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Versicherungsmakler / Reiseversicherung (Auslandskranken, Reiserücktritt, Gepäck) / Bedingungsarchiv

HanseMerkur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Reiseabbruch: die Bedingungen im Volltext

Jahres-Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung für Reisen mit Übernachtung ab 50 km ohne Selbstbeteiligung, mit vollem Reisepreis bei Abbruch in der ersten Reisehälfte.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei HanseMerkur einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif HanseMerkur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Reiseabbruch (JRV-RRV RAB-D) von HanseMerkur (Reiseversicherung (Auslandskranken, Reiserücktritt, Gepäck)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an HanseMerkur weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise)ja„Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres gebucht oder angetreten werden.“Abschnitt I 1.2.4, Seite 4
Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada)ja„Der Versicherungsschutz gilt weltweit für alle Reisen mit mindestens 1 Übernachtung“Abschnitt I 1.4.2, Seite 4
Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Personnicht geregelt
Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder)ja„maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag“Abschnitt I 1.1.2, Seite 4
Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe)ja„Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.“RRV 1.2.1, Seite 9
Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginnkeine„Werden Sie 65 Jahre alt, stellen wir ab der nächsten Zahlung der Prämie die Beitragsstufe auf die Beitragsstufe ab 65 Jahre um.“Abschnitt I 3.3.4, Seite 5
Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage)ja„spätestens nach den ersten 56 Tagen der Reise“Abschnitt I 1.3.2, Seite 4
Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung)ja„einer Entfernung zu Ihrem ständigen Wohnsitz von mindestens 50 km Luftlinie“Abschnitt I 1.4.2, Seite 4
Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage)ja„die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde oder spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgte“Abschnitt I 1.2.1, Seite 4
Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschlussnicht geregelt
Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt)ja„in der Reise-Rücktrittsversicherung mit der Reisebuchung.“Abschnitt I 1.2.1, Seite 4
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung)nicht geregelt

Reiserücktritt: versicherte Gründe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Todja„bei einer unerwarteten schweren Erkrankung.“RRV 2.1, Seite 7
Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt)ja„Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert.“Abschnitt IV, Seite 10
Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose)ja„bei einer unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung.“RRV 2.2, Seite 7
Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrundnicht geregelt
Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19)nicht geregelt
Angeordnete Quarantäne vor Reiseantrittnicht geregelt
Impfunverträglichkeitja„wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen können.“RRV 2.8, Seite 6
Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationenja„bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft.“RRV 2.5, Seite 1
Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender)ja„Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten“RRV 1.2, Seite 7
Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigungja„bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.“RRV 2.13, Seite 7
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeitja„bei einer unerwarteten Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses“RRV 2.14, Seite 7
Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgebernicht geregelt
Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraumja„nicht bestehen und wiederholen müssen“RRV 2.17, Seite 7
Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaftnicht geregelt
Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar)ja, bis 2.500 €„bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500, EUR am Eigentum“RRV 2.10, Seite 6
Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreisenicht geregelt
Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsortja„einer Panne des Kraftfahrzeuges, das Sie während Ihrer Anreise nutzen.“RRV 2.20, Seite 7
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchungnicht geregelt

Reiserücktritt und Reiseabbruch: Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokostenja, bis zur Versicherungssumme„die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten“RRV 1.1.1, Seite 5
Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruchkeine„Falls wir mit Ihnen im Versicherungsschein nicht etwas anderes vereinbart haben, fällt keine Selbstbeteiligung an.“RRV 1.5, Seite 7
Umbuchungsgebühren statt Stornoja, bis zur Versicherungssumme„Nehmen Sie eine Umbuchung Ihrer Reise vor, ersetzen wir Ihnen die entstehenden Umbuchungskosten.“RRV 1.1.3, Seite 6
Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren)ja„Um die Kosten gering zu halten, müssen Sie Ihre Reise unverzüglich bei der Buchungsstelle stornieren.“RRV 4.1, Seite 8
Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir ersetzen Ihnen die Hinreise-Mehrkosten entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.“RRV 1.1.2, Seite 5
Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruchja, bis zur Versicherungssumme„Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der versicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen, erstatten wir den Reisepreis.“RAB 1.1.2 a), Seite 8
Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruchja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten Ihnen dann die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten.“RAB 1.1.1, Seite 8
Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise)ja, bis zur Versicherungssumme„Kehren Sie von der Reise verspätet zurück? Wir erstatten Ihre zusätzlichen Kosten für die Unterkunft“RAB 1.1.4, Seite 9
Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl)nicht geregelt
Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung)ja, bis zur Versicherungssumme„wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen aufgrund“RRV 2.20, Seite 7

Auslandsreisekrankenversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Auslandnicht geregelt
Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherungnicht geregelt
Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbarnicht geregelt
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendignicht geregelt
Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ortnicht geregelt
Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See)nicht geregelt
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatznicht geregelt
Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Auslandnicht geregelt
Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungennicht geregelt
Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar warennicht geregelt
Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Betreuung und Rückholung mitreisender Kindernicht geregelt
Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusernja„Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service.“Abschnitt I 5.1, Seite 6

Reisegepäck

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme Reisegepäcknicht geregelt
Selbstbehalt in der Gepäckversicherungnicht geregelt
Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenzenicht geregelt
Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne)nicht geregelt
Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Bootsnicht geregelt
Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauchnicht geregelt
Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe)nicht geregelt
Erstattung zum Neuwert statt Zeitwertnicht geregelt
Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein)nicht geregelt

Wassersport, Segeln und Charter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm)nicht geregelt
Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot)nicht geregelt
Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistungnicht geregelt
Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crewnicht geregelt
Kautionsschutz für die Yachtcharternicht geregelt
Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn)nicht geregelt

Ausschlüsse und Grenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch)nein„Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall verursacht ist durch:“RRV 3.3, Seite 8
Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnungnicht geregelt
Allgemeiner Pandemieausschlussnicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol oder Drogennicht geregelt
Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahrnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service.“Abschnitt I 5.1, Seite 6
Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límitenicht geregelt
Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares)nicht geregelt
Gastos médicos por COVID-19 en destinonicht geregelt
Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, HanseMerkur Reiseversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen VB-RS 2024 (JRV-RRV RAB-D)
[Seite 1] Leistungsübersicht Mit dieser Tabelle möchten wir Ihnen einen schnellen Überblick zu den tariflichen Leistungen geben. Den genauen Wortlaut der versicherten Leistungen finden Sie unter den aufgeführten Ziffern im Abschnitt II in den Versicherungsbedingungen VB-RKS 2024 (JRV-RRV_RAB-D). Reise-Rücktrittsversicherung (RRV) Leistungshöhen Versicherte Leistungen 1.1.1 Rücktrittskosten ✔ 1.1.2 Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen ✔ Umbuchungskosten ✔ 1.1.3 pro Person/Objekt Umbuchungskosten ohne versichertes Ereignis bis 42 Tage vor Reiseantritt 30, EUR 1.1.4 Einzelzimmer-Zuschläge oder anteilige Kosten Doppelzimmer ✔ 1.3 Mehrkosten der Nachreise bei Schiffsreisen 1.500, EUR 1.4 Bestpreis-Garantie bei Flug-Pauschalreisen ✔ Versicherte Ereignisse 2.1 Unerwartete schwere Erkrankung ✔ 2.2 Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung ✔ 2.3 Todesfall ✔ 2.4 Schwerer Unfall ✔ 2.5 Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft ✔ 2.6 Gebrochene Prothesen ✔ 2.7 Gelockerte implantierte Gelenke ✔ 2.8 Impfunverträglichkeit ✔ 2.9 Organ- oder Gewebespende ✔ 2.10 Schaden am Eigentum ✔ 2.11 Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung ✔ 2.12 Adoption Kind oder Aufnahme Pflegekind ✔ 2.13 Unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ✔ 2.14 Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von mind. 15 Wochenstunden ✔ 2.15 Unerwartete konjunkturbedingte Kurzarbeit ✔ 2.16 Wechsel Arbeitgeber ✔ 2.17 Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung ✔ 2.18 Nichtversetzung als Schüler oder Nichtzulassung zur Prüfung (Schul-, Klassenreise) ✔ 2.19 Unerwarteter Beginn Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ✔ Versäumen eines versicherten Verkehrsmittels aufgrund 2.20 Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden ✔ eines Verkehrsunfalles während der Anreise einer Panne des Kraftfahrzeuges VB-RS 2024 (JRV-RRV_RAB-D) 2024.08.23 2.21 Krankheit, Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit Ihres Hundes oder Ihrer Katze ✔ 2.22 Zugewiesener Pflegeheimplatz ✔ 2.23 Ablehnung Visumserteilung ✔ Reiseabbruch-Versicherung (RAB) Leistungshöhen Versicherte Leistungen 1.1.1 Zusätzliche Rückreisekosten ✔ 1.1.2 Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen ✔ 1.1.3 Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung ✔ HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-1000, Fax: -3040 www.hmrv.de Seite 1 von 11 [Seite 2] Reiseabbruch-Versicherung (RAB) Leistungshöhen 1.1.4 Zusätzliche Unterkunftskosten ✔ Versicherte Ereignisse 2.1 Unerwartete schwere Erkrankung ✔ 2.2 Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung ✔ 2.3 Todesfall ✔ 2.4 Schwerer Unfall ✔ 2.5 Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft ✔ 2.6 Gebrochene Prothesen ✔ 2.7 Gelockerte implantierte Gelenke ✔ 2.8 Impfunverträglichkeit ✔ 2.9 Organ- oder Gewebespende ✔ 2.10 Schaden am Eigentum ✔ 2.11 Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung ✔ 2.12 Adoption Kind oder Aufnahme Pflegekind ✔ Versäumen eines versicherten Verkehrsmittels aufgrund 2.13 Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden ✔ eines Verkehrsunfalles während der Anreise einer Panne des Kraftfahrzeuges 2.14 Krankheit, Unfall, Tod oder Impfunverträglichkeit Ihres Hundes oder Ihrer Katze ✔ Extremwetter oder geologisches Ereignis (z. B. Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, 2.15 Wirbelstürmen oder Feuer) ✔ Seite 2 von 11 [Seite 3] Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung VB-RS 2024 (JRV-RRV_RAB-D) Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, eventuellen gesonderten schriftlichen Vereinbarungen, diesen Versicherungsbedingungen, sowie den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind die HanseMerkur Reiseversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind unsere Vertragspartnerin oder unser Vertragspartner, die soge- nannte Versicherungsnehmerin oder der sogenannte Versicherungsnehmer, wenn Sie den Versicherungsvertrag mit uns abschließen. Versicherte Person sind sowohl Sie, wenn Sie sich selbst versichert haben, als auch andere Personen, die Sie (mit-)versichert haben. Diese bezeichnen wir ebenfalls in diesen Versicherungsbedingungen r Sie als Versicherungsnehmerin oder Versi- cherungsnehmer und für Sie als versicherte Person. Ihre Versicherungsbedingungen bestehen aus 4 Abschnitten. Im Abschnitt I finden Sie insbesondere Erläuterungen zum versicherten Personenkreis, zu den Abschlussfristen und zur Prämienzahlung. Im Abschnitt II befinden sich die Leistungsumfänge der Versicherungen. Im Abschnitt III befindet sich ein Auszug aus dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Im Abschnitt IV finden Sie Erläuterungen zur Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung. Inhalt Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen ..................................................................................................................................................................................................................................4 1 Der Versicherungsschutz ..........................................................................................................................................................................................................................................................4 1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz? ...............................................................................................................................................................................................................4 1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? ...........................................................................................................................................................................................................4 1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? ...............................................................................................................................................................................................................4 1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? ..........................................................................................................................................................................................4 2 Der Versicherungsvertrag ........................................................................................................................................................................................................................................................4 2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab? ..............................................................................................................................................................................................................4 2.2 Wann endet der Versicherungsvertrag? ..............................................................................................................................................................................................................4 2.3 Wann zahlen wir die Entschädigung? ................................................................................................................................................................................................................... 5 2.4 Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag? ....................................................................................................................................................................................... 5 2.5 Wann verjähren Ihre Ansprüche? ............................................................................................................................................................................................................................ 5 2.6 Welches Gericht ist zuständig? ................................................................................................................................................................................................................................. 5 2.7 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? .................................................................................................................................................................... 5 3 Hinweise zur Zahlung der Versicherungsprämie ........................................................................................................................................................................................................ 5 3.1 Zahlung der ersten Prämie .......................................................................................................................................................................................................................................... 