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Versicherungsmakler / Private Unfallversicherung / Bedingungsarchiv

BarmeniaGothaer Barmenia Premium-Schutz: die Bedingungen im Volltext

Premium-Schutz (A 3160-11 01/2024): weltweit, Invaliditätsfristen 36 Monate, keine Anrechnung von Krankheiten bis 67 Jahre, Sofortleistung 25.000 EUR, Reha-Kosten und Bergung ohne Begrenzung, Garantien gegenüber GDV, Arbeitskreis und Vorversicherer; Progression, Schmerzensgeld und Hilfeleistungen nur gegen Zuschlag.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei BarmeniaGothaer einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Barmenia Unfallversicherung Premium-Schutz von BarmeniaGothaer (Private Unfallversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an BarmeniaGothaer weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung)ja, bis zur Versicherungssumme„Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind – die vereinbarte Versicherungssumme und – der unfallbedingte Invaliditätsgrad.“Ziffer 2.1.2.1, Seite 7
Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit)ja„Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags – weltweit und – rund um die Uhr.“Ziffer 1.2, Seite 7
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB)ja„in keinem Punkt schlechter stellen als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung.“Ziffer 9.4, Seite 21
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltja„die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis "Beratungsprozesse" (mit Stand 28.09.2015) empfohlen wurden.“Ziffer 9.5, Seite 21
Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit)ja„so gelten diese neuen Bedingungen ab … ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.“Ziffer 9.3, Seite 21
Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag)ja, bis 250.000 €„insgesamt auf einen Betrag von 250.000 EUR begrenzt.“Ziffer 9.1.2.1.3, Seite 20
Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte)nein„Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die folgende Berufstätigkeiten/Beschäftigungen ausüben:“Ziffer 10.2.2, Seite 22

Gliedertaxe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Armsja„Arm ................................................................ 70 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8
Gliedertaxe: Hand im Handgelenkja„Hand .............................................................. 60 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8
Gliedertaxe: Daumenja„Daumen ......................................................... 25 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8
Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Fingerja„Zeigefinger ..................................................... 20 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8
Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkelsja„Bein über der Mitte des Oberschenkels ........ 70 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8
Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Kniesja„Bein bis unterhalb des Knies ......................... 65 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8
Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenkja„Fuß ................................................................. 55 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8
Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit)ja„Auge ............................................................... 80 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8
Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohrja„Gehör auf einem Ohr ..................................... 50 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8
Gliedertaxe: Geruchssinnja„Geruchssinn ................................................... 25 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8
Gliedertaxe: Geschmackssinnja„Geschmackssinn ........................................... 25 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8
Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit)ja„Sprachvermögen ......................................... 100 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8
Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge)ja„Niere .............................................................. 30 %“Ziffer 2.1.2.2.1.1, Seite 8

Invaliditätsleistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Progression 225 Prozentja„225 %-Staffel – abgekürzt P225 – sofern im Vertrag vereinbart –“Ziffer 4.3, Seite 14
Progression 350 Prozentja„350%-Staffel – abgekürzt P350 – sofern im Vertrag vereinbart –“Ziffer 4.4, Seite 14
Progression 500 Prozentja„500 %-Staffel – abgekürzt P500 – sofern im Vertrag vereinbart –“Ziffer 4.5, Seite 14
Progression 1000 Prozentja„1.000 %-Staffel – abgekürzt P1.000 – sofern im Vertrag vereinbart –“Ziffer 4.8, Seite 15
Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil vonja„Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 70 %, nehmen wir keine Minderung vor.“Ziffer 6.2.2.3, Seite 19
Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfallja„Die Invalidität ist innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall – eingetreten und“Ziffer 2.1.1.2, Seite 7
Frist für die ärztliche Feststellung der Invaliditätja„innerhalb von 36 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.“Ziffer 2.1.1.2, Seite 7
Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versichererja„Sie müssen die Invalidität innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen.“Ziffer 2.1.1.3, Seite 7
Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern)ja„fünf Jahre nach dem Unfall bei Beantragung durch Sie,“Ziffer 13.4.1, Seite 23
Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigungja„Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.“Ziffer 2.1.2.2.3, Seite 8
Vorschuss auf die Invaliditätsleistungja, bis 15.000 €„Ist keine Todesfallsumme vereinbart, kann ein angemessener Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditätsleistung bis höchstens 15.000 EUR verlangt werden, sofern keine akute Lebensgefahr“Ziffer 13.3, Seite 23
Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise)keine„Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR und einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20 % zahlen … wir 20.000 EUR.“Ziffer 2.1.2.1, Seite 7

Erweiterter Unfallbegriff und Einschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung)ja„Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung“Ziffer 1.4.5, Seite 7
Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung)ja„Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht.“Ziffer 1.4.5, Seite 7
Zeckenbiss (FSME, Borreliose)ja„Frühsommer Meningo-Enzephalitis“Ziffer 3.18.1.2 a), Seite 13
Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion)ja„Mitversichert sind Insektenstiche, die nachfolgend abschließend aufgeführten Infektionen und andere Haut- oder Schleimhautverletzungen einschließlich allergischer Reaktionen.“Ziffer 3.18.1.1, Seite 13
Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezugja„Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden besteht, wenn die erstmalige … Diagnose der Erkrankung durch einen Arzt frühestens drei Monate nach Ausstellung des Versicherungsscheines erfolgt.“Ziffer 3.18.1.2, Seite 13
Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffenja„als Folge von Vergiftungen durch die Einnahme von Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war (z. B. Nahrungsmittelvergiftungen);“Ziffer 1.4.4 a), Seite 7
Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasserja„das Ertrinken sowie der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung;“Ziffer 1.4.1.1, Seite 7
Erfrierungenja„Gesundheitsschäden durch Erfrierungen;“Ziffer 1.4.1.2, Seite 7
Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrandja„Gesundheitsschäden durch Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches;“Ziffer 1.4.1.3, Seite 7
Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfenja„durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Staubwolken, Säuren und Ähnliches erleidet, sofern es sich nicht um Gesundheitsschäden handelt, die als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten.“Ziffer 1.4.3, Seite 7
Bandscheibenvorfall durch Unfallnein„Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und“Ziffer 8.2.1, Seite 19
Bauchwand- und Unterleibsbrücheja„Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche erleidet,“Ziffer 1.4.5 a), Seite 7
Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolgeja„die Bewusstseinsstörung durch einen akuten Herzinfarkt oder einen akuten Schlaganfall verursacht wurde; die unmittelbaren Gesundheitsschäden durch den Herzinfarkt oder den Schlaganfall selbst bleiben von der Leistungspflicht ausgeschlossen.“Ziffer 3.23 c), Seite 13
Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung)nein„Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen … auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.“Ziffer 8.2.5, Seite 20
Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze)ja„die Bewusstseinsstörung durch Trunkenheit verursacht ist; beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt nicht über 1,3 Promille liegt;“Ziffer 3.23 a), Seite 13
Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursacheja„der Unfall durch einen epileptischen Anfall oder anderen Krampfanfall, der den ganzen Körper der versicherten Person ergreift, hervorgerufen wird;“Ziffer 3.23 e), Seite 13

Kinder

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung)ja„Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Paratyphus, Pest, Pocken, Röteln, Scharlach,“Ziffer 3.18.1.2 a), Seite 13
Impfschädenja„Versicherungsschutz besteht für Impfschäden durch Schutzimpfungen, sofern die erstmalige Diagnose der von einer Impfung verursachten Erkrankung durch einen Arzt nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Ausstellung des Versicherungsscheines erfolgt.“Ziffer 3.19, Seite 13

Weitere Leistungsarten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der nach den vertraglichen Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls geltenden Versicherungssumme für die Rentenleistung.“Ziffer 2.1.3.2, Seite 8
Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monateja, bis zur Versicherungssumme„Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.“Ziffer 2.7.2, Seite 10
Krankenhaustagegeldja, bis zur Versicherungssumme„Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls.“Ziffer 2.2.2, Seite 9
Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 2 Jahre in … Höhe der für das Krankenhaustagegeld vereinbarten Versicherungssumme.“Ziffer 2.3.2, Seite 9
Leistung bei Unfalltodja, bis zur Versicherungssumme„Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall.“Ziffer 2.4.1, Seite 9
Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden)ja, bis 25.000 €„wird einmalig eine Sofortleistung in Höhe von 25.000 EUR gezahlt, sofern nicht der Tod innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall eintritt:“Ziffer 3.4.1, Seite 10
Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität)ja, bis 5.000 €„Schmerzensgeld bei bestimmten Unfallverletzungen – sofern im Vertrag vereinbart“Ziffer 4.2, Seite 14
Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten.“Ziffer 3.2.3, Seite 10
Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz)ja, bis zur Versicherungssumme„Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten (einschließlich Material- und Laborkosten).“Ziffer 3.7.2, Seite 11
Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmenja, bis zur Versicherungssumme„Wir zahlen die nachgewiesenen, von der versicherten Person selbst … getragenen Reha-/Kurkosten ohne Begrenzung.“Ziffer 3.3.2, Seite 10
Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst)ja, bis 10.000 €„Kosten bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Versicherungsfall.“Ziffer 3.1.3, Seite 10
Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus)ja, bis zur Versicherungssumme„so übernehmen wir die dafür anfallenden Mehrkosten.“Ziffer 3.20, Seite 13

Ausschlüsse und Wiedereinschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichertnein„Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen.“Ziffer 8.1.5, Seite 19
Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichertja„Es besteht Versicherungsschutz als Flugschüler, weil dafür (noch) keine Lizenz erforderlich ist sowie als Passagier in Luftfahrzeugen einschließlich Luftsportgeräten,“Ziffer 8.1.4, Seite 19
Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Auslandja„Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen.“Ziffer 8.1.3, Seite 19
Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert)nein„Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.“Ziffer 8.1.6, Seite 19
Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichertja„das Ertrinken sowie der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung;“Ziffer 1.4.1.1, Seite 7
Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschlussnicht geregelt

Vertrag und Beiträge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist)ja„Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen … Sie uns unverzüglich mitteilen.“Ziffer 10.2.1, Seite 21
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmersja„so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt.“Ziffer 3.16.2, Seite 12
Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung)ja„Innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren können Sie die Versicherungssummen um 25 % der jeweils zuletzt geltenden“Ziffer 2.5.3, Seite 9
Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall)ja„Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen.“Ziffer 14.2.3, Seite 23
Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten)ja„Nach einem Unfall müssen Sie oder die versicherte Person einen Arzt hinzuziehen und uns Mitteilung machen.“Ziffer 11.1, Seite 22

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Capital por fallecimiento (Todesfallkapital)nicht geregelt
Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo)nicht geregelt
Gastos de sepelio (Bestattungskosten)nicht geregelt
Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken)nicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Barmenia-Unfallversicherungsbedingungen Premium-Schutz (A3160)
[Seite 1] Ihre Unfallversicherung „Premium-Schutz“ im Überblick… Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen der Unfallversicherung „Premium-Schutz“ ● in keinem Punkt schlechter sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen Fassung; ● die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ (mit Stand 28.09.2015) empfohlen wurden. Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Unfallversicherung „Premium-Schutz“ verschaffen kön- nen, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Vorteile aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden Sie in den „Barmenia-Unfallversicherungsbedingungen – Premium-Schutz“ (ab Seite 5). In der Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen die ausführlichen verbindlichen Regelungen zu finden sind. Diese Leistung des Premium-Schutzes finden Sie in den Versi- cherungsbedingungen auf Seite unter Ziffer – Versichert sind Unfälle – weltweit. 7 1 Wir leisten für Gesundheitsschädigungen, die durch Unfälle hervorgerufen werden. – Keine Leistungsminderung bei Mitwirkung von Krankheiten/Gebrechen an den Unfallfolgen, sofern die versicherte 18 6 Person zum Unfallzeitpunkt maximal 67 Jahre als ist und keine Pflegebedürftigkeit (ab Pflegerad 3) besteht Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. A. Diese Leistungsarten können Sie versichern – Invaliditätsleistung 7 2.1 – Invaliditäts-Kapitalleistung 7 2.1.2 – Unfallrente 8 2.1.3 – Krankenhaustagegeld 8 2.2 – Genesungsgeld (automatisch versichert, wenn Sie ein Krankenhaustagegeld gewählt haben) 9 2.3 – Todesfallleistung 9 2.4 – Übergangsleistung 9 2.7 B. Wichtige Fristen zur Invaliditätsleistung – Für den Anspruch auf eine Invaliditätsleistung müssen folgende Fristen eingehalten werden: 7 2.1.1.2 – Die Invalidität muss eingetreten sein innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall; – Die Invalidität muss ärztlich festgestellt sein innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall; – Sie müssen Ihren Anspruch auf Invaliditätsleistung geltend machen innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall. 7 2.1.1.3 C. Erweiterungen des „Unfallbegriffs“ Mitversichert sind auch folgende Ereignisse und Gesundheitsschäden: – Ertrinken; 7 1.4.1.1 – Tauchtypische Gesundheitsschäden z. B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung – wir leisten auch für die 7 1.4.1.1+ Behandlung in einer Dekompressionskammer; 10 3.2.2.1 – Erfrierungen; 7 1.4.1.2 – Gesundheitsschäden durch Sonnenbrand und Sonnenstich; 7 1.4.1.3 – Unfreiwilliger Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug (auch Ersticken); 7 1.4.1.4 – Gesundheitsschäden durch ein Höhenlungenödem oder Höhenhirnödem aufgrund akuter Höhenkrankheit; 7 1.4.1.5 – Gesundheitsschäden durch Explosions- oder Druckwellen; 7 1.4.1.6 – Gesundheitsschäden durch mechanische, chemische oder elektrische Einwirkungen; 7 1.4.1.7 A 3160-11 01/2024 Seite 1 von 27 [Seite 2] Diese Leistung des Premium-Schutzes finden Sie in den Versi- cherungsbedingungen auf Seite unter Ziffer – Bewusst in Kauf genommene Gesundheitsschäden wegen der Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen; 7 1.4.2 – Gesundheitsschädigungen durch allmähliche Einwirkung von Gasen und Dämpfen, Staubwolken und Säuren 7 1.4.3 (nicht aber Berufs-/Gewerbekrankheiten); – Vergiftungen (durch Einnahme schädlicher Stoffe) – auch Nahrungsmittelvergiftungen sind versichert; 7 1.4.4 a) – Vergiftungen durch den Kontakt zu Pflanzen oder anderen Stoffen; 7 1.4.4 b) – Alkoholvergiftungen; 7 1.4.4 c) – Durch erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen verursachte 7 1.4.5 – Bauch- oder Unterleibs- und Knochenbrüche, – Verrenkungen von Gelenken, – Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken, – sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule, nicht aber Schädigung der Bandscheiben; – Oberschenkelhals- und Armbruch sind – unabhängig von der Ursache (also auch durch Krankheit) – versichert; 7 1.4.6 – Gesundheitsschädigungen durch nicht oder falsch verabreichte Medikamente infolge Entführung/Geiselnahme. 7 1.4.7 D. Aufhebung/Einschränkung von Ausschlüssen Unter Ziffer 8 der Versicherungsbedingungen sind die Versicherungsausschlüsse geregelt. Von diesen Ausschlüssen gelten etliche Ausnahmen, für die wir trotzdem leisten. Hier die wichtigsten Fälle, für die wir Versicherungsschutz bieten: – Unfälle bei Raufereien und Schlägereien sind mitversichert, wenn die versicherte Person nicht der Urheber war; 19 8.1.2 – Unbefugter Gebrauch eines Kfz durch Minderjährige oder entmündigte Erwachsene; 19 8.1.2 a) – Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper durch Minderjährige oder entmündigte Erwachsene 19 8.1.2 b) (Voraussetzung ist jedoch, dass mit dem Feuerwerkskörper keine Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde); – Kitesurfen; 19 8.1.4 – Fahrtveranstaltungen (bei denen es auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt) sind versichert 19 8.1.5 a) (z. B. Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten, Ballonverfolgungsfahrten und Sicherheitstrainings); – Gelegentliche Fahrten mit Leihkarts auf Kartanlagen sind versichert (weltweit); 19 8.1.5 b) – Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser-, Maserstrahlen und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen 19 8.2.2 sind versichert. E. Generell im Versicherungsschutz enthaltene Leistungsarten – Rehabilitations-Management-Serviceleistungen bis 10.000 EUR; 10 3.1 – Bergungskosten inklusive Rücktransportkosten ohne Begrenzung; 10 3.2 – Kurkostenbeihilfe/Reha-Kosten in Höhe der tatsächlich aufgewendeten Kosten – ohne Begrenzung; 10 3.3 – Sofortleistung bei bestimmten Schwerverletzungen bis 25.000 EUR; 10 3.4 – Zusätzliche Leistung bei Schwerverletzungen nach Erwerb/Bau von selbstgenutztem Wohneigentum den 10 3.5 letzten 5 Jahren vor dem Unfall – gestaffelt bis auf 25.000 EUR; – Komageld: 36 EUR ab dem ersten Tag für längstens 3 Jahre; 11 3.6 – Kosten für kosmetische Operationen einschließlich Zahnersatzkosten; 11 3.7 – Behinderungsbedingte Mehraufwendungen ab 50 %-iger Invalidität bis zu 50.000 EUR 11 3.8 (z. B. für den Umbau von Kfz und Wohnung oder Umzug); – Kostenbeteiligung – bis 3 Jahre nach dem Unfall – für 11 3.9 – ärztlich verordnete medizinische Hilfsmittel (z. B. für Arm-/Beinprothese, Geh-/Stützapparate, Roll-/Krankenfahrstuhl), – künstliche Organe und Organtransplantationen; – Umschulungsmaßnahmen – Kostenerstattung bei Durchführung einer staatlich anerkannten Umschulung wegen 11 3.10 unfallbedingter Berufsunfähigkeit bis 20.000 EUR; – Haushaltshilfegeld bis 50 EUR je Tag, längstens für 30 Tage; 11 3.11 – Psychologische Soforthilfe nach Überfall/Geiselnahme (Kostenübernahme für die ersten 10 Sitzungen); 11 3.12 – Kosten für psychologische Unterstützung der versicherten Person werden bis 1.000 EUR übernommen, wenn 11 3.13 Anspruch auf Sofortleistungen bei Schwerverletzungen besteht; – Volle Kostenübernahme für Nachhilfeunterricht versicherter Kinder – bis 6 Monate; 11 3.14 – Beistandsleistungen des Barmenia-Assistance-Centers 11 3.15 A 3160-11 01/2024 Seite 2 von 27 [Seite 3] Diese Leistung des Premium-Schutzes finden Sie in den Versi- cherungsbedingungen auf Seite unter Ziffer (z. B. 24-Stunden-Informationsdienst und viele Hilfen bei Notfällen im In- und Ausland); – Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit für max. 12 Monate; 12 3.16 – Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit für max. 12 Monate; 12 3.17 – Versicherungsschutz besteht für 13 3.18 – folgende Infektionen: Borreliose, Bruccellose, Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, FSME (Frühsommer Meningo-Enzephalitis), Gelbfieber, Gürtelrose Hirnhautentzün- dung (Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Paratyphus, Pest, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlafkrankheit, Tularämie (Hasenpest), Typhus, Windpocken) nach einer Wartezeit von 3 Monaten, – Tetanus (Wundstarrkrampf), Tollwut; – Infektionen durch Parasitenbefall und das Eindringen von Tiergelegen; – Infektionen durch geringfügige Haut-/Schleimhautverletzungen, wenn das ursächliche Ereignis innerhalb 4 Wochen angezeigt wurde (Wartezeit 3 Monate); – Infektionen durch sonstige (nicht geringfügige) Unfallverletzungen; einschließlich Blutvergiftungen und Wundinfektionen; – Nicht infektionsbedingte Folgen von Insektenstichen und anderen Haut- oder Schleimhautverletzungen ein- schließlich allergischer Reaktionen. Eine stationäre Desensibilisierungsmaßnahme auf Grund einer solchen allergischen Reaktion gilt als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt. – Versicherungsschutz besteht für Impfschäden nach einer Schutzimpfung (Wartezeit 3 Monate); 13 3.19 – Volle Kostenübernahme bei Rooming-In Leistungen für minderjährige Kinder; 13 3.20 – 25.000 EUR bei Tod beider bei uns versicherter Elternteile durch ein Unfallereignis; 3.21 – 2.500 EUR Soforthilfe bei Gewaltstraftat; 13 3.22 – Mitversicherung von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen (beim Lenken von Kfz gilt die Mitversicherung 13 und 3.23 a) und bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,3 ‰); 19 8.1.1 – Mitversicherung von Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente; 13 3.23 b) – Unfälle durch – Herzinfarkt, Schlaganfall (die unmittelbaren Gesundheitsschäden durch den Herzinfarkt oder den Schlaganfall 13 3.23 c) selbst sind nicht versichert), – Herz- oder Kreislaufstörungen, Ohnmachtsanfällen, Schwindel, Bewusstlosigkeit, 13 3.23 d) – epileptische Anfälle und andere Krampfanfälle; 13 3.23 e) sind mitversichert. – Bewusstseinsstörungen, die durch die unfreiwillige Verabreichung von sog. K.-o.-Tropfen verursacht werden; 14 3.23 g) – Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Schlafwandeln und das Einschlafen durch Übermüdung gelten nicht als 14 3.23 h) Bewusstseinsstörung; – Bewusstseinsstörungen, die durch Unterzuckerung oder Überzuckerung verursacht werden. 14 3.23 i) F. Familien-Vorsorgeversicherung – Beitragsfreie Vorsorgeversicherung für Ihren Ehepartner (auch eingetragener Lebenspartner) ab Eheschließung 18 5 und für Ihre Kinder ab Geburt bzw. Adoption für 1 Jahr mit den Versicherungssummen für die Invaliditätsleistung, die für Sie vereinbart sind, höchstens 100.000 EUR für die Invaliditäts-Kapitalleistung und 1.000 EUR für die Unfallrente; – Dieser Schutz gilt auch für das ungeborene Leben. – Die unter E. beschriebenen Leistungen gelten auch für die Familien-Vorsorgeversicherung. – Nachversicherungsgarantie für Kinder während der beitragsfreien Vorsorgezeit – ohne Gesundheitsprüfung. 18 5.5 G. Der Versicherungsschutz kann ergänzt werden um folgende Leistungen (gegen Zusatzbeitrag) – Leistungsdynamik zur Unfallrente: 14 4.1 Zahlen wir eine Unfallrente, so wird sie zum 01.01. jeden Jahres um 1,5 % erhöht; – Schmerzensgeld bei bestimmten Unfallverletzungen z. B. Knochenbrüche, bis 5.000 EUR; 14 4.2 – Verschiedene Progressionsstaffeln; 14/15 4.3 bis 4.8 – Rentenmodelle Verdoppelung der Rente "ab 90 % Invalidität" oder "bei Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 4)"; 15 4.9 – Hilfeleistungen/Familienhilfe 15 4.10 ▪ Schnelle Hilfeleistungen bis zu 6 Monate nach dem Unfall (Menüservice, Hausnotruf, Unterstützung bei Arzt- und Behördengängen, Besorgungen und Einkäufe, Reini- gung der Wohnung, Waschen und Pflegen der Wäsche, Körperpflege, Gespräch zur Feststellung der Pflege probleme; ▪ bis zu 14 Tagen leisten wir eine Versorgung von Haustieren und ▪ bis zu einer Woche leisten wir Krankenhaushilfe; A 3160-11 01/2024 Seite 3 von 27 [Seite 4] Diese Leistung des Premium-Schutzes finden Sie in den Versi- cherungsbedingungen auf Seite unter Ziffer ▪ Familienhilfe bis zu einem Monat nach dem Unfall: Organisation und Bezahlung einer Betreuungsperson für die Kinderbetreuung und –versorgung und Haushaltsführung. Die Betreuungsperson sorgt auch für die Mobilität der Kinder (Begleitung zur Tagesstätte, Kindergarten, Schule, Vereinssportveranstaltungen, organisierten entgeltlichen Kursen/Unterrichtsstunden, Arztterminen, etc.); – Einmalige Sofortleistung (Diagnosegeld) bei Krebs. 17 4.11 H. Wichtige Obliegenheiten nach einem Unfall – Nach einem Unfall muss so schnell wie möglich ein Arzt aufgesucht und seine Anordnungen befolgt werden 22 11.1 (für die versicherte Person besteht aber keine Pflicht, sich einer Operation zu unterziehen) – außerdem müssen Sie uns informieren; – Es gilt nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen ein Arzt zu 22 11.1 spät hinzugezogen wird; – Folgenlos bleibt eine versehentlich unterbliebene Anzeige bzw. Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit, wenn 22 12 b) diese nach Erkennen des Versehens unverzüglich nachgeholt wird. I. Beitragsfreistellung – Der Unfallschutz wird für mitversicherte minderjährige Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr beitragsfrei weiterge- 24 15.6.1 führt, wenn Sie – während der Vertragslaufzeit durch Unfall oder Krankheit sterben (nicht aber durch Krieg/Bürgerkrieg); – Voraussetzung: Sie waren bei Vertragsabschluss jünger als 55 Jahre – – durch einen Unfall mindestens zu 50 % invalide werden; – Die Beitragsfreistellung gilt auch für den mitversicherten Ehe-/Lebenspartner bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten 24 15.6.4 versicherten Kindes. J. Sonstige Erweiterungen zu einzelnen Leistungsarten – Zur Invaliditätsleistung: – Um 20 % erhöhte Invaliditäts-Kapitalleistung bei Kopfverletzungen, die die versicherte Person bei einem Fahr- 8 2.1.2.4 rad-, Pedelec-, eScooter-, Ski-, Reit- oder Inliner-Unfall erlitten hat, obwohl sie durch einen Helm geschützt war. – Ein Vorschuss bei laufendem Heilverfahren auf die zu erwartende Invaliditätsleistung ist möglich innerhalb des 23 13.3 ersten Jahres nach dem Unfall bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme. Ist keine Todesfallsumme ver- einbart, ist ein Vorschuss bis zu einem Betrag von 15.000 EUR möglich (Voraussetzung: Die versicherte Person ist nicht in Lebensgefahr); – Zum Krankenhaustagegeld (bis zu 5 Jahre nach dem Tag des Unfalls): – Für Aufenthalte in Sanatorien im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zahlen wir für bis zu 60 Tage 50 % 9/ 2.2.2.2 + des vereinbarten Krankenhaustagegeldes; 8 2.2.1.1 – Wir leisten auch für Aufenthalte in einem Institut, das sowohl der Heilbehandlung als auch der Reha dient; 9 2.2.2.2 – Wir leisten auch für ambulante Operationen 3 Tagessätze; 8 2.2.1.2 – Das Krankenhaustagegeld wird verdoppelt bei einem Unfall und vollstationärem Krankenhausaufenthalt 8 2.2.1.3 im Ausland; 9 2.2.2.1 – Rooming-In für Kinder bis 14 Jahre: Wird ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, verdoppelt sich das für das Kind vereinbarte 9 2.2.2.4 Krankenhaustagegeld für die Dauer der Begleitung; – Zum Genesungsgeld: – Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, 9 2.3.2 längstens aber für 2 Jahre; – Wir leisten auch für ambulante Operationen 3 Tagessätze; 8/9 2.2.1.3+ – Ein Anspruch auf Zahlung des Genesungsgeldes besteht auch dann, wenn die versicherte Person noch vor 9 2.3.2 Entlassung aus dem Krankenhaus stirbt; 2.3.3 – Zur Todesfallleistung: – Verschollenheit nach §§ 5 bis 7 Verschollenheitsgesetz gilt als Nachweis des Unfalltodes; 9 2.4.1.1 – Für minderjährige Kinder bei Unfalltod beider Eltern: 9 2.4.2.1 Sterben beide Eltern bei einem Unfallereignis und hinterlassen sie minderjährige Kinder, so verdoppeln sich die vereinbarten Todesfallleistungen der Eltern; 9 2.4.2.2 – Verdoppelung einer mitversicherten Todesfallleistung für Unfälle bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel; – Um 20 % erhöhte Todesfallleistung bei Kopfverletzungen, die die versicherte Person bei einem Fahrrad-, Pede- 9 2.4.2.3 lec-, eScooter-, Ski-, Reit- oder Inliner-Unfall erlitten hat, obwohl sie durch einen Helm geschützt war; – Keine Verpflichtung, den Unfalltod innerhalb einer bestimmten Frist zu melden. A 3160-11 01/2024 Seite 4 von 27 [Seite 5] Barmenia-Unfallversicherungs- bedingungen – Premium-Schutz Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Stand 01.01.2024 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Inhaltsübersicht Seite Seite Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Der Versicherungsumfang 3.16 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit...... 12 Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo 3.17 Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit . 12 und wann sich der Unfall ereignet. 1 Was ist versichert? ...................................7 3.18 Infektionen und Insektenstiche ................ 13 1.1 Grundsatz....................................................7 3.19 Schutzimpfungen...................................... 13 Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Barmenia- 1.2 Geltungsbereich ..........................................7 3.20 Rooming-In Leistung für Unfallversicherungsbedingungen – Premium-Schutz. 1.3 Unfallbegriff .................................................7 minderjährige Kinder ................................ 13 Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi- 1.4 Erweiterter Unfallbegriff ..............................7 3.21 Unfalltod beider Elternteile ....................... 13 cherungsschein legen diese den Inhalt Ihrer Unfall- 1.5 Einschränkung unserer Leistungspflicht .....7 3.22 Gewaltstraftat ........................................... 13 versicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. 3.23 Unfälle der versicherten Person 2 Welche Leistungsarten können durch Bewusstseinsstörungen ................. 13 Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher vollständig vereinbart werden? und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig Welche Fristen und sonstigen 4 Welche Leistungserweiterungen auf. So können Sie auch später, besonders nach ei- Voraussetzungen gelten für die können gegen zusätzlichen Beitrag nem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. einzelnen Leistungsarten? ......................7 in den Versicherungsschutz 2.1 Invaliditätsleistung.......................................7 eingeschlossen werden? ...................... 14 Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns 2.1.2 Art und Höhe der Invaliditäts- 4.1 Jährliche Erhöhung der Unfallrente bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen Kapitalleistung .............................................7 im Leistungsfall (Leistungsdynamik) ........ 14 das weitere Vorgehen. 2.1.3 Unfallrente bei einem 4.2 Schmerzensgeld bei bestimmten Invaliditätsgrad ab 50 %..............................8 Unfallverletzungen ................................... 14 Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne 2.2 Krankenhaustagegeld .................................8 4.3 Progressive Invaliditätsstaffel Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht ver- 2.3 Genesungsgeld ...........................................9 225 %-Staffel ............................................ 14 ständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versiche- 2.4 Todesfallleistung .........................................9 4.4 Progressive Invaliditätsstaffel rung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte 2.5 Erhöhung der Versicherungssummen 350%-Staffel ............................................. 14 Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. ohne erneute Gesundheitsprüfung 4.5 Progressive Invaliditätsstaffel Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht (Nachversicherungsgarantie)......................9 500 %-Staffel ............................................ 14 abschließend. 2.6 Planmäßige Erhöhung der Versiche- 4.6 Progressive Invaliditätsstaffel rungssummen und des Beitrag 500 %Plus-Staffel .................................... 15 Ihre Barmenia (Summendynamik) ......................................9 4.7 Progressive Invaliditätsstaffel 2.7 Übergangsleistung ......................................9 700 %-Staffel ............................................ 15 Wer ist wer? 4.8 Progressive Invaliditätsstaffel – Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit 3 Welche Leistungen sind 1000 %-Staffel.......................................... 15 unser Vertragspartner. generell mitversichert? ......................... 10 4.9 Rentenmodelle und Voraussetzungen..... 15 – Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versi- 3.1 Rehabilitations-Management- 4.10 Hilfeleistungen/Familienhilfe .................... 15 cherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das Serviceleistungen..................................... 10 4.11 Einmalige Sofortleistung können Sie selbst und andere Personen sein. 3.2 Kosten für Such-, Bergungs- oder (Diagnosegeld) bei Krebs......................... 17 Rettungseinsätze ..................................... 10 Sämtliche Personenbezeichnungen in diesen Bar- 3.3 Kurkostenbeihilfe/Reha-Kosten ............... 10 5 Familien-Vorsorgeversicherung ........... 18 menia-Unfallversicherungsbedingungen – Premium- 3.4 Sofortleistung bei Schwerverletzungen ... 10 Schutz gelten gleichermaßen für männliche, weibli- 3.5 Erweiterte Leistung bei Schwerver- 6 Was passiert, wenn Unfallfolgen che und anderweitige Geschlechter. letzungen nach Hausbau/-kauf ................ 10 mit Krankheiten oder Gebrechen 3.6 Komageld ................................................. 11 zusammentreffen? ................................. 18 3.7 Kosten für kosmetische Operationen ..... 11 6.1 Krankheiten und Gebrechen .................... 18 3.8 Behinderungsbedingte 6.2 Mitwirkung ................................................ 18 Mehraufwendungen ................................. 11 3.9 Kostenbeteiligung für ärztlich 7 Kündigungsmöglichkeit bei verordnete medizinische Hilfsmittel ........ 11 Pflegebedürftigkeit................................. 19 3.10 Umschulungsmaßnahmen ....................... 11 3.11 Haushaltshilfegeld.................................... 11 8 Was ist nicht versichert?....................... 19 3.12 Psychologische Soforthilfe nach 8.1 Ausgeschlossene Unfälle ......................... 19 Überfall/Geiselnahme ............................. 11 8.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden .. 19 3.13 Kosten für psychologische Unterstützung ........................................... 11 3.14 Kosten für Nachhilfeunterricht ................. 11 3.15 Beistandsleistungen des Barmenia- Assistance-Centers .................................. 11 A 3160-11 01/2024 Seite 5 von 27 [Seite 6] Seite Seite 9 Garantien der Barmenia Weitere Regelungen 9.1 Nicht-Schlechterstellugns-Garantie ..........20 9.2 Barmenia-Konditions-Differenz- 16 Wie sind die Rechtsverhältnisse Versicherung .............................................20 der am Vertrag beteiligten 9.3 Künftige Bedingungsverbesserungen.......21 Personen zueinander? .......................... 25 9.4 Leistungsgarantie gegenüber 16.1 Fremdversicherung .................................. 25 GDV-Musterbedingungen .........................21 16.2 Rechtsnachfolger und sonstige 9.5 Garantie über die Erfüllung der vom Anspruchsteller ........................................ 25 Arbeitskreis "Beratungsprozesse" 16.3 Übertragung und Verpfändung von empfohlenen Mindestleistungsstandards .21 Ansprüchen .............................................. 25 10 Was müssen Sie bei einem Kinder- 17 Was bedeutet die vorvertragliche Tarif und bei Änderungen der Anzeigepflicht und welche Folgen Berufstätigkeit oder Beschäf- hat ihre Verletzung? .............................. 25 tigung beachten? ....................................21 17.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht ................. 25 10.1 Umstellung des Kindertarifs ......................21 17.2 Mögliche Folgen einer Anzeige- 10.2 Änderung der Berufstätigkeit oder pflichtverletzung ....................................... 25 Beschäftigung ...........................................21 17.3 Voraussetzung für die Ausübung unserer Rechte......................................... 25 Der Leistungsfall 17.4 Anfechtung ............................................... 25 17.5 Erweiterung des Versicherungs- 11 Was ist nach einem Unfall zu schutzes ................................................... 25 beachten (Obliegenheiten)? ..................22 18 Wann verjähren die Ansprüche 12 Welche Folgen hat die Nicht- aus dem Vertrag?................................... 25 beachtung von Obliegenheiten? ...........22 18.1 Gesetzliche Verjährung............................ 25 18.2 Aussetzung der Verjährung ..................... 26 13 Wann sind die Leistungen fällig? .........22 13.1 Erklärung über die Leistungspflicht ..........22 19 Was ist bei Mitteilungen an uns 13.2 Fälligkeit der Leistung ...............................22 zu beachten? Was gilt bei Änderung 13.3 Vorschüsse ...............................................23 Ihrer Anschrift? ...................................... 26 13.4 Neubemessung des Invaliditätsgrades.....23 20 Bedingungsänderung ............................ 26 Die Versicherungsdauer 21 Welches Gericht ist zuständig? ........... 26 14 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 22 Welches Recht findet Anwendung?..... 26 Wann ruht der Versicherungs- schutz bei militärischen Einsätzen? .....23 23 Sanktions-/Embargoklausel.................. 26 14.1 Beginn des Versicherungsschutzes .........23 14.2 Dauer und Ende des Vertrages ................23 24 Wenn Sie mit uns einmal nicht 14.3 Kündigung nach Versicherungsfall ...........23 zufrieden sind ......................................... 26 14.4 Ruhen des Versicherungsschutzes und der Beitragszahlungspflicht Anlage bei militärischen Einsätzen ......................23 Tabelle zu den progressiven Invaliditätsstaffeln .... 27 14.5 Versicherungsjahr .....................................23 Der Versicherungsbeitrag 15 Was müssen Sie bei der Beitrags- zahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Welche Tarifstufen gibt es beim Kinder- Tarif und beim Erwachsenen-Tarif und welche Regelungen gelten für die Umstufung? .............................................23 15.1 Beitrag und Versicherungsteuer ...............23 15.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zah- lung/Erster oder einmaliger Beitrag ..........23 15.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag ................................23 15.4 Beitragszahlung per SEPA- Lastschriftmandat, PayPal oder mit Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/ Kündigungsrecht bei Widerruf ..................24 15.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertrags- beendigung ...............................................24 15.6 Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern ...............................................24 15.7 Tarifstufen (altersabhängig) ......................24 A 3160-11 01/2024 Seite 6 von 27 [Seite 7] Der Versicherungsumfang a) Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche erlei- – dauerhaft det, beeinträchtigt ist. 1 Was ist versichert? b) Gelenke verrenkt, Beispiel: Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn 1.1 Grundsatz Die versicherte Person stützt einen schweren – sie voraussichtlich länger als drei Jahre beste- Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das hen wird und Unfällen der versicherten Person. Ellenbogengelenk. – eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwar- c) Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln oder ten ist. 1.2 Geltungsbereich Menisken zerrt oder zerreißt, Versicherungsschutz besteht während der Wirksam- Beispiel: Beispiel: keit des Vertrags Die versicherte Person zerrt sich bei einem Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn – weltweit und Klimmzug die Muskulatur am Unterarm. die versicherte Person einen Knochenbruch er- – rund um die Uhr. d) sonstige Schädigungen an Gliedmaßen oder leidet, der innerhalb eines Jahres folgenlos Wirbelsäule erleidet mit Ausnahme von Schäden an ausheilt. 1.3 Unfallbegriff den Bandscheiben. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person 2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der durch Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, Invalidität – ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirken- deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen Die Invalidität ist innerhalb von 36 Monaten nach des Ereignis (Unfallereignis) des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die dem Unfall – unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuel- – eingetreten und erleidet. len körperlichen Verhältnisse der versicherten Per- – innerhalb von 36 Monaten von einem Arzt son. schriftlich festgestellt worden. 1.4 Erweiterter Unfallbegriff 1.4.1 Als Unfall gelten auch 1.4.6 Oberschenkelhals- und Armbrüche gelten Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht 1.4.1.1 das Ertrinken sowie der Eintritt tauchtypi- – unabhängig von der Ursache – als Unfälle. kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. scher Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrank- heit oder Trommelfellverletzung; 1.4.7 Nicht oder falsch verabreichte Medikamen- 2.1.1.3 Geltendmachung der Invalidität Die Kosten für die Behandlung in einer Dekompres- te infolge Entführung/Geiselnahme Sie müssen die Invalidität innerhalb von 36 Monaten sionskammer sind im Rahmen der Bergungskosten Werden infolge einer Entführung oder Geiselnahme nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend (Ziffer 3.2) mitversichert. Medikamente nicht oder falsch verabreicht, gilt auch machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer 1.4.1.2 Gesundheitsschäden durch Erfrierungen; dies als Unfall. Invalidität ausgehen. 1.4.1.3 Gesundheitsschäden durch Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches; 1.4.8 Wird ein Unfall durch Erschrecken ausge- Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf 1.4.1.4 unfreiwillig erlittener Flüssigkeits-, Nah- löst, so besteht Versicherungsschutz. Invaliditätsleistung ausgeschlossen. rungs- oder Sauerstoffentzug; 1.4.1.5 Gesundheitsschäden durch ein Höhenlun- 1.5 Einschränkung unserer Leistungspflicht Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich ent- genödem (HAPE) oder Höhenhirnödem (HACE) auf- Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigun- schuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. grund akuter Höhenkrankheit (AMS); gen können wir keine oder nur eingeschränkt Leis- 1.4.1.6 Gesundheitsschäden durch Explosions-, tungen erbringen. Beispiel: Schall- oder Druckwellen; Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverlet- 1.4.1.7 Gesundheitsschäden durch mechanische, Bitte beachten Sie daher zungen erlitten und waren deshalb nicht in der chemische oder elektrische Einwirkungen. – die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen. und Gebrechen 1.4.2 Nimmt die versicherte Person bei rechtmä- – bei Personen, die zum Unfallzeitpunkt 2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Ret- älter als 67 Jahre sind oder ersten Jahr tung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesund- – mindestens im Pflegrad 3 eingestuft sind Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb heitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese den- (Ziffer 6.2.2), sowie eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein An- noch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert. – die Ausschlüsse (Ziffer 8). Sie gelten für alle spruch auf Invaliditätsleistung. Leistungsarten. 1.4.3 Ein Unfall liegt auch vor, wenn die versi- In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung cherte Person unfreiwillig Gesundheitsschäden 2 Welche Leistungsarten können (Ziffer 2.4), sofern diese vereinbart ist. durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, vereinbart werden? Staubwolken, Säuren und Ähnliches erleidet, sofern Welche Fristen und sonstigen Voraus- 2.1.2 Art und Höhe der es sich nicht um Gesundheitsschäden handelt, die setzungen gelten für die einzelnen Invaliditäts-Kapitalleistung als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten. Leistungsarten? 2.1.2.1 Berechnung der Invaliditäts-Kapitalleistung Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzah- 1.4.4 Mitversichert sind unfreiwillige Gesund- Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten lung. heitsschädigungen der versicherten Person von Leistungen und deren Voraussetzungen. a) als Folge von Vergiftungen durch die Einnahme Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind von Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versi- – die vereinbarte Versicherungssumme und Person nicht bewusst war (z. B. Nahrungsmittelver- cherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben, – der unfallbedingte Invaliditätsgrad. giftungen); und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen b) als Folge von Vergiftungen durch den Kontakt Nachträgen genannt sind. Beispiel: zu Pflanzen oder anderen Stoffen, wenn deren Bei einer Versicherungssumme von Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst 2.1 Invaliditätsleistung 100.000 EUR und einem unfallbedingten Invali- war; Für den Fall einer Invalidität können die folgenden ditätsgrad von 20 % zahlen wir 20.000 EUR. Beispiele für "Kontakt": Leistungsarten vereinbart werden: Hautkontakt, einatmen, schlucken – die Invaliditäts-Kapitalleistung (siehe Zif- 2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrades, Zeit- c) die auf eine konkrete Alkoholvergiftung zurück- fer 2.1.2) und/oder raum für die Bemessung zuführen sind. Allerdings sind Gesundheitsschäden, – die Unfallrente (siehe Ziffer 2.1.3). Der Invaliditätsgrad richtet sich die auf regelmäßigen, wiederholten Alkoholkonsum – nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1), sofern zurückzuführen sind (wie beispielsweise Leberzir- 2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung: die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane rhose), ausgeschlossen. dort genannt sind, 2.1.1.1 Invalidität – ansonsten danach, in welchem Umfang die 1.4.5 Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. normale körperliche oder geistige Leistungs- Person durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigen- fähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Zif- bewegung Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt fer 2.1.2.2.2). – die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit A 3160-11 01/2024 Seite 7 von 27 [Seite 8] Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszu- grade wirken sich nach dem dann geltenden Tarif 2.1.3 Unfallrente bei einem stand, der spätestens am Ende des dritten Jahres beitragsmindernd, Erhöhungen beitragssteigernd Invaliditätsgrad ab 50 % nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für aus. Für die Voraussetzungen und die Bemessung der die erste als auch für spätere Bemessungen der In- Invalidität gelten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2. validität (Ziffer 12.4). 2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet der Invalidität, gilt Ziffer 2.1.2.3. 2.1.2.2.1 Gliedertaxen sich der Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfä- Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln (Ziffern 2.1.2.2.1.1 Standard-Gliedertaxe Premium-Schutz higkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maß- 4.3 bis 4.8) oder sonstige Mehrleistungen im Invalidi- Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der stab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters tätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesor- und Geschlechts. Leistung unberücksichtigt. Vereinbarte Gliederta- gane gelten ausschließlich die hier genannten Invali- xenmodelle gemäß Ziffer 2.1.2.2.1.2 werden nur be- ditätsgrade: Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizini- rücksichtigt, sofern dies ausdrücklich vereinbart wur- Arm ................................................................ 70 % schen Gesichtspunkten. de. Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks ..... 70 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks ......... 65 % 2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität 2.1.3.1 Voraussetzungen für die Leistung Hand .............................................................. 60 % Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körper- Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindes- Daumen ......................................................... 25 % teile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dau- tens 50 %. Zeigefinger ..................................................... 20 % erhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Zif- Mittelfinger ..................................................... 15 % fer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 bemessen. 2.1.3.2 Art und Höhe der Leistung Ringfinger ...................................................... 15 % Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der kleiner Finger ................................................. 15 % Vorinvalidität. nach den vertraglichen Vereinbarungen zum Zeit- sämtliche Finger einer Hand, jedoch maximal 60 % punkt des Eintritts des Versicherungsfalls geltenden Bein über der Mitte des Oberschenkels ........ 70 % Beispiel: Versicherungssumme für die Rentenleistung. Bein bis zur Mitte des Oberschenkels ........... 70 % Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt Bein bis unterhalb des Knies ......................... 65 % der Invaliditätsgrad 70 %. War dieser Arm 2.1.3.3 Beginn und Dauer der Leistung Bein bis zur Mitte des Unterschenkels .......... 60 % schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner 2.1.3.3.1 Wir zahlen die Unfallrente Fuß ................................................................. 55 % Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität – rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich große Zehe .................................................... 15 % 7 % (=ein Zehntel von 70 %). Diese 7 % Vorin- der Unfall ereignet hat, und danach andere Zehe .................................................. 10 % validität werden abgezogen. Es verbleibt ein un- – monatlich im Voraus. Auge ............................................................... 80 % fallbedingter Invaliditätsgrad von 63 %. Gehör auf einem Ohr ..................................... 50 % 2.1.3.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende Gehör auf beiden Ohren .............................. 100 % 2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung meh- des Monats, in dem Geruchssinn ................................................... 25 % rerer Körperteile oder Sinnesorgane – die versicherte Person stirbt oder Geschmackssinn ........................................... 25 % Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder – wir Ihnen mitteilen, dass auf Grund einer Neu- Sprachvermögen ......................................... 100 % Sinnesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die bemessung nach Ziffer 12.4 der unfallbedingte Niere .............................................................. 