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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Darf die Gebäudeversicherung auf Mieter umgelegt werden?

Kurz gesagt

Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser und Elementarschäden zählt nach § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten. Im Schnitt zahlen Mieter dafür etwa 0,31 Euro je Quadratmeter im Monat, bei 70 Quadratmetern rund 260 Euro im Jahr.

Darf die Gebäudeversicherung auf Mieter umgelegt werden?

Was es kostet

Durchschnittswerte aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, auf Wohnungsgrößen umgerechnet.

BeispielRichtwert
Durchschnitt Sach- und Haftpflichtversicherung, Abrechnungsjahr 20240,31 Euro je Quadratmeter im Monat
50 Quadratmeterrund 186 Euro im Jahr
70 Quadratmeterrund 260 Euro im Jahr
100 Quadratmeterrund 372 Euro im Jahr
Alle Betriebskosten zusammen, Durchschnitt 20242,67 Euro, mit allen Kostenarten bis 3,68 Euro je Quadratmeter im Monat

Durchschnittswerte, Abrechnungsjahr 2024, veröffentlicht Dezember 2025; die Beträge je Wohnung sind daraus umgerechnet. Einzelne Häuser liegen je nach Lage, Baujahr und Schadenverlauf deutlich darüber oder darunter.

Rechenbeispiel

Mehrfamilienhaus mit 600 Quadratmetern, Ihre Wohnung hat 75

Der Vermieter zahlt für die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz und die Haftpflicht für das Haus zusammen 2.300 Euro im Jahr. Verteilt wird nach Wohnfläche.

Gesamtbeitrag Gebäude und Haftpflicht2.300 Euro
Ihr Anteil (75 von 600 m²)12,5 Prozent
Ihr Betrag in der Abrechnung287,50 Euro im Jahr
Umgerechnet je Quadratmeteretwa 0,32 Euro im Monat

Der Betrag liegt nahe am Durchschnitt und ist plausibel. Wäre er doppelt so hoch, lohnt sich ein Blick in die Belege.

Was der Vermieter umlegen darf

Die Betriebskostenverordnung nennt die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung ausdrücklich. Dazu gehören die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser und sonstige Elementarschäden, die Glasversicherung und die Haftpflicht für Gebäude, Öltank und Aufzug.

Umgelegt wird nur der laufende Beitrag. Alles, was im Schadenfall aus eigener Tasche kommt, etwa eine Selbstbeteiligung, ist Reparaturaufwand und bleibt beim Vermieter. Das gilt auch für Verwaltungskosten.

VersicherungAuf Mieter umlegbar?
Wohngebäude gegen Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasserja
Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregenja
Glasversicherung für das Gebäudeja
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Öltank, Aufzugja
Selbstbeteiligung im Schadenfallnein
Rechtsschutz des Vermietersnein
Mietausfallversicherungüberwiegend nein, im Einzelfall strittig

Wann die Umlage wirksam ist

Der Mietvertrag muss festhalten, dass Sie Betriebskosten tragen. Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung reicht in der Regel. Steht dort eine Pauschale oder eine Inklusivmiete, darf der Vermieter die Versicherung nicht zusätzlich abrechnen.

Er muss wirtschaftlich handeln. Ein deutlich überteuerter Vertrag muss nicht voll bezahlt werden, allerdings müssen Sie im Streit meist darlegen, dass es vergleichbaren Schutz günstiger gegeben hätte. Verteilt wird ohne andere Vereinbarung nach Wohnfläche.

Was Mieter davon haben

Sie zahlen mit, und das bringt Ihnen einen Vorteil. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt der Gebäudeversicherer bei Schäden, die Sie leicht fahrlässig verursachen, keinen Rückgriff bei Ihnen. Brennt nach einem kleinen Versehen die Küche, zahlt die Gebäudeversicherung, ohne Sie in Anspruch zu nehmen.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gilt das nicht. Dann kann der Versicherer das Geld von Ihnen zurückholen. Eine Privathaftpflicht mit Mietsachschäden bleibt deshalb sinnvoll. Ihre eigenen Möbel deckt die Gebäudeversicherung nie, dafür brauchen Sie eine Hausratversicherung.

Wenn die Kosten stark steigen

Die Beiträge der Wohngebäudeversicherung sind in den letzten Jahren kräftig gestiegen, im Betriebskostenspiegel von 0,28 Euro im Jahr 2023 auf 0,31 Euro je Quadratmeter im Jahr 2024. Steigerungen allein machen die Umlage nicht unwirksam.

Prüfen Sie aber, ob neue Bausteine hinzugekommen sind, die nicht zum Gebäude gehören, und ob der Vermieter die Kosten mehrerer Häuser richtig aufgeteilt hat. Sie haben das Recht, die Belege einzusehen.

Schritt für Schritt

  1. Im Mietvertrag nachsehen, ob Betriebskosten vereinbart sind und ob es eine Pauschale gibt.
  2. In der Abrechnung die Position Versicherung suchen und durch Ihre Wohnfläche teilen.
  3. Mit dem Durchschnitt von etwa 0,31 Euro je Quadratmeter im Monat vergleichen.
  4. Bei auffälligen Werten Einsicht in Versicherungsschein und Rechnung verlangen.
  5. Nicht umlagefähige Teile wie Selbstbeteiligung oder Rechtsschutz schriftlich beanstanden.

Checkliste

  • Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart
  • Nur Gebäude, Glas und Haftpflicht für das Haus abgerechnet
  • Keine Selbstbeteiligung und keine Reparaturen in der Position
  • Verteilung nach Wohnfläche oder vereinbartem Schlüssel
  • Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erhalten
  • Eigene Hausrat und Privathaftpflicht mit Mietsachschäden vorhanden

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Gebäudeversicherung schütze auch die eigenen Möbel
  • Eine hohe Position ohne Blick in die Belege bezahlen
  • Die Frist für Einwände gegen die Abrechnung verstreichen lassen
  • Auf die Privathaftpflicht verzichten, weil man die Gebäudeversicherung mitbezahlt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich als Mieter die Gebäudeversicherung bezahlen?

Nur wenn Ihr Mietvertrag vorsieht, dass Sie Betriebskosten tragen. Dann ist die Umlage erlaubt und üblich.

Was zahlt ein Mieter im Schnitt dafür?

Etwa 0,31 Euro je Quadratmeter im Monat, bei 70 Quadratmetern rund 260 Euro im Jahr.

Darf der Vermieter die Elementarversicherung umlegen?

Ja. Die Betriebskostenverordnung nennt Elementarschäden ausdrücklich.

Darf er die Selbstbeteiligung auf mich abwälzen?

Nein. Die Selbstbeteiligung gehört zu den Reparaturkosten und bleibt beim Vermieter.

Haftet der Mieter, wenn er einen Brand verursacht?

Bei leichter Fahrlässigkeit nimmt der Gebäudeversicherer in der Regel keinen Rückgriff. Bei grober Fahrlässigkeit kann er Sie in Anspruch nehmen, dann hilft eine Privathaftpflicht.

Gilt das auch bei einer vermieteten Eigentumswohnung?

Ja. Der Eigentümer legt den Versicherungsanteil aus der Hausgeldabrechnung auf Sie um, sofern der Mietvertrag Betriebskosten vorsieht.

Quellen

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