Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
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Kurz gesagt
Versicherte ab 65 zahlen im Schnitt meist 500 bis 650 Euro im Monat für die Krankenversicherung, dazu kommt die Pflegeversicherung. Die Rentenversicherung gibt 8,75 Prozent der gesetzlichen Rente dazu, höchstens die Hälfte des Beitrags. Bei kleiner Rente kann die PKV im Alter spürbar teurer sein als die gesetzliche Kasse.
Richtwerte für die Krankenversicherung ohne Pflege, aus veröffentlichten Durchschnittszahlen und Höchstbeiträgen 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Durchschnittlicher PKV-Beitrag aller Versicherten 2026 | rund 617 Euro im Monat |
| Versicherte ab 65, Durchschnitt der letzten Jahre | etwa 500 bis 650 Euro im Monat |
| Standardtarif nach der Anpassung 2026, Durchschnitt | rund 480 Euro im Monat, höchstens 848,62 Euro |
| Basistarif 2026 | höchstens 1.017,18 Euro im Monat, bei Hilfebedürftigkeit die Hälfte |
| Zuschuss bei 2.500 Euro gesetzlicher Rente | etwa 219 Euro im Monat |
Stand September 2026. Der Beitrag zur Pflegeversicherung im Ruhestand ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und hängt vom Tarif ab. Ihren eigenen Beitrag im Alter kann Ihnen Ihr Versicherer als Hochrechnung nennen; wir prüfen, welcher Tarifwechsel möglich ist.
Rechenbeispiel
So sieht die Rechnung aus, wenn der Tarifbeitrag im üblichen Rahmen liegt.
| Krankenversicherung laut Tarif | 650 Euro |
| Zuschuss der Rentenversicherung (2.000 × 8,75 Prozent) | minus 175 Euro |
| Pflegepflichtversicherung, ohne Zuschuss | etwa 60 bis 100 Euro |
| Zum Vergleich gesetzliche Kasse, Anteil auf die Rente | etwa 250 Euro |
In der PKV bleiben etwa 535 bis 575 Euro im Monat, rund doppelt so viel wie der Anteil in der gesetzlichen Kasse bei dieser Rente.
Die private Krankenversicherung legt von Anfang an einen Teil jedes Beitrags zurück, die Alterungsrückstellung. Sie soll auffangen, dass Sie im Alter mehr Leistungen brauchen. Der Beitrag steigt deshalb nicht, weil Sie älter werden.
Er steigt, weil Behandlungen teurer werden und die Menschen länger leben. Diese Erhöhungen treffen Sie auch als Rentner. Wer mit 35 für 450 Euro eingestiegen ist, zahlt 30 Jahre später deshalb oft deutlich mehr, obwohl das Polster wirkt.
| Baustein | Wirkung im Ruhestand |
|---|---|
| Alterungsrückstellung | dämpft Erhöhungen, verhindert sie nicht |
| 10 Prozent Zuschlag (21 bis 60) | fällt ab 60 weg, das Geld wird ab 65 zur Entlastung genutzt |
| Krankentagegeld | endet mit dem Ruhestand, der Beitrag dafür entfällt |
| Beitragsentlastungstarif | senkt den Beitrag ab dem vereinbarten Alter, wenn früh abgeschlossen |
| Zuschuss der Rentenversicherung | 8,75 Prozent der gesetzlichen Rente, gedeckelt auf die Hälfte des Beitrags |
Beziehen Sie eine gesetzliche Rente, zahlt die Rentenversicherung 2026 einen Zuschuss von 8,75 Prozent Ihrer Rente. Das ist der halbe allgemeine Beitragssatz plus der halbe durchschnittliche Zusatzbeitrag.
Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag und nie mehr als die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags. Auf Betriebsrenten, Mieten oder private Renten gibt es nichts dazu, und für die Pflegeversicherung ebenfalls nicht.
In der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag im Ruhestand nach dem Einkommen. Mit 1.500 Euro Rente zahlen Sie dort wenig, in der PKV dagegen den vollen Tarifbeitrag.
Paare trifft es doppelt: Jeder zahlt einen eigenen Beitrag, eine beitragsfreie Mitversicherung des Partners gibt es nicht. Wer mit kleiner Rente rechnet, sollte das vor dem Wechsel in die PKV durchrechnen.
Wer früh eingestiegen ist, einen Beitragsentlastungstarif hat und eine ordentliche gesetzliche Rente bezieht, zahlt nach Zuschuss oft einen tragbaren Betrag. Laut Branchenverband lagen 2024 alle Altersgruppen im Durchschnitt unter 650 Euro im Monat.
Beamte im Ruhestand erhalten weiter Beihilfe, meist 70 Prozent der Kosten. Ihr Eigenanteil in der PKV bleibt deshalb auch im Alter vergleichsweise klein.
Der wichtigste Hebel ist der Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers. Das Recht dazu haben Sie jederzeit, die Rückstellungen bleiben erhalten, und bei gleichen oder geringeren Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung.
Reicht das nicht, bleiben Standard- und Basistarif. Sie leisten etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Kasse und sind im Beitrag gedeckelt. Ein Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist ab 55 dagegen meist verschlossen.
Fragen und Antworten
Für die meisten nicht: Der Durchschnitt ab 65 liegt bei 500 bis 650 Euro. Kritisch wird es bei kleiner Rente, fehlender Vorsorge und teurem Tarif. Dann helfen Tarifwechsel oder Standardtarif.
In aller Regel nicht. Wer 55 oder älter ist und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war, bleibt meist in der PKV.
Nein. Die Rentenversicherung zahlt nur zur Krankenversicherung dazu, die Pflege tragen Sie allein.
Ein Zusatzbaustein, für den Sie im Berufsleben mehr zahlen, damit der Beitrag ab einem festen Alter um einen vereinbarten Betrag sinkt. Angestellte bekommen dafür den Arbeitgeberzuschuss.
Ja, um den gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent, der ab 21 erhoben wurde. Die anderen Beitragsteile bleiben, Erhöhungen können den Effekt aufzehren.
Oft nicht. Dann ist die gesetzliche Kasse im Alter meist günstiger. Diese Rechnung gehört vor den Wechsel, nicht danach.
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