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Versicherungsmakler / Transportversicherung / Bedingungsarchiv

ALTE LEIPZIGER Transportgefahren Classic: die Bedingungen im Volltext

Baustein classic zur Inhaltsversicherung (AERB 2008) für Gütertransporte im Werkverkehr mit benannten Gefahren vom Aufladen bis zum Abladen, höchstens 5.000 Euro je Transport und 10.000 Euro im Jahr.

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Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchsthaftung je Transportmittel, je Sendung oder je Ereignisja, bis 5.000 €„Die Entschädigung je Transport und Versicherungsfall ist auf eine Höchstentschädigung von 5.000 EUR begrenzt.“Ziffer 6.1, Seite 1
Vertragsform: Einzelpolice, Jahres- oder Pauschalpolice, laufende Versicherung mit Umsatz- oder Einzelmeldung, Baustein eines Firmenvertragsja„Sofern dies besonders vereinbart ist, leistet der Versicherer in Erweiterung der AERB 2008“Ziffer 1.1, Seite 1
Allgefahrendeckung (volle Deckung): versichert ist jede Gefahr, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen istnein„Der Versicherer ersetzt unmittelbare Verluste und Beschädigungen der versicherten Güter durch“Ziffer 3.1, Seite 1
Eigene Güter und Handelswaren des Betriebs versichertja„Entschädigung für die Beförderung von Gütern einschließlich Verpackung soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versichertes Interesse hat“Ziffer 1.1, Seite 1
Werkzeuge, Messgeräte, Maschinen und Arbeitsgeräte, die zum Eigengebrauch mitgeführt werden (Autoinhalt, Handwerkerausstattung)nicht geregelt
Fremde Güter in Obhut des Betriebs (Kundeneigentum, Reparaturgut, Kommissionsware)ja„soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versichertes Interesse hat“Ziffer 1.1, Seite 1
Versicherte Transportwege und Transportmittel (Straße, Schiene, Luft, See, Binnengewässer)ja„Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfolgen“Ziffer 1.2, Seite 1
Geltungsbereich (Deutschland, Österreich, Spanien, Europa, weltweit)ja„Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Dänemark.“Ziffer 8, Seite 1
Haus-zu-Haus-Deckung: Beginn mit dem Verlassen des Absendeorts, Ende mit der Ablieferung am Bestimmungsortnein„Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Güter auf das Fahrzeug aufgeladen sind, und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Güter vom Fahrzeug scheiden.“Ziffer 2, Seite 1
Transportbedingte Zwischenlagerung (Dauer in Tagen wörtlich im text)nicht geregelt
Schäden beim Be- und Entladen, auch durch eigene Mitarbeiter und Ladegerätenicht geregelt
Versicherungswert: Rechnungs- oder Marktwert plus Fracht, Kosten und imaginärer Gewinnja„Als Versicherungswert gilt für Handelsgüter der übliche Handelswert, den die Güter am Abgangsort zur Zeit des Transportbeginns hatten.“Ziffer 8.1, Seite 1

Werkverkehr mit eigenen Fahrzeugen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Transporte mit betriebseigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen (Werkverkehr) versichertja„Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfolgen, die vom Versicherungsnehmer oder von dessen Mitarbeitern genutzt werden.“Ziffer 1.2, Seite 1
Privatfahrzeuge von Mitarbeitern auf Dienstfahrten einbezogennicht geregelt
Transportmittelunfall (Zusammenstoß, Umstürzen, Abkommen von der Fahrbahn, Brücken- oder Tunneleinsturz)ja„Unfall des Transportmittels (z. B. Umstürzen, Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen oder festen Gegenständen“Ziffer 3.1.1, Seite 1
Betriebsschäden ohne Unfall (Verrutschen der Ladung, Bremsen, Ausweichen)ja, Selbstbeteiligung 100 €„Notbremsungen und Ausweichmanöver. Der Versicherungsnehmer trägt für diese Schäden einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 EUR je Schadenfall.“Ziffer 3.1.2, Seite 1
Brand, Blitzschlag und Explosion während des Transportsja„Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges“Ziffer 3.1.3, Seite 1
Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben und andere Elementarereignisseja„Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen“Ziffer 3.1.4, Seite 1
Diebstahl des ganzen Fahrzeugs samt Ladungja„Diebstahl des ganzen Fahrzeugs oder Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs“Ziffer 3.1.6, Seite 1
Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeugja„Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall“Ziffer 3.1.5, Seite 1
Raub und räuberische Erpressung des Fahrersja„Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall“Ziffer 3.1.5, Seite 1
Nachtklausel: Diebstahlschutz nachts nur in verschlossener Garage, auf bewachtem Platz oder mit Bewachungja„Während der Nachtzeit, das ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, ist das Fahrzeug mit den versicherten Gütern in einer verschlossenen Garage unterzustellen oder auf einem bewachten Parkplatz abzustellen“Ziffer 3.2, Seite 1
Vorgaben für das unbeaufsichtigte Fahrzeug tagsüber (Höchstdauer, verschlossen, Alarmanlage)ja„unbewachter Standzeiten zusätzlich mit einer geeigneten ... gegen Abkoppeln gesichert sind“Ziffer 1.2, Seite 1