5 3.2 Zahlung der Folgeprämien .......................................................................................................................................................................................................................................... 5 3.3 Prämienhöhe ....................................................................................................................................................................................................................................................................... 5 3.4 Prämieneinzug ................................................................................................................................................................................................................................................................... 5 4 Einschränkungen des Versicherungsschutzes .............................................................................................................................................................................................................. 5 5 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall ....................................................................................................................................................................................................................... 6 5.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden? .................................................................................................................................................................................................... 6 5.2 Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadenfall? .................................................................................................................................. 6 5.3 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen (Verletzung von Obliegenheiten)? .............................................................................................................. 6 Abschnitt II Leistungsbeschreibung ........................................................................................................................................................................................................................................ 6 RRV Reise-Rücktrittsversicherung ........................................................................................................................................................................................................................................... 6 1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz .............................................................................................................................................................................................................. 6 1.1 Welche Leistungen sind versichert? ...................................................................................................................................................................................................................... 6 1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen? .......................................................................................................................................................................................................................... 6 1.3 Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn Sie eine Schiffsreise buchen? ............................................................................................................................... 7 1.4 Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn Sie eine Flug-Pauschalreise buchen (Bestpreis-Garantie für Pauschalreisen)? ...................... 7 1.5 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an? ................................................................................................................................................................................................................... 7 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................... 7 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? ...................................................................................................................................................8 3.1 Verschlechterung von bestehenden Erkrankungen......................................................................................................................................................................................8 3.2 Psychische Reaktionen ..................................................................................................................................................................................................................................................8 3.3 Krieg und sonstige Ereignisse ...................................................................................................................................................................................................................................8 4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)? ..............................................................................................................................................................................8 4.1 Unverzügliche Stornierung .........................................................................................................................................................................................................................................8 4.2 Nachweise zur Schadenhöhe .....................................................................................................................................................................................................................................8 4.3 Nachweise für versicherte Ereignisse ...................................................................................................................................................................................................................8 Seite 3 von 11 [Seite 4] 4.4 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten .............................................................................................................................................................................................8 RAB Reiseabbruch-Versicherung ..............................................................................................................................................................................................................................................8 1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz ..............................................................................................................................................................................................................8 1.1 Welche Leistungen sind versichert? ......................................................................................................................................................................................................................8 1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen? .......................................................................................................................................................................................................................... 9 1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an? ................................................................................................................................................................................................................... 9 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? ............................................................................................................................................................................................................................... 9 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten? ................................................................................................................................................... 9 3.1 Verschlechterung von bestehenden Erkrankungen...................................................................................................................................................................................... 9 3.2 Psychische Reaktionen .................................................................................................................................................................................................................................................. 