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Was sind Elementarschäden und was ist versichert?

Kurz gesagt

Elementarschäden sind Schäden durch sieben Naturgefahren: Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch. Sturm und Hagel gehören nicht dazu, die sind schon im Grundschutz. Versichert sind Elementarschäden nur mit dem Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung, und meist erst nach einer Wartezeit.

Was sind Elementarschäden und was ist versichert?

Was es kostet

Beiträge aus einer veröffentlichten Auswertung für Hausrat und Wohngebäude, jeweils Grundschutz und Grundschutz mit Elementarbaustein.

BeispielRichtwert
Hausrat in ZÜRS-Zone 1knapp 77 Euro Grundbeitrag, mit Elementarschutz im Schnitt 95 Euro im Jahr
Hausrat in ZÜRS-Zone 2mit Elementarschutz im Schnitt 104 Euro im Jahr
Wohngebäude in ZÜRS-Zone 1gut 241 Euro Grundbeitrag, im Schnitt 92 Euro mehr mit Elementarschutz
Wohngebäude in ZÜRS-Zone 2knapp 200 Euro Aufschlag im Jahr
Einfamilienhaus in hoher Gefährdungsklasseetwa 300 bis über 1.000 Euro im Jahr allein für den Baustein

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Auswertungen. Die Schadenhöhen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Adresse, Gefährdungsklasse, Selbstbeteiligung und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Reihenhaus mit Keller, Gefährdungsklasse 1, Starkregen

Ein Gewitter setzt den Keller 40 Zentimeter unter Wasser. So sieht die Rechnung mit und ohne Baustein aus.

Schaden am Gebäude: Estrich, Putz, Türen, Heizung, Trocknungetwa 30.000 Euro
Schaden am Hausrat: Möbel, Waschmaschine, Werkzeug, Fahrräderetwa 8.000 Euro
Erstattung ohne Elementarbaustein0 Euro
Erstattung mit Baustein in beiden Verträgen, je 500 Euro Selbstbeteiligungetwa 37.000 Euro
Mehrbeitrag für beide Bausteine in Zone 1etwa 110 Euro im Jahr

Ohne Baustein zahlen Sie rund 38.000 Euro selbst. Mit Baustein bleiben 1.000 Euro Selbstbeteiligung, bei etwa 110 Euro Mehrbeitrag im Jahr. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Die sieben Elementargefahren, jede mit einem Beispiel

Elementarschäden entstehen durch Naturgefahren, die die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht abdeckt. Die Branche fasst sie zu einem Zusatzbaustein zusammen. Diesen Baustein gibt es nicht als eigenen Vertrag, Sie buchen ihn immer zu einer bestehenden Police dazu.

In den meisten Bedingungen stehen die folgenden Punkte. Überschwemmung und Rückstau werden dabei oft als eine Gefahr geführt, Schneedruck und Lawinen ebenfalls.

GefahrWas dahinterstecktBeispiel aus dem Alltag
ÜberschwemmungWasser steht auf dem Grundstück, weil ein Gewässer über die Ufer tritt oder Starkregen nicht abfließtnach einem Gewitter läuft der Keller über die Lichtschächte voll
RückstauWasser drückt aus den Ableitungsrohren zurück ins Haus, weil die Kanalisation überlastet istaus der Kellertoilette kommt Abwasser hoch
Erdbebennaturbedingte Erschütterung des BodensRisse im Mauerwerk nach einem Beben am Oberrhein
Erdsenkungder Boden sackt über einem natürlichen Hohlraum abdie Bodenplatte senkt sich über einem Erdfall
ErdrutschErd- oder Gesteinsmassen rutschen naturbedingt abnach tagelangem Regen schiebt sich der Hang gegen die Garage
Schneedruck und Lawinendas Gewicht von Schnee und Eis oder abgehende Schnee- und Eismassendas Carportdach bricht unter der Schneelast ein
VulkanausbruchAustritt fester, flüssiger oder gasförmiger Materie aus einem Vulkanin Deutschland sehr selten, steht aber in den Bedingungen

Was nicht dazugehört

Sturm ab Windstärke 8 und Hagel sind bereits im Grundschutz Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Dafür brauchen Sie den Elementarbaustein nicht, und viele Leute verwechseln genau das.

