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Volltext aufklappen: PETPROTECT Versicherungsbedingungen Hundehaftpflicht Premium
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Die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi-
cherung "Premium-Schutz"
für private Tierhaltung
im Überblick… Risikoträger ist die
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind als die
vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung.
Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung verschaffen können,
sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen ver-
bindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 4 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi-
cherung "Premium-Schutz" für private Tierhaltung (AVB THV Premium-Schutz – private Tierhaltung).
In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie
die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können.
Diese Leistung/en… …ist/sind versichert …finden Sie in den Versiche-
rungsbedingungen
auf
Seite unter
A. Versicherungssummen
Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist _ _
Vereinbart ist eine pauschale Versicherungssumme im Versicherungsschein
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden dokumentiert.
Vorsorgeversicherung bis zur Versicherungssumme 12 A1-9
für während der Vertragslaufzeit neu entstehende Risiken
Forderungsausfalldeckung (ohne Mindestschadenhöhe) bis zur Versicherungssumme 13 A3-1
- inkl. Schadenersatzrechtsschutz (Mindeststreitwert 2.500 EUR) bis 150.000 EUR 14 A3-6
B. Versicherte Personen
Sie selbst als Versicherungsnehmer 6 A1-1.1
Ihr Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner 6 A1-2.1.1
Ihr Lebenspartner (in häuslicher Gemeinschaft) 6 A1-2.1.4
Ihre Familienangehörigen und die Ihres mitversicherten Ehe-/Lebenspartners 6 A1-2.1.2
(auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), die mit Ihnen in häuslicher Gemein-
schaft leben. Kinder, Eltern und Großeltern bleiben weiter versichert, wenn sie in
eine Pflegeeinrichtung umziehen
Unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende 6 A1-2.1.3
minderjährige Kinder sind auch dann versichert, wenn sie nicht mit Ihnen in
häuslicher Gemeinschaft leben.
Unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende 6 A1-2.1.3
volljährige Kinder sind immer während einer Schul- und Berufsausbildung mitver-
sichert (auch Zweitausbildung/-studium), auch wenn sie nicht mit Ihnen in häusli-
cher Gemeinschaft leben.
In Ihrem Haushalt lebende dauernd pflegebedürftige 6 A1-2.1.5
Personen (mindestens Pflegegrad 2).
Vorübergehend in den Familienverbund eingegliederte unverheiratete Personen 6 A1-2.1.6
(z. B. Au-Pair, Austauschschüler) und minderjährige Übernachtungsgäste
Der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter 6 A1-2.1.8
Fremdreiter/Gastreiter 6 A1-2.1.9
Reitbeteiligte 6 A1-2.1.10
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Diese Leistung/en… …ist/sind versichert …finden Sie in den Versiche-
rungsbedingungen
auf
Seite unter
C. Versichert sind
– Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher
Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) 7 A1-3
– gegen Sie und die mitversicherten Personen
aus der privaten Haltung der versicherten Tiere. 6 A1-1/ A1-2
Die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen,
gewerblichen oder ähnlichen Zwecken ist eingeschränkt mitversichert. 9 A1-6.16
und A1-6.17
Die Barmenia 7 A1-4
– prüft die Haftpflichtfrage,
– wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und
– entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.
D Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie
und die mitversicherten Personen
Jungtiere (Welpen/Fohlen) des versicherten Elterntieres sind bis zum Alter von bis zur Versicherungssumme 6 A1-1.1
12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert
Einsatz des Tieres als Zugtier vor Schlitten/Kutschen bis zur Versicherungssumme 7 A1-6.1
Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren bis zur Versicherungssumme 8 A1-6.2
Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt bis zur Versicherungssumme 8 A1-6.3
Schäden an gemieteten Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen bis zur Versicherungssumme 8 A1-6.8.1
zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
Schäden an Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden und Koppeln bis zur Versicherungssumme 8 A1-6.8.2
(einschl. Einfriedungen), Führanlagen, Außenreitplätzen/Rennbahnen
Schäden an gemieteten/geliehenen Tiertransportern und Tiertransportanhängern bis zur Versicherungssumme 8 A1-6.9
Mietsachschäden an Reitutensilien und Schlitten/Wagen und Kutschen, bis zur Versicherungssumme 8 A1-6.10
einschließlich "Sättel zur Probe"
Schäden an/Abhandenkommen von sonstigen fremden beweglichen Sachen, die bis zur Versicherungssumme 8 A1-6.11
zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden (nicht
aber z. B. an Kfz)
Für Schäden im Ausland besteht zeitlich unbegrenzt Versicherungsschutz bis zur Versicherungssumme 8 A1-6.13
Bei Pferden ist das Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.15.2/
Zäumung sowie das Reiten ohne Sattel versichert A1-6.15.3
Bei Hunden ist auch das Führen ohne Leine und ohne Maulkorb/-schlaufe bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.15.4
versichert
Einsatz als Therapie-/Assistenz-/Rettungs-/Suchtier bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.16
Gewerbliche Nutzung des versicherten Tieres bis zu einem Jahresumsatz 9 A1-6.17
von bis zu 15.000 EUR
Neuwerterstattung von Sachen, die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als bis 5.000 EUR 9 A1-6.18
12 Monate waren (gilt nicht für Brillen, Computer jeder Art, Telefone, Neupreis
Fotoapparate u. Ä.)
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monate 9 A1-6.19
Bergungs-/Rettungskosten bis zur Versicherungssumme 9 A1-6.20
Tod des Pferdes durch Wolfsriss oder Pferderipper innhalb Deutschlands bis zu 10.000 EUR 10 A1-6.21
Kosten für die Nottötung und Tierkörperbeseitigung nach einem versicherten bis zur Versicherungssumme 10 A1-6.22
Schadensfall
Gegenseitige Haftpflichtansprüche aus Personenschäden der mitversicherten 6 A1-2.1.11
Personen untereinander
E. Wichtige Obliegenheiten
Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn 16 B-3.1.1
noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden.
Geben Sie uns ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte und unter- 16 B-3.2
stützen uns bei der Schadenermittlung und –regulierung.
Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens. 16 B-3.3
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Diese Leistung/en… …ist/sind versichert …finden Sie in den Versiche-
rungsbedingungen
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Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei- 16 B-3.1.2
tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen
wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbe- 17 B-3.4.2
hörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderlichen
Rechtsbehelfe ein.
Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des 16 B-3.4.1
Verfahrens der Barmenia zu überlassen.
F. Weitere Besonderheiten
Barmenia-Leistungs-Garantie 10 A1-6.23
Ist ein Haftpflichtschaden über diese Bedingungen nicht versichert, wird die Bar-
menia trotzdem leisten, wenn irgendein anderer Tierhalter-Haftpflichtversicherer
in Deutschland den Schaden ersetzen würde. Die wenigen Einschränkungen fin-
den Sie unter A1-6.23.4
Barmenia-Nicht-Schlechterstellungs-Garantie 10 A1-6.24
beim Wechsel zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung bis zu 15 Monate 11 A1-6.25
Sie gilt für den Fall, dass noch eine gekündigte/auslaufende Vorversicherung be-
steht und Sie diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit einem Beginn in der
Zukunft abgeschlossen haben.
Innovationsklausel 19 B-16
Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch
Vertragsbestandteil.
Garantie über die Einhaltung der Leistungsstandards 20 B-17
der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
unverbindlich empfohlenen Musterversicherungsbedingungen
Garantie über die Einhaltung der Mindestleistungsstandards 20 B-18
des Arbeitskreises "Beratungsprozesse"
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht-
versicherung "Premium-Schutz"
für private Tierhaltung Risikoträger ist die
(AVB THV Premium-Schutz Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
– private Tierhaltung) 42119 Wuppertal
Stand 01.09.2021
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der
Bedingungen
hier sind die Versicherungsbedingungen für die Bar-
menia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung Teil A
"Premium-Schutz". Diese sind für den Fall formuliert, enthält Regelungen zur Tierhalter-Haftpflichtversi-
dass Sie als Leser dieser Bedingungen die Tierhal- cherung für die private
ter-Haftpflichtversicherung "Premium-Schutz" bei Tierhaltung:
uns abgeschlossen haben und somit auch Versiche- – Abschnitt A1
rungsnehmer des Vertrages und unser Vertrags- gilt für die allgemeinen und besonderen Risiken
partner sind. aus der privaten Haltung von Tieren (Tierhalter-
Haftpflichtrisiko);
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi-
cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese – Abschnitt A2
Bedingungen den Inhalt Ihrer Tierhalter-Haftpflicht- gilt für Gewässerschäden und Schäden gemäß
versicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. Umweltschadensgesetz (besondere Umweltrisi-
ken);
Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig – Abschnitt A3
auf. So können Sie auch später, besonders im Scha- gilt für Forderungsausfallrisiken.
densfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen Teil B
Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch enthält Regelungen über allgemeine Rechte und
keine Schadenersatzansprüche gestellt worden sind. Pflichten der Vertragsparteien wie z. B.
Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. – zu Ihren Obliegenheiten,
– zum Beginn des Versicherungsschutzes und
Ihre Barmenia zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung
und Beitragsangleichung,
– zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
Wer ist wer? Kündigung,
– zu weiteren Bestimmungen.
– Sie sind der Versicherungsnehmer und damit
unser Vertragspartner und auch versicherte
Person in dieser Tierhalter-Haftpflicht-versiche- Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind
rung. der gesamte Bedingungstext, der Versicherungs-
Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den schein und seine Nachträge.
Versicherungsbedingungen alle Regelungen
auf Sie bezogen.
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen
gelten aber auch für die mitversicherten
Personen (siehe unter A1-2.2 auf Seite 7).
Welche Personen zusätzlich über diesen Ver-
trag versichert sind, ist im Teil A, A1-2 dieser
Bedingungen dargestellt.
– Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser
Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Wir bieten
die in diesen Bedingungen beschriebenen Leis-
tungen. In den folgenden Texten ist die Barme-
nia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet.
Was bedeutet "Textform"
"Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen
Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu-
kommen lassen können.
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Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite Inhaltsübersicht Seite
Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung A1-6.21 Tod des Pferdes durch Wolfsriss Beginn des Versicherungsschutzes/
oder Pferderipper innerhalb Dauer und Ende des Vertrages
Teil A – Abschnitt A1: Deutschlands ........................................ 10
Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko A1-6.22 Nottötung/Tierkörperbeseitigung B-5 Wann beginnt der Versicherungs-
A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten nach einem versicherten schutz?
(versichertes Risiko) sowie Schadensfall ......................................... 10 Wann beginnt und wann endet der
nicht versicherte Risiken ............................ 6 A1-6.23 Barmenia-Leistungs-Garantie............... 10 Vertrag? ....................................................17
A1-2 Regelungen zu mitversicherten A1-6.24 Nicht-Schlechterstellungs-
Personen und zum Verhältnis zwischen Garantie beim Wechsel
Ihnen und den mitversicherten Personen .. 6 zur Barmenia Allgemeine Der Versicherungsbeitrag
A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 7 Versicherungs-AG ................................ 10
A1-4 Leistungen der Versicherung und A1 6.25 Barmenia-Konditions- B-6 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung be-
Vollmacht der Barmenia............................. 7 Differenz-Versicherung ......................... 11 achten?
