Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
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Kurz gesagt
Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr schaffen. Erwerbsgemindert sind Sie erst, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keiner Tätigkeit mehr über sechs Stunden täglich nachgehen können. Der Staat zahlt nur im zweiten Fall, 2024 im Schnitt rund 1.041 Euro im Monat. Den ersten Fall deckt nur die private Vorsorge.
Was der Staat zahlt und was die drei privaten Bauarten kosten. Private Beiträge für eine Laufzeit bis 67.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Gesetzliche Erwerbsminderungsrente, Neuzugänge 2024 | im Schnitt rund 1.041 Euro im Monat |
| Berufsunfähigkeitsversicherung, 30 Jahre, Büro, 1.500 Euro Rente | rund 70 Euro im Monat |
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung, 30 Jahre, Büro, 1.000 Euro Rente | ab etwa 31 bis 39 Euro im Monat |
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung, körperlicher Beruf | rund 50 Euro im Monat, oft etwa die Hälfte des Beitrags einer Berufsunfähigkeitsversicherung |
| Grundfähigkeitsversicherung, 1.000 bis 2.000 Euro Rente | ab etwa 31 Euro im Monat |
Die Rentenzahl stammt von der Deutschen Rentenversicherung (Rentenzugang 2024). Beiträge Stand September 2026 aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Der Abstand zwischen den drei Bauarten ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab, das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, könnte aber noch sitzend arbeiten. So stehen die beiden Systeme nebeneinander.
| Nettoeinkommen bisher | 2.400 Euro im Monat |
| Knien, heben, über Kopf arbeiten | dauerhaft nicht mehr möglich, das waren über 70 Prozent seiner Arbeitszeit |
| Sitzende Tätigkeit, etwa Lagerverwaltung | sechs Stunden täglich wäre möglich |
| Gesetzliche Erwerbsminderungsrente | 0 Euro, weil sechs Stunden gehen |
| Vereinbarte Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung | 1.800 Euro im Monat, wird gezahlt |
| Wenn er nur noch vier Stunden schaffte | teilweise Erwerbsminderungsrente, im Schnitt also rund 520 Euro, die private Rente läuft daneben weiter |
Vom Staat kommt in diesem Fall nichts, aus der Berufsunfähigkeitsversicherung 1.800 Euro im Monat. Selbst im günstigeren Fall mit vier Stunden ergänzen sich beide Leistungen, gekürzt wird die private Rente nicht.
Berufsunfähig ist ein Begriff aus dem privaten Versicherungsvertrag. Gemessen wird an Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er zuletzt konkret aussah, mit Ihren Aufgaben, Ihren Stunden und Ihrer Verantwortung. Schaffen Sie davon voraussichtlich dauerhaft mindestens die Hälfte nicht mehr, sind Sie berufsunfähig.
Erwerbsunfähig, im heutigen Gesetz erwerbsgemindert, ist ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort zählt Ihr Beruf nicht. Gefragt wird nur, ob Sie irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch schaffen, und gemessen wird in Stunden am Tag. Dieser Maßstab ist deutlich strenger, und die Verwechslung der beiden Wörter ist teuer.
Der Staat kennt zwei Stufen. Können Sie noch drei bis unter sechs Stunden am Tag arbeiten, gibt es die teilweise Erwerbsminderungsrente, also ungefähr die halbe Rente. Unter drei Stunden gibt es die volle. Ab sechs Stunden gibt es nichts, ganz gleich, welcher Beruf dabei verloren geht.
Dazu kommen Wartezeiten: fünf Jahre Versicherungszeit insgesamt, und in den letzten fünf Jahren vor der Erkrankung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen. Wer vor der eigenen Regelaltersgrenze in diese Rente geht, trägt einen Abschlag von 0,3 Prozent je Monat, höchstens 10,8 Prozent. Bewilligt wird meist befristet, oft für drei Jahre, danach wird neu geprüft.
| Wie lange Sie täglich noch arbeiten können | Was die gesetzliche Rente zahlt |
|---|---|
| sechs Stunden und mehr | nichts |
| drei bis unter sechs Stunden | teilweise Erwerbsminderungsrente, etwa die Hälfte |
| unter drei Stunden | volle Erwerbsminderungsrente |
| drei bis sechs Stunden, aber kein Teilzeitplatz zu finden | in der Praxis oft die volle Rente |
Der entscheidende Satz lautet: Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch sechs Stunden täglich irgendetwas anderes arbeiten könnte, bekommt vom Staat keinen Cent. Eine Meisterin, die nach einer Handverletzung noch an einer Kasse sitzen könnte, ist im Sinne des Gesetzes voll erwerbsfähig und im Sinne ihres Vertrags berufsunfähig.
