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Volltext aufklappen: ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis, Informationsblatt und Versicherungsdokumente
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Reiserücktrittskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
ADAC Versicherung AG
Hansastraße 19, D-80686 München
Eingetragen beim Amtsgericht München ADAC Reiserücktritts-Versicherung
HRB 45842 Basis (Versicherungsbeginn ab 07.12.2020)
Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis. Bitte
beachten Sie, dass die hier dargestellten Informationen nicht abschließend sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie den Versicherungsbedin-
gungen, den Besonderen Informationen sowie den Pflichtinformationen.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis handelt es sich um eine Reiserücktrittskosten-Versicherung. Diese schützt Sie beim Rücktritt vom
Reisevertrag gegen die dafür anfallenden Kosten (Stornokosten). Es handelt sich um einen Vertrag mit Verlängerung. Dieser hat eine Laufzeit von
einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Es sind beliebig viele Reisen weltweit versichert.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Versichert sind die vertraglich geschuldeten Reiserücktritts- Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel:
kosten (Stornokosten), wenn Sie aufgrund eines versicherten ✘ wenn der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung
Ereignisses Ihre Reise nicht antreten können. Das gilt auch, oder zum Zeitpunkt der Buchung für Sie vorhersehbar war,
wenn eine (mitreisende) Risikoperson Auslöser eines versicher- d. h. wenn Sie von dem Eintritt des Versicherungsfalles
ten Ereignisses ist. wussten oder damit rechnen mussten
Welche Ereignisse sind z. B. versichert? ✘ wenn es sich um eine beruflich oder dienstlich veranlasste
Reise handelt, insbesondere der Weg von und zur Arbeit
✔ Schwere, unerwartete Erkrankung, schwere Unfallverletzung, und Geschäftsreisen
Schwangerschaft, Schwangerschaftskomplikation, Tod
✔ Ausfall lebensnotwendiger Hilfsmittel, z. B. Herzschritt-
macher
✔ Unerwartete betriebsbedingte Kündigung, Aufnahme oder
Wechsel des Arbeitsplatzes
✔ Konjunkturbedingte Kurzarbeit
✔ Gerichtliche Ladung
✔ Erheblicher Schaden am Eigentum, z. B. infolge eines
Elementarereignisses
✔ Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Antritt
der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann. Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Beispiele für Einschränkungen beim Versicherungsschutz:
Welche Erstattungsleistungen erhalten Sie beispielsweise?
✔ Bei Rücktritt vom Reisevertrag: vertraglich geschuldete
! Anspruch auf Nachreise- und Unterkunftskosten bei verspä-
tetem Reiseantritt besteht nur, wenn die Anreise mitgebucht
Reiserücktrittskosten (Stornokosten) wurde
✔ Umbuchungskosten ! Anspruch auf Leistungen bei Verspätung öffentlicher Ver-
✔ Bei verspätetem Reiseantritt: Nachreise- und Unterkunfts- kehrsmittel besteht nur, wenn das Anschlussverkehrsmittel
kosten sowie nicht genutzte Reiseleistungen mitgebucht wurde
✔ Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel: Fahrt-, Unterkunfts-, ! Anspruch auf Leistungen bei Panne/Unfall KFZ besteht nur,
Verpflegungskosten wenn das private Kraftfahrzeug, das Sie auf der Fahrt zu
✔ Panne/Unfall KFZ: nicht genutzte Reiseleistungen und zu- Ihrer ersten versicherten Reiseleistung nutzen möchten,
sätzliche Fahrt- und Unterkunftskosten, max. 500 € z. B. einen Tag vor Antritt der Fahrt zu dieser Reiseleistung
aufgrund einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird
✔ Unterbringung/Pflege Angehöriger: nachgewiesene Betreu-
ungs- oder Pflegekosten ! Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung.
Wie hoch ist die Versicherungsleistung?
✔ Die max. Höhe der erstattungsfähigen Kosten richtet sich
nach dem versicherten Reisepreis
(Versicherungssumme: bis 10.000 €: 1.000er Schritte,
10.000 € bis 20.000 €: 2.000er Schritte).
Welche Personen sind versichert?
✔ Versichert sind Sie als Inhaber der ADAC Reiserücktritts-Ver-
sicherung Basis (Versicherungsnehmer).
✔ Bei einem Familienvertrag ist Ihre Familie mitversichert,
unabhängig ob sie gemeinsam oder getrennt verreisen. Zur
mitversicherten Familie gehören Ihr Ehepartner oder der
Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und
Ihre Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Anstelle
des Ehepartners sind der nichteheliche Lebenspartner und
dessen Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres mit-
versichert, wenn Sie mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft
leben.
✔ Sie und die mitversicherten Familienmitglieder sind auch
dann versichert, wenn ein Dritter die Reise gebucht hat und
Sie und die mitversicherten Personen auf der Reisebuchung
namentlich genannt sind.
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Wo bin ich versichert?
✔ Versicherungsschutz besteht für Reisen weltweit, einschließlich Reisen in Deutschland.
Welche Verpflichtungen habe ich?
– Sie müssen Ihre Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen.
– Sie müssen alle Fragen bei Antragsstellung vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
– Sie müssen uns vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände des Schadensfalles unterrichten und die erforderlichen Nachweise
vorlegen.
– Bei Nichtantritt der Reise stornieren Sie unverzüglich nach Eintritt des Versicherungsfalles bei der Buchungsstelle/Veranstalter, um die
Rücktrittskosten so gering wie möglich zu halten.
– Bei verspätetem Reiseantritt unterrichten Sie unverzüglich die Buchungsstelle/den Veranstalter und wählen die kostengünstigste Nach-
reisemöglichkeit entsprechend Art und Standard der gebuchten Reise.
– Bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel reichen Sie eine Bestätigung des Beförderungsunternehmens über die Verspätung ein.
– Bei Unfall/Panne Kraftfahrzeug ist uns eine Abschlepp- oder Reparaturkostenrechnung vorzulegen.
Wann und wie zahle ich?
Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge, sofern keine Ratenzahlung vereinbart ist. Sie haben folgende Möglichkeiten, den
Beitrag zu bezahlen:
– sofort bei Abschluss der Versicherung oder
– auf Rechnung und per Überweisung des Beitrags innerhalb der genannten Frist oder
– im SEPA-Lastschriftverfahren
Eine Ratenzahlung ist nur in Verbindung mit dem SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Die Folgebeiträge müssen jeweils spätestens zum 1. des
vereinbarten Beitragszeitraumes bezahlt werden.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsvertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dieser steht in Ihrem Versicherungsschein. Der Versicherungsschutz beginnt
mit Buchung der Reise, frühestens mit Vertragsbeginn. Der Versicherungsschutz endet mit dem Antritt der jeweiligen Reise, spätestens mit
dem vereinbarten Vertragsende der Versicherung. Bei der Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel während der Hinreise endet der Versiche-
rungsschutz für die jeweilige Reise mit Ankunft am Zielort.
Haben Sie vor Beginn des Versicherungsvertrages eine Reise gebucht, besteht nur dann Versicherungsschutz für diese Reise, wenn die
Versicherung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Buchung der Reise und Reiseantritt weniger als
14 Tage muss die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Anderenfalls besteht für diese Reise
kein Versicherungsschutz.
Die Regelungen zu den Abschlussfristen finden keine Anwendung, wenn Sie bereits Inhaber einer ADAC Reiserücktritts-Versicherung sind
und der Versicherungsbeginn der in den hier vorliegenden Vertragsbestimmungen behandelten ADAC Reiserücktritts-Versicherung lückenlos
an die vorherige ADAC Reiserücktritts-Versicherung anschließt.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertrag mit Verlängerung kann spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt werden. Im Übrigen endet Ihr Vertrag mit
unserer Kenntnis vom Tod des Versicherungsnehmers. Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen.
