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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Was tun, wenn der BU-Antrag abgelehnt wurde?

Kurz gesagt

Klären Sie zuerst, was abgelehnt wurde. Beim Antrag geht es um die Gesundheitsprüfung: Begründung schriftlich anfordern, Befunde ärztlich entkräften, anonym bei anderen Häusern vorfragen, Ausschluss statt Ablehnung verhandeln. Bei der Leistung geht es um Ihren Vertrag: Akteneinsicht, eigenes Gutachten, Ombudsmann, Klage. Nur etwa 3 Prozent der Anträge werden abgelehnt.

Was tun, wenn der BU-Antrag abgelehnt wurde?

Was es kostet

Was die Wege kosten und was die Alternativen kosten. Richtwerte für 1.500 Euro Monatsrente bis 67, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
BU zum Vergleich, 30 Jahre, Bürotätigkeitrund 70 Euro im Monat
Beitragszuschlag bei Vorerkrankungenmeist 20 bis 100 Prozent auf den Normalbeitrag
Grundfähigkeitsschutz, 1.000 Euro Rente, Handwerk mit 26 bis 28rund 38 bis 41 Euro im Monat
Grundfähigkeitsschutz, Spanne über alle Profileetwa 25 bis über 400 Euro im Monat
Eigenes medizinisches Gutachtenvierstellig, in einem entschiedenen Fall knapp 4.000 Euro
Beschwerde beim Versicherungsombudsmann0 Euro, bindend bis 10.000 Euro Beschwerdewert

Stand September 2026 aus öffentlich genannten Beispielen. Die Spanne der Zuschläge ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Anwalts- und Gerichtskosten hängen am Streitwert, der sich aus der geforderten Rente errechnet, und lassen sich erst beziffern, wenn Rentenhöhe und Laufzeit bekannt sind; wir rechnen es Ihnen vorher aus.

Rechenbeispiel

Dachdecker, 46 Jahre, Leistung abgelehnt wegen Grad unter 50 Prozent

Wie eine genauere Tätigkeitsbeschreibung die Entscheidung gedreht hat.

Erste Angabe im FormularDachdecker, Arbeiten auf dem Dach nicht mehr möglich
Antwort des VersicherersAblehnung, Aufmaß und Büro seien weiter möglich
Nachgereichter Arbeitstag mit StundenDach und Gerüst 6,5 Stunden, Aufmaß und Büro 1,5 Stunden
Ergänzende Stellungnahme des OrthopädenHöhenarbeit und Heben dauerhaft ausgeschlossen, Prognose über zwölf Monate

81 Prozent der Arbeitszeit fielen weg, die Sechsmonatsprognose lag vor: Der Versicherer erkannte die Rente an, ohne Klage. Rechenbeispiel zur Veranschaulichung.

Erst die Frage: Antrag oder Leistung?

Das Wort Ablehnung steht für zwei völlig verschiedene Lagen, und der richtige Weg ist in beiden ein anderer. Beim abgelehnten Antrag hat der Versicherer Sie vor Vertragsschluss nicht genommen, es gibt also keinen Vertrag. Hier geht es um Befunde, Beruf und andere Häuser.

Bei der abgelehnten Leistung haben Sie einen Vertrag und der Versicherer sagt, die Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Hier geht es um Beweise, Fristen und notfalls das Gericht. Verwechseln Sie beides nicht: Wer nach einer Leistungsablehnung neue Anträge stellt, verliert Monate, und wer nach einer Antragsablehnung gleich einen Anwalt nimmt, zahlt für nichts.

Antrag abgelehnt: die Reihenfolge, die zählt

Fordern Sie zuerst die Begründung schriftlich an. Meist steht dort ein einzelner Befund, und oft ist es ein Punkt, den Sie ausräumen können: eine Verdachtsdiagnose, die sich nie bestätigt hat, eine abgeschlossene Behandlung, ein falsch zugeordneter Eintrag in der Abrechnung.

Danach holen Sie einen ärztlichen Bericht, der genau diesen Punkt entkräftet: Anlass, Verlauf, Ende, heutiger Zustand, Prognose. Mit diesem Bericht fragen Sie anonym bei anderen Häusern nach. Verhandeln Sie dabei ausdrücklich über einen Ausschluss der einen Diagnose statt einer Ablehnung, und fragen Sie nach einer Zurückstellung mit festem Termin statt eines endgültigen Nein. Prüfen Sie zusätzlich den Weg über den Arbeitgeber: In einer betrieblichen Versorgung oder einem Kollektivvertrag ist die Gesundheitsprüfung oft vereinfacht.

