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Ist die PV-Anlage über die Gebäudeversicherung versichert?

Kurz gesagt

Nur dann, wenn Ihr Versicherer die Anlage ausdrücklich eingeschlossen hat. Eine Aufdachanlage gilt in vielen Bedingungen nicht automatisch als Gebäudebestandteil, eine Indachanlage eher schon. Melden Sie die Anlage nach der Inbetriebnahme schriftlich. Der Einschluss kostet meist 0 bis 60 Euro im Jahr, ohne Meldung droht eine Kürzung wegen Gefahrerhöhung.

Ist die PV-Anlage über die Gebäudeversicherung versichert?

Was es kostet

Richtwerte aus öffentlich genannten Marktübersichten für Deutschland, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einschluss in die bestehende Wohngebäudeversicherung, Einfamilienhaus mit 8 bis 12 kWpetwa 0 bis 50 Euro Aufschlag im Jahr, teils beitragsfrei
Typischer PV-Aufschlag in der Gebäudeversicherung laut Marktübersichtetwa 20 bis 60 Euro im Jahr
Eigener PV-Baustein zur Wohngebäudeversicherungab etwa 35 Euro im Jahr
Eigenständige Photovoltaikversicherung mit Allgefahrendeckungetwa 60 bis 150 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Marktübersichten. Ihr Aufschlag hängt von Leistung, Bauart, Wert und Versicherer ab; das genaue Angebot holen wir ein. Die Reparaturbeträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus mit 10 kWp auf dem Dach

Die Anlage ging im Frühjahr in Betrieb. So sieht die Rechnung aus, wenn Sie den Einschluss melden und die Lücken kennen.

Anschaffungswert der Anlage mit Montageetwa 15.000 Euro
Aufschlag für den Einschluss in die Gebäudeversicherungetwa 20 bis 60 Euro im Jahr
Alternative: eigene Police mit Allgefahrendeckungetwa 60 bis 150 Euro im Jahr
Neuer Wechselrichter nach Kurzschlussetwa 1.200 bis 2.500 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis)
Ertragsausfall bei sechs Monaten Stillstand, 10 kWpetwa 770 Euro

Der Einschluss kostet weniger als ein einziger Wechselrichterschaden, deckt ihn aber in aller Regel nicht. Wer Kurzschluss, Diebstahl und Ertragsausfall mitversichern will, zahlt rund 100 Euro im Jahr mehr für die eigene Police.

Wann die Anlage zum Gebäude gehört

Die Gebäudeversicherung zahlt für das Gebäude und für das, was fest damit verbunden ist. Ob eine Solaranlage dazugehört, steht nicht im Gesetz, sondern in Ihren Versicherungsbedingungen. Genau deshalb gehen die Antworten auseinander.

Eine Indachanlage ersetzt die Dachhaut, sie ist also Teil des Dachs. Viele Versicherer behandeln sie daher wie einen Gebäudebestandteil. Eine Aufdachanlage liegt dagegen auf dem fertigen Dach und wird in den Bedingungen häufig als eigene technische Anlage geführt, die man gesondert einschließen muss.

Neuere Verträge enthalten oft einen Einschluss bis zu einer bestimmten Leistung, zum Beispiel 10 oder 15 kWp. Ältere Policen und einfache Basistarife lassen die Anlage dagegen ganz weg. Suchen Sie in Ihrer Police nach den Wörtern Photovoltaik, Solaranlage oder Zubehör.

BauartWie Versicherer sie meist einordnenWas Sie tun sollten
Indachanlage, ersetzt die Dachhauteher Gebäudebestandteiltrotzdem schriftlich melden und bestätigen lassen
Aufdachanlage auf dem fertigen Dachmeist eigene technische Anlageausdrücklichen Einschluss vereinbaren
Anlage auf Garage oder Carportoft nur mitversichert, wenn das Nebengebäude in der Police stehtNebengebäude und Anlage getrennt prüfen
Freiflächenanlage im Gartenin der Regel kein Gebäudebestandteileigene Police nötig
Stromspeicher im Kellerselten automatisch dabeiWert und Standort gesondert angeben

Die Anlage anzeigen: Gefahrerhöhung nach Paragraf 23 VVG

Eine Photovoltaikanlage erhöht den Wert des Gebäudes und verändert das Risiko, etwa durch die Gleichstromleitungen und den Wechselrichter. Nach Paragraf 23 VVG dürfen Sie eine Gefahrerhöhung nicht ohne Einwilligung des Versicherers vornehmen. Erkennen Sie sie nachträglich, müssen Sie sie unverzüglich anzeigen.

