Alles zur Versicherung: Elementarschaden
Wird die Elementarschadenversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Bisher nicht. Stand September 2026 gibt es keine Pflicht und keinen veröffentlichten Gesetzentwurf. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass neue Wohngebäudeversicherungen nur noch mit Elementarschutz angeboten und Altverträge zu einem Stichtag erweitert werden. Eckpunkte hat das Justizministerium im Mai 2026 angekündigt.
Richtwerte für den Elementarbaustein zur Wohngebäudeversicherung nach Gefährdungsklasse, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Gefährdungsklasse 1, gut neun von zehn Adressen | etwa 90 bis 290 Euro im Jahr |
| Gefährdungsklasse 2 | etwa 240 bis 650 Euro im Jahr |
| Gefährdungsklasse 3 | etwa 1.300 bis 1.500 Euro im Jahr |
| Gefährdungsklasse 4, höchste Gefahr | etwa 1.100 bis 2.100 Euro im Jahr |
| Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz insgesamt | etwa 600 bis 2.900 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen für ein Einfamilienhaus. Ihr Beitrag hängt von Objekt, Lage und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir für Sie ein. Die Schadenhöhe im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Hausbesitzer in Gefährdungsklasse 1 schließt den Elementarschutz ab, als der Sommer schon begonnen hat.
| Antragseingang | 10. Juli |
| Wartezeit laut Bedingungen | 14 Tage |
| Schutz beginnt | 24. Juli |
| Starkregen mit vollgelaufenem Keller | 18. Juli, etwa 25.000 Euro Schaden |
| Beitrag für den Elementarbaustein | etwa 150 Euro im Jahr |
Die Versicherung zahlt nichts, weil der Schaden in die Wartezeit fällt. Acht Tage früher unterschrieben, hätten rund 150 Euro Jahresbeitrag den Schaden von etwa 25.000 Euro gedeckt.
Es gibt keine Pflicht, sich gegen Elementarschäden zu versichern. Der Schutz ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung, und Sie entscheiden frei darüber.
Nach Angaben der Versicherungswirtschaft sind rund 59 Prozent der Wohngebäude geschützt. Rund 41 Prozent haben also keine Deckung für Starkregen, Überschwemmung und Rückstau.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 in seiner 1045. Sitzung erneut eine Entschließung gefasst und die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Vorschlag für eine bundesweite Pflichtversicherung vorzulegen. Eine Entschließung des Bundesrates ist eine Aufforderung, kein Gesetz.
Im Gespräch sind mehrere Wege. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wer am Ende entscheidet: Sie, Ihr Versicherer oder der Gesetzgeber.
Der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 nennt zwei Schritte. Neue Wohngebäudeversicherungen sollen nur noch mit Elementarschutz angeboten werden, das ist ein Kontrahierungszwang für das Neugeschäft. Bestehende Verträge sollen zu einem Stichtag erweitert werden, verbunden mit der Prüfung einer Opt-out-Möglichkeit.
Am 7. Mai 2026 kündigte das Bundesjustizministerium auf einer Branchenveranstaltung Eckpunkte für eine flächendeckende Lösung an. Drei Anforderungen wurden genannt: Sicherheit bieten, bezahlbar bleiben und breit akzeptiert sein.
| Modell | Was es für Sie bedeutet |
|---|---|
| Angebotspflicht | Der Anbieter muss Ihnen Elementarschutz anbieten, Sie dürfen ablehnen |
| Kontrahierungszwang | Der Anbieter darf den Schutz nicht verweigern, auch nicht in gefährdeter Lage |
| Opt-out | Der Schutz ist automatisch dabei, Sie können ihm ausdrücklich widersprechen |
| Volle Pflicht | Jedes Gebäude muss versichert sein, ein Widerspruch ist nicht vorgesehen |
Einen Zeitplan gibt es nicht. Selbst wenn ein Gesetz kommt, soll es Altverträge erst zu einem Stichtag erfassen. Bis dahin tragen Sie das Risiko allein.
Dazu kommt die Wartezeit. In vielen Bedingungen beginnt der Elementarschutz erst 14 Tage nach Antragseingang. Wer erst abschließt, wenn die Warnung schon läuft, hat für dieses Unwetter keinen Schutz. Manche Anbieter nehmen bei einer laufenden Warnlage vorübergehend gar keine Anträge an.
Rückwirkend versichern lässt sich ein Schaden nie. Das ist keine Schikane, sondern der Grund, warum der Beitrag für alle bezahlbar bleibt.
Soforthilfen sind freiwillige Leistungen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und wie viel ausgezahlt wird, hängt vom Haushalt und vom Einzelfall ab.
Bayern gewährt seit dem 1. Juli 2019 keine staatliche Soforthilfe mehr, wenn das Gebäude versicherbar gewesen wäre. Wer sich hätte versichern können und es unterlassen hat, geht dort leer aus.
Auch bei Aufbauhilfen nach großen Katastrophen wird in der Regel nur der Teil des Schadens anerkannt, der nicht versicherbar war.
Offen sind der Zeitplan, das Widerspruchsrecht und der Umgang mit sehr gefährdeten Lagen. Ein Referentenentwurf ist bis heute nicht veröffentlicht.
Die Versicherungswirtschaft wirbt für ein Opt-out und für eine nach Gebäudegröße gestaffelte Beitragsobergrenze in Hochrisikolagen, deren Differenz zur nötigen Prämie über eine Umlage ausgeglichen wird. Der Staat soll erst bei sehr großen Schadenlagen einspringen. Ob der Gesetzgeber dem folgt, ist nicht entschieden.
Wir sagen es offen: Wer Ihnen heute ein Datum für die Pflicht nennt, rät. Was Sie dagegen selbst steuern können, ist Ihr eigener Vertrag.
Fragen und Antworten
Nein. Stand September 2026 ist kein Gesetz in Kraft, und ein Entwurf ist nicht veröffentlicht.
Am 14. Juni 2024 eine Entschließung: Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Vorschlag für eine bundesweite Pflicht vorlegen. Das ist eine Aufforderung, kein Gesetz.
Der Elementarschutz wäre automatisch Teil Ihrer Wohngebäudeversicherung. Sie könnten ihm ausdrücklich widersprechen und stünden dann ohne diesen Schutz da.
Das ist offen. Für Hochrisikolagen sind Beitragsobergrenzen mit einer Umlage im Gespräch. Entschieden ist nichts.
Nach dem Koalitionsvertrag sollen Altverträge zu einem Stichtag um Elementarschutz erweitert werden. Ob und wie Sie widersprechen können, ist noch nicht geregelt.
Verlassen Sie sich nicht darauf. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und in Bayern entfällt die Soforthilfe seit dem 1. Juli 2019, wenn das Gebäude versicherbar war.
Meist 14 Tage nach Antragseingang. Bei einer laufenden Unwetterwarnung nehmen manche Anbieter vorübergehend keine Anträge an.
Oft ja, mit höherer Selbstbeteiligung oder nach baulichen Maßnahmen. Genau für diese Lagen wird eine Pflichtlösung diskutiert.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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