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Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung, Balance (210001)
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Vers
Janitos
Unfallversicherung
Produktlinie Balance
Versicherungsbedingungen und Informationen
Stand: 01.04.2021 | Bedingungsnummer: 210001
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Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
(Stand 01.04.2021)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo
und wann sich der Unfall ereignet.
Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und - wenn
mit Ihnen vereinbart - weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und dem Versicherungsschein
legen diese den Inhalt Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente.
Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So
können Sie auch später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.
Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen
das weitere Vorgehen.
Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht ver-
ständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte
Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht abschlie-
ßend.
Ihre Unfallversicherung
Wer ist wer?
• Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
• Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie
selbst und andere Personen sein.
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Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
(Stand 01.04.2021)
Die Versicherungsdauer 8. Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dynamik)
1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 9. Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
10. Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen des Arbeitskreises
Die Versicherungsprämie Beratungsprozesse
2. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? 11. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel
3. Prämienanpassungsklausel 12. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
Weitere Bestimmungen 13. Welches Gericht ist zuständig?
4. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen 14. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung
zueinander? Ihrer Anschrift?
5. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 15. Sanktionsklausel
6. Altersumstellungen 16. Welches Recht findet Anwendung?
7. Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit oder
Beschäftigung beachten?
1.4. Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
Einsätzen
Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein.
Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft,
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet,
die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern
China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder
Die Versicherungsdauer USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre
Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
1.5. Versicherungsjahr
1.1. Beginn des Versicherungsschutzes Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf
Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die
gebenen Zeitpunkt, wenn Sie die erste Prämie unverzüglich nach Fällig- folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind
keit im Sinne von Ziffer 2.3 der Allgemeinen Bedingungen zahlen. jeweils ganze Jahre.
1.2. Dauer und Ende des Vertrages
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- Die Versicherungsprämie
schlossen.
a) Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich 2. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beach-
der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätes-
tens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres ten?
eine Kündigung zugegangen ist. Was geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht rechtzeitig zahlen?
b) Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen 2.1. Prämienzahlung
Zeitpunkt. Die Prämien können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-,
c) Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Halbjahres- oder Jahresprämien entrichtet werden. Die Versicherungspe-
Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf fol- riode umfasst bei Monatsprämien einen Monat, bei Vierteljahresprämien
genden Jahres kündigen; die Kündigung muss uns spätestens drei ein Vierteljahr, bei Halbjahresprämien ein Halbjahr und bei Jahresprämien
Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zuge- ein Jahr.
gangen sein.
d) Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder einzel- 2.2. Versicherungssteuer
ne Leistungsarten beschränkt werden. Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungssteuer, die Sie
in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
1.3. Kündigung nach Versicherungsfall
a) Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn 2.3. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung der ersten
wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leis- oder einmaligen Prämie
tung erhoben haben. Die Kündigung kann auf die betroffene versi-
2.3.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
cherte Person oder die betroffene Leistungsart beschränkt werden.
Die erste Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach
b) Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach
Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknah-
me, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform 2.3.2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
zugegangen sein.
Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu
c) Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab
uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versi- durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
cherungsjahres, wirksam wird. folge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
d) Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Ihnen wirksam.
2.3.3. Rücktritt
Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, können wir
vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Wir kön-
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Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die durch den einzelnen
nicht zu vertreten haben. Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund
und Höhe der Versicherungsleistungen.
2.4. Zahlung und die Folgen verspäteter Zahlung der c) Sofern die Berechnung nach Ziffer 3 b) eine Veränderung von
Folgeprämie mindestens 20 Prozent ergibt, ist der Versicherer im Falle einer
Steigerung berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den
2.4.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Prämiensatz für die bestehenden Verträge ab dem 01.07. zur jewei-
Die Folgeprämien werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. ligen Hauptfälligkeit des Vertrages anzupassen.
2.4.2. Verzug d) Senkungen des Prämiensatzes gelten ohne besondere Mitteilung ab
dem 01.07. zur jeweiligen Hauptfälligkeit des Vertrages, die auf den
a) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Abschluss der Überprüfung folgt.
Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
nicht zu vertreten haben. e) Beträgt die Erhöhung oder Verminderung des Durchschnitts der
Schadenzahlungen nach Ziffer 3 b) weniger als 20 Prozent, besteht
b) Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern kein Anpassungsrecht und auch keine Anpassungsverpflichtung.
und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen f) Der neue Prämiensatz darf nicht höher sein als der Prämiensatz für
Beträge der Prämie sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen bezif- den gleichen Versicherungsschutz im Neugeschäft.
fern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 2.4.3 und
2.4.4 der Allgemeinen Bedingungen mit dem Fristablauf verbunden
sind. Weitere Bestimmungen
c) Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen
Schadens zu verlangen. 4. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag
2.4.3. Kein Versicherungsschutz beteiligten Personen zueinander?
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, a) Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem ande-
besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, ren zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte
wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemei- aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu.
nen Bedingungen darauf hingewiesen wurden. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Oblie-
genheiten verantwortlich.
2.4.4. Kündigung
b) Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfol-
a) Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in ger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi-
c) Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere
gen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b)
Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen haben.
b) Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats
5. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versiche-
rungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zah-
lung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. 5.1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über
gefahrerhebliche Umstände
2.5. Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschrift- a) Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen
ermächtigung bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir
Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheb-
a) Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die
lich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie
Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem Fälligkeitstag ein-
sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Ver-
gezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht
tragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne
widersprechen.
des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstän-
b) Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht einge- de, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben,
zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschlie-
unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsauf- ßen.
forderung erfolgt.
b) Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für
c) Kann die fällige Prämie nicht eingezogen werden, weil Sie die die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerhebli-
Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus ande- chen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen
ren Gründen zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht eingezo- verantwortlich.
gen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
c) Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser
Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung der
den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln las-
Prämie erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Textform aufge-
sen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig
fordert worden sind.
verschwiegen.
2.6. Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
5.2. Rücktritt
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas
anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil der Prämie, die dem 5.2.1. Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. a) Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzu-
3. Prämienanpassungsklausel treten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in
a) Der Versicherer ist jährlich zum 01.04., erstmalig zum 01.04.2022, Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen
berechtigt und verpflichtet, die Prämiensätze für bestehende Versi- haben.
cherungsverträge zu überprüfen und der Schadenentwicklung anzu- b) Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich
passen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die
Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir
(Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Dabei hat auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklä-
der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsma- rung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von
thematik und Versicherungstechnik zu berücksichtigen. der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begrün-
b) Der Versicherer ermittelt hierfür, um welchen Prozentsatz sich in den det, Kenntnis erlangen.
vergangenen drei Kalenderjahren das Verhältnis aus den Schaden- c) Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.
zahlungen zu den Nettoprämieneinnahmen (Prämie ohne Steueran-
teile) gegenüber dem kalkuliertem Verhältnis aus Schadenzahlun-
gen und den Nettoprämieneinnahmen erhöht oder vermindert hat.
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Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
5.2.2. Ausschluss des Rücktrittsrechts 6. Altersumstellungen
a) Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An- 6.1. Anpassung der Prämien
zeige kannten.
a) Wir führen in folgenden Altersgruppen eine automatische Anpas-
b) Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder sung der Prämie durch. Beim Wechsel in eine andere Altersgruppe
Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder gelten die zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Tarifprämien für die
vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. jeweilige Altersgruppe. Die Versicherungssummen bleiben dabei un-
c) Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzei- verändert.
gepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag b) Die Anpassung erfolgt zum Ende des Versicherungsjahres, in dem
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu die versicherte Person das Alter der darauffolgenden Altersgruppe
anderen Bedingungen, geschlossen hätten. erreicht.
5.2.3. Folgen des Rücktritts c) Die Janitos Unfallversicherung sieht folgende Altersgruppen vor:
– Kinder von 0 bis einschließlich 14 Jahre
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
– Erwachsene von 15 bis einschließlich 67 Jahre
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den – Senioren ab 68 Jahre
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der
d) Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicher-
unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des
ten Person und dem Jahr der Prämienanpassung.
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis-
tung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs- e) Zum Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über
schutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. die für die neue Altersgruppe gültigen Prämien.
Uns steht der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der
6.2. Wahlrecht
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Wünschen Sie keine automatische Prämienanpassung bei gleich-
5.3. Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung bleibender Versicherungssumme, können Sie innerhalb von 6 Wochen
nach unserer schriftlichen Mitteilung über die Anpassung eine alternative
5.3.1. Kündigung Weiterführung des Vertrags vereinbaren. Hierzu stehen Ihnen die beiden
folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer
Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be- a) Bei planmäßiger Erhöhung der Prämie kann alternativ eine Vermin-
ruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer derung der Versicherungssumme vereinbart werden.
Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn b) Bei planmäßiger Verringerung der Prämie kann alternativ eine
wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart werden.
Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä- 6.3. Außerordentliches Kündigungsrecht nach Vertrags-
rung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich umstellung
weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die
Wünschen Sie weder die automatische noch eine individuelle Umstellung
Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer
des Unfallversicherungsschutzes, können Sie den Vertrag innerhalb eines
Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
Monats nach Zugang unserer Mitteilung über den Umfang und Ausgestal-
b) Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflicht- tung der Umstellung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeit-
verletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum- punkt des Wirksamwerdens der Umstellung, kündigen.
stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Wir werden Sie in dem Nachtrag zum Versicherungsschein nochmals auf
c) Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachwei- das Kündigungsrecht hinweisen.
sen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hät-
7. Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufs-
ten.
tätigkeit oder Beschäftigung beachten?
5.3.2. Rückwirkende Vertragsanpassung
a) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag 7.1. Einstufung anhand der Gefahrengruppen
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Die Höhe der Versicherungssummen bzw. der Prämie hängt maßgeblich
Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung und dem Alter der versi-
auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die cherten Person ab. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäfti-
Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingun- gung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich anzei-
gen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. gen.
Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Grundlage für die Einstufung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung
anhand des Unfallrisikos und damit auch der Bemessung der Versiche-
b) Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schrift- rungssummen und Prämien ist unser geltendes Gefahrengruppenver-
lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf zeichnis. Im Rahmen unseres Tarifes unterscheiden wir folgende Gefah-
die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen rengruppen:
wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer
Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem wir Gefahrengruppe A: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
von der Verletzung der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpas- zuzuordnen die einer verwaltenden / beratenden Tätigkeit nachgehen.
sung berechtigt, Kenntnis erlangen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Bankkaufleute, Buchhal-
ter, Datentypisten, Handelsvertreter, Pädagogen, Produktmanager, Rich-
c) Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir ter, Sachbearbeiter, Tagesmütter, Verkäufer, Versicherungsfachleute oder
den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An- Wirtschaftswissenschaftler.
zeige kannten.
Gefahrengruppe B: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
d) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung die Prämie um mehr als zuzuordnen die einer körperlichen / handwerklichen Tätigkeit nachgehen.
10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Gärtner, Drucker, Schlos-
angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines ser, Bäcker, Köche, Gastwirte, Techniker, Elektriker, Gastronomen,
Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform kündi- Hausmeister oder Sportlehrer.
gen.
Gefahrengruppe C: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen
zuzuordnen die in Ihrem Beruf einer besonders risikoreichen Tätigkeit
5.4. Anfechtung
nachgehen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Dachdecker,
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, Feuerwehrleute, Jäger, Landwirte, Maurer, Polizist, Soldaten, Tischler.
bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil der Prämie zu,
Bei den unter den Gefahrengruppen aufgezählten Berufen handelt es sich
der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen
jeweils nur um eine beispielhafte Aufzählung, die keinen Anspruch auf
Vertragszeit entspricht.
Vollständigkeit erhebt. Der Abruf des vollständigen Gefahrengruppenver-
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Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung
zeichnisses ist im Internet über www.janitos.de möglich. Gerne übersen- 9. Leistungsgarantie gegenüber den GDV-
den wir es Ihnen auch auf Nachfrage per Mail oder auf dem Postweg.
Musterbedingungen
7.2. Wechsel in einen Beruf mit niedrigerem Unfallrisiko Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen für die Janitos
Unfallversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den
a) Errechnen sich beim Wechsel der versicherten Person in eine
durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohle-
Berufstätigkeit mit niedrigerem Unfallrisiko bei gleich bleibender
nen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der
Prämie höhere Versicherungssummen, so gelten diese, sobald wir
Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedin-
Kenntnis von der Änderung erlangen, spätestens jedoch nach Ablauf
gungen regulieren.
von 30 Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet
der zum Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif.
10. Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen
b) Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen
Versicherungssummen bei entsprechend verminderter Prämie wei-
des Arbeitskreises Beratungsprozesse
ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung von Ihnen zugeht. Wir garantieren, dass die Leistungsinhalte dieses Vertrages, die Empfeh-
c) Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten lungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll
sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle. erfüllen.
