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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Lohnt sich eine BU-Versicherung für Studenten?

Kurz gesagt

Ja, und dringender als bei Berufstätigen. Studierende haben in der Regel gar keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil die Wartezeit von fünf Beitragsjahren fehlt. Wer im Studium arbeitsunfähig wird, steht ohne alles da. Dazu ist der Beitrag nie wieder so niedrig: für 1.500 Euro Monatsrente bis 67 zahlen Sie mit 20 Jahren je nach Studienfach etwa 48 bis 83 Euro im Monat.

Lohnt sich eine BU-Versicherung für Studenten?

Was es kostet

Veröffentlichte Beitragsbeispiele für 1.500 Euro Monatsrente bis zum Endalter 67, Eintrittsalter 20, gesund und Nichtraucher.

BeispielRichtwert
Informatik oder Wirtschaftsingenieurwesen, 20 Jahreetwa 48 bis 50 Euro im Monat
BWL oder Physik, 20 Jahreetwa 54 bis 55 Euro im Monat
Germanistik, 20 Jahreetwa 65 Euro im Monat
Soziale Arbeit oder Lehramt, 20 Jahreetwa 80 bis 83 Euro im Monat
Startertarif in der Startphase, danach voller Beitragetwa 14 bis 47 Euro im Monat, danach etwa 35 bis 82 Euro
Zuschlag bei Vorerkrankungenmeist 20 bis 50 Prozent, in schweren Fällen bis 100 Prozent

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und aus den Angaben der Deutschen Rentenversicherung. Die Gesamtbeiträge im Rechenbeispiel sind daraus gerechnet und gerundet, also Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Studienfach, Alter und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Informatik, 1.500 Euro Rente bis 67, Abschluss mit 22 oder mit 32

Derselbe Mensch, dieselbe Rente, zehn Jahre Unterschied im Eintrittsalter.

Beitrag bei Abschluss mit 22etwa 50 Euro im Monat
Gesamtaufwand, mit 22 begonnen540 Monate, rund 27.000 Euro
Beitrag bei Abschluss mit 32etwa 75 Euro im Monat
Gesamtaufwand, mit 32 begonnen420 Monate, rund 31.500 Euro
Geschützte Jahre45 Jahre gegen 35 Jahre

Der frühe Vertrag kostet über die Laufzeit rund 4.500 Euro weniger und schützt zehn Jahre länger. Dazu kommt, was sich nicht in Euro rechnen lässt: mit 22 sind die Gesundheitsfragen leicht zu beantworten. Gerundete Richtwerte, keine Zusage.

Warum im Studium meist gar kein gesetzlicher Schutz besteht

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt zwei Dinge voraus: eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also 60 Monate mit Beiträgen, und in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge. Wer studiert und daneben nur geringfügig oder als Werkstudent arbeitet, sammelt diese Zeiten nicht. Studienzeiten selbst sind keine Beitragszeiten.

Es gibt eine Ausnahme, und die hilft Studierenden nur selten: Die Wartezeit gilt vorzeitig als erfüllt, wenn die volle Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende der Ausbildung eintritt und in den zwei Jahren davor zwölf Monate Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Wer nie versicherungspflichtig gearbeitet hat, erfüllt auch das nicht.

Bleibt die gesetzliche Unfallversicherung. Sie deckt Unfälle auf dem Weg zur Hochschule und bei Veranstaltungen der Hochschule ab, zahlt aber nur nach Unfällen. Die meisten Berufsunfähigkeiten entstehen durch Krankheit, vor allem psychische Erkrankungen und Rückenleiden. Als Einkommensschutz reicht sie nicht.

Der zweite Grund: der Beitrag ist nie wieder so niedrig

Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand, und beide stehen im Studium günstig. Was bei Vertragsbeginn festgelegt wird, bleibt über die ganze Laufzeit stehen. Wer zehn Jahre später abschließt, zahlt nicht nur zehn Jahre lang mehr, sondern für den gesamten Vertrag mehr.

Dazu kommt die Gesundheitsprüfung. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer werden rund 75 Prozent aller Anträge ohne Zuschlag und ohne Ausschluss angenommen, 12 Prozent bekommen einen Leistungsausschluss, 3 Prozent einen Beitragszuschlag und 4 Prozent werden abgelehnt. Diese Quote verschlechtert sich mit jeder Diagnose, die in den Jahren dazukommt.

Wer mit 25 statt mit 20 abschließt, zahlt je Studienfach etwa 3 bis 9 Euro mehr im Monat. Wer erst im Beruf abschließt, zahlt oft das Doppelte.

StudiengangBeitrag mit 20 Jahren, 1.500 Euro Rente bis 67Worauf zu achten ist
Informatik, Wirtschaftsingenieurwesenetwa 48 bis 50 Eurobeste Einstufung, oft sind 2.000 Euro Rente möglich
BWL, Physiketwa 54 bis 55 EuroPraktika und Nebenjobs im Antrag angeben
Psychologieetwa 58 Euroeigene Therapiesitzungen werden gefragt, vorher klären
Germanistik und andere geisteswissenschaftliche Fächeretwa 65 EuroLehramt als späteres Ziel früh nennen
Soziale Arbeit, Pflegeetwa 80 Eurokörperliche und psychische Belastung, Rente nicht zu klein wählen
Lehramtetwa 83 EuroKlausel zur Dienstunfähigkeit für ein späteres Beamtenverhältnis

Wie Versicherer Studierende einstufen

Eingestuft wird nach dem Studiengang, nicht nach einer Tätigkeit, die es noch nicht gibt. Ein Informatikstudent zahlt deutlich weniger als ein Lehramtsstudent, auch wenn beide später am Schreibtisch sitzen. Wechseln Sie das Fach, kann der Beitrag in guten Tarifen sogar sinken.

