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Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

BarmeniaGothaer Operationskostenversicherung für Pferde: die Bedingungen im Volltext

BarmeniaGothaer OP-Versicherung für Pferde mit Höchstentschädigung je Operation und GOT-Satz laut Versicherungsschein, Kolikoperationen nach 5 Tagen Wartezeit.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei BarmeniaGothaer einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif BarmeniaGothaer Operationskostenversicherung für Pferde von BarmeniaGothaer (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an BarmeniaGothaer weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall).“Ziffer 2.1.1.1, Seite 2
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Sie eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig über eine Lebens- oder Chipnummer als das im Versicherungsvertrag versicherte Pferd identifizierbar ist.“Ziffer 1, Seite 1
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammennicht geregelt
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationja, bis zur Versicherungssumme„Die Höchstentschädigung je Operation ist abhängig vom gewählten Versicherungsschutz. Sie ist im Versicherungsschein dokumentiert.“Ziffer 2.3.1, Seite 2
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)nicht geregelt
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Gebührensatz.“Ziffer 2.3.1 a), Seite 2
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)ja„bzw. die Entschädigung wird zum vereinbarten Erstattungssatz“Ziffer 2.4, Seite 3
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)ja„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen,“Ziffer 2.4, Seite 3
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen,“Ziffer 2.4, Seite 3
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierkliniknicht geregelt
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Kliniknicht geregelt

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitenja„die Wartezeit 3 Monate, für Bauchhöhlen-OPs (Kolik) 5 Tage.“Ziffer 2.2.2, Seite 2
Wartezeit für Operationenja„die Wartezeit 3 Monate, für Bauchhöhlen-OPs (Kolik) 5 Tage.“Ziffer 2.2.2, Seite 2
Wartezeit bei Unfällenkeine„besteht keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.“Ziffer 2.2.4.1, Seite 2
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)ja„gilt eine besondere Wartezeit von 12 Monaten.“Ziffer 2.2.3.1, Seite 2
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versichererja„Es besteht keine allgemeine Wartezeit, wenn vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag ein vergleichbarer Versicherungsschutz“Ziffer 2.2.4.2, Seite 2
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussnicht geregelt
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)nicht geregelt
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragja„Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.“Ziffer 6.1, Seite 4
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungja„eindeutig über eine Lebens- oder Chipnummer als das im Versicherungsvertrag versicherte Pferd identifizierbar ist.“Ziffer 1, Seite 2
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)nicht geregelt
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbenen Fehlentwicklungen, die Ihnen bei“Ziffer 3.1, Seite 3
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungenja, bis zur Versicherungssumme„Für Ihnen bei Antragstellung nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbenen Fehlentwicklungen besteht“Ziffer 3.1, Seite 3
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungenja, bis zur Versicherungssumme„Für Ihnen bei Antragstellung nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbenen Fehlentwicklungen besteht“Ziffer 3.1, Seite 3
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)nicht geregelt
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationnicht geregelt
Patellaluxationnicht geregelt
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)nicht geregelt
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahrenicht geregelt
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)nicht geregelt
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungnicht geregelt

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tiers unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie/"Standnarkose"“Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu“Ziffer 2.3.3, Seite 3
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach dem Tag der Operation) wird im Versicherungsschein dokumentiert.“Ziffer 2.3.4, Seite 3
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.“Ziffer 2.3.5, Seite 3
Stationäre Unterbringung in der Tierklinikja, bis zur Versicherungssumme„stationäre Unterbringungskosten,“Ziffer 2.3.2 c), Seite 2
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundja, bis zur Versicherungssumme„Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Kastration bzw. Sterilisation wegen gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss“Ziffer 3.4, Seite 3
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)nein„Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation.“Ziffer 3.4, Seite 3
Kaiserschnitt und Geburtshilfeja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen,“Ziffer 3.3, Seite 3
Magendrehung und Fremdkörperoperationja, bis zur Versicherungssumme„für Bauchhöhlen-OPs (Kolik) 5 Tage.“Ziffer 2.2.2, Seite 2

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)nein„Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.“Ziffer 2.1.1.2, Seite 2
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationnein
Labor, Röntgen und Ultraschallja, bis zur Versicherungssumme„spezielle Untersuchungen (z. B. Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).“Ziffer 2.3.3, Seite 3
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)ja, bis zur Versicherungssumme„Bildgebende Verfahren (z. B. Röntgen, CT, MRT) je Operation,“Ziffer 2.3.2 b), Seite 2
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„Im Rahmen der Nachbehandlung sind zusätzlich bis zu fünf physiotherapeutische Behandlungen bis je max. 60 Minuten Dauer nach Ablauf der vereinbarten Frist versichert.“Ziffer 2.3.4, Seite 3
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)ja, bis zur Versicherungssumme„alternative Heilmethoden/komplementäre Behandlungsmethoden.“Ziffer 2.3.2 c), Seite 2
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungnein„Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behandlung eingesetzt werden,“Ziffer 3.2 f), Seite 3