7.3. Wechsel in einen Beruf mit höherem Unfallrisiko 11. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel
a) Errechnet sich beim Wechsel der versicherten Person in eine Be- Tritt nach einem Wechsel des Unfallversicherers ein Unfall ein, dessen
rufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko bei gleich bleibenden Versiche- genauen Zeitpunkt des Unfallereignisses der Versicherungsnehmer auch
rungssummen eine höhere Prämie, so gilt diese nach Ablauf von 30 durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versiche-
Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet der zum rung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schaden-
Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif. meldung in die Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 1.2 der Allgemeinen Bedin-
gungen zur Janitos Unfallversicherung 2021 fällt.
b) Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit der bisherigen
Prämie bei entsprechend verminderten Versicherungssummen wei-
ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung zugeht. 12. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
c) Wird der Wechsel in eine Berufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko a) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
nicht innerhalb von 30 Tagen angezeigt, bleibt der Versicherungs- Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften
schutz zwar vollumfänglich bestehen, es erfolgt jedoch immer eine des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Fortführung des Vertrags mit der bisherigen Prämie bei entspre- b) Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet
chend verminderten Versicherungssummen mit Wirkung zum Ablauf worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt
der Frist. gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
d) Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten
sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle. 13. Welches Gericht ist zuständig?
a) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns, bestimmt sich
7.4. Sondergefahren die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer
Ergeben sich im Rahmen der versicherten Berufstätigkeit oder Beschäfti- für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich
gung ausnahmsweise Sondergefahren, die grundsätzlich einer Tätigkeit zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der
mit niedrigerem oder höherem Unfallrisiko zuzurechnen sind, so fällt dies Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit gemäß Ziffer 7.2 oder 7.3 der Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Allgemeinen Bedingungen, wenn die Sondergefahren nur kurzfristiger b) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie, müssen bei dem
Natur – also kein Dauerzustand – sind und eine grundsätzliche Änderung Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermange-
der versicherten Tätigkeit nicht beinhalten. lung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zustän-
Zu den Sondergefahren zählen beispielsweise bei leitenden oder aufsicht- dig ist.
führenden Personen körperliche Tätigkeiten bei der Arbeitsvorbereitung
oder -nachbereitung sowie gelegentliche Urlaubs- oder Krankheits- 14. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
vertretungen. Ebenfalls nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit fällt
Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
a) Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere
8. Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in des-
sen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet
(Dynamik) werden.
a) Sofern eine planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dyna- b) Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt
mik) vereinbart ist, werden Versicherungssummen und Prämien jähr- für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die
lich um den im Versicherungsschein festgelegten Prozentsatz er- Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns be-
höht. Dabei werden die Versicherungssummen für Invalidität und kannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung
Tod auf volle Tausend Euro und die Versicherungssumme für die des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall ei-
Rente auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Die Prämie erhöht ner Änderung Ihres Namens.
sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
b) Die planmäßige Erhöhung von Versicherungssummen und Prämie 15. Sanktionsklausel
erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zum
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Wir teilen Ihnen die neuen
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Ver-
Versicherungssummen und die neuen Prämien in einem Nachtrag
tragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
zum Versicherungsschein spätestens mit der Aufforderung zur Zah-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesre-
lung der neuen Prämie mit.
publik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-,
c) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie der Erhöhung innerhalb Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinig-
eines Monats nach Beginn des neuen Versicherungsjahres wider- ten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden,
sprechen oder wenn Sie die erste erhöhte Prämie nicht innerhalb soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entge-
von zwei Monaten nach der Zahlungsaufforderung zahlen. genstehen.
d) Sie und wir können die planmäßige Erhöhung von Leistung und
Prämie kündigen, wir jedoch nur mit einer Frist von drei Monaten. 16. Welches Recht findet Anwendung?
Haben Sie die Vereinbarung gekündigt, wird sie auf Ihren Antrag zu Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Beginn des folgenden Versicherungsjahres wieder in Kraft gesetzt.
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Zusatzbedingungen zu Ihrer
Janitos Unfallversicherung Balance
(Stand 01.04.2021)
Der Versicherungsumfang 7. Innovationsupdate
8. Zusatzpaket Medic
1. Gegenstand der Versicherung
9. Zusatzpaket Plus
2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen
3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?
Der Leistungsfall
4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 10. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
11. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Sonstige Leistungserweiterungen
12. Wann sind die Leistungen fällig?
5. Familien-Vorsorgeversicherung
6. Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Für die Hilfeleistungen steht Ihnen das
Janitos Assistance Center
24 Stunden – „rund um die Uhr“ – 365 Tage im Jahr
unter der Telefonnummer
+49 (0) 6221 709 2002
zur Verfügung
mäß Ziffer 3 der Zusatzbedingungen für die Janitos Unfallversiche-
Der Versicherungsumfang rung verzichtet.
g) Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt und Schlaganfall, wenn
1. Gegenstand der Versicherung diese innerhalb von 60 Minuten nach einem Unfall eintreten.
h) Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen,
1.1. Was ist versichert? – die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. Dies
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person beinhaltet auch geringfügige Haut- oder Schleimhautverlet-
während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. zungen sowie Tierbisse oder -stiche.
– die infolge von unfallbedingten Heilmaßnahmen verursacht
1.2. Wo besteht Versicherungsschutz? wurden.
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt. i) Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder
sonstiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt insbesondere auch
dann, wenn es dadurch zu Vergiftungen oder allergischen Reakti-
1.3. Unfallbegriff
onen kommt.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von
j) Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrie-
außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig
rungstod.
eine Gesundheitsschädigung erleidet.
k) der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.
1.4. Erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen l) tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit
Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten oder Trommelfellverletzungen. Darüber hinaus sind die Kosten für
Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen Dekompressionskammerbehandlungen gemäß Ziffer 2.2.3 der Zu-
verursacht wurden. satzbedingungen mitversichert.
Ausgenommen hiervon sind Schädigungen an Bandscheiben. Die unter Ziffer 1.5 b) bis l) genannten Unfälle sind nur versichert, sofern
die versicherte Person die Gesundheitsschädigungen unfreiwillig
1.5. Erweiterungen des Unfallbegriffs erlitten hat.
Als Unfall gilt/gelten auch:
1.6. Infektionen
a) das bewusste in Kauf nehmen von Gesundheitsschäden, sofern
Im Rahmen der Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfall-Rente
die versicherte Person diese infolge rechtmäßiger Verteidigung
oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder gemäß Ziffer 2.1.1. und 2.1.2. der Zusatzbedingungen gilt die erstmalige
Sachen erlitten hat. ärztliche Diagnose folgender Infektionen bzw. Infektionskrankheiten als
Unfall:
b) plötzlich von außen auf den Körper wirkende mechanische, che-
a) Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echi-
mische, thermische oder elektrische Schädigungen sowie Schall-,
Explosions- und sonstige Druckwellen. nokokkose, Fleckfieber, FSME, Gelbfieber, Gürtelrose, Malaria,
Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Paratyphus, Pest, Pfeiffer-
c) wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwir- Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlafkrankheit (afrika-
kungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von nische Trypanosomiasis), Tollwut, Tularämie, Typhus, Windpo-
bis zu 7 Tagen ausgesetzt war. cken und Wundstarrkrampf.
d) das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs. b) Infektionen und Infektionskrankheiten, die durch einen Unfall
e) Gesundheitsschädigungen oder der Tod durch den Entzug von gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen entstanden sind. Dazu
Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff. Dies gilt jedoch nicht, wenn zählen insbesondere auch Infektionen durch Insektenstiche und -
Verdursten, Verhungern oder der Sauerstoffentzug auf einem bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzun-
Krankheitszustand beruht oder trotz ärztlicher Behandlung die gen (z. B. Borreliose, FSME oder Malaria) sowie Infektionen durch
Aufnahme von Nahrungsflüssigkeiten oder Nahrungsmitteln vom sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen.
Körper verweigert wird. c) Sofern nicht bereits über Ziffer 1.6 a) oder b) versichert:
f) das infolge einer Entführung oder Geiselnahme erfolgende un- Infektionen, soweit diese in Ausübung der versicherten Berufstä-
sachgemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medi- tigkeit der versicherten Person entstanden sind und aus deren
kamentenentzug. Bei den hierdurch erlittenen Gesundheitsschädi- Krankheitsgeschichte, Befund oder Natur hervorgeht, dass durch
gungen wird auf die Anrechnung einer eventuellen Mitwirkung ge- das Einspritzen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase
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Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance
Krankheitserreger in den Körper gelangt sind. Anhauchen, Annie- Bein über der Mitte des
70 75 75 75 75 100 70
sen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht. Oberschenkels
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die erstmalige Bein bis zur Mitte des
70 75 75 75 75 100 70
Oberschenkels
ärztliche Diagnose der Erkrankung frühestens 3 Monate nach Ausstel-
Bein bis unterhalb des
lung des Versicherungsscheins stattfindet. 60 75 75 75 75 100 70
Knies
Bein bis zur Mitte des
50 75 75 75 75 100 70
2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen Unterschenkels
Fuß 45 50 50 50 50 100 70
2.1. Welche Leistungsarten können prämienpflichtig verein- große Zehe 8 8 8 8 8 20 20
bart werden? andere Zehe 5 5 5 5 5 10 10
beide Nieren 100 100 100 100 100 100 100
Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versiche-
rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag. eine Niere 25 25 25 25 25 25 25
eine Niere, sofern die
2.1.1. Invaliditätsleistung andere bereits verloren oder 75 100 100 100 100 100 100
völlig funktionsunfähig war
Versicherungsschutz für Invaliditätsleistung besteht, sofern die Leistungs- Milz 10 10 10 10 10 10 10
art im Versicherungsschein aufgeführt ist.
Milz bei Kindern vor Voll-
endung des 14. Lebens- 20 20 20 20 20 20 20
2.1.1.1. Voraussetzungen für die Leistung jahres
a) Infolge eines Unfalles muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der Gallenblase – 10 10 10 10 10 10
körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Magen – 30 30 30 30 30 30
Person eingetreten sein (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist
Dünndarm – 30 30 30 30 30 30
dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als 3 Jahre bestehen
Dickdarm – 30 30 30 30 30 30
wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden
kann. ein Lungenflügel – 50 50 50 50 50 50
Leber – 50 50 50 50 50 50
b) Die Invalidität muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall
eingetreten sein. Bauchspeicheldrüse – 35 35 35 35 35 35
c) Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall
d) Bei allen nicht in der Gliedertaxe genannten Körperteilen, Körper-
von einem Arzt schriftlich festgestellt werden.
funktionen und Sinnesorganen, bemisst sich der Invaliditätsgrad
d) Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungs-
von Ihnen bei uns geltend gemacht werden. fähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich me-
dizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
2.1.1.2. Art und Höhe der Leistung
e) Bei den in der Gliedertaxe genannten inneren Organen können Sie
a) Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalleistung gezahlt.
vor der gutachterlichen Erstbewertung schriftlich verlangen, dass
b) Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte keine Bemessung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe ge-
Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. mäß Ziffer 2.1.1.2 c), sondern eine individuelle ärztliche Einschät-
c) Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend zung anhand medizinischer Gesichtspunkte gemäß Ziffer 2.1.1.2 d)
genannten Körperteile, Körperfunktionen und Sinnesorgane gelten erfolgen soll.
ausschließlich die in der vereinbarten Gliedertaxenvariante festge- f) Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funk-
legten, in Prozentsätzen angegebenen Invaliditätsgrade. Bei Teil- tionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali-
verlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre- ditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert.
chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
g) Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
Welche Gliedertaxenvariante für Ihren Vertrag Gültigkeit hat, hängt beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
davon ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100
Versicherungsschein aufgeführt. Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
2.1.1.3. Tod der versicherten Person nach dem Unfall
Stirbt die versicherte Person
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Exklusiv
Spezial
Trend
Sinne
Hand
Med
a) unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein
Top
Alle Angaben in
Prozent Anspruch auf Invaliditätsleistung.
b) nachdem ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden war aus
unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
beide Augen 100 100 100 100 100 100 100 oder unabhängig von der Ursache später als ein Jahr nach dem
ein Auge 50 60 60 80 80 80 70 Unfall, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der
ein Auge, sofern das andere ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
bereits verloren oder völlig 50 100 100 100 100 100 100
funktionsunfähig war 2.1.1.4. Progressionsmodell
Gehör beider Ohren 70 100 100 100 100 100 100 Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der
Gehör eines Ohres 35 50 50 80 80 80 70 Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme. In den Pro-
Gehör eines Ohres, sofern gressionsmodellen ist der als Kapitalleistung zu erbringende Prozentsatz
das des anderen bereits 35 100 100 100 100 100 100 der Invaliditätssumme bei bestimmten Invaliditätsgraden höher als der
vollständig verloren war Invaliditätsgrad.
Geruchssinn 15 20 20 25 25 25 25 Das mit uns für die jeweilige versicherte Person vereinbarte Leistungs-
Geschmackssinn 15 20 20 25 25 25 25 modell (Progression) ergibt sich aus dem Versicherungsschein und
Stimme 60 100 100 100 100 100 100 seinen jeweiligen Nachträgen.
Arm 70 75 100 75 100 100 70 Führt ein versicherter Unfall gemäß den Voraussetzungen und Bestim-
Arm bis oberhalb des mungen zu einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 Prozent, so erhöht
70 75 100 75 100 100 70
Ellenbogengelenks sich die Leistung wie folgt:
Arm bis unterhalb des
65 75 100 75 100 100 70 a) Progressionsmodell 225
Ellenbogengelenks
Hand 60 75 100 75 100 100 70 – der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt.
Daumen 25 30 60 30 100 60 30
– der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
Zeigefinger 10 20 60 20 100 60 20
dreifach entschädigt.
anderer Finger 5 10 20 10 20 20 10
b) Progressionsmodell 350
sämtliche Finger einer Hand
50 75 100 75 100 100 70 – der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
maximal
Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
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Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance
– der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
1000 %
225 %
350 %
500 %
600 %
linear
fünffach entschädigt. Invaliditätsgrad
in Prozent
c) Progressionsmodell 500
– der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des 50 50 75 100 100 100 100
Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. 51 51 78 105 108 110 118
– der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird 52 52 81 110 116 120 136
achtfach entschädigt.
53 53 84 115 124 130 154
d) Progressionsmodell 600 54 54 87 120 132 140 172
– der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des 55 55 90 125 140 150 190
Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
56 56 93 130 148 160 208
– der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
57 57 96 135 156 170 226
zehnfach entschädigt.
58 58 99 140 164 180 244
e) Progressionsmodell 1000
59 59 102 145 172 190 262
– der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des
60 60 105 150 180 200 280
Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
61 61 108 155 188 210 298
– der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird
achtzehnfach entschädigt. 62 62 111 160 196 220 316
63 63 114 165 204 230 334
Hilfstabelle zur Leistungsberechnung je nach vereinbartem Leistungsmo-
dell (Progression) und Invaliditätsgrad: 64 64 117 170 212 240 352
65 65 120 175 220 250 370
66 66 123 180 228 260 388
1000 %
225 %
350 %
500 %
600 %
linear
Invaliditätsgrad 67 67 126 185 236 270 406
in Prozent
68 68 129 190 244 280 424
1 1 1 1 1 1 1 69 69 132 195 252 290 442
2 2 2 2 2 2 2 70 70 135 200 260 300 460
3 3 3 3 3 3 3 71 71 138 205 268 310 478
4 4 4 4 4 4 4 72 72 141 210 276 320 496
5 5 5 5 5 5 5 73 73 144 215 284 330 514
6 6 6 6 6 6 6 74 74 147 220 292 340 532
7 7 7 7 7 7 7 75 75 150 225 300 350 550
8 8 8 8 8 8 8 76 76 153 230 308 360 568
9 9 9 9 9 9 9 77 77 156 235 316 370 586
10 10 10 10 10 10 10 78 78 159 240 324 380 604
11 11 11 11 11 11 11 79 79 162 245 332 390 622
12 12 12 12 12 12 12 80 80 165 250 340 400 640
13 13 13 13 13 13 13 81 81 168 255 348 410 658
14 14 14 14 14 14 14 82 82 171 260 356 420 676
15 15 15 15 15 15 15 83 83 174 265 364 430 694
16 16 16 16 16 16 16 84 84 177 270 372 440 712
17 17 17 17 17 17 17 85 85 180 275 380 450 730
18 18 18 18 18 18 18 86 86 183 280 388 460 748
19 19 19 19 19 19 19 87 87 186 285 396 470 766
20 20 20 20 20 20 20 88 88 189 290 404 480 784
21 21 21 21 21 21 21 89 89 192 295 412 490 802
22 22 22 22 22 22 22 90 90 195 300 420 500 820
23 23 23 23 23 23 23 91 91 198 305 428 510 838
24 24 24 24 24 24 24 92 92 201 310 436 520 856
25 25 25 25 25 25 25 93 93 204 315 444 530 874
26 26 27 28 28 28 28 94 94 207 320 452 540 892
27 27 29 31 31 31 31 95 95 210 325 460 550 910
28 28 31 34 34 34 34 96 96 213 330 468 560 928
29 29 33 37 37 37 37 97 97 216 335 476 570 946
30 30 35 40 40 40 40 98 98 219 340 484 580 964
31 31 37 43 43 43 43 99 99 222 345 492 590 982
32 32 39 46 46 46 46 100 100 225 350 500 600 1000
33 33 41 49 49 49 49
34 34 43 52 52 52 52 2.1.2. Unfall-Rente
35 35 45 55 55 55 55 Versicherungsschutz für Unfall-Rente besteht, sofern die Leistungsart im
36 36 47 58 58 58 58 Versicherungsschein aufgeführt ist.
