Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Sterbegeldversicherung / Bedingungsarchiv

Zurich Sterbegeldversicherung (Risikoträger IDEAL): die Bedingungen im Volltext

Sterbegeldversicherung der IDEAL über Zurich mit gestaffelter Leistung in den ersten 18 Monaten, sofortiger Leistung bei Unfalltod und Rückholung aus dem Ausland bis 10.300 EUR.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an Zurich weiter.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Zurich

Zahlung per Lastschrift

Der Beitrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige Zurich, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Zurich auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Zurich mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Zurich einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Zurich Sterbegeldversicherung (Risikoträger IDEAL) von Zurich (Sterbegeldversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Zurich weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Sterbegeld), höchste wählbare Summelaut Versicherungsschein„Wenn die versicherte Person stirbt, zahlen wir einmalig die zum Zeitpunkt des Todes gültige Todesfallsumme.“Was ist versichert?, Seite 1
Lebenslanger Versicherungsschutz (keine feste Laufzeit, Leistung bei Tod in jedem Alter)nicht geregelt
Beitragszahlungsdauer (lebenslang, abgekürzt bis zu einem Endalter oder feste Jahre)nicht geregelt
Einmalbeitrag möglichja„Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages“Wann zahle ich?, Seite 2
Mindesteintrittsalternicht geregelt
Höchsteintrittsalternicht geregelt
Geltungsbereich weltweit (Tod im Ausland ebenso versichert)nicht geregelt
Dynamische Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung (Ausgleich steigender Bestattungskosten)nicht geregelt
Mehrere versicherte Personen in einem Vertrag (Ehepaar, Familie)nicht geregelt

Gesundheitsfragen und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung bei Antragnicht geregelt
Wartezeit, in der nicht die volle Summe gezahlt wirdja„Bei laufender Beitragszahlung ist die Versicherungsleistung in den ersten 9 Monaten auf die Erstattung der gezahlten Beiträge beschränkt.“Was ist versichert?, Seite 1
Leistung bei Tod in der Wartezeit (Rückzahlung der Beiträge, gestaffelte Teilleistung)ja„Vom 10.-18. Monat erfolgt eine prozentual anteilige Leistung (Staffelung).“Was ist versichert?, Seite 1
Volle Leistung bei Unfalltod auch in der Wartezeitja„Wir zahlen die vereinbarte Todesfallsumme sofort, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls verstirbt.“Auszahlung bei Unfalltod, Seite 2
Kürzere oder keine Wartezeit nach Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Neue Wartezeit für Erhöhungen der Summenicht geregelt
Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antrag (meist nur Unfalltod)nicht geregelt

Leistungen und Bestattungsdienst

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auszahlung als Geldleistung an die bezugsberechtigte Personja„Wenn die versicherte Person stirbt, zahlen wir einmalig die zum Zeitpunkt des Todes gültige Todesfallsumme.“Was ist versichert?, Seite 1
Bestattung als Sachleistung (Versicherer oder Partnerbestatter organisiert und bezahlt die Bestattung)nein„Erstattung der tatsächlich anfallenden Bestattungskosten“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Unfalltod-Zusatzleistung (doppelte Summe oder fester Zusatzbetrag)nicht geregelt
Überführung aus dem Ausland (Kosten oder Organisation)ja, bis 10.300 €„erstatten wir die Rückholung der versicherten Person bis maximal 5.200 EUR (aus dem europäischen Ausland) beziehungsweise 10.300 EUR (aus dem außereuropäischen Ausland).“Kostenlose Zusatzleistungen, Seite 2
Überführung im Inland zum Bestattungsortnicht geregelt
Kinder mitversichert (Leistung bei Tod eines Kindes ohne eigenen Vertrag)nicht geregelt
Hinterlegung der Bestattungswünsche beim Versicherer oder Dienstleisternicht geregelt
Trauerbegleitung oder psychologische Hilfe für Angehörigenicht geregelt
Hilfe bei Behördengängen, Kündigungen, Renten und Nachlassnicht geregelt
Digitaler Nachlass (Löschen oder Sichern von Konten)nicht geregelt
Rechtsberatung zu Testament und Erbschaftnicht geregelt
Grabpflege oder Grabstein mitversichertnicht geregelt
Reiseassistance (Hilfe bei Krankheit oder Tod auf Reisen)ja, bis 2.560 €„Ebenfalls zahlen wir in diesem Fall die Mehrkosten, die dem Ehepartner oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner der versicherten Person gegebenenfalls bei der Rückreise entstehen, maximal bis zu 2.560 EUR.“Kostenlose Zusatzleistungen, Seite 2
Vorgezogene Leistung bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeitnicht geregelt
Überschuss: nicht verbrauchter Teil der Summe geht an Erben oder Bezugsberechtigtenicht geregelt

