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SIGNAL IDUNA ZahnTOP: die Bedingungen im Volltext
Ergänzungstarif für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie bis 21 und Prophylaxe ab 21: 100 Prozent bei Regelversorgung, sonst 90 Prozent einschließlich GKV-Leistung, ohne Wartezeit, mit Zahnstaffel bis zum vierten Kalenderjahr.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 72 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistungsmodell: Prozent vom Rechnungsbetrag, fester Betrag je Leistung oder Vielfaches des Festzuschusses | ja | „90 % der Kosten für Zahnersatz (keine Regelversorgung) inkl. GKV-Leistung“ | Kurzübersicht, Seite 1 |
| Cuadro médico (Vertragszahnärzte mit Preisliste) oder freie Zahnarztwahl mit Erstattung (reembolso) | nicht geregelt | ||
| Freie Wahl des Zahnarztes, auch Privatzahnarzt | nein | „Nicht erstattungsfähig sind die gemäß Abschnitt B 1 genannten Aufwendungen, wenn der Heilbehandler nicht über eine Kassenzulassung verfügt.“ | B 3.2, Seite 2 |
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | keine | „Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV oder dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn, ist dies durch eine Bescheinigung der GKV oder des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn zu bestätigen.“ | B 2.4, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung je Jahr oder je Behandlung (franquicia) | nicht geregelt | ||
| Zuzahlung je Leistung im Cuadro médico (copago) | nicht geregelt | ||
| Jahreshöchstleistung nach Ablauf der Zahnstaffel | nein | „Ab dem fünften Kalenderjahr entfällt die Begrenzung.“ | B 2.5, Seite 2 |
| Erstattungssatz unabhängig vom Bonusheft | nicht geregelt |
Zahnersatz
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattungssatz Zahnersatz in Prozent des Rechnungsbetrags einschließlich Kassenleistung | ja | „bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu 90 % erstattet.“ | B 2.1, Seite 2 |
| Erstattungssatz, wenn die Kasse nichts zahlt (kein Festzuschuss, reine Privatleistung) | ja | „Es gilt: 90 % von 250 EUR = 225 EUR; dieser Betrag vermindert sich um die Vorleistung der GKV“ | B 2.4, Seite 2 |
| Begrenzung der Leistung auf ein Vielfaches des Festzuschusses (Festzuschussregel) | nicht geregelt | ||
| Regelversorgung: Übernahme des Eigenanteils bis 100 % | ja | „dann werden die Kosten zu 100 % erstattet.“ | B 2.1, Seite 2 |
| Implantate | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zur Implantatversorgung zählen neben Implantaten und implantatgetragenen Suprakonstruktionen wie z. B. Kronen, Brücken, Prothesen“ | B 2.5, Seite 2 |
| Begrenzung der Zahl der Implantate je Kiefer oder Zahnlücke | nicht geregelt | ||
| Knochenaufbau vor Implantaten (Augmentation, Sinuslift) | ja, bis zur Versicherungssumme | „knochenaufbauende/vermehrende Maßnahmen sowie Materialkosten“ | B 2.5, Seite 2 |
| Implantat zum festen Preis im Cuadro médico (precio tasado) | nicht geregelt | ||
| Inlays und Onlays (Keramik, Gold) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnersatz einschließlich Reparaturen (hierzu zählen auch Einzelkronen und Einlagefüllungen/Inlays)“ | B 1, Seite 2 |
| Kronen und Teilkronen, auch vollkeramisch | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnersatz einschließlich Reparaturen (hierzu zählen auch Einzelkronen und Einlagefüllungen/Inlays)“ | B 1, Seite 2 |
| Brücken | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnersatz einschließlich Reparaturen (hierzu zählen auch Einzelkronen und Einlagefüllungen/Inlays)“ | B 1, Seite 2 |
| Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen, Teleskop und Geschiebe) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnersatz einschließlich Reparaturen (hierzu zählen auch Einzelkronen und Einlagefüllungen/Inlays)“ | B 1, Seite 2 |
| Veneers (Verblendschalen) bei medizinischer Notwendigkeit | nicht geregelt | ||
