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Versicherungsmakler / Reiseversicherung (Auslandskranken, Reiserücktritt, Gepäck) / Bedingungsarchiv

ERGO Reiseversicherung Nexible Jahres-Reiseversicherungsschutz: die Bedingungen im Volltext

Modularer Jahres-Reiseschutz für Reisen bis 28 Tage mit Rücktritt bis 7.500 Euro ohne Erfordernis einer schweren Erkrankung, Reiseabbruch mit vollem Reisepreis in der ersten Hälfte, Auslandskranken und Gepäck 2.500 Euro.

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Ich ermächtige ERGO Reiseversicherung, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ERGO Reiseversicherung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt ERGO Reiseversicherung mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei ERGO Reiseversicherung einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Nexible Jahres-Reiseversicherungsschutz von ERGO Reiseversicherung (Reiseversicherung (Auslandskranken, Reiserücktritt, Gepäck)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an ERGO Reiseversicherung weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise)ja„Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr.“Allgemeine Bestimmungen 5.1, Seite 1
Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada)ja„Als Reise im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gelten alle Reisen einschließlich Tagesreisen, die Sie weltweit im versicherten Zeitraum unternehmen.“Allgemeine Bestimmungen 2.1, Seite 3
Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Personja, bis 7.500 €„7.500,– NXR303“Prämienübersicht, Seite 9
Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder)ja„Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre.“Glossar, Familie, Seite 5
Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe)ja„Sie haben Ihre Reise für maximal sechs Personen oder als Familie gebucht? Dann sind Ihre Mitreisenden und deren Angehörige und“A 5.3, Seite 6
Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginnkeine„ab 56 Jahre“Prämienübersicht, Seite 2
Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage)ja„der Versicherungsschutz nach den ersten 28 Tagen. Dies gilt nicht für den Reiserücktritts-Schutz“Allgemeine Bestimmungen 2.1 B, Seite 3
Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung)ja„Wenn Sie innerhalb des Landes reisen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann muss die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Zielort mehr als 50 km betragen.“C 14.1, Seite 8
Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage)ja„besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen Abschluss des Versicherungsvertrages und planmäßigem Reiseantritt mindestens 10 Tage liegen“Allgemeine Bestimmungen 2.1 A, Seite 3
Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschlussnicht geregelt
Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt)ja„Im Reiserücktritts-Schutz (Teil A) beginnt Ihr Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, jedoch nicht vor“Allgemeine Bestimmungen 3.1, Seite 4
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung)nicht geregelt

Reiserücktritt: versicherte Gründe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Todja„Erkrankung einschließlich der Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung.“A 4 A), Seite 6
Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt)ja„Erkrankung einschließlich der Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung.“A 4 A), Seite 6
Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose)ja„Erkrankung einschließlich der Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung.“A 4 A), Seite 6
Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrundja„Eine versicherte Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein.“A 4 A), Seite 6
Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19)ja„Auch die Erkrankung an Covid-19 ist vom Versicherungsschutz umfasst.“A 4 A), Seite 6
Angeordnete Quarantäne vor Reiseantrittnicht geregelt
Impfunverträglichkeitja„Impfunverträglichkeit.“A 4 G), Seite 6
Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationenja„Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.“A 4 E), Seite 6
Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender)ja„Großeltern; Geschwister; Enkel; Tanten; Onkel; Nichten; Neffen; Cousins; Cousinen; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; Schwägerinnen.“Glossar, Angehörige, Seite 5
Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigungja„Die betriebsbedingte Kündigung.“A 4 K), Seite 1
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeitja„Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.“A 4 L), Seite 2
Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgebernicht geregelt
Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraumja„Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung“A 4 R), Seite 6
Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaftnicht geregelt
Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar)ja„Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten.“A 4 J), Seite 6
Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreiseja„Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann.“A 4 P), Seite 6
Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsortja, bis 500 €„zusätzliche Reisekosten bis maximal € 500,– pro Person“A 7, Seite 6
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchungnicht geregelt

Reiserücktritt und Reiseabbruch: Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokostenja, bis zur Versicherungssumme„erstatten wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten“A 2.1, Seite 5
Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch25 €„Ihr Eigenanteil beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber € 25,– je versicherter Person.“A 16, Seite 6
Umbuchungsgebühren statt Stornoja, bis zur Versicherungssumme„Dann erstatten wir Ihnen die Umbuchungsgebühren.“A 11, Seite 4
Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren)ja„Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).“Allgemeine Bestimmungen 8.1 A, Seite 4
Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise)ja, bis zur Versicherungssumme„Ihre nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise.“A 6.1 A), Seite 6
Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruchja, bis zur Versicherungssumme„den kompletten Reisepreis, wenn Sie die versicherte Reise während der ersten Hälfte der Reise abbrechen“B 2.1 A), Seite 7
Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruchja, bis zur Versicherungssumme„erstatten wir Ihnen außerdem die zusätzlichen Kosten der Rückreise“B 2.2, Seite 7
Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise)ja, bis zur Versicherungssumme„die zusätzlichen Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt“B 3.1 B), Seite 7
Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl)ja, bis 1.500 €„Dann erstatten wir die Mehrkosten der Hinreise bis insgesamt € 1.500,-.“A 8, Seite 6
Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung)ja, bis 1.500 €„Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel?“A 8, Seite 6

Auslandsreisekrankenversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden.“C 2.1, Seite 7
Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherung100 €„Dieser Eigenanteil beträgt € 100,– je versicherten Fall.“C 18, Seite 8
Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbarja, bis zur Versicherungssumme„Wir organisieren Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport“C 8.1, Seite 8
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendigkeine„Wir organisieren Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport“C 8.1, Seite 8
Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ortja, bis zur Versicherungssumme„Die Überführung erfolgt an den vor Reiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür übernehmen wir die Kosten.“C 9.1, Seite 8
Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See)ja, bis 15.000 €„Wir erstatten Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu € 15.000,–.“C 13, Seite 8
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatzja, bis zur Versicherungssumme„Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in“C 2.3 H), Seite 8
Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.“C 3 C), Seite 8
Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungenja, bis zur Versicherungssumme„Ihre bereits vor Reisebeginn bestehende Erkrankung verschlechtert“C 1.1, Seite 7
Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar warenja„Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren.“C 15 A), Seite 8
Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„Dann organisieren wir auf Wunsch die Reise einer Ihnen nahestehenden“C 11.2, Seite 8
Betreuung und Rückholung mitreisender Kinderja, bis zur Versicherungssumme„erstatten wir Ihnen die Kosten für eine Notfallbetreuung.“C 12 A), Seite 5
Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusernja„Dann helfen wir Ihnen mit unserer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service.“C 1.3, Seite 7

Reisegepäck

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme Reisegepäckja, bis 2.500 €„2.500,– NXG300“Prämienübersicht, Seite 7
Selbstbehalt in der Gepäckversicherung100 €„Dieser Eigenanteil beträgt € 100,– je versicherten Fall.“D 9, Seite 8
Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenzeja, bis zur Versicherungssumme„Wir leisten Entschädigung bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme.“D 6.2 B), Seite 9
Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne)ja, bis zur Versicherungssumme„Diese sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert.“D 6.2 A), Seite 9
Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Bootsja, bis zur Versicherungssumme„Zusätzlich tritt der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr ein.“D 6.4, Seite 9
Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauchnein„einschließlich Zubehör, soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden“D 6.1 D), Seite 9
Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe)ja, bis 250 €„12 Stunden nach Ihnen? Dann erstatten wir Ihnen Ihre Auslagen für Ersatzkäufe bis zu € 250,– je Person“D 4.1, Seite 9
Erstattung zum Neuwert statt Zeitwertnein„Für abhandengekommene oder zerstörte Sachen: Den Zeitwert.“D 3 A), Seite 9
Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeitnein„Haben Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, dann können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen.“D 6.1 F), Seite 9
Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei amtlichen Ausweisen und Visa: Die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung.“D 3 D), Seite 9

Wassersport, Segeln und Charter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm)nicht geregelt
Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot)ja„gecharterte Yacht; Flug; Schiffs-, Bus- oder Bahnfahrt.“Glossar, Reiseleistungen, Seite 5
Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistungja, bis zur Versicherungssumme„Als Reiseleistungen gelten beispielsweise gebuchte Hotelzimmer; Ferienwohnung; Wohnmobil; Hausboot; gecharterte Yacht“Glossar, Reiseleistungen, Seite 5
Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crewnicht geregelt
Kautionsschutz für die Yachtcharternicht geregelt
Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn)nicht geregelt

Ausschlüsse und Grenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch)ja„Dann haben Sie für die ersten 14 Tage nach Beginn des jeweiligen Ereignisses Versicherungsschutz.“Allgemeine Bestimmungen 7.1 E), Seite 4
Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnungnicht geregelt
Allgemeiner Pandemieausschlussja„Bei Erkrankungen oder Tod infolge von Pandemien. Versichert ist jedoch die unerwartete und schwere Erkrankung an Covid-19“A 13.3, Seite 6
Ausschluss bei Alkohol oder Drogenja„Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten einschließlich“C 15 E), Seite 8
Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahrnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste)ja, bis zur Versicherungssumme„Dann helfen wir Ihnen mit unserer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service.“C 1.3, Seite 7
Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límiteja, bis zur Versicherungssumme„Wir organisieren Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport“C 8.1, Seite 8
Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares)ja, bis zur Versicherungssumme„Auch die Erkrankung an Covid-19 ist vom Versicherungsschutz umfasst.“A 4 A), Seite 6
Gastos médicos por COVID-19 en destinonicht geregelt
Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ERGO Reiseversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen Nexible Jahres-Reiseversicherungsschutz
[Seite 1] vermittelt durch: Dokumente zum Jahres-Versicherungsschutz nexible Reiseschutz Beilage NXD24 Versicherungsschutz besteht im Rahmen der abgeschlossenen Tarife. Diese sind auf Ihrer Prämienrechnung / Versicherungsschein dokumentiert. Kundeninformationen dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühesten aber mit Informationen zum Versicherer der Übernahme des jeweiligen versicherten Fahrzeugs. Informationen zum Datenschutz In den übrigen Versicherungssparten beginnt Ihr Versi- Wer sind wir? cherungsschutz mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, Wir als Versicherer benötigen Daten von Kunden frühestens aber mit dem Antritt der jeweiligen Reise. und weiteren Personen, um Versicherungsverträge Ihr Vertragspartner ist die ERGO Reiseversicherung AG abschließen und durchführen zu können. Bei der Ver- (ERV), Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München. Haben Sie ein Widerrufsrecht? arbeitung dieser Daten beachten wir die Vorschriften Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie Vorsitzende des Aufsichtsrates: Anja Berner mindestens einem Monat haben Sie ein Widerrufsrecht. haben u. a. ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Vorstand: Richard Bader (Vorsitzender), Bitte beachten Sie hierzu die Widerrufsbelehrung auf Löschung Ihrer Daten und auf Einschränkung der Torsten Haase, Christine Voß Seite 2. Verarbeitung. Ausführliche Informationen finden Sie Sitz der Gesellschaft: München unter www.ergo-reiseversicherung.de/datenschutz Wie kann der Vertrag beendet werden? Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 42 000 Wir schicken Ihnen gern auch eine schriftliche Wann endet Ihr Versicherungsschutz? USt-IdNr. DE 129274536, Information zu. Der Vertrag kann durch Kündigung beendet werden. VersSt-Nr. 802/V90802001324 Besteht Ihr Vertrag aus mehreren Versicherungen, Was ist unsere Hauptgeschäftstätigkeit? können diese auch einzeln aus dem Vertrag gekün- Die Hauptgeschäftstätigkeit unseres Unternehmens ist digt werden (Teilkündigung). der Betrieb aller Arten von Reiseversicherungen. Ihr Versicherungsschutz endet im Reiserücktritts- Schutz mit dem Antritt Ihrer jeweiligen Reise bzw. Kompetente Hilfe bei Krankheit, Unfall dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Im Informationen zur Leistung oder anderen Notfällen! Reisefahrzeug-SB-Schutz für Miet- und Carsha- ring-Fahrzeuge endet ihr Versicherungsschutz mit Welche Versicherungsleistung erhalten Sie? der Rückgabe des jeweiligen versicherten Fahrzeugs. Was müssen wir wissen? Versicherungsschutz besteht im Rahmen der abge- In den übrigen Versicherungssparten endet Ihr schlossenen Tarife für die versicherten Personen. Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre jeweilige Reise • Wer ruft an? (Name, Standort, Telefon) Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich beendet haben. In allen Sparten endet Ihr Versiche- • Wer ist betroffen? (Name, Alter, Heimatanschrift) nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem rungsschutz aber spätestens mit dem vereinbarten Vertragsende um 12.00 Uhr mittags. Endet das Ver- • Was ist passiert? jeweiligen Schaden und einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Nähere Angaben über Art und sicherungsjahr vor oder während einer Reise / Veran- • Wo hält sich die betroffene Person auf? Umfang unserer Leistung finden Sie in den Versi- staltung bzw. während der Mietdauer des Reisefahr- (z. B. Hotel, Klinik) cherungsbedingungen. Für Ihren Vertrag gelten zeugs? Dann besteht der Versicherungsschutz nur • Wer ist Ansprechpartner vor Ort? je nach Tarifwahl die VB-ERV JV / NX DE 2024 bzw. fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht gekündigt (z. B. Adresse mit Tel. und Fax von Arzt und Polizei) die VB-ERV JV / NX DE CDW 2024. ist. Für Teilkündigungen einzelner Versicherungen gelten diese Regelungen analog. • Welcher Versicherungsschutz besteht? Wann erhalten Sie die Zahlung? (siehe Kästchen rechts) Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung? Sie unverzüglich die Zahlung. Für den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung Bitte vor der Reise ausfüllen, spart im Notfall gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. kostbare Zeit! Was müssen Sie zur Prämie wissen? Die zu zahlende Prämie ist auf der Prämienrechnung Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend für jeden Versicherungsvertrag dokumentiert und machen? Tarif(e) enthält die jeweilige Versicherungsteuer. Haben Sie Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag gericht- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt lich mit uns klären möchten, können Sie zwischen die- Folgendes: Die Versicherungsteuer für Sachversiche- sen Gerichtsständen wählen: München oder das Gericht rungen beträgt 19 %. Die Reisekranken-Versicherung am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Versiche­rungs-Nr. ist grundsätzlich gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versicherung- Aufenthalts zum Zeitpunkt der Klageerhebung. steuerfrei. Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt Bitte Versicherungs-Nr. und Tarif (z. B. NXR300) von nicht in Deutschland, gilt die im jeweiligen Land anfal- Welche Vertragssprache gilt? der Prämienrechnung ­übertragen. Was gilt für Willenserklärungen? lende Versicherungsteuer. Der Ausweis erfolgt in der Maßgebend für die Vertragsbestimmungen und weitere Prämien­rechnung. Die Erstprämie ist sofort nach Ver- Ein Notfall kennt keinen Feierabend! Informationen sowie die Kommunikation während der tragsbeginn fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungs- Laufzeit des Vertrages ist die deutsche Sprache. Willen- Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden scheines zu zahlen. serklärungen bedürfen der Textform (z. B. Brief, E-Mail). täglich an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Sind Sie bei Eintritt des Versiche- Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. rungsfalles mit der Zahlung der Erstprämie in Verzug, Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig? leisten wir nicht! Dies gilt nicht, wenn Sie für den feh- lenden Geldeingang bei uns nicht verantwortlich sind. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen oder Beschwer- Notruf-Nummer den an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- Nur für Notfälle! 40.09.125 (2411) sicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn Informationen zum Vertrag zu richten. +49 89 4166 -1806 ERGO Reiseversicherung AG Allgemeine Fragen können unter dieser Wie kommt der Vertrag zustande? Nummer leider nicht beantwortet werden! Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Der Vertrag kommt mit Abschluss der Versicherung zustande. Im Reiserücktritts-Schutz beginnt Ihr Versi- Bader Haase cherungsschutz mit dem vereinbarten Vertragsbeginn um 12.00 Uhr mittags, jedoch nicht vor Buchung der jeweiligen Reise bzw. Erwerb der jeweiligen Eintritts- karte. Im Reisefahrzeug-SB-Schutz für Miet- und Car- sharing-Fahrzeuge beginnt ihr Versicherungsschutz mit 1 [Seite 2] Können Sie den Abschluss Ihres Vertrages wider- aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der rufen? oder eines Dritten auf der Grundlage einer Verein- Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von min- barung zwischen dem Dritten und dem Versicherer Prämien; destens einem Monat haben Sie ein Widerrufsrecht. betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfü- Bitte beachten Sie hierzu nachfolgende Widerrufsbe- noch verlangt werden. gung gestellten Informationen, beispielsweise die lehrung. Besondere Hinweise Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesonde- re hinsichtlich des Preises; Widerrufsbelehrung Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande Abschnitt 1 Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als kommt, insbesondere über den Beginn der Versi- Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor cherung und des Versicherungsschutzes sowie die besondere Hinweise Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Dauer der Frist, während der der Antragsteller an Widerrufsrecht Abschnitt 2 den Antrag gebunden sein soll; Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Wider- Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer weiteren Informationen rufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informations- derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs pflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: • der Versicherungsschein, einschließlich Informationen über den Betrag, den • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der Informationspflichten bei allen Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zah- für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungszweigen len haben; soweit die Mitteilung durch Übermitt- Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein- Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur lung der Vertragsbestimmungen einschließlich der schließlich der Tarifbestimmungen, Verfügung zu stellen: Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, • diese Belehrung, 1.  die Identität des Versicherers und der etwaigen bedürfen die Informationen einer hervorgeho- • das Informationsblatt zu Versicherungspro- Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen benen und deutlich gestalteten Form; dukten, werden soll; anzugeben ist auch das Handelsre- 11. a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages; • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten gister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages; Informationen, und die zugehörige Registernummer; 12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbe- jeweils in Textform zugegangen sind. 2.  die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und sondere zu den vertraglichen Kündigungsbedin- jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbezie- gungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht- hung zwischen dem Versicherer und Ihnen maß- soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Ver- zeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist geblich ist, bei juristischen Personen, Personenver- tragsbestimmungen einschließlich der Allgemei- zu richten an: einigungen oder -gruppen auch den Namen eines nen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen ERGO Reiseversicherung AG, Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung die Informationen einer hervorgehobenen und Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München, durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen deutlich gestalteten Form; E-Mail: contact@ergo-reiseversicherung.de einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe- 13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Widerrufsfolgen dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versiche- Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen Form; rungsvertrages zugrunde legt; den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs ent- 3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine fallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie 4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleis- Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwend- zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz tung, insbesondere Angaben über Art, Umfang bare Recht oder über das zuständige Gericht; vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; 15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des 5.  den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich und die in diesem Abschnitt genannten Vorabin- Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, formationen mitgeteilt werden, sowie die Spra- Fall einbehalten; dabei handelt es sich um den wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, chen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, anteilig nach Tagen berechneten Betrag. Der Versi- wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selb- mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation wäh- cherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, ständige Versicherungsverträge umfassen soll, rend der Laufzeit dieses Vertrages zu führen; spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben 16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außer- erstatten. werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner gerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsver- Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des fahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wider- Preises ermöglichen; für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf ruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück- 6. a) gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den zugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt herauszugeben sind. Betrages sowie mögliche weitere Steuern, bleibt; Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Ver- Gebühren oder Kosten, die nicht über den Ver- 17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbe- sicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind sicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung hörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag gestellt werden; dieser Aufsichtsbehörde. zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebun- b) alle Kosten, die Ihnen für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen, Ende der Widerrufsbelehrung den. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag wenn solche zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden; Allgemeine Hinweise Versicherte Reise- bzw. Mietdauer: Erreichen von Altersgrenzen: Vertragslaufzeit: Versichert sind alle Ihre Reisen (einschließlich Tages- Unsere Prämien richten sich nach Ihrem Alter bzw. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Das Vertrags- reisen), die Sie weltweit unternehmen, bis max. im Familien- / Paartarif nach dem Alter der ältesten verhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres 28 Tage. Ausnahme: Im Reiserücktritts-Schutz ist die versicherten Person. Erreichen Sie oder ein mitver- Vertragsjahr, wenn es nicht spätestens einen Monat Reisedauer unbegrenzt. sicherter Erwachsener eine Altersgrenze, besteht vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Im Reisefahrzeug-SB-Schutz sind alle Ihre Anmietun- der Versicherungsschutz zu unveränderter Prämie Textform (Beispiel: Brief, E-Mail) gekündigt wird. gen von versicherten Miet- und Carsharing-Fahrzeugen bis zum Ende des Versicherungsjahres fort. Ab dem neuen Versicherungsjahr ist ggf. eine veränderte Prämien: weltweit bis max. 28 Tage versichert. Die Erstprämie und die Folgeprämien werden jeweils Prämie zu zahlen. Familie / Paar: Überschreitet ein im Familien- / Paartarif mitversi- zum Fälligkeitsdatum vom uns genannten Bank- oder Als Paar gelten zwei Erwachsene. chertes Kind die Altersgrenze, wird dessen Versiche- Kreditkartenkonto abgebucht. Es erfolgt kein Versand Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unab- rungsschutz im Tarif für Einzelpersonen ab 26 Jahren von Folgeprämienrechnungen. hängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder weitergeführt. Die jeweiligen Prämien für alle Alters- bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, gruppen können Sie der Prämienübersicht (ab Seite 12) Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. entnehmen. Auf den ggf. veränderten Prämienbetrag Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle ver- und auf das damit verbundene Kündigungsrecht wei- sicherten Personen sind namentlich aufzuführen. Reise- sen wir Sie spätestens sechs Wochen vor Ende des preis ist der Gesamtreisepreis der Familie / des Paares. Versicherungsjahres nochmals ausdrücklich hin. Für alleinreisende versicherte Personen gilt die gesamte Versicherungssumme. Alleinreisende Kinder, die nicht eigene Kinder oder Enkelkinder sind, sind nicht versichert. 2 [Seite 3] Wichtige Hinweise für den Schadensfall (VB-ERV JV / NX DE 2024) Was ist bei jedem Schadensfall zu tun? Grundsätzlich einzureichen sind: C Reisekranken-Schutz: Schaden unverzüglich anzeigen und alle erforder- lichen Unterlagen gemäß der vereinbarten Obliegen- Versicherungsnachweis Zusätzlich einzureichen sind: heiten anschließend einreichen. Buchungsbestätigung z. B. des Reiseveranstalters Angabe der Diagnose Schadensmeldungen bitte unverzüglich Angaben zu zusätzlich bestehenden Reiseversiche- Rechnungen oder Zweitschriften mit Erstattungs- online melden unter: rungen (z. B. über Kreditkarte oder Automobilclub) nachweis eines anderen Leistungsträgers www.nexible.de/schaden/reise-schadenmeldung oder QR-Code scannen: Behandlungsbericht A Reiserücktritts-Schutz: Anschrift und Mitgliedsnummer der Krankenversiche- rung der erkrankten / versicherten Person Zusätzlich einzureichen sind: Stornokostenrechnung z. B. des Reiseveranstalters D Reisegepäck-Schutz: Nachweis zum Stornogrund, z. B. bei Krankheit ein ärzt- Zusätzlich allgemein einzureichen sind: liches Attest Kaufquittungen der beschädigten oder abhandenge- kommenen Sachen Kostenvoranschlag / Rechnung der Reparatur; falls Repa- Nachweise können im Formular hochgeladen werden. B Reiseabbruch-Schutz: ratur nicht möglich, Bescheinigung über den Zeitwert Nur wenn Sie keine Möglichkeit haben, den Schaden Quittung amtlicher Gebühren für die Wiederbeschaf- Zusätzlich einzureichen sind je nach Schadensfall: online zu melden, nutzen Sie bitte folgende Adresse: fung der Ausweispapiere Datum des Reiseabbruchs (tatsächliches Rückreise- Bei mitgeführtem Reisegepäck: ERGO Reiseversicherung AG datum) Leistungsabteilung Nachweis über den Grund des Reiseabbruchs bzw. Polizeiprotokoll bei strafbarer Handlung Postfach 80 06 20 des verlängerten Aufenthalts, z. B. bei Krankheit ein Ausführliche Schilderung des Schadenshergangs 81606 München ärztliches Attest, ausgestellt vor Abbruch der Reise Bei aufgegebenem Reisegepäck: Geeignete Nachweise vorlegen – diese werden unser Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch ge- Eigentum. Nachfolgend die einzureichenden Unter- nommenen Reiseleistungen (ohne Rückreisekosten) Schadensprotokoll des Beförderungsunternehmens lagen für die häufigsten Versicherungsfälle. Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise Belege über Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitung Nachweis über die Mehrkosten des verlängerten Bei Verlust endgültige Bestätigung des Beförderungs- Aufenthalts unternehmens Bescheinigung z. B. des Reiseveranstalters, ob und in Das Ticket mit den Gepäckaufklebern des Beförde- welcher Höhe eine Erstattung erfolgt(e) rungsunternehmens Wichtige Hinweise für den Schadensfall zum Reisefahrzeug-SB-Schutz (VB-ERV JV / NX DE CDW 2024) Was ist bei jedem Schadensfall zu tun? Geeignete Nachweise vorlegen – auf Aufforderung Schaden möglichst gering halten und unverzüglich auch im Original. anzeigen. Grundsätzlich einzureichen sind: Zusätzlich einzureichen sind je nach Schadensfall: Schadensmeldungen bitte unverzüglich online melden unter: www.nexible.de/schaden/reise-schadenmeldung Versicherungsnachweis (z. B. Prämienrechnung) Unfallprotokoll bzw. Polizeibericht oder QR-Code scannen: Buchungsunterlagen des Fahrzeug-Vermieters oder Übergabe- und Rücknahmeprotokoll / Schadensbericht Carsharing-Anbieters für das Miet- oder Carsharing-Fahrzeug Abrechnungsbescheid des Fahrzeug-Vermieters oder Carsharing-Anbieters mit Nachweis über den entstandenen Schaden (Kostenvoranschlag / Repa- raturrechnung) Nachweise können im Formular hochgeladen werden. Nur wenn Sie keine Möglichkeit haben, den Schaden online zu melden, nutzen Sie bitte folgende Adresse: ERGO Reiseversicherung AG Leistungsabteilung Postfach 80 06 20 81606 München Versicherungsbedingungen für Jahres-Versicherungen der ERGO Reiseversicherung AG (VB-ERV JV / NX DE 2024) Stand: November 2024 Die Regelungen der Allgemeinen Bestimmungen, das Glossar und die Regelungen der Besonderen Teile gelten zusammen für Ihre Jahres-Versicherungen bei der ERGO Reiseversicherung AG, im Folgenden kurz ERV oder wir genannt. nehmer. Die andere Person ist die versicherte 2. Wofür haben Sie Versicherungsschutz? Allgemeine Bestimmungen Person; sie kann ohne Ihre Zustimmung die versi- 2.1 Sie haben Versicherungsschutz für Ihre versicher- cherte Leistung bei uns geltend machen. ten Reisen. Als Reise im Sinne dieser Versiche- 1. Versicherungsnehmer und versicherte Person 1.2 Sie können einen Versicherungsvertrag mit uns rungsbedingungen gelten alle Reisen einschließ- 1.1 Sie sind Versicherungsnehmer, wenn Sie den schließen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufent- lich Tagesreisen, die Sie weltweit im versicherten Versicherungsvertrag mit uns geschlossen haben. halt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder Zeitraum unternehmen. Sie sind dann unser Vertragspartner. Wenn Sie einem anderen Land der EU / des EWR haben. A) Im Reiserücktritts-Schutz (Teil A) ist Voraus- sich selbst versichert haben, sind Sie Versiche- Versichern Sie eine andere Person? Dann muss setzung für den Versicherungsschutz, dass rungsnehmer und gleichzeitig auch versicherte auch diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Sie die Reisen während des versicherten Zeit- Person. Als versicherte Person genießen Sie Unternehmenssitz in Deutschland oder einem raums gebucht haben. Für Reisen die Sie vor Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass Sie anderen Land der EU / des EWR haben. dem versicherten Zeitraum gebucht haben, in der Versicherungsdokumentation namentlich 1.3 Die genannten Voraussetzungen für den Vertrags- besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen genannt sind oder zum dort beschriebenen schluss müssen Sie uns nachweisen, wenn wir Abschluss des Versicherungsvertrages und Personenkreis gehören. Haben Sie eine andere dies verlangen. Sind diese nicht gegeben, kommt planmäßigem gReiseantritt mindestens 10 Person versichert? Dann sind Sie Versicherungs- ein Versicherungsvertrag trotz Prämienzahlung Tage liegen. Für Reisebuchungen, bei denen nicht zustande. zwischen Buchung und Reisebeginn weniger 3 [Seite 4] als 10 Tage liegen, besteht Versicherungs- 5. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie 7. In welchen Fällen haben Sie keinen Versiche- schutz, wenn der Versicherungsvertrag mit ihn beenden? rungsschutz? sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der 5.1 Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Versiche- 7.1 Sie haben keinen Versicherungsschutz bei Schä- Reisebuchung oder spätestens an einem der rungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, den durch: drei folgenden Werktage geschlossen wurde. wenn Sie als Versicherungsnehmer oder wir nicht A) Streik oder sonstige Arbeitskampfmaß- B) Je versicherter Reise haben Sie für maximal spätestens einen Monat vor Ablauf des Versiche- nahmen. 28 Tage Reisedauer Versicherungsschutz. Bei rungsjahres kündigen. B) Kernenergie oder sonstige ionisierende Strah- einer längeren Reisedauer endet der Versiche- 5.2 Auch nach Eintritt eines Versicherungsfalls lung. rungsschutz nach den ersten 28 Tagen. Dies können Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die C) Sperrung des öffentlichen Verkehrs und andere gilt nicht für den Reiserücktritts-Schutz. Im Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens gEingriffe von hoher Hand. Reiserücktritts-Schutz besteht Versicherungs- einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung D) Den Einsatz von chemischen, biologischen, schutz unabhängig von der Reisedauer. der Leistung zugegangen sein. Kündigen Sie nach radiologischen und nuklearen Waffen. 2.2 Im Rahmen des Reiserücktritts-Schutz (Teil A) einem Versicherungsfall, wird Ihre Kündigung E) Krieg; Bürgerkrieg; kriegsähnliche Ereignisse; haben Sie Versicherungsschutz für Ihre erwor- sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie können innere Unruhe. Befinden Sie sich in einem Land, benen Eintrittskarten. Voraussetzung ist, dass Sie jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu in dem eines dieser Ereignisse ausbricht? Dann die Eintrittskarten während des versicherten Zeit- einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum haben Sie für die ersten 14 Tage nach Beginn raums erworben haben. Für Eintrittskarten, die Sie Ablauf der laufenden Versicherungsperiode, wirk- des jeweiligen Ereignisses Versicherungs- vor dem versicherten Zeitraum erworben haben, sam wird. Eine Kündigung durch uns wird einen schutz. Ist Ihnen eine Ausreise innerhalb dieser besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam. Frist nicht möglich (zum Beispiel, weil der Flug- Abschluss des Versicherungsvertrages und Beginn 5.3 Unsere Prämien richten sich unter anderem nach verkehr zusammengebrochen ist), verlängert der Veranstaltung, für die Sie die Eintrittskarte Ihrem Alter. Wenn Sie eine Altersgrenze erreichen sich Ihr Versicherungsschutz bis die Ausreise erworben haben, mindestens 10 Tage liegen. und ab dem neuen gVersicherungsjahr eine wieder möglich ist. Nehmen Sie jedoch aktiv an Liegen zwischen Kauf der Eintrittskarte und höhere Prämie für Sie zu zahlen ist, weisen wir einem dieser Ereignisse teil, dann haben Sie ab Beginn der Veranstaltung weniger als 10 Tage, darauf spätestens sechs Wochen vor Ende des dem Zeitpunkt Ihrer Teilnahme keinen Versi- besteht Versicherungsschutz nur, wenn der Ver- gVersicherungsjahres nochmals ausdrücklich cherungsschutz. sicherungsvertrag mit sofortigem Versicherungs- hin. Dann können Sie als Versicherungsnehmer 7.2 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertrags- beginn am Tag des Kaufes der Eintrittskarte oder den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang bestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit spätestens an einem der drei folgenden Werktage unserer Mitteilung zum Ablauf des gVersiche- und solange dem keine auf die Vertragsparteien geschlossen wurde. rungsjahres kündigen. direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels oder 2.3 Sie haben Versicherungsschutz für: 6. Was müssen Sie als Versicherungsnehmer bei Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europä- A) beliebig viele Reisen, die Sie innerhalb des ver- der Prämienzahlung beachten? ischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- sicherten Zeitraums unternehmen; 6.1 Die Erst- bzw. Einmalprämie wird abweichend land entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirt- B) beliebig viele Eintrittskarten, die Sie während von § 33 Abs. 1 VVG sofort mit Abschluss des schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. des versicherten Zeitraums erwerben. Versicherungsvertrages fällig und ist von Ihnen Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, 3. Wann beginnt und wann endet Ihr Versiche- als Versicherungsnehmer mit Erhalt des Versi- soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Euro- rungsschutz? cherungsscheines zu zahlen. Folgeprämien sind päischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- 3.1 Im Reiserücktritts-Schutz (Teil A) beginnt Ihr Ver- jeweils zu Beginn des vereinbarten Prämienzeit- land entgegenstehen. sicherungsschutz mit dem vereinbarten Vertrags- raums fällig. Haben Sie eine Abbuchungserlaubnis 7.3 Diese Ausschlüsse gelten zusätzlich zu den im je- beginn, jedoch nicht vor Buchung der jeweiligen erteilt, müssen Sie sicherstellen, dass die Prämie weiligen Besonderen Teil genannten Ausschlüssen. Reise oder Erwerb der jeweiligen Eintrittskarte, zum Fälligkeitsdatum auch abgebucht werden 8. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt und endet mit dem gReiseantritt oder dem kann. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte des Versicherungsfalles? Beginn der jeweiligen Veranstaltung, spätestens müssen Sie gewährleisten, dass die Kreditkarte 8.1 Sie müssen: aber mit dem vereinbarten Vertragsende. im Zeitpunkt der Fälligkeit belastet werden kann. A) Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten 3.2 In den übrigen Versicherungssparten beginnt Sie müssen außerdem dafür sorgen, dass einer führen könnte (Schadenminderungspflicht). Ihr Versicherungsschutz mit dem vereinbarten berechtigten Forderung nicht widersprochen B) Uns den Schaden gunverzüglich anzeigen. Vertragsbeginn, frühestens aber mit dem gAntritt wird. Kann eine fällige Prämie wiederholt nicht C) Uns das Schadenereignis und die Folgen wahr- der jeweiligen Reise. Ihr Versicherungsschutz eingezogen werden, werden Sie in Textform zur heitsgemäß schildern. endet, wenn Sie Ihre Reise beendet haben, spätes- Zahlung aufgefordert. Eine Verpflichtung zur D) Uns außerdem jede zumutbare Untersuchung tens aber mit dem vereinbarten Vertragsende. Abbuchung der Prämien besteht dann nicht mehr. über Ursache und Höhe des Schadens und über 3.3 Können Sie Ihre Reise nicht wie geplant beenden, Die Zahlung ist dann rechtzeitig, wenn sie unver- den Umfang unserer Leistungspflicht ermögli- weil Gründe eingetreten sind, die Sie nicht zu ver- züglich nach unserer Aufforderung erfolgt. Haben chen. treten haben? In diesem Fall verlängert sich Ihr Sie keine Abbuchungserlaubnis erteilt, genügt es E) Uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsge- Versicherungsschutz über den Zeitpunkt hinaus, für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung, wenn mäß erteilen. der ursprünglich mit uns vereinbart wurde, solan- Sie fristgerecht alles getan haben, damit die Prä- 8.2 Sie haben das Schadensereignis durch geeignete ge, bis die Rückreise möglich ist. mie eingeht. Sie übermitteln die Prämien auf Ihre Nachweise zu belegen. Die vorgelegten Nach- 3.4 Das gVersicherungsjahr endet: Gefahr und Kosten. weise werden unser Eigentum. Wir behalten uns A) Vor gAntritt Ihrer Reise oder vor Beginn der 6.2 Wird die Erst- bzw. Einmalprämie nicht rechtzeitig vor, Originalbelege anzufordern. Diese können Sie Veranstaltung: Dann besteht der Versiche- gezahlt, können wir vom Vertrag zurücktreten. innerhalb einer Frist von 6 Wochen zurückfordern. rungsschutz im Reiserücktritts-Schutz nur Wir können dies nur solange die Zahlung nicht 8.3 Gegebenenfalls haben Sie die behandelnden fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht bewirkt ist. Unser Rücktrittsrecht ist ausge- Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Die gekündigt ist. schlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu Entbindung von der Schweigepflicht ist für Sie nur B) Während Ihrer Reise: Dann besteht der Versi- vertreten haben. Dies müssen Sie nachweisen. soweit verpflichtend, als die Kenntnis der Daten cherungsschutz in allen Sparten nur fort, wenn Ist die Erstprämie bei Eintritt des Versicherungs- für die Beurteilung unserer Leistungspflicht oder der Versicherungsvertrag nicht gekündigt ist. falls noch unbezahlt, besteht kein Anspruch auf unseres Leistungsumfangs erforderlich ist. 4. Welche Prämie ist zu zahlen – was passiert bei die Leistung. Unsere Leistungspflicht besteht 9. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- Erreichen von Altersgrenzen? jedoch, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertre- heiten? 4.1 Die Höhe der zu zahlenden Prämie ist in der ten haben. Dies müssen Sie nachweisen. Haben Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Prämientabelle in den Dokumenten zum Jahres- Sie die Erlaubnis zum Prämieneinzug erteilt, eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich Versicherungsschutz dokumentiert. besteht auch bei Nichtzahlung der Erstprämie verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir 4.2 Unsere Prämien richten sich unter anderem nach Versicherungsschutz. Dies gilt nicht, wenn die unsere Leistung entsprechend der Schwere des Ihrem Alter. Die Höhe der zu zahlenden Prämie Bank den Einzug der Prämie zum Fälligkeitstag Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns und die Prämien für alle anderen Altersgruppen mangels Deckung nicht durchgeführt hätte. nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob sind in der Prämientabelle in den Dokumenten 6.3 Kann die Folgeprämie nicht rechtzeitig abgebucht fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz zum Jahres-Versicherungsschutz dokumentiert. werden oder zahlen Sie diese nicht rechtzeitig, bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Erreichen Sie eine Altersgrenze, besteht der erhalten Sie eine Mahnung in Textform. In der Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt Versicherungsschutz bis zum Ende des gVersi- Mahnung wird Ihnen eine Frist von mindestens oder die Feststellung des Versicherungsfalles cherungsjahres zu unveränderter Prämie fort. zwei Wochen gesetzt. Wir können den Vertrag noch für die Feststellung oder den Umfang der Ab dem neuen gVersicherungsjahr ist eine ande- kündigen, wenn Sie den Rückstand nicht fristge- Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen- re Prämie für Sie zu zahlen. Darauf und auf das recht begleichen. Tritt der Versicherungsfall nach heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls damit verbundene Kündigungsrecht weisen wir Fristablauf ein und waren Sie zu diesem Zeitpunkt zur Leistung verpflichtet. spätestens sechs Wochen vor Ende des gVersi- mit der Prämienzahlung in Verzug, sind wir leistungsfrei. Auf die Rechtsfolgen werden Sie 10. Wann erhalten Sie die Zahlung? cherungsjahres nochmals ausdrücklich hin. Wird 10.1 Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, der Vertrag nicht gekündigt, ist mit Beginn des im Mahnschreiben umfassend hingewiesen. Die Kündigung kann Ihnen für den Fall der Nicht- erhalten Sie gunverzüglich die Zahlung. neuen gVersicherungsjahres die dann geltende 10.2 Kosten, die Sie in fremder Währung aufge- Prämie für Ihren neuen Tarif zu zahlen. zahlung der Prämien bereits im Mahnschreiben erklärt werden. wandt haben, erstatten wir Ihnen in Euro. Die 4.3 Im Familien- / Paartarif richtet sich die Prämie Umrechnung von Devisen erfolgt, sofern der nach dem ältesten Familienmitglied / Partner. 6.4 Sie können gegen unsere Forderungen nur auf- rechnen, soweit Ihre Forderung von uns aner- Ankauf diesbezüglicher Devisen nachgewiesen Überschreitet ein im Familien- / Paartarif mit- wird, unter Heranziehung des nachgewiesenen versichertes Kind die Altersgrenze, wird dessen kannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Umrechnungskurses. Erfolgt diesbezüglich kein Versicherungsschutz im Tarif für Einzelpersonen Nachweis, ist für die Umrechnung von Devisen weitergeführt. Im Übrigen gelten die Regelungen in 4.2 entsprechend. 4 [Seite 5] der Umrechnungskurs zu dem Tag, an dem Sie die geber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind die Schule / Universität: Kosten gezahlt haben, zu den von der Deutschen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit Schulen sind: Bundesbank veröffentlichten Euro-Referenz- und einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden. A) Alle Bildungseinrichtungen, die dazu geeignet sind, Wechselkursen maßgeblich. Sie müssen zumindest auf eine Dauer von einem Jahr die gesetzliche Schulpflicht zu erfüllen. 11. Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter beste- angelegt sein. B) Bildungseinrichtungen, die zu folgenden Abschlüs- hen? Ausland: sen führen: Qualifizierender Hauptschulabschluss; 11.1 Ist im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtig, Als Ausland gilt nicht das Land, in dem Sie Ihren Mittlere Reife; Allgemeine Hochschulreife; Fach- bezogene Hochschulreife; sonstiger nach den gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir gewöhnlichen Aufenthalt haben. jeweiligen Landesgesetzen für schulische Bildung den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht Auswärtiges Amt: anerkannter Schulabschluss. zum Nachteil des Versicherungsnehmers bzw. der Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den C) Ausbildungsbegleitende Schulen. versicherten Person geltend gemacht werden. Sie Auslandsvertretungen den Auswärtigen Dienst. D) Schulen, in welchen ein weiterer von den Industrie- sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs- Das Auswärtige Amt veröffentlicht umfangreiche und Handelskammern oder den Handwerkskam- übergangs verpflichtet, diese Ersatzansprüche im Informationen zu allen Staaten der Welt; Beispiel: mern anerkannter Titel erworben werden kann; gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Höhe der Reise- und Sicherheitshinweise; Reisewarnungen. Beispiel: Meistertitel. von uns erbrachten Leistung an uns abzutreten. Die Kontaktdaten lauten: Universitäten sind: 11.2 Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri- Postanschrift: Auswärtiges Amt, 11013 Berlin Alle Fachhochschulen und Universitäten, an denen ein vatrechtlichen Versicherungsverträgen oder vom Telefonzentrale: +49 30 -18 170 (24-Stunden-Service) akademischer Abschluss erworben werden kann. Sozialversicherungsträger zu? Dann gehen diese Fax: +49 30 -18 17 34 02 Leistungsverpflichtungen vor. Melden Sie den Sportgeräte: Internetadresse: www.auswaertiges-amt.de. Versicherungsfall bei uns, treten wir in Vorleistung Sportgeräte sind alle Gegenstände, die Sie zum Aus- und werden den Versicherungsfall bedingungsge- Betreuungspersonen: üben einer Sportart benötigen, einschließlich Zubehör. mäß regulieren. Betreuungspersonen sind diejenigen, die Ihre mitrei- Umbuchungsgebühren: senden oder nicht mitreisenden minderjährigen oder Dies sind Gebühren, die Ihr Veranstalter / Vertragspart- 12. Welches Recht und welcher Gerichtsstand gilt? pflegebedürftigen gAngehörigen betreuen; Beispiel: Welche Beschwerdemöglichkeit haben Sie? ner fordert, weil Sie bei ihm Ihre Reise hinsichtlich des Au-pair. Reiseziels bzw. Reisetermins umbuchen. 12.1 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eingriffe von hoher Hand: Unverzüglich: 12.2 Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staats- Ohne schuldhaftes Zögern. gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie gewalt; Beispiele hierfür sind: Beschlagnahme von exotischen Souvenirs durch den Zoll oder Einreisever- Urlaubsort: zwischen folgenden Gerichtsständen wählen: Als Urlaubsort gelten alle Orte einer Reise, an welchen A) München. weigerung aufgrund fehlender vorgeschriebener Ein- reisepapiere; Sperrung des öffentlichen Verkehrs. Sie einen Aufenthalt gebucht haben. Urlaubsorte B) Dem Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. sind als politische Gemeinden einschließlich eines Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der Elementarereignisse: Umkreises von 50 km zu verstehen. Klageerhebung. Elementarereignisse sind: Explosion; Sturm; Hagel; 12.3 Haben wir etwas mit Ihnen gerichtlich zu klären, Blitzschlag; Hochwasser; Überschwemmung; Lawinen; Versicherungsjahr: ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrem Vulkanausbruch; Erdbeben; Erdrutsch. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten gewöhnlichen Aufenthalt zuständig. Zeitpunkt und dauert 12 Monate (Zeitjahr). Familie: Beispiel: Beginn 12. August 2025, 12 Uhr mittags; 12.4 Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen und Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unab- Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanz- Ende 12. August 2026, 12 Uhr mittags. hängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder dienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Zeitwert: bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Straße 108, 53117 Bonn zu richten. Zeitwert ist der Betrag, den ein versicherter Gegen- Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kin- 12.5 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrau- stand zum Zeitpunkt des Schadeneintritts besitzt. der. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. cherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Medizinisch notwendig / Medizinisch notwendige 13. Welche Verjährungsfristen müssen Sie beach- Heilbehandlung: Besondere Teile ten? 1. B ehandlungen und diagnostische Verfahren sind 13.1 Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur versichert, wenn sie alle folgenden Vorausset- verjähren regelmäßig innerhalb von drei Jahren. A Reiserücktritts-Schutz zungen erfüllen: Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des A) S ie dienen einem diagnostischen, kurativen 1. Was ist versichert? Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und und / oder palliativen Zweck. 1.1 Wir entschädigen Sie bis insgesamt maximal Ihnen bekannt war bzw. bekannt sein musste. B) S ie sind schulmedizinisch anerkannt und ange- zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden 13.2 Haben Sie Ihren Anspruch bei uns angezeigt? messen. Fällen: Dann ist die Verjährung so lange gehemmt, bis C) Die medizinische Diagnose und / oder die ver- A) Sie stornieren Ihre Reise. Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugegan- schriebene Behandlung müssen mit allgemein B) Sie können die Veranstaltung nicht besuchen, gen ist. akzeptierten medizinischen Verfahren überein- für die Sie eine Eintrittskarte erworben haben. stimmen. C) Während der Anreise zur Veranstaltung ver- 2. Medizinische Leistungen oder Versorgungen müs- spätet sich das bzw. eines der göffentlichen Glossar sen medizinisch notwendig und angemessen sein. Verkehrsmittel, welche/s Sie zur Anreise nutzen Dies ist der Fall, wenn alle folgenden Punkte erfüllt um mehr als zwei Stunden oder fällt ersatzlos Angehörige: sind: aus. Als Angehörige gelten: A) Sie sind erforderlich, um Ihren Zustand, Ihre D) Sie treten Ihre Reise verspätet an. A) Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner; Ihr Lebensgefährte in Erkrankung oder Verletzung zu diagnostizieren E) Während Ihrer Hinreise verspätet sich das einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. oder zu behandeln. bzw. eines der göffentlichen Verkehrsmit- B) Ihre Kinder; Eltern; Adoptivkinder; Adoptiveltern; B) Die Beschwerden, die Diagnose und die Behand- tel, welche/s Sie zur Anreise zu Ihrer ersten Pflegekinder; Pflegeeltern; Stiefkinder; Stiefeltern; lung stimmen mit der zugrunde liegenden gebuchten Reiseleistung nutzen oder fällt Großeltern; Geschwister; Enkel; Tanten; Onkel; Nich- Erkrankung überein. ersatzlos aus. ten; Neffen; Cousins; Cousinen; Schwiegereltern; C) Sie stellen eine angemessene Art und Stufe der F) Sie haben eine Panne oder einen Unfall mit Schwiegerkinder; Schwäger; Schwägerinnen. dem Kraftfahrzeug, das Sie für die Anreise medizinischen Versorgung dar. Antritt der Reise / Reiseantritt: nutzen. Die Voraussetzungen für die einzelnen D) Sie werden über einen angemessenen Behand- Im Rahmen des Reiserücktritts-Schutz ist die Reise Fälle finden Sie in den nachfolgenden Ziffern. lungszeitraum hinweg erbracht. Nicht medizi- angetreten, wenn Sie Ihre erste gebuchte gReiseleis- 1.2 Die Erstattung bis zur Höhe der Versicherungs- nisch notwendig sind insbesondere Behand- tung in Anspruch nehmen. summe gilt nur, wenn nachfolgend keine abwei- lungen, die Sie gegen ärztlichen Rat vornehmen Als Antritt der Reise gilt im Reiserücktritts-Schutz chende Summe genannt ist. lassen. im Einzelnen: 2. Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise stornie- Öffentliche Verkehrsmittel: • Bei einer Flug-Reise: Der Check-in; beim Online- ren müssen? Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Check-in die Sicherheitskontrolle des Reisenden am 2.1 Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Reisetag. Ereignisses nach Ziffer 4 stornieren müssen, Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel • Bei einer Schiffs-Reise: Das Einchecken. erstatten wir Ihnen die vertraglich geschuldeten gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rund- • Bei einer Bus-Reise: Das Einsteigen in den Bus. Stornokosten. Das sind die Kosten, die Sie als Rei- fahrten / Rundflügen verkehren; Mietwagen; Taxis; • Bei einer Bahn-Reise: Das Einsteigen in den Zug. sender dem Leistungsträger (Beispiel: Reiseveran- Kreuzfahrtschiffe. • Bei einer Auto-Reise: Die Übernahme eines Mietwa- stalter; Vermieter einer Ferienwohnung) schulden, gens oder eines Wohnmobils. Pandemie: wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren. Außer- • Bei Anreise mit dem eigenen Pkw: Der Antritt der Eine Pandemie liegt vor, wenn auf weiten Teilen eines dem erstatten wir Ihnen die Konsulatsgebühren ersten gebuchten gReiseleistung; Beispiel: Über- Kontinents oder mehrerer Kontinente eine infektiöse für Ihr Visum sowie die Kosten für Ihre Sitzplatzre- nahme der gebuchten Ferienwohnung. Ist eine Erkrankung ausbricht. Die Weltgesundheitsorganisati- servierungen. Transfer-Leistung fester Bestandteil der Gesamtreise? on (WHO) muss dies feststellen. 2.2 Damit Sie die unter Ziffer 2.1 aufgeführte Leistung Dann beginnt die Reise mit dem Antritt des Transfers Reiseantritt / Antritt der Reise: erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen (Einstieg in das Transfer-Verkehrsmittel). Siehe unter „Antritt der Reise“. alle erfüllt sein: In allen übrigen Reiseversicherungen ist die Reise mit A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Reiseleistungen: Ihrem Verlassen der Wohnung angetreten. Risikoperson. Als Reiseleistungen gelten beispielsweise gebuchte B) Bei Abschluss der Versicherung oder bei beste- Arbeitsverhältnis: Hotelzimmer; Ferienwohnung; Wohnmobil; Hausboot; hendem Versicherungsvertrag bei Buchung der Arbeitsverhältnis bezeichnet das durch einen Arbeits- gecharterte Yacht; Flug; Schiffs-, Bus- oder Bahnfahrt. Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen. vertrag geregelte sozialversicherungspflichtige C) Sie haben die Reise storniert, weil dieses Ereig- Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeit- nis eingetreten ist. 5 [Seite 6] D) Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumu- Q) Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Frei- Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung ten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen. willigen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökolo- ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der 3. Was ist versichert, wenn Sie Ihre erworbene gischen Jahres. Stornokosten. Eintrittskarte nicht nutzen können? R) Termin für die Wiederholung einer nicht 12. Ist der Einzelzimmerzuschlag versichert? 3.1 Wir erstatten Ihnen den Preis Ihrer Eintrittskarte bestandenen Prüfung an einer gSchule / Uni- 12.1 Sie haben gemeinsam mit einer anderen Person einschließlich Gebühren, wenn versität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungs- ein Doppelzimmer gebucht? Dann gilt diese A) sich ein göffentliches Verkehrsmittel um mehr prüfung fällt unerwartet in die versicherte Rei- immer als Risikoperson. Muss diese die Reise aus als zwei Stunden verspätet oder ersatzlos aus- sezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen versichertem Grund stornieren? Dann erstatten fällt und Sie dadurch mehr als die Hälfte der nach planmäßigem Reiseende statt. wir Ihnen den Einzelzimmerzuschlag oder die Veranstaltung versäumen. S) Bei Klassenreisen: Ihr endgültiger Austritt aus Mehrkosten für die alleinige Nutzung des Doppel- B) Sie die Veranstaltung nicht besuchen können, dem Klassenverband, bevor die versicherte zimmers. Voraussetzung ist: Sie entscheiden sich, weil ein versichertes Ereignis nach Ziffer 4 ein- Reise beginnt. die Reise allein anzutreten. getreten ist. T) Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträg- 12.2 Wir leisten höchstens bis zur Höhe der Stornokos- 3.2 Damit Sie die unter 3.1 B) aufgeführte Leistung lichkeit oder Tod Ihres zur Reise angemeldeten ten, die bei gunverzüglicher Stornierung der Reise erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen Hundes oder Ihrer zur Reise angemeldeten anfallen. alle erfüllt sein: Katze. 13. Was ist nicht versichert? A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine 5. Wer sind Ihre Risikopersonen? Wir leisten nicht: Risikoperson. Ihre Risikopersonen sind: 13.1 Bei einer psychischen Reaktion B) Bei Abschluss der Versicherung oder bei beste- 5.1 Ihre gAngehörigen und die gAngehörigen Ihres A) auf ein Kriegsereignis; innere Unruhen; einen hendem Versicherungsvertrag bei Erwerb der Lebensgefährten. Terrorakt; ein Flugunglück. Eintrittskarte war mit diesem Ereignis nicht zu 5.2 gBetreuungspersonen. B) auf die Befürchtung von Kriegsereignissen; rechnen. 5.3 Sie haben Ihre Reise für maximal sechs Personen inneren Unruhen; Terrorakten. C) Sie konnten die Veranstaltung nicht besuchen, oder als gFamilie gebucht? Dann sind Ihre Mitrei- 13.2 Bei Suchterkrankungen. weil dieses Ereignis vor Beginn der Veranstal- senden und deren gAngehörige und gBetreu- 13.3 Bei Erkrankungen oder Tod infolge von gPande- tung eingetreten ist. ungspersonen Risikopersonen. In allen anderen mien. Versichert ist jedoch die unerwartete und D) Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumu- Fällen gelten nur Ihre gAngehörigen, die gAnge- schwere Erkrankung an Covid-19 oder ein Todes- ten, die Veranstaltung zu besuchen. hörigen Ihres Lebensgefährten und gBetreuungs- fall aufgrund von Covid-19, auch wenn Covid-19 personen als Ihre Risikopersonen. von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als 4.Welche Ereignisse sind versichert? gPandemie eingestuft wurde. Versicherte Ereignisse sind: 6. Was ist bei verspätetem gReiseantritt versi- 13.4 Für Stornoentgelte; Beispiel: Bearbeitungsgebüh- A) Erkrankung einschließlich der Verschlechterung chert? ren für eine Reisestornierung oder Servicegebüh- einer bereits bestehenden Erkrankung. Auch 6.1 Müssen Sie Ihre Reise verspätet antreten, weil Sie ren, die Ihnen Ihr Reisevermittler berechnet, weil die Erkrankung an Covid-19 ist vom Versiche- oder eine Risikoperson von einem versicherten Sie Ihre Reise stornieren. rungsschutz umfasst. Dies gilt auch dann, Ereignis betroffen wurden? Dann erstatten wir: 13.5 Für sonstige Bearbeitungsgebühren; Beispiel: wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsor- A) Ihre nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. Bearbeitungsgebühren der Fluggesellschaft, die ganisation (WHO) als gPandemie eingestuft Versichert sind die Mehrkosten nach Art und nicht schon bei Buchung ausgewiesen und mit- wurde. Eine versicherte Erkrankung kann auch Qualität der ursprünglich gebuchten und versi- versichert sind. eine psychische Erkrankung sein. Eine psy- cherten Hinreise. 13.6 Für Abschussprämien bei Jagdreisen. chische Erkrankung gilt dann als versichertes B) Ihre nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich Ereignis, wenn einer der folgenden Fälle vor- der Hinreisekosten. 14. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt liegt: 6.2 Wir erstatten insgesamt maximal bis zur Höhe des Versicherungsfalls? • Der gesetzliche oder private Krankenversiche- der Stornokosten, die bei gunverzüglicher Stor- 14.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen rungsträger hat eine ambulante Psychothera- nierung der Reise bei Kenntnis des Eintritts des Bestimmungen beachten. pie genehmigt. versicherten Ereignisses anfallen würden. 14.2 Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu können, • Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psy- müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfolger die 7. Was erstatten wir bei Panne oder Unfall eines folgenden Unterlagen bei uns einreichen: chiatrie nachgewiesen. Kraftfahrzeugs? A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; • Es erfolgt eine stationäre Behandlung. Das Kraftfahrzeug, das Sie auf Ihrer Reise nutzen Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha- B) Tod. Versichert ist auch ein Todesfall aufgrund möchten, wird maximal einen Tag vor gAntritt densformular; Schadennachweise (Beispiel: von Covid-19. Dies gilt auch dann, wenn Covid- Ihrer Reise aufgrund Panne oder Unfall fahrun- Stornokostenrechnung); den Nachweis über 19 von der Weltgesundheitsorganisation tauglich? Und Sie müssen Ihre Reise deshalb das Reisevermittlungsentgelt. (WHO) als gPandemie eingestuft wurde. verspätet antreten? Dann erstatten wir Ihnen die B) Bei Erkrankung, die keine psychische Erkran- C) Eine Unfallverletzung. nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch kung ist; Unfallverletzung; Schwangerschaft; D) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von genommene gReiseleistungen oder zusätzliche Impfunverträglichkeit; Bruch von Prothesen; Organen und Geweben im Rahmen des Trans- Reisekosten bis maximal € 500,– pro Person. Lockerung von implantierten Gelenken: Ein plantationsgesetzes. Zudem erstatten wir die Kosten für ein Mietfahr- ärztliches Attest mit Diagnose und Behand- E) Schwangerschaft und Schwangerschaftskom- zeug in vergleichbarer Kfz-Klasse bis insgesamt lungsdaten. Nicht anerkannt werden ärztliche plikationen. € 1.000,– pro Reise. Atteste, die von Ihnen selbst, von Ihrem Ehe- F) Unaufschiebbarer Termin im Rahmen eines oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Ihren Adoptionsverfahrens zur Adoption eines min- 8. Was ist im Verspätungsschutz während der Hin- reise versichert? Kindern ausgestellt wurden. derjährigen Kindes. C) Bei einer psychischen Erkrankung eine der fol- G) Impfunverträglichkeit. Verspätet sich ein göffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden oder fällt ersatzlos genden Unterlagen: H) Bruch von Prothesen. • Ein Nachweis über die Genehmigung einer I) Lockerung von implantierten Gelenken. aus? Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes ver- sichertes Verkehrsmittel? Dann erstatten wir die ambulanten Psychotherapie des privaten J) Erheblicher Schaden am Eigentum durch: oder gesetzlichen Krankenversicherungsträ- Feuer; Wasserrohrbruch; gElementarereig- Mehrkosten der Hinreise bis insgesamt € 1.500,-. gers. nisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Wir erstatten diese nach Art und Qualität des • Ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie. Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels. Außer- • Ein Nachweis für die stationäre Behandlung. Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens dem erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für D) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie der objektiv erforderlich. notwendige und angemessene Aufwendungen Anzeige bei der Polizei. K) Die betriebsbedingte Kündigung. (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erstatten E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen L) Aufnahme eines gArbeitsverhältnisses. wir dafür insgesamt € 150,–. Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- M) Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt 9. Welche Informationen halten wir für Sie bereit? weisen. vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges 9.1 Auf Ihre Anfrage nennen wir Ihnen die nächstge- 15. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- gArbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber legene diplomatische Vertretung (Anschrift und heiten? beendet und bei einem anderen Arbeitgeber telefonische Erreichbarkeit). Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie ein neues gArbeitsverhältnis beginnt. Die Ver- 9.2 Auf Wunsch informieren wir Sie über Reisewar- eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich setzung innerhalb eines Unternehmens zählt nungen und Sicherheitshinweise des gAuswärti- verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir nicht als Arbeitsplatzwechsel. gen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. unsere Leistung entsprechend der Schwere des N) Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung 10. Sind Reisevermittlungsentgelte versichert? Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen 10.1 Versichert ist ein vertraglich geschuldetes Rei- nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob Zeitraum von mindestens drei aufeinander- severmittlungsentgelt bis zu € 100,– je Person. fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz folgenden Monaten von konjunkturbedingter Voraussetzung ist: Der Vermittler hat das Ver- bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich mittlungsentgelt bereits bei der Reisebuchung Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch vereinbart und es ist bei der Höhe der Versiche- oder die Feststellung des Versicherungsfalles aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % rungssumme berücksichtigt. noch für die Feststellung oder den Umfang der verringern. 10.2 Wir erstatten Ihnen das Reisevermittlungsentgelt Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen- O) Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn nur dann, wenn Sie gleichzeitig einen Anspruch heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls- die Teilnahme am Gerichtstermin zu Ihren auf Ersatz der Stornokosten haben. zur Leistung verpflichtet. berufstypischen Tätigkeiten gehört. 11. Sind gUmbuchungsgebühren versichert? 16. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen? P) Wenn vor der Reise der Reisepass oder Perso- Sie möchten lieber umbuchen als Ihre Reise Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung nalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdoku- stornieren? Dann erstatten wir Ihnen die gUm- gewählt haben, tragen Sie einen Teil des Scha- ment nicht rechtzeitig beschafft werden kann. buchungsgebühren. Wir leisten höchstens bis zur dens selbst. Ihr Eigenanteil beträgt 20 % des Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich. Höhe der Stornokosten, die bei gunverzüglicher 6 [Seite 7] erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber rung einer bereits bestehenden Erkrankung. 7.1 Bei einer psychischen Reaktion € 25,– je versicherter Person. Dies gilt auch, wenn Auch die Erkrankung an Covid-19 ist vom Ver- A) auf ein Kriegsereignis; innere Unruhen; einen konkrete Summen als Maximalerstattung festge- sicherungsschutz umfasst. Dies gilt auch dann, Terrorakt; ein Flugunglück. legt sind. wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsor- B) auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, ganisation (WHO) als gPandemie eingestuft inneren Unruhen oder Terrorakten. B Reiseabbruch-Schutz wurde. Eine versicherte Erkrankung kann auch 7.2 Bei Suchterkrankungen. eine psychische Erkrankung sein. Eine psy- 7.3 Bei Erkrankungen oder Tod infolge von gPande- 1. Was ist versichert? chische Erkrankung gilt dann als versichertes mien. Versichert ist jedoch die unerwartete und Wir entschädigen Sie: schwere Erkrankung an Covid-19 oder ein Todes- Ereignis, wenn einer der folgenden Fälle vor- A) Wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen. fall aufgrund von Covid-19, auch wenn Covid-19 liegt: B) Wenn Sie die Heimreise verspätet antreten von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als • Der gesetzliche oder private Krankenversiche- müssen. Die Voraussetzungen für die einzelnen gPandemie eingestuft wurde. rungsträger hat eine ambulante Psychothera- Fälle finden Sie in den nachfolgenden Ziffern. pie genehmigt. 7.4 Für die Gebühren zur Erteilung eines Visums. 2. Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise abbre- • Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psy- 7.5 Für Abschussprämien bei Jagdreisen. chen müssen? chiatrie nachgewiesen. 8. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt 2.1 Sie müssen Ihre Reise aufgrund eines versicherten • Es erfolgt eine stationäre Behandlung. des Versicherungsfalles? Ereignisses nach Ziffer 5 abbrechen? Dann erstat- B) Tod. Versichert ist auch ein Todesfall aufgrund 8.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen ten wir maximal bis zur Höhe der Versicherungs- von Covid-19. Dies gilt auch dann, wenn Covid- Bestimmungen beachten. summe, die Ihr Tarif vorsieht: 19 von der Weltgesundheitsorganisation 8.2 Damit wir Ihren Versicherungsfall bearbeiten kön- A) den kompletten Reisepreis, wenn Sie die ver- (WHO) als gPandemie eingestuft wurde. nen, müssen Sie oder bei Tod Ihr Rechtsnachfol- sicherte Reise während der ersten Hälfte der C) Eine Unfallverletzung. ger die folgenden Unterlagen bei uns einreichen: Reise abbrechen; D) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von A) Wir benötigen immer: Versicherungsnachweis; B) den halben Reisepreis, wenn Sie die versicherte Organen und Geweben im Rahmen des Trans- Buchungsunterlagen; das ausgefüllte Scha- Reise während der zweiten Hälfte der Reise plantationsgesetzes. densformular; Schadennachweise (Beispiel: – spätestens aber bis einen Tag vor planmä- E) Schwangerschaft und Schwangerschaftskom- Rechnungen). ßigem Reiseende – abbrechen. Hin- und Rück- plikationen. B) Bei Erkrankung; Unfallverletzung; Schwan- reisetage gelten als volle Reisetage. Der Tag F) Unaufschiebbarer Termin im Rahmen eines gerschaft; Impfunverträglichkeit; Bruch von der Reisemitte zählt immer als voller Reisetag Adoptionsverfahrens zur Adoption eines min- Prothesen; Lockerung von implantierten zur ersten Hälfte der Reise. Beispiel: Bei einer derjährigen Kindes. Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose Reisedauer von 7 Tagen zählt ein Abbruch wäh- G) Impfunverträglichkeit. und Behandlungsdaten. Nicht anerkannt rend Tag 1 bis Tag 4 zur ersten Reisehälfte. Ein H) Bruch von Prothesen. werden ärztliche Atteste, die von Ihnen selbst, Abbruch von Tag 5 bis Tag 6 zählt zur zweiten I) Lockerung von implantierten Gelenken. Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Eltern Reisehälfte. Am geplanten Abreisetag (Tag 7) J) Feuer oder gElementarereignisse an Ihrem oder Ihren Kindern ausgestellt wurden. Das ist ein Reiseabbruch nicht mehr möglich. gUrlaubsort. ärztliche Attest müssen Sie vor Abbruch der 2.2 Wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen, erstatten K) Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Reise einholen. wir Ihnen außerdem die zusätzlichen Kosten der Feuer; Wasserrohrbruch; gElementarereig- C) Bei einer psychischen Erkrankung eine der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach nisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: folgenden Unterlagen: Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden • Ein Nachweis über die Genehmigung einer versicherten Rückreise. Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens ambulanten Psychotherapie des privaten 2.3 Damit Sie die unter Ziffer 2.1 und 2.2 aufgeführten objektiv erforderlich. oder gesetzlichen Krankenversicherungs- L) Die betriebsbedingte Kündigung. trägers. Leistungen erhalten, müssen die folgenden M) Aufnahme eines gArbeitsverhältnisses. • Ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie. Voraussetzungen alle erfüllt sein: N) Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt • Ein Nachweis für die stationäre Behandlung. A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges D) Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: Eine Kopie Risikoperson. gArbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber der Anzeige bei der Polizei. B) Bei gAntritt der Reise war mit diesem Ereignis beendet und bei einem anderen Arbeitgeber E) Alle weiteren versicherten Ereignisse müssen nicht zu rechnen. ein neues gArbeitsverhältnis beginnt. Die Ver- Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nach- C) Sie haben die Reise abgebrochen, weil dieses setzung innerhalb eines Unternehmens zählt weisen. Ereignis eingetreten ist. nicht als Arbeitsplatzwechsel. D) Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumu- O) Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung 9. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- ten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen bzw. ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen heiten? zu beenden. Zeitraum von mindestens drei aufeinander- Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie 3. Was ist versichert, wenn Sie verspätet zurück- folgenden Monaten von konjunkturbedingter eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich reisen müssen? Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir 3.1 Sie können Ihre Rückreise nicht wie geplant antre- der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch unsere Leistung entsprechend der Schwere des ten und müssen verspätet zurückreisen, weil ein aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns versichertes Ereignis nach Ziffer 5 eingetreten ist? verringern. nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob P) Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz Wir erstatten Ihnen die Teilnahme am Gerichtstermin zu Ihren bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die A) die Mehrkosten der Rückreise und berufstypischen Tätigkeiten gehört. Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt B) die zusätzlichen Unterkunftskosten für den Q) Wenn während der Reise der Reisepass oder oder die Feststellung des Versicherungsfalles verlängerten Aufenthalt. Personalausweis gestohlen wird. Vorausset- noch für die Feststellung oder den Umfang der Auf Ihren Wunsch organisieren wir Ihre Rückreise. zung ist: Das entwendete Dokument ist zwin- Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen- Insgesamt erstatten wir maximal bis zur Höhe gend für die planmäßige Durchführung der heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls der vereinbarten Versicherungssumme. Reise erforderlich. zur Leistung verpflichtet. 3.2 Damit Sie die unter Ziffer 3.1 aufgeführten Leis- tungen erhalten, müssen die folgenden Voraus- R) Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Frei- 10. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen? setzungen alle erfüllt sein: willigen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökolo- Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine gischen Jahres. gewählt haben, tragen Sie einen Teil des Scha- Risikoperson. S) Termin für die Wiederholung einer nicht dens selbst. Ihr Eigenanteil beträgt 20 % des B) Bei gAntritt der Reise war mit diesem Ereignis bestandenen Prüfung an einer gSchule / Uni- erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber nicht zu rechnen. versität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungs- € 25,– je versicherter Person. Dies gilt auch, wenn C) Sie haben die Reise verlängert, weil dieses prüfung fällt unerwartet in die versicherte Rei- konkrete Summen als Maximalerstattung festge- Ereignis eingetreten ist. sezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen legt sind. D) Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumu- nach planmäßigem Reiseende statt. T) Wenn während der Reise das von Ihnen C Reisekranken-Schutz ten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen bzw. zu beenden. genutzte Fahrzeug aufgrund eines Unfalls dau- 1. Was ist versichert? erhaft fahruntauglich wird. 1.1 Wenn Sie während Ihrer Reise erkranken, sich 4. Was ist im Verspätungsschutz während der U) Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträg- Ihre bereits vor Reisebeginn bestehende Erkran- Weiter- und Rückreise versichert? lichkeit oder Tod Ihres mitreisenden Hundes kung verschlechtert oder Sie einen Unfall erlitten Während Ihrer Weiter- oder Rückreise verspätet oder Ihrer mitreisenden Katze. haben, erstatten wir Ihnen die Kosten für: sich ein göffentliches Verkehrsmittel, das Sie zur 6. Wer sind Ihre Risikopersonen? A) Heilbehandlungen im gAusland. Weiter- oder Rückreise nutzen wollen, um mehr Ihre Risikopersonen sind: B) Kranken- und Gepäckrücktransporte. als zwei Stunden oder fällt unerwartet aus? Und 6.1 Ihre gAngehörigen und die gAngehörigen Ihres C) Bestattung im gAusland oder die Überführung. Sie versäumen dadurch Ihr Anschlussverkehrs- Lebensgefährten. 1.2 Bei Schwangerschaft leisten wir nach Ziffer 3. mittel? Dann erstatten wir auch diese Mehrkosten 1.3 Haben Sie während Ihrer Reise einen medi- 6.2 gBetreuungspersonen. der Rückreise bis insgesamt € 1.500,–. Wir erstat- zinischen Notfall? Dann helfen wir Ihnen mit 6.3 Sie haben Ihre Reise für maximal sechs Personen ten diese nach Art und Qualität des ursprünglich oder als gFamilie gebucht? Dann sind Ihre Mitrei- unserer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service. gebuchten Verkehrsmittels. Außerdem erstatten senden und deren gAngehörige und gBetreu- 1.4 Die Voraussetzungen für die einzelnen Versi- wir die nachgewiesenen Kosten für notwendige ungspersonen Risikopersonen. In allen anderen cherungsfälle finden Sie in den nachfolgenden und angemessene Aufwendungen (Verpflegung Fällen gelten nur Ihre gAngehörigen, die gAnge- Ziffern. und Unterkunft). Maximal erstatten wir dafür ins- hörigen Ihres Lebensgefährten und gBetreuungs- gesamt € 150,–. 2. Was erstatten wir bei Heilbehandlungen im personen als Ihre Risikopersonen. gAusland? 5. Welche Ereignisse sind versichert? 7. Was ist nicht versichert? 