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Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig?

Kurz gesagt

Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr schaffen. Erwerbsgemindert sind Sie erst, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keiner Tätigkeit mehr über sechs Stunden täglich nachgehen können. Der Staat zahlt nur im zweiten Fall, 2024 im Schnitt rund 1.041 Euro im Monat. Den ersten Fall deckt nur die private Vorsorge.

Was ist der Unterschied zwischen berufsunfähig und erwerbsunfähig?

Was es kostet

Was der Staat zahlt und was die drei privaten Bauarten kosten. Private Beiträge für eine Laufzeit bis 67.

BeispielRichtwert
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente, Neuzugänge 2024im Schnitt rund 1.041 Euro im Monat
Berufsunfähigkeitsversicherung, 30 Jahre, Büro, 1.500 Euro Renterund 70 Euro im Monat
Erwerbsunfähigkeitsversicherung, 30 Jahre, Büro, 1.000 Euro Renteab etwa 31 bis 39 Euro im Monat
Erwerbsunfähigkeitsversicherung, körperlicher Berufrund 50 Euro im Monat, oft etwa die Hälfte des Beitrags einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Grundfähigkeitsversicherung, 1.000 bis 2.000 Euro Renteab etwa 31 Euro im Monat

Die Rentenzahl stammt von der Deutschen Rentenversicherung (Rentenzugang 2024). Beiträge Stand September 2026 aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Der Abstand zwischen den drei Bauarten ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab, das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Fliesenleger, 42 Jahre, Rückenleiden

Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, könnte aber noch sitzend arbeiten. So stehen die beiden Systeme nebeneinander.

Nettoeinkommen bisher2.400 Euro im Monat
Knien, heben, über Kopf arbeitendauerhaft nicht mehr möglich, das waren über 70 Prozent seiner Arbeitszeit
Sitzende Tätigkeit, etwa Lagerverwaltungsechs Stunden täglich wäre möglich
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente0 Euro, weil sechs Stunden gehen
Vereinbarte Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung1.800 Euro im Monat, wird gezahlt
Wenn er nur noch vier Stunden schaffteteilweise Erwerbsminderungsrente, im Schnitt also rund 520 Euro, die private Rente läuft daneben weiter

Vom Staat kommt in diesem Fall nichts, aus der Berufsunfähigkeitsversicherung 1.800 Euro im Monat. Selbst im günstigeren Fall mit vier Stunden ergänzen sich beide Leistungen, gekürzt wird die private Rente nicht.

Zwei Begriffe, zwei Maßstäbe

Berufsunfähig ist ein Begriff aus dem privaten Versicherungsvertrag. Gemessen wird an Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er zuletzt konkret aussah, mit Ihren Aufgaben, Ihren Stunden und Ihrer Verantwortung. Schaffen Sie davon voraussichtlich dauerhaft mindestens die Hälfte nicht mehr, sind Sie berufsunfähig.

Erwerbsunfähig, im heutigen Gesetz erwerbsgemindert, ist ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort zählt Ihr Beruf nicht. Gefragt wird nur, ob Sie irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch schaffen, und gemessen wird in Stunden am Tag. Dieser Maßstab ist deutlich strenger, und die Verwechslung der beiden Wörter ist teuer.

Wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente rechnet

Der Staat kennt zwei Stufen. Können Sie noch drei bis unter sechs Stunden am Tag arbeiten, gibt es die teilweise Erwerbsminderungsrente, also ungefähr die halbe Rente. Unter drei Stunden gibt es die volle. Ab sechs Stunden gibt es nichts, ganz gleich, welcher Beruf dabei verloren geht.

Dazu kommen Wartezeiten: fünf Jahre Versicherungszeit insgesamt, und in den letzten fünf Jahren vor der Erkrankung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen. Wer vor der eigenen Regelaltersgrenze in diese Rente geht, trägt einen Abschlag von 0,3 Prozent je Monat, höchstens 10,8 Prozent. Bewilligt wird meist befristet, oft für drei Jahre, danach wird neu geprüft.

Wie lange Sie täglich noch arbeiten könnenWas die gesetzliche Rente zahlt
sechs Stunden und mehrnichts
drei bis unter sechs Stundenteilweise Erwerbsminderungsrente, etwa die Hälfte
unter drei Stundenvolle Erwerbsminderungsrente
drei bis sechs Stunden, aber kein Teilzeitplatz zu findenin der Praxis oft die volle Rente

Die Lücke, um die es wirklich geht

Der entscheidende Satz lautet: Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch sechs Stunden täglich irgendetwas anderes arbeiten könnte, bekommt vom Staat keinen Cent. Eine Meisterin, die nach einer Handverletzung noch an einer Kasse sitzen könnte, ist im Sinne des Gesetzes voll erwerbsfähig und im Sinne ihres Vertrags berufsunfähig.

Genau diese Lücke schließt die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie fragt nach dem Beruf, nicht nach dem Arbeitsmarkt. Einen gesetzlichen Berufsschutz gibt es nur noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind: Sie können eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, wenn ihr bisheriger Beruf und zumutbare verwandte Tätigkeiten nicht mehr gehen. Für alle Jüngeren ist dieser Schutz ersatzlos entfallen.