Sturmflut ist in der Elementardeckung praktisch überall ausgeschlossen. Wer direkt an der Küste wohnt, findet dafür nur bei sehr wenigen Anbietern eine eigene Lösung.

Grundwasser ist nur versichert, wenn es an die Oberfläche tritt und von dort ins Gebäude läuft. Feuchtigkeit, die unter der Erde durch die Kellerwand zieht, zahlt niemand.

Erdsenkung und Erdrutsch müssen naturbedingt sein. Sackt der Boden wegen Bergbau oder wegen der Baugrube nebenan ab, greift der Baustein nicht. Auch Rohrbruch im Haus ist kein Elementarschaden, sondern Leitungswasser.

Gebäude und Hausrat: zwei Verträge, zwei Bausteine

Die Wohngebäudeversicherung zahlt für das Haus selbst: Estrich, Putz, Türen, Heizung, Elektrik, Trocknung, im Extremfall Abriss und Wiederaufbau.

Die Hausratversicherung zahlt für Ihre beweglichen Sachen: Möbel, Waschmaschine, Teppiche, Werkzeug, Fahrräder im Keller. Beide Verträge brauchen den Elementarbaustein getrennt. Wer ihn nur in einem hat, bleibt auf dem anderen Teil sitzen.

Als Mieter brauchen Sie nur den Hausratteil. Über das Gebäude entscheidet die Eigentümerseite, bei einer Eigentümergemeinschaft die Gemeinschaft.

ZÜRS-Zonen: was Ihre Adresse bedeutet

Versicherer ordnen jede Adresse über das Zonierungssystem ZÜRS Geo einer von vier Hochwasser-Gefährdungsklassen zu. Mehr als 22 Millionen Adressen sind darin erfasst. Aus der Klasse ergeben sich Beitrag, Selbstbeteiligung und manchmal auch die Frage, ob Sie überhaupt ein Angebot bekommen.

Dazu kommen drei Starkregen-Gefährdungsklassen. Knapp 12 Prozent aller Adressen liegen in der höchsten Klasse SGK 3, etwa 66 Prozent in SGK 2 und über 22 Prozent in SGK 1. Das ist wichtig, weil Starkregen jede Lage trifft, auch weit weg vom nächsten Fluss.

GefährdungsklasseHochwasser statistischAnteil der AdressenWas das für Sie heißt
GK 1nach heutigem Stand nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffenüber 90 ProzentSchutz fast immer und günstig zu bekommen
GK 2seltener als einmal in 100 Jahrenetwa 6 ProzentAufschlag spürbar, Annahme aber normal
GK 3einmal in 10 bis 100 Jahrenetwa 1 Prozenthöhere Selbstbeteiligung, weniger Anbieter
GK 4mindestens einmal in 10 Jahrenetwa 0,4 Prozentoft nur mit Auflagen, manchmal gar nicht

Wartezeit und Selbstbeteiligung

Der Schutz gilt nicht ab der Unterschrift. Für Überschwemmung durch ein oberirdisches Gewässer setzen Tarife eine Wartezeit an, bei einem verbreiteten Angebot sind es 7 Tage, andere nennen 14 Tage oder einen Monat. Wechseln Sie nahtlos von einem Vertrag, der den Elementarschutz schon hatte, entfällt die Wartezeit in der Regel.

Schließen Sie also nicht ab, wenn das Hochwasser bereits angekündigt ist. Genau dagegen gibt es die Frist.

Eine Selbstbeteiligung ist üblich. Im Hausrat sind 150 oder 300 Euro gängig, beim Gebäude oft 500 Euro oder ein Prozentsatz des Schadens. In den hohen Gefährdungsklassen verlangen Versicherer zusätzlich einen eigens festgelegten Selbstbehalt für Naturgefahren.

Obliegenheiten: was Sie selbst tun müssen

Bei Rückstau gilt fast überall dieselbe Bedingung: In überflutungsgefährdeten Räumen muss eine funktionsfähige Rückstausicherung sitzen, und Sie müssen sie in Ordnung halten. Fehlt sie oder klemmt sie, darf der Versicherer kürzen oder ganz ablehnen.