RRV_Basis_IPID_2806644_07_23_06.25
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ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis
(Reiserücktritts-Versicherung)
(Versicherungsbeginn ab 07. 12.2020)
Inhalt Seite
Pflichtinformationen 2
Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen 6
Besondere Informationen 7
Versicherungsbedingungen 7
Anhang
Erläuterungen zu dem versicherten Ereignis
„schwere, unerwartete Erkrankung“ 12
Service
So reichen Sie die Rechnungen zur Erstattung ein 12
Kontakt 13
Datenschutzinformation
Bei Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Antragstellung und Durchführung Ihres Versiche-
rungsvertrags ist die ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München, „Verantwortlicher“ im Sinn der Daten-
schutz-Grundverordnung („DSGVO“). Alle relevanten Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter
https://www.adac.de/datenschutz
Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Diesen können Sie bei Fragen zum Datenschutz,
insbesondere auch im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag, kontaktieren unter:
ADAC Versicherung AG, Datenschutzbeauftragter
Hansastraße 19 • 80686 München • E-Mail: dsb-mail@adac.de
07_23_06.26/PDF
ADAC Versicherung AG
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Pflichtinformationen zur
ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis
Aufgrund der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsver trägen Informationen zum Versicherungsvertrag
(VVG-InfoV), sind wir als Versicherer verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen zu 7. Der Versicherungsvertrag ist abgeschlossen, wenn der Versicherer Ihren Antrag durch
übermitteln: Übersendung des Versicherungsscheins oder durch Aushändigung über eine ADAC Ver-
triebsstelle angenommen hat. Das gilt auch bei Beantragung der Versicherung per
Informationen zum Versicherungsunternehmen Internet oder Telefon. Ist unserem Angebot ein Überweisungsformular beigefügt,
1. Ihr Versicherer: kommt der Versicherungsvertrag mit Zahlung des Beitrags zustande. Der Versiche-
ADAC Versicherung AG rungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag oder die
81362 München erste Rate rechtzeitig gezahlt haben. Haben Sie vor Beginn des Versicherungsvertrages
Vorstand: Claudia Tuchscherer (Vorsitzende), Stefan Daehne, eine Reise gebucht, besteht nur dann Versicherungsschutz für diese Reise, wenn die
Sascha Herwig, Marc Kottmann Versicherung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwi-
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Claudius Leibfritz schen Buchung der Reise und Reiseantritt weniger als 14 Tage, muss die Versicherung
Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Die Regelun-
Eingetragen beim Amtsgericht München HRB 45842 gen zu den Abschlussfristen finden keine Anwendung, wenn Sie bereits Inhaber einer
ADAC Reiserücktritts-Versicherung sind und der Versicherungsbeginn der in den hier
2. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers: vorliegenden Vertragsbestimmungen behandelten ADAC Reiserücktritts-Versicherung
ADAC Versicherung AG lückenlos an die vorherige ADAC Reiserücktritts-Versicherung anschließt.
Hansastraße 19
80686 München
Vorstand: Claudia Tuchscherer (Vorsitzende), Stefan Daehne,
Sascha Herwig, Marc Kottmann
3. Die ADAC Versicherung AG bietet als ihr Hauptgeschäft Schutzbriefleistungen sowie
Reisekranken-, Reiserücktritts-, Privathaftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversiche-
rungen an.
Informationen zur angebotenen Leistung
4. Im Rahmen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis hilft Ihnen die ADAC Versiche-
rung AG die finanziellen Folgen zu mildern, die bei einer unerwarteten Absage einer
Reise (z. B. wegen einer schweren, unerwarteten Erkrankung) oder bei verspätetem
Reiseantritt entstehen. Neben der finanziellen Unterstützung hilft Ihnen die ADAC Ver-
sicherung AG auch mit einer Beratung bei Reiserücktritt. Die maximale Höhe der er-
stattungsfähigen Kosten richtet sich nach dem versicherten Reisepreis (Versicherungs-
summe). Maßgebend für die Leistungserbringung sind die Versicherungsbedingungen
zur ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis. Die Leistungen sind fällig und werden
erbracht, wenn die Feststellungen des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leis-
tungen beendet sind und alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Die gegenseitigen
Rechte und Pflichten, Höchstgrenzen der Leistungen sowie die Tarifbestimmungen
regeln sich nach dem Versicherungsschein, den Besonderen Informationen und den
Versicherungsbedingungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis.
5. Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Personenkreis, dem Alter des Versi-
cherungsnehmers, dem zu versichernden Reisepreis sowie dem Bestehen oder Nicht-
bestehen einer ADAC Mitgliedschaft. Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung.
Ihren Beitrag entnehmen Sie bitte dem Angebot/Antrag. Sie finden den Beitrag eben-
falls auf Ihrem Versicherungsschein. Ändern sich die für die Beitragsberechnung maß-
geblichen Berechnungsmerkmale, kann sich der Beitrag ändern. In dem Beitrag ist die
gesetzliche Versicherungssteuer enthalten. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz
bestimmten Höhe zu zahlen. Ändert sich die Versicherungssteuer, wird der Beitrag ent-
sprechend angepasst.
6. Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge, sofern keine Ratenzahlung ver-
einbart ist. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn der
erste Beitrag oder die erste Rate rechtzeitig gezahlt wird. Die jährlichen Folgebeiträge
müssen jeweils am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, bezahlt
werden. Eine Ratenzahlung ist nur in Verbindung mit einem gültigen SEPA-Lastschrift-
mandat möglich. Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, sind die noch
ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind.
Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
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Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge Widerrufsbelehrung für Präsenzverträge
(insbesondere online, telefonisch oder auf dem Postweg abgeschlossene Versicherungen) (in einer Verkaufsstelle abgeschlossene Versicherungen)
8. 8.
Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1 Abschnitt 1
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Widerrufsrecht Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
∙ der Versicherungsschein, ∙ der Versicherungsschein,
∙ die Vertragsbestimmungen, ∙ die Vertragsbestimmungen,
einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungs einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungs
bedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, bedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
∙ diese Belehrung, ∙ diese Belehrung,
∙ das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, ∙ das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
∙ und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen ∙ und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind. jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Der Widerruf ist zu richten an:
ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München, oder E-Mail: service. ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München, oder E-Mail: service.
vertragsaenderung(at)adac.de. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter vertragsaenderung(at)adac.de. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter
www.adac.de/produkte ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, über- www.adac.de/produkte ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, über-
mitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) mitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail)
unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Wider- unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Wider-
rufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. rufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Widerrufsfolgen Widerrufsfolgen
Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist, endet im Falle Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist, endet im Falle
eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen
nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil
der Prämien zurückzugewähren. Diese anteilige Rückgewähr der Prämie gilt nur, der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum
falls Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Zugang der Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbe-
Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum halten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie
Zugang der Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbe- (siehe Versicherungsschein) pro Tag. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungs
halten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie leistungen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund eines Versiche-
(siehe Versicherungsschein) pro Tag. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungs rungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben, einbe
leistungen, die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund eines Versiche- halten.
rungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben, einbe- Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der
halten. wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der sind.
wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zurückzuge
sind. währen. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für den Versi-
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zurückzuge cherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung.
währen. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für den Versi-
Besondere Hinweise
cherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung.
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden.
Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden. sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch Widerrufsrecht ausgeübt haben.
sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Ver-
Widerrufsrecht ausgeübt haben. tragsschluss.
Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Ver-
tragsschluss.
ADAC Versicherung AG
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[Seite 6]
Fortsetzung der Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge Fortsetzung der Widerrufsbelehrung für Präsenzverträge
Abschnitt 2 Abschnitt 2
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die
Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag
abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der
Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die 2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die
Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juris- Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juris-
tischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines tischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbe- Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbe-
stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,
bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten
Form; Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über
Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preis- 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preis-
bestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versiche- bestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versiche-
rungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, rungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder,
wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen
seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zah- 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zah-
lungsweise der Prämien; lungsweise der Prämien;
7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn 7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn
der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während
der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, 8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen,
Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gege- einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gege-
benenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Ver- benenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Ver-
tragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen er- tragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen er-
folgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten folgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten
Form; Form;
9. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; 9. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündi- 10. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündi-
gungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung gungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung
durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorge- Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorge-
hobenen und deutlich gestalteten Form; hobenen und deutlich gestalteten Form;
11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Auf- 11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Auf-
nahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages nahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages
zugrunde legt; zugrunde legt;
12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Ver- 12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Ver-
trag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; trag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt ge- 13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt ge-
nannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich nannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich
der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während
der Laufzeit dieses Vertrages zu führen; der Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und 14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und
Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zu- Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zu-
gang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den gang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den
Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer 15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer
Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
Ende der Widerrufsbelehrung Ende der Widerrufsbelehrung
ADAC Versicherung AG
–4–
[Seite 7]
9.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein
weiteres Jahr.
10. Der Vertrag kann spätestens einen Monat vor Vertragsablauf in Textform gekündigt
werden. Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag kündigen. Im
Übrigen endet Ihr Vertrag ab unserer Kenntnis vom Tod des Versicherungsnehmers.
11.
Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.
Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie ent-
weder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Ge-
schäftssitz örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus Ihrem Versicherungsver-
trag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist.
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb
Deutschlands verlegt haben, oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für
unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.
13.
Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages werden in
deutscher Sprache geführt.