2.1 Heilbehandlungskosten und Arzneimittel: Versicherte Ereignisse sind: Wir leisten nicht: Versichert sind medizinisch notwendige Heilbe- A) Erkrankung einschließlich der Verschlechte- 7 [Seite 8] handlungen, die von Ärzten durchgeführt oder men hierfür die Kosten. Wir bringen Sie an Ihren 50 km betragen. Hauptberufliche Außendienst- verordnet werden. Die Heilbehandlungen und Wohnort oder in das Ihrem Wohnort nächstgele- tätigkeiten sowie Gänge und Fahrten zwischen Arzneimittel müssen schulmedizinisch anerkannt gene aus medizinischer Sicht geeignete Kranken- Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten sein. haus. nicht als Reise. 2.2 Alternative Heilbehandlungen und Arzneimittel 8.2 Wir bringen Ihr Reisegepäck zu Ihrem Wohnort, 14.3 Sind die Voraussetzungen nach Ziffer 14.1 und sind versichert, wenn sofern ein Krankenrücktransport für Sie erfolgt. 14.2 erfüllt, erbringen wir folgende Leistungen: A) sich diese in der Praxis als ebenso Erfolg ver- 8.3 Wir erstatten die Kosten für Ihren medizinisch A) Psychologische Hilfe nach Ziffer 4. sprechend bewährt haben. notwendigen Krankentransport in ein aus medi- B) Kostenerstattung für Begleitperson nach Ziffer 6. B) keine schulmedizinischen Methoden oder zinischer Sicht geeignetes Krankenhaus im gAus- C) Krankenrücktransport und Gepäckrücktrans- Arzneimittel zur Verfügung stehen. Sie müssen land und zurück in die Unterkunft bei: port nach Ziffer 8.1, 8.2 und 9.3. von Heilpraktikern, Chiropraktikern oder Osteo- A) Stationärem Aufenthalt. D) Überführung im Todesfall nach Ziffer 9.1. pathen durchgeführt oder verordnet werden. B) Ambulanter Erstversorgung. E) Hilfe bei Krankenhausaufenthalten nach Ziffer 2.3 Wir erstatten die Kosten für: 9. Was erstatten wir im Todesfall? 11.1 und 11.2. A) Stationäre Behandlungen im Krankenhaus. 9.1 Auf Wunsch Ihrer gAngehörigen organisieren wir F) Hilfe, wenn mitreisende Kinder oder betreu- B) Ambulante Heilbehandlungen. Ihre Überführung. Die Überführung erfolgt an den ungsbedürftige Personen nicht mehr betreut C) Operationen. vor gReiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür über- werden können nach Ziffer 12. D) Röntgendiagnostik. nehmen wir die Kosten. G) Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach E) Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische 9.2 Alternativ organisieren wir die Bestattung im Ziffer 13. Behandlungen. gAusland. Wir übernehmen die Bestattungskos- 15. Was ist nicht versichert? F) Heilmittel: Massagen; medizinische Packungen; ten bis zur Höhe, die eine Überführung kostet. Nicht versichert sind: Inhalationen; Krankengymnastik. 9.3 Wir bringen Ihr Gepäck an Ihren vor gReiseantritt A) Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise G) Arznei- und Verbandsmittel. letzten Wohnort zurück. waren. H) Schmerzstillende Zahnbehandlungen ein- B) Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor schließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausferti- 10. Sie möchten zur ärztlichen Versorgung oder zu Arzneimitteln beraten werden? Beginn Ihrer Reise wussten, dass diese wäh- gung. rend der Reise durchgeführt werden müssen; I) Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz 10.1 Sie haben vor oder während Ihrer Reise Fragen zur ärztlichen Versorgung im gAusland? Wir infor- Beispiel: Dialysen. Versicherungsschutz besteht und vorhandenen Zahnprothesen. jedoch, wenn Sie die Reise unternehmen müs- J) Provisorischen Zahnersatz bzw. provisorische mieren Sie über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung. Soweit es uns möglich ist, nennen wir sen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder Zahnprothesen nach einem Unfall. ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. K) Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn diese Ihnen einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. C) Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen und während der Reise erstmals erforderlich wer- Hörgeräten. den und notwendig sind, um Ihre Transportfä- 10.2 Wir beraten Sie während Ihrer Reise im gAusland über: D) Auf Ihrem Vorsatz beruhende Krankheiten und higkeit zu gewährleisten. Verletzungen einschließlich deren Folgen. L) Hilfsmittel, die während der Reise erstmals A) Arzneimittel, die während der Reise notwendig werden. E) Behandlung von Alkohol-, Drogen- und ande- notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen; Miete ren Suchtkrankheiten einschließlich Entzugs- eines Rollstuhls. B) Ersatzpräparate, wenn Ihre Arzneimittel, die.Sie während der Reise benötigen, abhandenkom- und Entwöhnungsbehandlungen. 2.4 Übersteigt eine Heilbehandlung oder eine sons- F) Pflegebedürftigkeit und Verwahrung. tige Maßnahme das medizinisch notwendige men. G) Psychoanalytische und psychotherapeutische Maß? Dann können wir unsere Leistung auf einen 11. Wie helfen wir bei Krankenhausaufenthalten? Behandlung sowie Hypnose. angemessenen Betrag herabsetzen. Die berech- 11.1 Über einen von uns beauftragten Arzt stellen wir H) Behandlungen durch Ehe- bzw. Lebenspartner, neten Honorare und Gebühren dürfen den in dem den Kontakt zu den behandelnden Ärzten im Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten betreffenden Land als allgemein üblich und ange- Krankenhaus her. Falls es erforderlich ist, ziehen werden tarifgemäß erstattet. messen betrachteten Umfang nicht übersteigen. wir Ihren Hausarzt hinzu. Wir sorgen für die Über- Andernfalls können wir die Erstattung auf die mittlung von Informationen zwischen den betei- 16. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt landesüblichen Sätze kürzen. ligten Ärzten. Wenn Sie es wünschen, informieren des Versicherungsfalles? 2.5 Telefonkosten: Wir erstatten die nachgewiesenen wir Ihre gAngehörigen. 16.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Telefonkosten für notwendige Anrufe bei unserer 11.2 Sie sind voraussichtlich länger als fünf Tage im Bestimmungen beachten. Notrufzentrale. Krankenhaus? Dann organisieren wir auf Wunsch 16.2 Sie bzw. im Todesfall Ihre Rechtsnachfolger müs- die Reise einer Ihnen nahestehenden Person zum sen gunverzüglich Kontakt zu unserer Notrufzen- 3. Was erstatten wir bei Schwangerschaft im trale aufnehmen: gAusland? Ort des Krankenhauses und zurück an den Wohn- ort. Wir übernehmen die Kosten für die Hin- und A) Vor Beginn einer stationären Heilbehandlung. Wir erstatten die im gAusland angefallenen B) Vor Durchführung von Krankenrücktransporten. Kosten für: Rückreise. 11.3 Wir geben gegenüber dem Krankenhaus, in dem C) Vor Bestattungen im gAusland oder vor Über- A) Ärztliche Behandlung von Schwangerschafts- führungen im Todesfall. komplikationen. Sie behandelt werden, eine Kostenübernahme- garantie für medizinisch notwendige Heilbehand- D) Wenn mitreisende Kinder oder betreuungsbe- B) Medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrü- dürftige Personen nicht mehr betreut werden che. lungen ab. Wir übernehmen die Abrechnung mit dem Krankenhaus. Soweit wir nicht erstattungs- können. C) Entbindung bis einschließlich der 36. Schwan- 16.3 Wenn wir Sie dazu auffordern, sind Sie verpflich- gerschaftswoche. pflichtig sind, müssen von uns verauslagte Kosten von Ihnen innerhalb eines Monats nach Rech- tet, uns die Rechnungen im Original oder Zweit- D) Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwan- schriften mit einem Erstattungsnachweis eines gerschaftswoche. nungsstellung zurückgezahlt werden. anderen Leistungsträgers vorzulegen. E) Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind 12. Betreuung bei Frühgeburten bis einschließlich der 36. Sie können minderjährige Kinder oder betreu- 17. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- Schwangerschaftswoche. ungsbedürftige Personen während der Reise heiten? aufgrund Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie 4. Sie möchten psychologische Hilfe? eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich Sie geraten in eine Notsituation und benötigen nicht mehr betreuen? In diesem Fall A) erstatten wir Ihnen die Kosten für eine Notfall- verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir psychologischen Beistand? Dann leisten wir eine unsere Leistung entsprechend der Schwere des erste telefonische Hilfestellung. betreuung. B) organisieren wir die Rückreise der Kinder oder Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns 5. Wann zahlen wir Krankenhaustagegeld? der betreuungsbedürftigen Personen. Wir über- nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob Sie möchten von uns keine Erstattung der statio- nehmen die Mehrkosten der Rückreise. Alter- fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz nären Heilbehandlungskosten? Dann erhalten Sie nativ organisieren wir die Reise einer Ihnen bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die stattdessen ein Krankenhaustagegeld von € 50,– nahestehenden Person an den Aufenthaltsort Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt pro Tag. Dies zahlen wir Ihnen maximal für 30 und zurück an den Wohnort. Wir übernehmen oder die Feststellung des Versicherungsfalles Tage ab Beginn der stationären Behandlung. Sie die Kosten für die Hin- und Rückreise. noch für die Feststellung oder den Umfang der müssen uns Ihre Wahl zu Beginn der Behandlung Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen- mitteilen. 13. Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten ver- heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls sichert? zur Leistung verpflichtet. 6. Ein Kind muss stationär behandelt werden? Wir erstatten Such-, Rettungs- und Bergungskos- Muss ein minderjähriges mitreisendes Kind stati- ten bis zu € 15.000,–. Diese müssen wegen 18. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen? onär behandelt werden? Dann erstatten wir die Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson anfallen. gewählt haben, tragen Sie einen Teil des Scha- im Krankenhaus. dens selbst. Dieser Eigenanteil beträgt € 100,– je 14. Welche Leistungen erbringen wir bei Reisen im versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn konkrete 7. Sind Sie über das Reiseende hinaus transport- Inland? unfähig? Summen als Maximalerstattung festgelegt sind. 14.1 Wenn Sie innerhalb des Landes reisen, in dem Dann übernehmen wir die Behandlungskosten im Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann 19. Was passiert im Falle von Ansprüchen gegen gAusland bis zum Tag Ihrer Transportfähigkeit. muss die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort andere Versicherungsunternehmen? 8. Was leisten wir bei Krankenrücktransport und und dem Zielort mehr als 50 km betragen. Verlieren Sie Ihre Prämienrückerstattung aus Krankentransport? 14.2 Reisen Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihre einem anderen Kranken-Versicherungsvertrag, 8.1 Wir organisieren Ihren medizinisch sinnvollen und Arbeitsstätte haben, muss die Entfernung zwi- weil sich dieses Versicherungsunternehmen zu vertretbaren Krankenrücktransport mit medizi- schen dieser und dem Zielort ebenfalls mehr als nisch adäquaten Transportmitteln. Wir überneh- 8 [Seite 9] unseren Gunsten an der Erstattung beteiligt? 6. Was ist nicht oder nur eingeschränkt versi- 8. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- Dann werden wir entweder auf die Kostenteilung chert? heiten? verzichten oder diesen Schaden ausgleichen. 6.1 Nicht versichert sind: Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie A) Schäden durch Vergessen; Liegen-, Hängen-, eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich D Reisegepäck-Schutz Stehenlassen; Verlieren. verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir B) Brillen; Kontaktlinsen; Hörgeräte und Prothesen. unsere Leistung entsprechend der Schwere des 1. Was ist versichert? C) Geld; Wertpapiere; Fahrkarten und Dokumente Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns 1.1 Versichert ist Ihr Reisegepäck während Ihrer Reise. aller Art mit Ausnahme von amtlichen Aus- nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob Wenn Sie innerhalb des Landes reisen, in dem weisen und Visa. fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann D) gSportgeräte, einschließlich Zubehör, soweit bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die muss die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt und dem Zielort mehr als 50 km betragen. Reisen befinden. oder die Feststellung des Versicherungsfalles Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihre Arbeits- E) Vermögensfolgeschäden. noch für die Feststellung oder den Umfang der stätte haben, muss die Entfernung zwischen F) Schäden, die durch Ihre vorsätzliche Herbeifüh- Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen- dieser und dem Zielort ebenfalls mehr als 50 km rung des Versicherungsfalles entstehen. Haben heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls betragen. Hauptberufliche Außendiensttätig- Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig her- zur Leistung verpflichtet. keiten sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem beigeführt, dann können wir unsere Leistung 9. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen? Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens Sie haben einen Tarif mit Selbstbeteiligung abge- Reise. kürzen. schlossen? Dann tragen Sie einen Teil des Scha- 1.2 Zum Reisegepäck gehören: 6.2 Eingeschränkt versichert sind: dens selbst. Dieser Eigenanteil beträgt € 100,– je A) Ihr persönlicher Reisebedarf. A) Video- und Fotoapparate; Handys; Smart- versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn konkrete B) gSportgeräte. phones; Drohnen; EDV-Geräte; Software Summen als Maximalerstattung festgelegt sind. C) Geschenke. einschließlich Zubehör. Diese sind als mitge- D) Reiseandenken. führtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der 2. Wann besteht Versicherungsschutz? Versicherungssumme versichert. Sind sie als 2.1 Wir entschädigen Sie, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck aufgegeben, besteht kein Versi- Reisegepäck während der Reise abhandenkommt cherungsschutz. oder beschädigt wird durch: B) Schmucksachen und Kostbarkeiten. Diese A) Straftat eines Dritten. sind nur dann versichert, wenn sie in einem B) Unfall des Transportmittels. ortsfesten, verschlossenen Behältnis (Beispiel: C) Feuer oder gElementarereignisse. Safe) eingeschlossen sind. Oder wenn sie im 2.2 Wir entschädigen Sie, wenn Ihr aufgegebenes persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mit- Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt geführt werden. Wir leisten Entschädigung bis wird. Voraussetzung ist: Das Reisegepäck befindet insgesamt 50 % der Versicherungssumme. sich in Gewahrsam: C) Geschenke und Reiseandenken sind bis ins- A) Eines Beförderungsunternehmens. gesamt 10 % der Versicherungssumme versi- B) Eines Beherbergungsbetriebes. chert. C) Einer Gepäckaufbewahrung. 6.3 Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck 3. In welcher Höhe leisten wir Entschädigung? während des Zeltens und Campings besteht nur Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen maximal auf offiziell eingerichteten Campingplätzen. bis zur Höhe der Versicherungssumme: 6.4 Reisegepäck ist im abgestellten Kraftfahrzeug A) Für abhandengekommene oder zerstörte während der Reise versichert. Voraussetzung ist: Sachen: Den gZeitwert. A) Das Gepäck wird aus dem verschlossenen B) Für beschädigte Sachen: Die notwendigen Kraftfahrzeug gestohlen. Zum Kraftfahrzeug Reparaturkosten und gegebenenfalls eine ver- gehören auch daran angebrachte, verschlos- bleibende Wertminderung. Maximal erhalten sene Gepäckboxen. Sie den gZeitwert. B) Zusätzlich tritt der Schaden zwischen 6.00 Uhr C) Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger: Den und 22.00 Uhr ein. Bei Fahrtunterbrechungen, Materialwert. die nicht länger als jeweils zwei Stunden dau- D) Bei amtlichen Ausweisen und Visa: Die amt- ern, besteht zu jeder Uhrzeit Versicherungs- lichen Gebühren der Wiederbeschaffung. schutz. 4. Was ist versichert, wenn Ihr Reisegepäck ver- 7. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt spätet ankommt? des Versicherungsfalles? 4.1 Ihr aufgegebenes Reisegepäck wurde verzögert 7.