A1-5 Begrenzung der Leistungen A1-7 Allgemeine Ausschlüsse ....................... 11 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
(Versicherungssumme, Jahreshöchstersatz- A1-8 Veränderungen des versicherten nicht rechtzeitig zahlen? ...........................17
leistung, Serienschaden, Risikos (Erhöhungen und B-7 Beitrag bei vorzeitiger
Selbstbeteiligung) ...................................... 7 Erweiterungen)...................................... 12 Vertragsbeendigung..................................18
A1-6 Besondere Regelungen für einzelne A1-9 Neu hinzukommende Risiken B-8 Veränderungen des versicherten Risikos
Risiken des privaten Tierhalters (Vorsorgeversicherung) ........................ 12 und Auswirkung auf den Beitrag
(Versicherungsschutz, Risikobegren- A1-10 Versicherungsschutz für Hunde, für (Beitragsregulierung) ................................18
zungen und besondere Ausschlüsse) ....... 7 die eine Versicherungspflicht gilt .......... 13 B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs-
A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten ...... 7 A1-11 Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht- recht nach Beitragsangleichung ...............18
A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen .. 8 versicherung nach Ihrem Tod ............... 13
A1-6.3 Deckschäden.............................. 8
A1-6.4 Flurschäden................................ 8 Weitere Bestimmungen
A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko .......... 8 Teil A – Abschnitt A2:
A1-6.6 Abwässer.................................... 8 Besondere Umweltrisiken B-10 Abtretungsverbot.......................................19
A1-6.7 Allmählichkeitsschäden .............. 8 A2-1 Sanierung von Umweltschäden B-11 Mehrfachversicherung ..............................19
A1-6.8 Sachschäden an gemieteten/ge- gemäß Umweltschadensgesetz ........... 13 B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu
pachteten Sachen, insbesondere beachten? Was gilt bei Änderung
Räumen (Mietsachschäden) ...... 8 Ihrer Anschrift?..........................................19
A1-6.9 Sachschäden an gemieteten/ Teil A – Abschnitt A3: B-13 Bedingungsänderung................................19
geliehenen Tiertransportern und Forderungsausfallrisiko und zugehöriger B-14 Wann verjähren die Ansprüche aus
Tiertransportanhängern.............. 8 Spezial-Schadenersatzrechtsschutz ................ 13 diesem Vertrag?........................................19
A1-6.10 Sachschäden an Reitutensilien, B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung
Schlitten/Wagen und Kutschen .. 8 bei gedehnten Versicherungsfällen
A1-6.11 Schäden an/Abhandenkommen Teil B – Allgemeiner Teil im Zusammenhang mit einem Wechsel
von sonstigen gemieteten, ge- des Versicherers .......................................19
leasten, gepachteten, geliehenen Ihre Obliegenheiten B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen.......19
beweglichen Sachen .................. 8 B-17 Leistungsgarantie gegenüber
A1-6.12 Nicht versicherungspflichtige B-1 Was bedeutet die vorvertragliche GDV-Musterbedingungen .........................20
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- Anzeigepflicht und welche Folgen B-18 Garantie über die Erfüllung der vom
Anhänger (auch zum hat ihre Verletzung?.............................. 16 Arbeitskreis "Beratungsprozesse"
Tiertransport) .............................. 8 B-2 Welche Obliegenheiten sind vor empfohlenen Mindestleistungs-
A1-6.13 Schäden im Ausland .................. 8 Eintritt des Versicherungsfalls zu standards ..................................................20
A1-6.14 Mitversicherung von beachten? ............................................. 16 B-19 Welches Gericht ist zuständig? ................20
Vermögensschäden ................... 9 B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und B-20 Anzuwendendes Recht .............................20
A1-6.15 Klarstellende Hinweise zum nach Eintritt des Versicherungsfalls B-21 Versicherungsjahr .....................................20
Versicherungsschutz .................. 9 zu beachten? ........................................ 16 B-22 Sanktions-/Embargoklausel ......................20
A1-6.16 Einsatz als Therapie-/ B-4 Welche Rechtsfolgen hat die B-23 Wenn Sie mit uns einmal nicht
Assistenz-/Rettungs-/Suchtier.... 9 Verletzung von Obliegenheiten? .......... 17 zufrieden sind............................................20
A1-6.17 Gewerbliche Nutzung ................. 9
A1-6.18 Neuwerterstattung ...................... 9
A1-6.19 Beitragsbefreiung bei
Arbeitslosigkeit ........................... 9
A1-6.20 Bergungs-/Rettungskosten......... 9
Inhaltsübersicht Seite 5 von 20
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Teil A – Tierhalter-Haftpflichtversicherung cher Gemeinschaft leben und unter der gleichen An- A1-2.1.6 Vorübergehend in die Familie
schrift behördlich gemeldet sind wie Sie. eingegliederte Personen und
Teil A – Abschnitt A1 Als Familienangehörige gelten Verwandte in gerader Übernachtungsgäste
Linie und Seitenlinie sowie Verschwägerte (Eltern Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
Privates Tierhalter-Haftpflichtrisiko und Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- a) der vorübergehend in den Familienverbund ein-
der/-eltern), (Halb-)Geschwister, Neffen und Nichten, gegliederten unverheirateten Personen (z. B.
A1-1 Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins). Aupair, Austauschschüler) während der Dauer
(versichertes Risiko) sowie Enkelkinder sind nach den gleichen Regelungen mit- der Eingliederung (mindestens drei Übernach-
nicht versicherte Risiken versichert, die für die Mitversicherung Ihrer Kinder tungen in Ihrem Haushalt) sowie
gelten (siehe A1-2.1.3). b) Ihrer minderjährigen Übernachtungsgäste wäh-
A1-1.1 Versichertes Risiko Kinder, Eltern und Großeltern bleiben weiter versi- rend deren Aufenthaltsdauer in Ihrem Haushalt,
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden chert, wenn diese in einer Pflegeeinrichtung umzie- soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz
Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht hen. besteht.
a) als privater Halter der im Versicherungsvertrag
bezeichneten Tiere; A1-2.1.3 Ihre Kinder und Kinder Ihres Ehepart- A1-2.1.7 In Ihrem Haushalt beschäftigte
b) als Tierhüter auf Grund vertraglicher Vereinba- ners/eingetragenen Lebenspartners Personen
rungen im Sinne des § 834 des Bürgerlichen außerhalb der häuslichen Gemein- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem
Gesetzbuches (BGB), sofern Sie nicht gewerbs- schaft Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten
mäßig tätig sind. Für Kinder, die nicht mit Ihnen in häuslicher Gemein- aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen,
schaft mit leben, gilt Folgendes: die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Woh-
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht nung, Haus und Garten betreuen oder den Streu-
Haltung von bis zu zwölf Monate alten Jungtieren a) Ihrer minderjährigen, unverheirateten und nicht dienst versehen.
des über diesen Vertrag versicherten Elterntieres. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le- Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschä-
Nach Vollendung des ersten Lebensjahres stellen benden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pfle- den, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufs-
die Jungtiere eine Erweiterung im Sinne von A1-8.1 gekinder) und – unter den gleichen Vorausset- krankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialge-
dar und sind gemäß Teil B (B-8) gegen Zahlung der zungen – die Kinder Ihres Ehepartners/einge- setzbuch VII handelt.
hierfür vorgesehenen Prämie zur Versicherung an- tragenen Lebenspartners;
zumelden. b) der volljährigen, unverheirateten und nicht in ei- A1-2.1.8 Tierhüter
ner eingetragenen Lebenspartnerschaft leben- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht ge-
Die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, ge- den Kindern während werbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
werblichen oder ähnlichen Zwecken ist aus- – ihrer Schul- und Berufsausbildung,
schließlich im Rahmen der Ziffern A1-6.16 und – der Ableistung des Grundwehrdienstes, ei- A1-2.1.9 Fremdreiter/Gastreiter
A1-6.17 mitversichert. nes freiwilligen Wehrdienstes, eines inter- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des
nationalen oder nationalen Jugendfreiwilli- Fremdreiters/Gastreiters, dem ein in diesem Vertrag
A1-1.2 Nicht versicherte Risiken gendienstes (Freiwilliges Soziales oder versichertes Pferd von Ihnen, dem Pferdeeigentümer
Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht Ökologisches Jahr) oder des Bundesfrei- oder dem berechtigten Besitzer unentgeltlich über-
a) als Halter von Jagdgebrauchshunden, für die willigendienstes. lassen wurde.
bereits Versicherungsschutz durch eine Jagd-
haftpflichtversicherung besteht; Nach Abschluss A1-2.1.10 Reitbeteiligung
b) als Halter von so genannten Kampfhunden - als – der Schul- oder Berufsausbildung, Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Reitbe-
solche gelten Hunde der folgenden Rassen: – des Grundwehrdienstes, freiwilligen Wehr- teiligten. Reitbeteiligungen sind Verträge über die re-
– American Pitbull-Terrier, dienstes, internationalen oder nationalen gelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes
– American Staffordshire-Terrier, Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges So- gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten (auch
– Bullmastiff, ziales oder Ökologisches Jahr) oder des wenn die Beteiligung in Form von Naturalleistungen
– Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur- Bundesfreiwilligendienstes erbracht wird). Eingeschlossen sind – abweichend
Bullterrier, etc.), bleibt der Versicherungsschutz bestehen bis zur von A1-7.4 – Haftpflichtansprüche des Reitbeteilig-
– Dogo Argentino, Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, längstens ten gegen Sie.
– Dogue de Bordeaux, jedoch für ein Jahr, auch wenn sie nicht mit
– Fila Brasileiro, Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. A1-2.1.11 Gegenseitige Haftpflichtansprüche
– Mastiff, Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Kin- Für gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden,
– Mastin Espanol, der Ihres nicht eingetragenen Lebenspartners unter die sich versicherte Personen untereinander zufügen
– Mastino Napoletano, den Voraussetzungen von A1-2.1.4. besteht nur in folgenden Fällen Versicherungs-
– Pitbull-Terrier, schutz:
– Rottweiler, A1-2.1.4 Lebenspartner und dessen Kinder – für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden
– Staffordshire-Bullterrier, Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des mit (z. B. gesetzliche Regressansprüche von Sozi-
– Tosa Inu. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft mit lebenden Part- alversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, pri-
ners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und vaten Krankenversicherungsträgern, öffentli-
A1-2 Regelungen zu mitversicherten Perso- dessen Kinder, diese entsprechend A1-2.1.3: chen und privaten Arbeitgebern wegen Perso-
nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen – Sie und der mitversicherte Partner müssen un- nenschäden),
und den mitversicherten Personen verheiratet sein. – bei Personenschäden für unmittelbare Ansprü-
– Ihr mitversicherter Partner muss unter der glei- che der versicherten Personen untereinander,
A1-2.1 Mitversicherte Personen chen Anschrift gemeldet sein wie Sie oder Sie – bei sonstigen Schäden, sofern Sie oder die
A1-2.1.1 Ehegatte/eingetragener benennen uns Ihren mitzuversichernden Part- nach A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 mitversicherten
Lebenspartner ner und wir bestätigen Ihnen dessen Mitversi- Familienangehörigen von den nach A1-2.1.5 bis
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehe- cherung in Textform. A1-2.1.10 mitversicherten Personen in An-
gatten oder eingetragenen Lebenspartners. – Die Mitversicherung für Ihren Partner und des- spruch genommen werden.
(Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in ei- sen Kinder, die nicht auch Ihre Kinder sind, en-
ner eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne det mit der Aufhebung der häuslichen Gemein- Ansonsten sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus
des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer ver- schaft zwischen Ihnen und Ihrem Partner. Schäden; die sich versicherte Personen untereinan-
gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer – Im Falle Ihres Todes gilt für den überlebenden der zufügen nach den Bestimmungen A1-7.3 und
Staaten lebt.) Partner und dessen Kinder A1-11 sinngemäß. A1-7.4 ausgeschlossen.
A1-2.1.2 Familienangehörige, die mit Ihnen in A1-2.1.5 Pflegebedürftige Personen A1-2.1.12 Nachversicherungsschutz
häuslicher Gemeinschaft leben Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in Ihrem Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversiche-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Ihren Haushalt lebenden dauernd pflegebedürftigen Per- rung einer bisher nach den Regelungen A1-2.1 bis
Familienangehörigen und den Familienangehörigen sonen (mindestens Pflegegrad 2); A1-2.1.5 versicherten Person (z. B. weil die Ehe
Ihres mitversicherten Ehe- oder Lebenspartners ge- rechtskräftig geschieden wurde), so besteht
mäß A1-2.1.1 oder A1-2.1.4, die mit Ihnen in häusli-
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 6 von 20
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Nachversicherungsschutz bis zum Ende des laufen- von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
den Versicherungsjahres. oder geschlossen worden sind, binden uns nur, so- Schadenersatzansprüche verpflichtet.
weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder
A1-2.2 Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun- Vergleich bestanden hätte. A1-5.5 Unsere Aufwendungen für Kosten werden
gen sind auf die mitversicherten Personen entspre- Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
chend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestim- Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen
mungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9), zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustel- A1-5.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtan-
wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte len. sprüche aus einem Versicherungsfall die Versiche-
Person entsteht. rungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Ver-
A1-4.2 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab- hältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe
A1-2.3 Unabhängig davon, ob die Voraussetzun- wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden- dieser Ansprüche.
gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä-
Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen, rungen in Ihrem Namen abzugeben. A1-5.7 Haben Sie an den Geschädigten Renten-
entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert
auch für die mitversicherten Personen. Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen der Rente die Versicherungssumme oder den nach
Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versi-
A1-2.4 Die Rechte aus diesem Versicherungsver- Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten cherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Ver-
trag dürfen nur Sie ausüben. in Ihrem Namen. sicherungssumme, so wird die zu leistende Rente
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ih-
als auch die mitversicherten Personen verantwort- A1-4.3 Wird in einem Strafverfahren wegen eines res Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von uns
lich. Schadenereignisses, das einen unter den Versiche- erstattet.
rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent-
A1-3 Versicherungsschutz, Versicherungsfall haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für sprechende Vorschrift der Verordnung über den Ver-
Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen sicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
A1-3.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des
dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei- Versicherungsfalles.