Meinungsverschiedenheiten/Beschwerdemöglichkeiten
14. Sollten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, können Sie sich direkt an die Versi-
cherung wenden. Bei Meinungsverschiedenheiten, die nicht mehr gemeinsam geklärt
werden können, können Sie sich an die Ombudsfrau für Versicherungen wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Informationen über die Ombudsfrau für Versicherungen, das Beschwerdeverfahren
und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Internet unter:
www.versicherungsombudsmann.de
15. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Email: poststelle(at)bafin.de
Website: www.bafin.de
Eine Beschwerde kann ebenfalls an die BaFin gerichtet werden. Diese prüft, ob der
Versicherer die vereinbarten Vertragsbedingungen und rechtlichen Vorgaben eingehal-
ten hat. Einzelne Streitfälle kann die BaFin nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg
zu beschreiten.
ADAC Versicherung AG
–5–
[Seite 8]
ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis
Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen
InhaltsverzeichnisSeite
Besondere Informationen 7
1. Verträge 7
2. Wichtige Hinweise 7
Versicherungsbedingungen (Stand 01.07.2023) 7
Teil A Allgemeiner Teil 7
1. Versicherte Reise 7
2. Geltungsbereich 7
3. Versicherte Personen 7
4. Risikopersonen 8
5. Höhe der Versicherungsleistung 8
6. Unterversicherung 8
7. Selbstbeteiligung 8
Teil B Reiserücktritts-Versicherung 8
1. Versicherte Ereignisse 8
1.1 Versicherte Ereignisse für versicherte Personen und Risikopersonen 8
1.2 Versicherte Ereignisse für versicherte Personen und mitreisende Risikopersonen 8
2. Leistungen 9
2.1 Reiserücktrittskosten (Stornokosten) 9
2.2 Reisevermittlungsentgelte und Bearbeitungsgebühren 9
2.3 Umbuchungskosten 9
2.4 Einzelzimmerzuschlag 9
2.5 Verspäteter Reiseantritt 9
2.6 Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel 10
2.7 Unfall oder Panne Kraftfahrzeug 10
2.8 Unterbringung oder Pflege Angehöriger 10
2.9 Beratungsservice bei Reiserücktritt 10
2.10 Telefonkosten 10
3. Leistungsausschlüsse 10
4. Obliegenheiten 10
Teil C Vertrag und Beitrag 11
1. Wann beginnt Ihr Versicherungsvertrag und wann müssen Sie den Beitrag bezahlen? 11
2. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? 11
3. Welche Abschlussfristen sind zu beachten? 11
4. Wann kann Ihr Versicherungsvertrag beendet werden? 11
5. Wann ändert sich Ihr Beitrag? 11
6. Künftige Verbesserungen der Leistungen 11
Teil D Was gilt, wenn Dritte ebenfalls verpflichtet sind, Leistungen zu erbringen? 11
Anhang: Erläuterungen zu dem versicherten Ereignis „schwere, unerwartete Erkrankung“ 12
ADAC Versicherung AG
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Besondere Informationen Versicherungsbedingungen
(Stand 01.07.2023)
1. Verträge
1.1 Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis können Sie als ADAC Mitglied Teil A Allgemeiner Teil
oder ohne ADAC Mitgliedschaft abschließen. 1. Versicherte Reise
1.2 Tarife: 1.1 Als versicherte Reise gelten
– Familienvertrag für Sie und Ihre Familie 1.1.1 Pauschalreisen.
– Einzelvertrag für Sie als Einzelperson.
1.1.2 einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen (z. B. Flug, Bahnfahrt,
1.3 Nach dem Versicherungsjahr, in dem Sie 66 Jahre und nach dem Versiche- Mietwagen, Boot, Wohnmobil, Motorrad) sowie Objektbuchung bzw.
rungsjahr, in dem Sie 76 Jahre werden, müssen Sie einen höheren Beitrag -miete (z. B. Ferienwohnung, -haus).
bezahlen.
Beispiele zu Nr. 1.1:
1.4 Diese Verträge verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht einen – Sie haben einen Flug oder ein Hotelzimmer gebucht. Dabei handelt es sich
Monat vor Ende des Versicherungsjahres in Textform gekündigt werden. um eine versicherte Transport- bzw. Mietleistung.
– Sie haben Eintrittskarten, Ausflüge, Skipässe oder Ähnliches einzeln
2. Wichtige Hinweise gebucht. Dabei handelt es sich nicht um Transport- bzw. Mietleistungen,
2.1 Sie bestimmen mit der Wahl der Versicherungssumme, bis zu welchem sondern um touristische Leistungen, die allein nicht versichert sind.
Reisepreis jede gebuchte Reise gemäß Teil A 1. innerhalb der Vertragslauf- – Sie haben bei einem Reiseveranstalter ein Hotel für 400 € und einen Aus-
zeit versichert ist, unabhängig davon, wie viele versicherte Personen mit- flug für 200 € zusammen gebucht. Da die Kosten für den Ausflug einen
reisen. erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung ausmachen
(mehr als 25 %), handelt es sich um eine versicherte touristische Leistung
2.2 Sie können zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen.
im Rahmen einer Pauschalreise.
2.3 Bitte beachten Sie für den Beginn des Versicherungsschutzes die Ab- – Sie haben zu Ihrer Kreuzfahrt einen Tauchkurs gesondert gebucht. Hierbei
schlussfristen in Teil C.3. handelt es sich um eine nicht versicherte einzelne touristische Leistung.
2.4 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem – Sie haben eine Musicalreise gebucht. Die einzelnen Positionen (Eintritts-
Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Ge- karte, Flug, Hotelzimmer) werden auf der Buchung nicht separat ausge-
schäftssitz örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus Ihrem Versi- wiesen. Es handelt sich um eine versicherte Pauschalreise.
cherungsvertrag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für 1.2 Berechnung des versicherten Reisepreises (Versicherungssumme)
Sie örtlich zuständig ist. Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren
1.2.1 Bei Pauschalreisen gilt: Der zu versichernde Reisepreis (gewählte Versi-
gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr
cherungssumme) richtet sich nach dem Gesamtpreis der Pauschalreise
Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe-
(siehe Teil A 5.) Sie haben die Reise mit Inanspruchnahme der ersten Teil-
bung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Ge-
leistung angetreten.
schäftssitz örtlich zuständig ist.
1.2.2 Bei einzeln gebuchten Transport- und Mietleistungen gilt:
2.5 Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versiche-
– Zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmte Reisebausteine oder Ein-
rungsschutz, wenn und soweit es uns auf Grund geltender gesetzlicher
zelleistungen gelten als eine Reise. Der zu versichernde Reisepreis (ge-
Bestimmungen verboten ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Versi-
wählte Versicherungssumme) richtet sich nach der Gesamtsumme der
cherungsleistungen zu erbringen. Insbesondere handelt es sich dabei um
einzelnen Leistungen (siehe Teil A 5.);
Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europä-
– Treten Sie Reisebausteine oder Einzelleistungen wegen eines versicher-
ischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Das gleiche gilt für
ten Ereignisses (siehe Teil B 1.) nicht an, sind diese von Ihnen jeweils zu
die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sanktionen
stornieren.
und Embargos, soweit diese mit europäischen oder deutschen Rechtsvor-
schriften vereinbar sind. 1.3 Während der Laufzeit der Versicherung sind beliebig viele Reisen versi-
chert.
2.6 Es gilt deutsches Recht. Der Vertrag und die Kommunikation während der
Laufzeit des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt. 1.4 Als nicht versicherte Reise gelten:
– beruflich oder dienstlich veranlasste Reisen. Dazu zählen insbesondere
2.7 In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wen-
der Weg von und zur Arbeit und Geschäftsreisen.
den wir uns an alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männ-
– Buchungen, die im Rahmen von Time-Sharing-Verträgen oder anderwei-
liche, weibliche oder neutrale Personenbezeichnungen verwendet wer-
tigen Nutzungsrechten erfolgen.
den, dient dies allein der besseren Lesbarkeit.
– Reisen, die über Bonusprogramme bezahlt werden.
