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HanseMerkur Exklusiv: die Bedingungen im Volltext
Ergänzungstarif EZT für Zahnersatz zum Grundtarif EZ: Erstattung einschließlich Kassen- und Grundtarifleistung bis 100 Prozent bei Regelversorgung und 90 Prozent bei privatärztlichen Anteilen, Zahnstaffel in den ersten vier Versicherungsjahren.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 72 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistungsmodell: Prozent vom Rechnungsbetrag, fester Betrag je Leistung oder Vielfaches des Festzuschusses | ja | „unter Anrechnung der Vorleistungen entweder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Heilfürsorge und der HanseMerkur Krankenversicherung AG nach dem unter Punkt II. angegebenen versicherten Tarif“ | I 2, Seite 1 |
| Cuadro médico (Vertragszahnärzte mit Preisliste) oder freie Zahnarztwahl mit Erstattung (reembolso) | nicht geregelt | ||
| Freie Wahl des Zahnarztes, auch Privatzahnarzt | nicht geregelt | ||
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | ja | „eine fiktive Vorleistung der GKV in Höhe von 40 % der erstattungsfähigen Aufwendungen angesetzt.“ | I 2, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung je Jahr oder je Behandlung (franquicia) | nicht geregelt | ||
| Zuzahlung je Leistung im Cuadro médico (copago) | nicht geregelt | ||
| Jahreshöchstleistung nach Ablauf der Zahnstaffel | nein | „unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr“ | I 2, Seite 1 |
| Erstattungssatz unabhängig vom Bonusheft | nicht geregelt |
Zahnersatz
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattungssatz Zahnersatz in Prozent des Rechnungsbetrags einschließlich Kassenleistung | ja | „Wird eine Behandlung mit privatärztlichen Anteilen gewählt, verringert sich der Erstattungssatz auf 90 %.“ | I 2, Seite 1 |
| Erstattungssatz, wenn die Kasse nichts zahlt (kein Festzuschuss, reine Privatleistung) | ja | „eine fiktive Vorleistung der GKV in Höhe von 40 % der erstattungsfähigen Aufwendungen angesetzt.“ | I 2, Seite 2 |
| Begrenzung der Leistung auf ein Vielfaches des Festzuschusses (Festzuschussregel) | nicht geregelt | ||
| Regelversorgung: Übernahme des Eigenanteils bis 100 % | ja | „zu 100 % ersetzt, sofern eine Regelversorgung der GKV“ | I 2, Seite 1 |
| Implantate | ja, bis zur Versicherungssumme | „Als Zahnersatz gelten außerdem implantologische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen.“ | I 1.2, Seite 1 |
| Begrenzung der Zahl der Implantate je Kiefer oder Zahnlücke | ja | „auf maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer beschränkt.“ | I 2 Einschränkungen, Seite 2 |
| Knochenaufbau vor Implantaten (Augmentation, Sinuslift) | nicht geregelt | ||
| Implantat zum festen Preis im Cuadro médico (precio tasado) | nicht geregelt | ||
| Inlays und Onlays (Keramik, Gold) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschl. Brücken, Kronen und Inlays (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes).“ | I 1.1, Seite 1 |
| Kronen und Teilkronen, auch vollkeramisch | ja, bis zur Versicherungssumme | „Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschl. Brücken, Kronen und Inlays (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes).“ | I 1.1, Seite 1 |
| Brücken | ja, bis zur Versicherungssumme | „Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschl. Brücken, Kronen und Inlays (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes).“ | I 1.1, Seite 1 |
| Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen, Teleskop und Geschiebe) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen“ | I 1.1, Seite 1 |
| Veneers (Verblendschalen) bei medizinischer Notwendigkeit | nicht geregelt | ||
| Provisorien und Langzeitprovisorien | nicht geregelt | ||
| Reparatur, Erneuerung und Unterfütterung von Zahnersatz | ja, bis zur Versicherungssumme | „Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnersatz einschl. Reparaturen und Wiedereingliederungsmaßnahmen“ | I 1, Seite 1 |
Zahnerhalt und Prophylaxe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Hochwertige Füllungen (Kunststoff, Komposit, Keramik) über die Kassenleistung hinaus | nicht geregelt | ||
| Wurzelbehandlung, auch wenn die Kasse sie nicht zahlt | nicht geregelt | ||
| Parodontitisbehandlung, auch ohne Kassenleistung | nicht geregelt | ||
| Professionelle Zahnreinigung | nicht geregelt | ||
| Anzahl der Zahnreinigungen je Jahr | nicht geregelt | ||
| Höchstbetrag für Zahnreinigung je Jahr | nicht geregelt | ||
| Zahnreinigungen ohne Zuzahlung im Cuadro médico enthalten | nicht geregelt | ||
| Fissurenversiegelung und Fluoridierung | nicht geregelt | ||
| Bleaching (Zahnaufhellung) | nicht geregelt | ||