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses digers.
(Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich
oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden A1-4.4 Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per- an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen,
zur Folge hatte, auf Grund son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus- summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen
privatrechtlichen Inhalts übung dieses Rechts bevollmächtigt. verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,
von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen
genommen werden. A1-5 Begrenzung der Leistungen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge (Versicherungssumme, Jahreshöchster-
die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden satzleistung, Serienschaden, Selbstbe- A1-5.8 Falls die von uns verlangte Erledigung ei-
ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die teiligung) nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befrie-
zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht digung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert,
an. A1-5.1 Versicherungssummen haben wir für den von der Weigerung an entstehen-
Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi- den Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zin-
A1-3.2 Kein Versicherungsschutz besteht für cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssum- sen und Kosten nicht aufzukommen.
Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche men begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der
Ansprüche handelt, Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungs- A1-6 Besondere Regelungen für einzelne
a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus pflichtige Personen erstreckt. Risiken des privaten Tierhalters
Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf (Versicherungsschutz, Risiko-begren-
Schadenersatz statt der Leistung; A1-5.2 Jahreshöchstersatzleistung zungen und besondere Ausschlüsse)
b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
Nacherfüllung durchführen zu können; Unsere Entschädigungsleistungen sind für alle Versi- A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne Ri-
c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags- cherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das siken, deren Risikobegrenzungen und die für diese
gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; begrenzt.
d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver- Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen ent-
trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; A1-5.3 Serienschaden hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken
e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver- Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung
zögerung der Leistung; eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi- (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder
f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre- cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
tender Ersatzleistungen. ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
wenn diese A1-6.1 Kutsch- und Schlittenfahrten
A1-3.3 Kein Versicherungsschutz besteht für An- a) auf derselben Ursache, Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
sprüche, die auf Grund einer vertraglichen Vereinba- b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- Schäden aus dem Einsatz der über diesen Vertrag
rung oder einer Zusage über den Umfang Ihrer dere sachlichem und zeitlichem Zusammen- versicherten Tiere als Zugtiere vor Schlitten/Wagen
Schadenersatzpflicht aus den gesetzlichen Haft- hang oder oder Kutschen, sofern der Einsatz nicht gegen Ent-
pflichtbestimmungen hinausgehen. c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen gelt, sondern ausschließlich zu privaten Zwecken er-
Mängeln folgt, einschließlich der Beförderung von Gästen.
A1-4 Leistungen der Versicherung und beruhen. Kutsch- und Schlittenfahrten gegen Entgelt sind im
Vollmacht der Barmenia Umfang von Ziffer A1-6.17 mitversichert.
A1-5.4 Selbstbeteiligung Wird das Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist
A1-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi- die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhal-
a) die Prüfung der Haftpflichtfrage, cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit ters des fremden Tieres mitversichert. Kann der
b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatzan- einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ- fremde Tierhalter aus einem anderen Haftpflichtver-
sprüche und gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch sicherungsvertrag einen Anspruch geltend machen
c) Ihre Freistellung von berechtigten Schadener- wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei- und unterlässt er dies, so entfällt insoweit der Versi-
satzverpflichtungen. nem Versicherungsfall die Versicherungssumme cherungsschutz aus diesem Vertrag. Dies gilt auch,
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag wenn er aus dem anderen Haftpflichtversicherungs-
wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen Ur- der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. vertrag eine Leistung erlangt.
teils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Ent- A1-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.
schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch ge- Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei-
bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe-
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 7 von 20
[Seite 8]
Nicht versichert bleiben Schäden an den gezogenen A1-6.8.3 Vom Versicherungsschutz ausge- Sachen, die sich in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam
eigenen Schlitten/Wagen oder Kutschen. Schäden schlossen sind Haftpflichtansprüche wegen befunden haben.
an fremden Schlitten/Wagen oder Kutschen sind a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger
ausschließlich im Rahmen der Regelungen gemäß Beanspruchung, Nicht versichert sind Ansprüche aus dem Abhanden-
Ziffer A1-6.10 versichert. b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- kommen von
und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an a) Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
A1-6.2 Teilnahme an Veranstaltungen Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus b) Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln,
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen ergebenden Vermögensschäden, soweit sie c) Schmuck- und Wertsachen,
Schäden aus der privaten Teilnahme an Veranstal- – bei Ansprüchen gemäß A1-6.8.2 – nicht zu d) Urkunden und Wertpapieren (einschließlich
tungen wie Schauvorführungen, Rennen (mit und den dort bezeichneten mitversicherten Sachen Sparbüchern),
ohne Schlitten/Wagen) und Turnieren sowie den gehören, e) Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versi-
Vorbereitungen hierzu (Training). c) Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen beson- cherten Person dienen,
ders versichern kann, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensfolge-
A1-6.3 Deckschäden d) Schäden infolge von Schimmelbildung. schäden.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen
Schäden aus gewollten und ungewollten Deckakten. A1-6.9 Sachschäden an gemieteten/geliehenen A1-6.12 Nicht versicherungspflichtige Kraftfahr-
Tiertransportern und Tiertransportanhä- zeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger (auch
A1-6.4 Flurschäden ngern zum Tiertransport)
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Flur- a) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen A1-6.12.1 Versichert ist – abweichend vom
schäden. Schäden ausschließlich an Tiertransportern und grundsätzlichen Ausschluss in A1-7.14 – Ihre ge-
Tiertransportanhängern, die von Ihnen oder von Ih- setzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht
A1-6.5 Allgemeines Umweltrisiko ren Bevollmächtigten oder Beauftragten zu privaten werden durch den Gebrauch ausschließlich von fol-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht privatrecht- Zwecken gemietet/geliehen wurden, und alle sich genden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeu-
lichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwir- daraus ergebenden Vermögensschäden. gen und Kraftfahrzeug-Anhängern:
kung. b) Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche we- a) nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn gen Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspru- verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf
sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, chung, regelmäßig wiederkehrender Belastung und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;
Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sons- alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bau-
tige Erscheinungen verursacht werden, die sich in artbedingter Höchstgeschwindigkeit;
Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausge- A1-6.10 Sachschäden an Reitutensilien, c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbe-
breitet haben. Schlitten/Wagen und Kutschen dingter Höchstgeschwindigkeit;
Zu Schäden nach dem Umweltschadensgesetz a) Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht
siehe Abschnitt A2 (besonderes Umweltrisiko). der Beschädigung von zu privaten Zwecken geliehe- mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstge-
nen/gemieteten/geleasten schwindigkeit;
A1-6.6 Abwässer – Reitutensilien (mobile Gegenstände wie z. B. e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sattel, Helm, Gerte, Trense). Mitversichert ist pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen We-
Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies auch das Abhandenkommen dieser Sachen. gen und Plätzen verkehren.
ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwäs- – Schlitten/Wagen und Kutschen.
ser. Hierunter fallen auch sogenannte "Sättel zur Probe". A1-6.12.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
b) Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche we- Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten
A1-6.7 Allmählichkeitsschäden gen Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspru- Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist,
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen chung, regelmäßig wiederkehrender Belastung und wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü-
Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Ein- alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver-
wirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder pflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht
Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, A1-6.11 Schäden an/Abhandenkommen von von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
Staub und dergleichen). sonstigen gemieteten, geleasten,
gepachteten, geliehenen beweglichen Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf
A1-6.8 Sachschäden an gemieteten/ Sachen öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erfor-
gepachteten Sachen, insbesondere A1-6.11.1 Schäden an sonstigen gemieteten, derlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflich-
Räumen (Mietsachschäden) geleasten, gepachteten oder geliehe- tet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von nen beweglichen Sachen einem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforder-
Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Beauf- Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht ausschließ- liche Fahrerlaubnis hat.
tragten gemieteten/gepachteten Sachen und alle lich wegen Schäden an bisher nicht genannten frem-
sich daraus ergebenden Vermögensschäden. den beweglichen Sachen, die von Ihnen zu privaten Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt
Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wur- Teil B, B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Oblie-
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen den oder die Gegenstand eines besonderen Ver- genheiten).
Mietsachschäden ausschließlich an: wahrungsvertrages sind.
A1-6.13 Schäden im Ausland
A1-6.8.1 Grundstücken, Gebäuden, Wohnräu- Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen A1-6.13.1 Mit Ausnahme der Regelungen in
men und sonstigen zu privaten Zwecken gemiete- Schäden A2-1.2 (Sanierung von Umweltschäden gemäß Um-
ten/gepachteten Räumen in Gebäuden. Mitversichert a) an Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit weltschadensgesetz) und A3-4 (Forderungsausfallri-
sind Mietsachschäden an den jeweils zugehörigen Motor und an Luftfahrzeugen; siko) gilt für den weltweiten unbegrenzten Auslands-
Balkonen/Terrassen und an den Sachen, die mit Versichert bleiben Haftpflichtansprüche wegen aufenthalt:
dem der Mietsache zugehörigen Grundstück fest Schäden an Elektrofahrrädern, für die keine Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht we-
verbundenen sind (z. B. Zäune, Schwimmbecken, Versicherungs- und Kennzeichenpflicht besteht. gen im Ausland eintretender Versicherungsfälle. Ver-
gemauerte Grillanlagen). b) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige sichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie aus
Beanspruchung; § 110 Sozialgesetzbuch VII.
A1-6.8.2 Stallungen, Boxen, Reithallen, Wei- c) an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld;
den und Koppeln (einschließlich Einfriedungen), sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschä- A1-6.13.2 Haben Sie bei einem Versicherungs-
Führanlagen sowie Außenreitplätzen/Rennbahnen den. fall im Ausland durch eine von Ihnen nachzuwei-
(einschließlich fest installierter Beregnungs-/Sprink- sende behördliche Anordnung eine Kaution zur Si-
leranlagen); A1-6.11.2 Abhandenkommen von sonstigen cherstellung von Leistungen auf Grund Ihrer gesetz-
Mitversichert sind die folgenden fest installierten fremden beweglichen Sachen lichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen
Anlagen: Versichert ist – abweichend von A1-6.14.2 c) – Ihre den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von
– Futtertröge und Tränken; gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Ab- 250.000 EUR zur Verfügung.
– Pferde-Solarien; handenkommen von sonstigen fremden beweglichen
– Pferdeföhn;
– Pferde-Laufbänder.
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 8 von 20
[Seite 9]
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leis- A1-6.15.5 Schäden von unberechtigten Dritten A1-6.19 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
tende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht- Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo-
Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ansprüche solcher Personen, die das versicherte sigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Le-
so sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag unver- Tier ohne Einverständnis und auch ohne Wissen und bensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei
züglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats Willen der die tatsächliche Sachherrschaft ausüben- Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dort
nach Auszahlung des Differenzbetrages an uns zu- den Person reiten, streicheln, füttern oder mit die- genannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem
rückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als sem auf sonstige Weiser umgehen. Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht Dieser Versicherungsschutz besteht auch dann,
versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wenn das Reitrisiko (z. B. bei alten Pferden) nicht A1-6.19.1 Begriff der Arbeitslosigkeit
wird oder die Kaution verfallen ist. Gleiches gilt für mitversichert ist. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn
den Fall, dass die nicht mehr benötigte Kaution an – Sie von der Agentur für Arbeit nach den Rege-
Sie zurückbezahlt wird. A1-6.15.6 Schäden des Tierhüters lungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als ar-
Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht- beitslose Person geführt werden und
A1-6.13.3 Unsere Leistungen erfolgen in Euro. ansprüche des Tierhüters gegen Sie, sofern es sich – Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeits-
Soweit der Zahlungsort, an dem der Leistungsemp- bei dem Tierhüter nicht um mitversicherte Personen losengeld II (gemäß SGB II) beziehen.
fänger wohnt, bzw. seinen Sitz hat, außerhalb der gemäß A1-2.1.1 bis A1-2.1.4 handelt.
