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Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Operationskostenversicherung für Pferde (AVB Pferde-OP-Kosten)
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Operationskostenversicherung
für Pferde (AVB Pferde-OP-Kosten)
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Stand 01.01.2024
Inhaltsübersicht Seite Seite Seite
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang Ihre Pflichten und Obliegenheiten Der Versicherungsbeitrag
1 Versichertes Risiko ..................................... 2 6 Was bedeutet die vorvertragliche 10 Was müssen Sie bei der Beitrags-
Anzeigepflicht und welche Folgen zahlung beachten?
2 Leistungsvoraussetzungen und hat ihre Verletzung? .................................... 4 Was geschieht, wenn Sie einen
Leistungsumfang......................................... 2 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? ............... 5
2.1 Wann liegt ein 7 Ihre Obliegenheiten ..................................... 4 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 5
Versicherungsfall vor? ........................ 2 7.1 Welche Obliegenheiten müssen 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter
2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle .... 2 Sie vor Eintritt des Versicherungs- Zahlung des Erstbeitrages oder
2.2.1 Bedeutung und Dauer falls beachten? ................................... 4 einmaligen Beitrages .......................... 5
der Wartezeit ........................... 2 7.2 Welche Obliegenheiten müssen 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter
2.2.2 Allgemeine Wartezeit .............. 2 Sie nach Eintritt des Versiche- Zahlung des Folgebeitrages............... 6
2.2.3 Besondere Wartezeiten .......... 2 rungsfalls beachten? .......................... 4 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Last-
2.2.4 Wegfall der Wartezeit .............. 2 7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, schriftmandat, PayPal oder mit
2.3 Welche Kosten ersetzen wir wenn Sie im Versicherungsfall Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/
im Versicherungsfall? ......................... 2 auch eine andere Versicherung Kündigungsrecht bei Widerruf ............ 6
2.4 Selbstbeteiligung/Erstattungssatz ...... 3 in Anspruch nehmen können?............ 4 10.5 Beitrag bei vorzeitiger
2.5 In welchen Ländern besteht 7.4 Welche Rechtsfolgen haben Vertragsbeendigung ........................... 6
Versicherungsschutz? ........................ 3 Obliegenheitsverletzungen? ............... 5 10.6 Beitragsberechnung ........................... 6
3 Welche Kosten übernehmen wir nicht 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte 11 Beitragsanpassung ..................................... 6
(Leistungsausschlüsse).............................. 3 auf uns über und welche Obliegenheit
3.1 Ausschluss bekannter müssen Sie dabei beachten? ..................... 5
Beeinträchtigungen............................. 3 Weitere Bestimmungen
3.2 Ausgeschlossene Operationen
und sonstige veterinärärztliche Die Versicherungsdauer 12 Versicherung für fremde Rechnung .......... 6
Leistungen .......................................... 3
3.3 Beeinträchtigungen im Zusammen- 9 Wann beginnt und wann endet der 13 Wann verjähren die Ansprüche
hang mit Trächtigkeit und Geburt ...... 3 Vertrag? ........................................................ 5 aus diesem Vertrag? ................................... 7
3.4 Kastration, Sterilisation ....................... 3 9.1 Beginn und Ende des
Versicherungsschutzes ...................... 5 14 Was ist bei Mitteilungen an uns
4 Welche Voraussetzungen müssen für 9.2 Dauer und Ende des Vertrages.......... 5 zu beachten?
die Auszahlung unsere Geldleistungen 9.3 Kündigung nach Versicherungsfall..... 5 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift ...... 7
erfüllt sein und wann wird diese fällig? .... 3 9.4 Versicherungsjahr............................... 5
15 Bedingungsänderung ................................. 7
5 Rangverhältnis der Leistungen bei
mehreren Versicherungsverträgen............ 4 16 Künftige Bedingungsverbesserungen ...... 7
17 Welches Gericht ist zuständig? ................. 7
18 Welches Recht findet Anwendung? .......... 7
19 Sanktions-/Embargoklausel ....................... 7
20 Wenn Sie mit uns einmal nicht
zufrieden sind.............................................. 7
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Versichertes Risiko / Versicherungsumfang 2.1.2 Beginn und Ende des ein vergleichbarer Versicherungsschutz bestan-
Versicherungsfalles den hat und die Leistung Bestandteil des Vor-
1 Versichertes Risiko 2.1.2.1 Beginn des Versicherungsfalls versicherungsvertrages war.
Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi- - Bei besonderen Wartezeiten wird die beste-
Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege- cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel- hende Versicherungsdauer der Vorversicherung
lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er- auf die Wartezeit angerechnet.