Beitrag, Überschuss und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschussbeteiligung (Form: Bonussumme, Todesfallbonus, Verrechnung)nicht geregelt
Gleichbleibender Beitrag über die ganze Zahlungsdauernicht geregelt
Beitragsanpassung oder Summenkürzung durch den Versicherer möglichnicht geregelt
Rückkaufswert bei Kündigungja„Wird ein Vertrag gekündigt, zahlen wir Ihnen den Rückkaufswert Ihrer Versicherung aus.“Wie kann ich meine Versicherung kündigen?, Seite 3
Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Folgen)ja„Sie können Ihren Vertrag monatlich zum Ersten des Folgemonats kündigen.“Wie kann ich meine Versicherung kündigen?, Seite 3
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Beitragsfreistellung mit herabgesetzter Summenicht geregelt
Beitragsstundung oder Zahlpausenicht geregelt
Bezugsrecht (widerruflich, unwiderruflich, Abtretung an Bestatter oder Treuhand)nicht geregelt
Verwertungsausschluss vor dem Tod (Schutz vor Anrechnung als Vermögen, etwa beim Sozialamt)nicht geregelt

Anzeigepflicht und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kannnicht geregelt
Verzicht auf Rücktritt bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflichtnicht geregelt
Leistungsausschluss bei Selbsttötung innerhalb einer Fristja„die vorsätzliche Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Vertrages.“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss für Tod durch vor Vertragsbeginn bekannte Krankheitennicht geregelt
Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko (Tod im Ausland bei Ausbruch eines Krieges)nicht geregelt
Terroranschläge ohne Ausschlussnicht geregelt
Ausschluss für ABC-Waffen und Massenvernichtung (Umfang)ja„kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss bei Epidemien, Pandemien oder Katastrophennicht geregelt
Ausschluss bei Tod durch vorsätzliche Straftat der versicherten Personnicht geregelt