Berufsunfähig, erwerbsgemindert, Grundfähigkeit im Vergleich

Neben den beiden Begriffen gibt es eine dritte Bauart: die Grundfähigkeitsversicherung. Sie fragt weder nach Beruf noch nach Arbeitsmarkt, sondern nach einzelnen Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Greifen oder Autofahren. Fällt eine davon dauerhaft aus, zahlt sie, auch wenn Sie weiterarbeiten.

Das ist für körperliche Berufe attraktiv und im Schadenfall leichter zu belegen. Die Schwäche liegt woanders: Psychische Erkrankungen und viele innere Krankheiten führen selten zum Verlust einer klar beschriebenen Grundfähigkeit, und sie sind der häufigste Grund für ein Berufsende.

MerkmalBerufsunfähig (privat)Erwerbsgemindert (gesetzlich)Grundfähigkeit (privat)
MaßstabIhr zuletzt ausgeübter Berufirgendeine Arbeit auf dem allgemeinen ArbeitsmarktVerlust einzelner Fähigkeiten
Schwelle50 Prozent, voraussichtlich mindestens sechs Monateunter sechs Stunden täglich teilweise, unter drei Stunden volleine festgelegte Fähigkeit dauerhaft weg
Psychische Erkrankunggedeckt, wenn ärztlich belegtgedeckt, wenn die Stunden nicht mehr gehenmeist nicht oder nur eingeschränkt
Höhe der Leistungdie vereinbarte Monatsrenterund 1.041 Euro im Schnitt, Zugang 2024die vereinbarte Monatsrente
Beitrag mit 30 Jahren, Bürorund 70 Euro im Monat für 1.500 Euro RentePflichtbeitrag, nicht wählbarab etwa 31 Euro im Monat
Passt fürfast alle, die vom Arbeitseinkommen lebenGrundschutz, ersetzt keine eigene Vorsorgekörperliche Berufe, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Notnagel

Die Erwerbsunfähigkeit gibt es auch als eigenes privates Produkt. Es kostet oft nur etwa die Hälfte einer vergleichbaren Berufsunfähigkeitsversicherung, und der Grund dafür ist unangenehm einfach: Es zahlt erst, wenn gar nichts mehr geht, also wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate keiner Tätigkeit mehr über drei Stunden täglich nachgehen können.

Sinnvoll ist dieser Vertrag deshalb nur, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu bekommen ist, etwa bei Vorerkrankungen oder in Berufen, für die kein Haus eine Berufsunfähigkeitsdeckung anbietet. Wer die Wahl hat, nimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der niedrigere Beitrag ist kein Vorteil, sondern der Preis für eine viel höhere Hürde.

Schritt für Schritt

  1. Klären, welcher Maßstab Sie betrifft: Ihr Beruf oder der allgemeine Arbeitsmarkt.
  2. Im Rentenkonto nachsehen, ob die Wartezeiten für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente überhaupt erfüllt sind.
  3. Gewünschte Rente festlegen, etwa 70 bis 80 Prozent vom Netto.
  4. Zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung anfragen, über anonyme Voranfragen bei mehreren Häusern.
  5. Erst bei Ablehnung oder harten Zuschlägen auf Grundfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ausweichen.

Checkliste

  • Im Vertrag steht Berufsunfähigkeit, nicht Erwerbsunfähigkeit
  • Leistung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf
  • Keine abstrakte Verweisung auf andere Berufe
  • Laufzeit bis zur eigenen Regelaltersgrenze
  • Rentenhöhe deckt feste Kosten sowie Kranken- und Altersvorsorge

Häufige Fehler

  • Die beiden Begriffe verwechseln und glauben, der Staat springe beim Ende des Berufs ein
  • Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen, obwohl eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen gewesen wäre
  • Auf die Grundfähigkeitsversicherung setzen, obwohl das eigene Risiko vor allem psychisch ist
  • Die Wartezeiten der gesetzlichen Rente nie prüfen, etwa nach Jahren der Selbstständigkeit

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist erwerbsunfähig dasselbe wie erwerbsgemindert?

Fast. Das Gesetz spricht heute von Erwerbsminderung in zwei Stufen. Erwerbsunfähigkeit ist der ältere Begriff und heute vor allem der Name eines privaten Vertrags.

Zahlt die gesetzliche Rente, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Nein, nicht wenn Sie noch sechs Stunden täglich eine andere Tätigkeit schaffen. Ihr Beruf spielt dort keine Rolle mehr.

Wer hat noch gesetzlichen Berufsschutz?

Nur wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist. Für alle Jüngeren gilt allein der Maßstab des allgemeinen Arbeitsmarkts.

Was ist besser, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung?

Bei körperlichen Berufen meist die Grundfähigkeit, weil sie früher zahlt. Bei psychischem Risiko die Erwerbsunfähigkeit, weil sie auch dann greift. Beide sind zweite Wahl.

Bekomme ich gesetzliche Rente und private Rente gleichzeitig?

Ja, die Leistungen laufen nebeneinander. Die private Rente wird nicht gekürzt, weil der Staat zahlt.

Wie hoch ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

Bei den Neuzugängen 2024 im Schnitt rund 1.041 Euro im Monat, vor Steuern und Beiträgen. Das liegt bei den meisten deutlich unter dem letzten Netto.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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