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Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen Unfallversicherung (UVB 100)
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Versicherungsbedingungen
für die Unfallversicherung
i
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Homepage: www.universa.de/kundenservice
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Guten Tag!
Bitte beachten Sie, dass von den nachfolgenden Versicherungsbedingungen nur diejenigen für unser
Vertragsverhältnis gelten, die vereinbart wurden.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Dokument ausschließlich männliche
Personenbezeichnungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese stellvertretend für alle
Geschlechter stehen.
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Komfort (AUB 2023 Komfort) 5
B. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Exklusiv (AUB 2023 Exklusiv) 17
C. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Vital (AUB 2023 Vital) 31
D. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Vitalplus (AUB 2023 Vitalplus) 41
E. Besondere- und Zusatzbedingungen zu AUB 2023 51
F. Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) 57
-2-
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AUB 2023 Komfort
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Komfort
(AUB 2023 Komfort)
AUB 2023 Exklusiv
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Exklusiv
(AUB 2023 Exklusiv)
AUB 2023 Vital
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Vital
(AUB 2023 Vital)
AUB 2023 Vitalplus
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Vitalplus
(AUB 2023 Vitalplus)
Zusatzbedingungen
Besondere- und Zusatzbedingungen zu AUB 2023
Versicherungsvertrags
gesetz
Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
-3-
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A
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen
2023 Komfort
(AUB 2023 Komfort)
-4-
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A.
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Komfort
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Personen können Sie und/oder andere Personen sein. Wir als Ver-
AUB 2023 Komfort
sicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
Der Versicherungsumfang
1 Was ist versichert? - bei Umstellung des Tarifes nach Vollendung des
2 Welche Leistungen können vereinbart werden oder sind 65. Lebensjahres?
enthalten?
2.1 Invaliditätsleistung Der Leistungsfall
2.2 Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
2.3 Tagegeld 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
2.4 Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen 9 Wann sind die Leistungen fällig?
2.5 Verbessertes Genesungsgeld
2.6 Todesfallleistung Die Versicherungsdauer
2.7 Monatliche Unfall-Rente 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der Ver-
2.8 Gestaffelte monatliche Unfall-Rente sicherungsschutz bei militärischen Einsätzen?
2.9 Tagegeld für Koma-Patienten
2.10 Bergungs- und Rettungskosten Der Versicherungsbeitrag
2.11 Kosten für kosmetische Operationen 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was ge-
2.12 Vorsorgeschutz für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und schieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
Kinder
2.13 Kurbeihilfe Weitere Bestimmungen
2.14 Erhöhung von Leistung und Beitrag / Dynamik (wenn vereinbart) 12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
2.15 Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes Personen zueinander?
2.16 Gipsgeld 13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
2.17 Kostenbeteiligung bei Erlernung von Gebärdensprache und 14 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
Blindenschrift 15 Welches Gericht ist zuständig?
3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen? 16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Ände-
4 Welche Personen sind nicht versicherbar? rung Ihrer Anschrift?
5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 17 Welches Recht findet Anwendung?
6 Was müssen Sie beachten 18 An wen können Sie sich zur außergerichtlichen Streitbeilegung
- bei vereinbartem Kinder-Tarif, wenden?
- bei Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten in Bezug 19 Leistungsgarantie gegenüber den Allgemeinen Unfallversi-
auf die Höhe der Versicherungsleistung bei Berufsunfällen, cherungs-Bedingungen 2020 (AUB 2020) des Gesamtverbands
der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
werkes.
Der Versicherungsumfang
1.4.5 der Ausbruch von Tollwut und Wundstarrkrampf sowie der Aus-
bruch von Infektionskrankheiten, bei denen Krankheitserreger
1 Was ist versichert? durch eine Unfallverletzung infolge eines Unfalls in den Körper
gelangten oder welche durch Heilmaßnahmen bzw. Eingriffe
1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten verursacht wurden, die durch ein unter diesen Vertrag fallendes
Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Schadenereignis veranlasst waren. Versicherungsschutz besteht
nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der
1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendigung der
Versicherung ausbricht.
1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz-
lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig- Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedingungs-
nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. werkes.
1.4 Als Unfall gilt auch, 1.5 Versicherungsschutz besteht auch für
1.4.1 wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an -
Unfälle, die durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht
Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für wurden. Mitversichert sind nur die Unfallfolgen; die Gesund-
Schädigungen der Bandscheibe. heitsschädigung durch den eigentlichen Herzinfarkt oder
Schlaganfall ist nicht mitversichert.
1.4.2 das Ersticken, Ertrinken oder Erfrieren.
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch
1.4.3 der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z.B. Cais- den Schlund, einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen, soweit
sonkrankheit. die Einnahmedauer sieben Tage nicht überschreitet.
1.4.4 der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch während der - Unfälle, die die versicherte Person bewusst in Kauf nimmt, wenn
Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch sie diese bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Bemühen
sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertra- zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet.
gen wurden (z. B. Malaria, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis
(FSME), Borreliose, Gelbfieber, Pest). Versicherungsschutz be- - Blutvergiftungen (Sepsis) als Folge eines Unfallereignisses.
steht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Be-
ginn der Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendi- 1.6 Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung
gung der Versicherung ausbricht. (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-
schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie
Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedingungs- gelten für alle Leistungsarten.
-5-
[Seite 6]
2 Welche Leistungen können vereinbart Verlust der Sehkraft, wenn bereits ein Auge er- 85 %
werden oder sind enthalten? blindet war
Verlust des Gehörs, wenn bereits Gehörlosig- 65 %
Die Leistungen, die Sie vereinbaren können, werden im Folgen-
keit auf einem Ohr vorhanden war
den oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben.
Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungen und die Versiche- Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag. chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
AUB 2023 Komfort
2.1 Invaliditätsleistung 2.1.2.2.2 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Inva-
liditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder gei-
2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung: stige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
2.1.1.1 Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten
Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine 2.1.2.2.3 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird
als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist
nicht erwartet werden kann. nach Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 dieses Bedingungs-
werkes zu bemessen.
Die Invalidität ist
- innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und 2.1.2.2.4 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall be-
- innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von einem Arzt in einträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
Textform festgestellt und in Textform von Ihnen bei uns geltend ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als
gemacht worden. 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.
2.1.1.2 Wir zahlen Ihnen bereits im 1. Jahr nach dem Unfallereignis wäh- 2.1.2.3 Stirbt die versicherte Person
rend des laufenden Heilverfahrens einen Vorschuss auf die Inva-
liditätsleistung in Höhe von bis zu 5 % der vereinbarten Versiche- - aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem
rungssumme, maximal jedoch 10.000 EUR, wenn durch die von Unfall oder
uns vorgenommene Soforteinschätzung festgestellt wird, dass - gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach
der Unfall voraussichtlich zu einer dauernden Beeinträchtigung dem Unfall
der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität)
führt. und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten
wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen
Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres Befunde zu rechnen gewesen wäre.
nach dem Unfall, fordern wir den Vorschuss von den Erben der
versicherten Person zurück. 2.1.2.4 Mehrleistungen bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %
2.1.1.3 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versi- Wenn Sie mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistungen bei
cherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Invalidität vereinbart haben, gilt Folgendes:
Unfall stirbt.
2.1.2.4.1 Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 dieses Bedin-
2.1.2 Art und Höhe der Leistung: gungswerkes ermittelt.
2.1.2.1 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag. Ziffer 2.1 dieses Bedingungswerkes wird wie folgt ergänzt:
2.1.2.2 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versiche- 2.1.2.4.2 Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn der Unfall zu
rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität (siehe einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % führt.
jedoch Ziffer 6.2 dieses Bedingungswerkes).
2.1.2.4.3 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf 150.000
2.1.2.2.1 Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genann- EUR beschränkt.
ten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die fol-
genden Invaliditätsgrade: 2.1.2.5 Progressive Invaliditätsstaffel
Wenn Sie mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invali-
Arm 70 %
ditätsstaffel vereinbart haben, gilt Folgendes:
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
2.1.2.5.1 Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 dieses Bedin-
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
gungswerkes ermittelt.
Hand 55 %
Ziffer 2.1 dieses Bedingungswerkes wird wie folgt ergänzt:
Daumen 20 %
Zeigefinger 12 % 2.1.2.5.2 Für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 25 Prozent
übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der Versiche-
anderer Finger 5%
rungssumme.
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
2.1.2.5.3 Für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 50 Prozent
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 3 Prozent aus der Versi-
Bein bis unterhalb des Knies 50 % cherungssumme.
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
2.1.2.5.4 Für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 75 Prozent
Fuß 40 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 4 Prozent aus der Versi-
große Zehe 7% cherungssumme.
andere Zehe 2%
Sehkraft eines Auges 50 %
Gehör auf einem Ohr 30 %
Geruchssinn 10 %
Geschmackssinn 10 %
Stimme 60 %
-6-
[Seite 7]
2.1.2.5.5 Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung 87 370
im Einzelnen wie folgt aus: 88 380
89 390
Unfallbedingter Leistung aus der 90 400
Invaliditätsgrad Versicherungssumme
91 410
% % 92 420
26 28 93 430
AUB 2023 Komfort
27 31 94 440
28 34 95 450
29 37 96 460
30 40 97 470
31 43 98 480
32 46 99 490
33 49 100 500
34 52
2.2 Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen
35 55
36 58 2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung:
37 61
38 64 Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der ver-
sicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
39 67
unfallbedingt
40 70
41 73 - nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet
42 76 und
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
43 79
44 82 noch um mindestens 50 % beeinträchtigt.
45 85
46 88 Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununter-
47 91 brochen bestanden.
48 94 Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des
49 97 Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend
50 100 gemacht worden.
51 106
2.2.2 Art und Höhe der Leistung:
52 112
53 118 Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche-
54 124 rungssumme gezahlt.
55 130
2.2.3 Die Versicherungssumme für Übergangsleistung wird bei fol-
56 136
genden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht der Tod
57 142 innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
58 148
59 154 a) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks,
b) Amputation einer Hand oder eines Fußes,
60 160
c) Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Kör-
61 166 peroberfläche,
62 172 d) Erblindung auf beiden Augen,
63 178 e) Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen
64 184 (auch von zwei Organen oder von zwei Knochen):
- gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Leber, Milz
65 190 oder Nieren,
66 196 - Bruch des Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unter-
67 202 schenkelknochens,
68 208 - Wirbelkörperbruch,
- Beckenringbruch.
69 214
70 220 2.3 Tagegeld
71 226
72 232 2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung:
73 238
Die versicherte Person ist unfallbedingt
74 244
75 250 - in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
76 260 - in ärztlicher Behandlung.
77 270
2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung:
78 280
79 290 Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme
80 300 berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträch-
tigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
81 310
82 320 Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, läng-
83 330 stens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
84 340
85 350 2.3.3 Eine Tagegeldleistung aus einem Unfallereignis gemäß Ziffer
1.4.4 und Ziffer 1.4.5 dieses Bedingungswerkes entfällt.
86 360
-7-
[Seite 8]
2.4 Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen fer 2.1.1 dieses Bedingungswerkes gegeben.
2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4
und Ziffer 3 dieses Bedingungswerkes ermittelten Invaliditätsgrad
Die versicherte Person von mindestens 50 % geführt.
- befindet sich wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger 2.7.2 Höhe der Leistung:
vollstationärer Heilbehandlung oder
- unterzieht sich wegen eines Unfalles einer ambulanten chirur- Wir zahlen unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person
AUB 2023 Komfort
gischen Operation und ist deswegen für mindestens 5 Tage die Unfall-Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. vollständig in
ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt. Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrlei-
stungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe
2.4.2 Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen der Leistung unberücksichtigt.
gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Erfolgt
jedoch die Heilbehandlung in einem Institut, das sowohl der 2.7.3 Beginn und Dauer der Leistung:
Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt die
Leistung nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt 2.7.3.1 Die Unfall-Rente zahlen wir
oder die Krankenanstalt das einzige Versorgungs-Krankenhaus
in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person ist. - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er-
eignet hat,
2.4.3 Höhe und Dauer der Leistung: - monatlich im Voraus.
-
Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten 2.7.3.2 Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem
Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstatio-
nären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, - die versicherte Person stirbt oder wir Ihnen mitteilen, dass
vom Unfalltag an gerechnet. eine nach Ziffer 9.4 dieses Bedingungswerkes vorgenommene
Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invalidi-
Ereignet sich der Unfall im Ausland, zahlen wir für die ersten tätsgrad unter 50 % gesunken ist. Tritt dieser Fall ein, erhalten
sieben Tage des Krankenhaus-Aufenthaltes in dem betref- Sie eine einmalige Abschlusszahlung in Höhe von zwei Mo-
fenden Land den doppelten Krankenhaus-Tagegeldsatz. Als natsrenten.
Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die
versicherte Person keinen Wohnsitz hat. 2.8 Gestaffelte monatliche Unfall-Rente
- Bei ambulanten chirurgischen Operationen nach Ziffer 2.4.1 2.8.1 Voraussetzungen für die Leistung:
dieses Bedingungswerkes zahlen wir das Krankenhaus-Tage-
geld für drei Tage. Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach Zif-
fer 2.1.1 dieses Bedingungswerkes gegeben.
2.5 Verbessertes Genesungsgeld
Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4
2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung: und Ziffer 3 dieses Bedingungswerkes ermittelten Invaliditätsgrad
von mindestens 50 % geführt.
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung
entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld 2.8.2 Höhe der Leistung:
nach Ziffer 2.4 dieses Bedingungswerkes.
Wir zahlen unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person
2.5.2 Höhe und Dauer der Leistung: die Unfall-Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
2.5.2.1 Verbessertes Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Beträgt der Invaliditätsgrad nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4
Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen und Ziffer 3 dieses Bedingungswerkes mindestens 90 %, erbrin-
gezahlt, für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten, längstens für gen wir die doppelte Rentenleistung.
zwei Jahre.
Fällt der Invaliditätsgrad aufgrund einer vorgenommenen Neube-
2.5.2.2 Ereignet sich der Unfall im Ausland, verbleibt es bei der Leistung messung gemäß Ziffer 9.4 dieses Bedingungswerkes unter 90 %
nach Ziffer 2.5.2.1 dieses Bedingungswerkes. Eine Verdoppelung und beträgt mindestens 50 %, erbringen wir die einfache Ren-
der Leistung tritt nicht ein. tenleistung.
2.6 Todesfallleistung Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrlei-
stungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe
2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung: der Leistung unberücksichtigt.
Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines 2.8.3 Beginn und Dauer der Leistung:
Jahres gestorben.
2.8.3.1 Die Unfall-Rente zahlen wir
Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 dieses Bedingungs-
werkes weisen wir hin. - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er-
eignet hat,
2.6.2 Höhe der Leistung: - monatlich im Voraus.
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche- 2.8.3.2 Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem
rungssumme gezahlt.
- die versicherte Person stirbt oder wir Ihnen mitteilen, dass eine
2.6.3 Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn die ver- nach Ziffer 9.4 dieses Bedingungswerkes vorgenommene
sichterte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugun- Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invalidi-
fall), § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes tätsgrad unter 50 % gesunken ist. Tritt dieser Fall ein, erhalten
rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person Sie eine einmalige Abschlusszahlung in Höhe von zwei Mo-
die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen natsrenten.
zurückzuzahlen.
2.9 Tagegeld für Komapatienten
2.7 Monatliche Unfall-Rente
Gilt als nicht versichert.
2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung:
Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach Zif-
-8-
[Seite 9]
2.10 Bergungs- und Rettungskosten 2.12.1.1 bei Eheschließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft des
Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person für den
2.10.1 Art der Leistung: Ehe- bzw. Lebenspartner;
2.10.1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- 2.12.1.2 bei Niederkunft der Versicherungsnehmerin, der Ehe- bzw. Le-
oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrecht- benspartnerin des Versicherungsnehmers oder einer weiblichen
lich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise versicherten Person für das Kind oder bei Geburt eines Enkels;
Gebühren berechnet werden.
Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmit- 2.12.1.3 bei Adoption eines minderjährigen Kindes sowie für minderjährige
AUB 2023 Komfort
telbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu Stiefkinder ab Ihrer Eheschließung/Eintragung einer Lebenspart-
vermuten war. nerschaft;
2.10.1.2 Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung 2.12.1.4 unter der Voraussetzung, dass zu diesem Zeitpunkt ein wirk-
und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem Hausarzt sames Vertragsverhältnis und kein Zahlungsrückstand besteht.
der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Kran-
kenhaus her. 2.12.2 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer die Eheschlie-
ßung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft , die Geburt oder die
2.10.1.3 Wir ersetzen die Kosten für die Behandlung in einer Dekompres- Adoption innerhalb des laufenden Versicherungsjahres ab Ehe-
sionskammer nach Tauchunfällen. schließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Geburt oder
Adoption anzuzeigen.
2.10.1.4 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport
der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik. Wir gewähren Vorsorgeschutz für den Ehe- bzw. Lebenspartner,
das Kind, adoptierte Kind bzw. Stiefkind oder den Enkel ab Ehe-
2.10.1.5 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten schließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Geburt bzw.
Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf Adoption, wenn uns die Anzeige innerhalb von zwei Monaten ab
ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart Eheschließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Geburt
unvermeidbar waren. bzw. Adoption zugeht. Andernfalls gewähren wir Versicherungs-
schutz ab Zugang der Anzeige.
2.10.1.6 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entste-
henden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende Der Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des dritten Monats nach
minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicher- Ende des laufenden Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer
ten Person. 10.5.
2.10.1.7 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Ko- Die Versicherungssummen betragen:
sten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
EUR 25.000 bei Invalidität (Mehrleistungsmodell 90 %)
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die EUR 50.000 bei Vollinvalidität
Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung EUR 5.000 bei Tod
zum letzten ständigen Wohnsitz. EUR 15 Krankenhaus-Tagegeld
EUR 15 verbessertes Genesungsgeld
2.10.1.8 Für die Ziffern 2.10.1.3 bis 2.10.1.7 dieses Bedingungswerkes gilt: EUR 2.500 Höchstleistung für Bergungs-/Rettungskosten
Wir gewähren subsidiären Versicherungsschutz, d. h., ein Dritter ist in der Unfallversicherung.
nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
2.12.3 Wird dem Versicherer für die über den Vorsorgeschutz versicher-
2.10.2 Höhe der Leistungen: te Person ein Leistungsfall gemeldet, muss der Versicherungs-
nehmer dem Versicherer die Eheschließung/Eintragung einer
2.10.2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Versicherungs- Lebenspartnerschaft, die Geburt bzw. Adoption anhand von ent-
schein genannten Betrag begrenzt. sprechenden amtlichen Dokumenten nachweisen.
2.11 Kosten für kosmetische Operationen 2.12.4 Bestehen bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen
mit einem Anspruch auf Vorsorgeschutz, so kann dieser nur aus
2.11.1 Voraussetzungen für die Leistungen: einem der Verträge geltend gemacht werden.
2.11.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fal- 2.12.5 Im Übrigen finden die Bestimmungen dieses Bedingungswerkes
lenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Anwendung.
Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbe-
handlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine 2.13 Kurbeihilfe
unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes
der versicherten Person zu beheben. Wir bieten entsprechend der nachfolgenden Regelung Versiche-
rungsschutz bei Kuraufenthalten:
2.11.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach
dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebens- 2.13.1 Voraussetzung für die Leistung:
jahres.
2.13.1.1 Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fallenden
2.11.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Unfall im Sinne von Ziffer 1 dieses Bedingungswerkes wegen der
Leistungspflicht. durch das Unfallereignis hervor gerufenen Gesundheitsschädigung
oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an ge-
2.11.2 Art und Höhe der Leistungen: rechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens
drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur durchgeführt.
Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche-
rungssumme Ersatz für nachgewiesene Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztliches
Attest nachgewiesen.
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in 2.13.1.2 Als Kur gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die ärztliche
einem Krankenhaus, Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen un-
fallbedingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen 2.13.2 Höhe der Leistung:
entstanden sind.
Die Kurbeihilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein genann-
2.12 Vorsorgeschutz für Ehepartner/eingetragene Lebenspart- ten Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt.
ner* und Kinder
* Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen
2.12.1 Der Vorsorgeschutz entsteht Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder
einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten
lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch die den Part-
nerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren
Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten.
-9-
[Seite 10]
Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft 2.15 Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes
mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Kurbeihilfe
nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Wir übernehmen die innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall
entstehenden Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes
2.14 Erhöhung von Leistung und Beitrag / Dynamik (wenn ver- einmalig bis zur versicherten Summe, sofern der Unfall zum voll-
einbart) ständigen Verlust der Sehkraft geführt hat.
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung vereinbart, deren 2.16 Gipsgeld
Summen und Beitrag jährlich angepasst werden.
AUB 2023 Komfort
2.16.1 Voraussetzung für die Leistung
2.14.1 Wir erhöhen die Versicherungssumme jährlich um 5 % zum Be-
ginn des Versicherungsjahres, und zwar erstmals zum Beginn 2.16.1.1 Die versicherte Person hat einen Unfall mit einer der folgenden
des zweiten Versicherungsjahres. Verletzungen erlitten:
2.14.2 Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet: - Kopfverletzungen: Schädeldachfraktur, Schädelbasisfraktur,
Jochbeinfraktur
- Für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle 500 EUR, - Rückenverletzungen: Halswirbelfraktur, Brustwirbelfraktur,
Lendenwirbelfraktur
- für die Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverlet- - Sonstige Verletzungen: Brustbeinfraktur, Schlüsselbeinfraktur
zungen auf 50 EUR, - Obere Gliedmaßen: Oberarmkopffraktur, Oberarmschaftfrak-
tur, Ellenbogengelenksfraktur, Unterarmschaftfraktur
- für die monatliche Unfall-Rente und die gestaffelte monatliche - Untere Gliedmaßen: Hüftgelenksfraktur, Beckenfraktur,
Unfall-Rente auf 25 EUR, Oberschenkelschaftfraktur, Kniescheibenfraktur, Unter-
schenkelschaftfraktur
- für Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld (wahlweise mit verbes-
sertem Genesungsgeld) 0,50 EUR. 2.16.1.2 Eine in Ziffer 2.16.1.1 dieses Bedingungswerkes genannte Ver-
letzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt werden und der
2.14.3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Er- Anspruch auf Gipsgeld muss innerhalb von sechs Monaten vom
höhungstermin eintretenden Leistungsfälle. Unfalltag an gerechnet durch Vorlage eines Arztberichts bei uns
geltend gemacht werden.
