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Was tun bei einer Beitragserhöhung in der PKV?

Kurz gesagt

Prüfen Sie zuerst, ob das Schreiben die Gründe nennt, und fragen Sie dann bei Ihrem Versicherer nach anderen Tarifen. Der Wechsel innerhalb desselben Hauses spart oft 10 bis 30 Prozent, die Rückstellungen bleiben erhalten. Zu einem anderen Versicherer zu gehen lohnt sich nach einigen Jahren nur selten, weil Sie dann einen großen Teil des Polsters verlieren.

Was tun bei einer Beitragserhöhung in der PKV?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Zahlen zu den Anpassungen 2026 und den Höchstbeiträgen der Sozialtarife.

BeispielRichtwert
Durchschnittliche Erhöhung zum 1. Januar 2026, betroffene Tarifeetwa 13 Prozent
Tarifwechsel beim eigenen Versichereroft 10 bis 30 Prozent weniger Beitrag
Höherer Selbstbehaltoft 10 bis 25 Prozent weniger Beitrag
Standardtarif nach der Anpassung 2026, Durchschnittrund 480 Euro im Monat, höchstens 848,62 Euro
Basistarif 2026höchstens 1.017,18 Euro im Monat

Stand September 2026. Die Ersparnisse durch Tarifwechsel und Selbstbehalt hängen stark vom Tarif ab; was bei Ihnen möglich ist, erfragen wir beim Versicherer.

Rechenbeispiel

Selbstständiger, 52 Jahre, seit 20 Jahren privat versichert

Der Beitrag steigt von 720 auf 815 Euro. So kann die Rechnung nach einem Tarifwechsel aussehen.

Beitrag vor der Erhöhung720 Euro
Beitrag nach der Erhöhung, rund 13 Prozent mehr815 Euro
Neuer Tarif desselben Versicherers, gleiche Kernleistungenetwa 620 bis 690 Euro
Selbstbehalt im neuen Tarif600 statt 300 Euro im Jahr

Nach dem Wechsel zahlt er etwa 125 bis 195 Euro im Monat weniger als nach der Erhöhung, behält seine Rückstellungen und braucht keine neue Gesundheitsprüfung.

Warum der Beitrag steigt

Ein privater Versicherer darf den Beitrag nur erhöhen, wenn die Leistungsausgaben oder die Lebenserwartung in einem Tarif deutlich von der Kalkulation abweichen. Das Gesetz nennt dafür feste Schwellen, ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen.

Weil diese Schwelle erst nach Jahren überschritten wird, kommen Erhöhungen oft in Sprüngen. 2025 und 2026 waren Krankenhaus, Arzneimittel und Pflege deutlich teurer, daher die hohen Anpassungen. Mit dem Älterwerden allein hat die Erhöhung nichts zu tun.

Ihre Möglichkeiten im Vergleich

Nicht jede Maßnahme passt zu jedem Menschen. Wer gesund ist und selten zum Arzt geht, kommt mit einem höheren Selbstbehalt gut zurecht; wer regelmäßig Behandlungen braucht, spart damit kaum.

Leistungen wegzulassen ist schnell getan, sie später wieder dazuzunehmen kostet eine neue Gesundheitsprüfung. Überlegen Sie deshalb genau, worauf Sie verzichten.

MaßnahmeErsparnisNachteil
Tarifwechsel beim eigenen Versichereroft 10 bis 30 Prozentmehr Leistung nur mit Gesundheitsprüfung
Selbstbehalt erhöhenoft 10 bis 25 Prozenthöhere Kosten beim Arztbesuch, Steuervorteil sinkt
Bausteine streichen, etwa Einbettzimmerje nach BausteinRückkehr nur mit neuer Prüfung
Krankentagegeld anpassenje nach Höheweniger Schutz bei langer Krankheit
Standardtarif oder BasistarifBeitrag gedeckeltLeistung etwa auf Kassenniveau, Ärzte rechnen niedriger ab
Wechsel zu anderem VersichererseltenRückstellungen gehen großteils verloren, neue Prüfung

Das Schreiben prüfen

Der Versicherer muss mitteilen, welche Rechnungsgrundlage die Erhöhung ausgelöst hat, also Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeit. Nennt das Schreiben nur allgemeine Kostensteigerungen, kann die Erhöhung formal unwirksam sein.

