Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
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Kurz gesagt
Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht, wenn der Streit vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit begann, wenn er ein Bauvorhaben am eigenen Grundstück, eine Kapitalanlage, eine Scheidung oder eine vorsätzliche Straftat betrifft, und wenn der Versicherer keine Erfolgsaussicht sieht. Gegen die letzte Begründung können Sie sich wehren: mit dem Stichentscheid Ihres Anwalts und danach mit dem Ombudsmann.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen und aus Kostenrechnern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, damit Sie sehen, was eine Ablehnung wirklich kostet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kostenrisiko erste Instanz, Streitwert 1.500 Euro, verloren | etwa 1.094 Euro |
| Kostenrisiko erste Instanz, Streitwert 5.000 Euro, verloren | etwa 2.668 Euro |
| Kostenrisiko erste Instanz, Streitwert 10.000 Euro, verloren | etwa 4.775 Euro |
| Kostenrisiko erste Instanz, Streitwert 25.000 Euro, verloren | etwa 6.870 Euro |
| Berufung bei Streitwert 5.000 Euro, eigener Anwalt und Gericht | etwa 1.205 Euro Anwalt und 682 Euro Gerichtskosten |
| Übliche Selbstbeteiligung je Fall | 150 bis 300 Euro |
| Selbstbeteiligung ganz weglassen statt 150 Euro | etwa 85 Euro mehr im Jahr |
| Ombudsmannverfahren | 0 Euro, bindend bis 10.000 Euro Beschwerdewert |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und aus Kostenrechnern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz, erhöhte Gebühren seit Juni 2025. Die Summe beider Instanzen im Rechenbeispiel ist aus diesen Zahlen gerechnet und damit ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Für Ihren Fall zählt das Bedingungswerk Ihres Tarifs.
Rechenbeispiel
Der Vermieter fordert 1.800 Euro nach, der Versicherer hält eine Klage für aussichtslos. So sieht die Rechnung aus.
| Streitwert der Nachforderung | 1.800 Euro |
| Kostenrisiko erste Instanz, wenn Sie verlieren | etwa 1.100 bis 1.300 Euro |
| Stichentscheid Ihres Anwalts | Kosten trägt in den meisten Bedingungswerken der Versicherer |
| Selbstbeteiligung nach erteilter Deckung | 150 Euro |
| Ombudsmann als nächster Schritt | 0 Euro |
Bindet der Stichentscheid den Versicherer, tragen Sie am Ende nur die 150 Euro Selbstbeteiligung. Ohne diesen Schritt stehen rund 1.100 bis 1.300 Euro im Raum.
Eine Rechtsschutzversicherung lehnt nicht willkürlich ab. Fast jede Ablehnung stützt sich auf eine von wenigen Klauseln, und die stehen in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, kurz ARB. Wer diese Gründe kennt, sieht sofort, ob das Nein trägt oder ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen.
Die Tabelle nennt die Gründe in der Reihenfolge, in der sie in der Praxis vorkommen. Die Spalte rechts sagt, was Sie dann noch tun können.
