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ALTE OLDENBURGER ZB 90: die Bedingungen im Volltext
Ergänzungstarif für Zahnbehandlung mit 90 Prozent des Restbetrags nach Kassenleistung, Kieferorthopädie für Kinder bis zum 18. Lebensjahr und 50 Euro jährlich für professionelle Zahnreinigung, ohne Zahnersatz.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 72 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistungsmodell: Prozent vom Rechnungsbetrag, fester Betrag je Leistung oder Vielfaches des Festzuschusses | ja | „Die nach Vorleistung der GKV und/oder anderer Kostenträger verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen, deren Art und Umfang sich im Einzelnen aus 1.1 ergeben, werden zu 90% ersetzt.“ | B 1.2, Seite 2 |
| Cuadro médico (Vertragszahnärzte mit Preisliste) oder freie Zahnarztwahl mit Erstattung (reembolso) | nicht geregelt | ||
| Freie Wahl des Zahnarztes, auch Privatzahnarzt | nicht geregelt | ||
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | ja | „Ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV und/oder anderen Kostenträgern ist in vollem Umfang vorab in Anspruch zu nehmen und nachzuweisen.“ | B 4, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung je Jahr oder je Behandlung (franquicia) | nicht geregelt | ||
| Zuzahlung je Leistung im Cuadro médico (copago) | nicht geregelt | ||
| Jahreshöchstleistung nach Ablauf der Zahnstaffel | nein | „Die nach Vorleistung der GKV und/oder anderer Kostenträger verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen, deren Art und Umfang sich im Einzelnen aus 1.1 ergeben, werden zu 90% ersetzt.“ | B 1.2, Seite 2 |
| Erstattungssatz unabhängig vom Bonusheft | nicht geregelt |
Zahnersatz
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattungssatz Zahnersatz in Prozent des Rechnungsbetrags einschließlich Kassenleistung | nein | „Nicht als Zahnbehandlung gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Erstattungssatz, wenn die Kasse nichts zahlt (kein Festzuschuss, reine Privatleistung) | nein | „Nicht als Zahnbehandlung gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Begrenzung der Leistung auf ein Vielfaches des Festzuschusses (Festzuschussregel) | nicht geregelt | ||
| Regelversorgung: Übernahme des Eigenanteils bis 100 % | nein | „Nicht als Zahnbehandlung gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Implantate | nein | „Nicht als Zahnbehandlung gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Begrenzung der Zahl der Implantate je Kiefer oder Zahnlücke | nicht geregelt | ||
| Knochenaufbau vor Implantaten (Augmentation, Sinuslift) | nein | „Nicht als Zahnbehandlung gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Implantat zum festen Preis im Cuadro médico (precio tasado) | nicht geregelt | ||
| Inlays und Onlays (Keramik, Gold) | nein | „Nicht als Zahnbehandlung gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Kronen und Teilkronen, auch vollkeramisch | nein | „Nicht als Zahnbehandlung gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Brücken | nein | „Nicht als Zahnbehandlung gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen, Teleskop und Geschiebe) | nein | „Nicht als Zahnbehandlung gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Veneers (Verblendschalen) bei medizinischer Notwendigkeit | nein | „Nicht als Zahnbehandlung gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Provisorien und Langzeitprovisorien | nein | „Nicht als Zahnbehandlung gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Reparatur, Erneuerung und Unterfütterung von Zahnersatz | nein | „Nicht als Zahnbehandlung gelten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen“ | B 1.1, Seite 2 |
Zahnerhalt und Prophylaxe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Hochwertige Füllungen (Kunststoff, Komposit, Keramik) über die Kassenleistung hinaus | ja, bis zur Versicherungssumme | „Füllungen mit plastischem Füllmaterial sowie mit Kompositmaterialien (Kunststoff-Füllungen)“ | B 1.1, Seite 2 |
| Wurzelbehandlung, auch wenn die Kasse sie nicht zahlt | ja, bis zur Versicherungssumme | „Endodontische Behandlungen/Wurzelbehandlungen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Parodontitisbehandlung, auch ohne Kassenleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums/ Parodontologische Leistungen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Professionelle Zahnreinigung | ja, bis 50 € | „Aufwendungen für professionelle Zahnreinigungsmaßnahmen werden kalenderjährlich bis zu 50,– EUR erstattet.“ | B 2, Seite 3 |
| Anzahl der Zahnreinigungen je Jahr | nicht geregelt | ||
| Höchstbetrag für Zahnreinigung je Jahr | ja, bis 50 € | „Aufwendungen für professionelle Zahnreinigungsmaßnahmen werden kalenderjährlich bis zu 50,– EUR erstattet.“ | B 2, Seite 3 |
