Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Meist liegt es am gleitenden Neuwertfaktor: Der Anpassungsfaktor stieg 2026 auf 27,63, das sind 4,22 Prozent mehr als 2025. Weil dabei die Versicherungssumme mitwächst, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Erhöht der Versicherer dagegen den Beitragssatz, ohne die Leistung zu verbessern, dürfen Sie nach Paragraf 40 VVG innerhalb eines Monats kündigen.
Zahlen aus veröffentlichten Beitragsaufstellungen und amtlichen Indexwerten, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern in Dresden, bisher 238 Euro | neu etwa 262 Euro im Jahr, davon 18 Euro Anpassung und 6 Euro Baualter |
| Mehrfamilienhaus mit 230 Quadratmetern in Duisburg, bisher 2.178 Euro | neu etwa 2.392 Euro im Jahr, davon 163 Euro Anpassung und 51 Euro Baualter |
| Beitrag von 450 Euro, nur Anpassungsfaktor 2026 | rund 19 Euro mehr im Jahr |
| Durchschnittliche Anpassung der vergangenen Jahre | etwa 4,3 Prozent im Jahr, im Spitzenjahr 2023 waren es 14,73 Prozent |
Die Beispielhäuser stammen aus öffentlich genannten Beitragsaufstellungen, die Faktoren aus den Veröffentlichungen zum Anpassungsfaktor. Der Wert für 450 Euro ist gerechnet, nicht abgefragt. Einzelne Zuschläge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Was Ihr Vertrag kostet, hängt von Objekt, Lage und Umfang ab; als Assekuradeur holen wir das genaue Angebot ein.
Rechenbeispiel
So teilt sich eine übliche Erhöhung auf. Nur der zweite Teil kann ein Kündigungsrecht auslösen.
| Beitrag 2025 | 450,00 Euro |
| Anpassungsfaktor 2026, plus 4,22 Prozent | plus 18,99 Euro |
| Wegfall eines Nachlasses für das Baujahr | plus 12,00 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Beitrag 2026 | 480,99 Euro |
| Versicherungssumme | steigt um 4,22 Prozent mit |
Rund 31 Euro mehr im Jahr. Etwa 19 Euro davon sind reine Summenanpassung, dafür steigt auch die Leistung im Schadenfall. Für die restlichen 12 Euro muss im Schreiben stehen, ob Sie nach Paragraf 40 VVG innerhalb eines Monats kündigen dürfen.
Fast alle Wohngebäudeversicherungen laufen als gleitende Neuwertversicherung. Ihr Haus wird einmal in den sogenannten Wert 1914 umgerechnet, also in Mark des Jahres 1914. Jedes Jahr rechnet ein Faktor diesen Wert auf heutige Baupreise hoch, damit die Summe für einen Wiederaufbau reicht.
Diesen Faktor legt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft fest. Er besteht zu 80 Prozent aus dem Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent aus dem Tariflohnindex im Baugewerbe. Steigen Material und Handwerkerlöhne, steigt der Faktor, und mit ihm steigen Versicherungssumme und Beitrag im gleichen Schritt.
Für 2026 liegt der Anpassungsfaktor bei 27,63, der gleitende Neuwertfaktor für die Versicherungssumme bei 27,8. Der Baupreisindex für Wohngebäude stieg zum 1. Januar 2026 auf 22,636, ein Plus von etwas über drei Prozent.
| Jahr | Anpassungsfaktor | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| 2026 | 27,63 | plus 4,22 Prozent |
| 2025 | 26,51 | plus 2,47 Prozent |
| 2024 | 25,87 | plus 7,52 Prozent |
| 2023 | 24,06 | plus 14,73 Prozent |
| 2022 | 20,97 | plus 5,54 Prozent |
| 2021 | 19,87 | plus 2,63 Prozent |
Das ist der wichtigste Unterschied im ganzen Schreiben. Steigt Ihr Beitrag nur, weil der Anpassungsfaktor gestiegen ist, wächst gleichzeitig die Versicherungssumme. Sie bekommen mehr Schutz für mehr Geld, deshalb gibt es dafür kein Sonderkündigungsrecht.
Erhöht der Versicherer dagegen aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Schutzes entsprechend ändert, greift Paragraf 40 VVG. Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird. Der Versicherer muss Sie auf dieses Recht hinweisen und mindestens einen Monat vorher informieren. Dasselbe gilt, wenn er den Schutz kürzt, ohne den Beitrag zu senken.
