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Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

die Bayerische Hunde OP-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

Die Bayerische (Risikoträger Barmenia) OP-Kostenversicherung nur für Hunde und nur nach Unfällen, Erstattung bis zum 3fachen GOT-Satz, ohne Wartezeit.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei die Bayerische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif die Bayerische Hunde OP-Versicherung Unfall von die Bayerische (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an die Bayerische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Unfall (Versicherungsfall).“Ziffer 2.1.1.1, Seite 2
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Regelungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde.“Ziffer 1, Seite 2
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammennicht geregelt
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationnicht geregelt
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)nicht geregelt
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls jeweils gültigen Fassung bis zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes.“Ziffer 2.2.1 a), Seite 2
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)nicht geregelt
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)ja„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen.“Ziffer 2.3, Seite 2
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen.“Ziffer 2.3, Seite 2
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierkliniknicht geregelt
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinikja„Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab.“Ziffer 4.3, Seite 3

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitennicht geregelt
Wartezeit für Operationennicht geregelt
Wartezeit bei Unfällennicht geregelt
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)nicht geregelt
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versicherernicht geregelt
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussnicht geregelt
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)nicht geregelt
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragja„Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.“Ziffer 6.1, Seite 3
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungja„einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet“Ziffer 1, Seite 2
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)nicht geregelt
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Unfälle des Hundes, die Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes bekannt waren.“Ziffer 3.1, Seite 3
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungennein„Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Ziffer 3.1, Seite 3
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungennein„Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Ziffer 3.1, Seite 3
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)nein„Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Ziffer 3.1, Seite 3
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationnicht geregelt
Patellaluxationnein„Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Ziffer 3.1, Seite 3
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)nein„Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu langen“Ziffer 3.2, Seite 3
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahrenein„Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Ziffer 3.1, Seite 3
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)nein„Krankheiten und angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“Ziffer 3.1, Seite 3
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungnicht geregelt

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie zur Wiederherstellung“Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu“Ziffer 2.2.2, Seite 2
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach dem Tag der Operation) wird im Versicherungsschein“Ziffer 2.2.3, Seite 2
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.“Ziffer 2.2.4, Seite 2
Stationäre Unterbringung in der Tierkliniknicht geregelt
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundnein„Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation.“Ziffer 3.4, Seite 3
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)nein„Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation.“Ziffer 3.4, Seite 3
Kaiserschnitt und Geburtshilfenein„Nicht übernommen werden die Kosten für Operationen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung) aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Decken, der Trächtigkeit,“Ziffer 3.3, Seite 3
Magendrehung und Fremdkörperoperationja, bis zur Versicherungssumme„Auch das Verschlucken von Fremd-/ Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle.“Ziffer 2.1.1.1 c), Seite 2

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)nein„Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.“Ziffer 2.1.1.2, Seite 2
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationnein
Labor, Röntgen und Ultraschallja, bis zur Versicherungssumme„spezielle Untersuchungen (z. B. Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).“Ziffer 2.2.2, Seite 2
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)nicht geregelt
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen der Nachbehandlung“Ziffer 2.2.3, Seite 2
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)ja, bis zur Versicherungssumme„Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. Akupunktur“Ziffer 2.2.3, Seite 2
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungnein„Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behandlung eingesetzt werden,“Ziffer 3.2 e), Seite 3
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)ja, bis 500 €„Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR an den Kosten von Prothesen“Ziffer 2.2.5, Seite 2

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)nein„Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien“Ziffer 3.2 b), Seite 3
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Zahnextraktionen nach Unfällen.“Ziffer 2.1.1.1 b), Seite 2
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgenein„Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung“Ziffer 3.2 b), Seite 3

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)nein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im“Ziffer 3.2 a), Seite 3
Impfungennein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im“Ziffer 3.2 a), Seite 3
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)nein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im“Ziffer 3.2 a), Seite 3
Jährliche Gesundheitsuntersuchungnein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im“Ziffer 3.2 a), Seite 3

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja, bis zur Versicherungssumme„die Notdienstgebühr nach der GOT,“Ziffer 2.2.1 b), Seite 2