| Grund für die Ablehnung | Zahlt die Police? | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Der Streit begann vor Vertragsbeginn | nein | Datum des ersten Verstoßes selbst bestimmen, oft liegt es später als der Versicherer annimmt |
| Der Streit begann in der Wartezeit von drei Monaten | nein | prüfen, ob dieser Baustein überhaupt eine Wartezeit hat; Verkehr und Schadenersatz meist nicht |
| Bauvorhaben oder Baustreit am eigenen Grundstück | nein | vorher den Bauvertrag prüfen lassen; Bauleistung und Bauherrenhaftpflicht sind eigene Policen |
| Kapitalanlagen und Spekulation | nein | in den Bedingungen nachsehen, einzelne Tarife decken Beratungsfehler bei einfachen Produkten |
| Familienrecht und Erbrecht über die Beratung hinaus | nur die Beratung | den Beratungsrechtsschutz nutzen und die Verfahrenskosten selbst einplanen |
| Scheidung | nein | Verfahrenskostenhilfe prüfen und mit dem Anwalt eine Ratenzahlung vereinbaren |
| Vorsätzliche Straftat | nein | bei Fahrlässigkeit zahlt die Police vor; wird Vorsatz festgestellt, fordert sie das Geld zurück |
| Streit mit dem eigenen Versicherer | je nach Bedingungswerk | vor Abschluss prüfen, gute Tarife schließen den eigenen Versicherer ausdrücklich ein |
| Streit zwischen mitversicherten Personen | nein | außergerichtlich klären oder nur eine Person versichern lassen |
| Verwaltungsverfahren außerhalb Verkehr und Sozialrecht | meist nein | prüfen, ob der Tarif einen eigenen Verwaltungsrechtsschutz kennt |
| Ordnungswidrigkeit beim Parken | je nach Tarif | in den Bedingungen nachlesen, viele Tarife zahlen erst ab Punkten oder Fahrverbot |
| Keine Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit | nein | Stichentscheid oder Schiedsgutachten verlangen, danach den Ombudsmann einschalten |
Entscheidend ist, wann der Rechtsschutzfall eingetreten ist. Und das ist nicht der Tag, an dem Sie zum Anwalt gehen, und auch nicht der Tag, an dem Sie den Streit bemerken. Es ist der erste Verstoß gegen eine Rechtspflicht, den Sie der Gegenseite vorwerfen. Gibt es mehrere Verstöße, zählt der erste. Liegt dieser Verstoß vor dem Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, zahlt die Police nicht, selbst wenn der Prozess Jahre später läuft.
Drei Beispiele machen das greifbar. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist der Verstoß der Zugang der Kündigung, nicht das erste Personalgespräch. Bei einem Mietmangel ist es der Tag, an dem der Vermieter trotz Anzeige nicht repariert hat, nicht der Tag, an dem der Schimmel erschien. Bei einer falschen Abrechnung ist es der Zugang der fehlerhaften Rechnung. Schreiben Sie darum immer eine Zeitleiste mit Datum und Belegen: Wer genau darlegt, wann welcher Verstoß geschah, dreht manche Ablehnung noch um. Sehr oft setzt der Versicherer den Beginn nämlich zu früh an, weil er Vorgeschichte und Verstoß vermischt.
Der Versicherer darf die Deckung verweigern, wenn er Ihre Sache für aussichtslos oder mutwillig hält. Genau dafür schreibt aber § 128 Versicherungsvertragsgesetz ein Gutachterverfahren vor: Der Vertrag muss ein unparteiisches Verfahren vorsehen, in dem dieser Streit geklärt wird. Welches es ist, steht in Ihrem Bedingungswerk. Ältere Bedingungen kennen den Stichentscheid: Ihr eigener Anwalt gibt eine begründete Stellungnahme ab, und die bindet den Versicherer, solange sie nicht offenbar erheblich von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage abweicht. Neuere Bedingungen sehen stattdessen ein Schiedsgutachten durch einen unabhängigen Dritten vor.
Der wichtigste Satz für Sie: Belehrt der Versicherer Sie in seiner Ablehnung nicht über dieses Verfahren und die Frist, oder sieht der Vertrag es gar nicht vor, gilt die Deckung im Einzelfall als anerkannt. Prüfen Sie das Ablehnungsschreiben also zuerst auf diesen Hinweis. Die Kosten des Stichentscheids trägt in den meisten Bedingungswerken der Versicherer, Sie riskieren also wenig. Verlangen Sie ihn schriftlich und lassen Sie Ihren Anwalt genau begründen, warum die Klage Aussicht hat.