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen befördert und erreicht den Bestimmungsort min- Bestimmungen beachten. destens 12 Stunden nach Ihnen? Dann erstatten 7.2 Sie sind verpflichtet, Versicherungsnachweis und wir Ihnen Ihre Auslagen für Ersatzkäufe bis zu Buchungsunterlagen der Reise bei uns einzurei- € 250,– je Person. chen. 4.2 Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht? Und Ihr Reise- 7.3 Sie müssen Schäden durch strafbare Handlungen gepäck kommt so verzögert an, dass Sie es nicht gunverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle mit an Bord nehmen können? Dann erstatten vor Ort anzeigen. Ist dies nicht möglich, muss die wir bis zu € 250,– je Person für Ersatzkäufe. Diese Anzeige bei der am nächsten erreichbaren Polizei- Leistung erhalten Sie zusätzlich zur Leistung nach dienststelle erfolgen. Der Anzeige müssen Sie eine Ziffer 4.1. Liste aller in Verlust geratenen Sachen beifügen. 4.3 Versichert sind Ersatzkäufe, die notwendig sind, Lassen Sie sich dies bestätigen. Sie müssen uns um die Reise fortzuführen. eine Bescheinigung darüber einreichen. 7.4 Sie sind verpflichtet, Schäden an aufgegebenem 5. Wie helfen wir bei Verlust von Reisezahlungs- Reisegepäck gunverzüglich bei einer dieser Stel- mitteln? len zu melden: 5.1 Wir stellen den Kontakt zu Ihrer Hausbank her, A) Beim Beförderungsunternehmen. wenn Sie während Ihrer Reise in eine finanzielle B) Beim Beherbergungsbetrieb. Notlage geraten. Voraussetzung ist: Ihre Reise- C) Bei der Gepäckaufbewahrung. zahlungsmittel wurden gestohlen, geraubt oder Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen sind auf sonstige Art und Weise abhandengekom- Sie dort schriftlich anzeigen, sobald Sie diese men. entdeckt haben. Dies müssen Sie innerhalb der A) Soweit es erforderlich ist, helfen wir bei der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens inner- Übermittlung des von Ihrer Hausbank zur Ver- halb von sieben Tagen nach Aushändigung des fügung gestellten Betrages. Reisegepäckstücks, tun. Sie müssen uns darüber B) Ist es uns nicht möglich, den Kontakt mit Ihrer entsprechende Bescheinigungen vorlegen. Hausbank innerhalb von 24 Stunden herzustel- 7.5 Sie sind verpflichtet, sich die Verspätung Ihres len, gewähren wir Ihnen ein Darlehen bis zu Reisegepäcks vom Beförderungsunternehmen € 500,–. Sie müssen den Betrag innerhalb eines bestätigen zu lassen. Sie müssen uns darüber eine Monats nach Auszahlung an uns zurückzahlen. Bescheinigung einreichen. Ersatzkäufe müssen 5.2 Wenn Sie Ihre Kredit-, EC- und Handykarten verlo- Sie uns durch Rechnungen nachweisen. ren haben, helfen wir Ihnen bei der Sperrung der Karten. Wir haften nicht: A) Für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sper- rung. B) Für trotz Sperrung entstandene Vermögens- schäden. 5.3 Wenn Sie Ihre Reisedokumente verlieren, helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung. 9 [Seite 10] Versicherungsbedingungen für den Jahres-Reisefahrzeug- Selbstbehalts-Schutz für Miet- und Carsharing-Fahrzeuge der ERGO Reiseversicherung AG (VB-ERV JV / NX DE CDW 2024) Die Regelungen der Allgemeinen Bestimmungen, das Glossar und die Regelungen des Besonderen Teils gelten zusammen für Ihren Reisefahrzeug-SB-Schutz für Miet- und Carsharing-Fahrzeuge bei der ERGO Reiseversicherung AG, im Folgenden kurz ERV oder wir genannt. versichertes Kind die Altersgrenze, wird dessen Fristablauf ein und waren Sie zu diesem Zeitpunkt Allgemeine Bestimmungen Versicherungsschutz im Tarif für Einzelpersonen mit der Prämienzahlung in Verzug, sind wir weitergeführt. Im Übrigen gelten die Regelungen leistungsfrei. Auf die Rechtsfolgen werden Sie im 1. Versicherungsnehmer und versicherte Person in 4.2 entsprechend. Mahnschreiben umfassend hingewiesen. Die Kün- 1.1 Sie sind Versicherungsnehmer, wenn Sie den digung kann Ihnen für den Fall der Nichtzahlung 5. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie Versicherungsvertrag mit uns geschlossen haben. der Prämien bereits im Mahnschreiben erklärt ihn beenden? Sie sind dann unser Vertragspartner. Wenn Sie werden. 5.1 Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Versi- sich selbst versichert haben, sind Sie Versiche- 6.4 Sie können gegen unsere Forderungen nur auf- cherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein rungsnehmer und gleichzeitig auch versicherte rechnen, soweit Ihre Forderung von uns aner- weiteres Jahr, wenn Sie als Versicherungsnehmer Person. Als versicherte Person genießen Sie kannt oder rechtskräftig festgestellt ist. oder wir den Versicherungsvertrag nicht spätes- Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass Sie tens einen Monat vor Ablauf des Versicherungs- 7. In welchen Fällen haben Sie keinen Versiche- in der Versicherungsdokumentation namentlich jahres kündigen. rungsschutz? genannt sind oder zum dort beschriebenen 5.2 Ist ein Versicherungsfall eingetreten, können 7.1 Sie haben keinen Versicherungsschutz bei Schä- Personenkreis gehören. Haben Sie eine andere Sie als Versicherungsnehmer und wir den Versi- den durch: Person versichert? Dann sind Sie Versicherungs- cherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist bis A) Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnah- nehmer. Die andere Person ist die versicherte einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen men. Person; sie kann ohne Ihre Zustimmung die versi- über die Entschädigung zulässig. Sie als Versiche- B) Kernenergie oder sonstige ionisierende Strah- cherte Leistung bei uns geltend machen. rungsnehmer können mit sofortiger Wirkung oder lung. 1.2 Sie können einen Versicherungsvertrag mit uns zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum C) Beschlagnahme und andere gEingriffe von schließen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufent- Schluss des laufenden gVersicherungsjahres, hoher Hand. halt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder kündigen. Wir können mit einer Frist von einem D) Den Einsatz von chemischen, biologischen, einem anderen Land der EU / des EWR haben. Monat kündigen. radiologischen und nuklearen Waffen. Versichern Sie eine andere Person? Dann muss 5.3 Unsere Prämien richten sich unter anderem auch E) Krieg; Bürgerkrieg; kriegsähnliche Ereignisse; auch diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder nach Ihrem Alter. Wenn Sie eine Altersgrenze innere Unruhe. Befinden Sie sich in einem Land, Unternehmenssitz in Deutschland oder einem erreichen und deshalb ab dem neuen gVersiche- in dem eines dieser Ereignisse ausbricht? Dann anderen Land der EU / des EWR haben. rungsjahr eine höhere Prämie zahlen müssen, haben Sie für die ersten 14 Tage nach Beginn 1.3 Die genannten Voraussetzungen für den Vertrags- weisen wir darauf spätestens sechs Wochen des jeweiligen Ereignisses Versicherungs- schluss müssen Sie uns nachweisen, wenn wir vor Ende des gVersicherungsjahres nochmals schutz. Diese Erweiterung gilt nicht, wenn Sie dies verlangen. Sind diese nicht gegeben, kommt ausdrücklich hin. Dann können Sie als Versiche- aktiv an einem dieser Ereignisse teilnehmen. ein Versicherungsvertrag trotz Prämienzahlung rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats 7.2 Diese Ausschlüsse gelten zusätzlich zu den im nicht zustande. nach Zugang unserer Mitteilung zum Ablauf des Besonderen Teil genannten Ausschlüssen. 2. Wofür haben Sie Versicherungsschutz? gVersicherungsjahres kündigen. 8. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt 2.1 Sie haben Versicherungsschutz für beliebig viele 6. Was müssen Sie als Versicherungsnehmer bei des Versicherungsfalles? Anmietungen von versicherten Fahrzeugen, die der Prämienzahlung beachten? 8.1 Sie müssen: Sie weltweit im versicherten Zeitraum tätigen. 6.1 Die Erst- bzw. Einmalprämie wird abweichend A) Alles vermeiden, was zu unnötigen Kosten füh- 2.2 Je versicherter Anmietung haben Sie für maximal von § 33 Abs. 1 VVG sofort mit Abschluss des ren könnte (Schadenminderungspflicht). 28 Tage Versicherungsschutz. Bei einer längeren Versicherungsvertrages fällig und ist von Ihnen B) Uns den Schaden gunverzüglich anzeigen. Anmietung endet der Versicherungsschutz nach als Versicherungsnehmer mit Erhalt des Versi- C) Uns das Schadenereignis und die Folgen wahr- den ersten 28 Tagen der Anmietung. cherungsscheines zu zahlen. Folgeprämien sind heitsgemäß schildern. 3. Wann beginnt und wann endet Ihr Versiche- jeweils zu Beginn des vereinbarten Prämienzeit- D) Uns außerdem jede zumutbare Untersuchung rungsschutz? raums fällig. Haben Sie eine Abbuchungserlaubnis über Ursache und Höhe des Schadens und über 3.1 Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem verein- erteilt, müssen Sie sicherstellen, dass die Prämie den Umfang unserer Leistungspflicht ermögli- barten Vertragsbeginn, jedoch nicht vor der Über- zum Fälligkeitsdatum auch abgebucht werden chen. nahme des jeweiligen versicherten Fahrzeugs. kann. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte E) Uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsge- Ihr Versicherungsschutz endet mit der Rückgabe müssen Sie gewährleisten, dass die Kreditkarte mäß erteilen. des jeweiligen versicherten Fahrzeugs, spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit belastet werden kann. 8.2 Sie haben das Schadensereignis durch geeignete aber mit dem vereinbarten Vertragsende. Sie müssen außerdem dafür sorgen, dass einer Nachweise zu belegen. Die vorgelegten Nach- 3.2 Können Sie Ihr versichertes Fahrzeug nicht wie berechtigten Forderung nicht widersprochen wird. weise werden unser Eigentum. Wir behalten uns geplant zurückgeben, weil Gründe eingetreten Kann eine fällige Prämie wiederholt nicht eingezo- vor, Originalbelege anzufordern. Diese können Sie sind, die Sie nicht zu vertreten haben? In diesem gen werden, werden Sie in Textform zur Zahlung innerhalb einer Frist von 6 Wochen zurückfordern. Fall verlängert sich Ihr Versicherungsschutz über aufgefordert. Eine Verpflichtung zur Abbuchung 9. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- den Zeitpunkt hinaus, der ursprünglich mit uns der Prämien besteht dann nicht mehr. Die Zah- heiten? vereinbart wurde, solange, bis Ihnen die Rückga- lung ist dann rechtzeitig, wenn sie gunverzüglich Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie be möglich ist. nach unserer Aufforderung erfolgt. Haben Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich 3.3 Das gVersicherungsjahr endet während der Miet- keine Abbuchungserlaubnis erteilt, genügt es für verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir dauer? Dann besteht der Versicherungsschutz nur die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung, wenn Sie unsere Leistung entsprechend der Schwere des fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht gekün- fristgerecht alles getan haben, damit die Prämie Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns digt ist. eingeht. Sie übermitteln die Prämien auf Ihre nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob 4. Welche Prämie ist zu zahlen – was passiert bei Gefahr und Kosten. fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz Erreichen von Altersgrenzen? 6.2 Wird die Erst- bzw. Einmalprämie nicht rechtzeitig bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die 4.1 Die Höhe der zu zahlenden Prämie ist in der Prä- gezahlt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt mientabelle in den Dokumenten zum Jahres-Ver- Wir können dies nur solange die Zahlung nicht oder die Feststellung des Versicherungsfalles sicherungsschutz dokumentiert. bewirkt ist. Unser Rücktrittsrecht ist ausge- noch für die Feststellung oder den Umfang der 4.2 Unsere Prämien richten sich unter anderem auch schlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen- nach Ihrem Alter. Die Höhe der zu zahlenden vertreten haben. Dies müssen Sie nachweisen. Ist heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls Prämie und die Prämien für alle anderen Alters- die Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalls zur Leistung verpflichtet. gruppen sind in der Prämientabelle in den Doku- noch unbezahlt, besteht kein Anspruch auf die Leistung. Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, 10. Wann erhalten Sie die Zahlung? menten zum Jahres-Versicherungsschutz doku- wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten 10.1 Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, mentiert. Erreichen Sie eine Altersgrenze, besteht haben. Dies müssen Sie nachweisen. Haben Sie erhalten Sie gunverzüglich die Zahlung. der Versicherungsschutz bis zum Ende des gVer- die Erlaubnis zum Prämieneinzug erteilt, besteht 10.2 Kosten, die Sie in fremder Währung aufgewandt sicherungsjahres zu unveränderter Prämie fort. Ab auch bei Nichtzahlung der Erstprämie Versiche- haben, erstatten wir Ihnen in Euro. dem neuen gVersicherungsjahr ist gegebenen- rungsschutz. Dies gilt nicht, wenn die Bank den Die Umrechnung von Devisen erfolgt, sofern der falls eine andere Prämie für Sie zu zahlen. Darauf Einzug der Prämie zum Fälligkeitstag mangels Ankauf diesbezüglicher Devisen nachgewiesen und auf das damit verbundene Kündigungsrecht Deckung nicht durchgeführt hätte. wird, unter Heranziehung des nachgewiesenen weisen wir spätestens sechs Wochen vor Ende 6.3 Kann die Folgeprämie nicht rechtzeitig abgebucht Umrechnungskurses. Erfolgt diesbezüglich kein des gVersicherungsjahres nochmals ausdrück- werden oder zahlen Sie diese nicht rechtzeitig, Nachweis, ist für die Umrechnung von Devisen lich hin. Wird der Vertrag nicht gekündigt, ist mit erhalten Sie eine Mahnung in Textform. In der der Umrechnungskurs zu dem Tag, an dem Sie die Beginn des neuen gVersicherungsjahres die dann Mahnung wird Ihnen eine Frist von mindestens Kosten gezahlt haben, zu den von der Deutschen geltende Prämie für Ihren neuen Tarif zu zahlen. zwei Wochen gesetzt. Wir können den Vertrag Bundesbank veröffentlichen Euro-Referenz- und 4.3 Im Familien-/Paartarif richtet sich die Prämie kündigen, wenn Sie den Rückstand nicht fristge- Wechselkursen maßgeblich. nach dem ältesten Familienmitglied/Partner. Überschreitet ein im Familien-/Paartarif mit- recht begleichen. Tritt der Versicherungsfall nach 10 [Seite 11] 11. Was gilt, wenn Verpflichtungen Dritter beste- Selbstbehalt aus dem Mietvertrag bis maximal 7.2 Damit wir Ihren Schadenfall bearbeiten können, hen? zur Höhe der Versicherungssumme. Dies gilt in müssen Sie die folgenden Unterlagen bei uns ein- 11.1 Ist im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflichtig, folgenden Fällen: reichen: gehen diese Ansprüche auf uns über, soweit wir A) Das versicherte Fahrzeug wird gestohlen. A) Versicherungsnachweis. den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht B) Das versicherte Fahrzeug wird durch einen B) Ausgefülltes Schadensformular. zum Nachteil des Versicherungsnehmers bzw. der Unfall, Vandalismus, gElementarereignisse C) Übergabeprotokoll für das versicherte Fahr- versicherten Person geltend gemacht werden. Sie oder beim Versuch des Diebstahls beschädigt zeug. sind unabhängig eines gesetzlichen Forderungs- oder zerstört. D) Den vollständigen Mietvertrag bzw. die übergangs verpflichtet, diese Ersatzansprüche im 2.2 Das versicherte Fahrzeug wird durch einen Unfall Buchungsunterlagen des versicherten Fahr- gesetzlich zulässigen Umfang bis zur Höhe der an Unterboden; Reifen; Windschutz-, Seiten- und zeugs einschließlich eines Nachweises über den von uns erbrachten Leistung an uns abzutreten. Heckscheibe; Außenspiegel oder Dach beschädigt vereinbarten Selbstbehalt, sowie dessen Höhe. 11.2 Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus anderen pri- und die Mietbedingungen sehen dafür keinen Ver- E) Abrechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters vatrechtlichen Versicherungsverträgen zu? Dann sicherungsschutz vor. In diesem Fall übernehmen bzw. Carsharing-Anbieters über den in Rech- gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Melden wir die vertraglich geschuldeten und notwendi- nung gestellten Selbstbehalt oder die in Rech- Sie den Versicherungsfall bei uns, treten wir in gen Kosten, die Ihr Fahrzeugvermieter oder Car- nung gestellten Wiederherstellungskosten. Vorleistung und werden den Versicherungsfall sharing-Anbieter für die Wiederherstellung des Dieser muss einen Nachweis über die Höhe des bedingungsgemäß regulieren. versicherten Fahrzeugs in Rechnung stellt. Diese tatsächlich entstandenen Schadens enthalten 12. Welches Recht und welcher Gerichtsstand gilt? Leistung erbringen wir abweichend von Ziffer 5.1 (Kostenvoranschlag; Reparaturrechnung). Welche Beschwerdemöglichkeiten haben Sie? maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme. F) Bei Schäden durch Unfall, Vandalismus, gEle- 12.1 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht, soweit 3. Wer ist versichert? mentarereignisse oder versuchten Diebstahl: dies gesetzlich zulässig ist. Versicherungsschutz besteht für alle versicherten Rückgabeprotokoll bzw. Schadensbericht des 12.2 Wenn Sie etwas aus dem Versicherungsvertrag Personen, die zum Führen des Fahrzeugs gemäß Fahrzeugvermieters bzw. Carsharing-Anbieters; gerichtlich mit uns klären möchten, können Sie des jeweiligen Miet- oder Carsharing-Vertrages gegebenenfalls Fotos der entstandenen Schä- zwischen folgenden Gerichtsständen wählen: berechtigt sind. den. Es müssen alle vorhandenen Schäden A) München. am versicherten Fahrzeug bei Ende des Miet- 4. In welcher Höhe leisten wir Entschädigung? zeitraumes dokumentiert sein. Darüber hinaus B) Dem Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes bzw. 4.1 Wir leisten Entschädigung für alle innerhalb eines Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zur Zeit der sind gElementarereignisse durch geeignete gVersicherungsjahres eingetretenen Schaden- Nachweise zu belegen. Klageerhebung. fälle. Dabei ist je gVersicherungsjahr unsere 12.3 Haben wir etwas mit Ihnen gerichtlich zu klären, G) Bei Schäden durch Diebstahl, andere strafbare Leistung auf das Doppelte der vereinbarten Versi- Handlungen und Unfall: Bescheinigung über ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrem cherungssumme begrenzt. Haben Sie einen Tarif gewöhnlichen Aufenthalt zuständig. die polizeiliche Meldung (Beispiel: Polizeibe- mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, erfolgt eine richt; Unfallprotokoll). Die Anzeige müssen 12.4 Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen und Erstattung jeweils abzüglich Ihres je Schadenfall Beschwerden an die Bundesanstalt für Sie gunverzüglich bei der zuständigen Polizei- zu tragenden Eigenanteils nach Ziffer 9. dienststelle vor Ort vornehmen. Ist dies nicht Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), 4.2 Liegt der entstandene Schaden unter dem mit Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn zu möglich, muss die Anzeige bei der am nächs- Ihrem Fahrzeugvermieter oder Carsharing-An- ten erreichbaren Polizeidienststelle erfolgen. richten. bieter vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, wird 12.5 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrau- H) Nachweis über Ihre Zahlung des Selbstbehalts höchstens die tatsächliche Schadenhöhe erstattet. an den Fahrzeugvermieter bzw. Carsharing-Be- cherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung erfolgt eine Erstat- treiber. 13. Welche Verjährungsfristen müssen Sie beach- tung abzüglich Ihres Eigenanteils nach Ziffer 9. I) Bestätigung Ihres Fahrzeugvermieters bzw. ten? 5. Was ist nicht versichert? des Carsharing-Betreibers über die Anzeige des 13.1 Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag Nicht versichert sind: Schadens. verjähren regelmäßig innerhalb von drei Jahren. 5.1 Schäden, bei denen die Mietbedingungen des Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des 8. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- Fahrzeugvermieters bzw. Carsharing-Anbieters heiten? Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und keinen Versicherungsschutz vorsehen. Dieser Ihnen bekannt war bzw. bekannt sein musste. 8.1. Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungsfalls Ausschluss gilt nicht für Leistungen gemäß Ziffer bestehende Obliegenheit, können sich erhebliche 13.2 Haben Sie Ihren Anspruch bei uns angezeigt? 2.2. Dann ist die Verjährung so lange gehemmt, bis rechtliche Nachteile ergeben. Bei vorsätzlicher 5.2 Schäden an der Ölwanne. Verletzung der Obliegenheit geht der Leistungsan- Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugegan- 5.3 Schäden am Innenraum bzw. an der Innenein- gen ist. spruch verloren. Bei grob fahrlässiger Verletzung richtung des versicherten Fahrzeugs. können wir die Leistung kürzen. Diese Kürzung 5.4 Schäden infolge Verlust oder Beschädigung des richtet sich im Verhältnis nach der Schwere Ihres Autoschlüssels. Glossar 5.5 Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers des ver- Verschuldens. Die Kürzung kann bis zur vollstän- digen Leistungsfreiheit führen. Wird die Obliegen- sicherten Fahrzeugs. heit nachweislich nicht grob fahrlässig verletzt, Eingriffe von hoher Hand: 5.6 Schäden, die durch die vorsätzliche Herbeiführung Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staats- bleibt der Leistungsanspruch bestehen. Ist die des Versicherungsfalles durch den Fahrer des Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt gewalt; Beispiel: Abschleppen des Miet- oder Carsha- versicherten Fahrzeugs entstehen. Hat der Fahrer ring-Fahrzeugs. oder Feststellung des Versicherungsfalls noch für den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeige- den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich, Elementarereignisse: führt, dann können wir unsere Leistung entspre- leisten wir. Dies müssen Sie uns nachweisen. Bei Elementarereignisse sind: Explosion; Sturm; Hagel; chend der Schwere seines Verschuldens kürzen. arglistiger Obliegenheitsverletzung verlieren Sie Blitzschlag; Hochwasser; Überschwemmung; Lawinen; 5.7 Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Arzneimit- den Leistungsanspruch in jedem Fall. Verletzen Sie Vulkanausbruch; Erdbeben; Erdrutsch. teleinfluss. Vorausgesetzt, der Fahrer war dadurch Ihre Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungs- Versicherungsjahr: nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen. falls, können wir fristlos kündigen. Die Kündigung Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten 5.8 Schäden, die bei der Teilnahme an Wettfahrten muss innerhalb eines Monats, nachdem wir von Zeitpunkt und dauert 12 Monate (Zeitjahr). entstehen. Auch die zugehörigen Übungsfahrten der Vertragsverletzung Kenntnis erlangt haben, Beispiel: Beginn 12. August 2025, 12 Uhr mittags; sind ausgeschlossen. erfolgen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Ende 12. August 2026, 12 Uhr mittags. 5.9 Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug, die zu die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahr- gewerblichen Zwecken durchgeführt werden. lässig verletzt wurde. Unverzüglich: 5.10 Schäden in Zusammenhang mit vertragswid- Ohne schuldhaftes Zögern. 8.2 Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie rigem Gebrauch des versicherten Fahrzeugs. eine der vorgenannten nach Eintritt des Versiche- 5.11 Schäden bei Befahren von Straßen, die laut Fahr- rungsfalls bestehenden Obliegenheiten vorsätz- zeugmietvertrag oder jeweils geltender Straßen- Besonderer Teil verkehrsordnung nicht befahren werden dürfen. lich verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Auf Campingplätzen besteht Versicherungs- Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns Reisefahrzeug-SB-Schutz für Miet- und schutz. nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob Carsharing-Fahrzeuge 5.12 Schäden durch fehlerhafte Bedienung und Ver- fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz schleiß. bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die 1. Welche Fahrzeuge sind versichert? 1.1 Versicherungsschutz besteht für: 6. Welche Obliegenheiten haben Sie bei Übernah- Obliegenheitsverletzung weder für die Feststel- A) Pkw. me des Fahrzeugs? lung des Versicherungsfalles noch für die Fest- B) Wohnmobile, Camper und sonstige vergleich- Im Übergabeprotokoll für das versicherte Fahr- stellung oder den Umfang der Leistung ursächlich bare Fahrzeuge; Wohnwagen bzw. Wohnan- zeug müssen alle vorhandenen Schäden am Fahr- war. Soweit Sie eine Obliegenheit jedoch arglistig hänger. zeug vor Beginn des geplanten Mietzeitraumes verletzen, sind wir keinesfalls zur Leistung ver- C) Carsharing-Fahrzeuge. Voraussetzung ist: Das dokumentiert sein. pflichtet. Fahrzeug wurde bei einem gewerblichen Miet- 7. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt 9. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen? fahrzeuganbieter oder Carsharing-Anbieter des Versicherungsfalles? Sie haben einen Versicherungstarif mit Selbst- angemietet. 7.1 Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen beteiligung abgeschlossen? Dann tragen Sie 1.2 Nicht versichert sind: Bestimmungen beachten. einen Teil des Schadens selbst. Dieser Eigenanteil A) Motorräder und andere Zweiradfahrzeuge. beträgt € 250,– je versicherten Fall. B) Transporter, Lkw und sonstige Nutzfahrzeuge. C) Luft- und Wasserfahrzeuge. 2. Was ist versichert? 2.1 Wir erstatten Ihnen den mit Ihrem Fahrzeugver- mieter oder Carsharing-Anbieter vereinbarten 11 [Seite 12] Prämienübersicht Reiserücktritts-Schutz mit Selbstbeteiligung Einzelperson Versicherungs- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- summe in € Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € 1.500,– NXR300 24,– NXR304 31,- NXR308 27,- NXR312 59,- 2.500,– NXR301 35,– NXR305 50,- NXR309 42,- NXR313 89,- 5.000,– NXR302 49,– NXR306 69,- NXR310 55,- NXR314 105,- 7.500,– NXR303 90,– NXR307 120,- NXR311 115,- NXR315 169,- Familie / Paar Versicherungs- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs- summe in € Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie summe in €, Jahresprämie in € für Kind bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € bei Erreichung der Altersgrenze von 26 Jahren 1.500,- NXR400 32,- NXR404 39,- NXR408 35,- NXR412 69,- NXR304 / 1.500,- / 31,- 2.500,- NXR401 49,- NXR405 61,- NXR409 54,- NXR413 109,- NXR304 / 1.500,- / 31,- 5.000,- NXR402 69,- NXR406 87,- NXR410 78,- NXR414 129,- NXR304 / 1.500,- / 31,- 7.500,- NXR403 139,- NXR407 169,- NXR411 149,- NXR415 329,- NXR304 / 1.500,- / 31,- Reiserücktritts-Schutz ohne Selbstbeteiligung Einzelperson Versicherungs- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- summe in € Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € 1.500,– NXR350 37,- NXR354 45,- NXR358 40,- NXR362 79,- 2.500,– NXR351 61,- NXR355 73,- NXR359 65,- NXR363 129,- 5.000,– NXR352 89,- NXR356 109,- NXR360 99,- NXR364 159,- 7.500,– NXR353 179,- NXR357 209,- NXR361 199,- NXR365 299,- Familie / Paar Versicherungs- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs- summe in € Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie summe in €, Jahresprämie in € für Kind bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € bei Erreichung der Altersgrenze von 26 Jahren 1.500,- NXR450 58,- NXR454 76,- NXR458 54,- NXR462 109,- NXR354 / 1.500,- / 45,- 2.500,- NXR451 95,- NXR455 125,- NXR459 89,- NXR463 179,- NXR354 / 1.500,- / 45,- 5.000,- NXR452 135,- NXR456 145,- NXR460 119,- NXR464 219,- NXR354 / 1.500,- / 45,- 7.500,- NXR453 219,- NXR457 309,- NXR461 279,- NXR465 429,- NXR354 / 1.500,- / 45,- Reiseabbruch-Schutz mit Selbstbeteiligung Einzelperson Versicherungs- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- summe in € Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € 1.500,– NXA300 4,- NXA304 5,- NXA308 4,- NXA312 6,- 2.500,– NXA301 5,- NXA305 7,- NXA309 6,- NXA313 7,- 5.000,– NXA302 6,- NXA306 8,- NXA310 7,- NXA314 10,- 7.500,– NXA303 7,- NXA307 9,- NXA311 8,- NXA315 14,- Familie / Paar Versicherungs- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs- summe in € Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie summe in €, Jahresprämie in € für Kind bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € bei Erreichung der Altersgrenze von 26 Jahren 1.500,- NXA400 5,- NXA404 7,- NXA408 6,- NXA412 10,- NXA304 / 1.500,- / 5,- 2.500,- NXA401 7,- NXA405 9,- NXA409 8,- NXA413 13,- NXA304 / 1.500,- / 5,- 5.000,- NXA402 8,- NXA406 12,- NXA410 11,- NXA414 19,- NXA304 / 1.500,- / 5,- 7.500,- NXA403 9,- NXA407 16,- NXA411 14,- NXA415 22,- NXA304 / 1.500,- / 5,- Reiseabbruch-Schutz ohne Selbstbeteiligung Einzelperson Versicherungs- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- summe in € Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € 1.500,– NXA350 5,- NXA354 6,- NXA358 5,- NXA362 7,- 2.500,– NXA351 7,- NXA355 8,- NXA359 7,- NXA363 10,- 5.000,– NXA352 8,- NXA356 10,- NXA360 9,- NXA364 13,- 7.500,– NXA353 9,- NXA357 13,- NXA361 11,- NXA365 19,- Familie / Paar Versicherungs- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs- summe in € Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie summe in €, Jahresprämie in € für Kind bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € bei Erreichung der Altersgrenze von 26 Jahren 1.500,- NXA450 6,- NXA454 8,- NXA458 7,- NXA462 11,- NXA354 / 1.500,- / 6,- 2.500,- NXA451 8,- NXA455 12,- NXA459 10,- NXA463 16,- NXA354 / 1.500,- / 6,- 5.000,- NXA452 9,- NXA456 15,- NXA460 14,- NXA464 23,- NXA354 / 1.500,- / 6,- 7.500,- NXA453 10,- NXA457 18,- NXA461 17,- NXA465 27,- NXA354 / 1.500,- / 6,- 12 [Seite 13] Prämienübersicht Reisekranken-Schutz mit Selbstbeteiligung Einzelperson Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € NXK300 34,– NXK301 49,– NXK302 44,– NXK303 75,– Familie / Paar Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Einzelpersonen-Tarif, Jahresprämie in € Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie für Kind bei Erreichung der Altersgrenze bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € von 26 Jahren NXK400 59,– NXK401 74,– NXK402 69,– NXK403 119,– NXK301 / 49,– Reisekranken-Schutz ohne Selbstbeteiligung Einzelperson Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € NXK350 54,– NXK351 69,– NXK352 64,– NXK353 115,– Familie / Paar Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Einzelpersonen-Tarif, Jahresprämie in € Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie für Kind bei Erreichung der Altersgrenze bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € von 26 Jahren NXK450 89,– NXK451 104,– NXK452 99,– NXK453 179,– NXK351 / 69,– Reisegepäck-Schutz mit Selbstbeteiligung Einzelperson Familie / Paar Versicherungs- Tarif Jahres- Versicherungs- Tarif Jahres- Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs- summe in € Einzelperson prämie summe in € Familie / Paar prämie summe in €, Jahresprämie in € für Kind jedes Alter in € jedes Alter in € bei Erreichung der Altersgrenze von 26 Jahren 2.500,– NXG300 13,– 5.000,– NXG400 31,– NXG300 / 2.500,– / 13,– Reisegepäck-Schutz ohne Selbstbeteiligung Einzelperson Familie / Paar Versicherungs- Tarif Jahres- Versicherungs- Tarif Jahres- Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs- summe in € Einzelperson prämie summe in € Familie / Paar prämie summe in €, Jahresprämie in € für Kind jedes Alter in € jedes Alter in € bei Erreichung der Altersgrenze von 26 Jahren 2.500,– NXG350 18,– 5.000,– NXG450 37,– NXG350 / 2.500,– / 18,– Reisefahrzeug-SB-Schutz (CDW) mit Selbstbeteiligung Einzelperson Versicherungs- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- summe in € Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € 3.000,– NXC300 149,– NXC301 129,– NXC302 129,– NXC303 169,– Familie / Paar Versicherungs- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs- summe in € Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie summe in €, Jahresprämie in € für Kind bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € bei Erreichung der Altersgrenze von 26 Jahren 3.000,– NXC400 169,– NXC401 145,– NXC402 145,– NXC403 209,– NXC301 / 3.000,– / 129,– Reisefahrzeug-SB-Schutz (CDW) ohne Selbstbeteiligung Einzelperson Versicherungs- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- summe in € Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie Einzelperson prämie bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € 3.000,– NXC350 169,– NXC351 145,– NXC352 145,– NXC353 189,– Familie / Paar Versicherungs- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Tarif Jahres- Einzelpersonen-Tarif, Versicherungs- summe in € Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie Familie / Paar prämie summe in €, Jahresprämie in € für Kind bis 25 Jahre in € 26 bis 40 Jahre in € 41 bis 55 Jahre in € ab 56 Jahre in € bei Erreichung der Altersgrenze von 26 Jahren 3.000,– NXC450 199,– NXC451 165,– NXC452 165,– NXC453 229,– NXC351 / 3.000,– / 145,– 13
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