Praktisch heißt das: Melden Sie die Anlage kurz nach der Inbetriebnahme schriftlich, mit Leistung in kWp, Anschaffungswert, Bauart und Datum. Eine Marktübersicht nennt vier Wochen nach Inbetriebnahme als Faustregel. Bewahren Sie die Bestätigung auf.

Wenn Sie es versäumen, wird es unangenehm. Paragraf 26 VVG lässt den Versicherer bei vorsätzlicher Verletzung ganz von der Leistung frei; bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung so weit kürzen, wie es der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Ehrlich bleibt aber auch: War die Anlage für den Schaden nicht ursächlich, muss der Versicherer nach Paragraf 26 Absatz 3 VVG trotzdem zahlen. Ein Wasserrohrbruch im Bad wird also nicht deshalb abgelehnt, weil die Anlage nicht gemeldet war.

Was der Einschluss deckt und was nicht

Der Einschluss zieht die Anlage in die Gefahren Ihrer Gebäudeversicherung hinein. Das sind Feuer, Blitzschlag und Explosion, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel sowie Leitungswasser. Mit dem Baustein für weitere Naturgefahren kommen Überschwemmung, Schneedruck und Erdrutsch dazu.

Was bleibt, sind die Schäden, die bei einer PV-Anlage am häufigsten vorkommen: Diebstahl einzelner Module, Marderbiss am Kabel, Bedienfehler, ein Kurzschluss oder technischer Defekt im Wechselrichter, Überspannung ohne direkten Blitzeinschlag und der Ertragsausfall während der Reparatur. Dafür brauchen Sie eine Allgefahrendeckung.

Prüfen Sie besonders den indirekten Blitzschlag. Viele Gebäudebedingungen zahlen nur beim direkten Einschlag; die Überspannung aus der Nachbarschaft ist dann ein eigener Baustein.

SchadenfallGebäudeversicherung mit EinschlussEigene PV-Police
Sturm reißt Module vom Dachin der Regel gedeckt ab Windstärke 8gedeckt
Hagel schlägt Module einin der Regel gedecktgedeckt
Brand oder direkter Blitzschlaggedecktgedeckt
Überspannung ohne direkten Einschlagoft nur mit Zusatzbausteinmeist gedeckt
Diebstahl von Modulenmeist nicht gedecktmeist gedeckt
Marderbiss am Kabelmeist nicht gedecktmeist gedeckt
Kurzschluss im Wechselrichtermeist nicht gedecktmeist gedeckt
Bedienfehlernicht gedecktje nach Tarif gedeckt
Ertragsausfall während der Reparaturnicht gedecktals Zusatz möglich

Versicherungssumme erhöhen, sonst fehlt Geld

Mit der Anlage wird Ihr Gebäude teurer im Wiederaufbau. Bleibt die Versicherungssumme unverändert, sind Sie unterversichert und bekommen im Schadenfall anteilig weniger, selbst bei einem Schaden, der mit der Anlage nichts zu tun hat.

Bei den üblichen Verträgen nach gleitendem Neuwert wird der Wert der Anlage in die Berechnung übernommen, meist über den Anschaffungswert samt Montage. Lassen Sie sich die neue Summe schriftlich bestätigen und achten Sie auf die Wertanpassungsklausel, damit die Summe jedes Jahr mitwächst.

Ehrlich gesagt: wann der Einschluss reicht

Der Einschluss reicht oft, wenn Ihre Anlage klein ist, auf einem Wohnhaus in einer ruhigen Lage liegt, Sie den Strom vor allem selbst verbrauchen und ein Ausfall von ein paar Wochen Sie nicht in Schwierigkeiten bringt. Dann zahlen Sie wenig und sind gegen die großen Gefahren abgesichert.