30 % Invaliditätsgrade, die nach den vorstehenden Be- Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist. Beide Nieren oder letzte Niere (falls die stimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. andere Niere bereits verloren/vollständig Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzun- funktionsunfähig war) ........................... 100 % Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt. gen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen Milz ................................................................. 20 % anzufordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht Milz bei Kindern bis 14 Jahre ........................ 25 % Beispiel: unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab Gallenblase .................................................... 20 % Durch einen Unfall ist ein Arm vollständig funk- der nächsten Fälligkeit. Magen ............................................................ 35 % tionsunfähig (70 %) und ein Bein zur Hälfte in Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm – je ...... 35 % seiner Funktion beeinträchtigt (35 %). Auch 2.1.3.4 Todesfall-Kapitalleistung ein Lungenflügel ............................................ 50 % wenn die Addition der Invaliditätsgrade 105 % Wird zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Per- Leber .............................................................. 50 % ergibt, ist die Invalidität auf 100 % begrenzt. son eine Unfallrente aus diesem Vertrag gezahlt, so Bauchspeicheldrüse ...................................... 35 % zahlen wir – ggf. zusätzlich zu Leistungen nach Zif- Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchti- 2.1.2.3 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten fer 2.4 – eine einmalige Todesfall-Kapitalleistung in gung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Pro- Person Höhe des 12-fachen des zum Todeszeitpunkt ge- zentsatzes. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der zahlten monatlichen Unfallrente-Betrages. Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter Beispiel: folgenden Voraussetzungen: 2.2 Krankenhaustagegeld Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt – Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt in- 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung das einen Invaliditätsgrad von 80 %. Ist er um nerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall ver- Die versicherte Person befindet sich wegen des Un- ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, storben (Ziffer 2.1.1.4), und falls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heil- ergibt das einen Invaliditätsgrad von 8 % – die sonstigen Voraussetzungen für die Invalidi- behandlung. (= ein Zehntel von 80 %). tätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. 2.2.1.1 Sanatoriumsaufenthalt Bei allen Berechnungs-Beispielen wird mit der Stan- Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem auf Bei unfallbedingtem Aufenthalt in Sanatorien wird dard-Gliedertaxe Premium-Schutz gerechnet. Grund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen das Krankenhaustagegeld nur gezahlt, wenn die ver- wäre. sicherte Person vor dem unfallbedingten Sanatori- 2.1.2.2.1.2 Gliedertaxenmodelle umsaufenthalt auf Grund des Unfalles stationär im Anstelle der oben aufgeführten Gliedertaxe können 2.1.2.4 Erhöhte Invaliditäts-Kapitalleistung bei Krankenhaus behandelt wurde. Sie als Versicherungsnehmer Gliedertaxenmodelle Kopfverletzungen, wenn ein Schutzhelm wählen, die z. B. für bestimmte Berufe konfiguriert getragen wurde 2.2.1.2 Aufenthalt in "Gemischten Anstalten" wurden, wie die "Gliedertaxe Büro" oder die "Glieder- Die vereinbarte Versicherungssumme wird um 20 % Erfolgt die unfallbedingte Heilbehandlung in einer taxe Arzt". Die Gliedertaxe mit den vertraglich ver- erhöht, wenn der Unfall beim Anstalt, die sowohl der Heilbehandlung als auch der einbarten Invaliditätsgraden ist im Versicherungs- – Fahrrad-/Pedelec fahren (bei Kindern auch Rol- Rehabilitation dient, so bleibt der Krankenhaustage- schein genannt. ler-, Laufrad- oder Dreiradfahren), geldanspruch bestehen. – eScooter fahren, Das laut dem Versicherungsschein gewählte Glie- – Skifahren, 2.2.1.3 Ambulante Operationen dertaxenmodell gilt für die jeweilige versicherte Per- – Inlineskaten, Rollschuhfahren oder Schlittschuh- Wir zahlen ein Krankenhaustagegeld auch dann, son bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem laufen, Reiten wenn sich die versicherte Person wegen eines Un- sie 68 Jahre alt wird, danach entfällt das Gliederta- eingetreten ist und die versicherte Person zum Zeit- falls einer ambulanten chirurgischen Operation un- xenmodell. Es gilt dann die "Standard-Gliedertaxe punkt des Unfalles einen entsprechenden Schutz- terzieht und sie deswegen für mindestens 3 Tage Premium-Schutz". Senkungen einzelner Invaliditäts helm bzw. beim Reiten eine Reitkappe getragen hat. ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. voll- A 3160-11 01/2024 Seite 8 von 27 [Seite 9] ständig in ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich 2.4.2.1 Unfalltod beider Elternteile Für alle anderen Leistungsarten und Leistungserwei- beeinträchtigt ist. Werden durch ein Unfallereignis beide Elternteile terungen erfolgt keine dynamische Erhöhung. Der tödlich verletzt und hinterlassen sie minderjährige Beitrag wird aus den neuen Versicherungssummen 2.2.2 Höhe und Dauer der Leistung Kinder, so verdoppelt sich die für den jeweiligen errechnet. Für die Beitragsberechnung der Summen- Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld Elternteil in diesem Vertrag vereinbarte Versiche- erhöhung wird das Alter der versicherten Person am für jeden Kalendertag der vollstationären Behand- rungssumme für den Todesfall. Tag des Wirksamwerdens der Erhöhung zu Grunde lung, längstens jedoch für fünf Jahre ab dem Tag gelegt. des Unfalls. 2.4.2.2 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Wird die versicherte Person bei der Benutzung öf- 2.6.2 Eine erhöhte Versicherungssumme gilt für Für Aufenthalte in Sanatorien gilt eine geringere fentlicher Verkehrsmittel durch einen Unfall tödlich die ab dem im Versicherungsschein genannten Än- Leistungshöhe und -dauer gemäß Ziffer 2.2.2.2. verletzt, so verdoppelt sich die vereinbarte Todesfall- derungstermin eintretenden Schadensfälle. Mithin leistung. entfalten zukünftige Erhöhungen durch die Sum- 2.2.2.1 Das vereinbarte Krankenhaustagegeld ver- mendynamik für zum Erhöhungszeitpunkt bereits doppelt sich, wenn sich der Unfall im Ausland er- 2.4.2.3 Erhöhte Todesfallleistung bei Kopf- eingetretene Versicherungsfälle keine Wirkung. eignet und dort eine medizinisch notwendige vollsta- verletzungen wenn ein Schutzhelm tionäre Heilbehandlung stattgefunden hat, für deren getragen wurde 2.6.3 Die Erhöhung der Versicherungssummen Dauer. Die vereinbarte Versicherungssumme wird um 20 % erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres erhöht, wenn der Unfall beim und zwar erstmals zum Beginn des zweiten Versi- 2.2.2.2 Bei Aufenthalt in Sanatorien gemäß Zif- – Fahrrad-/Pedelec fahren (bei Kindern auch Rol- cherungsjahres, frühestens aber 11 Monate nach fer 2.2.1.1 zahlen wir längstens bis zu einer Dauer ler-, Laufrad- oder Dreiradfahren), Versicherungbeginn. von 60 Tagen 50 % des versicherten Krankenhaus- – eScooter fahren, tagegeldes. Eine Mehrleistung gemäß Ziffer 2.2.2.1 – Skifahren, 2.6.4 Wir werden Sie über die erhöhten Versi- gilt hierfür nicht. – Inlineskaten, Rollschuhfahren oder Schlittschuh- cherungssummen unterrichten, spätestens mit der laufen, Reiten Aufforderung zur Zahlung des neuen Beitrages. Über 2.2.2.3 Bei ambulanten chirurgischen Operatio- eingetreten ist und die versicherte Person zum Zeit- die neuen Versicherungssummen erhalten Sie einen nen gemäß Ziffer 2.2.1.3 zahlen wir das vereinbarte punkt des Unfalles einen entsprechenden Schutz- Nachtrag zum Versicherungsschein. Krankenhaustagegeld für drei Tage. helm bzw. beim Reiten eine Reitkappe getragen hat. 2.6.5 Die Erhöhung entfällt, wenn Sie dieser in- 2.2.2.4 Rooming-In für die Kinder- 2.5 Erhöhung der Versicherungssummen nerhalb von zwei Monaten, nachdem Ihnen unsere Unfallversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung Information über die Erhöhung zugegangen ist, in Wird neben einem versicherten Kind bis zum vollen- (Nachversicherungsgarantie) Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief) wider- deten 14. Lebensjahr während einer stationären 2.5.1 Sie können die vereinbarten Versiche- sprechen. Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stati- rungssummen für onär aufgenommen, verdoppelt sich das für das Kind – die Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2), 2.6.6 Automatische Beendigung der Summen- vereinbarte Krankenhaustagegeld für die Dauer der – die Unfallrente (Ziffer 2.1.3), dynamik für einzelne versicherte Personen Begleitung. Die Dauer der Begleitung ist durch eine – das Krankenhaustagegeld (Ziffer 2.2) und Die Vereinbarung über die Summendynamik endet Bescheinigung des Krankenhauses nachzuweisen. – die Todesfallleistung (Ziffer 2.4) – ohne dass eine ausdrückliche Kündigung erforder- unter den in den Ziffern 2.5.2 und 2.5.3 genannten lich ist – für die jeweilige versicherte Person 2.3 Genesungsgeld Voraussetzungen jederzeit ohne erneute Gesund- a) wenn für diese eine der Versicherungssummen 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung heitsprüfung erhöhen. Dabei sind die Versicherungs- den Höchstbetrag erreicht hat, der in unseren zum Die versicherte Person ist aus der vollstationären summen für die Invaliditäts-Kapital- und Todesfall- Zeitpunkt der Dynamisierung maßgeblichen Annah- Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch leistung auf volle 500 EUR, für die Unfallrente und merichtlinien angegeben ist. Gleichzeitig entfällt auch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.2. für das Krankenhaustagegeld auf volle Euro zu run- die Erhöhung der übrigen für die jeweilige versicher- den. Der neue Beitrag wird aus den erhöhten Versi- te Person vereinbarten Versicherungssummen. 2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung cherungssummen berechnet. Für die Beitragsbe- b) zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von rechnung der Summenerhöhung wird das Alter der diese versicherte Person das 68. Lebensjahr vollen- Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustage- versicherten Person am Tag des Wirksamwerdens det. geld leisten, längstens für 2 Jahre in Höhe der für der Erhöhung zu Grunde gelegt. das Krankenhaustagegeld vereinbarten Versiche- 2.7 Übergangsleistung rungssumme. 2.5.2 Voraussetzungen für die Erhöhung der 2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung Versicherungssummen 2.7.1.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt 2.3.3 Genesungsgeldanspruch bei Tod der a) Die versicherte Person hat das 50. Lebensjahr – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich versicherten Person noch nicht vollendet. – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebre- Der Anspruch auf Genesungsgeld bleibt auch dann b) Die versicherte Person hat noch keinen Unfall chen bestehen, wenn die versicherte Person während des erlitten, der zu einer Leistung aus diesem Vertrag ge- – zu mindestens 50 % in ihrer normalen körperli- Krankenhausaufenthaltes an den Unfallfolgen stirbt. führt hat. chen oder geistigen Leistungsfähigkeit beein- trächtigt. 2.4 Todesfallleistung 2.5.3 Begrenzung der Erhöhungsmöglichkeit 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung a) Innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren kön- Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an ge- Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb nen Sie die Versicherungssummen um 25 % der je- rechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an. von 15 Monaten nach dem Unfall. weils zuletzt geltenden Summen heraufsetzen. b) Die zum Zeitpunkt der Erhöhung in unseren An- 2.7.1.2 Sie müssen die Beeinträchtigung inner- 2.4.1.1 Verschollenheit nahmerichtlinien festgelegten Höchstversicherungs- halb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn summen bilden die Höchstgrenze für eine Nachver- ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend ma- die versicherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 sicherung. chen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 (sonstige Lebensge- Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen. fahr) des Verschollenheitsgesetzes rechtswirksam 2.6 Planmäßige Erhöhung der Versiche- für tot erklärt wurde. Ergibt sich im Nachhinein, dass rungssummen und des Beitrages Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich ent- die für tot erklärte versicherte Person doch überlebt (Summendynamik) schuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. hat, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzu- – sofern im Vertrag vereinbart – zahlen. 2.6.1 Die Versicherungssummen für die Leis- Beispiel: tungsarten Invaliditäts-Kapitalleistung, Unfallrente, Sie haben durch den Unfall schwere 2.4.2 Art und Höhe der Leistung Krankenhaustagegeld und Todesfallleistung, werden Kopfverletzungen erlitten und waren Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der verein- gemäß den Bestimmungen in Ziffer 2.6.2 jährlich um deshalb nicht in der Lage, mit uns Kon- barten Versicherungssumme. jeweils 5 % erhöht. Die Versicherungssummen für takt aufzunehmen. die Invaliditäts-Kapital- und Todesfallleistung werden auf volle 500 EUR, für die Unfallrente und für das Krankenhaustagegeld auf volle Euro aufgerundet. A 3160-11 01/2024 Seite 9 von 27 [Seite 10] 2.7.2 Art und Höhe der Leistung schen/beruflichen Rehabilitation nicht mehr zu erwar- 3.2.3 Höhe der Leistung Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der ver- ten sind, längstens bis zum Erreichen des Höchstbe- Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten einbarten Versicherungssumme. trages von 10.000 EUR für die Kostenübernahme. übernommene Kosten. 3 Welche Leistungen sind 3.1.5 Ort der Leistungserbringung 3.3 Kurkostenbeihilfe/Reha-Kosten generell mitversichert? Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundes- 3.3.1 Voraussetzungen für die Leistung republik Deutschland erbracht. Hält sich die versi- Die versicherte Person hat Die nachstehenden Leistungen sind auch ohne cherte Person im Ausland auf, können für die Zeit – nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall besondere Vereinbarung und ohne gesonderte Bei- des Auslandsaufenthaltes die Leistungen nicht be- im Sinne von Ziffer 1 tragsberechnung in Ihrem Versicherungsvertrag mit- ansprucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Aus- – wegen der durch das Unfallereignis hervorgeru- versichert. landsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, fenen Gesundheitsschädigung oder deren Fol- der von uns oder vom eingeschalteten medizinisch- gen Soweit für die nachstehenden Leistungen ein ande- berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsma- – innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltage an rer Ersatzpflichtiger (z. B. Krankenversicherer) ein- nagementdienst vorgeschlagen wurde. gerechnet, tritt, kann der jeweilige Erstattungsanspruch gegen – für einen zusammenhängenden Zeitraum von uns nur wegen der restlichen Kosten geltend ge- 3.1.6 Zahlung ohne endgültige Prüfung des mindestens drei Wochen macht werden. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige Anspruchs eine medizinisch notwendige Kur/einen medizinisch seine Leistungspflicht, können Sie sich auch unmit- Da vor einer Einschaltung des medizinisch-berufs- notwendigen Sanatoriums-/Rehaaufenthalt (teil- oder telbar an uns halten. kundlichen Beratungs- und Rehabilitationsmanage- vollstationär) durchgeführt. Diese Voraussetzungen mentdienstes nicht immer abschließend geprüft wer- müssen von Ihnen durch ein ärztliches Attest nach- Bestehen bei unserer Gesellschaft mehrere Unfall- den kann, ob Versicherungsschutz besteht, ist mit gewiesen werden. versicherungen, können diese Leistungen nur aus der Erbringung der Rehabilitations-Management- Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationä- einer Versicherung beantragt werden. Serviceleistungen eine Anerkennung unserer Leis- re Heilbehandlungen sind keine Kur- oder Reha- tungspflicht aus diesem Vertrag nicht verbunden. In Maßnahme. Soweit Entschädigungsgrenzen genannt sind, wer- jedem Fall tragen wir die Kosten für bereits erbrachte den diese nicht im Rahmen von vereinbarten Dyna- Rehabilitations-Management-Serviceleistungen. 3.3.2 Höhe der Leistung mikanpassungen erhöht. Wir zahlen die nachgewiesenen, von der versicher- 3.2 Kosten für Such-, Bergungs- oder ten Person selbst getragenen Reha-/Kurkosten ohne 3.1 Rehabilitations-Management- Rettungseinsätze Begrenzung. Dabei wird die Regelug der Ziffer 6.2.2. Serviceleistungen 3.2.1 Voraussetzungen für die Leistung entsprechend berücksichtigt. 3.1.1 Voraussetzung für die Leistung Der versicherten Person sind nach einem Unfall Ist nach den Bemessungsgrundsätzen der Zif- Kosten 3.4 Sofortleistung bei Schwerverletzungen fer 2.1.2.2 auf Basis der zuletzt erhobenen ärztlichen – für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von 3.4.1 Voraussetzung und Umfang der Leistung Befunde ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von min- öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Ret- Führt der Unfall bei der versicherten Person zu einer destens 50 % zu erwarten, so entsteht ein Anspruch tungsdiensten oder im Folgenden genannten Verletzung, wird einmalig auf die Rehabilitations-Management-Serviceleis- – für den ärztlich angeordneten Transport der ver- eine Sofortleistung in Höhe von 25.000 EUR gezahlt, tungen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. letzten Person zum Krankenhaus oder zur Spe- sofern nicht der Tod innerhalb von 48 Stunden nach zialklinik dem Unfall eintritt: 3.1.2 Art der Leistung entstanden. a) Querschnittslähmung nach Schädigung des Wir wählen einen medizinisch-berufskundlichen Be- Rückenmarks; ratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst aus, Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittel- b) Amputation mindestens eines ganzen Fußes der in unserem Auftrag die folgenden Serviceleistun- bar drohte oder nach den konkreten Umständen zu oder einer ganzen Hand; gen erbringt. vermuten war. c) Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades; – In der ersten Leistungsphase wird auf der d) Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als Grundlage der medizinischen Diagnosen und Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Kran- 30 % der Hautoberfläche; Unterlagen unter Berücksichtigung der individu- kenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kos- e) Erblindung; ellen Situation der versicherten Person die tenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungs- f) Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma nach- grundsätzliche Vorgehensweise empfohlen. pflicht bestreitet. folgend genannter Art: – In der zweiten Leistungsphase werden für die – Fraktur an zwei langen Röhrenknochen an un- versicherte Person umfassende Empfehlungen 3.2.2 Art der Leistung terschiedlichen Gliedmaßen (Ober-/Unterarm, zur medizinischen, schulischen, berufskundli- 3.2.2.1 Wir ersetzen die Mehraufwendungen für Ober-/Unterschenkel); chen und sozialen rehabilitativen Betreuung für Mittel und Einrichtungen (z. B. Behandlungskosten in Beispiel: die kommenden Monate oder Jahre erarbeitet. einer Dekompressionskammer nach einem Tauch- Die versicherte Person erleidet einen Fahr- – In der dritten Leistungsphase wird die versicher- unfall), die zur Vermeidung von unfallbedingten Ge- radunfall. Durch den Sturz bricht sie sich te Person auf Basis der in der zweiten Leis- sundheitsschäden der versicherten Person notwen- das Schienbein und den Oberarmknochen. tungsphase erarbeiteten Empfehlungen kontinu- dig sind. Ein gleichzeitiger Bruch zweier in dersel- ierlich bis zur medizinischen, sozialen und schu- ben Gliedmaße befindlicher Röhrenkno- lischen/beruflichen Rehabilitation begleitet. 3.2.2.2 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der chen – wie z. B. von Elle und Speiche oder Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen von Schienbein und Wadenbein – löst kei- 3.1.3 Höhe der Leistung Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche An- nen Leistungsanspruch auf diese "Sofort- Wir übernehmen ausschließlich die für die medizi- ordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart leistung bei Schwerverletzungen" aus. nisch-berufskundliche Beratungstätigkeit anfallenden unvermeidbar waren. oder Kosten bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Ver- – gewebezerstörende Schäden an zwei inneren sicherungsfall. 3.2.2.3 Wir ersetzen bei einem Unfall im Ausland Organen oder Die Kosten, die aus der Durchführung der empfohle- die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unter- – Kombination aus mindestens zwei der folgen- nen Maßnahmen entstehen, werden nicht übernom- bringungskosten für mitreisende minderjährige Kin- den Verletzungen: men. der und den mitreisenden Partner der versicherten – Fraktur eines langen Röhrenknochens; Person. – Fraktur des Beckens; 3.1.4 Art und Umfang der Leistungen sowie – Fraktur der Wirbelsäule; Dauer der Leistungserbringung 3.2.2.4 Bei einem unfallbedingten Todesfall im In- – gewebezerstörender Schaden eines Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der land ersetzen wir die Kosten für die Überführung inneren Organs. Leistungserbringung sind insbesondere abhängig zum letzten ständigen Wohnsitz. Bei einem unfallbe- von der Art der Erkrankung, ihrem Verlauf und ihren dingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten 3.5 Erweiterte Leistung bei Schwer- Folgen. für die Bestattung im Ausland oder für die Überfüh- verletzungen nach Hausbau/-kauf Die Leistungen werden erbracht, bis nach Beurtei- rung zum letzten ständigen Wohnsitz. 3.5.1 Wenn Sie während der Gültigkeit des Ver- lung des medizinisch-berufskundlichen Beratungs- sicherungsvertrages selbstgenutztes Wohneigentum und Rehabilitationsmanagementdienstes Fortschritte erstmalig erwerben oder bauen, erhöht sich die nach hinsichtlich der medizinischen, sozialen und schuli- Ziffer 3.4 versicherte Sofortleistung bei Schwerver- A 3160-11 01/2024 Seite 10 von 27 [Seite 11] letzungen für Sie und Ihren Ehe-/Lebenspartner, der – die Anschaffung und Ausbildung eines erforder- Schwerverletzungen gemäß Ziffer 3.4 führt, über- mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und unter lichen Blindenhundes nehmen wir für die versicherte Person die nachge- Ihrer Anschrift gemeldet ist, (jeweils soweit im Rah- medizinisch notwendig, erstatten wir hierfür entste- wiesenen Kosten für psychologische Unterstützungs- men des Vertrages versichert) einmalig abhängig hende Kosten bis zu drei Jahre vom Unfalltag an ge- leistungen bis zu 1.000 EUR. vom Jahr des Erwerbs/Baubeginns wie folgt um rechnet bis zur Höhe von 50.000 EUR. – 25.000 EUR im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn, Die Leistung wird bei entsprechendem Nachweis der 3.14 Kosten für Nachhilfeunterricht – 20.000 EUR im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn, medizinischen Notwendigkeit erbracht. Befindet sich das versicherte Kind wegen eines unter – 15.000 EUR im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn, diesen Vertrag fallenden Unfalls in medizinisch not- – 10.000 EUR im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn, 3.9 Kostenbeteiligung für ärztlich wendiger Heilbehandlung und kann nicht am Schul- – 5.000 EUR im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn. verordnete medizinische Hilfsmittel unterricht teilnehmen, zahlen wir die nachweislich Werden auf Grund der Unfallfolgen angefallenen Kosten für erteilten Nachhilfeunterricht 3.5.2 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem – Künstliche Gliedmaßen, künstliche Gelenke, bis zu 6 Monate nach dem Unfall. Erwerb des Wohneigentums oder – wenn das künstliche Organe sowie Organtransplantatio- Wohneigentumnoch nicht bezugsfertig war – mit Be- nen, 3.15 Beistandsleistungen des Barmenia- ginn der Bauarbeiten und endet zum frühesten der – Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie Gehhilfen, Roll- Assistance-Centers folgenden Termine stühle, Hörgeräte, Sehhilfen oder Sprechgeräte Für die nachfolgenden Hilfeleistungen wenden Sie a) mit dem 5. Jahr nach Erwerb/Baubeginn, medizinisch notwendig und ärztlich verordnet, erstat- sich bitte an das Barmenia-Assistance-Center: b) mit Veräußerung des Wohneigentums, ten wir hierfür entstehende Kosten bis zu drei Jahre Telefon (0202) 438-3777. c) mit Beendigung der Unfallversicherung. vom Unfalltag an gerechnet. Die Leistung wird bei Das Barmenia-Assistance-Center wird von einem entsprechendem Nachweis über die medizinische Dienstleister betrieben, den die Barmenia auswählt 3.6 Komageld Notwendigkeit und ärztliche Verordnung erbracht. und mit der Ausführung der nachstehenden Bei- Wir zahlen innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag standsleistungen beauftragt. an gerechnet ein Tagegeld in Höhe von 36 EUR für 3.10 Umschulungsmaßnahmen Auf die besonderen Voraussetzungen (siehe Zif- jeden Kalendertag, an dem sich die versicherte Per- Hat der Unfall die Berufsunfähigkeit der versicherten fer 3.15.11) und die Haftungsbeschränkungen (siehe son auf Grund des Unfalles in einem natürlichen Person zur Folge und absolviert sie daher spätes- Ziffer 3.15.12) weisen wir ausdrücklich hin. oder künstlichen Koma befindet. tens innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an ge- rechnet, eine staatlich anerkannte Umschulung, wer- 3.15.1 24-Stunden-Informationsdienst 3.7 Kosten für kosmetische Operationen den die Kosten hierfür bis zu 20.000 EUR erstattet. Das Barmenia-Assistance-Center steht Ihnen bzw. 3.7.1 Voraussetzungen für die Leistung: Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen der versicherten Person 24 Stunden "Rund um die heißt, dass die versicherte Person voraussichtlich Uhr", 365 Tage im Jahr, in einer durch einen unter Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen dauernd außer Stande ist, ihren Beruf oder eine ähn- diesen Vertrag fallenden Unfall der versicherten Per- Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beein- liche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Ausbildung ent- son entstandenen Notsituation mit folgenden Leis- trächtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu be- spricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkei- tungen zur Verfügung: heben. ten voraussetzt. – Allgemeine Beratung über Maßnahmen in Not- situationen; Wir ersetzen die Kosten die durch einen unfallbe- 3.11 Haushaltshilfegeld – Auskünfte über Notdienste von Apotheken und dingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen oder 3.11.1 Führt ein unter den Vertrag fallender Unfall Ärzten; bereits mit festem Zahnersatz oder -teilersatz (z. B. zum Tod der den Haushalt versorgenden versicher- – Benennung – soweit möglich – von geeigneten Brücken, Implantate, Kronen, Inlays) versehenen ten Person, zu einem vollstationären Krankenhaus- Reha-Einrichtungen; Zähnen entstanden sind. aufenthalt oder zu einer Beeinträchtigung ihrer kör- – Informationen über Einrichtungen zur Beschaf- Ausgeschlossen von dem Kostenersatz bleibt her- perlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart, fung von medizinischen Hilfsmitteln (Rollstuhl, ausnehmbarer Zahnersatz, wie z. B. Vollprothesen, dass sie nicht mehr in der Lage ist, die in ihrem Elektromobil etc.); Klammerprothesen, Geschiebeprothesen, Teles- Haushalt lebenden Kinder im Sinne der Ziffer 3.11.2 – Benennung von Unternehmen, die auf den be- kopprothesen. zu betreuen oder zu versorgen, übernehmen wir die hindertengerechten Umbau einer Wohnung/ Die kosmetische Operation erfolgt nachgewiesenen Kosten für eine Haushaltshilfe für eines Hauses spezialisiert sind, sofern der Un- – durch einen Arzt, bis zu 50 EUR je Tag, längstens für 30 Tage. fall zu einer Schwerstverletzung (z. B. Quer- – nach Abschluss der Heilbehandlung und schnittslähmung) geführt hat; – bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren Sofern Leistungen von gesetzlichen Sozialversiche- – Vermittlung psychologischer Betreuung nach nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollen- rungsträgern übernommen werden, leisten wir nur für einem Unfall, sofern der Unfall zu einer Invalidi- dung des 21. Lebensjahres. darüber hinaus anfallenden Kosten. tät über 30 % oder zum Tod einer versicherten Person geführt hat. Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Kran- 3.11.2 Eine Übernahme der Kosten für eine kenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kos- Haushaltshilfe setzt voraus, dass im Haushalt der 3.15.2 Botendienst für ärztlich verordnete tenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungs- versicherten Person Kinder leben, die zum Zeitpunkt Arzneimittel pflicht bestreitet oder seine Leistung zur Deckung des Unfalls Ist die versicherte Person nach einem unter diesen der angefallenen Kosten nicht ausreicht. – das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Vertrag fallenden Unfall vom Arzt als arbeitsunfähig oder erklärt worden und muss sie auf ärztliche Anordnung 3.7.2 Art und Höhe der Leistung – in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfä- hin für mindestens 48 aufeinanderfolgende Stunden Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten higkeit derart beeinträchtigt sind, dass sie für das Bett hüten, beauftragt das Barmenia-Assistance- übernommene die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh- Center einen Botendienst, der der versicherten Per- – Arzthonorare und sonstige Operationskosten, renden Verrichtungen im Ablauf des täglichen son die Medikamente zustellt und trägt die dabei an- – notwendige Kosten für Unterbringung und Ver- Lebens dauerhaft der Hilfe bedürfen. fallenden Botendienstkosten. pflegung in einem Krankenhaus, – Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten (ein- 3.12 Psychologische Soforthilfe nach 3.15.3 Versorgung von Haustieren schließlich Material- und Laborkosten). Überfall/Geiselnahme Befindet sich die versicherte Person nach einem un- Benötigt die versicherte Person nach einem Überfall ter diesen Vertrag fallenden Unfall in notwendiger 3.8 Behinderungsbedingte oder einer Geiselnahme, dessen/deren Opfer sie vollstationärer Heilbehandlung für mindestens 48 Mehraufwendungen geworden ist, auf Grund ärztlicher Anordnung psy- aufeinanderfolgende Stunden oder verstirbt die ver- Hat der Unfall zu einem nach Ziffer 2.1.2.2 ermittel- chologische Soforthilfe, werden die Kosten für die sicherte Person unfallbedingt und keiner der Mitbe- ten unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens ersten 10 Sitzungen ersetzt. wohner ist physisch in der Lage, die Versorgung der 50 % geführt und wird auf Grund der Unfallfolgen Diese Leistung erbringen wir, auch ohne dass ein im Haushalt der versicherten Person befindlichen – ein behindertengerechter Umbau des Pkw der Unfallereignis im Sinne der Ziffer 1 vorliegt. Der Aus- Haustiere zu übernehmen, vermittelt bzw. veranlasst versicherten Person, schluss gemäß Ziffer 8.2.5 gilt hierfür nicht. das Barmenia-Assistance-Center während des Kran- – ein behindertengerechter Umbau der Wohnung kenhausaufenthaltes die Versorgung der Haustiere der versicherten Person oder der Umzug in eine 3.13 Kosten für psychologische und übernimmt die dabei tatsächlich anfallenden und behindertengerechte Wohnung, Unterstützung nachgewiesenen Kosten bis maximal 25 EUR je Tag. – eine behindertengerechte Fortbildung wie Ge- Erleidet die versicherte Person einen schweren Un- Die Übernahme erfolgt längstens für die Dauer von bärdensprache oder Blindenschrift, fall, der zu einem Anspruch auf Sofortleistung bei 14 Tagen. A 3160-11 01/2024 Seite 11 von 27 [Seite 12] Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutsch- portmitteln (einschließlich Ambulanzflugzeug) medi- Für die Leistungen der von uns nur vermittelten land allgemein üblich und in zulässiger Weise als zinisch erforderlich, organisiert das Barmenia- - gegebenenfalls in Ihrem Namen beauftragten - Be- Haustiere gehalten werden. Als Haustiere gelten Assistance-Center den Rücktransport an den förderungsunternehmen und sonstigen unmittelbaren nicht wilde und exotische Tiere (wie z. B. Schlangen, Wohnort der versicherten Person bzw. in das dem Leistungserbringer übernehmen wir keine Haftung. Spinnen). Wohnort nächstgelegene Krankenhaus und über- Die vollstationäre Heilbehandlung auf Grund des Un- nimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten 3.16 Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit fallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzu- Rückreise entstehenden Mehrkosten. Medizinisch Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslo- weisen. notwendig ist ein Rücktransport dann, wenn dieser sigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Lebens- ärztlich angeordnet ist und eine ausreichende medi- jahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei Vor- Sind für die versicherte Person Hifleleistungen ge- zinische Versorgung vor Ort nicht gewährleistet wer- liegen der nachfolgenden Kriterien in dem dortge- mäß Ziffer 4.6 vereinbart und im Versicherungs- den kann und dadurch eine Gesundheitsschädigung nannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem schein dokumentiert, besteht über diese Regelungen oder -verschlechterung zu befürchten ist. Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt. hinaus Versicherungsschutz für die Versorgung von Haustieren im Umfang der Ziffer 4.6.10. 3.15.9 Bestattung/Überführung bei unfallbeding- 3.16.1 Begriff der Arbeitslosigkeit tem Tod im Ausland Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn 3.15.4 Informationen bei Unfällen im Ausland Stirbt die versicherte Person auf Grund eines unter – Sie von der Agentur für Arbeit nach den Rege- Erleidet die versicherte Person im Ausland einen un- diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen Unfal- lungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als ter diesen Vertrag fallenden Unfall, informiert das les im Ausland, organisiert das Barmenia-Assis- arbeitslose Person geführt werden und Barmenia-Assistance-Center auf Anfrage über die tance-Center auf Wunsch der Angehörigen die Be- – Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeits- Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich stattung im Ausland oder die Überführung des Ver- losengeld II (gemäß SGB II) beziehen. benennt es einen Deutsch oder Englisch sprechen- storbenen zum Bestattungsort in Deutschland. Die den Arzt. Auf Wunsch stellt das Barmenia- hierfür anfallenden Kosten übernehmen wir im Rah- 3.16.2 Leistungsvoraussetzungen und Assistance-Center den Kontakt zum Arzt selbst her. men der versicherten Bergungskosten gemäß Zif- Leistungsdauer fer 3.2. – Standen Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit min- 3.15.5 Kontakt zwischen Arzt und Krankenhaus destens 24 Monate ununterbrochen in einem bei Unfällen im Ausland 3.15.10 Rückholung von minderjährigen Kindern Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Befindet sich die versicherte Person nach einem un- bei Unfällen im Ausland Beschäftigung) und ter diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen Können mitreisende Kinder unter 14 Jahren auf einer – bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt Unfall in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung Auslandsreise wegen eines unter diesen Vertrag fal- der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und im Ausland, stellt das Barmenia-Assistance-Center lenden erlittenen Unfalles der versicherten Person – ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit auf Anfrage über einen von ihm beauftragten Arzt weder von der versicherten Person noch von einem bezahlt, den Kontakt zwischen dem jeweiligen Hausarzt der anderen Familienangehörigen betreut werden, sorgt so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 versicherten Person und den behandelnden Kran- das Barmenia-Assistance-Center für deren Abholung Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Beitrags- kenhausärzten her. Während des Krankenhausauf- und Rückfahrt mit einer Begleitperson (mit dem Zug, fälligkeit, die der Meldung über die bestehende Ar- enthaltes sorgt das Barmenia-Assistance-Center für 1. Klasse, bzw. mit einem Linienflugzeug, Economy beitslosigkeit an uns folgt. Die Beendigung der Ar- die Übermittlung von Informationen zwischen den Class) zu ihrem ständigen Wohnsitz und übernimmt beitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen. beteiligten Ärzten. Auf Wunsch werden auch die An- die hierdurch entstehenden Mehrkosten gegenüber gehörigen und/oder der Arbeitgeber der versicherten der ursprünglich geplanten Rückreise. 3.16.3 Unterbrechung der Arbeitslosigkeit Person informiert. Werden Sie während dieser 12 Monate von der 3.15.11 Voraussetzungen/Obliegenheiten Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person 3.15.6 Krankenbesuch bei Unfällen im Ausland Die Hilfeleistungen nach Ziffer 3.15.2 werden nur am geführt und sollten Sie dann in diesem Zeitraum er- Befindet sich die versicherte Person nach einem un- ständigen Wohnsitz der versicherten Person in der neut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos wer- ter diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen Bundesrepublik Deutschland erbracht. den, wird die Beitragsfreistellung des Versicherungs- Unfall in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung Die Hilfeleistungen nach den Ziffern 3.15.4 vertrages fortgesetzt. Dies gilt ab der Beitragsfällig- im Ausland für mindestens zehn aufeinanderfolgen- bis 3.15.10 finden Anwendung bei Reisen außerhalb keit, die der Meldung über die erneute Arbeitslosig- de Tage, organisiert das Barmenia-Assistance- der Bundesrepublik Deutschland und werden für die keit an uns folgt. Center auf Wunsch die Reise einer der versicherten ersten 62 Tage dieser Reise gewährt. Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages Person nahe stehenden Person zum Ort des Kran- Ein Anspruch auf Kostenerstattung bezüglich der Hil- ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf kenhauses und von dort zurück zum Wohnort und feleistungen nach den Ziffern 3.15.2 und 3.15.3 und insgesamt maximal 12 Monate begrenzt. übernimmt die Kosten für das Transportmittel. Die 3.15.6 bis 3.15.10 besteht nur, wenn nach vorheriger Kosten des Aufenthaltes werden nicht ersetzt. Kontaktaufnahme mit dem Barmenia-Assistance- 3.16.4 Arbeitslosigkeit von Selbstständigen Center die Durchführung der Hilfe abgestimmt war. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre 3.15.7 Kostenübernahme und Abrechnung mit Dabei sind die Anweisungen des Barmenia-Assis- selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähig- der Krankenversicherung bei Unfällen tance-Centers einzuholen, falls ein Unfall durch eine keit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend einge- im Ausland dritte Person verursacht wurde, um eventuelle Re- stellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach bes- Befindet sich die versicherte Person nach einem un- gressansprüche zu sichern. ten Kräften um Arbeit bemühen. ter diesen Vertrag fallenden im Ausland erlittenen Das Barmenia-Assistance-Center leistet im Zweifel Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann Unfall in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung vor, behält sich jedoch das Recht vor, nach Prüfung nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch im Ausland, gibt das Barmenia-Assistance-Center, der Sachlage unberechtigte Leistungen zurückzuver- genommen werden. Die Beendigung der Arbeitslo- soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie langen. sigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen. bis zu 12.500 EUR ab. Das Barmenia-Assistance- Sie bzw. die versicherte Person sind verpflichtet, alle Center übernimmt namens und im Auftrag der versi- sachdienlichen Informationen an das Barmenia- 3.16.5 Nachweispflicht cherten Person die Abrechnung mit dem Kranken- Assistance-Center weiterzugeben, die eine Ein- Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung versicherer oder sonstigen Dritten, die zur Kosten- schätzung über den Umfang der erforderlichen Hilfe- der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen. tragung der vollstationären Heilbehandlung verpflich- leistung ermöglichen. Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für tet sind. Die ärztlichen Belege und/oder Rechnungsbelege Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits be- Soweit die vom Barmenia-Assistance-Center veraus- sind im Original vorzulegen. kannt oder schriftlich angekündigt war, dies gilt auch lagten Beträge nicht von einem Krankenversicherer für befristete Arbeitsverträge. oder Dritten übernommen werden, sind sie von der 3.15.12 Haftungsbeschränkungen versicherten Person binnen eines Monats nach Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 3.17 Beitragsbefreiung bei Rechnungstellung an das Barmenia-Assistance- Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Arbeitsunfähigkeit Center zurückzuzahlen. Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- 3.17.1 Voraussetzung sundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von 3.17.1.1 Werden Sie während der Wirksamkeit des 3.15.8 Krankenrücktransport bei Unfällen wesentlichen Vertragspflichten. Bei der leicht fahr- Versicherungsvertrages zu 100 Prozent arbeitsunfä- im Ausland lässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflich- hig, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Bei- Ist nach einem unter diesen Vertrag fallenden im ten ist unsere Haftung jedoch auf die vertragstypisch tragszahlungspflicht. Der Versicherungsschutz bleibt Ausland erlittenen Unfall der versicherten Person ein vorhersehbaren Schäden begrenzt. während dieser Zeit unverändert bestehen. Rücktransport mit medizinisch adäquaten Trans- A 3160-11 01/2024 Seite 12 von 27 [Seite 13] 3.17.1.2 Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre der erstmaligen Diagnose der Infektion durch einen 3.19 Schutzimpfungen berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund Arzt. Versicherungsschutz besteht für Impfschäden durch vorübergehend in keiner Weise ausüben können, Schutzimpfungen, sofern die erstmalige Diagnose diese auch nicht ausüben und keiner anderweitigen 3.18.2 Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen der von einer Impfung verursachten Erkrankung Erwerbstätigkeit nachgehen. im Heilwesen gilt folgender erweiterter Ver- durch einen Arzt nicht vor Ablauf von drei Monaten sicherungsschutz für Infektionen: nach Ausstellung des Versicherungsscheines erfolgt. 3.17.1.3 Die Beitragsbefreiung erfolgt, sofern: 3.18.2.1 Für Unfallversicherungen von – die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen für mehr – Ärzten/innen, Zahnärzten/innen, Zahntechni- 3.20 Rooming-In Leistung für als 6 Wochen bestand und kern/innen, Heilpraktikern/innen, Hebammen minderjährige Kinder – der Unfallversicherungsvertrag bei Eintritt der und Entbindungspflegern, Befindet sich das versicherte minderjährige Kind Arbeitsunfähigkeit seit mindestens 24 Monaten – Studenten/innen der Medizin und der Zahnheil- nach einem versicherten Unfallereignis in medizi- bestand und kunde, Krankenpflegepersonal (Kranken- nisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung – bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit kein Beitrags- schwester/Krankenpfleger, Kinderkranken- und übernachtet eine dem Kind nahestehende Per- rückstand bestand. schwester/Kinderkrankenpfleger, Krankenpfle- son mit dem versicherten Kind im Krankenhaus gehelfer/in), (Rooming-In), so übernehmen wir die dafür anfallen- 3.17.2 Beginn und Dauer der Leistung – Tierärzten/innen und Studenten/innen der Tier- den Mehrkosten. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger Die Beitragsbefreiung beginnt ab der ersten Fällig- heilkunde einzutreten hat (Krankenversicherer, Unfallverursa- keit, die der Meldung der Arbeitsunfähigkeit folgt, gilt: cher und dergleichen), besteht aus diesem Vertrag frühestens jedoch 6 Wochen nach deren Beginn und a) Voraussetzungen für die Leistung: nur ein Leistungsanspruch auf Erstattung der vom ist auf 12 Monate begrenzt. aa) Die versicherte Person hat sich in Ausübung Ersatzpflichtigen nicht übernommenen restlichen ihrer im Vertrag genannten beruflichen Tätigkeit Kosten. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Der Eintritt, die Dauer und das Ende der Arbeitsun- infiziert. Leistungspflicht, erstatten wir Ihnen (gegen Abtre- fähigkeit sowie deren Grad sind durch Bescheini- bb) Aus der Krankengeschichte, dem Befund oder tung Ihrer gegen den oder die anderen Ersatzpflich- gung des behandelnden Arztes nachzuweisen. der Natur der Erkrankung geht hervor, dass die tigen bestehenden Forderungen auf Zahlung der Krankheitserreger auf eine der nachfolgend be- Rooming-In-Kosten) die gesamten vorgenannten Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht für Ar- stimmten Arten in den Körper gelangt sind: Rooming-In-Kosten. beitsunfähigkeit, die von Ihnen vorsätzlich herbeige- – durch eine Beschädigung der Haut, wobei min- führt wurde. destens die äußere Hautschicht durchtrennt 3.21 Unfalltod beider Elternteile sein muss, oder Werden durch ein Unfallereignis beide über uns un- 3.18 Infektionen und Insektenstiche – durch Einspritzen infektiöser Substanzen in fallversicherte Elternteile tödlich verletzt und hinter- 3.18.1.1 Mitversichert sind Insektenstiche, die nach- Auge, Mund oder Nase. lassen sie minderjährige Kinder, so zahlen wir eine folgend abschließend aufgeführten Infektionen und Anhauchen, Anniesen oder Anhusten erfüllen den einmalige Kapitalleistung in Höhe von 25.000 EUR andere Haut- oder Schleimhautverletzungen ein- Tatbestand des Einspritzens nicht. (ggf. zusätzlich zu Ziffer 2.4.2.1). schließlich allergischer Reaktionen. Wird auf Grund Für versicherte Personen, die in Heilberufen tätig einer solchen allergischen Reaktion eine stationäre sind, gilt: Versicherungsschutz besteht in diesem Zu- 3.22 Gewaltstraftat Desensibilisierungsmaßnahme durchgeführt, gilt die- sammenhang jedoch für Tuberkulose. Wird die versicherte Person Opfer einer bei der Poli- se als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt. zei angezeigten Gewaltstraftat im Sinne der §§ 176, b) Erweiterter Schutz im Invaliditätsfall 176 a, 176 b,177, 178, 180, 182, 211 bis 213, 224 3.18.1.2 Versicherungsschutz besteht ausschließ- Abweichend von Ziffer 2.1.1.2 besteht auch dann bis 227 sowie der §§ 239, 239 a und 239 b des lich für: noch Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die in- Strafgesetzbuches, die einen Personenschaden mit a) folgende Infektionskrankheiten: fektionsbedingte Invalidität einem stationären Krankenhausaufenthalt mehr als 2 Borreliose, Bruccellose, Cholera, Diphterie, Dreitage- – innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall ein- Tagen zur Folge hat, leisten wir eine Soforthilfe in fieber, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), Kinder- getreten und Höhe von 2.500 EUR. lähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, FSME (Früh- – innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt sommer Meningo-Enzephalitis), Gelbfieber, Gürtel- schriftlich festgestellt 3.23 Unfälle der versicherten Person durch rose, Hirnhautentzündung (Meningitis), Keuchhus- und von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten Bewusstseinsstörungen ten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Paratyphus, bei uns geltend gemacht worden ist. Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versi- Pest, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlafkrankheit, cherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfä- Tularämie (Hasenpest), Typhus, Windpocken; 3.18.2.2 Für Unfallversicherungen von Chemikern higkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforde- b) Infektionen durch Parasitenbefall und das Ein- und Desinfektoren gilt: rungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr ge- dringen von Tiergelegen; a) Voraussetzungen für die Leistung: wachsen ist. c) Tetanus (Wundstarrkrampf), Tollwut; aa) Die versicherte Person hat sich in Ausübung ih- d) Infektionen durch Tierbisse; rer im Vertrag genannten beruflichen Tätigkeit infi- Versicherungsschutz besteht beispielsweise, wenn e) Infektionen, auch Wundinfektionen und Blutver- ziert. a) die Bewusstseinsstörung durch Trunkenheit giftungen, bei denen die Krankheitserreger durch Un- bb) Aus der Krankengeschichte, dem Befund oder verursacht ist; beim Lenken von Kraftfahrzeugen je- fallverletzungen, die nicht nur geringfügige Haut- der Natur der Erkrankung geht hervor, dass die doch nur, wenn der Blutalkoholgehalt nicht über oder Schleimhautverletzungen sind, in den Körper Krankheitserreger auf eine der nachfolgend be- 1,3 Promille liegt; gelangten. stimmten Arten in den Körper gelangt sind: b) die Bewusstseinsstörung durch die Einnahme (Definition: Geringfügig sind Unfallverletzungen, die – durch eine Beschädigung der Haut, wobei min- von ärztlich verordneten Medikamenten hervorgeru- ohne die Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen destens die äußere Hautschicht durchtrennt fen wird; Voraussetzung für den Versicherungs- Behandlung bedürfen.) sein muss, oder schutz ist, dass die Medikamente entsprechend den f) Hat ein Unfall nur geringfügige Haut- oder – durch plötzliches Eindringen infektiöser Sub- Anweisungen des Arztes eingenommen wurden. Schleimhautverletzungen zur Folge, besteht Versi- stanzen in Auge, Mund oder Nase. c) die Bewusstseinsstörung durch einen akuten cherungsschutz nur, wenn uns das ursächliche Un- cc) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Herzinfarkt oder einen akuten Schlaganfall verur- fallereignis innerhalb von vier Wochen angezeigt bleiben Schädigungen, die als Folge der berufsmä- sacht wurde; die unmittelbaren Gesundheitsschäden wird. ßigen Beschäftigung mit Chemikalien allmählich zu- durch den Herzinfarkt oder den Schlaganfall selbst standekommen und Berufskrankheiten sind. bleiben von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Für a), b) und f) gilt: d) die Bewusstseinsstörung durch Ohnmachtsan- Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden be- b) Erweiterter Schutz im Invaliditätsfall fälle, Schwindel, Bewusstlosigkeit, Herz- oder Kreis- steht, wenn die erstmalige Diagnose der Erkrankung Abweichend von Ziffer 2.1.1.2 besteht auch dann laufstörungen oder durch die zum Unfallzeitpunkt am durch einen Arzt frühestens drei Monate nach Aus- noch Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die in- Unfallort herrschenden Witterungsbedingungen ver- stellung des Versicherungsscheines erfolgt. fektionsbedingte Invalidität ursacht wurde; – innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall ein- e) der Unfall durch einen epileptischen Anfall oder 3.18.1.3 Die in diesen Versicherungsbedingungen getreten und anderen Krampfanfall, der den ganzen Körper der bei den einzelnen Leistungsarten (Ziffer 2) genann- – innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt versicherten Person ergreift, hervorgerufen wird; ten Fristen beginnen in den Fällen der Ziffer 3.18.1.1 schriftlich festgestellt f) die Bewusstseinsstörung oder der Anfall durch und 3.18.1.2 a) bis f) nicht mit dem Unfall (z. B. mit und von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten ein Unfallereignis nach Ziffer 1 verursacht wurde, für dem Zeitpunkt des Insektenstichs), sondern erst mit bei uns geltend gemacht worden ist. A 3160-11 01/2024 Seite 13 von 27 [Seite 14] das nach diesem Vertrag Versicherungsschutz be- - Bein einschließlich Fuß Ermittlung des Entschädigungsbetrages: steht. (ohne Zehen) .................................... 1.500 EUR - Eine Zehe oder mehrere Zehen .......... 500 EUR Invaliditäts- im Ziffer Beispiel: grad Beispiel Die versicherte Person hatte während der Ver- Mehrfache Verletzungen eines Knochens werden so 0 bis 25 % 4.3 a) 1 x 25 % = 25 % tragslaufzeit einen Unfall mit einer Hirnschädi- behandelt, als wäre nur eine einzige Verletzung ein- 26 bis 50 % 4.3 b) 2 x 25 % = 50 % gung. Ein neuer Unfall ereignet sich durch einen getreten. Sind mehrere Knochen verletzt, für die ins- 51 bis 60 % 4.3 c) 3 x 10 % = 30 % epileptischen Anfall, der auf die alte Hirnschädi- gesamt in der Tabelle ein einziger Betrag ausgewie- Summe 105 % gung zurückzuführen ist. Wir zahlen für die Fol- sen ist, so wird dieser auch nur einmal für die Leis- gen des neuen Unfalls. tungsberechnung angesetzt. 105 % von 100.000 EUR sind 105.000 EUR g) die Bewusstseinsstörung durch die unfreiwillige Verabreichung von sogenannten K.-o.-Tropfen ver- 4.2.2.2 bei sonstigen Verletzungen In diesem Beispiel würden aufgrund der verein- ursacht wurde. - Augapfelprellung mit Einblutung in barten Progression 105.000 EUR als Invalidi- h) die Bewusstseinsstörung durch Übermüdung den Glaskörper ................................. 