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Bootsversicherung für die Ostsee

Kurze Antwort

Für die Ostsee genügt selten das Fahrtgebiet „Küstengewässer", sobald Sie nach Dänemark, Schweden oder ins Kattegat wollen, muss das Gebiet ausdrücklich im Vertrag stehen.

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Die Ostsee ist kein einheitliches Revier. Wer von Flensburg nach Kopenhagen segelt, verlässt deutsche Küstengewässer, und viele Policen enden genau dort, nicht, weil ein Ausschluss greift, sondern weil das vereinbarte Fahrtgebiet zu eng gefasst ist. Prüfen Sie die Formulierung im Versicherungsschein, bevor Sie ablegen: „Ostsee einschließlich Kattegat und Skagerrak" ist etwas anderes als „deutsche Küstengewässer bis 12 sm".

Das größte Schadenrisiko liegt nicht auf See, sondern im Hafen und an Land. Sturmfluten drücken Wasser in die Boddengewässer und heben Boote über die Dalben; im Winterlager reißen Böen Planen und Gerüste um. Beides ist in Teil- und Vollkasko gedeckt, in einer Saisonpolice mit Deckungspause von November bis April jedoch nicht.

Für Törns nach Dänemark und Schweden gilt: Eine Haftpflichtpflicht wie im Mittelmeer besteht dort nicht flächendeckend, viele Häfen und Vereine verlangen den Nachweis aber trotzdem. Die Internationale Versicherungskarte für Wassersportfahrzeuge (IVK) ist das Dokument, das an Bord gehört, sie weist Ihre Deckung in allen Anrainerstaaten in einer Sprache aus, die die Hafenmeisterei versteht.

Häfen und Orte im Revier

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Fragen und Antworten

Was Eigner in diesem Revier fragen

Reicht das Fahrtgebiet „Küstengewässer" für die Ostsee?

Für deutsche Reviere ja, für Törns nach Dänemark, Schweden oder Polen in der Regel nicht. Lassen Sie „Ostsee einschließlich Kattegat" oder ein weiteres Gebiet eintragen, bei uns kostenfrei und auch kurzfristig vor dem Törn.

Sind Sturmflutschäden im Hafen versichert?

Ja, Sturm und Hochwasser sind in Teilkasko und Vollkasko gedeckt, einschließlich Schäden durch Anschlagen an Dalben oder Steg. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Vertäuung.

Brauche ich für Dänemark eine eigene Versicherung?

Nein. Ihre deutsche Police gilt weiter, sofern das Fahrtgebiet passt. Führen Sie die IVK mit, dann ist der Nachweis im Hafen unproblematisch.

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