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Versicherungsmakler / Reiseversicherung (Auslandskranken, Reiserücktritt, Gepäck) / Bedingungsarchiv

ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv: die Bedingungen im Volltext

Jahresvertrag für Auslandsreisen bis 63 Tage, ausgelesen nur aus dem Informationsblatt (Stand 2019) mit Summenleistungen wie Krankenhaustagegeld und Bergung bis 10.000 Euro.

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Ich ermächtige ADAC, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ADAC auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt ADAC mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei ADAC einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv von ADAC (Reiseversicherung (Auslandskranken, Reiserücktritt, Gepäck)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an ADAC weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise)ja„Es handelt sich um einen Vertrag mit Verlängerung. Dieser hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr.“Informationsblatt, Seite 1
Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada)ja„Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem Sie einen Wohnsitz haben.“Informationsblatt, Seite 1
Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Personnicht geregelt
Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder)ja„Anstelle des Ehepartners sind der nichteheliche Lebenspartner und dessen Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres mitversichert, wenn Sie mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.“Informationsblatt, Seite 1
Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe)nicht geregelt
Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginnnicht geregelt
Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage)ja„Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes während der Laufzeit der Versicherung“Informationsblatt, Seite 2
Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung)nein„Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands“Informationsblatt, Seite 1
Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage)ja„Der Vertrag muss vor Grenzübertritt abgeschlossen werden.“Informationsblatt, Seite 2
Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschlussnicht geregelt
Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt)ja„beginnt mit Grenzübertritt ins Ausland“Informationsblatt, Seite 2
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung)nicht geregelt

Reiserücktritt: versicherte Gründe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Todnicht geregelt
Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt)nicht geregelt
Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose)nicht geregelt
Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrundnicht geregelt
Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19)nicht geregelt
Angeordnete Quarantäne vor Reiseantrittnicht geregelt
Impfunverträglichkeitnicht geregelt
Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationennicht geregelt
Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender)nicht geregelt
Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigungnicht geregelt
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgebernicht geregelt
Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraumnicht geregelt
Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaftnicht geregelt
Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar)nicht geregelt
Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreisenicht geregelt
Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsortnicht geregelt
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchungnicht geregelt

Reiserücktritt und Reiseabbruch: Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokostennicht geregelt
Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruchnicht geregelt
Umbuchungsgebühren statt Stornonicht geregelt
Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren)nicht geregelt
Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise)nicht geregelt
Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruchnicht geregelt
Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruchnicht geregelt
Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise)nicht geregelt
Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl)nicht geregelt
Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung)nicht geregelt

Auslandsreisekrankenversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Stationäre und ambulante Behandlungskosten“Informationsblatt, Seite 1
Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherungnicht geregelt
Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbarja, bis zur Versicherungssumme„Krankenrücktransport“Informationsblatt, Seite 1
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendignicht geregelt
Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ortja, bis zur Versicherungssumme„Überführung Verstorbener“Informationsblatt, Seite 1
Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See)ja, bis 10.000 €„Kosten für Personenbergung max. 10.000 €“Informationsblatt, Seite 1
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatzja, bis zur Versicherungssumme„Zahnarztkosten“Informationsblatt, Seite 1
Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Geburten nach der 36. Schwangerschaftswoche“Informationsblatt, Seite 1
Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungennicht geregelt
Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar warenja„wenn die Behandlung im Ausland der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise ist“Informationsblatt, Seite 1
Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltja, bis 1.000 €„Kosten für Krankenbesuch max. 1.000 €“Informationsblatt, Seite 1
Betreuung und Rückholung mitreisender Kinderja, bis zur Versicherungssumme„Betreuungs- und Rückreisekosten für Kinder“Informationsblatt, Seite 1
Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusernja„Kostenübernahmeerklärung gegenüber einem Krankenhaus“Informationsblatt, Seite 1

Reisegepäck

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme Reisegepäcknicht geregelt
Selbstbehalt in der Gepäckversicherungnicht geregelt
Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenzenicht geregelt
Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne)nicht geregelt
Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Bootsnicht geregelt
Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauchnicht geregelt
Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe)nicht geregelt
Erstattung zum Neuwert statt Zeitwertnicht geregelt
Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein)nicht geregelt

Wassersport, Segeln und Charter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm)ja„wenn Sie Berufssportler sind, für Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen“Informationsblatt, Seite 1
Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot)nicht geregelt
Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistungnicht geregelt
Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crewnicht geregelt
Kautionsschutz für die Yachtcharternicht geregelt
Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn)nicht geregelt