1.500 EUR täts-Kapitalleistung gezahlt. (Schlaftrunkenheit), Schlafwandeln und dem Ein- - Vollständige Zerreißung von stabi- schlafen infolge einer Übermüdung verursacht wur- lisierenden Kapselbandstrukturen 4.4 Progressive Invaliditätsstaffel de. (Bandrupturen) und vollständige 350%-Staffel – abgekürzt P350 i) die Bewusstseinsstörung durch Hypoglykämie Zerreißungen von Sehnen – sofern im Vertrag vereinbart – (Unterzuckerung) oder Hyperglykämie (Überzucke- (nicht unter den Versicherungsschutz Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen rung) verursacht wurde. fallen Teilrupturen, Muskel- und der Ziffern 2.1.2.2 und 6.2.2 (Mitwirkung von Krank- Muskelfaserrisse) ................................. 250 EUR heiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer 4 Welche Leistungserweiterungen - Verbrennungen ab 2. Grades von dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder können gegen zusätzlichen Beitrag mindestens 20 % der geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berech- in den Versicherungsschutz einge- Körperoberfläche .............................. 2.500 EUR nung der Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2) fol- schlossen werden? - Ruptur der Milz, Leber oder gende Versicherungssummen zu Grunde gelegt: einer Niere ........................................... 500 EUR a) Für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil Auf besondere Vereinbarung können Sie Ihren Ver- des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein sicherungsschutz um die nachstehend genannten 4.2.2.3 Sind durch den Unfall mehrere der unter festgelegte Invaliditätssumme; Leistungserweiterungen gegen zusätzliche Beitrags- Ziffer 4.2.2 aufgeführten Verletzungen entstanden, b) für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent über- zahlung ergänzen. Es gelten jeweils nur die Leis- werden die jeweiligen Beträge zusammengerechnet. steigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache tungserweiterungen als vertraglich vereinbart, die im Mehr als maximal 5.000 EUR werden jedoch nicht Invaliditätssumme; Versicherungsschein dokumentiert sind. angenommen. c) für den 50 Prozent übersteigenden Teil des In- validitätsgrades die fünffache Invaliditätssumme. 4.1 Jährliche Erhöhung der Unfallrente im 4.2.3 Ausschluss der Dynamik Welcher Prozentsatz sich aus der hier dargestellten Leistungsfall (Leistungsdynamik) Die Versicherungssumme nimmt nicht an einer für progressiven Leistungssteigerung errechnet, haben – sofern im Vertrag vereinbart – andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von wir in der Anlage zu diesen Bedingungen dargestellt. Zahlen wir Ihnen aus diesem Vertrag eine Unfallren- Leistung und Beitrag teil. te gemäß Ziffer 2.1.3, erhöhen wir zum 1.1. eines je- Beispiel: den Jahres den für das jeweils vergangene Kalen- 4.2.4 Beendigung des Versicherungsschutzes für Es wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von derjahr geltenden Monatsrentenbetrag um 1,5 %, Schmerzensgeld bei bestimmten Unfallver- 60 % festgestellt. Es ist eine Invaliditäts- erstmals zum 1.1. des zweiten auf den Rentenbeginn letzungen Kapitalleistung (Grundsumme) von folgenden Kalenderjahres. Der Betrag der Monats- Diese Leistungen bei unfallbedingten Knochenbrü- 100.000 EUR vereinbart. rente wird dabei auf volle Euro aufgerundet. chen entfallen - ohne dass es einer Kündigung be- darf - zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die Ermittlung des Entschädigungsbetrages: 4.2 Schmerzensgeld bei bestimmten versicherte Person das 68. Lebensjahr vollendet. Unfallverletzungen Invaliditäts- im – sofern im Vertrag vereinbart 4.3 Progressive Invaliditätsstaffel Ziffer grad Beispiel 4.2.1 Voraussetzungen für die Leistung 225 %-Staffel – abgekürzt P225 0 bis 25 % 4.4 a) 1x 25 % = 25 % Die versicherte Person erleidet einen unter diesen – sofern im Vertrag vereinbart – 26 bis 50 % 4.4 b) 3x 25 % = 75 % Versicherungsvertrag fallenden Unfall, der eine der Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen 51 bis 60 % 4.4 c) 5x 10 % = 50 % nachfolgend unter Ziffer 4.2.2 aufgeführten Verlet- der Ziffern 2.1.2.2 und 6.2.2 (Mitwirkung von Krank- Summe 125 % zungen zur Folge hat. heiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer Die Verletzung muss unverzüglich ärztlich festge- dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder 125 % von 100.000 EUR sind 125.000 EUR stellt werden. Der Anspruch auf diese Leistung er- geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berech- lischt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres, vom Un- nung der Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2) fol- In diesem Beispiel würden aufgrund der verein- falltag an gerechnet, unter Vorlage eines ärztlichen gende Versicherungssummen zu Grunde gelegt: barten Progression 125.000 EUR als Invalidi- Berichtes geltend gemacht wird. Der Anspruch er- a) für den 25 % nicht übersteigenden Teil des In- täts-Kapitalleistung gezahlt. lischt auch, wenn die versicherte Person in Folge ei- validitätsgrades die im Versicherungsschein festge- nes Unfalls stirbt, bevor der Anspruch geltend ge- legte Invaliditätssumme; 4.5 Progressive Invaliditätsstaffel macht wurde. b) für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden 500 %-Staffel – abgekürzt P500 Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Invaliditäts- – sofern im Vertrag vereinbart – 4.2.2 Höhe der Leistung summe; Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen 4.2.2.1 bei Knochenbrüchen c) für den 50 %, übersteigenden Teil des Invalidi- der Ziffern 2.1.2.2 und 6.2.2 (Mitwirkung von Krank- - Schädeldach, Schädelbasis ............. 5.000 EUR tätsgrades die dreifache Invaliditätssumme. heiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer - Gesichtsschädel (ohne Nasenbein) .. 1.500 EUR Welcher Prozentsatz sich aus der hier dargestellten dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder - Hals-, Brust-, Lendenwirbelsäule ...... 3.000 EUR progressiven Leistungssteigerung errechnet, haben geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berech- - Schulterblatt, Schlüsselbein, Brust- wir in der Anlage zu diesen Bedingungen dargestellt. nung der Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2) fol- bein, eine oder mehrere Rippen ....... 1.000 EUR gende Versicherungssummen zu Grunde gelegt: - Arm einschließlich Hand Beispiel: a) für den 25 % nicht übersteigenden Teil des In- (ohne Finger) .................................... 1.500 EUR Es wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von validitätsgrades die im Versicherungsschein festge- - Ein Finger oder mehrere Finger .......... 500 EUR 60 % festgestellt. Es ist eine Invaliditäts- legte Invaliditätssumme; - Beckenfrakturen, die nach der Kapitalleistung (Grundsumme) von b) für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden AO-Klassifikation dem Typ A 100.000 EUR vereinbart. Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Invaliditäts- entsprechen (stabile Beckenfraktur) .... 500 EUR summe; - sonstige Beckenfrakturen c) für den 50 %, übersteigenden Teil des Invalidi- (ohne Steißbein) ............................... 5.000 EUR tätsgrades die achtfache Invaliditätssumme. - Steißbein .............................................. 500 EUR A 3160-11 01/2024 Seite 14 von 27 [Seite 15] Welcher Prozentsatz sich aus der hier dargestellten d) für den 90 % übersteigenden Teil des Invalidi- 4.9 Rentenmodelle und Voraussetzungen progressiven Leistungssteigerung errechnet, haben tätsgrades die vierzigfache Invaliditätssumme. – sofern im Vertrag vereinbart – wir in der Anlage zu diesen Bedingungen dargestellt. Welcher Prozentsatz sich aus der hier dargestellten Wenn eine Unfallrente ab 50 % Invalidiät progressiven Leistungssteigerung errechnet, haben (Ziffer 2.1.3) vereinbart wird, kann zusätzlich die Beispiel: wir in der Anlage zu diesen Bedingungen dargestellt. Verdoppelung ab 90 % Invalidität oder die Verdoppe- Es wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von lung bei Pflegebedürftigkeit vereinbart werden. 60 % festgestellt. Es ist eine Invaliditäts- Beispiel: Kapitalleistung (Grundsumme) von Es wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 4.9.1 Verdoppelung ab 90 % Invalidität 100.000 EUR vereinbart. 95 % festgestellt. Es ist eine Invaliditäts- Die versicherte Person ist jünger als 69 Jahre. Bei Kapitalleistung (Grundsumme) von einer unfallbedingten Invalidität ab 90 % zahlen wir Ermittlung des Entschädigungsbetrages: 100.000 EUR vereinbart. das 2fache der vereinbarten Rente gemäß Zif- fer 2.1.3. Invaliditäts- im Ermittlung des Entschädigungsbetrages: Ziffer grad Beispiel 4.9.2 Verdoppelung bei Pflegebedürftigkeit 0 bis 25 % 4.5 a) 1x 25 % = 25 % Invaliditäts- im Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Ziffer 26 bis 50 % 4.5 b) 3x 25 % = 75 % grad Beispiel a) Die versicherte Person erhält eine Unfallrente 51 bis 60 % 4.5 c) 8x 10 % = 80 % 0 bis 25 % 4.7 a) 1x 25 % = 25 % gemäß Ziffer 2.1.3 und Summe 180 % 26 bis 50 % 4.7 b) 3x 25 % = 75 % b) sie wird während der Vertragslaufzeit, 51 bis 90 % 4.7 c) 5x 40 % = 200 % c) aber nach dem Unfall, der zur Rentenleistung 180 % von 100.000 EUR sind 180.000 EUR 91 bis 95 % 4.7 d) 40 x 5 % = 200 % geführt hat, Summe 500 % d) gleichgültig aus welcher Ursache In diesem Beispiel würden aufgrund der verein- e) in den Pflegegrad 4 oder in einen höheren Pfle- barten Progression 180.000 EUR als Invalidi- 500 % von 100.000 EUR sind 500.000 EUR gegrad gemäß Pflegestärkungsgesetz II eingestuft. täts-Kapitalleistung gezahlt. In diesem Beispiel würden aufgrund der verein- Sind diese Voraussetzungen erfüllt, verdoppeln wir 4.6 Progressive Invaliditätsstaffel barten Progression 500.000 EUR als Invalidi- unsere Unfall-Rentenleistung für die Dauer der Pfle- 500 %-Plus-Staffel täts-Kapitalleistung gezahlt. gebedürftigkeit. – abgekürzt P500-Plus) – sofern im Vertrag vereinbart – 4.8 Progressive Invaliditätsstaffel Beispiel: Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen 1.000 %-Staffel – abgekürzt P1.000 Die versicherte Person erhält nach einem Auto- der Ziffern 2.1.2.2 und 6.2.2 (Mitwirkung von Krank- – sofern im Vertrag vereinbart – unfall die vereinbarte Unfallrente aufgrund einer heiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen 60 %igen Invalidität. Der Versicherungsvertrag dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder der Ziffern 2.1.2.2 und 6.2.2 (Mitwirkung von Krank- läuft unverändert weiter. Jahre später ver- geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berech- heiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer schlechtert sich der Gesundheitszustand wegen nung der Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2) fol- dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder einer Erkrankung, die mit den Unfallfolgen gende Versicherungssummen zu Grunde gelegt: geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berech- nichts zu tun hat. Nach Begutachtung wird die a) für den 25 % nicht übersteigenden Teil des In- nung der Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2) fol- versicherte Person in Pflegegrad 4 eingestuft. validitätsgrades die im Versicherungsschein festge- gende Versicherungssummen zu Grunde gelegt: Sie erhält daher ab dem Zeitpunkt der Einstu- legte Invaliditätssumme; a) für den 25 % nicht übersteigenden Teil des In- fung die doppelte Rente. b) für den 25 % übersteigenden, aber unter 50 % validitätsgrades die im Versicherungsschein festge- liegenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache legte Invaliditätssumme; 4.10 Hilfeleistungen/Familienhilfe Invaliditätssumme. b) für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden – sofern im Vertrag vereinbart – c) Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Invaliditäts- 4.10.1 Voraussetzungen und Dauer der erbringen wir die vereinbarte Maximalleistung von summe; Leistungen 500 % der Versicherungssumme. c) für den 50 %, nicht aber 90 % übersteigen den 4.10.1.1 Hat der Unfall zur Folge, dass die körperli- Welcher Prozentsatz sich aus der hier dargestellten Teil des Invaliditätsgrades die fünffache Invaliditäts- che oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten progressiven Leistungssteigerung errechnet, haben summe; Person derart beeinträchtigt ist, dass sie für die ge- wir in der Anlage zu diesen Bedingungen dargestellt. d) für den 90 % übersteigenden Teil des Invalidi- wöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Ver- tätsgrades die siebzigfache Invaliditätssumme. richtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe Beispiel: Welcher Prozentsatz sich aus der hier dargestellten bedarf, so entsteht Anspruch auf Hilfeleistungen. Es wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von progressiven Leistungssteigerung errechnet, haben 55 % festgestellt. Es ist eine Invaliditäts- wir in der Anlage zu diesen Bedingungen dargestellt. 4.10.1.2 Die Hilfeleistungen werden für die Dauer Kapitalleistung (Grundsumme) von erbracht, die die versicherte Person im Sinne der Zif- 100.000 EUR vereinbart. Beispiel: fer 4.10.1.1 hilfsbedürftig ist, längstens für einen Zeit- In diesem Beispiel würden aufgrund der verein- Es wird ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von raum von sechs Monaten vom Unfalltag an gerech- barten Progression 500.000 EUR als Invalidi- 95 % festgestellt. Es ist eine Invaliditäts- net. täts-Kapitalleistung gezahlt. Kapitalleistung (Grundsumme) von 100.000 EUR vereinbart. Die Kinderbetreuung und -versorgung (Ziffer 4.7 Progressive Invaliditätsstaffel 4.10.2.9) wird längstens für den Zeitraum eines Mo- 700 %-Staffel – abgekürzt P700 Ermittlung des Entschädigungsbetrages: nats, die Haustierversorgung (Ziffer 4.10.2.10) längs- – sofern im Vertrag vereinbart – tens für zwei Wochen und die Krankenhaushilfe (Zif- Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen Invaliditäts- im fer 4.10.2.11) längstens für einen Zeitraum von einer der Ziffern 2.1.2.2 und 6.2.2 (Mitwirkung von Krank- Ziffer Woche erbracht. grad Beispiel heiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer 0 bis 25 % 4.8 a) 1x 25 % = 25 % dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder 4.10.1.3 Die Leistungen werden ausschließlich in- 26 bis 50 % 4.8 b) 3x 25 % = 75 % geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berech- nerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht. 51 bis 90 % 4.8 c) 5x 40 % = 200 % nung der Invaliditäts-Kapitalleistung (Ziffer 2.1.2) fol- Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, 91 bis 95 % 4.8 d) 70 x 5 % = 350 % gende Versicherungssummen zu Grunde gelegt: können für die Zeit des Auslandsaufenthaltes die Summe 650 % Leistungen nicht beansprucht werden. a) für den 25 % nicht übersteigenden Teil des In- validitätsgrades die im Versicherungsschein festge- 650 % von 100.000 EUR sind 650.000 EUR 4.10.1.4 Welche der nachfolgenden Hilfeleistungen legte Invaliditätssumme; b) für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden beansprucht werden können, richtet sich nach dem In diesem Beispiel würden aufgrund der verein- Umfang der Hilfsbedürftigkeit der versicherten Per- Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Invaliditäts- barten Progression 650.000 EUR als Invalidi- son. Wir wählen eine Pflegeeinrichtung/einen Dienst- summe; täts-Kapitalleistung gezahlt. c) für den 50 %, nicht aber 90 % übersteigen den leister aus, die/der mit der Pflege hilfsbedürftiger Teil des Invaliditätsgrades die fünffache Invaliditäts- Personen vertraut ist, und beauftragen diese/diesen summe; mit der Ausführung der notwendigen Hilfeleistungen. A 3160-11 01/2024 Seite 15 von 27 [Seite 16] 4.10.2 Art und Umfang der Leistungen 4.10.2.7.2 Teilwaschung – Kleiden und Betten 4.10.2.1 Menüservice – Teilwaschung (z. B. Intimbereich) jeweils in ihrem häuslichen Umfeld durch eine Be- Wir versorgen die versicherte Person mit täglich ei- – Mund-, Zahn- und Lippenpflege treuungsperson (Kinderversorgung). nem Menü aus dem Angebot des Dienstleisters und – Rasieren Die Betreuungsperson steht – sofern notwendig – bis tragen die Kosten dafür. Die versicherte Person kann – Hautpflege zu 24 Stunden am Tag zur Verfügung; ausreichende Menüs aus einem Menüsortiment frei auswählen. – Haarpflege Ruhezeiten sind zu berücksichtigen. Dabei muss die (Kämmen, gegebenenfalls Waschen) Betreuungsperson im Haushalt der versicherten Per- 4.10.2.2 Hausnotruf – Nagelpflege son, wenn möglich in einem eigenen Zimmer, unter- Der versicherten Person wird eine Hausnotrufanlage – An- und Auskleiden einschließlich An- und Ab- gebracht werden. zur Verfügung gestellt und eingerichtet, über die eine legen von Körperersatzstücken Rufzentrale 24 Stunden am Tag erreichbar ist. – Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches b) Mobilitätsleistung Wir übernehmen die hierfür anfallenden Kosten. Falls erforderlich, begleiten wir die Kinder von bzw. 4.10.2.8 Besteht Anspruch auf Leistung aus der zu 4.10.2.3 Unterstützung bei Arzt- und Behörden- Pflegepflichtversicherung gemäß Sozialgesetz- – der Tagesstätte, Tagesmutter, Kindergarten, gängen bis zu zweimal je Woche buch XI, dann hat die versicherte Person Anspruch Schule, Wir bringen und begleiten die versicherte Person zu auf folgende Leistungen: – Vereinssportveranstaltungen sowie organisier- notwendigen Arzt-, Therapie- und Behördenterminen Gespräch zur Feststellung der Pflegeprobleme ten und entgeltlichen Kursen und Unterrichts- bis zu zweimal je Woche. Wir übernehmen die Kos- (vor Aufnahme der Pflege) stunden, ten der Begleitung und – für Fahrten in einem Um- a) Feststellung der Pflegeprobleme – Arztterminen und vom Arzt verordneten Anwen- kreis von 25 Kilometern Entfernung vom Aufent- b) Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürf- dungen, haltsort der versicherten Person – die für die versi- tigen in einem Umkreis von 25 km Entfernung vom Auf- cherte Person selbst anfallenden Fahrtkosten, soweit c) Planung der Pflegeeinsätze enthaltsort der versicherten Person. Wir überneh- diese nicht durch den zuständigen Versicherungsträ- d) Gespräch mit Angehörigen/Arzt men die Kosten der Begleitung und die für die Kin- ger zu erstatten sind. Sind Fahrten erforderlich, die e) Informationen über weitere Hilfen der selbst anfallenden Fahrtkosten. Sind Fahrten er- über den Umkreis von 25 Kilometer vom Aufent- f) inkl. Hausbesuchspauschale forderlich, die über den Umkreis von 25 Kilometer haltsort der versicherten Person hinausgehen, ist zur vom Aufenthaltsort der versicherten Person hinaus- Klärung einer Übernahme der Fahrtkosten eine vor- 4.10.2.9 Kinderbetreuung und –versorgung gehen, ist zur Klärung einer Übernahme der Fahrt- herige Abstimmung mit uns erforderlich. Wir erbringen im Rahmen der nachstehenden Rege- kosten eine vorherige Abstimmung mit uns erforder- lungen Leistungen der Kinderbetreuung und lich. 4.10.2.4 Besorgungen und Einkäufe -versorgung. bis zu zweimal je Woche 4.10.2.9.3 Dauer der Leistung Hierzu zählen 4.10.2.9.1 Voraussetzung für die Kinder- a) Wir erbringen die Leistungen der Kinderbetreu- a) das Zusammenstellen des Einkaufszettels für betreuung und –versorgung ung und –versorgung (Ziffer 4.10.2.9.2) solange und Gegenstände des täglichen Bedarfs, a) Im Haushalt der versicherten Person leben Kin- soweit die versicherte Person dazu im Sinne der Zif- b) das Einkaufen (einschließlich Arzneimittelbe- der, die zum Zeitpunkt des Unfalls fer 4.10.2.9.1 b) nicht in der Lage ist, längstens je- schaffung) und notwendige Besorgungen (z. B. – das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben doch für einen Zeitraum von einem Monat vom Un- Bank- und Behördengänge), oder falltag an gerechnet. c) die Unterbringung und Versorgung der einge- – in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfä- b) Sofern Leistungen von gesetzlichen Sozialver- kauften Lebensmittel, higkeit derart beeinträchtigt sind, dass sie für sicherungsträgern übernommen werden, leisten wir d) die Anleitung zur Beachtung von Genieß- und die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh- nur für die darüber hinaus anfallenden Kosten. Haltbarkeit von Lebensmitteln sowie renden Verrichtungen im Ablauf des täglichen e) gegebenenfalls Wäsche zur Reinigung bringen Lebens dauerhaft der Hilfe bedürfen. 4.10.2.9.4 Obliegenheiten und abholen. b) Führt ein unter den Vertrag fallender Unfall zum Ergänzend zur Ziffer 11 gilt folgende Obliegenheit: Die Kosten für die Lebensmittel, Gegenstände des Tod der versicherten Person, zu einem Kranken- a) Ist die versicherte Person gesetzlich kranken- täglichen Bedarfs sowie für die Reinigung tragen Sie. hausaufenthalt oder zu einer Beeinträchtigung ihrer versichert oder handelt es sich um einen Arbeitsun- körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart, fall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung, ist 4.10.2.5 Reinigung der Wohnung einmal je Woche dass sie nicht mehr in der Lage ist, die in ihrem ein Antrag auf Bewilligung einer Haushaltshilfe un- Hierzu zählt das Reinigen des allgemein üblichen Haushalt lebenden Kinder im Sinne der Zif- verzüglich nach dem Unfall bei dem zuständigen Lebensbereiches (z. B. Wohnraum, Bad, Toilette, fer 4.10.2.9.1 a) zu betreuen oder zu versorgen, er- Sozialversicherungsträger zu stellen. Küche). Diese Leistung setzt voraus, dass die Woh- bringen wir Leistungen der Kinderbetreuung und b) Wird diese Obliegenheit schuldhaft verletzt, nung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen -versorgung gemäß Ziffer 4.10.2.9.2 nach dem indi- können wir nach Maßgabe der Regelungen der Zif- Zustand war. viduellen Bedarf. Dabei berücksichtigen wir, fer 12 zur Kürzung der Leistung, zur Kündigung be- – was die versicherte Person vor dem Unfall übli- rechtigt oder auch leistungsfrei sein. 4.10.2.6 Waschen und Pflegen der Wäsche und cherweise an Leistungen erbracht hat und un- Kleidung einmal pro Woche fallbedingt nicht mehr erbringen kann und 4.10.2.10 Versorgung von Haustieren Hierzu zählen – was nach den Grundbedürfnissen eines Kindes Befindet sich die versicherte Person nach einem un- – das Waschen und Trocknen, vergleichbaren Alters, Entwicklungsstands und ter diesen Vertrag fallenden Unfall für mindestens 48 – das Bügeln, Gesundheitsstands notwendig und üblich ist. aufeinanderfolgende Stunden in notwendiger vollsta- – das Ausbessern, Zusätzlich berücksichtigen wir, inwieweit andere tionärer Heilbehandlung oder verstirbt die versicherte – das Sortieren und Einräumen sowie Haushaltsmitglieder den Bedarf an einzelnen Leis- Person unfallbedingt und ist keiner von deren Mitbe- – die Schuhpflege. tungen der Kinderbetreuung und -versorgung in zu- wohnern physisch in der Lage, die Versorgung der mutbarer Weise abdecken können. Als zumutbar gel- im Haushalt der versicherten Person befindlichen 4.10.2.7 Körperpflege ten Leistungen, soweit diesen nicht berechtigte Inte- Haustiere zu übernehmen, vermitteln bzw. veranlas- Die versicherte Person erhält entsprechend dem ressen (z. B. Ausübung der Berufstätigkeit, Berufs- sen wir (auf Antrag) die Versorgung der Haustiere Umfang ihrer Hilfsbedürftigkeit folgende Leistungen: oder Schulausbildung) der Haushaltsmitglieder ent- und übernehmen die dabei anfallenden Kosten bis gegenstehen. maximal 25 EUR je Tag, längstens jedoch für den 4.10.2.7.1 Ganzwaschung Zeitraum von 14 Tagen. – Waschen, Duschen, Baden 4.10.2.9.2 Leistungen der Kinderbetreuung Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die – Mund-, Zahn- und Lippenpflege und -versorgung Versorgung von Haustieren im Umfang der Zif- – Rasieren Soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, gel- fer 3.15.3. – Hautpflege ten die folgenden Leistungen für Kinder im Sinne der – Haarpflege Ziffer 4.10.2.9.1 a). Als Haustiere gelten nur die Tiere, die in Deutsch- (Kämmen, gegebenenfalls Waschen) a) Kinderbetreuung und –versorgung land allgemein üblich und in rechtlich zulässiger – Nagelpflege Wir beaufsichtigen die Kinder – auch bei der Erledi- Weise als Haustiere gehalten werden. Nicht als – An- und Auskleiden einschließlich An- und Ab- gung von Hausaufgaben (Kinderbetreuung). Haustiere gelten dementsprechend wilde und exoti- legen von Körperersatzstücken Wir versorgen die Kinder in den Bereichen sche Tiere (wie z. B. Schlangen, Spinnen). – Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches – Körperpflege, – Ernährung, A 3160-11 01/2024 Seite 16 von 27 [Seite 17] 4.10.2.11 Krankenhaushilfe gen wir die Kosten für bereits erbrachte Hilfeleistun- kündigen. Wir können die Mitversicherung der Hilfe- Wird die versicherte Person unmittelbar nach einem gen. leistungen unter Einhaltung einer Frist von drei Mo- Unfall in einem Krankenhaus stationär aufgenom- naten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjah- men, sorgen wir auf Wunsch dafür, dass 4.10.5 Beitragsanpassung res in Textform kündigen. – die Personen, die Sie uns benannt haben bzw. 4.10.5.1 Prüfung der Beiträge für die nennen, über den Krankenhausaufenthalt in- Hilfeleistungen/Familienhilfe 4.10.7 Mitwirkung von Krankheiten oder formiert werden; Wir sind berechtigt, mindestens einmal im Kalender- Gebrechen an den Unfallfolgen – die Haus-/Wohnungsschlüssel abgeholt werden; jahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die Die Regelungen der Ziffer 6.2.2 gelten nicht für die – eine erste Ausstattung mit den nötigsten Dingen Beiträge für die Hilfeleistungen/Familienhilfe beibe- Hilfeleistungen. aus der Wohnung der versicherten Person ins halten werden können oder eine Anpassung (Erhö- Krankenhaus gebracht wird; hung oder Absenkung) vorgenommen werden muss. 4.11 Einmalige Sofortleistung Hierzu zählen z. B. ausreichend Kleidung, Pro- Zweck der Prüfung ist es, eine sachgemäße Berech- (Diagnosegeld) bei Krebs dukte zur Körperpflege und persönlichen Hygie- nung der Beiträge und eine dauerhafte Erfüllbarkeit – sofern im Vertrag vereinbart – ne, persönliche Hilfsmittel (z. B. Brille, Hörgerät, unserer Verpflichtungen aus den Versicherungsver- Gehhilfe), persönliche Dinge, die den Klinikauf- trägen sicherzustellen. Versichert sind – während der Vertragslaufzeit – enthalt angenehmer gestalten (z. B. Bücher, diagnostizierte Krebserkrankungen nach Ziffer 4.11.1 Illustrierte, Musik). 