Dazu kommen die üblichen Pflichten: Schaden unverzüglich melden, den Schaden klein halten, nichts entsorgen, bevor er aufgenommen oder freigegeben ist. Fotos vom nassen Keller und alte Rechnungen helfen später mehr als jede Erinnerung.

Für wen sich der Baustein weniger lohnt

Wohnen Sie zur Miete im dritten Stock ohne Kellerabteil, ist Ihr Hausrat kaum bedroht. Dann ist der Baustein eher Komfort als Notwendigkeit.

In Gefährdungsklasse 4 kann der Beitrag so hoch und die Selbstbeteiligung so groß sein, dass unter dem Strich wenig übrig bleibt. Das sagen wir Ihnen offen, statt Ihnen etwas zu verkaufen, das kaum wirkt. In solchen Fällen bringen bauliche Maßnahmen oft mehr als der nächste Vertrag.

Ein Haus ohne Keller auf einer Anhöhe trägt ein kleineres Risiko. Erdrutsch, Schneedruck und Starkregen bleiben trotzdem möglich, und in Klasse 1 kostet der Schutz meist unter 100 Euro im Jahr. Für die meisten Haushalte ist das gut angelegt.

Schritt für Schritt

  1. Beide Policen heraussuchen und nachsehen, ob dort weitere Naturgefahren oder Elementarschäden stehen.
  2. Gefährdungsklasse der Adresse erfragen und die Lage im Hochwasserportal Ihres Bundeslandes ansehen.
  3. Werte im Keller und im Erdgeschoss grob zusammenrechnen, Heizung und Technik nicht vergessen.
  4. Angebote mit gleicher Selbstbeteiligung und gleichem Umfang vergleichen, sonst vergleichen Sie zwei verschiedene Dinge.
  5. Rückstausicherung prüfen, warten lassen und die Wartung schriftlich festhalten.
  6. Nach Abschluss die Wartezeit im Kalender notieren.

Checkliste

  • Überschwemmung, Starkregen und Rückstau ausdrücklich in den Bedingungen genannt
  • Baustein in Wohngebäude und Hausrat, nicht nur in einem Vertrag
  • Selbstbeteiligung bekannt und für Sie tragbar
  • Rückstausicherung vorhanden, funktionsfähig und gewartet
  • Wartezeit abgelaufen, bevor Sie sich sicher fühlen
  • Grobe Fahrlässigkeit auch für Elementarschäden mitversichert

Häufige Fehler

  • Sturm und Hagel mit Elementarschäden verwechseln und deshalb glauben, alles sei schon versichert
  • Nur das Gebäude absichern und den Hausrat im Keller vergessen
  • Darauf hoffen, dass Grundwasser gezahlt wird, das nie an die Oberfläche kommt
  • Die Rückstauklappe einbauen und danach nie wieder prüfen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Sind Sturm und Hagel Elementarschäden?

Nein. Sturm ab Windstärke 8 und Hagel gehören zum Grundschutz Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung. Der Elementarbaustein deckt die anderen Naturgefahren ab.

Ist Starkregen versichert?

Ja, über die Gefahr Überschwemmung, wenn das Wasser auf dem Grundstück steht und ins Gebäude läuft. Ohne Elementarbaustein zahlt dafür niemand.

Zahlt die Versicherung bei Sturmflut?

In aller Regel nicht. Sturmflut ist in der Elementardeckung ausgeschlossen, nur sehr wenige Anbieter haben überhaupt eine Lösung dafür.

Wann gilt Grundwasser als versichert?

Nur wenn es an die Oberfläche tritt und von dort ins Gebäude gelangt. Feuchte Kellerwände von unten sind nicht versichert.

Wie lange dauert die Wartezeit?

Je nach Tarif ab 7 Tagen, häufig 14 Tage bis ein Monat. Beim lückenlosen Wechsel mit gleichem Schutz entfällt sie in der Regel.

Kann ich einzelne Gefahren weglassen?

Nein. Der Baustein wird als Paket verkauft, auch wenn es bei Ihnen weder Lawinen noch Vulkane gibt.

Brauche ich als Mieter den Baustein?

Für Ihren Hausrat kann er sinnvoll sein, vor allem im Erdgeschoss oder mit Kellerabteil. Über das Gebäude entscheidet die Eigentümerseite.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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