Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
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Kurz gesagt
Prüfen Sie zuerst, ob das Schreiben die Gründe nennt, und fragen Sie dann bei Ihrem Versicherer nach anderen Tarifen. Der Wechsel innerhalb desselben Hauses spart oft 10 bis 30 Prozent, die Rückstellungen bleiben erhalten. Zu einem anderen Versicherer zu gehen lohnt sich nach einigen Jahren nur selten, weil Sie dann einen großen Teil des Polsters verlieren.
Richtwerte aus veröffentlichten Zahlen zu den Anpassungen 2026 und den Höchstbeiträgen der Sozialtarife.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Durchschnittliche Erhöhung zum 1. Januar 2026, betroffene Tarife | etwa 13 Prozent |
| Tarifwechsel beim eigenen Versicherer | oft 10 bis 30 Prozent weniger Beitrag |
| Höherer Selbstbehalt | oft 10 bis 25 Prozent weniger Beitrag |
| Standardtarif nach der Anpassung 2026, Durchschnitt | rund 480 Euro im Monat, höchstens 848,62 Euro |
| Basistarif 2026 | höchstens 1.017,18 Euro im Monat |
Stand September 2026. Die Ersparnisse durch Tarifwechsel und Selbstbehalt hängen stark vom Tarif ab; was bei Ihnen möglich ist, erfragen wir beim Versicherer.
Rechenbeispiel
Der Beitrag steigt von 720 auf 815 Euro. So kann die Rechnung nach einem Tarifwechsel aussehen.
| Beitrag vor der Erhöhung | 720 Euro |
| Beitrag nach der Erhöhung, rund 13 Prozent mehr | 815 Euro |
| Neuer Tarif desselben Versicherers, gleiche Kernleistungen | etwa 620 bis 690 Euro |
| Selbstbehalt im neuen Tarif | 600 statt 300 Euro im Jahr |
Nach dem Wechsel zahlt er etwa 125 bis 195 Euro im Monat weniger als nach der Erhöhung, behält seine Rückstellungen und braucht keine neue Gesundheitsprüfung.
Ein privater Versicherer darf den Beitrag nur erhöhen, wenn die Leistungsausgaben oder die Lebenserwartung in einem Tarif deutlich von der Kalkulation abweichen. Das Gesetz nennt dafür feste Schwellen, ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen.
Weil diese Schwelle erst nach Jahren überschritten wird, kommen Erhöhungen oft in Sprüngen. 2025 und 2026 waren Krankenhaus, Arzneimittel und Pflege deutlich teurer, daher die hohen Anpassungen. Mit dem Älterwerden allein hat die Erhöhung nichts zu tun.
Nicht jede Maßnahme passt zu jedem Menschen. Wer gesund ist und selten zum Arzt geht, kommt mit einem höheren Selbstbehalt gut zurecht; wer regelmäßig Behandlungen braucht, spart damit kaum.
Leistungen wegzulassen ist schnell getan, sie später wieder dazuzunehmen kostet eine neue Gesundheitsprüfung. Überlegen Sie deshalb genau, worauf Sie verzichten.
| Maßnahme | Ersparnis | Nachteil |
|---|---|---|
| Tarifwechsel beim eigenen Versicherer | oft 10 bis 30 Prozent | mehr Leistung nur mit Gesundheitsprüfung |
| Selbstbehalt erhöhen | oft 10 bis 25 Prozent | höhere Kosten beim Arztbesuch, Steuervorteil sinkt |
| Bausteine streichen, etwa Einbettzimmer | je nach Baustein | Rückkehr nur mit neuer Prüfung |
| Krankentagegeld anpassen | je nach Höhe | weniger Schutz bei langer Krankheit |
| Standardtarif oder Basistarif | Beitrag gedeckelt | Leistung etwa auf Kassenniveau, Ärzte rechnen niedriger ab |
| Wechsel zu anderem Versicherer | selten | Rückstellungen gehen großteils verloren, neue Prüfung |
Der Versicherer muss mitteilen, welche Rechnungsgrundlage die Erhöhung ausgelöst hat, also Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeit. Nennt das Schreiben nur allgemeine Kostensteigerungen, kann die Erhöhung formal unwirksam sein.
In diesem Fall können zu viel gezahlte Beiträge für bis zu drei Jahre zurückgefordert werden. Der Versicherer kann die Begründung aber nachholen, dann gilt die Erhöhung ab diesem Zeitpunkt. Ein Streit lohnt sich meist nur bei größeren Beträgen.
Wenn Ihr Tarif gute Leistungen hat und der neue Beitrag noch tragbar ist, kann Abwarten richtig sein. Ein billigerer Tarif mit weniger Schutz rächt sich, wenn später eine schwere Krankheit kommt.
Angestellte sollten wissen: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens 508,59 Euro. Eine Erhöhung trifft Sie dann nur zur Hälfte, eine Kürzung der Leistung dagegen ganz.
Nach einer Erhöhung dürfen Sie innerhalb von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung wirkt aber nur, wenn Sie eine neue Krankenversicherung nachweisen, denn ohne Versicherung dürfen Sie nicht sein.
Beim neuen Versicherer zählt Ihr heutiges Alter und Ihre heutige Gesundheit. Von den Rückstellungen nehmen Sie nur den Teil für den Basistarif mit, und das auch erst für Verträge ab 2009. Nach zehn oder mehr Jahren ist der Wechsel deshalb meist teurer als die Erhöhung.
Fragen und Antworten
Wenn sie korrekt begründet ist und ein Treuhänder zugestimmt hat, ja. Sie können aber den Tarif wechseln oder Leistungen anpassen.
Nur für Leistungen, die über den alten Tarif hinausgehen. Dafür kann der Versicherer einen Zuschlag verlangen oder diesen Teil ausschließen.
Bei formal unwirksamen Erhöhungen können Beiträge für bis zu drei Jahre zurückgefordert werden. Ob Ihr Schreiben betroffen ist, lässt sich nur im Einzelfall prüfen.
Der Beitrag richtet sich nach den Kosten aller Versicherten in Ihrem Tarif, nicht nach Ihren eigenen Rechnungen.
Sie mildert sie, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Kleine Rechnungen selbst zu zahlen lohnt sich nur, wenn die Rückerstattung höher ist als die Summe.
Dann bleibt der Wechsel in den Standard- oder Basistarif. Im Basistarif halbiert sich der Beitrag, wenn Sie sonst hilfebedürftig würden.
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