2.8 Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis ist eine Versicherung der
ADAC Versicherung AG. 2. Geltungsbereich
2.9 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Versiche- Reisen sind weltweit versichert, einschließlich Reisen in Deutschland.
rungsschein, den Besonderen Informationen und den Versicherungsbe-
dingungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis. Mit der Unter- 3. Versicherte Personen
schrift auf dem Versicherungsantrag zeigen Sie, dass Sie diese Vertrags- 3.1 Versichert sind Sie als Inhaber der ADAC Reiserücktritts-Versicherung
grundlagen zur Kenntnis genommen haben und mit diesen einverstanden Basis (Versicherungsnehmer).
sind. Kommt ein Vertrag ohne Unterschrift auf dem Versicherungsantrag
zustande (z. B. Telefon, Mailing), erklären Sie mit der Zahlung des Bei- 3.2 Bei einem Familienvertrag sind mitversichert, unabhängig ob sie gemein-
trags, dass Sie die Vertragsgrundlagen zur Kenntnis genommen haben sam oder getrennt verreisen:
und mit diesen einverstanden sind. – der Ehepartner oder der Lebenspartner in eingetragener Lebenspart-
nerschaft;
2.10 Pro Person kann die ADAC Reiserücktritts-Versicherung nur einmal abge- – anstelle des Ehe- oder Lebenspartners: der nichteheliche Lebenspart-
schlossen werden. Die Einzahlung mehrerer Beiträge für eine versicherte ner, wenn er mit dem Versicherungsnehmer nachweislich in häuslicher
Person erweitert den Versicherungsschutz nicht. Gemeinschaft lebt;
2.11 In den Versicherungsbedingungen unterscheiden wir den Versicherungs- – die Kinder des Versicherungsnehmers bis zur Vollendung des 23. Lebens
nehmer und die im Familienvertrag mitversicherten Personen. Als versi- jahres;
cherte Personen gelten sowohl der Versicherungsnehmer als auch die – die Kinder des Ehepartners oder des Lebenspartners in eingetragener
mitversicherten Personen. Lebenspartnerschaft bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres;
– die Kinder des nichtehelichen Lebenspartners bis zur Vollendung des
23. Lebensjahres. Versicherungsschutz besteht dann, wenn sie mit dem
Versicherungsnehmer nachweislich in häuslicher Gemeinschaft leben.
Zu den Kindern zählen auch
– Stiefkinder,
– Adoptivkinder und
– Pflegekinder im Rahmen einer nachweislich auf Dauer angelegten Voll-
zeit- oder Familienpflege
jeweils bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
3.3 Sie und die mitversicherten Familienmitglieder sind auch dann versichert,
– wenn ein Dritter die Reise gebucht hat und
– Sie und die mitversicherten Personen auf der Reisebuchung namentlich
genannt sind.
3.4 Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für die mitver-
sicherten Personen.
–7–
[Seite 10]
3.5 Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht ausschließlich dem Inha- Beispielrechnung:
ber (Versicherungsnehmer) der ADAC Reiserücktritts-Versicherung Basis versicherter Reisepreis: 2.000 Euro
als Vertragspartner der ADAC Versicherung AG zu. Dies gilt auch für die tatsächlicher Reisepreis: 4.000 Euro
Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag. Stornokosten (Schaden): 1.000 Euro
3.6 Ansprüche auf Versicherungsleistung können ohne unsere ausdrückliche versicherter Reisepreis x Stornokosten : tatsächlichen Reisepreis = Versicherungsleistung
Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden. 2.000 x 1.000 : 4.000 = 500 Euro
3.7 Alle Erklärungen zum Versicherungsvertrag müssen in Textform erfolgen. In unserem Beispiel erstatten wir Ihnen aufgrund der Unterversicherung 500 Euro,
abzüglich einer Selbstbeteiligung, falls diese vereinbart ist.
4. Risikopersonen
7. Selbstbeteiligung
Risikopersonen sind solche Personen, bei denen ein gemäß Teil B 1. versicher-
7.1 Haben Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt, gilt:
tes Ereignis eintritt, das Sie zur Reiseabsage oder einem verspäteten Reisean-
tritt veranlasst. Wurde der Versicherungsfall ausgelöst durch
– schwere, unerwartete Erkrankung
Risikopersonen sind: – schwere Unfallverletzung
4.1 Sie selbst und bei einem Familienvertrag die mitversicherten Personen. – Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikation
4.2 folgende Angehörige: – Unverträglichkeit von Impfungen
– Eltern, Stiefeltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, – Unmöglichkeit von Impfungen
– Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Enkelkinder, – persönliche Quarantäne
– Großeltern, – Bruch von Prothesen
– Schwiegereltern, – Lockerung von implantierten Gelenken
– Schwiegertochter und -sohn, – Ausfall lebensnotwendiger Hilfsmittel, z. B. Herzschrittmacher
– Geschwister, besteht pro Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 20 % des erstat-
– Schwägerin, Schwager, tungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 Euro pro Person.
– Tanten, Onkel,
7.2 Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn eine stationäre Behandlung im
– Nichten, Neffen.
Krankenhaus erfolgt.
4.3 bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versiche-
rungsnehmers.
4.4 die Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pfle- Teil B Reiserücktritts-Versicherung
gebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen. Als Angehö-
rige gelten die unter Nr. 4.2 und 4.3 genannten Personen. 1. Versicherte Ereignisse
4.5 diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familien- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch den Eintritt eines
mitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der versicherten Ereignisses im Sinne von Teil B 1.1 und Teil B 1.2 die Reiseunfähig-
Buchung vermerkt sind sowie deren Angehörige, die unter der Nr. 4.2 und keit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu er-
4.3 aufgezählt sind. warten ist. Der Antritt der Reise kann ihr deshalb objektiv nicht zugemutet
werden.
4.6 Haben mehr als acht Personen eine gemeinsame Reise gebucht, gelten
nur diejenigen mitreisenden Personen untereinander als Risikopersonen, 1.1 Versicherte Ereignisse für versicherte Personen und Risikopersonen
die in Nr. 4.1 bis 4.3 genannt sind. Bei der versicherten Person oder einer Risikoperson – unabhängig da-
Beispiele: von, ob die Risikoperson mitreist oder nicht – tritt eines der folgenden
– Sie, Ihr Ehepartner und Ihre zwei Kinder buchen mit einer befreundeten Ereignisse ein:
vierköpfigen Familie eine gemeinsame Reise. Die Tochter der befreundeten – schwere, unerwartete Erkrankung (siehe dazu die Erläuterungen im
Familie erkrankt schwer und unerwartet. Wenn Sie die Reise deswegen Anhang),
stornieren würden, hätten Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Stornokosten. – schwere Unfallverletzung,
Begründung: Es handelt sich um acht Mitreisende. Sie sind somit unterein- – Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikation,
ander Risikopersonen. – Unverträglichkeit von Impfungen,
– Sie buchen gemeinsam mit zehn Angehörigen im Sinne von Nr. 4.1 und – Bruch von Prothesen,
Nr. 4.2 eine gemeinsame Reise. Einer der Angehörigen erkrankt schwer und – Lockerung von implantierten Gelenken,
unerwartet. Wenn Sie die Reise deswegen stornieren würden, hätten Sie – unerwarteter Ausfall lebensnotwendiger Hilfsmittel, z. B. Herzschritt-
Anspruch auf Erstattung Ihrer Stornokosten. Begründung: Hier handelt es macher,
sich zwar um mehr als acht Mitreisende. Sie gelten aber als Angehörige – Tod.
und damit als Risikopersonen. 1.2 Versicherte Ereignisse für versicherte Personen und mitreisende Risiko-
– Sie buchen gemeinsam mit zehn Freunden eine Gruppenreise. Eine dieser personen
Personen erkrankt schwer und unerwartet und kann nicht mitreisen. Wenn Bei der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson tritt
Sie die Reise deswegen stornieren würden, hätten Sie keinen Anspruch auf eines der folgenden Ereignisse ein:
Erstattung Ihrer Stornokosten. Begründung: Hier handelt es sich um mehr 1.2.1 Gesundheit
als acht Mitreisende, die untereinander nicht als Risikopersonen gelten.
1.2.1.1 Unmöglichkeit von Impfungen
Nach der Buchung der Reise ändern sich Impfbestimmungen für diese
5. Höhe der Versicherungsleistung Reise, die objektiv nicht erfüllt werden können.
Die maximale Höhe der erstattungsfähigen Kosten einer versicherten Reise 1.2.1.2 Organspende/-empfang
richtet sich nach dem versicherten Reisepreis. Sie haben diesen gewählt und Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben
mit uns vertraglich vereinbart. Dies gilt unabhängig davon, wie viele versicher- (z. B. Knochenmark) im Rahmen des Transplantationsgesetzes wird un-
te Personen mitreisen. erwartet angesetzt oder verschoben.
Bei einer Objektbuchung/-miete gilt: 1.2.1.3 Persönliche Quarantäne
– Die maximale Höhe der erstattungsfähigen Kosten richtet sich nach dem An- Unerwartete Anordnung einer persönlichen Quarantäne durch eine
teil der versicherten Person an den Mietkosten des Objekts. öffentliche Behörde gegenüber der in Teil B 1.2 genannten Person.