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln,“Ziffer 2.3.5, Seite 3

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)nein„Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung, Zahnersatz“Ziffer 3.2 b), Seite 3
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Zahnextraktionen (auch von sog. Wolfszähnen)“Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgenein„Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung“Ziffer 3.2 b), Seite 3

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)nein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im“Ziffer 3.2 a), Seite 3
Impfungennein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im“Ziffer 3.2 a), Seite 3
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)nein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im“Ziffer 3.2 a), Seite 3
Jährliche Gesundheitsuntersuchungnein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im“Ziffer 3.2 a), Seite 3

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja, bis zur Versicherungssumme„die Notdienstgebühr nach der GOT,“Ziffer 2.3.1 b), Seite 2
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satzja„die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes“Ziffer 2.3.1 b), Seite 2
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.“Ziffer 2.5, Seite 3
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresnicht geregelt
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussnicht geregelt
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)nicht geregelt
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratnicht geregelt
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungnicht geregelt
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallja„Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.“Ziffer 9.3, Seite 5
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tiereskeine„Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet.“Ziffer 10.6, Seite 6
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.“Ziffer 11.2, Seite 6
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen.“Ziffer 9.2.3, Seite 5
Frist zum Einreichen von Rechnungenja„unverzüglich, spätestens 1 Monat nach Beendigung der Behandlung nachweisen.“Ziffer 4.1, Seite 3
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Operationskostenversicherung für Pferde (AVB Pferde-OP-Kosten)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Operationskostenversicherung für Pferde (AVB Pferde-OP-Kosten) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.01.2024 Inhaltsübersicht Seite Seite Seite Versichertes Risiko / Versicherungsumfang Ihre Pflichten und Obliegenheiten Der Versicherungsbeitrag 1 Versichertes Risiko ..................................... 2 6 Was bedeutet die vorvertragliche 10 Was müssen Sie bei der Beitrags- Anzeigepflicht und welche Folgen zahlung beachten? 2 Leistungsvoraussetzungen und hat ihre Verletzung? .................................... 4 Was geschieht, wenn Sie einen Leistungsumfang......................................... 2 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ............... 5 2.1 Wann liegt ein 7 Ihre Obliegenheiten ..................................... 4 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 5 Versicherungsfall vor? ........................ 2 7.1 Welche Obliegenheiten müssen 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter 2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle .... 2 Sie vor Eintritt des Versicherungs- Zahlung des Erstbeitrages oder 2.2.1 Bedeutung und Dauer falls beachten? ................................... 4 einmaligen Beitrages .......................... 5 der Wartezeit ........................... 2 7.2 Welche Obliegenheiten müssen 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter 2.2.2 Allgemeine Wartezeit .............. 2 Sie nach Eintritt des Versiche- Zahlung des Folgebeitrages............... 6 2.2.3 Besondere Wartezeiten .......... 2 rungsfalls beachten? .......................... 4 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Last- 2.2.4 Wegfall der Wartezeit .............. 2 7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, schriftmandat, PayPal oder mit 2.3 Welche Kosten ersetzen wir wenn Sie im Versicherungsfall Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/ im Versicherungsfall? ......................... 2 auch eine andere Versicherung Kündigungsrecht bei Widerruf ............ 6 2.4 Selbstbeteiligung/Erstattungssatz ...... 3 in Anspruch nehmen können?............ 4 10.5 Beitrag bei vorzeitiger 2.5 In welchen Ländern besteht 7.4 Welche Rechtsfolgen haben Vertragsbeendigung ........................... 6 Versicherungsschutz? ........................ 3 Obliegenheitsverletzungen? ............... 5 10.6 Beitragsberechnung ........................... 6 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte 11 Beitragsanpassung ..................................... 6 (Leistungsausschlüsse).............................. 3 auf uns über und welche Obliegenheit 3.1 Ausschluss bekannter müssen Sie dabei beachten? ..................... 5 Beeinträchtigungen............................. 3 Weitere Bestimmungen 3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige veterinärärztliche Die Versicherungsdauer 12 Versicherung für fremde Rechnung .......... 6 Leistungen .......................................... 3 3.3 Beeinträchtigungen im Zusammen- 9 Wann beginnt und wann endet der 13 Wann verjähren die Ansprüche hang mit Trächtigkeit und Geburt ...... 3 Vertrag? ........................................................ 5 aus diesem Vertrag? ................................... 7 3.4 Kastration, Sterilisation ....................... 3 9.1 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes ...................... 5 14 Was ist bei Mitteilungen an uns 4 Welche Voraussetzungen müssen für 9.2 Dauer und Ende des Vertrages.......... 5 zu beachten? die Auszahlung unsere Geldleistungen 9.3 Kündigung nach Versicherungsfall..... 5 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift ...... 7 erfüllt sein und wann wird diese fällig? .... 3 9.4 Versicherungsjahr............................... 5 15 Bedingungsänderung ................................. 7 5 Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren Versicherungsverträgen............ 4 16 Künftige Bedingungsverbesserungen ...... 7 17 Welches Gericht ist zuständig? ................. 7 18 Welches Recht findet Anwendung? .......... 7 19 Sanktions-/Embargoklausel ....................... 