Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung

Kann ich von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Kurz gesagt

Unter 55 ja, aber nur wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden, etwa weil Ihr Gehalt unter 77.400 Euro im Jahr fällt, Sie Arbeitslosengeld bekommen oder als Angestellter neu anfangen. Ab 55 ist der Weg meist versperrt, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Freiwillig zurückwechseln geht nicht.

Kann ich von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Was es kostet

Was die gesetzliche Kasse nach der Rückkehr kostet, gerechnet mit 14,6 Prozent plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent (2026), ohne Pflege.

BeispielRichtwert
Familienversichert über den Partner, eigenes Einkommen bis 565 Euro0 Euro
Angestellter mit 60.000 Euro Jahresgehalt, eigener Anteilrund 437 Euro im Monat
Höchstbeitrag Krankenversicherung 2026 insgesamtrund 1.017 Euro im Monat, als Angestellter etwa die Hälfte
Anwartschaft in der PKV, um die Rückkehr offen zu haltenetwa 5 bis 10 Prozent des bisherigen Beitrags

Stand September 2026. Der Wert für die Anwartschaft ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ob Sie zurückkönnen, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall; wir prüfen Ihre Lage vorher mit Ihnen.

Rechenbeispiel

Angestellte, 42 Jahre, wechselt nach der Elternzeit in Teilzeit

Das Gehalt sinkt dauerhaft unter die Grenze, damit tritt die Versicherungspflicht wieder ein.

Bisheriges Gehalt82.000 Euro im Jahr, privat versichert
Neues Gehalt in Teilzeit54.000 Euro im Jahr, unter 77.400 Euro
Eigener Anteil gesetzliche Kasse (4.500 × 8,75 Prozent)rund 394 Euro im Monat
Kinder in der gesetzlichen Kassebeitragsfrei, wenn kein privat versicherter Elternteil mehr verdient

Sie wird wieder gesetzlich versichert, kündigt die PKV binnen drei Monaten rückwirkend und behält auf Wunsch eine private Zusatzversicherung.

Die Wege zurück unter 55

Die gesetzliche Kasse nimmt Sie wieder auf, wenn das Gesetz Sie dort erneut zur Pflicht macht. Der Wunsch allein reicht nicht, das soll verhindern, dass man in jungen Jahren günstig privat und im Alter günstig gesetzlich versichert ist.

Für Selbstständige ist der Weg schwerer: Sie brauchen eine Anstellung mit einem Gehalt unter der Grenze, und diese muss echt und auf Dauer angelegt sein.

SituationZurück in die gesetzliche Kasse?
Gehalt fällt dauerhaft unter 77.400 Euroja, Pflicht tritt ein
Teilzeit, etwa in der Elternzeitja, wenn das Gehalt unter die Grenze fällt
Bezug von Arbeitslosengeldja, in der Regel
Selbstständig nimmt eine Stelle unter der Grenze anja, wenn die Stelle echt ist
Partner gesetzlich versichert, eigenes Einkommen bis 565 Euroja, über die Familienversicherung
Kurzarbeit oder Wiedereingliederungnein, Sie bleiben privat
55 oder älter, fünf Jahre ohne gesetzliche Versicherungin aller Regel nein

Die Hürde ab 55

Wer 55 oder älter ist, kommt nicht mehr zurück, wenn er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und in mindestens der Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war.

Das trifft fast alle, die lange privat versichert waren. Für diese Menschen ist die Entscheidung für die PKV praktisch eine Entscheidung fürs Leben.

Was Sie beim Wechsel verlieren

Die Alterungsrückstellung, die Sie in der PKV aufgebaut haben, bleibt beim Versicherer. Wer später wieder privat versichert sein will, fängt mit höherem Eintrittsalter und neuer Gesundheitsprüfung an.

Wer die Rückkehr für möglich hält, kann eine Anwartschaft vereinbaren. Sie hält den Gesundheitszustand und oft das Eintrittsalter fest und kostet einen kleinen Monatsbeitrag.