Tiere. forderlich war (s. Ziffer 2.3.3). Dies gilt nicht für solche Leistungsumfänge, die
über den Vorversicherungsvertrag nicht erstat-
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, 2.1.2.2 Ende des Versicherungsfalls tet worden wären (z. B. durch
dass dasjenige Pferd, für dessen Behandlung Sie Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des Nachbe- Leistungsausschlüsse, höhere Selbstbeteili-
eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig handlungszeitraums. gung, niedrigeren Erstattungssatz, niedrigere
über eine Lebens- oder Chipnummer als das im Ver- Höchstentschädigung, geringeren GOT1-Satz).
sicherungsvertrag versicherte Pferd identifizierbar 2.1.2.3 Verlängerter Versicherungsfall
ist. Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Un- 2.3 Welche Kosten ersetzen wir im
falles mehrere Operationen veterinärmedizinisch Versicherungsfall?
2 Leistungsvoraussetzungen und notwendig, so zählen diese Operationen, deren je- Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif-
Leistungsumfang weilige operationsvorbereitende Untersuchung fern 2.3.1 bis 2.3.6 bezeichneten Kosten ist, dass die
(siehe Ziffer 2.3.3) und deren jeweilige Nachbehand- Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die
2.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? lungen danach als ein zusammenhängender Versi- vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medika-
cherungsfall. Dieser endet mit dem Ende des Nach- mente und Verbrauchsmaterial nach dem aktuellen
2.1.1 Versicherungsfall behandlungszeitraums nach der letzten Operation. und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedi-
2.1.1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not- zinischen Wissenschaft in Deutschland für das je-
wendige Operation des versicherten Tieres wegen 2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle weilige Krankheitsbild beziehungsweise die Unfall-
Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall). 2.2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit folge medizinisch notwendig, angemessen und ver-
Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag be- hältnismäßig sind.
a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi- ginnt für jedes in diesem Vertrag versicherte Pferd
ger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des erst nach Ablauf einer Wartezeit. 2.3.1 Vergütungen des Tierarztes
versicherten Tiers unter Narkose/Sedierung/Lokalan- a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes
ästhesie/"Standnarkose" zur Wiederherstellung des Die Wartezeit beginnt für das einzelne versicherte nach der GOT bis zu dem im Versicherungsschein
Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut oder Tier mit dem für das jeweilige Tier vereinbarten Ver- dokumentierten Gebührensatz.
darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig sicherungsbeginn.
durchtrennt werden. b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines
Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter Liegt der Zeitpunkt tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen
Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie/"Standnar- a) klinisch relevanter Symptome von erbracht werden erstatten wir – sofern dies im Versi-
kose": Erkrankungen oder cherungsschein dokumentiert ist –
– Wundversorgung durch Nähen oder Klammern b) der Diagnosestellung von Erkrankungen – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT
(primäre und sekundäre Wundnaht), vor Beginn des Versicherungsschutzes/innerhalb der bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes
– Zahnextraktionen (auch von sog. Wolfszähnen) Wartezeit, so sind die jeweilige Krankheit und deren sowie
und Folgen dauerhaft nicht mitversichert. – die Notdienstgebühr nach der GOT,
– Zahnwurzelbehandlungen. wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am
2.2.2 Allgemeine Wartezeit Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der
b) Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allge- Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden.
mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen (siehe Ziffer 2.1.1.1 b)) beträgt die Wartezeit 3 Mo- Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt
Wissenschaft in Deutschland anormaler, unvorher- nate, für Bauchhöhlen-OPs (Kolik) 5 Tage. zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die
sehbar eintretender, körperlicher Zustand. Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 2.3.1 a).
