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Bootsversicherung für Kroatien und die Adria
Kurze Antwort
Kroatien schreibt eine Haftpflichtversicherung vor. Die gesetzliche Mindestdeckung liegt weit unter dem, was ein ernster Schaden kostet, Ihre deutsche Police mit hoher Deckungssumme ist der bessere Nachweis.
Kroatien gehört zu den Ländern, die eine Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge gesetzlich vorschreiben. Für deutsche Eigner heißt das nicht, dass sie eine kroatische Police brauchen: Eine deutsche Haftpflicht mit ausreichender Deckungssumme erfüllt die Anforderung, wenn sie nachgewiesen werden kann. Dafür ist die IVK gedacht.
Die vorgeschriebene Mindestdeckung ist allerdings niedrig, ein Personenschaden im Hafenbecken übersteigt sie schnell. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf das gesetzliche Minimum, sondern auf eine Summe, die den realistischen Fall abdeckt. Eine Übersicht der Mindestsummen in den Mittelmeeranrainern finden Sie in unserem Leistungsvergleich.
Das dominierende Wetterrisiko ist die Bora: ein Fallwind, der aus dem Stand Böen jenseits von acht Beaufort bringt und Boote in ungeschützten Buchten von der Muring reißt. Kaskoschäden dieser Art sind gedeckt; entscheidend ist, dass Sie das Boot bei angekündigter Bora nicht ungesichert liegen lassen.
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Fragen und Antworten
Was Eigner in diesem Revier fragen
Ist eine Bootsversicherung in Kroatien Pflicht?
Ja, eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Ihre deutsche Police erfüllt das, wenn Sie sie nachweisen können, führen Sie die IVK mit.
Reicht die gesetzliche Mindestdeckung?
Rechtlich ja, praktisch selten. Die Mindestsummen im Mittelmeerraum liegen deutlich unter dem, was ein Personenschaden kostet. Unsere Haftpflicht deckt bis 50 Mio. Euro.
Was passiert bei einem Bora-Schaden?
Sturmschäden sind in Teil- und Vollkasko gedeckt, einschließlich Schäden an der Muring und beim Losreißen. Voraussetzung ist, dass Sie das Boot seemännisch gesichert haben.
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