Rechtsanwalts zurechnen lassen, sofern dieser Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus die Abwicklung des Rechtsschutzfalles gegenüber dem a) der Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radio- Versicherer übernimmt. aktiven Stoffen); b) Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler- oder h) Ansprüche auf Rechtsschutzleistungen können nur mit Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen schriftlichem Einverständnis des Versicherers abgetreten Aufenthalten in Herbergen und Heimen, auch bei werden. vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr, gemäß folgender Besonderen Bedingung: i) Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Versicherer getragen hat, Eingeschlossen ist – abweichend zu Abschnitt A 1-6.14 DEG-PHV 2026 – gehen mit ihrer Entstehung auf diesen über. die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwendigen Schadenereignissen. Unterlagen hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. auszuhändigen und bei dessen Maßnahmen gegen die anderen auf Verlangen mitzuwirken. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Dem Versicherungsnehmer bereits erstattete Kosten sind an Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des den Versicherer zurückzuzahlen. Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht angewiesen ist. verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden – abweichend von Abschnitt A 1-6.14.1 DEG-PHV 2026 – die Aufwendungen des Abschnitt A 4 Geothermierisiko mittels Bohrung Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme Tarifvariante Entschädigungsgrenze angerechnet. classic mitversichert Kosten sind: premium mitversichert Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, optimum mitversichert Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenminderungskosten, Soweit Abschnitt A 4 DEG-PHV 2026 keine abweichenden Regelungen auch Reisekosten, die dem Versicherer entstanden sind. enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 4 DEG-PHV 2026 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen der Abschnitte A 1 bis Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche : Abschnitt A 2 DEG-PHV 2026 Anwendung. a) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages (Strafschadenersatz); A 4-1 In Erweiterung zu Abschnitt A 1-6.22, A 1-8.1, A 1-9.3 f), b) aus der Erteilung von Nachhilfestunden; A 2-1.1 und Abschnitt A 2-2.2 DEG-PHV 2026 gilt: c) aus der Tätigkeit als Kantor und/oder Organist; d) aus der Tätigkeit als Schulleiter; Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers e) aus Sportmassage (nicht Heilmassage) bei Sportlehrern; wegen Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels f) aus der Verwendung von Ballwurfmaschinen. Bohrung errichtet werden oder wurden. Dies gilt entsprechend für Pflichten und Ansprüche gemäß USchadG. 2 Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (außer Lehrer) A 4-2 Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die Der Ausschluss in Abschnitt A 1-7.12 DEG-PHV 2026 (Senkungen, gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder eine gemäß Erdrutschungen, Überschwemmungen) findet keine Anwendung. Abschnitt A 1-2.1.1 DEG-PHV 2026 mitversicherte Person aus der im Antrag beschriebenen Tätigkeit als Beamter oder Angestellter im A 4-3 Planung und Errichtung öffentlichen Dienst. Für Bauherren besteht Versicherungsschutz nur, wenn Planung und Errichtung der Geothermie-Anlage an Dritte vergeben sind. Seite 60 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 61] Mitversichert ist: 4 Abhandenkommen von Dienstschlüsseln a) die Befriedigung begründeter Ansprüche aus Schäden, für die Mitversichert ist das Schlüsselverlustrisiko im Umfang der der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflicht- nachfolgenden Bestimmungen: bestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts einzustehen hat, a) Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Abschnitt A 1-6.15 DEG- insbesondere etwaiger Rückgriffsansprüche des Dienstherrn, PHV 2026 und abweichend von Abschnitt A 1-6.6.2 DEG-PHV auch aus dem dienstlichen Gebrauch von Hieb-, Stoß- und 2026 – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhanden- Schusswaffen; kommen von Türschlüsseln für Dienstgebäude, die er im b) die Abwehr unbegründeter Ansprüche; Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erhält. c) die Kosten einer von der Gesellschaft verlangten oder von ihr genehmigten Strafverteidigung (vgl. Abschnitt A 1-4.3 DEG- b) Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die PHV 2026). notwendige Auswechslung von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und – 3 Nicht versichert falls erforderlich – einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, 3.1 gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Nicht versichert ist bei der Lehrerhaftpflichtversicherung die Haftpflicht Schlüssels festgestellt wurde. a) aus Forschungs- oder Gutachtertätigkeit; b) des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, 5 Vermögensschäden Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wegen Vermögensschäden im Sinne von Abschnitt A 1-6.15 DEG-PHV werden. 2026 aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden: a) Luftfahrzeugen (z. B. Flugmodellen, unbemannten Ballonen a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auf-trag und Drachen), die nicht der Versicherungspflicht unterliegen; oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder b) Wassersportfahrzeugen (auch Windsurfbretter), aus- gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige genommen eigene Segelboote und eigene oder fremde Leistungen; Wassersportfahrzeuge mit Motoren (auch Hilfs- oder b) aus planender, beratender, bau- oder montageleiten-der, Außenbordmotoren) oder Treibsätzen; prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; c) ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen. c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; 3.2 d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; Ausgeschlossen sind bei Beamten und Angestellten im öffentlichen e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reisever- Dienst insbesondere Haftpflichtansprüche anstaltung; a) wegen