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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Was bedeutet Unterversicherung bei der Gebäudeversicherung?

Kurz gesagt

Unterversicherung heißt: Die Versicherungssumme ist niedriger als der Wert, den der Wiederaufbau Ihres Hauses kostet. Dann zahlt der Versicherer jeden Schaden nur anteilig. Ist das Haus zu 80 Prozent versichert, bekommen Sie von einem Schaden über 50.000 Euro nur 40.000 Euro. Das gilt auch für kleine Schäden, nicht nur beim Totalschaden.

Was bedeutet Unterversicherung bei der Gebäudeversicherung?

Was es kostet

Zahlen für die Berechnung, veröffentlicht für 2026, und übliche Beiträge.

BeispielRichtwert
Gleitender Neuwertfaktor 202627,8 (2025: 26,7)
Anpassungsfaktor für den Beitrag 202627,63, rund 4 Prozent mehr als 2025
Neubauwert bei Wert 1914 von 20.000 Marketwa 452.700 Euro (20.000 × 2.263,6 ÷ 100)
Einfamilienhaus, Beitrag für einfachen bis gehobenen Schutzetwa 130 bis 350 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus veröffentlichten Indexwerten und Tarifbeispielen. Der Beitragssatz im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, ebenso die Kosten eines Gutachtens von meist einigen hundert Euro.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Vertrag von 1998

Im Vertrag steht ein Wert 1914 von 20.000 Mark. Nach dem Ausbau des Dachgeschosses wäre richtig 25.000 Mark. Ein Leitungswasserschaden kostet 50.000 Euro.

Richtiger Neubauwert (25.000 × 2.263,6 ÷ 100)565.900 Euro
Versicherter Neubauwert (20.000 × 2.263,6 ÷ 100)452.720 Euro
Versicherungsquote80 Prozent
Zahlung auf den Schaden von 50.000 Euro40.000 Euro
Beitrag mit 20.000 statt 25.000 Mark, Beitragssatz 0,8 Promille (Richtwert)etwa 442 statt 553 Euro im Jahr

Rund 110 Euro Ersparnis im Jahr stehen 10.000 Euro Eigenanteil in einem einzigen Schadenfall gegenüber. Beim Totalschaden fehlen über 113.000 Euro.

So rechnet der Versicherer

Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt dem Versicherer, bei erheblicher Unterversicherung nur nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert zu leisten. Der Versicherungswert ist beim Haus der Betrag, den ein gleichwertiger Neubau heute kosten würde.

Die Kürzung trifft jeden Schaden. Wer 80 Prozent versichert hat, bekommt bei einem Wasserschaden von 10.000 Euro nur 8.000 Euro. Beim Totalschaden kommt hinzu, dass höchstens die Versicherungssumme gezahlt wird.

VersichertSchaden 20.000 EuroSchaden 100.000 Euro
100 Prozent des Werts20.000 Euro100.000 Euro
90 Prozent18.000 Euro90.000 Euro
80 Prozent16.000 Euro80.000 Euro
70 Prozent14.000 Euro70.000 Euro

Der Wert 1914 und warum er stimmen muss

Die meisten Häuser sind nach dem gleitenden Neuwert versichert. Die Summe wird in Mark von 1914 angegeben und jedes Jahr über einen Index auf heutige Baupreise umgerechnet. Das schützt vor steigenden Baukosten, aber nicht vor einem falschen Ausgangswert.

War der Wert 1914 schon beim Abschluss zu niedrig, bleibt das Haus dauerhaft unterversichert, egal wie oft der Index steigt. Das passiert oft, wenn ein alter Vertrag beim Hauskauf übernommen wurde oder das Dachgeschoss später ausgebaut wurde.

Wie Sie Unterversicherung ausschließen

Viele Versicherer verzichten auf die Kürzung, wenn der Wert 1914 mit ihrem Wertermittlungsbogen oder von einem Sachverständigen bestimmt wurde. Andere rechnen nach der Wohnfläche: Stimmen die Quadratmeter und die Ausstattung, gibt es keine Unterversicherung.

Der Verzicht gilt nur, solange Ihre Angaben richtig sind. Anbau, Wintergarten, ausgebauter Keller oder eine hochwertige Sanierung müssen Sie melden. Sonst kann der Verzicht entfallen, und der Versicherer kürzt doch.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Wenn Ihr Vertrag nach Wohnfläche rechnet, die Fläche stimmt und seit dem Abschluss nichts angebaut wurde, sind Sie in der Regel geschützt. Ein teures Gutachten brauchen Sie dann nicht.

Prüfen sollten Sie dagegen alte Verträge mit fester Euro-Summe ohne Index, übernommene Verträge beim Hauskauf und Häuser mit Umbauten nach dem Abschluss.

Schritt für Schritt

  1. Im Versicherungsschein nachsehen, ob nach Wert 1914, Wohnfläche oder fester Summe versichert ist.
  2. Prüfen, ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist.
  3. Alle Anbauten, Ausbauten und Sanierungen seit Vertragsbeginn auflisten.
  4. Den Wert 1914 mit dem Wertermittlungsbogen neu bestimmen lassen, bei besonderen Häusern mit Gutachten.
  5. Summe anpassen und den Verzicht schriftlich bestätigen lassen.

Checkliste

  • Gleitende Neuwertversicherung statt fester Euro-Summe
  • Unterversicherungsverzicht im Vertrag
  • Wert 1914 nach Wertermittlungsbogen oder Gutachten
  • Wohnfläche korrekt und inklusive ausgebautem Dach- oder Kellergeschoss
  • Anbau, Wintergarten und Photovoltaik gemeldet
  • Nebengebäude wie Garage mit eigener Summe oder eingeschlossen

Häufige Fehler

  • Den Kaufpreis oder Verkehrswert als Versicherungssumme nehmen
  • Beim Hauskauf den Vertrag des Verkäufers ungeprüft weiterlaufen lassen
  • Den Ausbau des Dachgeschosses nicht melden
  • Die Summe bewusst niedrig halten, um Beitrag zu sparen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ab wann gilt ein Haus als unterversichert?

Sobald die Versicherungssumme unter dem Wiederaufbauwert liegt. Das Gesetz spricht von einer erheblichen Abweichung, eine feste Prozentgrenze nennt es nicht.

Betrifft die Unterversicherung auch kleine Schäden?

Ja. Gekürzt wird jeder Schaden im gleichen Verhältnis, nicht nur der Totalschaden.

Hilft der jährliche Index gegen Unterversicherung?

Nur gegen steigende Baupreise. Ist der Ausgangswert falsch, bleibt die Lücke bestehen.

Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

Der Versicherer verzichtet auf die Kürzung, wenn die Summe nach seinen Vorgaben ermittelt wurde und Ihre Angaben stimmen.

Ist Überversicherung besser?

Nein. Sie zahlen mehr Beitrag, bekommen im Schaden aber nie mehr als den tatsächlichen Schaden.

Kann ich die Summe jederzeit erhöhen?

Ja, sprechen Sie Ihren Versicherer oder uns an. Der Beitrag steigt dann entsprechend.

Quellen

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