9 3.3 Krieg und sonstige Ereignisse .................................................................................................................................................................................................................................10 4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Obliegenheiten)? ............................................................................................................................................................................10 4.1 Nachweise zur Schadenhöhe ...................................................................................................................................................................................................................................10 4.2 Nachweise für versicherte Ereignisse .................................................................................................................................................................................................................10 4.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten ...........................................................................................................................................................................................10 Abschnitt III Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)...................................................................................................................................................................10 § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit .............................................................................................................................................................................................................10 § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie .........................................................................................................................................................................................................................................10 § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie .....................................................................................................................................................................................................................................10 § 86 Übergang von Ersatzansprüchen .....................................................................................................................................................................................................................................10 Abschnitt IV Erläuterungen zur Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung......................................................................................................10 Schlichtungsstellen............................................................................................................................................................................................................................................................................... 11 − mit Eintritt des Versicherungsfalles bzw. der Reisestornie- Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen rung. 1.3.2 In der Reiseabbruch-Versicherung endet Ihr Versicherungs- 1 Der Versicherungsschutz schutz − mit Beendigung der Reise, − spätestens nach den ersten 56 Tagen der Reise. 1.1 Für wen besteht Versicherungsschutz? Endet das Versicherungsjahr während der Reise, besteht der 1.1.1 Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich ge- Versicherungsschutz nur fort, sofern der Vertrag nicht gekün- nannten Personen. digt ist. 1.1.2 Eine Familien-Versicherung gilt für 1.3.3 Dauert Ihre Reise länger als ursprünglich geplant? − maximal 2 Erwachsene und − Wenn Sie dies nicht verschuldet haben und − maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag. − die ursprüngliche Reisedauer 56 Tage nicht überschritten Es ist nicht notwendig, dass die Personen hätte, − miteinander verwandt sind oder verlängern wir Ihren Versicherungsschutz bis zur Beendigung − einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Ihrer Reise. 1.1.3 Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bun- 1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz? desrepublik Deutschland. 1.4.1 Als Reise definieren wir die vorübergehende Abwesenheit von 1.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz? Ihrem ständigen Wohnsitz. Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie 1.4.2 Der Versicherungsschutz gilt weltweit für alle Reisen mit min- und destens − 1 Übernachtung und 1.2.1 in der Reise-Rücktrittsversicherung mit der Reisebuchung. − einer Entfernung zu Ihrem ständigen Wohnsitz von mindes- Für bereits vor Vertragsschluss gebuchte Reisen besteht Ver- tens 50 km Luftlinie. sicherungsschutz nur, wenn − die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ab- 2 Der Versicherungsvertrag geschlossen wurde oder − spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgte. 2.1 Bis wann schließen Sie den Vertrag ab? 1.2.2 in der Reiseabbruch-Versicherung, sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten. 2.1.1 Sie können den Versicherungsvertrag jederzeit abschließen. Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt für die Dauer eines 1.2.3 Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorüberge- Jahres (Versicherungsjahr). Der Vertrag verlängert sich je- hende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres gebucht weils um 1 weiteres Versicherungsjahr, wenn weder Sie noch oder angetreten werden. wir 1 Monat vor Ablauf kündigen. Wird der Vertrag erst nach Reiseantritt abgeschlossen, be- 2.1.2 Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche steht Versicherungsschutz nur für darauf zeitlich folgende Kündigungsrecht bleiben unberührt. Reisen. 2.2 Wann endet der Versicherungsvertrag? 1.3 Wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsvertrag endet 1.3.1 In der Reise-Rücktrittsversicherung endet Ihr Versicherungs- − mit Ihrem Tod oder schutz − wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschland wegziehen. − sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel Der Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeit- oder Objekt betreten oder punkt beendet, an dem wir Kenntnis darüber erlangen. Seite 4 von 11 [Seite 5] Die versicherten Personen können innerhalb von 2 Monaten 3 Hinweise zur Zahlung der Versicherungsprämie nach dem Tod bzw. dem Wegzug der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers den Versicherungsvertrag unter Benennung der zukünftigen Versicherungsnehmerin 3.1 Zahlung der ersten Prämie oder des zukünftigen Versicherungsnehmers fortsetzen. 3.1.1 Die erste Prämie ist sofort fällig, nachdem Sie den Versiche- rungsschein und die Prämienrechnung bekommen haben. 2.3 Wann zahlen wir die Entschädigung? 3.1.2 Zahlen Sie die erste Prämie zu einem späteren Zeitpunkt, be- 2.3.1 Wir zahlen innerhalb von 2 Wochen. Voraussetzung ist, ginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das − dass unsere Pflicht, zu leisten, dem Grunde und der Höhe gilt allerdings nur, wenn Sie für die Nichtzahlung verantwort- nach festgestellt ist und lich sind und wenn wir Sie in Textform gesondert, z. B. im Ver- − dass uns die notwendigen Nachweise diese gehen in un- sicherungsschein, auf diese Folge hingewiesen haben. ser Eigentum über vorliegen. 3.1.3 Wenn Sie die erste Prämie nicht rechtzeitig zahlen, können wir Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange wir Ihren Anspruch vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt durch Ihr Verschulden nicht prüfen können. ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass 2.3.2 Wir rechnen Ihre Kosten in ausländischer Währung zum Kurs Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. des Tages in EUR um, an dem wir die Belege erhalten. Es gilt der amtliche Devisenkurs, außer Sie haben die Devisen zur Be- 3.2 Zahlung der Folgeprämien zahlung der Rechnungen zu einem ungünstigeren Kurs ge- kauft. Wir können folgende Kosten von Ihrer Leistung abzie- 3.2.1 Die Folgeprämie gilt jeweils für 1 Versicherungsjahr. Sie ist je- hen: weils zu Beginn des Versicherungsjahres fällig. − Kosten für die Überweisung von Leistungen ins Ausland 3.2.2 Zahlen Sie die Folgeprämien nicht rechtzeitig, können wir Sie oder schriftlich zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von − für besondere Überweisungsformen, die Sie beauftragt ha- mindestens 2 Wochen setzen. Haben Sie am Ende der Zah- ben. lungsfrist noch nicht gezahlt, besteht ab diesem Zeitpunkt bis 2.3.3 Möglicherweise haben Sie den Versicherungsschutz für Rei- zur Zahlung kein Versicherungsschutz und wir können den sen auch bei anderen Versicherern. Das kann z. B. die gesetz- Vertrag kündigen. Das gilt nur, wenn wir Sie zusammen mit liche Krankenversicherung oder ein anderer privater Versiche- der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen haben. rer sein. Haben Sie deshalb Ansprüche bei anderen Versiche- 3.2.3 Kündigen wir und zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Er- rern, sind diese vorrangig. halt der Kündigung den angemahnten Betrag, besteht der Ihnen stehen insgesamt nicht mehr als die tatsächlich entstan- Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Kündi- denen Kosten zu. Wenn Sie einen Anspruch auf Leistung bei gungszeitpunkt und der Zahlung eingetreten sind, besteht je- mehreren Versicherern haben, können Sie wählen, welchem doch kein Versicherungsschutz. Versicherer Sie den Schaden melden. Wenn Sie den Schaden zuerst bei uns melden, werden wir 3.3 Prämienhöhe Ihnen die Kosten erstatten, die in diesem Tarif versichert sind. Danach werden wir mit den anderen Versicherern klären, ob 3.3.1 Die Prämienhöhe für Einzelpersonen oder Familien sehen Sie und wie sie sich an den Kosten beteiligen. Wir verzichten auf in der Prämienübersicht. Sie ist in Beitragsstufen eingeteilt. eine Kostenteilung mit einer privaten Krankenversicherung, Sie richtet sich nach wenn Ihnen hierdurch Nachteile entstehen, z. B. Verlust der − dem Alter der versicherten Person und Beitragsrückerstattung. − dem versicherten Reisepreis. Weitere Informationen darüber lesen Sie unter Ziffer 5.2.3. 