Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser und Elementarschäden zählt nach § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten. Im Schnitt zahlen Mieter dafür etwa 0,31 Euro je Quadratmeter im Monat, bei 70 Quadratmetern rund 260 Euro im Jahr.
Durchschnittswerte aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, auf Wohnungsgrößen umgerechnet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Durchschnitt Sach- und Haftpflichtversicherung, Abrechnungsjahr 2024 | 0,31 Euro je Quadratmeter im Monat |
| 50 Quadratmeter | rund 186 Euro im Jahr |
| 70 Quadratmeter | rund 260 Euro im Jahr |
| 100 Quadratmeter | rund 372 Euro im Jahr |
| Alle Betriebskosten zusammen, Durchschnitt 2024 | 2,67 Euro, mit allen Kostenarten bis 3,68 Euro je Quadratmeter im Monat |
Durchschnittswerte, Abrechnungsjahr 2024, veröffentlicht Dezember 2025; die Beträge je Wohnung sind daraus umgerechnet. Einzelne Häuser liegen je nach Lage, Baujahr und Schadenverlauf deutlich darüber oder darunter.
Rechenbeispiel
Der Vermieter zahlt für die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz und die Haftpflicht für das Haus zusammen 2.300 Euro im Jahr. Verteilt wird nach Wohnfläche.
| Gesamtbeitrag Gebäude und Haftpflicht | 2.300 Euro |
| Ihr Anteil (75 von 600 m²) | 12,5 Prozent |
| Ihr Betrag in der Abrechnung | 287,50 Euro im Jahr |
| Umgerechnet je Quadratmeter | etwa 0,32 Euro im Monat |
Der Betrag liegt nahe am Durchschnitt und ist plausibel. Wäre er doppelt so hoch, lohnt sich ein Blick in die Belege.
Die Betriebskostenverordnung nennt die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung ausdrücklich. Dazu gehören die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser und sonstige Elementarschäden, die Glasversicherung und die Haftpflicht für Gebäude, Öltank und Aufzug.
Umgelegt wird nur der laufende Beitrag. Alles, was im Schadenfall aus eigener Tasche kommt, etwa eine Selbstbeteiligung, ist Reparaturaufwand und bleibt beim Vermieter. Das gilt auch für Verwaltungskosten.
| Versicherung | Auf Mieter umlegbar? |
|---|---|
| Wohngebäude gegen Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser | ja |
| Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen | ja |
| Glasversicherung für das Gebäude | ja |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Öltank, Aufzug | ja |
| Selbstbeteiligung im Schadenfall | nein |
| Rechtsschutz des Vermieters | nein |
| Mietausfallversicherung | überwiegend nein, im Einzelfall strittig |
Der Mietvertrag muss festhalten, dass Sie Betriebskosten tragen. Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung reicht in der Regel. Steht dort eine Pauschale oder eine Inklusivmiete, darf der Vermieter die Versicherung nicht zusätzlich abrechnen.
Er muss wirtschaftlich handeln. Ein deutlich überteuerter Vertrag muss nicht voll bezahlt werden, allerdings müssen Sie im Streit meist darlegen, dass es vergleichbaren Schutz günstiger gegeben hätte. Verteilt wird ohne andere Vereinbarung nach Wohnfläche.
Sie zahlen mit, und das bringt Ihnen einen Vorteil. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt der Gebäudeversicherer bei Schäden, die Sie leicht fahrlässig verursachen, keinen Rückgriff bei Ihnen. Brennt nach einem kleinen Versehen die Küche, zahlt die Gebäudeversicherung, ohne Sie in Anspruch zu nehmen.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gilt das nicht. Dann kann der Versicherer das Geld von Ihnen zurückholen. Eine Privathaftpflicht mit Mietsachschäden bleibt deshalb sinnvoll. Ihre eigenen Möbel deckt die Gebäudeversicherung nie, dafür brauchen Sie eine Hausratversicherung.
Die Beiträge der Wohngebäudeversicherung sind in den letzten Jahren kräftig gestiegen, im Betriebskostenspiegel von 0,28 Euro im Jahr 2023 auf 0,31 Euro je Quadratmeter im Jahr 2024. Steigerungen allein machen die Umlage nicht unwirksam.
Prüfen Sie aber, ob neue Bausteine hinzugekommen sind, die nicht zum Gebäude gehören, und ob der Vermieter die Kosten mehrerer Häuser richtig aufgeteilt hat. Sie haben das Recht, die Belege einzusehen.
Fragen und Antworten
Nur wenn Ihr Mietvertrag vorsieht, dass Sie Betriebskosten tragen. Dann ist die Umlage erlaubt und üblich.
Etwa 0,31 Euro je Quadratmeter im Monat, bei 70 Quadratmetern rund 260 Euro im Jahr.
Ja. Die Betriebskostenverordnung nennt Elementarschäden ausdrücklich.
Nein. Die Selbstbeteiligung gehört zu den Reparaturkosten und bleibt beim Vermieter.
Bei leichter Fahrlässigkeit nimmt der Gebäudeversicherer in der Regel keinen Rückgriff. Bei grober Fahrlässigkeit kann er Sie in Anspruch nehmen, dann hilft eine Privathaftpflicht.
Ja. Der Eigentümer legt den Versicherungsanteil aus der Hausgeldabrechnung auf Sie um, sofern der Mietvertrag Betriebskosten vorsieht.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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