4.10.5.2 Regeln der Prüfung – an zwei Tagen der ersten Woche des Kranken- Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende Regeln: Kein Versicherungsschutz besteht für Erkrankungen, hausaufenthaltes der Briefkasten der Wohnung a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wur- der versicherten Person geleert und die Post ins Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik den oder deren klinisch relevante Symptome erstma- Krankenhaus gebracht wird und an. lig vor Vertragsabschluss aufgetreten sind. – an zwei Tagen der ersten Woche des Kranken- b) Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der hausaufenthaltes die Pflanzen in der Wohnung letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich einge- Die Erkrankung muss von Ihnen durch ein ärztliches der versicherten Person gegossen werden. tretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu be- Gutachten nachgewiesen werden. Wir übernehmen die für die Ausführung dieser Leis- rücksichtigen. Bei steigenden Kosten berücksichti- tungen angefallenen Kosten, längstens für die erste gen wir nur – bei Vertragsschluss nicht vorhersehba- 4.11.1 Feststellung einer Krebserkrankung Woche des Krankenhausaufenthaltes. re – Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere 4.11.1.1 Voraussetzung für die Leistung Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär Als Leistungsfall gilt der Eintritt einer Krebserkran- 4.10.3 Hilfeleistungen für pflegebedürftige bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen. kung (bösartige, maligne Tumoren) mit Stadi- Ehe-/Lebenspartner und Verwandte Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Ge- um/Grad 3 oder 4 (Ziffer 4.11.1.2), bzw. Blutkrebs 1. Grades winnsteigerung o. Ä. kommt nicht in Betracht. mit Schweregrad II (Ziffer 4.11.1.2.3). 4.10.3.1 Voraussetzungen für die Leistungen c) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt- 4.10.3.1.1 Betreut die versicherte Person ihren nisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi- Ein bösartiger Tumor liegt vor, wenn es zu unkontrol- Ehe- oder Lebenspartner oder Verwandten 1. Gra- cherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines von liertem Wachstum, der Aussaat von Tumorzellen mit des, mit dem sie in häuslicher Gemeinschaft zu- uns gegebenenfalls beauftragten unabhängigen Einwanderung in umliegendes Gewebe und der Zer- sammenlebt, in häuslicher Pflege und führt ein unter Treuhänders zu berücksichtigen. störung von gesundem Gewebe kommt. den Vertrag fallender Unfall dazu, dass die versicher- te Person nicht mehr in der Lage ist, diese Betreu- 4.10.5.3 Beitragserhöhung Ausgeschlossen sind: ungsleistung fortzusetzen, dann erbringen wir die Hil- Ergibt die Prüfung höhere Beiträge für die Hilfeleis- – alle Carcinoma-in-situ (TIS), feleistungen im Rahmen der Ziffern 4.10.1 und tungen/Familienhilfe als die bisherigen, sind wir be- – Gebärmutterhalsdysplasien CIN-1, CIN-2, 4.10.2.1 bis 4.10.2.8 sowie Ziffer 4.10.4 auch für die- rechtigt, sie um die Differenz anzuheben. Geringfü- CIN-3, se Person (Pflegebedürftiger). gige Anpassungen von bis zu 5 % des Jahresbeitra- – sowie alle Hautkrebserkrankungen der Voraussetzung ist, dass für den Pflegebedürftigen ges für die Hilfeleistungen/Familienhilfe bleiben un- Stadien I und II. vor dem Unfallereignis eine Pflegestufe/Pflegegrad berücksichtigt, wobei wir in Folgejahren diese Gren- im Sinne der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ze vortragen können. 4.11.1.2 Bewertungsmaßstab anerkannt wurde, die zum Unfallzeitpunkt noch be- 4.11.1.2.1 Krebs – ohne Lymphknotenkrebs und stand. 4.10.5.4 Beitragsermäßigung Blutkrebs Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge für die Hilfe- Als Krebserkrankungen im Sinne der Ziffer 4.11.1.1 4.10.3.1.2 Erhält der Pflegebedürftige zum Un- leistungen/Familienhilfe als die bisherigen, sind wir gelten solche Erkrankungen, die entsprechend der fallzeitpunkt Sachleistungen (vollumfänglich oder verpflichtet, sie um die Differenz abzusenken. Definition der "TNM classification of malignant tu- teilweise) von der gesetzlichen Pflegepflichtversiche- mours, sixth edition" der International Union Against rung, erbringen wir die Hilfeleistungen nur, soweit 4.10.5.5 Vergleich mit Beiträgen für neue Verträge Cancer (UICC) in 4 Stadien klassifiziert (I-IV) sind. diese nicht von der gesetzlichen Pflegepflichtversi- Sind die ermittelten Beiträge für die Hilfeleistun- Diese Stadieneinteilung folgt dem Schweregrad einer cherung erbracht werden. gen/Familienhilfe bei bestehenden Verträgen höher Krebserkrankung. als die Beiträge für die Hilfeleistungen/Familienhilfe 4.10.3.1.3 Besteht für die versicherte Person bei neu abzuschließenden Verträgen und enthalten Tumoren des Gehirns werden wie Krebserkrankun- über diesen Vertrag kein Versicherungsschutz für die Tarife für bestehende und für die neu abzu- gen im Sinne von Ziffer 4.11.1.1 berücksichtigt. Die- das Unfallereignis, so kann auch für den Pflegebe- schließenden Verträge die gleichen Beitragsberech- se Tumoren werden entsprechend der WHO (World dürftigen keine Leistung beansprucht werden. nungsmerkmale und den gleichen Versicherungsum- Health Organisation) Klassifikation in der zum Zeit- fang, können wir auch für die bestehenden Verträge punkt des Eintritts des Versicherungsfalls jeweils gül- 4.10.3.2 Dauer der Leistung nur die Beiträge für neu abzuschließende Verträge tigen Fassung WHO Classification of Tumours of the Die Hilfeleistungen für den Pflegebedürftigen werden verlangen. Central Nervous System) nicht in Stadien, sondern in solange erbracht, wie die versicherte Person unfall- "Grade" (Schweregrade 1 bis 4) eingeteilt. bedingt dazu nicht in der Lage ist, längstens jedoch 4.10.5.6 Kündigung bei Beitragserhöhung für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dem Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpassungs- 4.11.1.2.2 Lymphknotenkrebs Unfall der versicherten Person. rechts nach Ziffer 4.10.5.1 den Beitrag für die Hilfe- Unter diesen Begriff fallen alle Tumorformen des leistungen/Familienhilfe, können Sie die Vereinba- Lymphsystems einschließlich Lymphome und 4.10.4 Fälligkeit der Hilfeleistungen rung über die Mitversicherung der Hilfeleistun- Morbus Hodgkin. Haben Sie uns gegenüber die Hilfsbedürftigkeit gen/Familienhilfe gemäß Ziffer 4.10.6 kündigen. Wir schlüssig dargelegt, werden wir die notwendigen Hil- teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Die Krebserkrankungen der Lymphknoten werden je feleistungen gemäß Ziffer 4.10.2 unverzüglich fest- Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie nach Ausprägung in 4 Stadien eingeteilt. stellen und – soweit erforderlich – erbringen. auf Ihr Kündigungsrecht hin. Wegen der in Ihrem Interesse liegenden gebotenen Stadium 1: Befall einer einzigen Lymphknotenregion Eilbedürftigkeit kann vor Beginn der Hilfeleistungen 4.10.6 Kündigung der Mitversicherung der ober- oder unterhalb des Zwerchfells, nicht immer abschließend geprüft werden, ob Versi- Hilfeleistungen Stadium 2: Befall von zwei oder mehr Lymphknoten- cherungsschutz besteht. Deshalb ist mit der Erbrin- Sie können die Vereinbarung über die Mitversiche- regionen ober- oder unterhalb des gung von Hilfeleistungen eine Anerkennung unserer rung der Hilfeleistungen jederzeit ohne besondere Zwerchfells, Leistungspflicht nicht verbunden. In jedem Fall tra- Frist zum Ablauf eines jeden Versicherungsmonats Stadium 3: Befall auf beiden Seiten des Zwerchfells, A 3160-11 01/2024 Seite 17 von 27 [Seite 18] Stadium 4: Befall von nicht primär lymphatischen – bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren Kinder mit der Vollendung der Geburt und für adop- Organen (z. B. Leber, Knochenmark). nach der Diagnosestellung, bei Minderjährigen tierte Kinder mit der Rechtswirksamkeit der Adoption; vor Vollendung des 21. Lebensjahres. er gilt für die Dauer von einem Jahr. Der Ehegatte 4.11.1.2.3 Blutkrebs und die leiblichen oder adoptierten Kinder sind je- Als Blutkrebs im Sinne dieser Bedingungen gelten al- Voraussetzung ist zudem, dass ein Dritter (z. B. weils mit den für Sie vereinbarten Versicherungs- le Tumorformen des Blutes und der blutbildenden Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer summen für den Invaliditätsfall versichert, maximal Organe einschließlich Leukämie. Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leis- jedoch mit den nachstehenden Versicherungssum- tungspflicht bestreitet oder seine Leistung zur De- men: Die Blutkrebserkrankungen werden je nach Ausprä- ckung der angefallenen Kosten nicht ausreicht. 100.000 EUR für die Leistungsart Invaliditäts- gung in 2 Grade eingeteilt. Kapitalleistung und c) Wir ersetzen die Kosten, für die durch den 1.000 EUR für die Leistungsart Unfallrente. Schweregrad I: Krebs bedingten Verlust oder Teilverlust von natürli- Blutkrebserkrankung ohne Stammzell- und/oder chen oder bereits mit festem Zahnersatz oder 5.3 Ausgeschlossene Leistungs- Knochenmarktransplantation. -teilersatz (z. B. Brücken, Implantate, Kronen, Inlays) erweiterungen Schweregrad II: versehenen Zähnen entstanden sind. Sind für Sie Leistungserweiterungen gemäß Ziffer 4 Blutkrebserkrankung mit Stammzell- und/oder Kno- Ausgeschlossen von dem Kostenersatz bleibt her- vereinbart (beispielsweise Progressions- und Mehr- chenmarktransplantation. ausnehmbarer Zahnersatz, wie z. B. Vollprothesen, leistungsmodelle), oder Gliedertaxenmodelle gemäß Klammerprothesen, Geschiebeprothesen, Teleskop- Ziffer 2.1.2.2.1.2, so gelten diese nicht für den Ehe- 4.11.2 Fälligkeit und Höhe des Diagnosegeldes prothesen. gatten und die Kinder. 4.11.2.1 Fälligkeit der Leistung Das Diagnosegeld zahlen wir innerhalb eines Monats d) Art und Höhe der Leistung 5.4 Mitversicherte Leistungsarten nachdem uns alle zur Beurteilung erforderlichen Un- Wir erstatten für kosmetische Operationen nachge- Die unter Ziffer 3 genannten Leistungsarten gelten terlagen in Textform vorgelegt wurden, sofern die wiesene und nicht von Dritten übernommene dagegen auch für diese Familien-Vorsorge- vorgenannten Voraussetzungen für diese Leistungen – Arzthonorare und sonstige Operationskosten, versicherung. erfüllt sind. – notwendige Kosten für Unterbringung und Ver- pflegung in einem Krankenhaus, 5.5 Nachversicherungsgarantie für Kinder 4.11.2.2 Höhe der Leistung – Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten Wird ein Kind während der Dauer der Familienvor- 4.11.2.2.1 Diagnosegeld (einschließlich Material- und Laborkosten) sorgeversicherung in den Vertrag eingeschlossen, Das Diagnosegeld orientiert sich an der im Vertrag insgesamt bis zur Höhe des von uns gezahlten Di- – so gilt dieser beitragsfreie Schutz zusätzlich zu vereinbarten Versicherungssumme. Diese können agnosegeldes. den beantragten Versicherungssummen. Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. – so entfällt auf Ihren Antrag hin die Gesundheits- 4.11.5 Beendigung des Versicherungsschutzes prüfung. Das Diagnosegeld ist im ersten Jahr begrenzt. Die nach Ziffer 4.11 Gesamtleistung beträgt: 4.11.5.1 Beendigung nach Leistung 6 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit - in den ersten sechs Monaten Wird eine Sofortleistung ausgezahlt, so endet der Krankheiten oder Gebrechen zusam- 10 % der vereinbarten Versicherungssumme, Versicherungsschutz für das Risiko einer diagnosti- mentreffen? - ab dem 6. Monat bis zum Ende des 12. Monats zierten Krebserkrankung 50 % der vereinbarten Summe, - für die betroffene versicherte Person 6.1 Krankheiten und Gebrechen - ab dem 2. Jahr die volle vereinbarte Summe. - zum Ende des Monats, in dem das Diagnose- Wir leisten für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheits- Bei der Berechnung der vorgenannten Zeitabschnitte geld an den Leistungsempfänger ausgezahlt schädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfall- wird der im Vertrag vereinbarte Beginn des Versiche- wurde ereignis verursacht wurden. rungsschutzes für diese Sofortleistung zu Grunde automatisch – ohne dass es einer Kündigung bedarf. gelegt. Dies gilt auch für weitere Barmenia-Unfallver- 6.2 Mitwirkung sicherungen – unabhängig davon, ob die Leistung Werden gleichzeitig mehrere Krebserkrankungen dort in Anspruch genommen wurde oder nicht. 6.2.1 Keine Anrechnung nach Ziffer 4.11.1 festgestellt, so hat dies keine Sollten sich Krankheiten oder Gebrechen bei den Auswirkungen auf die Höhe der Leistung; diese kann Ein erneuter Einschluss dieser Leistungserweiterung Folgen eines Unfalles ausgewirkt haben, werden wir nur einmalig in Anspruch genommen werden. für die entsprechende versicherte Person ist in die- die Leistung auf Grund dieser Mitwirkung nicht kür- sem Fall nicht möglich. zen, sofern Die Gesamtleistung der "Einmaligen Sofortleistung – Sie als Verunfallter oder die vom Unfall be- bei Krebs" ist auf die vereinbarte Versicherungs- 4.11.5.2 Beendigung bei Erreichen der Altersgrenze troffene versicherte Person zum Zeitpunkt des summe, jedoch max. auf einen Betrag von Die Absicherung diagnostizierter Krebserkrankungen Unfalles maximal 67 Jahre alt ist und 25.000 EUR je betroffene Person begrenzt. Dies gilt mit der Leistung "einmalige Sofortleistung bei Krebs" – keine Einstufung in Pflegegrad 3 oder höher im auch dann, wenn mehrere Barmenia- entfällt - ohne dass es einer Kündigung bedarf – spä- Sinne der sozialen Pflegepflichtversicherung Unfallversicherungen mit dieser Leistung abge- testens zum Ende des Versicherungsjahres, in dem vorliegt. schlossen wurden. die versicherte Person das 68. Lebensjahr vollendet. 6.2.2 Anrechnung ab einem 4.11.3 Ausschluss der Dynamik 5 Familien-Vorsorgeversicherung Mitwirkungsanteil von 70 % Die Versicherungssumme nimmt für die Leistung 6.2.2.1 Ist die verunfallte Person älter als 67 Jahre "Einmalige Sofortleistung bei Krebs" nicht an einer 5.1 Voraussetzung für die Mitversicherung oder liegt eine Einstufung in Pflegegrad 3 oder höher für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung Sind Sie als Versicherungsnehmer zugleich versi- im Sinne der sozialen Pflegepflichtversicherung vor, von Leistung und Beitrag teil. cherte Person, so ist, wenn Sie während der Wirk- so endet der Verzicht auf die Anrechung der Mitwir- samkeit des Vertrages die Ehe schließen, Ihr Ehe- kung. 4.11.4 Zusatzleistung gatte oder eingetragener Lebenspartner gemäß Zif- Kosten für kosmetische Operationen fern 5.2 bis 5.4 vorübergehend ohne zusätzlichen 6.2.2.2 Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. a) Voraussetzung für die Leistung: Beitrag mitversichert. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Kind Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre Fol- Es besteht ein versicherter Leistungsfall nach Zif- geboren wird oder wenn ein Kind adoptiert wird. gen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden. fer 4.11.1. Auch Ihre ungeborenen Kinder sind während der Schwangerschaft für den Fall von Gesundheitsschä- Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen. Die versicherte Person hat sich im Anschluss an die den infolge einer direkten Unfalleinwirkung oder ei- Operation/Heilbehandlung einer kosmetischen Ope- nes Unfalles der – auch über diese Familien- Beispiele: ration unterzogen, um die Beeinträchtigung des äu- Vorsorgeversicherung – versicherten Mutter versi- Krankheiten sind z. B. Diabetes oder ßeren Erscheinungsbildes zu beheben. chert. Gelenkerkrankungen; Gebrechen sind z. B. Fehlstellungen der b) Die kosmetische Operation erfolgt 5.2 Beginn, Dauer und Höhe des Wirbelsäule, angeborene Sehnenverkürzungen – durch einen Arzt, Versicherungsschutzes – nach Abschluss der Heilbehandlung und Der Versicherungsschutz nach Ziffer 5.1 beginnt für den Ehegatten mit der Eheschließung, für leibliche A 3160-11 01/2024 Seite 18 von 27 [Seite 19] 6.2.2.3 Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder 8.1.2 Unfälle, die der versicherten Person sowie bei Fallschirm-Tandemsprüngen. Ebenso bie- Gebrechen zusammen, gilt Folgendes: dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine ten wir Versicherungsschutz beim Kitesurfen. Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten Straftat ausführt oder versucht. oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung 8.1.5 Unfälle der versicherten Person durch oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsan- Ausnahmen die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. teil), mindert sich In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht: – bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Mitversichert sind jedoch Unfälle bei inneren Unru- Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse Unfallrente der Prozentsatz des Invaliditätsgra- hen und sonstigen gewalttätigen Auseinanderset- des Motorfahrzeuges. des um den Prozentsatz des Mitwirkungsanteils. zungen, wenn die versicherte Person an den Gewalt- – bei der Todesfallleistung und, soweit nicht et- tätigkeiten nicht aktiv teilgenommen hat oder wenn Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige was anderes bestimmt ist, bei den anderen sie zwar aktiv beteiligt war, jedoch nicht auf der Seite Übungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von Leistungsarten die Leistung selbst um den Pro- der Unruhestifter. Höchstgeschwindigkeiten ankommt. zentsatz des Mitwirkungsanteils. Versicherungsschutz bieten wir jedoch für Minderjäh- Ausnahmen: Beispiel: rige sowie entmündigte Erwachsene, Versicherungsschutz besteht jedoch für Unfälle Nach einer Beinverletzung besteht ein Invalidi- a) wenn die Straftat im Führen eines Land- oder a) bei der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei tätsgrad von 10 %. Dabei hat eine Rheumaer- Wasserfahrzeuges ohne Führerschein besteht oder denen es hauptsächlich auf die Erzielung einer krankung zu 70 % mitgewirkt. Der unfallbeding- ein unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges vorliegt Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt (z. B. Stern-, te Invaliditätsgrad beträgt daher 3 %. (§ 248 b Strafgesetzbuch). Voraussetzung für unsere Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten, Ballon- Leistung ist, dass keine weitere Straftat zur Ermögli- verfolgungsfahrten sowie Sicherheitstrainings), Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 70 %, chung der Fahrt begangen wurde; b) infolge von einem gelegentlichen Fahren mit nehmen wir keine Minderung vor. b) wenn der Unfall durch Herstellung oder Ge- Leihkarts auf einer Indoor-, Outdoor- oder Crosskart- brauch selbstgebauter Feuerwerkskörper entstanden Anlage, wobei es auf die Erzielung einer Höchstge- Ausnahme: ist. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass mit schwindigkeit ankommt, sofern hierfür keine Lizenz Diese Regelungen werden nicht angewendet in den dem Feuerwerkskörper keine Sachbeschädigung erforderlich ist. Fällen oder Körperverletzung beabsichtigt wurde. – von nicht oder falsch verabreichten Medikamen- 8.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar ten infolge Entführung/Geiselnahme gemäß 8.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind. Ziffer 1.4.7; durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse ver- – der Hilfeleistungen/Familienhilfe gemäß ursacht sind. 8.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden Ziffer 4.10; Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für fol- – Diagnosegeld bei Krebs gemäß Ziffer 4.11. Ausnahmen gende Gesundheitsschäden: In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht: 7 Kündigungsmöglichkeit bei – Die versicherte Person wird auf Reisen im Aus- 8.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blu- Pflegebedürftigkeit land überraschend von Kriegs- oder Bürger- tungen aus inneren Organen und Gehirnblutun- kriegsereignissen betroffen. gen. 7.1 Wird bei der versicherten Person eine Pfle- gebedürftigkeit (mindestens Pflegegrad 3 im Sinne Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende Ausnahme der sozialen Pflegepflichtversicherung) festgestellt, des 14. Tages nach Beginn eines Krieges oder In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht: so können Sie den Versicherungsschutz für diese Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staats, in – Ein Unfallereignis nach Ziffer 1 hat diese Ge- versicherte Person rückwirkend zum Zeitpunkt der dem sich die versicherte Person aufhält. sundheitsschäden verursacht, und Feststellung kündigen. Diese Frist verlängert sich, sofern und solange – für dieses Unfallereignis besteht Versicherungs- Es wird der Beitrag für die betroffene Person ab dem es der versicherten Person unmöglich ist, das schutz nach diesem Vertrag. Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die Gebiet des betreffenden Staates zu verlassen. letzten drei Jahre erstattet. – Mitversichert sind Unfälle durch Terroranschlä- 8.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen. ge, die außerhalb der Territorien der Krieg füh- 7.2 Liegt eine Einstufung in mindestens Pfle- renden Parteien ausgeführt werden. Ausnahmen gegrad 3 vor, reduziert sich der Verzicht auf Anrech- In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht: nung einer Mitwirkung auf 70 % (siehe Ziffer 6.2.2). Vorstehende Ausnahmen gelten nicht a) Röntgenstrahlen, – bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren b) Laserstrahlen, 8 Was ist nicht versichert? Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht, c) Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle), – für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürger- d) künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sowie 8.1 Ausgeschlossene Unfälle krieg, e) energiereiche Strahlen mit einer Härte bis Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Un- – für Unfälle durch atomare, biologische oder 100 Elektronenvolt, fälle: chemische Waffen. soweit sie nicht als Folge des regelmäßigen Um- In diesen Fällen gilt der Ausschluss. gangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten. 8.1.1 Unfälle der versicherten Person durch alkohol- und drogenbedingte Bewusstseinsstö- 8.1.4 Unfälle der versicherten Person 8.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaß- rungen. – als Führer eines Luftfahrzeuges oder Luft- nahmen oder Eingriffe am Körper der versicher- sportgeräts, soweit er nach deutschem Recht ten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gel- Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle der dafür eine Erlaubnis benötigt, ten auch strahlendiagnostische und strahlenthera- versicherten Person, die durch Bewusstseinsstörun- Beispiel: Pilot, Gleitschirm- oder peutische Handlungen. gen Drachenflieger a) beim Lenken von Kraftfahrzeugen, wenn der – als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luft- Ausnahmen Blutalkoholgehalt über 1,3 Promille liegt; oder fahrzeuges, In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht: b) durch den Konsum von Drogen oder sonstigen Beispiel: Funker, Bordmechaniker, – Das Schneiden/Feilen/Abschmirgeln von Nä- Mitteln, die das Bewusstsein beinträchtigen (sofern Flugbegleiter geln, Hühneraugen oder Hornhaut, diese nicht nach Ziffer 3.23 ausdrücklich mitversi- – bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe ei- – die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch chert sind) eintreten. nes Luftfahrzeuges auszuüben sind. einen Unfall veranlasst und Beispiel: Luftfotograf, Sprühflüge zur Schäd- – für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz Beispiele: lingsbekämpfung. nach diesem Vertrag. Die versicherte Person – kommt unter Alkoholeinfluss (Blutalkohol- Ausnahmen: Beispiel: gehalt von mehr als 1,3 Promille) mit dem Es besteht Versicherungsschutz als Flugschüler, weil Die versicherte Person erleidet einen Unfall und Fahrzeug von der Straße ab. dafür (noch) keine Lizenz erforderlich ist sowie als lässt die Unfallverletzung ärztlich behandeln. – balanciert auf Grund Drogenkonsums auf Passagier in Luftfahrzeugen einschließlich Luftsport- Ein Behandlungsfehler oder eine Infektion durch einem Geländer und stürzt ab. geräten, wie z. B. in Ballonen oder Segelflugzeugen die Behandlung führt dabei zu weiteren Schädi- gungen. A 3160-11 01/2024 Seite 19 von 27 [Seite 20] 8.2.4 Infektionen, die nicht unter Ziffer 3.18 9.1.2 Der Leistungsfall – eine gegebenenfalls vereinbarte progressive ausdrücklich mitversichert sind. Invaliditätsstaffel und 9.1.2.1 Leistungsumfang – eine gleichartige Garantie des Vorversicherers. 8.2.5 Krankhafte Störungen infolge psychi- Für die Feststellung des Leistungsumfanges sind die Das heißt, Berechnungsgrundlage für die Leistung scher Reaktionen, auch wenn diese durch einen Vertragsgrundlagen/Versicherungsbedingungen der der Barmenia ist die mit der Barmenia-Unfallversi- Unfall verursacht wurden. Vorversicherung maßgeblich, die zum Zeitpunkt des cherung "Premium-Schutz" vereinbarte Gliedertaxe Abschlusses dieser Unfallversicherung "Premium- und gegebenenfalls progressive Invaliditätsstaffel. Beispiele: Schutz" galten. Danach beantragte bzw. vorgenom- – Posttraumatische Belastungsstörung nach mene Änderungen der Vorversicherung werden nicht 9.1.3.3 Assistanceleistungen, sonstige versiche- Beinbruch durch einen Verkehrsunfall berücksichtigt. rungsfremde Leistungen sowie von dem Vorversi- – Angstzustände des Opfers einer cherer extern zugekaufte Versicherungs- und Dienst- Straftat 9.1.2.1.1 Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach leistungen fallen ebenfalls nicht unter die "Nicht- den geltenden Versicherungsbedingungen nicht zur Schlechterstellungs-Garantie". Ausnahme Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie dann eine In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht: Leistung, wenn für den Schadensfall über die Versi- 9.1.4 Obliegenheiten und Folgen einer Wir leisten jedoch für die Folgen psychischer und cherungsbedingungen des unmittelbaren Vorversi- Obliegenheitsverletzung cherungsvertrages Versicherungsschutz bestanden nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Un- hätte. Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung fall eintreten, wenn und soweit diese Störungen auf nicht erbringen. Im Versicherungsfall müssen Sie eine 9.1.2.1.2 Gilt nach den Versicherungsbedingungen daher - durch den Unfall verursachte organische Er- des unmittelbaren Vorversicherungsvertrages für – zusätzlich zu den Obliegenheiten der Barmenia- krankung des Nervensystems oder einen Schadensfall Unfallversicherung "Premium-Schutz" – insbesonde- - durch den Unfall neu entstandene Epilepsie a) eine höhere Entschädigungsgrenze als nach re diese Pflichten erfüllen: zurückzuführen sind. den geltenden Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Unfallversicherung "Premium- 9.1.4.1 Ihre Pflichten im Versicherungsfall Schutz" (als Leistungsgrenze innerhalb der für 9.1.4.1.1 Aufklärungs- und Nachweispflicht 9 Garantien der Barmenia den Vertrag vereinbarten Versicherungs- Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi- summe), so wird bei der Entschädigungsbe- cherungsfalls und des Umfangs unsererLeistungs- 9.1 Nicht-Schlechterstellungs-Garantie rechnung die höhere Entschädigungsgrenze pflicht erforderlich ist. beim Wechsel der Unfallversicherung des Vorversicherungsvertrages zu Grunde Sie müssen dabei insbesondere zur Barmenia Allgemeine Versiche- gelegt; – unsere Fragen zu den Umständen des Schade- rungs-AG/Adcuri GmbH b) für einzelne Leistungseinschlüsse eine geringe- nereignisses und zu unserer Leistungspflicht re Selbstbeteiligung als nach den geltenden wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. 