Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung

Wie kündige ich die private Krankenversicherung?

Kurz gesagt

Sie kündigen schriftlich mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres, nach einer Beitragserhöhung innerhalb von zwei Monaten ab Zugang des Schreibens. Wirksam wird die Kündigung nur, wenn Sie eine lückenlose neue Krankenversicherung nachweisen. Prüfen Sie vorher den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, denn beim Anbieterwechsel verlieren Sie einen Teil Ihrer Alterungsrückstellungen.

Wie kündige ich die private Krankenversicherung?

Was es kostet

Zahlen, die bei der Entscheidung zählen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Durchschnittliche Beitragserhöhung zum 1. Januar 2026etwa 13 Prozent, bei rund 60 Prozent der Versicherten
Kleine Anwartschaft, sichert nur den Gesundheitszustandetwa 5 bis 10 Prozent des bisherigen Beitrags
Große Anwartschaft, sichert auch das Eintrittsalteretwa 25 bis 45 Prozent des bisherigen Beitrags
Versicherungspflichtgrenze 2026 für Angestellte77.400 Euro Jahresgehalt

Richtwerte aus öffentlichen Quellen, Stand September 2026. Wie viel Rückstellung Sie mitnehmen könnten, nennt Ihnen Ihr Versicherer auf Anfrage; die Rechnung für Ihren Fall machen wir mit Ihnen.

Rechenbeispiel

Selbstständige, 46 Jahre, Beitrag steigt von 620 auf 700 Euro

Das Erhöhungsschreiben kommt Mitte November, die Erhöhung gilt ab 1. Januar. So rechnet sie die Wege durch.

Frist für die Sonderkündigungzwei Monate ab Zugang, also bis Mitte Januar
Neuer Anbieter, gleiche Leistung, nach Gesundheitsprüfungetwa 640 Euro, Rückstellungen größtenteils weg
Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, höhere Selbstbeteiligungetwa 590 Euro, Rückstellungen bleiben
Mehrkosten durch die Selbstbeteiligung, wenn sie voll anfälltbis 50 Euro im Monat umgerechnet

Der Tarifwechsel ist hier der bessere Weg: ähnlich günstig, ohne Verlust der Rückstellungen und ohne neues Risiko bei der Gesundheitsprüfung. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel, keine Tarifangabe.

Die drei Wege aus dem Vertrag

Die Kündigungsregeln stehen in § 205 VVG. Welcher Weg für Sie gilt, hängt davon ab, warum Sie gehen wollen: weil Sie einen anderen privaten Versicherer gefunden haben, weil der Beitrag gestiegen ist oder weil Sie wieder in die gesetzliche Kasse müssen.

Der Versicherer selbst darf Ihnen die Vollversicherung ordentlich nicht kündigen. Das Recht zum Gehen liegt also fast ganz bei Ihnen, aber mit strengen Bedingungen.

AnlassFristWas Sie beilegen
Wechsel zu anderem privaten Versichererdrei Monate zum Ende des VersicherungsjahresBestätigung des neuen Versicherers
Beitragserhöhungzwei Monate ab Zugang der MitteilungBestätigung des neuen Versicherers
Versicherungspflicht, etwa neuer Job unter der Grenzebis drei Monate nach Beginn der Pflicht, rückwirkendMitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
Mindestvertragsdauer vereinbartfrühestens zu deren Ablaufje nach Anlass wie oben

Ohne Anschluss keine wirksame Kündigung

In Deutschland gilt eine Pflicht zur Krankenversicherung. Deshalb wird die Kündigung einer Vollversicherung erst wirksam, wenn Sie nachweisen, dass Sie ohne Lücke weiter versichert sind. Fehlt der Nachweis, läuft der alte Vertrag weiter und Sie zahlen weiter.

Kündigen Sie deshalb nie, bevor der neue Versicherer Sie verbindlich angenommen hat. Erst die Annahme nach der Gesundheitsprüfung, dann die Kündigung.

Was Sie beim Wechsel verlieren

Mit jedem Beitrag bauen Sie Alterungsrückstellungen auf, ein Polster, das den Beitrag im Alter dämpfen soll. Wechseln Sie den Versicherer, nehmen Sie bei Verträgen ab 2009 nur den Teil mit, der dem Umfang des Basistarifs entspricht. Bei älteren Verträgen ist es oft fast nichts.

Dazu kommt beim neuen Versicherer eine frische Gesundheitsprüfung mit dem heutigen Alter. Wer seit dem ersten Vertrag krank geworden ist, zahlt Zuschläge oder wird abgelehnt.