Genau diese Lücke schließt die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie fragt nach dem Beruf, nicht nach dem Arbeitsmarkt. Einen gesetzlichen Berufsschutz gibt es nur noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind: Sie können eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, wenn ihr bisheriger Beruf und zumutbare verwandte Tätigkeiten nicht mehr gehen. Für alle Jüngeren ist dieser Schutz ersatzlos entfallen.
Neben den beiden Begriffen gibt es eine dritte Bauart: die Grundfähigkeitsversicherung. Sie fragt weder nach Beruf noch nach Arbeitsmarkt, sondern nach einzelnen Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Greifen oder Autofahren. Fällt eine davon dauerhaft aus, zahlt sie, auch wenn Sie weiterarbeiten.
Das ist für körperliche Berufe attraktiv und im Schadenfall leichter zu belegen. Die Schwäche liegt woanders: Psychische Erkrankungen und viele innere Krankheiten führen selten zum Verlust einer klar beschriebenen Grundfähigkeit, und sie sind der häufigste Grund für ein Berufsende.
| Merkmal | Berufsunfähig (privat) | Erwerbsgemindert (gesetzlich) | Grundfähigkeit (privat) |
|---|---|---|---|
| Maßstab | Ihr zuletzt ausgeübter Beruf | irgendeine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt | Verlust einzelner Fähigkeiten |
| Schwelle | 50 Prozent, voraussichtlich mindestens sechs Monate | unter sechs Stunden täglich teilweise, unter drei Stunden voll | eine festgelegte Fähigkeit dauerhaft weg |
| Psychische Erkrankung | gedeckt, wenn ärztlich belegt | gedeckt, wenn die Stunden nicht mehr gehen | meist nicht oder nur eingeschränkt |
| Höhe der Leistung | die vereinbarte Monatsrente | rund 1.041 Euro im Schnitt, Zugang 2024 | die vereinbarte Monatsrente |
| Beitrag mit 30 Jahren, Büro | rund 70 Euro im Monat für 1.500 Euro Rente | Pflichtbeitrag, nicht wählbar | ab etwa 31 Euro im Monat |
| Passt für | fast alle, die vom Arbeitseinkommen leben | Grundschutz, ersetzt keine eigene Vorsorge | körperliche Berufe, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist |
Die Erwerbsunfähigkeit gibt es auch als eigenes privates Produkt. Es kostet oft nur etwa die Hälfte einer vergleichbaren Berufsunfähigkeitsversicherung, und der Grund dafür ist unangenehm einfach: Es zahlt erst, wenn gar nichts mehr geht, also wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate keiner Tätigkeit mehr über drei Stunden täglich nachgehen können.
Sinnvoll ist dieser Vertrag deshalb nur, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu bekommen ist, etwa bei Vorerkrankungen oder in Berufen, für die kein Haus eine Berufsunfähigkeitsdeckung anbietet. Wer die Wahl hat, nimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der niedrigere Beitrag ist kein Vorteil, sondern der Preis für eine viel höhere Hürde.
Fragen und Antworten
Fast. Das Gesetz spricht heute von Erwerbsminderung in zwei Stufen. Erwerbsunfähigkeit ist der ältere Begriff und heute vor allem der Name eines privaten Vertrags.
Nein, nicht wenn Sie noch sechs Stunden täglich eine andere Tätigkeit schaffen. Ihr Beruf spielt dort keine Rolle mehr.
Nur wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist. Für alle Jüngeren gilt allein der Maßstab des allgemeinen Arbeitsmarkts.
Bei körperlichen Berufen meist die Grundfähigkeit, weil sie früher zahlt. Bei psychischem Risiko die Erwerbsunfähigkeit, weil sie auch dann greift. Beide sind zweite Wahl.
Ja, die Leistungen laufen nebeneinander. Die private Rente wird nicht gekürzt, weil der Staat zahlt.
Bei den Neuzugängen 2024 im Schnitt rund 1.041 Euro im Monat, vor Steuern und Beiträgen. Das liegt bei den meisten deutlich unter dem letzten Netto.
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Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Ja, für fast alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist niedrig und gilt n …
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die BU zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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