3.3.2 Falls Sie nicht mehr als Familie im oben beschriebenen Sinne gelten, stellen wir Ihren Vertrag auf den aktuellen Tarif für 2.4 Welches Recht gilt für den Versicherungsver- Einzelpersonen um. Dies erfolgt zum nächsten Zahlungster- trag? min Die Umstellung erfolgt auf die Beitragsstufe, die der Hälfte Ihres bisher versicherten Reisepreises am nächsten ist. In Ergänzung dieser Bestimmungen gelten das Versiche- Dazu erhalten Sie keine separate Mitteilung. rungsvertragsgesetz (VVG) sowie deutsches Recht. Hinweis zum Datenschutz: Wir speichern Ihre personenbezo- 3.3.3 Versicherte Kinder stellen wir am Ende des Versicherungsjah- genen Daten zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen res, in dem sie ihren 26. Geburtstag hatten, auf den aktuellen zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen Rechte finden Sie Tarif für Einzelpersonen um. Die Umstellung erfolgt auf die 1. unter: www.hmrv.de/datenschutz/information oder fordern Beitragsstufe für Versicherungen für Einzelpersonen mindes- Sie diese gern bei uns an. tens jedoch mit einem zu versichernden Reisepreis von 1.000, EUR. Dazu erhalten Sie keine separate Mitteilung. 2.5 Wann verjähren Ihre Ansprüche? 3.3.4 Werden Sie 65 Jahre alt, stellen wir ab der nächsten Zahlung der Prämie die Beitragsstufe auf die Beitragsstufe ab 65 Jahre Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in 3 um. Dazu erhalten Sie keine separate Mitteilung. Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch von 3.3.5 Wenn sich die Höhe der Prämie ändert, können Sie innerhalb Ihnen angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeit- von 2 Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt des Inkraft- punkt unterbrochen, zu dem unsere Entscheidung Ihnen zu- tretens der Änderung kündigen. geht. 3.4 Prämieneinzug 2.6 Welches Gericht ist zuständig? Ist Prämieneinzug von einem Konto vereinbart, erfolgt dieser Sie können eine Klage gegen uns bei dem zuständigen Gericht unverzüglich nach Mandatserteilung. Die Zahlung gilt als des Bezirks einreichen, in dem rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen − wir unseren Sitz haben oder werden kann und Sie einer Einziehung nicht widersprechen. − Sie Ihren Wohnsitz haben oder Konnte die Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen − Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen werden, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn Sie diese unver- Wohnsitz haben. züglich nach unserer Aufforderung vornehmen. 2.7 Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an 4 Einschränkungen des Versicherungsschutzes uns richten? 4.1 Wir leisten nicht, wenn Sie − arglistig über Umstände zu täuschen versuchen, die für den Willenserklärungen und Anzeigen uns gegenüber bedürfen Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind. der Textform (Brief, Fax, E-Mail, elektronischer Datenträger − den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. etc.). Die Vertragssprache ist Deutsch. Seite 5 von 11 [Seite 6] 4.2 Es besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun- 1.1 Welche Leistungen sind versichert? gen Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Im Versicherungsfall sind die nachstehenden Leistungen ver- Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäi- sichert. schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen- stehen. 1.1.1 Rücktrittskosten Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- Wenn Sie die Reise nicht antreten, leisten wir nen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, so- − die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten und weit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union − Vermittlungsentgelte, soweit Ihnen diese bereits bei der (z. B. Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder Buchung berechnet wurden. der Bundesrepublik Deutschland (z. B. § 7 Außenwirtschafts- verordnung (AWV)) entgegenstehen. 1.1.2 Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Einschränkungen des a) Treten Sie die Reise verspätet an? Versicherungsschutzes der einzelnen Versicherungen im Ab- − Wir ersetzen Ihnen die Hinreise-Mehrkosten entspre- schnitt II. chend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. − Ist entgegen der gebuchten Reise eine Anreise mit einem anderen Verkehrsmittel notwendig, ersetzen wir die kos- 5 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall tengünstigsten Hinreise-Mehrkosten. b) Sie nehmen wegen einer verspäteten Anreise gebuchte und 5.1 Wem können Sie einen Schadenfall melden? versicherte Reiseleistungen nicht wahr? Wir ersetzen Ihnen Bei Notfällen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service. die Kosten dieser Reiseleistungen. Lassen sich die Beträge Diesen erreichen Sie zu jeder Zeit und weltweit. Schadenmel- der einzelnen Reiseleistungen nicht objektiv nachweisen dungen senden Sie bitte formlos an: (z. B. bei Pauschalreisen), erstatten wir die nicht genutzten HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung, Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer. Die Entschädi- Postfach, 20352 Hamburg, gung wird in diesem Fall wie folgt berechnet: E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de. Für die Reise-Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung können Sie auch unser Online-Formular https://www.hmrv.de/schaden-online nutzen. 5.2 Welche allgemeinen Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie im Schadenfall? 5.2.1 Halten Sie den Schaden möglichst gering und vermeiden Sie An- und Abreisetage gelten als volle Reisetage. alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Die Hinreise-Mehrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen 5.2.2 Alle Auskünfte zum Schadenfall müssen Sie wahrheitsgemäß erstatten wir Ihnen bis zur Höhe der Rücktrittskosten, die bei und vollständig machen. Sie müssen uns jede Auskunft ertei- einer Stornierung der Reise anfallen. len, die wir brauchen, um feststellen zu können, − ob ein Versicherungsfall vorliegt und 1.1.3 Umbuchungskosten − ob und in welchem Umfang wir leisten. Nehmen Sie eine Umbuchung Ihrer Reise vor, ersetzen wir 5.2.3 Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der ge- Ihnen die entstehenden Umbuchungskosten. Diese ersetzen setzlichen Regelung im § 86 VVG bis zur Höhe der geleisteten wir bis zur Höhe der Rücktrittskosten, die bei einer Stornie- Zahlung auf uns über. Wir beachten, dass Ihnen daraus kein rung der Reise anfallen. Nachteil entsteht. Sie sind, falls erforderlich, verpflichtet, bei Buchen Sie die Reise ohne ein versichertes Ereignis bis 42 der Durchsetzung des Ersatzanspruches mitzuwirken. Tage vor Reiseantritt um? Wir erstatten Ihnen die Kosten der Umbuchung bis zu einem Betrag von 30, EUR pro Person Hinweis: Beachten Sie bitte auch die Obliegenheiten zu den oder Objekt. einzelnen Versicherungen im Abschnitt II. 1.1.4 Einzelzimmer-Zuschläge 5.3 Welche Rechtsfolgen haben Pflichtverletzungen Sie haben zusammen mit einer Risikoperson ein Doppelzim- (Verletzung von Obliegenheiten)? mer gebucht und diese storniert die Reise aus einem versi- cherten Grund? Wir ersetzen Ihnen dann Wenn Sie eine der oben genannten Pflichten oder die Oblie- − den Zuschlag für ein Einzelzimmer und weitere Umbu- genheiten der einzelnen Versicherungen im Abschnitt II ver- chungsgebühren oder letzen, sind wir ganz oder teilweise leistungsfrei. Hierbei be- − die anteiligen Kosten der ausgefallenen Person für das achten wir die Regelung des § 28 Absatz 2 4 VVG. Diese fin- Doppelzimmer. den Sie im Abschnitt III. Die Entschädigung ist auf die Höhe der Stornokosten be- grenzt, die bei einem kompletten Rücktritt anfallen. Abschnitt II Leistungsbeschreibung 1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen? Als Risikopersonen bezeichnen wir: RRV Reise-Rücktrittsversicherung 1.2.1 Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Per- 1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz sonen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen. Soweit nachstehend nicht andere Summen genannt sind, ist die Entschädigung auf die vereinbarte Versicherungssumme 1.2.2 Ihre Angehörigen und die Angehörigen begrenzt. Für einzeln reisende versicherte Personen im Fami- − Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder lientarif beträgt die Versicherungssumme 50 % der im Versi- − Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners oder cherungsschein vereinbarten Versicherungssumme. − Ihrer Lebensgefährtin oder Ihres Lebensgefährten. 