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Versicherungsmakler / Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen / Bedingungsarchiv

PETPROTECT OP-Kostenversicherung für Tiere Exklusiv: die Bedingungen im Volltext

PETPROTECT Exklusiv (Risikoträger Barmenia) OP-Versicherung für Tiere mit Erstattung bis zum 3fachen GOT-Satz, Nachbehandlung laut Versicherungsschein und besonderen Wartezeiten bis 12 Monate.

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Ich ermächtige PETPROTECT, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von PETPROTECT auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt PETPROTECT mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei PETPROTECT einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif PETPROTECT OP-Kostenversicherung für Tiere Exklusiv von PETPROTECT (Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an PETPROTECT weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart: reine OP-Versicherung oder Krankenvollversicherung (OP und ambulante Heilbehandlung)ja„Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall).“Ziffer 2.1.1.1, Seite 2
Versicherte Tierarten (Hund, Katze) und Bindung an ein bestimmtes, gekennzeichnetes Tierja„Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Regelungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten Tiere.“Ziffer 1, Seite 2
Jahreshöchstleistung für alle Behandlungen zusammenja, bis zur Versicherungssumme„Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstentschädigung je Abrechnungsjahr“Ziffer 2.5, Seite 3
Höchstleistung je Behandlungsfall oder je Operationnicht geregelt
Begrenzte Leistung in den ersten Versicherungsjahren (Leistungsstaffel)nicht geregelt
Erstattung bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): 1fach, 2fach, 3fach oder 4fachja„Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe“Ziffer 2.3.1 a), Seite 3
Erstattungssatz in Prozent der Rechnung (zum Beispiel 80 oder 100 Prozent)nicht geregelt
Selbstbeteiligung in Prozent (je Rechnung, je Fall oder je Jahr)ja„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen.“Ziffer 2.4, Seite 3
Feste Selbstbeteiligung in Euro (je Fall oder je Jahr)ja, bis zur Versicherungssumme„Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigung abgezogen.“Ziffer 2.4, Seite 3
Höhere Selbstbeteiligung oder geringere Erstattung ab einem bestimmten Alter des Tieresnicht geregelt
Freie Wahl von Tierarzt, Fachtierarzt und Tierkliniknicht geregelt
Direktabrechnung des Versicherers mit Tierarzt oder Klinikja„Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab.“Ziffer 4.3, Seite 4

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit für Krankheitenja„Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit (siehe Ziffer 2.1.1.1) beträgt die Wartezeit 30 Tage.“Ziffer 2.2.2, Seite 2
Wartezeit für Operationenja„Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit (siehe Ziffer 2.1.1.1) beträgt die Wartezeit 30 Tage.“Ziffer 2.2.2, Seite 2
Wartezeit bei Unfällenkeine„besteht keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.“Ziffer 2.2.4.1, Seite 2
Besondere Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen (zum Beispiel HD, ED, Kreuzband, Zähne, Tumoren)ja„Die Wartezeit beträgt 12 Monate für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Erkrankungen“Ziffer 2.2.3.1, Seite 2
Verzicht auf Wartezeiten bei Wechsel von einem anderen Versichererja„Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur Anwendung, wenn vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag ein vergleichbarer Versicherungsschutz bestanden hat“Ziffer 2.2.4.2, Seite 2
Mindestalter des Tieres bei Abschluss (zum Beispiel ab 8 Wochen)nicht geregelt
Höchsteintrittsalter des Tieres bei Abschlussnicht geregelt
Versicherungsschutz für ältere Tiere (Abschluss im Seniorenalter, Fortführung ohne Altersgrenze)nicht geregelt
Ende des Schutzes oder Leistungskürzung ab einem Höchstalternicht geregelt
Gesundheitsfragen oder tierärztliches Attest beim Antragja„Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.“Ziffer 6.1, Seite 4
Pflicht zur Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung) und Registrierungja„wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung durch einen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummer eindeutig gekennzeichnet“Ziffer 1, Seite 1
Ausschluss oder Zuschlag für bestimmte Rassen (Listenhunde, kurzköpfige Rassen, große Rassen, Mischlinge)nicht geregelt
Katzen: Unterschied zwischen Wohnungskatze und Freigänger (Beitrag, Ausschlüsse, Unfallschutz)nicht geregelt

Vorerkrankungen und besondere Leiden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung für Vorerkrankungen und bei Abschluss bekannte Beschwerdennein„Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder“Ziffer 3.1, Seite 3
Leistung für frühere Leiden nach einer beschwerdefreien Zeit (zum Beispiel 24 Monate)nicht geregelt
Erbliche Erkrankungenja, bis zur Versicherungssumme„Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder“Ziffer 3.1, Seite 3
Angeborene Erkrankungen und Fehlbildungenja, bis zur Versicherungssumme„Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder“Ziffer 3.1, Seite 3
Hüft- und Ellbogendysplasie (HD, ED)ja, bis zur Versicherungssumme„Ellbogengelenksdysplasie (ED)*; Hüftgelenksdysplasie (HD)*;“Ziffer 2.2.3, Seite 2
Kreuzbandriss und Kreuzbandoperationnicht geregelt
Patellaluxationja, bis zur Versicherungssumme„Patellaluxation; Radius curvus.“Ziffer 2.2.3, Seite 2
Brachyzephales Syndrom bei kurzköpfigen Rassen (Atemwegsoperation)nein„Operationen im Zusammenhang mit dem Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels);“Ziffer 3.2, Seite 3
Chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Allergien, Epilepsie) über mehrere Versicherungsjahrenicht geregelt
Tumorbehandlung (Operation, Chemotherapie, Bestrahlung)nicht geregelt
Verhaltenstherapie auf tierärztliche Anordnungnicht geregelt

Operation und Klinik

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Operationskosten unter Narkose (Eingriff, Narkose, Material)ja, bis zur Versicherungssumme„Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie zur Wiederherstellung des“Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2
Untersuchung und Diagnostik vor der Operation (wie viele Tage vorher)ja, bis zur Versicherungssumme„Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu“Ziffer 2.3.2, Seite 3
Nachbehandlung nach der Operation (Zahl der Tage)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Anzahl der versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage nach dem Tag der Operation) wird im Versicherungsschein dokumentiert.“Ziffer 2.3.3, Seite 3
Medikamente und Verbandsmaterial nach der Operationja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.“Ziffer 2.3.4, Seite 3
Stationäre Unterbringung in der Tierkliniknicht geregelt
Kastration oder Sterilisation aus medizinischem Grundja, bis zur Versicherungssumme„Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss“Ziffer 2.2.3, Seite 2
Kastration oder Sterilisation ohne medizinischen Grund (Zuschuss)nein„Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration oder Sterilisation (Ausnahme siehe Ziffer 2.2.3.1).“Ziffer 3.4, Seite 3
Kaiserschnitt und Geburtshilfeja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Operationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kaiserschnitt entstehen,“Ziffer 3.3, Seite 3
Magendrehung und Fremdkörperoperationja, bis zur Versicherungssumme„Auch das Verschlucken von Fremd-/ Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Lebensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle.“Ziffer 2.1.1.1 c), Seite 2

Ambulante Heilbehandlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante Heilbehandlung ohne Operation (Untersuchung, Behandlung)nein„Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht“Ziffer 2.1.1.2, Seite 2
Arzneimittel und Verbandmittel außerhalb einer Operationnein
Labor, Röntgen und Ultraschallja, bis zur Versicherungssumme„spezielle Untersuchungen (z. B. Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor).“Ziffer 2.3.2, Seite 3
Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT)nicht geregelt