7 20 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind.............................................. 7 A 3726-02 01/2024 Seite 1 von 7 [Seite 2] Versichertes Risiko / Versicherungsumfang 2.1.2 Beginn und Ende des ein vergleichbarer Versicherungsschutz bestan- Versicherungsfalles den hat und die Leistung Bestandteil des Vor- 1 Versichertes Risiko 2.1.2.1 Beginn des Versicherungsfalls versicherungsvertrages war. Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi- - Bei besonderen Wartezeiten wird die beste- Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege- cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel- hende Versicherungsdauer der Vorversicherung lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er- auf die Wartezeit angerechnet. Tiere. forderlich war (s. Ziffer 2.3.3). Dies gilt nicht für solche Leistungsumfänge, die über den Vorversicherungsvertrag nicht erstat- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, 2.1.2.2 Ende des Versicherungsfalls tet worden wären (z. B. durch dass dasjenige Pferd, für dessen Behandlung Sie Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des Nachbe- Leistungsausschlüsse, höhere Selbstbeteili- eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig handlungszeitraums. gung, niedrigeren Erstattungssatz, niedrigere über eine Lebens- oder Chipnummer als das im Ver- Höchstentschädigung, geringeren GOT1-Satz). sicherungsvertrag versicherte Pferd identifizierbar 2.1.2.3 Verlängerter Versicherungsfall ist. Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Un- 2.3 Welche Kosten ersetzen wir im falles mehrere Operationen veterinärmedizinisch Versicherungsfall? 2 Leistungsvoraussetzungen und notwendig, so zählen diese Operationen, deren je- Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif- Leistungsumfang weilige operationsvorbereitende Untersuchung fern 2.3.1 bis 2.3.6 bezeichneten Kosten ist, dass die (siehe Ziffer 2.3.3) und deren jeweilige Nachbehand- Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die 2.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? lungen danach als ein zusammenhängender Versi- vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medika- cherungsfall. Dieser endet mit dem Ende des Nach- mente und Verbrauchsmaterial nach dem aktuellen 2.1.1 Versicherungsfall behandlungszeitraums nach der letzten Operation. und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedi- 2.1.1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not- zinischen Wissenschaft in Deutschland für das je- wendige Operation des versicherten Tieres wegen 2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle weilige Krankheitsbild beziehungsweise die Unfall- Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall). 2.2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit folge medizinisch notwendig, angemessen und ver- Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag be- hältnismäßig sind. a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi- ginnt für jedes in diesem Vertrag versicherte Pferd ger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des erst nach Ablauf einer Wartezeit. 2.3.1 Vergütungen des Tierarztes versicherten Tiers unter Narkose/Sedierung/Lokalan- a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes ästhesie/"Standnarkose" zur Wiederherstellung des Die Wartezeit beginnt für das einzelne versicherte nach der GOT bis zu dem im Versicherungsschein Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut oder Tier mit dem für das jeweilige Tier vereinbarten Ver- dokumentierten Gebührensatz. darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig sicherungsbeginn. durchtrennt werden. b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter Liegt der Zeitpunkt tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie/"Standnar- a) klinisch relevanter Symptome von erbracht werden erstatten wir – sofern dies im Versi- kose": Erkrankungen oder cherungsschein dokumentiert ist – – Wundversorgung durch Nähen oder Klammern b) der Diagnosestellung von Erkrankungen – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT (primäre und sekundäre Wundnaht), vor Beginn des Versicherungsschutzes/innerhalb der bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes – Zahnextraktionen (auch von sog. Wolfszähnen) Wartezeit, so sind die jeweilige Krankheit und deren sowie und Folgen dauerhaft nicht mitversichert. – die Notdienstgebühr nach der GOT, – Zahnwurzelbehandlungen. wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am 2.2.2 Allgemeine Wartezeit Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der b) Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allge- Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden. mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen (siehe Ziffer 2.1.1.1 b)) beträgt die Wartezeit 3 Mo- Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt Wissenschaft in Deutschland anormaler, unvorher- nate, für Bauchhöhlen-OPs (Kolik) 5 Tage. zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die sehbar eintretender, körperlicher Zustand. Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 2.3.1 a). 2.2.3 Besondere Wartezeiten c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen 2.2.3.1 Für Versicherungsfälle aufgrund von Ge- Die Höchstentschädigung je Operation ist abhängig auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und lenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Ver- vom gewählten Versicherungsschutz. Sie ist im Ver- eine körperliche Schädigung des versicherten Tiers schattungen, OC, OCD, Birkelandfrakturen, Chips sicherungsschein dokumentiert. nach sich zieht. Als Unfall gelten auch Gesundheits- gilt eine besondere Wartezeit von 12 Monaten. schäden durch die Aufnahme von Gift- oder Schad- 2.3.2 Folgende Operationen, Untersuchungen ködern. 