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Versicherungsmakler / Private Unfallversicherung / Bedingungsarchiv

Württembergische PremiumSchutz: die Bedingungen im Volltext

Württembergische Unfallversicherung PremiumSchutz (AUB Premium 2026, Formular 4044, Stand 01.06.2026): weltweit, Gliedertaxe Arm 80 Prozent, Mitwirkung erst ab 75 Prozent, 30 Monate Fristen, Reha-Management und Hilfeleistungen, Zahnersatz bis 50.000 Euro, Besserstellungs- und Update-Garantie; Progression 225 bis 1.000, Mehrleistung, verbesserte Gliedertaxe und PremiumPlus als Bausteine.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Württembergische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
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Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Württembergische Unfallversicherung PremiumSchutz von Württembergische (Private Unfallversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Württembergische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 78 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundsumme für Invalidität (dauernde Beeinträchtigung)ja, bis zur Versicherungssumme„Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.“2.2.1.2.1, Seite 7
Geltungsbereich (weltweit, rund um die Uhr, Beruf und Freizeit)ja„Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr.“1.2, Seite 2
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (AUB)nicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt
Besserstellungsgarantie (bessere Bedingungen anderer Anbieter gelten mit)nicht geregelt
Vorversicherergarantie (Leistung mindestens wie im Vorvertrag)ja„Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags beim Vorversicherer reguliert wird“2.3.2.1, Seite 14
Versicherbare Personen (keine Ausnahme für Pflegebedürftige oder schwer Erkrankte)nein„dauerhaft schwer- oder schwerstpflegebedürftig im Sinne der sozialen oder privaten Pflegeversicherung ist und/oder ein Pflegegrad 4 oder 5 festgestellt wurde.“4.1, Seite 15

Gliedertaxe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gliedertaxe: Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Armsja„Arm 80 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8
Gliedertaxe: Hand im Handgelenkja„Hand 80 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8
Gliedertaxe: Daumenja„Daumen 30 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8
Gliedertaxe: Zeigefinger und andere Fingerja„Zeigefinger 20 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8
Gliedertaxe: Bein über der Mitte des Oberschenkelsja„Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8
Gliedertaxe: Bein bis unterhalb des Kniesja„Bein bis unterhalb des Knies 80 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8
Gliedertaxe: Fuß im Fußgelenkja„Fuß 60 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8
Gliedertaxe: Auge (Verlust der Sehfähigkeit)ja„Auge 70 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8
Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohrja„Gehör auf einem Ohr 60 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8
Gliedertaxe: Geruchssinnja„Geruchssinn 20 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8
Gliedertaxe: Geschmackssinnja„Geschmackssinn 20 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8
Gliedertaxe: Stimme (Verlust der Sprechfähigkeit)ja„Stimme 100 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8
Gliedertaxe: innere Organe (Niere, Milz, Lunge)ja„Milz 20 Prozent“2.2.1.2.2.1, Seite 8

Invaliditätsleistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Progression 225 Prozentja„Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 1 Prozent aus der Versicherungssumme.“BB Progression 225, Seite 25
Progression 350 Prozentja„Besondere Bedingungen Progression 350“BB Progression 350, Seite 2
Progression 500 Prozentja„Besondere Bedingungen Progression 500“BB Progression 500, Seite 2
Progression 1000 Prozentja„Besondere Bedingungen Progression 1.000“BB Progression 1.000, Seite 2
Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Kürzung erst ab einem Mitwirkungsanteil vonja„Wir nehmen keine Minderung vor, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 75 Prozent beträgt.“3.2, Seite 15
Frist für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfallja„Die Invalidität ist innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall eingetreten“2.2.1.1.2, Seite 7
Frist für die ärztliche Feststellung der Invaliditätja„von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.“2.2.1.1.2, Seite 7
Frist für die Geltendmachung der Invalidität beim Versichererja„Sie müssen die Invalidität innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen.“2.2.1.1.3, Seite 7
Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, bei Kindern)ja„Dieses Recht steht Ihnen längstens bis zu fünf Jahre und uns längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall zu.“9.2.4, Seite 20
Vorinvalidität: Abzug einer bereits bestehenden Beeinträchtigungja„Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.“2.2.1.2.2.3, Seite 8
Vorschuss auf die Invaliditätsleistungja, bis 30.000 €„Wir zahlen – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse, wenn die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach feststeht.“9.2.3, Seite 19
Mindestinvaliditätsgrad, unter dem nichts gezahlt wird (Abzugsfranchise)keine„Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR und einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20 Prozent zahlen wir 20.000 EUR.“2.2.1.2.1, Seite 7

Erweiterter Unfallbegriff und Einschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unfall durch Eigenbewegung (ohne äußere Einwirkung)ja„Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung“1.4.2, Seite 3
Erhöhte Kraftanstrengung (Verrenkung, Zerrung, Zerreißung)ja„Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln oder Menisken zerrt oder zerreißt.“1.4.2, Seite 3
Zeckenbiss (FSME, Borreliose)ja, bis zur Versicherungssumme„Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)“5.2.4, Seite 17
Insektenstich und Tierbiss (auch allergische Reaktion)ja, bis zur Versicherungssumme„Mitversichert sind auch allergische Reaktionen in Folge von Insektenstichen und -bissen.“5.2.4, Seite 17
Infektionen durch Unfallverletzung und Infektionskrankheiten mit Unfallbezugja, bis zur Versicherungssumme„mit Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfügige Unfallverletzungen in den Körper gelangten.“5.2.4, Seite 17
Lebensmittelvergiftung und Vergiftung durch Einnahme von Stoffenja, bis zur Versicherungssumme„Vergiftungen durch Nahrungsmittel (keine Alkoholvergiftungen) und Nahrungsmittelallergien,“5.2.5, Seite 18
Tod und Schäden durch Ertrinken oder Ersticken unter Wasserja„Erfrierungs-, Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod,“1.4.1, Seite 3
Erfrierungenja„Erfrierungen,“1.4.1, Seite 3
Sonnenstich, Hitzschlag, Sonnenbrandja„Erleiden eines Sonnenbrands/Sonnenstichs,“1.4.1, Seite 3
Plötzliches Einatmen von Gasen und Dämpfenja„Bei Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe“1.4.6, Seite 3
Bandscheibenvorfall durch Unfallja, bis zur Versicherungssumme„Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheitsschäden überwiegend (d. h. zu mehr als 50 Prozent) verursacht“5.2.1, Seite 16
Bauchwand- und Unterleibsbrücheja, bis zur Versicherungssumme„einen Bauch-, Unterleibs- oder Knochenbruch erleidet.“1.4.2, Seite 3
Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfallursache oder Unfallfolgeja, bis zur Versicherungssumme„Die eigentlichen Gesundheitsschädigungen des Schlaganfalls, Herzinfarkts, Zuckerschocks,“5.1.1, Seite 16
Psychische Reaktionen nach einem Unfall (posttraumatische Belastungsstörung)nein„Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.“5.2.6, Seite 18
Bewusstseinsstörungen und Unfälle unter Alkohol oder Medikamenten (Promillegrenze)ja„jedoch nur dann, wenn der Blutalkoholgehalt nicht mehr als 1,5 Promille beträgt,“5.1.1, Seite 16
Epileptische und andere Krampfanfälle als Unfallursacheja„einen epileptischen Anfall oder Krampfanfall,“5.1.1, Seite 16

Kinder

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kinderkrankheiten mit dauernder Beeinträchtigung (Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung)ja, bis zur Versicherungssumme„Spinale Kinderlähmung“5.2.4, Seite 17
Impfschädenja, bis zur Versicherungssumme„Als Unfall gilt auch eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 5.2.4 aufgeführten Infektionskrankheiten, die einen Impfschaden verursacht.“5.2.3, Seite 17

Weitere Leistungsarten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unfallrente (monatlich, ab welchem Invaliditätsgrad)ja, bis zur Versicherungssumme„Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 Prozent.“2.2.2.1, Seite 8
Übergangsleistung bei starker Beeinträchtigung über Monateja, bis zur Versicherungssumme„Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe von 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.“2.2.4, Seite 9
Krankenhaustagegeldja, bis zur Versicherungssumme„Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung,“2.2.8.1.2, Seite 10
Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthaltja, bis zur Versicherungssumme„längstens für 365 Tage in doppelter Höhe (Genesungsgeld), auch wenn die versicherte Person verstirbt.“2.2.8.1.2, Seite 10
Leistung bei Unfalltodja, bis zur Versicherungssumme„Die versicherte Person stirbt innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall an den Unfallfolgen.“2.2.6.1, Seite 10
Sofortleistung bei schweren Verletzungen (Querschnitt, Amputation, Hirnschaden)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir zahlen die Sofortleistung bei Schwerverletzungen in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme als Einmalzahlung.“2.2.5.2, Seite 10
Leistung bei Knochenbrüchen (auch ohne Invalidität)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Leistung bei Knochenbrüchen und Bänderrissen wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt“2.2.7.2, Seite 9
Such-, Bergungs- und Rettungskosten (auch Hubschrauber, Rücktransport)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.“2.2.13.3, Seite 11
Kosmetische Operationen nach einem Unfall (auch Zahnersatz)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir erstatten Kosten bis zu 50.000 EUR.“2.2.12.2, Seite 4
Kurkosten und Rehabilitationsmaßnahmenja, bis 20.000 €„Rehabilitations- und Kurmaßnahmen sowie Anschlussheilbehandlungen, sofern diese medizinisch indiziert sind und wir diesen zugestimmt haben,“2.1.3.3, Seite 4
Reha-Management (Begleitung durch einen Rehabilitationsdienst)ja„Die versicherte Person befand sich unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung für mindestens fünf Tage.“2.1.3.1, Seite 4
Rooming-in (Unterbringung eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus)ja, bis zur Versicherungssumme„Wir übernehmen die Kosten für die Übernachtung der nahestehenden Person.“2.2.9.2, Seite 11

Ausschlüsse und Wiedereinschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Motorsport: Rennen, Training, Fahrsicherheitstraining mitversichertnein„Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen.“5.1.5, Seite 16
Luftfahrt: Fluggast, Privatpilot, Gleitschirm, Fallschirm mitversichertja„als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts,“1.4.9, Seite 3
Kriegsereignisse und innere Unruhen: passives Kriegsrisiko im Auslandja„Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen.“5.1.3, Seite 15
Kernenergie und Strahlen: Umfang des Ausschlusses (Heilbehandlung mitversichert)nein„Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.“5.1.6, Seite 16
Tauchen: tauchtypische Gesundheitsschäden (Caissonkrankheit, Trommelfell) mitversichertja„Für das Risiko des Tauchens besteht Versicherungsschutz für tauchtypische Gesundheitsschädigungen, auch wenn kein Unfallereignis eingetreten ist.“1.4.4, Seite 2
Wassersport: Segeln, Regatten, Hochseetörns ohne Ausschlussnicht geregelt

Vertrag und Beiträge

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gefahrenerhöhung bei Berufswechsel (Wechsel der Gefahrengruppe, Meldefrist)ja„Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns innerhalb eines Jahres ab dem Änderungszeitraum mitteilen.“6.1.1, Seite 18
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Versicherungsnehmersja„Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter,“11.6.1.1, Seite 21
Nachversicherungsgarantie (Summe erhöhen ohne Gesundheitsprüfung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (auch Kündigung nach einem Unfall)ja„wir erstmals eine Leistung erbracht haben oder“10.3.1, Seite 20
Obliegenheiten nach einem Unfall (Meldefrist, Arzt, Kosten ärztlicher Gutachten)ja„Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unverzüglich“7.1, Seite 19

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Capital por fallecimiento (Todesfallkapital)nicht geregelt
Invalidez permanente nach Baremo (Tabelle im Werk, Bezug zum gesetzlichen Baremo)nicht geregelt
Gastos de sepelio (Bestattungskosten)nicht geregelt
Asistencia sanitaria (Heilkosten, freie Arztwahl oder Vertragskliniken)nicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen Unfallversicherung PremiumSchutz (AUB Premium 2021)
[Seite 1] Unfallversicherung 2026 Formular 4044 – Stand 01.06.2026 Teil I Allgemeine Bedingungen Unfallversicherung PremiumSchutz (AUB Premium 2026) Der Versicherungsumfang 2.2.18 Kosten für psychologische Betreuung 1 Was ist versichert? 2.2.19 Zusatzleistungen in der Kinder-Unfallversicherung 1.1 Grundsatz 2.3 Garantien 1.2 Geltungsbereich 2.4 Vorsorgeversicherung 1.3 Unfallbegriff 2.5 Vorsorgeversicherung für private Bauvorhaben (Bauhelfer- 1.4 Erweiterter Unfallbegriff Unfallversicherung) 1.5 Einschränkungen der Leistungspflicht 3 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Ge- brechen zusammentreffen? 2 Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die ein- 4 Welche Personen sind nicht versicherbar? zelnen Leistungsarten? 5 Was ist nicht versichert 2.1 Assistance-Leistungen 6 Änderung bei Beruf und Alter 2.1.1 Unfall-Lotse Der Leistungsfall 2.1.2 Allgemeine Bestimmungen für alle Assistance-Leistungen 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten? (Fristen und Ob- 2.1.3 Reha-Management liegenheiten) 2.1.4 Hilfeleistungen 8 Welche Folgen haben das Nichteinhalten von Fristen und die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? 2.1.5 Familien-Management 9 Wann sind die Leistungen fällig? 2.2 Geldleistungen Die Versicherungsdauer 2.2.1 Invaliditätsleistung 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? 2.2.2 Unfall-Rente Der Versicherungsbeitrag 2.2.3 Verbesserte Unfall-Rente 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? 2.2.4 Verbesserte Übergangsleistung Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig 2.2.5 Sofortleistung bei Schwerverletzungen zahlen? 2.2.6 Todesfall-Leistung 12 Wie ist der Beitrag kalkuliert und in welchen Fällen kann der 2.2.7 Leistung bei Knochenbrüchen und Bänderrissen Beitrag für die Hilfeleistungen oder das Familien-Manage- ment neu festgesetzt werden? 2.2.8 Verbessertes Krankenhaustagegeld Weitere Bestimmungen 2.2.9 Rooming-in 13 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten 2.2.10 Tagegeld Personen zueinander? 2.2.11 Kosten für kosmetische Operationen 14 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 2.2.12 Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten 15 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? 2.2.13 Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie 16 Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten, wo ist der Rücktransport oder Verlegung Gerichtsstand? 2.2.14 Umbau- und Umschulungsmaßnahmen 17 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei 2.2.15 Medizinische Hilfsmittel Änderungen Ihrer Anschrift? 2.2.16 Übernahme von Druckkammerkosten 18 Wie und unter welchen Voraussetzungen können Bedin- 2.2.17 Ersatz/Reparatur für Gliedmaßenprothesen gungen angepasst werden? 19 Welches Recht findet Anwendung? Teil II Zusatzbedingungen Gelten generell in der Gruppen-Unfallversicherung: – Zusatzbedingungen Gruppen-Unfallversicherung – Zusatzbedingungen Leistungsbegrenzung (ZB GruppenUV 2026) (ZB Leistungsbegrenzung 2026) [Seite 2] Teil III Besondere Bedingungen Gelten sofern vereinbart: – Besondere Bedingungen Progression 1.000 – Besondere Bedingungen Mehrleistungen 300 (BB Progression 2026 – 1.000 Prozent) (BB Mehrleistungen 2026 – 300 Prozent) – Besondere Bedingungen verbesserte Gliedertaxe – Besondere Bedingungen Mehrleistungen 500 (BB verbesserte Gliedertaxe 2026) (BB Mehrleistungen 2026 – 500 Prozent) – Besondere Bedingungen Unfallversicherung PremiumPlus – Besondere Bedingungen Progression 225 (BB Unfall PremiumPlus 2026) (BB Progression 2026 – 225 Prozent) – Besondere Bedingungen Dynamik – Besondere Bedingungen Progression 300 (BB Dynamik 2026 – Modell 8) (BB Progression 2026 – 300 Prozent) – Besondere Bedingungen Dynamik – Besondere Bedingungen Progression 350 (BB Dynamik 2026 – Modell 10) (BB Progression 2026 – 350 Prozent) – Besondere Bedingungen Sofort-Schutz – Besondere Bedingungen Progression 500 (BB Sofort-Schutz 2026) (BB Progression 2026 – 500 Prozent) Was Sie über Ihre Unfallversicherung wissen sollten Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, – mit kaufmännischer oder verwaltender Tätigkeit im Innen- oder Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen Bedingungen Außendienst, Unfallversicherung PremiumSchutz (AUB Premium 2026) und – – leitend oder Aufsicht führend im Betrieb oder auf Baustellen (kei- wenn mit Ihnen vereinbart – weitere Bedingungen. Zusammen mit nerlei körperliche Mitarbeit), dem Antrag und dem Versicherungsschein legen diese den Inhalt – tätig im Laden, Labor (außer bei Arbeit mit ätzenden, giftigen, Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen – dann Gefahren- Bitte lesen Sie die AUB Premium 2026 daher vollständig und gründ- gruppe B), lich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie auch – im Gesundheitswesen oder in der Schönheitspflege, später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige nachlesen. – im Innendienst tätige Angehörige der Polizei, der Forst-, Steuer- Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst und Zollverwaltung (keinerlei Außendiensttätigkeit), schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. – Tierärzte, Nach schweren Unfällen koordinieren wir dabei als Unfall-Lotse (Zif- fer 2.1.1) Ihren gesamten Heilungs- und Genesungsprozess und – Fotografen, Künstler, Optiker, Rechtsanwälte, Reporter, Schnei- stehen dabei mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie dies wünschen. der, Studenten (außer Sportstudenten), Uhrmacher. Was nach einem Unfall zu beachten ist, können Sie in Ziffer 7 Ihrer Gefahrengruppe B AUB Premium 2026 (Fristen und Obliegenheiten) nachlesen. Versicherte Personen Wir kommen als Versicherer nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. – mit körperlicher oder handwerklicher Berufsarbeit oder tätig mit Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen, Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir be- – Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei, stimmte Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht abschließend. Weitere Be- – im Außendienst tätige Angehörige der Polizei, der Forst-, griffe finden Sie in unserem Glossar. Steuer- und Zollverwaltung, In Ihrem Versicherungsschein haben wir die konkret vereinbarten – Berufskraftfahrer, Landwirte, Sportlehrer, Sportstudenten. Bedingungen aufgeführt. Erhöhtes Berufsrisiko Berufstätigkeit der versicherten Person/Gefahrengruppen Versicherte Personen mit extrem gefährlichen Berufen, z. B.: Die Berufstätigkeit der zu versichernden Personen legt die Gefah- – Artisten, Stuntmen und Tierbändiger, rengruppe fest. – Rennfahrer, Rennreiter, Wir unterscheiden in der Beitragsberechnung für die Unfallversiche- – Sprengpersonal, Munitionssuch- und Räumtrupps, rung zwischen den Gefahrengruppen A und B sowie dem erhöhten Berufsrisiko. – Beschäftigte auf Ölplattformen und Bohrinseln. Wenn die versicherte Person Berufstätigkeiten nach beiden Gefah- Nicht versicherbare Personen rengruppen A und B ausübt, wird der Beitrag nach der Gefahren- Dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozi- gruppe B berechnet. alen oder privaten Pflegeversicherung mit Pflegegrad 4 oder 5 sind Übt die versicherte Person ein erhöhtes Berufsrisiko aus, ist ein Ab- nicht versicherbar und erhalten deshalb trotz eventueller Beitrags- schluss oder eine Fortführung der Unfallversicherung nur nach Zu- zahlung keine Leistungen im Falle eines Unfalls. stimmung der Direktion möglich. Sobald die versicherte Person nicht mehr versicherbar ist, erlischt Gefahrengruppe A der Versicherungsschutz. Gleichzeitig endet die Unfallversicherung für die versicherte Person und zu viel bezahlte Versicherungsbei- Versicherte Personen träge werden erstattet. [Seite 3] Teil I Allgemeine Bedingungen Unfallversicherung PremiumSchutz (AUB Premium 2026) Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder eine andere Person sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfang Der Begriff Eigenbewegung bezeichnet einen selbst- 1 Was ist versichert? verschuldeten Unfall, der durch einen Bewegungsab- lauf entsteht. Eine Fremdeinwirkung von außen ist 1.1 Grundsatz nicht erforderlich. Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Beispiel: Unfällen der versicherten Person. Beim Joggen erleidet die versicherte Person, ohne äu- 1.2 Geltungsbereich ßere Einwirkung, einen Muskelfaserriss. Versicherungsschutz besteht während der Wirksam- 1.4.3 Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen keit des Vertrags Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person Ge- – weltweit und sundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt, die sie – rund um die Uhr. – bei der rechtmäßigen Verteidigung oder 1.3 Unfallbegriff – aus dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Tie- Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ren oder Sachen erleidet. – ein plötzlich, 1.4.4 Berufliches und außerberufliches Tauchen – von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Un- Für das Risiko des Tauchens besteht Versicherungs- fallereignis), schutz für tauchtypische Gesundheitsschädigungen, – unfreiwillig, auch wenn kein Unfallereignis eingetreten ist. – eine Gesundheitsschädigung erleidet. Beispiel: 1.4 Erweiterter Unfallbegriff Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen 1.4.1 Unfreiwillige Gesundheitsschädigungen 1.4.5 Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen Als Unfallereignis gelten auch unfreiwillige Gesund- Für Unfälle, die der versicherten Person, auch in Aus- heitsschädigungen durch übung ihrer beruflichen Tätigkeit, bei inneren Unruhen, Schlägereien oder anderen gewalttätigen Auseinan- – Erfrierungen, dersetzungen zustoßen, ohne dass sie hierbei vorsätz- – Erleiden eines Sonnenbrands/Sonnenstichs, lich eine Straftat ausführt oder versucht, besteht Versi- – Erfrierungs-, Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod, cherungsschutz. Ziffer 5.1.2 bleibt unberührt. – Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen 1.4.6 Gase und Dämpfe (z. B. Knalltrauma), Bei Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase – mechanische (z. B. Sturz), chemische (z. B. Verät- und Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren und durch zung) oder elektrische (z. B. Stromschlag) Einwir- sonstige schädliche Mittel wird der Begriff der Plötz- kungen, lichkeit auch dann angenommen, wenn die versicherte Person – akute Höhenkrankheit. – durch besondere Umstände, 1.4.2 Erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegung – den Einwirkungen, Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewe- – unentrinnbar, gung – bis zu sieben Tagen lang ausgesetzt war. – ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben jedoch aus- verrenkt. geschlossen. – Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln oder Menisken 1.4.7 Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und/oder Sauer- zerrt oder zerreißt. stoffentzug – einen Bauch-, Unterleibs- oder Knochenbruch erlei- Die Folgen eines unfreiwilligen Flüssigkeits-, Nah- det. rungsmittel- und/oder Sauerstoffentzugs gelten eben- Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder falls als Unfall. noch Kapseln. Deshalb werden Sie von dieser Rege- 1.4.8 Oberschenkelhalsbruch lung nicht erfasst. Als Unfall gilt auch – unabhängig von der Ursache – Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, de- ein Bruch des/der ren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des – Oberschenkelkopfs, täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Be- urteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen – großen Rollhügels, körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. – Oberschenkelhalses, Beispiel: – Oberarmknochens, Die versicherte Person stützt einen schweren Gegen- – Elle oder Speiche. stand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogenge- Hierbei bleibt eine Mitwirkung von Krankheiten und lenk. Gebrechen (Ziffer 3) unberücksichtigt. [Seite 4] 1.4.9 Luftfahrt Beratung, bei der mit dem Verletzten die derzeitige Versichert sind Unfälle, die der versicherten Person medizinische Rehabilitation abgestimmt wird. Unter zustoßen Berücksichtigung der Versicherungssituation des Ver- letzten werden Möglichkeiten der Optimierung bespro- – als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, chen und gegebenenfalls unter Einbeziehung der – als sonstiges Mitglied der Besatzung eines Luftfahr- Ärzte die Verlegung in eine geeignete Fachklinik zur zeugs (z. B. Funker, Bordmechaniker, Flugbeglei- Weiterbehandlung oder die anschließende Aufnahme ter), in eine geeignete Rehabilitationsklinik vermittelt. – als Fluggast, 2.1.3.2.2 Pflegeberatung – bei einer beruflichen Tätigkeit, die sie mit Hilfe eines Ist die versicherte Person durch den Unfall in ihrer kör- Luftfahrzeugs ausübt (z. B. Überwacher des Luftver- perlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart be- kehrs, Luftbildfotograf). einträchtigt, dass die Voraussetzungen eines Pflege- 1.5 Einschränkungen der Leistungspflicht grades nach dem Sozialgesetzbuch gegeben sind, wird schon während der Rehabilitationsmaßnahme mit Wir können für bestimmte Unfälle und Gesundheits- den Ärzten die optimale Pflege zu Hause oder in einer schädigungen keine oder nur eingeschränkt Leistun- geeigneten Einrichtung abgestimmt. gen erbringen. 2.1.3.2.3 Wohnungsberatung Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwir- kung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3), zu Ist infolge des Unfalls die dauernde Nutzung der bis- den nicht versicherbaren Personen (Ziffer 4) sowie zu herigen ständig bewohnten Wohnung nicht mehr mög- den Ausschlüssen (Ziffer 5). lich, berät der Reha-Berater vor Ort über den behin- dertengerechten Umbau oder unterstützt bei der Su- 2 Welche Leistungsarten können vereinbart wer- che nach einem behindertengerechten Objekt. den? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzun- gen gelten für die einzelnen Leistungsarten? 2.1.3.2.4 Mobilitätsberatung Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Zur Erhaltung der Mobilität erhält der Verletzte bei Be- Leistungen und deren Voraussetzungen. darf eine Beratung über den behindertengerechten Umbau seines Kraftfahrzeugs. Auf Wunsch wird eine Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versiche- entsprechende Fachfirma vermittelt. rungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben, und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nach- 2.1.3.2.5 Hilfsmittelberatung trägen genannt sind. Mit dem Verletzten, den Ärzten und Therapeuten wird Wenn wir eine Assistance-Leistung (Ziffer 2.1) erbrin- ein Konzept zur Hilfsmittelversorgung entwickelt, das gen, ist damit keine Anerkennung unserer Leistungs- mit den zuständigen Kostenträgern abgestimmt wird. pflicht für Geldleistungen (Ziffer 2.2) verbunden. 2.1.3.2.6 Dauer der Beratungsleistungen 2.1 Assistance-Leistungen Der Anspruch auf Reha-Management endet spätes- 2.1.1 Unfall-Lotse tens drei Jahre nach dem Unfall der versicherten Per- son. Um nach einem Unfall einen optimalen Heilungs- und Rehabilitationsverlauf zu erreichen, begleiten wir Sie 2.1.3.2.7 Höhe der Leistung aktiv durch Ihren gesamten Heilungs- und Genesungs- Wir übernehmen die Kosten für Beratungsleistungen prozess und unterstützen Sie dabei auch organisato- im Reha-Management. risch. Wir erbringen Beratungs-, Unterstützungs- und 2.1.3.3 Rehabilitations- und Fitnessmaßnahmen Geldleistungen im Rahmen des Reha-Managements (Ziffer 2.1.3), der Hilfeleistungen (Ziffer 2.1.4) sowie Wir erstatten die Kosten für ärztlich angeordnete oder des Familienmanagements (Ziffer 2.1.5). empfohlene 2.1.2 Allgemeine Bestimmungen für alle Assistance- – Rehabilitations- und Kurmaßnahmen sowie An- Leistungen schlussheilbehandlungen, sofern diese medizinisch indiziert sind und wir diesen zugestimmt haben, Wir erbringen Assistance-Leistungen durch einen ex- ternen Dienstleister. Die Leistungen werden nur inner- – Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio für maximal halb Deutschlands erbracht. ein Jahr, Kann der Dienstleister in Folge von höherer Gewalt, – Massage-, Bewegungs-, Elektro-, Wärme- oder Käl- Krieg oder Streik die Leistungen nicht erbringen, so be- tetherapien, steht kein Anspruch auf Leistung. – Lymphdrainagen, Kein Leistungsanspruch besteht, wenn und soweit ein – Krankengymnastik bzw. Physiotherapien, Dienstleister ohne unsere Vermittlung beauftragt wird. – Traktionsbehandlungen oder Medi-Taping, Ergibt sich nachträglich, dass die Voraussetzungen – osteopathische Behandlungen, dem Grund oder dem Umfang nach nicht bestehen, enden insoweit die Leistungen. – Trainingseinheiten bei einem lizenzierten Personal- Trainer für bis zu 20 Stunden, Bestehen für die versicherte Person bei unserer Ge- sellschaft mehrere Unfallversicherungen, können As- – Teilnahme an einem Gesundheitskurs sistance-Leistungen nur aus einem dieser Verträge bis zu insgesamt 20.000 EUR. verlangt werden. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer- Welche der nachfolgend beschriebenen Assistance- den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der Leistungen beansprucht werden können, richtet sich andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt nach den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen. es beim vollen Leistungsanspruch. Die Leistungen beginnen frühestens, wenn Sie diese Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- bei uns geltend gemacht haben. träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur 2.1.3 Reha-Management aus einem Vertrag erbracht. 2.1.3.1 Voraussetzungen 2.1.4 Hilfeleistungen (sofern vereinbart) Die versicherte Person befand sich unfallbedingt in 2.1.4.1 Voraussetzungen für alle Hilfeleistungen vollstationärer Heilbehandlung für mindestens fünf Führt ein Unfall der versicherten Person zu einer Hilfs- Tage. bedürftigkeit, erbringen wir die nachstehend beschrie- 2.1.3.2 Beratungsleistungen benen Hilfeleistungen. 2.1.3.2.1 Medizinische Beratung Hilfsbedürftigkeit besteht, wenn die versicherte Person durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen Bei einer drohenden oder bereits eingetretenen Invali- Leistungsfähigkeit derart beeinträchtigt ist, dass sie für dität nach Ziffer 2.2.1 erfolgt eine persönliche Reha- [Seite 5] die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden – Unterbringung und Versorgung der eingekauften Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe bedarf. Waren. Hierbei bleibt eine Mitwirkung von Krankheiten und Diese werden insgesamt einmal wöchentlich bis zu Gebrechen (Ziffer 3) unberücksichtigt. vier Stunden durchgeführt. 2.1.4.2 Dauer der Hilfeleistungen 2.1.4.5.2 Höhe der Leistung Wir erbringen die Leistungen längstens für ein Jahr Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung vom Unfalltag an gerechnet. Wird die Nachbarschafts- betrauten Person. hilfe (Ziffer 2.1.4.17) in Anspruch genommen, werden 2.1.4.6 Reinigung der Wohnung die Leistungen längstens für ein Jahr nach dem Ende der geleisteten Nachbarschaftshilfe erbracht. 2.1.4.6.1 Voraussetzungen für die Leistung Kein Anspruch auf Hilfeleistungen besteht, wenn ein Die Wohnung war vor dem Unfall in einem ordnungs- Leistungsanspruch in der sozialen oder privaten Pfle- gemäßen Zustand. geversicherung ab Pflegegrad 2 anerkannt ist. Lau- 2.1.4.6.2 Art der Leistung fende Hilfeleistungen enden zum Zeitpunkt der Aner- Versichert ist die Reinigung des allgemein üblichen Le- kennung. bensbereichs (Wohnraum, Bad, Toilette, Küche, Werden bis zum Ablauf des fünften Jahres, vom Un- Schlafraum, Flur). falltag an gerechnet, unfallbedingt in den Körper ein- Dies wird einmal wöchentlich bis zu vier Stunden im gebrachte Metallteile operativ entfernt und tritt dadurch üblichen Umfang durchgeführt. eine erneute Hilfsbedürftigkeit ein, so werden Hilfeleis- tungen für maximal einen weiteren Monat erbracht, so- 2.1.4.6.3 Höhe der Leistung fern im ersten Jahr nach dem Unfall Hilfeleistungen be- Wir übernehmen die Kosten für das Reinigungsperso- zogen wurden. nal. 2.1.4.3 Hausnotruf 2.1.4.7 Versorgung der Wäsche 2.1.4.3.1 Voraussetzungen für die Leistung 2.1.4.7.1 Art der Leistung Die versicherte Person erhält mindestens eine Leis- Versichert ist tung aus Ziffer 2.1.4.4 bis 2.1.4.16. – das Waschen, Trocknen und Bügeln der Wäsche, Die technischen Voraussetzungen, wie z. B. ein ent- – das Sortieren und Einräumen der Wäsche und sprechender Strom- und Telefonanschluss, müssen vorhanden sein. – die Schuhpflege. 2.1.4.3.2 Art der Leistung Dies wird insgesamt einmal wöchentlich bis zu vier Stunden durchgeführt. Wir stellen eine Hausnotrufanlage in der Wohnung der versicherten Person zur Verfügung. 2.1.4.7.2 Höhe der Leistung Die Rufzentrale ist rund um die Uhr erreichbar. Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung betrauten Person. 2.1.4.3.3 Höhe der Leistung 2.1.4.8 Begleitservice zu Arztterminen, Therapien und Be- Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung der hördengängen Anlage. Für den Abbau der Anlage übernehmen wir die Kosten, wenn dieser innerhalb von einem Jahr, vom 2.1.4.8.1 Art der Leistung Unfalltag an gerechnet, durchgeführt wird. Telefonkos- Versichert ist die Begleitung der versicherten Person ten und die sich durch Einsätze ergebenden Folgekos- zu Arztterminen, Therapien (wie z. B. Krankengym- ten, wie z. B. Einsatz des Notarztes oder der Feuer- nastik, Reha- und Kuraufenthalt) und Behördengän- wehr, werden von uns nicht übernommen. gen. 2.1.4.4 Mahlzeitenservice Die Begleitung erfolgt bis zu zweimal wöchentlich im 2.1.4.4.1 Art der Leistung Umkreis von 50 km vom ständigen Wohnsitz. Die versicherte Person und deren in häuslicher Ge- 2.1.4.8.2 Höhe der Leistung meinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner erhal- Wir übernehmen die Kosten für die Begleitperson. ten je eine Hauptmahlzeit pro Tag. 2.1.4.9 Grundpflege Die versicherte Person kann aus dem vom Dienstleis- 2.1.4.9.1 Voraussetzungen für die Leistung ter angebotenen Essenssortiment auswählen. Die Mahlzeiten werden täglich warm oder jeweils wochen- Die Voraussetzungen eines Pflegegrades nach dem weise tiefgekühlt angeliefert. Sozialgesetzbuch sind gegeben. Es ist jedoch nicht er- forderlich, dass die Pflegebedürftigkeit der versicher- Einrichtungen zum Tiefkühlen oder Erhitzen der Mahl- ten Person dauerhaft besteht. zeiten gehören nicht zum Lieferumfang. 2.1.4.9.2 Art der Leistung 2.1.4.4.2 Höhe der Leistung Versichert ist die Unterstützung bei Wir übernehmen die Kosten für die Mahlzeiten und de- ren Anlieferung. – der Körperpflege einschließlich Teil- oder Ganz- waschungen, 2.1.4.5 Besorgungen, Einkäufe und Medikamentenservice – dem An- und Auskleiden, 2.1.4.5.1 Art der Leistung – der Lagerung im Bett, Versichert sind die – der Durchführung von Bewegungsübungen, – Zusammenstellung des Einkaufszettels für Waren des täglichen Bedarfs, – der Zubereitung von Mahlzeiten und – Besorgung bzw. das Einkaufen von Waren des täg- – der Nahrungsaufnahme. lichen Bedarfs, Die Grundpflege wird insgesamt täglich bis zu vier – notwendigen Besorgungen (wie z. B. Bank- und Be- Stunden durchgeführt. hördengänge, Abholung von Rezepten), 2.1.4.9.3 Höhe der Leistung – Beschaffung von Medikamenten, Wir übernehmen die Kosten für das Pflegepersonal. – Beschaffung von medizinischen Hilfsmitteln, [Seite 6] 2.1.4.10 Hausmeisterdienst 2.1.4.15.2 Höhe der Leistung 2.1.4.10.1 Art der Leistung Wir übernehmen die Fahrtkosten für die Hin- und Versichert ist die Erfüllung von Reinigungspflichten Rückfahrt. und von Räum- und Streupflichten, die der versicher- 2.1.4.16 Tag- und Nachtwache ten Person obliegen. 2.1.4.16.1 Art der Leistung 2.1.4.10.2 Höhe der Leistung Wir organisieren für die versicherte Person eine Tag- Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung und Nachtwache für einen Zeitraum von bis zu betrauten Person. 48 Stunden nach Entlassung aus einer stationären Be- 2.1.4.11 Garten-/Pflanzenpflege handlung, wenn aus medizinischen Gründen eine in- tensive Beaufsichtigung der versicherten Person erfor- 2.1.4.11.1 Voraussetzungen für die Leistung derlich ist. Der Garten war vor dem Unfall in einem ordnungsge- 2.1.4.16.2 Höhe der Leistung mäßen Zustand. Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung 2.1.4.11.2 Art der Leistung betrauten Person. Versichert ist die Versorgung des Gartens an der 2.1.4.17 Nachbarschaftshilfe selbst genutzten Wohneinheit. Dies wird einmal wö- chentlich bis zu vier Stunden im üblichen Umfang 2.1.4.17.1 Voraussetzungen für die Leistung durchgeführt. Die versicherte Person ist Beispiel: – hilfsbedürftig und – Rasen mähen – wird durch eine Person aus dem privaten Umfeld un- – Laub entfernen terstützt. – Pflanzen im Garten und innerhalb des Wohnraums Hilfsbedürftigkeit besteht, wenn die versicherte Person wässern durch den Unfall in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart beeinträchtigt ist, dass sie für 2.1.4.11.3 Höhe der Leistung die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung Verrichtungen des täglichen Lebens der Hilfe bedarf. betrauten Person. Sie müssen die Hilfsbedürftigkeit durch die Vorlage ei- Anfallende Gebühren (z. B. für Strom, Wasser und Ab- nes ärztlichen Attests nachweisen. transport von Schnittgut) werden nicht übernommen. Kein Anspruch auf Nachbarschaftshilfe besteht, wenn 2.1.4.12 Pflegeschulung für Angehörige ein Leistungsanspruch in der sozialen oder privaten 2.1.4.12.1 Art der Leistung Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 anerkannt ist. Laufende Nachbarschaftshilfe endet zum Zeitpunkt Versichert ist die Schulung der pflegenden Angehöri- der Anerkennung. gen über die täglichen Pflegetätigkeiten. 2.1.4.17.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung Diese Schulung erfolgt innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet. Wir zahlen 2.1.4.12.2 Höhe der Leistung – je angefangene Kalenderwoche 140 EUR, Wir übernehmen die Kosten für das Schulungsperso- – für bis zu zehn Wochen, nal. – auch im Anschluss an eine unfallbedingte stationäre 2.1.4.13 Haustierversorgung Behandlung. 2.1.4.13.1 Voraussetzungen für die Leistung Ausnahme: Die versicherte Person ist unfallbedingt nicht mehr in Nimmt die versicherte Person der Lage ihre Haustiere zu versorgen. – vom Unfalltag an gerechnet oder im Anschluss an 2.1.4.13.2 Art der Leistung eine unfallbedingte stationäre Behandlung in den ersten zehn Wochen Wir organisieren die Unterbringung der Haustiere in ei- ner Tierbetreuungsstätte. – Hilfeleistungen nach Ziffer 2.1.4.3 bis 2.1.4.16 in An- spruch, 2.1.4.13.3 Höhe der Leistung – wird die Leistung aus dieser Nachbarschaftshilfe um Wir übernehmen die Transportkosten und für maximal jede Kalenderwoche gekürzt, in der Hilfeleistungen zehn Wochen die Kosten für die Unterbringung. nach Ziffer 2.1.4.3 bis 2.1.4.16 geleistet werden. 2.1.4.14 Pflegeplatzgarantie 2.1.5 Familien-Management (sofern vereinbart) 2.1.4.14.1 Voraussetzung für die Leistung Die Leistungen des Familien-Managements ergänzen Die versicherte Person erfüllt unfallbedingt die Voraus- die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.1.4 und können daher setzungen eines Pflegegrades nach dem Sozialge- nur zusammen mit den Hilfeleistungen vereinbart wer- setzbuch. den. 2.1.4.14.2 Art der Leistung Familien-Management erlischt ohne besondere Kündi- Wir vermitteln einen Pflegeplatz in einer Pflegeeinrich- gung, wenn die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.1.4 nicht tung in Deutschland mehr Vertragsbestandteil sind. – innerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung, 2.1.5.1 Voraussetzungen – spätestens zum Ende des folgenden Arbeitstages. Die versicherte Person ist durch den Unfall in ihrer kör- perlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart be- Es wird möglichst ein wohnortnaher Pflegeplatz ver- einträchtigt, dass sie für die gewöhnlichen und regel- mittelt. Ein Anspruch auf diesen wohnortnahen Pflege- mäßig wiederkehrenden Verrichtungen bei der Betreu- platz besteht nicht. ung und Versorgung der Kinder/Eltern/Schwiegerel- 2.1.4.15 Fahrdienst zu Arztterminen, Therapien und Behör- tern der Hilfe bedarf. den Betreut und versorgt werden alle im Haushalt leben- 2.1.4.15.1 Art der Leistung den Versichert ist die Beförderung zu Arztterminen, Thera- – minderjährigen leiblichen Kinder, pien (wie z. B. Krankengymnastik, Reha- und Kurau- – minderjährigen Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, fenthalt) und Behördengängen bis zu zweimal wö- chentlich im Umkreis von 50 km vom ständigen Wohn- – behinderten Kinder über 18 Jahre, sitz. – Eltern oder Schwiegereltern, [Seite 7] die bei den gewöhnlichen und regelmäßigen Verrich- 2.1.5.6.2 Höhe der Leistung tungen des täglichen Lebens auf die Hilfe der Eltern Wir übernehmen die Kosten für die Begleitperson. bzw. Kinder angewiesen sind, jedoch keiner Grund- pflege bedürfen. 