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Volltext aufklappen: Bedingungen Hunde OP-Versicherung Unfall (AVB Hunde-OP-Kosten-Unfall)
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Operationskostenversicherung
für Hunde nach Unfällen
(AVB Hunde-OP-Kosten-Unfall) Risikoträger ist die
Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Barmenia-Allee 1
42119 Wuppertal
Stand 01.09.2022
Inhaltsübersicht Seite Seite Seite
Versichertes Risiko / Versicherungsumfang Ihre Pflichten und Obliegenheiten Der Versicherungsbeitrag
1 Versichertes Risiko ..................................... 2 6 Was bedeutet die vorvertragliche 10 Was müssen Sie bei der Beitrags-
Anzeigepflicht und welche Folgen zahlung beachten? ..................................... 5
2 Leistungsvoraussetzungen und hat ihre Verletzung? ................................... 3 Was geschieht, wenn Sie einen
Leistungsumfang ........................................ 2 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 5
2.1 Wann liegt ein 7 Ihre Obliegenheiten .................................... 4 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 5
Versicherungsfall vor ......................... 2 7.1 Welche Obliegenheiten müssen 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter
2.2 Welche Kosten ersetzen wir Sie vor Eintritt des Versicherungs- Zahlung des Erstbeitrages oder
im Versicherungsfall? ........................ 2 falls beachten? .................................. 4 einmaligen Beitrages ......................... 5
2.3 Selbstbeteiligung ............................... 2 7.2 Welche Obliegenheiten müssen 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter
2.4 In welchen Ländern besteht Sie nach Eintritt des Versiche- Zahlung des Folgebeitrages .............. 5
Versicherungsschutz? ....................... 3 rungsfalls beachten? ......................... 4 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-
7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, mandat, PayPal oder mit
3 Welche Kosten übernehmen wir nicht wenn Sie im Versicherungsfall Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/
(Leistungsausschlüsse) ............................. 3 auch eine andere Versicherung Kündigungsrecht bei Widerruf ............ 5
3.1 Ausschluss bekannter in Anspruch nehmen können? .......... 4 10.5 Beitrag bei vorzeitiger
Beeinträchtigungen ............................ 3 7.4 Welche Rechtsfolgen haben Vertragsbeendigung .......................... 6
3.2 Ausgeschlossene Operationen Obliegenheitsverletzungen ................ 4 10.6 Beitragsberechnung/Änderung
und sonstige veterinärärztliche des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 6
Leistungen ......................................... 3 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte
3.3 Beeinträchtigungen im Zusammen- auf uns über und welche Obliegenheit 11 Beitragsanpassung .................................... 6
hang mit Trächtigkeit und Geburt ...... 3 müssen Sie dabei beachten? ..................... 4
3.4 Kastration, Sterilisation ...................... 3
Weitere Bestimmungen
4 Wann werden unsere Die Versicherungsdauer
Geldleistungen fällig? ................................ 3 12 Versicherung für fremde Rechnung ......... 6
9 Wann beginnt und wann endet der
5 Rangverhältnis der Leistungen bei Vertrag? ....................................................... 4 13 Wann verjähren die Ansprüche
mehreren Versicherungsverträgen............ 3 9.1 Beginn des Versicherungsschutzes .. 4 aus diesem Vertrag? .................................. 6
9.2 Dauer und Ende des Vertrages ......... 4
9.3 Kündigung nach Versicherungsfall .... 5 14 Was ist bei Mitteilungen an uns
9.4 Versicherungsjahr............................... 5 zu beachten?
Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift ..... 6
15 Bedingungsänderung ................................ 6
16 Künftige Bedingungsverbesserungen ..... 7
17 Welches Gericht ist zuständig? ................ 7
18 Welches Recht findet Anwendung? ......... 7
19 Sanktions-/Embargoklausel ...................... 7
20 Wenn Sie mit uns einmal nicht
zufrieden sind.............................................. 7
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Versichertes Risiko / Versicherungsumfang 2.1.2.3 Verlängerter Versicherungsfall Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La-
Sind wegen desselben Unfalles mehrere Operatio- sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera-
1 Versichertes Risiko nen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise
Operationen, deren jeweilige operationsvorberei- veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert
Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege- tende Untersuchung (siehe Ziffer 2.2.2) und deren sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge-
lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten jeweilige Nachbehandlungen danach als ein zusam- mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen
Hunde. menhängender Versicherungsfall. Dieser endet nach Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an-
dem Ende des vereinbarten Nachbehandlungszeit- gewandt, verschrieben oder verordnet werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, raums.
dass derjenige Hund, für dessen Behandlung Sie Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen
eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig 2.2 Welche Kosten ersetzen wir im der Nachbehandlung insgesamt auf 10 Behandlun-
identifizierbar ist. Dies ist der Fall, Versicherungsfall? gen mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt.
– wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif-
durch einen Chip mit Chipnummer oder durch fern 2.2.1 bis 2.2.8 bezeichneten Kosten ist, dass die Was zählt zur Physiotherapie?
eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn- Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die In diesen Versicherungsbedingungen werden Be-
zeichnet und entsprechend in der von Ihnen vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medika- handlungen, die zur Stabilisierung und Stärkung des
eingereichten Rechnung des behandelnden mente und Verbrauchsmaterial nach dem aktuellen Bewegungsapparates eingesetzt werden unter dem
Tierarztes durch die Angabe der identischen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedi- Oberbegriff "Physiotherapie" zusammengefasst.
Nummer identifiziert ist, oder, zinischen Wissenschaft in Deutschland für die Un- Hierzu gehören beispielsweise auch Chiropraktik
– wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu- fallfolge medizinisch notwendig, zweckmäßig, ange- und Osteopathie.
tige Kennzeichnung des behandelten Hundes messen und verhältnismäßig sind.
mittels einer Chipnummer oder einer eintäto- Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der
wierten Nummer auf unsere Anforderung nach- 2.2.1 Vergütungen des Tierarztes Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehand-
geholt und von Ihnen nachgewiesen wird. a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes lungen für maximal 15 Kalendertage nach der Ope-
nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in ration weiter versichert.
2 Leistungsvoraussetzungen und der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungs- Bei verlängerten Versicherungsfällen nach 2.1.2.3
Leistungsumfang falls jeweils gültigen Fassung bis zur 3-fachen Höhe sind nur Operationen versichert, die während der
des Gebührensatzes. Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden.
2.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines 2.2.4 Medikamente, Verbrauchsmaterial und
2.1.1 Versicherungsfall tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen Hilfsmittel
2.1.1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not- erbracht werden erstatten wir Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver-
wendige Operation des versicherten Tieres wegen – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom
Unfall (Versicherungsfall). bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes so- Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.
wie
a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi- – die Notdienstgebühr nach der GOT, 2.2.5 Kostenzuschuss für Prothesen
ger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des ver- wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR
sicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokal- Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der an den Kosten von Prothesen (künstliche Gliedma-
anästesie zur Wiederherstellung des Gesundheitszu- GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden. ßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe/Organ-
standes. Hierbei muss die Haut oder darunter liegen- Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt teile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn diese vete-
des Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wer- zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die rinärmedizinisch notwendig und vom Tierarzt verord-
den. Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 2.2.1 a). net oder verschrieben wurden.
b) Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter 2.2.2 Kosten für operationsvorbereitende 2.2.6 Wegegeld und Reisekosten bei
Narkose/Sedierung/Lokalanästesie: Untersuchung fehlender Transportfähigkeit
– Wundversorgung durch Nähen oder Klammern Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die
(primäre und sekundäre Wundnaht), auch die Kosten Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten
– Zahnextraktionen nach Unfällen. – der Untersuchung, die zur Feststellung der nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig
Diagnose – die zu der Operation führt – erfor- war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als
c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen derlich war (s. Ziffer 2.1.2.1), sowie Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes
auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt – für daran anschließende weitere Untersuchun- Transportmittel fehlt.
und eine körperliche Schädigung des versicherten gen, die der Operationsvorbereitung dienen.
Hundes nach sich zieht. Auch das Verschlucken von Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah- 2.2.7 Kosten für Behandlung im Ausland
Fremd-/ Schadkörpern und Vergiftungen (einschließ- men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er- Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im
lich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle. heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter- Ausland eintritt (siehe Ziffer 2.4) oder eine Behand-
suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B. lung im Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten ge-
d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). mäß den Ziffern 2.2.1 bis 2.2.8 bis zur Höhe der im
Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9) und vor Ver- jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der
tragsende (siehe Ziffer 9.2.3) eingetreten sein. Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar- Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der
kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt, in Deutschland geltenden GOT.