Physiotherapie, Hydrotherapie und Rehabilitationja, bis zur Versicherungssumme„Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen der Nachbehandlung“Ziffer 2.3.3, Seite 3
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Tierheilpraktiker)ja, bis zur Versicherungssumme„Dazu gehören auch komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie,“Ziffer 2.3.3, Seite 3
Diätfutter auf tierärztliche Verordnungnein„Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behandlung eingesetzt werden,“Ziffer 3.2 e), Seite 3
Hilfsmittel (Halskragen, Bandagen, Orthesen, Rollwagen)ja, bis 500 €„Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR an den Kosten von Prothesen“Ziffer 2.3.5, Seite 3

Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Zahnstein, Füllung, Extraktion)nein„Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien“Ziffer 3.2 b), Seite 3
Zahnoperation unter Narkose, auch nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen.“Ziffer 2.1.1.1 a), Seite 2
Professionelle Zahnreinigung als Vorsorgenein„Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung“Ziffer 3.2 b), Seite 3

Vorsorge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorsorgepauschale je Jahr (für Impfung, Wurmkur, Gesundheitscheck)nein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht“Ziffer 3.2 a), Seite 3
Impfungennein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht“Ziffer 3.2 a), Seite 3
Wurmkuren und Parasitenschutz (Flöhe, Zecken)nein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht“Ziffer 3.2 a), Seite 3
Jährliche Gesundheitsuntersuchungnein„Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht“Ziffer 3.2 a), Seite 3

Notdienst, Reise und Unterbringung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notdienstgebühr und Notdienstzuschlägeja, bis zur Versicherungssumme„die Notdienstgebühr nach der GOT,“Ziffer 2.3.1 b), Seite 3
Erstattung im Notdienst bis zum 4fachen GOT-Satzja„die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes“Ziffer 2.3.1 b), Seite 3
Schutz im Ausland (Dauer, Europa oder weltweit)ja„Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit für bis zu 12“Ziffer 2.6, Seite 3
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Erkrankung des Tieresnicht geregelt
Unterbringung in einer Tierpension, wenn der Halter ins Krankenhaus mussnicht geregelt
Suche nach einem entlaufenen Tier (Anzeigen, Finderlohn)nicht geregelt
Diebstahl oder Verlust des Tieres (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Lebensende

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einschläferung auf tierärztlichen Ratja, bis zur Versicherungssumme„eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT.“Ziffer 2.3.8, Seite 3
Tierkörperbeseitigung, Einäscherung oder Bestattungnicht geregelt
Leistung bei Tod durch Unfall oder Krankheit (Kaufpreis oder Pauschale)nicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tierhalterhaftpflicht mitversichertnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Leistungsfallja„Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.“Ziffer 9.3, Seite 5
Beitragserhöhung nach Altersstufen des Tieresja„Der Beitrag erhöht sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächsthöheren Altersgruppe erreicht.“Ziffer 10.6, Seite 6
Beitragsanpassung bei steigenden Behandlungskosten (zum Beispiel neue GOT)ja„Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.“Ziffer 11.2, Seite 6
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Laufzeit und Kündigungsfristenja„Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen.“Ziffer 9.2.3, Seite 5
Frist zum Einreichen von Rechnungennicht geregelt
Obliegenheit zum Impfschutz nach Empfehlung, sonst Kürzung oder Ausschlussnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
PETPROTECT (Vertriebsmarke), Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Risikoträger laut Fundstelle)
Vertrieb
nur direkt beim Versicherer

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PETPROTECT Operationskostenversicherung für Tiere Exklusiv (AVB PETPROTECT Tier-OP Exklusiv)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PETPROTECT Operationskosten- versicherung für Tiere Exklusiv (AVB PETPROTECT Tier-OP Exklusiv) Risikoträger ist die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.01.2024 Inhaltsübersicht Seite Seite Seite Versichertes Risiko / Versicherungsumfang Ihre Pflichten und Obliegenheiten Der Versicherungsbeitrag 1 Versichertes Risiko ..................................... 2 6 Was bedeutet die vorvertragliche 10 Was müssen Sie bei der Beitrags- Anzeigepflicht und welche Folgen zahlung beachten? 2 Leistungsvoraussetzungen und hat ihre Verletzung? ................................... 4 Was geschieht, wenn Sie einen Leistungsumfang ........................................ 2 Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 6 2.1 Wann liegt ein 7 Ihre Obliegenheiten .................................... 4 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer......... 6 Versicherungsfall vor ......................... 2 7.1 Welche Obliegenheiten müssen 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter 2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle ... 2 Sie vor Eintritt des Versicherungs- Zahlung des Erstbeitrages oder 2.2.1 Bedeutung und Dauer falls beachten? .................................. 4 einmaligen Beitrages ......................... 6 der Wartezeit ........................... 2 7.2 Welche Obliegenheiten müssen 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter 2.2.2 Allgemeine Wartezeit .............. 2 Sie nach Eintritt des Versiche- Zahlung des Folgebeitrages .............. 6 2.2.3 Besondere Wartezeiten .......... 2 rungsfalls beachten? ......................... 4 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Last- 2.2.4 Wegfall der Wartezeit .............. 2 7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, schriftmandat, PayPal oder mit 2.2.5 Krankheiten und Unfälle, die wenn Sie im Versicherungsfall Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/ zwischen dem Zeitpunkt des auch eine andere Versicherung Kündigungsrecht bei Widerruf ............ 6 Vertragsabschlusses (Antrag- in Anspruch nehmen können? .......... 5 10.5 Beitrag bei vorzeitiger stellung) und dem vereinbar- 7.4 Welche Rechtsfolgen haben Vertragsbeendigung .......................... 6 ten Versicherungsbeginn Obliegenheitsverletzungen? .............. 5 10.6 Beitragsberechnung/Änderung auftreten................................... 2 des Beitrages im Vertragsverlauf ....... 6 2.3 Welche Kosten ersetzen wir 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte im Versicherungsfall? ........................ 2 auf uns über und welche Obliegenheit 11 Beitragsanpassung .................................... 6 2.4 Selbstbeteiligung ............................... 3 müssen Sie dabei beachten? ..................... 5 2.5 Jahreshöchstentschädigung............... 3 2.6 In welchen Ländern besteht Weitere Bestimmungen Versicherungsschutz? ....................... 3 Die Versicherungsdauer 12 Versicherung für fremde Rechnung ......... 7 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht 9 Wann beginnt und wann endet der (Leistungsausschlüsse) ............................. 3 Vertrag? ....................................................... 5 13 Wann verjähren die Ansprüche 3.1 Ausschluss bekannter 9.1 Beginn und Ende des aus diesem Vertrag? .................................. 7 Beeinträchtigungen ............................ 3 Versicherungsschutzes ..................... 5 3.2 Ausgeschlossene Operationen 9.2 Dauer und Ende des Vertrages ......... 5 14 Was ist bei Mitteilungen an uns und sonstige veterinärärztliche 9.3 Kündigung nach Versicherungsfall .... 5 zu beachten? Leistungen ......................................... 3 9.4 Versicherungsjahr............................... 5 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift ..... 7 3.3 Beeinträchtigungen im Zusammen- hang mit Trächtigkeit und Geburt ...... 3 15 Bedingungsänderung ................................ 7 3.4 Kastration, Sterilisation ...................... 3 16 Welches Gericht ist zuständig? ................ 7 4 Wann werden unsere Geldleistungen fällig? ................................ 4 17 Welches Recht findet Anwendung? ......... 