Besonderheiten Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ortsübliche Begräbniskosten (§ 159 VersVG): Leistung an den, der die Bestattung bezahlt, bis zu dieser Grenzenicht geregelt
Bestattungsdienstleister als Partner (etwa Wiener Verein): Organisation und direkte Abrechnungnicht geregelt
Wegfall der Serviceleistung bei zu niedriger Summenicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Prima natural, nivelada, mixta o única (Beitragsform und Verlauf mit dem Alter)nicht geregelt
Actualización anual de capitales (Anpassung von Summe und Beitrag an die Bestattungskosten)nicht geregelt
Geldleistung an die Erben, wenn der Dienst nicht über den Versicherer läuft (Art. 106 bis Ley 50/1980)nicht geregelt
Freie Wahl der Bestattungsfirmanicht geregelt
Neugeborene ohne Wartezeit und ohne Mehrbeitrag eingeschlossennicht geregelt
Ausländische Residenten: Überführung ins Herkunftslandnicht geregelt
Wahl zwischen Erdbestattung und Einäscherung, Grabstelle eingeschlossennicht geregelt
Exclusiones: Liste der Ausschlüsse und hervorgehobene, unterschriebene cláusulas limitativasnicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt
Wechsel des Versicherers mit Anrechnung der Vorversicherungszeit (keine neue carencia)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
IDEAL Lebensversicherung a.G. (Risikoträger laut Produktinformation)
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Produktinformation Sterbegeldversicherung in einfacher Sprache (Einmalbeitrag)
[Seite 1] Produktinformation gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zur Sterbegeldversicherung zur Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag Versicherer: IDEAL Lebensversicherung a.G. Sitz der Gesellschaft: Berlin - Kochstr. 26, 10969 Berlin Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Abteilung B, Nummer 2074 Versicherer: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Sitz der Gesellschaft: Köln Handelsregister: Amtsgericht Köln, Abteilung B, Nummer 100486 Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen barrierefreien Überblick über die Versicherung. Die hier aufgeführten Informationen sind nicht abschließend. Die Details der Ausgestaltung Ihrer Versicherung hängen individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. Dazu zählen der Persönliche Vorschlag, das Informationsblatt zu Versi- cherungsprodukten, die Verbraucherinformation, der Antrag, der Versicherungsschein sowie gegebenenfalls zusätzliche Vereinbarungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine private kapitalbildende Vorsorge für den Todesfall. Was ist versichert? ✓ Leistung bei Tod Wenn die versicherte Person stirbt, zahlen wir einmalig die zum Zeitpunkt des Todes gültige Todesfallsumme. Bei laufender Beitragszahlung ist die Versicherungsleistung in den ersten 9 Monaten auf die Erstattung der gezahlten Beiträge beschränkt. Vom 10.-18. Monat erfolgt eine prozentual anteilige Leistung (Staffelung). Bei einer Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag ist die Versicherungsleistung in den ersten 6 Monaten auf die Erstattung des gezahlten Beitrags beschränkt. Seite 1 von 3 [Seite 2] ✓ Auszahlung bei Unfalltod Wir zahlen die vereinbarte Todesfallsumme sofort, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls verstirbt. ✓ Kostenlose Zusatzleistungen Wenn die versicherte Person im Ausland verstirbt, erstatten wir die Rückholung der versi- cherten Person bis maximal 5.200 EUR (aus dem europäischen Ausland) beziehungsweise 10.300 EUR (aus dem außereuropäischen Ausland). Ebenfalls zahlen wir in diesem Fall die Mehrkosten, die dem Ehepartner oder in eheähnli- cher Gemeinschaft lebenden Partner der versicherten Person gegebenenfalls bei der Rü- ckreise entstehen, maximal bis zu 2.560 EUR. Was ist nicht versichert? × Erstattung der tatsächlich anfallenden Bestattungskosten × Ausfall der Arbeitskraft × Zudem kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen ausgeschlossen oder bes- chränkt sein. Hierzu zählen zum Beispiel, - die vorsätzliche Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Ver- trages. - kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen Wann beginnt und endet meine Versicherung? Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag des vereinbarten Monats. Dazu müssen fol- gende Bedingungen erfüllt sein: Wir haben den Antrag angenommen und Sie haben den Bei- trag rechtzeitig bezahlt. Die Versicherung endet grundsätzlich, wenn die versicherte Person stirbt oder bei Kündigung. Wann zahle ich? Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Ver- trages, jedoch nicht vor dem Beginn der Versicherung. Sind weitere Beiträge (Folgebeiträge) zu zahlen, zahlen Sie wie mit uns vereinbart – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – im Voraus. Seite 2 von 3 [Seite 3] Kann ich meine Versicherung widerrufen? Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt, nachdem Sie die vorvertraglichen Informationen und den Versicherungsschein sowie die Widerrufs- belehrung erhalten haben. Wie kann ich meine Versicherung kündigen? Sie können Ihren Vertrag monatlich zum Ersten des Folgemonats kündigen. Wird ein Vertrag gekündigt, zahlen wir Ihnen den Rückkaufswert Ihrer Versicherung aus. Sind die Kosten in den Beiträgen berücksichtigt? Für Ihre Versicherung entstehen Kosten. Sie sind bereits in die Beiträge Ihres Versicherungs- vertrages einkalkuliert. Die genauen Werte können dem Informationsblatt zu Versicherungspro- dukten entnommen werden. Für bestimmte, von Ihnen veranlasste Geschäftsvorfälle erheben wir zusätzliche Kosten. De- taillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Seite 3 von 3