Wann die Rückkehr gar nicht sinnvoll ist

Mit gutem Einkommen zahlen Sie in der gesetzlichen Kasse 2026 bis zu rund 1.017 Euro im Monat für die Krankenversicherung, als Angestellter die Hälfte. Einen günstigeren Beitrag gibt es dort vor allem bei kleinem Einkommen oder mit Familie.

Wer nur wegen einer Beitragserhöhung zurückwill, prüft besser zuerst den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer. Er ist oft günstiger und hält die Leistungen stabil.

So kündigen Sie die PKV richtig

Werden Sie wieder versicherungspflichtig, dürfen Sie die PKV rückwirkend zum Beginn der Pflicht kündigen, wenn Sie das innerhalb von drei Monaten tun und die neue Mitgliedschaft nachweisen. Später geht die Kündigung erst zum Ende des Monats, in dem der Nachweis vorliegt.

Eine Zusatzversicherung, etwa für Zahn oder Einbettzimmer, können Sie beim bisherigen Versicherer oft behalten. Fragen Sie das vor der Kündigung.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob einer der Wege zurück auf Sie zutrifft und wie alt Sie beim Wechsel sind.
  2. Die neue Krankenkasse wählen und dort die Mitgliedschaft beantragen.
  3. Die Bestätigung der Kasse an den privaten Versicherer schicken und innerhalb von drei Monaten kündigen.
  4. Entscheiden, ob Sie eine Anwartschaft oder eine Zusatzversicherung behalten.
  5. Bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht vorher prüfen, ob sie noch gilt.

Checkliste

  • Alter unter 55 oder gesetzliche Versicherung in den letzten fünf Jahren
  • Neue Versicherungspflicht tritt tatsächlich und dauerhaft ein
  • Keine frühere Befreiung von der Versicherungspflicht, die weiter gilt
  • Kündigung der PKV binnen drei Monaten mit Nachweis der Kasse
  • Entscheidung über Anwartschaft oder Zusatzversicherung getroffen

Häufige Fehler

  • Die PKV kündigen, bevor die gesetzliche Kasse die Mitgliedschaft bestätigt hat
  • Glauben, dass man als Rentner automatisch zurück in die Kasse kommt
  • Das Gehalt nur für kurze Zeit senken; unter drei Monaten ändert sich meist nichts
  • Eine alte Befreiung von der Versicherungspflicht vergessen, die den Weg zurück sperrt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich einfach zurück, wenn mir die PKV zu teuer wird?

Nein. Zurück geht es nur, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden oder in die Familienversicherung fallen.

Komme ich als Selbstständiger zurück?

Nur über eine echte Anstellung mit einem Gehalt unter der Grenze oder über die Familienversicherung, und nur bis 55.

Was passiert mit meinen Alterungsrückstellungen?

Sie bleiben beim privaten Versicherer. Wer später wieder privat versichert sein will, fängt neu an.

Gibt es nach dem 55. Geburtstag noch Ausnahmen?

Wer in den letzten fünf Jahren zeitweise gesetzlich versichert war, kann noch zurück. Wer die ganze Zeit privat war, in der Regel nicht.

Kann ich eine private Zusatzversicherung behalten?

Oft ja. Viele Versicherer stellen den Vertrag auf eine Ergänzung zur gesetzlichen Kasse um, fragen Sie vor der Kündigung.

Hilft Entgeltumwandlung, um unter die Grenze zu kommen?

Sie kann das maßgebliche Gehalt senken. Ob das reicht, rechnet der Arbeitgeber mit der Kasse nach, die Senkung muss dauerhaft sein.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Private Krankenversicherung

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Krankenversicherung (PKV)

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Was kostet die PKV im Alter?

Versicherte ab 65 zahlen im Schnitt meist 500 bis 650 Euro im Monat für die Krankenversicherung, dazu kommt die Pflege …

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.