Oft besser: Tarif wechseln statt kündigen

Nach § 204 VVG dürfen Sie beim eigenen Versicherer in jeden gleichartigen Tarif wechseln. Ihre Rückstellungen bleiben voll erhalten, eine neue Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen.

Wer wegen einer Erhöhung gehen will, spart mit einem Tarifwechsel oder einer höheren Selbstbeteiligung oft mehr als mit einem neuen Anbieter.

Zurück in die gesetzliche Kasse

Werden Sie versicherungspflichtig, zum Beispiel weil Ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, dürfen Sie rückwirkend kündigen. Ab 55 ist dieser Weg nach § 6 Absatz 3a SGB V fast immer verschlossen.

Wer später vielleicht zurück in die private Versicherung will, kann eine Anwartschaft vereinbaren. Sie hält den Gesundheitszustand fest und kostet einen Bruchteil des Beitrags.

Wann Sie besser nicht kündigen

Wenn Sie über 50 sind, Vorerkrankungen haben oder seit vielen Jahren im Vertrag sind, ist ein Anbieterwechsel selten ein gutes Geschäft. Dann lohnt fast immer zuerst der Blick auf die anderen Tarife des eigenen Versicherers.

Zusatzversicherungen wie Zahn oder Krankenhaus sind anders: Die kündigen Sie ohne Nachweis einer Folgeversicherung, nur mit der Frist aus Ihrem Vertrag.

Schritt für Schritt

  1. Anlass klären: Wechsel, Beitragserhöhung oder Versicherungspflicht.
  2. Frist ausrechnen: Datum des Erhöhungsschreibens oder Ende des Versicherungsjahres im Versicherungsschein.
  3. Beim eigenen Versicherer die Tarife nach § 204 VVG anfragen.
  4. Nur bei klarem Vorteil: beim neuen Versicherer beantragen und die Annahme abwarten.
  5. Kündigung schriftlich schicken, mit Nachweis der neuen Versicherung, und den Zugang belegen.
  6. Bestätigung des alten Versicherers abwarten und Pflegepflichtversicherung mit umstellen.

Checkliste

  • Neue Krankenversicherung verbindlich angenommen, nicht nur beantragt
  • Frist nach Zugang des Schreibens berechnet, nicht nach dem Briefdatum
  • Tarifwechsel beim eigenen Versicherer geprüft
  • Nachweis der Anschlussversicherung liegt der Kündigung bei oder folgt fristgerecht
  • Private Pflegepflichtversicherung mitgedacht
  • Bei Rückkehr in die gesetzliche Kasse: über oder unter 55 geklärt

Häufige Fehler

  • Kündigen, bevor der neue Versicherer den Antrag angenommen hat
  • Wegen einer Erhöhung wechseln und die verlorenen Rückstellungen nicht einrechnen
  • Vorerkrankungen im neuen Antrag weglassen, das kann den ganzen Schutz kosten
  • Die Zweimonatsfrist nach der Erhöhung verstreichen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die private Krankenversicherung einfach kündigen und ohne Versicherung bleiben?

Nein. Es gilt eine Pflicht zur Krankenversicherung, und ohne Nachweis der neuen Versicherung ist die Kündigung unwirksam.

Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?

Drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr, also bis 30. September.

Kann ich rückwirkend kündigen, wenn ich wieder gesetzlich versichert bin?

Ja, innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht rückwirkend. Später wirkt die Kündigung erst zum Ende des Monats, in dem Sie die Pflicht nachweisen.

Darf mir der Versicherer kündigen?

Die Vollversicherung darf er ordentlich nicht kündigen. Nur in schweren Fällen, etwa bei Betrug, ist eine fristlose Kündigung möglich.

Was passiert mit meinen Alterungsrückstellungen?

Beim Tarifwechsel im eigenen Haus bleiben sie ganz. Beim Anbieterwechsel nehmen Sie bei Verträgen ab 2009 nur den Teil in Höhe des Basistarifs mit.

Muss ich die Pflegeversicherung extra kündigen?

Die private Pflegepflichtversicherung wechseln Sie in der Regel zusammen mit der Krankenversicherung. Nennen Sie sie in der Kündigung ausdrücklich mit.

Wie kündige ich eine private Zusatzversicherung?

Mit der Frist aus Ihrem Vertrag, meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Einen Nachweis über eine Folgeversicherung brauchen Sie dafür nicht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Private Krankenversicherung

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Krankenversicherung (PKV)

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Was kostet die PKV im Alter?

Versicherte ab 65 zahlen im Schnitt meist 500 bis 650 Euro im Monat für die Krankenversicherung, dazu kommt die Pflege …

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.