2.2.3.2 Die Wartezeit beträgt 6 Monate oder Kosten sind ggf. eingeschränkt mitversichert. für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden (Ob und in welcher Höhe diese je Versicherungsfall d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Erkrankungen bzw. für folgende Operationen: mitversichert sind, können Sie Ihrem Versicherungs- Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9.1) und vor – Kastration, die wegen gynäkologischen, andro- schein entnehmen.) Vertragsende (siehe Ziffer 9.2) eingetreten sein. logischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss (Entzündungen oder a) Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten 2.1.1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei- tumoröse Veränderungen der Geschlechtsor- Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrak- tende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.3.3) gane, hormonabhängige sonstige Tumore). turen. Eine Begrenzung betrifft nur die Operations- sowie die Nachbehandlung nach der Operation kosten je Tag einschließlich Narkose. Die Vorunter- (siehe Ziffer 2.3.3). Ihrem Versicherungsschein kön- 2.2.4 Wegfall der Wartezeit suchung einschl. bildgebender Verfahren und die nen Sie entnehmen, für welchen Versicherungs- 2.2.4.1 Bei Unfällen Nachuntersuchung zählen nicht dazu. schutz Sie sich entschieden haben. Der Zeitraum für Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen b) Bildgebende Verfahren (z. B. Röntgen, CT, die Nachbehandlung ist entsprechend dokumentiert. (siehe Definitionen unter Ziffer 2.1.1.1 c)), besteht MRT) je Operation, Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließ- c) im Rahmen der Nachbehandlung operationsvorbereitende Untersuchung nicht versi- lich und nachweislich auf das Unfallereignis zurück- - stationäre Unterbringungskosten, chert. zuführen ist. - regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP, Stammzellen), 2.2.4.2 Bei Bestehen einer Vorversicherung, die - alternative Heilmethoden/komplementäre ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegen- Behandlungsmethoden. den Vertrag fortgesetzt wird: - Es besteht keine allgemeine Wartezeit, wenn vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag 1 Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versi- cherungsfalls jeweils gültigen Fassung. A 3726-02 01/2024 Seite 2 von 7 [Seite 3] 2.3.3 Kosten für operationsvorbereitende 2.4 Selbstbeteiligung/Erstattungssatz n) Operationen/Behandlung aufgrund von Hufabs- Untersuchungen Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von zessen/Hufgeschwüren und deren Folgen (Operatio- Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir der Entschädigung abgezogen, bzw. die Entschädi- nen aufgrund eines tierärztlich diagnostizierten Huf- auch die Kosten gung wird zum vereinbarten Erstattungssatz vorge- krebses sind von diesem Ausschluss nicht betrof- – der Untersuchung, die zur Feststellung der nommen. Ihrem Versicherungsschein können Sie fen). Diagnose – die zu der Operation führt – erfor- entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbst- derlich war (s. Ziffer 2.1.1.2), sowie beteiligung oder einen reduzierten Erstattungssatz 3.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit – für daran anschließende weitere Untersuchun- vereinbart haben. Trächtigkeit und Geburt gen, die der Operationsvorbereitung dienen. Nicht übernommen werden die Kosten für Operatio- Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah- 2.5 In welchen Ländern besteht nen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehand- men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er- Versicherungsschutz? lung) von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusam- heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter- Versicherungsschutz besteht in Deutschland. menhang mit dem Decken oder der Scheinträchtig- suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht keit stehen. Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Ope- rationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar- 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Kom- kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt, (Leistungsausschlüsse)? plikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch not- auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht wendig ist. begonnen hatte. 3.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind 3.4 Kastration, Sterilisation 2.3.4 Kosten für Nachbehandlung Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch be- Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos- dingte oder erworbenen Fehlentwicklungen, die oder Sterilisation. ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im Ihnen bei Antragstellung bekannt waren. Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Kastration bzw. Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der Für Ihnen bei Antragstellung nicht bekannte Krank- Sterilisation wegen gynäkologischen, andrologischen versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage heiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt wer- nach dem Tag der Operation) wird im Versiche- oder erworbenen Fehlentwicklungen besteht im Rah- den muss (Entzündungen oder tumoröse Verände- rungsschein dokumentiert. men dieser Versicherungsbedingungen Versiche- rungen der Geschlechtsorgane, hormonabhängige rungsschutz. sonstige Tumore). Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati- Hierfür gilt die besondere Wartezeit von 6 Monaten ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge- Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind (siehe Ziffer 2.2.3.2). sundheit des versicherten Tieres wieder herzustel- Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete- len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver- rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich 4 Welche Voraussetzungen müssen für die schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch al- bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs- Auszahlung unsere Geldleistungen erfüllt ternative/komplementäre Behandlungsmethoden bedingten Anomalien beruhen. sein und wann wird diese fällig? (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera- 3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige 4.1 Vorlage der Rechnung pie), veterinärärztliche Leistungen Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, − wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu- müssen Sie uns die durch die versicherte Behand- veterinärwissenschaftlich überprüft und doku- sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech- mentiert sind und sie entsprechend dem aktuel- sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine nung unverzüglich, spätestens 1 Monat nach Been- len und allgemein anerkannten Stand der vete- Kosten übernommen. digung der Behandlung nachweisen. rinärmedizinischen Wissenschaft in Deutsch- a) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu- Aus der Rechnung muss ersichtlich sein land von einem Tierarzt angewandt, verschrie- chungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zu- – der Name des Halters des Tieres, für das die ben oder verordnet und sammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall Leistung erbracht worden ist; − die nach der GOT abgerechnet