Wichtig ist die Zeit nach dem Abschluss. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der Vertrag die Einstufung nach dem Abschluss ohne erneute Gesundheitsprüfung anpasst oder verbessert. Ohne diese Klausel bleibt eine teure Studenteneinstufung stehen, obwohl der Beruf danach günstiger ist. Manche Versicherer begrenzen die Rente im Studium auf 1.000 Euro, in technischen Fächern sind oft 2.000 Euro möglich.

Nachversicherungsgarantie: der wichtigste Baustein in diesem Alter

Mit 20 wissen Sie nicht, was Sie mit 30 verdienen. Deshalb zählt die Nachversicherungsgarantie mehr als jeder Euro Beitragsunterschied: Sie dürfen die Rente später erhöhen, ohne neue Gesundheitsfragen zu beantworten. Anlässe sind Abschluss, Berufseinstieg, ein Gehaltssprung, Heirat, ein Kind und der Kauf einer Immobilie.

Zwei Details entscheiden über den Wert: die Frist, in der Sie das Recht nutzen dürfen, meist sechs Monate nach dem Ereignis und in guten Verträgen zwölf, und die Frage, ob in den ersten Jahren auch eine Erhöhung ohne besonderen Anlass erlaubt ist.

Startertarife, ehrlich gerechnet

Startertarife senken den Beitrag in den ersten fünf bis zehn Jahren und heben ihn danach in einem oder mehreren Schritten auf die volle Höhe. Veröffentlichte Beispiele: 41 Euro in den ersten drei Jahren und 82 Euro ab dem siebten Jahr, 47 Euro in den ersten fünf Jahren und 63 Euro danach, oder 14 Euro, dann 25 Euro, dann 35 Euro.

Das sei deutlich gesagt: über die ganze Laufzeit kostet ein Startertarif mehr, in den veröffentlichten Beispielen etwa 1 bis 10 Prozent, und je länger die Rabattphase läuft, desto größer der Unterschied. Ein Sparmodell ist das nicht. Es ist eine Brücke für die Jahre, in denen das Geld knapp ist, und immer besser als zu warten.

Schritt für Schritt

  1. Studiengang, Praktika und geplanten Berufsweg notieren.
  2. Arztbesuche, Therapien und Rezepte der letzten fünf bis zehn Jahre zusammenstellen.
  3. Anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern stellen lassen, damit eine Ablehnung nicht aktenkundig wird.
  4. Rente so hoch wie möglich wählen, mindestens 1.000 Euro, Laufzeit bis 67.
  5. Nachversicherungsgarantie und die Klausel für die Zeit nach dem Abschluss schriftlich prüfen.

Checkliste

  • Laufzeit bis 67, nicht bis 60
  • Nachversicherung ohne neue Gesundheitsfragen, mit langer Frist
  • Einstufung wird nach dem Abschluss angepasst
  • Kein Verweis auf andere Berufe
  • Leistung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
  • Beitragsdynamik gegen die Inflation vereinbart

Häufige Fehler

  • Auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hoffen, die im Studium meist gar nicht zusteht
  • Bis zum Berufseinstieg warten, weil dann Geld da ist
  • Den Startertarif für dauerhaft günstig halten
  • Eine Psychotherapie oder eine Rückenbehandlung in den Gesundheitsfragen weglassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Lohnt sich die BU schon im ersten Semester?

Ja. Beitrag und Gesundheitsprüfung sind dann am günstigsten, und der gesetzliche Schutz fehlt von Anfang an.

Wie hoch sollte die Rente im Studium sein?

So hoch wie möglich, meist 1.000 bis 2.000 Euro. Unter 1.000 Euro rutschen Sie im Ernstfall in die Grundsicherung.

Zahlt die BU, wenn ich nicht mehr studieren kann?

Gute Tarife stellen das Studium der Berufstätigkeit gleich und zahlen, wenn Sie zu mindestens 50 Prozent nicht mehr studieren können. Das steht nicht in jedem Vertrag und gehört vorher geprüft.

Was passiert nach dem Abschluss mit dem Beitrag?

Er bleibt, wie er bei Vertragsbeginn festgelegt wurde. Nur eine Klausel zur Einstufung nach dem Abschluss kann ihn noch verbessern.

Bin ich über die Hochschule nicht schon versichert?

Nur gegen Unfälle auf dem Weg zur Hochschule und bei deren Veranstaltungen. Krankheiten, die weit häufiger zur Berufsunfähigkeit führen, sind nicht dabei.

Können meine Eltern den Beitrag zahlen?

Ja. Der Vertrag läuft auf Ihren Namen, gezahlt werden darf von einem anderen Konto. Alter und Gesundheit der versicherten Person zählen.

Ist ein Startertarif die günstigste Lösung?

Kurzfristig ja, insgesamt nein. Über die Laufzeit kostet er etwa 1 bis 10 Prozent mehr als der normale Tarif.

Quellen

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