– Sie haben diesen Reisepreis gewählt und mit uns vertraglich vereinbart. Grund dafür ist der Verdacht, dass diese Person mit einer ansteckenden
Damit Sie nicht unterversichert sind, sollte der versicherte Reisepreis nicht Erkrankung (einschließlich einer epidemischen oder pandemischen Er-
geringer als der Reisepreis der Pauschalreise inklusive der Reisevermittlungs- krankung, z. B. COVID-19) in Berührung gekommen ist. Quarantäne ist ei-
entgelte und Bearbeitungsgebühren (siehe Teil B.2.2) sein. Bei Reisen, die aus ne vorgeschriebene Beschränkung des Aufenthaltsortes, um die Ausbrei-
mehreren einzeln gebuchten Reiseleistungen (siehe Teil A.1.2.2) bestehen, tung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern.
sollte der versicherte Reisepreis nicht geringer als die Summe aller Einzelleistun- Nicht versichert ist die Anordnung einer Quarantäne, die allgemein für
gen inklusive der Reisevermittlungsentgelte und Bearbeitungsgebühren (siehe – die Bevölkerung eines bestimmten Gebietes (z. B. Gemeinde, Stadt,
Teil B.2.2) sein. Landkreis) oder
– ein gesamtes Schiff
6. Unterversicherung gilt.
Ist der von Ihnen gewählte versicherte Reisepreis bei Eintritt des Versiche- Außerdem besteht kein Versicherungsschutz im Falle der Anordnung
rungsfalles niedriger als der Gesamtreisepreis (Unterversicherung), so haften einer Quarantäne, die ausgesprochen wird, weil die in Teil B 1.2 genann-
wir für den Schaden nur nach dem Verhältnis des versicherten Reisepreises te Person wissentlich zuvor in ein staatlich deklariertes Risikogebiet
zum Gesamtreisepreis. Von diesem Wert wird die Selbstbeteiligung – falls Sie gereist oder aus einem derartigen Risikogebiet gekommen ist.
einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt haben – abgezogen. 1.2.1.4 Geburt eines Kindes
Eine in Teil B 1.2 genannte Person wird nach Buchung der Reise schwan-
ger und der geplante Geburtstermin liegt vor Reiseantritt. Versiche-
rungsschutz besteht, wenn der Reiseantritt in die ersten acht Wochen
–8–
[Seite 11]
nach dem geplanten Geburtstermin fällt. Über diese acht Wochen hin- 1.2.3.5 Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
aus besteht Versicherungsschutz, wenn der Reiseveranstalter die Mit- Wegen einer Eigenbedarfskündigung des privaten Wohnraums durch
nahme eines Neugeborenen ausschließt. den Vermieter muss eine in Teil B 1.2 genannte Person unerwartet um-
1.2.2 Arbeit und Bildung ziehen. Der Kündigungstermin fällt in die versicherte Reisezeit.
1.2.2.1 Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses 1.2.4 Schaden am Eigentum
Voraussetzung ist, dass Bei einer der in Teil B 1.2 genannten Person entsteht ein Schaden am
– die in Teil B 1.2 genannte Person bei Buchung der Reise arbeitslos ge- Eigentum infolge von Feuer, Explosion, Leitungswasser, eines Elementar-
meldet war und ereignisses oder einer vorsätzlichen Straftat eines Dritten. Vorausset-
– die Agentur für Arbeit der Reise zugestimmt hat. zung ist, dass
– der Schaden erheblich oder
Ein Arbeitsverhältnis bezeichnet das durch einen Arbeitsvertrag geregel-
– die Anwesenheit der in Teil B 1.2 genannten Person zur Schadenfest-
te sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitneh-
stellung zwingend erforderlich ist.
mer und Arbeitgeber. Dies gilt entsprechend für das Ausbildungsverhält-
nis zwischen Auszubildendem und Ausbilder. Vom Versicherungsschutz Als Elementarereignisse gelten: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser,
umfasst sind sozialversicherungspflichtige Arbeits- oder Ausbildungsver- Überschwemmung, Lawine, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch.
hältnisse mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Sie
müssen mindestens auf eine Dauer von einem Jahr angelegt sein. 2. Leistungen
Nicht versichert sind die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnah- 2.1 Reiserücktrittskosten (Stornokosten)
men oder Schulungsmaßnahmen jeder Art, sowie die Arbeitsaufnahme Sie können eine Reise aus einem der gemäß Teil B 1. genannten Ereignis-
eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schule oder des se nicht antreten. Wir übernehmen die Reiserücktrittskosten (Storno-
Studiums. kosten), die Sie vertraglich auf Grund Ihrer Buchung oder Reservierung
1.2.2.2 Wechsel des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes bezahlen müssen.
Ein Wechsel des Arbeitsplatzes liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein Reiserücktrittskosten (Stornokosten) sind alle Kosten,
bisheriges Arbeitsverhältnis (siehe 1.2.2.1) mit seinem Arbeitgeber auf- – die Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner/Reiseveranstalter infolge des
löst und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis be- Rücktritts vom Vertrag vor Reiseantritt (Stornierung) zahlen müssen;
ginnt (siehe 1.2.2.1). Dies gilt entsprechend auch für den Wechsel eines – die Sie aufgrund des Reiserücktritts oder des Nichtantritts der Reise
Ausbildungsplatzes (siehe 1.2.2.1). Die Versetzung innerhalb eines Unter- nicht mehr erstattet bekommen.
nehmens zählt nicht als Wechsel des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Hinweis zur Objektbuchung bzw. -miete:
Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor Kenntnis des Wechsels Sie haben ein Objekt, z. B. ein Ferienhaus gebucht oder gemietet. Die
gebucht wurde und die versicherte Reisezeit in die Probezeit der neuen Anzahl der Reiseteilnehmer hat hierbei keinen Einfluss auf den Miet-
beruflichen Tätigkeit fällt. Falls keine Probezeit vereinbart war, muss die oder Buchungspreis. Sie müssen aus einem der gemäß Teil B 1. genann-
Reise in die ersten sechs Monate ab Aufnahme der neuen beruflichen ten Ereignisse von dem Mietvertrag oder der Buchung zurücktreten
Tätigkeit fallen. (Stornierung). Wir erstatten Ihre anteiligen Stornokosten (siehe Teil
1.2.2.3 Konjunkturbedingte Kurzarbeit A 5.).
Voraussetzung ist, dass Fällt ein oder fallen mehrere Reiseteilnehmer aus und wird das Objekt
– der Arbeitgeber die Kurzarbeit zwischen Reisebuchung und Reisean- nicht storniert, weil die anderen Reiseteilnehmer die Reise durchführen,
tritt angemeldet hat, gilt: Wir erstatten für die versicherten Personen, die nicht an der Reise
– die konjunkturbedingte Kurzarbeit für einen Zeitraum von mindestens teilnehmen, die anteiligen Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornie-
drei aufeinander folgenden Monaten besteht und rung angefallen wären, bzw. bis zur Höhe des versicherten Reisepreises.
– der regelmäßige monatliche Bruttolohn sich um mindestens 35 % re- 2.2 Reisevermittlungsentgelte und Bearbeitungsgebühren
duziert. Sie haben Anspruch auf Ersatz der Stornokosten gemäß Teil B 2.1. Wir
1.2.2.4 Unerwartete betriebsbedingte Kündigung erstatten das dem Reisevermittler/der Buchungsstelle geschuldete Ver-
Das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis (siehe 1.2.2.1) wurde durch eine mittlungsentgelt und deren Bearbeitungsgebühren bis insgesamt maxi-
unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers oder Ausbil- mal 100 Euro pro versicherter Person.
ders beendet. Voraussetzung ist, dass
1.2.2.5 Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder – das Reisevermittlungsentgelt bereits zum Zeitpunkt der Buchung der
Universität Reise vertraglich geschuldet und in Rechnung gestellt wurde sowie
Voraussetzung ist, dass – der versicherte Reisepreis unter Einbezug der Stornokosten nicht
– der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicher- überschritten wird.
te Reisezeit fällt oder 2.3 Umbuchungskosten
– die Wiederholungsprüfung unerwartet innerhalb von 14 Tagen nach 2.3.1 Wird die versicherte Reise aus einem der in Teil B 1. genannten Gründe
planmäßigem Ende der versicherten Reisezeit stattfindet. vor Reiseantritt umgebucht, erstatten wir die vertraglich geschuldeten
1.2.2.6 Ausscheiden aus dem Klassenverband Umbuchungskosten.
Eine in Teil B 1.2 genannte Person wird als Schüler nicht versetzt oder 2.3.2 Wir leisten höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzügli-
scheidet vor Beginn der versicherten Reise aus dem Klassenverband aus. cher Stornierung der Reise angefallen wären, bzw. bis zur Höhe des ver-
Sie kann daher nicht an der Klassenreise teilnehmen. sicherten Reisepreises.
1.2.2.7 Unerwartete Einberufung zu einer Wehrübung 2.4 Einzelzimmerzuschlag
Eine in Teil B 1.2 genannte Person wird unerwartet zum Grundwehr- 2.4.1 Sie haben gemeinsam mit einer anderen Person ein Doppelzimmer ge-
dienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst einberufen. Der Termin bucht. Diese kann aus einem gemäß Teil B 1. versicherten Ereignis die
kann nicht verschoben werden und die Stornokosten werden nicht von Reise nicht antreten. Treten Sie die Reise allein an, erstatten wir Ihnen
einem anderen Kostenträger übernommen. den Einzelzimmerzuschlag.