| Provisorien und Langzeitprovisorien | nicht geregelt | ||
| Reparatur, Erneuerung und Unterfütterung von Zahnersatz | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnersatz einschließlich Reparaturen (hierzu zählen auch Einzelkronen und Einlagefüllungen/Inlays)“ | B 1, Seite 2 |
Zahnerhalt und Prophylaxe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Hochwertige Füllungen (Kunststoff, Komposit, Keramik) über die Kassenleistung hinaus | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die gemäß Abschnitt B 1 genannten Aufwendungen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie werden bis zu den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ zu 90 % erstattet.“ | B 2.2, Seite 2 |
| Wurzelbehandlung, auch wenn die Kasse sie nicht zahlt | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen, Mund- und Parodontosebehandlung, Wurzelspitzenresektionen“ | B 1, Seite 2 |
| Parodontitisbehandlung, auch ohne Kassenleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahmen, Mund- und Parodontosebehandlung“ | B 1, Seite 2 |
| Professionelle Zahnreinigung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen (inkl. professioneller Zahnreinigungen)“ | B 1, Seite 2 |
| Anzahl der Zahnreinigungen je Jahr | nicht geregelt | ||
| Höchstbetrag für Zahnreinigung je Jahr | ja, bis 135 € | „bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 150 EUR pro Kalenderjahr zu 90 % erstattet; dies entspricht einer maximalen Erstattung von 135 EUR.“ | B 2.3, Seite 2 |
| Zahnreinigungen ohne Zuzahlung im Cuadro médico enthalten | nicht geregelt | ||
| Fissurenversiegelung und Fluoridierung | nicht geregelt | ||
| Bleaching (Zahnaufhellung) | nicht geregelt | ||
| Prophylaxe außerhalb der Zahnstaffel und ohne Wartezeit | nein | „Die Leistungen aus diesem Tarif sind insgesamt begrenzt“ | B 2.5, Seite 2 |
Kieferorthopädie
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kieferorthopädie für Kinder bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2, ohne Kassenleistung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kieferorthopädie einschließlich der gesondert berechnungsfähigen zahntechnischen Laborkosten, sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat.“ | B 1, Seite 2 |
| Mehrkosten der Kieferorthopädie für Kinder bei Kassenleistung (KIG 3 bis 5) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kieferorthopädie einschließlich der gesondert berechnungsfähigen zahntechnischen Laborkosten, sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat.“ | B 1, Seite 2 |
| Altersgrenze bei Beginn der Kieferorthopädie | ja | „Kieferorthopädie einschließlich der gesondert berechnungsfähigen zahntechnischen Laborkosten, sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat.“ | B 1, Seite 2 |
| Kieferorthopädie für Erwachsene | nein | „Kieferorthopädie einschließlich der gesondert berechnungsfähigen zahntechnischen Laborkosten, sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat.“ | B 1, Seite 2 |
| Durchsichtige Zahnschienen (Aligner) | nicht geregelt | ||
| Kieferorthopädie zum Festpreis im Cuadro médico | nicht geregelt |
Gebühren, Material und Nebenleistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz) | ja | „Die gemäß Abschnitt B 1 genannten Aufwendungen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie werden bis zu den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ zu 90 % erstattet.“ | B 2.2, Seite 2 |
| Erstattung über den 3,5fachen Satz hinaus (Honorarvereinbarung) | nein | „Wird eine von der geltenden GOZ bzw. GOÄ abweichende Höhe der Vergütung vereinbart, besteht Leistungspflicht nur bis zu den Beträgen, die sich ohne diese Vereinbarung ergeben hätten.“ | B 2.5, Seite 2 |
| Material und Laborkosten in voller Höhe | ja, bis zur Versicherungssumme | „zahntechnische Laborkosten im Rahmen des tariflichen Leistungsverzeichnisses für zahntechnische Leistungen.“ | B 1, Seite 2 |