2.2 Geldleistungen 2.1.5.2 Dauer der Leistung 2.2.1 Invaliditätsleistung (sofern vereinbart) Wir erbringen die Leistung innerhalb des ersten Jahres 2.2.1.1 Voraussetzungen für die Leistung nach dem Unfall längstens für sechs Monate. 2.2.1.1.1 Invalidität 2.1.5.3 Mobilitätsleistung Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. 2.1.5.3.1 Voraussetzung für die Leistung Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage die – die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit, übliche Mobilität der betreuten Personen (Zif- – dauerhaft beeinträchtigt ist. fer 2.1.5.1) zu gewährleisten. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn 2.1.5.3.2 Art der Leistung – sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen Die Kinder/Eltern/Schwiegereltern werden zu folgen- wird und den Terminen gebracht und wieder abgeholt: – eine Änderung des Zustandes nicht zu erwarten ist. – Fahrten der Kinder zum Kindergarten/-hort, zur Schule oder zu sonstigen Unterrichtsstunden. Beispiel: – Fahrten der betreuten Personen (Ziffer 2.1.5.1) zu Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die Arztterminen, Therapien (wie z. B. Krankengymnas- versicherte Person einen Knochenbruch erleidet, der tik) oder zum Verein im Umkreis bis zu 50 km vom innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt. ständigen Wohnsitz. 2.2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität 2.1.5.3.3 Höhe der Leistung Die Invalidität ist innerhalb von 30 Monaten nach dem Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung Unfall betrauten Person einschließlich Fahrtkosten. – eingetreten und 2.1.5.4 Betreuung – von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. 2.1.5.4.1 Voraussetzung für die Leistung Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, die kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. Betreuung zu übernehmen. 2.2.1.1.3 Geltendmachung der Invalidität 2.1.5.4.2 Art und Dauer der Leistung Sie müssen die Invalidität innerhalb von 30 Monaten Die Betreuung der in Ziffer 2.1.5.1 genannten Perso- nach dem Unfall bei uns geltend machen. nen bei gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkeh- Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von renden Verrichtungen des täglichen Lebens. einer Invalidität ausgehen. Die Leistung ist auf längstens zehn Stunden am Tag Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Inva- begrenzt. liditätsleistung ausgeschlossen. In den ersten beiden Tagen nach dem Unfall kann Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich ent- auch eine 24-Stunden-Betreuung stattfinden. schuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. 2.1.5.4.3 Höhe der Leistung Beispiel: Wir übernehmen die Kosten für die mit dieser Leistung Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen betrauten Person. erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns 2.1.5.5 Mahlzeitenservice Kontakt aufzunehmen. 2.1.5.5.1 Voraussetzung für die Leistung 2.2.1.1.4 Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, den betreuten Personen (Ziffer 2.1.5.1) täglich eine warme Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb ei- Mahlzeit zuzubereiten. nes Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. 2.1.5.5.2 Art der Leistung Wir zahlen in diesem Fall eine Todesfall-Leistung (Zif- Pro Tag und betreute Person (Ziffer 2.1.5.1) wird je fer 2.2.6), sofern diese vereinbart ist. eine Hauptmahlzeit angeliefert. Die Mahlzeiten werden täglich warm oder jeweils wochenweise tiefgekühlt an- 2.2.1.2 Art und Höhe der Leistung geliefert. 2.2.1.2.1 Berechnung der Invaliditätsleistung Einrichtungen zum Tiefkühlen oder Erhitzen der Mahl- Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. zeiten gehören nicht zum Lieferumfang. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind 2.1.5.5.3 Höhe der Leistung – die vereinbarte Versicherungssumme und Wir übernehmen die Kosten für die Mahlzeiten und de- – der unfallbedingte Invaliditätsgrad. ren Anlieferung. Beispiel: 2.1.5.6 Begleitservice zu Arztterminen, Therapien und Be- hördengängen Bei einer Versicherungssumme von 100.000 EUR und einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20 Prozent 2.1.5.6.1 Art der Leistung zahlen wir 20.000 EUR. Versichert ist die Begleitung der betreuten Personen 2.2.1.2.2 Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die (Ziffer 2.1.5.1) zu Arztterminen, Therapien (wie z. B. Bemessung Krankengymnastik, Reha- und Kuraufenthalt) und Be- hördengängen. Der Invaliditätsgrad richtet sich Dies erfolgt bis zu zweimal wöchentlich im Umkreis – nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.2.1.2.2.1), sofern die von 50 km vom ständigen Wohnsitz. betroffenen Körperteile oder Organe dort genannt sind, [Seite 8] – ansonsten danach, in welchem Umfang die normale Beispiel: körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauer- Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der In- haft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.2.1.2.2.2). validitätsgrad 80 Prozent. War dieser Arm schon vor Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszu- dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beein- stand, der spätestens am Ende des fünften Jahres trächtigt, beträgt die Vorinvalidität 8 Prozent (= ein nach dem Unfall erkennbar ist. Zehntel von 80 Prozent). Diese 8 Prozent Vorinvalidi- 2.2.1.2.2.1 Gliedertaxe tät werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 72 Prozent. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der fol- genden Körperteile oder Organe gelten ausschließlich Ausnahme: die hier genannten Invaliditätsgrade: Die versicherte Person verliert durch einen Unfall voll- Arm 80 Prozent ständig das Gehör oder Augenlicht. Eine frühere dau- ernde Beeinträchtigung wird nicht mindernd angerech- Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 Prozent net, wenn diese durch akustische oder optische Hilfen Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 80 Prozent (Hörgeräte, Brillen, Linsen) ausgeglichen wurde. Hand 80 Prozent 2.2.1.2.2.4 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Daumen 30 Prozent Körperteile oder Organe Zeigefinger 20 Prozent Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Organe beeinträchtigt sein. Dann werden die Invalidi- anderer Finger 10 Prozent tätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 Prozent ermittelt wurden, zusammengerechnet. Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 80 Prozent Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksich- Bein bis unterhalb des Knies 80 Prozent tigt. Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 80 Prozent Beispiel: Fuß 60 Prozent Durch einen Unfall ist ein Arm vollständig funktionsun- fähig (80 Prozent) und ein Bein zur Hälfte in seiner große Zehe 15 Prozent Funktion beeinträchtigt (40 Prozent). Auch wenn die andere Zehe 5 Prozent Addition der Invaliditätsgrade 120 Prozent ergibt, ist Auge 70 Prozent die Invalidität auf 100 Prozent begrenzt. Auge, sofern die Sehkraft des anderen 2.2.1.2.3 Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Per- Auges bereits verloren bzw. funktions- son unfähig war 100 Prozent Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Gehör auf einem Ohr 60 Prozent Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter fol- genden Voraussetzungen: Gehör auf beiden Ohren 100 Prozent – Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt inner- Gehör, sofern das Gehör auf einem Ohr halb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben bereits verloren war 80 Prozent (Ziffer 2.2.1.1.4) und Geruchssinn 20 Prozent – die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditäts- Geschmackssinn 20 Prozent leistung nach Ziffer 2.2.1.1 sind erfüllt. Stimme 100 Prozent Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem auf- Niere, eine 25 Prozent grund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre. beide Nieren 100 Prozent 2.2.2 Unfall-Rente (sofern vereinbart) Niere, sofern bereits eine Niere fehlt oder funktionsunfähig ist 50 Prozent 2.2.2.1 Voraussetzungen für die Leistung Milz 20 Prozent Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 Prozent. ein Lungenflügel 50 Prozent Für die Voraussetzungen und die Bemessung der In- Magen 20 Prozent validität gelten die Ziffern 2.2.1.1 und 2.2.1.2.2. Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm je 25 Prozent Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung Gallenblase 10 Prozent der Invalidität, gilt Ziffer 2.2.1.2.3. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchti- 2.2.2.2 Art und Höhe der Leistung gung gilt der entsprechende Teil der genannten Invali- Wir zahlen die Unfall-Rente monatlich in Höhe der ver- ditätsgrade. einbarten Versicherungssumme. Beispiel: 2.2.2.3 Beginn und Dauer der Leistung Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das ei- Wir zahlen die Unfall-Rente nen Invaliditätsgrad von 80 Prozent. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das ei- – rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der nen Invaliditätsgrad von 8 Prozent (= ein Zehntel von Unfall ereignet hat und 80 Prozent). – danach monatlich im Voraus. 2.2.1.2.2.2 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe Wir zahlen die Unfall-Rente bis zum Ende des Monats, Für andere Körperteile oder Organe richtet sich der In- in dem validitätsgrad danach, in welchem Umfang die normale – die versicherte Person stirbt oder körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt – wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemes- dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durch- sung nach Ziffer 9.2.4 der unfallbedingte Invalidi- schnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. tätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizini- Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen schen Gesichtspunkten. für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzu- 2.2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität fordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unver- Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körper- züglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der teile oder Organe schon vor dem Unfall dauerhaft be- nächsten Fälligkeit so lange, bis uns die Bescheini- einträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer 2.2.1.2.2.1 und gung vorliegt. Ziffer 2.2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidi- tät. [Seite 9] 2.2.3 Verbesserte Unfall-Rente (sofern vereinbart) 2.2.4.2 Leistung sechs Monate nach dem Unfallereignis 2.2.3.1 Voraussetzungen für die Leistung 2.2.4.2.1 Voraussetzungen für die Leistung Die Voraussetzungen für eine Unfall-Rente nach Zif- Die versicherte Person ist unfallbedingt fer 2.2.2.1 sind gegeben. – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich, 2.2.3.2 Art und Höhe der Leistung – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen, Wir zahlen die verbesserte Unfall-Rente in Höhe der – zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körper- vereinbarten Versicherungssumme. lichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträch- Hat der Unfall zu einem unfallbedingten Invaliditäts- tigt. grad von mindestens 70 Prozent geführt, zahlen wir Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerech- die verbesserte Unfall-Rente in doppelter Höhe der net, ununterbrochen mindestens sechs Monate an. vereinbarten Versicherungssumme. Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von sieben 2.2.3.3 Beginn und Dauer der Leistung Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Wir zahlen die verbesserte Unfall-Rente Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie tei- – rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der len uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von Unfall ereignet hat und mindestens sechs Monaten ausgehen. – danach monatlich im Voraus. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich ent- schuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. Wir zahlen die verbesserte Unfall-Rente bis zum Ende des Monats, in dem Beispiel: – die versicherte Person stirbt oder Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns – wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemes- Kontakt aufzunehmen. sung nach Ziffer 9.2.4 der unfallbedingte Invalidi- tätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist. 2.2.4.2.2 Art und Höhe der Leistung Ergibt eine Neubemessung des Invaliditätsgrades Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe nach Ziffer 9.2.4, dass der Invaliditätsgrad unter von 50 Prozent der vereinbarten Versicherungs- 70 Prozent gesunken ist, entfällt die Verdopplung der summe. verbesserten Unfall-Rente. Haben Sie noch keine verbesserte Übergangsleistung Sofern sich der Unfall vor Ablauf des Versicherungs- nach Ziffer 2.2.4.1 erhalten, zahlen wir die verbesserte jahres ereignete, in dem die versicherte Person das Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versiche- 70. Lebensjahr vollendet, zahlen wir die verbesserte rungssumme. Unfall-Rente auch nach deren Tod, bis zu zehn Jahre 2.2.5 Sofortleistung bei Schwerverletzungen vom Unfalltag an gerechnet, weiter. 2.2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen 2.2.5.1.1 Unmittelbare Schwerverletzung nach Unfallereig- für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzu- nis fordern. Wenn Sie uns die Bescheinigung nicht unver- züglich zusenden, ruht die Rentenzahlung ab der Die versicherte Person hat eine der folgenden Schwer- nächsten Fälligkeit so lange, bis uns die Bescheini- verletzungen als unmittelbare Folge eines Unfalls erlit- gung vorliegt. ten. Unmittelbar bedeutet, die Gesundheitsschädigung ist als eine direkte Folge des Unfalls entstanden. 2.2.4 Verbesserte Übergangsleistung (sofern verein- bart) – Querschnittslähmung nach Schädigung des Rü- ckenmarks 2.2.4.1 Leistung drei Monate nach dem Unfallereignis – Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder 2.2.4.1.1 Voraussetzungen für die Leistung einer ganzen Hand Die versicherte Person ist unfallbedingt – Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachge- – im beruflichen oder außerberuflichen Bereich, wiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung, – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereig- nis nach Ziffer 1.3 die überwiegende Ursache ist – zu 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. – Verbrennungen II. oder III. Grads von mehr als 30 Prozent der Körperoberfläche Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerech- net, ununterbrochen mindestens drei Monate an. – Vollständige Erblindung auf einem Auge Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von vier – Schwere Mehrfachverletzung (Polytrauma): Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches – Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (Ober- Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie tei- /Unterarm, Ober-/Unterschenkel) an zwei unter- len uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von schiedlichen Gliedmaßenabschnitten oder mindestens drei Monaten ausgehen. – Gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich ent- Organen oder schuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. – Kombination aus mindestens zwei der folgenden Beispiel: Verletzungen: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen – Fraktur eines langen Röhrenknochens erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns – Fraktur des Beckens Kontakt aufzunehmen. – Fraktur der Wirbelsäule 2.2.4.1.2 Art und Höhe der Leistung – Gewebezerstörender Schaden an einem inneren Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe Organ von 50 Prozent der vereinbarten Versicherungs- summe. 2.2.5.1.2 Kein Unfalltod innerhalb von 48 Stunden Die versicherte Person ist nicht nach dem Unfall – innerhalb von 48 Stunden und [Seite 10] – infolge des Unfalls 2.2.7.2 Höhe der Leistung gestorben. Die Leistung bei Knochenbrüchen und Bänderrissen 2.2.5.1.3 Geltendmachung der Sofortleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt und einmal je Unfall erbracht. Sie müssen die Gesundheitsschädigung innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns durch einen ob- Hierbei bleibt eine Mitwirkung von Krankheiten und jektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orien- Gebrechen (Ziffer 3) unberücksichtigt. tierten, ärztlichen Bericht geltend machen. Geltend 2.2.8 Verbessertes Krankenhaustagegeld (sofern ver- machen heißt: Sie legen uns den ärztlichen Bericht einbart) vor, aus dem die Schwerverletzungen zu entnehmen 2.2.8.1 Krankenhaustagegeld bei unfallbedingt vollstatio- sind. nären Aufenthalten Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf So- 2.2.8.1.1 Voraussetzungen für die Leistung fortleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Aus- nahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Die versicherte Person ist unfallbedingt in Frist versäumt haben. – medizinisch notwendiger vollstationären Heilbe- Beispiel: handlung, Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen – in ärztlich angeordneter vollstationären Rehabilitati- erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns onsbehandlung Kontakt aufzunehmen. oder in einer an den ersten Krankenhausaufenthalt 2.2.5.2 Art und Höhe der Leistung – anschließenden, vollstationären Anschlussheilbe- Wir zahlen die Sofortleistung bei Schwerverletzungen handlung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme als oder Einmalzahlung. – anschließenden, berufsgenossenschaftlich statio- Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- nären Weiterbehandlung. träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungs- aus einem Vertrag erbracht. heimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heil- 2.2.6 Todesfall-Leistung (sofern vereinbart) behandlung. 2.2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung Ebenfalls erbringen wir diese Leistung, wenn die ver- Die versicherte Person stirbt innerhalb von zwei Jah- sicherte Person in ren nach dem Unfall an den Unfallfolgen. – medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbe- Beachten Sie die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.9. handlung, 2.2.6.2 Höhe der Leistung – in einem Institut für Heilbehandlungen und Rehabili- tation (sogenannte gemischte Institute) ist. Wir zahlen die Todesfall-Leistung 2.2.8.1.2 Höhe und Dauer der Leistung – innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, – innerhalb des zweiten Jahres zahlen wir 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. – längstens für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls, 2.2.6.3 Verdopplung der Todesfall-Leistung – mindestens für drei Tage, Versterben beide versicherten Elternteile innerhalb ei- – längstens für 365 Tage in doppelter Höhe (Gene- nes Jahres aufgrund desselben Unfallereignisses, ver- sungsgeld), auch wenn die versicherte Person ver- doppeln wir die für den Unfalltod der Eltern vereinbar- stirbt. ten Todesfall-Leistungen für die bezugsberechtigten, Sollte sich die versicherte Person wegen des Unfalls in minderjährigen Kinder. ambulanter Krankenhausbehandlung von mindestens 2.2.6.4 Verschollenheit sechs Stunden befinden, eine vollstationäre Heilbe- handlung aber medizinisch nicht nötig sein, zahlen wir Der unfallbedingte Tod gilt als nachgewiesen, wenn das Krankenhaustagegeld für drei Tage in Höhe der die versicherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 vereinbarten Versicherungssumme. (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes rechtswirksam für tot er- Wir verdoppeln das Krankenhaustagegeld für jeden klärt wurde. Tag, längstens für drei Monate, an dem die versicherte Person in einem unfallbedingten natürlichen oder 2.2.6.5 Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln künstlichen Koma liegt. Die versicherte Person benutzt ein Verkehrsmittel des Ist nach Ablauf des fünften Jahres nach dem Unfalltag öffentlichen Personennahverkehrs. Hierzu zählen eine stationäre Nachbehandlung erforderlich (z. B. zur auch sonstige öffentliche Schienenfahrzeuge, Perso- Entfernung des Osteosynthesematerials), zahlen wir nenfährschiffe und Omnibusse. Bei deren Nutzung das Krankenhaustagegeld, wenn die Nachbehandlung wird die versicherte Person unfallbedingt tödlich ver- aus medizinischen Gründen nicht früher möglich war. letzt. Wir zahlen die vereinbarte Todesfall-Leistung in doppelter Höhe, maximal 50.000 EUR. 2.2.8.2 Zusätzliches Krankenhaustagegeld im Ausland 2.2.7 Leistung bei Knochenbrüchen und Bänderrissen 2.2.8.2.1 Voraussetzungen für die Leistung (sofern vereinbart) Die versicherte Person ist wegen eines Unfalls im Aus- 2.2.7.1 Voraussetzungen für die Leistung land in Die versicherte Person erleidet unfallbedingt eine der – medizinisch notwendiger, nachfolgenden genannten Verletzungen: – vollstationärer Heilbehandlung, – Bruch eines Knochens (vollständige Zusammen- – in einem Krankenhaus im Ausland. hangstrennung des Knochens), Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, – vollständige Zerreißung eines Muskels, einer in dem die versicherte Person keinen ständigen Wohn- Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel an Glied- sitz hat. maßen. 