1.2.3 Lebenslage 2.4.2 Wir leisten höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzügli-
1.2.3.1 Adoption eines minderjährigen Kindes cher Stornierung der Reise angefallen wären.
Eine in Teil B 1.2 genannte Person erhält unerwartet den Termin zum 2.5 Verspäteter Reiseantritt
Vollzug zur Adoption eines minderjährigen Kindes in Deutschland. Die Sie müssen aus einem der gemäß Teil B 1. versicherten Ereignisse die
Anwesenheit dieser Person zum Vollzug der Adoption fällt in die versi- Reise verspätet antreten. Wir erstatten:
cherte Reisezeit. 2.5.1 notwendige zusätzliche Nachreise- und Unterkunftskosten
1.2.3.2 Gast bei standesamtlicher Trauung Voraussetzung ist, dass
Eine in Teil B 1.2 genannte Person wird als Gast zu einer standesamtli- – Sie die Anreise bei Ihrer Reise mitgebucht haben und
chen Trauung eines in Teil A 4.2 (Risikopersonen) genannten nahen – die Reise nicht zu einem späteren Zeitpunkt storniert haben.
Angehörigen eingeladen. Der Termin fällt unerwartet in die versicherte Der Umfang der Kostenerstattung richtet sich nach Art und Standard der
Reisezeit. ursprünglichen Reise.
1.2.3.3 Einreichung der Scheidungsklage 2.5.2 nicht genutzte Reiseleistungen
Eine in Teil B 1.2 genannte Person reicht unmittelbar vor einer gemein- Voraussetzung ist, dass Sie versicherte Reiseleistungen nicht nutzen
samen Reise eine Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung den können. Wir erstatten den anteiligen Reisepreis dieser nicht genutzten
dementsprechenden Antrag) beim zuständigen Gericht ein. Dem gleich- Reiseleistungen.
gestellt ist bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Einreichung 2.5.3 Wir erstatten die Kosten maximal bis zur Höhe der vertraglich geschul-
des Aufhebungsantrages. deten Stornokosten, die bis zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses
1.2.3.4 Gerichtliche Ladung angefallen wären. Die maximale Höhe der erstattungsfähigen Kosten
Das Gericht akzeptiert die Buchung der Reise nicht als Grund zur Ver- richtet sich nach dem versicherten Reisepreis, den Sie gewählt haben.
schiebung dieser Ladung. Die Teilnahme am Gerichtstermin darf nicht zu
den berufstypischen Tätigkeiten gehören.
–9–
[Seite 12]
2.6 Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel 3.5 wenn Sie über Umstände zu täuschen versuchen, die Einfluss auf den
Sie haben infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um Grund oder die Höhe der Leistung haben.
mindestens zwei Stunden (maßgeblich ist die verspätete Ankunft am 3.6 wenn Sie den Versicherungsfall oder das versicherte Ereignis vorsätzlich
Zielort) das nächste mitgebuchte öffentliche Verkehrsmittel (Anschluss- herbeigeführt haben. Haben Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig
verkehrsmittel) versäumt. Deshalb müssen Sie die Hinreise verspätet herbeigeführt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwe-
fortsetzen. Wir erstatten die nachgewiesenen Kosten. re Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
2.6.1 bis zu 2.000 Euro, pro Versicherungsfall für Fahrt und Unterkunft, unab- 3.7 für Gebühren oder den Verlust von Nutzungsrechten bei Time-Sharing-
hängig davon, wie viele versicherte Personen mitreisen. Der Umfang der Verträgen sowie für Guthaben aus Bonusprogrammen, z. B. Flugmeilen.
Kostenerstattung richtet sich nach Art und Standard der ursprünglich
gebuchten Reise. 3.8 bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten, z. B. Flugticket, Reise-
pass.
2.6.2 für Verpflegung pro Versicherungsfall
– bis zu 50 Euro pro Tag, längstens für drei Tage bei einem Einzelvertrag
– bis zu 100 Euro pro Tag, längstens für drei Tage bei einem Familien 4. Obliegenheiten
vertrag. 4.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine der nachfolgend genannten Pflichten,
Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbe haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob
förderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öf- fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
fentliche Verkehrsmittel gelten insbesondere Mietwagen, Taxis, Kreuz- Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur,
fahrtschiffe sowie Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/ wenn wir durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfol-
Rundflügen verkehren. gen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht
grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
2.7 Unfall oder Panne Kraftfahrzeug
Wir sind zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die
2.7.1 Das private Kraftfahrzeug, das Sie auf der Fahrt zu Ihrer ersten versi- Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Scha-
cherten Reiseleistung (z. B. Zugfahrt, Flug oder Hotel) nutzen möchten, densfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-
wird tungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig
– einen Tag vor Antritt der Fahrt, verletzt haben.
– an Ihrem geplanten Abfahrtstag oder
Um welche Pflichten handelt es sich hierbei?
– während der Anfahrt
zu dieser Reiseleistung aufgrund einer Panne oder eines Unfalls fahr 4.2.1 Bei Nichtantritt der Reise: unverzügliche Stornierung bei der Buchungs-
untauglich. Sie können daher Ihre erste versicherte Reiseleistung erst stelle/dem Veranstalter nach Eintritt des Schadensfalles, um die Storno-
verspätet antreten. kosten so gering wie möglich zu halten.
2.7.2 Wir erstatten die nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genom- 4.2.2 Bei verspätetem Reiseantritt: unverzügliche Unterrichtung der Bu-
mene versicherte Reiseleistungen und zusätzliche Fahrt- und Unter- chungsstelle/des Veranstalters und Wahl der kostengünstigsten Nachrei-
kunftskosten auf der Hinreise bis maximal 500 Euro pro Reise. semöglichkeit entsprechend Art und Standard der gebuchten Reise.
2.7.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Pannen oder Unfälle, nachdem die 4.3.1 Unverzügliche, umfassende und wahrheitsgemäße Information und Aus-
erste versicherte Reiseleistung angetreten worden ist. kunftserteilung über den Eintritt des Schadensfalles und den Schaden-
umfang gegenüber uns, einschließlich der Vorlage der erforderlichen
2.8 Unterbringung oder Pflege Angehöriger
Nachweise über den Grund des verspäteten Antritts bzw. des Nichtan-
2.8.1 Eine Risikoperson gemäß Teil A 4. erkrankt schwer und unerwartet oder tritts der Reise, z. B. Buchungsunterlagen, Schadenmeldeformular, Stor-
erleidet eine schwere Unfallverletzung gemäß Teil B 1. Eine Unterbrin- nokostenrechnung, ärztliche Bescheinigung eines (Fach-)Arztes vor Ort,
gung oder Pflege dieser Risikoperson ist daher notwendig. Attest eines Facharztes für Psychiatrie bei psychischen Erkrankungen,
2.8.2 Wir erstatten wahlweise anstelle der Stornokosten die nachgewiesenen Kündigungsschreiben des Arbeitgebers mit Angabe des Kündigungs
Betreuungs- oder Pflegekosten bis zur Höhe der vertraglich geschulde- grundes, Sterbeurkunde, Polizeiprotokoll.
ten Stornokosten zum Zeitpunkt des Eintritts des versicherten Ereignis- 4.3.2 Bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel: Vorlage einer Bestätigung
ses, bzw. bis zur Höhe des versicherten Reisepreises. des Beförderungsunternehmens über die Verspätung.
2.9 Beratungsservice bei Reiserücktritt 4.3.3 Bei Unfall oder Panne Kraftfahrzeug: Vorlage einer Abschlepp- oder
Sie haben Fragen rund um einen Rücktritt von Ihrer Reise. Wir beraten Reparaturkostenrechnung.
Sie – sofern möglich – im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen.
4.4 Reichen Sie zur Erstattung die Originalrechnungen und -belege ein.
Wir unterstützen Sie nach Möglichkeit bei der Entscheidung zum weite-
Diese werden unser Eigentum. Wir sind berechtigt Zahlungsnachweise
ren Vorgehen.
zu verlangen. Wurden die Originalrechnungen einer anderen Institution
2.10 Telefonkosten zur Erstattung vorgelegt, so genügen in diesem Fall Rechnungszweit-
Sie nehmen den Beratungsservice (siehe Teil B 2.9) in Anspruch. Wir schriften, wenn darauf die Höhe der Erstattung mit einem Original
erstatten die dafür nachgewiesenen Telefonkosten. erstattungsstempel vermerkt ist.