2.2.3 Besondere Wartezeiten
c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen 2.2.3.1 Für Versicherungsfälle aufgrund von Ge- Die Höchstentschädigung je Operation ist abhängig
auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und lenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Ver- vom gewählten Versicherungsschutz. Sie ist im Ver-
eine körperliche Schädigung des versicherten Tiers schattungen, OC, OCD, Birkelandfrakturen, Chips sicherungsschein dokumentiert.
nach sich zieht. Als Unfall gelten auch Gesundheits- gilt eine besondere Wartezeit von 12 Monaten.
schäden durch die Aufnahme von Gift- oder Schad- 2.3.2 Folgende Operationen, Untersuchungen
ködern. 2.2.3.2 Die Wartezeit beträgt 6 Monate oder Kosten sind ggf. eingeschränkt mitversichert.
für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden (Ob und in welcher Höhe diese je Versicherungsfall
d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Erkrankungen bzw. für folgende Operationen: mitversichert sind, können Sie Ihrem Versicherungs-
Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9.1) und vor – Kastration, die wegen gynäkologischen, andro- schein entnehmen.)
Vertragsende (siehe Ziffer 9.2) eingetreten sein. logischen oder onkologischen Erkrankungen
durchgeführt werden muss (Entzündungen oder a) Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten
2.1.1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei- tumoröse Veränderungen der Geschlechtsor- Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrak-
tende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.3.3) gane, hormonabhängige sonstige Tumore). turen. Eine Begrenzung betrifft nur die Operations-
sowie die Nachbehandlung nach der Operation kosten je Tag einschließlich Narkose. Die Vorunter-
(siehe Ziffer 2.3.3). Ihrem Versicherungsschein kön- 2.2.4 Wegfall der Wartezeit suchung einschl. bildgebender Verfahren und die
nen Sie entnehmen, für welchen Versicherungs- 2.2.4.1 Bei Unfällen Nachuntersuchung zählen nicht dazu.
schutz Sie sich entschieden haben. Der Zeitraum für Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen b) Bildgebende Verfahren (z. B. Röntgen, CT,
die Nachbehandlung ist entsprechend dokumentiert. (siehe Definitionen unter Ziffer 2.1.1.1 c)), besteht MRT) je Operation,
Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließ- c) im Rahmen der Nachbehandlung
operationsvorbereitende Untersuchung nicht versi- lich und nachweislich auf das Unfallereignis zurück- - stationäre Unterbringungskosten,
chert. zuführen ist. - regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP,
Stammzellen),
2.2.4.2 Bei Bestehen einer Vorversicherung, die - alternative Heilmethoden/komplementäre
ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegen- Behandlungsmethoden.
den Vertrag fortgesetzt wird:
- Es besteht keine allgemeine Wartezeit, wenn
vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag
1 Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte
(GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versi-
cherungsfalls jeweils gültigen Fassung.
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2.3.3 Kosten für operationsvorbereitende 2.4 Selbstbeteiligung/Erstattungssatz n) Operationen/Behandlung aufgrund von Hufabs-
Untersuchungen Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von zessen/Hufgeschwüren und deren Folgen (Operatio-
Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir der Entschädigung abgezogen, bzw. die Entschädi- nen aufgrund eines tierärztlich diagnostizierten Huf-
auch die Kosten gung wird zum vereinbarten Erstattungssatz vorge- krebses sind von diesem Ausschluss nicht betrof-
– der Untersuchung, die zur Feststellung der nommen. Ihrem Versicherungsschein können Sie fen).
Diagnose – die zu der Operation führt – erfor- entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbst-
derlich war (s. Ziffer 2.1.1.2), sowie beteiligung oder einen reduzierten Erstattungssatz 3.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit
– für daran anschließende weitere Untersuchun- vereinbart haben. Trächtigkeit und Geburt
gen, die der Operationsvorbereitung dienen. Nicht übernommen werden die Kosten für Operatio-
Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah- 2.5 In welchen Ländern besteht nen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehand-
men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er- Versicherungsschutz? lung) von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusam-
heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter- Versicherungsschutz besteht in Deutschland. menhang mit dem Decken oder der Scheinträchtig-
suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht keit stehen.
Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Ope-
rationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang
Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar- 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Kom-
kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt, (Leistungsausschlüsse)? plikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch not-
auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht wendig ist.
begonnen hatte. 3.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind 3.4 Kastration, Sterilisation
2.3.4 Kosten für Nachbehandlung Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch be- Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration
Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos- dingte oder erworbenen Fehlentwicklungen, die oder Sterilisation.
ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im Ihnen bei Antragstellung bekannt waren. Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Kastration bzw.
Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der Für Ihnen bei Antragstellung nicht bekannte Krank- Sterilisation wegen gynäkologischen, andrologischen
versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage heiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt wer-
nach dem Tag der Operation) wird im Versiche- oder erworbenen Fehlentwicklungen besteht im Rah- den muss (Entzündungen oder tumoröse Verände-
rungsschein dokumentiert. men dieser Versicherungsbedingungen Versiche- rungen der Geschlechtsorgane, hormonabhängige
rungsschutz. sonstige Tumore).
Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati- Hierfür gilt die besondere Wartezeit von 6 Monaten
ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge- Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind (siehe Ziffer 2.2.3.2).
sundheit des versicherten Tieres wieder herzustel- Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete-
len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver- rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich 4 Welche Voraussetzungen müssen für die
schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch al- bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs- Auszahlung unsere Geldleistungen erfüllt
ternative/komplementäre Behandlungsmethoden bedingten Anomalien beruhen. sein und wann wird diese fällig?
(wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie,
Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera- 3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige 4.1 Vorlage der Rechnung
pie), veterinärärztliche Leistungen Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
− wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu- müssen Sie uns die durch die versicherte Behand-
veterinärwissenschaftlich überprüft und doku- sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech-
mentiert sind und sie entsprechend dem aktuel- sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine nung unverzüglich, spätestens 1 Monat nach Been-
len und allgemein anerkannten Stand der vete- Kosten übernommen. digung der Behandlung nachweisen.
rinärmedizinischen Wissenschaft in Deutsch- a) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu- Aus der Rechnung muss ersichtlich sein
land von einem Tierarzt angewandt, verschrie- chungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zu- – der Name des Halters des Tieres, für das die
ben oder verordnet und sammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall Leistung erbracht worden ist;
− die nach der GOT abgerechnet werden. stehen; – der Name und Beschreibung des Tieres (Le-
b) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische bens- oder Chipnummer oder ein vergleichbarer
Bei Vereinbarung des Premium-Schutzes gilt Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von eindeutiger Nachweis, der die Identifizierung
Folgendes: Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende des versicherten Tieres ermöglicht) für das die
Im Rahmen der Nachbehandlung sind zusätzlich bis Milchcanini); Leistung erbracht worden ist;
zu fünf physiotherapeutische Behandlungen bis je c) Operationen, die der Herstellung des jeweiligen – die Diagnose;
max. 60 Minuten Dauer nach Ablauf der vereinbar- Rassestandards dienen; – die berechnete Leistungsposition gemäß der
ten Frist versichert. Physiotherapeutische Behand- d) Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des be- geltenden GOT;
lungen können von einem Tierarzt oder einem aner- handelnden Tierarztes; – das Datum der erbrachten Leistungen.
kannten Tierphysiotherapeuten (nach Überweisung e) Transportkosten für das Pferd; Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres
durch den Tierarzt) ausgeführt werden. f) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle
diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vor- diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall
Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der beugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate; etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden
Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehand- g) Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gut- sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden
lungen weiter versichert. achten, medizinischen Auskünften, Befunden und Untersuchungsdokumente vorzulegen.
Tierarztbriefen;
2.3.5 Medikamente, Verbrauchsmaterial und h) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie 4.2 Fälligkeit unserer Geldleistung
Hilfsmittel bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeige- Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir
Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver- führt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest-
brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom erhoben haben; stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs
Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. i) Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die unserer Leistungspflicht notwendig sind.
durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand
2.3.6 Kosten für Behandlung im Ausland und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen 4.3 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung
Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im Ansammlung oder Kundgebung entstehen; Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo-
Ausland eintritt (siehe Ziffer 2.5) oder eine Behand- j) Operationen aufgrund von Krankheiten oder nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge-
lung im Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten ge- Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in
mäß den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.5 bis zur Höhe der im und Kernenergie entstehen; Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich
jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der k) Operationen aufgrund von Krankheiten, die in- mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch
Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der folge von Epidemien oder Pandemien entstehen; unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlän-
in Deutschland geltenden GOT zum vertraglich ver- l) Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtim- gert sich die Monatsfrist entsprechend.
einbarten Satz. plantation;
m) Operationen/Kastration aufgrund von Kryp-
torchismus;
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4.4 Direktabrechnung mit Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung
dem Tierarzt / der Tierklinik – weder eine vorsätzliche, oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-
Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die – noch eine grob fahrlässige gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-
von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Anzeigepflichtverletzung vorliegt. zeige kannten.
Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt
den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik. wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
ab. Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-
5 Rangverhältnis der Leistungen bei sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen machte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
mehreren Versicherungsverträgen Versicherungsschutz. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-
stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-
Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-
Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-
nehmen können? gender Voraussetzung bestehen: frist noch nicht verstrichen ist.
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi-
cherung mit einer anderen Versicherungsgesell- Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
schaft eine Leistung beanspruchen können, geht nen gefahrerheblichen Umstand, der löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungs- – weder für den Eintritt oder die Feststellung des oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
pflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Ver- Versicherungsfalls, vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
sicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn – noch für die Feststellung oder den Umfang Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir unserer Leistungspflicht Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung ursächlich war. letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen
Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt 6.4 Anfechtung
Ziffer 7.3 entnehmen. unsere Leistungspflicht. Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
6.2.2 Kündigung richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
Ihre Pflichten und Obliegenheiten, um den An- Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil gewollt beeinflusst worden ist.
spruch aus der Versicherung nicht zu gefährden die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
6 Was bedeutet die vorvertragliche trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
Anzeigepflicht und welche Folgen kündigen. spricht.
hat ihre Verletzung?
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn 6.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
6.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- ist.
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. sen hätten.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere 7 Ihre Obliegenheiten
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem 6.2.3 Vertragsänderung
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil 7.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß-
gefahrerheblichen Umständen, die wir Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli-
– nach Ihrer Vertragserklärung, angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- cher Sicherheitsvorschriften), um Krankheiten und
– aber noch vor Vertragsannahme sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden.
in Textform stellen. unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-
teil. 7.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach
Sind Sie als Versicherungsnehmer nicht auch Halter Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
des zu versichernden Tieres, so ist auch der Halter Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- 7.2.1 Auskunftspflicht
– neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollstän- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
diger Beantwortung der Fragen verpflichtet. laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 10.1.1) Ver- müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß
tragsbestandteil. jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-
heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei
diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt
oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als los kündigen, wenn oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver-
hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-
tig gehandelt. Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf
– wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- das versicherte Tier einzuholen.
6.2 Mögliche Folgen einer zeigten Umstand ausschließen.
Anzeigepflichtverletzung 7.2.2 Untersuchungsrecht
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. über die Vertragsänderung hinweisen. müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von
Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die
in einem solchen Fall 6.3 Voraussetzungen für die Ausübung Kosten dieser Untersuchung tragen wir.
– vom Vertrag zurücktreten, unserer Rechte
– den Vertrag kündigen, Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder 7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im
– den Vertrag ändern oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Versicherungsfall auch eine andere Versi-
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die cherung in Anspruch nehmen können?
anfechten. Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen
haben. Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen
6.2.1 Rücktritt können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge-
können wir vom Vertrag zurücktreten. ben.
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7.4 Welche Rechtsfolgen haben Die Versicherungsdauer 9.3 Kündigung nach Versicherungsfall
Obliegenheitsverletzungen? Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung
7.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere 9 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie
Leistungspflicht gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies 9.1 Beginn und Ende des Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- Versicherungsschutzes einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt-
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text-
zen, sind wir nicht leistungspflichtig. den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich form zugegangen sein.
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen, je-
letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu doch nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Warte- Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem
kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der zeit für Versicherungsfälle (Ziffer 2.2). Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim-
Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit-
sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe- punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden
kürzen wir die Leistung nicht. bende Versicherungsfälle – mit dem Ende des Ver- Versicherungsjahres, wirksam wird.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- trages (Ziffer 9.2.3).
sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach
pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- 9.2 Dauer und Ende des Vertrages ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des
letzung der Obliegenheit 9.2.1 Vertragsdauer siebten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten
– weder für den Eintritt oder die Feststellung Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach
des Versicherungsfalls gegebenen Zeitraum abgeschlossen. einem Versicherungsfall. Dieser Kündigungsverzicht
– noch für die Feststellung oder den Umfang gilt für alle Verträge in der Produktlinie Premium-
unserer Leistungspflicht ursächlich war. 9.2.2 Stillschweigende Verlängerung Schutz, bei denen das versicherte Pferd zu Versi-
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- cherungsbeginn maximal 7 Jahre alt war.
tig verletzt haben. tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr
stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- 9.4 Versicherungsjahr
7.4.2 Unser Kündigungsrecht lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- gung zugegangen ist. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif- 9.2.3 Vertragsbeendigung nen Zeitpunkt.
fer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung Ausnahme:
eines Monats, nachdem wir von der Verletzung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-
Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-
ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-
Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
fahrlässig erfolgt ist. kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. weils ganze Jahre.
