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Versicherungsmakler / Private Unfallversicherung / Bedingungsarchiv

Janitos Best Selection: die Bedingungen im Volltext

Oberste Linie mit Fristen von 24 und 36 Monaten, weitgehendem Verzicht auf Kürzung wegen Mitwirkung, Rettungskosten bis eine Million Euro, Gipsgeld und Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit.

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Ich ermächtige Janitos, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Janitos auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Janitos mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Janitos einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Janitos Unfallversicherung Best Selection von Janitos (Private Unfallversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Janitos weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung)ja, bis zur Versicherungssumme„Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.“ZB 2.1.1.2 b), Seite 8
Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit)ja„Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt.“ZB 1.2, Seite 7
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB)ja„Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.“AB 9, Seite 6
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltja„Wir garantieren, dass die Leistungsinhalte dieses Vertrages, die Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll erfüllen.“AB 10, Seite 6
Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit)nicht geregelt
Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag)nicht geregelt
Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte)nicht geregelt

Gliedertaxe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Armsja„Arm 70 75 100 75 100 100 70“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8
Gliedertaxe: Hand im Handgelenkja„Hand 60 75 100 75 100 100 70“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8
Gliedertaxe: Daumenja„Daumen 25 30 60 30 100 60 30“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8
Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Fingerja„Zeigefinger 10 20 60 20 100 60 20“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8
Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkelsja„Bein über der Mitte des“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8
Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Kniesja„Bein bis unterhalb des Knies 60 75 75 75 75 100 70“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8
Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenkja„Fuß 45 50 50 50 50 100 70“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8
Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit)ja„ein Auge 50 60 60 80 80 80 70“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8
Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohrja„Gehör eines Ohres 35 50 50 80 80 80 70“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8
Gliedertaxe: Geruchssinnja„Geruchssinn 15 20 20 25 25 25 25“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8
Gliedertaxe: Geschmackssinnja„Geschmackssinn 15 20 20 25 25 25 25“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8
Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit)ja„Stimme 60 100 100 100 100 100 100“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8
Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge)ja„eine Niere 25 25 25 25 25 25 25“ZB 2.1.1.2 c), Seite 8

Invaliditätsleistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Progression 225 Prozentja„a) Progressionsmodell 225 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt.“ZB 2.1.1.4 a), Seite 8
Progression 350 Prozentja„b) Progressionsmodell 350 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.“ZB 2.1.1.4 b), Seite 9
Progression 500 Prozentja„c) Progressionsmodell 500 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.“ZB 2.1.1.4 c), Seite 9
Progression 1000 Prozentja„e) Progressionsmodell 1000 der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.“ZB 2.1.1.4 e), Seite 9
Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil vonja„Wir verzichten jedoch generell auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils von Krankheiten oder Gebrechen, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent beträgt oder“ZB 3, Seite 14
Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfallja„Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.“ZB 2.1.1.1 b), Seite 8
Frist für die ärztliche Feststellung der Invaliditätja„Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall“ZB 2.1.1.1 c), Seite 8
Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versichererja„Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von Ihnen bei uns geltend gemacht werden.“ZB 2.1.1.1 d), Seite 8
Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern)ja„Sie sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre.“ZB 14 e), Seite 22
Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigungja„Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt“ZB 2.1.1.2 f), Seite 8
Vorschuss auf die Invaliditätsleistungja, bis zur Versicherungssumme„Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.“ZB 14 d), Seite 23
Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise)keine„Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme.“ZB 2.1.1.4, Seite 8

Erweiterter Unfallbegriff und Einschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung)ja„Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursacht wurden.“ZB 1.4, Seite 7
Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung)ja„Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursacht wurden.“ZB 1.4, Seite 7
Zeckenbiss (FSME, Borreliose)ja, bis zur Versicherungssumme„Dazu zählen insbesondere auch Infektionen durch Insektenstiche und -bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen (z. B. Borreliose, FSME oder Malaria)“ZB 1.6, Seite 7
Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion)ja, bis zur Versicherungssumme„Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen, die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden.“ZB 1.5 h), Seite 7
Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezugja, bis zur Versicherungssumme„Infektionen und Infektionskrankheiten, die durch einen Unfall gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen entstanden sind.“ZB 1.6 b), Seite 7
Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffenja, bis zur Versicherungssumme„Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder sonstiger Stoffe durch den Schlund.“ZB 1.5 i), Seite 7
Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasserja„der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.“ZB 1.5 k), Seite 7
Erfrierungenja„Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrierungstod.“ZB 1.5 j), Seite 7
Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrandja„das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs.“ZB 1.5 d), Seite 7
Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfenja„wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwirkungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war.“ZB 1.5 c), Seite 7
Bandscheibenvorfall durch Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Nicht versichert sind Gesundheitsschäden an Bandscheiben sowie Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen die überwiegende Ursache ist.“ZB 4.7, Seite 15
Bauchwand- und Unterleibsbrücheja, bis zur Versicherungssumme„Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursacht wurden.“ZB 1.4, Seite 7
Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolgeja, bis zur Versicherungssumme„Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt und Schlaganfall, wenn diese innerhalb von 60 Minuten nach einem Unfall eintreten.“ZB 1.5 g), Seite 7
Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung)nein„Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen.“ZB 4.9, Seite 15
Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze)ja„Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums. Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeugen jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt 1,6 Promille nicht übersteigt.“ZB 4.1 c), Seite 14
Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursacheja„Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle oder sonstiger Krampfanfälle.“ZB 4.1 e), Seite 14

Kinder

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung)ja, bis zur Versicherungssumme„Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps“ZB 1.6 a), Seite 7
Impfschädenja, bis zur Versicherungssumme„die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit Schutzimpfungen stehen.“ZB 4.8 a), Seite 15

Weitere Leistungsarten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Voraussetzung für die Leistung einer Unfall-Rente gilt als erfüllt, wenn infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent eingetreten ist.“ZB 2.1.2.1, Seite 9
Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monatenicht geregelt
Krankenhaustagegeldja, bis zur Versicherungssumme„Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, mindestens jedoch für 3 Tage“ZB 2.1.4.1, Seite 10
Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„Das Unfall-Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte Versicherungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt.“ZB 2.1.5.2, Seite 10
Leistung bei Unfalltodja, bis zur Versicherungssumme„Die vereinbarte Unfall-Todesfallleistung wird gezahlt, sofern die versicherte Person infolge eines Unfalles innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall verstirbt.“ZB 2.1.6.1, Seite 10
Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden)ja, bis 20.000 €„Wir zahlen bei Eintritt einer der unter a) bis f) genannten schweren Unfallverletzungen eine Sofortleistung in Höhe von 20.000 Euro, maximal jedoch die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression).“ZB 2.2.15.1, Seite 13
Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität)ja, bis 250 €„zahlen wir einmalig ein Gipsgeld in Höhe von 250 EUR.“ZB 2.2.16, Seite 14
Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport)ja, bis 1 Mio. €„Der Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie Mehraufwendungen ist auf insgesamt eine Million Euro begrenzt.“ZB 2.2.1 c), Seite 11
Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz)ja, bis 100.000 €„Der Kostenersatz für kosmetische Operationen und Zahnersatz ist auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt.“ZB 2.2.5.1 d), Seite 11
Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmenja, bis 60.000 €„Der Kostenersatz für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ist auf insgesamt 60.000 Euro begrenzt.“ZB 2.2.8 d), Seite 12
Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst)ja„Im Rahmen des Rehabilitationsmanagements organisieren und koordinieren wir auf Ihren Wunsch die notwendigen Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie die berufliche Wiedereingliederung nach einem Unfall.“ZB 2.2.7.1 b), Seite 12
Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus)ja, bis zur Versicherungssumme„übernehmen wir einen pauschalen Kostenzuschuss in Höhe von 60 Euro je Übernachtung eines Erziehungsberechtigten oder vormundschaftlichen Betreuers im Krankenhaus (Rooming-in).“ZB 2.2.13.5, Seite 13

Ausschlüsse und Wiedereinschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichertnein„Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges während der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.“ZB 4.5, Seite 15
Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichertja„im Rahmen einer Tätigkeit als Raum- oder Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird.“ZB 4.4 a), Seite 15
Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Auslandja„mindestens jedoch bis 21 Tage nach Kriegsausbruch oder dem Beginn der Feindseligkeiten.“ZB 4.3 a), Seite 15
Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert)ja„Kein Versicherungsschutz besteht für Strahlenschäden, soweit diese in Zusammenhang mit Kernenergie stehen.“ZB 4.6, Seite 15
Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichertja„tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen.“ZB 1.5 l), Seite 7
Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschlussnicht geregelt

Vertrag und Beiträge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist)ja„Wird der Wechsel abweichend von Ziffer 7.3 c) der Allgemeinen Bedingungen nicht innerhalb von 60 Tagen angezeigt, bleibt der Versicherungsschutz zwar vollumfänglich bestehen“ZB 7, Seite 17
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmersja„Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages arbeitslos, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Prämienzahlungspflicht (Prämienbefreiung).“ZB 6.1, Seite 16
Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall)ja„Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.“AB 1.3 a), Seite 3
Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten)ja„Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.“ZB 12 a), Seite 21

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Capital por fallecimiento (Todesfallkapital)nicht geregelt
Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo)nicht geregelt
Gastos de sepelio (Bestattungskosten)ja, bis zur Versicherungssumme„Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.“ZB 2.2.4, Seite 11
Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken)ja, bis zur Versicherungssumme„medizinisch notwendige Heilbehandlungskosten. Die Leistungen umfassen dabei auch privatärztliche Behandlungen.“ZB 2.2.6.1 a), Seite 12
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung, Best Selection (210002)
[Seite 1] Vers Janitos Unfallversicherung Produktlinie Best Selection Versicherungsbedingungen und Informationen Stand: 01.04.2021 | Bedingungsnummer: 210002 [Seite 2] Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung (Stand 01.04.2021) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo und wann sich der Unfall ereignet. Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und - wenn mit Ihnen vereinbart - weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und dem Versicherungsschein legen diese den Inhalt Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie auch später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht ver- ständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht abschlie- ßend. Ihre Unfallversicherung Wer ist wer? • Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner. • Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie selbst und andere Personen sein. 1 von 5 [Seite 3] Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung (Stand 01.04.2021) Die Versicherungsdauer 8. Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dynamik) 1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 9. Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen 10. Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen des Arbeitskreises Die Versicherungsprämie Beratungsprozesse 2. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? 11. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel 3. Prämienanpassungsklausel 12. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? Weitere Bestimmungen 13. Welches Gericht ist zuständig? 4. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen 14. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung zueinander? Ihrer Anschrift? 5. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 15. Sanktionsklausel 6. Altersumstellungen 16. Welches Recht findet Anwendung? 7. Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten? 1.4. Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Einsätzen Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft, Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder Die Versicherungsdauer USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist. 1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 1.5. Versicherungsjahr 1.1. Beginn des Versicherungsschutzes Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange- Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die gebenen Zeitpunkt, wenn Sie die erste Prämie unverzüglich nach Fällig- folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind keit im Sinne von Ziffer 2.3 der Allgemeinen Bedingungen zahlen. jeweils ganze Jahre. 1.2. Dauer und Ende des Vertrages Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- Die Versicherungsprämie schlossen. a) Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich 2. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beach- der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätes- tens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres ten? eine Kündigung zugegangen ist. Was geschieht, wenn Sie eine Prämie nicht rechtzeitig zahlen? b) Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen 2.1. Prämienzahlung Zeitpunkt. Die Prämien können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, c) Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Halbjahres- oder Jahresprämien entrichtet werden. Die Versicherungspe- Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf fol- riode umfasst bei Monatsprämien einen Monat, bei Vierteljahresprämien genden Jahres kündigen; die Kündigung muss uns spätestens drei ein Vierteljahr, bei Halbjahresprämien ein Halbjahr und bei Jahresprämien Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zuge- ein Jahr. gangen sein. d) Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder einzel- 2.2. Versicherungssteuer ne Leistungsarten beschränkt werden. Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungssteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. 1.3. Kündigung nach Versicherungsfall a) Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn 2.3. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung der ersten wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leis- oder einmaligen Prämie tung erhoben haben. Die Kündigung kann auf die betroffene versi- 2.3.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung cherte Person oder die betroffene Leistungsart beschränkt werden. Die erste Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach b) Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Leistung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknah- me, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform 2.3.2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes zugegangen sein. Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu c) Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versi- durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts- cherungsjahres, wirksam wird. folge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, d) Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Ihnen wirksam. 2.3.3. Rücktritt Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Wir kön- 2 von 5 [Seite 4] Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die durch den einzelnen nicht zu vertreten haben. Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. 2.4. Zahlung und die Folgen verspäteter Zahlung der c) Sofern die Berechnung nach Ziffer 3 b) eine Veränderung von Folgeprämie mindestens 20 Prozent ergibt, ist der Versicherer im Falle einer Steigerung berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den 2.4.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Prämiensatz für die bestehenden Verträge ab dem 01.07. zur jewei- Die Folgeprämien werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. ligen Hauptfälligkeit des Vertrages anzupassen. 