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Bootsversicherung für den Bodensee
Kurze Antwort
Am Bodensee gilt keine deutsche Versicherungspflicht,
aber sobald Sie in Schweizer Gewässer fahren, gilt die Schweizer.
Und die Grenze liegt mitten im See.
Der Bodensee hat mit der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung ein Regelwerk, das Deutschland, Österreich und die Schweiz gemeinsam erlassen haben. Es regelt Zulassung, Kennzeichen und Verkehrsregeln, eine Versicherungspflicht enthält es nicht. Die entsteht erst durch nationales Recht, und hier liegt die Besonderheit des Reviers: Deutschland und Österreich schreiben für Sportboote keine Haftpflichtversicherung vor, die Schweiz schon.
Praktisch heißt das: Sobald Sie in Schweizer Gewässer fahren, bewegen Sie sich in einer Rechtsordnung mit Versicherungspflicht, und die Grenze verläuft mitten durch den See, ohne Markierung. Wer den Obersee quert, ist schneller drüben, als ihm bewusst ist. Eine Haftpflicht ist am Bodensee deshalb faktisch unverzichtbar, auch wenn Ihr Heimathafen auf der deutschen oder österreichischen Seite liegt.
Das Dreiländereck bringt eine zweite Folge mit: Ihr Boot bewegt sich innerhalb weniger Seemeilen durch drei Rechtsordnungen. Für die Versicherung ist das unkritisch, solange das Fahrtgebiet den gesamten See einschließt, problematisch wird es bei Policen, die auf ein Land begrenzt sind.
Praktisch am wichtigsten sind zwei Risiken, die viele unterschätzen: Föhnstürme, die binnen Minuten aus glattem Wasser eine kurze, steile Welle machen, und der Winterbetrieb. Wer sein Boot ganzjährig im Wasser lässt, braucht eine Deckung ohne Saisonpause.
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was im Winterlager versichert ist und welche Obliegenheit am Steg zählt.
Fragen und Antworten
Was Eigner in diesem Revier fragen
Ist die Bootsversicherung am Bodensee Pflicht?
Für den Bodensee gilt: Nach deutschem und österreichischem Recht nicht, für Sportboote besteht dort keine Versicherungspflicht. Die Schweiz schreibt eine Haftpflichtversicherung dagegen vor, und ihre Gewässer beginnen mitten im See. Wer den Obersee quert, sollte deshalb versichert sein, unabhängig davon, wo sein Liegeplatz ist.
Gilt meine deutsche Police auch im Schweizer und österreichischen Teil?
Ja, sofern das Fahrtgebiet den Bodensee als Ganzes umfasst. Das ist bei uns Standard.
Was ist bei einem Liegeplatz in der Schweiz oder Österreich zu beachten?
Für den Bodensee gilt: Sprechen Sie uns an, Liegeplatz und Heimathafen außerhalb Deutschlands wirken sich auf die Prämie und die Vertragsgestaltung aus.
Sind Sturm und Diebstahl am Liegeplatz versichert?
Ja, auch für den Bodensee: Sturm, Brand, Blitzschlag und der Diebstahl des ganzen Bootes sind schon in der Teilkasko gedeckt. Sinken, Teilediebstahl und Vandalismus kommen in der Vollkasko ab Basis-Plus dazu, der Außenborder mit Sicherungsbolzen. Das gilt am Liegeplatz wie im Winterlager, in einer Saisonpolice aber nicht vom 1. November bis 31. März. Voraussetzung ist, dass das Boot seemännisch gesichert liegt. Bergung und Wrackbeseitigung auf behördliche Anordnung zahlen wir bis zur Versicherungssumme im Basis, bis 1 Million Euro im Basis-Plus und bis 2,5 Millionen im Premium.
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