Staaten, die der Europäischen Währungsunion an- A1-6.19.2 Leistungsvoraussetzungen und
gehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen mit A1-6.15.7 Schäden von Figuranten Leistungsdauer
dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei Mitversichert sind auch die gesetzlichen Haftpflicht- – Standen Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit min-
einem in der Europäischen Währungsunion gelege- ansprüche eines zum Training des versicherten Hun- destens 24 Monate ununterbrochen in einem
nen Geldinstitut angewiesen ist. des eingesetzten Figuranten (Scheinverbrechers) Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige
gegen Sie. Beschäftigung) und
A1-6.14 Mitversicherung von – bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt
Vermögensschäden A1-6.16 Einsatz als Therapie-/Assistenz-/ der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und
A1-6.14.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- Rettungs-/Suchtier – ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit
pflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem bezahlt,
Personen- noch durch Sachschäden entstanden Einsatz des versicherten Tieres so wird der Versicherungsvertrag für maximal
sind. a) als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier, 12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Bei-
b) als Rettungs- oder Suchtier, tragsfälligkeit, die der Meldung an uns über die be-
A1-6.14.2 Vom Versicherungsschutz ausge- c) bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. stehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der
schlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschä- Eingeschlossen ist auch die Überlassung des Tieres Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
den zu diesem Zweck an Dritte inkl. deren gesetzlichen
a) durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Haftpflicht als Tierhüter im Umfang der Ziffer A1-6.19.3 Unterbrechung der
Gerüche, Erschütterungen); A1-2.1.8 und A1-2.1.11. Arbeitslosigkeit
b) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen o- Werden Sie während dieser 12 Monate von der
der behördlichen Vorschriften, von Anweisun- A1-6.17 Gewerbliche Nutzung Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person
gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder Mitversichert gilt die freiberufliche und wirtschaftliche geführt und sollten Sie dann in diesem Zeitraum er-
aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer neut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos wer-
c) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem versi- den, wird die Beitragsfreistellung des Versicherungs-
z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen; cherten Tier betrieben wird. Wird ein Umsatz in vertrages fortgesetzt. Dies gilt ab der Beitragsfällig-
d) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als Höhe von 15.000 EUR aus der gewerblichen Nut- keit, die der Meldung an uns über die erneute Ar-
ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von zung je Kalenderjahr überschritten, besteht auch für beitslosigkeit folgt.
Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Bei- das Risiko aus dem Umsatz bis 15.000 EUR kein Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages
rat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Versicherungsschutz. ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf
Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
stehen. A1-6.18 Neuwerterstattung
Auf Ihren Wunsch leisten wir – abweichend von A1-6.19.4 Arbeitslosigkeit von
A1-6.15 Klarstellende Hinweise zum A1-3.1 – für irreparabel beschädigte Sachen (auch Selbstständigen
Versicherungsschutz wirtschaftlicher Totalschaden), deren Neupreis nicht Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre
A1-6.15.1 Beschädigung von mehr als 5.000 EUR betrug, Schadenersatz zum selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähig-
Gemeinschaftseigentum Neuwert. keit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend einge-
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Gemein- stellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach bes-
schaft der Eigentümer gegen Sie als Sondereigentü- Voraussetzung ist, dass der erstmalige Verkauf der ten Kräften um Arbeit bemühen.
mer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigen- beschädigten/zerstörten Sache als Neuware zum Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann
tums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht länger als nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch
auf Ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli- 12 Monate zurückliegt. Der Nachweis obliegt Ihnen. genommen werden. Die Beendigung der Arbeitslo-
chen Eigentum und allen sich daraus ergebenen sigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Vermögensschäden. Ausgeschlossen von der Neuwerterstattung bleiben
Schäden an A1-6.19.5 Nachweispflicht
A1-6.15.2 Reiten und Führen mit gebissloser o- a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung
der ungewöhnlicher Zäumung (z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Funkmelde- der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen empfänger (Pager)), Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für
Schäden aus dem Reiten und Führen von Reittieren b) Computern jeder Art, auch tragbare Computer- Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits be-
mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung. systeme (z. B. Laptop, Tablet-PC), kannt oder in Textform angekündigt war.
Hiervon gilt folgende Ausnahme:
A1-6.15.3 Reiten mit und ohne Sattel Für einen Laptop oder Tablet-PC leisten wir A1-6.20 Bergungs-/Rettungskosten
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen dann Schadenersatz zum Neupreis, wenn die- Mitversichert sind Aufwendungen, die Sie für die
Schäden aus dem Reiten von Reittieren mit und ses Gerät der versicherten Person von der Bergung/Rettung des über diesen Vertrag versicher-
ohne Sattel. Schule für Unterrichtszwecke zur Verfügung ge- ten Tieres für geboten halten durften, einschließlich
stellt wurde. Dies gilt ausschließlich für die ver- der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder ande-
A1-6.15.4 Führen ohne Leine und sicherte Person als Schüler bis zur Beendigung rer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung ver-
ohne Maulkorb ihrer Vollzeitschulpflicht (nicht Berufsschul- pflichteter Institutionen.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht beim pflicht). Darüber hinaus ist mitversichert Ihre gesetzliche
Führen des Tieres ohne Leine und ohne Maul- c) Film- und Fotoapparate, Haftpflicht aus Schäden, die durch die Rettungs-/
korb/ -schlaufe. d) tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte Bergungsmaßnahmen entstehen.
(z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte),
e) Brillen jeder Art.
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 9 von 20
[Seite 10]
A1-6.21 Tod des Pferdes durch Wolfsriss oder – Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Sind die Voraussetzungen für die "Nicht-Schlechter-
Pferderipper innerhalb Deutschlands Halten oder Gebrauch von versicherungspflich- stellungs-Garantie" gemäß A1-6.24.1 a) und b) er-
Wird das über diesen Vertrag versicherte Pferd in tigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, füllt, werden wir uns nicht auf Leistungsausschlüsse
Deutschland – Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Subs- bzw. Leistungseinschränkungen in diesen Versiche-
– durch Wolfsriss oder tanzen oder Erzeugnisse, Gentechnik oder rungsbedingungen berufen, sondern den Schadens-
– widerrechtlich durch eine Person, insbesondere Strahlen zurückzuführen sind, fall nach den Bestimmungen des Vorversicherungs-
durch sogenannten "Pferderipper", getötet, – Assistanceleistungen, sonstige versicherungs- vertrages im Umfang von A1-6.24.2 und A1-6.24.3
ersetzen wir den unmittelbar vor dem tödlichen Er- fremde Leistungen sowie von dem Vorversiche- regulieren.
eignis bestehenden Wert des Pferdes und die Kos- rer extern zugekaufte Versicherungs- und
ten für die Abholung und Beseitigung des Tieres, Dienstleistungen. A1-6.24.2 Der Leistungsfall
insgesamt höchstens 10.000 EUR. a) Leistungsumfang
Ein vorgenannter Ausschluss der Erweiterung des Für die Feststellung des Leistungsumfanges sind die
A1-6.22 Nottötung/Tierkörperbeseitigung nach Versicherungsschutzes (nach A1-6.23.1 und Vertragsgrundlagen/Versicherungsbedingungen der
einem versicherten Schadensfall A1-6.23.2) gilt dann nicht dann, wenn ein Schaden, - Vorversicherung maßgeblich, die zum Zeitpunkt des
Wenn ein versichertes Tier durch einen über diesen für den die Erweiterung des Versicherungsschutzes Abschlusses dieser Tierhalter-Haftpflichtversiche-
Vertrag versicherten Schadensfall nach den vorgenannten Regelungen eigentlich aus- rung "Premium-Schutz" galten. Danach beantragte
- getötet wird oder geschlossen wäre (z. B. ein Schaden aus der ge- bzw. vorgenommene Änderungen der Vorversiche-
- schwer verletzt wird und eine Nottötung des werblichen Nutzung des versicherten Tieres) - be- rung werden nicht berücksichtigt.
Tieres veterinärmedizinisch angeraten ist, reits im Rahmen dieses Barmenia-Vertrages zu ei-
übernehmen wir die für die Nottötung, die Abholung ner niedrigeren Entschädigungsgrenze oder einem Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach den gel-
und Beseitigung des Tieres entstehenden Kosten. höheren Selbstbehalt mitversichert ist. In einem der- tenden Versicherungsbedingungen nicht zur Leis-
artigen Fall wird bei der Entschädigungsberechnung tung verpflichtet sind, so erhalten Sie dann eine
A1-6.23 Barmenia-Leistungs-Garantie die höhere Entschädigungsgrenze oder die gerin- Leistung, wenn für den Schadensfall über die Versi-
A1-6.23.1 Tritt ein Schadensfall ein, für den wir gere Selbstbeteiligung nach den Bedingungen des cherungsbedingungen des unmittelbaren Vorversi-
nach diesen Versicherungsbedingungen nicht zur anderen zugelassenen Versicherers zu Grunde ge- cherungsvertrages Versicherungsschutz bestanden
Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie durch die legt. hätte.
Barmenia-Leistungs-Garantie dann Versicherungs-
schutz aus dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung, A1-6.23.5 Versicherungssumme/ Gilt nach den Versicherungsbedingungen des unmit-
wenn Selbstbeteiligung telbaren Vorversicherungsvertrages für einen Scha-
– ein anderer in Deutschland zum Betrieb der Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen der Barme- densfall
Haftpflichtversicherung zugelassener Versiche- nia-Leistungs-Garantie ist die für diesen Vertrag ver- aa) eine höhere Entschädigungsgrenze als nach
rer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rah- einbarte Pauschal-Versicherungssumme. Es erfolgt den geltenden Versicherungsbedingungen für
men eines allgemein zugänglichen Tarifes zur eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungs- die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Tierhalter-Haftpflichtversicherung (ohne bei- summe je Versicherungsfall sowie auf die Jahres- "Premium-Schutz" (als Leistungsgrenze inner-
tragspflichtige Leistungserweiterungen) für den höchstersatzleistung. halb der für den Vertrag vereinbarten Versiche-
eingetretenen Schaden eine Entschädigungs- Ist für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteili- rungssumme), so wird bei der Entschädigungs-
leistung zahlen würde und gung vereinbart, so wird diese bei der Entschädi- berechnung die höhere Entschädigungsgrenze
– Sie dies durch Vorlage der Versicherungsbedin- gungsberechnung berücksichtigt. des Vorversicherungsvertrages zu Grunde ge-
gungen nachweisen. legt;
Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem A1-6.24 Nicht-Schlechterstellungs-Garantie bb) für einzelne Leistungseinschlüsse eine gerin-
anderen Versicherer geltende Entschädigungs- beim Wechsel der Tierhalter-Haftpflicht- gere Selbstbeteiligung als nach den geltenden
grenze (als Leistungsgrenze innerhalb der für den versicherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-
Vertrag vereinbarten Versicherungssumme) und/o- Versicherungs-AG Tierhalter-Haftpflichtversicherung "Premium-
der Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt. A1-6.24.1 Gegenstand und Voraussetzungen für Schutz", so wird bei der Entschädigungsberech-
die "Nicht-Schlechterstellungs- nung die geringere Selbstbeteiligung des Vor-
A1-6.23.2 Gilt in der Tierhalter-Haftpflicht-versi- Garantie" versicherungsvertrages berücksichtigt.
cherung des anderen Versicherers für einen Scha- a) Gegenstand der "Nicht-Schlechterstellungs-
densfall, für den auch wir nach diesen Versiche- Garantie" b) Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung
rungsbedingungen Versicherungsschutz bieten, Die "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" gilt für den Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen dieser
– eine höhere Entschädigungsgrenze als bei uns Fall, dass ein Schadensfall über die Barmenia-Tier- "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" ist die für die-
(als Leistungsgrenze innerhalb der für den Ver- halter-Haftpflichtversicherung "Premium-Schutz" sen Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
trag vereinbarten Versicherungssumme), so aa) nicht oder
wird bei der Entschädigungsberechnung die hö- bb) summenmäßig im Rahmen von Deckungser- Ist für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversiche-
here Entschädigungsgrenze des anderen Versi- weiterungen/Sublimits nicht ausreichend rung "Premium-Schutz" eine generelle Selbstbeteili-
cherers zu Grunde gelegt; versichert ist – der Schadensfall im Deckungsum- gung vereinbart, so wird diese bei der Entschädi-
– eine geringere Selbstbeteiligung als bei der fang des Ihres Vorversicherungsvertrages für das- gungsberechnung berücksichtigt.
uns, so wird bei der Entschädigungsberech- selbe Risiko bei einer anderen Versicherungsgesell-
nung die geringere Selbstbeteiligung des ande- schaft jedoch gedeckt oder mit einer höheren Ent- A1-6.24.3 Einschränkungen der "Nicht-
ren Versicherers berücksichtigt. schädigungsgrenze oder einer geringeren Selbstbe- Schlechterstellungs-Garantie"
teiligung versichert war. a) Für Leistungen des Vorversicherungsvertrages,
A1-6.23.3 Der mitversicherte Personenkreis ge- die bei uns nur gegen Beitragszuschlag versicherbar
mäß A1-2 kann durch die Barmenia-Leistungs-Ga- b) Voraussetzungen für die "Nicht-Schlechter- sind, gilt die "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" nur
rantie nicht erweitert werden. stellungs-Garantie" dann, wenn diese Leistungen in die Barmenia-Tier-
Für unsere Leistung im Rahmen der "Nicht-Schlech- halter-Haftpflichtversicherung "Premium-Schutz" ein-
A1-6.23.4 Von der Erweiterung des Versiche- terstellungs-Garantie" müssen die folgenden weite- geschlossen wurden.
rungsschutzes gemäß A1-6.23.1 und A1-6.23.2 sind ren Voraussetzungen erfüllt sein:
ausgeschlossen Der unmittelbare Vorversicherungsvertrag b) Assistanceleistungen, sonstige versicherungs-
– vorsätzlich herbeigeführte Schäden, aa) wurde nicht vom Vorversicherer, sondern von fremde Leistungen sowie von dem Vorversicherer
– im Ausland eintretende Schadenereignisse, Ihnen gekündigt und extern zugekaufte Versicherungs- und Dienstleistun-
– Schäden, die im Rahmen einer beruflichen oder bb) muss mindestens für ein volles Versicherungs- gen fallen nicht unter die "Nicht-Schlechterstellungs-
gewerblichen Tätigkeit verursacht werden, jahr bestanden haben; Garantie".