2.4.2. Verzug d) Senkungen des Prämiensatzes gelten ohne besondere Mitteilung ab dem 01.07. zur jeweiligen Hauptfälligkeit des Vertrages, die auf den a) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Abschluss der Überprüfung folgt. Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. e) Beträgt die Erhöhung oder Verminderung des Durchschnitts der Schadenzahlungen nach Ziffer 3 b) weniger als 20 Prozent, besteht b) Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern kein Anpassungsrecht und auch keine Anpassungsverpflichtung. und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen f) Der neue Prämiensatz darf nicht höher sein als der Prämiensatz für Beträge der Prämie sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen bezif- den gleichen Versicherungsschutz im Neugeschäft. fern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 2.4.3 und 2.4.4 der Allgemeinen Bedingungen mit dem Fristablauf verbunden sind. Weitere Bestimmungen c) Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. 4. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag 2.4.3. Kein Versicherungsschutz beteiligten Personen zueinander? Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, a) Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem ande- besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, ren zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) der Allgemei- aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu. nen Bedingungen darauf hingewiesen wurden. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Oblie- genheiten verantwortlich. 2.4.4. Kündigung b) Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfol- a) Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in ger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi- c) Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere gen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 2.4.2 b) Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden. der Allgemeinen Bedingungen darauf hingewiesen haben. b) Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats 5. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? die angemahnte Prämie, besteht der Vertrag fort. Für Versiche- rungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zah- lung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. 5.1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände 2.5. Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschrift- a) Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen ermächtigung bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss erheb- a) Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die lich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem Fälligkeitstag ein- sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Ver- gezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht tragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne widersprechen. des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahrerheblich sind die Umstän- b) Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von uns nicht einge- de, die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschlie- unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsauf- ßen. forderung erfolgt. b) Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für c) Kann die fällige Prämie nicht eingezogen werden, weil Sie die die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerhebli- Einzugsermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus ande- chen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen ren Gründen zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht eingezo- verantwortlich. gen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des c) Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser Lastschriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung der den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln las- Prämie erst verpflichtet, wenn Sie von uns hierzu in Textform aufge- sen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig fordert worden sind. verschwiegen. 2.6. Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 5.2. Rücktritt Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil der Prämie, die dem 5.2.1. Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. a) Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzu- 3. Prämienanpassungsklausel treten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in a) Der Versicherer ist jährlich zum 01.04., erstmalig zum 01.04.2022, Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen berechtigt und verpflichtet, die Prämiensätze für bestehende Versi- haben. cherungsverträge zu überprüfen und der Schadenentwicklung anzu- b) Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich passen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Dabei hat auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklä- der Versicherer die anerkannten Grundsätze der Versicherungsma- rung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von thematik und Versicherungstechnik zu berücksichtigen. der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begrün- b) Der Versicherer ermittelt hierfür, um welchen Prozentsatz sich in den det, Kenntnis erlangen. vergangenen drei Kalenderjahren das Verhältnis aus den Schaden- c) Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber. zahlungen zu den Nettoprämieneinnahmen (Prämie ohne Steueran- teile) gegenüber dem kalkuliertem Verhältnis aus Schadenzahlun- gen und den Nettoprämieneinnahmen erhöht oder vermindert hat. 3 von 5 [Seite 5] Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung 5.2.2. Ausschluss des Rücktrittsrechts 6. Altersumstellungen a) Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An- 6.1. Anpassung der Prämien zeige kannten. a) Wir führen in folgenden Altersgruppen eine automatische Anpas- b) Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder sung der Prämie durch. Beim Wechsel in eine andere Altersgruppe Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder gelten die zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Tarifprämien für die vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. jeweilige Altersgruppe. Die Versicherungssummen bleiben dabei un- c) Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzei- verändert. gepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag b) Die Anpassung erfolgt zum Ende des Versicherungsjahres, in dem auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu die versicherte Person das Alter der darauffolgenden Altersgruppe anderen Bedingungen, geschlossen hätten. erreicht. 5.2.3. Folgen des Rücktritts c) Die Janitos Unfallversicherung sieht folgende Altersgruppen vor: – Kinder von 0 bis einschließlich 14 Jahre Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. – Erwachsene von 15 bis einschließlich 67 Jahre Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den – Senioren ab 68 Jahre Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der d) Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicher- unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des ten Person und dem Jahr der Prämienanpassung. Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leis- tung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs- e) Zum Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über schutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. die für die neue Altersgruppe gültigen Prämien. Uns steht der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der 6.2. Wahlrecht Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Wünschen Sie keine automatische Prämienanpassung bei gleich- 5.3. Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung bleibender Versicherungssumme, können Sie innerhalb von 6 Wochen nach unserer schriftlichen Mitteilung über die Anpassung eine alternative 5.3.1. Kündigung Weiterführung des Vertrags vereinbaren. Hierzu stehen Ihnen die beiden folgenden Möglichkeiten zur Verfügung: a) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be- a) Bei planmäßiger Erhöhung der Prämie kann alternativ eine Vermin- ruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer derung der Versicherungssumme vereinbart werden. Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn b) Bei planmäßiger Verringerung der Prämie kann alternativ eine wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart werden. Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklä- 6.3. Außerordentliches Kündigungsrecht nach Vertrags- rung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich umstellung weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Wünschen Sie weder die automatische noch eine individuelle Umstellung Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer des Unfallversicherungsschutzes, können Sie den Vertrag innerhalb eines Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben. Monats nach Zugang unserer Mitteilung über den Umfang und Ausgestal- b) Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflicht- tung der Umstellung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeit- verletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum- punkt des Wirksamwerdens der Umstellung, kündigen. stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir werden Sie in dem Nachtrag zum Versicherungsschein nochmals auf c) Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachwei- das Kündigungsrecht hinweisen. sen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hät- 7. Was müssen Sie bei einer Änderung der Berufs- ten. tätigkeit oder Beschäftigung beachten? 5.3.2. Rückwirkende Vertragsanpassung a) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag 7.1. Einstufung anhand der Gefahrengruppen auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Die Höhe der Versicherungssummen bzw. der Prämie hängt maßgeblich Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung und dem Alter der versi- auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die cherten Person ab. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingun- gung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich anzei- gen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. gen. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Grundlage für die Einstufung der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung anhand des Unfallrisikos und damit auch der Bemessung der Versiche- b) Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schrift- rungssummen und Prämien ist unser geltendes Gefahrengruppenver- lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf zeichnis. Im Rahmen unseres Tarifes unterscheiden wir folgende Gefah- die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen rengruppen: wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem wir Gefahrengruppe A: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen von der Verletzung der Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpas- zuzuordnen die einer verwaltenden / beratenden Tätigkeit nachgehen. sung berechtigt, Kenntnis erlangen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Bankkaufleute, Buchhal- ter, Datentypisten, Handelsvertreter, Pädagogen, Produktmanager, Rich- c) Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir ter, Sachbearbeiter, Tagesmütter, Verkäufer, Versicherungsfachleute oder den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An- Wirtschaftswissenschaftler. zeige kannten. Gefahrengruppe B: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen d) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung die Prämie um mehr als zuzuordnen die einer körperlichen / handwerklichen Tätigkeit nachgehen. 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Gärtner, Drucker, Schlos- angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines ser, Bäcker, Köche, Gastwirte, Techniker, Elektriker, Gastronomen, Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform kündi- Hausmeister oder Sportlehrer. gen. Gefahrengruppe C: Dieser Gefahrengruppe sind versicherte Personen zuzuordnen die in Ihrem Beruf einer besonders risikoreichen Tätigkeit 5.4. Anfechtung nachgehen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Berufe: Dachdecker, Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, Feuerwehrleute, Jäger, Landwirte, Maurer, Polizist, Soldaten, Tischler. bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil der Prämie zu, Bei den unter den Gefahrengruppen aufgezählten Berufen handelt es sich der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen jeweils nur um eine beispielhafte Aufzählung, die keinen Anspruch auf Vertragszeit entspricht. Vollständigkeit erhebt. Der Abruf des vollständigen Gefahrengruppenver- 4 von 5 [Seite 6] Allgemeine Bedingungen zur Janitos Unfallversicherung zeichnisses ist im Internet über www.janitos.de möglich. Gerne übersen- 9. Leistungsgarantie gegenüber den GDV- den wir es Ihnen auch auf Nachfrage per Mail oder auf dem Postweg. Musterbedingungen 7.2. Wechsel in einen Beruf mit niedrigerem Unfallrisiko Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen für die Janitos Unfallversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den a) Errechnen sich beim Wechsel der versicherten Person in eine durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohle- Berufstätigkeit mit niedrigerem Unfallrisiko bei gleich bleibender nen Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, wird der Prämie höhere Versicherungssummen, so gelten diese, sobald wir Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedin- Kenntnis von der Änderung erlangen, spätestens jedoch nach Ablauf gungen regulieren. von 30 Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet der zum Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif. 10. Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen b) Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei entsprechend verminderter Prämie wei- des Arbeitskreises Beratungsprozesse ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung von Ihnen zugeht. Wir garantieren, dass die Leistungsinhalte dieses Vertrages, die Empfeh- c) Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten lungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse (Stand 28.09.2015) voll sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle. erfüllen. 7.3. Wechsel in einen Beruf mit höherem Unfallrisiko 11. Versicherungsschutz bei Versichererwechsel a) Errechnet sich beim Wechsel der versicherten Person in eine Be- Tritt nach einem Wechsel des Unfallversicherers ein Unfall ein, dessen rufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko bei gleich bleibenden Versiche- genauen Zeitpunkt des Unfallereignisses der Versicherungsnehmer auch rungssummen eine höhere Prämie, so gilt diese nach Ablauf von 30 durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versiche- Tagen ab der Änderung. Grundlage der Berechnung bildet der zum rung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schaden- Zeitpunkt der Änderung gültige Tarif. meldung in die Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 1.2 der Allgemeinen Bedin- gungen zur Janitos Unfallversicherung 2021 fällt. b) Sofern gewünscht, führen wir den Vertrag auch mit der bisherigen Prämie bei entsprechend verminderten Versicherungssummen wei- ter, sobald uns eine entsprechende Erklärung zugeht. 12. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? c) Wird der Wechsel in eine Berufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko a) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. nicht innerhalb von 30 Tagen angezeigt, bleibt der Versicherungs- Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften schutz zwar vollumfänglich bestehen, es erfolgt jedoch immer eine des Bürgerlichen Gesetzbuches. Fortführung des Vertrags mit der bisherigen Prämie bei entspre- b) Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet chend verminderten Versicherungssummen mit Wirkung zum Ablauf worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt der Frist. gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. d) Die neu errechneten Versicherungssummen bzw. Prämien gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle. 13. Welches Gericht ist zuständig? a) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns, bestimmt sich 7.4. Sondergefahren die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer Ergeben sich im Rahmen der versicherten Berufstätigkeit oder Beschäfti- für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich gung ausnahmsweise Sondergefahren, die grundsätzlich einer Tätigkeit zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der mit niedrigerem oder höherem Unfallrisiko zuzurechnen sind, so fällt dies Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit gemäß Ziffer 7.2 oder 7.3 der Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Allgemeinen Bedingungen, wenn die Sondergefahren nur kurzfristiger b) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie, müssen bei dem Natur – also kein Dauerzustand – sind und eine grundsätzliche Änderung Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermange- der versicherten Tätigkeit nicht beinhalten. lung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zustän- Zu den Sondergefahren zählen beispielsweise bei leitenden oder aufsicht- dig ist. führenden Personen körperliche Tätigkeiten bei der Arbeitsvorbereitung oder -nachbereitung sowie gelegentliche Urlaubs- oder Krankheits- 14. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? vertretungen. Ebenfalls nicht unter den Wechsel der Berufstätigkeit fällt Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. a) Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere 8. Planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in des- sen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet (Dynamik) werden. a) Sofern eine planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie (Dyna- b) Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt mik) vereinbart ist, werden Versicherungssummen und Prämien jähr- für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die lich um den im Versicherungsschein festgelegten Prozentsatz er- Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns be- höht. Dabei werden die Versicherungssummen für Invalidität und kannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung Tod auf volle Tausend Euro und die Versicherungssumme für die des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall ei- Rente auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Die Prämie erhöht ner Änderung Ihres Namens. sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen. b) Die planmäßige Erhöhung von Versicherungssummen und Prämie 15. Sanktionsklausel erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zum Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Wir teilen Ihnen die neuen Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Ver- Versicherungssummen und die neuen Prämien in einem Nachtrag tragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- zum Versicherungsschein spätestens mit der Aufforderung zur Zah- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesre- lung der neuen Prämie mit. publik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, c) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie der Erhöhung innerhalb Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinig- eines Monats nach Beginn des neuen Versicherungsjahres wider- ten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, sprechen oder wenn Sie die erste erhöhte Prämie nicht innerhalb soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entge- von zwei Monaten nach der Zahlungsaufforderung zahlen. genstehen. d) Sie und wir können die planmäßige Erhöhung von Leistung und Prämie kündigen, wir jedoch nur mit einer Frist von drei Monaten. 