2.1.1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei- auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht
tende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.2.2) begonnen hatte. 2.2.8 Kosten für Einschläferung durch Injektion
sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope- Kann der Gesundheitszustand des versicherten
ration (siehe Ziffer 2.2.3). Wenn die Operation nicht 2.2.3 Kosten für Nachbehandlung Hundes nicht wiederhergestellt werden und ist, um
durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos- das Leiden des Hundes zu beenden, eine Tötung
Untersuchung nicht versichert. ten für eine sich anschließende Nachbehandlung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir
nach der Operation. Die Anzahl der versicherten die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT.
2.1.2 Beginn und Ende des Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach der
Versicherungsfalles Operation) wird im Versicherungsschein dokumen- 2.3 Selbstbeteiligung
2.1.2.1 Beginn des Versicherungsfalls tiert. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei
Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi- jedem Versicherungsfall von der Entschädigung ab-
cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel- Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati- gezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie
lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er- ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge- entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbst-
forderlich war (s. Ziffer 2.2.2). sundheit des versicherten Hundes wieder herzustel- beteiligung vereinbart haben.
len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver-
2.1.2.2 Ende des Versicherungsfalls schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch
Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des verein- komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B.
barten Nachbehandlungszeitraums.
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2.4 In welchen Ländern besteht 4 Wann werden unsere Geldleistungen fällig? 6.2 Mögliche Folgen einer
Versicherungsschutz? Anzeigepflichtverletzung
Versicherungsschutz besteht in Deutschland. 4.1 Fälligkeit unserer Geldleistung Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche
Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir
je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs in einem solchen Fall
für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. unserer Leistungspflicht notwendig sind. – vom Vertrag zurücktreten,
– den Vertrag kündigen,
3 Welche Kosten übernehmen wir nicht 4.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung – den Vertrag ändern oder
(Leistungsausschlüsse)? Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo- – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge- anfechten.
3.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Un- Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich 6.2.1 Rücktritt
fälle des Hundes, die Ihnen bis zum Beginn des Ver- mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,
sicherungsschutzes bekannt waren. Krankheiten und unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlän- können wir vom Vertrag zurücktreten.
angeborene, genetisch bedingte oder erworbene gert sich die Monatsfrist entsprechend.
Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
ausgeschlossen. 4.3 Direktabrechnung mit – weder eine vorsätzliche,
dem Tierarzt / der Tierklinik – noch eine grob fahrlässige
Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete- von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten
rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt
bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs- den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn
bedingten Anomalien beruhen. Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik. wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige ab. Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht
veterinärärztliche Leistungen angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu- 5 Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen
sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie Versicherungsverträgen Versicherungsschutz.
sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine
Kosten übernommen. Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-
a) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu- Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-
chungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zu- nehmen können? gender Voraussetzung bestehen:
sammenhang mit einem Unfall stehen; Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi-
b) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische cherung mit einem anderen Versicherer eine Leis- Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-
Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von tung beanspruchen können, geht dieser Anspruch nen gefahrerheblichen Umstand, der
Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende grundsätzlich unserer Leistungspflicht vor. Es steht – weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Milchcanini); Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Ver- Versicherungsfalls,
c) Operationen, die der Herstellung des jeweiligen sicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versiche- – noch für die Feststellung oder den Umfang
Rassestandards dienen; rungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer unserer Leistungspflicht
d) Operationen aufgrund des Brachycephalen Verpflichtungen in Vorleistung treten. Sie sind jedoch ursächlich war.