– die Befriedigung von Ansprüchen cc) Der Zeitraum zwischen der Beendigung des un-
– wegen Schäden, für die keine gesetzliche mittelbaren Vorversicherungsvertrages und A1-6.24.4 Obliegenheiten und Folgen einer
Haftung gegeben ist, dem Beginn der Barmenia-Tierhalter-Haftpflicht- Obliegenheitsverletzung
– die über die gesetzliche Haftpflicht hinaus- versicherung "Premium-Schutz" darf nicht mehr Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
gehen (z. B. Ansprüche aus vertraglichen als drei Monate betragen. nicht erbringen. Im Versicherungsfall müssen Sie da-
Haftungsvereinbarungen), her – zusätzlich zu den Obliegenheiten der Bar--
– Eigenschäden,
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 10 von 20
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menia-Tierhalter-Haftpflichtversicherung "Premium- oder dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung A1-7 Allgemeine Ausschlüsse
Schutz" – insbesondere diese Pflichten erfüllen: werden nicht berücksichtigt.
d) Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteili- Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ-
a) Ihre Pflichten im Versicherungsfall gung, die für den gesamten Vorversicherungs- gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
Aufklärungs- und Nachweispflicht vertrag vereinbart wurde. sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs- A1-6.25.2 Versicherungssumme(n)/ A1-7.1 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
pflicht erforderlich ist. Selbstbeteiligung Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
Sie müssen dabei insbesondere Unsere Höchstersatzleistung ist auf die mit uns ver- Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige-
– unsere Fragen zu den Umständen des Schade- einbarte(n) Versicherungssumme(n) begrenzt. führt haben. A1-2.3 findet keine Anwendung.
nereignisses und zu unserer Leistungspflicht
wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein- A1-7.2 Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder
Wir können verlangen, dass Sie in Textform bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech- Schädlichkeit von Erzeugnissen,
antworten. nung berücksichtigt. Arbeiten und sonstigen Leistungen
– uns über den Vorversicherungsvertrag Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
– den Versicherungsschein und A1-6.25.3 Versicherungsfall Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha-
– die allgemeinen und speziellen Versiche- Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz-Ver- ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit
rungsbedingungen einreichen; sicherung ist die vollständige oder teilweise Ableh- oder Schädlichkeit
– uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit nung einer Leistung aus der bestehenden Vorversi- – Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, cherung durch den Vorversicherer bzw. die abschlie- – Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht
diese zu beschaffen. ßende Entschädigungszahlung des Vorversicherers haben.
(nachweisbar durch das Leistungsablehnungsschrei- A1-2.3 findet keine Anwendung.
b) Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ben des Vorversicherers oder dessen Leistungsab-
Bei vorsätzlicher Verletzung einer nach Eintritt eines rechnung). A1-7.3 Ansprüche der Versicherten
Schadensfalles zu erfüllenden Obliegenheit nach untereinander
A1-6.24.4 a) brauchen wir nicht zu leisten. A1-6.25.4 Einschränkungen unserer Leistungs- Ausgeschlossen sind Ansprüche
Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind pflicht a) von Ihnen selbst oder der in A1-7.4 benannten
wir berechtigt, unsere Leistung in einem der a) Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung Personen gegen die mitversicherten Personen,
Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver- besteht kein Leistungsanspruch, wenn der b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern
hältnis zu kürzen. Vorversicherer desselben Versicherungsvertrages,
aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem Vor- c) zwischen mehreren mitversicherten Personen
Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen, versicherer getroffenen Vergleichs den desselben Versicherungsvertrages.
aa) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegen- Schaden nicht in vollem Umfang erstattet; Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprü-
heit nicht grob fahrlässig verletzt haben, bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine che von Angehörigen der vorgenannten Personen,
bb) wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheits- pauschale oder teilweise Entschädigung die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
verletzung weder für den Eintritt oder die Fest- erbringt oder seine Leistungspflicht voll- leben.
stellung des Versicherungsfalls noch für die ständig ablehnt;
Feststellung oder den Umfang der Leistung ur- cc) wegen A1-7.4 Schadensfälle von Ihren Angehörigen
sächlich war, – arglistiger Täuschung und/oder und von wirtschaftlich verbundenen
cc) wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch eine – Verletzung der vorvertraglichen Personen
gesonderte Mitteilung in Textform auf die vorge- Anzeigepflicht Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie
nannten Rechtsfolgen der Obliegenheitsverlet- von seiner Leistungspflicht befreit ist. a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit
zung hinzuweisen. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
Der Versicherungsschutz entfällt trotz nachgewiese- b) Ist der Vorversicherer wegen die zu den im Versicherungsvertrag mitversi-
ner fehlender Ursächlichkeit gemäß bb), wenn Sie – Nichtzahlung des Beitrages oder cherten Personen gehören;
die Obliegenheit arglistig verletzt haben. – Obliegenheitsverletzung Als Angehörige gelten
von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
A1-6.25 Barmenia-Konditions-Differenz-Versi- befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leis- Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver-
cherung tung aus der Konditions-Differenz-Versiche- gleichbare Partnerschaften nach dem
A1-6.25.1 Gegenstand der Konditions-Differenz- rung. In diesen Fällen erbringen wir unsere Recht anderer Staaten,
Versicherung Leistung, als hätte keiner der vorgenannten – Eltern und Kinder,
a) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung – Adoptiveltern und -kinder,
den Fall, dass der Leistung des Vorversicherers vorgelegen. – Schwiegereltern und -kinder,
– zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. An- – Stiefeltern und -kinder,
gebotsannahme dieser Tierhalter-Haft- A1-6.25.5 Beginn und Ende der Konditions-Dif- – Großeltern und Enkel,
pflichtversicherung ferenz-Versicherung – Geschwister sowie
– für das gleiche Risiko Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die
– noch ein weiterer, in den nächsten 15 Mo- der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die durch ein familienähnliches, auf längere
naten auslaufender bzw. gekündigter Ver- Zeit bis zum Beginn dieser Tierhalter-Haftpflichtver- Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern
sicherungsvertrag bei einem anderen Ver- sicherung bei uns, längstens für 15 Monate. und Kinder miteinander verbunden sind).
sicherer (Vorversicherer) besteht. Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Ver- b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu-
b) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung er- tragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B. we- ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be-
halten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der gen Nichtzahlung des Erstbeitrages) rückwirkend schränkt geschäftsfähige oder betreute Person
Vorversicherung – ausschließlich die (Mehr-) aufgehoben wird. sind;
Leistungen im Rahmen dieser Tierhalter-Haft- c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie
pflichtversicherung, die über den Versiche- A1-6.25.6 Obliegenheiten und Folgen einer eine juristische Person des privaten oder öffent-
rungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausge- Obliegenheitsverletzung lichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Ver-
hen. Dies gilt nicht für solche Leistungen/Gefah- Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns ein sind;
ren, die bei uns nur gegen zusätzlichen Beitrag diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vor- d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden
in den Versicherungsschutz eingeschlossen versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teil- Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han-
werden können. weise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die Kon- delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder
c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leis- ditions-Differenz-Versicherung die für diese Tierhal- Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;
tungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/ ter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Obliegenhei- e) von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene
Versicherungsbedingungen der Vorversiche- ten (siehe unter Teil B, B-3). Die Rechtsfolgen einer Partnerschaftsgesellschaft sind;
rung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Verletzung von Obliegenheiten sind im Teil B unter f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und
Angebotsannahme dieser Tierhalter-Haftpflicht- B-4 beschrieben. Insolvenzverwaltern;
versicherung. Danach beantragte bzw. vorge- Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An-
nommene Änderungen der Vorversicherung sprüche von Angehörigen der dort genannten Per-
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sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste- b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von
leben. hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Daten,
Röntgenstrahlen). c) Störung des Zugangs zum elektronischen
A1-7.5 Verbotene Eigenmacht Datenaustausch,
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an A1-7.14 Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger d) Übermittlung vertraulicher Daten oder
fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, Informationen.
Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von
Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den A1-8 Veränderungen des versicherten Risi-
durch verbotene Eigenmacht erlangt hat. Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug- kos (Erhöhungen und Erweiterungen)
Anhängers verursachen.
A1-7.6 Schäden an hergestellten oder Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
gelieferten Sachen, Arbeiten und an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän- A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des
sonstigen Leistungen ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, versicherten Risikos. Dies gilt nicht
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von
von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar- des Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Was-
beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der nicht in Betrieb gesetzt wird. serfahrzeugen sowie
Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursa- – für sonstige Risiken, die der Versicherungs-
che und alle sich daraus ergebenden Vermögens- A1-7.15 Luft- und Raumfahrzeuge, oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur- Luftlandeplätze Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unter-
sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache o- Ausgeschlossen sind Ansprüche liegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß
der in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur a) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte A1-10.
Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Person oder eine von ihnen bestellte oder be-
Leistung führt. auftragte Person durch den Gebrauch eines A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos
Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, Luft- oder Raumfahrzeuges verursachen oder durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Rechnung die für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- o- Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech-
Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Ar- der Raumfahrzeuges in Anspruch genommen tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung ei-
beiten oder sonstigen Leistungen übernommen ha- werden. ner Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündi-
ben. b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu- gungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines
gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In- Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in wel-
A1-7.7 Asbest sassen und allen sich daraus ergebenden Ver- chem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä-
die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus A1-8.3 Bei Veränderungen des versicherten
Erzeugnisse zurückzuführen sind. – der Planung oder Konstruktion, Herstellung Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht
oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr- und zur Beitragsregulierung unter Ziffer B-8 zu
A1-7.8 Gentechnik zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum- beachten.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für
die zurückzuführen sind auf den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen A1-9 Neu hinzukommende Risiken
a) gentechnische Arbeiten, oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr- (Vorsorgeversicherung)
b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO), zeugen bestimmt waren,
c) Erzeugnisse, die – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In- A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrages ist
– Bestandteile aus GVO enthalten, spektion, Überholung, Reparatur, Beförde- Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Ab-
– aus GVO oder mit Hilfe von GVO rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder schluss des Versicherungsvertrages neu entstehen,
hergestellt wurden. deren Teilen. sofort versichert.
c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter,
A1-7.9 Persönlichkeits- und Leasingnehmer und Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes
Namensrechtsverletzungen Nutznießer von Luftlandeplätzen. neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung
aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzun- Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen erfolgen. Melden Sie uns ein neues Risiko nicht
gen. an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Ge- rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das
brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
A1-7.10 Anfeindung, Schikane, Belästigung dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeu-
und sonstige Diskriminierung ges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Be- Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden trieb gesetzt wird. neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu be-
aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbe- weisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss
handlung oder sonstigen Diskriminierungen. A1-7.16 Wasserfahrzeuge der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzuge-
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, kommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht ver-
A1-7.11 Übertragung von Krankheiten die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von strichen war.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen gehö- Gebrauch eines Wasserfahrzeuges verursachen Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen ange-
renden, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Was- messenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Eini-
Tiere entstanden sind. serfahrzeuges in Anspruch genommen werden. gung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer
In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige
Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für
fahrlässig gehandelt haben. an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Perso-
A1-7.12 Senkungen, Erdrutschungen, nen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeuges ist A1-9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken
Überschwemmungen und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Be- besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung im
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä- trieb gesetzt wird. Sinne von A1-9.1 Absatz 4 in Höhe der für die Tier-
den und alle sich daraus ergebenden Vermögens- halter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versiche-
schäden, welche entstehen durch A1-7.17. Schäden im Zusammenhang mit der rungssumme.
