Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
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Kurz gesagt
Unter 55 ja, aber nur wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden, etwa weil Ihr Gehalt unter 77.400 Euro im Jahr fällt, Sie Arbeitslosengeld bekommen oder als Angestellter neu anfangen. Ab 55 ist der Weg meist versperrt, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Freiwillig zurückwechseln geht nicht.
Was die gesetzliche Kasse nach der Rückkehr kostet, gerechnet mit 14,6 Prozent plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent (2026), ohne Pflege.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Familienversichert über den Partner, eigenes Einkommen bis 565 Euro | 0 Euro |
| Angestellter mit 60.000 Euro Jahresgehalt, eigener Anteil | rund 437 Euro im Monat |
| Höchstbeitrag Krankenversicherung 2026 insgesamt | rund 1.017 Euro im Monat, als Angestellter etwa die Hälfte |
| Anwartschaft in der PKV, um die Rückkehr offen zu halten | etwa 5 bis 10 Prozent des bisherigen Beitrags |
Stand September 2026. Der Wert für die Anwartschaft ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ob Sie zurückkönnen, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall; wir prüfen Ihre Lage vorher mit Ihnen.
Rechenbeispiel
Das Gehalt sinkt dauerhaft unter die Grenze, damit tritt die Versicherungspflicht wieder ein.
| Bisheriges Gehalt | 82.000 Euro im Jahr, privat versichert |
| Neues Gehalt in Teilzeit | 54.000 Euro im Jahr, unter 77.400 Euro |
| Eigener Anteil gesetzliche Kasse (4.500 × 8,75 Prozent) | rund 394 Euro im Monat |
| Kinder in der gesetzlichen Kasse | beitragsfrei, wenn kein privat versicherter Elternteil mehr verdient |
Sie wird wieder gesetzlich versichert, kündigt die PKV binnen drei Monaten rückwirkend und behält auf Wunsch eine private Zusatzversicherung.
Die gesetzliche Kasse nimmt Sie wieder auf, wenn das Gesetz Sie dort erneut zur Pflicht macht. Der Wunsch allein reicht nicht, das soll verhindern, dass man in jungen Jahren günstig privat und im Alter günstig gesetzlich versichert ist.
Für Selbstständige ist der Weg schwerer: Sie brauchen eine Anstellung mit einem Gehalt unter der Grenze, und diese muss echt und auf Dauer angelegt sein.
| Situation | Zurück in die gesetzliche Kasse? |
|---|---|
| Gehalt fällt dauerhaft unter 77.400 Euro | ja, Pflicht tritt ein |
| Teilzeit, etwa in der Elternzeit | ja, wenn das Gehalt unter die Grenze fällt |
| Bezug von Arbeitslosengeld | ja, in der Regel |
| Selbstständig nimmt eine Stelle unter der Grenze an | ja, wenn die Stelle echt ist |
| Partner gesetzlich versichert, eigenes Einkommen bis 565 Euro | ja, über die Familienversicherung |
| Kurzarbeit oder Wiedereingliederung | nein, Sie bleiben privat |
| 55 oder älter, fünf Jahre ohne gesetzliche Versicherung | in aller Regel nein |
Wer 55 oder älter ist, kommt nicht mehr zurück, wenn er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und in mindestens der Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war.
Das trifft fast alle, die lange privat versichert waren. Für diese Menschen ist die Entscheidung für die PKV praktisch eine Entscheidung fürs Leben.
Die Alterungsrückstellung, die Sie in der PKV aufgebaut haben, bleibt beim Versicherer. Wer später wieder privat versichert sein will, fängt mit höherem Eintrittsalter und neuer Gesundheitsprüfung an.
Wer die Rückkehr für möglich hält, kann eine Anwartschaft vereinbaren. Sie hält den Gesundheitszustand und oft das Eintrittsalter fest und kostet einen kleinen Monatsbeitrag.
Mit gutem Einkommen zahlen Sie in der gesetzlichen Kasse 2026 bis zu rund 1.017 Euro im Monat für die Krankenversicherung, als Angestellter die Hälfte. Einen günstigeren Beitrag gibt es dort vor allem bei kleinem Einkommen oder mit Familie.
Wer nur wegen einer Beitragserhöhung zurückwill, prüft besser zuerst den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer. Er ist oft günstiger und hält die Leistungen stabil.
Werden Sie wieder versicherungspflichtig, dürfen Sie die PKV rückwirkend zum Beginn der Pflicht kündigen, wenn Sie das innerhalb von drei Monaten tun und die neue Mitgliedschaft nachweisen. Später geht die Kündigung erst zum Ende des Monats, in dem der Nachweis vorliegt.
Eine Zusatzversicherung, etwa für Zahn oder Einbettzimmer, können Sie beim bisherigen Versicherer oft behalten. Fragen Sie das vor der Kündigung.
Fragen und Antworten
Nein. Zurück geht es nur, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden oder in die Familienversicherung fallen.
Nur über eine echte Anstellung mit einem Gehalt unter der Grenze oder über die Familienversicherung, und nur bis 55.
Sie bleiben beim privaten Versicherer. Wer später wieder privat versichert sein will, fängt neu an.
Wer in den letzten fünf Jahren zeitweise gesetzlich versichert war, kann noch zurück. Wer die ganze Zeit privat war, in der Regel nicht.
Oft ja. Viele Versicherer stellen den Vertrag auf eine Ergänzung zur gesetzlichen Kasse um, fragen Sie vor der Kündigung.
Sie kann das maßgebliche Gehalt senken. Ob das reicht, rechnet der Arbeitgeber mit der Kasse nach, die Senkung muss dauerhaft sein.
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