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können
8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Beispiel:
auf uns über und welche Obliegenheit Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-
müssen Sie dabei beachten? an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
8.1 Übergang von Ersatzansprüchen kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Der Versicherungsbeitrag
uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der Textform kündigen.
Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge- 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen 9.2.4 Verzicht auf das ordentliche Kündigungs- beachten? Was geschieht, wenn Sie einen
eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha- recht zum Ablauf durch uns, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir Premium-Schutz vereinbart haben
den übergegangenen Anspruch gegen diese Person Sofern das versicherte Pferd beim Versicherungsbe- 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer
nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz- ginn dieses Vertrages maximal 7 Jahre alt war, ver- 10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode
lich verursacht hat. zichten wir als Versicherer mit Beginn des 7. Versi- Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die
cherungsjahres (Ziffer 9.4.) auf unser Kündigungs- Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich,
8.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang recht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß Ziffer 9.2.3 halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt
mit Ersatzansprüchen mit folgenden Ausnahmen: sich die Dauer der Versicherungsperiode:
Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist, – Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Sie beträgt
müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An- Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf- – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist. termin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeit- – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
rahmens von drei Monaten alle Versicherungs- – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
8.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung verträge der "Operationskostenversicherung für – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Ob- Pferde" in der Produktlinie Premium-Schutz zu
liegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes: deren jeweiligen Ablauf kündigen. 10.1.2 Versicherungsteuer
Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver- – Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorver- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich- traglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6; cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung – Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können. Obliegenheiten nach Ziffer 7 und
Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig – Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter
verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Wider- Zahlung des Erstbeitrages oder
Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis- rufs der Lastschrifteinzugsermächtigung oder einmaligen Beitrages
tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach sonstiger Zahlungsarten gemäß Ziffer 10.4. 10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un- Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
Fahrlässigkeit vorliegt. Rechte für uns bestehen. Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die
Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt
vereinbart und im Versicherungsschein angegeben
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und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- 11.2 Regeln der Prüfung
cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende
verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit Regeln:
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der
10.2.2 Späterer Beginn des bei der Kündigung ausdrücklich hin. Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik
Versicherungsschutzes an. Bei der Überprüfung werden Tier-Operations-
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- kostenversicherungsverträge aus dem Bestand der
einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver- mandat, PayPal oder mit Kreditkarte Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, die nach
sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. als Geschäftsgrundlage/ versicherungsmathematischen Grundsätzen einen
Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung Kündigungsrecht bei Widerruf gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusam-
in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur mengefasst.
Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen
oder von einer anderen Person durch ein SEPA- Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung
Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe-
cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren-
werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu
10.2.3 Zahlung bei abweichendem deren Konto einzuziehen. berücksichtigen.
Versicherungsschein b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt-
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag 10.4.1 Ihre Pflichten nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi-
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von
oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen
Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Treuhänders zu berücksichtigen.
Deckung aufweist.
10.2.4 Rücktritt b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden 11.3 Beitragserhöhung
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher,
rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden
rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- Beitrag um die Differenz anzuheben.
können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, nen Zahlungsaufforderung erfolgt.
dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- 11.4 Beitragsermäßigung
haben. schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis-
Beitragseinzug her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel-
10.3 Zahlung und Folgen verspäteter Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- tenden Beitrag um die Differenz abzusenken.