7 5 Rangverhältnis der Leistungen bei 18 Sanktions-/Embargoklausel ...................... 7 mehreren Versicherungsverträgen............ 4 19 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind.............................................. 7 Definition Abrechnungsjahr .................................. 8 Erläuterungen der Fachausdrücke ...................... 8 A 3882-02 01/2024 Seite 1 von 8 [Seite 2] Versichertes Risiko / Versicherungsumfang 2.1.2 Beginn und Ende des 2.2.4 Wegfall der Wartezeit Versicherungsfalls 2.2.4.1 Bei Unfällen 1 Versichertes Risiko Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen 2.1.2.1 Beginn des Versicherungsfalls (siehe Definitionen unter Ziffer 2.1.1.1 c)), besteht Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Rege- Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versi- keine Wartezeit, sofern die Behandlung ausschließ- lungen die im Versicherungsvertrag bezeichneten cherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststel- lich und nachweislich auf das Unfallereignis zurück- Tiere. lung der Diagnose – die zu der Operation führt – er- zuführen ist. forderlich war (s. Ziffer 2.3.2). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, 2.2.4.2 Bei Bestehen einer Vorversicherung, an dass dasjenige Tier, für dessen Behandlung Sie eine 2.1.2.2 Ende des Versicherungsfalls die dieser Vertrag ohne zeitliche Unterbrechung als Versicherungsleistung beanspruchen, eindeutig Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des verein- Folgeversicherung anschließt, gilt Folgendes: identifizierbar ist. Dies ist der Fall, barten Nachbehandlungszeitraums. - Die allgemeine Wartezeit kommt nicht zur An- – wenn das Tier zum Zeitpunkt der Behandlung wendung, wenn vor diesem Vertrag über einen durch einen Chip mit Chipnummer oder durch 2.1.2.3 Verlängerter Versicherungsfall anderen Vertrag ein vergleichbarer Versiche- eine eintätowierte Nummer eindeutig gekenn- Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Un- rungsschutz bestanden hat und die von Ihnen zeichnet und entsprechend in der von Ihnen falles mehrere Operationen veterinärmedizinisch zu diesem Barmenia-Vertrag geltende ge- eingereichten Rechnung des behandelnden notwendig, so zählen diese Operationen, deren je- machte Leistung auch Bestandteil des Vorversi- Tierarztes durch die Angabe der identischen weilige operationsvorbereitende Untersuchung cherungsvertrages war. Nummer identifiziert ist, oder, (siehe Ziffer 2.3.2) und deren jeweilige Nachbehand- - Bei besonderen Wartezeiten wird die beste- – wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeu- lungen danach als ein zusammenhängender Versi- hende Versicherungsdauer der Vorversicherung tige Kennzeichnung des behandelten Tieres cherungsfall. Dieser endet nach dem Ende des ver- auf die Wartezeit angerechnet. Dies gilt nicht für mittels einer Chipnummer oder einer eintäto- einbarten Nachbehandlungszeitraums. solche Leistungsinhalte- und -umfänge, die wierten Nummer auf unsere Anforderung nach- über den Vorversicherungsvertrag nicht erstat- geholt und von Ihnen nachgewiesen wird. 2.2 Wartezeiten für Versicherungsfälle tet worden wären (z. B. durch Leistungsaus- schlüsse, höhere Selbstbeteiligung, niedrigeren 2 Leistungsvoraussetzungen und 2.2.1 Bedeutung und Dauer der Wartezeit Erstattungssatz, niedrigere Höchstentschädi- Leistungsumfang Der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag be- gung, geringeren GOT2-Satz). ginnt für jedes in diesem Vertrag versicherte Tier 2.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor? erst nach Ablauf einer Wartezeit. 2.2.4.3 Nachweispflicht Um den Wegfall oder die Anrechnung der Wartezeit 2.1.1 Versicherungsfall Die Wartezeit beginnt für das einzelne versicherte prüfen zu können, müssen Sie uns folgende Unterla- 2.1.1.1 Versichert ist die veterinärmedizinisch Tier mit dem für das jeweilige Tier vereinbarten Ver- gen einreichen: notwendige Operation des versicherten Tieres we- sicherungsbeginn. - Die Kündigungsbestätigung Ihres gen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall). Vorversicherers, Liegt der Zeitpunkt - den Versicherungsschein Ihres Vorversiche- a) Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendi- a) klinisch relevanter Symptome von Erkrankun- rers mit den gültigen Versicherungsbedingun- ger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des gen oder gen. versicherten Tieres unter Narkose/Sedierung/Lokal- b) der Diagnosestellung von Erkrankungen vor Be- anästhesie zur Wiederherstellung des Gesundheits- ginn des nach Ablauf von Wartzeiten einsetzenden 2.2.5 Krankheiten und Unfälle, die zwischen zustandes. Hierbei muss die Haut oder darunter lie- Versicherungsschutzes, so sind die jeweilige Krank- dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt heit und deren Folgen dauerhaft nicht mitversichert. (Antragstellung) und dem vereinbarten werden. Versicherungsbeginn auftreten Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter 2.2.2 Allgemeine Wartezeit Für solche Fälle bieten wir – bei einem Wechsel des Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie: Für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit Versicherers ohne zeitliche Unterbrechung des Ver- – Wundversorgung durch Nähen oder Klammern (siehe Ziffer 2.1.1.1) beträgt die Wartezeit 30 Tage. sicherungsschutzes – ab Beginn dieses Vertrages (primäre und sekundäre Wundnaht), Versicherungsschutz, sofern die anfallenden Opera- – Zahnextraktionen und 2.2.3 Besondere Wartezeiten tionen auch beim Vorversicherer versichert gewesen – Zahnwurzelbehandlungen. Für Versicherungsfälle aufgrund der nachfolgend wären. Unsere Leistung ist begrenzt auf die Leis- aufgeführten Erkrankungen sowie für einen Kosten- tung, die der direkte Vorversicherer gezahlt hätte, b) Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allge- zuschuss für Prothesen (Ziffer 2.2.3.2) gelten beson- wenn der Vertrag dort ungekündigt fortgeführt wor- mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen dere Wartezeiten. den wäre. Wissenschaft in Deutschland anormaler, unvorher- sehbar eintretender, körperlicher Zustand. 2.2.3.1 Die Wartezeit beträgt 12 Monate Gilt für diese Operationen eine besondere Wartezeit, für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden so werden die Kosten dafür nur dann übernommen, c) Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen Erkrankungen1 bzw. für folgende Operationen: wenn die besondere Wartezeit zum Zeitpunkt des auf den Körper des versicherten Tieres einwirkt und – Entropium; Unfalles/der Feststellung der Krankheit gemäß eine körperliche Schädigung des versicherten Tieres – Nabelbruch; 2.2.4.2 bereits abgelaufen ist. nach sich zieht. Auch das Verschlucken von Fremd-/ – Kastration/Sterilisation (operativ), die wegen Schadkörpern und Vergiftungen (einschließlich Le- gynäkologischen, andrologischen oder onkolo- 2.3 Welche Kosten ersetzen wir im bensmittelvergiftungen) gelten als Unfälle. gischen Erkrankungen durchgeführt werden Versicherungsfall? muss (ausschließlich bei Entzündungen oder d) Der Versicherungsfall muss nach Beginn des tumorösen Veränderungen der Geschlechtsor- Voraussetzung für die Erstattung der in den Zif- Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9.1) und vor gane, hormonabhängigen sonstigen Tumoren). fern 2.3.1 bis 2.3.8 bezeichneten Kosten ist, dass die Vertragsende (siehe Ziffer 9.2.3) eingetreten sein. Der Ausschluss Scheinträchtigkeit (Ziffer 3.3) Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die bleibt bestehen. vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medika- 2.1.1.2 Versichert ist auch die operationsvorberei- – Ektropium; mente und Verbrauchsmaterialien nach dem aktuel- tende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.3.2) – Ellbogengelenksdysplasie (ED)*; len und allgemein anerkannten Stand der veterinär- sowie die befristete Nachbehandlung nach der Ope- – Hüftgelenksdysplasie (HD)*; medizinischen Wissenschaft in Deutschland für das ration (siehe Ziffer 2.3.3). Wenn die Operation nicht – Patellaluxation; jeweilige Krankheitsbild beziehungsweise die Unfall- durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende – Radius curvus. folge medizinisch notwendig, zweckmäßig, ange- Untersuchung nicht versichert. *Darunter fallen z. B. auch Fragmentierter Processus messen und verhältnismäßig sind. coronoideus medialis ulnae (FPC) und Isolierter Pro- cessus anconaeus (IPA). 