Warum die anonyme Voranfrage an den Anfang gehört

Eine Ablehnung, ein Zuschlag oder eine Zurückstellung wird im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft vermerkt, und andere Versicherer können das abfragen. Wer nach der ersten Ablehnung reihum echte Anträge stellt, sammelt Einträge und verengt seine Auswahl selbst.

Deshalb die Regel: nach einer Ablehnung keinen zweiten Antrag, sondern eine anonyme Voranfrage über einen Makler. Ihre Befunde gehen ohne Namen an mehrere Risikoprüfer, Sie bekommen Voten und stellen nur dort einen Antrag, wo das Votum passt. Einmal im Jahr können Sie kostenlos abfragen, was in der Datei über Sie steht; tun Sie das, bevor Sie weitermachen.

Die echten Alternativen, wenn keine BU zu bekommen ist

Keine dieser Lösungen ist so gut wie eine BU. Jede deckt weniger ab, und das gehört gesagt, bevor Sie unterschreiben. Trotzdem ist eine schwächere Absicherung besser als keine, vor allem wenn Ihr Einkommen die Familie trägt.

Die Reihenfolge der Prüfung: zuerst Grundfähigkeitsversicherung, dann Erwerbsunfähigkeitsversicherung, dann eine Absicherung schwerer Krankheiten, und erst zuletzt die Unfallversicherung. Sie ist der schwächste Ersatz, weil die meisten Fälle durch Krankheit entstehen.

LösungWas sie leistetWo die Grenze liegt
GrundfähigkeitsversicherungRente bei Verlust festgelegter Fähigkeiten wie Gehen, Greifen, Sehenpsychische Erkrankungen meist nicht erfasst, der Katalog entscheidet alles
ErwerbsunfähigkeitsversicherungRente, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr ausüben könnenviel höhere Hürde als 50 Prozent im eigenen Beruf
Absicherung schwerer Krankheiteneinmalige Summe bei festgelegten Diagnosenkeine laufende Rente, alles außerhalb der Liste fällt aus
UnfallversicherungLeistung nur nach Unfällendie meisten Fälle entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall
Betriebliche Lösung oder KollektivvertragZugang oft mit vereinfachter Gesundheitsprüfunghängt am Arbeitgeber, ein Jobwechsel kann den Schutz kosten

Leistung abgelehnt: die Gründe und was dahintersteckt

Nach einer Auswertung der Leistungsprüfungen stützen Versicherer knapp 37 Prozent ihrer Ablehnungen darauf, dass der nötige Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht sei, und fast 15 Prozent auf falsche Angaben bei Vertragsschluss. Die berüchtigte Verweisung auf einen anderen Beruf spielt zusammen mit der Umorganisation mit unter einem Prozent kaum eine Rolle.

Lesen Sie die Begründung Satz für Satz. Fast immer lässt sie erkennen, welcher Beweis dem Versicherer fehlt, und genau den können Sie nachliefern. Eine Ablehnung ist kein Urteil, sondern eine Behauptung mit Begründung.

AblehnungsgrundWas dahinterstecktNächster Schritt
Grad unter 50 ProzentIhre Tätigkeit wurde zu grob erfasstArbeitstag mit Stunden je Aufgabe nachliefern, Kollegen als Zeugen benennen
Prognose von sechs Monaten nicht belegtder Arztbericht sagt nichts zur Dauerergänzende Stellungnahme zur voraussichtlichen Dauer anfordern
Verweisung auf einen anderen Berufder Vertrag erlaubt die abstrakte VerweisungBedingungen prüfen, Vergleichbarkeit von Einkommen und Ansehen bestreiten
Anzeigepflichtverletzungein Befund fehlte im AntragUrsächlichkeit und Fristen prüfen, Hinweis nach § 19 Abs. 5 VVG einfordern
Ein Leistungsausschluss greifedie ausgeschlossene Diagnose soll die Ursache seinandere Ursache belegen, Kausalität durch Facharzt klären lassen

Der Weg gegen eine Leistungsablehnung

Verlangen Sie Akteneinsicht in Ihre Leistungsakte, auch in Gutachten und interne Vermerke. Prüfen Sie dann, ob der Versicherer sich an seine eigenen Bedingungen gehalten hat und ob seine Begründung die vertraglichen Voraussetzungen überhaupt benennt. Fehlt eine nachvollziehbare Begründung, ist die Ablehnung schon formal angreifbar.