37 37 49 61 61 61 61
2.1.2.1. Voraussetzungen für die Leistung
38 38 51 64 64 64 64
Die Voraussetzung für die Leistung einer Unfall-Rente gilt als erfüllt, wenn
39 39 53 67 67 67 67
infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen
40 40 55 70 70 70 70 ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent
41 41 57 73 73 73 73 eingetreten ist.
42 42 59 76 76 76 76
Welche Gliedertaxenvariante für die Ermittlung des Invaliditätsgrades
43 43 61 79 79 79 79 gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen Gültigkeit hat, hängt davon
44 44 63 82 82 82 82 ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im Versiche-
45 45 65 85 85 85 85 rungsschein aufgeführt.
46 46 67 88 88 88 88 Wird neben der Unfall-Rente gleichzeitig eine Invaliditätsleistung verein-
47 47 69 91 91 91 91 bart, gilt die gewählte Gliedertaxenvariante immer für beide Leistungsar-
48 48 71 94 94 94 94 ten. Eine Wahl unterschiedlicher Varianten ist nicht zulässig.
49 49 73 97 97 97 97
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Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance
2.1.2.2. Höhe der Leistung 2.1.5.1. Voraussetzungen für die Leistung
Die Unfall-Rente wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Das vereinbarte Unfall-Genesungsgeld wird gezahlt, sofern ein Leis-
gezahlt. tungsanspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld gemäß Ziffer 2.1.4 der
Eine Minderung des Prozentsatzes des Invaliditätsgrades entsprechend Zusatzbedingungen besteht.
dem Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 3 2.1.5.2. Höhe der Leistung
der Zusatzbedingungen erfolgt generell nicht.
Das Unfall-Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte
2.1.2.3. Beginn und Dauer der Unfall-Rente Versicherungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt.
Die Unfall-Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der 2.1.5.3. Dauer der Leistung
Unfall ereignet hat, gezahlt. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Unfall-Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen
Die Unfall-Rente wird bis zum Ersten des Monats gezahlt, in dem gezahlt, für die ein Leistungsanspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld
a) die versicherte Person stirbt. Zur Überprüfung der Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.1.4 der Zusatzbedingungen bestand, längstens jedoch für
für den Rentenbezug sind wir berechtigt Lebensbescheinigungen 500 Tage.
anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt,
ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. 2.1.6. Unfall-Todesfallleistung
b) eine nach Ziffer 12 der Zusatzbedingungen vorgenommene Neu- Versicherungsschutz für Unfall-Todesfallleistung besteht, sofern die
bemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.
unter 50 Prozent gesunken ist.
2.1.6.1. Voraussetzungen für die Leistung
2.1.3. Unfall-Tagegeld Die vereinbarte Unfall-Todesfallleistung wird gezahlt, sofern die versicher-
Versicherungsschutz für Unfall-Tagegeld besteht, sofern die Leistungsart te Person infolge eines Unfalles innerhalb von zwei Jahren nach dem
im Versicherungsschein aufgeführt ist. Unfall verstirbt. War im zweiten Jahr ein Anspruch auf eine Invaliditätsleis-
tung entstanden, ist diese auf die Todesfallleistung anzurechnen.
2.1.3.1. Voraussetzungen für die Leistung Ist eine versicherte Person verschollen, so entsteht Anspruch auf die
Das vereinbarte Unfall-Tagegeld wird gezahlt, sofern die versicherte Unfall-Todesfallleistung, sofern die versicherte Person im Aufgebotsver-
Person infolge eines Unfalles in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in fahren für tot erklärt und die Verschollenheit öffentlich bekannt gemacht
ärztlicher Behandlung ist. wurde. Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so ist die
Geht die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl ihrem Leistung zurückzuzahlen.
Beruf soweit wie möglich nach, so wird dieses nicht zu ihren Ungunsten 2.1.6.2. Höhe der Leistung
ausgelegt.
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
Für die Bemessung des Grades der Arbeitsbeeinträchtigung ist der gezahlt.
objektive ärztliche Befund ausschlaggebend.
Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche
2.1.3.2. Höhe der Leistung Unfallereignis tödlich verletzt, wird die doppelte Versicherungssumme
Das Unfall-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, maximal jedoch 50.000 Euro. Voraussetzung ist, dass mindes-
berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung tens ein erbberechtigtes Kind der verstorbenen Elternteile das 18. Le-
der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft. bensjahr noch nicht vollendet hat. Bestehen für die versicherten Elterntei-
le bei Janitos mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Leis-
2.1.3.3. Dauer der Leistung tung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
Unfall-Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens
für 365 Tage, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. 2.1.7. Unfall-Komageld
Versicherungsschutz für Unfall-Komageld besteht automatisch, wenn die
2.1.4. Unfall-Krankenhaustagegeld Leistungsart Unfall-Krankenhaustagegeld im Versicherungsschein aufge-
Versicherungsschutz für Unfall-Krankenhaustagegeld besteht, sofern die führt ist.
Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist. 2.1.7.1. Voraussetzungen für die Leistung
2.1.4.1. Voraussetzungen für die Leistung Unfall-Komageld wird gezahlt, sofern nach Ziffer 2.1.4 der Zusatzbedin-
Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gungen ein Anspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld entstanden ist und
gezahlt, mindestens jedoch für 3 Tage, die versicherte Person im Koma liegt.
a) an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizi- 2.1.7.2. Höhe der Leistung
nisch notwendigen vollstationären Heil- oder Rehabilitationsbe- Das Unfall-Komageld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte Versiche-
handlung befindet. rungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt, maximal 30
b) an dem bei der versicherten Person unfallbedingt ein medizinisch Euro je Kalendertag.
notwendiger ambulant-operativer Eingriff durchgeführt wird.
2.1.7.3. Dauer der Leistung
Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten
nicht als medizinisch notwendige Heil- oder Rehabilitationsbehandlung. Unfall-Komageld wird ab dem 7. Tag des Komas für die Dauer des Ko-
mas gezahlt, längstens jedoch für 100 Tage, vom Unfalltag an gerechnet.
2.1.4.2. Höhe der Leistung
Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche- 2.2. Versicherte prämienfreie Leistungen
rungssumme gezahlt. a) Die folgenden, prämienfreien Leistungen gelten automatisch versi-
Es wird bei Auslandsaufenthalten verdoppelt, sofern und solange sich die chert, sofern mindestens die Leistungsart Invaliditätsleistung oder
versicherte Person dort unfallbedingt in einer medizinisch notwendigen Unfall-Rente vereinbart wurde.
vollstationären Heilbehandlung befindet. Als Ausland gelten alle Länder, b) Bestehen bei Janitos mehrere Unfallversicherungen, können die
in denen die versicherte Person keinen festen Wohnsitz hat und in denen prämienfreien Leistungen nur aus einem dieser Verträge verlangt
sie sich nicht länger als 90 Tage im Jahr aufhält. werden.
2.1.4.3. Beginn und Dauer der Leistung c) Die prämienfreien Leistungen stehen ausschließlich subsidiär, also
nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen
Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird, vom Unfalltag an
und Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer
gerechnet, innerhalb eines Zeitraums von längstens 5 Jahren gezahlt.
Ersatzpflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflicht- oder
Krankenversicherer sein. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige al-
2.1.5. Unfall-Genesungsgeld
lerdings seine Leistungspflicht, können Sie sich auch direkt an Jani-
Versicherungsschutz für Unfall-Genesungsgeld besteht, sofern die Leis- tos wenden.
tungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist.
d) Beziehen sich prämienfreie Leistungen auf Unfälle im Ausland,
dann gilt der Versicherungsschutz in allen Ländern, in denen die
versicherte Person keinen festen Wohnsitz hat und in denen sie
sich nicht länger als 90 Tage im Jahr aufhält.
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Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance
2.2.1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten 2.2.5.2. Kosmetische Operationen bei schweren Erkrankungen
a) Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not- Der Versicherungsschutz für kosmetische Operationen bei schweren
wendigen Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze von Erkrankungen besteht, sofern das Zusatzpaket Medic im Versicherungs-
öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungs- schein aufgeführt ist.
diensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. a) Ein Anspruch auf Kostenersatz für kosmetische Operationen bei
Die Kosten ersetzen wir auch dann, wenn ein Unfall nicht eingetre- schweren Erkrankungen besteht, sofern zuvor ein Anspruch auf ei-
ten ist, aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umstän- ne Zahlung gemäß Ziffer 8.2. der Zusatzbedingungen entstanden ist
den zu vermuten war. und die schwere Erkrankung ursächlich zu einer Beeinträchtigung
b) Darüber hinaus übernehmen wir die im Rahmen von Such-, Ber- des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person geführt
gungs- und Rettungseinsätzen anfallenden Mehraufwendungen für hat.
Mittel und Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten b) Darüber hinaus entsteht – abweichend von Ziffer 8.2.5.8 und 8.2.5.9
Gesundheitsschäden bei der versicherten Person notwendig sind. der Zusatzbedingungen – bei einer Krebserkrankung bereits ab
c) Der Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie Stadium/Schweregrad I bzw. Stadium 1 ein Anspruch auf Kostener-
Mehraufwendungen ist auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt. satz für kosmetische Operationen, sofern diese ursächlich zu einer
Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten
2.2.2. Krankentransporte und Flugrückholungen Person geführt hat.
a) Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not- c) Ersetzt werden die notwendigen
wendigen – Kosten der kosmetischen bzw. plastischen Operationen zur
– Kosten für den Transport der versicherten Person in das Beseitigung oder Minderung der Beeinträchtigungen.
nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit er – Kosten der Kosmetikerbehandlungen zur Beseitigung oder
ärztlich angeordnet oder nach Art der Verletzung unvermeid- Minderung der Beeinträchtigungen.
bar war. d) Die Leistungen umfassen die Kosten für Arzt- und Kosmetikerhono-
– Mehraufwendungen für den Rücktransport der verletzten Per- rare, die sonstigen Kosten der kosmetischen Operationen und Be-
son zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit sie auf ärztliche An- handlungen sowie die Kosten der Unterbringung und Verpflegung
ordnungen zurückzuführen sind oder nach Art der Verletzung im Krankenhaus.
unvermeidbar waren. Die Leistungen umfassen dabei auch e) Der Kostenersatz für kosmetische bzw. plastische Operationen und
Rückholungen in Ambulanzflugzeugen. Kosmetikbehandlungen ist auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.
b) Die Kosten für Kranken- und Rücktransporte werden im Rahmen f) Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht, wenn die Erkrankung
der Such-, Bergungs- und Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der bereits vor Antragstellung bestand oder diagnostiziert wurde.
Zusatzbedingungen ersetzt, maximal jedoch bis 75.000 Euro.
c) Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation 2.2.6. Auslandsleistungen
und Vermittlung der Krankentransporte und Flugrückholungen. Um unsere Hilfs- und Assistanceleistungen in Anspruch nehmen zu
können, ist es notwendig, dass Sie an uns oder unsere Dienstleister alle
2.2.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen sachdienlichen Informationen weitergeben, die eine Einschätzung über
Nach einem Tauchunfall der versicherten Person ersetzen wir die not- den Umfang der erforderlichen Hilfeleistung ermöglichen. In diesem
wendigen Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer. Zusammenhang sind unter Umständen auch Einverständniserklärungen
Darüber hinaus werden weitere, im Rahmen der Dekompressions- zu erteilen.
Therapie anfallende, medizinisch notwendige Behandlungskosten über- Für die Inanspruchnahme von Kostenerstattungen sind Maßnahmen und
nommen, soweit diese auf Anweisungen des behandelnden Arztes Leistungen zuvor mit dem Janitos Assistance Center abzustimmen.
zurückgehen. Falls ein Unfall durch eine dritte Person verursacht wurde, sind die An-
Die Behandlungskosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- und weisungen des Janitos Assistance Centers einzuholen, um eventuelle
Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen ersetzt, Regressansprüche zu sichern.
maximal jedoch bis 75.000 Euro. Im Rahmen der Hilfs- und Assistanceleistungen gewähren wir nach einem
Unfall der versicherten Person im Ausland die folgenden Leistungen:
2.2.4. Bestattungs- und Überführungskosten
a) 24-Stunden-Informationsdienst
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für
Das Janitos Assistance Center steht Ihnen bzw. der versicherten
die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Person 24 Stunden, „rund um die Uhr“, 365 Tage im Jahr, in unfall-
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten bedingten Notsituationen unter folgender Service-Telefonnummer
für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten zur Verfügung:
ständigen Wohnsitz.
+49 (0) 6221 709 2002
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation der
Bestattung bzw. Überführung.
