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Bootsversicherung für Mallorca und die Balearen
Kurze Antwort
Spanien verlangt eine Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge. Wer den Liegeplatz dauerhaft auf die Balearen verlegt, muss das außerdem seinem Versicherer melden.
Spanien gehört zu den Ländern mit gesetzlicher Haftpflichtpflicht für Wasserfahrzeuge. Die vorgeschriebenen Mindestsummen sind, wie fast überall im Mittelmeerraum, niedrig angesetzt, sie decken einen ernsten Personenschaden nicht ab. Die Zahlen für Spanien und die Nachbarländer stehen in unserem Leistungsvergleich.
Für deutsche Eigner mit Liegeplatz auf Mallorca ist die wichtigste Pflicht keine gesetzliche, sondern eine vertragliche: Der dauerhafte Wechsel des Heimathafens ins Ausland ist dem Versicherer anzuzeigen. Er verändert die Risikolage und damit die Prämie; unterbleibt die Meldung, kann das im Schadenfall als Gefahrerhöhung gewertet werden.
Wir haben ein eigenes Büro in Spanien und wickeln Schäden dort in Landessprache ab. Das ist kein Schmuck: Wer schon einmal versucht hat, mit einer deutschen Police und ohne Spanischkenntnisse einen Werftschaden auf Mallorca zu regulieren, kennt den Unterschied.
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Fragen und Antworten
Was Eigner in diesem Revier fragen
Ist eine Bootsversicherung in Spanien Pflicht?
Ja, eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Die deutsche Police wird anerkannt, wenn Sie sie nachweisen können, dafür ist die IVK da.
Muss ich melden, dass mein Boot auf Mallorca liegt?
Ja. Der Heimathafen ist ein Merkmal des Vertrags. Eine kurze Nachricht genügt, dann passen wir den Schein an.
Wer regelt einen Schaden vor Ort?
Wir, über unser Büro in Spanien und in Landessprache. Sie melden den Schaden bei uns auf Deutsch.
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