Güterversicherung beim Versand

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versand über fremde Frachtführer, Spediteure und Logistiker versichertnein„Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfolgen, die vom Versicherungsnehmer oder von dessen Mitarbeitern genutzt werden.“Ziffer 1.2, Seite 1
Post- und Paketsendungen (Paketdienste, Kurier, Express)nicht geregelt
See- und Lufttransporte einschließlich Containernicht geregelt
Beiträge zur großen Haverei und Aufopferungnicht geregelt
Bruch zerbrechlicher Güter (Glas, Keramik, Elektronik)ja„Der Versicherer ersetzt unmittelbare Verluste und Beschädigungen der versicherten Güter durch“Ziffer 3.1, Seite 1
Kühl- und Tiefkühlgut, auch bei Ausfall des Kühlaggregatsnicht geregelt
Valoren: Geld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunstnicht geregelt
Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen und Beschlagnahmenein„Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse“Ziffer 4.1, Seite 1
Ausschluss von Schäden durch unzureichende Verpackung oder Verladungja„Die versicherten Güter sind beanspruchungsgerecht sicher zu verpacken und zu verladen.“Ziffer 7.2, Seite 1
Ausschluss von innerem Verderb, natürlicher Beschaffenheit, Schwund und Rostnicht geregelt
Ausschluss von Verzögerungs-, Markt- und Vermögensschädenja„Vermögensschäden sind grundsätzlich nicht mitversichert.“Ziffer 4.2, Seite 1

Ausstellung, Messe und Musterkollektionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausstellungs- und Messeversicherung (Hin- und Rücktransport plus Aufenthalt)nicht geregelt
Gefahren während des Aufenthalts auf Messe oder Ausstellung (Auf- und Abbau, Ausstellungsdauer)nicht geregelt
Diebstahl und Abhandenkommen vom Messestand (auch einfacher Diebstahl)nicht geregelt
Bewachungs- oder Verschlussvorgabe für den Messestand außerhalb der Öffnungszeitennicht geregelt
Musterkollektionen und Reiselager von Außendienst und Handelsvertreternnicht geregelt
Messestand, Standbau, Dekoration und Präsentationstechnik mitversichertnicht geregelt

Verkehrshaftung von Frachtführern und Spediteuren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftung als Frachtführer im Straßengüterverkehr nach Landesrecht (HGB, österreichisches Recht, LCTTM)nicht geregelt
Haftung nach CMR bei grenzüberschreitenden Straßentransportennicht geregelt
Haftung als Spediteur (ADSp, AÖSp, condiciones del transitario)nicht geregelt
Haftung als Lagerhalternicht geregelt
Kabotage und Transporte innerhalb anderer Staatennicht geregelt
Deckung bei qualifiziertem Verschulden (Vorsatz oder Leichtfertigkeit von Mitarbeitern, Durchbrechung der Haftungsgrenzen)nicht geregelt
Einsatz von Subunternehmern mitversichert (Haftung für beauftragte Frachtführer)nicht geregelt
Güterfolge- und reine Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, Nachnahmefehler)nicht geregelt
Ausgeschlossene Güter (Umzugsgut, Tiere, Valoren, Tabak, Spirituosen, Elektronik)nicht geregelt
Anmelde- oder Umsatzmeldepflicht je Transport oder Abrechnung nach Umsatznicht geregelt

Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rettungs-, Bergungs- und Schadenminderungskostenja, bis 5.000 €„bis zu einer Höhe von 5.000 EUR je Schadenereignis“Ziffer 3.3.2, Seite 1
Kosten der Schadenfeststellung (Havariekommissar, Sachverständiger)ja„die Schadenfeststellungskosten Dritter“Ziffer 3.3.1, Seite 1
Kosten für Umladen, Zwischenlagerung und Weiterbeförderung nach einem Schadennicht geregelt
Aufräumungs-, Vernichtungs- und Entsorgungskosten beschädigter Güterja, bis 5.000 €„bis zu einer Höhe von 5.000 EUR je Schadenereignis“Ziffer 3.3.2, Seite 1
Zölle, Steuern und Abgaben auf beschädigte oder verlorene Güternicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion der Verkehrshaftungsversicherung)nicht geregelt

Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Erhöhte oder prozentuale Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Kühlgut oder Bruch100 €„Versicherungsnehmer trägt in diesen Fällen einen Selbstbehalt von 20 %, mindestens 100 EUR je Schadenfall.“Ziffer 3.2, Seite 1
Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzungnicht geregelt
Sicherungsvorgaben (Ladungssicherung, Schlösser, Alarmanlage, Ortung, Fahrerauswahl)ja„Dem Versicherungsnehmer obliegt es, einwandfreie, verkehrssichere und für den jeweiligen Transport geeignete Fahrzeuge einzusetzen.“Ziffer 7.1, Seite 1
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Havariekommissar, Vorbehalt bei Annahme)nicht geregelt
Regressverzicht gegenüber Mitarbeitern und verbundenen Unternehmennicht geregelt
Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen (DTV) oder Bedingungen des Vorversicherers, wenn günstigernicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Verbesserungen gelten ohne Mehrbeitragnicht geregelt
Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigungnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen für die Versicherung der Transportgefahren classic (BTrG classic), Vertragsbestandteil S 65.3
[Seite 1] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft Vertragsbestandteil S 65.3 Besondere Bedingungen für die Versicherung der Transportgefahren - classic BTrG classic – Fassung Mai 2020 1 Versicherung für Gütertransporte im Werkverkehr ■ der Versicherungsnehmer die Aufwendungen nach den Umständen für geboten halten durfte oder 1.1 Sofern dies besonders vereinbart ist, leistet der Versicherer in Erwei- terung der AERB 2008 bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssum- ■ die Aufwendungen durch die Befolgung behördlicher Anordnungen me Entschädigung für die Beförderung von Gütern einschließlich Verpa- entstanden sind oder ckung soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versichertes Interesse hat. ■ die Aufwendungen durch die Befolgung der Weisungen des Versi- cherers entstanden sind. 1.2 Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfol- gen, die vom Versicherungsnehmer oder von dessen Mitarbeitern genutzt Der Versicherer leistet auch Ersatz, wenn die zuständige Behörde aufgrund werden. Die Transportmittel müssen die erforderliche Eignung für die gesetzlicher Bestimmungen nach der Beschädigung oder Zerstörung versi- Aufnahme und Beförderung der versicherten Güter besitzen, was der Ver- cherter Güter deren Bergung und/oder Beseitigung von Umweltschäden, sicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers nachzuweisen hat. Die insbesondere der Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden verlangt. auf Anhängern geladenen Güter sind nur versichert, wenn die Anhänger Ein Übergang der Rechte an den oder auf die beschädigten oder zerstörten am Zugfahrzeug/Kraftfahrzeug betriebsfähig fest angekoppelt und wäh- Güter auf den Versicherer findet mit der Ersatzleistung für die vorstehend rend unbewachter Standzeiten zusätzlich mit einer geeigneten Diebstahlsi- genannten Aufwendungen nicht statt. Insbesondere übernimmt der Versi- cherung gegen Abkoppeln gesichert sind. cherer keine Haftung aus dem Vorhandensein der beschädigten oder zerstörten Güter. 