werden. stehen; – der Name und Beschreibung des Tieres (Le- b) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische bens- oder Chipnummer oder ein vergleichbarer Bei Vereinbarung des Premium-Schutzes gilt Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von eindeutiger Nachweis, der die Identifizierung Folgendes: Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende des versicherten Tieres ermöglicht) für das die Im Rahmen der Nachbehandlung sind zusätzlich bis Milchcanini); Leistung erbracht worden ist; zu fünf physiotherapeutische Behandlungen bis je c) Operationen, die der Herstellung des jeweiligen – die Diagnose; max. 60 Minuten Dauer nach Ablauf der vereinbar- Rassestandards dienen; – die berechnete Leistungsposition gemäß der ten Frist versichert. Physiotherapeutische Behand- d) Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des be- geltenden GOT; lungen können von einem Tierarzt oder einem aner- handelnden Tierarztes; – das Datum der erbrachten Leistungen. kannten Tierphysiotherapeuten (nach Überweisung e) Transportkosten für das Pferd; Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres durch den Tierarzt) ausgeführt werden. f) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vor- diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der beugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate; etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehand- g) Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gut- sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden lungen weiter versichert. achten, medizinischen Auskünften, Befunden und Untersuchungsdokumente vorzulegen. Tierarztbriefen; 2.3.5 Medikamente, Verbrauchsmaterial und h) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie 4.2 Fälligkeit unserer Geldleistung Hilfsmittel bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeige- Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver- führt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom erhoben haben; stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. i) Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die unserer Leistungspflicht notwendig sind. durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand 2.3.6 Kosten für Behandlung im Ausland und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen 4.3 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im Ansammlung oder Kundgebung entstehen; Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo- Ausland eintritt (siehe Ziffer 2.5) oder eine Behand- j) Operationen aufgrund von Krankheiten oder nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge- lung im Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten ge- Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in mäß den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.5 bis zur Höhe der im und Kernenergie entstehen; Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der k) Operationen aufgrund von Krankheiten, die in- mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der folge von Epidemien oder Pandemien entstehen; unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlän- in Deutschland geltenden GOT zum vertraglich ver- l) Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtim- gert sich die Monatsfrist entsprechend. einbarten Satz. plantation; m) Operationen/Kastration aufgrund von Kryp- torchismus; A 3726-02 01/2024 Seite 3 von 7 [Seite 4] 4.4 Direktabrechnung mit Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung dem Tierarzt / der Tierklinik – weder eine vorsätzliche, oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die – noch eine grob fahrlässige gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Anzeigepflichtverletzung vorliegt. zeige kannten. Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik. wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt ab. Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- 5 Rangverhältnis der Leistungen bei sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen machte Recht begründet, Kenntnis erlangen. mehreren Versicherungsverträgen Versicherungsschutz. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats- nehmen können? gender Voraussetzung bestehen: frist noch nicht verstrichen ist. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi- cherung mit einer anderen Versicherungsgesell- Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- schaft eine Leistung beanspruchen können, geht nen gefahrerheblichen Umstand, der löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungs- – weder für den Eintritt oder die Feststellung des oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall pflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Ver- Versicherungsfalls, vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die sicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn – noch für die Feststellung oder den Umfang Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir unserer Leistungspflicht Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung ursächlich war. letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt 6.4 Anfechtung Ziffer 7.3 entnehmen. unsere Leistungspflicht. Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- 6.2.2 Kündigung richtige oder unvollständige Angaben bewusst und Ihre Pflichten und Obliegenheiten, um den An- Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil gewollt beeinflusst worden ist. spruch aus der Versicherung nicht zu gefährden die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei- noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An- 6 Was bedeutet die vorvertragliche trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- Anzeigepflicht und welche Folgen kündigen. spricht. hat ihre Verletzung? Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn 6.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes 6.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- ist. ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. sen hätten. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere 7 Ihre Obliegenheiten Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem 6.2.3 Vertragsänderung vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil 7.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- Eintritt des Versicherungsfalls beachten? Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß- gefahrerheblichen Umständen, die wir Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli- – nach Ihrer Vertragserklärung, angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- cher Sicherheitsvorschriften), um Krankheiten und – aber noch vor Vertragsannahme sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden. in Textform stellen. unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- teil. 7.