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Bootsversicherung für Nordsee und Wattenmeer
Kurze Antwort
Im Wattenmeer entscheidet eine Zeile über den Schaden: Ist geplantes Trockenfallen mitversichert oder gilt es als Grundberührung, die der Versicherer als grob fahrlässig kürzt?
Die Nordsee ist ein Tidenrevier, und das ändert die Risikolage grundlegend. Geplantes Trockenfallen gehört hier zum normalen Segeln, aus Sicht mancher Bedingungswerke ist es aber eine Grundberührung, und damit ein Fall für die Diskussion über grobe Fahrlässigkeit. Klären Sie vor dem Abschluss, wie Ihr Versicherer das bewertet.
Dazu kommt die Frage der Priele und der Ansteuerungen: Ein Aufsetzen bei ablaufendem Wasser kann aus einem harmlosen Manöver einen Totalschaden machen, weil das Boot über Stunden auf der Kante liegt. Kaskoschäden dieser Art sind gedeckt, die Höhe der Auszahlung hängt aber am Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Wer weiter nach Westen fährt, wechselt schnell in niederländisches Gebiet, wer nach Norden fährt, in dänisches. Beide sind vom Fahrtgebiet „deutsche Küstengewässer" nicht gedeckt. Für den Wattenmeer-Bereich empfiehlt sich ein Gebiet, das die gesamte südliche Nordsee einschließt.
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Fragen und Antworten
Was Eigner in diesem Revier fragen
Ist Trockenfallen versichert?
Bei uns ja, wenn es geplant und seemännisch vorbereitet erfolgt. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug für das Trockenfallen geeignet ist, bei einem Kielboot ohne Pfähle sieht die Beurteilung anders aus als bei einem Plattbodenschiff.
Was passiert bei einer Grundberührung im Priel?
Der Schaden ist in der Kasko gedeckt. Wie viel ausgezahlt wird, hängt davon ab, ob Ihr Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, bei uns bis 25 Prozent der Versicherungssumme im Basis PLUS und bis 50 Prozent im Premium.
Gilt meine Police auch in den niederländischen Watten?
Nur wenn das Fahrtgebiet es einschließt. „Deutsche Küstengewässer" endet an der Grenze, lassen Sie die südliche Nordsee eintragen.
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