a) Senkungen von Grundstücken oder Übertragung elektronischer Daten
Erdrutschungen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden A1-9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung
b) Überschwemmungen stehender oder aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be- gilt nicht für
fließender Gewässer. reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich han- a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder
delt um Schäden aus Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu-
A1-7.13 Strahlen a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarma- ges, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-,
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, chung oder Veränderung von Daten, Führerschein- oder Versicherungspflicht unter-
die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen- liegen;
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b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder – die schadenverursachenden Emissionen plötz- nachkommen, weil die Zahlungs- oder Leis-
Führen von Bahnen; lich, unfallartig und bestimmungswidrig in die tungsunfähigkeit des schadenersatzpflichtigen
c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungs- Umwelt gelangt sind oder Dritten festgestellt worden ist und
vorsorgepflicht unterliegen; – die sonstige Schadenverursachung plötzlich, – die Durchsetzung der Forderung gegen den
Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unter- unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist. Dritten ist gescheitert.
liegen, gilt die Ausnahmeregelung gemäß A1-
10. Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursa- Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Per-
d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen wer- chung besteht Versicherungsschutz für Umweltschä- sonen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermö-
den und deshalb im Rahmen von kurzfristigen den durch Lagerung, Verwendung oder anderen gensschaden zur Folge hat und für den der Dritte auf
Versicherungsverträgen zu versichern sind; Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter aus- Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-
e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstli- schließlich dann, wenn der Umweltschaden auf ei- rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet
cher und amtlicher Tätigkeit. nen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktions- ist (schädigender Dritter).
fehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch
A1-10 Versicherungsschutz für Hunde, besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler A3-1.2 Versichert sind gesetzliche Haftpflichtan-
für die eine Versicherungspflicht gilt im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse sprüche gegen Dritte aus der Eigenschaft des Schä-
nach dem Stand von Wissenschaft und Technik digers als privater Halter eines Hundes oder Pfer-
A1-10.1 Im Fall einer Erhöhung/Erweiterung des nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsri- des.
Risikos (A1-8) oder eines neu entstandenen Risikos siko). Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem
(A1-9) durch einen Hund, für den eine Versiche- der schadenersatzpflichtige Dritte Versicherungs-
rungspflicht gilt, besteht abweichend von A1-8.1 und Versichert sind darüber hinaus Sie betreffende schutz im Rahmen und Umfang Ihrer in den Ab-
A1-9.3 c) Versicherungsschutz. Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an schnitten A1 und A2 geregelten Tierhalter-Haft-
eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder pflichtversicherung hätte. Daher finden im Rahmen
A1-10.2 Handelt es sich bei dem Hund um eine geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke der Forderungsausfalldeckung für die Person des
Rasse, die wir nicht versichern (siehe Liste gemäß vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Aus-
A1-1.2 b), so endet der Versicherungsschutz zwei sind. schlüsse Anwendung, die für Sie gelten.
Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die Anzeige- o- So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz,
der Mitteilungspflicht nach A1-9 oder B-8 über die A2-1.2 Ausland wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner
Neuanschaffung des Hundes/der Hunde spätestens Versichert sind im Umfang von A1-6.13 die im Gel- beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht
hätte erfüllt sein müssen. tungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie hat.
(2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
A1-11 Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflicht- Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden A3-1.3 Besondere Leistungserweiterung für Sie
versicherung nach Ihrem Tod Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umset- als Opfer einer vorsätzlichen Handlung
zungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern (Opferschutz)
Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der A3-1.3.1 Ist bzw. sind das schädigende Tier
Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfäl- oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten. und/oder dessen Halter bekannt, sind auch Perso-
ligkeitstermin fort. Das gilt nen- und Sachschäden – nicht aber Vermögens-
– für Ihren mitversicherten Ehegatten oder einge- A2-1.3 Ausschlüsse schäden – mitversichert, die durch vorsätzliches
tragenen Lebenspartner und/oder A2-1.3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungs- Handeln des schädigenden Dritten als Tierhalter ent-
– für Ihre unverheirateten und nicht in einer ein- ansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch standen sind. Hierfür besteht Versicherungsschutz
getragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kin- verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, im Umfang von A3-3.
der. Verordnungen oder an Sie gerichtete behördlichen
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den über- Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umwelt- A3-1.3.2 Ist bzw. sind das schädigende Tier,
lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebens- schutz dienen, abweichen. und/oder dessen Halter nicht bekannt und können
partner beglichen, so wird dieser Versicherungsneh- A1-2.3 findet keine Anwendung. diese oder zumindest doch der Halter auch nicht er-
mer. mittelt werden, gelten folgende Besonderheiten:
A2-1.3.2 Ausgeschlossen sind Pflichten oder a) Wir leisten ausschließlich für Personenschäden,
Ansprüche wegen Schäden die Ihnen oder einer versicherten Person zuge-
Teil A – Abschnitt A2 a) die durch unvermeidbare, notwendige oder in fügt wurden. Wir leisten nicht für psychische
Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt Folgeschäden aus einem solchen Ereignis.
Besondere Umweltrisiken entstehen. b) Damit Sie einen Anspruch auf diese Opfer-
b) für die Sie aus einem anderen Versicherungs- schutz-Leistung erhalten, müssen die folgenden
Der Versicherungsschutz für Schäden nach dem vertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversi- Voraussetzungen erfüllt sein:
Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im cherung) Versicherungsschutz haben oder hät- aa) Die schädigende Person muss mittels ei-
Umfang von Abschnitt A1 und den folgenden ten erlangen können. nes Hundes (Pferdes/Esels/Ponys) gegen
Bedingungen. Sie oder eine versicherte Person eine vor-
A2-1.4 Versicherungssumme sätzliche Straftat begangen haben.
Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen In- Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungs- bb) Sie bzw. die versicherte Person müssen
halts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen fall 5.000.000 EUR und die Höchstersatzleistung für wegen dieser Tat bei der örtlichen Polizei
(Allgemeines Umweltrisiko) siehe A1-6.5. alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres oder bei der Staatsanwaltschaft eine
beträgt 5.000.000 EUR. "Strafanzeige gegen Unbekannt" gestellt
A2-1 Sanierung von Umweltschäden haben.
gemäß Umweltschadensgesetz cc) Das polizeiliche Ermittlungsverfahren
Teil A – Abschnitt A3 wurde eingestellt und Sie haben uns den
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadens- schriftlichen Einstellungsbescheid vorge-
gesetzes (USchadG) ist eine Forderungsausfallrisiko und zugehöriger legt.
a) Schädigung von geschützten Arten und Spezial-Schadenersatzrechtsschutz dd) Wir müssen Einblick in die polizeiliche Er-
natürlichen Lebensräumen, mittlungsakte erhalten haben.
b) Schädigung der Gewässer einschließlich A3-1 Gegenstand der ee) Das schädigende Tier und/oder dessen
Grundwasser, Forderungsausfalldeckung Halter bleibt bzw. bleiben unbekannt.
c) Schädigung des Bodens. Die unter A3-2 genannten Leistungsvorausset-
A3-1.1 Versicherungsschutz besteht für den Fall, zungen gelten nicht.
A2-1.1 Versichert sind – abweichend von dass Sie oder eine gemäß A1-2.1 mitversicherte c) Umfang der Entschädigung
A1-3.1 – Siebetreffende öffentlich-rechtliche Pflich- Person während der Wirksamkeit der Versicherung Unsere Höchstersatzleistung für solche Perso-
ten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschä- von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungs- nenschäden ist im Rahmen der Versicherungs-
den gemäß USchadG, soweit während der Wirksam- fall) unter folgenden Voraussetzungen: summe je Versicherungsfall – und zwar insge-
keit des Versicherungsvertrags – Der wegen dieses Schadenereignisses in An- samt für alle geschädigten Personen – und je
spruch genommene Dritte kann seiner Scha- Versicherungsjahr auf 50.000 EUR begrenzt.
denersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht
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Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal- d) Sachen, die ganz oder teilweise Ihrem Betrieb, Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem ersten
Versicherungssumme je Versicherungsfall so- Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt oder dem ei- Ereignis an, durch das der Schaden verursacht
wie auf die Jahreshöchstersatzleistung. ner mitversicherten Person zuzurechnen sind. wurde, soweit dieses Ereignis nach Vertragsbeginn
und vor Vertragsbeendigung eintritt.
A3-2 Leistungsvoraussetzungen A3-5.2 Wir leisten keine Entschädigung für
a) Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeit-
Wir sind Ihnen gegenüber oder einer gemäß A1-2.1 Rechtsverfolgung; raum, ist dessen Beginn maßgeblich.
mitversicherten Person leistungspflichtig, wenn b) Forderungen auf Grund eines gesetzlichen oder Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
vertraglichen Forderungsübergangs; mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der Erste
A3-2.1 die Forderung durch ein rechtskräftiges Ur- c) Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass be- entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall
teil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem rechtigte Einwendungen oder begründete außer Betracht bleibt,
ordentlichen Gericht in der Bundesrepublik Deutsch- Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge- – der länger als ein Jahr vor Beginn des Versi-
land oder in einem anderen europäischen Staat fest- bracht oder eingelegt wurden; cherungsschutzes für den betroffenen Gegen-
gestellt worden ist. d) Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz stand der Versicherung eingetreten ist oder
Anerkenntnis-, Versäumnisurteile und gerichtliche – ein anderer Versicherer Leistungen zu er- – der – soweit sich der Rechtsschutzfall über ei-
Vergleiche sowie vergleichbare Titel der vorgenann- bringen hat (z. B. Ihr Schadenversicherer) nen Zeitraum erstreckt – beendet ist.
ten Länder binden uns nur, soweit der Anspruch oder
auch ohne einen dieser Titel bestanden hätte. – ein Sozialversicherungsträger oder Sozial- Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der An-
leistungsträger Leistungen zu erbringen spruch auf Rechtsschutz erstmals später als zwei
A3-2.2 der schädigende Dritte zahlungs- oder leis- hat, auch nicht, soweit es sich um Rück- Jahre nach Beendigung des Versicherungsschutzes
tungsunfähig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie oder griffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnli- für den betroffenen Gegenstand der Versicherung
eine mitversicherte Person nachweist, dass che von Dritten handelt. geltend gemacht wird.
– eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Be-
friedigung geführt hat, A3-6 Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz A3-6.5 Nicht versicherte Rechtsangelegenheiten
– eine Zwangsvollstreckung aussichtslos er- Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung
scheint, da der schadenersatzpflichtige Dritte in Wir haben bei der ROLAND Rechtsschutz-Versiche- rechtlicher Interessen
den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versi- rungs-AG für die Versicherten dieser Tierhalter-Haft- – im Zusammenhang mit Erwerb, Veräußerung,
cherung über seine Vermögensverhältnisse ab- pflichtversicherung einen Gruppenversicherungsver- Planung, Errichtung eines Gebäudes oder Ge-
gegeben hat oder trag über eine Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz- bäudeteils oder im Zusammenhang mit Berg-
– ein gegen den schadenersatzpflichtigen Dritten Versicherung abgeschlossen. Die Versicherungsleis- bauschäden;
durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur tungen aus diesem Gruppenversicherungsvertrag – mehrerer Versicherungsnehmer oder mitversi-
vollen Befriedigung geführt hat oder ein solches werden Ihnen als durch diesen Vertrag versicherte cherter Personen desselben Versicherungsver-
Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde Person nicht von der Barmenia Allgemeine Versiche- trages untereinander, nichtehelicher und eheli-
und rungs-AG, sondern von der ROLAND-Rechtsschutz- cher Lebenspartner gegeneinander im ursächli-
Versicherungs-AG als Versicherer und Risikoträger chen Zusammenhang mit der Lebensgemein-
A3-2.3 an uns die Ansprüche gegen den schaden- zugesagt und erbracht. schaft, auch nach deren Beendigung;
ersatzpflichtigen Dritten in Höhe der Versicherungs- Diesem Gruppenversicherungsvertrag liegen die – In Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereini-
leistung abgetreten werden und die vollstreckbare nachstehend unter A3-6.1 bis A3-6.8.3 aufgeführten gungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten An-
Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs ausgehän- Bedingungen der ROLAND Rechtsschutz-Versiche- gelegenheiten;
digt wird. Sie haben an der Umschreibung des Titels rungs-AG zu Grunde. Im Falle der Beendigung die- – vor Verfassungsgerichten, supranationalen oder
auf uns mitzuwirken. ser Tierhalter-Haftpflichtversicherung endet auch der internationalen Gerichten.
