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ALTE LEIPZIGER Transportgefahren Classic: die Bedingungen im Volltext
Baustein classic zur Inhaltsversicherung (AERB 2008) für Gütertransporte im Werkverkehr mit benannten Gefahren vom Aufladen bis zum Abladen, höchstens 5.000 Euro je Transport und 10.000 Euro im Jahr.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme oder Höchsthaftung je Transportmittel, je Sendung oder je Ereignis | ja, bis 5.000 € | „Die Entschädigung je Transport und Versicherungsfall ist auf eine Höchstentschädigung von 5.000 EUR begrenzt.“ | Ziffer 6.1, Seite 1 |
| Vertragsform: Einzelpolice, Jahres- oder Pauschalpolice, laufende Versicherung mit Umsatz- oder Einzelmeldung, Baustein eines Firmenvertrags | ja | „Sofern dies besonders vereinbart ist, leistet der Versicherer in Erweiterung der AERB 2008“ | Ziffer 1.1, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (volle Deckung): versichert ist jede Gefahr, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist | nein | „Der Versicherer ersetzt unmittelbare Verluste und Beschädigungen der versicherten Güter durch“ | Ziffer 3.1, Seite 1 |
| Eigene Güter und Handelswaren des Betriebs versichert | ja | „Entschädigung für die Beförderung von Gütern einschließlich Verpackung soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versichertes Interesse hat“ | Ziffer 1.1, Seite 1 |
| Werkzeuge, Messgeräte, Maschinen und Arbeitsgeräte, die zum Eigengebrauch mitgeführt werden (Autoinhalt, Handwerkerausstattung) | nicht geregelt | ||
| Fremde Güter in Obhut des Betriebs (Kundeneigentum, Reparaturgut, Kommissionsware) | ja | „soweit der Versicherungsnehmer an ihnen ein versichertes Interesse hat“ | Ziffer 1.1, Seite 1 |
| Versicherte Transportwege und Transportmittel (Straße, Schiene, Luft, See, Binnengewässer) | ja | „Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfolgen“ | Ziffer 1.2, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Österreich, Spanien, Europa, weltweit) | ja | „Versicherungsschutz besteht innerhalb Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Dänemark.“ | Ziffer 8, Seite 1 |
| Haus-zu-Haus-Deckung: Beginn mit dem Verlassen des Absendeorts, Ende mit der Ablieferung am Bestimmungsort | nein | „Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Güter auf das Fahrzeug aufgeladen sind, und endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Güter vom Fahrzeug scheiden.“ | Ziffer 2, Seite 1 |
| Transportbedingte Zwischenlagerung (Dauer in Tagen wörtlich im text) | nicht geregelt | ||
| Schäden beim Be- und Entladen, auch durch eigene Mitarbeiter und Ladegeräte | nicht geregelt | ||
| Versicherungswert: Rechnungs- oder Marktwert plus Fracht, Kosten und imaginärer Gewinn | ja | „Als Versicherungswert gilt für Handelsgüter der übliche Handelswert, den die Güter am Abgangsort zur Zeit des Transportbeginns hatten.“ | Ziffer 8.1, Seite 1 |
Werkverkehr mit eigenen Fahrzeugen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Transporte mit betriebseigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen (Werkverkehr) versichert | ja | „Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfolgen, die vom Versicherungsnehmer oder von dessen Mitarbeitern genutzt werden.“ | Ziffer 1.2, Seite 1 |
| Privatfahrzeuge von Mitarbeitern auf Dienstfahrten einbezogen | nicht geregelt | ||
| Transportmittelunfall (Zusammenstoß, Umstürzen, Abkommen von der Fahrbahn, Brücken- oder Tunneleinsturz) | ja | „Unfall des Transportmittels (z. B. Umstürzen, Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen oder festen Gegenständen“ | Ziffer 3.1.1, Seite 1 |
| Betriebsschäden ohne Unfall (Verrutschen der Ladung, Bremsen, Ausweichen) | ja, Selbstbeteiligung 100 € | „Notbremsungen und Ausweichmanöver. Der Versicherungsnehmer trägt für diese Schäden einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens 100 EUR je Schadenfall.“ | Ziffer 3.1.2, Seite 1 |
| Brand, Blitzschlag und Explosion während des Transports | ja | „Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges“ | Ziffer 3.1.3, Seite 1 |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben und andere Elementarereignisse | ja | „Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen“ | Ziffer 3.1.4, Seite 1 |
| Diebstahl des ganzen Fahrzeugs samt Ladung | ja | „Diebstahl des ganzen Fahrzeugs oder Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs“ | Ziffer 3.1.6, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug | ja | „Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall“ | Ziffer 3.1.5, Seite 1 |
| Raub und räuberische Erpressung des Fahrers | ja | „Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall“ | Ziffer 3.1.5, Seite 1 |
| Nachtklausel: Diebstahlschutz nachts nur in verschlossener Garage, auf bewachtem Platz oder mit Bewachung | ja | „Während der Nachtzeit, das ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, ist das Fahrzeug mit den versicherten Gütern in einer verschlossenen Garage unterzustellen oder auf einem bewachten Parkplatz abzustellen“ | Ziffer 3.2, Seite 1 |
| Vorgaben für das unbeaufsichtigte Fahrzeug tagsüber (Höchstdauer, verschlossen, Alarmanlage) | ja | „unbewachter Standzeiten zusätzlich mit einer geeigneten ... gegen Abkoppeln gesichert sind“ | Ziffer 1.2, Seite 1 |
Güterversicherung beim Versand