2 Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Eintritts des Versi- 2.2.3.2 Eine Wartezeit von 12 Monaten gilt auch cherungsfalls jeweils gültigen Fassung 1 Erläuterungen zu den Fachbegriffen finden Sie hinsichtlich des Einsetzens und Fixierens von Pro- auf Seite 8 thesen und den dafür in Ziffer 2.3.5 zugesagten Kostenzuschuss. A 3882-02 01/2024 Seite 2 von 8 [Seite 3] 2.3.1 Vergütungen des Tierarztes Endet der Versicherungsvertrag vor Abschluss der Für Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschut- a) Wir erstatten die Vergütungen des Tierarztes Nachbehandlung, so bleiben laufende Nachbehand- zes nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder ange- nach der GOT bis zur 3-fachen Höhe des Gebühren- lungen für maximal 15 Kalendertage nach der Ope- borene, genetisch bedingte oder erworbenen Fehl- satzes. ration weiter versichert. entwicklungen besteht im Rahmen dieser Versiche- Bei verlängerten Versicherungsfällen nach 2.1.2.3 rungsbedingungen Versicherungsschutz. b) Für tierärztliche Leistungen im Rahmen eines sind nur Operationen versichert, die während der tierärztlichen Notdienstes, die in Notfällen erbracht Laufzeit des Vertrages durchgeführt werden. Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind werden erstatten wir Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der vete- – die Vergütungen des Tierarztes nach der GOT 2.3.4 Medikamente, Verbrauchsmaterial und rinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes Hilfsmittel bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungs- sowie Wir erstatten die Kosten von Medikamenten, Ver- bedingten Anomalien beruhen. – die Notdienstgebühr nach der GOT, brauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenn diese vom wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. 3.2 Ausgeschlossene Operationen und sonstige Wochenende oder an Feiertagen gemäß den in der veterinärärztliche Leistungen GOT definierten Zeiträumen durchgeführt wurden. 2.3.5 Kostenzuschuss für Prothesen Für die nachfolgend genannten Operationen (inklu- Das Vorliegen eines Notfalles ist durch den Tierarzt Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 500 EUR sive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie zu bestätigen. Liegt kein Notfall vor, erstatten wir die an den Kosten von Prothesen (künstliche Gliedma- sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine Vergütungen des Tierarztes gemäß Ziffer 2.3.1 a). ßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe/Organ- Kosten übernommen. teile, z. B. künstliches Hüftgelenk), wenn diese vete- a) Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu- 2.3.2 Kosten für operationsvorbereitende rinärmedizinisch notwendig und nach Ablauf der be- chungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zu- Untersuchungen sonderen Wartezeit von 12 Monaten (siehe Zif- sammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall Wird eine Operation durchgeführt, so erstatten wir fer 2.2.3.2) vom Tierarzt verordnet oder verschrieben stehen; auch die Kosten wurden. b) Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische – der Untersuchung, die zur Feststellung der Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von Diagnose – die zu der Operation führt – erfor- 2.3.6 Wegegeld und Reisekosten bei Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende derlich war (s. Ziffer 2.1.1.2), sowie fehlender Transportfähigkeit Milchcanini); – für daran anschließende weitere Untersuchun- Wir erstatten bei Hausbesuchen des Tierarztes die c) Operationen, die der Herstellung des jeweiligen gen, die der Operationsvorbereitung dienen. Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten Rassestandards dienen; Hierzu zählen alle veterinärmedizinischen Maßnah- nur, wenn das versicherte Tier nicht transportfähig d) Operationen im Zusammenhang mit dem men, die geeignet erscheinen, einen Befund zu er- war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als Brachycephalen Syndrom (z. B. Operation eines zu heben. Inbegriffen sind Vorbericht, klinische Unter- Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes langen Gaumensegels); suchungen sowie spezielle Untersuchungen (z. B. Transportmittel fehlt. e) Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor). diese zur Behandlung eingesetzt werden, und vor- 2.3.7 Kosten für Behandlung im Ausland beugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate; Stirbt das versicherte Tier nach Beginn der Nar- Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im f) Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gut- kose/Operation, gilt die Operation als durchgeführt, Ausland eintritt (siehe Ziffer 2.6) oder eine Behand- achten, medizinischen Auskünften, Befunden und auch wenn der chirurgische Eingriff selbst noch nicht lung im Ausland erfolgt, erstatten wir die Kosten ge- Tierarztbriefen; begonnen hatte. mäß den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.8 bis zur Höhe der im g) Operationen aufgrund von Schäden, die Sie jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeige- 2.3.3 Kosten für Nachbehandlung Tierärzte, jedoch maximal die Vergütungen nach der führt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kos- in Deutschland geltenden GOT. erhoben haben; ten für eine sich anschließende Nachbehandlung im h) Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die Zusammenhang mit der Operation. Die Anzahl der 2.3.8 Kosten für Einschläferung durch Injektion durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand versicherten Nachbehandlungstage (= Kalendertage Kann der Gesundheitszustand des versicherten Tie- und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen nach dem Tag der Operation) wird im Versiche- res nicht wiederhergestellt werden und ist, um das Ansammlung oder Kundgebung entstehen; rungsschein dokumentiert. Leiden des Tieres zu beenden, eine Tötung durch i) Operationen aufgrund von Krankheiten oder Injektion tierärztlich angeraten, erstatten wir die hier- Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen Nachbehandlung ist eine im Rahmen eines operati- für angefallenen Kosten nach der GOT. und Kernenergie entstehen; ven Eingriffes notwendige Behandlung, um die Ge- j) Operationen aufgrund von Krankheiten, die in- sundheit des versicherten Tieres wieder herzustel- 2.4 Selbstbeteiligung folge von Epidemien oder Pandemien entstehen; len, den Zustand zu verbessern oder eine Ver- Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von k) Goldakupunktur/Goldimplantation/Golddrahtim- schlechterung zu verhindern. Dazu gehören auch der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versiche- plantation; komplementäre Behandlungsmethoden (wie z. B. rungsschein können Sie entnehmen, ob und in wel- l) Operationen aufgrund von Kryptorchismus. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, La- cher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart ha- sertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuralthera- ben. 3.3 Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit pie), wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise Trächtigkeit und Geburt veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert 2.5 Jahreshöchstentschädigung Nicht übernommen werden die Kosten für Operatio- sind und sie entsprechend dem aktuellen und allge- Sie können Ihrem Versicherungsschein entnehmen, nen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehand- mein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen ob und in welcher Höhe Sie eine Jahreshöchstent- lung) von Krankheiten oder Unfällen, die im Zusam- Wissenschaft in Deutschland von einem Tierarzt an- schädigung je Abrechnungsjahr (Definition siehe menhang mit dem Decken oder der Scheinträchtig- gewandt, verschrieben oder verordnet werden. letzte Seite) für Operationen vereinbart haben. keit des versicherten Tieres stehen. Die Leistungen für Physiotherapie sind im Rahmen 2.6 In welchen Ländern besteht Versichert sind einmalig je versichertes Tier die Ope- der Nachbehandlung einer über diesen Vertrag ver- Versicherungsschutz? rationskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang sicherten Operation insgesamt auf 10 Behandlungen Versicherungsschutz besteht in Deutschland. mit einem Kaiserschnitt entstehen, der wegen Kom- mit maximal 30 Minuten Dauer begrenzt. