Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
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Kurz gesagt
Klären Sie zuerst, was abgelehnt wurde. Beim Antrag geht es um die Gesundheitsprüfung: Begründung schriftlich anfordern, Befunde ärztlich entkräften, anonym bei anderen Häusern vorfragen, Ausschluss statt Ablehnung verhandeln. Bei der Leistung geht es um Ihren Vertrag: Akteneinsicht, eigenes Gutachten, Ombudsmann, Klage. Nur etwa 3 Prozent der Anträge werden abgelehnt.
Was die Wege kosten und was die Alternativen kosten. Richtwerte für 1.500 Euro Monatsrente bis 67, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| BU zum Vergleich, 30 Jahre, Bürotätigkeit | rund 70 Euro im Monat |
| Beitragszuschlag bei Vorerkrankungen | meist 20 bis 100 Prozent auf den Normalbeitrag |
| Grundfähigkeitsschutz, 1.000 Euro Rente, Handwerk mit 26 bis 28 | rund 38 bis 41 Euro im Monat |
| Grundfähigkeitsschutz, Spanne über alle Profile | etwa 25 bis über 400 Euro im Monat |
| Eigenes medizinisches Gutachten | vierstellig, in einem entschiedenen Fall knapp 4.000 Euro |
| Beschwerde beim Versicherungsombudsmann | 0 Euro, bindend bis 10.000 Euro Beschwerdewert |
Stand September 2026 aus öffentlich genannten Beispielen. Die Spanne der Zuschläge ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Anwalts- und Gerichtskosten hängen am Streitwert, der sich aus der geforderten Rente errechnet, und lassen sich erst beziffern, wenn Rentenhöhe und Laufzeit bekannt sind; wir rechnen es Ihnen vorher aus.
Rechenbeispiel
Wie eine genauere Tätigkeitsbeschreibung die Entscheidung gedreht hat.
| Erste Angabe im Formular | Dachdecker, Arbeiten auf dem Dach nicht mehr möglich |
| Antwort des Versicherers | Ablehnung, Aufmaß und Büro seien weiter möglich |
| Nachgereichter Arbeitstag mit Stunden | Dach und Gerüst 6,5 Stunden, Aufmaß und Büro 1,5 Stunden |
| Ergänzende Stellungnahme des Orthopäden | Höhenarbeit und Heben dauerhaft ausgeschlossen, Prognose über zwölf Monate |
81 Prozent der Arbeitszeit fielen weg, die Sechsmonatsprognose lag vor: Der Versicherer erkannte die Rente an, ohne Klage. Rechenbeispiel zur Veranschaulichung.
Das Wort Ablehnung steht für zwei völlig verschiedene Lagen, und der richtige Weg ist in beiden ein anderer. Beim abgelehnten Antrag hat der Versicherer Sie vor Vertragsschluss nicht genommen, es gibt also keinen Vertrag. Hier geht es um Befunde, Beruf und andere Häuser.
Bei der abgelehnten Leistung haben Sie einen Vertrag und der Versicherer sagt, die Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Hier geht es um Beweise, Fristen und notfalls das Gericht. Verwechseln Sie beides nicht: Wer nach einer Leistungsablehnung neue Anträge stellt, verliert Monate, und wer nach einer Antragsablehnung gleich einen Anwalt nimmt, zahlt für nichts.
Fordern Sie zuerst die Begründung schriftlich an. Meist steht dort ein einzelner Befund, und oft ist es ein Punkt, den Sie ausräumen können: eine Verdachtsdiagnose, die sich nie bestätigt hat, eine abgeschlossene Behandlung, ein falsch zugeordneter Eintrag in der Abrechnung.
Danach holen Sie einen ärztlichen Bericht, der genau diesen Punkt entkräftet: Anlass, Verlauf, Ende, heutiger Zustand, Prognose. Mit diesem Bericht fragen Sie anonym bei anderen Häusern nach. Verhandeln Sie dabei ausdrücklich über einen Ausschluss der einen Diagnose statt einer Ablehnung, und fragen Sie nach einer Zurückstellung mit festem Termin statt eines endgültigen Nein. Prüfen Sie zusätzlich den Weg über den Arbeitgeber: In einer betrieblichen Versorgung oder einem Kollektivvertrag ist die Gesundheitsprüfung oft vereinfacht.
Eine Ablehnung, ein Zuschlag oder eine Zurückstellung wird im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft vermerkt, und andere Versicherer können das abfragen. Wer nach der ersten Ablehnung reihum echte Anträge stellt, sammelt Einträge und verengt seine Auswahl selbst.
Deshalb die Regel: nach einer Ablehnung keinen zweiten Antrag, sondern eine anonyme Voranfrage über einen Makler. Ihre Befunde gehen ohne Namen an mehrere Risikoprüfer, Sie bekommen Voten und stellen nur dort einen Antrag, wo das Votum passt. Einmal im Jahr können Sie kostenlos abfragen, was in der Datei über Sie steht; tun Sie das, bevor Sie weitermachen.
Keine dieser Lösungen ist so gut wie eine BU. Jede deckt weniger ab, und das gehört gesagt, bevor Sie unterschreiben. Trotzdem ist eine schwächere Absicherung besser als keine, vor allem wenn Ihr Einkommen die Familie trägt.
