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Bootsversicherung für die Ostsee
Kurze Antwort
Für die Ostsee genügt selten das Fahrtgebiet „Küstengewässer",
sobald Sie nach Dänemark, Schweden oder ins Kattegat wollen,
muss das Gebiet ausdrücklich im Vertrag stehen.
Die Ostsee ist kein einheitliches Revier. Wer von Flensburg nach Kopenhagen segelt, verlässt deutsche Küstengewässer, und viele Policen enden genau dort, nicht, weil ein Ausschluss greift, sondern weil das vereinbarte Fahrtgebiet zu eng gefasst ist. Prüfen Sie die Formulierung im Versicherungsschein, bevor Sie ablegen: „Ostsee einschließlich Kattegat und Skagerrak" ist etwas anderes als „deutsche Küstengewässer bis 12 sm".
Das größte Schadenrisiko liegt nicht auf See, sondern im Hafen und an Land. Sturmfluten drücken Wasser in die Boddengewässer und heben Boote über die Dalben; im Winterlager reißen Böen Planen und Gerüste um. Sturm ist in allen drei Tarifen benannt, im Basis ab Windstärke 8. Sturmflut und Hochwasser sind es in keinem. Reißt sich das Boot los oder schlägt an, ist das ab Basis-Plus ein Unfall. In einer Saisonpolice gilt vom 1. November bis 31. März kein Schutz.
Für Törns nach Dänemark und Schweden gilt: Dänemark schreibt eine Haftpflicht vor, Schweden nicht. Viele Häfen und Vereine verlangen den Nachweis ohnehin. Die Internationale Versicherungskarte für Wassersportfahrzeuge (IVK) ist das Dokument, das an Bord gehört, sie weist Ihre Deckung in allen Anrainerstaaten in einer Sprache aus, die die Hafenmeisterei versteht.
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346 Liegeplätze mit eigener Seite: welches Fahrtgebiet gilt,
was im Winterlager versichert ist und welche Obliegenheit am Steg zählt.
Fragen und Antworten
Was Eigner in diesem Revier fragen
Reicht das Fahrtgebiet „Küstengewässer" für die Ostsee?
Für die Ostsee gilt: Für deutsche Reviere ja, für Törns nach Dänemark, Schweden oder Polen in der Regel nicht. Bei uns passt das Gebiet mit Nordsee und Ostsee, Kattegat und Skagerrak eingeschlossen. Sie können es auch kurzfristig vor dem Törn eintragen lassen.
Sind Sturmflutschäden im Hafen versichert?
Für die Ostsee gilt: Es kommt auf den Hergang an. Sturm ab Windstärke 8 ist in den Bedingungen benannt, Hochwasser und Sturmflut sind es nicht. Reißt sich das Boot los, schlägt an Dalben oder Steg, treibt auf oder sinkt, sind das Unfallereignisse, die ab Basis PLUS ausdrücklich genannt sind; im Basis-Tarif gilt allein die Liste der benannten Gefahren. Voraussetzung bleibt eine ordnungsgemäße Vertäuung.
Brauche ich für Dänemark eine eigene Versicherung?
Nein, auch bei der Ostsee nicht: Ihre deutsche Police gilt weiter, sofern das Fahrtgebiet passt. Führen Sie die IVK mit, dann ist der Nachweis im Hafen unproblematisch.
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