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht plikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch not- je ununterbrochenem Auslandsaufenthalt weltweit wendig ist. Was zählt zur Physiotherapie? für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz. In diesen Versicherungsbedingungen werden Be- 3.4 Kastration, Sterilisation handlungen, die zur Stabilisierung und Stärkung des 3 Welche Kosten übernehmen wir nicht Nicht übernommen werden die Kosten für Kastration Bewegungsapparates eingesetzt werden unter dem (Leistungsausschlüsse)? oder Sterilisation (Ausnahme siehe Ziffer 2.2.3.1). Oberbegriff "Physiotherapie" zusammengefasst. Hierzu gehören beispielsweise auch Chiropraktik 3.1 Ausschluss bekannter Beeinträchtigungen und Osteopathie. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch be- dingte oder erworbenen Fehlentwicklungen, die Ihnen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes (Ziffer 9.1) bekannt geworden sind. A 3882-02 01/2024 Seite 3 von 8 [Seite 4] 4 Wann werden unsere Geldleistungen fällig? hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglis- Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, tig gehandelt. nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- 4.1 Fälligkeit unserer Geldleistung los kündigen, wenn Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir 6.2 Mögliche Folgen einer – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Fest- Anzeigepflichtverletzung Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder stellung des Versicherungsfalls und des Umfangs Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- unserer Leistungspflicht notwendig sind. Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. zeigten Umstand ausschließen. Je nach den Umständen des Einzelfalls können wir 4.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung in einem solchen Fall Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Mo- – vom Vertrag zurücktreten, über die Vertragsänderung hinweisen. nats nach Anzeige des Versicherungsfalls abge- – den Vertrag kündigen, schlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in – den Vertrag ändern oder 6.3 Voraussetzungen für die Ausübung Höhe des Betrages verlangen, den wir voraussicht- – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung unserer Rechte lich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich je- anfechten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder doch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir verlängert sich die Monatsfrist entsprechend. 6.2.1 Rücktritt Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen 4.3 Direktabrechnung mit können wir vom Vertrag zurücktreten. haben. dem Tierarzt / der Tierklinik Auf Ihre ausdrückliche Anweisung rechnen wir die Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung von einem Tierarzt/einer Tierklinik durchgeführten – weder eine vorsätzliche, oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen – noch eine grob fahrlässige gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An- den hierfür aus diesem Vertrag erstattungsfähigen Anzeigepflichtverletzung vorliegt. zeige kannten. Geldbetrag unmittelbar an den Tierarzt/die Tierklinik. Bitte klären Sie dies vorab mit dem Arzt/der Tierklinik Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- ab. wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt 5 Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Versicherungsverträgen Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- machte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Wie ist das Rangverhältnis der Leistungen, wenn sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- Sie auch eine andere Versicherung in Anspruch Versicherungsschutz. stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- nehmen können? zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei- Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versi- Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats- cherung mit einer anderen Versicherungsgesell- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- frist noch nicht verstrichen ist. schaft eine Leistung beanspruchen können, geht gender Voraussetzung bestehen: dieser Anspruch grundsätzlich unserer Leistungs- Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- pflicht vor. Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Ver- Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung sicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn nen gefahrerheblichen Umstand, der oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir – weder für den Eintritt oder die Feststellung des vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung Versicherungsfalls, Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. treten. Sie sind jedoch verpflichtet, uns den anderen – noch für die Feststellung oder den Umfang Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- Versicherer zu benennen. Einzelheiten können Sie unserer Leistungspflicht letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. Ziffer 7.3 entnehmen. ursächlich war. 6.4 Anfechtung Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Ihre Pflichten und Obliegenheiten unsere Leistungspflicht. Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- richtige oder unvollständige Angaben bewusst und 6 Was bedeutet die vorvertragliche 6.2.2 Kündigung gewollt beeinflusst worden ist. Anzeigepflicht und welche Folgen Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil hat ihre Verletzung? die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitra- noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver- ges zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfech- 6.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat tungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- kündigen. pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen 6.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Die Ziffern 6.1 bis 6.4 gelten entsprechend, wenn ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht ist. vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. 7 Ihre Obliegenheiten Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir 6.2.3 Vertragsänderung 7.1 Welche Obliegenheiten müssen Sie vor – nach Ihrer Vertragserklärung, Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil Eintritt des Versicherungsfalls beachten? – aber noch vor Vertragsannahme wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maß- in Textform stellen. gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter nahmen ergreifen (z. B. auch Einhaltung behördli- Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht cher Sicherheitsvorschriften), um Krankheiten und Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden. Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- 7.2 Welche Obliegenheiten müssen Sie nach und vollständiger Beantwortung der Fragen ver- teil. Eintritt des Versicherungsfalls beachten? pflichtet. 7.2.1 Vorlage der Rechnung Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der müssen Sie uns die durch die versicherte Behand- heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 10.1.1) Ver- lung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rech- diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt tragsbestandteil. nung nachweisen. oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als Aus der Rechnung muss ersichtlich sein A 3882-02 01/2024 Seite 4 von 8 [Seite 5] – der Name des Halters des Tieres, für das die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- Leistung erbracht worden ist; fahrlässig erfolgt ist. zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform – der Name und Beschreibung des Tieres kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. (Chip/Tätowierungsnummer) für das die 8 Wann gehen Ihre Ansprüche gegen Dritte Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Leistung erbracht worden ist; auf uns über und welche Obliegenheit Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der – die Diagnose; müssen Sie dabei beachten? Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, – die berechnete Leistungsposition gemäß der an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- geltenden GOT; 8.1 Übergang von Ersatzansprüchen nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- – das Datum der erbrachten Leistungen. Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres zusteht, geht dieser Anspruch bis zu der Höhe auf Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle uns über, in der wir den Schaden ersetzen. Der von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend ge- Textform kündigen. etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden macht werden. Wenn sich Ihr Ersatzanspruch gegen sind, sind uns auf Verlangen die entsprechenden eine Person richtet, mit der Sie bei Eintritt des Scha- 9.2.4 Verzicht auf das ordentliche Kündigungs- Untersuchungsdokumente vorzulegen. dens in häuslicher Gemeinschaft leben, können wir recht zum Ablauf durch uns den übergegangenen Anspruch gegen diese Person Mit Beginn des vierten Versicherungsjahres (Zif- 7.2.2 Auskunftspflicht nur geltend machen, wenn sie den Schaden vorsätz- fer 9.4) verzichten wir als Versicherer auf unser Kün- Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, lich verursacht hat. digungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin gemäß müssen Sie uns vollständig und wahrheitsgemäß Ziffer 9.2.3 mit folgenden Ausnahmen: jede Auskunft erteilen, die für die Feststellung des 8.2 Ihre Obliegenheit im Zusammenhang – Wir können Ihren Vertrag unter Einhaltung einer Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- mit Ersatzansprüchen Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf- tungspflicht erforderlich ist. Wir sind berechtigt, bei Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist, termin kündigen, wenn wir innerhalb eines Zeit- den Tierärzten, die das versicherte Tier behandelt müssen Sie uns bei der Durchsetzung des An- rahmens von drei Monaten alle Versicherungs- oder untersucht haben, die zur Feststellung des Ver- spruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist. verträge der "Operationskostenversicherung für sicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- Tiere" zu deren jeweiligen Ablauf kündigen tungspflicht erforderlichen Auskünfte in Bezug auf 8.3 Folgen einer Obliegenheitsverletzung (Aufgabe des Geschäftszweiges "Operations- das versicherte Tier einzuholen. Abweichend von Ziffer 7.4 gilt bei Verletzung der Ob- kostenversicherung für Tiere"). liegenheit nach Ziffer 8.2 Folgendes: – Kündigungsrecht wegen Verletzung der vorver- 7.2.3 Untersuchungsrecht Wenn Sie die genannte Obliegenheit vorsätzlich ver- traglichen Anzeigepflicht nach Ziffer 6; Wenn Sie einen Leistungsanspruch geltend machen, letzen, sind wir insoweit nicht zur Leistung verpflich- – Kündigungsrecht wegen Nichtbeachtung von müssen Sie uns gestatten, das Tier durch einen von tet, als wir aufgrund Ihrer Obliegenheitsverletzung Obliegenheiten nach Ziffer 7 und uns bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen. Die von dem Dritten keinen Ersatz verlangen können. – Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung des Kosten dieser Untersuchung tragen wir. Wenn Sie die genannte Obliegenheit grob fahrlässig Erst- bzw. Folgebeitrages sowie wegen Wider- verletzen und wir deshalb von dem Dritten keinen rufs der Lastschrifteinzugsermächtigung oder 7.3 Was müssen Sie uns mitteilen, wenn Sie im Ersatz verlangen können, können wir unsere Leis- sonstiger Zahlungsarten gemäß Ziffern 10.2 bis Versicherungsfall auch eine andere Versi- tung lediglich kürzen. Die Kürzung richtet sich nach 10.4. cherung in Anspruch nehmen können? der Schwere Ihres Verschuldens. Eine Kürzung un- Die vorstehenden Ausnahmen sind von unserem Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus anderen terbleibt, wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Kündigungsverzicht nicht betroffen und bleiben als Versicherungsverträgen eine Leistung beanspruchen Fahrlässigkeit vorliegt. Rechte für uns bestehen. können, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzuge- 9.3 Kündigung nach Versicherungsfall ben. Die Versicherungsdauer Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie 7.4 Welche Rechtsfolgen haben 9 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Obliegenheitsverletzungen? Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens 7.4.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere 9.1 Beginn und Ende des einen Monat nach Leistung oder – im Falle eines Leistungspflicht Versicherungsschutzes Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkennt- Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- nis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Text- dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie form zugegangen sein. tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 zahlen, je- Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem zen, sind wir nicht leistungspflichtig. doch nicht vor Ablauf der jeweils geltenden Warte- Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestim- – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- zeit für Versicherungsfälle (Ziffer 2.2). men, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeit- letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu punkt, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Der Versicherungsschutz endet – auch für schwe- Versicherungsjahres, wirksam wird. Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- bende oder verlängerte Versicherungsfälle – mit sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dem Ende des Vertrages (Ziffer 9.2.3). Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach kürzen wir die Leistung nicht. Ausnahme: Laufende Nachbehandlungen im Rah- ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. Mit Beginn des Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- men eines operativen Eingriffes bleiben gemäß Ziffer vierten Versicherungsjahres (Ziffer 9.4) verzichten sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- 2.3.3 bis zu 15 Kalendertage nach der Operation wir als Versicherer auf unser Kündigungsrecht nach pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- weiter versichert. einem Versicherungsfall. letzung der Obliegenheit – weder für den Eintritt oder die Feststellung 9.2 Dauer und Ende des Vertrages 9.4 Versicherungsjahr des Versicherungsfalls 9.2.1 Vertragsdauer Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. – noch für die Feststellung oder den Umfang Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- unserer Leistungspflicht ursächlich war. gegebenen Zeitraum abgeschlossen. sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- nen Zeitpunkt. tig verletzt haben. 9.2.2 Stillschweigende Verlängerung Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- Ausnahme: 7.4.2 Unser Kündigungsrecht tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver- stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er- lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs- füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in Zif- gung zugegangen ist. jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je- fer 7.4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos weils ganze Jahre. kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb 9.2.3 Vertragsbeendigung eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. A 3882-02 01/2024 Seite 5 von 8 [Seite 6] Beispiel: 10.3.2 Verzug 10.4.2 Änderung des Zahlungsweges Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift das folgende Versicherungsjahr 12 Monate. Mahnung von uns erhalten haben. von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir verschuldet haben. hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- Der Versicherungsbeitrag den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- beachten? Was geschieht, wenn Sie einen standen ist (Ziffer 10.3.3). gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei- Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, 10.3.3 Zahlungsfrist wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert 10.1 Beitrag und Versicherungsteuer Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- 10.