Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
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Kurz gesagt
Geben Sie an, was Ihre Ärzte dokumentiert haben, nicht was Sie selbst für wichtig halten. Gefragt wird meist nach fünf Jahren ambulanter Behandlung und zehn Jahren Klinik, Operation und Psychotherapie. Fehlt etwas, darf der Versicherer zurücktreten, anfechten, anpassen oder die Leistung verweigern. Holen Sie vorher Kassendaten und Patientenakte, und fragen Sie anonym vor.
Was Vorerkrankungen kosten, und was es kostet, wenn der Vertrag später kippt. Richtwerte für 1.500 Euro Monatsrente bis 67.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Beitrag ohne Erschwernis, 30 Jahre, Bürotätigkeit | rund 70 Euro im Monat |
| Zuschlag bei Wirbelsäulenleiden | etwa 25 bis 75 Prozent auf den Normalbeitrag |
| Zuschlag nach abgeklungener leichter Depression | oft 50 bis 100 Prozent |
| Grundfähigkeitsschutz als Ausweichlösung, 1.000 Euro Rente, Handwerk mit 26 bis 28 | rund 38 bis 41 Euro im Monat |
| Eigenes medizinisches Gutachten im Streitfall | vierstellig, in einem entschiedenen Fall knapp 4.000 Euro |
| Beschwerde beim Versicherungsombudsmann | 0 Euro, für den Versicherer bindend bis 10.000 Euro Beschwerdewert |
Stand September 2026. Beiträge und Gutachtenkosten stammen aus öffentlich genannten Beispielen. Die Spannen der Zuschläge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, eine öffentliche Erhebung dazu gibt es nicht. Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Befunden ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Was die eigenen Unterlagen zutage bringen und was dabei herauskommt.
| Eigene Erinnerung | einmal beim Arzt gewesen, nichts Ernstes |
| Auskunft der Krankenkasse | drei Termine, Diagnose Lumboischialgie, keine Folgebehandlung |
| Anonyme Voranfrage bei vier Häusern | zwei Annahmen ohne Zuschlag, ein Ausschluss der Wirbelsäule, eine Zurückstellung |
| Gewählter Vertrag, 1.500 Euro Rente bis 67 | rund 75 Euro im Monat, ohne Zuschlag und ohne Ausschluss |
Die drei Termine hätten im Antrag gefehlt und den Vertrag im Leistungsfall gefährdet. Sechs Wochen Vorarbeit haben sie sichtbar gemacht und zwei brauchbare Angebote erzeugt. Rechenbeispiel zur Veranschaulichung.
Die Gesundheitsfragen sind die Stelle, an der ein BU-Vertrag im Leistungsfall kippt. Gefragt wird nach einem festen Zeitraum: üblich sind fünf Jahre für ambulante Arztbesuche und zehn Jahre für Klinikaufenthalte, Operationen und Psychotherapie. Manche Anträge fassen den Zeitraum enger, andere weiter. Lesen Sie jede Frage wörtlich, auch die Jahreszahl darin.
Anzugeben ist, was in den Unterlagen Ihrer Ärzte steht, nicht was Sie rückblickend für belanglos halten. Ein vergessener Rückenschmerz steht als Diagnose in der Abrechnung Ihrer Krankenkasse und taucht im Leistungsfall wieder auf. Umgekehrt gilt: Wonach nicht gefragt wurde, müssen Sie nicht angeben. Der Versicherer trägt das Risiko seiner eigenen Fragebögen (§ 19 Abs. 1 VVG).
Die Folgen sind nach Schwere gestaffelt. Zwischen einem Versehen und einer Absicht liegt der Unterschied zwischen einem angepassten Vertrag und gar keinem Vertrag.
Wichtig für die Praxis: Der Versicherer muss Sie vor Ihrer Antwort in einer gesonderten Mitteilung in Textform auf diese Folgen hinweisen (§ 19 Abs. 5 VVG). Fehlt dieser Hinweis, stehen ihm die Rechte aus der Tabelle nicht zu. Bewahren Sie die Mitteilung deshalb mit dem Antrag zusammen auf.
| Schwere des Fehlers | Recht des Versicherers | Wirkung auf Ihre Leistung |
|---|---|---|
| Ohne Verschulden | nur rückwirkende Vertragsanpassung | Leistung bleibt, Bedingungen können sich ändern |
| Einfache Fahrlässigkeit | Kündigung für die Zukunft oder Anpassung | laufender Leistungsfall bleibt in der Regel gedeckt |
| Grobe Fahrlässigkeit | Rücktritt, sonst Anpassung | Leistung entfällt, wenn der Fehler ursächlich war |
| Vorsatz | Rücktritt, Frist zehn statt fünf Jahre | Leistung entfällt |
| Arglist | Anfechtung (§ 22 VVG) | Vertrag gilt von Anfang an als nicht geschlossen |
Fünf Jahre nach Vertragsschluss kann sich der Versicherer auf eine Falschangabe nicht mehr berufen, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG). Ab dem Tag, an dem er von der Falschangabe erfährt, hat er einen Monat Zeit zu handeln (§ 21 Abs. 1 VVG). Eine Anfechtung wegen Arglist muss er binnen eines Jahres ab Entdeckung erklären.
Der häufigste Irrtum: Diese Fristen helfen nur, wenn der Leistungsfall erst nach ihrem Ablauf eintritt. Werden Sie im vierten Jahr berufsunfähig und prüft der Versicherer im siebten, darf er die alte Falschangabe weiter gegen Sie verwenden. Abwarten ist deshalb keine Strategie, Vorbereiten ist eine.