2.14.4 Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versiche-
rungssummen. 2.16.2 Der Anspruch auf Gipsgeld erlischt nach Ablauf von sechs Mona-
ten, vom Unfalltag an gerechnet, oder wenn das Unfallereignis zum
2.14.5 Wird in Folge der Dynamisierung oder bei Versicherungsbeginn Tod führt, bevor der Anspruch auf Gipsgeld geltend gemacht wur-
für eine der in Ziffer 2.14.2 dieses Bedingungswerkes genannten de.
Leistungen der vom Versicherer angebotene Höchstsatz dieser
Leistung erreicht, nimmt diese Leistung an weiteren dynamischen 2.16.3 Höhe der Leistung
Erhöhungen nicht teil. Es gelten folgende Höchstsätze:
2.16.3.1 Wir leisten einmal je Unfall die versicherte Summe.
- Invaliditäts-Mehrleistungsmodell 90 %
Grundsumme: 750.000 EUR 2.17 Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und
Blindenschrift
- Progressive Invaliditätsleistung 500 %
Grundsumme: 200.000 EUR 2.17.1 Hat der Unfall zur vollständigen Gehörlosigkeit geführt, beteiligen
wir uns an den Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache bis
- Todesfallsumme in Verbindung mit zur Höhe der versicherten Summe.
Invaliditäts-Mehrleistungsmodell 90 % 500.000 EUR
2.17.2 Hat der Unfall zum vollständigen Verlust der Sehkraft geführt, be-
- Todesfallsumme in Verbindung teiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Blindenschrift
mit progressiver Invaliditätsleistung 200.000 EUR bis zur Höhe der versicherten Summe.
- Tagegeld 100 EUR
3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten
- Krankenhaus-Tagegeld oder Gebrechen?
(wahlweise mit verbessertem Genesungsgeld) 100 EUR
Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krank-
- Übergangsleistung mit Sofortleistung heiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursach-
bei Schwerverletzungen 20.000 EUR ten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert
sich
- monatliche Unfall-Rente 2.000 EUR
- im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades,
- gestaffelte monatliche Unfall-Rente 1.000 EUR - im Todesfall und in allen anderen Fällen die Leistung
2.14.6 Die Leistungen Bergungs- und Rettungskosten (Ziffer 2.10), Ko- entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.
sten für kosmetische Operationen (Ziffer 2.11), Vorsorgeschutz
für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und Kinder (Ziffer Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 30 %, unterbleibt je-
2.12), Kurbeihilfe (Ziffer 2.13), Kosten für die Anschaffung eines doch die Minderung.
Blindenhundes (Ziffer 2.15), Gipsgeld (Ziffer 2.16) sowie die Ko-
stenbeteiligung zur Erlernung der Gebärdensprache und Blin-
denschrift (Ziffer 2.17) dieses Bedingungswerkes werden durch 4 Welche Personen sind nicht versicherbar?
die Dynamik nicht erhöht.
4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind
2.14.7 Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung dauernd pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 3 Sozialge-
über die Erhöhung. setzbuch XI (SGB – Stand: 01.01.2023) sowie Geisteskranke.
Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen 4.2 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person
nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Auf die Frist im Sinne von Ziffer 4.1 dieses Bedingungswerkes nicht mehr ver-
werden wir Sie hinweisen. sicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.
2.14.8 Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhö- 4.3 Wir zahlen für die nicht versicherbaren Personen (Ziffer 4.1) den
hung von Leistung und Beitrag auch für die gesamte Restlaufzeit seit Eintritt der Nichtversicherbarkeit entrichteten Beitrag zurück.
des Vertrages widerrufen. Der Widerruf muss in Textform, späte-
stens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, erfolgen.
- 10 -
[Seite 11]
5 In welchen Fällen ist der Versicherungs- 5.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verur-
schutz ausgeschlossen? sacht sind, sowie Gesundheitsschäden durch Strahlen.
5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.2 Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beein
trächtigungen:
5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst-
seinsstörungen, auch verursacht durch Konsum von Drogen 5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Or-
oder sonstiger Mittel, die das Bewusstsein beeinträchtigen, sowie ganen und Gehirnblutungen.
durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den
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ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver-
trag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 dieses Bedingungs-
Mitversichert sind jedoch Unfälle infolge von Trunkenheit (beim werkes die überwiegende Ursache ist.
Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholge-
halt unter 1,3 Promille liegt) sowie Unfälle infolge Bewusstseinstö- 5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.
rungen durch verschreibungspflichtige Medikamente, wenn diese
vorschrifts- bzw. weisungsgemäß eingenommen oder unfreiwillig 5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am
(unbemerkt/zwangsweise) verabreicht wurden. Körper der versicherten Person.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen
Versicherungsschutz besteht auch, wenn diese Störungen oder oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische,
Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst
verursacht waren. waren.
5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie 5.2.4 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch
vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Per- 5.2.5 Bauch- oder Unterleibsbrüche.
son das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder entmündigt
ist und die Straftat im Führen eines Land- oder Wasserfahrzeuges Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter
ohne Führerschein besteht oder ein unbefugter Gebrauch eines diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Ein-
Fahrzeuges vorliegt (§ 248 b Strafgesetzbuch). Voraussetzung wirkung entstanden sind.
ist, dass keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt be-
gangen wurde. 5.2.6 Infektionen, die nicht nach Ziffer 1.4.4 und 1.4.5 versichert sind.
5.1.3 Versicherungsschutz besteht für Kriegs- oder Bürgerkriegsereig-
nisse, wenn die versicherte Person während einer Auslandsreise 6 Was müssen Sie beachten,
durch ein Kriegsereignis überrascht wird. Dieser Versicherungs-
schutz endet mit dem 14. Tag nach Kriegsausbruch. Sofern und - bei vereinbartem Kinder-Tarif,
solange es der versicherten Person trotz aller Bemühungen und
aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist, das Ge-
- bei Ausübung bestimmter beruflicher
biet des Staates früher zu verlassen, verlängert sich die Frist um Tätigkeiten in Bezug auf die Höhe der
weitere sieben Tage. Versicherungsleistung bei Berufsunfällen,
Mitversichert sind zudem Unfälle durch Terroranschläge, die au-
- bei Umstellung des Tarifes nach Vollen-
ßerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt
dung des 65. Lebensjahres?
werden.
6.1 Umstellung des Kinder-Tarifs
Kein Versicherungsschutz besteht für unmittelbar oder mittelbar
durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursachte Unfälle 6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5,
in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Le-
- innerhalb Deutschlands oder eines Staates, in dem sich die bensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den verein-
versicherte Person mehr als drei Monate aufhält; barten Versicherungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeit-
- bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits punkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes
Krieg- oder Bürgerkrieg herrscht; Wahlrecht:
- bei aktiver Teilnahme an einem Krieg oder Bürgerkrieg;
- durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische - Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Ver-
Waffen); sicherungssummen entsprechend.
- im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zu- - Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir be-
stand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, rechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
6.1.2 Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen
5.1.4 Unfälle der versicherten Person Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate
nach Beginn des neuen Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer
- als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er 10.5 mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahl-
nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie möglichkeit fort.
als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;
- bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruf- 6.2 usübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten in Bezug auf
A
lichen Tätigkeit; die Höhe der Versicherungsleistung bei Berufsunfällen
- bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
Für alle versicherten erwachsenen Personen gelten unabhängig von
5.1.5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie der beruflichen Tätigkeit gleiche Beitragssätze zur Ermittlung des der
sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an gewünschten Versicherungsleistung entsprechenden Beitrags.
Fahrtveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Übungs-
fahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstge- Für Personen mit überwiegend körperlicher oder überwiegend
schwindigkeiten ankommt. handwerklicher Berufstätigkeit, Tätigkeit mit ätzenden, giftigen,
leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen, Berufs- und
Ausnahme: Zeitsoldaten der Bundeswehr, Angehörige der Bundespolizei,
- Der Unfall wurde durch eine Fahrt auf einer öffentlichen Kart- im Außendienst tätige Angehörige der Landespolizei, der Forst-,
bahn in Deutschland verursacht, Steuer- oder Zollverwaltung, Berufskraftfahrer, in der Landwirt-
- die Veranstaltung hatte reinen Freizeitcharakter und schaft tätige Personen, Tierärzte, Tänzer, Turn-, Sport- und
- die versicherte Person ist kein Berufs-, Lizenz oder Vertrags- Tanzlehrer gilt allerdings folgende Regelung:
sportler, Vertragsamateur oder Vereinsmitglied im Bereich Mo-
torsport. Wird die versicherte Person bei Ausübung der Berufstätigkeit
von einem Unfallereignis betroffen, vermindern sich die Versiche-
rungsleistungen aus diesem Vertrag um 40 %. Bei Freizeitunfäl-
- 11 -
[Seite 12]
len kommt hingegen die volle Versicherungsleistung zum Tragen. Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vor-
Als Unfallereignisse bei Ausübung der Berufstätigkeit gelten vertraglichen Anzeigepflicht ausüben.
auch Wegeunfälle im Sinne des § 8 Absatz 2 SGB VII (Stand:
01.01.2023). Für Personen, die nicht in der gesetzlichen Unfall-
versicherung versichert sind, findet § 8 Absatz 2 SGB VII (Stand: 9 Wann sind die Leistungen fällig?
01.01.2023) entsprechende Anwendung.
9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts-
6.3 Umstellung des Tarifes nach Vollendung des anspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären,
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65. Lebensjahres ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die
Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
6.3.1 Zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5, in - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen;
dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, wird - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
der Versicherungsvertrag dieser Person in einen für dieses Alter Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
angebotenen Tarif umgestellt. der Invalidität notwendig ist.
Nach der Umstellung gelten die Allgemeinen Unfallversicherungs-
Bedingungen (AUB) des neuen Tarifes. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe.
6.3.2 Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Mo- Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
nats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers zu dem Zeit-
punkt kündigen, zu dem die Umstellung wirksam werden würde. 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Der Leistungsfall 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
7 Was ist nach einem Unfall zu beachten Zusätzlich kann vor Abschluss des Heilverfahrens eine Invalidi-
(Obliegenheiten)? tätsleistung innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall bis zur
Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir
unsere Leistung nicht erbringen. 9.4 Neufestsetzung der Invalidität
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht her- 9.4.1 Der Grad der Invalidität kann durch Sie oder uns jährlich erneut
beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich ärztlich bemessen werden. Die endgültige Bemessung erfolgt je-
einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns doch spätestens
unterrichten.
- drei Jahre nach dem Unfall.
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die ver- - fünf Jahre nach dem Unfall, bei Kindern bis zur Vollendung des
sicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich 14. Lebensjahres.
zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche
Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 9.4.2 Das Verlangen einer Neubemessung können
7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte - Sie vor Ablauf der Frist nach Ziffer 9.4.1 dieses Bedingungs-
Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen werkes oder
Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstaus- - wir anlässlich der Erklärung über unsere Leistungspflicht nach
falles tragen wir. Ziffer 9.1 dieses Bedingungswerkes
Können Unternehmer, Geschäftsführer oder Selbständige den aussprechen.
Verdienstausfall nicht konkret nachweisen, erstatten wir als fes-
ten Betrag 1 Promille der vereinbarten Versicherungssumme für 9.4.3 Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleis-
Invalidität, maximal 500 EUR. tung, als wir bereits erbracht haben, fordern wird den überzahlten
Betrag zurück.
7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anläs-
sen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Ver- 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir
sicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erfor- berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Be-
derlichen Auskünfte zu erteilen. scheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzah-
lung ab der nächsten Fälligkeit.
7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies zu melden, auch
wenn uns der Unfall schon angezeigt war.
Die Versicherungsdauer
Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
Wann ruht der Versicherungsschutz bei mili-
8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von
tärischen Einsätzen?
Obliegenheiten?
Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 dieses Bedingungswerkes 10.1 Beginn des Versicherungsschutzes
vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei
grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag unverzüg-
entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir lich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 dieses Bedingungs-
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfol- werkes zahlen.
gen hingewiesen haben.
10.2 Dauer und Ende des Vertrages
Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
abgeschlossen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nach-
weisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns
Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Versiche-
gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben. rungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
- 12 -
[Seite 13]
Die Kündigung ist in Textform zu erklären. wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu ver-
treten haben.
10.3 Kündigung nach Versicherungsfall
11.2.3 Rücktritt
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden,
wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom
eine Leistung erhoben haben. Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir
können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
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nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klage-
rücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils 11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
in Textform zugegangen sein.
11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei
uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung Die Folgebeiträge sind zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt des
zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
Versicherungsjahres, wirksam wird.
11.3.2 Verzug
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang
bei Ihnen wirksam. Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne
Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
10.4 Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Ein- nicht zu vertreten haben.
sätzen
Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffor-
Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer dern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen
Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen For- setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die
mation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz rückständigen Beträge des Beitrages sowie die Zinsen und Ko-
zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Groß- sten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die
britannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versiche- nach den Ziffern 11.3.3 und 11.3.4 dieses Bedingungswerkes mit
rungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die dem Fristablauf verbunden sind.
Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstan-
10.5 Versicherungsjahr denen Schadens zu verlangen.
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von 11.3.3 Kein Versicherungsschutz
zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch
nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Ver-
vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre. sicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach
Ziffer 11.3.2, Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hinge-
wiesen wurden.
Der Versicherungsbeitrag
Sie haben mit uns die dynamische Erhöhung Ihres Versiche-
rungsschutzes mit gleichzeitiger Beitragsangleichung verein-
11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung bart. Sie versäumen, der Anpassung in Textform zu widerspre-
beachten? Was geschieht, wenn Sie einen chen und zahlen nur den Vorjahresbeitrag. Abweichend von
Ziffer 11.3.3, Absatz 1 dieses Bedingungswerkes bleibt nach
Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Ablauf der Zahlungsfrist dann der Versicherungsschutz zu den
Versicherungssummen bestehen, die dem bezahlten Beitrag
11.1 Beitrag und Versicherungsteuer entsprechen.
11.1.1 Beitragszahlung 11.3.4 Kündigung
Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vier- Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung
teljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die in Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Zif-
bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen fer 11.3.2, Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hingewie-
ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. sen haben.
11.1.2 Versicherungsteuer Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines
Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteu- Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung
er, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu ent- und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versiche-
richten haben. rungsschutz.
11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag 11.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung
11.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeits-
Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen tag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einzie-
nach Zugang des Versicherungsscheines fällig. hung nicht widersprechen.
Weicht der Inhalt des Antrages vom Versicherungsschein ab, so Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht
wird der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf der einmonatigen eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
Widerspruchsfrist, die mit Zugang des Versicherungsscheines wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen
beginnt, fällig. Zahlungsaufforderung erfolgt.
11.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen wer-
den kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem Lastschriftverfahrens zu verlangen.
späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab die-
sem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform Sie sind zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn Sie
oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind. Außerdem
diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, haben Sie uns die durch den Rückläufer zusätzlich entstandenen
- 13 -
[Seite 14]
Kosten zu erstatten. 13.2.1 Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
11.5 Entfällt Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurück-
11.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinge-
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht wiesen haben.
etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Bei- Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schrift-
trags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben,
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bestanden hat. auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist
dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung
11.7 Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,
zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser
11.7.1 Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt
durch Erklärung Ihnen gegenüber.
- Sie bei Versicherungsbeginn das 55. Lebensjahr noch nicht
vollendet hatten, 13.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts
- die Versicherung nicht gekündigt war und
- Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verur- Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
sacht wurde, den angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-
zeige kannten.
gilt Folgendes:
Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie
11.7.2 Die Versicherung wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben
Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18.
Lebensjahr vollendet. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der
Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den
11.7.3 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungs- Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
nehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist. auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
13.2.3 Folgen des Rücktritts
Weitere Bestimmungen
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir
Vertrag beteiligten Personen zueinander? den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen,
dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder
12.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern
Ihnen zu. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn
Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann
an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwer-
versicherten Person zugestoßen ist. den der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Ob- 13.3 Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung
liegenheiten verantwortlich.
13.3.1 Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung
12.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnach- der Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit
folger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung
einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen.
13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige- Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
pflicht? auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
13.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer- Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Er-
hebliche Umstände klärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nach-
träglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung
Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Ihnen angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss
erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie- Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeige-
ßen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach pflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fra- Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
gen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen.
Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nach-
Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf un- weisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
seren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt mit zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. schlossen hätten.
Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen 13.3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-
für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrer- trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu
heblichen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen
Fragen verantwortlich. Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
teil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt die- anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode
ser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behan- Vertragsbestandteil.
deln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder
dies arglistig verschwiegen. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
13.2 Rücktritt
Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats
- 14 -
[Seite 15]
schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände an- 17 Welches Recht findet Anwendung?
zugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Mo-
natsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
gründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem
Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die
uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen. 18 An wen können Sie sich zur außergericht-
lichen Streitbeilegung wenden?
Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn
wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
2023 Komfort
der Anzeige kannten. eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb 18.1 Versicherungsombudsmann
AUB08
eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform
AUB
kündigen. Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher
oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher
13.4 Anfechtung Lage befindet, gilt:
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech- Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
ten, bleibt unberührt. Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V.
wenden.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der
bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Versicherungsombudsmann e.V.
Vertragszeit entspricht. Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
14 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Vertrag?
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und
14.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich
Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
18.2 Versicherungsaufsicht
14.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemel-
det worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versiche-
Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text- rers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der
form zugeht. Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versiche-
rer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
15 Welches Gericht ist zuständig? tungsaufsicht.
15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder un- Sektor Versicherungsaufsicht
serer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Graurheindorfer Straße 108
Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur 53117 Bonn
Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung E-Mail: poststelle@bafin.de
eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Internet: https://www.bafin.de
15.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne
dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-
haltes zuständig ist. 18.3 Hinweise auf den Rechtsweg
Unabhängig von der Möglichkeit, sich an den Versicherungs-
16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? ombudsmann oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht
Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? Ihnen der Rechtsweg offen.
16.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an un-
sere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder 19 Wir garantieren Ihnen, dass dieses Bedin-
in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gungswerk ausschließlich zu Ihrem Vorteil
gerichtet werden.
von den Allgemeinen Unfallversicherungs-
16.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, ge- Bedingungen 2020 (AUB 2020) des Gesamt-
nügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben verbands der Deutschen Versicherungswirt-
ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte
uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab- schaft (GDV) abweicht.
sendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für
den Fall einer Änderung Ihres Namens.
- 15 -
[Seite 16]
B
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen
2023 Exklusiv
(AUB 2023 Exklusiv)
- 16 -
[Seite 17]
B.
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Exklusiv
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Personen können Sie und/oder andere Personen sein. Wir als Ver-
sicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
Der Versicherungsumfang
1 Was ist versichert? - bei Umstellung des Tarifes nach Vollendung des
2 Welche Leistungen können vereinbart werden oder sind ent- 65. Lebensjahres?
halten?
2.1 Invaliditätsleistung Der Leistungsfall
2.2 Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
AUB 2023 Exklusiv
2.3 Tagegeld 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
2.4 Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen 9 Wann sind die Leistungen fällig?
2.5 Verbessertes Genesungsgeld
2.6 Todesfallleistung Die Versicherungsdauer
2.7 Monatliche Unfall-Rente 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der Ver-
2.8 Gestaffelte monatliche Unfall-Rente sicherungsschutz bei militärischen Einsätzen?
2.9 Tagegeld für Koma-Patienten
2.10 Bergungs- und Rettungskosten Der Versicherungsbeitrag
2.11 Kosten für kosmetische Operationen 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
2.12 Vorsorgeschutz für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zah-
Kinder len?
2.13 Kurbeihilfe
2.14 Erhöhung von Leistung und Beitrag / Dynamik (wenn vereinbart) Weitere Bestimmungen
2.15 Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes 12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
2.16 Gipsgeld Personen zueinander?
2.17 Kostenbeteiligung bei Erlernung von Gebärdensprache und 13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Blindenschrift 14 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen? 15 Welches Gericht ist zuständig?
4 Welche Personen sind nicht versicherbar? 16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Ände-
5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos- rung Ihrer Anschrift?
sen? 17 Welches Recht findet Anwendung?
6 Was müssen Sie beachten 18 An wen können Sie sich zur außergerichtlichen
- bei vereinbartem Kinder-Tarif, Streitbeilegung wenden?
- bei Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten in Bezug 19 Leistungsgarantie gegenüber den Allgemeinen Unfallversiche-
auf die Höhe der Versicherungsleistung bei Berufsunfällen, rungs-Bedingungen 2020 (AUB 2020) des Gesamtverbands der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Der Versicherungsumfang sonkrankheit.
1.4.4 der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch während der
1 Was ist versichert? Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch
sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen
1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten wurden (z. B. Malaria, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME),
Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Borreliose, Gelbfieber, Pest) sowie die Infektionskrankheiten Ty-
phus, Cholera, Tuberkulose, Kinderlähmung, Masern, Mumps
1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. und Röteln. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Krankheit
frühestens einen Monat nach Beginn der Versicherung und späte-
1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz- stens einen Monat nach Beendigung der Versicherung ausbricht.
lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig-
nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Mitversichert sind allergische Reaktionen auf Insektenstiche oder
Insektenbisse als nicht infektionsbedingte Folge des Stichs oder
1.4 Als Unfall gilt auch, Bisses.
1.4.1 wenn durch eine Eigenbewegung (normale Kraftanstrengung) Als Unfallfolge sind Wundinfektionen infolge geringfügiger Hautver-
eine Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies letzungen mitversichert, wenn uns das ursächliche Ereignis binnen
gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheibe, des Knie- vier Wochen angezeigt wird.
gelenks mit den dazugehörigen Menisken, Bändern und Sehnen
und des Sprunggelenks mit den dazugehörigen Bändern und Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedingungs-
Sehnen oder werkes.
wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an 1.4.5 eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 1.4.4 dieses Bedingungs-
Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für werkes genannten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte
Schädigungen der Bandscheibe. Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet.
1.4.2 das Ersticken, Ertrinken oder Erfrieren, unfreiwillig erlittener Flüs- Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedin-
sigkeits- oder Nahrungsentzug sowie das Erleiden eines Sonnen- gungswerkes.
brandes oder Sonnenstichs.
Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 5.2.6 dieses Bedingungs- 1.4.6 der Ausbruch von Tollwut und Wundstarrkrampf sowie der Aus-
werkes. bruch von Infektionskrankheiten, bei denen Krankheitserreger
durch eine Unfallverletzung infolge eines Unfalls in den Körper
1.4.3 der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z. B. Cais- gelangten oder welche durch Heilmaßnahmen bzw. Eingriffe
- 17 -
[Seite 18]
verursacht wurden, die durch ein unter diesen Vertrag fallendes 2.1.2 Art und Höhe der Leistung:
Schadenereignis veranlasst waren. Versicherungsschutz besteht
nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der 2.1.2.1 Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.
Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendigung der
Versicherung ausbricht. 2.1.2.2 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versiche-
rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität (siehe
Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedingungs- jedoch Ziffer 6.2 dieses Bedingungswerkes).
werkes.
2.1.2.2.1 Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genann-
1.5 Versicherungsschutz besteht auch für ten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die fol-
genden Invaliditätsgrade:
-
Unfälle, die durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht
wurden. Mitversichert sind nur die Unfallfolgen; die Gesund- Arm 85 %
heitsschädigung durch den eigentlichen Herzinfarkt oder
Schlaganfall ist nicht mitversichert. Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 75 %
- Vergiftungen durch Einatmen ausströmender Gase und Dämp- Hand 70 %
fe, Dünste, Staubwolken, Säuren und Ähnliches, wenn die ver- Daumen 30 %
sicherte Person durch besondere Umstände den Einwirkungen
Zeigefinger 20 %
mehrere Stunden, längstens bis zu sieben Tage ausgesetzt war.
anderer Finger 10 %
AUB 2023 Exklusiv
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch Mehrere Finger einer Hand max. 55 %
den Schlund, einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen, soweit Bein über der Mitte des Oberschenkels 85 %
die Einnahmedauer sieben Tage nicht überschreitet.
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 75 %
- Blutvergiftungen (Sepsis) als Folge eines Unfallereignisses. Bein bis unterhalb des Knies 70 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 60 %
-
Unfälle, die die versicherte Person bewusst in Kauf nimmt, Fuß 55 %
wenn sie diese bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Be-
große Zehe 15 %
mühen zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erlei-
det. andere Zehe 7%
Sehkraft eines Auges 60 %
-
Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinanderset- Gehör auf einem Ohr 45 %
zungen und innere Unruhen, wenn die versicherte Person Geruchssinn 20 %
nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
Geschmackssinn 20 %
1.6 Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung Stimme 100 %
(Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus- Verlust der Sehkraft, wenn bereits ein Auge 100 %
schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie erblindet war
gelten für alle Leistungsarten. Verlust des Gehörs, wenn bereits Gehörlosigkeit 75 %
auf einem Ohr vorhanden war
2 Welche Leistungen können vereinbart eine Niere 25 %
beide Nieren 50 %
werden oder sind enthalten?
Milz 10 %
Die Leistungen, die Sie vereinbaren können, werden im Folgen- Gallenblase 10 %
den oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben.
Magen 15 %
Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungen und die Versiche- Zwölffinger-, Dünn-, Dick- oder Enddarm jeweils 20 %
rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag. Lungenflügel 45 %
2.1 Invaliditätsleistung Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung:
2.1.2.2.2 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Inva-
2.1.1.1 Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten liditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder gei-
Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine stige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes
nicht erwartet werden kann. 2.1.2.2.3 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird
Die Invalidität ist der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach
Ziffer 2.1.2.2.1 und Ziffer 2.1.2.2.2 dieses Bedingungswerkes zu
- innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall eingetreten und bemessen.
- innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall von einem Arzt in
Textform, festgestellt und in Textform von Ihnen bei uns gel- 2.1.2.2.4 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall be-
tend gemacht worden. einträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als
2.1.1.2 Wir zahlen Ihnen bereits im 1. Jahr nach dem Unfallereignis 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.
während des laufenden Heilverfahrens einen Vorschuss auf die
Invaliditätsleistung in Höhe von bis zu 10 % der vereinbarten 2.1.2.3 Stirbt die versicherte Person
Versicherungssumme, maximal jedoch 20.000 EUR, wenn durch
die von uns vorgenommene Soforteinschätzung festgestellt wird, - aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem
dass der Unfall voraussichtlich zu einer dauernden Beeinträchti- Unfall oder
gung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidi- - gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach
tät) führt. dem Unfall
Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten
nach dem Unfall, fordern wir den Vorschuss von den Erben der wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen
versicherten Person zurück. Befunde zu rechnen gewesen wäre.
2.1.1.3 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die ver- 2.1.2.4 Mehrleistungen bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %
sicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem
Unfall stirbt. Wenn Sie mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistungen bei
- 18 -
[Seite 19]
Invalidität vereinbart haben, gilt Folgendes: 59 172
60 180
2.1.2.4.1 Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 dieses Bedin-
61 188
gungswerkes ermittelt.
Ziffer 2.1 dieses Bedingungswerkes wird wie folgt ergänzt: 62 196
63 204
2.1.2.4.2 Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn der Unfall zu 64 212
einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % führt. 65 220
2.1.2.4.3 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf 150.000 66 228
EUR beschränkt. 67 236
68 244
2.1.2.5 Progressive Invaliditätsstaffel 69 252
70 260
Wenn Sie mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invali-
ditätsstaffel vereinbart haben, gilt Folgendes: 71 268
72 276
2.1.2.5.1 Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3 dieses Bedin- 73 284
gungswerkes ermittelt.
74 292
Ziffer 2.1 dieses Bedingungswerkes wird wie folgt ergänzt: 75 300
AUB 2023 Exklusiv
76 310
2.1.2.5.2 Für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 25 % über- 77 320
steigt, zahlen wir zusätzlich 2 % aus der Versicherungssumme.
78 330
2.1.2.5.3 Für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 50 % über- 79 340
steigt, zahlen wir zusätzlich weitere 5 % aus der Versicherungs- 80 350
summe. 81 360
82 370
2.1.2.5.4 Für jeden Prozentpunkt, der den Invaliditätsgrad von 75 % über-
steigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versicherungs- 83 380
summe. 84 390
85 400
Ab einem Invaliditätsgrad von 95 % zahlen wir die maximale Leis- 86 410
tung von 500 % der Versicherungssumme.
87 420
2.1.2.5.5 Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung 88 430
im Einzelnen wie folgt aus: 89 440
90 450
Unfallbedingter Leistung aus der 91 460
Invaliditätsgrad Versicherungssumme 92 470
% % 93 480
26 28 94 490
27 31 95 500
28 34 96 500
29 37 97 500
30 40 98 500
31 43 99 500
32 46 100 500
33 49
34 52 2.2 Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwer
35 55 verletzungen
36 58
2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung:
37 61
38 64 Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der
39 67 versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen
40 70 Bereich unfallbedingt
41 73
- nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet
42 76 und
43 79 - ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
44 82
45 85 noch um mindestens 50 % beeinträchtigt.
46 88 Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununter-
47 91 brochen bestanden.
48 94
49 97 Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des
Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend
50 100
gemacht worden.
51 108
52 116 2.2.2 Art und Höhe der Leistung:
53 124
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche-
54 132
rungssumme gezahlt.
55 140
56 148 2.2.3 Die Versicherungssumme für Übergangsleistung wird bei fol-
57 156 genden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht der Tod
innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt.
58 164
- 19 -
[Seite 20]
a) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks, 2.5.2.1 Verbessertes Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versi-
b) Amputation einer Hand oder eines Fußes, cherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt,
c) Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Kör- für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten, längstens für drei Jahre.
peroberfläche,
d) Erblindung auf beiden Augen, 2.5.2.2 Ereignet sich der Unfall im Ausland, verbleibt es bei der Leistung
e) Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen nach Ziffer 2.5.2.1 dieses Bedingungswerkes. Eine Verdoppelung
(auch von zwei Organen oder von zwei Knochen): der Leistung tritt nicht ein.
- gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Leber, Milz
oder Nieren, 2.6 Todesfallleistung
- Bruch des Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unter-
schenkelknochens, 2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung:
- Wirbelkörperbruch,
- Beckenringbruch. Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines
Jahres gestorben.
2.3 Tagegeld
Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 dieses Bedingungs-
2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung: werkes weisen wir hin.
Die versicherte Person ist unfallbedingt 2.6.2 Höhe der Leistung:
- in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche-
AUB 2023 Exklusiv
- in ärztlicher Behandlung. rungssumme gezahlt.
2.3.2 Höhe und Dauer der Leistung: 2.6.3 Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn die versi-
cherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugun-
Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme fall), § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes
berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträch- rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person
tigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft. die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen
zurückzuzahlen.
Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, läng-
stens für ein Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. 2.7 Monatliche Unfall-Rente
2.3.3 Eine Tagegeldleistung aus einem Unfallereignis gemäß Zif- 2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung:
fer 1.4.4, Ziffer 1.4.5 und Ziffer 1.4.6 dieses Bedingungswerkes
entfällt. Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach Zif-
fer 2.1.1 dieses Bedingungswerkes gegeben.
2.4 Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen
Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4
2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: und Ziffer 3 dieses Bedingungswerkes ermittelten Invaliditätsgrad
von mindestens 50 % geführt.
Die versicherte Person
2.7.2 Höhe der Leistung:
- befindet sich wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger
vollstationärer Heilbehandlung oder Wir zahlen unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person
die Unfall-Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- unterzieht sich wegen eines Unfalles einer ambulanten chirur-
gischen Operation und ist deswegen für mindestens fünf Tage Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrlei-
ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. vollständig in stungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe
ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt. der Leistung unberücksichtigt.
2.4.2 Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen 2.7.3 Beginn und Dauer der Leistung:
gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Erfolgt
jedoch die Heilbehandlung in einem Institut, das sowohl der Heil- 2.7.3.1 Die Unfall-Rente zahlen wir
behandlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt die Leis-
tung nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt oder - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er-
die Krankenanstalt das einzige Versorgungs-Krankenhaus in der eignet hat,
Umgebung des Wohnortes der versicherten Person ist. - monatlich im Voraus.
2.4.3 Höhe und Dauer der Leistung: 2.7.3.2 Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem
- Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Ver- - die versicherte Person stirbt oder
sicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären - wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 dieses Bedin-
Behandlung gezahlt, längstens jedoch für drei Jahre, vom Un- gungswerkes vorgenommene Neubemessung ergeben hat,
falltag an gerechnet. dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken
ist. Tritt dieser Fall ein, erhalten Sie eine einmalige Abschluss-
Ereignet sich der Unfall im Ausland, zahlen wir für die ersten zahlung in Höhe von vier Monatsrenten.
14 Tage des Krankenhaus-Aufenthaltes in dem betreffenden
Land den doppelten Krankenhaus-Tagegeldsatz. Als Ausland 2.8 Gestaffelte monatliche Unfall-Rente
gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte
Person keinen Wohnsitz hat. 2.8.1 Voraussetzungen für die Leistung:
- Bei ambulanten chirurgischen Operationen nach Ziffer 2.4.1 Die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung sind nach Zif-
dieses Bedingungswerkes zahlen wir das Krankenhaus-Tage- fer 2.1.1 dieses Bedingungswerkes gegeben.
geld für fünf Tage.
Der Unfall hat zu einem nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4
2.5 Verbessertes Genesungsgeld und Ziffer 3 dieses Bedingungswerkes ermittelten Invaliditätsgrad
von mindestens 50 % geführt.
2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung:
2.8.2 Höhe der Leistung:
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung
entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld Wir zahlen unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person
nach Ziffer 2.4 dieses Bedingungswerkes. die Unfall-Rente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
2.5.2 Höhe und Dauer der Leistung: Beträgt der Invaliditätsgrad nach Ziffer 2.1.2.2.1 bis Ziffer 2.1.2.2.4
- 20 -
[Seite 21]
und Ziffer 3 dieses Bedingungswerkes mindestens 90 %, erbrin- 2.10.2 Höhe der Leistungen:
gen wir die doppelte Rentenleistung.
2.10.2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Versicherungs-
Fällt der Invaliditätsgrad aufgrund einer vorgenommenen Neube- schein genannten Betrag begrenzt.
messung gemäß Ziffer 9.4 dieses Bedingungswerkes unter 90 %
und beträgt mindestens 50 %, erbringen wir die einfache Ren- 2.11 Kosten für kosmetische Operationen
tenleistung.
2.11.1 Voraussetzungen für die Leistungen:
Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrlei-
stungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe 2.11.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fal-
der Leistung unberücksichtigt. lenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen.
Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbe-
2.8.3 Beginn und Dauer der Leistung: handlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine
unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes
2.8.3.1 Die Unfall-Rente zahlen wir der versicherten Person zu beheben.
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er- 2.11.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach
eignet hat, dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebens-
- monatlich im Voraus. jahres.
2.8.3.2 Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem 2.11.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine
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Leistungspflicht.
- die versicherte Person stirbt oder
- wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 dieses Bedin- 2.11.2 Art und Höhe der Leistungen:
gungswerkes vorgenommene Neubemessung ergeben hat,
dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent ge- Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche-
sunken ist. Tritt dieser Fall ein, erhalten Sie eine einmalige Ab- rungssumme Ersatz für nachgewiesene
schlusszahlung in Höhe von vier Monatsrenten.
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
2.9 Tagegeld für Komapatienten - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in
einem Krankenhaus,
Wir zahlen maximal für die Dauer eines Jahres vom Unfalltag an - Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen un-
gerechnet ein Tagegeld in Höhe der versicherten Summe für je- fallbedingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen
den Kalendertag, an dem die versicherte Person unfallbedingt im entstanden sind.
Koma liegt.
2.12 Vorsorgeschutz für Ehepartner/eingetragene Lebenspart-
2.10 Bergungs- und Rettungskosten ner* und Kinder
2.10.1 Art der Leistung: 2.12.1 Der Vorsorgeschutz entsteht
2.10.1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- 2.12.1.1 bei Eheschließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft des
oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrecht- Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person für den
lich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Ehe- bzw. Lebenspartner;
Gebühren berechnet werden.
2.12.1.2 bei Niederkunft der Versicherungsnehmerin, der Ehe- bzw. Le-
Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmit- benspartnerin des Versicherungsnehmers oder einer weiblichen
telbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu versicherten Person für das Kind oder bei Geburt eines Enkels;
vermuten war.
2.12.1.3 bei Adoption eines minderjährigen Kindes sowie für minderjährige
2.10.1.2 Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung Stiefkinder ab Ihrer Eheschließung/Eintragung einer Lebenspart-
und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem Hausarzt nerschaft;
der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Kran-
kenhaus her. 2.12.1.4 unter der Voraussetzung, dass zu diesem Zeitpunkt ein wirk-
sames Vertragsverhältnis und kein Zahlungsrückstand besteht.
2.10.1.3 Wir ersetzen die Kosten für die Behandlung in einer Dekompres-
sionskammer nach Tauchunfällen. 2.12.2 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer die Eheschlie-
ßung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft, die Geburt oder die
2.10.1.4 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport Adoption innerhalb des laufenden Versicherungsjahres im Sinne
der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik. von Ziffer 10.5 ab Eheschließung/Eintragung einer Lebenspart-
nerschaft, Geburt oder Adoption anzuzeigen.
2.10.1.5 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten
Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf Wir gewähren Vorsorgeschutz für den Ehe- bzw. Lebenspartner,
ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart das Kind, adoptierte Kind bzw. Stiefkind oder den Enkel ab Ehe-
unvermeidbar waren. schließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Geburt bzw.
Adoption, wenn uns die Anzeige innerhalb von zwei Monaten
2.10.1.6 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entste- nach Eheschließung/Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Ge-
henden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende burt bzw. Adoption zugeht. Andernfalls gewähren wir Versiche-
minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicher- rungsschutz ab Zugang der Anzeige.
ten Person.
Der Vorsorgeschutz endet mit Ablauf des dritten Monats nach Ende
2.10.1.7 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Ko- des laufenden Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5.
sten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Die Versicherungssummen betragen:
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die
Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung EUR 50.000 bei Invalidität (Mehrleistungsmodell 90 %)
zum letzten ständigen Wohnsitz. EUR 100.000 bei Vollinvalidität
EUR 10.000 bei Tod
2.10.1.8 Für die Ziffern 2.10.1.3 bis 2.10.1.7 dieses Bedingungswerkes gilt: EUR 20 Krankenhaus-Tagegeld
EUR 20 verbessertes Genesungsgeld
Wir gewähren subsidiären Versicherungsschutz, d. h., ein Dritter EUR 10.000 Höchstleistung für Bergungs-/Rettungskosten
ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungs-
pflicht. in der Unfallversicherung.
* Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder
einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten
lebt. Als eingetragene Lebenspartnerschaften gelten auch die den Part-
nerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vergleichbaren - 21 -
Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten.
[Seite 22]
2.12.3 Wird dem Versicherer für die über den Vorsorgeschutz versicher- - Todesfallsumme in Verbindung mit
te Person ein Leistungsfall gemeldet, muss der Versicherungs- Invaliditäts-Mehrleistungsmodell 90 % 500.000 EUR
nehmer dem Versicherer die Eheschließung/Eintragung einer
Lebenspartnerschaft, die Geburt bzw. die Adoption anhand von - Todesfallsumme in Verbindung
entsprechenden amtlichen Dokumenten nachweisen. mit progressiver Invaliditätsleistung: 200.000 EUR
2.12.4 Bestehen bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen Tagegeld 100 EUR
mit einem Anspruch auf Vorsorgeschutz, so kann dieser nur aus
einem der Verträge geltend gemacht werden. - Krankenhaus-Tagegeld
(wahlweise mit verbessertem Genesungsgeld) 100 EUR
2.12.5 Im Übrigen finden die Bestimmungen dieses Bedingungswerkes
Anwendung. - Übergangsleistung mit Sofortleistung
bei Schwerverletzungen 20.000 EUR
2.13 Kurbeihilfe
- monatliche Unfall-Rente 2.000 EUR
Wir bieten entsprechend der nachfolgenden Regelung Versiche-
rungsschutz bei Kuraufenthalten: - gestaffelte monatliche Unfall-Rente 1.000 EUR
2.13.1 Voraussetzung für die Leistung: 2.14.6 Die Leistungen Tagegeld für Komapatienten (Ziffer 2.9), Ber-
gungs- und Rettungskosten (Ziffer 2.10), Kosten für kosmetische
2.13.1.1 Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fal- Operationen (Ziffer 2.11), Vorsorgeschutz für Ehepartner/ einge-
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lenden Unfall im Sinne von Ziffer 1 dieses Bedingungswerkes we- tragene Lebenspartner und Kinder (Ziffer 2.12), Kurbeihilfe (Zif-
gen der durch das Unfallereignis hervor gerufenen Gesundheits- fer 2.13), Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes (Ziffer
schädigung oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom 2.15), Gipsgeld (Ziffer 2.16) sowie die Kostenbeteiligung zur Er-
Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum lernung von Gebärdensprache und Blindenschrift (Ziffer 2.17) die-
von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur ses Bedingungswerkes werden durch die Dynamik nicht erhöht.
durchgeführt.
2.14.7 Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung
Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztliches über die Erhöhung.
Attest nachgewiesen.
Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen
2.13.1.2 Als Kur gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die ärztliche nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Auf die Frist
Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht. werden wir Sie hinweisen.
2.13.2 Höhe der Leistung: 2.14.8 Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhö-
hung von Leistung und Beitrag auch für die gesamte Restlaufzeit
Die Kurbeihilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein genann- des Vertrages widerrufen. Der Widerruf muss in Textform, späte-
ten Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt. stens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, erfolgen.
Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft 2.15 Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes
mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Kurbeihilfe
nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Wir übernehmen die innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall
entstehenden Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes
2.14 Erhöhung von Leistung und Beitrag / Dynamik einmalig bis zur versicherten Summe, sofern der Unfall zum voll-
(wenn vereinbart) ständigen Verlust der Sehkraft geführt hat.
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung vereinbart, deren 2.16 Gipsgeld
Summen und Beitrag jährlich angepasst werden.
2.16.1 Voraussetzung für die Leistung
2.14.1 Wir erhöhen die Versicherungssumme jährlich um 5 % zum Be-
ginn des Versicherungsjahres, und zwar erstmals zum Beginn 2.16.1.1 Die versicherte Person hat einen Unfall mit einer der folgenden
des zweiten Versicherungsjahres. Verletzungen erlitten:
2.14.2 Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet: - Kopfverletzungen: Schädeldachfraktur, Schädelbasisfraktur,
Jochbeinfraktur
- Für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle 500 EUR, - Rückenverletzungen: Halswirbelfraktur, Brustwirbelfraktur,
Lendenwirbelfraktur
- für die Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverlet- - Sonstige Verletzungen: Brustbeinfraktur, Schlüsselbeinfraktur
zungen auf 50 EUR, - Obere Gliedmaßen: Oberarmkopffraktur, Oberarmschaftfrak-
tur, Ellenbogengelenksfraktur, Unterarmschaftfraktur
- für die monatliche Unfall-Rente und die gestaffelte monatliche - Untere Gliedmaßen: Hüftgelenksfraktur, Beckenfraktur, Ober-
Unfall-Rente auf 25 EUR, schenkelschaftfraktur, Kniescheibenfraktur, Unterschenkel-
schaftfraktur
- für Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld (wahlweise mit verbes-
sertem Genesungsgeld) 0,50 EUR. 2.16.1.2 Eine in Ziffer 2.16.1.1 dieses Bedingungswerkes genannte Ver-
letzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt werden und der
2.14.3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Er- Anspruch auf Gipsgeld muss innerhalb von sechs Monaten vom
höhungstermin eintretenden Leistungsfälle. Unfalltag an gerechnet durch Vorlage eines Arztberichts bei uns
geltend gemacht werden.
2.14.4 Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versiche-
rungssummen. 2.16.2 Der Anspruch auf Gipsgeld erlischt nach Ablauf von sechs Mo-
naten, vom Unfalltag an gerechnet, oder wenn das Unfallereignis
2.14.5 Wird in Folge der Dynamisierung oder bei Versicherungsbeginn zum Tod führt, bevor der Anspruch auf Gipsgeld geltend gemacht
für eine der in Ziffer 2.14.2 dieses Bedingungswerkes genannten wurde.
Leistungen der vom Versicherer angebotene Höchstsatz dieser
Leistung erreicht, nimmt diese Leistung an weiteren dynamischen 2.16.3 Höhe der Leistung
Erhöhungen nicht teil. Es gelten folgende Höchstsätze:
2.16.3.1 Wir leisten einmal je Unfall die versicherte Summe.
- Invaliditäts-Mehrleistungsmodell 90 %
Grundsumme: 750.000 EUR 2.17 Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und
Blindenschrift
- Progressive Invaliditätsleistung 500 %
Grundsumme: 200.000 EUR 2.17.1 Hat der Unfall zur vollständigen Gehörlosigkeit geführt, beteiligen
wir uns an den Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache bis
- 22 -
[Seite 23]
zur versicherten Summe. versicherte Person mehr als drei Monate aufhält;
- bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits
2.17.2 Hat der Unfall zum vollständigen Verlust der Sehkraft geführt, be- Krieg- oder Bürgerkrieg herrscht;
teiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Blindenschrift - bei aktiver Teilnahme an einem Krieg oder Bürgerkrieg;
bis zur versicherten Summe. - durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische
Waffen);
- im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zu-
3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten stand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich,
oder Gebrechen? Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Für durch den 5.1.4 Unfälle der versicherten Person
Unfall ausgelöste Gesundheitsschädigungen werden keine Leis-
tungen erbracht, falls diese vollständig auf bereits bestehende - als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er
Krankheiten oder Gebrechen zurückzuführen sind. nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie
als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;
Haben Krankheiten und Gebrechen lediglich mitgewirkt, leisten - bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruf-
wir hingegen unabhängig vom Mitwirkungsanteil in vollem Um- lichen Tätigkeit;
fang. - bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
5.1.5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
4 Welche Personen sind nicht versicherbar? sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an
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Fahrtveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Übungs-
4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind fahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstge-
dauernd pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 3 Sozialge- schwindigkeiten ankommt.
setzbuch XI (SGB – Stand: 01.01.2023) sowie Geisteskranke.