2.2.8.2.2 Höhe und Dauer der Leistung Sie machen den Anspruch auf die Leistung spätestens Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld bis zum Ende des ersten Unfalljahres, vom Unfalltag an gerechnet, unter Vorlage eines schriftlichen ärztli- – für jeden Kalendertag der vollstationären Behand- chen Attestes bei uns geltend. lung im Ausland, – längstens für fünf Jahre ab dem Tag des Unfalls, [Seite 11] – zusätzlich zum Krankenhaustagegeld nach Zif- Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich nach fer 2.2.8.1. – der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu 2.2.8.3 Krankenhaustagegeld bei ambulanten chirurgi- dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, schen Operationen – der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, 2.2.8.3.1 Voraussetzungen für die Leistung Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls Die versicherte Person unterzieht sich unfallbedingt nicht berufstätig war. – innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag des Unfalls, Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchti- gung abgestuft. – einer ausschließlich wegen Unfallfolgen, Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen – medizinisch notwendigen, Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des – ambulanten chirurgischen Operation, welche Unfalls. – anstelle einer an sich üblichen, vollstationären Geht der Versicherte nach einem Unfall aus Pflichtge- Behandlung, fühl seinem Beruf soweit wie möglich nach, so wird – unter Narkose durchgeführt wird und dies nicht zu seinen Ungunsten ausgelegt. Für die Be- messung der Beeinträchtigung der körperlichen oder – nicht einzig wegen Hautverletzungen erfolgt. geistigen Leistungsfähigkeit ist nur der objektive ärztli- Sie müssen die zuvor genannten Voraussetzungen che Befund maßgebend. durch einen Arztbericht schriftlich feststellen lassen. 2.2.11 Kosten für kosmetische Operationen 2.2.8.3.2 Höhe und Dauer der Leistung 2.2.11.1 Voraussetzungen für die Leistung Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen sechs Tage. Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beein- 2.2.8.4 Krankenhaustagegeld bei teilstationärer oder am- trächtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu behe- bulanter Rehabilitation ben. 2.2.8.4.1 Voraussetzungen für die Leistung Laserbehandlungen von Narben sind auch kosmeti- Die versicherte Person führt unfallbedingt sche Operationen, nicht jedoch Zahnbehandlung und Zahnersatz. – wegen der Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen, Die kosmetische Operation erfolgt – innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag des Unfalls, – durch einen Arzt, – im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhaus- – nach Abschluss der Heilbehandlung und behandlung, – bei Erwachsenen innerhalb von fünf Jahren nach – eine medizinisch notwendige, dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 25. Lebensjahres. – teilstationäre oder ambulante Rehabilitation, 2.2.11.2 Art und Höhe der Leistung – mit den vorgesehenen ärztlichen und therapeuti- schen Maßnahmen, Wir erstatten – ohne Übernachtungen, – Arzthonorare und sonstige Operationskosten, – im Klinikum oder in einer gleichgestellten Einrich- – notwendige Kosten für Unterbringung und Verpfle- tung durch. gung in einem Krankenhaus, 2.2.8.4.2 Höhe der Leistung – Kosten für medizinisch notwendige Heilmittel, Wir zahlen pro Tag der teilstationären oder ambulan- – Kosten für die Entfernung, Korrektur oder das Über- ten Rehabilitation das vereinbarte Krankenhaustage- stechen eines Tattoos, geld für maximal 15 Tage. bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. 2.2.9 Rooming-in Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer- 2.2.9.1 Voraussetzungen für die Leistung den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt Eine nahestehende Person übernachtet mit der versi- es beim vollen Leistungsanspruch. cherten Person im Krankenhaus (Rooming-in). Der be- handelnde Arzt hat die Übernachtung genehmigt. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur 2.2.9.2 Höhe und Dauer der Leistung aus einem Vertrag erbracht. Wir übernehmen die Kosten für die Übernachtung der 2.2.12 Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten nahestehenden Person. 2.2.12.1 Voraussetzungen für die Leistung Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur Der versicherten Person sind unfallbedingt Kosten für aus einem Vertrag erbracht. – Zahnbehandlung, 2.2.10 Tagegeld (sofern vereinbart) – Zahnersatz oder 2.2.10.1 Voraussetzungen für die Leistung – Reparatur bzw. Ersatz einer Zahnspange Die versicherte Person ist unfallbedingt entstanden. – in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und Sie müssen die Kosten durch Vorlage der Rechnung – in ärztlicher Behandlung. des Arztes nachweisen. 2.2.10.2 Höhe und Dauer der Leistung 2.2.12.2 Höhe der Leistung Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind Wir erstatten Kosten bis zu 50.000 EUR. – die vereinbarte Versicherungssumme und Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer- den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der – der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt Arbeitsfähigkeit. es beim vollen Leistungsanspruch. [Seite 12] Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur es beim vollen Leistungsanspruch. aus einem Vertrag erbracht. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- 2.2.13 Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungsein- träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur sätze sowie Rücktransport oder Verlegung aus einem Vertrag erbracht. 2.2.13.1 Voraussetzung für die Leistung 2.2.14 Umbau- und Umschulungsmaßnahmen Der versicherten Person sind unfallbedingt Kosten für 2.2.14.1 Voraussetzungen für die Leistung – Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von orga- Die versicherte Person ist unfallbedingt dauerhaft in ih- nisierten Rettungsdiensten, rer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit be- – den ärztlich angeordneten Transport der verletzten einträchtigt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik mindestens 50 Prozent. – den Transport aufgrund einer Verlegung in ein woh- Für die Voraussetzungen und die Bemessung der In- nortnahes Krankenhaus, validität gelten die Bedingungen für die Invaliditätsleis- tung (Ziffern 2.2.1.1 und 2.2.1.2.2). – den ärztlich angeordneten oder nach der Verlet- zungsart unvermeidbaren Mehraufwand bei der Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung Rückkehr zu ihrem ständigen Wohnsitz, der Invalidität, gilt Ziffer 2.2.1.2.3. – die Überführung beim unfallbedingten Todesfall zu Nach Abschluss der Umbau- oder Umschulungsmaß- ihrem letzten, ständigen Wohnsitz nahmen, sind die jeweiligen Originalrechnungen ein- zureichen. entstanden. 2.2.14.2 Art und Höhe der Leistung Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermu- Wir erstatten ten war. – behindertengerechte Umbaukosten des Arbeitsplat- Den mitreisenden Kindern, Eltern/Schwiegereltern und zes, bei Selbständigen auch für Büro- und Ge- dem mitreisenden Ehe- oder Lebenspartner sind zu- schäftsräume, sätzliche Kosten für die – Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschu- – Übernachtungen inkl. Verpflegung oder lungsmaßnahmen, – Rückkehr zu ihrem ständigen Wohnsitz – behindertengerechte Umbaukosten der Wohnung oder die Umzugskosten in eine behindertengerechte wegen eines Unfalls der versicherten Person entstan- Wohnung, den. – behindertengerechte Umbaukosten des Kraftfahr- 2.2.13.2 Art der Leistung zeuges Wir übernehmen die entstandenen Kosten der versi- bis zu 50.000 EUR. cherten Person für Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer- – Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der – den ärztlich angeordneten Transport zum Kranken- andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt haus oder zur Spezialklinik, es beim vollen Leistungsanspruch. – den Transport aufgrund einer Verlegung in ein woh- Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- nortnahes Krankenhaus, träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur – den ärztlich angeordneten oder nach der Verlet- aus einem Vertrag erbracht. zungsart unvermeidbaren Mehraufwand bei der 2.2.15 Medizinische Hilfsmittel Rückkehr zu ihrem ständigen Wohnsitz, 2.2.15.1 Voraussetzungen für die Leistung – die Überführung beim unfallbedingten Todesfall zu Die versicherte Person hat ihrem letzten ständigen Wohnsitz. – wegen der durch das Unfallereignis verursachten Ebenso übernehmen wir die entstandenen Kosten der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen, mitreisenden Kinder, der Eltern/Schwiegereltern und des Ehe- oder Lebenspartners der versicherten Per- – innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerech- son net, – für die Rückkehr zu ihrem ständigen Wohnsitz, medizinische Hilfsmittel angeschafft. – für die Unterbringung inkl. Verpflegung von bis zu Als medizinische Hilfsmittel gelten zwei Wochen, – Gliedmaßen-Prothesen, – für eine Begleitung für Kinder oder hilfsbedürftige – Rollstühle, Mitreisende. – Krankenfahrstühle, Wir organisieren – Treppenlifte oder – die ärztlich angeordnete Verlegung der versicherten – Badewannenlifte. Person vom Krankenhaus zur Spezialklinik, Die Erforderlichkeit des Hilfsmittels und der Zusam- – die ärztlich angeordnete oder nach der Verletzungs- menhang mit dem Unfallereignis werden von Ihnen art unvermeidbaren Rückkehr der versicherten Per- durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. son zu ihrem ständigen Wohnsitz, 2.2.15.2 Höhe der Leistung – die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz der versicherten Person im Todesfall, Wir erstatten Kosten für medizinische Hilfsmittel bis zu 50.000 EUR. – den medizinisch notwendigen Rücktransport in ein geeignetes Krankenhaus innerhalb Deutschlands, Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer- den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der – die gegebenenfalls notwendige Heimfahrt, Unter- andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt bringung inkl. Verpflegung und Begleitung für die es beim vollen Leistungsanspruch. mitreisenden Kinder, Eltern/Schwiegereltern und den Ehe- oder Lebenspartner. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur 2.2.13.3 Höhe der Leistung aus einem Vertrag erbracht. Wir erstatten Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer- den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der [Seite 13] 2.2.16 Übernahme von Druckkammerkosten Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- 2.2.16.1 Voraussetzungen für die Leistung träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht. Die versicherte Person erleidet beim Tauchen eine De- kompressionskrankheit (Caissonkrankheit) Typ I und 2.2.19.2 Schulausfallgeld II. 2.2.19.2.1 Voraussetzungen für die Leistung 2.2.16.2 Art und Höhe der Leistung Das versicherte Kind nimmt unfallbedingt nicht am Un- Wir erstatten Kosten für die Druckkammerbehandlung terricht einer allgemeinbildenden Schule teil. bis zu 50.000 EUR. Sie müssen uns eine Bescheinigung der Schule über Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer- die Ausfalltage und ein ärztliches Attest vorlegen. den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der 2.2.19.2.2 Höhe und Dauer der Leistung andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt Wir zahlen für jeden Tag des Schulausfalles 50 EUR, es beim vollen Leistungsanspruch. längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls, außer- Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- halb der Ferienzeit und sonstiger unterrichtsfreier träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur Tage. aus einem Vertrag erbracht. Mehrere Schulausfälle wegen desselben Unfalls gel- 2.2.17 Ersatz/Reparatur von Gliedmaßenprothesen ten als ein Schulausfall. 2.2.17.1 Voraussetzungen für die Leistung 2.2.19.3 Privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung) In Folge eines Unfalls werden Gliedmaßenprothesen 2.2.19.3.1 Voraussetzungen für die Leistung beschädigt, die die versicherte Person bereits vor dem Das versicherte Kind befindet sich wegen eines Unfalls Unfall hatte. in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehand- Der Ersatz oder die Reparatur von Gliedmaßenprothe- lung innerhalb Deutschlands und hat Anspruch auf sen erfolgt innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Kran- Unfalltag. kenversicherung. 2.2.17.2 Art und Höhe der Leistung 2.2.19.3.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung Wir übernehmen die Kosten für Wir erstatten die gesondert berechneten ärztlichen – die Reparatur oder Leistungen (auch Sachkosten) bis zum 3,5- fachen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Kosten für die – die Anschaffungskosten neuer Prothesen, falls eine Unterbringung in einem Zweibettzimmer. Reparatur nicht mehr möglich ist, Unsere Leistungspflicht endet, wenn keine medizi- bis zu 2.500 EUR. nisch begründete stationäre Behandlungsbedürftigkeit Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer- mehr besteht, spätestens jedoch nach zwei Jahren, den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der vom Unfalltag an gerechnet. andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt 2.2.19.4 Verätzungen es beim vollen Leistungsanspruch. Verätzungen Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur – in Mund- oder Rachenraum, aus einem Vertrag erbracht. – in Speiseröhre, Magen und Darm, 2.2.18 Kosten für psychologische Betreuung – der Haut bzw. Schleimhaut, 2.2.18.1 Voraussetzungen für die Leistung – im Augenbereich Die versicherte Person muss wegen sind mitversichert. – eines Unfalls oder 2.2.19.5 Helmbonus – einer Geiselnahme oder Bei unfallbedingten Verletzungen wird die vereinbarte – eines Raubüberfalls oder Invaliditätsgrundsumme um 25 Prozent, maximal um 50.000 EUR erhöht, wenn zum Unfallzeitpunkt nach- – einer Bedrohung mit körperlicher Gewalt oder weislich ein Helm mit CE-Kennzeichnung getragen – Körperverletzung oder wurde. – des Unfalltodes einer nahestehenden Person Ausnahme: psychologisch betreut werden. Dies gilt nicht, sofern zum Unfallzeitpunkt innerhalb Sie müssen uns die entstandenen Kosten nachweisen. Deutschlands eine Pflicht zum Tragen eines Helmes bestand. 2.2.18.2 Art und Höhe der Leistung Wird infolge des versicherten Unfalls der benutzte Wir erstatten die entstanden Kosten für die psycholo- Helm beschädigt oder zerstört, übernehmen wir die gische Betreuung bis zu 5.000 EUR. Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Helmes glei- Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Ver- cher Art und Güte zum Neuwert. träge für die versicherte Person, wird die Leistung nur 2.2.19.6 Logopädische/psychotherapeutische Therapie aus einem Vertrag erbracht. 2.2.19.6.1 Voraussetzungen für die Leistung 2.2.19 Zusatzleistungen in der Kinder-Unfallversicherung Das versicherte Kind befindet sich nach einer unfallbe- 2.2.19.1 Voraussetzungen für alle Zusatzleistungen dingten Verletzung der Sprachzentren und den Der Unfall ereignete sich vor Ablauf des Versiche- dadurch aufgetretenen Beeinträchtigungen beim rungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Le- – Sprechen und/oder bensjahr vollendet. – im Sprachverständnis und/oder Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, wer- den nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der – beim Lesen und Schreiben und/oder andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt – beim Nichtsprechen aufgrund einer psychischen es beim vollen Leistungsanspruch. Reaktion in einer notwendigen logopädischen bzw. psychothe- rapeutischen Therapie. [Seite 14] Diese erfolgt innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag 2.4 Vorsorgeversicherung (gilt nicht für Firmen-Grup- an gerechnet. pen-Unfall) 2.2.19.6.2 Art und Höhe der Leistung 2.4.1 Allgemeine Vorsorge Wir erstatten die Kosten bis zu 1.500 EUR. 2.4.1.1 Wer ist versichert? 2.2.19.7 Kindergarten- oder Kindertagesstättenausfallgeld Wir bieten vorläufigen Versicherungsschutz (Vorsor- 2.2.19.7.1 Voraussetzungen für die Leistung geversicherung) für Ihre während der Dauer des Ver- trags Das versicherte Kind kann unfallbedingt nicht den Kin- dergarten oder die Kindertagesstätte besuchen. – geborenen Kinder, Sie müssen uns eine Bescheinigung des Kindergar- – hinzukommenden Adoptivkinder, tens oder der Kindertagesstätte über die Ausfalltage – hinzukommenden Pflegekinder, und ein ärztliches Attest vorlegen. – hinzukommenden Stiefkinder, 2.2.19.7.2 Höhe und Dauer der Leistung – hinzukommenden Ehepartner. Wir zahlen für jeden Tag des Kindergarten- oder Kin- Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für dauernd dertagesstättenausfalls 20 EUR, längstens für ein Jahr Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige mit Pflege- ab dem Tag des Unfalls. grad 4 oder 5. 2.3 Garantien 2.4.1.2 In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz? 2.3.1 Update-Garantie Der vorläufige Versicherungsschutz besteht für die 2.3.1.1 Bieten wir neue Bedingungen mit abweichenden Re- Dauer von einem Jahr ab dem Zeitpunkt gelungen zum versicherten Leistungsumfang an, so – der Geburt für das hinzukommende Kind, gelten mit Datum ihrer Einführung jeweils die für Sie günstigeren Regelungen. – des Wirksamwerdens der Adoption für das Adoptiv- kind, 2.3.1.2 Die Leistungsverbesserungen nach Ziffer 2.3.1.1 gel- ten für die Dauer von fünf Jahren ab der erstmaligen – der Aufnahme des Pflege-/Stiefkindes, Vereinbarung der dem Vertrag zugrunde liegenden – der Heirat für den hinzukommenden Ehepartner. Bedingungen. Danach gelten wieder die ursprünglich Die Versicherungssummen betragen: vereinbarten Leistungen. 100.000 EUR Invaliditätsleistung 2.3.2 Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag 300.000 EUR Vollinvalidität 2.3.2.1 Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags beim 10.000 EUR Todesfall-Leistung Vorversicherer reguliert wird, die zum Zeitpunkt des 10 EUR verbessertes Krankenhaustagegeld Versicherungsbeginns des Anschlussvertrags bei uns 5.000 EUR Sofortleistung bei Schwerverletzungen galten. 75.000 EUR Kosten für kosmetische Operationen 2.3.2.2 Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 75.000 EUR Bergungskosten 2.3.2.2.1 Es handelt sich um allgemeine Versicherungsbedin- gungen einschließlich in den Vertrag eventuell einbe- Beratungsleistungen im Reha-Management sind versi- zogener und zur standardmäßigen Verwendung vor- chert. gesehener besonderer Bedingungen eines in Deutsch- Die Besonderen Bedingungen Mehrleistungen 300 land zum Betrieb zugelassenen Versicherers. Der Vor- (BB Mehrleistungen 2026 – 300 Prozent) sind verein- vertrag unterlag deutschem Recht. bart. 2.3.2.2.2 Der bei uns bestehende Vertrag schließt unmittelbar Weitere in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen und an den Vorvertrag an. Bedingungen finden keine Anwendung. 