Zahlung des Folgebeitrages derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug
10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung widerrufen, so können wir den Vertrag zum 11.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- Ende des laufenden Versicherungsmonats Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver-
ten Zeitpunkt fällig. außerordentlich kündigen. träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie-
ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste-
10.3.2 Verzug 10.4.2 Änderung des Zahlungsweges hende und für die neu abzuschließenden Verträge
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für
Mahnung von uns erhalten haben. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir abzuschließende Verträge verlangen.
verschuldet haben. hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- 11.6 Wirksamwerden der Anpassung
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche-
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- rungsjahres einmal anpassen.
standen ist. gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen
nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass-
10.3.3 Zahlungsfrist wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert ten Beitrages mitteilen.
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug 11.7 Kündigung bei Beitragserhöhung
eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- können wir Ihnen in Rechnung stellen. Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs-
frist muss mindestens zwei Wochen betragen. rechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können Sie den
10.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse-
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die
sie folgende Informationen enthält: Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk-
Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser-
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die des Versicherungsschutzes entspricht. höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam-
nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht
verbunden sind. 10.6 Beitragsberechnung hin.
Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Ver- Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen
10.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes sicherungsbeginn an berechnet. Bedingungen bleiben hiervon unberührt.
und Kündigung
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- 11 Beitragsanpassung
mahnten Betrag nicht bezahlt haben, Weitere Bestimmungen
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung 11.1 Prüfung der Beiträge
kein Versicherungsschutz. Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein- 12 Versicherung für fremde Rechnung
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu
Frist einzuhalten. prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können 12.1 Rechte aus dem Vertrag
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung) Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine
nes Monats den angemahnten Betrag bezah- vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist andere Person schließen (Versicherung für fremde
len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche-
fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben.
Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person
schutz. den Versicherungsschein besitzt.
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12.2 Zahlung der Entschädigung – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, 19 Sanktions-/Embargoklausel
Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-
an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere trifft oder Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
hat. dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
12.3 Kenntnis und Verhalten tungsakts. oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de- – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe- Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten dingungen eines anderen Versicherers durch Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie- eines der genannten Ereignisse unwirksam ge- schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son- worden ist. republik Deutschland entgegenstehen.
dern auch von der anderen Person.
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht 15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen 20 Wenn Sie mit uns einmal nicht
an, wenn Leistung und Gegenleistung zufrieden sind
– der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
worden ist oder standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
– es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
rechtzeitig zu benachrichtigen. in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der genheit klären können.
dagegen an, Lücke.
– wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge- 15.3 Keine Schlechterstellung Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein- keiten:
nicht darüber informiert haben. zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- 20.1 Versicherungsombudsmann
13 Wann verjähren die Ansprüche ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
aus diesem Vertrag? Regelungen. nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
13.1 Gesetzliche Verjährung 15.4 Durchführung der Anpassung nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Ände- mann für Versicherungen wenden.
jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben Versicherungsombudsmann e. V.
sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
chen Gesetzbuchs. die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf Internet: www.versicherungsombudsmann.de
13.2 Aussetzung der Verjährung Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen. Tel.: 0800 3696000
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei Fax: 0800 3699000
uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- 15.5 Kündigung (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
in Textform zugeht. halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- bührenpflichtigen Rufnummern:
lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü- Tel.: +49 30 20605899
14 Was ist bei Mitteilungen an uns zu hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Fax: +49 30 20605898.
beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer der Bedingungsanpassung. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
Anschrift? hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
16 Künftige Bedingungsverbesserungen Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
14.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Stellen gerichtet werden: Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
– an unsere Hauptverwaltung oder im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
– an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. rungsverträge die „Allgemeinen Versicherungsbedin- eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus gungen für die Operationskostenversicherung für ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online
Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Pferde“ ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Nachträgen. dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten wenden.
diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
14.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge- neu eintretenden Leistungsfälle.
genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, 20.2 Versicherungsaufsicht
gilt Folgendes: 17 Welches Gericht ist zuständig? Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre 17.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge- abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. gen uns sind folgende Gerichte zuständig: zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens ternehmen unterliegen wir der
Namens nicht mitteilen. oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- Aufsicht der
trag zuständig ist. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
15 Bedingungsänderung – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie (BaFin)
keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Sektor Versicherungsaufsicht
Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- wöhnlichen Aufenthalts. Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende E-Mail: poststelle@bafin.de
Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen 17.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ge- Tel.: 0228 4108-0
(Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den gen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Fax: 0228 4108-1550.
Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind: Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
15.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen scheiden kann.
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen 18 Welches Recht findet Anwendung?
ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: 20.3 Rechtsweg
– ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich weg zu beschreiten.
oder
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