16. Welches Recht findet Anwendung? Haben Sie die Vereinbarung gekündigt, wird sie auf Ihren Antrag zu Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Beginn des folgenden Versicherungsjahres wieder in Kraft gesetzt. 5 von 5 [Seite 7] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection (Stand 01.04.2021) Der Versicherungsumfang 8. Unfallschäden an Kraftfahrzeugen und Hausrat 1. Gegenstand der Versicherung 9. Updategarantien 2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen 10. Zusatzpaket Medic 3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen? 11. Zusatzpaket Plus 4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? Der Leistungsfall Sonstige Leistungserweiterungen 12. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? 5. Familien-Vorsorgeversicherung 13. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? 6. Arbeitslosigkeit / Arbeitsunfähigkeit 14. Wann sind die Leistungen fällig? 7. Wechsel der Berufstätigkeit Für die Hilfeleistungen steht Ihnen das Janitos Assistance Center 24 Stunden – „rund um die Uhr“ – 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer +49 (0) 6221 709 2002 zur Verfügung Der Versicherungsumfang h) Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen, – die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. Dies 1. Gegenstand der Versicherung beinhaltet auch geringfügige Haut- oder Schleimhautverlet- zungen sowie Tierbisse oder -stiche. 1.1. Was ist versichert? – die infolge von unfallbedingten Heilmaßnahmen verursacht Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person wurden. während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. i) Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder sonstiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt insbesondere auch 1.2. Wo besteht Versicherungsschutz? dann, wenn es dadurch zu Vergiftungen oder allergischen Reaktio- Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt. nen kommt. j) Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrie- 1.3. Unfallbegriff rungstod. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von k) der Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser. außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig l) tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder eine Gesundheitsschädigung erleidet. Trommelfellverletzungen. Darüber hinaus sind die Kosten für De- kompressionskammerbehandlungen gemäß Ziffer 2.2.3 der Zusatz- 1.4. Erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen bedingungen mitversichert. Als Unfall gelten darüber hinaus Gesundheitsschäden am gesamten Die unter Ziffer 1.5 b) bis l) genannten Unfälle sind nur versichert, sofern Körper, die durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen die versicherte Person die Gesundheitsschädigungen unfreiwillig erlitten verursacht wurden. hat. Ausgenommen hiervon sind Schädigungen an Bandscheiben. 1.6. Infektionen 1.5. Erweiterungen des Unfallbegriffs Im Rahmen der Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfall-Rente Als Unfall gilt/gelten auch: gemäß Ziffer 2.1.1. und 2.1.2. der Zusatzbedingungen gilt die erstmalige ärztliche Diagnose folgender Infektionen bzw. Infektionskrankheiten als a) das bewusste in Kauf nehmen von Gesundheitsschäden, sofern die Unfall: versicherte Person diese infolge rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen er- a) Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echi- litten hat. nokokkose, Fleckfieber, FSME, Gelbfieber, Enzephalitis, Gürtelro- se, Malaria, Meningitis, Keuchhusten, Lepra, Masern, Mumps, Pa- b) plötzlich von außen auf den Körper wirkende mechanische, chemi- ratyphus, Pest, Pfeiffer-Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, sche, thermische oder elektrische Schädigungen sowie Schall-, Ex- plosions- und sonstige Druckwellen. Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis), Tollwut, Tuberku- lose, Tularämie, Typhus, Windpocken und Wundstarrkrampf. c) wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwir- kungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von b) Infektionen und Infektionskrankheiten, die durch einen Unfall gemäß Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen entstanden sind. Dazu bis zu 7 Tagen ausgesetzt war. zählen insbesondere auch Infektionen durch Insektenstiche und - d) das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs. bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzun- e) Gesundheitsschädigungen oder der Tod durch den Entzug von gen (z. B. Borreliose, FSME oder Malaria) sowie Infektionen durch Flüssigkeit, Nahrung oder Sauerstoff. Dies gilt jedoch nicht, wenn sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen. Verdursten, Verhungern oder der Sauerstoffentzug auf einem c) Sofern nicht bereits über Ziffer 1.6 a) oder b) versichert: Krankheitszustand beruht oder trotz ärztlicher Behandlung die Auf- Infektionen, soweit diese in Ausübung der versicherten Berufstä- nahme von Nahrungsflüssigkeiten oder Nahrungsmitteln vom Kör- tigkeit der versicherten Person entstanden sind und aus deren per verweigert wird. Krankheitsgeschichte, Befund oder Natur hervorgeht, dass durch f) das infolge einer Entführung oder Geiselnahme erfolgende unsach- das Einspritzen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase gemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medikamen- Krankheitserreger in den Körper gelangt sind. Anhauchen, Annie- tenentzug. sen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht. g) Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt und Schlaganfall, wenn diese innerhalb von 60 Minuten nach einem Unfall eintreten. 1 von 17 [Seite 8] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die erstmalige ärztliche Diagnose der Erkrankung frühestens 3 Monate nach Ausstel- Gliedertaxe Gliedertaxe Gliedertaxe Gliedertaxe Gliedertaxe Gliedertaxe Gliedertaxe Exklusiv Spezial lung des Versicherungsscheins stattfindet. Trend Sinne Hand Med Top Alle Angaben in Prozent 2. Prämienpflichtige und -freie Leistungen 2.1. Welche Leistungsarten können prämienpflichtig verein- Bein bis zur Mitte des 70 75 75 75 75 100 70 bart werden? Oberschenkels Bein bis unterhalb des Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versiche- 60 75 75 75 75 100 70 Knies rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag. Bein bis zur Mitte des 50 75 75 75 75 100 70 Unterschenkels 2.1.1. Invaliditätsleistung Fuß 45 50 50 50 50 100 70 Versicherungsschutz für Invaliditätsleistung besteht, sofern die Leistungs- große Zehe 8 8 8 8 8 20 20 art im Versicherungsschein aufgeführt ist. andere Zehe 5 5 5 5 5 10 10 2.1.1.1. Voraussetzungen für die Leistung beide Nieren 100 100 100 100 100 100 100 eine Niere 25 25 25 25 25 25 25 a) Infolge eines Unfalles muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Per- eine Niere, sofern die andere bereits verloren son eingetreten sein (Invalidität). 75 100 100 100 100 100 100 oder völlig funktionsun- Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger fähig war als 3 Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht Milz 10 10 10 10 10 10 10 erwartet werden kann. Milz bei Kindern vor b) Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall Vollendung des 14. 20 20 20 20 20 20 20 Lebensjahres eingetreten sein. Gallenblase – 10 10 10 10 10 10 c) Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von Magen – 30 30 30 30 30 30 einem Arzt schriftlich festgestellt werden. Dünndarm – 30 30 30 30 30 30 d) Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von Dickdarm – 30 30 30 30 30 30 Ihnen bei uns geltend gemacht werden. ein Lungenflügel – 50 50 50 50 50 50 2.1.1.2. Art und Höhe der Leistung: Leber – 50 50 50 50 50 50 a) Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalleistung gezahlt. Bauchspeicheldrüse – 35 35 35 35 35 35 b) Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. d) Bei allen nicht in der Gliedertaxe genannten Körperteilen, Körper- funktionen und Sinnesorganen, bemisst sich der Invaliditätsgrad c) Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungs- genannten Körperteile, Körperfunktionen und Sinnesorgane gelten fähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich me- ausschließlich die in der vereinbarten Gliedertaxenvariante festge- dizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. legten, in Prozentsätzen angegebenen Invaliditätsgrade. Bei Teil- verlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre- e) Bei den in der Gliedertaxe genannten inneren Organen können Sie chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. vor der gutachterlichen Erstbewertung schriftlich verlangen, dass keine Bemessung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe ge- Welche Gliedertaxenvariante für Ihren Vertrag Gültigkeit hat, hängt mäß Ziffer 2.1.1.2 c), sondern eine individuelle ärztliche Einschät- davon ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im zung anhand medizinischer Gesichtspunkte gemäß Ziffer 2.1.1.2 d) Versicherungsschein aufgeführt. erfolgen soll. f) Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funk- tionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali- Gliedertaxe Gliedertaxe Gliedertaxe Gliedertaxe Gliedertaxe Gliedertaxe Gliedertaxe ditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Exklusiv Spezial Trend Sinne Hand Med Top Alle Angaben in Prozent g) Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt. beide Augen 100 100 100 100 100 100 100 ein Auge 50 60 60 80 80 80 70 2.1.1.3. Tod der versicherten Person nach dem Unfall ein Auge, sofern das Stirbt die versicherte Person andere bereits verloren 50 100 100 100 100 100 100 a) unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein oder völlig funktionsun- fähig war Anspruch auf Invaliditätsleistung. Gehör beider Ohren 70 100 100 100 100 100 100 b) nachdem ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden war aus Gehör eines Ohres 35 50 50 80 80 80 70 unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder Gehör eines Ohres, unabhängig von der Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall, sofern das des anderen 35 100 100 100 100 100 100 leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztli- bereits vollständig chen Befunde zu rechnen gewesen wäre. verloren war Geruchssinn 15 20 20 25 25 25 25 2.1.1.4. Progressionsmodell Geschmackssinn 15 20 20 25 25 25 25 Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der Stimme 60 100 100 100 100 100 100 Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme. In den Pro- Arm 70 75 100 75 100 100 70 gressionsmodellen ist der als Kapitalleistung zu erbringende Prozentsatz Arm bis oberhalb des der Invaliditätssumme bei bestimmten Invaliditätsgraden höher als der 70 75 100 75 100 100 70 Ellenbogengelenks Invaliditätsgrad. Arm bis unterhalb des Das mit uns für die jeweilige versicherte Person vereinbarte Leistungs- 65 75 100 75 100 100 70 Ellenbogengelenks modell (Progression) ergibt sich aus dem Versicherungsschein und Hand 60 75 100 75 100 100 70 seinen jeweiligen Nachträgen. Daumen 25 30 60 30 100 60 30 Führt ein versicherter Unfall gemäß den Voraussetzungen und Bestim- Zeigefinger 10 20 60 20 100 60 20 mungen zu einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 Prozent, so erhöht anderer Finger 5 10 20 10 20 20 10 sich die Leistung wie folgt: sämtliche Finger einer a) Progressionsmodell 225 50 75 100 75 100 100 70 Hand maximal – der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Bein über der Mitte des 70 75 75 75 75 100 70 Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt. Oberschenkels 2 von 17 [Seite 9] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection – der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird 1000% dreifach entschädigt. linear 225% 350% 500% 600% Invaliditätsgrad in Prozent b) Progressionsmodell 350 – der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. 45 45 65 85 85 85 85 – der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird 46 46 67 88 88 88 88 fünffach entschädigt. 47 47 69 91 91 91 91 c) Progressionsmodell 500 48 48 71 94 94 94 94 – der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des 49 49 73 97 97 97 97 Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. 50 50 75 100 100 100 100 – der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird 51 51 78 105 108 110 118 achtfach entschädigt. 52 52 81 110 116 120 136 d) Progressionsmodell 600 53 53 84 115 124 130 154 – der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des 54 54 87 120 132 140 172 Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. 55 55 90 125 140 150 190 – der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird 56 56 93 130 148 160 208 zehnfach entschädigt. 57 57 96 135 156 170 226 e) Progressionsmodell 1000 58 58 99 140 164 180 244 – der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des 59 59 102 145 172 190 262 Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt. 60 60 105 150 180 200 280 – der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird 61 61 108 155 188 210 298 achtzehnfach entschädigt. 62 62 111 160 196 220 316 Hilfstabelle zur Leistungsberechnung je nach vereinbartem Leistungsmo- 63 63 114 165 204 230 334 dell (Progression) und Invaliditätsgrad: 64 64 117 170 212 240 352 65 65 120 175 220 250 370 1000% linear 225% 350% 500% 600% Invaliditätsgrad 66 66 123 180 228 260 388 in Prozent 67 67 126 185 236 270 406 68 68 129 190 244 280 424 1 1 1 1 1 1 1 69 69 132 195 252 290 442 2 2 2 2 2 2 2 70 70 135 200 260 300 460 3 3 3 3 3 3 3 71 71 138 205 268 310 478 4 4 4 4 4 4 4 72 72 141 210 276 320 496 5 5 5 5 5 5 5 73 73 144 215 284 330 514 6 6 6 6 6 6 6 74 74 147 220 292 340 532 7 7 7 7 7 7 7 75 75 150 225 300 350 550 8 8 8 8 8 8 8 76 76 153 230 308 360 568 9 9 9 9 9 9 9 77 77 156 235 316 370 586 10 10 10 10 10 10 10 78 78 159 240 324 380 604 11 11 11 11 11 11 11 79 79 162 245 332 390 622 12 12 12 12 12 12 12 80 80 165 250 340 400 640 13 13 13 13 13 13 13 81 81 168 255 348 410 658 14 14 14 14 14 14 14 82 82 171 260 356 420 676 15 15 15 15 15 15 15 83 83 174 265 364 430 694 16 16 16 16 16 16 16 84 84 177 270 372 440 712 17 17 17 17 17 17 17 85 85 180 275 380 450 730 18 18 18 18 18 18 18 86 86 183 280 388 460 748 19 19 19 19 19 19 19 87 87 186 285 396 470 766 20 20 20 20 20 20 20 88 88 189 290 404 480 784 21 21 21 21 21 21 21 89 89 192 295 412 490 802 22 22 22 22 22 22 22 90 90 195 300 420 500 820 23 23 23 23 23 23 23 91 91 198 305 428 510 838 24 24 24 24 24 24 24 92 92 201 310 436 520 856 25 25 25 25 25 25 25 93 93 204 315 444 530 874 26 26 27 28 28 28 28 94 94 207 320 452 540 892 27 27 29 31 31 31 31 95 95 210 325 460 550 910 28 28 31 34 34 34 34 96 96 213 330 468 560 928 29 29 33 37 37 37 37 97 97 216 335 476 570 946 30 30 35 40 40 40 40 98 98 219 340 484 580 964 31 31 37 43 43 43 43 99 99 222 345 492 590 982 32 32 39 46 46 46 46 100 100 225 350 500 600 1000 33 33 41 49 49 49 49 34 34 43 52 52 52 52 2.1.2. Unfall-Rente 35 35 45 55 55 55 55 36 36 47 58 58 58 58 Versicherungsschutz für Unfall-Rente besteht, sofern die Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist. 37 37 49 61 61 61 61 38 38 51 64 64 64 64 2.1.2.1. Voraussetzungen für die Leistung 39 39 53 67 67 67 67 Die Voraussetzung für die Leistung einer Unfall-Rente gilt als erfüllt, wenn 40 40 55 70 70 70 70 infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen 41 41 57 73 73 73 73 ermittelter, dauerhafter Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent 42 42 59 76 76 76 76 eingetreten ist. 43 43 61 79 79 79 79 Welche Gliedertaxenvariante für die Ermittlung des Invaliditätsgrades 44 44 63 82 82 82 82 gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen Gültigkeit hat, hängt davon 3 von 17 [Seite 10] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection ab, welche Variante Sie mit uns vereinbart haben und ist im Versiche- c) an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizi- rungsschein aufgeführt. nisch notwendigen vollstationären Desensibilisierungsmaßnahme Wird neben der Unfall-Rente gleichzeitig eine Invaliditätsleistung verein- zur Behandlung von Allergien befindet. bart, gilt die gewählte Gliedertaxenvariante immer für beide Leistungsar- d) an dem bei der versicherten Person unfallbedingt ein medizinisch ten. Eine Wahl unterschiedlicher Varianten ist nicht zulässig. notwendiger ambulant-operativer Eingriff durchgeführt wird. 2.1.2.2. Höhe der Leistung e) an dem bei der versicherten Person eine unfallbedingte und medizi- nisch notwendige ambulante ärztliche Erstversorgung eines Kno- Die Unfall-Rente wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme chenbruchs durchgeführt wird. gezahlt. Eine Minderung des Prozentsatzes des Invaliditätsgrades entsprechend 2.1.4.2. Höhe der Leistung dem Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 3 Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche- der Zusatzbedingungen erfolgt generell nicht. rungssumme gezahlt. 2.1.2.3. Beginn und Dauer der Unfall-Rente Es wird bei Auslandsaufenthalten verdoppelt, sofern und solange sich die versicherte Person dort unfallbedingt in einer medizinisch notwendigen Die Unfall-Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der vollstationären Heilbehandlung befindet. Als Ausland gelten alle Länder, Unfall ereignet hat, gezahlt. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus. in denen die versicherte Person keinen festen Wohnsitz hat und in denen Die Unfall-Rente wird bis zum Ersten des Monats gezahlt, in dem sie sich nicht länger als 90 Tage im Jahr aufhält. a) die versicherte Person stirbt. Zur Überprüfung der Voraussetzungen 2.1.4.3. Beginn und Dauer der Leistung für den Rentenbezug sind wir berechtigt Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird, vom Unfalltag an ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. gerechnet, innerhalb eines Zeitraums von längstens 5 Jahren gezahlt. b) eine nach Ziffer 14 der Zusatzbedingungen vorgenommene Neu- 2.1.5. Unfall-Genesungsgeld bemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist. Versicherungsschutz für Unfall-Genesungsgeld besteht, sofern die Leis- tungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist. 2.1.2.4. Dynamisierung während des Leistungsfalls (Passivdynamik) 2.1.5.1. Voraussetzungen für die Leistung Die monatliche Unfall-Rente erhöht sich jährlich um 1,5 Prozent jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres; erstmals zum 1. Januar des zweiten Das vereinbarte Unfall-Genesungsgeld wird gezahlt, sofern ein Leis- auf den Unfall-Rentenbeginn folgenden Jahres. Dabei wird der Betrag der tungsanspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld gemäß Ziffer 2.1.4 der Unfall-Rente auf volle Euro mathematisch gerundet. Zusatzbedingungen besteht. 