Alles zur Versicherung: Photovoltaik
Brauche ich eine extra Versicherung für meine PV-Anlage?
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Kurz gesagt
Nur dann, wenn Ihr Versicherer die Anlage ausdrücklich eingeschlossen hat. Eine Aufdachanlage gilt in vielen Bedingungen nicht automatisch als Gebäudebestandteil, eine Indachanlage eher schon. Melden Sie die Anlage nach der Inbetriebnahme schriftlich. Der Einschluss kostet meist 0 bis 60 Euro im Jahr, ohne Meldung droht eine Kürzung wegen Gefahrerhöhung.
Richtwerte aus öffentlich genannten Marktübersichten für Deutschland, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einschluss in die bestehende Wohngebäudeversicherung, Einfamilienhaus mit 8 bis 12 kWp | etwa 0 bis 50 Euro Aufschlag im Jahr, teils beitragsfrei |
| Typischer PV-Aufschlag in der Gebäudeversicherung laut Marktübersicht | etwa 20 bis 60 Euro im Jahr |
| Eigener PV-Baustein zur Wohngebäudeversicherung | ab etwa 35 Euro im Jahr |
| Eigenständige Photovoltaikversicherung mit Allgefahrendeckung | etwa 60 bis 150 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Marktübersichten. Ihr Aufschlag hängt von Leistung, Bauart, Wert und Versicherer ab; das genaue Angebot holen wir ein. Die Reparaturbeträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Die Anlage ging im Frühjahr in Betrieb. So sieht die Rechnung aus, wenn Sie den Einschluss melden und die Lücken kennen.
| Anschaffungswert der Anlage mit Montage | etwa 15.000 Euro |
| Aufschlag für den Einschluss in die Gebäudeversicherung | etwa 20 bis 60 Euro im Jahr |
| Alternative: eigene Police mit Allgefahrendeckung | etwa 60 bis 150 Euro im Jahr |
| Neuer Wechselrichter nach Kurzschluss | etwa 1.200 bis 2.500 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Ertragsausfall bei sechs Monaten Stillstand, 10 kWp | etwa 770 Euro |
Der Einschluss kostet weniger als ein einziger Wechselrichterschaden, deckt ihn aber in aller Regel nicht. Wer Kurzschluss, Diebstahl und Ertragsausfall mitversichern will, zahlt rund 100 Euro im Jahr mehr für die eigene Police.
Die Gebäudeversicherung zahlt für das Gebäude und für das, was fest damit verbunden ist. Ob eine Solaranlage dazugehört, steht nicht im Gesetz, sondern in Ihren Versicherungsbedingungen. Genau deshalb gehen die Antworten auseinander.
Eine Indachanlage ersetzt die Dachhaut, sie ist also Teil des Dachs. Viele Versicherer behandeln sie daher wie einen Gebäudebestandteil. Eine Aufdachanlage liegt dagegen auf dem fertigen Dach und wird in den Bedingungen häufig als eigene technische Anlage geführt, die man gesondert einschließen muss.
Neuere Verträge enthalten oft einen Einschluss bis zu einer bestimmten Leistung, zum Beispiel 10 oder 15 kWp. Ältere Policen und einfache Basistarife lassen die Anlage dagegen ganz weg. Suchen Sie in Ihrer Police nach den Wörtern Photovoltaik, Solaranlage oder Zubehör.
| Bauart | Wie Versicherer sie meist einordnen | Was Sie tun sollten |
|---|---|---|
| Indachanlage, ersetzt die Dachhaut | eher Gebäudebestandteil | trotzdem schriftlich melden und bestätigen lassen |
| Aufdachanlage auf dem fertigen Dach | meist eigene technische Anlage | ausdrücklichen Einschluss vereinbaren |
| Anlage auf Garage oder Carport | oft nur mitversichert, wenn das Nebengebäude in der Police steht | Nebengebäude und Anlage getrennt prüfen |
| Freiflächenanlage im Garten | in der Regel kein Gebäudebestandteil | eigene Police nötig |
| Stromspeicher im Keller | selten automatisch dabei | Wert und Standort gesondert angeben |
Eine Photovoltaikanlage erhöht den Wert des Gebäudes und verändert das Risiko, etwa durch die Gleichstromleitungen und den Wechselrichter. Nach Paragraf 23 VVG dürfen Sie eine Gefahrerhöhung nicht ohne Einwilligung des Versicherers vornehmen. Erkennen Sie sie nachträglich, müssen Sie sie unverzüglich anzeigen.
Praktisch heißt das: Melden Sie die Anlage kurz nach der Inbetriebnahme schriftlich, mit Leistung in kWp, Anschaffungswert, Bauart und Datum. Eine Marktübersicht nennt vier Wochen nach Inbetriebnahme als Faustregel. Bewahren Sie die Bestätigung auf.
Wenn Sie es versäumen, wird es unangenehm. Paragraf 26 VVG lässt den Versicherer bei vorsätzlicher Verletzung ganz von der Leistung frei; bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung so weit kürzen, wie es der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Ehrlich bleibt aber auch: War die Anlage für den Schaden nicht ursächlich, muss der Versicherer nach Paragraf 26 Absatz 3 VVG trotzdem zahlen. Ein Wasserrohrbruch im Bad wird also nicht deshalb abgelehnt, weil die Anlage nicht gemeldet war.
Der Einschluss zieht die Anlage in die Gefahren Ihrer Gebäudeversicherung hinein. Das sind Feuer, Blitzschlag und Explosion, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel sowie Leitungswasser. Mit dem Baustein für weitere Naturgefahren kommen Überschwemmung, Schneedruck und Erdrutsch dazu.