Ausnahme:
4.2 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person - Der Unfall wurde durch eine Fahrt auf einer öffentlichen Kart-
im Sinne von Ziffer 4.1 dieses Bedingungswerkes nicht mehr ver- bahn in Deutschland verursacht,
sicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung. - die Veranstaltung hatte reinen Freizeitcharakter und
- die versicherte Person ist kein Berufs-, Lizenz oder Vertrags-
4.3 Wir zahlen für die nicht versicherbaren Personen (Ziffer 4.1) den sportler, Vertragsamateur oder Vereinsmitglied im Bereich Mo-
seit Eintritt der Nichtversicherbarkeit entrichteten Beitrag zurück. torsport.
5.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verurs-
5 In welchen Fällen ist der Versicherungs- acht sind, sowie Gesundheitsschäden durch Strahlen.
schutz ausgeschlossen?
5.2 Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen:
5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Or-
5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst- ganen und Gehirnblutungen.
seinsstörungen, auch verursacht durch Konsum von Drogen
oder sonstiger Mittel, die das Bewusstsein beeinträchtigen, sowie Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver-
durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den trag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 dieses Bedingungs-
ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. werkes die überwiegende Ursache ist.
Mitversichert sind jedoch Unfälle infolge von Trunkenheit (beim 5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.
Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholge-
halt unter 1,3 Promille liegt) sowie Unfälle infolge von Bewusst- Mitversichert sind jedoch Gesundheitsschäden durch Röntgen-,
seinstörungen durch verschreibungspflichtige Medikamente, Laser-, Maserstrahlen sowie durch energiereiche Strahlen bis 100
wenn diese vorschrifts- bzw. weisungsgemäß eingenommen oder Elektronenvolt, sofern sie nicht Folge eines regelmäßigen Um-
unfreiwillig (unbemerkt/zwangsweise) verabreicht wurden. ganges mit strahlenerzeugenden Geräten sind.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn diese Störungen oder 5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am
Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis Körper der versicherten Person.
verursacht waren.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen
5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische,
vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst
waren.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Per-
son das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder entmündigt 5.2.4 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch
ist und die Straftat im Führen eines Land- oder Wasserfahrzeuges wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
ohne Führerschein besteht oder ein unbefugter Gebrauch eines
Fahrzeuges vorliegt (§ 248 b Strafgesetzbuch). Voraussetzung 5.2.5 Bauch- oder Unterleibsbrüche.
ist, dass keine weitere Straftat zur Ermöglichung der Fahrt be-
gangen wurde. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter
diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Ein-
5.1.3 Versicherungsschutz besteht für Kriegs- oder Bürgerkriegsereig- wirkung entstanden sind.
nisse, wenn die versicherte Person während einer Auslandsreise
durch ein Kriegsereignis überrascht wird. Dieser Versicherungs- 5.2.6 Sonnenbrände oder -stiche als Folge der Benutzung eines Solari-
schutz endet mit dem 14. Tag nach Kriegsausbruch. Sofern und ums sowie Folgeerkrankungen infolge eines Sonnenbrandes
solange es der versicherten Person trotz aller Bemühungen und oder -stiches.
aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist, das Ge-
biet des Staates früher zu verlassen, verlängert sich die Frist um 5.2.7 Infektionen, die nicht nach Ziffer 1.4.4, 1.4.5 oder 1.4.6 versichert
weitere sieben Tage. sind.
Mitversichert sind zudem Unfälle durch Terroranschläge, die au-
ßerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt 6 Was müssen Sie beachten,
werden.
- bei vereinbartem Kinder-Tarif,
Kein Versicherungsschutz besteht für unmittelbar oder mittelbar
durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursachte Unfälle - bei Ausübung bestimmter beruflicher
Tätigkeiten in Bezug auf die Höhe der
- innerhalb Deutschlands oder eines Staates, in dem sich die
- 23 -
[Seite 24]
Versicherungsleistung bei Berufsunfällen, Wenn die Folgen eines Unfalles anfänglich als geringfügig er-
scheinen und wenn nach Hinzuziehung eines Arztes erst der
- bei Umstellung des Tarifes nach Vollen- wirkliche Umfang der Unfallfolgen erkennbar wird und wir dann
dung des 65. Lebensjahres? unverzüglich unterrichtet werden, stellt diese Verhaltensweise
keine Obliegenheitsverletzung dar.
6.1 Umstellung des Kinder-Tarifs
7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die ver-
6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5, sicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich
in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Le- zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche
bensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den verein- Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
barten Versicherungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeit-
punkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Per-
Wahlrecht: son auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Ko-
sten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstaus-
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Ver- falles tragen wir.
sicherungssummen entsprechend.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir be- Können Unternehmer, Geschäftsführer oder Selbständige den
rechnen einen entsprechend höheren Beitrag. Verdienstausfall nicht konkret nachweisen, erstatten wir als fes-
ten Betrag 1 Promille der vereinbarten Versicherungssumme für
6.1.2 Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Invalidität, maximal 1.000 EUR.
Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate
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nach Beginn des neuen Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anläs-
10.5 mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahl- sen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Ver-
möglichkeit fort. sicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erfor-
derlichen Auskünfte zu erteilen.
6.2 usübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten in Bezug auf
A
die Höhe der Versicherungsleistung bei Berufsunfällen 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies zu melden, auch
wenn uns der Unfall schon angezeigt war.
Für alle versicherten erwachsenen Personen gelten unabhängig
von der beruflichen Tätigkeit gleiche Beitragssätze zur Ermittlung Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
des der gewünschten Versicherungsleistung entsprechenden durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
Beitrags.
Für Personen mit überwiegend körperlicher oder überwiegend 8 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von
handwerklicher Berufstätigkeit, Tätigkeit mit ätzenden, giftigen, Obliegenheiten?
leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen, Berufs- und Zeitsol-
daten der Bundeswehr, Angehörige der Bundespolizei, im Au- Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 dieses Bedingungswerkes
ßendienst tätige Angehörige der Landespolizei, der Forst-, Steuer- vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei
oder Zollverwaltung, Berufskraftfahrer, in der Landwirtschaft tätige grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech-
Personen, Tierärzte, Tänzer, Turn-, Sport- und Tanzlehrer gilt aller- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
dings folgende Regelung: entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfol-
Wird die versicherte Person bei Ausübung der Berufstätigkeit gen hingewiesen haben.
von einem Unfallereignis betroffen, vermindern sich die Versiche-
rungsleistungen aus diesem Vertrag um 40 %. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Bei Freizeitunfällen kommt hingegen die volle Versicherungslei-
stung zum Tragen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nach-
weisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den
Als Unfallereignisse bei Ausübung der Berufstätigkeit gelten Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
auch Wegeunfälle im Sinne des § 8 Absatz 2 SGB VII (Stand: Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das
01.01.2023). Für Personen, die nicht in der gesetzlichen Unfall- gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
versicherung versichert sind, findet § 8 Absatz 2 SGB VII (Stand:
01.01.2023) entsprechende Anwendung. Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vor-
6.3 Umstellung des Tarifes nach Vollendung des vertraglichen Anzeigepflicht ausüben.
65. Lebensjahres
6.3.1 Zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5, in 9 Wann sind die Leistungen fällig?
dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, wird
der Versicherungsvertrag dieser Person in einen für dieses Alter 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts-
angebotenen Tarif umgestellt. anspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären,
ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die
Nach der Umstellung gelten die Allgemeinen Unfallversicherungs- Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
Bedingungen (AUB) des neuen Tarifes.
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen;
6.3.2 Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Mo- - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
nats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers zu dem Zeit- Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
punkt kündigen, zu dem die Umstellung wirksam werden würde. der Invalidität notwendig ist.
Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
Der Leistungsfall Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe.
Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
7 Was ist nach einem Unfall zu beachten 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
(Obliegenheiten)? Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
unsere Leistung nicht erbringen. zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse.
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht her- Zusätzlich kann vor Abschluss des Heilverfahrens eine Invalidi-
beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich tätsleistung innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall bis zur
einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
unterrichten.
- 24 -
[Seite 25]
9.4 Neufestsetzung der Invalidität Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
9.4.1 Der Grad der Invalidität kann durch Sie oder durch uns jährlich 10.5 Versicherungsjahr
erneut ärztlich bemessen werden. Die endgültige Bemessung er-
folgt jedoch spätestens Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von
zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch
- drei Jahre nach dem Unfall. nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-
- fünf Jahre nach dem Unfall, bei Kindern bis zur Vollendung des sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum
14. Lebensjahres. vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
9.4.2 Das Verlangen einer Neubemessung können
Der Versicherungsbeitrag
- Sie vor Ablauf der Frist nach Ziffer 9.4.1 dieses Bedingungs-
werkes oder
- wir anlässlich der Erklärung über unsere Leistungspflicht nach 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
Ziffer 9.1 dieses Bedingungswerkes beachten? Was geschieht, wenn Sie einen
aussprechen. Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
9.4.3 Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleis- 11.1 Beitrag und Versicherungsteuer
tung, als wir sie bereits erbracht haben, fordern wir den überzahl-
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ten Betrag zurück. 11.1.1 Beitragszahlung
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vier-
berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Be- teljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die
scheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzah- Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat,
lung ab der nächsten Fälligkeit. bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen
ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Die Versicherungsdauer 11.1.2 Versicherungsteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteu-
10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? er, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrich-
Wann ruht der Versicherungsschutz bei mili- ten haben.
tärischen Einsätzen? 11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag
10.1 Beginn des Versicherungsschutzes 11.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen
angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag unverzüg- nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
lich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 dieses Bedingungs-
werkes zahlen. Weicht der Inhalt des Antrages vom Versicherungsschein ab, so
wird der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf der einmonatigen
10.2 Dauer und Ende des Vertrages Widerspruchsfrist, die mit Zugang des Versicherungsscheins be-
ginnt, fällig.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
abgeschlossen. 11.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem
sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab die-
spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Versiche- sem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
rungsdauer eine Kündigung zugegangen ist. oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht,
Die Kündigung ist in Textform zu erklären. wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu ver-
treten haben.
10.3 Kündigung nach Versicherungsfall
11.2.3 Rücktritt
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden,
wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom
eine Leistung erhoben haben. Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir
können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klage-
rücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils 11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
in Textform zugegangen sein.
11.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei
uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung Die Folgebeiträge sind zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt des
zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
Versicherungsjahres, wirksam wird.
11.3.2 Verzug
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang
bei Ihnen wirksam. Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne
Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
10.4 Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen nicht zu vertreten haben.
Einsätzen
Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffor-
Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer dern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen
Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen For- setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die
mation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz rückständigen Beträge des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten
zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Groß- im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach
britannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versiche- den Ziffern 11.3.3 und 11.3.4 dieses Bedingungswerkes mit dem
rungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Fristablauf verbunden sind.
- 25 -
[Seite 26]
Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstande- Weitere Bestimmungen
nen Schadens zu verlangen.
11.3.3 Kein Versicherungsschutz 12 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am
Vertrag beteiligten Personen zueinander?
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung
in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Ver- 12.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem
sicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der
Ziffer 11.3.2, Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hinge- Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern
wiesen wurden. Ihnen zu.
Sie haben mit uns die dynamische Erhöhung Ihres Versiche- Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann
rungsschutzes mit gleichzeitiger Beitragsangleichung vereinbart. an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen
Sie versäumen, der Anpassung in Textform zu widersprechen und versicherten Person zugestoßen ist.
zahlen nur den Vorjahresbeitrag. Abweichend von Ziffer 11.3.3,
Absatz 1 dieses Bedingungswerkes bleibt nach Ablauf der Zah- Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Ob-
lungsfrist dann der Versicherungsschutz zu den Versicherungs- liegenheiten verantwortlich.
summen bestehen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
12.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnach-
11.3.4 Kündigung folger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
AUB 2023 Exklusiv
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung
in Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist 13 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-
kündigen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Zif- pflicht?
fer 11.3.2, Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hingewie-
sen haben. 13.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahr-
erhebliche Umstände
Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines
Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Ihnen
Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen
der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungs- wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss
schutz. erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie-
ßen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach
11.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fra-
gen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen.
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeits- Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf un-
tag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einzie- seren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt mit
hung nicht widersprechen. dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen
eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrer-
wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen heblichen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten
Zahlungsaufforderung erfolgt. Fragen verantwortlich.
Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen wer- Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt die-
den kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des ser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behan-
Lastschriftverfahrens zu verlangen. deln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder
dies arglistig verschwiegen.
Sie sind zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn Sie
von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind. Außerdem 13.2 Rücktritt
haben Sie uns die durch den Rückläufer zusätzlich entstandenen
Kosten zu erstatten. 13.2.1 Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
11.5 Entfallen Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurück-
11.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinge-
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht wiesen haben.
etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Bei-
trags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schrift-
bestanden hat. lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben,
auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist
11.7 Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung
unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,
11.7.1 Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser
Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt
- Sie bei Versicherungsbeginn das 55. Lebensjahr noch nicht durch Erklärung Ihnen gegenüber.
vollendet hatten,
- die Versicherung nicht gekündigt war und 13.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts
- Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verur-
sacht wurde, Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
den angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-
gilt Folgendes: zeige kannten.
11.7.2 Die Versicherung wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie
Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben
beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18. weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
Lebensjahr vollendet.
Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der
11.7.3 Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungs- Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den
nehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist. Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
- 26 -
[Seite 27]
13.2.3 Folgen des Rücktritts Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
14.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemel-
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir det worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem
den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder form zugeht.
für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
15 Welches Gericht ist zuständig?
Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn
Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. 15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt
sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder unse-
Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwer- rer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ört-
den der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. lich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit
der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
13.3 Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
13.3.1 Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung 15.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei
der Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in
beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-
AUB 2023 Exklusiv
einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. haltes zuständig ist.
Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. 16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Er-
klärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nach- 16.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an un-
träglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung sere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder
angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle
Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben. gerichtet werden.
Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeige- 16.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, ge-
pflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten nügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben
Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte
uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab-
Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nach- sendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für
weisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange- den Fall einer Änderung Ihres Namens.
zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
schlossen hätten.
17 Welches Recht findet Anwendung?
13.3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-
trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen
Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
teil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die 18 An wen können Sie sich zur außergericht-
anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode lichen Streitbeilegung wenden?
Vertragsbestandteil.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats
schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände an- 18.1 Versicherungsombudsmann
zugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Mo-
natsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be- Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher
gründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher
Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die Lage befindet, gilt:
uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen.
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V.
wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit wenden.
der Anzeige kannten.
Versicherungsombudsmann e.V.
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr Postfach 080632
als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht 10006 Berlin
angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform Internet: www.versicherungsombudsmann.de
kündigen.
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und
13.4 Anfechtung kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich
verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech-
ten, bleibt unberührt. 18.2 Versicherungsaufsicht
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versiche-
bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen rers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der
Vertragszeit entspricht. Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versiche-
rer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
14 Wann verjähren die Ansprüche aus dem tungsaufsicht.
Vertrag?
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
14.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Sektor Versicherungsaufsicht
- 27 -
[Seite 28]
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
18.3 Hinweise auf den Rechtsweg
Unabhängig von der Möglichkeit, sich an den Versicherungs-
ombudsmann oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht
Ihnen der Rechtsweg offen.
19 Wir garantieren Ihnen, dass dieses Bedin-
gungswerk ausschließlich zu Ihrem Vorteil
von den Allgemeinen Unfallversicherungs-
Bedingungen 2020 (AUB 2020) des Gesamt-
verbands der Deutschen Versicherungswirt-
AUB 2023 Exklusiv
schaft (GDV) abweicht.
- 28 -
[Seite 29]
- 29 -
AUB 2023 Exklusiv
[Seite 30]
C
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen
2023 Vital
(AUB 2023 Vital)
- 30 -
[Seite 31]
C.
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Vital
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Personen können Sie und/oder andere Personen sein.
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
Der Versicherungsumfang Die Versicherungsdauer
1 Was ist versichert? 9 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der
2 Welche Leistungen können vereinbart werden oder sind ent- Versicherungsschutz bei militärischen Einsätzen?
halten?
2.1 Geldleistungen Der Versicherungsbeitrag
2.2 Unfallhilfe 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was ge-
2.3 Sonderleistungen schieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
2.4 Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen
2.5 Verbessertes Genesungsgeld Weitere Bestimmungen
2.6 Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes 11 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
2.7 Gipsgeld Personen zueinander?
2.8 Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und 12 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Blindenschrift 13 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen? 14 Welches Gericht ist zuständig?
4 Welche Personen sind nicht versicherbar? 15 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Än-
5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos- derung Ihrer Anschrift?
sen? 16 Welches Recht findet Anwendung?
AUB 2023 Vital
17 An wen können Sie sich zur außergerichtlichen
Der Leistungsfall Streitbeilegung wenden?
6 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
7 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
8 Wann sind die Leistungen fällig?
Der Versicherungsumfang 1.4.6 der Ausbruch von Tollwut und Wundstarrkrampf sowie der Aus-
bruch von Infektionen, bei denen Krankheitserreger durch eine
Unfallverletzung infolge eines Unfalls in den Körper gelangten
1 Was ist versichert? oder, welche durch Heilmaßnahmen bzw. Eingriffe verursacht
wurden, die durch ein unter diesen Vertrag fallendes Schadene-
1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten reignis veranlasst waren. Versicherungsschutz besteht nur, wenn
Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der Versiche-
rung und spätestens einen Monat nach Beendigung der Versiche-
1.2
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. rung ausbricht.
1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz- Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung
lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig- (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-
nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie
gelten für alle Leistungsarten.
1.4 Als Unfall gilt auch,
1.5 Versicherungsschutz besteht auch für
1.4.1 wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an
Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für -
Unfälle, die durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht
Schädigungen der Bandscheibe. wurden. Mitversichert sind nur die Unfallfolgen; die Gesund-
heitsschädigung durch den eigentlichen Herzinfarkt oder
1.4.2 das Ersticken, Ertrinken oder Erfrieren sowie unfreiwillig erlittener Schlaganfall ist nicht mitversichert.
Flüssigkeits- oder Nahrungsentzug.
-
Vergiftungen durch Einatmen ausströmender Gase und
1.4.3 der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z. B. Cais- Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren und Ähnliches, wenn
sonkrankheit. die versicherte Person durch besondere Umstände den Ein-
wirkungen mehrere Stunden ausgesetzt war.
1.4.4 der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch während der
Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch - Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen durch den Schlund, einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen.
wurden (z. B. Malaria, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME),
Borreliose, Gelbfieber, Pest) sowie die Infektionskrankheiten Ty- - Blutvergiftungen (Sepsis) als Folge eines Unfallereignisses.
phus, Cholera, Tuberkulose, Kinderlähmung. Versicherungsschutz
besteht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Be- - Unfälle, die die versicherte Person bewusst in Kauf nimmt, wenn
ginn der Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendi- sie diese bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Bemühen
gung der Versicherung ausbricht. zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet.
1.4.5 eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 1.4.4 dieses Bedingungs- -
Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinanderset-
werkes genannten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte zungen und innere Unruhen, wenn die versicherte Person
Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet. nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
- 31 -
[Seite 32]
Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
(Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-
schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie 1.7.3.3 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
gelten für alle Leistungsarten. Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird
der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach
1.6 Zusätzlich gilt als versicherter Unfall Ziffer 1.7.3.1 und Ziffer 1.7.3.2 dieses Bedingungswerkes zu be-
messen.
- jeder Oberschenkelhalsbruch (OSH) (ein OSH liegt vor, wenn
der Oberschenkelkopf, der große Rollhügel oder der Ober- 1.7.3.4 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall be-
schenkelhals gebrochen ist); einträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 %
- jeder Armbruch (ein Armbruch liegt vor, wenn der Oberarm werden jedoch nicht berücksichtigt.
(einschließlich Oberarmkopf), der Unterarm (Speiche und/
oder Elle) oder das Handgelenk (Handgelenkwurzelknochen)
gebrochen ist). 2 Welche Leistungen können vereinbart
werden oder sind enthalten?
Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung
(Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus- Die Leistungen, die Sie vereinbaren können, werden im Folgen-
schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie den beschrieben.
gelten für alle Leistungsarten.
Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungen und die Versiche-
1.7 Invalidität rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.
1.7.1 Voraussetzungen für die Leistung: 2.1 Geldleistungen
Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten 2.1.1 Kapitalzahlung bei Invalidität
Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine
Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger Hat die versicherte Person ein Jahr nach dem Unfallereignis und
als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes als Folge des Unfalls einen dauerhaften Invaliditätsgrad (Ziffer 1.7
nicht erwartet werden kann. dieses Bedingungswerkes) zwischen 25 % und 49 % erlitten, zah-
len wir einmalig den vereinbarten Kapitalbetrag.
Die Invalidität ist
Kein Anspruch auf Kapitalzahlung besteht, wenn die versicher-
- innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und te Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
AUB 2023 Vital
- innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von einem Arzt in stirbt.
Textform festgestellt und in Textform von Ihnen bei uns geltend
gemacht worden. 2.1.2 Lebenslange Unfallrente
1.7.2 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versiche- 2.1.2.1 Ist die versicherte Person ein Jahr nach dem Unfallereignis als
rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. Folge des Unfalls voraussichtlich dauernd mindestens 50 % inva-
lide (Ziffer 1.7 dieses Bedingungswerkes), zahlen wir rückwirkend
1.7.3 Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genann- ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, monat-
ten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die fol- lich im Voraus die lebenslange Unfallrente.
genden Invaliditätsgrade:
Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Invaliditätsgrad. Sie er-
1.7.3.1 Gliedertaxe halten entweder:
Arm 80 % - die einfache Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 %
oder
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 75 % - die doppelte Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 90 %.