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach Sind Sie als Versicherungsnehmer nicht auch Halter Eintritt des Versicherungsfalls beachten? des zu versichernden Tieres, so ist auch der Halter Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- 7.2.1 Auskunftspflicht – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollstän- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, diger Beantwortung der Fragen verpflichtet. laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 10.1.1) Ver- müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß tragsbestandteil. jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als los kündigen, wenn oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver- hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- tig gehandelt. Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- das versicherte Tier einzuholen. 6.2 Mögliche Folgen einer zeigten Umstand ausschließen. Anzeigepflichtverletzung 7.2.2 Untersuchungsrecht Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. über die Vertragsänderung hinweisen. müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die in einem solchen Fall 6.3 Voraussetzungen für die Ausübung Kosten dieser Untersuchung tragen wir. – vom Vertrag zurücktreten, unserer Rechte – den Vertrag kündigen, Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder 7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im – den Vertrag ändern oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Versicherungsfall auch eine andere Versi- – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die cherung in Anspruch nehmen können? anfechten. Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen haben. Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen 6.2.1 Rücktritt können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge- können wir vom Vertrag zurücktreten. ben. A 3726-02 01/2024 Seite 4 von 7 [Seite 5] 7.4 Welche Rechtsfolgen haben Die Versicherungsdauer 9.3 Kündigung nach Versicherungsfall Obliegenheitsverletzungen? Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung 7.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere 9 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie Leistungspflicht gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies 9.1 Beginn und Ende des Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- Versicherungsschutzes einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt- – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich form zugegangen sein. – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen, je- letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu doch nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Warte- Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der zeit für Versicherungsfälle (Ziffer 2.2). Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim- Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit- sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe- punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden kürzen wir die Leistung nicht. bende Versicherungsfälle – mit dem Ende des Ver- Versicherungsjahres, wirksam wird. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- trages (Ziffer 9.2.3). sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- 9.2 Dauer und Ende des Vertrages ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des letzung der Obliegenheit 9.2.1 Vertragsdauer siebten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten – weder für den Eintritt oder die Feststellung Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach des Versicherungsfalls gegebenen Zeitraum abgeschlossen. einem Versicherungsfall. Dieser Kündigungsverzicht – noch für die Feststellung oder den Umfang gilt für alle Verträge in der Produktlinie Premium- unserer Leistungspflicht ursächlich war. 9.2.2 Stillschweigende Verlängerung Schutz, bei denen das versicherte Pferd zu Versi- Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- cherungsbeginn maximal 7 Jahre alt war. tig verletzt haben. tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- 9.4 Versicherungsjahr 7.4.2 Unser Kündigungsrecht lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- gung zugegangen ist. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif- 9.2.3 Vertragsbeendigung nen Zeitpunkt. fer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung Ausnahme: eines Monats, nachdem wir von der Verletzung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- fahrlässig erfolgt ist. kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. weils ganze Jahre. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Beispiel: auf uns über und welche Obliegenheit Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- müssen Sie dabei beachten? an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. 8.1 Übergang von Ersatzansprüchen kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Der Versicherungsbeitrag uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der Textform kündigen. Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge- 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen 9.2.4 Verzicht auf das ordentliche Kündigungs- beachten? Was geschieht, wenn Sie einen eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha- recht zum Ablauf durch uns, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir Premium-Schutz vereinbart haben den übergegangenen Anspruch gegen diese Person Sofern das versicherte Pferd beim Versicherungsbe- 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz- ginn dieses Vertrages maximal 7 Jahre alt war, ver- 10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode lich verursacht hat. zichten wir als Versicherer mit Beginn des 7. Versi- Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die cherungsjahres (Ziffer 9.4.) auf unser Kündigungs- Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich, 8.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang recht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß Ziffer 9.2.3 halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt mit Ersatzansprüchen mit folgenden Ausnahmen: sich die Dauer der Versicherungsperiode: Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist, – Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Sie beträgt müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An- Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf- – bei Monatsbeiträgen einen Monat, spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist. termin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeit- – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, rahmens von drei Monaten alle Versicherungs- – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und 8.