Volltext aufklappen: Produktinformation Sterbegeldversicherung in einfacher Sprache (laufender Beitrag)
[Seite 1] Produktinformation gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zur Sterbegeldversicherung zur Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag Versicherer: IDEAL Lebensversicherung a.G. Sitz der Gesellschaft: Berlin - Kochstr. 26, 10969 Berlin Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Abteilung B, Nummer 2074 Versicherer: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Sitz der Gesellschaft: Köln Handelsregister: Amtsgericht Köln, Abteilung B, Nummer 100486 Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen barrierefreien Überblick über die Versicherung. Die hier aufge- führten Informationen sind nicht abschließend. Die Details der Ausgestaltung Ihrer Versicherung hän- gen individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertrags- unterlagen. Dazu zählen der Persönliche Vorschlag, das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, die Verbraucherinformation, der Antrag, der Versicherungsschein sowie gegebenenfalls zusätzliche Ver- einbarungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine private kapitalbildende Vorsorge für den Todesfall. Was ist versichert? ✓ Leistung bei Tod Wenn die versicherte Person stirbt, zahlen wir einmalig die zum Zeitpunkt des Todes gültige Todes- fallsumme. Bei laufender Beitragszahlung ist die Versicherungsleistung in den ersten 9 Monaten auf die Erstattung der gezahlten Beiträge beschränkt. Vom 10.-18. Monat erfolgt eine prozentual anteilige Leistung (Staffelung). Bei einer Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag ist die Versicherungs- leistung in den ersten 6 Monaten auf die Erstattung des gezahlten Beitrags beschränkt. ✓ Auszahlung bei Unfalltod Wir zahlen die vereinbarte Todesfallsumme sofort, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls verstirbt. ✓ Kostenlose Zusatzleistungen Wenn die versicherte Person im Ausland verstirbt, erstatten wir die Rückholung der versicherten Per- son bis maximal 5.200 EUR (aus dem europäischen Ausland) beziehungsweise 10.300 EUR (aus dem außereuropäischen Ausland). Ebenfalls zahlen wir in diesem Fall die Mehrkosten, die dem Ehepartner oder in eheähnlicher Ge- meinschaft lebenden Partner der versicherten Person gegebenenfalls bei der Rückreise entstehen, maximal bis zu 2.560 EUR. Seite 1 von 2 [Seite 2] Was ist nicht versichert? × Erstattung der tatsächlich anfallenden Bestattungskosten × Ausfall der Arbeitskraft × Zudem kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen ausgeschlossen oder beschränkt sein. Hierzu zählen zum Beispiel, - die vorsätzliche Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Vertrages. - kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen Wann beginnt und endet meine Versicherung? Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag des vereinbarten Monats. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Wir haben den Antrag angenommen und Sie haben den Beitrag rechtzeitig bezahlt. Die Versicherung endet grundsätzlich, wenn die versicherte Person stirbt oder bei Kündigung. Wann zahle ich? Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages, je- doch nicht vor dem Beginn der Versicherung. Sind weitere Beiträge (Folgebeiträge) zu zahlen, zahlen Sie wie mit uns vereinbart – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – im Voraus. Kann ich meine Versicherung widerrufen? Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt, nach dem Sie die vorvertraglichen Informationen und den Versicherungsschein sowie die Widerrufsbelehrung erhalten haben. Wie kann ich meine Versicherung kündigen? Sie können Ihren Vertrag monatlich zum Ersten des Folgemonats kündigen. Wird ein Vertrag gekündigt, zahlen wir Ihnen den Rückkaufswert Ihrer Versicherung aus. Sind die Kosten in den Beiträgen berücksichtigt? Für Ihre Versicherung entstehen Kosten. Sie sind bereits in die Beiträge Ihres Versicherungsvertrages einkalkuliert. Die genauen Werte können dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten entnommen werden. Für bestimmte, von Ihnen veranlasste Geschäftsvorfälle erheben wir zusätzliche Kosten. Detaillierte In- formationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.