Was bleibt, sind die Schäden, die bei einer PV-Anlage am häufigsten vorkommen: Diebstahl einzelner Module, Marderbiss am Kabel, Bedienfehler, ein Kurzschluss oder technischer Defekt im Wechselrichter, Überspannung ohne direkten Blitzeinschlag und der Ertragsausfall während der Reparatur. Dafür brauchen Sie eine Allgefahrendeckung.
Prüfen Sie besonders den indirekten Blitzschlag. Viele Gebäudebedingungen zahlen nur beim direkten Einschlag; die Überspannung aus der Nachbarschaft ist dann ein eigener Baustein.
| Schadenfall | Gebäudeversicherung mit Einschluss | Eigene PV-Police |
|---|---|---|
| Sturm reißt Module vom Dach | in der Regel gedeckt ab Windstärke 8 | gedeckt |
| Hagel schlägt Module ein | in der Regel gedeckt | gedeckt |
| Brand oder direkter Blitzschlag | gedeckt | gedeckt |
| Überspannung ohne direkten Einschlag | oft nur mit Zusatzbaustein | meist gedeckt |
| Diebstahl von Modulen | meist nicht gedeckt | meist gedeckt |
| Marderbiss am Kabel | meist nicht gedeckt | meist gedeckt |
| Kurzschluss im Wechselrichter | meist nicht gedeckt | meist gedeckt |
| Bedienfehler | nicht gedeckt | je nach Tarif gedeckt |
| Ertragsausfall während der Reparatur | nicht gedeckt | als Zusatz möglich |
Mit der Anlage wird Ihr Gebäude teurer im Wiederaufbau. Bleibt die Versicherungssumme unverändert, sind Sie unterversichert und bekommen im Schadenfall anteilig weniger, selbst bei einem Schaden, der mit der Anlage nichts zu tun hat.
Bei den üblichen Verträgen nach gleitendem Neuwert wird der Wert der Anlage in die Berechnung übernommen, meist über den Anschaffungswert samt Montage. Lassen Sie sich die neue Summe schriftlich bestätigen und achten Sie auf die Wertanpassungsklausel, damit die Summe jedes Jahr mitwächst.
Der Einschluss reicht oft, wenn Ihre Anlage klein ist, auf einem Wohnhaus in einer ruhigen Lage liegt, Sie den Strom vor allem selbst verbrauchen und ein Ausfall von ein paar Wochen Sie nicht in Schwierigkeiten bringt. Dann zahlen Sie wenig und sind gegen die großen Gefahren abgesichert.
Eine eigene Police lohnt eher, wenn die Anlage abseits liegt oder frei zugänglich ist, wenn Sie viel einspeisen und den Ertrag fest eingeplant haben, wenn ein Speicher dazugehört oder wenn Sie die Anlage finanziert haben und die Rate weiterläuft.
Rechnen Sie einfach nach: Der Einschluss kostet oft 20 bis 60 Euro im Jahr, die eigene Police 60 bis 150 Euro. Der Unterschied sind rund 100 Euro im Jahr. Fragen Sie sich, ob Ihnen dafür der Schutz gegen Diebstahl, Marderbiss und Wechselrichterdefekt wert ist.
Fragen und Antworten
Ja. Nach Paragraf 23 VVG dürfen Sie eine Gefahrerhöhung nicht ohne Einwilligung vornehmen und müssen sie unverzüglich anzeigen. Schreiben Sie kurz nach der Inbetriebnahme eine Mail mit Leistung, Wert und Bauart.
Nach Paragraf 26 VVG kann der Versicherer bei Vorsatz ganz frei werden und bei grober Fahrlässigkeit kürzen. War die Anlage für den Schaden nicht ursächlich, muss er nach Absatz 3 dennoch leisten. Melden Sie fehlende Anlagen also lieber nachträglich als gar nicht.
Meist ja. Die Indachanlage ersetzt die Dachhaut und wird eher als Gebäudebestandteil gesehen. Die Aufdachanlage gilt häufig als eigene technische Anlage und braucht den ausdrücklichen Einschluss.
In aller Regel nicht. Tierbiss, Diebstahl, Bedienfehler und Defekte im Wechselrichter gehören nicht zu den versicherten Gefahren der Gebäudeversicherung, sondern in eine Allgefahrendeckung.
Nicht automatisch. Geben Sie den Speicher mit Wert und Standort gesondert an und lassen Sie sich den Einschluss bestätigen, sonst fehlt er im Schadenfall.
Nein. Die entgangene Einspeisevergütung während einer Reparatur ist kein Sachschaden am Gebäude. Dafür brauchen Sie einen eigenen Baustein.
In fast allen Gebäudebedingungen gilt Sturm ab Windstärke 8 nach Beaufort, das sind mindestens 62 Kilometer je Stunde.
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Alles zur Versicherung: Photovoltaik
Brauche ich eine extra Versicherung für meine PV-Anlage?
Braucht man eine Versicherung für die Photovoltaikanlage?
Pflicht ist sie nicht. Für eine normale Anlage auf dem Eigenheim reicht meist der Einschluss in die Wohngebäudeversich …
Was kostet eine Photovoltaikversicherung?
Rechnen Sie mit etwa 3 bis 9 Euro Beitrag je 1.000 Euro Anlagenwert im Jahr. Für eine 10-kWp-Anlage mit rund 15.000 Eu …
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