| Zahnreinigungen ohne Zuzahlung im Cuadro médico enthalten | nicht geregelt | ||
| Fissurenversiegelung und Fluoridierung | ja, bis zur Versicherungssumme | „lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel“ | B 1.1, Seite 2 |
| Bleaching (Zahnaufhellung) | nicht geregelt | ||
| Prophylaxe außerhalb der Zahnstaffel und ohne Wartezeit | nicht geregelt |
Kieferorthopädie
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kieferorthopädie für Kinder bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2, ohne Kassenleistung) | ja, bis 2.500 € | „Die Erstattung ist für die gesamte Vertragsdauer je versicherte Person auf eine Höhe von insgesamt 2.500,– EUR begrenzt.“ | B 3.2.1, Seite 3 |
| Mehrkosten der Kieferorthopädie für Kinder bei Kassenleistung (KIG 3 bis 5) | ja, bis 1.000 € | „Die Erstattung ist für die gesamte Vertragsdauer je versicherte Person auf eine Höhe von insgesamt 1.000,– EUR begrenzt.“ | B 3.2.2, Seite 3 |
| Altersgrenze bei Beginn der Kieferorthopädie | ja | „Voraussetzung ist, dass die kieferorthopädische Behandlung bis zum Ende des Kalenderjahres begonnen wurde, in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ | B 3.1, Seite 3 |
| Kieferorthopädie für Erwachsene | nein | „Voraussetzung ist, dass die kieferorthopädische Behandlung bis zum Ende des Kalenderjahres begonnen wurde, in dem die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ | B 3.1, Seite 3 |
| Durchsichtige Zahnschienen (Aligner) | nicht geregelt | ||
| Kieferorthopädie zum Festpreis im Cuadro médico | nicht geregelt |
Gebühren, Material und Nebenleistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz) | ja | „soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Erstattung über den 3,5fachen Satz hinaus (Honorarvereinbarung) | nein | „soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Material und Laborkosten in voller Höhe | ja, bis zur Versicherungssumme | „kieferorthopädische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Rahmen der ortsüblichen Preise berechnet sind.“ | B 3.1, Seite 3 |
| Begrenzung von Material und Laborkosten durch ein Preisverzeichnis | nicht geregelt | ||
| Örtliche Betäubung | ja, bis zur Versicherungssumme | „einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen (z. B. Anästhesieleistungen/Röntgendiagnostik)“ | B 1.1, Seite 2 |
| Vollnarkose und Dämmerschlaf (Sedierung) | nicht geregelt | ||
| Lachgas | nicht geregelt | ||
| Funktionsanalyse und Funktionstherapie (auch Knirscherschiene) | nein | „Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Dreidimensionale Röntgenaufnahme (DVT) | nicht geregelt | ||
| Behandlung im Ausland | nicht geregelt |
Zahnstaffel
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstleistung im ersten Versicherungsjahr | nicht geregelt | ||
| Höchstleistung bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Höchstleistung bis zum Ende des dritten Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Höchstleistung bis zum Ende des vierten Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Höchstleistung bis zum Ende des fünften Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Ab wann die Leistung unbegrenzt ist | nicht geregelt | ||
| Leistung nach Unfall ohne Zahnstaffel | nicht geregelt |
Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt | ||
| Wartezeit für Zahnersatz und Implantate | nicht geregelt | ||
| Wartezeit für Kieferorthopädie | nicht geregelt | ||
| Keine Wartezeit bei Unfall | nicht geregelt |
Laufende Behandlung und fehlende Zähne
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen bei Abschluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Abschluss fehlender, nicht ersetzter Zähne | nicht geregelt | ||
| Mitversicherung fehlender Zähne gegen Zuschlag | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsfragen im Antrag | nicht geregelt |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt | ||
| Kinder ab Geburt versicherbar | nicht geregelt | ||
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nicht geregelt | ||
| Beitragssprünge nach Altersstufen | nicht geregelt | ||
| Beitragsanpassung: Voraussetzungen und Häufigkeit | ja | „Änderungen der Zahnbehandlungs- oder Kieferorthopädieversorgung der GKV gelten als Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens im Sinne von § 18 MB/KK 2009“ | C, Seite 4 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt | ||
| Mindestvertragsdauer | nicht geregelt | ||
| Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Vertrieb
- über Makler erhältlich
- Zahnzusatztarif ZB 90, Tarifbedingungen (AVB Teil III) Fassung: Stand 01/2015 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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