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung verträge der "Operationskostenversicherung für – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Ob- Pferde" in der Produktlinie Premium-Schutz zu liegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes: deren jeweiligen Ablauf kündigen. 10.1.2 Versicherungsteuer Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver- – Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorver- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich- traglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6; cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung – Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können. Obliegenheiten nach Ziffer 7 und Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig – Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Wider- Zahlung des Erstbeitrages oder Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis- rufs der Lastschrifteinzugsermächtigung oder einmaligen Beitrages tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach sonstiger Zahlungsarten gemäß Ziffer 10.4. 10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un- Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Fahrlässigkeit vorliegt. Rechte für uns bestehen. Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben A 3726-02 01/2024 Seite 5 von 7 [Seite 6] und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- 11.2 Regeln der Prüfung cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit Regeln: der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der 10.2.2 Späterer Beginn des bei der Kündigung ausdrücklich hin. Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik Versicherungsschutzes an. Bei der Überprüfung werden Tier-Operations- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- kostenversicherungsverträge aus dem Bestand der einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver- mandat, PayPal oder mit Kreditkarte Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, die nach sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. als Geschäftsgrundlage/ versicherungsmathematischen Grundsätzen einen Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung Kündigungsrecht bei Widerruf gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusam- in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur mengefasst. Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen oder von einer anderen Person durch ein SEPA- Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe- cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren- werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu 10.2.3 Zahlung bei abweichendem deren Konto einzuziehen. berücksichtigen. Versicherungsschein b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt- Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag 10.4.1 Ihre Pflichten nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi- oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Treuhänders zu berücksichtigen. Deckung aufweist. 10.2.4 Rücktritt b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden 11.3 Beitragserhöhung Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher, rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- Beitrag um die Differenz anzuheben. können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, nen Zahlungsaufforderung erfolgt. dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- 11.4 Beitragsermäßigung haben. schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis- Beitragseinzug her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel- 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- tenden Beitrag um die Differenz abzusenken. Zahlung des Folgebeitrages derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug 10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung widerrufen, so können wir den Vertrag zum 11.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- Ende des laufenden Versicherungsmonats Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver- ten Zeitpunkt fällig. außerordentlich kündigen. träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie- ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste- 10.3.2 Verzug 10.4.2 Änderung des Zahlungsweges hende und für die neu abzuschließenden Verträge Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für Mahnung von uns erhalten haben. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir abzuschließende Verträge verlangen. verschuldet haben. hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- 11.6 Wirksamwerden der Anpassung Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche- den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- rungsjahres einmal anpassen. standen ist. gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass- 10.3.3 Zahlungsfrist wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert ten Beitrages mitteilen. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug 11.7 Kündigung bei Beitragserhöhung eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- können wir Ihnen in Rechnung stellen. Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs- frist muss mindestens zwei Wochen betragen. rechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können Sie den 10.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse- Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die sie folgende Informationen enthält: Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk- Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser- – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die des Versicherungsschutzes entspricht. höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam- nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht verbunden sind. 10.6 Beitragsberechnung hin. Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Ver- Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen 10.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes sicherungsbeginn an berechnet. Bedingungen bleiben hiervon unberührt. und Kündigung Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- 11 Beitragsanpassung mahnten Betrag nicht bezahlt haben, Weitere Bestimmungen – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung 11.1 Prüfung der Beiträge kein Versicherungsschutz. Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein- 12 Versicherung für fremde Rechnung – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu Frist einzuhalten. prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können 12.1 Rechte aus dem Vertrag Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung) Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine nes Monats den angemahnten Betrag bezah- vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist andere Person schließen (Versicherung für fremde len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben. Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person schutz. den Versicherungsschein besitzt. A 3726-02 01/2024 Seite 6 von 7 [Seite 7] 12.2 Zahlung der Entschädigung – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, 19 Sanktions-/Embargoklausel Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere trifft oder Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt hat. dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union 12.3 Kenntnis und Verhalten tungsakts. oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de- – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe- Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten dingungen eines anderen Versicherers durch Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie- eines der genannten Ereignisse unwirksam ge- schriften der Europäischen Union oder der Bundes- genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son- worden ist. republik Deutschland entgegenstehen. dern auch von der anderen Person. Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht 15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen 20 Wenn Sie mit uns einmal nicht an, wenn Leistung und Gegenleistung zufrieden sind – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- worden ist oder standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele- Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der genheit klären können. dagegen an, Lücke. – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge- 15.3 Keine Schlechterstellung Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich- schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein- keiten: nicht darüber informiert haben. zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- 20.1 Versicherungsombudsmann 13 Wann verjähren die Ansprüche ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung aus diesem Vertrag? Regelungen. nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- 13.1 Gesetzliche Verjährung 15.4 Durchführung der Anpassung nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Ände- mann für Versicherungen wenden. jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben Versicherungsombudsmann e. V. sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen Postfach 08 06 32, 10006 Berlin chen Gesetzbuchs. die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf Internet: www.versicherungsombudsmann.de 13.2 Aussetzung der Verjährung Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen. Tel.: 0800 3696000 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei Fax: 0800 3699000 uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- 15.5 Kündigung (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- in Textform zugeht. halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- bührenpflichtigen Rufnummern: lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü- Tel.: +49 30 20605899 14 Was ist bei Mitteilungen an uns zu hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Fax: +49 30 20605898. beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer der Bedingungsanpassung. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- Anschrift? hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende 16 Künftige Bedingungsverbesserungen Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an 14.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Stellen gerichtet werden: Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG – an unsere Hauptverwaltung oder im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. rungsverträge die „Allgemeinen Versicherungsbedin- eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus gungen für die Operationskostenversicherung für ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Pferde“ ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Nachträgen. dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten wenden. diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an 14.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge- neu eintretenden Leistungsfälle. genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, 20.2 Versicherungsaufsicht gilt Folgendes: 17 Welches Gericht ist zuständig? Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre 17.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge- abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. gen uns sind folgende Gerichte zuständig: zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun- Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens ternehmen unterliegen wir der Namens nicht mitteilen. oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- Aufsicht der trag zuständig ist. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 15 Bedingungsänderung – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie (BaFin) keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Sektor Versicherungsaufsicht Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- wöhnlichen Aufenthalts. Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende E-Mail: poststelle@bafin.de Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen 17.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge- Tel.: 0228 4108-0 (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den gen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Fax: 0228 4108-1550. Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind: Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- 15.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen scheiden kann. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen 18 Welches Recht findet Anwendung? ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: 20.3 Rechtsweg – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich weg zu beschreiten. oder A 3726-02 01/2024 Seite 7 von 7
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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