Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Unterversicherung heißt: Die Versicherungssumme ist niedriger als der Wert, den der Wiederaufbau Ihres Hauses kostet. Dann zahlt der Versicherer jeden Schaden nur anteilig. Ist das Haus zu 80 Prozent versichert, bekommen Sie von einem Schaden über 50.000 Euro nur 40.000 Euro. Das gilt auch für kleine Schäden, nicht nur beim Totalschaden.
Zahlen für die Berechnung, veröffentlicht für 2026, und übliche Beiträge.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Gleitender Neuwertfaktor 2026 | 27,8 (2025: 26,7) |
| Anpassungsfaktor für den Beitrag 2026 | 27,63, rund 4 Prozent mehr als 2025 |
| Neubauwert bei Wert 1914 von 20.000 Mark | etwa 452.700 Euro (20.000 × 2.263,6 ÷ 100) |
| Einfamilienhaus, Beitrag für einfachen bis gehobenen Schutz | etwa 130 bis 350 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus veröffentlichten Indexwerten und Tarifbeispielen. Der Beitragssatz im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, ebenso die Kosten eines Gutachtens von meist einigen hundert Euro.
Rechenbeispiel
Im Vertrag steht ein Wert 1914 von 20.000 Mark. Nach dem Ausbau des Dachgeschosses wäre richtig 25.000 Mark. Ein Leitungswasserschaden kostet 50.000 Euro.
| Richtiger Neubauwert (25.000 × 2.263,6 ÷ 100) | 565.900 Euro |
| Versicherter Neubauwert (20.000 × 2.263,6 ÷ 100) | 452.720 Euro |
| Versicherungsquote | 80 Prozent |
| Zahlung auf den Schaden von 50.000 Euro | 40.000 Euro |
| Beitrag mit 20.000 statt 25.000 Mark, Beitragssatz 0,8 Promille (Richtwert) | etwa 442 statt 553 Euro im Jahr |
Rund 110 Euro Ersparnis im Jahr stehen 10.000 Euro Eigenanteil in einem einzigen Schadenfall gegenüber. Beim Totalschaden fehlen über 113.000 Euro.
Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt dem Versicherer, bei erheblicher Unterversicherung nur nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert zu leisten. Der Versicherungswert ist beim Haus der Betrag, den ein gleichwertiger Neubau heute kosten würde.
Die Kürzung trifft jeden Schaden. Wer 80 Prozent versichert hat, bekommt bei einem Wasserschaden von 10.000 Euro nur 8.000 Euro. Beim Totalschaden kommt hinzu, dass höchstens die Versicherungssumme gezahlt wird.
| Versichert | Schaden 20.000 Euro | Schaden 100.000 Euro |
|---|---|---|
| 100 Prozent des Werts | 20.000 Euro | 100.000 Euro |
| 90 Prozent | 18.000 Euro | 90.000 Euro |
| 80 Prozent | 16.000 Euro | 80.000 Euro |
| 70 Prozent | 14.000 Euro | 70.000 Euro |
Die meisten Häuser sind nach dem gleitenden Neuwert versichert. Die Summe wird in Mark von 1914 angegeben und jedes Jahr über einen Index auf heutige Baupreise umgerechnet. Das schützt vor steigenden Baukosten, aber nicht vor einem falschen Ausgangswert.
War der Wert 1914 schon beim Abschluss zu niedrig, bleibt das Haus dauerhaft unterversichert, egal wie oft der Index steigt. Das passiert oft, wenn ein alter Vertrag beim Hauskauf übernommen wurde oder das Dachgeschoss später ausgebaut wurde.
Viele Versicherer verzichten auf die Kürzung, wenn der Wert 1914 mit ihrem Wertermittlungsbogen oder von einem Sachverständigen bestimmt wurde. Andere rechnen nach der Wohnfläche: Stimmen die Quadratmeter und die Ausstattung, gibt es keine Unterversicherung.
Der Verzicht gilt nur, solange Ihre Angaben richtig sind. Anbau, Wintergarten, ausgebauter Keller oder eine hochwertige Sanierung müssen Sie melden. Sonst kann der Verzicht entfallen, und der Versicherer kürzt doch.
Wenn Ihr Vertrag nach Wohnfläche rechnet, die Fläche stimmt und seit dem Abschluss nichts angebaut wurde, sind Sie in der Regel geschützt. Ein teures Gutachten brauchen Sie dann nicht.
Prüfen sollten Sie dagegen alte Verträge mit fester Euro-Summe ohne Index, übernommene Verträge beim Hauskauf und Häuser mit Umbauten nach dem Abschluss.
Fragen und Antworten
Sobald die Versicherungssumme unter dem Wiederaufbauwert liegt. Das Gesetz spricht von einer erheblichen Abweichung, eine feste Prozentgrenze nennt es nicht.
Ja. Gekürzt wird jeder Schaden im gleichen Verhältnis, nicht nur der Totalschaden.
Nur gegen steigende Baupreise. Ist der Ausgangswert falsch, bleibt die Lücke bestehen.
Der Versicherer verzichtet auf die Kürzung, wenn die Summe nach seinen Vorgaben ermittelt wurde und Ihre Angaben stimmen.
Nein. Sie zahlen mehr Beitrag, bekommen im Schaden aber nie mehr als den tatsächlichen Schaden.
Ja, sprechen Sie Ihren Versicherer oder uns an. Der Beitrag steigt dann entsprechend.
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Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Für ein übliches Einfamilienhaus zahlen Sie 2026 meist zwischen 300 und 800 Euro im Jahr, oft rund 400 bis 500 Euro. E …
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Die Wohngebäudeversicherung zahlt Reparatur oder Wiederaufbau Ihres Hauses nach Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windst …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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