2.1.2.5. Fortführung der Leistungen bei Tod des Rentenbeziehers 2.1.5.2. Höhe der Leistung Nach dem Tod des Unfall-Rentenbeziehers verbleibt ein Anspruch von Das Unfall-Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte insgesamt 70 Prozent der Unfall-Rente bei den Erbberechtigten gemäß Versicherungssumme für das Unfall-Krankenhaustagegeld gezahlt. gesetzlicher Erbfolge. Als Bemessungsgrundlage gilt die Höhe der Unfall- 2.1.5.3. Dauer der Leistung Rente in dem Monat, in dem der Unfall-Rentenbezieher verstirbt. Unfall-Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen An minderjährige Erbberechtigte werden die Leistungen maximal bis zur gezahlt, für die ein Leistungsanspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld Vollendung des 18. Lebensjahres weitergezahlt. gemäß Ziffer 2.1.4 der Zusatzbedingungen bestand, längstens jedoch für An volljährige Erbberechtigte werden die Leistungen 36 Monate lang nach 750 Tage. dem Tod des Unfall-Rentenbeziehers weitergezahlt. Der Anspruch auf Unfall-Genesungsgeld bleibt auch dann bestehen, wenn die versicherte Person während der vollstationären Heilbehandlung 2.1.3. Unfall-Tagegeld oder Rehabilitationsmaßnahme an den Unfallfolgen verstirbt. Versicherungsschutz für Unfall-Tagegeld besteht, sofern die Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist. 2.1.6. Unfall-Todesfallleistung 2.1.3.1. Voraussetzungen für die Leistung Versicherungsschutz für Unfall-Todesfallleistung besteht, sofern die Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist. Das vereinbarte Unfall-Tagegeld wird gezahlt, sofern die versicherte Person infolge eines Unfalles in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in 2.1.6.1. Voraussetzungen für die Leistung ärztlicher Behandlung ist. Die vereinbarte Unfall-Todesfallleistung wird gezahlt, sofern die versicher- Geht die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl ihrem te Person infolge eines Unfalles innerhalb von zwei Jahren nach dem Beruf soweit wie möglich nach, so wird dieses nicht zu ihren Ungunsten Unfall verstirbt. War im zweiten Jahr ein Anspruch auf eine Invaliditätsleis- ausgelegt. tung entstanden, ist diese auf die Todesfallleistung anzurechnen. Für die Bemessung des Grades der Arbeitsbeeinträchtigung ist der Ist eine versicherte Person verschollen, so entsteht Anspruch auf die objektive ärztliche Befund ausschlaggebend. Unfall-Todesfallleistung, sofern die versicherte Person im Aufgebotsver- fahren für tot erklärt und die Verschollenheit öffentlich bekannt gemacht 2.1.3.2. Höhe der Leistung wurde. Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so ist die Das Unfall-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Leistung zurückzuzahlen. berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft. 2.1.6.2. Höhe der Leistung Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme 2.1.3.3. Dauer der Leistung gezahlt. Unfall-Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche für 365 Tage, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. Unfallereignis tödlich verletzt, wird die doppelte Versicherungssumme gezahlt, maximal jedoch 300.000 Euro. Voraussetzung ist, dass mindes- 2.1.4. Unfall-Krankenhaustagegeld tens ein erbberechtigtes Kind der verstorbenen Elternteile das 18. Le- Versicherungsschutz für Unfall-Krankenhaustagegeld besteht, sofern die bensjahr noch nicht vollendet hat. Bestehen für die versicherten Elterntei- Leistungsart im Versicherungsschein aufgeführt ist. le bei Janitos mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Leis- tung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. 2.1.4.1. Voraussetzungen für die Leistung Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag 2.1.7. Unfall-Pflegegeld und Unfall-Komageld gezahlt, mindestens jedoch für 3 Tage, Versicherungsschutz für Unfall-Pflegegeld und Unfall-Komageld besteht a) an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizi- automatisch, wenn die Leistungsart Unfall-Krankenhaustagegeld im nisch notwendigen vollstationären Heil- oder Rehabilitationsbehand- Versicherungsschein aufgeführt ist. lung befindet. 2.1.7.1. Voraussetzungen für die Leistung b) an dem die versicherte Person unfallbedingt einen medizinisch notwendigen vollstationären Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt ab- Unfall-Pflegegeld wird gezahlt, sofern infolge eines Unfalles – ohne solviert. Mitwirkung von Krankheiten und/oder Gebrechen gemäß Ziffer 3 der Zusatzbedingungen – bei der versicherten Person eine dauernde Pflege- 4 von 17 [Seite 11] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection bedürftigkeit mit Einstufung in Pflegestufe I, II oder III bzw. mindestens transporte auch ohne medizinische Notwendigkeit, maximal jedoch Pflegegrad 2 der sozialen Pflegeversicherung (§ 14 und § 15 SGB XI mit bis 60.000 Euro, übernommen. Stand 12.04.2012 oder später) eintritt. d) Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation Sofern die Pflege-Assistanceleistungen gemäß Ziffer 10.1 der Zusatzbe- und Vermittlung der Krankentransporte und Flugrückholungen. dingungen in Anspruch genommen werden, beginnt der Anspruch auf Unfall-Pflegegeld erst nach Ende unserer Pflege-Assistanceleistungen. 2.2.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen Unfall-Komageld wird gezahlt, sofern nach Ziffer 2.1.4 der Zusatzbedin- Nach einem Tauchunfall der versicherten Person ersetzen wir die not- gungen ein Anspruch auf Unfall-Krankenhaustagegeld entstanden ist und wendigen Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer. die versicherte Person im Koma liegt. Darüber hinaus werden weitere, im Rahmen der Dekompressions- 2.1.7.2. Höhe der Leistung Therapie anfallende, medizinisch notwendige Behandlungskosten über- nommen, soweit diese auf Anweisungen des behandelnden Arztes Das Unfall-Pflegegeld wie auch das Unfall-Komageld beträgt 30 Euro je zurückgehen. Kalendertag. Die Behandlungskosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs- und Besteht ein gleichzeitiger Anspruch auf Unfall-Pflegegeld, Unfall- Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen ersetzt, Komageld und Unfall-Krankenhaustagegeld, ist unsere Leistungspflicht maximal jedoch bis 100.000 Euro. insgesamt maximal auf das Dreifache des Unfall-Krankenhaustagegeldes begrenzt. 2.2.4. Bestattungs- und Überführungskosten 2.1.7.3. Dauer der Leistung Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für Unfall-Pflegegeld wird für die Dauer der Einstufung in eine Pflegestufe die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. bzw. Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung, längstens für 3 Jahre Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten Unfall-Komageld wird für die Dauer des Komas, längstens für ein Jahr, ständigen Wohnsitz. vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation der Bestattung bzw. Überführung. 2.2. Versicherte prämienfreie Leistungen 2.2.5. Kosmetische Operationen und Zahnersatz a) Die folgenden, prämienfreien Leistungen gelten automatisch versi- chert, sofern mindestens die Leistungsart Invaliditätsleistung oder 2.2.5.1. Unfallbedingte kosmetische Operationen und Zahnersatz Unfall-Rente vereinbart wurde. a) Wurden unfallbedingte Beeinträchtigungen des äußeren Erschei- b) Bestehen bei Janitos mehrere Unfallversicherungen, können die nungsbildes der versicherten Person durch eine infolge des Unfalles prämienfreien Leistungen nur aus einem dieser Verträge verlangt durchgeführte Heilbehandlung nicht beseitigt, ersetzen wir die not- werden. wendigen c) Die prämienfreien Leistungen stehen ausschließlich subsidiär, also – Kosten der kosmetischen Operationen zur Beseitigung oder nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen Minderung der Beeinträchtigungen. und Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer – Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zur Beseitigung Ersatzpflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflicht- oder oder Minderung von Beeinträchtigungen durch den Verlust, Krankenversicherer sein. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige al- Teilverlust oder die Beschädigung von Zähnen. lerdings seine Leistungspflicht, können Sie sich auch direkt an Jani- b) Ersetzt werden die Kosten für Arzthonorare, die sonstigen Kosten tos wenden. der kosmetischen Operationen und Zahnbehandlungen sowie die d) Beziehen sich prämienfreie Leistungen auf Unfälle im Ausland, Kosten der Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus. dann gilt der Versicherungsschutz in allen Ländern, in denen die c) Voraussetzung für die Leistungen ist, dass die kosmetischen Opera- versicherte Person keinen festen Wohnsitz hat und in denen sie tionen sowie die Zahn- und Zahnersatzbehandlungen spätestens sich nicht länger als 90 Tage im Jahr aufhält. bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sind. 2.2.1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, genügt es, wenn die Operationen und Behand- a) Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not- lungen vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen. wendigen Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungs- d) Der Kostenersatz für kosmetische Operationen und Zahnersatz ist diensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt. Die Kosten ersetzen wir auch dann, wenn ein Unfall nicht eingetre- 2.2.5.2. Kosmetische Operationen bei schweren Erkrankungen ten ist, aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umstän- Der Versicherungsschutz für kosmetische Operationen bei schweren den zu vermuten war. Erkrankungen besteht, sofern das Zusatzpaket Medic im Versicherungs- b) Darüber hinaus übernehmen wir die im Rahmen von Such-, Ber- schein aufgeführt ist. gungs- und Rettungseinsätzen anfallenden Mehraufwendungen für a) Ein Anspruch auf Kostenersatz für kosmetische Operationen be- Mittel und Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten steht, sofern zuvor ein Anspruch auf eine Zahlung gemäß Ziffer 10.2 Gesundheitsschäden bei der versicherten Person notwendig sind. der Zusatzbedingungen entstanden ist und die schwere Erkrankung c) Der Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie ursächlich zu einer Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbil- Mehraufwendungen ist auf insgesamt eine Million Euro begrenzt. des der versicherten Person geführt hat. b) Darüber hinaus entsteht – abweichend von Ziffer 10.2.5.8 und 2.2.2. Krankentransporte und Flugrückholungen 10.2.5.9 der Zusatzbedingungen – bei einer Krebserkrankung be- a) Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die not- reits ab Stadium/Schweregrad I bzw. Stadium 1 ein Anspruch auf wendigen Kostenersatz für kosmetische Operationen, sofern diese ursächlich – Kosten für den Transport der versicherten Person in das nächs- zu einer Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der ver- te Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit er ärztlich sicherten Person geführt hat. angeordnet oder nach Art der Verletzung unvermeidbar war. c) Ersetzt werden die notwendigen – Mehraufwendungen für den Rücktransport der verletzten Per- – Kosten der kosmetischen bzw. plastischen Operationen zur son zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit sie auf ärztliche An- Beseitigung oder Minderung der Beeinträchtigungen. ordnungen zurückzuführen sind oder nach Art der Verletzung – Kosten der Kosmetikerbehandlungen zur Beseitigung oder unvermeidbar waren. Die Leistungen umfassen dabei auch Minderung der Beeinträchtigungen. Rückholungen in Ambulanzflugzeugen. d) Die Leistungen umfassen die Kosten für Arzt- und Kosmetikerhono- b) Die Kosten für Kranken- und Rücktransporte werden im Rahmen rare, die sonstigen Kosten der kosmetischen Operationen und Be- der Such-, Bergungs- und Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1 der handlungen sowie die Kosten der Unterbringung und Verpflegung Zusatzbedingungen ersetzt, maximal jedoch bis eine Million Euro. im Krankenhaus. c) Dauert ein unfallbedingter Krankenhausaufenthalt voraussichtlich e) Der Kostenersatz für kosmetische bzw. plastische Operationen und länger als sieben Tage, werden die Mehraufwendungen für Rück- Kosmetikbehandlungen ist auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt. 5 von 17 [Seite 12] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection f) Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht, wenn die Erkrankung Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreise-, Unterbringungs- und Ver- bereits vor Antragstellung bestand oder diagnostiziert wurde. pflegungskosten des Verunfallten, des mitreisenden (Ehe-) Part- ners, mitreisender Familienangehöriger sowie sonstiger mitreisen- 2.2.6. Auslandsleistungen der, bei Janitos unfallversicherter Personen, sofern diese infolge ei- nes Krankenhausaufenthalts notwendig werden. 2.2.6.1. Heilmaßnahmen und Behandlungskosten bei Auslandsreisen f) Rückreisebegleitung Die folgenden Leistungen erbringen wir für Auslandsreisen mit einer Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreisekosten - inkl. Kosten einer geplanten Reisedauer von maximal 60 Tagen: Begleitperson - für mitreisende (Ehe-)Partner, mitreisende Familien- Nach einem Unfall der versicherten Person im Ausland ersetzen wir angehörige sowie für sonstige mitreisende, bei Janitos unfallversi- a) medizinisch notwendige Heilbehandlungskosten. Die Leistungen cherte Personen. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die ge- umfassen dabei auch privatärztliche Behandlungen. nannten Personen alters- oder krankheitsbedingt bei der Rückreise auf eine Begleitperson angewiesen sind und durch die Situation b) Mehraufwendungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer, sofern ein nach dem Unfall eine Betreuung vor Ort nicht möglich ist. stationärer Krankenhausaufenthalt im Ausland erforderlich wird. Darüber hinaus ersetzen wir die sonstigen Kosten der stationären g) Heimtransport von Haustieren Unterbringung. Wir ersetzen die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitge- c) auf schriftliche Anordnung des behandelnden Facharztes zurückge- führter Haustiere des Verunfallten, sofern dieser unfallbedingt sei- hende Verlegungskosten in ein anderes Krankenhaus, sofern eine nen Versorgungspflichten nicht nachkommen kann. ausreichende medizinische Versorgung im momentanen Kranken- h) Krankenbesuche haus nicht gewährleistet werden kann und dadurch eine Gesund- Befindet sich die versicherte Person für voraussichtlich länger als 7 heitsschädigung oder -verschlechterung zu befürchten ist. aufeinander folgende Tage in einer notwendigen vollstationären 2.2.6.2. Hilfs- und Assistanceleistungen im Ausland Heilbehandlung im Ausland, ersetzen wir einmalig die Reisekosten einer dem Verunfallten nahestehenden Person zum Ort des Kran- Um unsere Hilfs- und Assistanceleistungen in Anspruch nehmen zu kenhauses und von dort zurück zum Wohnort. können, ist es notwendig, dass Sie an uns oder unsere Dienstleister alle sachdienlichen Informationen weitergeben, die eine Einschätzung über 2.2.7. Rehabilitationsmanagement den Umfang der erforderlichen Hilfeleistung ermöglichen. In diesem Zusammenhang sind unter Umständen auch Einverständniserklärungen 2.2.7.1. Voraussetzungen für die Leistungen zu erteilen. a) Die versicherte Person hat Anspruch auf die Leistungen des Reha- Für die Inanspruchnahme von Kostenerstattungen sind Maßnahmen und bilitationsmanagements, sofern eine der beiden folgenden Voraus- Leistungen zuvor mit dem Janitos Assistance Center abzustimmen. setzungen erfüllt wird: Falls ein Unfall durch eine dritte Person verursacht wurde, sind die An- – die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen weisungen des Janitos Assistance Centers einzuholen, um eventuelle zusammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer me- Regressansprüche zu sichern. dizinisch notwendigen, vollstationären Heilbehandlung. – bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.15.1 Im Rahmen der Hilfs- und Assistanceleistungen gewähren wir nach einem a) bis e) oder Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen genann- Unfall der versicherten Person im Ausland die folgenden Leistungen: ten schweren Unfallverletzungen ein. a) 24-Stunden-Informationsdienst b) Im Rahmen des Rehabilitationsmanagements organisieren und Das Janitos Assistance Center steht Ihnen bzw. der versicherten koordinieren wir auf Ihren Wunsch die notwendigen Heil- und Reha- Person 24 Stunden, „rund um die Uhr“, 365 Tage im Jahr, in unfall- bilitationsmaßnahmen sowie die berufliche Wiedereingliederung bedingten Notsituationen unter folgender Service-Telefonnummer nach einem Unfall. zur Verfügung: Darüber hinaus übernehmen wir die daraus entstehenden Organisa- +49 (0) 06221 709 2002 tions- und Koordinationskosten. 2.2.7.2. Art der Leistungen Das Janitos Assistance Center bietet allgemeine Beratung über Maßnahmen in Notsituationen, insbesondere medizinische Notfälle, Wir gewähren im Rahmen des Rehabilitationsmanagements die folgen- sowie Auskünfte über Notdienste von Apotheken, Ärzten und Kran- den Leistungen: kenhäusern. a) Medizinmanagement Darüber hinaus leistet es auf Wunsch auch organisatorische und – Beratung zu medizinischen Maßnahmen, Einrichtungen und vermittelnde Unterstützung, für die unter Ziffer 2.2.6.2 c) bis h) be- Hilfsmitteln schriebenen Leistungsfälle. – Erstellung eines Rehabilitationsplanes b) Informationsleistungen – Umsetzung der Behandlungsschritte: Das Janitos Assistance Center informiert auf Wunsch über die Mög- Organisation und Koordination von medizinischen Maßnah- lichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich benennt sie einen men, Organisation psychologischer Betreuung, Klärung von deutsch oder englisch sprechenden Arzt. Auf Wunsch stellt das Ja- Kostenübernahmen, Hilfestellung bei Anträgen, Unterstützung nitos Assistance Center auch den Kontakt zum Arzt selbst her. bei der Organisation von Hilfsmitteln sowie Begleitung zu Befindet sich die versicherte Person in notwendiger vollstationärer Arztbesuchen, Behörden und Ämtern. Heilbehandlung im Ausland, stellt das Janitos Assistance Center auf b) Berufliches Wiedereingliederungsmanagement Wunsch über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zwischen – Beratung bei der behinderungsgerechten Umgestaltung des dem jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und den behan- Arbeitsplatzes delnden Krankenhausärzten her. – Initiierung einer stufenweise durchgeführten Wiedereingliede- Während des Krankenhausaufenthaltes sorgt das Janitos As- rung sistance Center für die Übermittlung von Informationen zwischen – Zusammenarbeit mit beteiligten öffentlichen Reha-Trägern den beteiligten Ärzten. – Analyse des Arbeitsmarkes Auf Wunsch werden auch die Angehörigen und/oder der Arbeit- – Entwicklung neuer Berufsziele geber der versicherten Person informiert. – Organisation geeigneter Qualifizierungs- oder Umschulungs- c) Kostenübernahmegarantie bei Krankenhausaufenthalten maßnahmen Das Janitos Assistance Center gibt bei einer unfallbedingten und – Training von Bewerbungsgesprächen medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung der versi- cherten Person, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie 2.2.8. Kur- und Rehabilitationskosten bis zu 15.000 Euro ab. Die vom Janitos Assistance Center veraus- a) Wir ersetzen die unfallbedingten, medizinisch notwendigen Kosten lagten Beträge, sind von der versicherten Person binnen eines Mo- für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen der versicherten Person, nats nach Rechnungsstellung zurückzuzahlen. sofern die Maßnahmen d) Arznei-, Hilfsmittel und medizinische Geräte – infolge eines Unfalles notwendig werden, welcher gemäß Zif- Wir ersetzen die Versand- und Zollkosten für Arznei-, Hilfsmittel und fer 2.1.1. der Zusatzbedingungen zu einem dauerhaften Inva- medizinische Geräte, sofern diese medizinisch notwendig und vor liditätsgrad von mindestens 25 Prozent geführt hat und Ort nicht erhältlich sind oder nicht zur Verfügung stehen. – innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchge- führt werden und e) Rückreise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten 6 von 17 [Seite 13] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection – für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens ei- – die versicherte Person einen Leistungsanspruch auf Kapital- ner Woche durchgeführt werden. leistungen gemäß Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen hat b) Die Voraussetzungen, wie auch die medizinische Notwendigkeit, oder sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. – eine mitversicherte Person aufgrund eines Unfalles tödlich verletzt wird oder c) Nicht als Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme im Sinne dieser – die versicherte Person Opfer eines Überfalls oder einer Gei- Bestimmungen gelten stationäre Behandlungen, bei denen die ärzt- selnahme geworden ist, und danach eine psychologische So- liche Heilbehandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht. forthilfe ärztlich angeordnet wird. d) Der Kostenersatz für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ist auf b) Der Kostenersatz für psychologische Betreuung und Behandlungen insgesamt 60.000 Euro begrenzt. ist auf insgesamt 2.000 Euro begrenzt. 