Versicherungsschutz der Spezial-Schadenersatz-
A3-3 Umfang der Forderungsausfalldeckung Rechtsschutz-Versicherung. A3-6.6 Leistungsumfang
Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung erfor-
A3-3.1 Versicherungsschutz besteht – im Rahmen A3-6.1 Versicherungsnehmerin: derlichen Kosten
der für diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung ver- BARMENIA Allgemeine Versicherungs-AG, – eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwal-
einbarten Versicherungssummen – bis zur Höhe der Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal. tes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung ei-
titulierten Forderung. nes am Ort des zuständigen Gerichtes ansässi-
A3-6.2 Versicherte Personen: gen Rechtsanwaltes;
A3-3.2 Unsere Entschädigungsleistung ist bei je- Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und – des Gerichts einschließlich der Entschädigung
dem Versicherungsfall auf die im Versicherungs- die versicherten Personen dieser Tierhalter-Haft- für Zeugen und Sachverständige, die vom Ge-
schein und seinen Nachträgen vereinbarten Versi- pflichtversicherung. Sie können Leistungsansprüche richt herangezogen werden sowie die Kosten
cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, aus diesem Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz des Gerichtsvollziehers;
wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere ent- selbstständig gegenüber der ROLAND Rechts- – der Reisen des Versicherten zu einem ausländi-
schädigungspflichtige Personen erstreckt. schutz-Versicherungs-AG geltend machen. schen Gericht, wenn sein Erscheinen als Partei
angeordnet ist, in Höhe von maximal
A3-3.3 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, ste- A3-6.3 Versicherer: 2.600 EUR pro Rechtsschutzfall;
hen keine Rechte aus diesem Vertrag zu. ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, – die dem Gegner durch die Wahrnehmung sei-
Deutz-Kalker Str. 46, 50679 Köln, ner rechtlichen Interessen entstanden sind, so-
A3-4 Räumlicher Geltungsbereich Direktions-Schadenabteilung, weit der Versicherte zu deren Erstattung ver-
Tel.: 0221 8277-6633, Fax: 0221 8277-6639 pflichtet ist;
Versicherungsschutz besteht – abweichend von E-Mail: schaden-dir@roland-rechtsschutz.de – eines Zwangsvollstreckungsschrittes.
A1-6.13 – für Schadenereignisse, die in Staaten Eu-
ropas eintreten. A3-6.4 Hinweis auf die zu Grunde liegenden Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf
Bedingungen: 150.000 EUR begrenzt. Zahlungen für den Versi-
A3-5 Besondere Ausschlüsse für das Ist die gerichtliche Durchsetzung eines Schadener- cherten und mitversicherte Personen auf Grund des-
Forderungsausfallrisiko satzanspruches im Rahmen der Forderungsausfall- selben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusam-
deckung gemäß A3-1 der AVB THV Premium- mengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen auf
A3-5.1 Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schutz – private Tierhaltung nicht durch eine ander- Grund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und
Schäden an weitig bestehende Rechtsschutzversicherung ge- ursächlich zusammenhängen.
a) Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, deckt, leistet der Versicherer Schadenersatz-Rechts-
Luft- und Wasserfahrzeugen; schutz gemäß den nachfolgenden Bedingungen
b) Immobilien, für die in diesem Vertrag kein (subsidiäre Deckung), sofern der Streitwert 2.500
Versicherungsschutz besteht; EUR übersteigt.
c) Hunden, Pferden oder sonstigen Reit- oder
Zugtieren oder an Zuchttieren;
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 14 von 20
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Der Versicherer trägt nicht A3-6.8 Stichentscheid
– Kosten, die im Zusammenhang mit einer einver- A3-6.8.1 Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz
ständlichen Erledigung entstanden sind, soweit ab, weil
sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherten a) der durch die Wahrnehmung der rechtlichen In-
angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergeb- teressen voraussichtlich entstehende Kostenauf-
nis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon wand unter Berücksichtigung der berechtigten Be-
abweichende Kostenverteilung gesetzlich vor- lange der Versichertengemeinschaft in einem groben
geschrieben ist; Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder
– Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungs- b) im Schadenersatz-Rechtsschutz die Wahrneh-
maßnahmen, die später als ein Jahr nach mung der rechtlichen Interessen keine hinreichende
Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet Aussicht auf Erfolg hat, ist dies der versicherten Per-
werden; son unverzüglich unter Angabe der Gründe schrift-
– Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht übernom- lich mitzuteilen.
men haben;
– Kosten, die auf Grund der vierten oder jeder A3-6.8.2 Hat der Versicherer seine Leistungspflicht
weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je gemäß Ziffer A3-6.8.1 verneint und stimmt die versi-
Vollstreckungstitel entstehen; cherte Person der Auffassung des Versicherers nicht
– Kosten, zu deren Übernahme ein anderer zu, kann er den für ihn tätigen oder von ihm noch zu
Rechtsschutzversicherer verpflichtet wäre, beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versi-
wenn der Spezial-Schadenersatz-Rechts- cherers veranlassen, diesem gegenüber eine be-
schutzvertrag nicht bestünde. gründete Stellungnahme abzugeben, ob die Wahr-
nehmung rechtlicher Interessen in einem angemes-
Bei Auslandsbezug sorgt der Versicherer für senen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und
– die Übersetzung der für die Wahrnehmung Ihrer hinreichende Aussichten auf Erfolg verspricht. Die
rechtlichen Interessen notwendigen schriftlichen Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei
Unterlagen und trägt die dabei anfallenden Kos- denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- o-
ten; der Rechtslage erheblich abweicht.
– die Bestellung eines für die Wahrnehmung der
rechtlichen Interessen des Versicherten erfor- A3-6.8.3 Der Versicherer kann der versicherten Per-
derlichen Dolmetschers und trägt die für dessen son eine Frist von mindestens einem Monat
Tätigkeit entstehenden Kosten. setzen, binnen der Sie den Rechtsanwalt vollständig
und wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unter-
A3-6.7 Verhalten nach Eintritt eines richten und die Beweismittel anzugeben haben, da-
Rechtsschutzfalles mit dieser die Stellungnahme gemäß Ziffer A3-6.8.2
Der Versicherte hat abgeben kann. Kommen Sie dieser Verpflichtung
– den mit der Wahrnehmung seiner Interessen nicht innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist
beauftragten Rechtsanwalt vollständig über die nach, entfällt der Versicherungsschutz. Der Versi-
Sachlage zu unterrichten, ihm die Beweismittel cherer ist verpflichtet, Sie ausdrücklich auf die mit
anzugeben, die möglichen Auskünfte zu erteilen dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuwei-
und die notwendigen Unterlagen zu beschaffen; sen.
– soweit seine Interessen nicht unbillig beein-
trächtigt werden,
– vor Erhebung von Klagen oder Einlegung
von Rechtsmitteln die Zustimmung des
Versicherers einzuholen;
– alles zu vermeiden, was die unnötige Erhö-
hung von Kosten oder die Erschwerung ih-
rer Erstattung verursachen könnte.
Ansprüche des Versicherten gegen Dritte auf Erstat-
tung von Kosten, die der Versicherer getragen hat,
gehen mit ihrer Erstattung auf den Versicherer über.
Die für die Geltendmachung der Ansprüche notwen-
digen Unterlagen hat der Versicherte auszuhändigen
und bei dessen Maßnahmen auf Verlangen mitzuwir-
ken.
Verletzt der Versicherte diese Pflichten, kann der
Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei
werden, es sei denn, die Verletzung beruhte weder
auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei vor-
sätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung bleibt
der Versicherer insoweit verpflichtet, als die Verlet-
zung weder Einfluss auf die Feststellung des
Rechtsschutzfalles noch auf die Feststellung oder
den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leis-
tungen gehabt hat.
Der Versicherer bestätigt dem Versicherten den Um-
fang des für den Rechtsschutzfall bestehenden Ver-
sicherungsschutzes. Ergreift der Versicherte Maß-
nahmen zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Inte-
ressen, bevor der Versicherer den Umfang des
Rechtsschutzes bestätigt, und entstehen durch sol-
che Maßnahmen Kosten, trägt der Versicherer nur
die Kosten, die er bei einer Rechtsschutzbestätigung
vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen hätte.
Teil A –Tierhalter-Haftpflichtrisiko Seite 15 von 20
[Seite 16]
Teil B – Allgemeiner Teil – noch für die Feststellung oder den Umfang un- Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
serer Leistungspflicht letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
ursächlich war.
Regelungen über allgemeine Rechte und B-1.4 Anfechtung
Pflichten der Vertragsparteien: Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
nicht zu Leistungen verpflichtet. Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
Ihre Obliegenheiten B-1.2.2 Kündigung gewollt beeinflusst worden ist.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
erbringen. trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
kündigen. spricht.
B-1 Was bedeutet die vorvertragliche Anzei-
gepflicht und welche Folgen hat ihre Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn B-1.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
Verletzung? wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Die Regelungen B-1.1. bis B-1.4 gelten entspre-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
B-1.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- fung erforderlich ist.
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen sen hätten.
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- B-2 Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. B-1.2.3 Vertragsänderung des Versicherungsfalls zu beachten?
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
fahrerheblichen Umständen, die wir sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
– nach Ihrer Vertragserklärung, unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdro-
– aber noch vor Vertragsannahme teil. hend.
in Textform stellen.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- B-3 Welche Obliegenheiten sind bei und
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der nach Eintritt des Versicherungsfalls zu
heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags- beachten?
diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt bestandteil.
oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
oder arglistig gehandelt. nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- die folgenden Pflichten erfüllen:
los kündigen, wenn
B-1.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverlet- – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den B-3.1 Anzeigepflichten
zung Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder B-3.1.1 Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. zeigten Umstand ausschließen. Schadenersatzansprüche erhoben worden sind. Das
Wir können in einem solchen Fall Gleiche gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche
– vom Vertrag zurücktreten, Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung geltend gemacht werden.
– den Vertrag kündigen, über die Vertragsänderung hinweisen.
– den Vertrag ändern oder B-3.1.2 Wird gegen Sie ein Anspruch gerichtlich
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung B-1.3 Voraussetzungen für die Ausübung geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt oder
anfechten. unserer Rechte wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet, haben Sie
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder uns dies unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch,
B-1.2.1 Rücktritt zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir wenn gegen Sie wegen des den Anspruch begrün-
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die denden Schadensereignisses ein Ermittlungsverfah-
können wir vom Vertrag zurücktreten. Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen ren eingeleitet wird.
haben.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn B-3.2 Aufklärungspflicht
– weder eine vorsätzliche, Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
– noch eine grob fahrlässige oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
Anzeigepflichtverletzung vorliegt. gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- pflicht erforderlich ist.
zeige kannten. Sie müssen dabei insbesondere
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt – unsere Fragen zu den Umständen des
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Textform antworten.
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke
sen hätten. machte Recht begründet, Kenntnis erhalten. vorlegen.
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- B-3.3 Schadenabwendungs-/
rungsschutz. stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- Schadenminderungspflicht
zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats- und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- frist noch nicht verstrichen ist. sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zu-
gender Voraussetzung bestehen: mutbar ist.
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung B-3.4 Weitere Pflichten
nen gefahrerheblichen Umstand, der oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge-
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die richtlich geltend gemacht, haben Sie uns die Füh-
Versicherungsfalls, Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. rung des Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 16 von 20
[Seite 17]
in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen, dass das Der Versicherungsbeitrag
dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderli- Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und
chen Auskünfte erteilen und die angeforderten Un- nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. B-6 Was müssen Sie bei der Beitragszah-
terlagen zur Verfügung stellen. lung beachten?