4.5 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise
3. Leistungsausschlüsse Auskünfte von
Kein Versicherungsschutz besteht, – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Schadenfall be-
handelt oder untersucht haben,
3.1 wenn der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung oder zum
– anderen Versicherern, Pflegepersonen sowie Bediensteten von Kran-
Zeitpunkt der Buchung für Sie vorhersehbar war. Vorhersehbar bedeutet,
kenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Versiche-
dass Sie von dem Eintritt des Versicherungsfalles wussten oder damit
rungsträgern und Behörden.
rechnen mussten.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erfor-
3.2. bei einer bestehenden Erkrankung, derlichen Auskünfte zu erhalten.
– wenn diese Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate vor Versi-
Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen
cherungsabschluss behandelt wurde oder
ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die
– wenn die Buchung der Reise während der Laufzeit der Versicherung
versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung
erfolgte und die Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate vor
stellen.
Buchung der Reise behandelt wurde.
Im Schadensfall muss sich die versicherte Person auf unser Verlangen
Dies gilt auch, wenn die Erkrankung bei üblichem Verlauf zum Reisezeit-
durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen lassen.
punkt hätte ausgeheilt sein sollen. Kontrolluntersuchungen gelten nicht
als Behandlung. 4.6 Sie und die versicherten Personen sind verpflichtet, den Schaden mög-
lichst gering zu halten und alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen
3.3 sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion
Kostenerhöhung führen könnte.
– auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flug- oder
Busunglück oder
– auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen, einen
Terrorakt, Krankheiten oder Seuchen
ist.
3.4 wenn der Versicherungsfall zurückzuführen ist auf
– Streik oder sonstige Maßnahmen des Arbeitskampfes
– behördliche Verfügungen und Maßnahmen der Staatsgewalt (Ausnah-
me: Anordnung der persönlichen Quarantäne gemäß Teil B 1.2.1.3),
z. B. Einreiseverweigerung wegen Passformalitäten
– Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen
– Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
– Terrorwarnungen oder -anschläge.
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Teil C Vertrag und Beitrag 5.2 Beitragsumstellung bei Beendigung der ADAC Mitgliedschaft
Endet Ihre ADAC Mitgliedschaft (z. B. durch Kündigung), können wir auf
1. Wann beginnt Ihr Versicherungsvertrag und wann müssen Sie den Beitrag einen Tarif für Personen ohne ADAC Mitgliedschaft umstellen. Sie müs-
bezahlen? sen den dafür gültigen Beitrag bezahlen. Die Anpassung des Beitrages
1.1 Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dieser steht in Ihrem erfolgt in diesem Fall mit Beginn des Versicherungsjahres, das auf die
Versicherungsschein. Voraussetzung ist aber, dass der erste Beitrag Beendigung Ihrer ADAC Mitgliedschaft folgt.
rechtzeitig bezahlt wird, d. h. Sie zahlen: 5.3 Kündigungsrecht nach Beitragsumstellung
1.1.1 den Beitrag sofort bei Abschluss der Versicherung. Für die Beitragsumstellung nach Nr. 5.1 und Nr. 5.2 gilt: Sie können den
1.1.2 auf Rechnung und überweisen den Beitrag. Achten Sie bitte darauf, dass Versicherungsvertrag innerhalb einer Frist von einem Monat nach
Sie den Beitrag innerhalb der genannten Frist bezahlen. Ansonsten ha- Zugang unserer Mitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem eine Bei-
ben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie ha- tragsumstellung nach Nr. 5.1 bzw. Nr. 5.2 wirksam werden sollte. Eine Bei-
ben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie nachträglich, tragsumstellung wird nur wirksam, wenn Sie gleichzeitig über Ihr Kündi-
beginnt der Versicherungsschutz erst ab Eingang des Beitrags bei uns. gungsrecht in der Mitteilung belehrt worden sind.
1.1.3 im Lastschriftverfahren: Achten Sie bitte in diesem Fall darauf, dass die 5.4 Beitragsanpassung
Lastschrift von Ihrer Bank eingelöst wird. Ansonsten beginnt der Versi- Die ADAC Versicherung AG prüft regelmäßig anhand objektiver Kriterien
cherungsschutz erst ab Eingang des Beitrages bei uns, es sei denn, Sie (siehe Nr. 5.7), ob es notwendig ist, die Beiträge zu senken oder anzu
haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. heben.
1.2 Die Folgebeiträge müssen Sie jeweils am ersten des Monats, in dem ein 5.5 Eine Beitragsanpassung kann zur nächsten Beitragsfälligkeit erfolgen.
neues Versicherungsjahr beginnt, bezahlt werden. Bitte achten Sie auch Eine Beitragserhöhung wird nur dann wirksam, wenn der Versicherungs-
hier auf die rechtzeitige Zahlung des Beitrages, da Sie sonst Ihren Versi- nehmer über die Beitragserhöhung, sein Kündigungsrecht und die Frist
cherungsschutz gefährden. aufgeklärt wurde. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spä-
testens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zu-
1.3 Ist die Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt: Sind Sie mit gehen. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer inner-
der Zahlung einer Rate im Verzug, sind die noch ausstehenden Raten so- halb eines Monats, nachdem ihm die Beitragserhöhung mitgeteilt wur-
fort fällig. Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung de, den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist sofort wirk-
verlangen. sam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam
1.4 Die Folgen nichtrechtzeitiger Beitragszahlung richten sich nach den ge- wird.
setzlichen Bestimmungen der §§ 37 und 38 VVG (Versicherungsvertrags- 5.6 Die Beitragsanpassung ist nur zulässig, wenn von einem unabhängigen
gesetz). Treuhänder bestätigt worden ist, dass die Anforderungen für die Bei-
tragsanpassung erfüllt worden sind.
2. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? 5.7 Kriterien für die Beitragsanpassung
Der Versicherungsschutz beginnt mit Buchung der Reise, frühestens mit Beginn 5.7.1 Der Versicherer kann den Beitrag erhöhen oder muss ihn um den Pro-
des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsschutz endet mit dem Antritt der zentsatz vermindern, der sich ergibt, wenn man die Schadenhäufigkeit
jeweiligen Reise, spätestens mit dem Vertragsende der Versicherung. Bei der und den Durchschnitt der Schadenzahlungen der ADAC Versicherung AG
Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel während der Hinreise (siehe Teil B 2.6) eines Geschäftsjahres multipliziert und mit dem entsprechenden Wert
endet der Versicherungsschutz für die jeweilige Reise mit Ankunft am Zielort. des vorangegangenen Jahres vergleicht. Der Berechnungszeitraum be-
ginnt nach dem letzten abgeschlossenen und geprüften Geschäftsjahr.
3. Welche Abschlussfristen sind zu beachten? Als Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Jahres gilt die Summe der
3.1 Haben Sie vor Beginn des Versicherungsvertrages eine Reise gebucht, Zahlungen, die für alle in diesem Jahr erledigten Schadensfälle insge-
besteht nur dann Versicherungsschutz für diese Reise, wenn die Versi- samt geleistet wurden, geteilt durch die Anzahl dieser Schadensfälle.
cherung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Als Schadenhäufigkeit gilt die Anzahl der in diesem Jahr gemeldeten
Liegen zwischen Buchung der Reise und Reiseantritt weniger als 14 Tage Schadensfälle, geteilt durch die Anzahl der im Jahresmittel versicherten
muss die Versicherung innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung Risiken.
abgeschlossen werden. Anderenfalls besteht für diese Reise kein Versi- 5.7.2 Der geänderte Beitrag darf nicht höher sein als der zum Zeitpunkt der
cherungsschutz. Änderung geltende Beitrag für neue Versicherungsverträge. Der Beitrag
3.2 Die Regelungen zu den Abschlussfristen in Teil C 3.1 finden keine An- darf für den einzelnen Versicherungsvertrag innerhalb von drei aufein-
wendung, wenn ander folgenden Jahren nicht um mehr als 30 % erhöht werden.
– Sie bereits Inhaber einer ADAC Reiserücktritts-Versicherung sind und 5.7.3 Bei einer Verminderung ist der Versicherer zur Beitragssenkung ver-
– der Versicherungsbeginn der in den hier vorliegenden Vertragsbestim- pflichtet. Ergibt die Änderung eine Beitragserhöhung oder -minderung
mungen behandelten ADAC Reiserücktritts-Versicherung lückenlos an unter 5 %, wird der Beitrag jedoch nicht angepasst.
die vorherige ADAC Reiserücktritts-Versicherung anschließt. 5.7.4 Ist eine Beitragsanpassung in den Vorjahren nicht vorgenommen wor-
den, können die Änderungen höchstens der letzten drei Jahre vor dem
4. Wann kann Ihr Versicherungsvertrag beendet werden? Berechnungszeitraum nach Nr. 5.7.1 eingerechnet werden, sofern sich für
4.1 Ordentliche Kündigung diesen Zeitraum eine Erhöhung von insgesamt über 5 % ergibt. Ergibt die
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils Berechnung für diesen Zeitraum eine Beitragsminderung von insgesamt
um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ver- über 5 %, ist der Versicherer zur Beitragssenkung verpflichtet.
tragsablauf in Textform von Ihnen oder von uns gekündigt wurde.