1.2.3 Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjähri- gen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. 1.2.4 Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart. Seite 6 von 11 [Seite 7] Als Angehörige zählen: 2.7 bei gelockerten implantierten Gelenken. − Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Le- benspartner, Lebensgefährtin oder Lebensgefährte 2.8 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- − Großeltern und Enkel nen. − Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern 2.9 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen − Geschwister des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen. − Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder − Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegersohn, Schwie- 2.10 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500, EUR gertochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete am Eigentum infolge von Großeltern oder angeheiratete Enkel − Feuer, − Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten − Leitungswasserschäden, − Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. − Elementarereignissen oder − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl). 1.3 Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn 2.11 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn Sie eine Schiffsreise buchen? das zuständige Gericht Ihre Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert. Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff, weil sich ein öffentliches 2.12 bei der Adoption eines minderjährigen Kindes oder der Auf- Verkehrsmittel um mehr als 2 Stunden verspätet hat? Wir er- nahme eines Pflegekindes, sofern der Vollzug der Adoption statten Ihnen die nachweislich entstandenen Mehrkosten der oder der Aufnahmezeitpunkt des Pflegekindes in die Reisezeit Nachreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und fällt. Qualität. Wir zahlen bis zur Höhe der geschuldeten Stornokos- ten, die bei einem unverzüglichen Rücktritt der Reise anfallen. 2.13 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Ar- Die Entschädigung ist auf 1.500, EUR je Person begrenzt. beitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. 2.14 bei einer unerwarteten Aufnahme eines sozialversicherungs- 1.4 Welchen zusätzlichen Schutz haben Sie, wenn pflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von min- Sie eine Flug-Pauschalreise buchen (Bestpreis- destens 15 Wochenstunden. Versichert ist auch die Tätigkeit Garantie für Pauschalreisen)? mit Mehraufwandsentschädigung (1-EUR-Job). 2.15 bei unerwarteter konjunkturbedingter Kurzarbeit, die zu einer Haben Sie binnen 7 Kalendertagen nach Ihrer Reisebuchung Reduzierung Ihrer Arbeitszeit von mindestens 1 ½ Monaten ein verbindliches preisgünstigeres Angebot für die bereits ge- führt (z. B. bei 3 Monaten um 50 % bzw. bei 6 Monaten um buchte und versicherte Flug-Pauschalreise von einem ande- 25 % ). ren Anbieter (Vermittler/Leistungsträger) aus Deutschland erhalten? 2.16 beim Wechsel des Arbeitgebers. Dies gilt, wenn Wir erstatten Ihnen auf Antrag nach Ihrer Reiserückkehr die − die Reisezeit in die Probezeit fällt oder Preisdifferenz zwischen Ihrem Reisepreis und dem verbindli- − die Reisezeit in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen chen Konkurrenzangebot, maximal 20 % des versicherten Rei- Tätigkeit fällt und sepreises, sofern − die Reisebuchung vor der Kenntnis des Wechsels erfolgte. − Fluggesellschaft und Buchungsklasse, − Personenzahl, 2.17 bei einer Prüfung, die Sie − Reiseziel, − an einer Schule, − Reisetermin und Anzahl der Übernachtungen, − an einer Universität, − Zimmerkategorie, − an einer Fachhochschule, − Unterkunft und Verpflegungsart − an einem College beim Konkurrenzangebot identisch sind. nicht bestehen und wiederholen müssen. Dies gilt, wenn die Wiederholung Unrechtmäßig gewährte Rabatte dürfen in dem Konkurrenz- − in die versicherte Reisezeit fällt oder angebot nicht enthalten sein. Für Reisen, die weniger als 42 − bis zu 14 Tage nach der Reise erfolgt. Tage vor Reisebeginn gebucht werden, besteht kein Versiche- rungsschutz. 2.18 bei Ihrer Nichtversetzung als Schülerin oder Schüler oder Ihre Nichtzulassung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt. 1.5 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an? 2.19 bei einem unerwarteten Beginn Falls wir mit Ihnen im Versicherungsschein nicht etwas ande- − Ihres Bundesfreiwilligendienstes, res vereinbart haben, fällt keine Selbstbeteiligung an. − Ihres freiwilligen sozialen Jahres, − Ihres freiwilligen ökologischen Jahres. 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Dies gilt, wenn die Kosten des Rücktritts nicht von einem Kos- tenträger übernommen werden. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das versi- 2.20 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen aufgrund cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − einer Verspätung eines innerdeutschen öffentlichen Ver- − Sie treten deshalb die Reise nicht an. kehrsmittels um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. − Sie treten deshalb die Reise nicht rechtzeitig an. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Be- − Sie buchen deshalb die Reise um. förderung von Personen zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gel- Ein versichertes Ereignis liegt vor ten 2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten oder Rundflügen verkehren, 2.2 bei einer unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden − Mietwagen, Erkrankung. − Taxis, − Kreuzfahrtschiffe. Hinweis: Beachten Sie bitte zu Ziffer 2.1 und 2.2 − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie − die Einschränkungen unter Ziffer 3.1 und als Fahrerin oder Fahrer oder Fahrzeuginsassin oder Fahr- − unsere Erläuterungen im Abschnitt IV. zeuginsasse beteiligt sind. − einer Panne des Kraftfahrzeuges, das Sie während Ihrer An- 2.3 bei Tod. reise nutzen. 2.4 bei einer schweren Unfallverletzung. Eine Panne ist gegeben, wenn das Kraftfahrzeug aufgrund 2.5 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der einer nicht verschuldeten technischen Störung nicht mehr Schwangerschaft. fahrtüchtig ist. 2.6 bei gebrochenen Prothesen. Seite 7 von 11 [Seite 8] 2.21 wenn der zur Reise angemeldete Hund oder die zur Reise an- 4.2 Nachweise zur Schadenhöhe gemeldete Katze − unerwartet und schwer erkrankt. Alle Belege zur Schadenhöhe (z. B. die Stornokostenrech- − eine schwere Unfallverletzung erleidet. nung) müssen Sie uns im Original einreichen. − eine Impfung nicht verträgt. − stirbt. 4.3 Nachweise für versicherte Ereignisse 2.22 wenn ein Pflegeheimplatz für eine unbefristete Dauer zuge- Um den Eintritt eines versicherten Ereignisses im versicherten wiesen wurde und das Datum des Einzugs während der Reise- Zeitraum nachzuweisen, schicken Sie uns bitte alle Belege, die zeit stattfinden muss. hierfür geeignet sind, im Original zu. 2.23 wenn eine Visumserteilung durch die zuständige Vertretung Für Ereignisse, die ein ärztliches Attest als Nachweis erfor- (Botschaft/Konsulat) Ihres Reiseziellandes unerwartet abge- dern, muss dieses lehnt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass der Visumantrag − den Eintritt des versicherten Ereignisses vor der Stornie- − durch eine Visaagentur beantragt wurde oder rung, verspäteten Anreise oder Umbuchung bestätigen und − nachweislich zwingend online beantragt werden musste − die Diagnose und Behandlungsdaten beinhalten. und Halten wir es für notwendig, müssen Sie − keine Form- oder Fristfehler vorlagen. − der oder dem Behandelnden von der Schweigepflicht ent- binden. 3 Welche Einschränkungen des Versicherungs- − sich durch einer oder einem von uns beauftragten Ärztin oder Arzt untersuchen lassen. schutzes sind zu beachten? 4.4 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten 3.1 Verschlechterung von bestehenden Erkrankun- gen Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, ergeben sich die Rechtsfolgen aus Abschnitt I Ziffer 5.3. Wir leisten nicht bei Verschlechterung von bestehenden Er- krankungen, die in den letzten 6 Monaten − vor Versicherungsabschluss behandelt wurden, sofern Sie RAB Reiseabbruch-Versicherung die Versicherung nach oder mit der Reisebuchung abge- schlossen haben oder 1 Allgemeine Regeln zum Versicherungsschutz − vor Reisebuchung behandelt wurden, sofern Sie die Versi- cherung vor der Reisebuchung abgeschlossen haben. Ist nachstehend nichts anderes geregelt, ist die Entschädi- gungshöhe auf die vereinbarte Versicherungssumme und Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medi- Qualität der versicherten Reise begrenzt. Für einzeln reisende zinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand fest- versicherte Personen im Familientarif beträgt die Versiche- zustellen, sofern diese Untersuchungen rungssumme 50 % der im Versicherungsschein vereinbarten − nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt wer- Versicherungssumme. den und − nicht der Behandlung der Erkrankung dienen. 