Das Janitos Assistance Center bietet allgemeine Beratung über
2.2.5. Kosmetische Operationen und Zahnersatz Maßnahmen in Notsituationen, insbesondere medizinische Notfälle,
sowie Auskünfte über Notdienste von Apotheken, Ärzten und Kran-
2.2.5.1. Unfallbedingte kosmetische Operationen und Zahnersatz kenhäusern.
a) Wurden unfallbedingte Beeinträchtigungen des äußeren Erschei- Darüber hinaus leistet es auf Wunsch auch organisatorische und
nungsbildes der versicherten Person durch eine infolge des Unfalles vermittelnde Unterstützung für die unter Ziffer 2.2.6. c) bis h) be-
durchgeführte Heilbehandlung nicht beseitigt, ersetzen wir die not- schriebenen Leistungsfälle.
wendigen b) Informationsleistungen
– Kosten der kosmetischen Operationen zur Beseitigung oder Das Janitos Assistance Center informiert auf Wunsch über die Mög-
Minderung der Beeinträchtigungen. lichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich benennt sie einen
– Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zur Beseiti- deutsch oder englisch sprechenden Arzt. Auf Wunsch stellt das Ja-
gung oder Minderung von Beeinträchtigungen durch den Ver- nitos Assistance Center auch den Kontakt zum Arzt selbst her.
lust oder Teilverlust von Zähnen.
Befindet sich die versicherte Person in notwendiger vollstationärer
b) Ersetzt werden die Kosten für Arzthonorare, die sonstigen Kosten Heilbehandlung im Ausland, stellt das Janitos Assistance Center auf
der kosmetischen Operationen und Zahnbehandlungen sowie die Wunsch über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zwischen
Kosten der Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus. dem jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und den behan-
c) Voraussetzung für die Leistungen ist, dass die kosmetischen Opera- delnden Krankenhausärzten her.
tionen sowie die Zahn- und Zahnersatzbehandlungen spätestens Während des Krankenhausaufenthaltes sorgt das Janitos As-
bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sind. sistance Center für die Übermittlung von Informationen zwischen
Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr den beteiligten Ärzten.
noch nicht vollendet, genügt es, wenn die Operationen und Behand- Auf Wunsch werden auch die Angehörigen und/oder der Arbeit-
lungen vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen. geber der versicherten Person informiert.
d) Der Kostenersatz für kosmetische Operationen und Zahnersatz ist
auf insgesamt 75.000 Euro begrenzt.
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Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance
c) Kostenübernahmegarantie bei Krankenhausaufenthalten – Organisation geeigneter Qualifizierungs- oder Umschulungs-
Das Janitos Assistance Center gibt bei einer unfallbedingten und maßnahmen
medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung der versi- – Training von Bewerbungsgesprächen
cherten Person, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie
bis zu 15.000 Euro ab. Die vom Janitos Assistance Center veraus- 2.2.8. Kur- und Rehabilitationskosten
lagten Beträge sind von der versicherten Person binnen eines Mo- a) Wir ersetzen die unfallbedingten, medizinisch notwendigen Kosten
nats nach Rechnungsstellung zurückzuzahlen. für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen der versicherten Person,
d) Arznei-, Hilfsmittel und medizinische Geräte sofern die Maßnahmen
– infolge eines Unfalles notwendig werden, welcher gemäß Zif-
Wir ersetzen die Versand- und Zollkosten für Arznei-, Hilfsmittel und
fer 2.1.1. der Zusatzbedingungen zu einem dauerhaften Inva-
medizinische Geräte, sofern diese medizinisch notwendig und vor
liditätsgrad von mindestens 25 Prozent geführt hat und
Ort nicht erhältlich sind oder nicht zur Verfügung stehen.
– innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchge-
e) Rückreise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten führt werden und
Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreise-, Unterbringungs- und Ver- – für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens ei-
pflegungskosten des Verunfallten, des mitreisenden (Ehe-) Part- ner Woche durchgeführt werden.
ners, mitreisender Familienangehöriger sowie sonstiger mitreisen- b) Die Voraussetzungen, wie auch die medizinische Notwendigkeit,
der, bei Janitos unfallversicherter Personen, sofern diese infolge ei- sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
nes Krankenhausaufenthalts notwendig werden.
c) Nicht als Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme im Sinne dieser
f) Rückreisebegleitung Bestimmungen gelten stationäre Behandlungen, bei denen die ärzt-
Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreisekosten - inkl. Kosten einer liche Heilbehandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.
Begleitperson - für mitreisende (Ehe-)Partner, mitreisende Familien- d) Der Kostenersatz für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ist auf
angehörige sowie für sonstige mitreisende, bei Janitos unfallversi- insgesamt 30.000 Euro begrenzt.
cherte Personen. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die ge-
nannten Personen alters- oder krankheitsbedingt bei der Rückreise 2.2.9. Behinderungsbedingte Kosten
auf eine Begleitperson angewiesen sind und durch die Situation
nach dem Unfall eine Betreuung vor Ort nicht möglich ist. a) Wir ersetzen die unter b) genannten behinderungsbedingten Kos-
ten. Die Voraussetzungen für den Kostenersatz gelten als erfüllt,
g) Heimtransport von Haustieren wenn
Wir ersetzen die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitge- – Infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1 und Ziffer 3 die-
führter Haustiere des Verunfallten, sofern dieser unfallbedingt sei- ser Zusatzbedingungen ermittelter, dauerhafter Invaliditäts-
nen Versorgungspflichten nicht nachkommen kann. grad von mindestens 25 Prozent eingetreten ist und
h) Krankenbesuche – der Kostenersatz ausschließlich aufgrund der durch den Unfall
Befindet sich die versicherte Person für voraussichtlich länger als 7 verursachten Invalidität erforderlich ist und
aufeinander folgende Tage in einer notwendigen vollstationären – der Kostenersatz innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an
Heilbehandlung im Ausland, ersetzen wir einmalig die Reisekosten gerechnet, von Ihnen geltend gemacht wird.
einer dem Verunfallten nahestehenden Person zum Ort des Kran- b) Wir ersetzen die aufgrund des Unfalles notwendigen
kenhauses und von dort zurück zum Wohnort. – Kosten für künstliche Organe sowie Organtransplantationen.
– Organisations- und Umbaukosten für den behindertengerech-
2.2.7. Rehabilitationsmanagement ten Umbau des Wohnsitzes der versicherten Person oder al-
ternativ den Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz.
2.2.7.1. Voraussetzungen für die Leistungen
– Umbaukosten eines Kraftfahrzeuges in ein behindertenge-
a) Die versicherte Person hat Anspruch auf die Leistungen des Reha- rechtes Fahrzeug.
bilitationsmanagements, sofern eine der beiden folgenden Voraus-
– Kosten für künstliche Gliedmaßen und künstliche Gelenke.
setzungen erfüllt wird:
– Kosten für Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie Gehhilfen, Rollstüh-
– die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen
le, Hörgeräte, Sehhilfen oder Sprechgeräte.
zusammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer me-
– Anschaffungs- und Ausbildungskosten eines erforderlichen
dizinisch notwendigen, vollstationären Heilbehandlung.
Assistenzhundes, zum Beispiel eines Blinden- oder Signal-
– bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.14 a)
hundes.
bis e) oder unter Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genann-
– Kosten einer behindertengerechten Fortbildung (zum Beispiel
ten schweren Unfallverletzungen ein.
das Erlernen von Gebärdensprache oder Blindenschrift).
b) Im Rahmen des Rehabilitationsmanagements organisieren und
c) Der Kostenersatz für behinderungsbedingte Kosten ist auf insge-
koordinieren wir auf Ihren Wunsch die notwendigen Heil- und Reha-
samt 10.000 Euro begrenzt.
bilitationsmaßnahmen sowie die berufliche Wiedereingliederung
nach einem Unfall.
2.2.10. Umschulungsmaßnahmen
Darüber hinaus übernehmen wir die daraus entstehenden Organisa-
tions- und Koordinationskosten. a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer
staatlich anerkannten Umschulungsmaßnahme, sofern
2.2.7.2. Art der Leistungen
– die versicherte Person die Kosten selbst zu tragen hat und
Wir gewähren im Rahmen des Rehabilitationsmanagements die folgen- – die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich
den Leistungen: aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erfor-
a) Medizinmanagement derlich sind und
– Beratung zu medizinischen Maßnahmen, Einrichtungen und – die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist, ihren
Hilfsmitteln Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Aus-
– Erstellung eines Rehabilitationsplanes bildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkei-
– Umsetzung der Behandlungsschritte: ten voraussetzt und
Organisation und Koordination von medizinischen Maßnah- – die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren, vom
men, Organisation psychologischer Betreuung, Klärung von Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden.
Kostenübernahmen, Hilfestellung bei Anträgen, Unterstützung b) Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt
bei der Organisation von Hilfsmitteln sowie Begleitung zu 8.000 Euro begrenzt.
Arztbesuchen, Behörden und Ämtern.
b) Berufliches Wiedereingliederungsmanagement 2.2.11. Psychologische Betreuung
– Beratung bei der behinderungsgerechten Umgestaltung des a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für
Arbeitsplatzes psychologische Betreuung und Behandlungen, sofern
– Initiierung einer stufenweise durchgeführten Wiedereingliede- – diese aufgrund einer direkten oder indirekten Unfalleinwirkung
rung ärztlich angeordnet werden oder
– Zusammenarbeit mit beteiligten öffentlichen Reha-Trägern – die versicherte Person unfallbedingt einen Leistungsanspruch
– Analyse des Arbeitsmarkes auf Sofortleistungen bei schweren Unfallverletzungen gemäß
– Entwicklung neuer Berufsziele Ziffer 2.2.14 der Zusatzbedingungen hat oder
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– die versicherte Person einen Leistungsanspruch auf Kapitalleis- c) Die Höhe der Leistung beträgt maximal 30 Euro pro Tag.
tungen gemäß Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen hat oder Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation
– eine mitversicherte Person aufgrund eines Unfalles tödlich ver- und Vermittlung der Unterbringung.
letzt wird oder d) Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge-
– die versicherte Person Opfer eines Überfalls oder einer Geisel- mutet werden kann, ihre Versorgungspflichten wieder selbst zu
nahme geworden ist, und danach eine psychologische Sofort- übernehmen, längstens jedoch bis 30 Tage nach dem Unfallereig-
hilfe ärztlich angeordnet wird. nis.
b) Der Kostenersatz für psychologische Betreuung und Behandlungen e) Nach einem Unfall der versicherten Person im Inland ersetzen wir
ist auf insgesamt 1.000 Euro begrenzt. außerdem die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitgeführ-
ter Haustiere des Verunfallten, sofern dieser unfallbedingt seinen
2.2.12. Besondere Leistungen für Kinder Versorgungspflichten nicht nachkommen kann.
2.2.12.1. Vollwaisenrente
2.2.14. Sofortleistung bei schweren Unfallverletzungen
a) Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das
Wir zahlen bei Eintritt einer der unter a) bis f) genannten schweren Unfall-
gleiche Unfallereignis tödlich verletzt, zahlen wir an alle zum Unfall-
verletzungen eine Sofortleistung in Höhe von 15.000 Euro, maximal
zeitpunkt mitversicherten minderjährigen Kinder jährlich eine Voll-
jedoch die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progressi-
waisenrente.
on).
b) Die jährliche Rente je Kind bemisst sich an der Bruttojahresprämie,
Voraussetzung für die Leistung ist der Nachweis der Schwerverletzung
der zum Unfallzeitpunkt für das jeweilige Kind zu entrichten war. Die
infolge eines Unfalles durch eine schriftliche ärztliche Diagnose.
Höhe der Rente beträgt das Fünfzigfache dieser Jahresprämie, ma-
ximal jedoch 8.000 Euro pro Jahr und Kind. Ein Anspruch auf die Sofortleistung besteht jedoch nicht, wenn die versi-
cherte Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfallereignis an
c) Die Rente wird längstens bis zu dem Jahr gezahlt, in dem das Kind
dessen Folgen verstirbt.
das 18. Lebensjahr vollendet.
Die Sofortleistung wird auf die endgültige Invaliditätsleistung angerechnet.
2.2.12.2. Zusätzliche Todesfallleistung Ein Rückforderungsanspruch unsererseits entsteht allerdings nicht, wenn
Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche die endgültige Invaliditätsleistung geringer als die Vorauszahlung ist oder
Unfallereignis tödlich verletzt, wird zusätzlich – unabhängig von einem keine dauerhafte Invalidität festgestellt wird.
bereits vertraglich vereinbarten Todesfallschutz – eine Todesfallleistung a) Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen
von 10.000 Euro erbracht. Hand.
Voraussetzung ist, dass mindestens 1 Kind der versicherten Person das b) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks.
18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
c) Dauerhafte Erblindung beider Augen.
2.2.12.3. Haushaltshilfe und Kinderbetreuung d) Dauerhafte Verminderung der Sehschärfe an jedem Auge um
a) Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungs- und mindestens 60 Prozent.
Betreuungspflichten für im Haushalt lebende minderjährige Kinder e) Dauerhafte Hemiparese nach Schädel-Hirn-Trauma.
nicht nachkommen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für
f) Mehrfachverletzung / Polytrauma:
die Kinderbetreuung und eine Haushaltshilfe.
– Fraktur an zwei langen Röhrenknochen unterschiedlicher
b) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 50 Euro pro Tag. Körperregionen oder
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation – Gewebe zerstörende Schäden an mindestens zwei der fol-
und Vermittlung der Kinderbetreuung bzw. Haushaltshilfe. genden Organe: Herz, Lungen, Leber, Milz oder Nieren oder
c) Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge- – Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzun-
mutet werden kann, ihre Versorgungs- und Betreuungspflichten gen: Fraktur eines langen Röhrenknochens, Beckenfraktur,
wieder selbst zu übernehmen, längstens jedoch bis 30 Tage nach Wirbelkörperfraktur sowie Gewebe zerstörender Schaden an
dem Unfallereignis. Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren.
2.2.12.4. Privat- und Nachhilfeunterricht
2.2.15. Kapitalleistung bei schweren Verbrennungen
a) Kann das versicherte minderjährige Kind unfallbedingt nicht oder
a) Erleidet die versicherte Person unfreiwillig Verbrennungen II. oder
nicht regelmäßig am regulären schulischen Unterricht teilnehmen,
III. Grades von mehr als 30 Prozent der Körperoberfläche, zahlen
erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für den notwendigen Pri-
wir eine Kapitalleistung in Höhe von 18.000 Euro, maximal jedoch
vatunterricht, um die Fehlzeiten auszugleichen.
die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression).
b) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 30 Euro je ausgefallenem
b) Voraussetzungen für die Leistung sind der Nachweis der Verletzun-
Schultag.
gen durch ein fachärztliches Attest sowie die schriftliche Geltend-
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation
machung der Leistung innerhalb von 3 Jahren nach dem Verlet-
und Vermittlung des Privatunterrichts.
zungsereignis.
c) Die Leistungen werden längstens bis 30 Tage nach dem Unfaller-
c) Besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Invaliditätsleistung gemäß
eignis erbracht.
Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen, wird die Kapitalleistung auf die
2.2.12.5. Rooming-in-Leistung endgültige Invaliditätsleistung angerechnet.
a) Befindet sich ein versichertes Kind nach einem Unfall, der sich vor Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht, wenn die versicherte
Vollendung des 18. Lebensjahres ereignet hat, in medizinisch not- Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Verletzungsereignis an
wendiger vollstationärer Heilbehandlung, übernehmen wir einen dessen Folgen verstirbt.
pauschalen Kostenzuschuss in Höhe von 50 Euro je Übernachtung
2.2.16. Janitos Unfallvorsorge
eines Erziehungsberechtigten im Krankenhaus (Rooming-in).
Erleidet eine versicherte Person eine Gesundheitsschädigung durch
b) Insgesamt übernehmen wir den Kostenzuschuss für maximal 20
einen Unfall gemäß Ziff. 1.3 der Zusatzbedingungen während einer
Übernachtungen.
privaten Aktivität, bei der üblicherweise das Tragen eines Helmes
c) Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereignisses ist und/oder Rückenprotektors empfohlen wird (z.B. Fahrrad, Ski oder Snow-
durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. board fahren), beteiligt sich Janitos mit 20 Euro am Neukauf eines Hel-
mes / Rückenprotektors. Wurde bei dem Unfall kein Helm / Rückenprotek-
2.2.13. Versorgung und Heimtransport von Haustieren tor getragen, beteiligt sich Janitos mit 20 Euro an der Erstanschaffung.
a) Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungspflich- Voraussetzung für die Leistung ist
ten gegenüber den im Haushalt lebenden Haustieren nicht nach- – der Nachweis der Gesundheitsschädigung durch Vorlage eines
kommen, erstatten wir die notwendigen Kosten für die tiergerechte ärztlichen Attests,
Unterbringung.
– der Nachweis, dass die Gesundheitsschädigung durch einen Fahr-
b) Als Haustiere im Sinne dieser Bestimmungen gelten nur Tiere, die rad- oder Ski-Unfall, etc. verursacht wurde (geht dies nicht aus dem
in Deutschland allgemein üblich und in zulässiger Weise als Hau- ärztlichen Attest hervor, ist der Nachweis anderweitig zu erbringen),
stiere gehalten werden, insbesondere Hunde, Katzen, Vögel sowie – die Geltendmachung der Leistung innerhalb von 12 Monaten vom
kleine Säugetiere. Unfalltag an.
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3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Ge- die Herstellung oder den Gebrauch der Feuerwerkskörper keine
Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde.
brechen?
b) die eine minderjährige versicherte Person beim Lenken oder Fahren
Krankheiten oder Gebrechen, unter denen eine versicherte Person bereits
von Land- und Wasserfahrzeugen erleidet, ohne im Besitz einer gül-
vor Eintritt eines Unfallereignisses leidet, können die aus einem Unfall
tigen Fahrerlaubnis zu sein. Voraussetzung ist jedoch, dass keine
resultierenden Gesundheitsschäden oder deren Folgen verstärken. Sie
weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen wurde.
können darüber hinaus im Zusammenspiel mit den aus dem Unfall resul-
tierenden Gesundheitsschäden sogar die überwiegende Ursache sein, c) infolge passiver oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen und
dass der Unfall zu einer dauerhaften Invalidität beim Versicherten führt. In sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen, sofern die versi-
beiden Fällen spricht man von der Mitwirkung von Krankheiten oder cherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter stand.
Gebrechen. Da Krankheiten oder Gebrechen nicht Gegenstand der
Unfallversicherung sind, mindert sich im Falle einer Invalidität der Pro- 4.3. Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
zentsatz des Invaliditätsgrades entsprechend dem Mitwirkungsanteil der Nicht versichert sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs-
Krankheit oder des Gebrechens. oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
Im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für
Invaliditätsgrades jedoch nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil
der Krankheit oder des Gebrechens mindern, wenn a) Auslandsreisen, wenn die versicherte Person überraschend von
Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versi-
– der Mitwirkungsanteil 75 Prozent oder mehr beträgt oder cherungsschutz besteht, so lange die versicherte Person nachweis-
– der Mitwirkungsanteil 50 Prozent oder mehr beträgt und es sich bei lich keine Möglichkeit hatte, das Kriegs- oder Bürgerkriegsgebiet zu
der mitwirkenden Krankheit um Osteoporose handelt oder verlassen, mindestens jedoch bis 21 Tage nach Kriegsausbruch
– der Mitwirkungsanteil 50 Prozent oder mehr beträgt und das ursäch- oder dem Beginn der Feindseligkeiten.
liche Unfallereignis durch Kraftanstrengungen oder Eigenbewegun- Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf de-
gen gemäß Ziffer 1.4 der Zusatzbedingungen verursacht wurde. ren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch
Wir verzichten generell auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils von nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg, für Unfälle
Krankheiten oder Gebrechen, wenn durch das Unfallereignis ein dauer- durch ABC-Waffen sowie im Zusammenhang mit einem Krieg oder
hafter Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China, Deutsch-
Zusatzbedingungen eingetreten ist. land, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
b) Terroranschläge außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebie-
tes. Dies gilt auch dann, wenn der Terroranschlag in mittelbarem
4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus- oder unmittelbarem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürger-
geschlossen? krieg steht. Für Terroranschläge innerhalb eines Kriegs- oder Bür-
gerkriegsgebietes besteht Versicherungsschutz gemäß Ziff. 4.3 a).
4.1. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
4.4. Luft- und Raumfahrtrisiken
Nicht versichert sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
Nicht versichert sind Unfälle
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für:
a) im Rahmen einer Tätigkeit als Raum- oder Luftfahrzeugführer (auch
a) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen durch Luftsportgeräteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Er-
ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht wurden. laubnis benötigt wird. Die Ausübung von Kite-Sportarten wird nicht
b) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen nicht als das Führen von Luftsportgeräten angesehen.
durch einen krankhaften Zustand verursacht wurden. b) im Rahmen einer Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied eines
c) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums. Raum- oder Luftfahrzeuges.
Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeu- c) im Rahmen einer mit Hilfe eines Raum- oder Luftfahrzeugs auszu-
gen jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt übenden beruflichen Tätigkeit.
1,6 Promille nicht übersteigt.
Wurde die Gliedertaxe „Med“ vereinbart, besteht abweichend von Ziffer
d) Unfälle unter Medikamenteneinfluss. Dies gilt auch, wenn keine 4.4 b) und c) Versicherungsschutz für Mediziner, wenn zur Ausübung
ärztliche Verordnung vorlag oder ärztliche Anweisungen bzw. die ihrer beruflichen Tätigkeit die Nutzung von Luftfahrzeugen erforderlich ist.
Angaben des Beipackzettels missachtet wurden. Dies gilt insbesondere bei der Durchführung von Rettungs- oder Kranken-
e) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle transportflügen.
oder sonstiger Krampfanfälle.
f) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Schlaganfalls. 4.5. Motorfahrzeuge
g) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Herzinfarkts, Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder
sonstiger Herz- oder Kreislaufstörungen oder der zum Unfallzeit- Insasse eines Motorfahrzeuges während der Teilnahme an Fahrtveran-
punkt herrschenden Witterungsbedingungen. staltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
ankommt. Auch im Rahmen der dazugehörigen Übungsfahrten besteht
h) Unfälle im Zustand der Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Unfälle
kein Versicherungsschutz.
durch Einschlafen infolge einer Übermüdung, Unfälle im Zustand
des Schlafwandelns sowie Unfälle durch Erschrecken. Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz beim Absolvieren
von Sicherheitstrainings sowie bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf
i) Unfälle infolge einer ungewollten Einnahme narkotisierend wirken-
die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt. Dazu zählen
der Substanzen, insbesondere sogenannter K.-o.-Tropfen (z. B.
unter anderem Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und Ballon-
Benzodiazepine oder GHB). Versicherungsschutz besteht jedoch
verfolgungsfahrten.
nur, wenn die Verabreichung als strafbare Handlung bei der Polizei
angezeigt und dort protokolliert wurde. Sofern dafür keine Lizenz erforderlich ist, besteht darüber hinaus Versi-
cherungsschutz für Unfälle, die sich infolge gelegentlichen Fahrens mit
j) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Zuckerschocks
Leihkarts auf einer Indoor-, Outdoor- oder Crosskart-Anlage ereignen.
(Über- oder Unterzuckerung).
Wurde eine Unfall-Todesfallleistung vereinbart, besteht Versicherungs- 4.6. Strahlenschäden
schutz gemäß Ziffer 2.1.6 der Zusatzbedingungen auch dann, wenn sich
der Unfall ursächlich durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung Kein Versicherungsschutz besteht für Strahlenschäden, soweit diese in
ereignete. Die Leistung ist in diesen Fällen jedoch auf maximal 10 Pro- Zusammenhang mit Kernenergie stehen.
zent der vereinbarten Versicherungssumme für die Unfall-
Todesfallleistung begrenzt. 4.7. Schäden an Bandscheiben, inneren Organen und Ge-
hirn
4.2. Straftaten Nicht versichert sind Gesundheitsschäden an Bandscheiben sowie
Nicht versichert sind Unfälle, die der versicherten Person dadurch zusto- Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen.
ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für Unfälle fallendes Unfallereignis gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen die
überwiegende Ursache ist.
a) die eine minderjährige versicherte Person durch Herstellung oder
Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper erleidet, sofern durch
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Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance
4.8. Heilmaßnahmen 5.3. Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers
Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder a) Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben,
Eingriffe am Körper der versicherten Person. – wird die Versicherung Ihres Kindes mit den zu diesem Zeit-
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn punkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des
Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt, in dem das
a) die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit
versicherte Kind das 21. Lebensjahr vollendet.
unfallbedingten, medizinisch notwendigen Impfungen sowie mit
– wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – der gesetzliche
Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen und versicherte In-
Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.
fektionskrankheiten gemäß Ziffer 1.6. der Zusatzbedingungen ste-
hen. Darüber hinaus besteht ab dem 01.12.2020 Versicherungs- b) Voraussetzungen für die Prämienbefreiung sind:
schutz für Gesundheitsschäden, die in ursächlichem Zusammen- – die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes nicht gekün-
hang mit Schutzimpfungen stehen. digt und
b) die Heilmaßnahmen oder Eingriffe in ursächlichem Zusammenhang – Ihr Tod wurde nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
mit einem unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis stehen. verursacht.
c) es sich bei den Eingriffen um Maniküre, Pediküre sowie das Entfer-
nen von Hühneraugen oder Hornhaut handelt. 6. Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
a) Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
4.9. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen arbeitslos, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Prämienzah-
Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktio- lungspflicht (Prämienbefreiung). Der Versicherungsschutz bleibt
nen. während dieser Zeit unverändert bestehen.
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für psychische b) Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als Versicherungsnehmer keiner
und nervöse Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten. bezahlten Vollbeschäftigung nachgehen, bei der Agentur für Arbeit
als arbeitslos gemeldet sind, Arbeitslosengeld I oder II beziehen
Die Leistungen werden jedoch nur erbracht, soweit diese Störungen auf
und sich aktiv um Arbeit bemühen.
eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensys-
tems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzufüh- c) Die Prämienbefreiung erfolgt, sofern alle folgenden Voraussetzun-
ren sind. gen erfüllt werden:
– die Arbeitslosigkeit war unverschuldet.
– das Arbeitsverhältnis war unbefristet und die wöchentliche Ar-
Sonstige Leistungserweiterungen beitszeit betrug vor der Kündigung mindestens 30 Stunden.
– der Unfallversicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Arbeits-
losigkeit seit mindestens 12 Monaten.
5. Familien-Vorsorgeversicherung – bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bestand kein Prämienrück-
stand.
5.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft d) Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit, die der
a) Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien- Meldung der Arbeitslosigkeit folgt.
freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Ehe- Die Prämienbefreiung endet mit der Beendigung der Arbeitslosig-
schließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebenspartner- keit. Darüber hinaus erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne
schaft. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn besondere Vereinbarung, wenn die Prämienbefreiung mehr als 12
für den Ehegatten bzw. Lebenspartner weder bei uns noch bei ei- Monate dauert.
nem anderen Versicherer bereits eine Unfallversicherung besteht.
e) Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzei-
Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie gen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind
Balance mit der Leistungsart Invalidität, einer Versicherungssumme von Ihnen zu erbringen.
von 30.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
f) Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitslosigkeit,
b) Der Versicherungsschutz wird für einen Zeitraum von 3 Monaten die bei Antragstellung bereits bekannt oder schriftlich angekündigt
gewährt. war.
c) Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf
Einschluss des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners 7. Innovationsupdate
gestellt, wird auf eine Gesundheitsprüfung bei dieser Person ver-
zichtet. Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Janitos Unfallversicherung oder Zusatzbedingungen für die Janitos
Unfallversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie
5.2. Schwangerschaft, Geburt oder Adoption
geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch
a) Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien- für Ihren Vertrag.
freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Schwan-
gerschaft, Geburt oder Adoption gemäß den Regelungen in b) bis
d). 8. Zusatzpaket Medic
Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie
Versicherungsschutz für das Zusatzpaket Medic besteht, sofern dieses im
Balance mit der Leistungsart Invalidität, einer Versicherungssumme
Versicherungsschein aufgeführt ist.
von 30.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
b) Schwangerschaft 8.1. Pflege-Assistanceleistungen
Für Ihre ungeborenen Kinder besteht Unfallversicherungsschutz
längstens bis zum Tag der Geburt. Gesundheitsschäden des unge- Die Pflege-Assistanceleistungen stehen ausschließlich subsidiär, also
borenen Kindes sind sowohl bei einer unfallbedingten Einwirkung nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen und
auf die Mutter, als auch bei einer direkten unfallbedingten Einwir- Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer Ersatz-
kung auf das Kind versichert. pflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflichtversicherer oder
die gesetzliche Pflegeversicherung sein.
c) Geburt eines Kindes
Der Versicherungsschutz für Ihre neugeborenen Kinder wird ab Bestreitet der andere Ersatzpflichtige allerdings seine Leistungspflicht,
dem Tag der Geburt für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. können Sie sich auch direkt an Janitos wenden.
d) Adoption eines Kindes Die Pflege-Assistanceleistungen werden ausschließlich in Deutschland
Der Versicherungsschutz gilt für Ihre adoptierten Kinder unter 15 erbracht.