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 70 %
Hand 65 % Die Höhe der lebenslangen Unfallrente sehen Sie im Versiche-
Daumen 25 % rungsschein.
Zeigefinger 15 %
Kein Anspruch auf Rentenleistung besteht, wenn die versicherte
anderer Finger 10 % Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
Mehrere Finger einer Hand max. 55 %
Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 % 2.1.2.2 Rentengarantiezeit für die lebenslange Unfallrente:
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 70 %
Erhält die versicherte Person eine Unfallrente gemäß Ziffer
Bein bis unterhalb des Knies 60 % 2.1.2.1 und verstirbt vor Ablauf von zehn Jahren Rentenbezug
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 55 % und vor Vollendung des 85. Lebensjahres, gewähren wir folgende
Fuß 50 % Rentengarantie:
große Zehe 12 %
Wir zahlen die Unfallrente weiter, bis maximal zehn Jahre Ren-
andere Zehe 7% tenleistungen bezogen wurden. Der Rentenbezug endet aber
Sehkraft eines Auges 60 % automatisch, wenn die verstorbene Person das 85. Lebensjahr
Gehör auf einem Ohr 40 % vollendet haben würde.
Geruchssinn 20 %
Die Rentengarantiezeit beginnt mit Eintritt des Unfallereignisses.
Geschmackssinn 20 %
Stimme 60 % Die Auszahlung erfolgt monatlich als einfache Unfallrente bei
Verlust der Sehkraft, wenn bereits ein Auge 100 % einem Invaliditätsgrad ab 50 %, auch wenn sich aufgrund des
erblindet war unfallbedingten Invaliditätsgrades nach Ziffer 2.1.2.1 eine höhere
Verlust des Gehörs, wenn bereits Gehörlo- 70 % Unfallrente ergibt.
sigkeit auf einem Ohr vorhanden war
2.1.2.3 Auszahlungsoption Kapitalisierung der Unfallrente
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre- Anstatt der lebenslangen Unfallrente können Sie auch eine ein-
chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. malige Kapitalleistung wählen. Mit Zahlung der einmaligen Kapi-
talleistung sind alle die Unfallrente betreffenden Ansprüche ab-
1.7.3.2 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Inva- gegolten.
liditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder gei-
stige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind Auf die Auszahlungsoption weisen wir Sie im Rahmen der Ge-
- 32 -
[Seite 33]
währung einer lebenslangen Unfallrente hin. Wenn Sie die Aus- 2.1.5.1.7 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Ko-
zahlungsoption nicht innerhalb eines Monats ab Zugang unserer sten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Information ausüben, wird automatisch die Unfallrente bezahlt.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die
Hat die versicherte Person im Zeitpunkt des Unfalls das 75. Le- Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung
bensjahr noch nicht vollendet, beträgt die Kapitalleistung 120 Un- zum letzten ständigen Wohnsitz.
fallrenten.
2.1.5.1.8 Für die Ziffern 2.1.5.1.3 bis 2.1.5.1.7 dieses Bedingungswerkes gilt:
Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt bereits das 75.
Lebensjahr vollendet, errechnet sich die Höhe der Kapitalleistung Wir gewähren subsidiären Versicherungsschutz, d. h. ein Dritter ist
aus der Differenz des Alters zum Zeitpunkt des Unfallereignisses nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht.
und dem Monat, in dem die versicherte Person das 85. Lebens-
jahr vollendet haben würde. 2.1.5.2 Höhe der Leistungen:
Bei Wahl des einmaligen Kapitalbetrages wird für dessen Berech- 2.1.5.2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Versicherungs-
nung von der einfachen Unfallrente ausgegangen, auch wenn schein genannten Betrag begrenzt.
sich aufgrund des unfallbedingten Invaliditätsgrades nach Ziffer
2.1.2.1 eine höhere Unfallrente ergibt. 2.1.6 Kosten für kosmetische Operationen
2.1.3 Hilfeleistung bei Invalidität ab 50 % 2.1.6.1 Voraussetzungen für die Leistungen:
Wird aufgrund einer Invalidität ab 50 % für die versicherte Person 2.1.6.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag
eine lebenslange Unfallrente gezahlt, erhalten Sie zusätzlich eine fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als
einmalige Hilfeleistung. kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehand-
lung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfall-
Die Höhe der Hilfeleistung beträgt das 18-fache der einfachen bedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der
Unfallrente. versicherten Person zu beheben.
2.1.4 Todesfallleistung 2.1.6.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach
dem Unfall.
2.1.4.1 Voraussetzungen für die Leistung:
2.1.6.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine
Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines Leistungspflicht.
Jahres gestorben.
AUB 2023 Vital
2.1.6.2 Art und Höhe der Leistungen:
Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 6.5 dieses Bedingungs-
werkes weisen wir hin. Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche-
rungssumme Ersatz für nachgewiesene
2.1.4.2 Die Höhe der Todesfallleistung beträgt das 12-fache der einfachen
Unfallrente. - Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
- notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in
2.1.4.3 Entfällt einem Krankenhaus,
- Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen un-
2.1.4.4 Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn die versi- fallbedingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen
cherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugun- entstanden sind.
fall), § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes
rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person 2.1.7 Kurbeihilfe
die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen
zurückzuzahlen. Wir bieten entsprechend der nachfolgenden Regelung Versiche-
rungsschutz bei Kuraufenthalten:
2.1.5 Bergungs- und Rettungskosten
2.1.7.1 Voraussetzung für die Leistung:
2.1.5.1 Art der Leistung:
2.1.7.1.1 Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fal-
2.1.5.1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- lenden Unfall im Sinne von Ziffer 1 dieses Bedingungswerkes we-
oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrecht- gen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheits-
lich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise schädigung oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom
Gebühren berechnet werden. Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum
von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur
Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmit- durchgeführt.
telbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu
vermuten war. Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztliches
Attest nachgewiesen.
2.1.5.1.2 Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung
und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem Hausarzt 2.1.7.1.2 Als Kur gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die ärztliche
der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Kran- Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht.
kenhaus her.
2.1.7.2 Höhe der Leistung:
2.1.5.1.3 Wir ersetzen die Kosten für die Behandlung in einer Dekompres-
sionskammer nach Tauchunfällen. Die Kurbeihilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein genann-
ten Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt.
2.1.5.1.4 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport
der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik. Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft
mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Kurbeihilfe
2.1.5.1.5 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf
ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart 2.1.8 Entfällt
unvermeidbar waren.
2.1.9 Erhöhung von Leistung und Beitrag / Dynamik
2.1.5.1.6 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entste- (wenn vereinbart)
henden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende
minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicher- Sie haben mit uns eine Unfall-Rentenversicherung vereinbart,
ten Person. deren Versicherungssumme und Beitrag nach jeweils zwei Versi-
cherungsjahren angepasst wird.
- 33 -
[Seite 34]
2.1.9.1 Wir erhöhen die Versicherungssumme nach jeweils zwei Versi- unfallbedingt erforderlich ist. Die Kosten für die vermittelten Leis-
cherungsjahren um 5 Prozent und zwar erstmals zum Beginn des tungen werden nicht übernommen.
dritten Versicherungsjahres.
2.3 Sonderleistungen
2.1.9.2 Die Versicherungssumme wird auf volle 25 EUR aufgerundet.
2.3.1 Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch
2.1.9.3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Er-
höhungstermin eintretenden Leistungsfälle. Bei einem Oberschenkelhalsbruch (siehe Ziffer 1.6 dieses Be-
dingungswerkes) der versicherten Person zahlen wir unabhängig
2.1.9.4 Der Beitrag erhöht sich in gleichem Verhältnis wie die Versiche- vom voraussichtlichen Invaliditätsgrad eine Sofortleistung.
rungssummen.
Die Höhe der Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch beträgt
2.1.9.5 Wird in Folge der Dynamisierung oder bei Versicherungsbeginn das Zweifache der Unfallrente.
für eine der in Ziffer 2.1 dieses Bedingungswerkes genannten
Leistungen der vom Versicherer angebotene Höchstsatz dieser 2.3.2 Sofortleistung bei Armbruch
Leistung erreicht, nimmt diese Leistung an weiteren dynamischen
Erhöhungen nicht teil. Es gelten folgende Höchstsätze: Bei einem Armbruch (siehe Ziffer 1.6 dieses Bedingungswerkes)
der versicherten Person zahlen wir unabhängig vom voraussicht-
2.1.9.5.1 Lebenslange Unfallrente 1.000 EUR lichen Invaliditätsgrad eine Sofortleistung.
2.1.9.6 Die Leistungen für Bergungs- und Rettungskosten (Ziffer 2.1.5), Die Höhe der Sofortleistung bei Armbruch beträgt das Zweifache
Kosten für kosmetische Operationen (Ziffer 2.1.6), Kurbeihilfe der Unfallrente.
(Ziffer 2.1.7), Unfallhilfe (Ziffer 2.2), Krankenhaus-Tagegeld, am-
bulante Operationen (Ziffer 2.4), verbessertes Genesungsgeld 2.3.3 Sofortleistung bei Verkehrsunfällen
(Ziffer 2.5), Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes (Zif-
fer 2.6), Gipsgeld (Ziffer 2.7) sowie Kostenbeteiligung zur Erler- Hat die versicherte Person als Fahrer, Mitfahrer oder Insasse
nung von Gebärdensprache und Blindenschrift (Ziffer 2.8) dieses eines Kraftfahrzeuges oder Kraftrades einen unter diesen Vertrag
Bedingungswerkes werden durch die Dynamik nicht erhöht. fallenden Unfall erlitten, der eine medizinisch notwendige voll-
stationäre Heilbehandlung von mindestens 14 Tagen zur Folge
2.1.9.7 Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung hat, zahlen wir unabhängig von voraussichtlicher Invalidität eine
über die Erhöhung. Sofortleistung.
Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen Die Höhe der Sofortleistung bei Verkehrsunfällen beträgt das
nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Auf die Frist Zweifache der Unfallrente.
AUB 2023 Vital
werden wir Sie hinweisen.
2.4 Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen
2.1.9.8 Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhö-
hung von Leistung und Beitrag auch für die gesamte Restlaufzeit 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung:
des Vertrages widerrufen. Der Widerruf muss in Textform, späte-
stens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, erfolgen. Die versicherte Person
2.2 Unfallhilfe - befindet sich wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger
vollstationärer Heilbehandlung oder
2.2.1 Unfall-Nothilfe - unterzieht sich wegen eines Unfalles einer ambulanten chirur-
gischen Operation und ist deswegen für mindestens 5 Tage
Direkt nach einem versicherten Unfall übernehmen wir auf ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. vollständig in
Wunsch die Organisation: ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt.
- von Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen für die versi- 2.4.2 Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen
cherte Person; gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Erfolgt
- von Transporten der versicherten Person zu medizinischen jedoch die Heilbehandlung in einem Institut, das sowohl der
Einrichtungen; Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt die
- von psychologischer Betreuung der versicherten Person; Leistung nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt
- von Transportbegleitung der versicherten Person; oder die Krankenanstalt das einzige Versorgungs-Krankenhaus
- von Krankenrücktransporten der versicherten Person; in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person ist.
- der Bestattung oder Überführung der versicherten Person bei
Unfall-Tod; 2.4.3 Höhe und Dauer der Leistung:
- der Rückholung der Kinder, auch bei Unfall-Tod;
- der Rückholung der Haustiere, dies gilt nur für gewöhnliche 2.4.3.1 Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Ver-
Tiere; sicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Be-
- der Rückholung des eigenen Fahrzeugs; handlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag
- der Benachrichtigung von Angehörigen der versicherten an gerechnet.
Person;
- von Krankenhausbesuchen bei der versicherten Person; Ereignet sich der Unfall im Ausland, zahlen wir für die ersten sie-
- einer verspäteten Rückreise nach einem Unfall der versicher- ben Tage des Krankenhaus-Aufenthaltes in dem betreffenden
ten Person. Land den doppelten Krankenhaus-Tagegeldsatz. Als Ausland gilt
jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Per-
Weitere Voraussetzung ist, dass die Organisationsleistungen un- son keinen Wohnsitz hat.
fallbedingt erforderlich sind. Die über die Organisationskosten hi-
nausgehenden Kosten werden nicht übernommen, soweit sie nicht 2.4.3.2 Bei ambulanten chirurgischen Operationen nach Ziffer 2.4.1 die-
gemäß Ziffer 2.1.5 dieses Bedingungswerkes mitversichert sind. ses Bedingungswerkes zahlen wir das Krankenhaus-Tagegeld für
drei Tage.
2.2.2 Unfall-Anschlusshilfe
2.4.3.3 Hat die versicherte Person das 76. Lebensjahr vollendet, halbiert
Nach einem versicherten Unfall vermitteln wir Ihnen auf Wunsch sich die Versicherungssumme.
- einen Hüter für Ihr Haus;
- einen Hüter für das Haustier bzw. eine Tierpension, dies gilt 2.5 Verbessertes Genesungsgeld
nur für gewöhnliche Haustiere;
- einen Lieferservice für Arzneimittel; 2.5.1 Voraussetzung für die Leistung:
- ambulante Pflegeleistungen;
- Haushaltshilfen; Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung
- stationäre und mobile Notrufanlagen. entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld
nach Ziffer 2.4.1 dieses Bedingungswerkes.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Vermittlung der Leistungen
- 34 -
[Seite 35]
2.5.2 Höhe und Dauer der Leistung: 4.2 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person
im Sinne von Ziffer 4.1 dieses Bedingungswerkes nicht mehr ver-
2.5.2.1 Verbessertes Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten sicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.
Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen
gezahlt, für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten, längstens für 4.3 Wir zahlen für die nicht versicherbaren Personen (Ziffer 4.1) den
zwei Jahre. seit Eintritt der Nichtversicherbarkeit entrichteten Beitrag zurück.
2.5.2.2 Hat die versicherte Person das 76. Lebensjahr vollendet, halbiert
sich die Versicherungssumme. 5 In welchen Fällen ist der Versicherungs-
schutz ausgeschlossen?
2.6 Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes
5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
Wir übernehmen die innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall
entstehenden Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes 5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst-
einmalig bis zur versicherten Summe, sofern der Unfall zum voll- seinsstörungen, auch verursacht durch Konsum von Drogen oder
ständigen Verlust der Sehkraft geführt hat. sonstiger Mittel, die das Bewusstsein beeinträchtigen, sowie
durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den
2.7 Gipsgeld ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
2.7.1 Voraussetzung für die Leistung: Mitversichert sind jedoch Unfälle infolge von Trunkenheit (beim
Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholge-
2.7.1.1 Die versicherte Person hat einen Unfall mit einer der folgenden halt unter 1,3 Promille liegt) sowie Unfälle infolge von Bewusst-
Verletzungen erlitten: seinstörungen durch verschreibungspflichtige Medikamente,
wenn diese vorschrifts- bzw. weisungsgemäß eingenommen oder
- Kopfverletzungen: Schädeldachfraktur, Schädelbasisfraktur, unfreiwillig (unbemerkt/zwangsweise) verabreicht wurden.
Jochbeinfraktur
- Rückenverletzungen: Halswirbelfraktur, Brustwirbelfraktur, Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder
Lendenwirbelfraktur Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
- Sonstige Verletzungen: Brustbeinfraktur, Schlüsselbeinfraktur verursacht waren.
- Obere Gliedmaßen: Oberarmkopffraktur, Oberarmschaftfrak-
tur, Ellenbogengelenksfraktur, Unterarmschaftfraktur 5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
- Untere Gliedmaßen: Hüftgelenksfraktur, Beckenfraktur, Ober- vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
schenkelschaftfraktur, Kniescheibenfraktur, Unterschenkel-
schaftfraktur 5.1.3 Versicherungsschutz besteht für Kriegs- oder Bürgerkriegsereig-
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nisse, wenn die versicherte Person während einer Auslandsreise
2.7.1.2 Eine in Ziffer 2.7.1.1 dieses Bedingungswerkes genannte Ver- durch ein Kriegsereignis überrascht wird. Dieser Versicherungs-
letzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt werden und der schutz endet mit dem 14. Tag nach Kriegsausbruch. Sofern und
Anspruch auf Gipsgeld muss innerhalb von sechs Monaten vom solange es der versicherten Person trotz aller Bemühungen und
Unfalltag an gerechnet durch Vorlage eines Arztberichts bei uns aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist, das Ge-
geltend gemacht werden. biet des Staates früher zu verlassen, verlängert sich die Frist um
weitere sieben Tage.
2.7.2 Der Anspruch auf Gipsgeld erlischt nach Ablauf von sechs Mo-
naten, vom Unfalltag an gerechnet, oder wenn das Unfallereignis Mitversichert sind zudem Unfälle durch Terroranschläge, die au-
zum Tod führt, bevor der Anspruch auf Gipsgeld geltend gemacht ßerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt
wurde. werden.
2.7.3 Höhe der Leistung Kein Versicherungsschutz besteht für unmittelbar oder mittelbar
durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursachte Unfälle
Wir leisten einmal je Unfall die versicherte Summe.
- innerhalb Deutschlands oder eines Staates, in dem sich die
2.8 Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und versicherte Person mehr als drei Monate aufhält;
Blindenschrift - bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits
Krieg oder Bürgerkrieg herrscht;
2.8.1 Hat der Unfall zur vollständigen Gehörlosigkeit geführt, beteiligen - bei aktiver Teilnahme an einem Krieg oder Bürgerkrieg;
wir uns an den Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache in - durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische
Höhe der versicherten Summe. Waffen);
- im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zu-
2.8.2 Hat der Unfall zum vollständigen Verlust der Sehkraft geführt, be- stand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich,
teiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Blindenschrift Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
in Höhe der versicherten Summe.
5.1.4 Unfälle der versicherten Person
3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten - als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er
oder Gebrechen? nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie
als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;
Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krank- - bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruf-
heiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verurs- lichen Tätigkeit;
achten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, - bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
mindert sich
5.1.5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
- im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an
- im Todesfall und in allen anderen Fällen die Leistung Fahrtveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Übungs-
fahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstge-
entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. schwindigkeiten ankommt.
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 35 %, unterbleibt je- Ausnahme:
doch die Minderung. - Der Unfall wurde durch eine Fahrt auf einer öffentlichen Kart-
bahn in Deutschland verursacht,
- die Veranstaltung hatte reinen Freizeitcharakter und
4 Welche Personen sind nicht versicherbar? - die versicherte Person ist kein Berufs-, Lizenz oder Vertrags-
sportler, Vertragsamateur oder Vereinsmitglied im Bereich Mo-
4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind torsport.
dauernd Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 Sozialgesetzbuch XI
(SGB – Stand: 01.01.2023) sowie Geisteskranke. 5.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verurs-
- 35 -
[Seite 36]
acht sind, sowie Gesundheitsschäden durch Strahlen. entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechts-
5.2 Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen: folgen hingewiesen haben.
5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Or- Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
ganen und Gehirnblutungen. verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver- Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nach-
trag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 dieses Bedingungs- weisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den
werkes die überwiegende Ursache ist. Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das
5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen. gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Mitversichert sind jedoch Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
Laser-, Maserstrahlen sowie durch energiereiche Strahlen bis 100 zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vor-
Elektronenvolt, sofern sie nicht Folge eines regelmäßigen Um- vertraglichen Anzeigepflicht ausüben.
ganges mit strahlenerzeugenden Geräten sind.
5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am 8 Wann sind die Leistungen fällig?
Körper der versicherten Person.
8.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts-
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen anspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären,
oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die
durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren. Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
5.2.4 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen;
wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
5.2.5 Bauch- oder Unterleibsbrüche. der Invalidität notwendig ist.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Ein- Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe.
wirkung entstanden sind. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
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8.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
Der Leistungsfall Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Die Rentenleistung kann jedoch frühestens 12 Monate nach dem
Unfall beansprucht werden.
6 Was ist nach einem Unfall zu beachten
(Obliegenheiten)? 8.3 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich,
längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir bemessen zu lassen. Dieses Recht muss
unsere Leistung nicht erbringen.
- von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere
6.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht her- Leistungspflicht nach Ziffer 8.1 dieses Bedingungswerkes,
beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich - von Ihnen vor Ablauf der Frist nach 8.3 dieses Bedingungs-
einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns werkes
unterrichten.
ausgeübt werden.
Wenn die Folgen eines Unfalles anfänglich als geringfügig er-
scheinen und wenn nach Hinzuziehung eines Arztes erst der Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleis-
wirkliche Umfang der Unfallfolgen erkennbar wird, und wir dann tung, als wir bereits erbracht haben, fordern wir den überzahlten
unverzüglich unterrichtet werden, stellt diese Verhaltensweise Betrag zurück.
keine Obliegenheitsverletzung dar.
8.4 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir
6.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die ver- berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Be-
sicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich scheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzah-
zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche lung ab der nächsten Fälligkeit.
Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
6.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Per- Die Versicherungsdauer
son auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Ko-
sten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstaus-
falles tragen wir. 9 Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
Wann ruht der Versicherungsschutz bei mili-
6.4 Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anläs-
sen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Ver- tärischen Einsätzen?
sicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erfor-
derlichen Auskünfte zu erteilen. 9.1 Beginn des Versicherungsschutzes
6.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies zu melden, auch Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
wenn uns der Unfall schon angezeigt war. angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen
Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 die-
Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion ses Bedingungswerkes zahlen.
durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
9.2 Dauer und Ende des Vertrages
7 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
Obliegenheiten? abgeschlossen.
Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 6 dieses Bedingungswerkes Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns
grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech- spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Versiche-
tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens rungsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
- 36 -
[Seite 37]
Die Kündigung ist in Textform zu erklären. 10.2.3 Rücktritt
9.3 Kündigung nach Versicherungsfall Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom
Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
eine Leistung erhoben haben.
10.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat
nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klage- 10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
rücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils
in Textform zugegangen sein. Die Folgebeiträge sind zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt des
vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei
uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung 10.3.2 Verzug
zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des
Versicherungsjahres, wirksam wird. Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne
Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang nicht zu vertreten haben.
bei Ihnen wirksam.
Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffor-
9.4 Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Ein- dern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen
sätzen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die
rückständigen Beträge des Beitrages sowie die Zinsen und Ko-
Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer sten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die
Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen For- nach Ziffer 10.3.3 und 10.3.4 dieses Bedingungswerkes mit dem
mation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz Fristablauf verbunden sind.
zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Groß-
britannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versiche- Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstan-
rungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die denen Schadens zu verlangen.
Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
10.3.3 Kein Versicherungsschutz
9.5 Versicherungsjahr
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung
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Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Ver-
zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch sicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach
nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- Ziffer 10.3.2, Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hinge-
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum wiesen wurden.
vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Sie haben mit uns die dynamische Erhöhung Ihres Versiche-
rungsschutzes mit gleichzeitiger Beitragsangleichung vereinbart.
Der Versicherungsbeitrag Sie versäumen, der Anpassung in Textform zu widersprechen und
zahlen nur den Vorjahresbeitrag. Abweichend von Ziffer 10.3.3,
Absatz 1 dieses Bedingungswerkes bleibt nach Ablauf der Zah-
10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung lungsfrist dann der Versicherungsschutz zu den Versicherungs-
beachten? Was geschieht, wenn Sie einen summen bestehen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 10.3.4 Kündigung
10.1 Beitrag und Versicherungsteuer Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi-
10.1.1 Beitragszahlung gen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.3.2,
Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hingewiesen haben.
Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vier-
teljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines
Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für
bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung
ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versiche-
rungsschutz.
10.1.2 Versicherungsteuer
10.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteu-
er, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu ent- Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
richten haben. die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeits-
tag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einzie-
10.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag hung nicht widersprechen.
10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht
eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen
nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Zahlungsaufforderung erfolgt.
Weicht der Inhalt des Antrages vom Versicherungsschein ab, so
wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen wer-
der einmonatigen Widerspruchsfrist, die mit Zugang des Versi- den kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
cherungsscheins beginnt, fällig. Lastschriftverfahrens zu verlangen.
10.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Sie sind zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn Sie
von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem
späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab die- Außerdem haben Sie uns die durch den Rückläufer zusätzlich
sem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform entstandenen Kosten zu erstatten.
oder durch auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese
Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie 10.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
- 37 -
[Seite 38]
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der An-
etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Bei- zeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den
trags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
bestanden hat. auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
12.2.3 Folgen des Rücktritts
Weitere Bestimmungen
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir
11 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen,
Vertrag beteiligten Personen zueinander? dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder
für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
11.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der
Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn
Ihnen zu. Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwer-
an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen den der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
versicherten Person zugestoßen ist.
12.3 Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Ob-
liegenheiten verantwortlich. 12.3.1 Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung
der Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit
11.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnach- beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung
folger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen.
Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
12 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige- auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
pflicht?
Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Er-
12.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer- klärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nach-
hebliche Umstände träglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung
angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
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Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Ihnen Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen
wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeige-
erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie- pflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
ßen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fra-
gen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen. Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nach-
weisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf un- zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
seren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt schlossen hätten.
oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
12.3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-
Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu
für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrer- anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen
heblichen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
Fragen verantwortlich. teil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode
Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt die- Vertragsbestandteil.
ser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behan-
deln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
dies arglistig verschwiegen. auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
12.2 Rücktritt Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats
schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände an-
12.2.1 Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts zugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Mo-
natsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be-
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen gründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem
Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurück- Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die
zutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen.
in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinge-
wiesen haben. Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn
wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit
Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schrift- der Anzeige kannten.
lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben,
auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr
dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb
zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform
Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt kündigen.
durch Erklärung Ihnen gegenüber.
12.4 Anfechtung
12.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech-
Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir ten, bleibt unberührt.
den angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-
zeige kannten. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der
bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen
Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie
oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben Vertragszeit entspricht.
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
- 38 -
[Seite 39]
13 Wann verjähren die Ansprüche aus dem 17 An wen können Sie sich zur außer-
Vertrag? gerichtlichen Streitbeilegung wenden?
13.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
13.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemel-
det worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem 17.1 Versicherungsombudsmann
Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
form zugeht. Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher
oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher
Lage befindet, gilt:
14 Welches Gericht ist zuständig?
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
14.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V.
sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder un- wenden.
serer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Versicherungsombudsmann e.V.
Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung Postfach 080632
eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
14.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei Internet: www.versicherungsombudsmann.de
dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in
Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufent- Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und
haltes zuständig ist. kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich
verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
15 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beach- 17.2 Versicherungsaufsicht
ten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versiche-
15.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an un- rers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der
sere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundes-
in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versiche-
AUB 2023 Vital
gerichtet werden. rer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht.
15.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, ge-
nügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte Sektor Versicherungsaufsicht
uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab- Graurheindorfer Straße 108
sendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für 53117 Bonn
den Fall einer Änderung Ihres Namens. E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
16 Welches Recht findet Anwendung? Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
17.3 Hinweise auf den Rechtsweg
Unabhängig von der Möglichkeit, sich an den Versicherungs-
ombudsmann oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht
Ihnen der Rechtsweg offen.
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[Seite 40]
D
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen
2023 Vitalplus
(AUB 2023 Vitalplus)
- 40 -
[Seite 41]
D.
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Vitalplus
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Personen können Sie und/oder andere Personen sein. Wir als Ver-
sicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
Der Versicherungsumfang Die Versicherungsdauer
1 Was ist versichert? 9 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der
2 Welche Leistungen können vereinbart werden oder sind Versicherungsschutz bei militärischen Einsätzen?
enthalten?
2.1 Geldleistungen Der Versicherungsbeitrag
2.2 Unfallhilfe 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was
2.3 Sonderleistungen geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
2.4 Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen
2.5 Verbessertes Genesungsgeld Weitere Bestimmungen
2.6 Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes 11 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
2.7 Gipsgeld Personen zueinander?
2.8 Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und 12 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Blindenschrift 13 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen? 14 Welches Gericht ist zuständig?
4 Welche Personen sind nicht versicherbar? 15 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei
5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos- Änderung Ihrer Anschrift?
sen? 16 Welches Recht findet Anwendung?
17 An wen können Sie sich zur außergerichtlichen
Der Leistungsfall Streitbeilegung wenden?
6 Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
7 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
8 Wann sind die Leistungen fällig?
Der Versicherungsumfang
AUB 2023 Vitalplus
Als Unfallfolge sind Wundinfektionen infolge geringfügiger Haut-
verletzungen mitversichert, wenn uns das ursächliche Ereignis
1 Was ist versichert? binnen vier Wochen angezeigt wird.
1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten 1.4.5 eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 1.4.4 dieses Bedingungs-
Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. werkes genannten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte
Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet.
1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
1.4.6 der Ausbruch von Tollwut und Wundstarrkrampf sowie der Aus-
1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz- bruch von Infektionskrankheiten, bei denen Krankheitserreger
lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig- durch eine Unfallverletzung infolge eines Unfalls in den Körper
nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. gelangten oder welche durch Heilmaßnahmen bzw. Eingriffe
verursacht wurden, die durch ein unter diesen Vertrag fallendes
1.4 Als Unfall gilt auch, Schadenereignis veranlasst waren. Versicherungsschutz besteht
nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der
1.4.1 wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendigung der
Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für Versicherung ausbricht.
Schädigungen der Bandscheibe.
Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung
1.4.2 das Ersticken, Ertrinken oder Erfrieren sowie unfreiwillig erlitte- (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-
ner Flüssigkeits- oder Nahrungsentzug, sowie das Erleiden eines schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie
Sonnenbrandes oder Sonnenstichs. Zum Leistungsumfang siehe gelten für alle Leistungsarten.
auch Ziffer 5.2.6 dieses Bedingungswerkes.
1.5 Versicherungsschutz besteht auch für
1.4.3 der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z. B. Cais-
sonkrankheit. -
Unfälle, die durch Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht
wurden. Mitversichert sind nur die Unfallfolgen; die Gesund-
1.4.4 der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch während der heitsschädigung durch den eigentlichen Herzinfarkt oder
Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch Schlaganfall ist nicht mitversichert.
sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertra-
gen wurden (z. B. Malaria, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis -
Vergiftungen durch Einatmen ausströmender Gase und
(FSME), Borreliose, Gelbfieber, Pest) sowie die Infektionskrank- Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren und Ähnliches, wenn
heiten Typhus, Cholera, Tuberkulose, Kinderlähmung.Versiche- die versicherte Person durch besondere Umstände den Ein-
rungsschutz besteht nur, wenn die Krankheit frühestens einen wirkungen mehrere Stunden, längstens bis zu sieben Tagen,
Monat nach Beginn der Versicherung und spätestens einen Mo- ausgesetzt war.
nat nach Beendigung der Versicherung ausbricht.
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
Mitversichert sind allergische Reaktionen auf Insektenstiche oder durch den Schlund, einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen,
–bisse als nicht infektionsbedingte Folge des Stichs oder Bisses. soweit die Einnahmedauer sieben Tage nicht überschreitet.
- 41 -
[Seite 42]
- Blutvergiftungen (Sepsis) als Folge eines Unfallereignisses. Verlust der Sehkraft, wenn bereits ein Auge 100 %
erblindet war
- Unfälle, die die versicherte Person bewusst in Kauf nimmt, wenn Verlust des Gehörs, wenn bereits Gehörlosigkeit 75 %
sie diese bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Bemühen auf einem Ohr vorhanden war
zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet.
Eine Niere 25 %
-
Gesundheitsschäden durch gewalttätige Auseinanderset- Beide Nieren 50 %
zungen und innere Unruhen, wenn die versicherte Person Milz 10 %
nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Gallenblase 10 %
Magen 15 %
Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung
(Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus- Zwölffinger-, Dünn-, Dick- oder Enddarm jeweils 20 %
schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie Lungenflügel 45 %
gelten für alle Leistungsarten.
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
1.6 Zusätzlich gilt als versicherter Unfall chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
- jeder Oberschenkelhalsbruch (OSH) (ein OSH liegt vor, wenn 1.7.3.2 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Inva-
der Oberschenkelkopf, der große Rollhügel oder der Ober- liditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder gei-
schenkelhals gebrochen ist); stige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind
ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
- jeder Armbruch (ein Armbruch liegt vor, wenn der Oberarm
(einschließlich Oberarmkopf), der Unterarm (Speiche und/ 1.7.3.3 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
oder Elle) oder das Handgelenk (Handgelenkwurzelknochen) Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird
gebrochen ist). der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach
Ziffer 1.7.3.1 und Ziffer 1.7.3.2 dieses Bedingungswerkes zu be-
Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung messen.
(Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus-
schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie 1.7.3.4 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall be-
gelten für alle Leistungsarten. einträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen
ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 %
1.7 Invalidität werden jedoch nicht berücksichtigt.
1.7.1 Voraussetzungen für die Leistung:
2 Welche Leistungen können vereinbart
Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten werden oder sind enthalten?
Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine
Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger Die Leistungen, die Sie vereinbaren können, werden im Folgen-
als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes den beschrieben.
nicht erwartet werden kann.
Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungen und die Versiche-
Die Invalidität ist rungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.
- innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten und 2.1 Geldleistungen
- innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von einem Arzt in
AUB 2023 Vitalplus
Textform festgestellt und in Textform von Ihnen bei uns geltend 2.1.1 Kapitalzahlung bei Invalidität
gemacht worden.
Hat die versicherte Person ein Jahr nach dem Unfallereignis und
1.7.2 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versiche- als Folge des Unfalls einen dauerhaften Invaliditätsgrad (Ziffer 1.7
rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. dieses Bedingungswerkes) zwischen 25 % und 39 % erlitten, zah-
len wir einmalig den vereinbarten Kapitalbetrag.
1.7.3 Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genann-
ten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die fol- Kein Anspruch auf Kapitalzahlung besteht, wenn die versicherte
genden Invaliditätsgrade: Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
1.7.3.1 Gliedertaxe 2.1.2 Lebenslange Unfallrente
Arm 85 % 2.1.2.1 Ist die versicherte Person ein Jahr nach dem Unfallereignis als
Folge des Unfalls voraussichtlich dauernd mindestens 40 % inva-
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 %
lide (Ziffer 1.7 dieses Bedingungswerkes), zahlen wir rückwirkend
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 75 % ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, monat-
Hand 70 % lich im Voraus die lebenslange Unfallrente.
Daumen 30 %
Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Invaliditätsgrad. Sie er-
Zeigefinger 20 %
halten entweder:
anderer Finger 10 %
Mehrere Finger einer Hand max.55 % - die halbe Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 40 % oder
Bein über der Mitte des Oberschenkels 85 % - die einfache Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von
50 % oder
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 75 %
- die doppelte Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von
Bein bis unterhalb des Knies 70 % 70 % oder
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 60 % - die dreifache Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von
Fuß 55 % 90 %.
große Zehe 15 %
Die Höhe der lebenslangen Unfallrente sehen Sie im Versiche-
andere Zehe 7% rungsschein.
Sehkraft eines Auges 60 %
Gehör auf einem Ohr 45 % Kein Anspruch auf Rentenleistung besteht, wenn die versicherte
Geruchssinn 20 % Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
Geschmackssinn 20 % 2.1.2.2 Rentengarantie für die lebenslange Unfallrente:
Stimme 100 %
Erhält die versicherte Person eine Unfallrente gemäß Ziffer
2.1.2.1 und verstirbt vor Ablauf von zehn Jahren Rentenbezug
- 42 -
[Seite 43]
und vor Vollendung des 85. Lebensjahres, gewähren wir folgende lich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise
Rentengarantie: Gebühren berechnet werden.
Wir zahlen die Unfallrente weiter, bis maximal zehn Jahre Ren- Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmit-
tenleistungen bezogen wurden. Der Rentenbezug endet aber telbar drohte oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu
automatisch, wenn die verstorbene Person das 85. Lebensjahr vermuten war.
vollendet haben würde.
2.1.6.1.2 Wir informieren Sie über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung
Die Rentengarantiezeit beginnt mit Eintritt des Unfallereignisses. und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem Hausarzt
der versicherten Person und dem behandelnden Arzt oder Kran-
Die Auszahlung erfolgt monatlich als halbe Unfallrente bei einem kenhaus her.
Invaliditätsgrad von 40 % - 49 % und als einfache Unfallrente bei
einem Invaliditätsgrad ab 50 %, auch wenn sich aufgrund des 2.1.6.1.3 Wir ersetzen die Kosten für die Behandlung in einer Dekompres-
unfallbedingten Invaliditätsgrades nach Ziffer 2.1.2.1 eine höhere sionskammer nach Tauchunfällen.
Unfallrente ergibt.
2.1.6.1.4 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport
2.1.2.3 Auszahlungsoption Kapitalisierung der Unfallrente: der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.
Anstatt der lebenslangen Unfallrente können Sie auch eine ein- 2.1.6.1.5 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten
malige Kapitalleistung wählen. Mit Zahlung der einmaligen Kapi- Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf
talleistung sind alle die Unfallrente betreffenden Ansprüche ab- ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart
gegolten. unvermeidbar waren.
Auf die Auszahlungsoption weisen wir Sie im Rahmen der Ge- 2.1.6.1.6 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entste-
währung einer lebenslangen Unfallrente hin. Wenn Sie die Aus- henden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende
zahlungsoption nicht innerhalb eines Monats ab Zugang unserer minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicher-
Information ausüben, wird automatisch die Unfallrente bezahlt. ten Person.
Hat die versicherte Person im Zeitpunkt des Unfalls das 75. Le- 2.1.6.1.7 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Ko-
bensjahr noch nicht vollendet, beträgt die Kapitalleistung 120 Un- sten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
fallrenten.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die
Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt bereits das Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung
75. Lebensjahr vollendet, errechnet sich die Höhe der Kapital- zum letzten ständigen Wohnsitz.
leistung aus der Differenz des Alters zum Zeitpunkt des Unfal-
lereignisses und dem Monat, in dem die versicherte Person das 2.1.6.1.8 Für die Ziffern 2.1.6.1.3 bis 2.1.6.1.7 dieses Bedingungswerkes gilt:
85. Lebensjahr vollendet haben würde.
Wir gewähren subsidiären Versicherungsschutz, d. h. ein Dritter
Bei Wahl des einmaligen Kapitalbetrages wird für dessen Berech- ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungs-
nung bei einem Invaliditätsgrad von 40 % - 49 % von der halben pflicht.
Unfallrente und ab einem Invaliditätsgrad von 50 % von der ein-
fachen Unfallrente ausgegangen, auch wenn sich aufgrund des 2.1.6.2 Höhe der Leistungen:
unfallbedingten Invaliditätsgrades nach Ziffer 2.1.2.1 eine höhere
Unfallrente ergibt. 2.1.6.2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Versicherungs-
schein genannten Betrag begrenzt.
AUB 2023 Vitalplus
2.1.3 Entfällt
2.1.7 Kosten für kosmetische Operationen
2.1.4 Hilfeleistung bei Invalidität ab 50 %
2.1.7.1 Voraussetzungen für die Leistungen:
Wird aufgrund einer Invalidität ab 50 % für die versicherte Person
eine lebenslange Unfallrente gezahlt, erhalten Sie zusätzlich eine 2.1.7.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag
einmalige Hilfeleistung. fallenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als
kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehand-
Die Höhe der Hilfeleistung beträgt das 24-fache der einfachen lung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfall-
Unfallrente. bedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der
versicherten Person zu beheben.
2.1.5 Todesfallleistung
2.1.7.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach
2.1.5.1 Voraussetzungen für die Leistung: dem Unfall.
Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines 2.1.7.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine
Jahres gestorben. Leistungspflicht.
Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 6.5 dieses Bedingungs- 2.1.7.2 Art und Höhe der Leistungen:
werkes weisen wir hin.
Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche-
2.1.5.2 Die Höhe der Todesfallleistung beträgt das 12-fache der ein- rungssumme Ersatz für nachgewiesene
fachen Unfallrente.
- Arzthonorare und sonstige Operationskosten,
2.1.5.3 Entfällt - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in
einem Krankenhaus,
2.1.5.4 Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn die versi- - Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen un-
cherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugun- fallbedingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen
fall), § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes entstanden sind.
rechtswirksam für tot erklärt wurde. Hat die versicherte Person
die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistun- 2.1.8 Kurbeihilfe
gen zurückzuzahlen.
Wir bieten entsprechend der nachfolgenden Regelung Versiche-
2.1.6 Bergungs- und Rettungskosten rungsschutz bei Kuraufenthalten:
2.1.6.1 Art der Leistung: 2.1.8.1 Voraussetzung für die Leistung:
2.1.6.1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- 2.1.8.1.1 Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fal-
oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrecht- lenden Unfall im Sinne von Ziffer 1 dieses Bedingungswerkes we-
- 43 -
[Seite 44]
gen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheits- - von Transportbegleitung der versicherten Person;
schädigung oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom - von Krankenrücktransporten der versicherten Person;
Unfalltag an gerechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum - der Bestattung oder Überführung der versicherten Person bei
von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Kur Unfall-Tod;
durchgeführt. - der Rückholung der Kinder, auch bei Unfall-Tod;
- der Rückholung der Haustiere, dies gilt nur für gewöhnliche
Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztliches Tiere;
Attest nachgewiesen. - der Rückholung des eigenen Fahrzeugs;
- der Benachrichtigung von Angehörigen der versicherten
2.1.8.1.2 Als Kur gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die ärztliche Person;
Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht. - von Krankenhausbesuchen bei der versicherten Person;
- einer verspäteten Rückreise nach einem Unfall der versicher-
2.1.8.2 Höhe der Leistung: ten Person.
Die Kurbeihilfe wird in Höhe der im Versicherungsschein genann- Weitere Voraussetzung ist, dass die Organisationsleistungen un-
ten Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt. fallbedingt erforderlich sind. Die über die Organisationskosten
hinausgehenden Kosten werden nicht übernommen, soweit sie
Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft nicht gemäß Ziffer 2.1.6 dieses Bedingungswerkes mitversichert
mehrere Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Kurbeihilfe sind.
nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
2.2.2 Unfall-Anschlusshilfe
2.1.9 Entfällt
Nach einem versicherten Unfall vermitteln wir Ihnen auf Wunsch
2.1.10 Erhöhung von Leistung und Beitrag / Dynamik
(wenn vereinbart) - einen Hüter für Ihr Haus;
- einen Hüter für das Haustier bzw. eine Tierpension, dies gilt
Sie haben mit uns eine Unfall-Rentenversicherung vereinbart, nur für gewöhnliche Haustiere;
deren Versicherungssumme und Beitrag nach jeweils zwei Versi- - einen Lieferservice für Arzneimittel;
cherungsjahren angepasst wird. - ambulante Pflegeleistungen;
- Haushaltshilfen;
2.1.10.1 Wir erhöhen die Versicherungssumme nach jeweils zwei Versi- - stationäre und mobile Notrufanlagen.
cherungsjahren um 5 Prozent und zwar erstmals zum Beginn des
dritten Versicherungsjahres. Weitere Voraussetzung ist, dass die Vermittlung der Leistungen
unfallbedingt erforderlich ist. Die Kosten für die vermittelten Leis-
2.1.10.2 Die Versicherungssumme wird auf volle 25 EUR aufgerundet. tungen werden nicht übernommen.
2.1.10.3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Er- 2.3 Sonderleistungen
höhungstermin eintretenden Leistungsfälle.
2.3.1 Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch
2.1.10.4 Der Beitrag erhöht sich in gleichem Verhältnis wie die Versiche-
rungssummen. Bei einem Oberschenkelhalsbruch (siehe Ziffer 1.6 dieses Be-
dingungswerkes) der versicherten Person zahlen wir unabhängig
2.1.10.5 Wird in Folge der Dynamisierung oder bei Versicherungsbeginn vom voraussichtlichen Invaliditätsgrad eine Sofortleistung.
für eine der in Ziffer 2.1 dieses Bedingungswerkes genannten
Leistungen der vom Versicherer angebotene Höchstsatz dieser Die Höhe der Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch beträgt
AUB 2023 Vitalplus
Leistung erreicht, nimmt diese Leistung an weiteren dynamischen das Zweifache der Unfallrente.
Erhöhungen nicht teil. Es gelten folgende Höchstsätze:
2.3.2 Sofortleistung bei Armbruch
2.1.10.5.1 Lebenslange Unfallrente 1.000 EUR
Bei einem Armbruch (siehe Ziffer 1.6 dieses Bedingungswerkes)
2.1.10.6 Die Leistungen Kapitalzahlung bei Invalidität (Ziffer 2.1.1), der versicherten Person zahlen wir unabhängig vom voraussicht-
Bergungs- und Rettungskosten (Ziffer 2.1.6), Kosten für kos- lichen Invaliditätsgrad eine Sofortleistung.
metische Operationen (Ziffer 2.1.7), Kurbeihilfe (Ziffer 2.1.8),
Unfallhilfe (Ziffer 2.2), Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Ope- Die Höhe der Sofortleistung bei Armbruch beträgt das Zweifache
rationen (Ziffer 2.4), verbessertes Genesungsgeld (Ziffer 2.5), der Unfallrente.
Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes (Ziffer 2.6),
Gipsgeld (Ziffer 2.7) sowie Kostenbeteiligung zur Erlernung von 2.3.3 Sofortleistung bei Verkehrsunfällen
Gebärdensprache und Blindenschrift (Ziffer 2.8) dieses Bedin-
gungswerkes werden durch die Dynamik nicht erhöht. Hat die versicherte Person als Fahrer, Mitfahrer oder Insasse
eines Kraftfahrzeuges oder Kraftrades einen unter diesen Vertrag
2.1.10.7 Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung fallenden Unfall erlitten, der eine medizinisch notwendige voll-
über die Erhöhung. stationäre Heilbehandlung von mindestens 14 Tagen zur Folge
hat, zahlen wir unabhängig von voraussichtlicher Invalidität eine
Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen Sofortleistung.
nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Auf die Frist
werden wir Sie hinweisen. Die Höhe der Sofortleistung bei Verkehrsunfällen beträgt das
Zweifache der Unfallrente.
2.1.10.8 Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhö-
hung von Leistung und Beitrag auch für die gesamte Restlaufzeit 2.4 Krankenhaus-Tagegeld, ambulante Operationen
des Vertrages widerrufen. Der Widerruf muss in Textform, späte-
stens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, erfolgen. 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung:
2.2 Unfallhilfe Die versicherte Person
2.2.1 Unfall-Nothilfe - befindet sich wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger
vollstationärer Heilbehandlung oder
Direkt nach einem versicherten Unfall übernehmen wir auf
Wunsch die Organisation: - unterzieht sich wegen eines Unfalles einer ambulanten chirur-
gischen Operation und ist deswegen für mindestens 5 Tage
- von Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen für die versi- ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. vollständig in
cherte Person; ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt.
- von Transporten der versicherten Person zu medizinischen
Einrichtungen; 2.4.2 Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen
- von psychologischer Betreuung der versicherten Person; gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Erfolgt
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[Seite 45]
jedoch die Heilbehandlung in einem Institut, das sowohl der 2.8 Kostenbeteiligung zur Erlernung von Gebärdensprache und
Heilbehandlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt die Blindenschrift
Leistung nicht, wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt
oder die Krankenanstalt das einzige Versorgungs-Krankenhaus 2.8.1 Hat der Unfall zur vollständigen Gehörlosigkeit geführt, beteiligen
in der Umgebung des Wohnortes der versicherten Person ist. wir uns an den Kosten für die Erlernung der Gebärdensprache bis
zur Höhe der versicherten Summe.
2.4.3 Höhe und Dauer der Leistung:
2.8.2 Hat der Unfall zum vollständigen Verlust der Sehkraft geführt, be-
2.4.3.1 Das Krankenhaus-Tagegeld wird in Höhe der vereinbarten Ver- teiligen wir uns an den Kosten für die Erlernung der Blindenschrift
sicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Be- bis zur Höhe der versicherten Summe.
handlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag
an gerechnet.
3 Welche Auswirkungen haben Krankheiten
Ereignet sich der Unfall im Ausland, zahlen wir für die ersten 14 oder Gebrechen?
Tage des Krankenhaus-Aufenthaltes in dem betreffenden Land
den doppelten Krankenhaus-Tagegeldsatz. Als Ausland gilt jedes Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krank-
Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Person kei- heiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursach-
nen Wohnsitz hat. ten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert
sich
2.4.3.2 Bei ambulanten chirurgischen Operationen nach Ziffer 2.4.1 die-
ses Bedingungswerkes zahlen wir das Krankenhaus-Tagegeld für - im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades,
fünf Tage. - im Todesfall und in allen anderen Fällen die Leistung
2.4.3.3 Hat die versicherte Person das 76. Lebensjahr vollendet, halbiert entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.
sich die Versicherungssumme. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 35 %, unterbleibt je-
doch die Minderung.
2.5 Verbessertes Genesungsgeld
2.5.1 Voraussetzung für die Leistung: 4 Welche Personen sind nicht versicherbar?
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind
entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaus-Tagegeld dauernd pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 3 Sozialge-
nach Ziffer 2.4.1 dieses Bedingungswerkes. setzbuch XI (SGB – Stand: 01.01.2023) sowie Geisteskranke.
2.5.2 Höhe und Dauer der Leistung: 4.2 Der Versicherungsschutz erlischt, sobald die versicherte Person
im Sinne von Ziffer 4.1 dieses Bedingungswerkes nicht mehr ver-
2.5.2.1 Verbessertes Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten sicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.
Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen
gezahlt, für die wir Krankenhaus-Tagegeld leisten, längstens für 4.3 Wir zahlen für die nicht versicherbaren Personen (Ziffer 4.1) den
zwei Jahre. seit Eintritt der Nichtversicherbarkeit entrichteten Beitrag zurück.
2.5.2.2 Hat die versicherte Person das 76. Lebensjahr vollendet, halbiert
sich die Versicherungssumme. 5 In welchen Fällen ist der Versicherungs-
schutz ausgeschlossen?
2.6 Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes
AUB 2023 Vitalplus
5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
Wir übernehmen die innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall
entstehenden Kosten für die Anschaffung eines Blindenhundes 5.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst-
einmalig bis zur versicherten Summe, sofern der Unfall zum voll- seinsstörungen, auch verursacht durch Konsum von Drogen oder
ständigen Verlust der Sehkraft geführt hat. sonstiger Mittel, die das Bewusstsein beeinträchtigen, sowie
durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den
2.7 Gipsgeld ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
2.7.1 Voraussetzung für die Leistung Mitversichert sind jedoch Unfälle infolge von Trunkenheit (beim
Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholge-
2.7.1.1 Die versicherte Person hat einen Unfall mit einer der folgenden halt unter 1,3 Promille liegt) sowie Unfälle infolge von Bewusst-
Verletzungen erlitten: seinstörungen durch verschreibungspflichtige Medikamente,
- Kopfverletzungen: Schädeldachfraktur, Schädelbasisfraktur, wenn diese vorschrifts- bzw. weisungsgemäß eingenommen oder
Jochbeinfraktur unfreiwillig (unbemerkt/zwangsweise) verabreicht wurden.
- Rückenverletzungen: Halswirbelfraktur, Brustwirbelfraktur,
Lendenwirbelfraktur Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder
- Sonstige Verletzungen: Brustbeinfraktur, Schlüsselbeinfraktur Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis
- Obere Gliedmaßen: Oberarmkopffraktur, Oberarmschaftfrak- verursacht waren.
tur, Ellenbogengelenksfraktur, Unterarmschaftfraktur
- Untere Gliedmaßen: Hüftgelenksfraktur, Beckenfraktur, Ober- 5.1.2 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
schenkelschaftfraktur, Kniescheibenfraktur, Unterschenkel- vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
schaftfraktur
5.1.3 Versicherungsschutz besteht für Kriegs- oder Bürgerkriegsereig-
2.7.1.2 Eine in Ziffer 2.7.1.1 dieses Bedingungswerkes genannte Ver- nisse, wenn die versicherte Person während einer Auslandsreise
letzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt werden und der durch ein Kriegsereignis überrascht wird. Dieser Versicherungs-
Anspruch auf Gipsgeld muss innerhalb von sechs Monaten vom schutz endet mit dem 14. Tag nach Kriegsausbruch. Sofern und
Unfalltag an gerechnet durch Vorlage eines Arztberichts bei uns solange es der versicherten Person trotz aller Bemühungen und
geltend gemacht werden. aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist, das Ge-
biet des Staates früher zu verlassen, verlängert sich die Frist um
2.7.2 Der Anspruch auf Gipsgeld erlischt nach Ablauf von sechs Mo- weitere sieben Tage.
naten, vom Unfalltag an gerechnet, oder wenn das Unfallereignis
zum Tod führt, bevor der Anspruch auf Gipsgeld geltend gemacht Mitversichert sind zudem Unfälle durch Terroranschläge, die au-
wurde. ßerhalb der Territorien der Krieg führenden Parteien ausgeführt
werden.
2.7.3 Höhe der Leistung
Kein Versicherungsschutz besteht für unmittelbar oder mittelbar
Wir leisten einmal je Unfall die versicherte Summe. durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursachte Unfälle
- innerhalb Deutschlands oder eines Staates, in dem sich die
- 45 -
[Seite 46]
versicherte Person mehr als drei Monate aufhält; beiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich
- bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns
Krieg oder Bürgerkrieg herrscht; unterrichten.
- bei aktiver Teilnahme an einem Krieg oder Bürgerkrieg;
- durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische Wenn die Folgen eines Unfalles anfänglich als geringfügig er-
Waffen); scheinen und wenn nach Hinzuziehung eines Arztes erst der wirk-
- im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnlichen Zu- liche Umfang der Unfallfolgen erkennbar wird, und wir dann un-
stand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, verzüglich unterrichtet werden, stellt diese Verhaltensweise keine
Großbritannien, Japan, Russland oder USA. Obliegenheitsverletzung dar.
5.1.4 Unfälle der versicherten Person 6.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die ver-
sicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich
- als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche
nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;
- bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruf- 6.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte
lichen Tätigkeit; Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen
- bei der Benutzung von Raumfahrzeugen. Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstaus-
falles tragen wir.
5.1.5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie
sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an 6.4 Die Ärzte, die die versicherte Person - auch aus anderen Anläs-
Fahrtveranstaltungen, einschließlich der dazugehörigen Übungs- sen - behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Ver-
fahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstge- sicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erfor-
schwindigkeiten ankommt. derlichen Auskünfte zu erteilen.
Ausnahme: 6.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies zu melden, auch
- Der Unfall wurde durch eine Fahrt auf einer öffentlichen Kart- wenn uns der Unfall schon angezeigt war.
bahn in Deutschland verursacht,
-d ie Veranstaltung hatte reinen Freizeitcharakter und Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion
- die versicherte Person ist kein Berufs-, Lizenz oder Vertrags- durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
sportler, Vertragsamateur oder Vereinsmitglied im Bereich Mo-
torsport.
7 Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von
5.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verurs- Obliegenheiten?
acht sind, sowie Gesundheitsschäden durch Strahlen.
Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 6 dieses Bedingungswerkes
5.2 Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen: vorsätzlich verletzt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei
grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berech-
5.2.1 Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Or- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
ganen und Gehirnblutungen. entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfol-
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver- gen hingewiesen haben.
trag fallendes Unfallereignis nach Ziffer 1.3 dieses Bedingungs-
werkes die überwiegende Ursache ist. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
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5.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nach-
Mitversichert sind jedoch Gesundheitsschäden durch Röntgen-, weisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den
Laser-, Maserstrahlen sowie durch energiereiche Strahlen bis 100 Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
Elektronenvolt, sofern sie nicht Folge eines regelmäßigen Um- Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das
ganges mit strahlenerzeugenden Geräten sind. gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
5.2.3 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns
Körper der versicherten Person. zustehendes Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vor-
vertraglichen Anzeigepflicht ausüben.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen
oder Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische,
durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst 8 Wann sind die Leistungen fällig?
waren.
8.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts-
5.2.4 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch anspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären,
wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die
Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
5.2.5 Bauch- oder Unterleibsbrüche.
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen;
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den
diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Ein- Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung
wirkung entstanden sind. der Invalidität notwendig ist.
5.2.6 Sonnenbrände oder –stiche als Folge der Benutzung eines So- Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des
lariums sowie Folgeerkrankungen infolge eines Sonnenbrandes Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe.
oder –stiches. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
8.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über
Der Leistungsfall Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Die Rentenleistung kann jedoch frühestens 12 Monate nach dem
Unfall beansprucht werden.
6 Was ist nach einem Unfall zu beachten
(Obliegenheiten)? 8.3 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, läng-
stens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemes-
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir sen zu lassen. Dieses Recht muss
unsere Leistung nicht erbringen.
-
von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere
6.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht her- Leistungspflicht nach Ziffer 8.1 dieses Bedingungswerkes,
- 46 -
[Seite 47]
- von Ihnen vor Ablauf der Frist nach 8.3 dieses Bedingungs- Der Versicherungsbeitrag
werkes
ausgeübt werden. 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung be-
achten? Was geschieht, wenn Sie einen Bei-
Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleis-
tung, als wir bereits erbracht haben, fordern wir den überzahlten trag nicht rechtzeitig zahlen?
Betrag zurück.
10.1 Beitrag und Versicherungsteuer
8.4 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir
berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Be- 10.1.1 Beitragszahlung
scheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzah-
lung ab der nächsten Fälligkeit. Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vier-
teljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die
Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat,
Die Versicherungsdauer bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen
ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
9 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 10.1.2 Versicherungsteuer
Wann ruht der Versicherungsschutz bei mili-
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer,
tärischen Einsätzen? die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten
haben.
9.1 Beginn des Versicherungsschutzes
10.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag unverzüg- 10.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
lich nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 10.2 dieses Bedingungs-
werkes zahlen. Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen
nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.Weicht der Inhalt
9.2 Dauer und Ende des Vertrages des Antrages vom Versicherungsschein ab, so wird der erste Bei-
trag unverzüglich nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchs-
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit frist, die mit Zugang des Versicherungsscheins beginnt, fällig.
abgeschlossen.
10.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem
spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Versiche- späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab die-
rungsdauer eine Kündigung zugegangen ist. sem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf-
Die Kündigung ist in Textform zu erklären. merksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen,
dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
9.3 Kündigung nach Versicherungsfall
10.2.3 Rücktritt
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden,
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wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom
eine Leistung erhoben haben. Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir
können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klage-
rücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils 10.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
in Textform zugegangen sein.
10.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei
uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung Die Folgebeiträge sind zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt des
zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
Versicherungsjahres, wirksam wird.
10.3.2 Verzug
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang
bei Ihnen wirksam. Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne
Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung
9.4 Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Ein- nicht zu vertreten haben.
sätzen
Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffor-
Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer dern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen
Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen For- setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die
mation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz rückständigen Beträge des Beitrages sowie die Zinsen und Ko-
zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Groß- sten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die
britannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versiche- nach Ziffer 10.3.3 und 10.3.4 dieses Bedingungswerkes mit dem
rungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Fristablauf verbunden sind.
Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstan-
9.5 Versicherungsjahr denen Schadens zu verlangen.
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von 10.3.3 Kein Versicherungsschutz
zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch
nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Ver-
vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre. sicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach
Ziffer 10.3.2, Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hinge-
wiesen wurden.
Sie haben mit uns die dynamische Erhöhung Ihres Versiche-
rungsschutzes mit gleichzeitiger Beitragsangleichung vereinbart.
- 47 -
[Seite 48]
Sie versäumen, der Anpassung in Textform zu widersprechen und Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf un-
zahlen nur den Vorjahresbeitrag. Abweichend von Ziffer 10.3.3, seren Entschluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt
Absatz 1 dieses Bedingungswerkes bleibt nach Ablauf der Zah- oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
lungsfrist dann der Versicherungsschutz zu den Versicherungs-
summen bestehen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen. Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen
für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrer-
10.3.4 Kündigung heblichen Umstände und die Beantwortung der an sie gestellten
Fragen verantwortlich.
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi- Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt die-
gen, wenn wir Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 10.3.2, ser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behan-
Absatz 2 dieses Bedingungswerkes darauf hingewiesen haben. deln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder
dies arglistig verschwiegen.
Haben wir gekündigt und zahlen Sie danach innerhalb eines
Monats den angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für 12.2 Rücktritt
Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und
der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungs- 12.2.1 Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts
schutz.
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen
10.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurück-
zutreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinge-
die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeits- wiesen haben.
tag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einzie-
hung nicht widersprechen. Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schrift-
lich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben,
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist
eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung
wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt,
Zahlungsaufforderung erfolgt. zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die unser
Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen. Der Rücktritt erfolgt
Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen wer- durch Erklärung Ihnen gegenüber.
den kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
Lastschriftverfahrens zu verlangen. 12.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts
Sie sind zur Übermittlung der Prämie erst verpflichtet, wenn Sie Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir
von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind. Außerdem den angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der An-
haben Sie uns die durch den Rückläufer zusätzlich entstandenen zeige kannten.
Kosten zu erstatten.
Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie
10.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht
etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Bei- Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der
trags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den
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bestanden hat. Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Weitere Bestimmungen 12.2.3 Folgen des Rücktritts
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
11 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am
Vertrag beteiligten Personen zueinander? Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir
den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen,
11.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder
anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung
Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Ihnen zu.
Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen
versicherten Person zugestoßen ist. Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwer-
den der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Ob-
liegenheiten verantwortlich. 12.3 Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung
11.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnach- 12.3.1 Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung der
folger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit be-
ruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer
Frist von einem Monat in Schriftform kündigen.
12 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-
pflicht? Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
12.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer-
hebliche Umstände Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Er-
klärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nach-
Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Ihnen träglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung
bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen angeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
wir Sie in Textform gefragt haben und die für unseren Entschluss Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt haben.
erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie-
ßen. Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeige-
Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme Fra- pflichtverletzung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
gen im Sinne des Satzes 1 in Textform stellen. Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
- 48 -
[Seite 49]
Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nach- sendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für
weisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange- den Fall einer Änderung Ihres Namens.
zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
schlossen hätten.
16 Welches Recht findet Anwendung?
12.3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-
trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
anderen Bedingungen geschlossen hätten, werden die anderen
Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
teil. Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die 17 An wen können Sie sich zur außer-
anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode gerichtlichen Streitbeilegung wenden?
Vertragsbestandteil.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats
schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die Umstände an- 17.1 Versicherungsombudsmann
zugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Mo-
natsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände zur Be- Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher
gründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt mit dem oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher
Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die Lage befindet, gilt:
uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlangen.
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V.
wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit wenden.
der Anzeige kannten.
Versicherungsombudsmann e.V.
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als Postfach 080632
10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht an- 10006 Berlin
gezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos in Textform kündigen. Internet: www.versicherungsombudsmann.de
12.4 Anfechtung Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und
kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech- verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
ten, bleibt unberührt.
17.2 Versicherungsaufsicht
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrages zu, der der
bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versiche-
Vertragszeit entspricht. rers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der
Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versiche-
13 Wann verjähren die Ansprüche aus dem rer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
Vertrag? tungsaufsicht.
AUB 2023 Vitalplus
13.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Sektor Versicherungsaufsicht
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
13.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemel- E-Mail: poststelle@bafin.de
det worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Internet: https://www.bafin.de
Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
form zugeht. Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
14 Welches Gericht ist zuständig? 17.3 Hinweise auf den Rechtsweg
14.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt Unabhängig von der Möglichkeit, sich an den Versicherungs-
sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder un- ombudsmann oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht
serer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ihnen der Rechtsweg offen.
Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur
Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung
eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
14.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei
dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in
Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-
haltes zuständig ist.
15 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
15.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an un-
sere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder
in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle
gerichtet werden.
15.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, ge-
nügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben
ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte
uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Ab-
- 49 -
[Seite 50]
E
Besondere- und Zusatzbedingungen zu AUB 2023
- 50 -
[Seite 51]
E.
Besondere- und Zusatzbedingungen zu AUB 2023
E.1 Besondere Bedingungen für Haushaltshilfen/ 2 Das Schulausfallgeld zahlen wir längstens für 18 Monate, vom Unfall-
Tagesbetreuungspersonen in der Kinder- tag an gerechnet. Ferien oder vorübergehende Schulschließung gel-
ten nicht als Schulausfall. Mehrere Schulausfälle wegen desselben
Unfallversicherung (BB Haushaltshilfe 2023) Unfalles werden wie ein ununterbrochener Schulausfall gewertet.
Ziffer 2 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Kom- 3 Ziffer 7 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Kom-
fort/Exklusiv wird um folgende Leistungsart erweitert: fort/Exklusiv wird wie folgt ergänzt:
1 Die unfallbedingten Verletzungen des beaufsichtigenden Erzie- Jeder Anspruch auf Zahlung des Schulausfallgeldes ist unter
hungsberechtigten des versicherten Kindes erfordern eine medi- Vorlage eines ärztlichen Attestes sowie einer Bescheinigung der
zinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung und daher ist Schule zu begründen.
die Versorgung des versicherten Kindes durch eine Haushalts-
hilfe oder die Unterbringung des versicherten Kindes bei einer 4 Die Leistung Schulausfallgeld nimmt an einer für andere Leistungs-
Tagesbetreuungsperson notwendig. arten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
2 Für jeden Anwesenheitstag der Haushaltshilfe oder jeden Aufent-
haltstag bei der Tagesbetreuungsperson wird dann eine Kosten- E.4 Besondere Bedingungen für erhöhte
pauschale für bis zu 30 Tage gezahlt. Die Höhe der Kostenpau- Leistung bei Verkehrsunfällen in der
schale pro Tag ergibt sich aus dem Vertrag.
Kinder-Unfallversicherung
3 Bestehen bei uns noch weitere Verträge für das versicherte Kind, (BB Verkehrsunfälle 2023)
wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht. Die Kosten-
pauschale wird nur einmal gezahlt, wenn durch denselben Unfall Ziffer 1 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Kom-
mehrere versicherte Kinder oder Erziehungsberechtigte betroffen fort/Exklusiv wird wie folgt ergänzt:
sind.
Erleidet das versicherte Kind bei Benutzung eines von ihm ge-
4 Die Leistung nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbar- steuerten Fortbewegungsmittels (z. B. Fahrrad, Roller, Skate-
ten Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil. Board, Inline-Skater) einen Verkehrsunfall und hat beim Unfall die
erforderliche Schutzkleidung getragen (mindestens Helm) erhöht
sich unsere vertragliche Leistung um 20 %.
E.2 Besondere Bedingungen für die Übernahme
von Rooming-in-Kosten in der Kinder-
E.5 Besondere Bedingungen für Kostenbeteili-
Unfallversicherung (BB Rooming-in 2023)
gung an der unfallbedingten Beschädigung
1 Hat die versicherte Person, die das 12. Lebensjahr noch nicht einer Zahnspange in der Kinder-Unfallver-
vollendet hat, einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Un- sicherung (BB Zahnspange 2023)
fall im Sinne von Ziffer 1 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedin-
gungen 2023 Komfort/Exklusiv erlitten, der einen vollstationären Ziffer 2 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen 2023
Krankenhausaufenthalt medizinisch notwendig macht, werden Komfort/Exklusiv wird um folgende Leistungsart erweitert:
die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Erzie-
hungsberechtigten im Krankenhaus (Rooming-in) bis zu einem im 1 Wird unfallbedingt die von der versicherten Person getragene
Vertrag festgelegten Höchstbetrag übernommen. feste Zahnspange beschädigt, beteiligen wir uns an den Kosten
für eine neue feste Zahnspange. Die Höhe der Kostenbeteiligung
2 Wir erstatten die durch das Rooming-in entstandenen Kosten, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
abzüglich vom Krankenversicherer hierfür erbrachter Leistungen,
bis zur Höhe des festgelegten Höchstbetrages. Bis zu diesem 2 Der festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an
Höchstbetrag übernehmen wir die Rooming-in-Kosten, die auf- einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von
Zusatzbedingungen
grund eines Unfallereignisses entstehen. Leistung und Beitrag nicht teil.