Syndroms (z. B. Operation eines zu langen Gau- verpflichtet, uns den anderen Versicherer zu benen-
mensegels); nen. Einzelheiten können Sie Ziffer 7.3 entnehmen. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt
e) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn unsere Leistungspflicht.
diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vor-
beugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate; Ihre Pflichten und Obliegenheiten 6.2.2 Kündigung
f) Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil
Gutachten; 6 Was bedeutet die vorvertragliche die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
g) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie Anzeigepflicht und welche Folgen noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-
bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeige- hat ihre Verletzung? trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
führt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig kündigen.
erhoben haben; 6.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht
h) Operationen von Unfällen, die durch Kriegser- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
eignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttä- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
tigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
oder Kundgebung entstehen; ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht
i) Operationen aufgrund von Unfällen, die durch Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem sen hätten.
entstehen; vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
j) Operationen aufgrund von Krankheiten und Un- 6.2.3 Vertragsänderung
fällen, die infolge von Epidemien oder Pandemien Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil
entstehen; gefahrerheblichen Umständen, die wir wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-
k) Operationen von Kryptorchismus; – nach Ihrer Vertragserklärung, gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
l) Goldakupunktur/Goldimplatation/Golddrahtim- – aber noch vor Vertragsannahme Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht
plantation. in Textform stellen. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-
sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf
3.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-
Trächtigkeit und Geburt Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist teil.
Nicht übernommen werden die Kosten für Operatio- auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer
nen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehand- und vollständiger Beantwortung der Fragen ver- Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
lung) aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang pflichtet. treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der
mit dem Decken, der Trächtigkeit, der Scheinträch- laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 10.1.1) Ver-
tigkeit oder der Gebärvorgang des versicherten Hun- Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- tragsbestandteil.
des stehen. heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn
diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,
3.4 Kastration, Sterilisation oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist-
Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- los kündigen, wenn
oder Sterilisation. tig gehandelt.
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– wir im Rahmen einer Vertragsänderung den – der Name und Beschreibung des Hundes 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte
Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder (Chip/Tätowierungsnummer) für das die auf uns über und welche Obliegenheit
– wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- Leistung erbracht worden ist; müssen Sie dabei beachten?
zeigten Umstand ausschließen. – die Diagnose;
– die berechnete Leistungsposition gemäß der 8.1 Übergang von Ersatzansprüchen
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung geltenden GOT; Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten
über die Vertragsänderung hinweisen. – das Datum der erbrachten Leistungen. zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf
Wenn für Behandlungen des versicherten Hundes uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der
6.3 Voraussetzungen für die Ausübung spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge-
unserer Rechte diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha-
zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Untersuchungsdokumente vorzulegen. den übergegangenen Anspruch gegen diese Person
Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz-
haben. 7.2.2 Auskunftspflicht lich verursacht hat.
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen,
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß 8.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang
oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des mit Ersatzansprüchen
gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist,
zeige kannten. tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An-
den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist.
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver-
gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- 8.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Ob-
mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung das versicherte Tier einzuholen. liegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes:
der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver-
machte Recht begründet, Kenntnis erlangen. 7.2.3 Untersuchungsrecht letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich-
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, tet, als wir auf Grund Ihrer Obliegenheitsverletzung
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können.
stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig
zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- Kosten dieser Untersuchung tragen wir. verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen
tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats- Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis-
frist noch nicht verstrichen ist. 7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach
Versicherungsfall auch eine andere Versi- der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un-
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- cherung in Anspruch nehmen können? terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe
löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen Fahrlässigkeit vorliegt.
oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen
vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.
Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge- Die Versicherungsdauer
Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- ben.
letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. 9 Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
7.4 Welche Rechtsfolgen haben
6.4 Anfechtung Obliegenheitsverletzungen? 9.1 Beginn und Ende des
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere 7.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Versicherungsschutzes
Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- Leistungspflicht Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-
richtige oder unvollständige Angaben bewusst und Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie
gewollt beeinflusst worden ist. dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei- – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-
trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe-
fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit
spricht. letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu dem Ende des Vertrages (Ziffer 9.2).
kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah-
6.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß Ziffer
Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, 2.2.3 bis zu 15 Kalendertage nach der Operation
der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird kürzen wir die Leistung nicht. weiter versichert.
und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs-
ist. sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- 9.2 Dauer und Ende des Vertrages
pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- 9.2.1 Vertragsdauer
7 Ihre Obliegenheiten letzung der Obliegenheit Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-
– weder für den Eintritt oder die Feststellung gegebenen Zeitraum abgeschlossen.