Bleibt es beim Nein, ist der Versicherungsombudsmann der nächste Schritt. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro entscheidet er, und diese Entscheidung bindet den Versicherer. Zwischen 10.000 und 100.000 Euro spricht er eine Empfehlung aus, die nicht bindet, aber Gewicht hat. Darauf folgt, wenn nötig, die Deckungsklage gegen den eigenen Versicherer.
Wichtig ist die Reihenfolge. Beauftragen Sie den Anwalt nicht und führen Sie den Prozess nicht, solange die Deckungszusage fehlt. Und lassen Sie sich als Makler helfen: Wir kennen die Bedingungswerke und formulieren die Deckungsanfrage so, dass der Versicherer auf den richtigen Baustein und den richtigen Verstoßtag schaut. NAMMERT ist Assekuradeur und führt diesen Schriftwechsel für Sie.
Auch wenn die Police zahlt, zahlt sie nicht alles. Üblich ist eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro je Fall, manche Tarife senken sie nach schadenfreien Jahren. Sie ganz weglassen kostet nach veröffentlichten Berechnungen rund 85 Euro mehr im Jahr, und weil die meisten Versicherten in zehn Jahren keinen Fall melden, lohnt sich das selten.
Die Deckungssumme sollte mindestens 300.000 Euro betragen, viele gute Tarife zahlen innerhalb Europas unbegrenzt. Daneben gibt es Teilgrenzen: für Mediation, für Strafkaution, für das Ausland. Und erstattet werden immer nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Vereinbart Ihr Anwalt ein Stundenhonorar darüber, tragen Sie die Differenz selbst, auch bei voller Deckungszusage.
Ehrlich gesagt: In vielen Fällen hat der Versicherer recht. Wer die Police abschließt, weil die Kündigung schon auf dem Tisch liegt, bekommt kein Geld, und das ist auch richtig, sonst zahlten alle anderen dafür. Dasselbe gilt für den Bauvertrag am eigenen Haus und für die Kapitalanlage, die schlecht gelaufen ist.
Sinnvoll ist die Auseinandersetzung deshalb vor allem bei zwei Gründen: beim Datum des ersten Verstoßes und bei der Erfolgsaussicht. Dort liegen die Ablehnungen, die sich am häufigsten noch drehen. Bei einem klaren Ausschluss sparen Sie sich besser die Mühe und prüfen stattdessen, ob Verfahrenskostenhilfe oder eine Einigung der bessere Weg ist.
Fragen und Antworten
Mit dem ersten Verstoß gegen Rechtspflichten, den Sie der Gegenseite vorwerfen. Bei mehreren Verstößen zählt der erste. Der Gang zum Anwalt spielt dafür keine Rolle.
Eine begründete Stellungnahme Ihres eigenen Anwalts zur Erfolgsaussicht. Sie bindet den Versicherer, solange sie nicht offenbar erheblich von der Sach- und Rechtslage abweicht.
Dann gilt Ihr Rechtsschutzbedürfnis im Einzelfall als anerkannt. Prüfen Sie das Ablehnungsschreiben deshalb immer zuerst auf diesen Hinweis und die Frist.
Nein. Gedeckt ist meist nur eine Beratung im Familienrecht. Prüfen Sie stattdessen Verfahrenskostenhilfe und eine Einigung über die Folgesachen.
Das hängt am Bedingungswerk. Manche Tarife schließen es aus, gute Tarife decken es ausdrücklich ein. Achten Sie darauf schon beim Abschluss.
Nein, das ist fast überall ausgeschlossen, auch mit Wohnbaustein. Helfen kann nur eine Vertragsprüfung vorher und eine Bauleistungsversicherung für Schäden.
Nichts. Bis 10.000 Euro Beschwerdewert entscheidet er bindend für den Versicherer, bis 100.000 Euro gibt er eine Empfehlung ab.
Möglich ist das nach der Regulierung eines Falls, in manchen Bedingungen nach zwei Fällen in einem Jahr. Sprechen Sie uns dann an, bevor Sie die Kündigung akzeptieren.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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