2.2.9. Behinderungsbedingte Kosten 2.2.13. Besondere Leistungen für Kinder a) Wir ersetzen die unter b) genannten behinderungsbedingten Kos- ten. Die Voraussetzungen für den Kostenersatz gelten als erfüllt, 2.2.13.1. Vollwaisenrente wenn a) Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das – Infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1 und Ziffer 3 die- gleiche Unfallereignis tödlich verletzt, zahlen wir an alle zum Unfall- ser Zusatzbedingungen ermittelter, dauerhafter Invaliditäts- zeitpunkt mitversicherten minderjährigen Kinder jährlich eine Voll- grad von mindestens 25 Prozent eingetreten ist und waisenrente. – der Kostenersatz ausschließlich aufgrund der durch den Unfall b) Die jährliche Rente je Kind bemisst sich an der Bruttojahresprämie, verursachten Invalidität erforderlich ist und der zum Unfallzeitpunkt für das jeweilige Kind zu entrichten war. Die – der Kostenersatz innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an Höhe der Rente beträgt das Fünfzigfache dieser Jahresprämie, ma- gerechnet, von Ihnen geltend gemacht wird. ximal jedoch 10.000 Euro pro Jahr und Kind. b) Wir ersetzen die aufgrund des Unfalles notwendigen c) Die Rente wird längstens bis zu dem Jahr gezahlt, in dem das Kind – Kosten für künstliche Organe sowie Organtransplantationen. das 18. Lebensjahr vollendet. – Organisations- und Umbaukosten für den behindertengerech- 2.2.13.2. Zusätzliche Todesfallleistung ten Umbau des Wohnsitzes der versicherten Person oder al- ternativ den Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz. Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche – Umbaukosten eines Kraftfahrzeuges in ein behindertenge- Unfallereignis tödlich verletzt, wird zusätzlich – unabhängig von einem rechtes Fahrzeug. bereits vertraglich vereinbarten Todesfallschutz – eine Todesfallleistung von 10.000 Euro erbracht. – Kosten für künstliche Gliedmaßen und künstliche Gelenke. – Kosten für Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie Gehhilfen, Rollstüh- Voraussetzung ist, dass mindestens 1 Kind der versicherten Person das le, Hörgeräte, Sehhilfen oder Sprechgeräte. 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. – Anschaffungs- und Ausbildungskosten eines erforderlichen 2.2.13.3. Haushaltshilfe und Kinderbetreuung Assistenzhundes, zum Beispiel eines Blinden- oder Signal- hundes. a) Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungs- und Betreuungspflichten für im Haushalt lebende, minderjährige Kinder – Kosten einer behindertengerechten Fortbildung (zum Beispiel nicht nachkommen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für die das Erlernen von Gebärdensprache oder Blindenschrift). Kinderbetreuung und eine Haushaltshilfe. c) Der Kostenersatz für behinderungsbedingte Kosten ist auf insge- samt 15.000 Euro begrenzt. b) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 60 Euro pro Tag. Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation 2.2.10. Reparaturkosten für künstliche Gliedmaßen und Vermittlung der Kinderbetreuung bzw. Haushaltshilfe. a) Wir ersetzen die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten für c) Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge- zerstörte oder beschädigte künstliche Gliedmaßen, die die versi- mutet werden kann, ihre Versorgungs- und Betreuungspflichten cherte Person bereits vor dem Unfall benötigte, sofern wieder selbst zu übernehmen, längstens jedoch bis 100 Tage nach – die künstlichen Gliedmaßen durch ein unter diesen Vertrag dem Unfallereignis. fallendes Unfallereignis zerstört oder beschädigt wurden und 2.2.13.4. Privat- und Nachhilfeunterricht – das Unfallereignis gleichzeitig zu einer Gesundheitsschädi- a) Kann das versicherte minderjährige Kind unfallbedingt nicht oder gung führte, die eine ärztliche Heilbehandlung erforderlich nicht regelmäßig am regulären schulischen Unterricht teilnehmen, machte. erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für den notwendigen Pri- b) Der Kostenersatz für die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkos- vatunterricht, um die Fehlzeiten auszugleichen. ten künstlicher Gliedmaßen ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt. b) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 40 Euro je ausgefallenem 2.2.11. Umschulungsmaßnahmen Schultag. Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer und Vermittlung des Privatunterrichts. staatlich anerkannten Umschulungsmaßnahme, sofern – die versicherte Person die Kosten selbst zu tragen hat und c) Die Leistungen werden längstens bis 100 Tage nach dem Unfaller- eignis erbracht. – die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erfor- 2.2.13.5. Rooming-in-Leistung derlich sind und a) Befindet sich ein versichertes Kind nach einem Unfall in medizinisch – die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist, ihren notwendiger vollstationärer Heilbehandlung, übernehmen wir einen Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Aus- pauschalen Kostenzuschuss in Höhe von 60 Euro je Übernachtung bildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkei- eines Erziehungsberechtigten oder vormundschaftlichen Betreuers ten voraussetzt und im Krankenhaus (Rooming-in). Auf Wunsch werden alternativ auch – die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren, vom die tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen Übernachtungskos- Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden. ten ersetzt. b) Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt b) Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereignisses ist 12.000 Euro begrenzt. durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. 2.2.12. Psychologische Betreuung 2.2.14. Versorgung und Heimtransport von Haustieren a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für a) Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungspflich- psychologische Betreuung und Behandlungen, sofern ten gegenüber den im Haushalt lebenden Haustieren nicht nach- – diese aufgrund einer direkten oder indirekten Unfalleinwirkung kommen, erstatten wir die notwendigen Kosten für die tiergerechte ärztlich angeordnet werden oder Unterbringung. – die versicherte Person unfallbedingt einen Leistungsanspruch b) Als Haustiere im Sinne dieser Bestimmungen gelten nur Tiere, die auf Sofortleistungen bei schweren Unfallverletzungen gemäß in Deutschland allgemein üblich und in zulässiger Weise als Hau- Ziffer 2.2.15.1 der Zusatzbedingungen hat oder stiere gehalten werden, insbesondere Hunde, Katzen, Vögel sowie kleine Säugetiere. 7 von 17 [Seite 14] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection c) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 40 Euro pro Tag. 2.2.16. Gipsgeld Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation Muss eine versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfallereignis- und Vermittlung der Unterbringung. ses, das zu einer Fraktur führt, länger als 14 Tage einen Gipsverband d) Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge- tragen, zahlen wir einmalig ein Gipsgeld in Höhe von 250 EUR. Die mutet werden kann, ihre Versorgungspflichten wieder selbst zu Leistung ist bei uns innerhalb von 36 Monaten vom Unfalltag an gerech- übernehmen, längstens jedoch bis 100 Tage nach dem Unfallereig- net durch Vorlage eines ärztlichen Attests geltend zu machen. nis. e) Nach einem Unfall der versicherten Person im Inland ersetzen wir 2.2.17. Helmgeld außerdem die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitgeführ- Hat die versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfalls eine ter Haustiere des Verunfallten, sofern dieser unfallbedingt seinen Invalidität gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen erlitten und zum Versorgungspflichten nicht nachkommen kann. Zeitpunkt des Unfallereignisses nachweisbar einen Helm getragen, zahlen wir einmalig einen Betrag in Höhe von 250 EUR. Die Leistung ist 2.2.15. Schwerverletztenklausel bei uns innerhalb von 36 Monaten vom Unfalltag an gerechnet geltend zu machen. 2.2.15.1. Sofortleistung bei schweren Unfallverletzungen Wir zahlen bei Eintritt einer der unter a) bis f) genannten schweren Unfall- 2.2.18. Janitos Unfallvorsorge verletzungen eine Sofortleistung in Höhe von 20.000 Euro, maximal Erleidet eine versicherte Person eine Gesundheitsschädigung durch jedoch die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progressi- einen Unfall gemäß Ziff. 1.3 der Zusatzbedingungen während einer on). privaten Aktivität, bei der üblicherweise das Tragen eines Helmes Voraussetzung für die Leistung ist der Nachweis der Schwerverletzung und/oder Rückenprotektors empfohlen wird (z.B. Fahrrad, Ski oder Snow- infolge eines Unfalles durch eine schriftliche ärztliche Diagnose. board fahren), beteiligt sich Janitos mit 20 Euro am Neukauf eines Hel- Ein Anspruch auf die Sofortleistung besteht jedoch nicht, wenn die versi- mes / Rückenprotektors. Wurde bei dem Unfall kein Helm / Rückenprotek- cherte Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfallereignis an tor getragen, beteiligt sich Janitos mit 20 Euro an der Erstanschaffung. dessen Folgen verstirbt. Voraussetzung für die Leistung ist a) Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen – der Nachweis der Gesundheitsschädigung durch Vorlage eines Hand. ärztlichen Attests, – der Nachweis, dass die Gesundheitsschädigung durch einen Fahr- b) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks. rad- oder Ski-Unfall, etc. verursacht wurde (geht dies nicht aus dem c) Dauerhafte Erblindung beider Augen. ärztlichen Attest hervor, ist der Nachweis anderweitig zu erbringen), d) Dauerhafte Verminderung der Sehschärfe an jedem Auge um – die Geltendmachung der Leistung innerhalb von 12 Monaten vom mindestens 60 Prozent. Unfalltag an. e) Dauerhafte Hemiparese nach Schädel-Hirn-Trauma. 3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Ge- f) Mehrfachverletzung / Polytrauma: brechen? – Fraktur an zwei langen Röhrenknochen unterschiedlicher Körperregionen oder Krankheiten oder Gebrechen, unter denen eine versicherte Person bereits – Gewebe zerstörende Schäden an mindestens zwei der fol- vor Eintritt eines Unfallereignisses leidet, können die aus einem Unfall genden Organe: Herz, Lungen, Leber, Milz oder Nieren oder resultierenden Gesundheitsschäden oder deren Folgen verstärken. Sie – Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzun- können darüber hinaus im Zusammenspiel mit den aus dem Unfall resul- gen: Fraktur eines langen Röhrenknochens, Beckenfraktur, tierenden Gesundheitsschäden sogar die überwiegende Ursache sein, Wirbelkörperfraktur sowie Gewebe zerstörender Schaden an dass der Unfall zu einer dauerhaften Invalidität beim Versicherten führt. In Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren. beiden Fällen spricht man von der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen. Da Krankheiten oder Gebrechen nicht Gegenstand der 2.2.15.2. Kapitalleistung bei schweren Verbrennungen Unfallversicherung sind, mindert sich im Falle einer Invalidität der Pro- a) Erleidet die versicherte Person unfreiwillig Verbrennungen II. oder zentsatz des Invaliditätsgrades entsprechend dem Mitwirkungsanteil der III. Grades von mehr als 20 Prozent der Körperoberfläche, zahlen Krankheit oder des Gebrechens. wir eine Kapitalleistung in Höhe von 23.000 Euro, maximal jedoch Im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des die versicherte Invaliditätssumme (Grundsumme ohne Progression). Invaliditätsgrades jedoch nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil b) Voraussetzungen für die Leistung sind der Nachweis der Verletzun- der Krankheit oder des Gebrechens mindern, wenn gen durch ein fachärztliches Attest sowie die schriftliche Geltend- – es sich bei der mitwirkenden Krankheit um Osteoporose handelt machung der Leistung innerhalb von 3 Jahren nach dem Verlet- oder zungsereignis. – das ursächliche Unfallereignis durch Kraftanstrengungen oder Ei- c) Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht, wenn die versicherte genbewegungen gemäß Ziffer 1.4 der Zusatzbedingungen verur- Person innerhalb von 72 Stunden nach dem Verletzungsereignis an sacht wurde. dessen Folgen verstirbt. Wir verzichten jedoch generell auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils von Krankheiten oder Gebrechen, wenn 2.2.15.3. Erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung nach Immobilienerwerb Abweichend von Ziffer 2.2.15.1 und 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen gilt: – der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent beträgt oder – durch das Unfallereignis ein dauerhafter Invaliditätsgrad von mehr a) Wir zahlen eine erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung, wenn Sie als 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen eingetre- und/oder Ihr Partner (Ehepartner oder Partner einer eingetragenen ten ist. Lebensgemeinschaft) während der Gültigkeit des Unfallversiche- rungsvertrages erstmals Wohneigentum zur Eigennutzung erwerben 4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus- oder bauen und während eines Zeitraums von 5 Jahren ab Baube- ginn oder Eigentumserwerb bei Ihnen oder Ihrem Partner eine der geschlossen? unter Ziffer 2.2.15.1 a) bis f) oder Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedin- gungen genannten schweren Unfallverletzungen eintritt. 4.1. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen b) Die Sofort- bzw. Kapitalleistung beträgt für Sie und Ihren Partner Nicht versichert sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen. (jeweils soweit im Rahmen des Vertrages mitversichert) je 30.000 Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für Euro. a) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen durch c) Der Anspruch auf die Zahlung der erhöhten Sofort- bzw. Kapitalleis- ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht wurden. tung kann während eines Zeitraums von insgesamt 3 Jahren, vom Unfallereignis an gerechnet, geltend gemacht werden. Er endet je- b) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese Störungen nicht doch in jedem Fall zum Zeitpunkt der Veräußerung des Wohneigen- durch einen krankhaften Zustand verursacht wurden. tums oder der Beendigung des Versicherungsvertrags. c) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums. d) Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Zeitpunkt des Eigen- Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeu- tumserwerbs bzw. des Baubeginns von Ihnen nachzuweisen. gen jedoch nur, sofern der Blutalkoholgehalt zum Unfallzeitpunkt 1,6 Promille nicht übersteigt. 8 von 17 [Seite 15] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection d) Unfälle unter Medikamenteneinfluss. Dies gilt auch, wenn keine Wurde die Gliedertaxe „Med“ vereinbart, besteht abweichend von Ziffer ärztliche Verordnung vorlag oder ärztliche Anweisungen bzw. die 4.4 b) und c) Versicherungsschutz für Mediziner, wenn zur Ausübung Angaben des Beipackzettels missachtet wurden. ihrer beruflichen Tätigkeit die Nutzung von Luftfahrzeugen erforderlich ist. e) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle Dies gilt insbesondere bei der Durchführung von Rettungs- oder Kranken- oder sonstiger Krampfanfälle. transportflügen. f) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Schlaganfalls. 4.5. Motorfahrzeuge g) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Herzinfarkts, Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder sonstiger Herz- oder Kreislaufstörungen oder der zum Unfallzeit- Insasse eines Motorfahrzeuges während der Teilnahme an Fahrtveran- punkt herrschenden Witterungsbedingungen. staltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten h) Unfälle im Zustand der Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Unfälle ankommt. Auch im Rahmen der dazugehörigen Übungsfahrten besteht durch Einschlafen infolge einer Übermüdung, Unfälle im Zustand kein Versicherungsschutz. des Schlafwandelns sowie Unfälle durch Erschrecken. Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz beim Absolvieren i) Unfälle infolge einer ungewollten Einnahme narkotisierend wirken- von Sicherheitstrainings sowie bei Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf der Substanzen, insbesondere sogenannter K.-o.-Tropfen (z. B. die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt. Dazu zählen Benzodiazepine oder GHB). Versicherungsschutz besteht jedoch unter anderem Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und Ballon- nur, wenn die Verabreichung als strafbare Handlung bei der Polizei verfolgungsfahrten. angezeigt und dort protokolliert wurde. Sofern dafür keine Lizenz erforderlich ist, besteht darüber hinaus Versi- j) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Zuckerschocks cherungsschutz für Unfälle, die sich infolge gelegentlichen Fahrens mit (Über- oder Unterzuckerung). Leihkarts auf einer Indoor-, Outdoor- oder Crosskart-Anlage ereignen. Wurde eine Unfall-Todesfallleistung vereinbart, besteht Versicherungs- schutz gemäß Ziffer 2.1.6 der Zusatzbedingungen, auch wenn sich der 4.6. Strahlenschäden Unfall ursächlich durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung ereigne- Kein Versicherungsschutz besteht für Strahlenschäden, soweit diese in te. Die Leistung ist in diesen Fällen jedoch auf maximal 25 Prozent der Zusammenhang mit Kernenergie stehen. vereinbarten Versicherungssumme für die Unfall-Todesfallleistung be- grenzt. 4.7. Bandscheibenschäden und Gehirnblutungen 4.2. Straftaten Nicht versichert sind Gesundheitsschäden an Bandscheiben sowie Gehirnblutungen. Nicht versichert sind Unfälle, die der versicherten Person dadurch zusto- ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 der Zusatzbedingungen die über- Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für Unfälle wiegende Ursache ist. a) die eine minderjährige versicherte Person durch Herstellung oder Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper erleidet, sofern durch 4.8. Heilmaßnahmen die Herstellung oder den Gebrauch der Feuerwerkskörper keine Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Sachbeschädigung oder Körperverletzung beabsichtigt wurde. Eingriffe am Körper der versicherten Person. b) die eine minderjährige versicherte Person beim Lenken oder Fahren Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn von Land- und Wasserfahrzeugen erleidet, ohne im Besitz einer gül- tigen Fahrerlaubnis zu sein. Voraussetzung ist jedoch, dass keine a) die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt begangen wurde. Schutzimpfungen stehen. c) infolge passiver oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen und b) die Heilmaßnahmen oder Eingriffe in ursächlichem Zusammenhang sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen, sofern die versi- mit einem unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis stehen. cherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter stand. c) es sich bei den Eingriffen um Maniküre, Pediküre sowie das Entfer- nen von Hühneraugen oder Hornhaut handelt. 