7.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor des Versicherungsfalls
Eintritt des Versicherungsfalls beachten? – noch für die Feststellung oder den Umfang 9.2.2 Stillschweigende Verlängerung
Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß- unserer Leistungspflicht ursächlich war. Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-
nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli- Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr
cher Sicherheitsvorschriften), um Unfälle des versi- tig verletzt haben. stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-
cherten Hundes zu vermeiden. lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-
7.4.2 Unser Kündigungsrecht gung zugegangen ist.
7.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-
Eintritt des Versicherungsfalls beachten? letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- 9.2.3 Vertragsbeendigung
7.2.1 Vorlage der Rechnung füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, fer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
müssen Sie uns die durch die versicherte Behand- kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech- eines Monats, nachdem wir von der Verletzung
nung nachweisen. Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf-
Aus der Rechnung muss ersichtlich sein ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform
– der Name des Halters des Hundes, für das die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.
Leistung erbracht worden ist; fahrlässig erfolgt ist.
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Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Der Versicherungsbeitrag Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-
Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-
Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung standen ist (Ziffer 10.3.3).
an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- beachten? Was geschieht, wenn Sie einen
nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 10.3.3 Zahlungsfrist
kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform
von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in 10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-
Textform kündigen. Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich,
9.2.4 Verzicht auf das ordentliche Kündigungs- halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn
recht zum Ablauf durch uns sich die Dauer der Versicherungsperiode: sie folgende Informationen enthält:
Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Zif- Sie beträgt – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die
fer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kün- – bei Monatsbeiträgen einen Monat, Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
digungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die
Ziffer 9.2.3 mit folgenden Ausnahmen: – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung
– Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. verbunden sind.
Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf-
termin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeit- 10.1.2 Versicherungsteuer 10.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes
rahmens von drei Monaten alle Versicherungs- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- und Kündigung
verträge der "Operationskostenversicherung für cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-
Hunde nach Unfällen" zu deren jeweiligen Ab- Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. mahnten Betrag nicht bezahlt haben,
lauf kündigen (Aufgabe des Geschäftszweiges – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung
"Operationskostenversicherung für Tiere"). 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter kein Versicherungsschutz.
– Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorver- Zahlung des Erstbeitrages oder – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine
traglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6; einmaligen Beitrages Frist einzuhalten.
– Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von 10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-
Obliegenheiten nach Ziffer 7 und Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird nes Monats den angemahnten Betrag bezah-
– Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-
Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Wider- Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
rufs der Lastschrifteinzugsermächtigung oder Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-
sonstiger Zahlungsarten gemäß Ziffer 10.4. vereinbart und im Versicherungsschein angegeben schutz.
Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi-
Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
Rechte für uns bestehen. verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit
9.3 Kündigung nach Versicherungsfall 10.2.2 Späterer Beginn des der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung Versicherungsschutzes bei der Kündigung ausdrücklich hin.
beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu
gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver- 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftman-
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. dat, mit Kreditkarte oder PayPal
einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung als Geschäftsgrundlage/
Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt- in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Kündigungsrecht bei Widerruf
nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text- Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
form zugegangen sein. Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- oder von einer anderen Person durch ein SEPA-
Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim- cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar-
men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit- tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-
punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden 10.2.3 Zahlung bei abweichendem dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt
Versicherungsjahres, wirksam wird. Versicherungsschein werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag deren Konto einzuziehen.
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach 10.4.1 Ihre Pflichten
vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen
wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt
einem Versicherungsfall. 10.2.4 Rücktritt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Deckung aufweist.
9.4 Versicherungsjahr rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-
nen Zeitpunkt. haben. nen Zahlungsaufforderung erfolgt.
c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-
Ausnahme: 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- Zahlung des Folgebeitrages Beitragseinzug
zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- 10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug
jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- ten Zeitpunkt fällig. widerrufen, so können wir den Vertrag zum
weils ganze Jahre. Ende des laufenden Versicherungsmonats
10.3.2 Verzug außerordentlich kündigen.
Beispiel: Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine 10.4.2 Änderung des Zahlungsweges
trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, Mahnung von uns erhalten haben. Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung
das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift
verschuldet haben. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir
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hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus
lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu abzuschließende Verträge verlangen. Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen
verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- Nachträgen.
gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- 11.6 Kündigung bei Beitragserhöhung
nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpas- 14.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns
wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert sungsrechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge-
wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zu- genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen,
gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug gang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündi- gilt Folgendes:
können wir Ihnen in Rechnung stellen. gen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens je- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als
doch zu dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre
10.5 Beitrag bei vorzeitiger wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Bei- letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Vertragsbeendigung tragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündi- Namens nicht mitteilen.
soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- gungsrecht hin.
spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum 15 Bedingungsänderung
des Versicherungsschutzes entspricht.