Die Reihenfolge der Prüfung: zuerst Grundfähigkeitsversicherung, dann Erwerbsunfähigkeitsversicherung, dann eine Absicherung schwerer Krankheiten, und erst zuletzt die Unfallversicherung. Sie ist der schwächste Ersatz, weil die meisten Fälle durch Krankheit entstehen.
| Lösung | Was sie leistet | Wo die Grenze liegt |
|---|---|---|
| Grundfähigkeitsversicherung | Rente bei Verlust festgelegter Fähigkeiten wie Gehen, Greifen, Sehen | psychische Erkrankungen meist nicht erfasst, der Katalog entscheidet alles |
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Rente, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr ausüben können | viel höhere Hürde als 50 Prozent im eigenen Beruf |
| Absicherung schwerer Krankheiten | einmalige Summe bei festgelegten Diagnosen | keine laufende Rente, alles außerhalb der Liste fällt aus |
| Unfallversicherung | Leistung nur nach Unfällen | die meisten Fälle entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall |
| Betriebliche Lösung oder Kollektivvertrag | Zugang oft mit vereinfachter Gesundheitsprüfung | hängt am Arbeitgeber, ein Jobwechsel kann den Schutz kosten |
Nach einer Auswertung der Leistungsprüfungen stützen Versicherer knapp 37 Prozent ihrer Ablehnungen darauf, dass der nötige Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht sei, und fast 15 Prozent auf falsche Angaben bei Vertragsschluss. Die berüchtigte Verweisung auf einen anderen Beruf spielt zusammen mit der Umorganisation mit unter einem Prozent kaum eine Rolle.
Lesen Sie die Begründung Satz für Satz. Fast immer lässt sie erkennen, welcher Beweis dem Versicherer fehlt, und genau den können Sie nachliefern. Eine Ablehnung ist kein Urteil, sondern eine Behauptung mit Begründung.
| Ablehnungsgrund | Was dahintersteckt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Grad unter 50 Prozent | Ihre Tätigkeit wurde zu grob erfasst | Arbeitstag mit Stunden je Aufgabe nachliefern, Kollegen als Zeugen benennen |
| Prognose von sechs Monaten nicht belegt | der Arztbericht sagt nichts zur Dauer | ergänzende Stellungnahme zur voraussichtlichen Dauer anfordern |
| Verweisung auf einen anderen Beruf | der Vertrag erlaubt die abstrakte Verweisung | Bedingungen prüfen, Vergleichbarkeit von Einkommen und Ansehen bestreiten |
| Anzeigepflichtverletzung | ein Befund fehlte im Antrag | Ursächlichkeit und Fristen prüfen, Hinweis nach § 19 Abs. 5 VVG einfordern |
| Ein Leistungsausschluss greife | die ausgeschlossene Diagnose soll die Ursache sein | andere Ursache belegen, Kausalität durch Facharzt klären lassen |
Verlangen Sie Akteneinsicht in Ihre Leistungsakte, auch in Gutachten und interne Vermerke. Prüfen Sie dann, ob der Versicherer sich an seine eigenen Bedingungen gehalten hat und ob seine Begründung die vertraglichen Voraussetzungen überhaupt benennt. Fehlt eine nachvollziehbare Begründung, ist die Ablehnung schon formal angreifbar.
Danach stehen drei Wege offen. Ein eigenes Gutachten kostet Geld, wird von den Gerichten aber ernst genommen. Die Beschwerde beim Versicherungsombudsmann kostet nichts, ist bis 100.000 Euro Beschwerdewert zulässig und bindet den Versicherer bis 10.000 Euro. Bleibt es dabei, klagen Sie: Vor Gericht landen nach einer Auswertung im Schnitt etwa 2,7 Prozent der Leistungsfälle, rund zwei Drittel dieser Verfahren enden im Vergleich, und Versicherer verlieren etwa 11 Prozent. Nehmen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht und prüfen Sie vorher Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe.
Fragen und Antworten
Etwa 3 Prozent der Anträge. Rund 14 Prozent werden mit Zuschlag oder Ausschluss angenommen. Eine Ablehnung ist die Ausnahme, hinterlässt aber Spuren.
Ja, die Risikoprüfer bewerten denselben Befund unterschiedlich. Gehen Sie über eine anonyme Voranfrage, damit kein weiterer Eintrag entsteht.
Wenn danach gefragt wird, ja. Genau deshalb ist die anonyme Voranfrage der bessere Weg: Sie erzeugt keinen Antrag und keine Ablehnung.
Er prüft kostenlos. Zulässig ist das Verfahren bis 100.000 Euro Beschwerdewert, bis 10.000 Euro ist sein Spruch für den Versicherer bindend. Sie selbst bleiben frei, danach zu klagen.
Sein eigenes Gutachten zahlt der Versicherer. Ein Gutachten, das Sie beauftragen, zahlen zunächst Sie; im Prozess kann es erstattungsfähig sein.
Vor Gericht landen wenige Fälle, und rund zwei Drittel davon enden im Vergleich. Mit Rechtsschutz oder Prozesskostenhilfe ist das Risiko überschaubar, ohne beides sollten Sie den Streitwert vorher ausrechnen lassen.
Ein Ausschluss immer. Er nimmt eine Diagnose aus dem Schutz, lässt aber alle anderen Ursachen versichert, und die machen den Großteil der Fälle aus.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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