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Ver- Beginn des Versicherungsschutzes/ nicht rechtzeitig zahlen?
fügung von Verwaltungsbehörden auf Schadener- Dauer und Ende des Vertrages
satz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die B-6.1 Beitragszahlung/Versicherungsperiode/
sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer B-5 Wann beginnt der Versicherungs- Versicherungsteuer
Weisung unsererseits bedarf es nicht. schutz? B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Vereinba-
Wann beginnt und wann endet der Ver- rung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jähr-
B-4 Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung trag? lich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der
von Obliegenheiten? Versicherungsperiode: Sie beträgt
B-4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere B-5.1 Beginn des Versicherungsschutzes – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
Leistungspflicht Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen. Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperi-
a) Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- ode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchs-
zen, sind wir nicht leistungspflichtig. B-5.2 Dauer und Ende des Vertrages tens ein Jahr.
b) Verletzen Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig, B-5.2.1 Vertragsdauer
verzichten wir bis zu einem Entschädigungsbe- Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- B-6.1.2 Versicherungsteuer
trag in Höhe von 20.000 EUR auf den Einwand gegebenen Zeitraum abgeschlossen. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
der Leistungsfreiheit und auf eine Leistungskür- cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
zung. Für den 20.000 EUR übersteigenden Teil B-5.2.2 Stillschweigende Verlängerung Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
des Entschädigungsbetrages bleiben wir be- Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-
rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr B-6.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- Erster oder einmaliger Beitrag
zu kürzen. lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Dieser Verzicht auf eine Leistungskürzung gilt gung zugegangen ist. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
nicht für der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
- die Erfüllung Ihrer Obliegenheiten im B-5.2.3 Vertragsbeendigung Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Rahmen eines von Ihnen geltend gemach- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
ten Leistungsanspruchs über die Nicht- endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an-
Schlechterstellungs-Garantie (A1-6.24.4) bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt
und des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
- mit Ihnen individuell für Ihren Vertrag Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
vereinbarte und im Versicherungsschein zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform zahlen.
dokumentierte Obliegenheiten. kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können B-6.2.2 Späterer Beginn des
B-4.1 a) und b) gelten nur, wenn wir Sie durch ge- Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Versicherungsschutzes
sonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfol- Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
gen hingewiesen haben. an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
cherungsschutz bestehen: in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig- Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig- Textform kündigen. Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der B-5.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Obliegenheit Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem
Versicherungsfalls oder Versicherungsschein
– noch für die Feststellung oder den Umfang un- – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi- Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag o-
serer Leistungspflicht ursächlich war. cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch der getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste o-
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig gerichtlich zugestellt wird. der einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
verletzt haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei- Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der
B-4.2 Unser Kündigungsrecht Zustellung der Klage zugegangen sein. B-6.2.4 Rücktritt
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim- rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi- men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen haben.
erhalten haben, erklären. Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach- B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung
weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vor- B-5.3 Wegfall des versicherten Risikos des Erst- oder Einmalbeitrags
sätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit-
B-4.3 Versehentliche Obliegenheitsverletzung dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur
– eine Ihnen obliegende Anzeige versehentlich zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi- Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte
unterlassen oder diese fahrlässig unrichtig ab- cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt be- Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen
geben oder antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall erfah- Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
– Sie fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Ob- ren. folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam ge-
liegenheit unterlassen. macht haben.
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 17 von 20
[Seite 18]
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrages
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. nen Zahlungsaufforderung erfolgt. verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be-
c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das
B-6.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti-
Folgebeitrag Beitragseinzug ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges In-
B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- teresse genommen ist, nicht entsteht. Wir können je-
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug doch eine angemessene Geschäftsgebühr verlan-
ten Zeitpunkt fällig. widerrufen, so können wir den Vertrag zum gen.
Ende des laufenden Versicherungsmonats au- Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der
B-6.3.2 Verzug ßerordentlich kündigen. Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine B-6.4.2 Änderung des Zahlungsweges nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
Mahnung von uns erhalten haben. Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift begründenden Umständen erfahren.
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
verschuldet haben. trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir B-8 Veränderungen des versicherten Risi-
hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- kos und Auswirkung auf den Beitrag
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- (Beitragsregulierung)
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu
standen ist. verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- B-8.1 Während der Vertragslaufzeit können sich
gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er-
B-6.3.3 Zahlungsfrist nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, geben. So ist es z. B. denkbar, dass Ihr versichertes
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- wenn Sie von hierzu von uns in Textform aufgefor- Tier inzwischen Nachwuchs bekommen hat. Um sol-
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform dert wurden. Durch die Banken erhobene Bearbei- che Dinge festzustellen, können wir Sie dazu auffor-
eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- tungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschriftein- dern (z. B. durch einen Hinweis auf der Beitrags-
frist muss mindestens zwei Wochen betragen. zug können wir Ihnen in Rechnung stellen. rechnung), uns mitzuteilen, ob und welche Änderun-
gen des versicherten Risikos gegenüber den frühe-
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn B-7 Beitrag bei vorzeitiger ren Angaben eingetreten sind.
sie folgende Informationen enthält: Vertragsbeendigung Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än-
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo-
Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und B-7.1 Allgemeiner Grundsatz nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan-
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder-
nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver- soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren
bunden sind. spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum Wunsch hin nachweisen.
des Versicherungsschutzes entspricht. Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen,
B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger
Kündigung B-7.1.2 Wegfall des versicherten Interesses Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten
mahnten Betrag nicht bezahlt haben, Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung hätten beanspruchen können, wenn die Versiche- Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen.
kein Versicherungsschutz. rung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal-
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine wäre, zu dem Sie vom Wegfall des Interesses schen Angaben kein Verschulden trifft.
Frist einzuhalten. Kenntnis erlangt haben.
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- B-8.2 Auf Grund Ihrer Änderungsmitteilung oder
nes Monats den angemahnten Betrag bezah- B-7.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem
len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregu-
fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und fehlendem versicherten Interesse lierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch
Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver- erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Mitteilung
schutz. tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru- bei uns. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle ent-
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages zu er- sprechend B-9.1 nach dem Versicherungsabschluss
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des Mindestbeitrages werden berücksichtigt.
bei der Kündigung ausdrücklich hin. Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen
und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs- B-8.3 Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung
B-6.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftman- schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit-
dat, PayPal oder mit Kreditkarte Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben raum, für den die Angaben zu machen waren, eine
als Geschäftsgrundlage/ wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche- Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be-
Kündigungsrecht bei Widerruf rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies reits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen.
gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche- Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur rungsvertrag in Anspruch genommen haben. eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen o- gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
der von einer anderen Person durch ein SEPA-Last- B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang
schriftmandat, durch Überlassung von Kreditkarten- unseren Rücktritt beendet, der Mitteilung des erhöhten Beitrages erfolgten.
daten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- - weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor
dienst PayPal ermächtigt bzw. in die Lage versetzt Vertragsannahme in Textform gefragt haben, B-8.4 Die vorstehenden Bestimmungen finden
werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags-
deren Konto einzuziehen. bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung vorauszahlung für mehrere Jahre.
zu.
B-6.4.1 Ihre Pflichten - weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht B-9 Beitragsangleichung und Kündigungs-
a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine recht nach Beitragsangleichung
Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt angemessene Geschäftsgebühr zu.
der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende B-9.1 Die Versicherungsbeiträge unterliegen der
Deckung aufweist. B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be- Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden,
von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- endet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwer- findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbei-
lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- den der Anfechtungserklärung zu. träge unterliegen unabhängig von der Art der Bei-
tragsberechnung der Beitragsangleichung.
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 18 von 20
[Seite 19]
B-9.2 Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie Lücke.
Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergange- von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel-
nen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzah- tend machen. B-13.3 Keine Schlechterstellung
lungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflicht- Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
versicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten. zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die B-12 Was ist bei Mitteilungen an uns zu ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. beachten? Was gilt bei Änderung Regelungen.
Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die spezi- Ihrer Anschrift?
ell durch den einzelnen Schadensfall veranlassten B-13.4 Durchführung der Anpassung
Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe B-12.1 Formvorgaben Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen
der Versicherungsleistungen. Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er-
Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender- soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be- läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die
jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be- Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle. treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen.
in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) abzu-
B-9.3 Im Falle einer Erhöhung sind wir berech- geben. B-13.5 Kündigung
tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die Erklärungen und Anzeigen sollen an die im Versi- Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zu- passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). ständig bezeichnete Stelle oder an unsere Hauptver- halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei- waltung gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelun- lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
tragsrechnung bekannt gegeben. gen über den Zugang von Erklärungen und Anzei- hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der gen bleiben unberührt. der Bedingungsanpassung.
Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um
einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht, B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol- B-14 Wann verjähren die Ansprüche aus
den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach gende Stellen gerichtet werden: diesem Vertrag?
B-9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folge- – an unsere Hauptverwaltung oder
beiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. B-14.1 Gesetzliche Verjährung
sich der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
ihren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Ka- Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
lenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige Nachträgen. sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-
nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden chen Gesetzbuchs.
Absatz ergeben würde. B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie
uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen B-14.2 Aussetzung der Verjährung
B-9.4 Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsanglei- len, gilt Folgendes: uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
chung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgen- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu
den Jahren zu berücksichtigen. zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. in Textform zugeht.
B-9.5 Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei-
tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres B-15 Sonderfälle der Schadenfeststellung
Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Namens nicht mitteilen. bei gedehnten Versicherungsfällen
Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo- im Zusammenhang mit einem Wechsel
nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger B-13 Bedingungsänderung des Versicherers
Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi-
gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflichtversi-
sollte. sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende cherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-
Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi- Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen AG (Nachversicherer) wegen eines Schadenereig-
gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach B- nisses in Anspruch genommen, dessen genauen
spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden 13.1 bis B-13.3 erfüllt sind: Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutachten nicht
der Beitragserhöhung zugehen. bestimmen können, so ist die Barmenia Allgemeine
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen Versicherungs-AG als Nachversicherer ab dem ver-
kein Kündigungsrecht. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen einbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei
ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungs-
– ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des leistung eintrittspflichtig.
Weitere Bestimmungen Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich o-
der Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit-
B-10 Abtretungsverbot – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist
die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver-
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti- trifft oder tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- B-16 Künftige Bedingungsverbesserungen
an den geschädigten Dritten ist zulässig. dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
B-11 Mehrfachversicherung tungsakts. im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-
Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhalts- rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin-
B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn gleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen gungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtversi-
das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver- eines anderen Versicherers durch eines der genann- cherung "Premium-Schutz" für private Tierhaltung
sichert ist. ten Ereignisse unwirksam geworden ist. (AVB THV Premium-Schutz – private Tierhaltung)
ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür
B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu B-13.2 Störung des Gleichgewichts zwischen ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese
Stande gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, Leistung und Gegenleistung neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für
können Sie die Aufhebung des später geschlosse- Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu ein-
nen Vertrages verlangen. standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene tretenden Leistungsfälle.
Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
in nicht unbedeutendem Maße stört und es besteht
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 19 von 20
[Seite 20]
B-17 Leistungsgarantie gegenüber oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
GDV-Musterbedingungen hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die- Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
ser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Tier- republik Deutschland entgegenstehen.
halter-Haftpflichtversicherung "Premium-Schutz" für
private Tierhaltung (AVB THV Premium-Schutz – pri- B-23 Wenn Sie mit uns einmal nicht
vate Tierhaltung) ausschließlich zu Ihrem Vorteil von zufrieden sind
den vom Gesamtverband der Deutschen Versiche-
rungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingun- Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
gen – in deren jeweils gültigen Fassung – abwei- Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
chen. bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
genheit klären können.
B-18 Garantie über die Erfüllung der vom Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp- keiten:
fohlenen Mindestleistungsstandards
B-23.1 Versicherungsombudsmann
Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbe- nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
dingungen für die Barmenia-Tierhalter-Haftpflichtver- einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
sicherung "Premium-Schutz" für private Tierhaltung nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
(AVB THV Premium-Schutz – private Tierhaltung) mann für Versicherungen wenden.
die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Versicherungsombudsmann e. V.
Arbeitskreis "Beratungsprozesse" (mit Stand Postfach 08 06 32
28.09.2015) empfohlen wurden. (Der Arbeitskreis 10006 Berlin
Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist E-Mail:
eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Ser- beschwerde@versicherungsombudsmann.de
vicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risi- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
koanalysen und Mindestleistungsstandards für die Tel.: 0800 3696000
Vermittler.) Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
B-19 Welches Gericht ist zuständig?
Für Anrufe aus dem Ausland gelten die folgenden
B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gebührenpflichtigen Rufnummern:
gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: Tel.: +49 30 20605899
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens Fax: +49 30 20605898.
oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
trag zuständig ist. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Schlichtungsstelle.
wöhnlichen Aufenthalts. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsver-
fahren teilzunehmen.
B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
B-20 Anzuwendendes Recht wenden. Eine solche Beschwerde wird dann über
diese Plattform an den Versicherungsombudsmann
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. weitergeleitet.
B-21 Versicherungsjahr B-23.2 Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Ver-
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- tragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungs-
nen Zeitpunkt. unternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ausnahme: (BaFin)
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- Sektor Versicherungsaufsicht
zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- Graurheindorfer Str. 108
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- 53117 Bonn
jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- E-Mail: poststelle@bafin.de
weils ganze Jahre. Tel.: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-1550.
Beispiel: Bitte beachten: Die BaFin ist keine Schiedsstelle
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, scheiden.
das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
B-23.3 Rechtsweg
B-22 Sanktions-/Embargoklausel Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
weg zu beschreiten.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
Teil B – Allgemeiner Teil Seite 20 von 20