Bevor Sie etwas ausfüllen, besorgen Sie sich Ihre eigene Krankengeschichte. Ihre Krankenkasse muss Ihnen auf Verlangen Auskunft über die abgerechneten Leistungen und die dazu gespeicherten Diagnosen geben (§ 305 SGB V). Nennen Sie in Ihrem Schreiben an die Kasse genau den Zeitraum, den der Versicherer abfragt.
Aus dieser Liste ergibt sich, bei welchen Ärzten Sie waren. Dort fordern Sie eine Kopie der Patientenakte an (§ 630g BGB), die erste Kopie ist kostenlos. Rechnen Sie für alles zusammen mit vier bis acht Wochen. Das ist der beste investierte Teil des Aufwands: Danach antworten Sie aus Papieren und nicht aus dem Gedächtnis.
Stellen Sie keinen Antrag ins Blaue. Eine Ablehnung, ein Zuschlag oder eine Zurückstellung wird im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft vermerkt, und andere Versicherer können das abfragen. Ein solcher Eintrag verengt Ihre Auswahl, bevor Sie richtig angefangen haben.
Bei einer anonymen Voranfrage gehen Ihre Befunde ohne Namen an mehrere Risikoprüfer. Sie erhalten Voten, ohne Spuren zu hinterlassen, und stellen den Antrag dort, wo das Votum am besten ist. Einmal im Jahr können Sie beim Betreiber der Datei kostenlos abfragen, was über Sie gespeichert ist. Das lohnt vor jedem Antrag.
Kein Befund ist automatisch das Ende. Es zählt, wie lange er zurückliegt, ob er abgeschlossen ist und was dazu dokumentiert wurde. Ein einmaliger Anlass mit klarem Ende wird anders bewertet als eine laufende Behandlung.
Die Übersicht zeigt, was in der Angebotspraxis üblich ist. Jedes Haus entscheidet eigenständig, und die Unterschiede zwischen den Risikoprüfern sind groß. Genau darum lohnt die Anfrage bei mehreren Häusern.
| Befund | Übliche Reaktion | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Rückenschmerz, wenige Termine, folgenlos | Annahme, manchmal Zuschlag | Abschlussbericht des Arztes beilegen, der die Beschwerdefreiheit belegt |
| Bandscheibenvorfall mit Operation | Ausschluss der Wirbelsäule oder Zuschlag | Voten mehrerer Häuser vergleichen, ein Ausschluss ist besser als keine Deckung |
| Einmalige Psychotherapie, abgeschlossen | Zurückstellung oder Annahme nach Wartezeit | Bericht mit Anlass, Verlauf und Ende der Behandlung besorgen |
| Laufende Behandlung der Psyche | meist Ablehnung | Grundfähigkeitsschutz prüfen und später erneut anfragen |
| Heuschnupfen, Allergie | Annahme, oft ohne Zuschlag | Medikamente, Häufigkeit und Auslöser genau angeben |
| Deutliches Übergewicht | Beitragszuschlag | Gewichtsverlauf über zwölf Monate belegen |
Am Ende der Risikoprüfung steht eine von fünf Antworten: Annahme zum normalen Beitrag, Annahme mit Ausschluss einzelner Diagnosen, Annahme mit Beitragszuschlag, Zurückstellung für eine festgelegte Zeit, oder Ablehnung. Nach einer Auswertung der Antragsstatistiken werden rund 80 Prozent ohne Erschwernis angenommen, etwa 14 Prozent mit Zuschlag oder Ausschluss, etwa 3 Prozent abgelehnt.
Ein Ausschluss ist ärgerlich, aber selten ein Grund abzusagen: Bei allen anderen Ursachen bleibt der Schutz voll bestehen. Und ein Zuschlag von 50 Prozent auf 70 Euro sind 35 Euro im Monat, weniger als viele für Mobilfunk zahlen. Rechnen Sie das aus, bevor Sie einen Vertrag ausschlagen, den Sie in zehn Jahren so nicht mehr bekommen.
Fragen und Antworten
Gefragt ist, was Sie wissen. Genau deshalb sollten Sie es wissen: Holen Sie die Auskunft Ihrer Krankenkasse, dann antworten Sie belegt statt geraten.
Ja, wenn danach gefragt wird. Bitten Sie den Arzt zusätzlich um eine kurze Klarstellung, dass keine behandelte Erkrankung dahinterstand.
Der Versicherer entscheidet später neu, meist nach sechs Monaten bis zwei Jahren ohne Beschwerden. Ein Vertrag bei einem anderen Haus kann in der Zwischenzeit die bessere Wahl sein.
Nicht unbedingt. Der Zuschlag kostet dauerhaft Geld, der Ausschluss nur im Fall genau dieser Diagnose. Was besser passt, hängt davon ab, wie wahrscheinlich diese Ursache bei Ihnen ist.
Nur mit Ihrer Einwilligung. Begrenzen Sie sie auf den Einzelfall, statt eine weite Schweigepflichtentbindung zu erteilen.
Melden Sie ihn unaufgefordert und schriftlich. Eine Nachmeldung aus eigenem Antrieb wird deutlich milder behandelt als ein Fund im Leistungsfall.
Wenn danach gefragt wird, ja. Selbst gezahlte Behandlungen stehen nicht in den Kassendaten, aber in der Akte des Behandlers, und dort schaut der Versicherer im Leistungsfall auch hin.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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