Prüfen Sie deshalb zwei Zahlen nebeneinander: die alte und die neue Versicherungssumme, den alten und den neuen Beitrag. Steigt der Beitrag stärker als die Summe, steckt mehr als die Anpassung darin.
| Fall | Was passiert | Kündigungsrecht |
|---|---|---|
| Anpassungsfaktor steigt | Summe und Beitrag steigen gleich stark | nein |
| Beitragssatz wird angehoben | Beitrag steigt, Leistung bleibt gleich | ja, Paragraf 40 VVG, ein Monat |
| Leistung wird gekürzt, Beitrag bleibt | weniger Schutz für gleiches Geld | ja, Paragraf 40 VVG |
| Baualtersrabatt fällt weg | Beitrag steigt nach der Vertragsvereinbarung | steht im Schreiben, oft nein |
| Sie melden einen Anbau | Summe und Beitrag steigen | nein |
Neben dem Faktor kalkulieren Versicherer ihre Tarife neu, wenn die Schäden teurer werden. Naturgefahren machten 2024 rund ein Viertel des gesamten Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung aus.
2024 zahlte die Sachversicherung rund 4,4 Milliarden Euro für Naturgefahren. 2025 fiel das Jahr milder aus, rund 1,4 Milliarden Euro, davon etwa eine Milliarde für Sturm und Hagel bei rund 479.000 Schäden und einem Durchschnitt von etwa 2.100 Euro je Schaden.
Dazu kommt Ihr eigenes Haus. Mit jedem Jahr steigt das Risiko für Leitungswasserschäden, deshalb bauen viele Tarife den Nachlass für ein junges Baujahr Stück für Stück ab. In veröffentlichten Beitragsaufstellungen machte dieser Teil bei einem Haus mit 120 Quadratmetern 6 Euro aus, bei einem größeren Objekt mit 230 Quadratmetern 51 Euro.
Am schnellsten wirkt eine Selbstbeteiligung. Sie senkt den Beitrag spürbar, kostet Sie aber im Schadenfall bares Geld. Wählen Sie nur eine Höhe, die Sie ohne Not aus der Rücklage zahlen können.
Melden Sie alles, was das Risiko senkt: neue Wasserleitungen, ein neues Dach, eine Rückstauklappe, eine Alarmanlage, eine stillgelegte alte Heizung. Viele Versicherer rechnen das in den Beitrag ein, aber nur, wenn sie davon wissen.
Und prüfen Sie den Vertrag selbst. Stimmt die Wohnfläche noch, zahlen Sie für eine Garage oder einen Anbau, den es nicht mehr gibt, ist eine Photovoltaikanlage doppelt versichert? Solche Fehler kosten jedes Jahr Geld, ganz ohne Kündigung.
Der Anpassungsfaktor gilt bei allen Anbietern gleich. Wer nur wegen der jährlichen Summenanpassung wechselt, nimmt sie im neuen Vertrag genauso mit.
Teuer wird ein Wechsel außerdem, wenn Sie in den letzten Jahren Schäden gemeldet haben, wenn das Haus alt ist oder in einer Hochwasserzone liegt. Neue Verträge werden dann streng geprüft, der Elementarschutz kostet mehr oder wird gar nicht angeboten. Eine Kündigung ohne festes Anschlussangebot ist in dieser Lage riskant.
Ehrlich gesagt: Bei einem Beitrag um 450 Euro und einer Erhöhung von gut 19 Euro lohnt der Aufwand selten. Sinnvoll ist ein Vergleich, wenn der Vertrag seit Jahren nicht geprüft wurde, wenn Elementarschutz fehlt oder wenn der Versicherer den Beitragssatz kräftig anhebt.
Fragen und Antworten
Nur wenn der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel erhöht, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert. Dann gilt Paragraf 40 VVG mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung. Bei der reinen Summenanpassung gibt es dieses Recht nicht.
Der Anpassungsfaktor stieg von 26,51 auf 27,63, also um 4,22 Prozent. Bei 450 Euro Jahresbeitrag sind das rund 19 Euro, solange der Versicherer nicht zusätzlich den Tarif erhöht.
Einige Bedingungen lassen einen Widerspruch gegen die Summenanpassung zu, meist innerhalb eines Monats nach der Mitteilung. Davon raten wir ab: Danach wächst die Versicherungssumme nicht mehr mit, und im Schadenfall droht eine Kürzung wegen Unterversicherung.
Weil er an den Baupreisen hängt, nicht an Ihrem Schadenverlauf. Dazu kommen die Kosten der ganzen Sparte: Naturgefahren machten 2024 etwa ein Viertel des Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung aus.
Ja, sie senkt den Beitrag spürbar und ist der schnellste Hebel. Wählen Sie nur eine Höhe, die Sie im Schadenfall ohne Not zahlen können.
Oft nicht. Den Anpassungsfaktor nehmen Sie in den neuen Vertrag mit, und nach Schäden oder bei alten Häusern wird ein Neuabschluss teurer. Lohnend ist der Vergleich, wenn der Vertrag seit Jahren nicht geprüft wurde oder der Beitragssatz kräftig steigt.
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Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Für ein übliches Einfamilienhaus zahlen Sie 2026 meist zwischen 300 und 800 Euro im Jahr, oft rund 400 bis 500 Euro. E …
Wie kann ich die Wohngebäudeversicherung kündigen?
Zum Ende der Laufzeit kündigen Sie mit drei Monaten Frist. Nach einem Schaden können beide Seiten binnen eines Monats …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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