| Prophylaxe außerhalb der Zahnstaffel und ohne Wartezeit | nicht geregelt |
Kieferorthopädie
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kieferorthopädie für Kinder bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2, ohne Kassenleistung) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten der Kieferorthopädie für Kinder bei Kassenleistung (KIG 3 bis 5) | nicht geregelt | ||
| Altersgrenze bei Beginn der Kieferorthopädie | nicht geregelt | ||
| Kieferorthopädie für Erwachsene | nicht geregelt | ||
| Durchsichtige Zahnschienen (Aligner) | nicht geregelt | ||
| Kieferorthopädie zum Festpreis im Cuadro médico | nicht geregelt |
Gebühren, Material und Nebenleistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz) | ja | „soweit die Gebühren im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen“ | I 1, Seite 1 |
| Erstattung über den 3,5fachen Satz hinaus (Honorarvereinbarung) | nein | „soweit die Gebühren im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen“ | I 1, Seite 1 |
| Material und Laborkosten in voller Höhe | ja, bis zur Versicherungssumme | „soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers*) aufgeführt sind und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berechnet werden.“ | I 1.3, Seite 1 |
| Begrenzung von Material und Laborkosten durch ein Preisverzeichnis | ja | „soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers*) aufgeführt sind und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge berechnet werden.“ | I 1.3, Seite 1 |
| Örtliche Betäubung | nicht geregelt | ||
| Vollnarkose und Dämmerschlaf (Sedierung) | nicht geregelt | ||
| Lachgas | nicht geregelt | ||
| Funktionsanalyse und Funktionstherapie (auch Knirscherschiene) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Als Zahnersatz gelten außerdem implantologische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen.“ | I 1.2, Seite 1 |
| Dreidimensionale Röntgenaufnahme (DVT) | nicht geregelt | ||
| Behandlung im Ausland | nicht geregelt |
Zahnstaffel
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstleistung im ersten Versicherungsjahr | ja, bis 420 € | „insgesamt 420 EUR bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres“ | I 2, Seite 1 |
| Höchstleistung bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres | ja, bis 840 € | „insgesamt 840 EUR bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres“ | I 2, Seite 1 |
| Höchstleistung bis zum Ende des dritten Versicherungsjahres | ja, bis 1.260 € | „insgesamt 1.260 EUR bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres“ | I 2, Seite 1 |
| Höchstleistung bis zum Ende des vierten Versicherungsjahres | ja, bis 1.680 € | „insgesamt 1.680 EUR bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres“ | I 2, Seite 1 |
| Höchstleistung bis zum Ende des fünften Versicherungsjahres | keine | „unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr“ | I 2, Seite 1 |
| Ab wann die Leistung unbegrenzt ist | ja | „unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr“ | I 2, Seite 1 |
| Leistung nach Unfall ohne Zahnstaffel | ja | „Bei Zahnersatz infolge eines Unfalls, der nach der Policierung eingetreten ist, entfallen diese Höchstbeträge für den jeweiligen Versicherungsfall.“ | I 2, Seite 1 |
Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt | ||
| Wartezeit für Zahnersatz und Implantate | nicht geregelt | ||
| Wartezeit für Kieferorthopädie | nicht geregelt | ||
| Keine Wartezeit bei Unfall | nicht geregelt |
Laufende Behandlung und fehlende Zähne
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen bei Abschluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Abschluss fehlender, nicht ersetzter Zähne | nicht geregelt | ||
| Mitversicherung fehlender Zähne gegen Zuschlag | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsfragen im Antrag | nicht geregelt |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt | ||
| Kinder ab Geburt versicherbar | nicht geregelt | ||
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nicht geregelt | ||
| Beitragssprünge nach Altersstufen | nicht geregelt | ||
| Beitragsanpassung: Voraussetzungen und Häufigkeit | nicht geregelt | ||
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt | ||
| Mindestvertragsdauer | nicht geregelt | ||
| Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- HanseMerkur Krankenversicherung AG, HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, HanseMerkur Speziale Krankenversicherung AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Tarifbedingungen Tarif EZT Fassung: EZT 01.22 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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