4.3. Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse Nicht versichert sind Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- 4.9. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Nicht versichert sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktio- Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für nen. a) Auslandsreisen, wenn die versicherte Person überraschend von Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für psychische Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versi- und nervöse Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten. cherungsschutz besteht, so lange die versicherte Person nachweis- Die Leistungen werden jedoch nur erbracht, soweit diese Störungen auf lich keine Möglichkeit hatte, das Kriegs- oder Bürgerkriegsgebiet zu eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensys- verlassen, mindestens jedoch bis 21 Tage nach Kriegsausbruch tems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzufüh- oder dem Beginn der Feindseligkeiten. ren sind. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf de- ren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch Sonstige Leistungserweiterungen nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg, für Unfälle durch ABC-Waffen sowie im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zustand zwischen den Ländern China, Deutsch- 5. Familien-Vorsorgeversicherung land, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA. 5.1. Familienvorsorge b) Terroranschläge außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebie- tes. Dies gilt auch dann, wenn der Terroranschlag in mittelbarem 5.1.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft oder unmittelbarem Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürger- krieg steht. Für Terroranschläge innerhalb eines Kriegs- oder Bür- a) Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien- gerkriegsgebietes besteht Versicherungsschutz gemäß Ziff. 4.3 a). freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Ehe- schließung oder mit Beginn einer eingetragenen Lebenspartner- 4.4. Luft- und Raumfahrtrisiken schaft. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nur dann, wenn für den Ehegatten bzw. Lebenspartner weder bei uns noch bei ei- Nicht versichert sind Unfälle nem anderen Versicherer bereits eine Unfallversicherung besteht. a) im Rahmen einer Tätigkeit als Raum- oder Luftfahrzeugführer (auch Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie Luftsportgeräteführer), soweit nach deutschem Recht dafür eine Er- Best Selection mit folgenden Leistungsarten und Konditionen: laubnis benötigt wird. Die Ausübung von Kite-Sportarten wird nicht – Invaliditätsleistung mit einer Versicherungssumme von als das Führen von Luftsportgeräten angesehen. 100.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression b) im Rahmen einer Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied eines – Unfall-Todesfallleistung mit einer Versicherungssumme von Raum- oder Luftfahrzeuges. 10.000 Euro c) im Rahmen einer mit Hilfe eines Raum- oder Luftfahrzeugs auszu- – Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von übenden beruflichen Tätigkeit. 20 Euro 9 von 17 [Seite 16] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection b) Der Versicherungsschutz wird bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Leistungsumfang des Versicherungsnehmers möglichst nahe Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt. kommt. c) Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf b) Für den Ehepartner bzw. Partner der eingetragenen Lebenspartner- Einschluss des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners schaft sowie die neugeborenen und adoptierten Kinder wird der gestellt, wird auf eine Gesundheitsprüfung bei dieser Person ver- prämienfreie Versicherungsschutz längstens bis zur nächsten zichtet. Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate ge- währt. 5.1.2. Schwangerschaft, Geburt oder Adoption Für ungeborene Kinder gestaltet sich die Dauer der Familienvorsor- a) Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämien- ge ohne Abweichungen gemäß Ziffer 5.1.2 der Zusatzbedingungen. freien, automatischen Versicherungsschutz im Falle einer Schwan- gerschaft, Geburt oder Adoption gemäß den Regelungen in b) bis 6. Arbeitslosigkeit / Arbeitsunfähigkeit d). Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie 6.1. Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit Best Selection mit folgenden Leistungsarten und Konditionen: a) Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages – Invaliditätsleistung mit einer Versicherungssumme von 60.000 arbeitslos, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Prämienzah- Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression. lungspflicht (Prämienbefreiung). Der Versicherungsschutz bleibt – Unfall-Todesfallleistung mit einer Versicherungssumme von während dieser Zeit unverändert bestehen. 10.000 Euro. b) Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als Versicherungsnehmer keiner b) Schwangerschaft bezahlten Vollbeschäftigung nachgehen, bei der Agentur für Arbeit Für Ihre ungeborenen Kinder besteht Unfallversicherungsschutz als arbeitslos gemeldet sind, Arbeitslosengeld I oder II beziehen und längstens bis zum Tag der Geburt. Gesundheitsschäden des unge- sich aktiv um Arbeit bemühen. borenen Kindes sind sowohl bei einer unfallbedingten Einwirkung c) Die Prämienbefreiung erfolgt, sofern alle folgenden Voraussetzun- auf die Mutter, als auch bei einer direkten unfallbedingten Einwir- gen erfüllt werden: kung auf das Kind versichert. – die Arbeitslosigkeit war unverschuldet. c) Geburt eines Kindes – das Arbeitsverhältnis war unbefristet und die wöchentliche Ar- Der Versicherungsschutz für Ihre neugeborenen Kinder wird ab dem beitszeit betrug vor der Kündigung mindestens 30 Stunden. Tag der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zu- – der Unfallversicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Arbeits- züglich zwölf weiterer Monate gewährt. losigkeit seit mindestens 12 Monaten. d) Adoption eines Kindes – bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bestand kein Prämienrück- Der Versicherungsschutz gilt für Ihre adoptierten Kinder unter 15 stand. Jahren. Er wird ab Rechtswirksamkeit der Adoption bis zur nächsten d) Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit, die der Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate ge- Meldung der Arbeitslosigkeit folgt. währt. Die Prämienbefreiung endet mit der Beendigung der Arbeitslosig- e) Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf keit. Darüber hinaus erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne Einschluss eines neugeborenen oder adoptierten Kindes gestellt, besondere Vereinbarung, wenn die Prämienbefreiung mehr als 18 gilt der beantragte, prämienpflichtige Unfallschutz zusätzlich zum Monate dauert. prämienfreien Schutz der Familienvorsorge. e) Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzei- Darüber hinaus wird in diesen Fällen auf eine Gesundheitsprüfung gen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind bei dem zu versichernden Kind verzichtet. von Ihnen zu erbringen. f) Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitslosigkeit, die 5.1.3. Prämienbefreiung bei Tod oder Invalidität des Versicherungs- bei Antragstellung bereits bekannt oder schriftlich angekündigt war. nehmers a) Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben, 6.2. Prämienbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit – wird die Versicherung Ihres Kindes sowie Ihres Ehepartners a) Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages bzw. Partners der eingetragenen Lebensgemeinschaft mit den zu 100 Prozent arbeitsunfähig, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis von der Prämienzahlungspflicht (Prämienbefreiung). Der Versiche- zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weiterge- rungsschutz bleibt während dieser Zeit unverändert bestehen. führt, in dem das versicherte Kind das 21. Lebensjahr vollen- b) Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als Versicherungsnehmer Ihre det. berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in – wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – der gesetzliche keiner Weise ausüben können, sie auch nicht ausüben und keiner Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer. anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen. b) Wenn Sie während der Versicherungsdauer aufgrund eines über c) Die Prämienbefreiung erfolgt, sofern alle folgenden Voraussetzun- diesen Vertrag versicherten Unfalles eine Invalidität von mindestens gen erfüllt werden: 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen erleiden, – die Arbeitsunfähigkeit bestand ununterbrochen für mindestens – wird die Versicherung Ihres Kindes sowie Ihres Ehepartners 6 Wochen bzw. Partners der eingetragenen Lebensgemeinschaft mit den – der Unfallversicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Ar- zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis beitsunfähigkeit seit mindestens 12 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weiterge- führt, in dem das versicherte Kind das 21. Lebensjahr vollen- – bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bestand kein Prämienrück- det. stand. c) Voraussetzungen für die Prämienbefreiung gemäß Ziffer 5.1.3 a) d) Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit, die der und b) sind: Meldung der Arbeitsunfähigkeit folgt, frühestens jedoch 6 Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. – die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes bzw. des Un- fallereignisses nicht gekündigt und Die Prämienbefreiung endet mit dem Tag der Beendigung der Ar- beitsunfähigkeit, spätestens jedoch 12 Monate nach Beginn der – Ihr Tod oder Ihre Invalidität wurde nicht durch Kriegs- oder Prämienbefreiung. Bürgerkriegsereignisse verursacht. e) Der Eintritt, die Dauer und das Ende der Arbeitsunfähigkeit, sowie 5.2. Familienvorsorge im Rahmen der Individualgarantie deren Grad sind durch Bescheinigung des behandelnden Arztes nachzuweisen. a) Abweichend von Ziffer 5.1 der Zusatzbedingungen gelten – auf Ihren Wunsch – im Rahmen einer erweiterten Familienvorsorge hin- f) Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitsunfähigkeit, sichtlich Versicherungssumme, versicherter Leistungsarten, Glie- die bei Antragstellung bereits vorlag, die in einem Zeitraum von 6 dertaxe und Progression für die prämienfrei versicherten Personen Monaten nach Vertragsschluss eintrat oder die vorsätzlich durch die gleichen Vereinbarungen, wie für den Versicherungsnehmer. den Versicherungsnehmer herbeigeführt wurde. Widersprechen diese allerdings ganz oder teilweise den Annahme- richtlinien oder Tarifbestimmungen, werden wir die Familienvorsor- 7. Wechsel der Berufstätigkeit ge leistungs- und summenmäßig so ausgestalten, dass sie dem Abweichend von Ziffer 7.3 a) der Allgemeinen Bedingungen gilt bei Wechsel der versicherten Person in eine Berufstätigkeit mit höherem 10 von 17 [Seite 17] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Unfallrisiko bei gleich bleibenden Versicherungssummen eine höhere 9.2.4. Ende der Leistungen Prämie nach Ablauf von 60 Tagen ab der Änderung. Wurde bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes der automatischen Wird der Wechsel abweichend von Ziffer 7.3 c) der Allgemeinen Bedin- Mitversicherung das Änderungsrisiko nicht angezeigt, entfällt ab diesem gungen nicht innerhalb von 60 Tagen angezeigt, bleibt der Versiche- Zeitpunkt die automatische Mitversicherung. rungsschutz zwar vollumfänglich bestehen, es erfolgt jedoch immer eine Fortführung des Vertrages mit der bisherigen Prämie bei entsprechend 9.3. Neutarifgarantie verminderten Versicherungssummen mit Wirkung zum Ablauf der Frist. 9.3.1. Gegenstand der Leistungen 8. Unfallschäden an Kraftfahrzeugen und Hausrat Im Rahmen der Neutarifgarantie reguliert Janitos Leistungsfälle von Unfallversicherungsverträgen, die sich noch in einer alten Tarifgeneration 8.1. Rabattschutz und Erstattung der Selbstbeteiligung in befinden, immer entsprechend dem Leistungsumfang der aktuell im der Janitos Fahrzeugversicherung Neugeschäft angebotenen Tarifgeneration. Besteht ein zum Unfallzeitpunkt ungekündigter Kfz-Vollkasko- Sollte die ursprünglich abgeschlossene Tarifgeneration dagegen bessere versicherungsvertrag bei der Janitos Versicherung AG, gilt folgende Leistungen bieten als die aktuelle, behält die für den Versicherungsneh- Regelung: mer günstigere Variante ihre Gültigkeit. a) Führt ein Unfall einer versicherten Person ursächlich zu einem 9.3.2. Umfang und Einschränkungen der Neutarifgarantie vollstationären Krankenhausaufenthalt und wird in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Unfall das bei Janitos versicherte Kraft- Die Neutarifgarantie gilt für alle zukünftigen Bedingungsänderungen der fahrzeug einer versicherten Person beschädigt oder zerstört, ver- Produktlinie Best Selection, zichten wir auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung in der Vollkas- – die Leistungsverbesserungen hinsichtlich der Leistungsarten gemäß koversicherung bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Ziffer 2.1 der Zusatzbedingungen Best Selection darstellen. Ausge- Darüber hinaus verbleibt das Fahrzeug in der bisherigen Kasko- nommen hiervon sind Verbesserungen hinsichtlich Ziff. 2.1.1.2 Schadenfreiheitsklasse und wird nicht zurückgestuft. (Gliedertaxe) und Ziff. 2.1.1.4 (Progressionsmodell), sowie aller b) Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherer) Leistungsarten, die zum Zeitpunkt des versicherten Unfallereignis- in Anspruch genommen werden kann, kann der Erstattungsan- ses nicht vereinbart und nicht im Versicherungsschein aufgeführt spruch aus diesem Vertrag nur wegen der restlichen Kosten geltend sind. gemacht werden. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leis- – die Leistungsverbesserungen hinsichtlich der Regelungen gemäß tungspflicht, kann sich der Versicherungsnehmer der Vollkaskover- Ziffern 2.2 bis 9 der Zusatzbedingungen Best Selection darstellen. sicherung auch direkt an die Janitos Versicherung AG wenden. Die Neutarifgarantie gilt generell nicht für zukünftige Bedingungsände- rungen, 8.2. Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten von Hausrat – die Leistungsverbesserungen hinsichtlich der Regelungen gemäß Besteht ein zum Unfallzeitpunkt ungekündigter Hausratversicherungs- Ziff. 10 (Zusatzpaket Medic) und Ziff.11 (Zusatzpaket Plus) der Zu- vertrag bei der Janitos Versicherung AG, gilt folgende Regelung: satzbedingungen Best Selection darstellen, a) Führt ein Unfall einer versicherten Person ursächlich zu einem – bei denen es sich um Assistanceleistungen oder sonstige versiche- vollstationären Krankenhausaufenthalt und werden in unmittelbarem rungsfremde Dienstleistungen handelt, Zusammenhang mit diesem Unfall im Rahmen des Janitos Hausrat- – die in einer zukünftigen Tarifgeneration nur im Rahmen eines vertrags versicherte Fahrräder, Gepäckstücke, Kleidung oder sons- zusätzlich ausgewiesenen Mehrbeitrags versicherbar sind. tiger Hausrat einer versicherten Person beschädigt oder zerstört, werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten dieser Sa- 9.3.3. Kündigung chen ersetzt. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer b) Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger (z. B. Haftpflichtversicherer) in Frist von einem Monat die Neutarifgarantie durch eine Erklärung in Text- Anspruch genommen werden kann, kann der Erstattungsanspruch form kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine aus diesem Vertrag nur wegen der restlichen Kosten geltend ge- Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam macht werden. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leis- wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so tungspflicht, kann sich der Versicherungsnehmer der Hausratversi- kann der Versicherungsnehmer den gesamten Unfallversicherungsvertrag cherung auch direkt an die Janitos Versicherung AG wenden. innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum c) Die Erstattung der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des gleichen Zeitpunkt kündigen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages Hausrats ist auf insgesamt 2.000 Euro begrenzt. hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abge- laufenen Versicherungszeit entspricht. 9. Updategarantien 10. Zusatzpaket Medic 9.1. Innovationsupdate Versicherungsschutz für das Zusatzpaket Medic besteht, sofern dieses im Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen Versicherungsschein aufgeführt ist. für die Janitos Unfallversicherung oder Zusatzbedingungen für die Janitos Unfallversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie 10.1. Pflege-Assistanceleistungen geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch Die Pflege-Assistanceleistungen stehen ausschließlich subsidiär, also für Ihren Vertrag. nachrangig zur Verfügung. Das heißt, es können nur die Leistungen und Restkosten geltend gemacht werden, für die nicht ein anderer Ersatz- 9.2. Individualgarantie pflichtiger eintritt. Dies kann zum Beispiel ein Haftpflichtversicherer oder die gesetzliche Pflegeversicherung sein. 9.2.1. Gegenstand der Leistungen Bestreitet der andere Ersatzpflichtige allerdings seine Leistungspflicht, Im Rahmen der Individualgarantie besteht automatisch Versicherungs- können Sie sich auch direkt an Janitos wenden. schutz für Risikoänderungen und neue Unfallrisiken, ohne dass eine Die Pflege-Assistanceleistungen werden ausschließlich in Deutschland Änderungsanzeige durch den Versicherungsnehmer erfolgen muss. erbracht. 9.2.2. Voraussetzung für die Leistungen 10.1.1. Pflege-Assistanceleistungen für versicherte Personen Die Risikoänderungen und neuen Risiken sind im Rahmen der zum Die versicherte Person hat Anspruch auf die unter Ziffer 10.1.1 a) bis i) Zeitpunkt der Änderung gültigen Versicherungsbedingungen und Annah- aufgeführten Pflege-Assistanceleistungen, sofern eine der beiden folgen- merichtlinien zur Janitos Unfallversicherung versicherbar. den Voraussetzungen erfüllt wird und bei Eintritt des Unfalles noch keine Pflegebedürftigkeit nach deutschem Sozialgesetzbuch (§ 14 und § 15 9.2.3. Zeitlicher Umfang der Leistungen SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später) bestand: Der Zeitraum der automatischen Mitversicherung beginnt mit dem Datum – Die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen zu- der Risikoänderung bzw. mit dem Eintritt des neuen Risikos. Sie gilt bis sammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer medizinisch zur folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages zuzüglich zwölf notwendigen, vollstationären Heilbehandlung und ist danach in ihrer weiterer Monate. körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträch- tigt, dass sie Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkeh- renden Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens benötigt. 