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug Die Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie können die eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs- können wir Ihnen in Rechnung stellen. Beiträge je nach Vereinbarung auch vierteljährlich, frist muss mindestens zwei Wochen betragen. halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt 10.5 Beitrag bei vorzeitiger sich die Dauer der Versicherungsperiode: Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn Vertragsbeendigung Sie beträgt sie folgende Informationen enthält: Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, – bei Monatsbeiträgen einen Monat, – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die des Versicherungsschutzes entspricht. – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. nach Ziffer 10.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind. 10.6 Beitragsberechnung/Änderung des 10.1.2 Versicherungsteuer Beitrages im Vertragsverlauf Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- 10.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag, wird vom Versi- cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom und Kündigung cherungsbeginn an berechnet und ist abhängig vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- Alter des versicherten Tieres bei Vertragsbeginn. mahnten Betrag nicht bezahlt haben, 10.2 Zahlung und Folgen verspäteter – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung Für Tiere, die bei Vertragsbeginn das 7. Lebensjahr Zahlung des Erstbeitrages oder kein Versicherungsschutz. noch nicht vollendet haben, gilt: Der Beitrag erhöht einmaligen Beitrages – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine sich gemäß den im Versicherungsschein dokumen- 10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Frist einzuhalten. tierten Vereinbarungen, wenn das versicherte Tier Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei- das Alter der nächsthöheren Altersgruppe erreicht. der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach nes Monats den angemahnten Betrag bezah- Es gibt folgende Altersgruppen: Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- ab 3. Lebensmonat, Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und ab 1. Geburtstag, vereinbart und im Versicherungsschein angegeben Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- ab 3. Geburtstag, und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versi- schutz. ab 5. Geburtstag, cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag un- ab 7. Geburtstag, verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- ab 9. Geburtstag. lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- Ab wann ist der Beitrag der nächsten Altersgruppe 10.2.2 Späterer Beginn des lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit zu zahlen? Ab Beginn des auf den Geburtstag fol- Versicherungsschutzes der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie genden Versicherungsjahres. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu bei der Kündigung ausdrücklich hin. einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Ver- Im Fall einer Beitragsanpassung gemäß Ziffer 11 sicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. 10.4 Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift- ändern sich die Beiträge und Risikozuschläge ent- Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung mandat, PayPal oder mit Kreditkarte sprechend. in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im als Geschäftsgrundlage/ Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. Kündigungsrecht bei Widerruf 11 Beitragsanpassung Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen 11.1 Prüfung der Beiträge Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- oder von einer anderen Person durch ein SEPA- Wir sind berechtigt und verpflichtet, mindestens ein- cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar- mal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs- prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können 10.2.3 Zahlung bei abweichendem dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt oder eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung) Versicherungsschein werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag deren Konto einzuziehen. es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste eine dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach 10.4.1 Ihre Pflichten aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt 11.2 Regeln der Prüfung 10.2.4 Rücktritt der Fälligkeit des Beitrages eine ausreichende Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Deckung aufweist. Regeln: rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu- b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- an. Bei der Überprüfung werden Tier-Operations- dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- kostenversicherungsverträge aus dem Bestand der haben. nen Zahlungsaufforderung erfolgt. Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, die nach c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- versicherungsmathematischen Grundsätzen einen 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusam- Zahlung des Folgebeitrages Beitragseinzug mengefasst. 10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- Die Überprüfung richtet sich nach der bisherigen Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der ten Zeitpunkt fällig. widerrufen, so können wir den Vertrag zum voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung Ende des laufenden Versicherungsmonats bis zur nächsten Überprüfung. Wir sind dabei insbe- außerordentlich kündigen. A 3882-02 01/2024 Seite 6 von 8 [Seite 7] sondere berechtigt, Veränderungen der Gebühren- Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es nicht 15.2 Störung des Gleichgewichts zwischen ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu an, wenn Leistung und Gegenleistung berücksichtigen. – der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- b) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt- worden ist oder standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi- – es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von rechtzeitig zu benachrichtigen. in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen Auf die Kenntnis der anderen Person kommt es keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der Treuhänders zu berücksichtigen. dagegen an, Lücke. – wenn Sie den Vertrag ohne ihren Auftrag ge- 11.3 Beitragserhöhung schlossen und uns bei Abschluss des Vertrags 15.3 Keine Schlechterstellung Ergibt die Prüfung einen höheren Beitrag als bisher, nicht darüber informiert haben. Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein- sind wir berechtigt, den für Ihren Vertrag geltenden zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit Beitrag um die Differenz anzuheben. 13 Wann verjähren die Ansprüche anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech- aus diesem Vertrag? ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen 11.4 Beitragsermäßigung Regelungen. Ergibt die Prüfung einen niedrigeren Beitrag als bis- 13.1 Gesetzliche Verjährung her, sind wir verpflichtet, den für Ihren Vertrag gel- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- 15.4 Durchführung der Anpassung tenden Beitrag um die Differenz abzusenken. jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet Die nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 zulässigen Ände- sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben 11.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge chen Gesetzbuchs. und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver- die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie- 13.2 Aussetzung der Verjährung Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 15.5 hinweisen. hende und für die neu abzuschließenden Verträge uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu 15.5 Kündigung gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu in Textform zugeht. passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- abzuschließende Verträge verlangen. halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- 14 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach- lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü- 11.6 Wirksamwerden der Anpassung ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Wir können den Beitrag im Verlauf eines Versiche- der Bedingungsanpassung. rungsjahres einmal anpassen. 