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Bootsversicherung für Mallorca und die Balearen
Kurze Antwort
Spanien verlangt eine Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge.
Wer den Liegeplatz dauerhaft auf die Balearen verlegt, muss das außerdem seinem Versicherer melden.
Spanien gehört zu den Ländern mit gesetzlicher Haftpflichtpflicht für Wasserfahrzeuge. Die vorgeschriebenen Mindestsummen sind, wie fast überall im Mittelmeerraum, niedrig angesetzt, sie decken einen ernsten Personenschaden nicht ab. Die Zahlen für Spanien und die Nachbarländer stehen in unserem Leistungsvergleich.
Für deutsche Eigner mit Liegeplatz auf Mallorca ist die wichtigste Pflicht keine gesetzliche, sondern eine vertragliche: Der dauerhafte Wechsel des Heimathafens ins Ausland ist dem Versicherer anzuzeigen. Er verändert die Risikolage und damit die Prämie; unterbleibt die Meldung, kann das im Schadenfall als Gefahrerhöhung gewertet werden.
Wir haben ein eigenes Büro in Spanien und wickeln Schäden dort in Landessprache ab. Das ist kein Schmuck: Wer schon einmal versucht hat, mit einer deutschen Police und ohne Spanischkenntnisse einen Werftschaden auf Mallorca zu regulieren, kennt den Unterschied.
Häfen und Orte im Revier
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294 Liegeplätze mit eigener Seite: welches Fahrtgebiet gilt,
was im Winterlager versichert ist und welche Obliegenheit am Steg zählt.
Fragen und Antworten
Was Eigner in diesem Revier fragen
Ist eine Bootsversicherung in Spanien Pflicht?
Ja, auch für Mallorca und die Balearen: eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Die deutsche Police wird anerkannt, wenn Sie sie nachweisen können, dafür ist die IVK da.
Muss ich melden, dass mein Boot auf Mallorca liegt?
Ja, auch für Mallorca und die Balearen: Der Heimathafen ist ein Merkmal des Vertrags. Eine kurze Nachricht genügt, dann passen wir den Schein an.
Wer regelt einen Schaden vor Ort?
Für Mallorca und die Balearen gilt: Wir, über unser Büro in Spanien und in Landessprache. Sie melden den Schaden bei uns auf Deutsch.
Welches Fahrtgebiet brauche ich für Mallorca?
Für Mallorca und die Balearen gilt: Eines, das das Revier einschließt; im Rechner wählen Sie es aus, und es steht danach in Ihrem Versicherungsschein. Wer einmal darüber hinaus fährt, ist im Premium sechs Wochen im Jahr trotzdem versichert, im Basis und Basis-Plus nach Vereinbarung vorab. Weltweit gilt ohne Zuschlag und ohne Zeitlimit.
Sind Sturm und Diebstahl am Liegeplatz versichert?
Ja, auch für Mallorca und die Balearen: Sturm, Brand, Blitzschlag und der Diebstahl des ganzen Bootes sind schon in der Teilkasko gedeckt. Sinken, Teilediebstahl und Vandalismus kommen in der Vollkasko ab Basis-Plus dazu, der Außenborder mit Sicherungsbolzen. Das gilt am Liegeplatz wie im Winterlager, in einer Saisonpolice aber nicht vom 1. November bis 31. März. Voraussetzung ist, dass das Boot seemännisch gesichert liegt. Bergung und Wrackbeseitigung auf behördliche Anordnung zahlen wir bis zur Versicherungssumme im Basis, bis 1 Million Euro im Basis-Plus und bis 2,5 Millionen im Premium.
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