| Begrenzung von Material und Laborkosten durch ein Preisverzeichnis | ja | „zahntechnische Laborkosten im Rahmen des tariflichen Leistungsverzeichnisses für zahntechnische Leistungen.“ | B 1, Seite 2 |
| Örtliche Betäubung | nicht geregelt | ||
| Vollnarkose und Dämmerschlaf (Sedierung) | nicht geregelt | ||
| Lachgas | nicht geregelt | ||
| Funktionsanalyse und Funktionstherapie (auch Knirscherschiene) | ja, bis zur Versicherungssumme | „funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen“ | B 1, Seite 2 |
| Dreidimensionale Röntgenaufnahme (DVT) | nicht geregelt | ||
| Behandlung im Ausland | nicht geregelt |
Zahnstaffel
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstleistung im ersten Versicherungsjahr | ja, bis 1.000 € | „vom 01.01. bis 31.03. auf 1.000 EUR,“ | B 2.5, Seite 2 |
| Höchstleistung bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres | ja, bis 3.000 € | „im zweiten bis vierten Kalenderjahr auf zusammen 2.000 EUR.“ | B 2.5, Seite 2 |
| Höchstleistung bis zum Ende des dritten Versicherungsjahres | ja, bis 3.000 € | „im zweiten bis vierten Kalenderjahr auf zusammen 2.000 EUR.“ | B 2.5, Seite 2 |
| Höchstleistung bis zum Ende des vierten Versicherungsjahres | ja, bis 3.000 € | „im zweiten bis vierten Kalenderjahr auf zusammen 2.000 EUR.“ | B 2.5, Seite 2 |
| Höchstleistung bis zum Ende des fünften Versicherungsjahres | keine | „Ab dem fünften Kalenderjahr entfällt die Begrenzung.“ | B 2.5, Seite 2 |
| Ab wann die Leistung unbegrenzt ist | ja | „Ab dem fünften Kalenderjahr entfällt die Begrenzung.“ | B 2.5, Seite 2 |
| Leistung nach Unfall ohne Zahnstaffel | ja | „Diese Begrenzungen der tariflichen Leistungen entfallen für erstattungsfähige Aufwendungen, die nachweislich auf einen nach Tarifbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.“ | B 2.5, Seite 2 |
Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | keine | „Die Wartezeiten entfallen.“ | A 2, Seite 2 |
| Wartezeit für Zahnersatz und Implantate | keine | „Die Wartezeiten entfallen.“ | A 2, Seite 2 |
| Wartezeit für Kieferorthopädie | keine | „Die Wartezeiten entfallen.“ | A 2, Seite 2 |
| Keine Wartezeit bei Unfall | ja | „Die Wartezeiten entfallen.“ | A 2, Seite 2 |
Laufende Behandlung und fehlende Zähne
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen bei Abschluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Abschluss fehlender, nicht ersetzter Zähne | ja, bis 900 € | „Für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne gilt: Die Leistungen aus diesem Tarif sind inkl. der unter Abschnitt B 2.4 genannten Vorleistung begrenzt auf maximal 900 EUR je Implantatversorgung.“ | B 2.5, Seite 2 |
| Mitversicherung fehlender Zähne gegen Zuschlag | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsfragen im Antrag | nicht geregelt |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstes Eintrittsalter | ja | „Annahmefähig nach diesen Sonderbedingungen sind Personen ab Geburt bis zu einem Eintrittsalter von 39 Jahren.“ | D 2, Seite 3 |
| Kinder ab Geburt versicherbar | ja | „Annahmefähig nach diesen Sonderbedingungen sind Personen ab Geburt“ | D 2, Seite 3 |
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | ja | „bei gleichem Leistungsumfang und unter Bildung von Alterungsrückstellungen.“ | D 4, Seite 3 |
| Beitragssprünge nach Altersstufen | ja | „ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.“ | D 6, Seite 3 |
| Beitragsanpassung: Voraussetzungen und Häufigkeit | ja | „Als tariflicher Vomhundertsatz im Sinne von § 8 b Abs. 1 Teil I für die Versicherungsleistungen gilt 5.“ | C, Seite 2 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt | ||
| Mindestvertragsdauer | nicht geregelt | ||
| Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- AVB Teil III Tarif ZahnTOP(pur) Fassung: Fassung 01.2016 Kopie bei einem Vermittler, nicht beim Versicherer selbst
Volltext der Bedingungen
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