Danach stehen drei Wege offen. Ein eigenes Gutachten kostet Geld, wird von den Gerichten aber ernst genommen. Die Beschwerde beim Versicherungsombudsmann kostet nichts, ist bis 100.000 Euro Beschwerdewert zulässig und bindet den Versicherer bis 10.000 Euro. Bleibt es dabei, klagen Sie: Vor Gericht landen nach einer Auswertung im Schnitt etwa 2,7 Prozent der Leistungsfälle, rund zwei Drittel dieser Verfahren enden im Vergleich, und Versicherer verlieren etwa 11 Prozent. Nehmen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht und prüfen Sie vorher Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe.

Schritt für Schritt

  1. Klären, was abgelehnt wurde: der Antrag oder die Leistung.
  2. Begründung schriftlich anfordern, mit Nennung des störenden Befunds oder der fehlenden Voraussetzung.
  3. Beim Antrag: ärztlichen Bericht zur Entkräftung holen und anonyme Voranfragen stellen lassen.
  4. Bei der Leistung: Akteneinsicht verlangen, auch in Gutachten und Vermerke.
  5. Fehlende Beweise nachliefern: Arbeitstag mit Stunden, Prognose zur Dauer, Facharztbericht.
  6. Erst dann eskalieren: Ombudsmann, dann Klage, vorher Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe prüfen.

Checkliste

  • Schriftliche Begründung liegt vor
  • Unterschied zwischen Antrags- und Leistungsablehnung geklärt
  • Kein weiterer echter Antrag ohne anonyme Voranfrage gestellt
  • Arbeitstag mit Stunden je Aufgabe dokumentiert
  • Rechtsschutzversicherung auf Deckung geprüft
  • Fristen aus dem Ablehnungsschreiben notiert

Häufige Fehler

  • Nach einer Ablehnung gleich den nächsten echten Antrag stellen
  • Eine Ablehnung ohne schriftliche Begründung hinnehmen
  • Einen angebotenen Ausschluss ablehnen und lieber ganz ohne Schutz bleiben
  • Die Unfallversicherung für einen vollwertigen Ersatz der BU halten
  • Bei der Leistungsablehnung Monate verstreichen lassen, statt die Akte anzufordern

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie oft wird ein BU-Antrag abgelehnt?

Etwa 3 Prozent der Anträge. Rund 14 Prozent werden mit Zuschlag oder Ausschluss angenommen. Eine Ablehnung ist die Ausnahme, hinterlässt aber Spuren.

Kann ich nach einer Ablehnung bei einem anderen Versicherer abschließen?

Ja, die Risikoprüfer bewerten denselben Befund unterschiedlich. Gehen Sie über eine anonyme Voranfrage, damit kein weiterer Eintrag entsteht.

Muss ich eine frühere Ablehnung im neuen Antrag angeben?

Wenn danach gefragt wird, ja. Genau deshalb ist die anonyme Voranfrage der bessere Weg: Sie erzeugt keinen Antrag und keine Ablehnung.

Was bringt der Versicherungsombudsmann?

Er prüft kostenlos. Zulässig ist das Verfahren bis 100.000 Euro Beschwerdewert, bis 10.000 Euro ist sein Spruch für den Versicherer bindend. Sie selbst bleiben frei, danach zu klagen.

Wer zahlt ein Gutachten?

Sein eigenes Gutachten zahlt der Versicherer. Ein Gutachten, das Sie beauftragen, zahlen zunächst Sie; im Prozess kann es erstattungsfähig sein.

Lohnt eine Klage überhaupt?

Vor Gericht landen wenige Fälle, und rund zwei Drittel davon enden im Vergleich. Mit Rechtsschutz oder Prozesskostenhilfe ist das Risiko überschaubar, ohne beides sollten Sie den Streitwert vorher ausrechnen lassen.

Was ist besser, ein Ausschluss oder eine Ablehnung?

Ein Ausschluss immer. Er nimmt eine Diagnose aus dem Schutz, lässt aber alle anderen Ursachen versichert, und die machen den Großteil der Fälle aus.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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