2 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Güter auf 4 Ausschlüsse vom Versicherungsschutz das Fahrzeug aufgeladen sind, und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die 4.1 Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Güter vom Fahrzeug scheiden. keine Entschädigung für Schäden Besondere Bestimmungen während der Nachtzeit siehe Ziffer 3.2. ■ Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der Verwendung oder dem 3 Umfang des Versicherungsschutzes Vorhandensein von Minen, Torpedos, Bomben oder anderen Kriegs- 3.1 Der Versicherer ersetzt unmittelbare Verluste und Beschädigungen werkzeugen ergeben. der versicherten Güter durch: ■ Aufruhr, Plünderung, politische und terroristische Gewalthandlun- 3.1.1 Unfall des Transportmittels (z. B. Umstürzen, Zusammenstoß mit gen, bürgerliche Unruhen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Sa- anderen Fahrzeugen oder festen Gegenständen, Einsturz von Brücken und botage, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von ho- ähnliche plötzlich mit mechanischer Gewalt von außen her auf das Trans- her Hand, gerichtliche Verfügung und Vollstreckung portmittel einwirkende Ereignisse) ■ Kernenergie, Radioaktivität oder sonstige ionisierende Strahlung 3.1.2 Notbremsungen und Ausweichmanöver. Der Versicherungsnehmer trägt für diese Schäden einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 EUR ■ aus der Verwendung von chemischen, biologischen, bio-chemischen je Schadenfall. Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit ge- meingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige 3.1.3 Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahr- mitwirkende Ursachen. zeuges, seiner Teile oder seiner Ladung ■ durch die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern für Dritte. 3.1.4 Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen 4.2 Vermögensschäden sind grundsätzlich nicht mitversichert. 3.1.5 Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall 5 Versicherungswert, Versicherungssumme 3.1.6 Diebstahl des ganzen Fahrzeugs oder Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs. 5.1 Als Versicherungswert gilt für Handelsgüter der übliche Handels- wert, den die Güter am Abgangsort zur Zeit des Transportbeginns hatten. 3.2 Der Einschluss der Schäden durch Einbruchdiebstahl in das Fahr- Für alle übrigen Güter gilt der Zeitwert, den die Güter bei Eintritt des zeug oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs geschieht unter folgenden Vor- Schadens hatten. aussetzungen: 5.2 Als Versicherungssumme gilt der mögliche Höchstwert einer La- Während der Nachtzeit, das ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, ist dung eines Fahrzeuges. das Fahrzeug mit den versicherten Gütern in einer verschlossenen Garage unterzustellen oder auf einem bewachten Parkplatz abzustellen (Parkhäu- 6 Entschädigungsleistung ser und Tiefgaragen, die der allgemeinen Benutzung dienen, genügen 6.1 Die Entschädigung je Transport und Versicherungsfall ist auf eine nicht). In Ermangelung dieser Gelegenheiten kann zur Abstellung auch ein Höchstentschädigung von 5.000 EUR begrenzt. vollständig umfriedetes, verschlossenes Grundstück benutzt werden, so- fern das Anwesen bewohnt oder bewacht ist. Falls keine dieser Vorausset- 6.2 Es gilt eine Jahreshöchstentschädigung von 10.000 EUR vereinbart. zungen erfüllt werden kann, besteht gleichwohl Versicherungsschutz; der Versicherungsnehmer trägt in diesen Fällen einen Selbstbehalt von 20 %, 7 Obliegenheiten mindestens 100 EUR je Schadenfall. 7.1 Dem Versicherungsnehmer obliegt es, einwandfreie, verkehrssichere und für den jeweiligen Transport geeignete Fahrzeuge einzusetzen. 3.3 Aufwendungen und Kosten 3.3.1 Der Versicherer übernimmt ferner die Aufwendungen zur Abwen- 7.2 Die versicherten Güter sind beanspruchungsgerecht sicher zu ver- dung oder Minderung des Schadens bei Eintritt des Versicherungsfalls packen und zu verladen. Werden die Güter handelsüblich unverpackt be- sowie die Schadenfeststellungskosten Dritter. fördert, sind sie beanspruchungsgerecht sicher zu verladen. 3.3.2 Der Versicherer leistet Ersatz für Aufwendungen zum Zwecke der 7.3 Die Rechtsfolgen von Verletzungen der Obliegenheiten nach Ziffer Bergung und/oder Beseitigung/Vernichtung von versicherten Gütern, die 6 ergeben sich aus den Ziffern A 8 und A 9 AERB 2008. durch ein versichertes Ereignis beschädigt oder zerstört worden sind, bis zu einer Höhe von 5.000 EUR je Schadenereignis. 8 Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschland, Österreich, Schweiz, Die Entschädigungsleistung wird über die Versicherungssumme hinaus Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Dänemark. gezahlt. Voraussetzung ist, dass Seite 1 [Seite 2] ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft Seite 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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