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satzja„die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes“Ziffer 2.2.1 b), Seite 2
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.“Ziffer 2.4, Seite 3
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresnicht geregelt
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussnicht geregelt
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)nicht geregelt
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratja, bis zur Versicherungssumme„eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT.“Ziffer 2.2.8, Seite 2
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungnicht geregelt
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallja„Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.“Ziffer 9.3, Seite 5
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tiereskeine„Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Versicherungsbeginn an berechnet.“Ziffer 10.6, Seite 6
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich eingetretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen.“Ziffer 11.2, Seite 6
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen.“Ziffer 9.2.3, Seite 5
Frist zum Einreichen von Rechnungennicht geregelt
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG, Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Risikoträger laut Bedingungen)
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Bedingungen Hunde OP-Versicherung Unfall (AVB Hunde-OP-Kosten-Unfall)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Operationskostenversicherung für Hunde nach Unfällen (AVB Hunde-OP-Kosten-Unfall) Risikoträger ist die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.09.2022 Inhaltsübersicht Seite Seite Seite Versichertes Risiko / Versicherungsumfang Ihre Pflichten und Obliegenheiten Der Versicherungsbeitrag 1 Versichertes Risiko ..................................... 2 6 Was bedeutet die vorvertragliche 10 Was müssen Sie bei der Beitrags- Anzeigepflicht und welche Folgen zahlung beachten? ..................................... 5 2 Leistungsvoraussetzungen und hat ihre Verletzung? ................................... 3 Was geschieht, wenn Sie einen Leistungsumfang ........................................ 2 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 5 2.1 Wann liegt ein 7 Ihre Obliegenheiten .................................... 4 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 5 Versicherungsfall vor ......................... 2 7.1 Welche Obliegenheiten müssen 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter 2.2 Welche Kosten ersetzen wir Sie vor Eintritt des Versicherungs- Zahlung des Erstbeitrages oder im Versicherungsfall? ........................ 2 falls beachten? .................................. 4 einmaligen Beitrages ......................... 5 2.3 Selbstbeteiligung ............................... 2 7.2 Welche Obliegenheiten müssen 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter 2.4 In welchen Ländern besteht Sie nach Eintritt des Versiche- Zahlung des Folgebeitrages .............. 5 Versicherungsschutz? ....................... 3 rungsfalls beachten? ......................... 4 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- 7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, mandat, PayPal oder mit 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht wenn Sie im Versicherungsfall Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/ (Leistungsausschlüsse) ............................. 3 auch eine andere Versicherung Kündigungsrecht bei Widerruf ............ 5 3.1 Ausschluss bekannter in Anspruch nehmen können? .......... 4 10.5 Beitrag bei vorzeitiger Beeinträchtigungen ............................ 3 7.4 Welche Rechtsfolgen haben Vertragsbeendigung .......................... 6 3.2 Ausgeschlossene Operationen Obliegenheitsverletzungen ................ 4 10.6 Beitragsberechnung/Änderung und sonstige veterinärärztliche des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 6 Leistungen ......................................... 3 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte 3.3 Beeinträchtigungen im Zusammen- auf uns über und welche Obliegenheit 11 Beitragsanpassung .................................... 6 hang mit Trächtigkeit und Geburt ...... 3 müssen Sie dabei beachten? ..................... 4 3.4 Kastration, Sterilisation ...................... 3 Weitere Bestimmungen 4 Wann werden unsere Die Versicherungsdauer Geldleistungen fällig? ................................ 3 12 Versicherung für fremde Rechnung ......... 6 9 Wann beginnt und wann endet der 5 Rangverhältnis der Leistungen bei Vertrag? ....................................................... 4 13 Wann verjähren die Ansprüche mehreren Versicherungsverträgen............ 3 9.1 Beginn des Versicherungsschutzes .. 4 aus diesem Vertrag? .................................. 6 9.2 Dauer und Ende des Vertrages ......... 4 9.3 Kündigung nach Versicherungsfall .... 5 14 Was ist bei Mitteilungen an uns 9.4 Versicherungsjahr............................... 5 zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift ..... 6 15 Bedingungsänderung ................................ 6 16 Künftige Bedingungsverbesserungen ..... 7 17 Welches Gericht ist zuständig? ................ 7 18 Welches Recht findet Anwendung? ......... 7 19 Sanktions-/Embargoklausel ...................... 7 20 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind.............................................. 7 A 3685-02 09/2022 Seite 1 von 7 [Seite 2] Versichertes Risiko / Versicherungsumfang 2.1.2.3 Verlängerter Versicherungsfall Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La- Sind wegen desselben Unfalles mehrere Operatio- sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera- 1 Versichertes Risiko nen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise Operationen, deren jeweilige operationsvorberei- veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege- tende Untersuchung (siehe Ziffer 2.2.2) und deren sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge- lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten jeweilige Nachbehandlungen danach als ein zusam- mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Hunde. menhängender Versicherungsfall. Dieser endet nach Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an- dem Ende des vereinbarten Nachbehandlungszeit- gewandt, verschrieben oder verordnet werden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, raums. dass derjenige Hund, für dessen Behandlung Sie Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen eine Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig 2.2 Welche Kosten ersetzen wir im der Nachbehandlung insgesamt auf 10 Behandlun- identifizierbar ist. Dies ist der Fall, Versicherungsfall? gen mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt. – wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif- durch einen Chip mit Chipnummer oder durch fern 2.2.1 bis 2.2.8 bezeichneten Kosten ist, dass die Was zählt zur Physiotherapie? eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn- Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die In diesen Versicherungsbedingungen werden Be- zeichnet und entsprechend in der von Ihnen vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medika- handlungen, die zur Stabilisierung und Stärkung des eingereichten Rechnung des behandelnden mente und Verbrauchsmaterial nach dem aktuellen Bewegungsapparates eingesetzt werden unter dem Tierarztes durch die Angabe der identischen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedi- Oberbegriff "Physiotherapie" zusammengefasst. Nummer identifiziert ist, oder, zinischen Wissenschaft in Deutschland für die Un- Hierzu gehören beispielsweise auch Chiropraktik – wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu- fallfolge medizinisch notwendig, zweckmäßig, ange- und Osteopathie. tige Kennzeichnung des behandelten Hundes messen und verhältnismäßig sind. mittels einer Chipnummer oder einer eintäto- Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der wierten Nummer auf unsere Anforderung nach- 2.2.1 Vergütungen des Tierarztes Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehand- geholt und von Ihnen nachgewiesen wird. a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes lungen für maximal 15 Kalendertage nach der Ope- nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in ration weiter versichert. 2 Leistungsvoraussetzungen und der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungs- Bei verlängerten Versicherungsfällen nach 2.1.2.3 Leistungsumfang falls jeweils gültigen Fassung bis zur 3-fachen Höhe sind nur Operationen versichert, die während der des Gebührensatzes. Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden. 2.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines 2.2.4 Medikamente, Verbrauchsmaterial und 2.1.1 Versicherungsfall tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen Hilfsmittel 2.1.1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch not- erbracht werden erstatten wir Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver- wendige Operation des versicherten Tieres wegen – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Unfall (Versicherungsfall). bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes so- Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. wie a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi- – die Notdienstgebühr nach der GOT, 2.2.5 Kostenzuschuss für Prothesen ger chirurgischer Eingriff am oder im Körper des ver- wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR sicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokal- Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der an den Kosten von Prothesen (künstliche Gliedma- anästesie zur Wiederherstellung des Gesundheitszu- GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden. ßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe/Organ- standes. Hierbei muss die Haut oder darunter liegen- Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt teile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn diese vete- des Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wer- zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die rinärmedizinisch notwendig und vom Tierarzt verord- den. Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 2.2.1 a). net oder verschrieben wurden. b) Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter 2.2.2 Kosten für operationsvorbereitende 2.2.6 Wegegeld und Reisekosten bei Narkose/Sedierung/Lokalanästesie: Untersuchung fehlender Transportfähigkeit – Wundversorgung durch Nähen oder Klammern Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die (primäre und sekundäre Wundnaht), auch die Kosten Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten – Zahnextraktionen nach Unfällen. – der Untersuchung, die zur Feststellung der nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig Diagnose – die zu der Operation führt – erfor- war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen derlich war (s. Ziffer 2.1.2.1), sowie Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt – für daran anschließende weitere Untersuchun- Transportmittel fehlt. und eine körperliche Schädigung des versicherten gen, die der Operationsvorbereitung dienen. Hundes nach sich zieht. Auch das Verschlucken von Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah- 2.2.7 Kosten für Behandlung im Ausland Fremd-/ Schadkörpern und Vergiftungen (einschließ- men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er- Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im lich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle. heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter- Ausland eintritt (siehe Ziffer 2.4) oder eine Behand- suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B. lung im Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten ge- d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). mäß den Ziffern 2.2.1 bis 2.2.8 bis zur Höhe der im Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9) und vor Ver- jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der tragsende (siehe Ziffer 9.2.3) eingetreten sein. Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar- Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt, in Deutschland geltenden GOT. 2.1.1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei- auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht tende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.2.2) begonnen hatte. 2.2.8 Kosten für Einschläferung durch Injektion sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope- Kann der Gesundheitszustand des versicherten ration (siehe Ziffer 2.2.3). Wenn die Operation nicht 2.2.3 Kosten für Nachbehandlung Hundes nicht wiederhergestellt werden und ist, um durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos- das Leiden des Hundes zu beenden, eine Tötung Untersuchung nicht versichert. ten für eine sich anschließende Nachbehandlung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir nach der Operation. Die Anzahl der versicherten die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT. 2.1.2 Beginn und Ende des Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach der Versicherungsfalles Operation) wird im Versicherungsschein dokumen- 2.3 Selbstbeteiligung 2.1.2.1 Beginn des Versicherungsfalls tiert. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi- jedem Versicherungsfall von der Entschädigung ab- cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel- Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati- gezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er- ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge- entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbst- forderlich war (s. Ziffer 2.2.2). sundheit des versicherten Hundes wieder herzustel- beteiligung vereinbart haben. len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver- 2.1.2.2 Ende des Versicherungsfalls schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des verein- komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. barten Nachbehandlungszeitraums. A 3685-02 09/2022 Seite 2 von 7 [Seite 3] 2.4 In welchen Ländern besteht 4 Wann werden unsere Geldleistungen fällig? 6.2 Mögliche Folgen einer Versicherungsschutz? Anzeigepflichtverletzung Versicherungsschutz besteht in Deutschland. 4.1 Fälligkeit unserer Geldleistung Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs in einem solchen Fall für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. unserer Leistungspflicht notwendig sind. – vom Vertrag zurücktreten, – den Vertrag kündigen, 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht 4.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung – den Vertrag ändern oder (Leistungsausschlüsse)? Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo- – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge- anfechten. 3.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Un- Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich 6.2.1 Rücktritt fälle des Hundes, die Ihnen bis zum Beginn des Ver- mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, sicherungsschutzes bekannt waren. Krankheiten und unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlän- können wir vom Vertrag zurücktreten. angeborene, genetisch bedingte oder erworbene gert sich die Monatsfrist entsprechend. Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn ausgeschlossen. 4.3 Direktabrechnung mit – weder eine vorsätzliche, dem Tierarzt / der Tierklinik – noch eine grob fahrlässige Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete- von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs- den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn bedingten Anomalien beruhen. Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik. wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter 3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige ab. Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht veterinärärztliche Leistungen angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu- 5 Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie Versicherungsverträgen Versicherungsschutz. sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine Kosten übernommen. Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- a) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu- Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- chungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zu- nehmen können? gender Voraussetzung bestehen: sammenhang mit einem Unfall stehen; Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi- b) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische cherung mit einem anderen Versicherer eine Leis- Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von tung beanspruchen können, geht dieser Anspruch nen gefahrerheblichen Umstand, der Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende grundsätzlich unserer Leistungspflicht vor. Es steht – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Milchcanini); Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Ver- Versicherungsfalls, c) Operationen, die der Herstellung des jeweiligen sicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versiche- – noch für die Feststellung oder den Umfang Rassestandards dienen; rungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer unserer Leistungspflicht d) Operationen aufgrund des Brachycephalen Verpflichtungen in Vorleistung treten. Sie sind jedoch ursächlich war. Syndroms (z. B. Operation eines zu langen Gau- verpflichtet, uns den anderen Versicherer zu benen- mensegels); nen. Einzelheiten können Sie Ziffer 7.3 entnehmen. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt e) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn unsere Leistungspflicht. diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vor- beugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate; Ihre Pflichten und Obliegenheiten 6.2.2 Kündigung f) Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil Gutachten; 6 Was bedeutet die vorvertragliche die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich g) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie Anzeigepflicht und welche Folgen noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeige- hat ihre Verletzung? trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat führt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig kündigen. erhoben haben; 6.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht h) Operationen von Unfällen, die durch Kriegser- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn eignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttä- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- tigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter oder Kundgebung entstehen; ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht i) Operationen aufgrund von Unfällen, die durch Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem sen hätten. entstehen; vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. j) Operationen aufgrund von Krankheiten und Un- 6.2.3 Vertragsänderung fällen, die infolge von Epidemien oder Pandemien Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil entstehen; gefahrerheblichen Umständen, die wir wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- k) Operationen von Kryptorchismus; – nach Ihrer Vertragserklärung, gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter l) Goldakupunktur/Goldimplatation/Golddrahtim- – aber noch vor Vertragsannahme Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht plantation. in Textform stellen. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf 3.