Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
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Kurz gesagt
Sie kündigen schriftlich mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres, nach einer Beitragserhöhung innerhalb von zwei Monaten ab Zugang des Schreibens. Wirksam wird die Kündigung nur, wenn Sie eine lückenlose neue Krankenversicherung nachweisen. Prüfen Sie vorher den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, denn beim Anbieterwechsel verlieren Sie einen Teil Ihrer Alterungsrückstellungen.
Zahlen, die bei der Entscheidung zählen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Durchschnittliche Beitragserhöhung zum 1. Januar 2026 | etwa 13 Prozent, bei rund 60 Prozent der Versicherten |
| Kleine Anwartschaft, sichert nur den Gesundheitszustand | etwa 5 bis 10 Prozent des bisherigen Beitrags |
| Große Anwartschaft, sichert auch das Eintrittsalter | etwa 25 bis 45 Prozent des bisherigen Beitrags |
| Versicherungspflichtgrenze 2026 für Angestellte | 77.400 Euro Jahresgehalt |
Richtwerte aus öffentlichen Quellen, Stand September 2026. Wie viel Rückstellung Sie mitnehmen könnten, nennt Ihnen Ihr Versicherer auf Anfrage; die Rechnung für Ihren Fall machen wir mit Ihnen.
Rechenbeispiel
Das Erhöhungsschreiben kommt Mitte November, die Erhöhung gilt ab 1. Januar. So rechnet sie die Wege durch.
| Frist für die Sonderkündigung | zwei Monate ab Zugang, also bis Mitte Januar |
| Neuer Anbieter, gleiche Leistung, nach Gesundheitsprüfung | etwa 640 Euro, Rückstellungen größtenteils weg |
| Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, höhere Selbstbeteiligung | etwa 590 Euro, Rückstellungen bleiben |
| Mehrkosten durch die Selbstbeteiligung, wenn sie voll anfällt | bis 50 Euro im Monat umgerechnet |
Der Tarifwechsel ist hier der bessere Weg: ähnlich günstig, ohne Verlust der Rückstellungen und ohne neues Risiko bei der Gesundheitsprüfung. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel, keine Tarifangabe.
Die Kündigungsregeln stehen in § 205 VVG. Welcher Weg für Sie gilt, hängt davon ab, warum Sie gehen wollen: weil Sie einen anderen privaten Versicherer gefunden haben, weil der Beitrag gestiegen ist oder weil Sie wieder in die gesetzliche Kasse müssen.
Der Versicherer selbst darf Ihnen die Vollversicherung ordentlich nicht kündigen. Das Recht zum Gehen liegt also fast ganz bei Ihnen, aber mit strengen Bedingungen.
| Anlass | Frist | Was Sie beilegen |
|---|---|---|
| Wechsel zu anderem privaten Versicherer | drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres | Bestätigung des neuen Versicherers |
| Beitragserhöhung | zwei Monate ab Zugang der Mitteilung | Bestätigung des neuen Versicherers |
| Versicherungspflicht, etwa neuer Job unter der Grenze | bis drei Monate nach Beginn der Pflicht, rückwirkend | Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse |
| Mindestvertragsdauer vereinbart | frühestens zu deren Ablauf | je nach Anlass wie oben |
In Deutschland gilt eine Pflicht zur Krankenversicherung. Deshalb wird die Kündigung einer Vollversicherung erst wirksam, wenn Sie nachweisen, dass Sie ohne Lücke weiter versichert sind. Fehlt der Nachweis, läuft der alte Vertrag weiter und Sie zahlen weiter.
Kündigen Sie deshalb nie, bevor der neue Versicherer Sie verbindlich angenommen hat. Erst die Annahme nach der Gesundheitsprüfung, dann die Kündigung.
Mit jedem Beitrag bauen Sie Alterungsrückstellungen auf, ein Polster, das den Beitrag im Alter dämpfen soll. Wechseln Sie den Versicherer, nehmen Sie bei Verträgen ab 2009 nur den Teil mit, der dem Umfang des Basistarifs entspricht. Bei älteren Verträgen ist es oft fast nichts.
Dazu kommt beim neuen Versicherer eine frische Gesundheitsprüfung mit dem heutigen Alter. Wer seit dem ersten Vertrag krank geworden ist, zahlt Zuschläge oder wird abgelehnt.
Nach § 204 VVG dürfen Sie beim eigenen Versicherer in jeden gleichartigen Tarif wechseln. Ihre Rückstellungen bleiben voll erhalten, eine neue Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen.
Wer wegen einer Erhöhung gehen will, spart mit einem Tarifwechsel oder einer höheren Selbstbeteiligung oft mehr als mit einem neuen Anbieter.
Werden Sie versicherungspflichtig, zum Beispiel weil Ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, dürfen Sie rückwirkend kündigen. Ab 55 ist dieser Weg nach § 6 Absatz 3a SGB V fast immer verschlossen.
Wer später vielleicht zurück in die private Versicherung will, kann eine Anwartschaft vereinbaren. Sie hält den Gesundheitszustand fest und kostet einen Bruchteil des Beitrags.
Wenn Sie über 50 sind, Vorerkrankungen haben oder seit vielen Jahren im Vertrag sind, ist ein Anbieterwechsel selten ein gutes Geschäft. Dann lohnt fast immer zuerst der Blick auf die anderen Tarife des eigenen Versicherers.
Zusatzversicherungen wie Zahn oder Krankenhaus sind anders: Die kündigen Sie ohne Nachweis einer Folgeversicherung, nur mit der Frist aus Ihrem Vertrag.
Fragen und Antworten
Nein. Es gilt eine Pflicht zur Krankenversicherung, und ohne Nachweis der neuen Versicherung ist die Kündigung unwirksam.
Drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr, also bis 30. September.
Ja, innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht rückwirkend. Später wirkt die Kündigung erst zum Ende des Monats, in dem Sie die Pflicht nachweisen.
Die Vollversicherung darf er ordentlich nicht kündigen. Nur in schweren Fällen, etwa bei Betrug, ist eine fristlose Kündigung möglich.
Beim Tarifwechsel im eigenen Haus bleiben sie ganz. Beim Anbieterwechsel nehmen Sie bei Verträgen ab 2009 nur den Teil in Höhe des Basistarifs mit.
Die private Pflegepflichtversicherung wechseln Sie in der Regel zusammen mit der Krankenversicherung. Nennen Sie sie in der Kündigung ausdrücklich mit.
Mit der Frist aus Ihrem Vertrag, meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Einen Nachweis über eine Folgeversicherung brauchen Sie dafür nicht.
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