Jahren. Er wird ab Rechtswirksamkeit der Adoption für einen Zeit-
raum von 12 Monaten gewährt. 8.1.1. Pflege-Assistanceleistungen für versicherte Personen
e) Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf Die versicherte Person hat Anspruch auf die unter Ziffer 8.1.1 a) bis i)
Einschluss eines neugeborenen oder adoptierten Kindes gestellt, aufgeführten Pflege-Assistanceleistungen, sofern eine der beiden folgen-
gilt der beantragte, prämienpflichtige Unfallschutz zusätzlich zum den Voraussetzungen erfüllt wird und bei Eintritt des Unfalles noch keine
prämienfreien Schutz der Familienvorsorge. Pflegebedürftigkeit nach deutschem Sozialgesetzbuch (§ 14 und § 15
Darüber hinaus wird in diesen Fällen auf eine Gesundheitsprüfung SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später) bestand.
bei dem zu versichernden Kind verzichtet.
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Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance
– Die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen zu- 8.2.2. Allgemeine Erläuterungen
sammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer medizinisch a) Die unter Ziffer 8.2.5 der Zusatzbedingungen genannten qualifizier-
notwendigen, vollstationären Heilbehandlung und ist danach in ihrer ten Ärzte bzw. Fachärzte im Sinne dieser Versicherungsbedingun-
körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträch- gen sind Ärzte bzw. Fachärzte, die in einem der folgenden Staaten
tigt, dass sie Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh- eine gültige staatliche Zulassung als Arzt bzw. Facharzt besitzen
renden Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens benötigt. und aktive Mitglieder der dort ansässigen Ärztekammer sind: ein
– Bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.14 a) bis e) Mitgliedstaat der EU, Australien, Island, Kanada, Liechtenstein,
oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten schweren Un- Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA. Wir können auch auf An-
fallverletzungen ein und ist danach in ihrer körperlichen oder geisti- trag Ärzte, die in einem anderen Staat eine Zulassung besitzen und
gen Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt, dass sie Hilfe bei den Mitglied der entsprechenden Ärztekammer sind, als qualifizierte Ärz-
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen und te anerkennen. Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Di-
Aufgaben des täglichen Lebens benötigt. agnose bzw. Bestätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie
Wir übernehmen die Kosten der Vermittlung und Organisation qualifizier- eine Begründung (ggf. auch die von uns ausdrücklich verlangten
ter Dienstleister, sowie die notwendigen Kosten der Pflege- Begründungen bzw. Tests) enthalten. Soweit in den Definitionen
Assistanceleistungen. besondere Unterlagen genannt sind, sind sie der Diagnose bzw.
Bestätigung beizufügen.
a) Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit.
b) Wir haben versucht, die Definitionen für Sie verständlicher zu
b) Bis zu zweimal pro Woche Einkauf von regelmäßig benötigten
machen, indem wir manchen Definitionen eine vereinfachte Erläute-
Waren und Lebensmitteln sowie Erledigung notwendiger Besorgun-
rung medizinischer Begriffe beigefügt haben. Diese vereinfachten
gen (die Kosten für eingekaufte Waren und Lebensmittel werden
Erläuterungen sind jedoch rechtlich unverbindlich. Der Anspruch auf
nicht übernommen).
Leistung hängt allein von der jeweiligen Definition, ggf. unter Be-
c) Bis zu zweimal pro Woche Fahrdienst inkl. Begleitung zu notwendi- rücksichtigung von Ausschlüssen, ab.
gen Behörden-, Arzt- und Therapieterminen im Umkreis von bis zu
50 km. 8.2.3. Allgemeine Ausschlüsse
d) Bis zu insgesamt 10 Stunden pro Woche für die Reinigung der a) Grundsätzlich leisten wir für Leistungsfälle, die während der Versi-
Wohnung, die Reinigung und Versorgung von Wäsche sowie die cherungsdauer eingetreten sind, unabhängig davon, wo und
Versorgung von Pflanzen (auch im zur Wohnung gehörenden Vor- wodurch es zum Versicherungsfall gekommen ist. Wir werden aber
garten). nicht leisten, wenn der Versicherungsfall für eine versicherte Person
e) Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, Versor- verursacht worden ist
gung mit einer Hausnotrufanlage, über die eine Rufzentrale 24 – durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttö-
Stunden am Tag erreichbar ist. tung.
– durch Abhängigkeit oder Missbrauch von Alkohol sowie durch
f) Notfall-Vermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete
den Konsum in Deutschland illegaler Drogen.
Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung. Es wird
ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt, ein Anspruch auf ei- b) Beachten Sie bitte auch die Ausschlüsse bestimmter Eingriffe und
nen ortsnahen Pflegeplatz besteht jedoch nicht. Die Kosten für die Krankheitsbilder. Diese sind jeweils in den Bestimmungen und Be-
Unterbringung werden nicht übernommen. schreibungen der versicherten schweren Krankheiten aufgeführt.
g) Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden nach dem Krankenhaus- c) Darüber hinaus weisen wir explizit auf die Wartezeiten hin, die bei
aufenthalt, soweit dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. der versicherten Angioplastie am Herzen gemäß Ziffer 8.2.5.3 der
Zusatzbedingungen, bei den versicherten Krebserkrankungen ge-
h) Information zur gesetzlichen Pflegeversicherung, Empfehlung
mäß Ziffer 8.2.5.8 und Ziffer 8.2.5.9 der Zusatzbedingungen und bei
geeigneter Pflegeeinrichtungen, Beratung über Pflegehilfsmittel so-
Multipler Sklerose gemäß Ziffer 8.2.5.14 der Zusatzbedingungen zu
wie Vermittlung einer Pflegeschulung für Angehörige.
beachten sind.
i) Tägliche Grundpflege im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung
in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Leis- 8.2.4. Regelung bei Eintritt eines Leistungsfalles
tung wird für 2 Monate ab Geltendmachung der Unfallleistung er-
Sofern ein versicherter Leistungsfall aus einer der nach Ziffer 8.2.5 der
bracht, längstens jedoch bis zu 6 Monate ab dem Unfallereignis.
Zusatzbedingungen versicherten schweren Erkrankung eingetreten ist,
Sofern in den jeweiligen Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist, endet automatisch der Versicherungsschutz für die betroffene Erkran-
enden sämtliche unter Ziffer 8.1.1 a) bis h) aufgeführten Pflege- kung. Der Versicherungsschutz für alle anderen unter Ziffer 8.2.5 der
Assistanceleistungen spätestens sechs Monate nach dem Unfallereignis. Zusatzbedingungen aufgeführten schweren Erkrankungen bleibt dagegen
unverändert bestehen.
8.1.2. Pflege-Assistanceleistungen für Angehörige
a) Die gemäß Ziffer 8.1.1. a) bis i) der Zusatzbedingungen beschrie- 8.2.5. Versicherte schwere Erkrankungen
benen Pflege-Assistanceleistungen werden auch für die in häusli- 8.2.5.1. Herzinfarkt
cher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden pflegebe-
dürftigen Angehörigen erbracht. a) Das erste Auftreten eines Herzinfarktes, d. h. das Absterben eines
Teils des Herzmuskels infolge unzureichender Blutzufuhr zum
b) Die versicherte Person hat Anspruch auf die Pflege- Herzmuskel (Myokard). Die Diagnose muss durch einen Kardiolo-
Assistanceleistungen für pflegebedürftige Angehörige, sofern die gen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie
folgende Voraussetzungen erfüllt werden: bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkannten Staat an-
– Bei der versicherten Person ist eine der unter Ziffer 2.2.14 a) gewandten Regeln und durch typische Brustschmerzen, erhöhte
bis e) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatzbedingungen genannten herzspezifische Enzyme und frische, typische EKG-Veränderungen
schweren Unfallverletzungen eingetreten. nachgewiesen werden.
– Die pflegebedürftigen Angehörigen waren bereits vor dem Un-
Vereinfachte Erläuterung:
fall der versicherten Person ganz oder teilweise nicht in der
Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge man-
Lage, die Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens
gelnder Sauerstoffversorgung ein Bereich des Herzmuskels ab-
zu bewältigen.
stirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herz-
– Die Pflegeaufgaben wurden bereits vor dem Unfallzeitpunkt kranzarterie.
von der versicherten Person wahrgenommen.
b) Kein Versicherungsschutz besteht für
c) Die Leistungen werden längstens bis 2 Monate nach dem Unfaller-
– die Diagnose Angina Pectoris.
eignis erbracht.
– Herzinfarkte, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert
wurden.
8.2. Schwere Erkrankungen
8.2.5.2. Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
8.2.1. Was ist versichert? a) Operation am offenen Herzen zur Beseitigung von Verengungen
und Verschlüssen einer oder mehrerer Herzkranzgefäße mittels An-
Wir zahlen bei Vorliegen einer der aufgeführten schweren Erkrankungen,
lage von Bypassgefäßen. Die medizinische Notwendigkeit der Ope-
deren endgültige, nachweislich belegte Diagnose die versicherte Person
ration muss von einem Kardiologen nach den Regeln der deutschen
14 Tage überlebt, einen einmaligen Betrag von 2.000 Euro.
Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem an-
deren anerkannten Staat angewandten Regeln bestätigt und durch
eine Angiographie nachgewiesen werden.
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Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance
Vereinfachte Erläuterung: 8.2.5.6. Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie)
Eine Bypass-Operation ist erforderlich, wenn eine oder mehrere Ar-
terien, welche das Herz mit Blut versorgen, verengt oder verstopft a) Schwere Störung der Pumpfunktion des Herzens aufgrund entwe-
sind. Bei dem Eingriff wird nach medizinischer Praxis (Stand 2004) der einer Erweiterung der Herzhöhlen (dilatative Kardiomyopathie)
eine Vene aus dem Oberschenkel oder aus der Brustwand des Pa- oder einer Zunahme der Herzwanddicke (hypertrophische Kardio-
tienten entnommen und dazu genutzt, das Blut an der blockierten myopathie). Es müssen trotz optimaler medikamentöser Therapie
Stelle des Herzens vorbeizuleiten. schwere Zeichen einer Herzleistungsschwäche vorliegen (physische
Einschränkung von mindestens Klasse IV gemäß NYHA*). Die Di-
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Bypass-Operation der agnose muss durch einen Kardiologen nach den Regeln der deut-
Herzkranzgefäße, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsab- schen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in ei-
schluss diagnostiziert wurde. nem anderen anerkannten Staat angewandten Regeln nachgewie-
8.2.5.3. Angioplastie am Herzen sen werden. *NYHA = New York Heart Association
a) Behandlung zur Korrektur von zwei oder mehreren zu mindestens Vereinfachte Erläuterung:
70 Prozent verengten Herzkranzgefäßen. Die medizinische Not- Kardiomyopathie ist ein ernst zu nehmender Zustand oft unbekann-
wendigkeit der Behandlung muss von einem Kardiologen nach den ter Ursache, wobei der Herzmuskel nicht mehr in der Lage ist, Blut
Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den ent- effektiv durch den Körper zu pumpen. Manchmal ist dieser Zustand
sprechenden in einem anderen anerkannten Staat angewandten nur vorübergehend, in einigen Fällen entwickelt sich jedoch eine
Regeln bestätigt und durch eine Angiographie nachgewiesen wer- andauernde Herzschwäche.
den. Eine permanente Kardiomyopathie kann nicht geheilt werden und
verschlimmert sich mit der Zeit. Symptome sind Kurzatmigkeit bei
Beispiele eingeschlossener Behandlungen sind: geringer Anstrengung, Brustschmerzen und ein allgemeines
– Percutane transluminale Coronarangioplastie (PTCA) Schwächegefühl.
– Implantation von Metallgeflechten (Stents)
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Erkrankungen des Herz-
– Atherektomie muskels, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
– Ballondilatation und Rotarablation
– Laser 8.2.5.7. Schlaganfall
Vereinfachte Erläuterung: a) Dauerhafte Schädigung des Gehirns durch einen nach einer Ge-
Mit verschiedenen Techniken können Herzkranzgefäße erweitert hirnblutung, Thrombose oder Embolie erlittenen Hirninfarkt, der auf-
werden. Hierdurch ist es möglich, Ablagerungen an den Gefäßwän- grund entsprechender bildgebender Diagnostik (Computer-
den zu entfernen und die Arterie möglichst dauerhaft für das Blut tomographie, Kernspintomographie) durch die Diagnose eines Arz-
wieder durchgängig zu machen. tes für Neurologie/Psychiatrie nachgewiesen wird. Ein dauerhafter
Verlust neurologischer Fähigkeiten ist ebenfalls ärztlich nachzuwei-
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Angioplastie am Herzen, sen. Ausgeschlossen sind transitorische ischämische Attacken
deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb (TIA).
der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Ein-
schluss des Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird. Vereinfachte Erläuterung:
Das Gehirn kontrolliert alle Funktionen des Körpers. Verletzungen in
8.2.5.4. Aortenplastik diesem Bereich können daher ernsthafte Auswirkungen haben. Ein
a) Operativer Eingriff an der thorakalen oder abdominalen Aorta Schlaganfall (auch Hirninfarkt) tritt auf, wenn das Gehirn stark durch
aufgrund einer lebensgefährlichen Gefäßerkrankung. Die medizini- interne Blutungen geschädigt wurde bzw. wenn die Blut- und
sche Notwendigkeit des Eingriffs aus diesem Grund muss von ei- Sauerstoffversorgung durch eine verstopfte Arterie unterbunden ist
nem Kardiologen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für und es somit zu einer akuten Blutleere kommt. Eine transitorische
Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkann- ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung von kurzer
ten Staat angewandten Regeln bestätigt werden. Dauer. Die Symptome bilden sich folgenlos innerhalb von 24 Stun-
den zurück.
Beispiele versicherter Eingriffe sind:
b) Kein Versicherungsschutz besteht für Schlaganfälle, die bereits vor
– Eingriffe an der Aortenbifurkation
Vertragsabschluss diagnostiziert wurden.
– chirurgisches Einbringen von Gefäßprothesen bei Aorten-
aneurysma 8.2.5.8. Krebs (ohne Lymphknotenkrebs und Blutkrebs)
– Aortendissektion. a) Krebs ist die Diagnose eines fortgeschrittenen, bösartigen Tumors.