Schäden am Eigentum der Dienststelle oder an von f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Lea-sing- Dritten der Dienststelle oder dem Versicherungsnehmer an- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvor- vertrauten Sachen oder wegen Schäden an fremden Sachen gängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und anlässlich seiner Tätigkeit (Abschnitt A 1-6.6.2 und Abschnitt Unterschlagung; A 1-6.6.2 c) DEG-PHV 2026 bleiben unberührt), mit Ausnahme g) aus Rationalisierung und Automatisierung; des Schlüsselverlustrisikos gemäß nachfolgender Ziffer 4; h) aus Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; b) aus dem Halten von Hunden oder Pferden (die Versicherung i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und erfordert eine besondere Vereinbarung); Kostenvoranschlägen; j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehe-malige c) aus der Verwendung von Kraft-, Luft-, Wasser- und oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäfts- Schienenfahrzeugen sowie Kraftfahrzeuganhängern; führung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang d) aus handwerklicher Berufstätigkeit, z.B. auf dem Gebiet des stehen; Kraftfahrzeug- oder Nachrichtenwesens oder der Waffen- k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder verwaltung; behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster e) aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Pflichtverletzung; Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetz- l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, buch VII handelt. Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle Wertpapieren und Wertsachen; gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Gerüche, Erschütterungen). Dienststelle zugefügt werden. 6. Selbstbeteiligung Eingeschlossen ist jedoch die Haftpflicht wegen Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 150 EUR. Personenschäden aus Arbeitsunfällen von Kindern, Schülern, Dies gilt nicht für Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Lernenden und Studierenden. nach Abschnitt A 1-4 b) DEG-PHV 2026. f) bei angestellten und beamteten Kindergärtnerinnen wegen Schäden am Eigentum des Kindergartens oder an von Dritten für den Kindergartenbetrieb zur Verfügung gestellten Sachen und allen sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Seite 61 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 62] Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A A(GB)-3.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab A(GB)-1 Abtretungsverbot dem 1. Juli fälligen Prämien, um welchen Prozentsatz sich im Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. A(GB)-2 Veränderungen des versicherten Risikos Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächstniedrigere, durch und Auswirkung auf die Prämie (Prämienregulierung) fünf teilbare ganze Zahl ab. A(GB)-2.1 Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. Angaben eingetreten sind. Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die Prämienrechnung erfolgen. Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. A(GB)-3.3 Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Verminderung verpflichtet, die Folgejahresprämie um den sich aus festgestellten Prämienunterschiedes verlangen. A(GB)-3.2 DEG-PHV 2026 ergebenden Prozentsatz zu verändern Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der (Prämienangleichung). Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft. Die veränderte Folgejahresprämie wird dem Versicherungsnehmer mit der nächsten Prämienrechnung bekannt gegeben. A(GB)-2.2 Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in sonstiger Feststellungen wird die Prämie ab dem Zeitpunkt der jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz Veränderung berichtigt (Prämienregulierung), beim Wegfall versicherter als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Ein-gangs der Mitteilung beim A(GB)-3.2 DEG-PHV 2026 ermittelt hat, so darf der Versicherer die Versicherer. Folgejahresprämie nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Die vertraglich vereinbarte Mindestprämie darf dadurch nicht Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen unternehmens- unterschritten werden. eigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat. Alle entsprechend A(GB)-3.1 DEG-PHV 2026 nach dem Versicherungs- Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem abschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen der vorstehenden Absatz ergeben würde. Mindestprämie werden berücksichtigt. A(GB)-3.4 A(GB)-2.3 Liegt die Veränderung nach A(GB)-3.2 DEG-PHV 2026 oder A(GB)-3.3 Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann DEG-PHV 2026 unter 5 Prozent entfällt eine Prämienangleichung. der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu waren, eine Nachzahlung in Höhe der für diesen Zeitraum bereits in berücksichtigen. Rechnung gestellten Prämie verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine A(GB)-3.5 Prämienregulierung statt. Erhöht sich die Prämie aufgrund der Prämienangleichung gemäß Eine vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlte Prämie wird nur A(GB)-3.3 DEG-PHV 2026, ohne dass sich der Umfang des Versicherungs- zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach schutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungs- Zugang der Mitteilung der erhöhten Prämie erfolgten. vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens je-doch zu dem A(GB)-2.4 Zeitpunkt kündigen, in dem die Prämienerhöhung wirksam werden Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf sollte. Versicherungen mit Prämienvorauszahlung für mehrere Jahre. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das A(GB)-3 Prämienangleichung und Kündigungsrecht Kündigungsrecht hinzuweisen. nach Prämienangleichung Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat A(GB)-3.1 vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen. Die Versicherungsprämien unterliegen der Prämienangleichung. Soweit die Prämien nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs- werden, findet keine Prämienangleichung statt. recht. Mindestprämien unterliegen unabhängig von der Art der Prämien- berechnung der Prämienangleichung. Seite 62 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 63] III Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht- und Sachversicherung (Teil B) - Stand Juni 2026 Inhaltsverzeichnis - Teil B Abschnitt B-1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung Abschnitt B 4 Weitere Regelungen B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes B 4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung B 1-2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode B 4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B 1-3 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, B 4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung (gilt nur für die Sachversicherung) B 1-4 Folgeprämie B 4-4 Verjährung B 1-5 Lastschriftverfahren B 4-5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände B 1-6 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B 4-6 Anzuwendendes Recht Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung B 4-7 Embargobestimmung B 2-1 Dauer und Ende des Vertrags B 4-8 Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung) B 2-2 Kündigung nach Versicherungsfall B 4-9 Versicherung für fremde Rechnung Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, (gilt nur für die Sachversicherung) andere Obliegenheiten B 4-10 Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung) B 3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers B 4-11 Übergang von Ersatzansprüchen oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss (gilt nur für die Sachversicherung) B 3-2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen B 3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (gilt nur für die Sachversicherung) B 14-13 Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung) Seite 63 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 64] Teil B Abschnitt B 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung B 1-4 Folgeprämie B 1-4.1 Fälligkeit B 1-1 Beginn des Versicherungsschutzes Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. B 1-2 Prämienzahlung, Versicherungsperiode B 1-2.1 Prämienzahlung B 1-4.2 Verzug und Schadensersatz Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die Einmalprämie im Voraus gezahlt. verspätete Zahlung zu vertreten hat. B 1-2.2 Versicherungsperiode Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. entstandenen Schadens zu verlangen. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer. B 1-4.3 Mahnung Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den B 1-3 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen B 1-3.1 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie (Mahnung). Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs- Zahlungsaufforderung betragen. beginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags- Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Kündigungsrecht) hinweist. Vertragsschluss zu zahlen. B 1-4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des nachdem die Zahlung veranlasst ist. Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie B 1-4.5 Kündigung nach Mahnung frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten B 1-3.2 Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach Abschnitt B sofortiger Wirkung kündigen. 1.3.1 Allgemeiner Teil gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs- Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. B 1-3.3 Leistungsfreiheit des Versicherers Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht B 1-4.6 Zahlung der Prämie nach Kündigung rechtzeitig nach Abschnitt B 1-3.1 Allgemeiner Teil zahlt, so ist der Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen nach der Kündigung veranlasst wird. Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen veranlasst wird. auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Abschnitt B 1-4.4 Allgemeiner Teil bleibt bis zur Zahlung bestehen. Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat. B 1-5 Lastschriftverfahren B 1-5.1 Pflichten des Versicherungsnehmers Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Seite 64 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 65] Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Abschnitt B 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E-Mail, B 2-1 Dauer und Ende des Vertrags Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers B 2-1.1 Vertragsdauer erfolgt. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. B 1-5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere B 2-1.2 Stillschweigende Verlängerung Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Vertrag um jeweils ein Jahr. Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der zugegangen ist. Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. B 2-1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. B 2-1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der B 1-6 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes B 1-6.1 Allgemeiner Grundsatz darauffolgenden Jahres kündigen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein. Versicherungsschutz bestanden hat. B 2-1.5 Wegfall des versicherten Interesses B 1-6.2 Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses B 1-6.2.1 Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von Interesses Kenntnis erlangt. 14 Tagen, hat der Versicherer den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten. Für die Hausratversicherung gilt: Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte B 1-6.2.2 Auflösung des versicherten Hausrats. Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Dazu zählt auch: Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Pflegeeinrichtung; Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, oder weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. b) die Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten B 1-6.2.3 Interesses. Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und Zugang der Anfechtungserklärung zu. dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein B 1-6.2.4 Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung Versicherungsnehmer. vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem B 2-2 Kündigung nach Versicherungsfall Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des B 2-2.1 Kündigungsrecht Interesses Kenntnis erlangt hat. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. B 1-6.2.5 Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht B 2-2.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer entsteht. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. B 2-2.3 Kündigung durch Versicherer Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Versicherungsnehmer wirksam. Seite 65 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 66] Abschnitt B 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 andere Obliegenheiten Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag B 3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den B 3-1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen. über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem B 3-1.3 Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. vereinbarten Inhalt zu schließen. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt. Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2 B 3-1.4 Hinweispflicht des Versicherers Allgemeiner Teil sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat. vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe B 3-1.5 Ausschluss von Rechten des Versicherers Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten B 3-1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. B 3-1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 B 3-1.6 Anfechtung Absatz 1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein anzufechten, bleibt bestehen. Versicherungsschutz. B 3-1.7 Erlöschen der Rechte des Versicherers Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Versicherungsnehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss. unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser hat. Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat. Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten B 3-2 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte. B 3-2.1 Begriff der Gefahrerhöhung B 3-2.1.1 Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme Umfang der Leistung ursächlich war. des Versicherers wahrscheinlicher wird. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. B 3-2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn B 3-1.2.2 Kündigung sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Vertragsschluss gefragt hat. Absatz 1 Allgemeiner Teil leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, B 3-2.1.3 wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Eine Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.1.1 Allgemeiner Teil liegt nicht Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den anderen Bedingungen geschlossen hätte. Umständen als mitversichert gelten soll. B 3-1.2.3 Vertragsänderung B 3-2.2 Pflichten des Versicherungsnehmers Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1 B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung B 3-2.2.2 werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige Vertragsbestandteil. Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Seite 66 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 67] B 3-2.2.3 B 3-2.5.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat. Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war; B 3-2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer B 3-2.3.1 Kündigungsrecht oder Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer den Vertrag fristlos b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung oder grob fahrlässig verletzt hat. nicht erfolgt war; Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. oder Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer c) wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie verlangt. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil bekannt, kann er den B 3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. B 3-3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles B 3-3.1.1 Zu erfüllende Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles B 3-2.3.2 Vertragsänderung Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind: Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. vereinbarten Sicherheitsvorschriften; b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Obliegenheiten. Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats B 3-3.1.2 Rechtsfolgen nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine kündigen. Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, Kündigungsrecht hinzuweisen. nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. B 3-2.4 Erlöschen der Rechte des Versicherers Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig Abschnitt B 3-2.3 Allgemeiner Teil erlöschen, wenn diese nicht innerhalb verletzt hat. eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der B 3-3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles Gefahrerhöhung bestanden hat. Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles folgende Obliegenheiten zu erfüllen: B 3-2.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung B 3-2.5.1 B 3-3.2.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers, seine Pflichten nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil vorsätzlich verletzt soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen - ggf. auch mündlich hat. oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter- Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der schiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Ermessen zu handeln. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs- nehmer zu beweisen. B 3-3.2.2 zusätzlich zu Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil gilt: B 3-2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt Der Versicherungsnehmer hat B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der telefonisch - anzuzeigen; Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt unverzüglich der Polizei anzuzeigen; Abschnitt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 Allgemeiner Teil entsprechend. c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die abhanden gekommenen Sachen einzureichen; Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die zugegangen sein müssen, bekannt war. Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren; Seite 67 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 68] e) soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten; entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer f) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren bestehen. Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann. g) Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus einem anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben die Obliegenheiten nach Abschnitt B 3-3.2.1 und Abschnitt Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden B 3-3.2.2 Allgemeiner Teil ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm dies Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist. insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet B 3-3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden B 3-3.3.1 wäre. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Abschnitt B 3-3.1 Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der oder Abschnitt B 3-3.2 Allgemeiner Teil vorsätzlich, so ist der Versicherer Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine von der Verpflichtung zur Leistung frei. höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des gegeben worden wäre. Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der B 3-3.3.2 Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer geschlossene Vertrag nichtig. nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt. B 3-3.3.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der B 4-1.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die fahrlässig verletzt hat. Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. verletzt hat. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Abschnitt B 4 Weitere Regelungen Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer B 4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung zugeht. B 4-1.1 Anzeigepflicht b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und Versicherungswert gesunken ist. die Versicherungssumme anzugeben. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen B 4-1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht worden, kann der Versicherungsnehmer nur die Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach Abschnitt B 4-1.1 verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und Allgemeiner Teil vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter der Prämien verlangen. den in Abschnitt B 3-3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. B 4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des B 4-2.1 Form, zuständige Stelle Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat. Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem B 4-1.3 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe abzugeben. Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen anderes bestimmt ist. Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig vor. bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen. Seite 68 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 69] B 4-2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung B 4-5.1 Versicherungsombudsmann Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt: Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 B 4-2.3 Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung 10006 Berlin Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Telefon: 0800 3696000 Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Abschnitt B 4-2.2 Internet: www.versicherungsombudsmann.de Allgemeiner Teil entsprechend Anwendung. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei B 4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem (gilt nur für die Sachversicherung) Schlichtungsverfahren teilzunehmen. B 4-3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungs- B 4-5.2 Versicherungsaufsicht nehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Beendigung; Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. und während des Versicherungsverhältnisses. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) B 4-3.2 Erklärungen des Versicherers Sektor Versicherungsaufsicht Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer Graurheindorfer Straße 108 ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem 53117 Bonn Versicherungsnehmer zu übermitteln. Telefon: 0800 2 100 500 E-Mail: poststelle@bafin.de B 4-3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter Internet: https://www.bafin.de Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine verbindlich entscheiden. Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung B 4-5.3 Rechtsweg kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. B 4-4 Verjährung B 4.5.3.1 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs- nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Anmeldung und Zugang der in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit. Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat. B 4-5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer B 4-5.3.2 Örtlich zuständiges Gericht und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an für Klagen gegen Versicherungsnehmer die Beschwerdestelle des Versicherers wenden: Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Alte Leipziger Versicherung AG Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein Servicebeauftragter des Vorstandes solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der E-Mail: servicebeauftragter@alte-leipziger.de Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag weitere Beschwerdemöglichkeiten zu: zuständigen Niederlassung. Seite 69 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 70] B 4-6 Anzuwendendes Recht B 4-10 Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. B 4-10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens B 4-10.1.1 B 4-7 Embargobestimmung Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs- Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder die er auf Weisung des Versicherers macht. Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. B 4-10.1.2 Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer den Iran erlassen werden, soweit dem nicht Europäische oder deutsche Aufwendungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer Rechtsvorschriften entgegenstehen. nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers B 4-8 Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung) erfolgten. Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungs- B 4-10.1.3 nehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Aufwendungsersatz nach Abschnitt B 4-10.1.1 und Abschnitt B 4-10.1.2 Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der Allgemeiner Teil entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. B 4-10.1.4 Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position; verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden entstanden sind. Umständen Kenntnis erlangt. B 4-10.1.5 B 4-9 Versicherung für fremde Rechnung Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß Abschnitt B 4-10.1.1 (gilt nur für die Sachversicherung) Allgemeiner Teil erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungs- B 4-9.1 Rechte aus dem Vertrag nehmers vorzuschießen. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. B 4-10.1.6 Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. kostenfrei zu erbringen sind. B 4-9.2 Zahlung der Entschädigung B 4-10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den B 4-10.2.1 Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Zustimmung dazu erteilt hat. Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung diese den Umständen nach geboten waren. des Versicherungsnehmers verlangen. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand B 4-9.3 Kenntnis und Verhalten hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung B 4-9.3.1 vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung B 4-10.2.2 auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach Abschnitt B 4-10.2.1 Allgemeiner Teil entsprechend Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des kürzen. Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen B 4-11 Übergang von Ersatzansprüchen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist. (gilt nur für die Sachversicherung) B 4-9.3.2 B 4-11.1 Übergang von Ersatzansprüchen Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht Schaden ersetzt. zumutbar war. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend B 4-9.3.3 gemacht werden. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat. Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht. Seite 70 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 71] B 4-11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen B 4-12.1.3 Für die Wohngebäudeversicherung gilt: Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- Herbeiführung des Versicherungsfalles. und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat. erforderlich mitzuwirken. B 4-12.1.4 Für die Hausratversicherung gilt: Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen Herbeiführung des Versicherungsfalles. keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat. Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu B 4-12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles kürzen. Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Versicherungsnehmer. Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. B 4-12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges (gilt nur für die Sachversicherung) Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder B 4-12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 des Versicherungsfalles als bewiesen. B 4-12.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so B 4-13 Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung) ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Repräsentanten zurechnen lassen. Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. B 4-12.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Seite 71 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 72] IV Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung DEG-PHV 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026 Inhaltsverzeichnis – Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG 1. Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung 10. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen 2. Besonderheit „Online-Tarif“ 11. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen 3. Wechsel des Versicherers 12. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung 4. Beitragsanpassung (Exzedenten-Haftpflichtversicherung) 5. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland 13. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel 6. Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG 14. Versehensklausel 7. Abweichender Versicherungsbeginn 15. Vorversicherungsgarantie 8. Best-Leistungs-Garantie 9. Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse Seite 72 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 73] 1. Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende Versicherungsjahres in Kraft. Vereinbarung: Die degenia Versicherungsdienst AG teilt dem Versicherungsnehmer die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3. Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden schriftlich mit. Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe. Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren: Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0. Erhöht die degenia Versicherungsdienst AG die Beiträge, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung Entsprechend des individuell vereinbarten Selbstbehalts gestaltet sich die mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1-3 wie folgt (exemplarische Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag Darstellung): kündigen SF 0 SB 150 EUR SF 1 SB 150 EUR 5. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland SF 2 SB 150 EUR Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung SF 3 SB 0 EUR eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt werden. Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung 5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1. zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob die SB abgezogen werden kann oder nicht. Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. 2. Besonderheit „Online-Tarif“ Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-Tarif“ 6. Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG zugrunde liegt, gilt folgendes: ▪ Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller Versicherer durch. ausschließlich per E-Mail übersandt wird, und zwar an die E-Mail-Adresse, ▪ degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde. Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden. nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird. gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia eingegangen sind. Der Antragsteller kann zu jedem späteren Zeitpunkt die Übersendung von ▪ degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den Dokumenten zu seinem Versicherungsvertrag bzw. die Führung der Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die Korrespondenz dazu auf dem Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf). Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären. Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass dann zur nächsten ▪ Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung Beitragsfälligkeit ein Wechsel in den dafür vorgesehenen Tarif erfolgt und aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine ein erhöhter Versicherungsbeitrag fällig wird. Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie es versäumen, uns rechtzeitig eine abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die etwaig neue E-Mail- letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch 3. Wechsel des Versicherers entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Versicherungsnehmers. Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. 7. Abweichender Versicherungsbeginn Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und 7.1 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsbeginns bei gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz. dieses Vertrages und des Ablaufs des Vorvertrages eine zeitliche Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen. auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein bedingungsgemäßem Ausmaß. außerordentliches Kündigungsrecht. 7.2 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsablaufs dieses 4. Beitragsanpassung Vertrages und des Beginns des Folgevertrages eine zeitliche In Erweiterung der A(GB)-3 der Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A ist Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge bedingungsgemäßem Ausmaß. mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die 7.3. Die Deckungserweiterungen nach 1. und 2. gelten für maximal 24 Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese Stunden zeitlichen Unterschied zwischen den jeweiligen Verträgen. Verträge, überschreiten. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic mitversichert Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind anzuwenden. premium mitversichert optimum mitversichert Seite 73 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 74] 8. Best-Leistungs-Garantie 9. Einhaltung der Mindeststandards Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder des Arbeitskreises Beratungsprozesse der in diesem Vertrag mitversicherten Personen im Versicherungsfall für: Darüber hinaus garantieren wir auch, dass die Leistungsinhalte dieser a) Risiken oder Versicherungsbedingungen den Empfehlungen des Arbeitskreises b) Deckungserweiterungen oder Beratungsprozesse voll entsprechen. c) höhere Entschädigungsregelungen, Tarifvariante Entschädigungsgrenze die im Rahmen dieses Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch durch classic mitversichert einen Tarif eines anderen Versicherers, entsprechend dem den dortigen Bedingungswerk eingeschlossen wären; premium mitversichert optimum mitversichert Versicherungsschutz besteht entsprechend den dortigen Regelungen. Die Versicherungssumme für derartige Schäden steht im Rahmen der bei der 10. Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen degenia Versicherungsdienst AG vereinbarten Versicherungs-summen zur Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Verfügung. Privathaftpflichtversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so Eine Ersatzleistung darüber hinaus ist nicht möglich. gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag: Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei dem Tarif des anderen a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts um einen aktuellen, zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungs- allgemein zugänglichen Tarif zur Privaten Hundehalter-Haftpflicht- verbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des versicherung eines in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines handelt. Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein) Für einzelne Vertriebspartner, Ver-bünde, Vereinigungen oder Vertriebsplattformen geschriebene Konzepte gelten nicht als allgemein und zugänglicher Tarif. b) die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungs- Den Nachweis über die Mitversicherung bei einem anderen in Deutschland verbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum zum Betrieb zugelassenen Haftpflichtversicherers hat der Versicherungs- bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der nehmer in Form von Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage. zu erbringen. Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Ausgeschlossen innerhalb der Best-Leistungs-Garantie sind Ansprüche: Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung. • aus Schäden im Ausland; Tarifvariante Entschädigungsgrenze • aus beruflichen und gewerblichen Risiken; • über die gesetzliche Haftung hinaus; classic mitversichert • aus Vorsatz; premium mitversichert • aus vertraglicher Haftung; optimum mitversichert • aus Eigenschäden (auch Forderungsausfall); • aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungs-pflichtigen Kraft-, 11. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen Luft- oder Wasserfahrzeugen; Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Privathaftpflichtversicherung • wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die asbesthaltige Erzeugnisse zurückzuführen sind; Privathaftpflichtversicherung (DEG-PHV 2026 – Stand Juni 2026) • aus Schäden, die bei der Alte Leipziger oder bei dem anderen ausschließlich zum Vorteil für Sie von den durch den Gesamtverband der Versicherer durch zuschlagspflichtige Risiken versicherbar sind; Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen • aus dem Bau einer Geothermie-Anlage mittels Bohrung; Musterbedingungen – Allgemeine Versicherungsbedingungen für die • aus Schäden, die durch Krankheitsübertragungen auf Mensch und Tier Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) - Stand Mai 2020 - abweichen. grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Die Bestimmungen gemäß Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026 zur classic mitversichert Vorsorgeversicherung finden hier keine Anwendung. premium mitversichert optimum mitversichert Die Erweiterung umfasst keinen Verzicht auf Selbstbehalte. Ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrages ein Selbstbehalt verein-bart, so gilt dieser 12. Summen- und Konditionsdifferenzdeckung auch für die Best-Leistungs-Garantie. (Exzedenten-Haftpflichtversicherung) Besteht anderweitig für den Versicherungsnehmer eine Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst Haftpflichtversicherung, gelten die nachfolgenden Bestimmungen ab dem AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen. Zeitpunkt der Beantragung der Anschlussversicherung, soweit der Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam. Vertragsbeginn nicht länger als 15 Monate in der Zukunft liegt und die Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten anderweitige Haftpflichtversicherung zum Beginn der Anschluss- Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers versicherung gekündigt wird. zum selben Zeitpunkt kündigen. Tarifvariante Entschädigungsgrenze Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit ein nach den Bestimmungen classic nicht mitversichert dieser Versicherung versicherter Versicherungsfall gegeben ist und die Höhe der Haftpflichtansprüche über die Versicherungssummen einer anderweitig premium nicht mitversichert bestehenden Haftpflichtversicherung hinausgeht, und zwar für den optimum mitversichert darüberhinausgehenden Teil des Schadens. Sind nach der anderweitig bestehenden Haftpflichtversicherung keine Leistungen zu erbringen, besteht im Rahmen dieses Vertrages Versicherungsschutz. Seite 74 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 75] Besteht zum Schadenszeitpunkt keine anderweitige Haftpflichtversicherung, 14. Versehensklausel wird mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR auf Grundlage dieser In Erweiterung zu Abschnitt B 3-2 Allgemeiner Teil bleibt der Versicherungs- Bedingungen reguliert. schutz bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung in vollem Umfang Tarifvariante Entschädigungsgrenze bestehen, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. classic nicht mitversichert Tarifvariante Entschädigungsgrenze premium nicht mitversichert classic mitversichert optimum mitversichert premium mitversichert 13. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel optimum mitversichert Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die 15. Vorversicherungsgarantie Zuständigkeit, der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass Sie durch die fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises Vertragsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung des Vorvertrags der Zuständigkeit abgelehnt. beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wären, werden wir gemäß den Versicherungs- Kann sich die Alte Leipziger Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer bedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags vom einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die Alte Vorversicherer regulieren. Leipziger Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch Voraussetzung für eine Regulierung im Rahmen der Vorversicherungs- im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung er-bracht worden Garantie ist, dass: wäre. a) der vorangegangene Versicherungsschutz ununterbrochen Dies setzt voraus, dass Sie die Alte Leipziger Versicherung AG so weit wie bestanden hat möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die Alte Leipziger und Versicherung AG abtreten. b) die Besserstellung weder bei der degenia Versicherungsdienst Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die Alte Leipziger AG noch beim Vorversicherer nur gegen Prämienzuschlag Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden versicherbar ist. tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der Alte Leipziger Versicherung AG fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung Die Entschädigung aus der Vorversicherungs-Garantie ist je Versicherungs- verpflichtet war, kann die Alte Leipziger Versicherung AG von Ihnen die zu fall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungs- viel erbrachten Leistungen zurückverlangen. summe begrenzt. Darüber hinaus gilt die Vorversicherungs-Garantie nicht für Schäden gemäß Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, Abschnitt A 1-7 DEG-PHV 2026. erbringt die Alte Leipziger Versicherung AG auch eine sich gegenüber der Im Fall der Regulierung müssen Sie uns im Vorfeld die Bedingungen des Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, Vorversicherers zur Verfügung stellen. dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der Alte Leipziger Versicherung AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst Tarifvariante Entschädigungsgrenze AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. classic mitversichert premium mitversichert Kündigt die degenia Versicherungsdienst AG, so kann der optimum mitversichert Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung der degenia Versicherungsdienst AG zum selben Zeitpunkt kündigen. Tarifvariante Entschädigungsgrenze classic nicht mitversichert premium mitversichert optimum mitversichert Seite 75 von 75 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

Den passenden Tarif für Sie finden

Welcher Tarif zu Ihrem Leben passt, hängt an Dingen, die kein Vergleich kennt: Kinder, Hund, Boot, Drohne, vermietete Wohnung, Ehrenamt. Schreiben Sie uns, wir vergleichen für Sie, kostenlos.

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.