Weitere Bestimmungen Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-
10.6 Beitragsberechnung sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende
Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Ver- 12 Versicherung für fremde Rechnung Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen
sicherungsbeginn an berechnet. (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den
12.1 Rechte aus dem Vertrag Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind:
11 Beitragsanpassung Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine
andere Person schließen (Versicherung für fremde 15.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen
11.1 Prüfung der Beiträge Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche- Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen
Wir sind berechtigt, mindestens einmal im Kalender- rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben. ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
jahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des
Beiträge beibehalten werden können oder eine An- den Versicherungsschein besitzt. Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich
passung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen oder
werden muss. Zweck der Prüfung ist es, eine sach- 12.2 Zahlung der Entschädigung – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
gemäße Berechnung der Beiträge und eine dauer- Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-
hafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus den an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere trifft oder
Versicherungsverträgen sicherzustellen. Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-
11.2 Regeln der Prüfung hat. dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-
Regeln: 12.3 Kenntnis und Verhalten tungsakts.
a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de- – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-
Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe-
an. haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten dingungen eines anderen Versicherers durch
b) Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie- eines der genannten Ereignisse unwirksam ge-
letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich einge- genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son- worden ist.
tretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu be- dern auch von der anderen Person.
rücksichtigen. Bei steigenden Kosten berücksichti- Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht 15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen
gen wir nur – bei Vertragsschluss nicht vorherseh- an, wenn Leistung und Gegenleistung
bare – Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär be- worden ist oder standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
dingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen. – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Ge- rechtzeitig zu benachrichtigen. in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
winnsteigerung o. Ä. kommt nicht in Betracht. Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
c) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt- dagegen an, Lücke.
nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi- – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge-
cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags 15.3 Keine Schlechterstellung
uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen nicht darüber informiert haben. Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
Treuhänders zu berücksichtigen. zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
13 Wann verjähren die Ansprüche anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
11.3 Beitragserhöhung aus diesem Vertrag? ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisheri- Regelungen.
gen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu- 13.1 Gesetzliche Verjährung
heben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- 15.4 Durchführung der Anpassung
zu 5 % des Jahresbeitrages bleibt unberücksichtigt, jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Ände-
wobei wir in Folgejahren diese Grenze vortragen sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben
können. chen Gesetzbuchs. und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen
die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des
11.4 Beitragsermäßigung 13.2 Aussetzung der Verjährung Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf
Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisheri- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen.
gen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu- uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
senken. hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu 15.5 Kündigung
dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
11.5 Vergleich mit Beiträgen in Textform zugeht. passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-
für neue Verträge halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-
Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver- 14 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach- lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-
träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie- ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste- der Bedingungsanpassung.
hende und für die neu abzuschließenden Verträge 14.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende
die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den Stellen gerichtet werden:
– an unsere Hauptverwaltung oder
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16 Künftige Bedingungsverbesserungen Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
rungsverträge die „Allgemeine Versicherungsbedin-
gungen für die Operationskostenversicherung für Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
Hunde nach Unfällen“ ausschließlich zu Ihren Guns- eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
ten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online
wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab die- wenden.
sem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
17 Welches Gericht ist zuständig?
20.2 Versicherungsaufsicht
17.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
trag zuständig ist. ternehmen unterliegen wir der
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie Aufsicht der
keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
wöhnlichen Aufenthalts. (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
17.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn E-Mail: poststelle@bafin.de
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres Tel.: 0228 4108-0
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Fax: 0228 4108-1550.
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
18 Welches Recht findet Anwendung? stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
scheiden kann.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
20.3. Rechtsweg
19 Sanktions-/Embargoklausel Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
weg zu beschreiten.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
republik Deutschland entgegenstehen.
20 Wenn Sie mit uns einmal nicht
zufrieden sind
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind!
Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie
bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele-
genheit klären können.
Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich-
keiten:
20.1 Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
mann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
bührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.: +49 30 20605899
Fax: +49 30 20605898.
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