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- Trächtigkeit und Geburt Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist teil. Nicht übernommen werden die Kosten für Operatio- auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer nen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehand- und vollständiger Beantwortung der Fragen ver- Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- lung) aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang pflichtet. treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der mit dem Decken, der Trächtigkeit, der Scheinträch- laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 10.1.1) Ver- tigkeit oder der Gebärvorgang des versicherten Hun- Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- tragsbestandteil. des stehen. heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, 3.4 Kastration, Sterilisation oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- los kündigen, wenn oder Sterilisation. tig gehandelt. A 3685-02 09/2022 Seite 3 von 7 [Seite 4] – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den – der Name und Beschreibung des Hundes 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder (Chip/Tätowierungsnummer) für das die auf uns über und welche Obliegenheit – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- Leistung erbracht worden ist; müssen Sie dabei beachten? zeigten Umstand ausschließen. – die Diagnose; – die berechnete Leistungsposition gemäß der 8.1 Übergang von Ersatzansprüchen Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung geltenden GOT; Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten über die Vertragsänderung hinweisen. – das Datum der erbrachten Leistungen. zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf Wenn für Behandlungen des versicherten Hundes uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der 6.3 Voraussetzungen für die Ausübung spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge- unserer Rechte diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha- zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Untersuchungsdokumente vorzulegen. den übergegangenen Anspruch gegen diese Person Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz- haben. 7.2.2 Auskunftspflicht lich verursacht hat. Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß 8.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des mit Ersatzansprüchen gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist, zeige kannten. tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An- den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver- gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- 8.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Ob- mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung das versicherte Tier einzuholen. liegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes: der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver- machte Recht begründet, Kenntnis erlangen. 7.2.3 Untersuchungsrecht letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich- Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, tet, als wir auf Grund Ihrer Obliegenheitsverletzung Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können. stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- Kosten dieser Untersuchung tragen wir. verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats- Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis- frist noch nicht verstrichen ist. 7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach Versicherungsfall auch eine andere Versi- der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un- Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- cherung in Anspruch nehmen können? terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen Fahrlässigkeit vorliegt. oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge- Die Versicherungsdauer Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- ben. letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. 9 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 7.4 Welche Rechtsfolgen haben 6.4 Anfechtung Obliegenheitsverletzungen? 9.1 Beginn und Ende des Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere 7.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere Versicherungsschutzes Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- Leistungspflicht Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- richtige oder unvollständige Angaben bewusst und Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie gewollt beeinflusst worden ist. dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei- – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe- fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit spricht. letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu dem Ende des Vertrages (Ziffer 9.2). kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah- 6.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß Ziffer Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, 2.2.3 bis zu 15 Kalendertage nach der Operation der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird kürzen wir die Leistung nicht. weiter versichert. und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- ist. sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- 9.2 Dauer und Ende des Vertrages pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- 9.2.1 Vertragsdauer 7 Ihre Obliegenheiten letzung der Obliegenheit Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- – weder für den Eintritt oder die Feststellung gegebenen Zeitraum abgeschlossen. 7.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor des Versicherungsfalls Eintritt des Versicherungsfalls beachten? – noch für die Feststellung oder den Umfang 9.2.2 Stillschweigende Verlängerung Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß- unserer Leistungspflicht ursächlich war. Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli- Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr cher Sicherheitsvorschriften), um Unfälle des versi- tig verletzt haben. stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- cherten Hundes zu vermeiden. lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- 7.4.2 Unser Kündigungsrecht gung zugegangen ist. 7.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- Eintritt des Versicherungsfalls beachten? letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- 9.2.3 Vertragsbeendigung 7.2.1 Vorlage der Rechnung füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, fer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung müssen Sie uns die durch die versicherte Behand- kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech- eines Monats, nachdem wir von der Verletzung nung nachweisen. Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- Aus der Rechnung muss ersichtlich sein ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform – der Name des Halters des Hundes, für das die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. Leistung erbracht worden ist; fahrlässig erfolgt ist. A 3685-02 09/2022 Seite 4 von 7 [Seite 5] Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Der Versicherungsbeitrag Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung standen ist (Ziffer 10.3.3). an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- beachten? Was geschieht, wenn Sie einen nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 10.3.3 Zahlungsfrist kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in 10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- Textform kündigen. Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich, 9.2.4 Verzicht auf das ordentliche Kündigungs- halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn recht zum Ablauf durch uns sich die Dauer der Versicherungsperiode: sie folgende Informationen enthält: Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Zif- Sie beträgt – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die fer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kün- – bei Monatsbeiträgen einen Monat, Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und digungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die Ziffer 9.2.3 mit folgenden Ausnahmen: – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung – Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. verbunden sind. Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf- termin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeit- 10.1.2 Versicherungsteuer 10.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes rahmens von drei Monaten alle Versicherungs- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- und Kündigung verträge der "Operationskostenversicherung für cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- Hunde nach Unfällen" zu deren jeweiligen Ab- Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. mahnten Betrag nicht bezahlt haben, lauf kündigen (Aufgabe des Geschäftszweiges – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung "Operationskostenversicherung für Tiere"). 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter kein Versicherungsschutz. – Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorver- Zahlung des Erstbeitrages oder – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine traglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6; einmaligen Beitrages Frist einzuhalten. – Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von 10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- Obliegenheiten nach Ziffer 7 und Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird nes Monats den angemahnten Betrag bezah- – Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Wider- Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und rufs der Lastschrifteinzugsermächtigung oder Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- sonstiger Zahlungsarten gemäß Ziffer 10.4. vereinbart und im Versicherungsschein angegeben schutz. Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi- Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- Rechte für uns bestehen. verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit 9.3 Kündigung nach Versicherungsfall 10.2.2 Späterer Beginn des der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung Versicherungsschutzes bei der Kündigung ausdrücklich hin. beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver- 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftman- Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. dat, mit Kreditkarte oder PayPal einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung als Geschäftsgrundlage/ Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt- in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Kündigungsrecht bei Widerruf nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text- Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. form zugegangen sein. Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- oder von einer anderen Person durch ein SEPA- Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim- cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit- tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden 10.2.3 Zahlung bei abweichendem dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt Versicherungsjahres, wirksam wird. Versicherungsschein werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag deren Konto einzuziehen. Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach 10.4.1 Ihre Pflichten vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt einem Versicherungsfall. 10.2.4 Rücktritt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Deckung aufweist. 9.4 Versicherungsjahr rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- nen Zeitpunkt. haben. nen Zahlungsaufforderung erfolgt. c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- Ausnahme: 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- Zahlung des Folgebeitrages Beitragseinzug zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- 10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- ten Zeitpunkt fällig. widerrufen, so können wir den Vertrag zum weils ganze Jahre. Ende des laufenden Versicherungsmonats 10.3.2 Verzug außerordentlich kündigen. Beispiel: Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine 10.4.2 Änderung des Zahlungsweges trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, Mahnung von uns erhalten haben. Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift verschuldet haben. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir A 3685-02 09/2022 Seite 5 von 7 [Seite 6] hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu abzuschließende Verträge verlangen. Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- Nachträgen. gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- 11.6 Kündigung bei Beitragserhöhung nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpas- 14.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert sungsrechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen ge- wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zu- genüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug gang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündi- gilt Folgendes: können wir Ihnen in Rechnung stellen. gen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens je- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als doch zu dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre 10.5 Beitrag bei vorzeitiger wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Bei- letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. Vertragsbeendigung tragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündi- Namens nicht mitteilen. soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- gungsrecht hin. spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum 15 Bedingungsänderung des Versicherungsschutzes entspricht. Weitere Bestimmungen Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- 10.6 Beitragsberechnung sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und wird vom Ver- 12 Versicherung für fremde Rechnung Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen sicherungsbeginn an berechnet. (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den 12.1 Rechte aus dem Vertrag Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind: 11 Beitragsanpassung Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine andere Person schließen (Versicherung für fremde 15.