1.1 Welche Leistungen sind versichert? 3.2 Psychische Reaktionen Im Versicherungsfall sind die nachstehenden Leistungen ver- sichert. Wir leisten nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf folgende Ereignisse aufgetreten 1.1.1 Zusätzliche Rückreisekosten sind: − Terroranschläge, Brechen Sie die Reise ab oder kehren Sie von der Reise ver- − Flugzeug- oder Busunglücke, spätet zurück? Wir erstatten Ihnen dann die nachweislich ent- − Befürchtung von inneren Unruhen, standenen zusätzlichen Rückreisekosten. − Kriegsereignisse, Versichert sind auch die hierdurch direkt verursachten sonsti- − Elementarereignisse, gen höheren Kosten (z. B. Übernachtung und Verpflegung). − Krankheiten oder Seuchen. Ist entgegen der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug notwendig? Wir ersetzen dann die Kosten für einen 3.3 Krieg und sonstige Ereignisse Platz in der einfachsten Beförderungsklasse. Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall verursacht ist 1.1.2 Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen durch: − Krieg, Die nachfolgenden Entschädigungsleistungen sind auf die − Bürgerkrieg, vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. − kriegsähnliche Ereignisse, a) Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der ver- − innere Unruhen, sicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen, − Streik, erstatten wir den Reisepreis. Bei Abbruch in der 2. Hälfte − Kernenergie, der Reise (spätestens ab dem 9. Reisetag) oder bei einer − Beschlagnahmung, Unterbrechung der Reise entschädigen wir die nicht in An- − Entziehung von hoher Hand, spruch genommenen Reiseleistungen. − sonstige Eingriffe von hoher Hand, − aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf- b) Lassen sich die Beträge der einzelnen Reiseleistungen nicht fentlichen Ansammlung oder Kundgebung. objektiv nachweisen (z. B. Pauschalreisen), erstatten wir die nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reise- dauer. Die Entschädigung wird in diesem Fall wie folgt be- 4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Oblie- rechnet: genheiten)? 4.1 Unverzügliche Stornierung Ist ein versichertes Ereignis eingetreten? Um die Kosten ge- ring zu halten, müssen Sie Ihre Reise unverzüglich bei der Bu- chungsstelle stornieren. An- und Abreisetage gelten als volle Reisetage. Seite 8 von 11 [Seite 9] Haben Sie ausschließlich Fahrt- oder Flugtickets für Hin- und 2.9 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen oder Rückreise versichert, besteht für die nicht in Anspruch des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen. genommenen Reiseleistungen kein Versicherungsschutz. 2.10 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500, EUR 1.1.3 Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung am Eigentum infolge von − Feuer oder Unterbrechen Sie eine Rundreise oder Kreuzfahrt? Wir erset- − Leitungswasserschäden oder zen die notwendigen Beförderungskosten vom Ort Ihrer Un- − Elementarereignissen oder terbrechung bis zur Reisegruppe. Die Kosten ersetzen wir nur − strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl). bis zur Höhe der Kosten, die bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise anfallen. 2.11 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn das zuständige Gericht Ihre Abwesenheit nicht als Grund zur 1.1.4 Zusätzliche Unterkunftskosten Verschiebung der Ladung akzeptiert. Kehren Sie von der Reise verspätet zurück? Wir erstatten Ihre 2.12 bei der Adoption eines minderjährigen Kindes oder die Auf- zusätzlichen Kosten für die Unterkunft, sofern die Unterkunft nahme eines Pflegekindes, sofern der Vollzug der Adoption in der gebuchten Reiseleistung enthalten ist. oder der Aufnahmezeitpunkt des Pflegekindes in die Reisezeit fällt. 1.2 Wer zählt zu den Risikopersonen? 2.13 wenn Sie Ihr versichertes Verkehrsmittel versäumen aufgrund − einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um Als Risikopersonen bezeichnen wir: mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Ver- 1.2.1 Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben kehrsmittel sind alle für die öffentliche Beförderung von sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Per- Personen zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahr- sonen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam zeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten eine Reise buchen. − Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten oder Rundflügen verkehren, 1.2.2 Ihre Angehörigen und die Angehörigen − Mietwagen, − Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder − Taxis, − Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners oder − Kreuzfahrtschiffe. − Ihrer Lebensgefährtin oder Ihres Lebensgefährten. − eines Verkehrsunfalles während Ihrer Anreise, an dem Sie 1.2.3 Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjähri- als Fahrerin oder Fahrer oder Fahrzeuginsassin oder Fahr- gen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. zeuginsasse beteiligt sind. − einer Panne des Kraftfahrzeuges, das Sie während Ihrer An- 1.2.4 Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart. reise nutzen. Als Angehörige zählen: Eine Panne ist gegeben, wenn das Kraftfahrzeug aufgrund − Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Le- einer nicht verschuldeten technischen Störung nicht mehr benspartner, Lebensgefährtin oder Lebensgefährte fahrtüchtig ist. − Großeltern und Enkel − Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern 2.14 wenn der mitreisende Hund oder die mitreisende Katze − Geschwister − unerwartet und schwer erkrankt oder − Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder − eine schwere Unfallverletzung erleidet oder − Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwiegersohn, Schwie- − eine Impfung nicht verträgt. gertochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete − stirbt. Großeltern oder angeheiratete Enkel 2.15 bei folgenden großräumigen Extremwetter oder geologischen − Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten Ereignissen am Urlaubsort: Lawinen, Erdrutsche, Über- − Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. schwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürmen oder Feuer. 1.3 Wann fällt eine Selbstbeteiligung an? 3 Welche Einschränkungen des Versicherungs- Falls wir mit Ihnen im Versicherungsschein nicht etwas ande- schutzes sind zu beachten? res vereinbart haben, fällt keine Selbstbeteiligung an. 3.1 Verschlechterung von bestehenden Erkrankun- 2 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? gen Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versi- Wir leisten nicht bei Verschlechterung von bestehenden Er- cherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das versi- krankungen, die in den letzten 6 Monaten cherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson und − vor Versicherungsabschluss behandelt wurden, sofern Sie − Sie setzen deshalb Ihre Reise nicht planmäßig fort oder die Versicherung nach oder mit der Reisebuchung abge- − Sie beenden deshalb Ihre Reise nicht planmäßig. schlossen haben oder Ein versichertes Ereignis liegt vor − vor Reisebuchung behandelt wurden, sofern Sie die Versi- cherung vor der Reisebuchung abgeschlossen haben. 2.1 bei einer unerwarteten schweren Erkrankung. Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medi- 2.2 bei einer unerwarteten Verschlechterung einer bestehenden zinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand fest- Erkrankung. zustellen, sofern diese Untersuchungen − nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt wer- Hinweis: Beachten Sie bitte zu Ziffer 2.1 und 2.2 den und − die Einschränkungen unter Ziffer 3.1 und − nicht der Behandlung der Erkrankung dienen. − unsere Erläuterungen im Abschnitt IV. 3.2 Psychische Reaktionen 2.3 bei Tod. 2.4 bei einer schweren Unfallverletzung. Wir leisten nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf folgende Ereignisse aufgetreten 2.5 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der sind: Schwangerschaft. − Terroranschläge, − Flugzeug- oder Busunglücke, 2.6 bei gebrochenen Prothesen. − Befürchtung von inneren Unruhen, 2.7 bei gelockerten implantierten Gelenken. − Kriegsereignisse, − Elementarereignisse, 2.8 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen kön- − Krankheiten oder Seuchen. nen. Seite 9 von 11 [Seite 10] 3.3 Krieg und sonstige Ereignisse Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsneh- mer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wir leisten nicht, wenn der Versicherungsfall verursacht ist durch: (2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versiche- − Krieg, rungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung ver- − Bürgerkrieg, pflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung − kriegsähnliche Ereignisse, nicht zu vertreten. Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder − innere Unruhen, durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese − Streik, Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat. − Kernenergie, − Beschlagnahmung, − Entziehung von hoher Hand, § 38 Zahlungsverzug bei Folgeprämie − sonstige Eingriffe von hoher Hand, (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versi- − aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öf- cherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform fentlichen Ansammlung oder Kundgebung. eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen 4 Was müssen Sie im Schadenfall beachten (Oblie- Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die genheiten)? Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristab- lauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Be- 4.1 Nachweise zur Schadenhöhe träge jeweils getrennt anzugeben. (2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versi- Alle Belege zur Schadenhöhe (z. B. die Buchungsbestätigun- cherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zin- gen oder Nachweise für Mehrkosten) müssen Sie uns im Ori- sen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung ver- ginal einreichen. pflichtet. 4.2 Nachweise für versicherte Ereignisse (3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhal- tung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Um den Eintritt eines versicherten Ereignisses im versicherten Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann Zeitraum nachzuweisen, schicken Sie uns bitte alle Belege, die mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie hierfür geeignet sind im Original zu. mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu die- Für Ereignisse, die ein ärztliches Attest als Nachweis erfor- sem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versiche- dern, benötigen wir ein Attest, welches rungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kün- − die Diagnose sowie digung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb ei- − die Behandlungsdaten beinhaltet und nes Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestim- − am Aufenthaltsort ausgestellt wurde. mung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf Halten wir es für notwendig, müssen Sie die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt. − der oder dem Behandelnden von der Schweigepflicht ent- binden. § 86 Übergang von Ersatzansprüchen − sich durch einer oder einem von uns beauftragten Ärztin oder Arzt untersuchen lassen. (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der 4.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, ergeben sich die Rechtsfolgen aus Abschnitt I Ziffer 5.3. (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Abschnitt III Auszug aus dem Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infol- gedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be- § 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Be- vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit weislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versi- Versicherungsnehmer. cherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall ei- (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen ner grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein- berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens schaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur- Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt sacht. der Versicherungsnehmer. (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung ver- pflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein- Abschnitt IV Erläuterungen zur tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Fest- Reise-Rücktrittsversicherung und Reiseab- stellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ur- sächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Ob- bruch-Versicherung liegenheit arglistig verletzt hat. (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers Wir möchten, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb er- nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versiche- läutern wir die Be unerwartete schwere Erkrankung un- rungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit erwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer benennen Beispiele hierfür. durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hin- Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung gewiesen hat. § 37 Zahlungsverzug bei Erstprämie krankungen. (1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Seite 10 von 11 [Seite 11] Fall 1: 3 Monate nach Versicherungsabschluss buchen Sie eine Reise. Sie Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Versicherungsab- leiden unter einer Erkrankung, bei der Schübe ein charakteristisches schluss gilt als unerwartet. Haben Sie die Reise nach Versicherungs- Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn). In abschluss gebucht, gilt jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung den letzten 6 Monaten vor Reisebuchung wurde eine Behandlung für nach Reisebuchung als unerwartet. die bestehende Erkrankung durchgeführt. Daher wird für die Ver- schlechterung dieser Erkrankung nicht geleistet. Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Er- Schlichtungsstellen krankung keine Behandlung durchgeführt worden ist. Haben Sie die Reise nach Versicherungsabschluss gebucht, ist das erneute Auftre- ten einer Erkrankung versichert, wenn in den letzten 2 Wochen vor Wir weisen Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur außergerichtli- Reisebuchung für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt chen Streitbeilegung hin. worden ist. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschließend): schlichtungsstelle erfolgt aufgrund unserer freiwilligen Mitgliedschaft − Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat eine Rei- beim Versicherungsombudsmann e.V. seuntauglichkeit attestiert. Versicherungsombudsmann e.V. − Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und Postfach 080 632 Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung 10006 Berlin nicht wahrnehmen kann. − Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoper- Tel.: 0800 3696000 son ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich. Fax: 0800 3699000 - E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de Rücktrittsversicherung (nicht abschließend): − Kurz vor Reiseantritt erleidet die versicherte Person erstmals ei- Weitere Informationen finden Sie im Internet: nen Herzinfarkt. www.versicherungsombudsmann.de. − Bei der Mutter der versicherten Person wird kurz vor Reiseantritt eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkran- kung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person Wir weisen Sie an dieser Stelle auch auf die Möglichkeit zur außerge- angewiesen. richtlichen Online-Streitbeilegung hin. Die EU-Kommission hat hierfür eine online-Plattform bereitgestellt, die Sie über folgenden Link errei- chen: www.ec.europa.eu/consumers/odr. abbruch (nicht abschließend): − Während der Reise erleidet die versicherte Person erstmals ei- nen Herzinfarkt. − Bei der Mutter der versicherten Person wird eine Lungenentzün- dung während der Reise der versicherten Person diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen. Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele nicht abschließend sind. Ebenfalls versichert ist die Behandlung aufgrund einer unerwarte- ten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung. Ausgeschlos- sen ist jedoch die Verschlechterung von bestehenden Erkrankungen, die in den letzten 6 Monaten − vor Versicherungsabschluss behandelt wurden, sofern Sie die Versicherung nach oder mit der Reisebuchung abgeschlossen haben oder − vor Reisebuchung behandelt wurden, sofern Sie die Reise nach Versicherungsabschluss gebucht haben. Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizini- sche Untersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen, so- fern diese Untersuchungen − nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt werden und − nicht der Behandlung der Erkrankung dienen. -Rücktrittsversicherung (nicht ab- schließend): 3 Monate nach Versicherungsabschluss buchen Sie eine Reise. Sie leiden an einer Allergie. 6 Monaten vor Reisebuchung ist für die Al- lergie keine Behandlung durchgeführt worden. Vor Reiseantritt kommt es zu einer starken allergischen Reaktion. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt wegen der Heftigkeit der al- lergischen Reaktion die Reiseuntauglichkeit fest. Verschlechterung einer bestehen- den in der Reiseabbruch- und Notfall-Versicherung (nicht abschließend): 3 Monate nach Versicherungsabschluss buchen Sie eine Reise. Sie leiden an einer Allergie. In den letzten 6 Monaten vor Reisebuchung ist für die Allergie keine Behandlung durchgeführt worden. Während der Reise kommt es zu einer starken allergischen Reaktion. Die be- handelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt empfiehlt wegen der Heftigkeit der allergischen Reaktion die vorzeitige Rückreise. Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Beispiel, bei dem keine Seite 11 von 11
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