Vereinfachte Erläuterung: Ein bösartiger Tumor liegt vor, wenn es zu unkontrolliertem Wachs-
Die Aorta ist die Hauptschlagader des Körpers und liegt im Brust- tum, der Aussaat von Tumorzellen mit Einwanderung in umliegen-
korb bzw. Bauchraum. Sie versorgt über von ihr abgehende Arterien des Gewebe und der Zerstörung von gesundem Gewebe kommt.
den gesamten Körper mit sauerstoffreichem Blut. Die Aorta kann Krebserkrankungen werden entsprechend der Definition der „TNM
durch Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose), die sich an den Gefäß- Klassifikation maligner Tumore, Siebente Auflage“ der International
wänden ablagern, verengt sein. Ausbuchtungen der Gefäßwände Union against Cancer (UICC) in 4 Stadien klassifiziert (I – IV). Diese
(sog. Aneurysmen) können eine Erweiterung der Aorta verursa- Stadieneinteilung folgt dem Schweregrad einer Krebserkrankung.
chen, was ebenfalls eine operative Behandlung erforderlich macht.
Tumore des Gehirns werden wie Krebserkrankungen berücksichtigt.
b) Kein Versicherungsschutz besteht für Diese Tumore werden entsprechend der WHO (World Health Orga-
– das Einbringen von Stents mittels minimal invasiven Verfahren nisation) Klassifikation von 2007 (WHO Classification of Tumours of
und Eingriffen an den Seitenästen der Aorta. the Central Nervous System) nicht in Stadien sondern in „Grade“
– eine Aortenplastik am Herzen, deren Notwendigkeit bereits (Schweregrade) I bis IV eingeteilt.
vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Diagnose einer
8.2.5.5. Herzklappenoperation Krebserkrankung ab Stadium III bzw. Schweregrad III bei Hirntumo-
a) Die erste offene oder endoskopische Herzklappenchirurgie, ausge- ren.
führt um eine oder mehrere Herzklappen zu ersetzen oder zu repa- Vereinfachte Erläuterung:
rieren, als Folge von Schäden, die allein durch intraarterielle Kathe- Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore,
terverfahren nicht behoben werden können. Die Chirurgie muss auf die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu
Empfehlung eines behandelnden Kardiologen hin erfolgen. gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne
Vereinfachte Erläuterung: Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen
Wenn eine Herzklappe nicht richtig funktioniert, weil sie verengt ist und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in
oder nicht vollständig schließt, kann eine Operation erforderlich andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr
sein. Hierbei wird die betroffene Herzklappe wiederhergestellt bzw. Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden.
durch eine künstliche Herzklappe ersetzt. b) Kein Versicherungsschutz besteht für:
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Herzklappen-Operation, – alle Carcinoma-in-situ (TIS)
deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert – Gebärmutterhalsdysplasien CIN-1, CIN-2, CIN-3
wurde. – Krebs, der bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb der
ersten sechs Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach
Einschluss des Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird.
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Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance
8.2.5.9. Lymphknotenkrebs und Blutkrebs – Ruhedyspnoe
– Arterielle Blutgasanalyse mit partiellem Sauerstoffdruck von
a) Unter diese Begriffe fallen alle Tumorformen des Blutes, der blutbil-
55 mm Hg oder weniger (Pa02 < 55 mm Hg)
denden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie,
Lymphome und Morbus Hodgkin. Vereinfachte Erläuterung:
Die Krebserkrankungen der Lymphknoten und des Blutes werden je Bei der so genannten chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung
nach Ausprägung in Stadien eingeteilt: kommt es zu einer Verengung großer Bereiche der Atemwege, was
vor allem beim Ausatmen zu einem erhöhten Atemwegswiderstand
– Stadium 1: Befall einer einzigen Lymphknotenregion ober- o-
führt. Eine Folge kann die Ausbildung eines Emphysems sein, d. h.,
der unterhalb des Zwerchfells.
der normale Aufbau der Lunge ist zerstört und es kommt zu einer
– Stadium 2: Befall von zwei oder mehr Lymphknotenregionen Lungenblähung.
ober- oder unterhalb des Zwerchfells.
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Lungen-
– Stadium 3: Befall auf beiden Seiten des Zwerchfells.
erkrankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
– Stadium 4: Befall von nicht primär lymphatischen Organen
(z. B. Leber, Knochenmark). 8.2.5.13. Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für alle Blutkrebs- oder a) Infektion mit dem Poliovirus mit Beeinflussung von Atmung oder
Lymphknotenkrebserkrankungen des Stadiums 3 oder größer. Motorik, die zu einer dauerhaften paralytischen Erkrankung geführt
Vereinfachte Erläuterung: hat. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Neurologie nachge-
Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore, wiesen werden.
die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu Vereinfachte Erläuterung:
gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne Kinderlähmung ist eine akute infektiöse Erkrankung, die sich durch
Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen Muskellähmung aufgrund einer Zerstörung von Zellen im Rücken-
und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in mark oder Hirnstamm auszeichnet. Bedingt durch die auftretenden
andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr Lähmungen, die eine oder mehrere Extremitäten oder Muskelgrup-
Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden. pen betreffen, kann es zu Muskelschwund mit anschließender De-
b) Es besteht kein Versicherungsschutz für Lymphknoten- oder Blut- formation kommen, wenn keine Heilung zu erzielen ist. In früheren
krebs, der bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb der ersten Zeiten war diese Krankheit die häufigste Ursache einer Lähmung
sechs Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss des bei Kindern und wurde aus diesem Grund als „Kinderlähmung“ be-
Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird. zeichnet.
8.2.5.10. Nierenversagen b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Kinderlähmung, die
bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
a) Endgültiges, nicht mehr zu behebendes Versagen beider Nieren,
aufgrund dessen eine regelmäßige Dialyse durchgeführt werden 8.2.5.14. Multiple Sklerose
muss. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Nephrologie nach-
a) Definition der versicherten Multiple Sklerose:
gewiesen werden.
Multiple Sklerose im Sinne der Bedingungen ist eine entzündliche
Vereinfachte Erläuterung: Erkrankung des Zentralen Nervensystems mit Entmarkungsherden
Aufgabe der Nieren ist es, Abfallstoffe aus dem Blut zu filtern. Wenn in der weißen Substanz des Gehirns oder Rückenmarks.
die Nieren nicht richtig funktionieren, sammeln sich die Abfallstoffe
Unsere Leistungspflicht besteht nur, wenn alle der folgenden Be-
im Körper an, was zu lebensbedrohlichen Gesundheitsproblemen
dingungen erfüllt sind und uns nachgewiesen werden:
führen kann. Sofern eine Niere ausfällt, kann die zweite Niere die
– Bei schubförmigem Verlauf der Erkrankung müssen nach-
Aufgabe mit übernehmen. Sobald aber beide Nieren nicht mehr in
weisbar bereits mindestens zwei Schübe aufgetreten sein.
der Lage sind, das Blut zu filtern, muss diese Aufgabe durch eine
– Bei chronisch voranschreitendem (progredientem) Verlauf der
Dialysemaschine übernommen werden bzw. ist eine Organtrans-
Erkrankung muss mindestens ein Jahr nach der erstmaligen
plantation erforderlich. ärztlichen Diagnose einer chronisch progredienten Multiplen
b) Kein Versicherungsschutz besteht für ein Nierenversagen, das Sklerose vergangen sein.
bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. Die Erkrankung manifestiert sich in neurologischen Defiziten, die
mindestens eine der folgenden Beeinträchtigungen zur Folge ha-
8.2.5.11. Fortgeschrittene Lebererkrankung ben:
a) Endstadium einer Lebererkrankung oder Diagnose einer Leberzir- – Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über
rhose. Es müssen dabei mindestens zwei der folgenden Krank- einen Zeitraum von drei Jahren, nicht in der Lage – auch bei
heitsbilder vorliegen: Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße –
ohne fremde Hilfe bereits vorbereitete essfertige Nahrung und
– Hepatische Enzephalopathie
Getränke aufzunehmen.
– Unkontrollierbarer Aszites (Wasserbauch)
– Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über
– Permanente Gelbsucht einen Zeitraum von drei Jahren nicht in der Lage ohne Hilfs-
– Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre oder im Magen mittel (wie z. B. eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl) eine Ent-
fernung von 200 Metern über einen ebenen Boden gehend zu-
Die Diagnose muss durch einen Arzt für Gastroenterologie nachge-
rückzulegen, ohne anzuhalten, sich abzustützen oder sich
wiesen werden. setzen zu müssen.
Vereinfachte Erläuterung: – Es liegt ein neurologisch nachgewiesener Verlust des zentra-
Eine fortgeschrittene Lebererkrankung hat das Versagen der meis- len Sehens (ein so genanntes Zentralskotom) vor.
ten oder sogar aller Leberfunktionen zur Folge. Charakteristische
b) Wartezeiten bei MS Erkrankungen sowie Leistungsausschlüsse:
Anzeichen für diese Erkrankung sind die oben erwähnten Sympto-
Es besteht kein Versicherungsschutz für MS Erkrankungen, deren
me. Gelbsucht lässt die Haut gelblich erscheinen und ist üblicher-
erstmalige Symptome vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
weise ein Anzeichen für eine nicht richtig funktionierende Leber.
oder innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsbeginn
„Wasserbauch“ beschreibt eine Flüssigkeitsansammlung im Bauch-
bzw. nach Einschluss des Zusatzbausteines diagnostiziert worden
bereich. Unter der hepatischen Enzephalopathie versteht man Be-
sind bzw. diagnostiziert werden.
wusstseinsstörungen und Persönlichkeitsveränderungen als Folge
des Leberversagens. 8.2.5.15. Gutartiger Hirntumor
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Leberer- a) Nicht bösartiger Tumor des Hirns oder der Hirnanhangdrüse. Die
krankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. medizinische Notwendigkeit einer Operation des Tumors oder, falls
inoperabel, das Vorliegen dauerhafter neurologischer Störungen
8.2.5.12. Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inklusive schwerem Em-
muss durch die Diagnose eines Arztes für Neurologie nachgewie-
physem)
sen werden.
a) Endstadium einer Lungenerkrankung, die zur chronisch respiratori-
Vereinfachte Erläuterung:
schen Insuffizienz führt. Die Diagnose muss aufgrund folgender Be-
Ein gutartiger Tumor ist gekennzeichnet durch ein nicht krebsartiges
funde durch einen Arzt für Lungenkrankheiten nachgewiesen wer-
abnormales Gewebewachstum. Ein solcher Tumor im Gehirn ist
den:
sehr ernst zu nehmen, auch wenn er nicht krebsartig ist. Der wach-
– Eine ununterbrochene Sauerstoffversorgung wegen Hypoxie
sende Tumor kann Druck auf andere Bereiche des Gehirns ausü-
– FEV1 (Forciertes expiratorisches Volumen in der 1. Sekunde ben und daher lebensbedrohlich sein, wenn er nicht entfernt wird.
= Tiffenau-Test) beträgt dauerhaft weniger als 1 Liter
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Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance
b) Kein Versicherungsschutz besteht für tungen auch dann, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfall-
– Zysten, Granulome, Neurinome, Abszesse, Malformationen ereignis nach Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen nicht die überwie-
(Missbildungen) innerhalb oder außerhalb der Arterien oder gende Ursache ist.
Venen des Gehirns sowie Hämatome und Tumore der Wirbel-
säule. 9.2. Prämienpflichtige Leistungen
– gutartige Hirntumore, die bereits vor Vertragsabschluss diag-
nostiziert wurden.
9.2.1. Unfall-Rente
8.2.5.16. Bakterielle Meningitis In Ergänzung zu Ziffer 2.1.2 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Entzündung der Hirnhäute oder der Rückenmarkshäute, die zu Nach dem Tod des Unfall-Rentenbeziehers verbleibt ein Anspruch von
einer mindestens drei Monate andauernden neurologischen Schä- insgesamt 100 Prozent der Unfall-Rente bei den Erbberechtigten gemäß
digung (z. B. Sprachstörungen, Halbseitenlähmung) führt. Die Diag- gesetzlicher Erbfolge. Als Bemessungsgrundlage gilt die Höhe der Unfall-
nose muss durch einen Arzt für Neurologie und durch eine Untersu- Rente in dem Monat, in dem der Unfall-Rentenbezieher verstirbt.
chung der zerebrospinalen Flüssigkeit (Liquor) nachgewiesen wer-
An minderjährige Erbberechtigte werden die Leistungen maximal bis zur
den.
Vollendung des 18. Lebensjahres weitergezahlt.
Vereinfachte Erläuterung:
An volljährige Erbberechtigte werden die Leistungen 5 Jahren lang nach
Meningitis ist eine Entzündung der harten oder weichen Hirnhaut
dem Tod des Unfall-Rentenbeziehers weitergezahlt.
sowie der Rückenmarkshäute. Die Infektion kann durch Bakterien,
Viren, Protozoen (meist tropische Parasiten) oder Pilze verursacht
9.2.2. Unfall-Krankenhaustagegeld
sein. Allgemein ist die Erkrankung als „Hirnhautentzündung“ be-
kannt. Abweichend von Ziffer 2.1.4.1 der Zusatzbedingungen wird das vereinbar-
te Unfall-Krankenhaustagegeld für mindestens 5 Tage gezahlt. Die
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine bakterielle Meningitis, die weiteren Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.1.4.1 a) und b) bleiben unbe-
bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. rührt.
8.2.5.17. Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit Darüber hinaus wird – in Ergänzung zu Ziffer 2.1.4.1 – das vereinbarte
Unfall-Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag gezahlt, mindestens
a) Die Erkrankung muss vor dem 68. Geburtstag zum Verlust von jedoch für 5 Tage,
geistiger und sozialer Kompetenz sowie zur Notwendigkeit einer
a) an dem die versicherte Person unfallbedingt einen medizinisch
ständigen Beaufsichtigung führen. Die Diagnose muss durch einen
notwendigen vollstationären Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt ab-
Arzt für Neurologie und durch standardisierte Tests und Fragebogen
solviert.
für Morbus Alzheimer nachgewiesen werden.
b) an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizi-
Vereinfachte Erläuterung:
nisch notwendigen vollstationären Desensibilisierungsmaßnahme
Charakteristisch für eine Alzheimer-Erkrankung ist der fortschrei-
zur Behandlung von Allergien befindet.
tende Verlust von Erinnerungsvermögen, Orientierung, Urteilsver-
mögen und Intelligenz. Der Verlauf der Erkrankung ist nicht aufzu- c) an dem bei der versicherten Person eine unfallbedingte und medizi-
halten. Symptome zeigen sich in einer Verminderung der Gehirn- nisch notwendige ambulante ärztliche Erstversorgung eines Kno-
größe und einem Verlust von Nervenzellen im Gehirn. chenbruchs durchgeführt wird.
d) an dem die versicherte Person unfallbedingt einen medizinisch
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Alzhei-
notwendigen Kurzzeitpflege-Aufenthalt in einem Pflege- oder Senio-
mer-Krankheit, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wur-
renheim absolviert, der in unmittelbarem Anschluss an einen Kran-
de.
kenhausaufenthalt durchgeführt wird. Der Leistungsanspruch ist in
8.2.5.18. Enzephalitis diesen Fällen auf insgesamt 30 Kalendertage begrenzt.
a) Schwere Entzündung des Hirngewebes, die zu einer mindestens
9.2.3. Unfall-Pflegegeld
drei Monate andauernden neurologischen Störung (z. B. Sprachstö-
rungen) geführt hat. Diese Schädigung muss durch einen Arzt für Es besteht Versicherungsschutz für Unfall-Pflegegeld, wenn die Leis-
Neurologie nachgewiesen werden. tungsart Unfall-Krankenhaustagegeld im Versicherungsschein aufgeführt
ist.