9.1.1 Gegenstand und Voraussetzungen für Versicherungsbedingungen für die Barmenia- Wir können verlangen, dass Sie in Textform die "Nicht-Schlechterstellungs- Unfallversicherung "Premium-Schutz", so wird antworten. Garantie" bei der Entschädigungsberechnung die geringe- – uns über den Vorversicherungsvertrag re Selbstbeteiligung des Vorversicherungsver- – den Versicherungsschein und 9.1.1.1 Die "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" trages berücksichtigt. – die allgemeinen und speziellen Versicherungs- gilt für den Fall, dass ein Schadensfall über die Bar- bedingungen einreichen; menia-Unfallversicherung "Premium-Schutz" 9.1.2.1.3 Höchstersatzleistung – unsangeforderte Nachweise vorlegen, soweit es a) nicht oder Unsere Leistungen, die unter diese Leistungsgaran- Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, b) summenmäßig im Rahmen von Deckungs- tie fallen, sind – im Rahmen der für die Barmenia- diese zu beschaffen. erweiterungen/Sublimits nicht ausreichend Unfallversicherung "Premium-Schutz" vereinbarten versichert ist, der Schadensfall im Deckungsumfang Versicherungssummen (unter Berücksichtigung einer 9.1.4.2 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihres unmittelbaren Vorversicherungsvertrages für ggf. vorhandenen Vorsorgeregelung) – für alle Scha- Bei vorsätzlicher Verletzung einer nach Eintritt eines dasselbe Risiko bei einer anderen Versicherungsge- densfälle, die während der gesamten Vertragslauf- Schadensfalles zu erfüllenden Obliegenheit nach sellschaft jedoch gedeckt oder mit einer höheren zeit eintreten, insgesamt auf einen Betrag von 9.1.4.1 brauchen wir aus dieser Nicht- Entschädigungsgrenze oder einer geringeren 250.000 EUR begrenzt. Schlechterstellungs-Garantie nicht zu leisten. Selbstbeteiligung versichert war. Nicht erfasst von Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind der Nicht-Schlechter-Stellungs-Garantie wird ein Wir leisten nicht für die Differenz zwischen der für wir berechtigt, unsereLeistung in einem der Schwere Schadenfall, der im Rahmen des Vorvertrages nicht den Vorversicherungsvertrag vereinbarten Versiche- IhresVerschuldens entsprechenden Verhältnis zu durch ein eigenes Leistungsversprechen, sonder nur rungssumme und der für die Barmenia- kürzen. aufgrund einer gleichartigen Garantie des unmittel- Unfallversicherung "Premium-Schutz" vereinbarten baren Vorversicherers abgesichert gewesen wäre. Versicherungssumme, wenn die Differenz von Ihnen Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen, willentlich verursacht wurde. a) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegen- 9.1.1.2 Für eine Leistung der Barmenia im Rah- heit nicht grob fahrlässig verletzt haben, men der "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" müs- 9.1.3 Einschränkungen der "Nicht- b) wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheits- sen die folgenden weiteren Voraussetzungen erfüllt Schlechterstellungs-Garantie" verletzung weder für den Eintritt oder die Fest- sein: stellung des Versicherungsfalls noch für die Der unmittelbare Vorversicherungsvertrag 9.1.3.1 Leistungen die nur gegen Beitragszuschlag Feststellung oder den Umfang der Leistung ur- a) wurde nicht vom Vorversicherer, sondern von versichert werden können sächlich war, Ihnen gekündigt und a) Für Leistungen des Vorversicherungsvertra- c) wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch eine b) muss mindestens für ein volles Versicherungs- ges, die bei uns nur gegen Beitragszuschlag versi- gesonderte Mitteilung in Textform auf die vor- jahr bestanden haben; cherbar sind, gilt die "Nicht-Schlechterstellungs- genannten Rechtsfolgen der Obliegenheitsver- c) Der Zeitraum zwischen der Beendigung des Garantie" nur dann, wenn diese Leistungen in die letzung hinzuweisen. unmittelbaren Vorversicherungsvertrages und Barmenia-Unfallversicherung "Premium-Schutz" ein- Der Versicherungsschutz entfällt trotz nachgewiese- dem Beginn der Barmenia-Unfallversicherung geschlossen wurden. ner fehlender Ursächlichkeit gemäß b), wenn Siedie "Premium-Schutz" darf nicht mehr als drei Mo- Obliegenheit arglistig verletzt haben. nate betragen. b) Für Leistungen des Vorversicherungsvertra- ges, die Sie beim Vorversicherer gegen einen Bei- 9.2 Konditions-Differenz-Versicherung 9.1.1.3 Sind die Voraussetzungen für die "Nicht- tragszuschlag eingeschlossen haben und die bei uns Schlechterstellungs-Garantie" gemäß 9.1.1.1 nicht versicherbar sind, gilt die Nicht-Schlechter- 9.2.1 Gegenstand der Konditions-Differenz- und 9.1.1.2 erfüllt, werden wir uns nicht auf Leis- stellungs-Garantie nicht. Versicherung tungsausschlüsse bzw. Leistungseinschränkungen in Beispiel: den Versicherungsbedingungen für die Barmenia- Dread-Desease-Baustein (schwere 9.2.1.1 Diese Konditions-Differenz-Versicherung Unfallversicherung "Premium-Schutz" berufen, son- Erkrankungen) gilt für den Fall, dass dern den Schadensfall nach den Bestimmungen des Vorversicherungsvertrages im Umfang von 9.1.2 und – zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Ange- 9.1.3.2 Nicht unter die Leistungsgarantie fallen die botsannahme dieser Unfallversicherung 9.1.3 regulieren. im Vorversicherungsvertrag – für das gleiche Risiko – vereinbarte Gliedertaxe, A 3160-11 01/2024 Seite 20 von 27 [Seite 21] – noch ein weiterer, in den nächsten 15 Monaten von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise be- Erwachsene. Teil der Tarifierung im Erwachsenen- auslaufender bzw. gekündigter Versicherungs- freit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leistung aus Tarif ist der ausgeübte Beruf der versicherten Per- vertrag bei einem anderen Versicherer (Vorver- der Konditions-Differenz-Versicherung. In diesen Fäl- son. Hierfür erfolgt eine Einstufung in die Barmenia- sicherer) besteht. len erbringen wir unsere Leistung, als hätte keiner Berufsgruppenliste (vergleiche dazu unter Ziffer der vorgenannten Gründe für den Wegfall oder die 10.2). 9.2.1.2 Mit der Konditions-Differenz-Versicherung Reduzierung der Leistung des Vorversicherers vor- erhalten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der gelegen. 10.1.2 Wurde die versicherte Person vor dem 10. Vorversicherung – ausschließlich die (Mehr )Leistun- Geburtstag versichert, ordnen wir den Vertrag auto- gen im Rahmen dieser Unfallversicherung, die über 9.2.5 Beginn und Ende der Konditions- matisch der Barmenia-Berufsgruppe 2 zu. den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung Differenz-Versicherung Diese Zuordnung bleibt – unabhängig vom tatsäch- hinausgehen. Dies gilt nicht für solche Leistungen/ lich ausgeübten Beruf – während der gesamten Ver- Gefahren, die bei der Barmenia nur gegen zusätzli- Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt tragslaufzeit erhalten. chen Beitrag in den Versicherungsschutz einge- der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die Diese Berufsgruppe bleibt bestehen, auch wenn schlossen werden können (z. B. verbesserte Zeit bis zum Beginn dieser Unfallversicherung bei – die Versicherungssummen im Rahmen einer Gliedertaxen und Mehrleistungsmodelle wie der Barmenia, längstens für 15 Monate. bereits vereinbarten Summendynamik erhöht z. B. progressive Invaliditätsstaffeln etc.). Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre werden, Vertragserklärung widerrufen oder der Vertrag – ein Versicherungsnehmerwechsel erfolgt oder 9.2.1.3 Für die Feststellung des Umfangs unserer (z. B. wegen Nichtzahlung des Erstbeitrages) – der tatsächlich ausgeübte Beruf höher Leistungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/ rückwirkend aufgehoben wird. einzustufen wäre. Versicherungsbedingungen der Vorversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebots- 9.2.6 Obliegenheiten und Folgen einer Die Zuordnung zur Berufsgruppe 2 endet, wenn der annahme dieser Unfallversicherung. Danach bean- Obliegenheitsverletzung Vertrag auf Antrag in die Berufsgruppe 1 umgestuft tragte bzw. vorgenommene Änderungen der Vorver- wird. sicherung oder dieser Unfallversicherung werden Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie die- nicht berücksichtigt. sen der Barmenia spätestens dann anzuzeigen, Die Berechnung erfolgt gemäß der Berufsgruppe des wenn der Vorversicherer den Versicherungsschutz tatsächlich ausgeübten Berufe bei 9.2.1.4 Nicht ersetzt wird eine generelle Selbst- ganz oder teilweise abgelehnt hat. – Erhöhungen der Versicherungssummen, beteiligung, die für den gesamten Vorversicherungs- Im Übrigen gelten für die Konditions-Differenz- – Einschluss einer Summen- und/oder Leistungs- vertrag vereinbart wurde. Versicherung die für diese Unfallversicherung ver- dynamik, einbarten Obliegenheiten (siehe unter Ziffer 10). Die – Einschlüssen weiterer Leistungsarten und/oder 9.2.2 Versicherungssumme(n)/ Rechtsfolgen einer Verletzung von Obliegenheiten – Einschlüssen zuschlagspflichtiger Leistungs- Selbstbeteiligung sind unter Ziffer 11 beschrieben. erweiterungen. Unsere Entschädigungsleistung ist begrenzt auf die 9.3 Künftige Bedingungsverbesserungen 10.1.3 Über den neuen Beitrag werden wir Sie für den Vorversicherungsvertrag vereinbarten Versi- rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt informieren. Sie cherungssummen, höchstens jedoch Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für können der mit der Tarifänderung verbundenen Bei- – auf die mit uns in diesem Vertrag vereinbarte(n) neue Versicherungsverträge die "Unfallversiche- tragsänderung innerhalb von zwei Monaten nach Er- Versicherungssumme(n) und rungsbedingungen – Premium-Schutz" ausschließ- halt unserer Information über die Umstellung in Text- – auf die Entschädigungsgrenzen, die in dieser lich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatz- form widersprechen. Barmenia-Unfallversicherung als Leistungs- beitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Be- grenzen innerhalb der für den Vertrag verein- dingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Ohne fristgerechten Widerspruch gilt die Beitragsän- barten Versicherungssummen gelten. Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintreten- derung als genehmigt. Hierauf werden wir Sie in un- den Leistungsfälle. serer Information besonders hinweisen. Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein- bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech- 9.4 Leistungsgarantie gegenüber Im Fall Ihres fristgerechten Widerspruches wird der nung berücksichtigt. GDV-Musterbedingungen Vertrag mit dem bisherigen Beitrag fortgesetzt und wir reduzieren die Versicherungssummen entspre- 9.2.3 Versicherungsfall Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen die die- chend. ser Unfallversicherung zu Grunde liegenden "Unfall- Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz- versicherungsbedingungen – Premium-Schutz" Sie 10.2 Änderung der Berufstätigkeit oder Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ab- in keinem Punkt schlechter stellen als die vom Ge- Beschäftigung lehnung einer Leistung aus der bestehenden Vorver- samtverband der Deutschen Versicherungswirt- Die Höhe des Beitrages im Erwachsenen-Tarif sicherung durch den Vorversicherer bzw. die ab- schaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in de- (15 bis einschließlich 67 Jahre) hängt maßgeblich schließende Entschädigungszahlung des Vorversi- ren jeweils gültigen Fassung. von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der cherers (nachweisbar durch das Leistungsableh- versicherten Person ab. nungsschreiben des Vorversicherers oder dessen 9.5 Garantie über die Erfüllung der vom Leistungsabrechnung). Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp- Grundlage für die Bemessung des Beitrages ist das fohlenen Mindestleistungsstandards für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis. 9.2.4 Einschränkungen unserer Leistungspflicht Wir garantieren Ihnen, dass unsere "Unfallversiche- In dem Verzeichnis sind die Berufe je nach ihrer Ri- rungsbedingungen – Premium-Schutz" die Mindest- sikoträchtigkeit in die Berufsgruppe 1 (Berufe mit ge- 9.2.4.1 Aus dieser Konditions-Differenz-Versiche- leistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis ringem Unfallrisiko) bis 6 (Berufe mit hohem Unfallri- rung besteht kein Leistungsanspruch, wenn der "Beratungsprozesse" (mit Stand 28.09.2015) emp- siko) eingestuft. Risikobedingt ist der Tarifbeitrag für Vorversicherer fohlen wurden. (Der Arbeitskreis Beratungsprozesse versicherte Personen, die einen Beruf der Berufs- a) wegen eines zwischen Ihnen und ihm getroffe- (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative meh- gruppe 6 ausüben, deutlich höher als der Tarifbeitrag nen Vergleichs den Schaden nicht in vollem rerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. für eine in die Berufsgruppe 1 eingestufte Tätigkeit. Umfang erstattet; Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Min- b) wegen fehlender Nachweise lediglich eine pau- destleistungsstandards für die Vermittler.) 10.2.1 Mitteilung der Änderung schale oder teilweise Entschädigung erbringt Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäfti- oder seine Leistungspflicht vollständig ablehnt. 10 Was müssen Sie bei einem Kinder-Tarif gung der versicherten Person müssen Sie uns un- c) wegen und bei Änderungen der Berufstätigkeit verzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militäri- – arglistiger Täuschung und/oder oder Beschäftigung beachten? sche Reserveübungen und befristete freiwillige so- – Verletzung der vorvertraglichen ziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen Anzeigepflicht 10.1 Umstellung des Kindertarifs nicht darunter. von seiner Leistungspflicht befreit ist. 10.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 10.2.1.1 Unterbleibt die Anzeige über die Änderung 9.2.4.2 Ist der Vorversicherer wegen 18. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungs- der Berufstätigkeit oder Beschäftigung versehentlich – Nichtzahlung des Beitrages oder schutz zu den vereinbarten Versicherungssummen. und wird bei Erkennen dieser Pflichtverletzung die – Obliegenheitsverletzung Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Anzeige unverzüglich nachgeholt, tritt eine Änderung A 3160-11 01/2024 Seite 21 von 27 [Seite 22] der vereinbarten Versicherungssumme gemäß Zif- Beginn des nächsten Versicherungsjahres gemäß 12 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung fer 10.2.3 nicht ein. Ist die neue Beschäftigung nach des Erwachsenen-Tarifs 68 neu berechnet. von Obliegenheiten? Ziffer 10.2.2 nicht versicherbar, endet der Vertrag – auch unabhängig von einer Nachholung der Anzei- Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Zif- ge – ab dem Datum der Aufnahme des neuen nicht Der Leistungsfall fer 11 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verlet- versicherbaren Berufes. zen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. 11 Was ist nach einem Unfall zu beachten Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vorgenannten 10.2.1.2 Ergeben sich im Rahmen der im Antrag (Obliegenheiten)? Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in genannten Tätigkeit ausnahmsweise Sondergefah- einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre- ren, so besteht hierfür Versicherungsschutz, wenn Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die chenden Verhältnis zu kürzen. die Sondergefahr vorübergehender bzw. kurzfristiger einzelnen Leistungsarten/Leistungen sind in den Zif- Verletzen Sie eine solche Obliegenheit nicht vorsätz- Natur – also kein Dauerzustand – ist. fern 2 bis 4 geregelt. lich, so verzichten wir bis zu einem Entschädigungs- betrag in Höhe von maximal 50.000 EUR, auf den Beispiel: Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Ob- Einwand der Leistungsfreiheit und auf eine Leis- In einem Kleinbetrieb muss ein Büro-Sachbe- liegenheiten). Sie oder die versicherte Person müs- tungskürzung. Für den 50.000 EUR übersteigenden arbeiter zweimal jährlich für 2-3 Wochen einen sen diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Teil des Entschädigungsbetrages bleiben wir berech- Lagerarbeiter vertreten. Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbrin- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres gen. Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 10.2.2 Nicht versicherbar und trotz Beitragszah- lung nicht versichert sind Personen, die folgende Be- 11.1 Arztpflicht Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- rufstätigkeiten/Beschäftigungen ausüben: Nach einem Unfall müssen Sie oder die versicherte teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie- – Akrobaten/Artisten/Trapezkünstler Person einen Arzt hinzuziehen und uns Mitteilung sen haben. – Bergführer machen. – Bergsteiger Schienen die Unfallfolgen zunächst geringfügig zu Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen, – Berufs-/Vertrags-/Lizenzsportler sein oder wurde fälschlicherweise davon ausgegan- a) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegen- – Berufstaucher (z. B. Bergungstaucher, gen, dass der Unfall keine Leistungspflicht auslöst, heit nicht grob fahrlässig verletzt haben, Forschungstaucher) sind diese Obliegenheiten nachzuholen, sobald der b) wenn die Obliegenheitsverletzung versehentlich – Dompteur wirkliche Umfang erkennbar wird. Die ärztlichen An- erfolgte und die Erfüllung bei Erkennen unverzüglich – Feuerwerker ordnungen sind zu befolgen. nachgeholt wurde. – Fluglehrer (auch Lehrer für Drachenflug, Die versicherte Person ist jedoch nicht verpflichtet, Paragliding etc.) sich einer Operation zu unterziehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, – Flugpersonal (Besatzungsmitglieder) wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Ob- – Lehrer für das Fallschirmspringen 11.2 Vollständige und wahre Auskunft liegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung – Mitglieder von Munitionssuch- und Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versi- des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder –räumtrupps cherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, voll- den Umfang der Leistung ursächlich war. – Mitglieder von Spezialeinsatzkommandos ständig und unverzüglich erteilt werden. – Mitglieder von U-Boot-Besatzungen Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Oblie- – Piloten 11.3 Ärztliche Untersuchung/ genheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die – Pyrotechniker Kosten/Verdienstausfall versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt – Radrennfahrer Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung un- haben. – Rennfahrer serer Leistungspflicht erforderlich ist. – Sprengpersonal Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person 13 Wann sind die Leistungen fällig? – Stuntmen untersuchen lassen. – Test-/Versuchsfahrer/Werksfahrer Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die – Tierbändiger Wir tragen die notwendigen Kosten und den Ver- Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststel- Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versi- dienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht. lung des Versicherungsfalls und des Umfangs unse- cherte Person eine Berufstätigkeit/Beschäftigung rer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Fol- gemäß Ziffer 10.2.2 aufnimmt und damit nicht mehr Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbst- gendes: versicherbar ist. Gleichzeitig erlischt die Versiche- ständigen oder freiberuflich Tätigen der Verdienst- rung. ausfall nicht konkret nachgewiesen, erstatten wir ei- 13.1 Erklärung über die Leistungspflicht nen festen Betrag in Höhe von 2 ‰ der für die versi- Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text- 10.2.3 Auswirkungen der Änderung cherte Person geltenden Versicherungssumme für form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un- Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Be- die Invaliditäts-Kapitalleistung, höchstens jedoch sere Leistungspflicht anerkennen. Bei der Invalidi- schäftigung bei gleichbleibendem Beitrag nach dem 500 EUR pro Unfallereignis. Ist für die versicherte täts-Kapitalleistung und der Unfallrente beträgt die vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, Person als Invaliditätsleistung nur eine Unfallrente Frist drei Monate. gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Ände- (Ziffer 2.1.3) vereinbart, so erstatten wir einen festen rung. Betrag in Höhe von 20 % eines Monatsrentenbetra- Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterla- ges, höchstens 500 EUR pro Unfallereignis. gen zugehen: Errechnen sich dagegen höhere Versicherungs- – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfol- summen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung 11.4 Schweigepflichtentbindung gen. zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen – Bei Invaliditäts-Kapitalleistung und Unfallrente ab der Änderung. wir möglicherweise Auskünfte von zusätzlich der Nachweis über den Abschluss – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemes- Auch die neu errechneten Versicherungssummen dem Unfall behandelt oder untersucht haben. sung des Invaliditätsgrades notwendig ist. gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle. – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach 10.2.4 Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag Ziffer 11. auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei Sie oder die versicherte Person müssen es uns er- erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns möglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung Ihre Mitteilung zugeht. des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die in voller Höhe. 10.2.5 Wegfall von Berufsgruppen genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. Ab 68 Jahre (= Erwachsenen-Tarif 68) hängt die Hö- direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte he des Beitrages nicht mehr von der Berufstätigkeit Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur 13.2 Fälligkeit der Leistung oder Beschäftigung der versicherten Person ab. Für Verfügung stellen. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns versicherte Personen, die während der Laufzeit des mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir Vertrages 68 Jahre alt werden, wird der Beitrag zum innerhalb von zwei Wochen. A 3160-11 01/2024 Seite 22 von 27 [Seite 23] 13.3 Vorschüsse Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslauf- Der Versicherungsbeitrag Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde zeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – ange- kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. 15 Was müssen Sie bei der Beitrags- messene Vorschüsse. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können zahlung beachten? Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag Beispiel: Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, nicht rechtzeitig zahlen? Es steht fest, dass Sie von uns eine Invali- an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön- Welche Tarifstufen gibt es beim Kinder- ditätsleistung erhalten. Allerdings ist die nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu- Tarif und beim Erwachsenen-Tarif und Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar. kunft liegenden Zeitpunkt kündigen. welche Regelungen gelten für die Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist Umstufung? Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invalidi- von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in tätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Textform kündigen. 15.1 Beitrag und Versicherungsteuer nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme 15.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode beansprucht werden. Ist keine Todesfallsumme ver- 14.3 Kündigung nach Versicherungsfall Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung mo- einbart, kann ein angemessener Vorschuss auf die Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir natlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich be- zu erwartende Invaliditätsleistung bis höchstens eine Leistung erbracht haben, oder wenn Sie gegen zahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versi- 15.000 EUR verlangt werden, sofern keine akute uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. cherungsperiode: Sie beträgt Lebensgefahr mehr besteht. – bei Monatsbeiträgen einen Monat, Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei- – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, 13.4 Neubemessung des Invaliditätsgrades nen Monat nach Leistung oder Beendigung des – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und Rechtsstreits zugegangen sein. – bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Nach der Bemessung des Invaliditätsgrades können sich Veränderungen des Gesundheitszustands erge- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, 15.1.2 Versicherungsteuer ben. sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit- cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom 13.4.1 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen. Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu las- Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen sen. Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam. 15.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zah- Die endgültige Bemessung erfolgt jedoch spätestens lung/Erster oder einmaliger Beitrag – zwei Jahre nach dem Unfall bei Beantragung 14.4 Ruhen des Versicherungsschutzes 15.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung durch uns, und der Beitragszahlungspflicht bei Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird – fünf Jahre nach dem Unfall bei Beantragung militärischen Einsätzen der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach durch Sie, Befindet sich die versicherte Person als Berufs- oder Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. – fünf Jahre nach dem Unfall bei Kindern bis zur Zeitsoldat auf einem Auslandseinsatz, so besteht Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- Vollendung des 14. Lebensjahres. während dieser Zeit kein Versicherungsschutz und zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an- keine Verpflichtung zur Beitragszahlung. gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt 13.4.2 Das Verlangen einer Neubemessung des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Bei- können Ausnahmen trag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zah- – Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht: len. nach Ziffer 13.4.1 oder – Beim Auslandseinsatz wird nur humanitäre Hilfe – wir anlässlich der Erklärung über unsere Leis- oder Katastrophenhilfe geleistet oder 15.2.2 Späterer Beginn des tungspflicht nach Ziffer 13.1 – es handelt sich um (Wehr-)Übungen/ Manö- Versicherungsschutzes aussprechen. ver/Reserveübungen. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei- Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invali- nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi- ditätsleistung, als wir sie bereits erbracht haben, ist Der ruhende Versicherungsschutz und die Beitrags- cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. der Mehrbetrag mit fünf Prozent jährlich zu verzin- zahlungspflicht leben wieder auf, sobald uns Ihre Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung sen. Anzeige über die Beendigung des Dienstes zuge- in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im gangen ist. Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben. Die Versicherungsdauer 14.5 Versicherungsjahr Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- 14 Wann beginnt und wann endet der Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. Vertrag? sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- Wann ruht der Versicherungsschutz bei nen Zeitpunkt. 15.2.3 Zahlung bei abweichendem militärischen Einsätzen? Versicherungsschein Ausnahme: Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag 14.1 Beginn des Versicherungsschutzes Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche- Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 14.2 zahlen. rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre. 15.2.4 Rücktritt Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht 14.2 Dauer und Ende des Vertrages Beispiel: rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurück- 14.2.1 Vertragsdauer Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt treten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir kön- Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an- das erste Versicherungsjahr nur 3 Monate, das nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass gegebenen Zeitraum abgeschlossen. folgende Versicherungsjahr 12 Monate. Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben. 14.2.2 Stillschweigende Verlängerung 15.3 Zahlung und Folgen verspäteter Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- Zahlung/Folgebeitrag tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr 15.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar- lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- ten Zeitpunkt fällig. gung zugegangen ist. 15.3.2 Verzug 14.2.3 Vertragsbeendigung Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung Mahnung von uns erhalten haben. bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben. A 3160-11 01/2024 Seite 23 von 27 [Seite 24] Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha- gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf 15.7.2.1 Erwachsenen-Tarif den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, Für Personen von 15 bis einschließlich 67 Jahren. standen ist (Ziffer 15.3.3). wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert Der Beitrag ist abhängig vom jeweiligen Eintrittsalter wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs- der versicherten Person (mit Zu- oder Abschlägen für 15.3.3 Zahlungsfrist gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug berufliche Tätigkeiten (Ziffer 10.2). Im Erwachsenen- Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- können wir Ihnen in Rechnung stellen. Tarif können alle Leistungserweiterungen nach Ziffer len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei- 4 vereinbart werden. ne Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungsfrist 15.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertrags- muss mindestens zwei Wochen betragen. beendigung 15.7.2.2 Erwachsenen-Tarif 68 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, Für Personen von 68 bis einschließlich 74 Jahren. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An- Bei Geltung des Erwachsenen-Tarifs 68 für Sie bzw. sie folgende Informationen enthält: spruch auf den Teil des Beitrages der dem Zeitraum versicherte Personen mit einem Alter von mehr als – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die des Versicherungsschutzes entspricht. 67 Jahren können folgende Leistungserweiterungen Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und nicht mehr vereinbart werden: – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die 15.6 Beitragsbefreiung bei der Versicherung – Gliedertaxenmodell (Ziffer 2.1.2.2.1.2) nach Ziffer 15.3.4 mit der Fristüberschreitung von Kindern – Summendynamik (Ziffer 2.6) verbunden sind. 15.6.1 Voraussetzung – Schmerzensgeld bei bestimmten Die Versicherung der im Rahmen des Vertrages ver- Unfallverletzungen (Ziffer 4.2) 15.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und sicherten minderjährigen Kinder wird – sofern der – Einmalige Sofortleistung bei Krebs Kündigung Vertrag noch nicht gekündigt war – beitragsfrei wei- (Diagnosegeld) (Ziffer 4.11) Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- tergeführt, falls Sie während der Wirksamkeit des – Zu- und Abschläge für berufliche Tätigkeiten mahnten Betrag nicht bezahlt haben, Vertrages (Ziffer 10.2) – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung a) durch Unfall oder Krankheit sterben (nicht aber – Progressionen (Ziffer 4.3 bis 4.8) kein Versicherungsschutz. infolge eines Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisses) – Verdoppelung der Rente ab 90 % (Ziffer 4.9.1). – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine oder Frist einzuhalten. b) einen Unfall erleiden, der nach den Bedingun- 15.7.2.3 Erwachsenen-Tarif 75 Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb gen dieses Vertrages zu einer Invalidität von mindes- Für Personen von 75 bis einschließlich 79 Jahren. eines Monats den angemahnten Betrag bezah- tens 50 % führt. len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Voraussetzung für eine beitragsfreie Versicherung 15.7.2.4 Erwachsenen-Tarif 80 Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- gemäß a) ist, dass Sie bei Versicherungsbeginn das Ab 80 Jahren ist der Abschluss einer Unfallversiche- schutz. 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. rung nicht mehr möglich. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- 15.6.2 Versicherungsumfang und Dauer 15.7.3 Umstufung von bestehenden lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- Die beitragsfreie Versicherung gilt mit dem Leis- Versicherungen lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit tungsumfang der zum Zeitpunkt des Todes oder der der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie Feststellung des Invaliditätsgrades von mindestens 15.7.3.1 Ab dem Erwachsenen-Tarif 68 entfallen – bei der Kündigung ausdrücklich hin. 50 % gültig war, und bleibt bis zum Ende des Versi- sofern vereinbart – folgende (Leistungs-) Erweite- cherungsjahres bestehen, in dem das versicherte rungen und Zu- und Abschläge bzw. 15.4 Beitragszahlung per SEPA-Last- Kind das 18. Lebensjahr vollendet. – Gliedertaxenmodelle (Ziffer 2.1.2.2.1.2) schriftmandat, PayPal oder mit – Summendynamik (Ziffer 2.6) Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/ 15.6.3 Neuer Versicherungsnehmer – Schmerzensgeld bei bestimmten Kündigungsrecht bei Widerruf Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird im Fall der Unfallverletzungen (Ziffer 4.2) Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur Ziffer 15.6.1 a) neuer Versicherungsnehmer, wenn – Einmalige Sofortleistung bei Krebs abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen nichts anderes vereinbart ist. (Diagnosegeld) (Ziffer 4.11) oder von einer anderen Person ermächtigt wurden, – Zu- und Abschläge für berufliche Tätigkeiten den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. deren 15.6.4 Beitragsbefreiung bei der Versicherung von (Ziffer 10.2). Bankkonto einzuziehen. Die Zahlung des Beitrags ist Ehegatten/Lebenspartnern möglich durch das SEPA-Lastschriftverfahren, per Ist neben den Kindern auch Ihr Ehegatte oder Le- Sobald eine versicherte Person das 68. Lebensjahr Kreditkarte oder PayPal. benspartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemein- vollendet, entfällt der Verzicht auf die Anrechnung schaft lebt und unter Ihrer Anschrift gemeldet ist, des Mitwirkungsanteils (Ziffer 6.2.1). Es gilt dann Zif- 15.4.1 Ihre Pflichten versichert, gilt die beitragsfreie Versicherung auch fer 6.2.2 (Anrechnung ab einem Mitwirkungsanteil a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen für diesen. Die beitragsfreie Versicherung für den von 70 %). Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt Ehegatten oder Lebenspartner endet gleichzeitig mit der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende der des jüngsten Kindes. Sind sowohl Ihr Ehegatte 15.7.3.2 Sobald die versicherte Person das Endalter Deckung aufweist. als auch Ihr Lebensgefährte über diesen Vertrag einer der Tarifstufen erreicht, erfolgt eine Umstufung b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden versichert, so wird – wenn nichts anderes vereinbart in die jeweils nächste Tarifstufe und der Beitrag ab von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- ist – die Versicherung des Ehegatten beitragsfrei dem Beginn des darauf folgenden Versicherungsjah- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- weitergeführt. res wird nach der dann gültigen Tarifstufe berechnet. verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- nen Zahlungsaufforderung erfolgt. 15.7 Tarifstufen (altersabhängig) Beispiel: c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA- 15.7.1 Kinder-Tarif (Neuabschlüsse) Die versicherte Person hat mit 60 Jahren die Lastschriftmandates bzw. der Ermächtigung Der Kinder-Tarif gilt für Personen von 0 bis ein- Unfallversicherung abgeschlossen und wird jetzt zum Beitragseinzug schließlich 14 Jahren. 68 Jahre alt. Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- Folgende Leistungserweiterungen können bei einer derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug Versicherung nach dem Kinder-Tarif nicht vereinbart Ab dem nächsten Versicherungsjahr wird der widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- werden: Beitrag nach dem teureren Erwachsenen-Tarif de des laufenden Versicherungsmonats außer- – Verdoppelung der Rente ab 90 % Invalidität 68 berechnet. ordentlich kündigen. (Ziffer 4.9.1), – Zuschläge oder Nachlässe auf Grund der – Verdoppelung der Rente bei Pflegebedürftigkeit Berufstätigkeit entfallen ab diesem Zeit- 15.4.2 Änderung des Zahlungsweges (Ziffer 4.9.2). punkt. Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung nicht – Ein ggf. nach Ziffer 2.1.2.2.1.2 vereinbartes abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von 15.7.2 Erwachsenen-Tarife (Neuabschlüsse) Gliedertaxenmodell entfällt, dafür wird die dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut Der Erwachsenen-Tarif ist in verschiedene Tarifstu- Standard-Gliedertaxe Premium-Schutz zu trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir fen aufgeteilt. Ausschlaggebend ist jeweils das Alter Grunde gelegt. Senkungen einzelner Inva- hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden- der versicherten Person: liditätsgrade wirken sich nach dem dann den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah- geltenden Tarif beitragsmindernd, Erhö- lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu hungen beitragssteigernd aus. verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi- A 3160-11 01/2024 Seite 24 von 27 [Seite 25] Zusätzlich zu den in Ziffer 15.7.2 genannten Erwach- Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver- senen-Tarifen gibt es für bestehende Verträge noch erheblichen Umständen für Sie beantwortet und treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der weitere Tarifstufen: wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 15.1.1) Ver- kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- tragsbestandteil. 15.7.3.3 Erwachsenen-Tarif 80 delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt Für die Fälligkeiten nach dem 80. Geburtstag. oder arglistig gehandelt. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, frist- 15.7.3.4 Erwachsenen Tarif 85 17.2 Mögliche Folgen einer los kündigen, wenn Für die Fälligkeiten nach dem 85. Geburtstag. Anzeigepflichtverletzung – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Bei- Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche trag um mehr als 10 % erhöhen oder 15.7.4 Ihre Kündigungsmöglichkeit nach Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange- Beitragserhöhungen Wir können in einem solchen Fall zeigten Umstand ausschließen. Wir werden Sie jeweils rechtzeitig in Textform über – vom Vertrag zurücktreten, die Veränderung des Beitrages und über Ihr Ände- – den Vertrag kündigen, Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung rungs-/Kündigungsrecht informieren. Sie können den – den Vertrag ändern oder über die Vertragsänderung hinweisen. Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an- Zugang unserer Mitteilung über die Erhöhung mit fechten. 17.3 Voraussetzungen für die Ausübung sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt unserer Rechte des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. 17.2.1 Rücktritt Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, kön- zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir nen wir vom Vertrag zurücktreten. Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Weitere Regelungen Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn haben. 16 Wie sind die Rechtsverhältnisse der – weder eine vorsätzliche, am Vertrag beteiligten Personen – noch eine grob fahrlässige Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung zueinander? Anzeigepflichtverletzung vorliegt. oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an- gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei- 16.1 Fremdversicherung Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt ge kannten. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Unfälle gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt (Fremdversicherung). angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung sen hätten. der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach- Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsver- te Recht begründet, Kenntnis erlangen. trag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person rungsschutz. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- zugestoßen ist. stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt- Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- zen. Zur Begründung können wir nachträglich weite- Sie sind neben der versicherten Person für die Erfül- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- re Umstände angeben, wenn für diese die Monats- lung der Obliegenheiten verantwortlich. gender Voraussetzung bestehen: frist noch nicht verstrichen ist. 16.2 Rechtsnachfolger und sonstige Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er- Anspruchsteller einen gefahrerheblichen Umstand, der löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren – weder für den Eintritt oder die Feststellung des oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller ent- Versicherungsfalls, vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die sprechend anzuwenden. – noch für die Feststellung oder den Umfang un- Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. serer Leistungspflicht Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver- 16.3 Übertragung und Verpfändung von ursächlich war. letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre. Ansprüchen Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kön- Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt un- 17.4 Anfechtung nen vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder sere Leistungspflicht. Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere übertragen noch verpfändet werden. Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- 17.2.2 Kündigung richtige oder unvollständige Angaben bewusst und 17 Was bedeutet die vorvertragliche Anzei- Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil gewollt beeinflusst worden ist. gepflicht und welche Folgen hat ihre die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Verletzung? noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Vertrag Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei- unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündi- trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An- 17.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht gen. fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- spricht. pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- 17.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Die Absätze 17.1. bis 17.4 gelten entsprechend, Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erfor- vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. sen hätten. derlich ist. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach ge- 17.2.3 Vertragsänderung 18 Wann verjähren die Ansprüche aus fahrerheblichen Umständen, die wir Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil diesem Vertrag? – nach Ihrer Vertragserklärung, wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- – aber noch vor Vertragsannahme gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter 18.1 Gesetzliche Verjährung in Textform stellen. Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver- angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet Soll eine andere Person als Sie selbst versichert sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli- werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahr- unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand- chen Gesetzbuchs. heitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der teil. Fragen verpflichtet. A 3160-11 01/2024 Seite 25 von 27 [Seite 26] 18.2 Aussetzung der Verjährung und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge- Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 20.5 hinweisen. dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. 20.5 Kündigung Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan- eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha- 19 Was ist bei Mitteilungen an uns zu passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner- ben, können sich mit Ihrer Beschwerde auch online beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei- an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Anschrift? lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenden. 19.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol- frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwer- Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an gende Stellen gerichtet werden: dens der Bedingungsanpassung. den Versicherungsombudsmann weitergeleitet. – an unsere Hauptverwaltung oder – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. 21 Welches Gericht ist zuständig? 24.2 Versicherungsaufsicht Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen 21.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- Nachträgen. gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun- 19.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- ternehmen unterliegen wir der uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen trag zuständig ist. Aufsicht der gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol- – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht len, gilt Folgendes: nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- (BaFin) wöhnlichen Aufenthalts. Sektor Versicherungsaufsicht Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als Graurheindorfer Str. 108 zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre 21.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag 53117 Bonn letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn E-Mail: poststelle@bafin.de Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres Tel.: 0228 4108-0 Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Fax: 0228 4108-1550. Namens nicht mitteilen. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds- 22 Welches Recht findet Anwendung? stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich 20 Bedingungsänderung entscheiden kann. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Un- 24.3 Rechtsweg 23 Sanktions-/Embargoklausel fallversicherungsbedingungen mit Wirkung für beste- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts- hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu er- weg zu beschreiten. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- setzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und nach den Ziffern 19.1 bis 19.3 erfüllt sind: solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- 20.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union Die Regelung in diesen Unfallversicherungsbedin- oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste- gungen ist unwirksam geworden durch folgende Er- hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder eignisse: Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich schriften der Europäischen Union oder der Bundes- oder republik Deutschland entgegenstehen. – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft 24 Wenn Sie mit uns einmal nicht oder zufrieden sind – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind! dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bit- im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungs- te direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angele- akts. genheit klären können. – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkei- haltsgleiche Regelung in den Unfallversiche- ten: rungsbedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirk- 24.1 Versicherungsombudsmann sam geworden ist. Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns 20.2 Störung des Gleichgewichts zwischen einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb- Leistung und Gegenleistung nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds- Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent- mann für Versicherungen wenden. standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung Versicherungsombudsmann e. V. in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht Postfach 08 06 32 keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der 10006 Berlin Lücke. E-Mail: beschwerde@ versicherungsombudsmann.de 20.3 Keine Schlechterstellung Internet: www.versicherungsombudsmann.de Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzelne Tel.: 0800 3696000 Bedingungen oder im Zusammenwirken mit anderen Fax: 0800 3699000 Bedingungen des Vertrages nicht schlechter stellen (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelun- gen. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge- bührenpflichtigen Rufnummern: 20.4 Durchführung der Anpassung Tel.: +49 30 20605899 Die nach den Ziffern 20.1 bis 20.3 zulässigen Ände- Fax: +49 30 20605898. rungen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben A 3160-11 01/2024 Seite 26 von 27 [Seite 27] Anlage zu den Barmenia-Unfallversicherungsbedingungen – Premium-Schutz Sofern Sie für eine Invaliditäts-Kapitalleistung eine progressive Invaliditätsstaffel vereinbart haben, können Sie aus der folgenden Tabelle ablesen, welcher Leis- tungsprozentsatz sich durch die Progression für die jeweiligen Invaliditätsgrade ergibt. Progression Leistungsprozentsatz Leistungsprozentsatz Progression Invaliditäts- Invaliditäts- grad in % grad in % P500Plus P500Plus P1.000 P1.000 ohne ohne P225 P350 P500 P700 P225 P350 P500 P700 1 1 1 1 1 1 1 1 51 51 78 105 108 500 105 105 2 2 2 2 2 2 2 2 52 52 81 110 116 500 110 110 3 3 3 3 3 3 3 3 53 53 84 115 124 500 115 115 4 4 4 4 4 4 4 4 54 54 87 120 132 500 120 120 5 5 5 5 5 5 5 5 55 55 90 125 140 500 125 125 6 6 6 6 6 6 6 6 56 56 93 130 148 500 130 130 7 7 7 7 7 7 7 7 57 57 96 135 156 500 135 135 8 8 8 8 8 8 8 8 58 58 99 140 164 500 140 140 9 9 9 9 9 9 9 9 59 59 102 145 172 500 145 145 10 10 10 10 10 10 10 10 60 60 105 150 180 500 150 150 11 11 11 11 11 11 11 11 61 61 108 155 188 500 155 155 12 12 12 12 12 12 12 12 62 62 111 160 196 500 160 160 13 13 13 13 13 13 13 13 63 63 114 165 204 500 165 165 14 14 14 14 14 14 14 14 64 64 117 170 212 500 170 170 15 15 15 15 15 15 15 15 65 65 120 175 220 500 175 175 16 16 16 16 16 16 16 16 66 66 123 180 228 500 180 180 17 17 17 17 17 17 17 17 67 67 126 185 236 500 185 185 18 18 18 18 18 18 18 18 68 68 129 190 244 500 190 190 19 19 19 19 19 19 19 19 69 69 132 195 252 500 195 195 20 20 20 20 20 20 20 20 70 70 135 200 260 500 200 200 21 21 21 21 21 21 21 21 71 71 138 205 268 500 205 205 22 22 22 22 22 22 22 22 72 72 141 210 276 500 210 210 23 23 23 23 23 23 23 23 73 73 144 215 284 500 215 215 24 24 24 24 24 24 24 24 74 74 147 220 292 500 220 220 25 25 25 25 25 25 25 25 75 75 150 225 300 500 225 225 26 26 27 28 28 28 28 28 76 76 153 230 308 500 230 230 27 27 29 31 31 31 31 31 77 77 156 235 316 500 235 235 28 28 31 34 34 34 34 34 78 78 159 240 324 500 240 240 29 29 33 37 37 37 37 37 79 79 162 245 332 500 245 245 30 30 35 40 40 40 40 40 80 80 165 250 340 500 250 250 31 31 37 43 43 43 43 43 81 81 168 255 348 500 255 255 32 32 39 46 46 46 46 46 82 82 171 260 356 500 260 260 33 33 41 49 49 49 49 49 83 83 174 265 364 500 265 265 34 34 43 52 52 52 52 52 84 84 177 270 372 500 270 270 35 35 45 55 55 55 55 55 85 85 180 275 380 500 275 275 36 36 47 58 58 58 58 58 86 86 183 280 388 500 280 280 37 37 49 61 61 61 61 61 87 87 186 285 396 500 285 285 38 38 51 64 64 64 64 64 88 88 189 290 404 500 290 290 39 39 53 67 67 67 67 67 89 89 192 295 412 500 295 295 40 40 55 70 70 70 70 70 90 90 195 300 420 500 300 300 41 41 57 73 73 73 73 73 91 91 198 305 428 500 340 370 42 42 59 76 76 76 76 76 92 92 201 310 436 500 380 440 43 43 61 79 79 79 79 79 93 93 204 315 444 500 420 510 44 44 63 82 82 82 82 82 94 94 207 320 452 500 460 580 45 45 65 85 85 85 85 85 95 95 210 325 460 500 500 650 46 46 67 88 88 88 88 88 96 96 213 330 468 500 540 720 47 47 69 91 91 91 91 91 97 97 216 335 476 500 580 790 48 48 71 94 94 94 94 94 98 98 219 340 484 500 620 860 49 49 73 97 97 97 97 97 99 99 222 345 492 500 660 930 50 50 75 100 100 500 100 100 100 100 225 350 500 500 700 1000 A 3160-11 01/2024 Seite 27 von 27

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

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