4.2 Außerordentliche Kündigung 6. Künftige Verbesserungen der Leistungen
Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag in Text- Werden diese Bestimmungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil beitragsneutral
form kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach dem geändert, gelten diese sofort auch für Ihren Vertrag.
Abschluss der Verhandlungen über die Leistungen zugehen. Unsere Kün-
digung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. Sie selbst können
bestimmen, dass Ihre Kündigung sofort oder später wirksam wird, spä-
testens aber zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres. Bei einer Teil D Was gilt, wenn Dritte ebenfalls verpflichtet
Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres steht uns derjenige Teil sind, Leistungen zu erbringen?
des Beitrags zu, welcher der Zeit von Beginn des laufenden Versiche-
Soweit im Versicherungsfall ein Dritter leistungsverpflichtet ist oder eine Ent-
rungsjahres bis zu dem Tag, an dem die Kündigung wirksam wird, ent-
schädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, ge-
spricht.
hen diese Leistungsverpflichtungen vor. Soweit aus anderen Versicherungsver-
4.3 Wenn Sie den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir nach trägen eine Entschädigung beansprucht werden kann, steht es Ihnen frei, wem
den gesetzlichen Bestimmungen des § 38 VVG (Versicherungsvertragsge- Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der ADAC Versicherung AG,
setz) kündigen. werden wir im Rahmen der Bedingungen in Vorleistung treten.
4.4 Im Übrigen endet der Versicherungsvertrag ab unserer Kenntnis vom Tod
des Versicherungsnehmers.
5. Wann ändert sich Ihr Beitrag?
5.1 Beitragsumstellung bei Erreichen der Altersgrenze
Ab dem 66. Geburtstag und ab dem 76. Geburtstag müssen Sie einen
höheren Beitrag bezahlen. Die Anpassung des Beitrags erfolgt mit Be-
ginn des Versicherungsjahres, das auf den 66. und auf den 76. Geburts-
tag folgt. Es gilt der dafür gültige Beitrag.
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Anhang Service
Erläuterungen zu dem versicherten Ereignis So reichen Sie die Rechnungen zur Erstattung ein
„schwere, unerwartete Erkrankung“ Damit wir Ihnen schnell und unbürokratisch Ihre verauslagten Kosten auf Ihr
Konto überweisen können, benötigen wir:
Gemäß unseren Versicherungsbedingungen ist unter anderem das Ereignis
„schwere, unerwartete Erkrankung“ versichert. Gerne möchten wir Ihnen zur • Ihre ADAC Mitgliedsnummer/Kundennummer oder den Versicherungsschein
besseren Verständlichkeit diesen Begriff näher erläutern. Bitte beachten Sie, bzw. den Zahlungsnachweis
dass die hier aufgeführten Informationen nicht abschließend sind. Im Scha-
densfall finden die jeweiligen Bedingungen Anwendung. • Ihre Bankverbindung
Versichert ist die „schwere, unerwartete Erkrankung“, das heißt, die Erkrankung • alle Kostenbelege im Original mit Zahlungsbestätigung
muss „schwer“ und „unerwartet“ sein. • sämtliche Stornierungsnachweise im Original
• die Reisebuchungsbestätigung in Kopie
Wann ist eine Erkrankung „schwer“?
• die Reisebedingungen des Reiseveranstalters
• „Schwer“ ist eine Erkrankung dann, wenn die gebuchte Reise aufgrund der
• Nachweise für den Eintritt des versicherten Ereignisses, aus denen das
ärztlich festgestellten Beschwerden nicht möglich ist und der Arzt deswegen
Ereignis, das Eintrittsdatum und die betroffene Person hervorgehen
eine Reiseunfähigkeit attestiert.
Grundsätzlich kommt es bei der Beurteilung der Schwere der Erkrankung • das Schadenmeldeformular und – bei Krankheit oder Unfall – die darin ent-
auch auf Art und Umfang der gebuchten Reiseleistung an. So kann auch eine haltene ärztliche Bescheinigung (vollständig vom behandelnden Arzt ausge-
dem Grunde nach „leichte“ Erkrankung in gewissen Situationen als schwer füllt)
einzustufen sein. • soweit erforderlich, den ausführlichen Entlassungsbericht bei stationärem
Beispiele: Krankenhausaufenthalt
– Eine Erkältung kann bei einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkran-
kung sein. Schadenmeldung online.
– Eine Mittelohrentzündung kann bei einer gebuchten Flugreise eine schwere Bequem und schnell können Sie Ihren Schaden über unser Online-Formular
Erkrankung sein. melden:
– Eine psychische Erkrankung gilt ausschließlich dann als schwer, wenn eine adac.de/rrvosm
Behandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie/Neurologie stattfindet.
• Wird eine epidemische oder pandemische Erkrankung wie COVID-19 diagnos- Schadenmeldung per Post.
tiziert, leisten wir auch dann, wenn keine oder nur eine geringe gesundheit- Ein Formular für Ihre Schadenmeldung erhalten Sie in Ihrer ADAC Geschäfts-
liche Beeinträchtigung vorliegt. stelle oder hier zum Herunterladen:
adac.de/schaden-melden
• Generell muss nachgewiesen werden, dass zum Zeitpunkt der Stornierung
eine „schwere“ Erkrankung vorlag. Die Schwere der Erkrankung muss für uns
anhand von ärztlichen Unterlagen nachvollziehbar sein. Ein Arzt sollte daher
zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung unverzüglich aufgesucht werden.
Wann ist eine Erkrankung „unerwartet“?
• „Unerwartet“ ist eine Erkrankung, wenn sie nach Abschluss der Versicherung
und nach Buchung der Reise erstmals – überraschend – auftritt.
Beispiele:
– Herzinfarkt/Schlaganfall
– erstmaliger Bandscheibenvorfall
– Grippe (Influenza)
• „Unerwartet“ kann auch eine chronische oder bestehende Grunderkran-
kung/Schuberkrankung sein. Dies ist der Fall, wenn nach Abschluss der Ver-
sicherung und nach Buchung der Reise mit einem erneuten Auftreten bzw.
mit einer Verschlechterung nicht zu rechnen war. Dabei kommt es unter an-
derem darauf an, dass die Grunderkrankung stabil eingestellt ist. Dies prüfen
wir in jedem Einzelfall:
– Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches
Merkmal des Verlaufs sind, z. B. Morbus Crohn, Multiple Sklerose ist das
Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der
Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grund-
sätzlich dann der Fall, wenn Sie durch regelmäßige Kontroll-/Vorsorgeun-
tersuchungen mit Medikamenten stabil eingestellt sind und dadurch der
Gesundheitszustand bereits länger als sechs Monate stabil ist. Der Arzt ist
über das geplante Reiseziel zu informieren und hat gegen die Reise keine
medizinischen Einwände/Bedenken.
– Es gibt Fälle, bei denen eine „unerwartete“ Verschlechterung des Gesund-
heitszustandes grundsätzlich nicht möglich ist, z. B. wenn bereits eine
palliative Behandlung vorgenommen wird (z. B. Krebserkrankung im
Endstadium).
Wenn bei Abschluss der Versicherung bzw. bei Buchung der Reise bereits eine
Erkrankung vorlag, ist die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung bis zum
Reiseantritt grundsätzlich nicht abgesichert.
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Ihr Kontakt zur
ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Vertragsservice
Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag, z. B. wie hoch Ihr Jahresbeitrag ist, oder möchten eine Vertragsänderung vornehmen.
Sie möchten wissen, welche Leistungen oder Schadenereignisse grundsätzlich versichert sind.
+49 89 76 76 61 00
reiseruecktritt@adac.de
Reisemedizinische Informationen
Sie haben vor oder während Ihrer Reise reisemedizinische Fragen, z. B. über vorgeschriebene Schutzimpfungen.
+49 89 76 76 77
Beratungsservice bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch
Sie können die Reise nicht antreten oder müssen vorzeitig abbrechen und sind unsicher, ob Sie eine bereits gebuchte
Reise stornieren sollen. Dann lassen Sie sich bei unserem Beratungsservice hilfreiche Tipps geben.
+49 89 76 76 27 35
Schadenservice
Sie haben in einem konkreten Schadensfall eine Frage zur Regulierung.
Sie wollen z. B. wissen, welche Unterlagen wir dafür benötigen.
+49 89 76 76 27 37
personen-versicherungen@adac.de
Schadenmeldung:
adac.de/rrvosm
ADAC Versicherung AG
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