Vereinfachte Erläuterung:
a) Das Unfall-Pflegegeld wird gezahlt, sofern infolge eines Unfalles –
Enzephalitis ist eine Entzündung der grauen bzw. weißen Substanz
ohne Mitwirkung von Krankheiten und/oder Gebrechen gemäß Ziffer
des Hirngewebes oder des gesamten Gehirns und wird verursacht
3 der Zusatzbedingungen – bei der versicherten Person eine dau-
durch Bakterien, Viren oder Protozoen (meist tropische Parasiten).
ernde Pflegebedürftigkeit mit Einstufung in Pflegestufe I, II oder III
b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Enzephalitis, die bereits bzw. mindestens Pflegegrad 2 der sozialen Pflegeversicherung (§
vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. 14 und § 15 SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später) eintritt.
8.2.5.19. Pflegebedürftigkeit Sofern die Pflege-Assistanceleistungen gemäß Ziffer 8.1 der Zu-
satzbedingungen in Anspruch genommen werden, beginnt der An-
a) Die versicherte Person erhält während der Vertragslaufzeit eine
spruch auf Unfall-Pflegegeld erst nach Ende unserer Pflege-
Einstufung in die Pflegestufe I, II oder III bzw. mindestens Pflege-
Assistanceleistungen.
grad 2 nach deutschem Sozialgesetzbuch (§ 14 und § 15 SGB XI
mit Stand 12.04.2012 oder später). b) Die Höhe des Unfall-Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe
bzw. dem Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung. Es gilt fol-
b) Kein Versicherungsschutz besteht, sofern bereits vor Vertragsab-
gende Staffelung:
schluss eine Pflegebedürftigkeit bestand oder festgestellt wurde.
– 30 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe I bzw.
Pflegegrad 2 der sozialen Pflegeversicherung.
9. Zusatzpaket Plus – 40 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe II bzw.
Versicherungsschutz für Leistungserweiterungen in dem Zusatzpaket Pflegegrad 3 der sozialen Pflegeversicherung.
Plus besteht, sofern dieses im Versicherungsschein aufgeführt ist. – 60 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe III bzw.
mindestens Pflegegrad 4 der sozialen Pflegeversicherung.
9.1. Ausschlüsse c) Unfall-Pflegegeld wird für die Dauer der Einstufung in eine Pflege-
a) Abweichend von Ziffer 4.1 der Zusatzbedingungen besteht Versi- stufe bzw. Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung, längstens
cherungsschutz für für 3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
– Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums
9.2.4. Unfall-Komageld
beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahr-
zeugen auch dann, wenn der Blutalkoholgehalt zum Unfall- a) Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen beträgt das
zeitpunkt 1,6 ‰ übersteigt. Unfall-Komageld – unabhängig von der Höhe der vereinbarten Ver-
– Unfälle infolge Drogeneinfluss. sicherungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld – 30 Euro je
Kalendertag.
Darüber hinaus wird bei einem Todesfall infolge eines Unfalles, der
sich ursächlich durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung er- b) Unfall-Komageld wird abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedin-
eignete, die vereinbarte Versicherungssumme für den Todesfall in gungen ab dem 1. Tag des Komas für die Dauer des Komas ge-
voller Höhe gezahlt. zahlt, längstens für 3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
b) Abweichend von Ziffer 4.7 der Zusatzbedingungen besteht Versi-
cherungsschutz für Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblu-
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Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance
erwerben oder bauen und während eines Zeitraums von 5 Jahren
9.3. Prämienfreie Leistungen ab Baubeginn oder Eigentumserwerb bei Ihnen oder Ihrem Partner
eine der unter Ziffer 2.2.14. a) bis f) oder Ziffer 2.2.15 der Zusatz-
9.3.1. Such-, Bergungs-, und Rettungskosten bedingungen genannten schweren Unfallverletzungen eintritt.
Abweichend von Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen werden die Kosten Die erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung beträgt für Sie und Ihren
für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie Mehraufwendungen Partner (jeweils soweit im Rahmen des Vertrages mitversichert):
ohne Höchstgrenze ersetzt.
– 50.000 Euro bei Eintritt im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
9.3.2. Krankentransporte und Flugrückholungen – 45.000 Euro bei Eintritt im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
– 40.000 Euro bei Eintritt im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
Abweichend von Ziffer 2.2.2 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
für Kranken- und Rücktransporte im Rahmen der Such-, Bergungs- und – 35.000 Euro bei Eintritt im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1. der Zusatzbedingungen ohne – 35.000 Euro bei Eintritt im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn
Höchstgrenze ersetzt. Der Anspruch auf die Zahlung der erhöhten Sofort- bzw. Kapitalleis-
tung kann während eines Zeitraums von insgesamt 3 Jahren, vom
9.3.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen Unfallereignis an gerechnet, geltend gemacht werden.
Abweichend von Ziffer 2.2.3 der Zusatzbedingungen werden die Behand- Er endet jedoch in jedem Fall zum Zeitpunkt der Veräußerung des
lungskosten im Rahmen der Such-, Bergungs- und Rettungskosten Wohneigentums oder der Beendigung des Versicherungsvertrags.
gemäß Ziffer 2.2.1. der Zusatzbedingungen ohne Höchstgrenze ersetzt.
Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Zeitpunkt des Eigen-
tumserwerbs bzw. des Baubeginns von Ihnen nachzuweisen.
9.3.4. Kosmetische Operationen und Zahnersatz
Abweichend von Ziffer 2.2.5.1 der Zusatzbedingungen werden die Kosten 9.4. Arbeitslosigkeit
für kosmetische Operationen und Zahnersatz ohne Höchstgrenze ersetzt.
Abweichend von Ziffer 6 der Zusatzbedingungen erlischt der Unfallversi-
9.3.5. Kur- und Rehabilitationskosten cherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung, wenn die Prämienbefrei-
ung mehr als 36 Monate dauert.
Abweichend von Ziffer 2.2.8 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt.
9.5. Fälligkeit der Leistung
9.3.6. Behinderungsbedingte Kosten Abweichend von Ziffer 12 der Zusatzbedingungen sind wir verpflichtet, bei
Abweichend von Ziffer 2.2.9 der Zusatzbedingungen ist der Ersatz behin- einem Invaliditätsanspruch innerhalb eines Monats in Textform zu erklä-
derungsbedingter Kosten auf insgesamt 25.000 Euro begrenzt. ren, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen.
9.3.7. Umschulungsmaßnahmen 9.6. Familien-Vorsorgeversicherung
Abweichend von Ziffer 2.2.10 der Zusatzbedingungen werden die Kosten
für Umschulungsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt. 9.6.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
Abweichend von Ziffer 5.1 der Zusatzbedingungen gilt:
9.3.8. Psychologische Betreuung
a) Im Rahmen des Versicherungsschutzes der Familienvorsorge gilt
Abweichend von Ziffer 2.2.11 der Zusatzbedingungen ist der Kostener- bei Eheschließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebens-
satz für psychologische Betreuung und Behandlungen auf insgesamt
partnerschaft für die Leistungsart Invalidität eine Versicherungs-
5.000 Euro begrenzt.
summe von 100.000 Euro.
9.3.9. Besondere Leistungen für Kinder Darüber hinaus gilt die Leistungsart Unfall-Todesfallleistung in Höhe
von 10.000 Euro und die Leistungsart Unfall-Krankenhaustagegeld
a) Abweichend von Ziffer 2.2.12.1 der Zusatzbedingungen beträgt die mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro versichert.
Höhe der Vollwaisenrente mindestens 12.000 Euro pro Jahr und
Kind. b) Der Versicherungsschutz wird für einen Zeitraum von 6 Monaten
gewährt.
b) Abweichend von Ziffer 2.2.12.3 der Zusatzbedingungen werden die
nachgewiesenen Kosten für die Kinderbetreuung und eine Haus-
haltshilfe bis maximal 120 € pro Tag übernommen. 9.6.2. Schwangerschaft, Geburt oder Adoption
Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge- Abweichend von Ziffer 5.2 der Zusatzbedingungen gilt im Rahmen des
mutet werden kann, ihre Versorgungs- und Betreuungspflichten Versicherungsschutzes der Familienvorsorge bei Schwangerschaft,
wieder selbst zu übernehmen, längstens jedoch bis 6 Monate nach
Geburt und Adoption für die Leistungsart Invalidität eine Versicherungs-
dem Unfallereignis.
summe von 100.000 Euro. Zusätzlich gilt die Leistungsart Unfall-
c) Abweichend von Ziffer 2.2.12.4 der Zusatzbedingungen werden die Todesfallleistung in Höhe von 10.000 Euro versichert.
nachgewiesenen Kosten für den notwendigen Privatunterricht ohne
Höchstgrenze ersetzt. Darüber hinaus gilt bei Geburt und Adoption eines Kindes die Leistungs-
Die Leistungen werden für maximal 6 Monate übernommen. art Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro
versichert.
d) Abweichend von Ziffer 2.2.12.5 der Zusatzbedingungen ersetzen
wir im Rahmen der versicherten Rooming-in-Leistungen auf Ihren
Wunsch auch alternativ die tatsächlich entstandenen, nachgewie- 9.6.3. Prämienbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers
senen Übernachtungskosten. Auf eine Begrenzung der Anzahl der Abweichend zu Ziffer 5.3 b) der Zusatzbedingungen gelten die Bestim-
Übernachtungen wird verzichtet. mungen der Ziffer 5.3 a) der Zusatzbedingungen auch dann, wenn die
Versicherung zum Zeitpunkt des Todes bereits gekündigt war.
9.3.10. Versorgung von Haustieren
Abweichend von Ziffer 2.2.13 der Zusatzbedingungen werden die Kosten 9.7. Verdienstausfall von Selbständigen
für die tiergerechte Unterbringung ohne Höchstgrenze ersetzt. Die Leis-
Abweichend von Ziffer 10 der Zusatzbedingungen wird bei Selbständigen
tungen werden erbracht, bis der versicherten Person zugemutet werden
ein fester Betrag von 4 Promille der für die versicherte Person vereinbar-
kann, ihre Versorgungspflichten wieder selbst zu übernehmen, längstens
ten Invaliditätsgrundsumme, höchstens jedoch 1.000 Euro erstattet,
jedoch bis 12 Monate nach dem Unfallereignis.
sofern der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen werden kann.
9.3.11. Sofort- bzw. Kapitalleistung bei schweren Verletzungen und
Verbrennungen
Der Leistungsfall
a) Abweichend von Ziffer 2.2.14 und 2.2.15 a) der Zusatzbedingungen
zahlen wir eine Sofort- bzw. Kapitalleistung in Höhe von 25.000 €.
Eine Begrenzung auf die versicherte Invaliditätssumme (Grund- 10. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Oblie-
summe ohne Progression) entfällt.
genheiten)?
b) In Ergänzung zu Ziffer 2.2.14 und 2.2.15 der Zusatzbedingungen
gilt bei Immobilienerwerb folgende Regelung: Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere
Wir zahlen eine erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung, wenn Sie Leistung nicht erbringen.
und/oder Ihr Partner (Ehepartner oder Partner einer eingetragenen a) Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht
Lebensgemeinschaft) während der Gültigkeit des Unfall- herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich
Versicherungsvertrages erstmals Wohneigentum zur Eigennutzung
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Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Balance
einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns un- Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor-
terrichten. schuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer-
Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht.
Person bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen erst e) Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längs-
dann einen Arzt hinzuzieht und uns unterrichtet, wenn der wirkli- tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen
che Umfang erkennbar wird. Eine generelle Verpflichtung der ver- zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
sicherten Person sich einer Operation zu unterziehen, besteht je- verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht
doch nicht. muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leis-
b) Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die tungspflicht gemäß Ziffer 12 a), von Ihnen vor Ablauf der Frist aus-
versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns zurücksen- geübt werden.
den; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte
f) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung,
müssen in gleicher Weise erteilt werden.
als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent
c) Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie oder die jährlich zu verzinsen.
versicherte Person die Schadenmeldung gemäß Ziffer 10 a) und
g) Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir
b) innerhalb des ersten Jahres vom Unfalltag an gerechnet bei uns
berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei-
einreichen.
nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der
d) Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte nächsten Fälligkeit.
Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen
Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstaus-
falles tragen wir.
Kann bei Selbstständigen der Verdienstausfall nicht konkret nach-
gewiesen werden, wird ein fester Betrag von 2 Promille der für die
versicherte Person vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, höchs-
tens jedoch 500 Euro erstattet.
e) Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anlässen –
behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versiche-
rungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen
Auskünfte zu erteilen.
f) Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
11. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Oblie-
genheiten?
a) Wird eine Obliegenheit gemäß Ziffer 10 der Zusatzbedingungen
vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
b) Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech-
tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent-
sprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie
durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen
hingewiesen haben.
Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachwei-
sen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt o-
der die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,
wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
c) Unterlassen Sie die Abgabe einer Anzeige oder geben fahrlässig
eine unrichtige Anzeige ab oder unterlassen fahrlässig die Erfüllung
einer sonstigen Obliegenheit, so werden wir von der Verpflichtung
zur Leistung jedoch nicht frei, wenn Sie nachweisen, dass das Ver-
säumnis nur auf einem Versehen beruht und nach seinem Erken-
nen unverzüglich nachgeholt wird. Handelt es sich um die Anzeige
eines Umstandes, aufgrund dessen eine Zuschlagsprämie zu ent-
richten ist, so muss diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt bezahlt
werden, an dem dieser Umstand eingetreten ist.
d) Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorver-
traglichen Anzeigepflicht ausüben.
12. Wann sind die Leistungen fällig?
a) Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts-
anspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob
und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris-
ten beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
– Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen,
– beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
der Invalidität notwendig ist.
b) Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs-
anspruchs entstehen, übernehmen wir.
c) Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
d) Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
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