11 von 17 [Seite 18] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection – Bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.15.1 a) bis zen und aktive Mitglieder der dort ansässigen Ärztekammer sind: e) oder Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen genannten schweren ein Mitgliedstaat der EU, Australien, Island, Kanada, Liechtenstein, Unfallverletzungen ein und ist danach in ihrer körperlichen oder Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA. Wir können auch auf An- geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt, dass sie Hilfe trag Ärzte, die in einem anderen Staat eine Zulassung besitzen und bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrich- Mitglied der entsprechenden Ärztekammer sind, als qualifizierte Ärz- tungen und Aufgaben des täglichen Lebens benötigt. te anerkennen. Eine für den Anspruch auf Leistung notwendige Di- Wir übernehmen die Kosten der Vermittlung und Organisation qualifizier- agnose bzw. Bestätigung muss endgültig und eindeutig sein sowie ter Dienstleister, sowie die notwendigen Kosten der Pflege- eine Begründung (ggf. auch die von uns ausdrücklich verlangten Assistanceleistungen. Begründungen bzw. Tests) enthalten. Soweit in den Definitionen besondere Unterlagen genannt sind, sind sie der Diagnose bzw. a) tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit. Bestätigung beizufügen. b) bis zu zweimal pro Woche Einkauf von regelmäßig benötigten b) Wir haben versucht, die Definitionen für Sie verständlicher zu Waren und Lebensmitteln sowie Erledigung notwendiger Besorgun- machen, indem wir manchen Definitionen eine vereinfachte Erläute- gen (die Kosten für eingekaufte Waren und Lebensmittel werden rung medizinischer Begriffe beigefügt haben. Diese vereinfachten nicht übernommen). Erläuterungen sind jedoch rechtlich unverbindlich. Der Anspruch auf c) bis zu zweimal pro Woche Fahrdienst inkl. Begleitung zu notwendi- Leistung hängt allein von der jeweiligen Definition, ggf. unter Be- gen Behörden-, Arzt- und Therapieterminen im Umkreis von bis zu rücksichtigung von Ausschlüssen, ab. 50 km. 10.2.3. Allgemeine Ausschlüsse d) bis zu insgesamt 10 Stunden pro Woche für die Reinigung der a) Grundsätzlich leisten wir für Leistungsfälle, die während der Versi- Wohnung, die Reinigung und Versorgung von Wäsche sowie die cherungsdauer eingetreten sind, unabhängig davon, wo und Versorgung von Pflanzen (auch im zur Wohnung gehörenden Vor- wodurch es zum Versicherungsfall gekommen ist. Wir werden aber garten) nicht leisten, wenn der Versicherungsfall für eine versicherte Person verursacht worden ist e) Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, Versor- – durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttö- gung mit einer Hausnotrufanlage, über die eine Rufzentrale 24 tung. Stunden am Tag erreichbar ist. – durch Abhängigkeit oder Missbrauch von Alkohol sowie durch f) Notfall-Vermittlung eines Pflegeplatzes für nicht suizidgefährdete den Konsum in Deutschland illegaler Drogen. Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung. Es wird b) Beachten Sie bitte auch die Ausschlüsse bestimmter Eingriffe und ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt, ein Anspruch auf ei- Krankheitsbilder. Diese sind jeweils in den Bestimmungen und Be- nen ortsnahen Pflegeplatz besteht jedoch nicht. Die Kosten für die schreibungen der versicherten schweren Krankheiten aufgeführt. Unterbringung werden nicht übernommen. c) Darüber hinaus weisen wir explizit auf die Wartezeiten hin, die bei g) Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden nach dem Krankenhaus- der versicherten Angioplastie am Herzen gemäß Ziffer 10.2.5.3 der aufenthalt, soweit dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Zusatzbedingungen, bei den versicherten Krebserkrankungen ge- h) Information zur gesetzlichen Pflegeversicherung, Empfehlung mäß Ziffer 10.2.5.8 und Ziffer 10.2.5.9 der Zusatzbedingungen und geeigneter Pflegeeinrichtungen, Beratung über Pflegehilfsmittel so- bei Multipler Sklerose gemäß Ziffer 10.2.5.14 der Zusatzbedingun- wie Vermittlung einer Pflegeschulung für Angehörige. gen zu beachten sind. i) tägliche Grundpflege im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung 10.2.4. Regelung bei Eintritt eines Leistungsfalles in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Leis- tung wird für 2 Monate ab Geltendmachung der Unfallleistung er- Sofern ein versicherter Leistungsfall aus einer der gemäß Ziffer 10.2.5 der bracht, längstens jedoch bis zu 6 Monate ab dem Unfallereignis. Zusatzbedingungen versicherten schweren Erkrankung eingetreten ist, endet automatisch der Versicherungsschutz für die betroffene Erkran- Sofern in den jeweiligen Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist, kung. Der Versicherungsschutz für alle anderen gemäß Ziffer 10.2.5 der enden sämtliche unter a) bis h) aufgeführten Pflege-Assistanceleistungen Zusatzbedingungen aufgeführten schweren Erkrankungen bleibt dagegen spätestens sechs Monate nach dem Unfallereignis. unverändert bestehen. 10.1.2. Pflege-Assistanceleistungen für Angehörige 10.2.5. Versicherte schwere Erkrankungen a) Die gemäß Ziffer 10.1.1. a) bis i) der Zusatzbedingungen beschrie- benen Pflege-Assistanceleistungen werden auch für die in häusli- 10.2.5.1. Herzinfarkt cher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden pflegebe- a) Das erste Auftreten eines Herzinfarktes, d. h. das Absterben eines dürftigen Angehörigen erbracht. Teils des Herzmuskels infolge unzureichender Blutzufuhr zum b) Die versicherte Person hat Anspruch auf die Pflege- Herzmuskel (Myokard). Die Diagnose muss durch einen Kardiolo- Assistanceleistungen für pflegebedürftige Angehörige, sofern die gen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie folgende Voraussetzungen erfüllt werden: bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkannten Staat an- – Bei der versicherten Person ist eine der unter Ziffer 2.2.15.1 gewandten Regeln und durch typische Brustschmerzen, erhöhte a) bis e) oder Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen genann- herzspezifische Enzyme und frische, typische EKG-Veränderungen ten schweren Unfallverletzungen eingetreten. nachgewiesen werden. – Die pflegebedürftigen Angehörigen waren bereits vor dem Un- Vereinfachte Erläuterung: fall der versicherten Person ganz oder teilweise nicht in der Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge man- Lage, die Verrichtungen und Aufgaben des täglichen Lebens gelnder Sauerstoffversorgung ein Bereich des Herzmuskels ab- zu bewältigen. stirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herz- – Die Pflegeaufgaben wurden bereits vor dem Unfallzeitpunkt kranzarterie. von der versicherten Person wahrgenommen. b) Kein Versicherungsschutz besteht für c) Die Leistungen werden längstens bis 2 Monate nach dem Unfaller- – die Diagnose Angina Pectoris. eignis erbracht. – Herzinfarkte, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurden. 10.2. Schwere Erkrankungen 10.2.5.2. Bypass-Operation der Herzkranzgefäße 10.2.1. Was ist versichert? a) Operation am offenen Herzen zur Beseitigung von Verengungen und Verschlüssen einer oder mehrerer Herzkranzgefäße mittels An- Wir zahlen bei Vorliegen einer der aufgeführten schweren Erkrankungen, lage von Bypassgefäßen. Die medizinische Notwendigkeit der Ope- deren endgültige, nachweislich belegte Diagnose die versicherte Person ration muss von einem Kardiologen nach den Regeln der deutschen 14 Tage überlebt, einen einmaligen Betrag von 2.000 Euro. Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem an- deren anerkannten Staat angewandten Regeln bestätigt und durch 10.2.2. Allgemeine Erläuterungen eine Angiographie nachgewiesen werden. a) Die unter Ziffer 10.2.5 der Zusatzbedingungen genannten qualifi- Vereinfachte Erläuterung: zierten Ärzte bzw. Fachärzte im Sinne dieser Versicherungsbedin- Eine Bypass-Operation ist erforderlich, wenn eine oder mehrere Ar- gungen sind Ärzte bzw. Fachärzte, die in einem der folgenden Staa- terien, welche das Herz mit Blut versorgen, verengt oder verstopft ten eine gültige staatliche Zulassung als Arzt bzw. Facharzt besit- sind. Bei dem Eingriff wird nach medizinischer Praxis (Stand 2004) 12 von 17 [Seite 19] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection eine Vene aus dem Oberschenkel oder aus der Brustwand des Pa- Einschränkung von mindestens Klasse IV gemäß NYHA*). Die Di- tienten entnommen und dazu genutzt, das Blut an der blockierten agnose muss durch einen Kardiologen nach den Regeln der deut- Stelle des Herzens vorbeizuleiten. schen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den entsprechenden in ei- b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Bypass-Operation der nem anderen anerkannten Staat angewandten Regeln nachgewie- Herzkranzgefäße, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsab- sen werden. *NYHA = New York Heart Association schluss diagnostiziert wurde. Vereinfachte Erläuterung: 10.2.5.3. Angioplastie am Herzen Kardiomyopathie ist ein ernst zu nehmender Zustand oft unbekann- a) Behandlung zur Korrektur von zwei oder mehreren zu mindestens ter Ursache, wobei der Herzmuskel nicht mehr in der Lage ist, Blut 70 Prozent verengten Herzkranzgefäßen. Die medizinische Not- effektiv durch den Körper zu pumpen. Manchmal ist dieser Zustand wendigkeit der Behandlung muss von einem Kardiologen nach den nur vorübergehend, in einigen Fällen entwickelt sich jedoch eine Regeln der deutschen Gesellschaft für Kardiologie bzw. den ent- andauernde Herzschwäche. sprechenden in einem anderen anerkannten Staat angewandten Eine permanente Kardiomyopathie kann nicht geheilt werden und Regeln bestätigt und durch eine Angiographie nachgewiesen wer- verschlimmert sich mit der Zeit. Symptome sind Kurzatmigkeit bei den. geringer Anstrengung, Brustschmerzen und ein allgemeines Schwächegefühl. Beispiele eingeschlossener Behandlungen sind: – Percutane transluminale Coronarangioplastie (PTCA) b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Erkrankungen des Herz- – Implantation von Metallgeflechten (Stents) muskels, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. – Atherektomie 10.2.5.7. Schlaganfall – Ballondilatation und Rotarablation a) Dauerhafte Schädigung des Gehirns durch einen nach einer Ge- – Laser hirnblutung, Thrombose oder Embolie erlittenen Hirninfarkt, der auf- Vereinfachte Erläuterung grund entsprechender bildgebender Diagnostik (Computer- Mit verschiedenen Techniken können Herzkranzgefäße erweitert tomographie, Kernspintomographie) durch die Diagnose eines Arz- werden. Hierdurch ist es möglich, Ablagerungen an den Gefäßwän- tes für Neurologie/Psychiatrie nachgewiesen wird. Ein dauerhafter den zu entfernen und die Arterie möglichst dauerhaft für das Blut Verlust neurologischer Fähigkeiten ist ebenfalls ärztlich nachzuwei- wieder durchgängig zu machen. sen. Ausgeschlossen sind transitorische ischämische Attacken b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Angioplastie am Herzen, (TIA). deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb Vereinfachte Erläuterung: der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Ein- Das Gehirn kontrolliert alle Funktionen des Körpers. Verletzungen in schluss des Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird. diesem Bereich können daher ernsthafte Auswirkungen haben. Ein Schlaganfall (auch Hirninfarkt) tritt auf, wenn das Gehirn stark durch 10.2.5.4. Aortenplastik interne Blutungen geschädigt wurde bzw. wenn die Blut- und a) Operativer Eingriff an der thorakalen oder abdominalen Aorta Sauerstoffversorgung durch eine verstopfte Arterie unterbunden ist aufgrund einer lebensgefährlichen Gefäßerkrankung. Die medizini- und es somit zu einer akuten Blutleere kommt. Eine transitorische sche Notwendigkeit des Eingriffs aus diesem Grund muss von ei- ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung von kurzer nem Kardiologen nach den Regeln der deutschen Gesellschaft für Dauer. Die Symptome bilden sich folgenlos innerhalb von 24 Stun- Kardiologie bzw. den entsprechenden in einem anderen anerkann- den zurück. ten Staat angewandten Regeln bestätigt werden. b) Kein Versicherungsschutz besteht für Schlaganfälle, die bereits vor Beispiele versicherter Eingriffe sind Vertragsabschluss diagnostiziert wurden. – Eingriffe an der Aortenbifurkation. 10.2.5.8. Krebs (ohne Lymphknotenkrebs und Blutkrebs) – chirurgisches Einbringen von Gefäßprothesen bei Aorten- aneurysma. a) Krebs ist die Diagnose eines fortgeschrittenen, bösartigen Tumors. – Aortendissektion Ein bösartiger Tumor liegt vor, wenn es zu unkontrolliertem Wachs- tum, der Aussaat von Tumorzellen mit Einwanderung in umliegen- Vereinfachte Erläuterung: des Gewebe und der Zerstörung von gesundem Gewebe kommt. Die Aorta ist die Hauptschlagader des Körpers und liegt im Brust- korb bzw. Bauchraum. Sie versorgt über von ihr abgehende Arterien Krebserkrankungen werden entsprechend der Definition der „TNM den gesamten Körper mit sauerstoffreichem Blut. Die Aorta kann Klassifikation maligner Tumore, Siebente Auflage“ der International Union against Cancer (UICC) in 4 Stadien klassifiziert (I – IV). Diese durch Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose), die sich an den Gefäß- wänden ablagern, verengt sein. Ausbuchtungen der Gefäßwände Stadieneinteilung folgt dem Schweregrad einer Krebserkrankung. (sog. Aneurysmen) können eine Erweiterung der Aorta verursa- Tumore des Gehirns werden wie Krebserkrankungen berücksichtigt. chen, was ebenfalls eine operative Behandlung erforderlich macht. Diese Tumore werden entsprechend der WHO (World Health Orga- b) Kein Versicherungsschutz besteht für: nisation) Klassifikation von 2007 (WHO Classification of Tumours of the Central Nervous System) nicht in Stadien sondern in „Grade“ – das Einbringen von Stents mittels minimal invasiven Verfah- (Schweregrade) I bis IV eingeteilt. ren und Eingriffen an den Seitenästen der Aorta. – eine Aortenplastik am Herzen, deren Notwendigkeit bereits Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Diagnose einer vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. Krebserkrankung ab Stadium III bzw. Schweregrad III bei Hirntumo- ren. 10.2.5.5. Herzklappenoperation Vereinfachte Erläuterung: a) Die erste offene oder endoskopische Herzklappenchirurgie, ausge- Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore, führt um eine oder mehrere Herzklappen zu ersetzen oder zu repa- die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu rieren, als Folge von Schäden, die allein durch intraarterielle Kathe- gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne terverfahren nicht behoben werden können. Die Chirurgie muss auf Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen Empfehlung eines behandelnden Kardiologen hin erfolgen. und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in Vereinfachte Erläuterung: andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr Wenn eine Herzklappe nicht richtig funktioniert, weil sie verengt ist Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden. oder nicht vollständig schließt, kann eine Operation erforderlich b) Kein Versicherungsschutz besteht für: sein. Hierbei wird die betroffene Herzklappe wiederhergestellt bzw. – alle Carcinoma-in-situ (TIS) durch eine künstliche Herzklappe ersetzt. – Gebärmutterhalsdysplasien CIN-1, CIN-2, CIN-3 b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Herzklappen-Operation, – Es besteht kein Versicherungsschutz für Krebs, der bereits deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert vor Vertragsabschluss oder innerhalb der ersten sechs Mona- wurde. te nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss des Zu- satzbausteines diagnostiziert wurde/wird. 10.2.5.6. Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie) a) Schwere Störung der Pumpfunktion des Herzens aufgrund entwe- 10.2.5.9. Lymphknotenkrebs und Blutkrebs der einer Erweiterung der Herzhöhlen (dilatative Kardiomyopathie) a) Unter diese Begriffe fallen alle Tumorformen des Blutes, der blutbil- oder einer Zunahme der Herzwanddicke (hypertrophische Kardio- denden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie, myopathie). Es müssen trotz optimaler medikamentöser Therapie Lymphome und Morbus Hodgkin. schwere Zeichen einer Herzleistungsschwäche vorliegen (physische 13 von 17 [Seite 20] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Die Krebserkrankungen der Lymphknoten und des Blutes werden je Vereinfachte Erläuterung: nach Ausprägung in Stadien eingeteilt. Bei der so genannten chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung – Stadium 1: Befall einer einzigen Lymphknotenregion ober- kommt es zu einer Verengung großer Bereiche der Atemwege, was oder unterhalb des Zwerchfells. vor allem beim Ausatmen zu einem erhöhten Atemwegswiderstand – Stadium 2: Befall von zwei oder mehr Lymphknotenregionen führt. Eine Folge kann die Ausbildung eines Emphysems sein, d. h., ober- oder unterhalb des Zwerchfells. der normale Aufbau der Lunge ist zerstört und es kommt zu einer – Stadium 3: Befall auf beiden Seiten des Zwerchfells. Lungenblähung. – Stadium 4: Befall von nicht primär lymphatischen Organen b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Lungen- (z. B. Leber, Knochenmark) erkrankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für alle Blutkrebs- oder 10.2.5.13. Kinderlähmung (Poliomyelitis) Lymphknotenkrebserkrankungen des Stadiums 3 oder größer. a) Infektion mit dem Poliovirus mit Beeinflussung von Atmung oder Vereinfachte Erläuterung: Motorik, die zu einer dauerhaften paralytischen Erkrankung geführt Der Begriff „Krebs“ umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore, hat. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Neurologie nachge- die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu wiesen werden. gibt es so genannte gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne Vereinfachte Erläuterung: Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen Kinderlähmung ist eine akute infektiöse Erkrankung, die sich durch und die Krebszellen können über Blutkreislauf und Lymphsystem in Muskellähmung aufgrund einer Zerstörung von Zellen im Rücken- andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr mark oder Hirnstamm auszeichnet. Bedingt durch die auftretenden Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden. Lähmungen, die eine oder mehrere Extremitäten oder Muskelgrup- b) Es besteht kein Versicherungsschutz für Lymphknoten- oder Blut- pen betreffen, kann es zu Muskelschwund mit anschließender De- krebs, der bereits vor Vertragsabschluss oder innerhalb der ersten formation kommen, wenn keine Heilung zu erzielen ist. In früheren sechs Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss des Zeiten war diese Krankheit die häufigste Ursache einer Lähmung Zusatzbausteines diagnostiziert wurde/wird. bei Kindern und wurde aus diesem Grund als „Kinderlähmung“ be- zeichnet. 10.2.5.10. Nierenversagen b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Kinderlähmung, die a) Endgültiges, nicht mehr zu behebendes Versagen beider Nieren, bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. aufgrund dessen eine regelmäßige Dialyse durchgeführt werden muss. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Nephrologie nach- 10.2.5.14. Multiple Sklerose gewiesen werden. a) Definition der versicherten Multiple Sklerose: Vereinfachte Erläuterung: Multiple Sklerose im Sinne der Bedingungen ist eine entzündliche Aufgabe der Nieren ist es, Abfallstoffe aus dem Blut zu filtern. Wenn Erkrankung des Zentralen Nervensystems mit Entmarkungsherden die Nieren nicht richtig funktionieren, sammeln sich die Abfallstoffe in der weißen Substanz des Gehirns oder Rückenmarks. im Körper an, was zu lebensbedrohlichen Gesundheitsproblemen Unsere Leistungspflicht besteht nur, wenn alle der folgenden Bedin- führen kann. Sofern eine Niere ausfällt, kann die zweite Niere die gungen erfüllt sind und uns nachgewiesen werden: Aufgabe mit übernehmen. Sobald aber beide Nieren nicht mehr in – Bei schubförmigem Verlauf der Erkrankung müssen nach- der Lage sind, das Blut zu filtern, muss diese Aufgabe durch eine weisbar bereits mindestens zwei Schübe aufgetreten sein. Dialysemaschine übernommen werden bzw. ist eine Organtrans- – Bei chronisch voranschreitendem (progredientem) Verlauf der plantation erforderlich. Erkrankung muss mindestens ein Jahr nach der erstmaligen b) Kein Versicherungsschutz besteht für ein Nierenversagen, das ärztlichen Diagnose einer chronisch progredienten Multiplen bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. Sklerose vergangen sein. 10.2.5.11. Fortgeschrittene Lebererkrankung Die Erkrankung manifestiert sich in neurologischen Defiziten, die mindestens eine der folgenden Beeinträchtigungen zur Folge ha- a) Endstadium einer Lebererkrankung oder Diagnose einer Leberzir- ben: rhose. Es müssen dabei mindestens zwei der folgenden Krank- heitsbilder vorliegen: – Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über einen Zeitraum von drei Jahren, nicht in der Lage - auch bei – Hepatische Enzephalopathie Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße - – Unkontrollierbarer Aszites (Wasserbauch) ohne fremde Hilfe bereits vorbereitete essfertige Nahrung und – Permanente Gelbsucht Getränke aufzunehmen. – Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre oder im Magen – Die versicherte Person ist dauerhaft, d. h. voraussichtlich über Die Diagnose muss durch einen Arzt für Gastroenterologie nachge- einen Zeitraum von drei Jahren nicht in der Lage ohne Hilfs- wiesen werden. mittel (wie z. B. eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl) eine Ent- Vereinfachte Erläuterung: fernung von 200 Metern über einen ebenen Boden gehend Eine fortgeschrittene Lebererkrankung hat das Versagen der meis- zurückzulegen, ohne anzuhalten, sich abzustützen oder sich ten oder sogar aller Leberfunktionen zur Folge. Charakteristische setzen zu müssen. Anzeichen für diese Erkrankung sind die oben erwähnten Sympto- – Es liegt ein neurologisch nachgewiesener Verlust des zentra- me. Gelbsucht lässt die Haut gelblich erscheinen und ist üblicher- len Sehens (ein so genanntes Zentralskotom) vor. weise ein Anzeichen für eine nicht richtig funktionierende Leber. b) Wartezeiten bei MS Erkrankungen sowie Leistungsausschlüsse: „Wasserbauch“ beschreibt eine Flüssigkeitsansammlung im Bauch- Es besteht kein Versicherungsschutz für MS Erkrankungen, deren bereich. Unter der hepatischen Enzephalopathie versteht man Be- erstmalige Symptome vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wusstseinsstörungen und Persönlichkeitsveränderungen als Folge oder innerhalb der ersten 12 Monate nach Versicherungsbeginn des Leberversagens. bzw. nach Einschluss des Zusatzbausteines diagnostiziert worden b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Leberer- sind bzw. diagnostiziert werden. krankung, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. 10.2.5.15. Gutartiger Hirntumor 10.2.5.12. Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inklusive schwerem a) Nicht bösartiger Tumor des Hirns oder der Hirnanhangdrüse. Die Emphysem) medizinische Notwendigkeit einer Operation des Tumors oder, falls a) Endstadium einer Lungenerkrankung, die zur chronisch respiratori- inoperabel, das Vorliegen dauerhafter neurologischer Störungen schen Insuffizienz führt. Die Diagnose muss aufgrund folgender Be- muss durch die Diagnose eines Arztes für Neurologie nachgewie- funde durch einen Arzt für Lungenkrankheiten nachgewiesen wer- sen werden. den: Vereinfachte Erläuterung: – Eine ununterbrochene Sauerstoffversorgung wegen Hypoxie Ein gutartiger Tumor ist gekennzeichnet durch ein nicht krebsartiges – FEV1 (Forciertes expiratorisches Volumen in der 1. Sekunde abnormales Gewebewachstum. Ein solcher Tumor im Gehirn ist = Tiffenau-Test) beträgt dauerhaft weniger als 1 Liter sehr ernst zu nehmen, auch wenn er nicht krebsartig ist. Der wach- – Ruhedyspnoe sende Tumor kann Druck auf andere Bereiche des Gehirns ausü- – Arterielle Blutgasanalyse mit partiellem Sauerstoffdruck von ben und daher lebensbedrohlich sein, wenn er nicht entfernt wird. 55 mm Hg oder weniger (Pa02 < 55 mm Hg) b) Kein Versicherungsschutz besteht für: – Zysten, Granulome, Neurinome, Abszesse, Malformationen (Missbildungen) innerhalb oder außerhalb der Arterien oder 14 von 17 [Seite 21] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection Venen des Gehirns sowie Hämatome und Tumore der Wirbel- 11.2. Prämienpflichtige Leistungen säule. – gutartige Hirntumore, die bereits vor Vertragsabschluss diag- 11.2.1. Unfall-Rente nostiziert wurden. Abweichend von Ziffer 2.1.2.5 der Zusatzbedingungen verbleibt ein 10.2.5.16. Bakterielle Meningitis Anspruch von insgesamt 100 Prozent der Unfall-Rente bei den Erbbe- rechtigten gemäß gesetzlicher Erbfolge. Als Bemessungsgrundlage gilt a) Entzündung der Hirnhäute oder der Rückenmarkshäute, die zu die Höhe der Unfall-Rente in dem Monat, in dem der Unfall- einer mindestens drei Monate andauernden neurologischen Schä- Rentenbezieher verstirbt. digung (z. B. Sprachstörungen, Halbseitenlähmung) führt. Die Diag- nose muss durch einen Arzt für Neurologie und durch eine Untersu- Abweichend von Ziffer 2.1.2.5 der Zusatzbedingungen werden die Leis- chung der zerebrospinalen Flüssigkeit (Liquor) nachgewiesen wer- tungen an volljährige Erbberechtigte 5 Jahren lang nach dem Tod des den. Unfall-Rentenbeziehers weitergezahlt. Vereinfachte Erläuterung: 11.2.2. Unfall-Krankenhaustagegeld Meningitis ist eine Entzündung der harten oder weichen Hirnhaut sowie der Rückenmarkshäute. Die Infektion kann durch Bakterien, Abweichend von Ziffer 2.1.4.1 der Zusatzbedingungen gilt: Viren, Protozoen (meist tropische Parasiten) oder Pilze verursacht a) Das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld wird für mindestens sein. Allgemein ist die Erkrankung als „Hirnhautentzündung“ be- für 5 Tage geleistet. kannt. b) Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird auch für jeden Kalendertag, b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine bakterielle Meningitis, die mindestens jedoch für 5 Tage geleistet, sofern die versicherte Per- bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. son unfallbedingt einen medizinisch notwendigen Kurzzeitpflege- Aufenthalt in einem Pflege- oder Seniorenheim absolviert, der in 10.2.5.17. Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit unmittelbarem Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchge- a) Die Erkrankung muss vor dem 68. Geburtstag zum Verlust von führt wird. Der Leistungsanspruch ist in diesen Fällen auf insgesamt geistiger und sozialer Kompetenz sowie zur Notwendigkeit einer 30 Kalendertage begrenzt. ständigen Beaufsichtigung führen. Die Diagnose muss durch einen Arzt für Neurologie und durch standardisierte Tests und Fragebogen 11.2.3. Unfall-Pflegegeld für Morbus Alzheimer nachgewiesen werden. Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen gilt: Vereinfachte Erläuterung: a) Die Höhe des Unfall-Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe Charakteristisch für eine Alzheimer-Erkrankung ist der fortschrei- bzw. dem Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung (§ 14 und § tende Verlust von Erinnerungsvermögen, Orientierung, Urteilsver- 15 SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später). Es gilt folgende Staf- mögen und Intelligenz. Der Verlauf der Erkrankung ist nicht aufzu- felung: halten. Symptome zeigen sich in einer Verminderung der Gehirn- – 30 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe I bzw. größe und einem Verlust von Nervenzellen im Gehirn. Pflegegrad 2 der sozialen Pflegeversicherung. b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine fortgeschrittene Alzhei- – 40 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe II bzw. mer-Krankheit, die bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wur- Pflegegrad 3 der sozialen Pflegeversicherung. de. – 60 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe III bzw. 10.2.5.18. Enzephalitis mindestens Pflegegrad 4 der sozialen Pflegeversicherung. a) Schwere Entzündung des Hirngewebes, die zu einer mindestens b) Die Begrenzung unserer Leistungspflicht auf das insgesamt Dreifa- drei Monate andauernden neurologischen Störung (z. B. Sprachstö- che des Unfall-Krankenhaustagegeldes entfällt, auch wenn ein rungen) geführt hat. Diese Schädigung muss durch einen Arzt für gleichzeitiger Anspruch auf Unfall-Pflegegeld, Unfall-Komageld und Neurologie nachgewiesen werden. Unfall-Krankenhaustagegeld besteht. Vereinfachte Erläuterung: 11.2.4. Unfall-Komageld Enzephalitis ist eine Entzündung der grauen bzw. weißen Substanz des Hirngewebes oder des gesamten Gehirns und wird verursacht Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen gilt: durch Bakterien, Viren oder Protozoen (meist tropische Parasiten). a) Das Unfall-Komageld wird für die Dauer des Komas, längstens für 3 b) Kein Versicherungsschutz besteht für eine Enzephalitis, die bereits Jahre vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. b) Die Begrenzung unserer Leistungspflicht auf das insgesamt Dreifa- che des Unfall-Krankenhaustagegeldes entfällt, auch wenn ein 10.2.5.19. Pflegebedürftigkeit gleichzeitiger Anspruch auf Unfall-Pflegegeld, Unfall-Komageld und a) Die versicherte Person erhält während der Vertragslaufzeit eine Unfall-Krankenhaustagegeld besteht. Einstufung in die Pflegestufe I, II oder III bzw. mindestens Pflege- grad 2 nach deutschem Sozialgesetzbuch (§ 14 und § 15 SGB XI 11.3. Prämienfreie Leistungen mit Stand 12.04.2012 oder später). b) Kein Versicherungsschutz besteht, sofern bereits vor Vertragsab- 11.3.1. Such-, Bergungs-, und Rettungskosten schluss eine Pflegebedürftigkeit bestand oder festgestellt wurde. Abweichend von Ziffer 2.2.1 der Zusatzbedingungen werden die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie Mehraufwendungen ohne Höchstgrenze ersetzt. 11. Zusatzpaket Plus Versicherungsschutz für Leistungserweiterungen in dem Zusatzpaket 11.3.2. Krankentransporte und Flugrückholungen Plus besteht, sofern dieses im Versicherungsschein aufgeführt ist. Abweichend von Ziffer 2.2.2 b) der Zusatzbedingungen werden die Kosten für Kranken- und Rücktransporte im Rahmen der Such-, Ber- 11.1. Ausschlüsse gungs- und Rettungskosten gemäß Ziffer 2.2.1. der Zusatzbedingungen a) Abweichend von Ziffer 4.1 der Zusatzbedingungen besteht Versi- ohne Höchstgrenze ersetzt. cherungsschutz für Davon unberührt bleibt der Kostenersatz gemäß Ziffer 2.2.2 c) für Mehr- – Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums aufwendungen ohne medizinische Notwendigkeit bei unfallbedingten beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahr- Krankenhausaufenthalten, die voraussichtlich länger als sieben Tage zeugen auch dann, wenn der Blutalkoholgehalt zum Unfall- dauern, auf 60.000 Euro begrenzt. zeitpunkt 1,6 Promille übersteigt. – Unfälle infolge Drogeneinfluss. 11.3.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen Darüber hinaus wird bei einem Todesfall infolge eines Unfalles, der Abweichend von Ziffer 2.2.3 der Zusatzbedingungen werden die Behand- sich ursächlich durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung er- lungskosten im Rahmen der Such-, Bergungs- und Rettungskosten eignete, die vereinbarte Versicherungssumme für den Todesfall in gemäß Ziffer 2.2.1. der Zusatzbedingungen ohne Höchstgrenze ersetzt. voller Höhe gezahlt. 11.3.4. Kosmetische Operationen und Zahnersatz b) Abweichend von Ziffer 4.7 der Zusatzbedingungen besteht Versi- cherungsschutz für Gehirnblutungen auch dann, wenn ein unter Abweichend von Ziffer 2.2.5.1 der Zusatzbedingungen werden die Kosten diesen Vertrag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 der Zusatz- für kosmetische Operationen und Zahnersatz ohne Höchstgrenze ersetzt. bedingungen nicht die überwiegende Ursache ist. 15 von 17 [Seite 22] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection 11.3.5. Kur- und Rehabilitationskosten 11.7. Verdienstausfall von Selbständigen Abweichend von Ziffer 2.2.8 der Zusatzbedingungen werden die Kosten Abweichend von Ziffer 12 der Zusatzbedingungen wird bei Selbständigen für Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt. ein fester Betrag von 4 Promille der für die versicherte Person vereinbar- ten Invaliditätsgrundsumme, höchstens jedoch 1.000 Euro erstattet, 11.3.6. Behinderungsbedingte Kosten sofern der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen werden kann. Abweichend von Ziffer 2.2.9 der Zusatzbedingungen ist der Ersatz behin- derungsbedingter Kosten auf insgesamt 25.000 Euro begrenzt. Der Leistungsfall 11.3.7. Umschulungsmaßnahmen Abweichend von Ziffer 2.2.11 der Zusatzbedingungen werden die Kosten 12. Was ist nach einem Unfall zu beachten für Umschulungsmaßnahmen ohne Höchstgrenze ersetzt. (Obliegenheiten)? 11.3.8. Psychologische Betreuung Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen. Abweichend von Ziffer 2.2.12 der Zusatzbedingungen ist der Kostener- satz für psychologische Betreuung und Behandlungen auf insgesamt a) Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbei- 5.000 Euro begrenzt. führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrich- ten. 11.3.9. Besondere Leistungen für Kinder Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn die versicherte a) Abweichend von Ziffer 2.2.13.1 der Zusatzbedingungen beträgt die Person bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen erst Höhe der Vollwaisenrente mindestens 12.000 Euro pro Jahr und dann einen Arzt hinzuzieht und uns unterrichtet, wenn der wirkliche Kind. Umfang erkennbar wird. Eine generelle Verpflichtung der versicher- b) Abweichend von Ziffer 2.2.13.3 der Zusatzbedingungen werden die ten Person sich einer Operation zu unterziehen, besteht jedoch nachgewiesenen Kosten für die Kinderbetreuung und eine Haus- nicht. haltshilfe bis maximal 120 € pro Tag übernommen. b) Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versi- Die Leistungen werden erbracht, bis der versicherten Person zuge- cherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns zurücksenden; mutet werden kann, ihre Versorgungs- und Betreuungspflichten von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen wieder selbst zu übernehmen, längstens jedoch bis 6 Monate nach in gleicher Weise erteilt werden. dem Unfallereignis. c) Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie oder die c) Abweichend von Ziffer 2.2.13.4 der Zusatzbedingungen werden die versicherte Person die Schadenmeldung gemäß Ziffer 12 a) und nachgewiesenen Kosten für den notwendigen Privatunterricht ohne b) innerhalb des ersten Jahres vom Unfalltag an gerechnet bei uns Höchstgrenze ersetzt. einreichen. Die Leistungen werden für maximal 6 Monate übernommen. d) Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten ein- 11.3.10. Versorgung von Haustieren schließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen Abweichend von Ziffer 2.2.14 der Zusatzbedingungen werden die Kosten wir. für die tiergerechte Unterbringung ohne Höchstgrenze ersetzt. Die Leis- Kann bei Selbstständigen der Verdienstausfall nicht konkret nach- tungen werden erbracht, bis der versicherten Person zugemutet werden gewiesen werden, wird ein fester Betrag von 2 Promille der für die kann, ihre Versorgungspflichten wieder selbst zu übernehmen, längstens versicherte Person vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, höchstens jedoch bis 12 Monate nach dem Unfallereignis. jedoch 750 Euro erstattet. e) Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anlässen – 11.3.11. Schwerverletztenklausel behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versiche- a) Abweichend von Ziffer 2.2.15.1 und 2.2.15.2 der Zusatzbedingun- rungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen gen zahlen wir eine Sofort- bzw. Kapitalleistung in Höhe von 25.000 Auskünfte zu erteilen. €. Eine Begrenzung auf die versicherte Invaliditätssumme (Grund- f) Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion summe ohne Progression) entfällt. durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. b) Abweichend von Ziffer 2.2.15.3 der Zusatzbedingungen zahlen wir folgende erhöhte Sofort- bzw. Kapitalleistung nach Immobiliener- 13. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Oblie- werb: genheiten? – 50.000 Euro bei Eintritt im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn. a) Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 12 der Zusatzbedingungen – 45.000 Euro bei Eintritt im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn. vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. – 40.000 Euro bei Eintritt im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn. – 35.000 Euro bei Eintritt im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn. b) Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent- – 35.000 Euro bei Eintritt im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn. sprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen 11.4. Arbeitslosigkeit hingewiesen haben. Abweichend von Ziffer 6.1 der Zusatzbedingungen erlischt der Unfallver- Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig sicherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung erst, wenn die Prämien- verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. befreiung mehr als 36 Monate dauert. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachwei- 11.5. Fälligkeit der Leistung sen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt o- der die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel- Abweichend von Ziffer 14 der Zusatzbedingungen sind wir verpflichtet, bei lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, einem Invaliditätsanspruch innerhalb eines Monats in Textform zu erklä- wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. ren, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. c) Unterlassen Sie die Abgabe einer Anzeige oder geben fahrlässig eine unrichtige Anzeige ab oder unterlassen fahrlässig die Erfüllung 11.6. Familien-Vorsorgeversicherung einer sonstigen Obliegenheit, so werden wir von der Verpflichtung a) Abweichend von Ziffer 5.1.2 der Zusatzbedingungen gilt im Rahmen zur Leistung jedoch nicht frei, wenn Sie nachweisen, dass das Ver- des Versicherungsschutzes der Familienvorsorge bei Schwanger- säumnis nur auf einem Versehen beruht und nach seinem Erken- schaft, Geburt und Adoption für die Leistungsart Invaliditätsleistung nen unverzüglich nachgeholt wird. Handelt es sich um die Anzeige eine Versicherungssumme von 100.000 Euro. eines Umstandes, aufgrund dessen eine Zuschlagsprämie zu ent- Darüber hinaus gilt bei Geburt und Adoption eines Kindes die Leis- richten ist, so muss diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt bezahlt tungsart Unfall-Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe werden, an dem dieser Umstand eingetreten ist. von 20 Euro versichert. d) Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns b) Abweichend zu Ziffer 5.1.3 c) der Zusatzbedingungen gelten die zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorver- Bestimmungen der Ziffern 5.1.3 a) und 5.1.3 b) der Zusatzbedin- traglichen Anzeigepflicht ausüben. gungen auch dann, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt des To- des oder des Unfallereignisses bereits gekündigt war. 16 von 17 [Seite 23] Zusatzbedingungen zu Ihrer Janitos Unfallversicherung Best Selection 14. Wann sind die Leistungen fällig? a) Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs entstehen, übernehmen wir. c) Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht. e) Sie sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen. h) Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. 17 von 17

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