Eine eigene Police lohnt eher, wenn die Anlage abseits liegt oder frei zugänglich ist, wenn Sie viel einspeisen und den Ertrag fest eingeplant haben, wenn ein Speicher dazugehört oder wenn Sie die Anlage finanziert haben und die Rate weiterläuft.

Rechnen Sie einfach nach: Der Einschluss kostet oft 20 bis 60 Euro im Jahr, die eigene Police 60 bis 150 Euro. Der Unterschied sind rund 100 Euro im Jahr. Fragen Sie sich, ob Ihnen dafür der Schutz gegen Diebstahl, Marderbiss und Wechselrichterdefekt wert ist.

Schritt für Schritt

  1. Police heraussuchen und nach Photovoltaik, Solaranlage oder Zubehör suchen.
  2. Bauart klären: liegt die Anlage auf dem Dach oder ersetzt sie die Dachhaut?
  3. Anlage schriftlich melden, mit Leistung in kWp, Anschaffungswert, Bauart und Datum der Inbetriebnahme.
  4. Bestätigung des Einschlusses und die erhöhte Versicherungssumme schriftlich verlangen.
  5. Lücken durchgehen: Diebstahl, Marderbiss, Bedienfehler, Kurzschluss, Überspannung, Ertragsausfall.
  6. Entscheiden, ob der Einschluss reicht oder eine eigene Police besser passt.

Checkliste

  • Einschluss der Anlage steht schriftlich in Police oder Nachtrag
  • Leistung in kWp, Bauart und Anschaffungswert sind gemeldet
  • Versicherungssumme des Gebäudes wurde um den Wert der Anlage erhöht
  • Überspannung auch ohne direkten Blitzeinschlag ist eingeschlossen
  • Sie wissen, welche Schäden der Einschluss nicht deckt
  • Der Stromspeicher ist gesondert angegeben, wenn Sie einen haben

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Anlage sei als Gebäudebestandteil automatisch mitversichert
  • Die Anlage erst nach dem Schaden melden und auf Verständnis hoffen
  • Die Versicherungssumme nicht erhöhen und dadurch bei jedem Gebäudeschaden anteilig weniger bekommen
  • Den Einschluss für eine Allgefahrendeckung halten und Diebstahl oder Marderbiss darin vermuten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die PV-Anlage meiner Gebäudeversicherung melden?

Ja. Nach Paragraf 23 VVG dürfen Sie eine Gefahrerhöhung nicht ohne Einwilligung vornehmen und müssen sie unverzüglich anzeigen. Schreiben Sie kurz nach der Inbetriebnahme eine Mail mit Leistung, Wert und Bauart.

Was passiert, wenn ich die Anlage nicht gemeldet habe?

Nach Paragraf 26 VVG kann der Versicherer bei Vorsatz ganz frei werden und bei grober Fahrlässigkeit kürzen. War die Anlage für den Schaden nicht ursächlich, muss er nach Absatz 3 dennoch leisten. Melden Sie fehlende Anlagen also lieber nachträglich als gar nicht.

Ist eine Aufdachanlage anders zu behandeln als eine Indachanlage?

Meist ja. Die Indachanlage ersetzt die Dachhaut und wird eher als Gebäudebestandteil gesehen. Die Aufdachanlage gilt häufig als eigene technische Anlage und braucht den ausdrücklichen Einschluss.

Zahlt die Gebäudeversicherung bei Marderbiss am Kabel?

In aller Regel nicht. Tierbiss, Diebstahl, Bedienfehler und Defekte im Wechselrichter gehören nicht zu den versicherten Gefahren der Gebäudeversicherung, sondern in eine Allgefahrendeckung.

Ist der Stromspeicher mitversichert?

Nicht automatisch. Geben Sie den Speicher mit Wert und Standort gesondert an und lassen Sie sich den Einschluss bestätigen, sonst fehlt er im Schadenfall.

Deckt die Gebäudeversicherung den Ertragsausfall?

Nein. Die entgangene Einspeisevergütung während einer Reparatur ist kein Sachschaden am Gebäude. Dafür brauchen Sie einen eigenen Baustein.

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung bei Sturm?

In fast allen Gebäudebedingungen gilt Sturm ab Windstärke 8 nach Beaufort, das sind mindestens 62 Kilometer je Stunde.

Quellen

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