14.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Wir werden Ihnen die Anpassung spätestens einen Stellen gerichtet werden: 16 Welches Gericht ist zuständig? Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des angepass- – an unsere Hauptverwaltung oder ten Beitrages mitteilen. – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. 16.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: 11.7 Kündigung bei Beitragserhöhung Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungs- Nachträgen. oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- rechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können Sie den trag zuständig ist. Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unse- 14.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie rer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol- wöhnlichen Aufenthalts. dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk- len, gilt Folgendes: sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser- Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als 16.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam- zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres hin. Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Die sonstigen Kündigungsmöglichkeiten nach diesen Namens nicht mitteilen. Bedingungen bleiben hiervon unberührt. 17 Welches Recht findet Anwendung? 15 Bedingungsänderung Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Weitere Bestimmungen Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver- sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende 18 Sanktions-/Embargoklausel 12 Versicherung für fremde Rechnung Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- 12.1 Rechte aus dem Vertrag Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind: stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und Wenn Sie den Vertrag im eigenen Namen für eine solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt andere Person schließen (Versicherung für fremde 15.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- Rechnung), können ausschließlich Sie als Versiche- Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union rungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag ausüben. ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- Dies gilt auch dann, wenn die versicherte Person – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des hen. den Versicherungsschein besitzt. Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- oder sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten 12.2 Zahlung der Entschädigung – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften Wir können vor Zahlung der Versicherungsleistung die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- der Europäischen Union oder der Bundesrepublik an Sie den Nachweis verlangen, dass die andere trifft oder Deutschland entgegenstehen. Person, für deren Interesse Sie diese Versicherung – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- abgeschlossen haben, hierzu ihre Zustimmung erteilt dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- 19 Wenn Sie mit uns einmal nicht hat. dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- zufrieden sind den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- 12.3 Kenntnis und Verhalten tungsakts. Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! Die Kenntnis und das Verhalten der Person, für de- – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie ren Interesse Sie diese Versicherung abgeschlossen haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe- bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele- haben, stehen Ihrer Kenntnis und Ihrem Verhalten dingungen eines anderen Versicherers durch genheit klären können. gleich. Das bedeutet beispielsweise, dass die Oblie- eines der genannten Ereignisse unwirksam ge- genheiten nicht nur von Ihnen zu erfüllen sind, son- worden ist. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglich- dern auch von der anderen Person. keiten: A 3882-02 01/2024 Seite 7 von 8 [Seite 8] 19.1 Versicherungsombudsmann Definition Abrechnungsjahr Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns Das Abrechnungsjahr ist immer ein Zeitraum von einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- zwölf Monaten. Dieser Zeitraum beginnt immer an nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- dem Tag und Monat des Versicherungsbeginns. mann für Versicherungen wenden. Beispiel: Bei einem Versicherungsbeginn am Versicherungsombudsmann e. V. 15.04.2023 beginnt das jeweilige Abrechnungs- Postfach 08 06 32, 10006 Berlin jahr immer am 15.04. eines Jahres. E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de Tel.: 0800 3696000 Erläuterung der Fachausdrücke Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Erläuterungen sind lediglich ein Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- Hilfsmittel, das die Verständlichkeit schwieriger bührenpflichtigen Rufnummern: Fachausdrücke erleichtern soll. Sie sind weder Be- Tel.: +49 30 20605899 standteil des Versicherungsvertrags noch eine Aus- Fax: +49 30 20605898. legungshilfe für den Vertrag. Grundlage zur Ausle- gung sind allein der Text der Versicherungsbedin- Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- gungen und die dafür maßgeblichen Rechtsvor- hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende schriften. Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. – Ektropium: Auswärtsstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über außen) eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- – Ellbogengelenksdysplasie (ED): ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online Fehlentwicklung des Ellbogengelenks. an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Als Folge können weitere Erkrankungen wie wenden. auch Arthrosen auftreten. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an – Entropium: den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. Einstülpung des Lidrandes (Roll-Lid nach in- nen). 19.2 Versicherungsaufsicht – Fragmentierter Processus coronoideus medialis Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder ulnae: treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- Weitere Erkrankung, die zur Ellbogengelenk- abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns dysplasie führt. zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun- – Hüftgelenksdysplasie (HD): ternehmen unterliegen wir der Die Hüftgelenksdysplasie ist eine Fehlentwick- Aufsicht der lung des Hüftgelenks. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Isolierter Processus anconaeus (IPA): (BaFin) IPA bezeichnet eine von vier Erkrankungen die Sektor Versicherungsaufsicht zur Fehlentwicklung (Dysplasie) des Ellbogen- Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn gelenks führt. E-Mail: poststelle@bafin.de – Kryptorchismus: Tel.: 0228 4108-0 Ein- oder beidseitiger Fehlstand des Hodens, Fax: 0228 4108-1550. bei dem sich der Hoden vorübergehend oder Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- dauerhaft außerhalb des Hodensacks befindet. stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent- – Nabelbruch: scheiden kann. Bezeichnet einen Durchbruch in der Bauch- wand. 19.3. Rechtsweg – Patellaluxation: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- Kniegelenksverletzung (Verrenkung der Knie- weg zu beschreiten. scheibe), die entwicklungsbedingt sein kann. – Persistierende Milchcanini: Milchfangzähne, die noch längere Zeit nach dem Durchbruch der bleibenden Fangzähne im Zahnbogen verbleiben. – Radius curvus: Wachstumsstörung im Bereich des Unterarms, die zu einer Fehlstellung der Gliedermaße führt. – Zu langes Gaumensegel: Kann insbesondere bei flachgesichtig gezüchte- ten Tieren zu Problemen bei der Atmung füh- ren. A 3882-02 01/2024 Seite 8 von 8
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