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versand über fremde Frachtführer, Spediteure und Logistiker versichert | nein | „Die Beförderung muss mit Kraftfahrzeugen und Anhängern erfolgen, die vom Versicherungsnehmer oder von dessen Mitarbeitern genutzt werden.“ | Ziffer 1.2, Seite 1 |
| Post- und Paketsendungen (Paketdienste, Kurier, Express) | nicht geregelt | ||
| See- und Lufttransporte einschließlich Container | nicht geregelt | ||
| Beiträge zur großen Haverei und Aufopferung | nicht geregelt | ||
| Bruch zerbrechlicher Güter (Glas, Keramik, Elektronik) | ja | „Der Versicherer ersetzt unmittelbare Verluste und Beschädigungen der versicherten Güter durch“ | Ziffer 3.1, Seite 1 |
| Kühl- und Tiefkühlgut, auch bei Ausfall des Kühlaggregats | nicht geregelt | ||
| Valoren: Geld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunst | nicht geregelt | ||
| Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen und Beschlagnahme | nein | „Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse“ | Ziffer 4.1, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch unzureichende Verpackung oder Verladung | ja | „Die versicherten Güter sind beanspruchungsgerecht sicher zu verpacken und zu verladen.“ | Ziffer 7.2, Seite 1 |
| Ausschluss von innerem Verderb, natürlicher Beschaffenheit, Schwund und Rost | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Verzögerungs-, Markt- und Vermögensschäden | ja | „Vermögensschäden sind grundsätzlich nicht mitversichert.“ | Ziffer 4.2, Seite 1 |
Ausstellung, Messe und Musterkollektionen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausstellungs- und Messeversicherung (Hin- und Rücktransport plus Aufenthalt) | nicht geregelt | ||
| Gefahren während des Aufenthalts auf Messe oder Ausstellung (Auf- und Abbau, Ausstellungsdauer) | nicht geregelt | ||
| Diebstahl und Abhandenkommen vom Messestand (auch einfacher Diebstahl) | nicht geregelt | ||
| Bewachungs- oder Verschlussvorgabe für den Messestand außerhalb der Öffnungszeiten | nicht geregelt | ||
| Musterkollektionen und Reiselager von Außendienst und Handelsvertretern | nicht geregelt | ||
| Messestand, Standbau, Dekoration und Präsentationstechnik mitversichert | nicht geregelt |
Verkehrshaftung von Frachtführern und Spediteuren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftung als Frachtführer im Straßengüterverkehr nach Landesrecht (HGB, österreichisches Recht, LCTTM) | nicht geregelt | ||
| Haftung nach CMR bei grenzüberschreitenden Straßentransporten | nicht geregelt | ||
| Haftung als Spediteur (ADSp, AÖSp, condiciones del transitario) | nicht geregelt | ||
| Haftung als Lagerhalter | nicht geregelt | ||
| Kabotage und Transporte innerhalb anderer Staaten | nicht geregelt | ||
| Deckung bei qualifiziertem Verschulden (Vorsatz oder Leichtfertigkeit von Mitarbeitern, Durchbrechung der Haftungsgrenzen) | nicht geregelt | ||
| Einsatz von Subunternehmern mitversichert (Haftung für beauftragte Frachtführer) | nicht geregelt | ||
| Güterfolge- und reine Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, Nachnahmefehler) | nicht geregelt | ||
| Ausgeschlossene Güter (Umzugsgut, Tiere, Valoren, Tabak, Spirituosen, Elektronik) | nicht geregelt | ||
| Anmelde- oder Umsatzmeldepflicht je Transport oder Abrechnung nach Umsatz | nicht geregelt |
Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rettungs-, Bergungs- und Schadenminderungskosten | ja, bis 5.000 € | „bis zu einer Höhe von 5.000 EUR je Schadenereignis“ | Ziffer 3.3.2, Seite 1 |
| Kosten der Schadenfeststellung (Havariekommissar, Sachverständiger) | ja | „die Schadenfeststellungskosten Dritter“ | Ziffer 3.3.1, Seite 1 |
| Kosten für Umladen, Zwischenlagerung und Weiterbeförderung nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Aufräumungs-, Vernichtungs- und Entsorgungskosten beschädigter Güter | ja, bis 5.000 € | „bis zu einer Höhe von 5.000 EUR je Schadenereignis“ | Ziffer 3.3.2, Seite 1 |
| Zölle, Steuern und Abgaben auf beschädigte oder verlorene Güter | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion der Verkehrshaftungsversicherung) | nicht geregelt |
Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Erhöhte oder prozentuale Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Kühlgut oder Bruch | 100 € | „Versicherungsnehmer trägt in diesen Fällen einen Selbstbehalt von 20 %, mindestens 100 EUR je Schadenfall.“ | Ziffer 3.2, Seite 1 |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nicht geregelt | ||
| Sicherungsvorgaben (Ladungssicherung, Schlösser, Alarmanlage, Ortung, Fahrerauswahl) | ja | „Dem Versicherungsnehmer obliegt es, einwandfreie, verkehrssichere und für den jeweiligen Transport geeignete Fahrzeuge einzusetzen.“ | Ziffer 7.1, Seite 1 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Havariekommissar, Vorbehalt bei Annahme) | nicht geregelt | ||
| Regressverzicht gegenüber Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen | nicht geregelt | ||
| Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen (DTV) oder Bedingungen des Vorversicherers, wenn günstiger | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Besondere Bedingungen für die Versicherung der Transportgefahren classic (BTrG classic), Vertragsbestandteil S 65.3 Fassung: S 65.3, BTrG classic, Fassung Mai 2020 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)