In diesem Fall können zu viel gezahlte Beiträge für bis zu drei Jahre zurückgefordert werden. Der Versicherer kann die Begründung aber nachholen, dann gilt die Erhöhung ab diesem Zeitpunkt. Ein Streit lohnt sich meist nur bei größeren Beträgen.

Wann Sie besser nichts ändern

Wenn Ihr Tarif gute Leistungen hat und der neue Beitrag noch tragbar ist, kann Abwarten richtig sein. Ein billigerer Tarif mit weniger Schutz rächt sich, wenn später eine schwere Krankheit kommt.

Angestellte sollten wissen: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens 508,59 Euro. Eine Erhöhung trifft Sie dann nur zur Hälfte, eine Kürzung der Leistung dagegen ganz.

Kündigen und wechseln: fast immer die schlechtere Wahl

Nach einer Erhöhung dürfen Sie innerhalb von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung wirkt aber nur, wenn Sie eine neue Krankenversicherung nachweisen, denn ohne Versicherung dürfen Sie nicht sein.

Beim neuen Versicherer zählt Ihr heutiges Alter und Ihre heutige Gesundheit. Von den Rückstellungen nehmen Sie nur den Teil für den Basistarif mit, und das auch erst für Verträge ab 2009. Nach zehn oder mehr Jahren ist der Wechsel deshalb meist teurer als die Erhöhung.

Schritt für Schritt

  1. Das Schreiben lesen: Welcher Tarif steigt, um wie viel, und welcher Grund wird genannt?
  2. Beim Versicherer schriftlich nach allen Tarifen fragen, in die Sie ohne Gesundheitsprüfung wechseln können.
  3. Die Angebote Leistung für Leistung mit dem alten Tarif vergleichen, nicht nur den Preis.
  4. Selbstbehalt und Zusatzbausteine gegen Ihre tatsächlichen Arztkosten der letzten Jahre rechnen.
  5. Entscheiden und den Wechsel schriftlich beantragen; eine Kündigung nur mit fester Zusage eines neuen Versicherers.

Checkliste

  • Begründung der Erhöhung im Schreiben nachgesehen
  • Liste der möglichen Zieltarife beim Versicherer angefordert
  • Leistungen im neuen Tarif mit dem alten verglichen
  • Wirkung auf den Arbeitgeberzuschuss beachtet
  • Keine Kündigung ohne Nachweis einer neuen Versicherung
  • Frist von zwei Monaten für eine Sonderkündigung im Kalender

Häufige Fehler

  • Aus Ärger kündigen und beim neuen Versicherer mit höherem Alter neu anfangen
  • Nur den günstigsten Tarif nehmen und dabei Leistungen wie Psychotherapie oder Zahnersatz verlieren
  • Den Selbstbehalt so hoch setzen, dass jeder Arztbesuch aus eigener Tasche bezahlt wird
  • Das Schreiben ungelesen abheften und die Frist verpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich eine Beitragserhöhung hinnehmen?

Wenn sie korrekt begründet ist und ein Treuhänder zugestimmt hat, ja. Sie können aber den Tarif wechseln oder Leistungen anpassen.

Braucht der Tarifwechsel eine neue Gesundheitsprüfung?

Nur für Leistungen, die über den alten Tarif hinausgehen. Dafür kann der Versicherer einen Zuschlag verlangen oder diesen Teil ausschließen.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Bei formal unwirksamen Erhöhungen können Beiträge für bis zu drei Jahre zurückgefordert werden. Ob Ihr Schreiben betroffen ist, lässt sich nur im Einzelfall prüfen.

Warum steigt mein Beitrag, obwohl ich nie krank war?

Der Beitrag richtet sich nach den Kosten aller Versicherten in Ihrem Tarif, nicht nach Ihren eigenen Rechnungen.

Hilft die Beitragsrückerstattung gegen die Erhöhung?

Sie mildert sie, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Kleine Rechnungen selbst zu zahlen lohnt sich nur, wenn die Rückerstattung höher ist als die Summe.

Was ist, wenn ich den Beitrag gar nicht mehr zahlen kann?

Dann bleibt der Wechsel in den Standard- oder Basistarif. Im Basistarif halbiert sich der Beitrag, wenn Sie sonst hilfebedürftig würden.

Quellen

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