Ausschlüsse und Grenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch)ja„wenn der Schadensfall durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht wurde“Informationsblatt, Seite 1
Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnungnicht geregelt
Allgemeiner Pandemieausschlussnicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol oder Drogennicht geregelt
Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahrnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste)ja, bis zur Versicherungssumme„Kostenübernahmeerklärung gegenüber einem Krankenhaus“Informationsblatt, Seite 1
Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límiteja, bis zur Versicherungssumme„Krankenrücktransport“Informationsblatt, Seite 1
Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares)nicht geregelt
Gastos médicos por COVID-19 en destinonicht geregelt
Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ADAC Versicherung AG
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv, IPID
[Seite 1] Auslandsreisekrankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ADAC Versicherung AG Hansastraße 19, D-80686 München Eingetragen beim Amtsgericht München ADAC Auslandskrankenschutz HRB 45842 Exklusiv (Versicherungsbeginn ab 09.12.2019) Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv. Bitte beach- ten Sie, dass die hier dargestellten Informationen nicht abschließend sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen, den Besonderen Informationen sowie den Pflichtinformationen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Beim ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv handelt es sich um eine Krankenversicherung für Auslandsreisen. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die Ihnen für Behandlung nach Erkrankung und Verletzung im Ausland entstehen und bietet Ihnen finanzielle Leistungen während der Genesungszeit. Es handelt sich um einen Vertrag mit Verlängerung. Dieser hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung we- Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel: gen im Ausland eintretender Erkrankungen oder Verletzungen. ✘ für Aufwendungen, die in Deutschland entstanden sind, selbst wenn es sich um Folgen einer Erkrankung oder Welche Erstattungsleistungen gibt es? Verletzung handelt, die während eines Auslandsaufenthaltes ✔ Stationäre und ambulante Behandlungskosten eingetreten sind ✔ Erst- und Verlegungstransport ✘ wenn die Behandlung im Ausland der alleinige Grund oder ✔ Zahnarztkosten einer der Gründe für den Antritt der Reise ist ✔ Betreuungs- und Rückreisekosten für Kinder ✘ wenn der Schadensfall durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht wurde ✔ Rooming-In ✘ wenn Sie Berufssportler sind, für Verletzungen, die durch ✔ Kosten für Personenbergung max. 10.000 € die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen und dem dazuge- ✔ Kosten für Krankenbesuch max. 1.000 € hörigen Training verursacht wurden ✔ Kosten für Dolmetscher max. 200 € ✘ für Hypnose und psychotherapeutische Behandlung ✔ Kosten für die Fahrt von der Erstversorgung zurück zur Unterkunft max. 1.000 € ✔ Telefonkosten Welche Serviceleistungen gibt es? ✔ Krankenrücktransport ✔ Kostenübernahmeerklärung gegenüber einem Krankenhaus Gibt es Deckungsbeschränkungen? ✔ Überführung Verstorbener Einschränkungen beim Versicherungsschutz bestehen zum ✔ Informations-Service Beispiel: ✔ Beratung nach Krankenrücktransport ! für Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Nähr- und Stärkungs- mittel, kosmetische Präparate ✔ Versand von Brillen und Arzneimittel ✔ Gepäckrückholung ! Schönheitsoperationen ✔ Rückholung von Haustieren (Hund oder Katze) ! Geburten nach der 36. Schwangerschaftswoche ! Kur- und Sanatoriumsbehandlungen Welche Summenleistungen gibt es? ✔ Krankenhaustagegeld max. 900 € ✔ Übergangsleistung max. 3.000 € ✔ Sofortleistung 5.000 € Welche Personen sind versichert? ✔ Haben Sie einen Einzelvertrag abgeschlossen, sind Sie als unser Vertragspartner (Versicherungsnehmer) versichert. ✔ Bei einem Familienvertrag ist Ihre Familie mitversichert, unabhängig ob Sie gemeinsam oder getrennt verreisen. Zur mitversicherten Familie gehören Ihr Ehepartner oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und Ihre Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Anstelle des Ehepartners sind der nichteheliche Lebenspartner und dessen Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres mit- versichert, wenn Sie mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. [Seite 2] Wo bin ich versichert? ✔ Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem Sie einen Wohnsitz haben. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen Ihre Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen. – Sie müssen alle Fragen bei Antragsstellung vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. – Verständigen Sie uns umgehend, wenn Sie eine Serviceleistung benötigen. – Sie müssen uns vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände des Schadensfalles unterrichten und die erforderlichen Nachweise vorlegen. – Sie müssen den Schaden möglichst gering halten und alles vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Wann und wie zahle ich? Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Sie haben folgende Möglichkeiten, den Beitrag zu bezahlen: – sofort bei Abschluss der Versicherung oder – auf Rechnung und per Überweisung des Beitrags innerhalb der genannten Frist oder – im SEPA-Lastschriftverfahren Die Folgebeiträge müssen jeweils spätestens zum 1. des vereinbarten Beitragszeitraumes bezahlt werden. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsvertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dieser steht in Ihrem Versicherungsschein. Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes während der Laufzeit der Versicherung und beginnt mit Grenzübertritt ins Ausland. Der Vertrag muss vor Grenzübertritt abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz endet mit Grenzübertritt nach Deutschland bzw. 63 Tage nach Beginn des Auslandsaufenthaltes bzw. mit Beendigung des Versicherungsvertrages. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag mit Verlängerung kann spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt werden. Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Der Vertrag ohne Verlängerung endet nach einem Jahr. AKS_Exklusiv_IPID_2806873_10_22_06.25
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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