3 Mit Vollendung des 12. Lebensjahres endet die Mitversicherung
von Rooming-in-Kosten für das versicherte Kind. Den Vertrag füh- E.6 Besondere Bedingungen zur Unfallversi-
ren wir ohne die Leistung „Rooming-in-Kosten“ weiter. cherung für Beamte sowie Angestellte und
4 Der festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an Arbeiter im Öffentlichen Dienst (BB ÖD 2023)
einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung von
Leistung und Beitrag nicht teil. 1 Der „Beamten-Tarif“ gilt für
1.1 Beamte, Angestellte und Arbeiter des Bundes, der Länder, der
E.3 Besondere Bedingungen für den Einschluss Gemeinden und Gemeindeverbände, der Körperschaften, An-
von Schulausfallgeld in der Kinder-Unfall- stalten und Stiftungen des deutschen Öffentlichen Rechts sowie
für Richter und Berufs- bzw. Zeitsoldaten (nicht Wehrpflichtige);
versicherung (BB Schulausfallgeld 2023)
1.2 Pensionäre und Rentner der unter Ziffer 1.1 dieser Besonderen
Ziffer 2 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Kom- Bedingungen aufgeführten Institutionen;
fort/Exklusiv wird um folgende Leistungsart erweitert:
1.3 Personen, die in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis bei
1 Kann die versicherte Person wegen eines Unfalles (Ziffer 1 Allge- den unter Ziffer 1.1 dieser Besonderen Bedingungen aufge-
meine Unfallversicherungs-Bedingungen 2023 Komfort/Exklusiv) führten Institutionen stehen;
nicht am Schulunterricht (allgemein bildende Schule oder gleich-
gestellte Einrichtung) teilnehmen, zahlen wir das im Versicherungs- 1.4 nicht erwerbstätige Ehepartner des unter Ziffer 1.1 dieser Beson-
schein ausgewiesene Schulausfallgeld ab dem 20. Schulausfalltag deren Bedingungen genannten Personenkreises, solange sie mit
nach dem Unfall. diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;
- 51 -
[Seite 52]
1.5 Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr des unter Ziffer 1.1 2.1 Hilfsleistungen
bis 1.3 dieser Besonderen Bedingungen genannten Personen-
kreises, solange sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben 2.1.1 Erstgespräch
und sich noch in der Berufsausbildung befinden.
In einem telefonischen Gespräch wird der jeweilige Bedarf der
2 Endet das Dienstverhältnis des Versicherungsnehmers oder einer Hilfeleistungen mit der versicherten Person bzw. ihren Angehö-
versicherten Person im Öffentlichen Dienst (mit Ausnahme des rigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt
Übergangs in den Ruhestand), so ist ab diesem Zeitpunkt der festgestellt, und die Art, die Durchführung und die Termine der
Beitrag nach dem dann gültigen Normaltarif zu zahlen. Das glei- Hilfeleistung abgesprochen.
che gilt, wenn der mitversicherte Ehepartner eine Erwerbstätig-
keit aufnimmt, die mitversicherten Kinder die Ausbildung beenden 2.1.2 Menüservice
oder das 27. Lebensjahr vollenden oder Ehepartner bzw. Kinder
nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs- Es erfolgt die Versorgung der versicherten Person mit sieben
nehmer leben, für die jeweilige mitversicherte Person. Hauptmahlzeiten nach vorheriger freier Auswahl aus dem ange-
botenen Menüsortiment. Die Menüs werden je nach Möglichkeit
3 Die vorstehend unter Ziffer 2 dieser Besonderen Bedingungen des Dienstleisters jeweils wochenweise (sieben Mahlzeiten) tief-
aufgeführten Veränderungen sind dem Versicherer unverzüglich gekühlt oder täglich warm angeliefert. Die Kosten für die Mahl-
in Textform anzuzeigen. Tritt nach Ablauf eines Monats ab dem zeiten werden übernommen.
Zeitpunkt der eingetretenen Änderungen ein Versicherungsfall
ein, ohne dass eine Änderungsanzeige erfolgt oder eine Eini- 2.1.3 Arztbesuche/Behördengänge
gung über den Beitrag erzielt worden ist, vermindern sich die
Versicherungssummen im Verhältnis des erforderlichen Beitrages Für die Dauer von bis zu vier Wochen wird bis zu zweimal wö-
(Normaltarif) zum bisherigen Beitrag (Beamtentarif). chentlich die versicherte Person bei Behördengängen und Arzt-
besuchen begleitet, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden
4 Im Übrigen finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde oder Ärzten unumgänglich ist.
gelegten Versicherungsbedingungen (Allgemeine Unfallversiche-
rungs-Bedingungen 2023 Komfort/Exklusiv) Anwendung. 2.1.4 Reinigen der Wohnung
Der allgemein übliche Lebensbereich (z. B. Wohnraum, Bad, Toi-
E.7 - entfallen- lette, Küche, Schlafraum) wird einmal wöchentlich gereinigt. Dies
setzt voraus, dass sich die Wohnung vor dem Unfall in einem ord-
nungsgemäßen Zustand befand.
E.8 Zusatzbedingungen für die Mitversicherung
von Assistance-Leistungen in der Unfallver- 2.1.5 Besorgungen/Einkäufe
sicherung (ZB Assistance 2012) Besorgungen und Einkäufe werden bis zu zweimal pro Woche
durchgeführt.
1 Voraussetzungen und Dauer der Leistungen:
Zu Besorgungen und Einkäufen zählen:
1.1 Die versicherte Person ist durch den Unfall in ihrer körperlichen
oder geistigen Leistungsfähigkeit derart beeinträchtigt, dass sie - das Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände
für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrich- des täglichen Bedarfs,
tungen im Ablauf des täglichen Lebens im Sinne des Leistungska- - das Einkaufen (einschließlich Arzneimittelbeschaffung) und
taloges (siehe Ziffer 2) dieser Zusatzbedingungen der Hilfe bedarf notwendige Besorgungen (z. B. Bankgänge, Abholung von
(Hilfebedürftigkeit). Rezepten, Bringen/Abholen der Wäsche bei einer Reinigung),
- die Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebens-
Die Hilfebedürftigkeit ist von Ihnen bei uns geltend gemacht worden. mittel,
- die Anleitung zur Beachtung der Genieß- und Haltbarkeit von
1.2 Die Leistungen werden für eine Dauer von maximal sechs Mona- Lebensmitteln.
ten, vom Unfalltag an gerechnet, erbracht, sofern in den einzel-
nen Bestimmungen keine andere zeitliche Begrenzung angege- Die Kosten für die Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Be-
ben ist. Leistungen mit kürzerer Dauer werden zum benötigten darfs sowie für die Reinigung werden nicht übernommen.
Zeitpunkt innerhalb dieser sechs Monate erbracht.
2.1.6 Tierbetreuung inkl. Tiertransportkosten
1.3 Die Leistungen werden ausschließlich über eine von uns beauf-
tragte Hilfsdienstorganisation und nur innerhalb der Bundesrepu- Wir übernehmen die Kosten für eine Tierbetreuung für die ge-
blik Deutschland erbracht. wöhnlichen Tiere der versicherten Person (z. B. Hunde, Katzen,
Zusatzbedingungen
Vögel, Fische) bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 EUR. Die
Kein Leistungsanspruch entsteht, wenn die versicherte Person Kostenübernahme erstreckt sich auch auf den Tiertransport zu
selbst eine Hilfsdienstorganisation auswählt sowie für die Zeit und von der Betreuungsstätte.
eines Auslandsaufenthaltes.
2.1.7 Hausnotrufdienst
1.4 Wenn und soweit einzelne Leistungen im Rahmen der Pflegever-
sicherung / Krankenversicherung erbracht werden, endet unsere Sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhan-
Leistungspflicht. den sind, wird bei Bedarf für die versicherte Person eine Hausnot-
rufanlage inklusive Funkfinger oder Funkarmband zur Verfügung
Bestehen für die versicherte Person bei der uniVersa Allgemei- gestellt. Außerdem wird die 24-stündige Erreichbarkeit der Ruf-
ne Versicherung AG mehrere Unfallversicherungen mit Hilfelei- zentrale mit Gesprächkontakt gewährleistet.
stungen, können diese Leistungen nur aus einem dieser Verträ-
ge verlangt werden. 2.1.8 Wäscheservice
1.5 Sie und die versicherte Person sind verpflichtet, die erforderlichen Einmal wöchentlich wird bei Bedarf
Auskünfte und Einverständniserklärungen, die für die Erbringung
der Leistungen notwendig werden, dem beauftragten Dienstlei- - das Waschen und Trocknen,
ster gegenüber abzugeben. - das Bügeln,
- das Ausbessern,
- das Sortieren und Einräumen der Wäsche,
2 Art und Umfang der Leistungen - die Schuhpflege
Diese Leistungen erbringt ein von der uniVersa Allgemeine Ver- übernommen.
sicherung AG sorgfältig ausgewählter Dienstleister, der die Auf-
wendungen für die erbrachten Dienstleistungen der uniVersa All- 2.1.9 Pflegehilfsmittelvermittlung
gemeine Versicherung AG in Rechnung stellt.
Es wird die Vermittlung von Pflegehilfsmitteln (z. B. Krankenbett,
- 52 -
[Seite 53]
Rollstuhl, Gehhilfen) übernommen. Die Kosten für die Pflegehilfs- Dieser Unfall hat zur Folge, dass
mittel sind nicht eingeschlossen.
- bei der versicherten Person nach erster ärztlicher Einschät-
2.1.10 Beratung bei Umbau zung von einem dauernden Invaliditätsgrad von mindestens
20% im Tarif Exklusiv und Vitalplus im Sinne der zugrunde
Im Fall einer Dauerbehinderung der versicherten Person wird liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen der
eine Beratung für den behindertengerechten Umbau der Woh- uniVersa Allgemeine Versicherung AG auszugehen ist
nung/des Kraftfahrzeuges vermittelt. Die Kosten des Umbaus
selbst sind nicht versichert. - bzw. mindestens 40 % im Tarif Komfort bzw. Vital im Sinne
der zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Be-
2.2 Pflegeleistungen dingungen der uniVersa Allgemeine Versicherung AG auszu-
gehen ist oder
2.2.1 Grundpflege
- sich die versicherte Person mindestens 20 Tage ununterbro-
Die versicherte Person erhält bei Bedarf bis zu vier Wochen eine chen in medizinisch notwendige vollstationäre Krankenhaus-
Grundpflege. Zu den Leistungen der Grundpflege zählen behandlung begeben muss.
- Waschen, Duschen, Baden, Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen, sowie Kuren
- Mund-, Zahn- und Lippenpflege, fallen nicht unter den Begriff einer vollstationären Krankenhaus-
- Rasieren, behandlung.
- Hautpflege,
- Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen), Die versicherte Person ist verpflichtet, die erforderlichen Auskünf-
- Nagelpflege, te und Einwilligungserklärungen, die für die Erbringung unserer
- An- und Auskleiden einschl. An- und Ablegen von Körperer- Leistungen erforderlich sind, uns und dem beauftragten Vertrags-
satzstücken, partner abzugeben.
- Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereichs.
Ein Anspruch besteht nur, sofern kein Dritter (z. B. ein Sozialver-
2.2.2 Pflegeschulung für Angehörige sicherungsträger) zu Leistungen verpflichtet ist bzw. dieser seine
Leistungspflicht bestreitet.
Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, wer-
den sie für die tägliche Pflege geschult.
2 Art und Umfang der Leistungen
2.2.3 Pflegeberatung
2.1 Liegen die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 vor, kann die ver-
Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegebera- sicherte Person die Leistungen des Reha-Managements in An-
tung statt. Zur Pflegeberatung gehören: spruch nehmen. Diese werden von einem von uns sorgfältig aus-
gewählten Vertragspartner (Rehamanager) erbracht.
- Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit und der
Pflegeprobleme, 2.2 Im Rahmen eines persönlichen Gespräches führt der Rehama-
- Planung der Pflegeeinsätze, nager mit der versicherten Person eine Situationsanalyse mit Be-
- Hilfe bei der Wahl von notwendigen Pflegehilfsmitteln, darfserhebung durch, in der die subjektiven Rehabilitations- und
- Beratung zur Antragstellung und zu Leistungen der Pflege- Versorgungsbedürfnisse der versicherten Person ermittelt wer-
kassen. den. Die Situationsanalyse umfasst die medizinische Situation
der versicherten Person, die sich aus den medizinischen Gege-
2.2.4 Tag- und Nachtwache benheiten resultierende Bedürfnislage (z. B. Bedarf an Hilfsmit-
teln, pflegerischer Versorgung, weiteren Therapien, technischen
Für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach der Entlassung Umbauten von Wohnung und Kfz zur Mobilitätssteigerung), die
aus einer stationären Behandlung wird eine Tag- und Nachtwache berufliche und soziale Situation. Im Anschluss an die Situations-
organisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichti- analyse wird unter Einbeziehung der versicherten Person und
gung der versicherten Person erforderlich ist. aller Beteiligter (z. B. Ärzte, Pflegepersonal, Arbeitgeber etc.) ein
individuelles, an den Bedürfnissen der versicherten Person ori-
entiertes Rehabilitationskonzept mit Rehabilitationszielen erstellt.
3 Beitragsanpassung Sollte die versicherte Person keinen persönlichen Kontakt wün-
schen, erfolgt die Situationsanalyse nach Aktenlage. Je nach indi-
Wenn der Dienstleister seine Preise ab Beginn des Versiche- viduellem Bedarf umfasst das Reha-Management dabei folgende
rungsschutzes oder der letzten Preisanpassung um insgesamt Leistungen:
mehr als 5 Prozent erhöht hat (Summe aller ab diesem Zeitpunkt
Zusatzbedingungen
vorgenommenen Anpassungen) und deshalb der Tarifbeitrag um 2.2.1 Medizinische Rehabilitation:
mehr als 5 Prozent für neue Verträge erhöht wird, ist der Versiche-
rer berechtigt, den Beitrag mit Wirkung zur nächsten Hauptfällig- Nach einem Unfall nimmt der Rehamanager Kontakt zu den die
keit bis zur Höhe des neuen Tarifbeitrages anzuheben. versicherte Person behandelnden Ärzten auf, klärt mit diesen die
medizinische Situation und überprüft die Qualität der medizini-
Eine solche Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn der Versi- schen und therapeutischen Behandlung der versicherten Person.
cherer dem Versicherungsnehmer die Änderung unter Kenntlich- Im Anschluss daran wird ein Rehabilitationskonzept erarbeitet, d.
machung des Unterschieds zwischen altem und neuem Beitrag h. die Weiterbehandlung geplant und organisiert. Insbesondere
spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens wird geprüft, ob eine besondere Heilbehandlung im Sinne der be-
mitteilt und ihn schriftlich über sein Kündigungsrecht belehrt. rufsgenossenschaftlichen Vorschriften notwendig ist. Weiter wer-
den geeignete Hilfsmittel und Leistungserbringer (Rehakliniken,
Der Versicherungsnehmer kann im Fall der Beitragserhöhung den Ärzte, Psychotherapeuten etc.) benannt, empfohlen und die Kos-
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des tenübernahme mit den zuständigen Kostenträgern abgestimmt.
Versicherers zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitragser-
höhung wirksam werden würde. 2.2.2 Berufliche Rehabilitation:
Je nach Bedarf unterstützt der Rehamanager die versicherte
E.9 Zusatzbedingungen für die Mitversicherung Person beratend bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben.
von Reha-Management in der Unfallversi- Er gibt Empfehlungen zum Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes
(z. B. Wiedereingliederungsplan, innerbetriebliche Umsetzung,
cherung (ZB Reha 2012) Umbau des Arbeitsplatzes, Hilfsmittel) ab. Sofern eine Rückkehr
an den bisherigen Arbeitsplatz oder eine innerbetriebliche Um-
1 Voraussetzungen setzung nicht möglich sind, unterstützt er die versicherte Person
bei der Erarbeitung neuer beruflicher Perspektiven, z. B. durch
Die versicherte Person hat einen Unfall gemäß Ziffer 1 der Allge- Bewerbungstraining, Kontakt mit öffentlichen Trägern, die Vermitt-
meinen Unfallversicherungs-Bedingungen der uniVersa Allgemei- lung von Zusatzqualifikationen, Umschulung, die Akquise eines
ne Versicherung AG erlitten. behindertengerechten Arbeitsplatzes sowie bei der Förderung der
- 53 -
[Seite 54]
Selbständigkeit.
2.2.3 Pflegeberatung und Vermittlung:
Der Rehamanager ermittelt gemeinsam mit der versicherten Per-
son und deren behandelnden Ärzten und Therapeuten den erfor-
derlichen Pflegebedarf sowie der erforderlichen Pflegehilfsmittel.
Bei Bedarf gibt er Empfehlungen zu geeigneten Institutionen und
unterstützt bei der Antragstellung für den Bezug von Pflegelei-
stungen. Er berät auch hinsichtlich aller Fragen im Zusammen-
hang mit der häuslichen Pflege (z. B. erforderliche Umbaumaß-
nahmen) und der Optimierung des Mitteleinsatzes (Begrenzung
je Pflegegrad). Im Anschluss daran wird ein individuelles Pflege-
konzept erstellt, das je nach Bedarf Folgendes beinhaltet: Vermitt-
lung von geeigneten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen, Ab-
stimmung mit der versicherten Person und den Angehörigen zur
Optimierung der häuslichen Pflege oder in geeigneten Pflegein-
richtungen, Vermittlung von Entlastungsmaßnahmen pflegender
Angehöriger.
Der Rehamanager begleitet den Pflegeprozess durch Überprü-
fung der Qualität der Leistungserbringer, Plausibilität der Rech-
nungslegung, Dokumentation von Veränderungsprozessen und
der ggf. notwendigen Anpassung des Pflegekonzepts.
2.2.4 Beratung bei Umbaumaßnahmen:
Kann die versicherte Person unfallbedingt ihre Wohnung oder ihr
Fahrzeug nicht mehr im bisherigen Umfang nutzen, berät der Re-
hamanager bei der Planung und dem Umbau eines barrierefreien
Wohnumfeldes bzw. dem Umbau des Fahrzeuges. Der Reha-
manager empfiehlt der versicherten Person für die Umbaumaß-
nahmen qualifizierte Architekten bzw. Werkstätten. Will die versi-
cherte Person ihr bisheriges Fahrzeug nicht umbauen, berät der
Rehamanager bei der Anschaffung eines behindertengerechten
Fahrzeuges.
2.3 Die Kosten für Leistungen nach Ziffer 2.2 übernehmen wir insge-
samt bis zur Höhe der versicherten Summe.
2.4 An den Kosten für die aufgrund der Beratung nach Ziffer 2.2 zur
Rehabitilation der versicherten Person erforderlichen Rehabi-
litationsmaßnahmen (Hilfsmittel, Heilbehandlungen, berufliche
Qualifizierungsmaßnahmen, Pflegeheimunterbringung, Umbau-
maßnahmen bzgl. Wohnung/Kfz und Anschaffung eines behin-
dertengerechten Kfz) beteiligen wir uns insgesamt bis zur Höhe
der versicherten Summe.
2.5 Wir erbringen die Leistungen nur innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland.
2.6 Kein Leistungsanspruch entsteht, wenn die versicherte Person
selbst einen Dienstleister für die oben genannten Leistungen aus-
wählt.
2.7 Bestehen für die versicherte Person bei der uniVersa Allgemeine
Zusatzbedingungen
Versicherung AG mehrere Unfallversicherungen, erbringen wir
die Leistungen nur aus einem Vertrag.
2.8 Die Dauer der Leistungserbringung ist abhängig vom individu-
ellen Bedarf, maximal erbringen wir die Leistungen jedoch über
einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Unfallereignis.
3 Obliegenheiten
Der Anspruch auf Leistungen aus unserem Reha-Management
muss von Ihnen oder der versicherten Person innerhalb von
sechs Monaten nach dem Unfall bei uns geltend gemacht wer-
den.
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- 55 -
Zusatzbedingungen
[Seite 56]
F
Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag
(VVG)
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F.
Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag
vom 01.01.2008 (VVG)
§ 19 fang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der
Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der
(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertrags- Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
erklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Ent-
schluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt (3) Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 erlöschen
zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Hat der Versi-
Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Ver- cherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
sicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, letzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre.
aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinne des Satzes 1, ist der
Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
§ 22
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Ab-
satz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täu-
schung anzufechten, bleibt unberührt.
(3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn
der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versiche- § 37
rer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
Monat zu kündigen. (1) Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt,
ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum
(4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungs-
Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Ab- nehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
satz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu ande- (2) Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versiche-
ren Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen rungsfalles nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung
werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nicht-
vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverlet- zahlung nicht zu vertreten.
zung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er den Versicherungs-
(5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen
4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfol-
Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverlet- gen der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
zung hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn
der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die
Unrichtigkeit der Anzeige kannte. § 38
(6) Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertrags- (1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Ver-
änderung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der sicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Text-
Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Um- form eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen
stand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die
eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel-
Einhaltung einer Frist kündigen. Der Versicherer hat den Versi- nen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen
cherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen. 2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind; bei zusammenge-
fassten Verträgen sind die Beiträge jeweils getrennt anzugeben.
§ 20 (2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Ver-
sicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur
geschlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 und Leistung verpflichtet.
des § 21 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 sowohl die Kennt-
nis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die (3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhal-
Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versi- tung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit
cherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht der Zahlung der geschuldeten Beiträge in Verzug ist.
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen,
wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vor- Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so
satz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn
der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung
in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündi-
§ 21 gung ausdrücklich hinzuweisen.
(1) Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer
Versicherungsvertrags
Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit
Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Mo-
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte nats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unbe-
gesetz
Recht begründet, Kenntnis erlangt. rührt.
Der Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstän-
de anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nach-
träglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung an-
geben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
(2) Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versi-
cherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet,
es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf
einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung
des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Um-
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uniVersa Allgemeine Versicherung AG Telefon: +49 911 5307-0 Sitz der Gesellschaft: Nürnberg Steuer-Nr. 241/101/00147
Sulzbacher Straße 1-7 www.universa.de Registergericht Nürnberg, HRB 584 Commerzbank AG Nürnberg
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Jutta Holzmann, Stefan Krause,
Dr. Marco Wimmer