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Der weiße Bug einer Segelyacht mit aufgerolltem Vorsegel, über den Bugkorb läuft eine dicke Schleppleine straff hinaus aufs ruhige blaue Wasser, dahinter eine felsige Kalksteinküste mit Kiefern.

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Spaniens Seenotrettung stellt technische Hilfe neu in Rechnung

Seit dem 1. September 2026 gilt in Spanien eine neue Tarifordnung für die Seenotrettung Salvamento Marítimo. Die Rettung von Menschen bleibt kostenlos, technische Hilfe wie das Schleppen nach einem Motorschaden stellt Spaniens Seenotrettung in Rechnung.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Das spanische Verkehrsministerium hat die Orden TRM/844/2026 am 8. August 2026 im Staatsanzeiger BOE veröffentlicht. Sie gilt seit dem 1. September 2026 und ersetzt die Tarifordnung von 2013. Geregelt wird, was die staatliche Seenotrettung Salvamento Marítimo für ihre Einsätze berechnet.

Die Rettung von Menschenleben auf See bleibt ausdrücklich von den Tarifen ausgenommen. Anders ist es bei technischer Hilfe, die ein Eigner anfordert, etwa wenn eine Yacht nach einem Motorschaden in den Hafen geschleppt wird. Dafür rechnet die Organisation nach Stundensätzen je eingesetzter Einheit ab.

Die Zahl, die seit Tagen die Runde macht, sind 16.572 Euro je Stunde. Das ist der Satz für einen Hubschrauber. Für das Schleppen von Booten legt der Anhang der Verordnung eigene, nach Bootslänge gestaffelte Höchstsätze fest, die deutlich darunter liegen. Auch SegelReporter hält die Hubschrauberzahl für eine, die in den Medien mehr Gewicht hat als in der Praxis.

Praktisch betrifft das jeden, der vor Mallorca, den Kanaren oder der spanischen Festlandküste unterwegs ist. Wer nach einem technischen Ausfall ohne Gefahr für die Besatzung um einen Schlepp bittet, muss mit einer Rechnung rechnen und sollte vorher klären, wer sie trägt.

Menschen werden ohne Rechnung gerettet, der Schlepp nach Motorschaden wird abgerechnet.

Was das für Eigner heißt

Für den Versicherungsschutz ändert die Verordnung nichts am Vertrag, wohl aber an der Rechnung, die nach einem Motorschaden auf den Tisch kommen kann. Entscheidend ist, ob Schlepp- und Bergungskosten auch dann versichert sind, wenn kein Unfall vorausging, sondern nur die Maschine ausfiel, und bis zu welcher Summe. Betroffen sind vor allem Segelyachten und Motorboote im Revier, Charteryachten, bei denen vor dem Törn zu klären ist, wer einen Schlepp bezahlt, und Trailerboote im Sommerurlaub. Wer in spanischen Gewässern fährt, sollte diese Frage vor der nächsten Reise geklärt haben.

Unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr Vertrag leistet, steht im Wortlaut.

Woher wir das haben

Der Text ist unser eigener; aus den Quellen stammen Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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