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen 11.1 Prüfung der Beiträge Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche- Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen Wir sind berechtigt, mindestens einmal im Kalender- rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben. ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: jahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Beiträge beibehalten werden können oder eine An- den Versicherungsschein besitzt. Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich passung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen oder werden muss. Zweck der Prüfung ist es, eine sach- 12.2 Zahlung der Entschädigung – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, gemäße Berechnung der Beiträge und eine dauer- Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- hafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus den an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere trifft oder Versicherungsverträgen sicherzustellen. Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- 11.2 Regeln der Prüfung hat. dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- Regeln: 12.3 Kenntnis und Verhalten tungsakts. a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de- – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe- an. haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten dingungen eines anderen Versicherers durch b) Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie- eines der genannten Ereignisse unwirksam ge- letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich einge- genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son- worden ist. tretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu be- dern auch von der anderen Person. rücksichtigen. Bei steigenden Kosten berücksichti- Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht 15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen gen wir nur – bei Vertragsschluss nicht vorherseh- an, wenn Leistung und Gegenleistung bare – Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär be- worden ist oder standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene dingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen. – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Ge- rechtzeitig zu benachrichtigen. in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht winnsteigerung o. Ä. kommt nicht in Betracht. Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der c) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt- dagegen an, Lücke. nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi- – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge- cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags 15.3 Keine Schlechterstellung uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen nicht darüber informiert haben. Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein- Treuhänders zu berücksichtigen. zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit 13 Wann verjähren die Ansprüche anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- 11.3 Beitragserhöhung aus diesem Vertrag? ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisheri- Regelungen. gen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu- 13.1 Gesetzliche Verjährung heben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- 15.4 Durchführung der Anpassung zu 5 % des Jahresbeitrages bleibt unberücksichtigt, jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Ände- wobei wir in Folgejahren diese Grenze vortragen sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben können. chen Gesetzbuchs. und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des 11.4 Beitragsermäßigung 13.2 Aussetzung der Verjährung Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisheri- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen. gen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu- uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- senken. hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu 15.5 Kündigung dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- 11.5 Vergleich mit Beiträgen in Textform zugeht. passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- für neue Verträge halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver- 14 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach- lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü- träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie- ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste- der Bedingungsanpassung. hende und für die neu abzuschließenden Verträge 14.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den Stellen gerichtet werden: – an unsere Hauptverwaltung oder A 3685-02 09/2022 Seite 6 von 7 [Seite 7] 16 Künftige Bedingungsverbesserungen Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche- dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. rungsverträge die „Allgemeine Versicherungsbedin- gungen für die Operationskostenversicherung für Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über Hunde nach Unfällen“ ausschließlich zu Ihren Guns- eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- ten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab die- wenden. sem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. 17 Welches Gericht ist zuständig? 20.2 Versicherungsaufsicht 17.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun- trag zuständig ist. ternehmen unterliegen wir der – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie Aufsicht der keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wöhnlichen Aufenthalts. (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht 17.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn E-Mail: poststelle@bafin.de Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres Tel.: 0228 4108-0 gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Fax: 0228 4108-1550. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- 18 Welches Recht findet Anwendung? stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- scheiden kann. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 20.3. Rechtsweg 19 Sanktions-/Embargoklausel Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- weg zu beschreiten. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- schriften der Europäischen Union oder der Bundes- republik Deutschland entgegenstehen. 20 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele- genheit klären können. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich- keiten: 20.1 Versicherungsombudsmann Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- mann für Versicherungen wenden. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de Tel.: 0800 3696000 Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- bührenpflichtigen Rufnummern: Tel.: +49 30 20605899 Fax: +49 30 20605898. A 3685-02 09/2022 Seite 7 von 7
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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