2.3.2.2.3 Die Vorversicherung wurde bei Antragstellung angege- Sie sollten uns jede neue hinzukommende Person in- ben. nerhalb eines Jahres melden. 2.3.2.2.4 Sie stellen uns im Versicherungsfall die Bedingungen Bestehen für den Versicherungsnehmer bei unserer des Vorvertrags im Original zur Verfügung. Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die 2.3.2.2.5 Der Versicherungsfall ist nicht später als fünf Jahre Vorsorgeversicherung nur aus einem dieser Verträge nach Vertragsbeginn bei uns eingetreten. verlangt werden. 2.3.2.3 Die bei uns geltenden Versicherungssummen stellen Endet der bestehende Vertrag vor Ablauf von einem nach Abzug vereinbarter Selbstbeteiligungen die Jahr, besteht die Vorsorgeversicherung längstens bis Höchstentschädigungen je Versicherungsfall dar. zum Ende des Vertrags. 2.3.2.4 Die Besserstellungs-Garantie gegenüber Vorvertrag 2.4.2 Fahrer und Beifahrer von Oldtimer-Kraftfahrzeu- gilt nicht, gen bei privaten Fahrten 2.3.2.4.1 soweit es sich bei den Versicherungsbedingungen des 2.4.2.1 Wer ist versichert? Vorvertrags um Wir bieten Versicherungsschutz (Vorsorgeversiche- – einzelvertragliche bzw. individuelle Vereinbarungen, rung) für den Fahrer und Beifahrer bei privaten Fahrten mit Ihren Oldtimer-Kraftfahrzeugen. – Assistance-Leistungen und sonstige Dienstleistun- gen Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige mit Pflege- handelt; grad 4 oder 5. 2.3.2.4.2 für Gefahren, Leistungen und Risiken, die im Vorver- 2.4.2.2 In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz? trag versichert waren, jedoch im aktuellen Vertrag bei uns nicht vereinbart werden konnten, weil diese von Der Versicherungsschutz besteht für die Fahrer und Ihnen nicht gewünscht oder von uns abgelehnt wur- Beifahrer während der privaten Fahrten mit Oldtimer- den; Kraftfahrzeugen. 2.3.2.4.3 in der Unfallversicherung für Die Versicherungssummen betragen: – von diesem Vertrag abweichende Progressionsstaf- 100.000 EUR Invaliditätsleistung feln, Mehrleistungsmodelle, Rentenmodelle und 300.000 EUR Vollinvalidität Gliedertaxen; 10.000 EUR Todesfall-Leistung – Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse; 10 EUR verbessertes Krankenhaustagegeld – Unfälle durch Rennen mit Motorfahrzeugen. 5.000 EUR Sofortleistung bei Schwerverletzungen 75.000 EUR Kosten für kosmetische Operationen 75.000 EUR Bergungskosten [Seite 15] Beratungsleistungen im Reha-Management sind versi- 5.000 EUR Sofortleistung bei Schwerverletzungen chert. 75.000 EUR Kosten für kosmetische Operationen Die Besonderen Bedingungen Mehrleistungen 300 75.000 EUR Bergungskosten (BB Mehrleistungen 2026 – 300 Prozent) sind verein- bart. Beratungsleistungen im Reha-Management sind versi- chert. Weitere in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen und Bedingungen finden keine Anwendung. Die Besonderen Bedingungen Mehrleistungen 300 (BB Mehrleistungen 2026 – 300 Prozent) sind verein- Bestehen für den Versicherungsnehmer bei unserer bart. Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die Vorsorgeversicherung nur aus einem dieser Verträge Weitere in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen und verlangt werden. Bedingungen finden keine Anwendung. 2.4.3 Fahrer, Beifahrer und Servicemechaniker von Old- Bestehen für den Versicherungsnehmer bei unserer timer-Kraftfahrzeugen bei organisierten Fahrtver- Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die anstaltungen Vorsorgeversicherung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. 2.4.3.1 Wer ist versichert? 3. Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten Wir bieten Versicherungsschutz (Vorsorgeversiche- oder Gebrechen zusammentreffen? rung) für den Fahrer, Beifahrer und Servicemechaniker während der Teilnahme an und bei Auf- und Abbauar- 3.1 Krankheiten und Gebrechen beiten von organisierten Fahrtveranstaltungen mit Old- Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind timer-Kraftfahrzeugen. Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für dauernd das Unfallereignis verursacht wurden. Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige mit Pflege- Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen. grad 4 oder 5. Beispiel: 2.4.3.2 In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz? Krankheiten sind z. B. Durchblutungsstörungen oder Der Versicherungsschutz besteht für den Fahrer, Bei- Gelenkserkrankungen; Gebrechen sind z. B. Fehlstel- fahrer und Servicemechaniker für die Dauer von einer lungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenverkür- Woche ab Beginn der organisierten Fahrtveranstal- zung. tung. 3.2 Mitwirkung Die Versicherungssummen betragen: Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen 200.000 EUR Invaliditätsleistung zusammen, gilt Folgendes: 600.000 EUR Vollinvalidität Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder 20.000 EUR Todesfall-Leistung Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert 20 EUR verbessertes Krankenhaustagegeld sich 5.000 EUR Sofortleistung bei Schwerverletzungen – bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Un- 75.000 EUR Kosten für kosmetische Operationen fall-Rente der Prozentsatz des Invaliditätsgrads. 75.000 EUR Bergungskosten – bei der Todesfall-Leistung, dem verbesserten Kran- Beratungsleistungen im Reha-Management sind versi- kenhaustagegeld, der verbesserten Übergangsleis- chert. tung und dem Tagegeld die Leistung selbst. Die Besonderen Bedingungen Mehrleistungen 300 Wir nehmen keine Minderung vor, wenn der Mitwir- (BB Mehrleistungen 2026 – 300 Prozent) sind verein- kungsanteil weniger als 75 Prozent beträgt. bart. Der Mitwirkungsverzicht in Höhe von 75 Prozent gilt Weitere in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen und nicht für Personen, die an einer oder mehrerer der fol- Bedingungen finden keine Anwendung. genden Krankheiten leiden: Bestehen für den Versicherungsnehmer bei unserer – Diabetes Gesellschaft mehrere Unfallversicherungen, kann die – Bluterkrankheit Vorsorgeversicherung nur aus einem dieser Verträge – Glasknochenkrankheit verlangt werden. In diesen Fällen nehmen wir keine Minderung vor, 2.5 Vorsorgeversicherung für private Bauvorhaben wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent be- (Bauhelfer-Unfallversicherung) trägt. 2.5.1 Wer ist versichert? Beispiel: Wir bieten Versicherungsschutz Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad – für bis zu zehn private Bauhelfer, von 10 Prozent. Dabei hat eine Diabeteserkrankung zu – während der Dauer eines privaten Bauvorhabens, 50 Prozent mitgewirkt. Der unfallbedingte Invaliditäts- grad beträgt daher 5 Prozent. – in eigener Regie der versicherten Person, 4 Welche Personen sind nicht versicherbar? – innerhalb Deutschlands. 4.1 Nicht versicherbare Personen 2.5.2 In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz? Wir können die versicherte Person nicht weiter versi- Der Versicherungsschutz beginnt mit Betreten und en- chern, wenn diese det mit Verlassen der Baustelle. Hin- und Rückweg sind nicht versichert. – dauerhaft schwer- oder schwerstpflegebedürftig im Sinne der sozialen oder privaten Pflegeversicherung Die Versicherungssummen betragen: ist und/oder 100.000 EUR Invaliditätsleistung – ein Pflegegrad 4 oder 5 300.000 EUR Vollinvalidität festgestellt wurde. 10.000 EUR Todesfall-Leistung 10 EUR verbessertes Krankenhaustagegeld [Seite 16] Die Nichtversicherbarkeit gilt auch, wenn Sie uns die- – durch Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter sen Umstand nicht mitteilen und weiterhin Beiträge für Feuerwerkskörper eine Gesundheitsschädigung Ihre Unfallversicherung entrichten. entsteht. Ab Pflegegrad 2 wird der Vertrag als Unfallversiche- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass rung ohne Hilfeleistungen und Familien-Management keine weitere Straftat begangen wurde. (sofern vereinbart) fortgeführt. Der Beitrag verringert 5.1.3 Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse sich entsprechend. Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- 4.2 Folgen der Nichtversicherbarkeit, Vertragsende oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Sie erhalten keine Leistung mehr aus Ihrer Unfallversi- Ausnahme: cherung, sobald die versicherte Person nicht mehr ver- sicherbar ist (Ziffer 4.1). Gleichzeitig endet die Versi- Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland cherung für die versicherte Person. überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis- sen betroffen. 4.3 Beitragserstattung In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. Wir zahlen den für nicht versicherbare Personen ent- richteten Beitrag ab Eintritt der Versicherungsunfähig- Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des keit zurück. 28. Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrie- ges auf dem Gebiet des Staats, in dem sich die versi- 5 Was ist nicht versichert? cherte Person aufhält. 5.1 Ausgeschlossene Unfälle Diese Ausnahme gilt nicht Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Un- – bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet fälle: bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht, 5.1.1 Bewusstseinsstörungen – für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg, Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseins- – für Unfälle durch atomare, biologische oder chemi- störungen. sche Waffen. Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versi- 5.1.4 Raumfahrt cherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähig- keit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen Unfälle der versicherten Person bei der Benutzung von der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist. Raumfahrzeugen. Ursachen für die Bewusstseinsstörung können sein: 5.1.5 Rennen mit Motorfahrzeugen – eine gesundheitliche Beeinträchtigung Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. – die Einnahme von Medikamenten Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse – Alkoholkonsum des Motorfahrzeugs. – Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Bewusstsein beeinträchtigen Übungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von Ausnahme: Höchstgeschwindigkeiten ankommt. Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall wurde verur- Ausnahme: sacht durch Unfälle bei der Beteiligung an genehmigten Fahrtver- – ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3, für das nach die- anstaltungen mit Motorfahrzeugen, für die keine Li- sem Vertrag Versicherungsschutz besteht, zenz erforderlich ist, sind mitversichert. – Herzinfarkt oder Schlaganfall, Das Absolvieren von Sicherheitstrainings sowie – Zuckerschock, Stern-, Zuverlässigkeits-, Orientierungs- und Ballon- verfolgungsfahrten sind mitversichert. – einen epileptischen Anfall oder Krampfanfall, 5.1.6 Kernenergie – die Einnahme von Medikamenten, Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernener- – Alkoholkonsum. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen gie verursacht sind. jedoch nur dann, wenn der Blutalkoholgehalt nicht mehr als 1,5 Promille beträgt, 5.1.7 Berufsbedingte Sportunfälle – legalen Konsum von Cannabis nach den gesetzli- Es besteht kein Versicherungsschutz für berufsbe- chen Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes dingte Sportunfälle, welche die versicherte Person (KCanG) sowie des Straßenverkehrsgesetzes – als Berufssportler, (StVG), – als Vertragsamateur oder -sportler in der ersten, bei – ungewollte Einnahme von sogenannten „K. O.-Trop- Handball und Eishockey in der ersten oder zweiten fen“, soweit dies von der versicherten Person bei der und bei Fußball in der ersten, zweiten oder dritten Polizei angezeigt worden ist, Spiel- bzw. Leistungsklasse oder – Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle, – bei der Sportausübung im Rahmen der Sportförde- auch sofern diese witterungsbedingt eingetreten rung von Polizei, Bundeswehr und ähnlichen Ein- sind, richtungen – Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Einschlafen, erleidet. Schlafwandeln und Erschrecken. Ausnahme: Die eigentlichen Gesundheitsschädigungen des Die Bruttoeinnahmen aus dem Sport betragen nicht Schlaganfalls, Herzinfarkts, Zuckerschocks, epilepti- mehr als 25.000 EUR im Jahr. schen Anfalls, Krampfanfalls, Medikamentenmiss- brauchs oder Alkoholkonsums sind nicht mitversichert. Zu diesen Einnahmen zählen insbesondere 5.1.2 Straftaten – feste Gehälter, Unfälle, die der versicherten Person dadurch zusto- – Sieg- oder Antrittsprämien, ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder – Preisgelder, versucht. – Einnahmen aus Werbeverträgen, Ausnahme: – materielle Unterstützung und Bei Personen unter 18 Jahren sowie Entmündigten ist – Sponsoring. auch dann Versicherungsschutz gegeben, wenn 5.2 Ausgeschlossene Gesundheitsschäden – die versicherte Person ein Land- oder Wasserfahr- zeug lenkt oder fährt, ohne im Besitz einer gültigen Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ge- Fahrerlaubnis zu sein (§ 21 StVG), sundheitsschäden: [Seite 17] 5.2.1 Bandscheiben und innere Organe Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen Behand- Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inne- lung bedürfen. ren Organen und Gehirnblutungen. – durch solche Heilmaßnahmen oder Eingriffe, für die Ausnahme: ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht (Zif- fer 5.2.3). – Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesund- heitsschäden überwiegend (d. h. zu mehr als – in Ausübung ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen 50 Prozent) verursacht und Tätigkeit und die Krankheitserreger sind durch eine Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äu- – für dieses Unfallereignis besteht Versicherungs- ßere Hautschicht durchtrennt sein muss oder durch schutz nach diesem Vertrag. Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. oder Nase in den Körper gelangt. Anhauchen, An- 5.2.2 Strahlungen niesen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht. Gesundheitsschäden, die durch Strahlungen aller Art verursacht sind. Folgende Infektionskrankheiten sind ebenfalls versi- chert: Ausnahme: – Borreliose Die versicherte Person erleidet Gesundheitsschäden durch Laser-, Maser-, Röntgenstrahlen, ultraviolette – Brucellose Strahlen sowie energiereiche Strahlen bis 100 Elektro- – Chikungunja-Fieber nenvolt. – Cholera Diese Ausnahme gilt nicht, wenn die Gesundheits- – Dengue-Fieber schäden – Diphterie – eine Folge regelmäßigen Umgangs mit Strahlen er- zeugenden Apparaten oder – Dreitagefieber – eine Folge von Berufskrankheiten sind oder – Echinokokkose – durch strahlendiagnostische oder therapeutische – Enzephalitis Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versi- – Fleckfieber cherten Person entstanden sind. – Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) 5.2.3 Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper – Gelbfieber Gesundheitsschäden, die durch Heilmaßnahmen oder – Gürtelrose Eingriffe am Körper der versicherten Person verur- sacht werden. – Japanische Enzephalitis Maniküre oder Pediküre sowie das Entfernen von Hüh- – Keuchhusten neraugen oder Hornhaut gelten nicht als Heilmaß- – Lepra nahme oder Eingriffe am eigenen Körper und sind mit- – Lyme-Borreliose versichert. – Malaria Ausnahme: – Masern – Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch ei- nen Unfall veranlasst und – Meningitis – für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach – Mumps diesem Vertrag. – Paratyphus Als Unfall gilt auch eine Schutzimpfung gegen die in – Pest Ziffer 5.2.4 aufgeführten Infektionskrankheiten, die ei- – Pfeiffersches Drüsenfieber nen Impfschaden verursacht. – Pocken Ein Impfschaden ist eine Gesundheitsschädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion (z. B. Fie- – Röteln ber, Müdigkeit, Schwellung an der Einstichstelle, Kopf- – Rückfallfieber schmerzen) hinausgeht. – Scharlach Voraussetzung ist: – Schlafkrankheit (Tse-Tse-Krankheit) – Der Impfstoff wurde seitens der Europäischen Kom- – Spinale Kinderlähmung mission auf Empfehlung der Europäischen Arznei- mittel-Agentur (EMA) zugelassen. – Tollwut – Die Impfung wurde von einer zuständigen Behörde – Tuberkulose angeordnet oder empfohlen. – Typhus – Der Impfschaden ist durch einen ärztlichen Bericht, – Windpocken der sich objektiv am Stand medizinischer Erkennt- – Wundstarrkrampf nisse orientiert und entsprechende Laborbefunde Mitversichert sind auch allergische Reaktionen in enthält, durch Sie nachzuweisen. Die genannten Fristen der Leistungsarten beginnen mit der erstma- Folge von Insektenstichen und -bissen. ligen Diagnose durch einen Arzt. Krankenhausaufenthalte, die zur Desensibilisierung nach einer allergischen Reaktion stattfinden, gelten als 5.2.4 Infektionen unfallbedingter Krankenhausaufenthalt. Gesundheitsschäden, die durch Infektionen der versi- cherten Person verursacht werden. Die Infektionen und allergische Reaktionen sind durch einen ärztlichen Bericht, der sich objektiv am Stand Ausnahme: medizinischer Erkenntnisse orientiert und entspre- Die versicherte Person infiziert sich chende Laborbefunde enthält, durch Sie nachzuwei- – mit Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfü- sen. Die genannten Fristen der Leistungsarten begin- gige Unfallverletzungen in den Körper gelangten. nen mit der erstmaligen Diagnose durch einen Arzt. Geringfügig sind Unfallverletzungen, die ohne die [Seite 18] 5.2.5 Vergiftungen Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssum- Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Ein- men, gelten diese ab dem Zeitpunkt der Änderung der nahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund Berufstätigkeit oder Beschäftigung. (Eingang der Speiseröhre). Die neu errechneten Versicherungssummen gelten für Ausnahmen: berufliche und außerberufliche Unfälle. – Vergiftungen durch Nahrungsmittel (keine Alkohol- Die Leistungsarten Sofortleistung bei Schwerverlet- vergiftungen) und Nahrungsmittelallergien, zungen, Kosten für kosmetische Operationen, Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen sowie – Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Leistung bei Knochenbrüchen und Bänderrissen sind Stoffe durch den Schlund (Eingang der Speise- von der Kürzung bzw. der Erhöhung nicht betroffen. röhre), Wenn Sie es wünschen, führen wir den Vertrag auch – Vergiftungen durch Pflanzen, welche durch Berüh- mit den bisherigen Versicherungssummen bei einem ren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von erhöhten oder gesenkten Beitrag weiter, sobald uns Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, Ihre Mitteilung zugeht. wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war, 6.2 Änderungen nach Vollendung des 18. Lebensjah- res – Vergiftungen durch Medikamente, Tabak und Alko- hol infolge Einnahme, Ausprobieren, Ausspucken 6.2.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das oder Herunterschlucken, sofern der Unfall sich vor nach dem Tarif für die Kinder-Unfallversicherung ver- Ablauf des Versicherungsjahres ereignet, in dem die sicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet. Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versiche- rungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt 5.2.6 Krankhafte Störungen infolge psychischer Reakti- gültige Tarif für Erwachsene. onen Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht: Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wur- – Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzie- den. ren die Versicherungssummen entsprechend, oder Beispiel: – Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren – Posttraumatische Belastungsstörung nach Bein- Beitrag. bruch durch einen Verkehrsunfall Die Leistungsarten Sofortleistung bei Schwerverlet- – Angstzustände des Opfers einer Straftat. zungen, Kosten für kosmetische Operationen, Kosten Ausnahme: für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen sowie Versicherungsschutz besteht für die Folgen nervöser Leistung bei Knochenbrüchen und Bänderrissen sind Störungen, die im Anschluss an einen Unfall entste- von der Kürzung nicht betroffen. hen, wenn diese Störungen auf eine durch den Unfall 6.2.2 Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informie- – verursachte organische Erkrankung des Nervensys- ren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Be- tems oder ginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Ver- – neu entstandene Epilepsie sicherungssummen fort. zurückzuführen sind. 6.3 Änderungen nach Vollendung des 65. Lebensjah- 6 Änderung bei Beruf und Alter res 6.1 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung 6.3.1 Anpassung der Versicherungsbeiträge Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Be- Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versi- rufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten cherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, erhöhen Person ab. wir den Jahresnettobeitrag jährlich um fünf Prozent. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet die Bei- Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis tragsanpassung. (siehe Seite zwei – Was Sie über Ihre Unfallversiche- Den neuen Beitrag teilen wir Ihnen jährlich mit. rung wissen sollten). Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nach- 6.1.1 Mitteilung der Änderung dem unsere Mitteilung über die Beitragserhöhung zu- Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung gegangen ist, kündigen. Der Vertrag endet dann zu der versicherten Person müssen Sie uns innerhalb ei- dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam nes Jahres ab dem Änderungszeitraum mitteilen. wird. Freiwilliger oder verpflichtender Wehrdienst, militäri- 6.4 Änderungen nach Vollendung des 70. Lebensjah- sche Reserveübungen und freiwillige soziale Dienste res (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter. Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Ausnahme: versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet, be- steht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versi- Übt die versicherte Person cherungssummen. – geringfügige Beschäftigungen oder Danach entfallen in der Einzel- und Gruppenunfallver- – geringfügige selbstständige Tätigkeiten sicherung die Leistungsarten (sofern vereinbart): im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des vierten Sozialgesetz- – Hilfeleistungen inkl. Nachbarschaftshilfe buches (SGB IV) aus, müssen Sie uns die Änderung – Familien-Management nicht mitteilen. – Tagegeld Diese Ausnahme gilt nicht, wenn das Entgelt/der Um- satz aus diesen Beschäftigungen insgesamt höher als Der Beitrag verringert sich entsprechend. 25.000 EUR pro Jahr ist. Der Leistungsfall 6.1.2 Auswirkungen der Änderung 7 Was ist nach einem Unfall zu beachten? (Fristen Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Be- und Obliegenheiten) schäftigung bei gleichbleibendem Beitrag nach dem Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere einzelnen Leistungsarten sind in Ziffer 2 geregelt. Be- Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von achten Sie insbesondere die folgenden Fristen bei den einem Jahr ab der Änderung. Leistungsarten: – Invaliditätsleistung – Verbesserte Übergangsleistung [Seite 19] – Sofortleistung bei Schwerverletzungen 7.9 Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person – Kosten für Kosmetische Operationen führt: Wir beschreiben im Folgenden Verhaltensregeln (Ob- Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich, ist liegenheiten). Sie oder die versicherte Person müssen uns das Recht zu verschaffen, eine Blutprobe und/ diese nach einem Unfall beachten, denn ohne Ihre Mit- oder eine Obduktion – durch einen von uns beauftrag- hilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen. ten Arzt – vornehmen zu lassen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- 8 Welche Folgen haben das Nichteinhalten von Fris- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte ten und die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- 8.1 Fristversäumnis ordnungen befolgen und uns unverzüglich unterrich- Ihr Leistungsanspruch entfällt, wenn die Fristen zur ten. Geltendmachung von Leistungen nicht eingehalten Bei geringfügigen Verletzungen, bei denen Sie zu- werden. Es ist unerheblich, ob Sie dabei ein Verschul- nächst davon ausgehen, dass der Unfall keine Leis- den trifft. Soweit Ausnahmen bestehen, sind diese in tungspflicht auslöst, werten wir es jedoch nicht als Ob- den Voraussetzungen für die Leistungen genannt. liegenheitsverletzung, wenn Sie einen Arzt erst dann 8.2 Nichtbeachtung von Obliegenheiten hinzuziehen, wenn der wirkliche Umfang erkennbar ist. Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Zif- 7.2 Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versi- fer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, cherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, voll- verlieren Sie den Versicherungsschutz. ständig und unverzüglich erteilt werden. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit 7.3 Vermitteln wir eine Leistung an Dienstleister, müssen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Sie oder die versicherte Person auch diesen gegen- Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhält- über Auskünfte und Einverständniserklärungen im Zu- nis zu kürzen. sammenhang mit zu erbringenden Assistance-Leistun- gen abgeben. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei- lung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen 7.4 Sie und die versicherte Person sind damit einverstan- haben. den, dass wir im erforderlichen Umfang Daten an Dienstleister im Rahmen der Vertragsdurchführung Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob übermitteln. Dazu gehören auch Angaben zum Ge- fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungs- sundheitszustand und dem persönlichen Umfeld. schutz bestehen. 7.5 Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unse- Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn rer Leistungspflicht erforderlich ist. Von diesen Ärzten Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versi- Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienst- cherungsfalls noch für die Feststellung oder den Um- ausfall, der durch die Untersuchung entsteht. fang der Leistung ursächlich war. Wird bei Geschäftsführern, Selbständigen oder freibe- Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegen- ruflich Tätigen der Verdienstausfall nicht konkret nach- heitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versi- gewiesen, so erstatten wir einmalig einen Betrag in cherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben. Höhe von 750 EUR. 9 Wann sind die Leistungen fällig? 7.6 Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Er- möglicherweise Auskünfte von hebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach des Versicherungsfalles und des Umfangs unserer dem Unfall behandelt oder untersucht haben. Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes: – anderen Versicherern, Versicherungsträgern und 9.1 Assistance-Leistungen (Ziffer 2.1) Behörden. 9.1.1 Erklärung über die Leistungspflicht Sie oder die versicherte Person müssen es uns er- Sobald wir den individuellen Bedarf der versicherten möglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Person an Hilfeleistungen, im Familien-Management Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die oder im Reha-Management feststellen konnten, erklä- genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte di- ren wir unverzüglich, wann wir welche Leistungen er- rekt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Per- bringen werden. son die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfü- 9.2 Geldleistungen (Ziffer 2.2) gung stellen. 9.2.1 Erklärung über die Leistungspflicht 7.7 Sie oder die versicherte Person müssen beim zustän- Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text- digen Versicherungsträger unverzüglich einen Antrag form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un- auf Leistungen stellen, wenn sich nach einem Unfall sere Leistungspflicht anerkennen. Abweichend hier- eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen oder pri- von beträgt die Frist bei Invaliditätsleistung und Unfall- vaten Pflegeversicherung ergibt. Sie sind verpflichtet, Rente drei Monate. uns die Anerkennung oder Ablehnung eines Pflege- grades unverzüglich zu melden. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: 7.8 Sie oder die versicherte Person müssen uns über den Gesundheitszustand der versicherten Person umfas- – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen. send informieren, falls wir oder der beauftragte Dienst- – Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente zusätzlich leister Sie bei Beginn unserer Assistance-Leistungen der Nachweis über den Abschluss des Heilverfah- (Ziffer 2.1) darum bitten. rens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditäts- Während wir oder der beauftragte Dienstleister As- grads notwendig ist. sistance-Leistungen (Ziffer 2.1) erbringen, sind uns Beachten Sie dabei die Verhaltensregeln nach Ziffer 7. Änderungen des Gesundheitszustandes der versicher- Wir übernehmen die ärztlichen Gebühren, die Ihnen ten Person unverzüglich mitzuteilen. zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, in voller Höhe. [Seite 20] 9.2.2 Fälligkeit der Leistung – Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben ha- Wenn wir den Anspruch anerkennen oder uns mit ben. Ihnen über Grund und Höhe geeinigt haben, leisten wir Die Kündigung muss Ihnen oder uns in Textform (z. B. innerhalb von zwei Wochen. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat 9.2.3 Vorschüsse nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zu- gegangen sein. Wir zahlen – auf Ihren Wunsch – angemessene Vor- schüsse, wenn die Leistungspflicht zunächst nur dem 10.3.2 Wirksamwerden Ihrer Kündigung Grunde nach feststeht. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit ihrem Zugang Vor Abschluss des Heilverfahrens kann innerhalb ei- bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass nes Jahres nach dem Unfall ein Vorschuss beantragt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätes- werden. Die Vorschussleistung ist in diesem Fall auf tens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungs- 50 Prozent der Invaliditätsgrundsumme, maximal jahres, wirksam wird. 30.000 EUR begrenzt. 10.3.3 Wirksamwerden unserer Kündigung Beispiel: Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu- Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung gang bei Ihnen wirksam. erhalten. Allerdings ist die Höhe der Leistung noch 10.4 Kündigung bei Verlegung des Wohnsitzes ins Aus- nicht bestimmbar. land 9.2.4 Neubemessung des Invaliditätsgrades 10.4.1 Kündigungsrecht Nach der Bemessung des Invaliditätsgrades können Sie und wir können den Vertrag kündigen, wenn sich Veränderungen des Gesundheitszustandes erge- – Sie und/oder die versicherte Person Ihren im Inland ben. bestehenden Wohnsitz nicht nur vorübergehend, Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität sondern für unbestimmte Zeit ins Ausland verlegen jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. und Dieses Recht steht Ihnen längstens bis zu fünf Jahre – dabei Ihren im Inland bestehenden Wohnsitz nicht und uns längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall mehr beibehalten. zu. 10.4.2 Wirksamwerden Ihrer Kündigung – Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit ihrem Zugang Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Leistungspflicht mit. die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätes- – Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen tens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungs- Sie uns dies drei Monate vor Ablauf der Frist mittei- jahres, wirksam wird. len. 10.4.3 Wirksamwerden unserer Kündigung Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invalidi- Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu- tätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehr- gang bei Ihnen wirksam. betrag mit vier Prozent jährlich zu verzinsen. 10.5 Versicherungsjahr Die Versicherungsdauer Das Versicherungsjahr dauert ein Jahr. 10 Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Ausnahme: 10.1 Beginn des Versicherungsschutzes Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche- zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entspre- rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung chend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf Jahre. von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs- scheins zahlen. Beispiel: 10.2 Dauer und Ende des Vertrags Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Ver- 10.2.1 Vertragsdauer sicherungsjahr 12 Monate. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein ange- Der Versicherungsbeitrag gebene Zeit abgeschlossen. 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beach- 10.2.2 Stillschweigende Verlängerung ten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr rechtzeitig zahlen? verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn 11.1 Beitrag und Versicherungssteuer der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie als auch wir kön- nen in Textform kündigen. Die Kündigung muss Ihnen 11.1.1 Beitragszahlung oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monat- Vertragsdauer zugehen. lich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. 10.2.3 Vertragsbeendigung Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungs- periode. Sie beträgt bei Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne – Monatsbeiträgen einen Monat, dass es einer Kündigung bedarf. – Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, Bei einer Vertragsdauer von drei oder mehr Jahren – Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten – Jahresbeiträgen ein Jahr. Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor 11.1.2 Versicherungssteuer Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche- 10.3 Kündigung nach Versicherungsfall rungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Ge- setz bestimmten Höhe zu zahlen. 10.3.1 Kündigungsrecht 11.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung – Erster Sie und wir können den Vertrag in Textform kündigen, Beitrag wenn 11.2.1 Fälligkeit der Zahlung – wir erstmals eine Leistung erbracht haben oder Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, – wir erstmals eine Invaliditätsleistung oder die Unfall- müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unver- Rente gezahlt haben oder züglich nach Ablauf von zwei Wochen bezahlen. [Seite 21] 11.2.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Bei- Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei- trag nicht eingezogen werden kann, sind wir berech- nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi- tigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen. cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in hierzu in Textform aufgefordert haben. Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Ver- 11.5 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sicherungsschein aufmerksam gemacht haben. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi- des Versicherungsschutzes entspricht. cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt. 11.6 Beitragsbefreiung in der Kinder-Unfallversiche- 11.2.3 Rücktritt rung Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht 11.6.1 Bei Tod eines Elternteils: rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurück- treten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir kön- Wenn ein Elternteil während der Versicherungsdauer nen nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass stirbt und Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben. – bei der Beitragszahlung der Kinder-Unfallversiche- 11.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung – Folge- rung kein Verzug (Ziffer 11.3.2) besteht, beitrag – die Kinder-Unfallversicherung nicht gekündigt war, 11.3.1 Fälligkeit der Zahlung gilt Folgendes: Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten 11.6.1.1 Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeit- Zeitpunkt fällig. punkt geltenden Versicherungsumfang bis zum Ablauf 11.3.2 Verzug des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Die Versicherung endet danach automatisch. Mahnung von uns erhalten haben. 11.6.1.2 Handelt es sich beim verstorbenen Elternteil um den Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht Versicherungsnehmer, wird der gesetzliche Vertreter verschuldet haben. des Kindes neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes festgelegt ist. Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist 11.6.2 Bei Invalidität eines Elternteils: (Ziffer 11.3.3). Wenn ein über uns versichertes Elternteil während der 11.3.3 Zahlungsfrist Wirksamkeit der Kinder-Unfallversicherung einen Un- fall erleidet, für den wir einen unfallbedingten Invalidi- Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah- tätsgrad von mindestens 50 % anerkennen und len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindes- – bei der Beitragszahlung der Kinder-Unfallversiche- tens zwei Wochen betragen. rung kein Verzug (Ziffer 11.3.2) besteht, Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn – die Kinder-Unfallversicherung nicht gekündigt war, sie folgende Informationen enthält: gilt Folgendes: – Die ausstehenden Beiträge, die Zinsen und die Kos- 11.6.2.1 Wir führen die Versicherung mit dem zum Zeitpunkt ten müssen im Einzelnen beziffert sein und der Anerkennung geltenden Leistungsumfang bis zum – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollen- sind. det. 11.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und Kündi- Die Versicherung endet danach automatisch. gung 12 Wie ist der Beitrag kalkuliert und in welchen Fällen Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- kann der Beitrag für die Hilfeleistungen oder das mahnten Betrag nicht bezahlt haben, Familien-Management neu festgesetzt werden? – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein 12.1 Beitragskalkulation Versicherungsschutz. Der Gesamtbeitrag für Ihre Unfallversicherung errech- – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist net sich aus der Summe der Beiträge für die vertraglich einzuhalten. vereinbarten Leistungen. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Die Kalkulation der Beiträge berücksichtigt Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht – den erwarteten Bedarf für Schadenaufwendungen, der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem – die Kosten für Vertrieb, Verwaltung und Rückversi- Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht cherung sowie kein Versicherungsschutz. – einen Gewinn. 11.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschrift- mandat In dieser Unfallversicherung errechnet sich der Tarif- beitrag aus der Addition der Beiträge für die Geld- und Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Assistance-Leistungen (Hilfeleistungen und Familien- Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzei- Management). Die Beiträge für die Geld- und As- tig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen sistance-Leistungen sind kalkuliert unter Berücksichti- werden kann und Sie der Einziehung nicht widerspre- gung des erwarteten Schadenbedarfs, der Kosten für chen. Vertrieb, Verwaltung, Rückversicherung sowie des Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Gewinnansatzes. Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen wer- Eine Beitragsanpassung beschränkt sich auf den Bei- den kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform trag für die Hilfeleistungen nach Ziffer 2.1.4 und für das unverzüglich zahlen. Familien-Management nach Ziffer 2.1.5. [Seite 22] 12.2 Beitragsanpassung für die Hilfeleistungen und das erheblich sind die Umstände, die für unsere Entschei- Familien-Management dung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbar- 12.2.1 Für die Hilfeleistungen (Ziffer 2.1.4) und für das Fami- ten Inhalt zu schließen, erheblich sind. lien-Management (Ziffer 2.1.5) gilt diese Beitragsan- Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahr- passung als vereinbart. erheblichen Umständen, die wir 12.2.2 Wenn sich Ihr Vertrag verlängert (Ziffer 10.2.2), kön- – nach Ihrer Vertragserklärung, nen wir den Tarifbeitrag zu Beginn des Verlängerungs- – aber noch vor Vertragsannahme zeitraums absenken oder erhöhen. in Textform stellen. Diese Beitragsanpassung berücksichtigt Soll eine andere Person als Sie selbst versichert wer- – den seit der letzten Beitragskalkulation eingetrete- den, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsge- nen, tatsächlichen Bedarf für Schadenaufwendun- mäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen gen sowie verpflichtet. – den bis zum Ende des Verlängerungszeitraums er- Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrer- warteten Bedarf für Schadenaufwendungen. heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn Die Beitragskalkulation erfolgt nach Ziffer 12.1. diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt Wir sind berechtigt, für die Anpassung die statistischen oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig Versicherungswirtschaft e. V. zu berücksichtigen und gehandelt. einen unabhängigen Treuhänder mit der Prüfung der 14.2 Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung Neukalkulation zu beauftragen. Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche 12.2.3 Haben Sie Ihre Unfallversicherung für fünf Jahre oder Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. länger abgeschlossen, gilt die Beitragsanpassung für Wir können in einem solchen Fall das Ende des fünften und jedes darauffolgenden Ver- – vom Vertrag zurücktreten, sicherungsjahrs als vereinbart. – den Vertrag kündigen, 12.2.4 Wir werden für den bestehenden Vertrag keinen höhe- ren Beitrag verlangen als für neu abzuschließende – den Vertrag ändern oder Verträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfech- Versicherungsschutz. Tarifmerkmale sind Merkmale, ten. die für die Berechnung des Beitrags notwendig sind. 14.2.1 Rücktritt Wir senken den Tarifbeitrag für den bestehenden Ver- Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, kön- trag entsprechend dem Tarifbeitrag für neu abzu- nen wir vom Vertrag zurücktreten. schließende Verträge, wenn der neuere Tarifbeitrag bei gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Versiche- Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn rungsschutz niedriger ist. – weder eine vorsätzliche 12.2.5 Eine Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn wir Sie – noch eine grob fahrlässige hierüber spätestens einen Monat vor Wirksamkeit der Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Beitragserhöhung informieren. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt Wir werden Sie dann auch darüber informieren, dass wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir Sie Ihren Versicherungsvertrag aufgrund der Beitrags- den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingun- erhöhung kündigen können. Sie haben nach Erhalt gen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versi- dieser Mitteilung einen Monat Zeit, uns Ihre Kündigung cherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht ange- in Textform zuzustellen. Die Kündigung des Vertrags zeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hät- ist zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem die Beitragser- ten. höhung wirksam werden soll. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs- Weitere Bestimmungen schutz. 13 Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag be- Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück- teiligten Personen zueinander? treten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender 13.1 Fremdversicherung Voraussetzung bestehen: Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei- ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. nen gefahrerheblichen Umstand, der Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Unfälle – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver- abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen sicherungsfalls (Fremdversicherung). – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag Leistungspflicht auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugesto- ursächlich war. ßen ist. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt unsere Sie sind neben der versicherten Person für die Erfül- Leistungspflicht. lung der Obliegenheiten verantwortlich. 14.2.2 Kündigung 13.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller ent- noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Vertrag sprechend anzuwenden. unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündi- gen. 13.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingun- vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertra- gen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versi- gen noch verpfändet werden. cherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht ange- 14 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? zeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hät- 14.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht ten. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- 14.2.3 Vertragsänderung pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Um- Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir stände, nach denen wir in Textform gefragt haben, den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingun- wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahr- gen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versi- [Seite 23] cherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht ange- 16 Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten, wo zeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hät- ist der Gerichtsstand? ten, werden die anderen Bedingungen auf unser Ver- 16.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung langen hin rückwirkend Vertragsbestandteil. Vor oder anstelle einer Klage können Sie auch die kos- Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertre- tenlose, alternative Streitbeilegung nutzen. Richten ten, werden die anderen Bedingungen erst ab der lau- Sie dazu Ihr Anliegen an den fenden Versicherungsperiode (Ziffer 11.1.1) Vertrags- bestandteil. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nach- 10006 Berlin dem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, in Textform fristlos kündigen, wenn Weitere Informationen finden Sie im Internet: – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag www.versicherungsombudsmann.de um mehr als zehn Prozent erhöhen oder Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z. B. – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeig- Makler oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen ten Umstand ausschließen. Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig die Vertragsänderung hinweisen. bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 EUR und nur für Ihre privaten Verträge. Der Ombudsmann 14.3 Voraussetzungen für die Ausübung unserer spricht eine Empfehlung aus, die bis 10.000 EUR für Rechte uns bindend ist. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur In jedem Fall steht Ihnen im Anschluss der gesamte Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie Rechtsweg zu den Gerichten offen. durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. 16.2 Versicherungsaufsicht Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht ange- treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsab- zeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige wicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zu- kannten. ständige Aufsicht wenden: Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines (BaFin) Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt Sektor Versicherungsaufsicht mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Graurheindorfer Straße 108 Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte 53117 Bonn Recht begründet, Kenntnis erlangen. E-Mail: poststelle@bafin.de Tel.: 0228 4108- 0; Fax: 0228 4108-1550 Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um- stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle Zur Begründung können wir nachträglich weitere Um- ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- stände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch den kann. nicht verstrichen ist. 16.3 Gerichtsstand Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlö- Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. schen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung Ausnahme: oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Wenn Ihr Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Ge- Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. schäftssitz Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt – ins Ausland verlegt wurde oder worden, beträgt die Frist zehn Jahre. – nicht bekannt ist, 14.4 Anfechtung können wir Sie auch vor dem für unseren Sitz zustän- Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere digen Gericht verklagen. Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un- 17 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was richtige oder unvollständige Angaben bewusst und ge- gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift? wollt beeinflusst worden ist. 17.1 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags gerichtet werden: zu, der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklä- – An unsere Hauptverwaltung oder rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Wel- 14.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes che Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Die Ziffern 14.1 bis 14.4 gelten entsprechend, wenn Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen. der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird 17.2 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen. und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes: 15 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als 15.1 Die Ansprüche aus der Unfallversicherung verjähren in zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben. allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz- buchs. Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Na- mens nicht mitteilen. 15.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung von der An- meldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht. [Seite 24] 18 Wie und unter welchen Voraussetzungen können 18.4 Wie wird die Anpassung durchgeführt? Bedingungen angepasst werden? Durch die Anpassung darf das bei Vertragsschluss zu- 18.1 Voraussetzungen grunde gelegte Verhältnis zwischen Leistung und Ge- Wir sind berechtigt bei genleistung bei Gesamtbetrachtung nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden (Verschlechterungsverbot). – Änderung bestehender oder Inkrafttreten neuer Die Anpassung muss nach den Grundsätzen einer er- Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf einzelne gänzenden Vertragsauslegung unter Wahrung der bei- Bestimmungen des Versicherungsvertrags auswir- derseitigen Interessen erfolgen. ken, 18.5 Wer überprüft die Anpassung? – den Versicherungsvertrag betreffenden Änderun- gen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Anpassung muss von einem unabhängigen Treuhänder überprüft – rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit ein- und bestätigt werden. Die Bestimmungen des Versi- zelner Bedingungen durch ein Gericht, cherungsvertragsgesetzes für die Bestellung eines – Beanstandung einzelner Bedingungen als mit gel- Treuhänders gelten entsprechend. tendem Recht nicht vereinbar durch die Versiche- 18.6 Wie informieren wir Sie über eine Anpassung? rungsaufsichtsbehörde oder Kartellbehörde im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes Wir werden Ihnen die angepassten Bedingungen oder schriftlich mitteilen und erläutern. Die angepassten Be- dingungen gelten als genehmigt, wenn Sie nicht inner- – Verstoß einzelner Bedingungen gegen Leitlinien halb von sechs Wochen nach der Mitteilung widerspre- oder Rundschreiben der Versicherungsaufsichtsbe- chen. Hierauf werden wir Sie in der Mitteilung aus- hörde oder Kartellbehörde drücklich hinweisen. Zur Wahrung der Frist genügt die die betroffenen Bedingungen zu ändern, zu ergänzen rechtzeitige Absendung Ihres Widerspruchs. oder zu ersetzen (Anpassung). 18.7 Unser Kündigungsrecht bei Ihrem Widerspruch 18.2 Welche Regelungen können angepasst werden? Wenn Sie fristgemäß widersprechen, tritt die Anpas- Die Anpassung kommt nur in Betracht für Bedingun- sung nicht in Kraft. Wir können innerhalb von einem gen über Gegenstand und Umfang der Versicherung, Monat nach Zugang des Widerspruchs den Versiche- Ausschlüsse, Ihre Obliegenheiten nach Vertrags- rungsvertrag mit einer Frist von acht Wochen zum schluss, Beitragsanpassung, Vertragsdauer und Kün- Ende eines jeden Monats kündigen, wenn für uns das digung. Festhalten an dem Vertrag ohne die Anpassung unzu- 18.3 Wann ist eine Anpassung zulässig? mutbar ist. Die Anpassung ist nur zulässig, wenn durch die ge- 19 Welches Recht findet Anwendung? nannten Änderungsanlässe das bei Vertragsschluss Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. zugrunde gelegte Verhältnis zwischen Leistung und Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße gestört hin: ist. In den Fällen der Unwirksamkeit und der Beanstan- dung einzelner Bedingungen ist die Anpassung dar- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim- über hinaus nur dann zulässig, wenn die gesetzlichen mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und so- Vorschriften keine Regelungen enthalten, die an Stelle lange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an- der unwirksamen oder beanstandeten Bedingungen wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti- treten. onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder Deutschlands entgegenstehen. Unsere Anpassungsbefugnis besteht unter den oben genannten Voraussetzungen für im Wesentlichen in- Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- haltsgleiche Bedingungen, wenn sich die gerichtlichen sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten oder behördlichen Entscheidungen gegen Bedingun- von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der gen anderer Versicherer richten. Europäischen Union oder Deutschlands entgegenste- hen. [Seite 25] Teil II Zusatzbedingungen Diese Zusatzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Bedingungen Unfallversicherung PremiumSchutz (AUB Premium 2026), sie gelten generell in der Gruppen-Unfallversicherung. Zusatzbedingungen Gruppen-Unfallversicherung Andere in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen und Bedingun- (ZB GruppenUV 2026) gen finden keine Anwendung. Sie können die Gruppen-Unfallversicherung mit oder ohne Angabe Bestehen für Sie bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversi- der Namen der versicherten Personen abschließen. Die vereinbarte cherungen, können die vorgenannten Versicherungssummen Form ergibt sich aus dem Vertrag. nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. 1 Was gilt für die Versicherungen ohne Namensangabe? 4 Praktikanten, Werkstudenten und Ferienjobber 1.1 Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Ver- Für Praktikanten, Werkstudenten und Ferienjobber besteht Ver- trag bezeichneten Gruppe angehören. sicherungsschutz für Unfälle während der Tätigkeit für den Ver- 1.2 Sie müssen die zu versichernden Personen so bezeichnen und sicherungsnehmer. Dieser besteht für drei Monate ab Beginn erfassen, dass deren Zugehörigkeit zu dem versicherten Perso- des Arbeitsverhältnisses. nenkreis eindeutig feststeht. Die Versicherungssummen betragen: 1.3 Wir werden Sie regelmäßig auffordern, die Anzahl der im zurück- 25.000 EUR Invaliditätsleistung liegenden Zeitabschnitt versicherten Personen anzugeben. 75.000 EUR Vollinvaliditätsleistung Diese Angabe müssen Sie uns innerhalb eines Monats nach un- serer Aufforderung machen. 10.000 EUR Todesfall-Leistung Inhalt der Angabe: Die Besonderen Bedingungen Mehrleistungen 300 (BB Mehr- leistungen 2026 – 300 Prozent) sind vereinbart. – Aufteilung nach Monaten, Andere in diesem Vertrag vereinbarte Leistungen und Bedingun- – Angabe des jeweils höchsten Stands eines Monats, gen finden keine Anwendung. – Angaben für jede versicherte Gruppe getrennt, falls mehrere Bestehen für Sie bei unserer Gesellschaft mehrere Unfallversi- Gruppen versichert sind. cherungen, können die vorgenannten Versicherungssummen Eine Durchschnittsberechnung ist nicht zulässig. nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. 1.4 Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag 5 Wann endet der Versicherungsschutz für die einzelne versi- für den zurückliegenden Zeitabschnitt. Sie erhalten eine Bei- cherte Person? Wann endet der Vertrag? tragsabrechnung. Ergänzend zu Ziffer 10 AUB Premium 2026 gilt: 2 Was gilt für Versicherungen mit Namensangabe? 5.1 Der Versicherungsschutz einer versicherten Person erlischt, 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Per- – wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis sonen. oder aus der Vereinigung ausscheidet oder 2.2 Für noch nicht versicherte Personen gilt Folgendes: – wenn sie einen neuen Beruf oder eine neue Beschäftigung Sie können jederzeit Personen bei uns anmelden, deren Beruf, aufnimmt, für die vereinbarungsgemäß keine Unfallversiche- Beschäftigung und Versicherungssummen die gleichen sind wie rung vorgesehen ist. die der bereits versicherten Personen. 5.2 Sie oder wir können den Versicherungsschutz einer versicherten Der Versicherungsschutz für die hinzukommenden Personen Person durch Mitteilung in Textform Ihnen gegenüber kündigen, beginnt frühestens mit Eingang Ihrer Anmeldung bei uns. wenn wir für diese erstmals eine Leistung erbracht haben oder 2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung wir für diese erstmals eine Invaliditätsleistung oder Unfall-Rente oder mit anderen Versicherungssummen sind erst versichert, gezahlt haben oder wenn wegen dieser Leistung gegen uns nachdem Sie sich mit uns über den Versicherungsschutz geei- Klage erhoben wurde. nigt haben. Die Mitteilung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat 2.4 Wir haben das Recht, nach Risikoprüfung den Einschluss des nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen Einzelnen in den Vertrag abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der sein. Versicherungsschutz für diese Person einen Monat nach Ab- Der Versicherungsschutz für die einzelne Person endet einen gabe unserer Erklärung. Monat, nachdem Sie oder wir die Mitteilung erhalten haben. 3 Besucher, Kunden und Gäste 5.3 Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb eingestellt Für Besucher, Kunden und Gäste des Versicherungsnehmers oder die Vereinigung aufgelöst wird. Ein Betriebsübergang ist besteht Versicherungsschutz für Unfälle, die diesen in den Ge- keine Einstellung des Betriebs. schäftsräumen oder auf dem Betriebsgelände des Versiche- 6 Änderungen nach Vollendung des 65. Lebensjahres rungsnehmers zustoßen. Ziffer 6.3.1 AUB Premium 2026 findet keine Anwendung. Die Versicherungssummen betragen: Zusatzbedingungen Leistungsbegrenzung 25.000 EUR Invaliditätsleistung (ZB Leistungsbegrenzung 2026) 75.000 EUR Vollinvaliditätsleistung Werden mehrere durch diesen Vertrag versicherte Personen ge- 10.000 EUR Todesfall-Leistung meinsam von einem Unfallereignis betroffen und übersteigt unsere Leistungspflicht den Betrag von insgesamt 10.000.000 EUR, ist un- Die Besonderen Bedingungen Mehrleistungen 300 (BB Mehr- sere Gesamtleistung auf diesen Betrag begrenzt. Die auf den Ein- leistungen 2026 – 300 Prozent) sind vereinbart. zelnen entfallenden Leistungen reduzieren sich entsprechend. [Seite 26] Teil III Besondere Bedingungen Diese Besonderen Bedingungen ändern oder ergänzen je nach Vereinbarung die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen Unfallversi- cherung PremiumSchutz (AUB Premium 2026). Besondere Bedingungen Mehrleistungen 300 Besondere Bedingungen Progression 225 (BB Mehrleistungen 2026 – 300 Prozent) (BB Progression 2026 – 225 Prozent) Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistungen bei Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Progression bei Inva- Invalidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und lidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und Zif- Ziffer 3 AUB Premium 2026 ermittelt. fer 3 AUB Premium 2026 ermittelt. Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt: Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt: 1 Wir zahlen 1 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 1 Prozent aus 70 Prozent die doppelte, der Versicherungssumme. – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 2 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad 80 Prozent die zweieinhalbfache, von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 1 Pro- zent aus der Versicherungssumme. – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 90 Prozent die dreifache Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Einzelnen wie folgt aus: Invaliditätsleistung. Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- 2 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf 1.200.000 EUR beschränkt. Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft in % in % in % in % in % in % in % in % mehrere Unfallversicherungen, so gilt dieser Höchstbetrag für 1 1 26 27 51 78 76 153 alle Versicherungen zusammen. 2 2 27 29 52 81 77 156 Besondere Bedingungen Mehrleistungen 500 3 3 28 31 53 84 78 159 (BB Mehrleistungen 2026 – 500 Prozent) 4 4 29 33 54 87 79 162 Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Mehrleistungen bei Invalidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und 5 5 30 35 55 90 80 165 Ziffer 3 AUB Premium 2026 ermittelt. 6 6 31 37 56 93 81 168 Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt: 7 7 32 39 57 96 82 171 1 Wir zahlen 8 8 33 41 58 99 83 174 – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 9 9 34 43 59 102 84 177 70 Prozent die doppelte, 10 10 35 45 60 105 85 180 – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 11 11 36 47 61 108 86 183 80 Prozent die dreifache, 12 12 37 49 62 111 87 186 – ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 90 Prozent die fünffache 13 13 38 51 63 114 88 189 Invaliditätsleistung. 14 14 39 53 64 117 89 192 2 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf 15 15 40 55 65 120 90 195 1.600.000 EUR beschränkt. 16 16 41 57 66 123 91 198 Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft 17 17 42 59 67 126 92 201 mehrere Unfallversicherungen, so gilt dieser Höchstbetrag für 18 18 43 61 68 129 93 204 alle Versicherungen zusammen. 19 19 44 63 69 132 94 207 20 20 45 65 70 135 95 210 21 21 46 67 71 138 96 213 22 22 47 69 72 141 97 216 23 23 48 71 73 144 98 219 24 24 49 73 74 147 99 222 25 25 50 75 75 150 100 225 [Seite 27] Besondere Bedingungen Progression 300 Besondere Bedingungen Progression 350 (BB Progression 2026 – 300 Prozent) (BB Progression 2026 – 350 Prozent) Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Progression bei Inva- Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Progression bei Inva- lidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und Zif- lidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und Zif- fer 3 AUB Premium 2026 ermittelt. fer 3 AUB Premium 2026 ermittelt. Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt: Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt: 1 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad 1 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der Versicherungssumme. der Versicherungssumme. 2 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad 2 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 1 Pro- von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 Pro- zent aus der Versicherungssumme. zent aus der Versicherungssumme. Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Einzelnen wie folgt aus: Einzelnen wie folgt aus: Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % 1 1 26 28 51 104 76 204 1 1 26 28 51 105 76 230 2 2 27 31 52 108 77 208 2 2 27 31 52 110 77 235 3 3 28 34 53 112 78 212 3 3 28 34 53 115 78 240 4 4 29 37 54 116 79 216 4 4 29 37 54 120 79 245 5 5 30 40 55 120 80 220 5 5 30 40 55 125 80 250 6 6 31 43 56 124 81 224 6 6 31 43 56 130 81 255 7 7 32 46 57 128 82 228 7 7 32 46 57 135 82 260 8 8 33 49 58 132 83 232 8 8 33 49 58 140 83 265 9 9 34 52 59 136 84 236 9 9 34 52 59 145 84 270 10 10 35 55 60 140 85 240 10 10 35 55 60 150 85 275 11 11 36 58 61 144 86 244 11 11 36 58 61 155 86 280 12 12 37 61 62 148 87 248 12 12 37 61 62 160 87 285 13 13 38 64 63 152 88 252 13 13 38 64 63 165 88 290 14 14 39 67 64 156 89 256 14 14 39 67 64 170 89 295 15 15 40 70 65 160 90 260 15 15 40 70 65 175 90 300 16 16 41 73 66 164 91 264 16 16 41 73 66 180 91 305 17 17 42 76 67 168 92 268 17 17 42 76 67 185 92 310 18 18 43 79 68 172 93 272 18 18 43 79 68 190 93 315 19 19 44 82 69 176 94 276 19 19 44 82 69 195 94 320 20 20 45 85 70 180 95 280 20 20 45 85 70 200 95 325 21 21 46 88 71 184 96 284 21 21 46 88 71 205 96 330 22 22 47 91 72 188 97 288 22 22 47 91 72 210 97 335 23 23 48 94 73 192 98 292 23 23 48 94 73 215 98 340 24 24 49 97 74 196 99 296 24 24 49 97 74 220 99 345 25 25 50 100 75 200 100 300 25 25 50 100 75 225 100 350 [Seite 28] Besondere Bedingungen Progression 500 Besondere Bedingungen Progression 1.000 (BB Progression 2026 – 500 Prozent) (BB Progression 2026 – 1.000 Prozent) Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Progression bei Inva- Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit Progression bei Inva- lidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und Zif- lidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.2.1 und Zif- fer 3 AUB Premium 2026 ermittelt. fer 3 der AUB Premium 2026 ermittelt. Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt: Ziffer 2.2.1 AUB Premium 2026 wird wie folgt ergänzt: 1 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad 1 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 4 Prozent aus der Versicherungssumme. der Versicherungssumme. 2 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad 2 Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 5 Pro- von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 12 Pro- zent aus der Versicherungssumme. zent aus der Versicherungssumme. Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im Einzelnen wie folgt aus: Einzelnen wie folgt aus: Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Invaliditäts- Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung Grad Leistung in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % 1 1 26 28 51 108 76 308 1 1 26 30 51 167 76 592 2 2 27 31 52 116 77 316 2 2 27 35 52 184 77 609 3 3 28 34 53 124 78 324 3 3 28 40 53 201 78 626 4 4 29 37 54 132 79 332 4 4 29 45 54 218 79 643 5 5 30 40 55 140 80 340 5 5 30 50 55 235 80 660 6 6 31 43 56 148 81 348 6 6 31 55 56 252 81 677 7 7 32 46 57 156 82 356 7 7 32 60 57 269 82 694 8 8 33 49 58 164 83 364 8 8 33 65 58 286 83 711 9 9 34 52 59 172 84 372 9 9 34 70 59 303 84 728 10 10 35 55 60 180 85 380 10 10 35 75 60 320 85 745 11 11 36 58 61 188 86 388 11 11 36 80 61 337 86 762 12 12 37 61 62 196 87 396 12 12 37 85 62 354 87 779 13 13 38 64 63 204 88 404 13 13 38 90 63 371 88 796 14 14 39 67 64 212 89 412 14 14 39 95 64 388 89 813 15 15 40 70 65 220 90 420 15 15 40 100 65 405 90 830 16 16 41 73 66 228 91 428 16 16 41 105 66 422 91 847 17 17 42 76 67 236 92 436 17 17 42 110 67 439 92 864 18 18 43 79 68 244 93 444 18 18 43 115 68 456 93 881 19 19 44 82 69 252 94 452 19 19 44 120 69 473 94 898 20 20 45 85 70 260 95 460 20 20 45 125 70 490 95 915 21 21 46 88 71 268 96 468 21 21 46 130 71 507 96 932 22 22 47 91 72 276 97 476 22 22 47 135 72 524 97 949 23 23 48 94 73 284 98 484 23 23 48 140 73 541 98 966 24 24 49 97 74 292 99 492 24 24 49 145 74 558 99 983 25 25 50 100 75 300 100 500 25 25 50 150 75 575 100 1000 [Seite 29] Besondere Bedingungen verbesserte Gliedertaxe – Der Impfschaden wurde nach den Vorgaben des deutschen (BB verbesserte Gliedertaxe 2026) Infektionsschutzgesetzes ärztlich gemeldet, behördlich er- Abweichend von Ziffer 2.2.1.2.2.1 AUB Premium 2026 gelten bei fasst und anerkannt. Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genann- Ein Impfschaden, der im Zusammenhang mit einem von der ten Körperteile und Organe ausschließlich die folgenden Invaliditäts- Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufenen Pandemie- grade: fall steht, gilt als nicht versichert. Arm oder Hand 100 Prozent 3 Helmbonus Daumen oder Zeigefinger 60 Prozent Bei unfallbedingten Verletzungen wird die vereinbarte Invalidi- anderer Finger 20 Prozent tätsgrundsumme um 25 Prozent, maximal um 50.000 EUR er- höht, wenn zum Unfallzeitpunkt nachweislich ein Helm mit CE- Bein 100 Prozent Kennzeichnung getragen wurde. Fuß 80 Prozent Ausnahme: große Zehe 15 Prozent Dies gilt nicht, sofern zum Unfallzeitpunkt innerhalb Deutsch- andere Zehe 10 Prozent lands eine Pflicht zum Tragen eines Helms bestand. Auge 80 Prozent Wird infolge des versicherten Unfalls der benutzte Helm beschä- Geruchsinn 25 Prozent digt oder zerstört, übernehmen wir die Kosten für die Ersatzbe- schaffung eines Helms gleicher Art und Güte zum Neuwert. Geschmackssinn 25 Prozent Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die Niere, eine 30 Prozent versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag er- Niere, sofern bereits eine Niere fehlt oder bracht. funktionsunfähig war 75 Prozent Besondere Bedingungen Dynamik ein Lungenflügel 55 Prozent (BB Dynamik 2026 – Modell 8) Milz 25 Prozent 1 Wir erhöhen die Versicherungssummen für die Leistungsarten Magen 30 Prozent – Invaliditätsleistung Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm je 30 Prozent – Todesfall-Leistung Gallenblase 20 Prozent – Unfall-Rente Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung der ge- – verbesserte Unfall-Rente nannten Körperteile und Organe gilt der entsprechende Teil des je- – verbesserte Übergangsleistung weiligen Prozentsatzes. – Verbessertes Krankenhaustagegeld und Besondere Bedingungen Unfallversicherung PremiumPlus (BB Unfall PremiumPlus 2026) – Tagegeld Der Versicherungsschutz der Allgemeinen Unfallversicherungs-Be- jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur ge- dingungen (AUB Premium 2026) wird um folgende Punkte erweitert: setzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens jedoch jährlich um fünf Prozent, höchstens 1 Mitwirkungsanteil aber um acht Prozent. Die Versicherungssummen für andere Abweichend von Ziffer 3.2 AUB 2026 nehmen wir keine Leis- vereinbarte Leistungsarten werden nicht erhöht. tungskürzung bei der Mitwirkung von unfallfremden Krankheiten Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjah- oder Gebrechen vor. res, das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt Der Mitwirkungsverzicht in Höhe von 100 Prozent gilt nicht für oder mit ihm übereinstimmt. Personen, die an einer oder mehrerer der folgenden Krankheiten 2 Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet: leiden: – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf volle 1.000 EUR, – Diabetes – für die Unfall-Rente/verbesserte Unfall-Rente auf volle 10 EUR, – Bluterkrankheit – für die verbesserte Übergangsleistung auf volle 100 EUR, – Glasknochenkrankheit – für das verbesserte Krankenhaustagegeld und Tagegeld auf In diesen Fällen nehmen wir keine Minderung vor, wenn der Mit- volle 1 EUR. wirkungsanteil weniger als 50 Prozent beträgt. 3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Sind die durch den Unfall ausgelösten Gesundheitsschädigun- Erhöhungstermin eintretenden Leistungsfälle. gen vollständig auf bestehende Krankheiten zurückzuführen, werden keine Leistungen erbracht. 4 Der Beitrag für die angepassten Versicherungssummen erhöht sich entsprechend. Beispiel: 5 Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mittei- Die versicherte Person hat sich den Zeh gebrochen. Dieser lung über die Erhöhung. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr in- muss alleine aufgrund einer bestehenden Durchblutungsstörung nerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung in Textform amputiert werden. In diesem Fall wird für den amputierten Zeh widersprechen. Auf die Frist werden wir Sie hinweisen. keine Leistung fällig. 6 Sie und wir können diese Dynamik für die Restlaufzeit des Ver- 2 Impfschäden trags widerrufen. Der Widerruf muss in Textform spätestens drei Als Unfall gilt auch eine Schutzimpfung, die eine Gesundheits- Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eingegangen sein schädigung (Impfschaden) verursacht. und gilt ab dem nächsten Versicherungsjahr. Ein Impfschaden ist eine Gesundheitsschädigung, die über das 7 Die Dynamik endet, wenn für die versicherte Person eine der übliche Ausmaß einer Impfreaktion (z. B. Fieber, Müdigkeit, folgenden Höchstsummen für eine Leistungsart überschritten ist: Schwellung an der Einstichstelle, Kopfschmerzen) hinausgeht. 400.000 EUR Invaliditätsleistung mit Mehrleistung 300 Voraussetzung ist: 300.000 EUR Invaliditätsleistung mit Mehrleistung 500 – Der Impfstoff wurde seitens der Europäischen Kommission 400.000 EUR Invaliditätsleistung mit Progression 225,300,350 auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen. 300.000 EUR Invaliditätsleistung mit Progression 500 – Die Impfung wurde gesetzlich vorgeschrieben bzw. von einer 200.000 EUR Invaliditätsleistung mit Progression 1.000 zuständigen Behörde angeordnet oder empfohlen. 2.000.000 EUR Vollinvalidität [Seite 30] 2.500 EUR Unfall-Rente 35.000 EUR verbesserte Übergangsleistung 1.250 EUR verbesserte Unfall-Rente 400.000 EUR Todesfall-Leistung 35.000 EUR verbesserte Übergangsleistung 150 EUR verbessertes Krankenhaustagegeld 400.000 EUR Todesfall-Leistung 80 EUR Tagegeld 150 EUR verbessertes Krankenhaustagegeld Besondere Bedingungen Sofort-Schutz 80 EUR Tagegeld (BB Sofort-Schutz 2026) Besondere Bedingungen Dynamik 1 Anwendung (BB Dynamik 2026 – Modell 10) Besteht für Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das im 1 Wir erhöhen die Versicherungssummen für die Leistungsarten Rahmen dieses Vertrags versicherte Risiko bereits Versiche- rungsschutz bei einem anderen Versicherer (Vorversicherer), – Invaliditätsleistung findet der nachfolgend beschriebene Sofort-Schutz Anwendung. – Todesfall-Leistung 2 Wesen – Unfall-Rente Der Vertrag des Vorversicherers geht dem bei uns bestehenden – verbesserte Unfall-Rente Vertrag im Falle eines Schadenereignisses grundsätzlich vor. – verbesserte Übergangsleistung Hierbei gilt Folgendes vereinbart: – Verbessertes Krankenhaustagegeld und 2.1 Die Leistung aus dem Sofort-Schutz berechnet sich nach den – Tagegeld Bedingungen und Vereinbarungen dieses Vertrags abzüglich ei- ner Leistung des Vorversicherers. jeweils um drei Prozent zu Beginn des Versicherungsjahres. Die Versicherungssummen für andere vereinbarte Leistungsarten 2.2 Der Versicherungsschutz im Rahmen des Sofort-Schutzes be- werden nicht erhöht. zieht sich nur auf den Teil des Schadens, der vom Versiche- rungsumfang der bereits bestehenden Versicherung nicht er- Die Erhöhung erfolgt erstmals zum Beginn des zweiten Versi- fasst wird und/oder diesen der Höhe nach übersteigt. cherungsjahres. 2.3 Eine beim Vorversicherer bestehende Selbstbeteiligung wird 2 Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet: nicht vom Sofort-Schutz erfasst. – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf volle 1.000 EUR, 2.4 Eine Aufhebung der bestehenden Vorversicherung oder eine – für die Unfall-Rente/verbesserte Unfall-Rente auf volle 10 EUR, Minderung ihres Leistungsumfanges nach Beantragung dieses – für die verbesserte Übergangsleistung auf volle 100 EUR, Vertrags bewirkt vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4 keine Er- höhung des Sofort-Schutzes dieses Vertrags. – für das verbesserte Krankenhaustagegeld und Tagegeld auf volle 1 EUR. 2.5 Eine Leistung im Rahmen des Sofort-Schutzes kann insoweit nicht beansprucht werden, als der Vorversicherer wegen Pflicht- 3 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem (z. B. Beitragsverzug) bzw. Obliegenheitsverletzungen von der Erhöhungstermin eintretenden Leistungsfälle. Verpflichtung zur Leistung frei ist. 4 Der Beitrag für die angepassten Versicherungssummen erhöht 3 Obliegenheiten sich entsprechend. Sie sind verpflichtet, auf Anforderung alle Unterlagen und Nach- 5 Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mittei- träge zur bestehenden Vorversicherung einzureichen. lung über die Erhöhung. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr in- nerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung in Textform Dazu gehören im Versicherungsfall auch die Schadenabrech- widersprechen. Auf die Frist werden wir Sie hinweisen. nungen des Vorversicherers. 6 Sie und wir können diese Dynamik für die Restlaufzeit des Ver- Änderungen der Vorversicherung, die nach der Beantragung trags widerrufen. Der Widerruf muss in Textform spätestens drei dieses Vertrags vorgenommen werden, sind uns unverzüglich Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eingegangen sein anzuzeigen. und gilt ab dem nächsten Versicherungsjahr. 4 Ende 7 Die Dynamik endet, wenn für die versicherte Person eine der Der Sofort-Schutz endet vereinbarungsgemäß zum nächstmög- folgenden Höchstsummen für eine Leistungsart überschritten ist: lichen Ablauf des Vorvertrags, spätestens jedoch nach Ablauf 400.000 EUR Invaliditätsleistung mit Mehrleistung 300 von drei Jahren ab Beginn dieses Vertrags. 300.000 EUR Invaliditätsleistung mit Mehrleistung 500 Wird die Vorversicherung vor dem für das Ende des Sofort- Schutzes vereinbarten Zeitpunkt beendet, ist dies uns unverzüg- 400.000 EUR Invaliditätsleistung mit Progression 225,300,350 lich anzuzeigen. In diesem Fall endet der Sofort-Schutz mit dem 300.000 EUR Invaliditätsleistung mit Progression 500 Ende der Vorversicherung. 200.000 EUR Invaliditätsleistung mit Progression 1.000 Mit Ende des Sofort-Schutzes beginnt der vereinbarte Versiche- 2.000.000 EUR Vollinvalidität rungsschutz. 2.500 EUR Unfall-Rente Ein für das Bestehen der Vorversicherung gewährter Beitragsra- batt entfällt ab diesem Zeitpunkt. 1.250 EUR verbesserte Unfall-Rente [Seite 31] Glossar Nicht jeder Fachausdruck kann durch einen Begriff aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ersetzt werden. Daher haben wir einige verwen- dete Fachausdrücke für Sie erläutert. C Caissonkrankheit Werden diese Obliegenheiten nicht erfüllt, kann dies eine Eine Erkrankung, die bei zu schnellem Auftauchen aus gro- Kündigung sowie unsere vollständige oder teilweise Leis- ßen Tiefen entstehen kann. Sie wird durch Gasblasen im tungsfreiheit zur Folge haben. Blut verursacht und kann zu Schmerzen oder schweren Ge- Osteosynthesematerial sundheitsschäden führen. Metall oder Kunststoffteile, die bei Operationen zur Stabili- Contusion sierung von Knochen eingesetzt werden, z. B. Schrauben Medizinischer Begriff für eine Prellung. Dabei wird Gewebe oder Platten. durch stumpfe Gewalt verletzt, ohne dass die Haut aufreißt. P Polytrauma D Dekompressionskrankheit Schwere Verletzung mehrerer Körperregionen gleichzeitig, Siehe Caissonkrankheit. Entsteht durch zu schnellen Druck- z. B. nach einem Verkehrsunfall. abfall, z. B. beim Tauchen. S Stillschweigende Verlängerung G Gefahrengruppe Automatische Verlängerung des Versicherungsvertrags, Einteilung von Berufen oder Tätigkeiten nach ihrem Risiko. wenn keine Kündigung erfolgt. Berufe wie Bauarbeiter haben eine höhere Gefahrengruppe T Traktionsbehandlung als Büroangestellte. Therapie, bei der Zugkräfte auf Gelenke oder die Wirbel- Gliedertaxe säule wirken, um Schmerzen zu lindern oder Fehlstellungen Eine Tabelle, die festlegt, wie hoch die Entschädigung bei zu korrigieren. Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile ist. Textform H Hauptfälligkeit Der Begriff "Textform" bezieht sich auf eine bestimmte Art Zeitpunkt, zu dem die Versicherungsbeiträge vollständig fäl- der Dokumentation, die in vielen rechtlichen Kontexten ver- lig werden. wendet wird. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Textform eine der zulässigen Formen für die Abgabe von I Invaliditätsgrad Willenserklärungen oder Verträgen. Prozentangabe, wie stark die körperliche oder geistige Leis- Die Textform erfordert, dass der Inhalt einer Erklärung in tungsfähigkeit nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. einer lesbaren Weise auf einem dauerhaften Datenträger K Knalltrauma festgehalten wird. Zudem muss der Absender identifizierbar Hörschädigung durch einen plötzlichen sehr lauten Knall, sein. z. B. Explosion oder Schuss. U Unverzüglich L Lymphdrainage Ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell wie möglich. Therapeutische Massage, die den Abfluss von Lymphflüs- V Versicherte Person sigkeit fördert und Schwellungen reduziert. Die Person, für die der Versicherungsschutz gilt. M Medi-Taping Versicherungsfall Behandlung mit elastischen Klebebändern (Tapes), die Der Begriff „Versicherungsfall“ bezeichnet ein Ereignis, Ur- Muskeln und Gelenke unterstützen und Schmerzen lindern. sache oder eine Situation, die den Anspruch auf Versiche- Mitwirkungsanteil rungsleistungen auslöst. Anteil, zu dem eine bestehende Krankheit oder ein Gebre- Die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall sind in den chen die Folgen eines Unfalls verschlimmert hat. jeweiligen Versicherungsbedingungen beschrieben. O Obliegenheiten Vorsätzlich Obliegenheiten sind gesetzlich oder vertraglich geregelte Vorsätzlich handelt jemand, wenn er bewusst eine Tat mit Pflichten, die Sie und die versicherten Personen beachten Wissen und Wollen, also in Kenntnis oder sogar absichtlich und einhalten müssen. begeht.

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