Alles zur Versicherung: Rechtsschutz
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
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Kurz gesagt
Ordentlich kündigen Sie zum Ende des Versicherungsjahres, meist mit drei Monaten Frist. Die erste Laufzeit beträgt oft ein Jahr, in älteren Verträgen drei. Nach einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung haben Sie einen Monat ab Zugang der Mitteilung, nach einem Leistungsfall meist einen Monat ab Anerkennung oder Ablehnung. Textform genügt, eine E-Mail reicht also. Kündigen Sie nie, bevor der neue Vertrag steht.
Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, damit Sie sehen, ob sich der Wechsel überhaupt rechnet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Paket Privat, Beruf und Verkehr, Single | etwa 240 bis 680 Euro im Jahr |
| Paket Privat, Beruf und Verkehr, Familie | etwa 260 bis 820 Euro im Jahr |
| Dasselbe Paket zusätzlich mit Wohnen und Miete, Familie | etwa 320 bis 850 Euro im Jahr |
| Nur Verkehrsrechtsschutz, ohne übriges Paket | etwa 65 bis 180 Euro im Jahr |
| Übliche Selbstbeteiligung je Fall | 150 bis 300 Euro |
| Selbstbeteiligung ganz weglassen statt 150 Euro | etwa 85 Euro mehr im Jahr |
| Kostenrisiko eines Streits um 5.000 Euro, erste Instanz verloren | etwa 2.670 Euro |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und aus Kostenrechnern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz. Die Ersparnis im Rechenbeispiel ist aus diesen Spannen gerechnet und damit ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Welche Frist für Sie gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Rechenbeispiel
Der Versicherer hebt den Familienbeitrag von 420 auf 468 Euro an. Die Mitteilung liegt am 8. November im Kasten. So sehen die beiden Wege aus.
| Zugang der Mitteilung | 8. November |
| Sonderkündigung möglich bis | 8. Dezember, Ende zum 31. Dezember |
| Ordentliche Kündigung stattdessen bis | 11. Februar, Ende erst zum 11. Mai |
| Neuer Vertrag mit denselben Bausteinen | etwa 320 bis 420 Euro im Jahr |
| Wartezeit im neuen Vertrag bei lückenlosem Anschluss | meist angerechnet, aber nur für die Bausteine, die vorher schon liefen |
Über die Sonderkündigung sind Sie fünf Monate früher draußen und sparen im ersten Jahr rund 48 bis 148 Euro. Verpassen Sie den 8. Dezember, zahlen Sie den höheren Beitrag noch fünf Monate lang.
Das Versicherungsjahr beginnt am Tag des Vertragsbeginns, nicht am 1. Januar. Wer am 12. Mai abgeschlossen hat, muss bei drei Monaten Frist bis zum 11. Februar gekündigt haben. Das genaue Datum steht im Versicherungsschein, und nur dieses Datum zählt, nicht das Datum der ersten Beitragsabbuchung.
Wie lang die Frist ist, darf der Versicherer in Grenzen selbst festlegen: § 11 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz erlaubt nicht weniger als einen und nicht mehr als drei Monate, und sie muss für beide Seiten gleich sein. In der Rechtsschutzversicherung sind drei Monate der Regelfall. Läuft Ihr Vertrag über mehr als drei Jahre, gibt § 11 Absatz 4 desselben Gesetzes Ihnen ein eigenes Kündigungsrecht zum Schluss des dritten oder jedes folgenden Jahres, wieder mit drei Monaten Frist.
| Anlass | Frist | Was zu beachten ist |
|---|---|---|
| Ende des Versicherungsjahres | meist drei Monate vorher | Stichtag ist der Vertragsbeginn im Versicherungsschein, nicht der Jahreswechsel |
| Mindestlaufzeit ein Jahr | erst zum Ende des ersten Jahres | danach verlängert sich der Vertrag automatisch um je ein Jahr |
| Laufzeit von drei Jahren | erst zum Ende des dritten Jahres | ein Rabatt für die lange Bindung kann bei früherem Ende zurückgefordert werden |
| Laufzeit über drei Jahre | drei Monate zum Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres | gesetzliches Recht nach § 11 Absatz 4 Versicherungsvertragsgesetz, es steht nicht in jedem Vertrag |
| Beitragserhöhung ohne mehr Leistung | ein Monat ab Zugang der Mitteilung | wirkt frühestens zum Tag der Erhöhung; fehlt der Hinweis auf das Kündigungsrecht, ist die Erhöhung angreifbar |
| Leistung gesenkt bei gleichem Beitrag | ein Monat ab Zugang der Mitteilung | wird oft übersehen, gilt aber genauso wie eine Erhöhung |
| Nach einem Leistungsfall | meist ein Monat nach Anerkennung oder Ablehnung | gilt für beide Seiten; manche Bedingungen setzen zwei Fälle in zwölf Monaten voraus |
| Der Versicherer lehnt zu Unrecht ab | ein Monat ab der Ablehnung | Sie dürfen kündigen, der laufende Fall wird trotzdem weiter bearbeitet |
| Vertrag gerade erst im Fernabsatz abgeschlossen | 14 Tage Widerruf ab den Vertragsunterlagen | gilt nur beim Neuabschluss, nicht bei einem alten Vertrag |
Das Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung ist das schärfste Werkzeug, das Sie haben, und gleichzeitig das kürzeste. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Mitteilung, also mit dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen im Kasten liegt. Sie beginnt nicht mit dem Tag, ab dem der höhere Beitrag gilt. Weil viele Versicherer die Erhöhung schon im Herbst für den 1. Januar ankündigen, ist die Frist oft längst abgelaufen, wenn der erste höhere Betrag vom Konto geht.
Zwei Punkte retten Sie trotzdem oft. Erstens muss der Versicherer die Erhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mitteilen und Sie in derselben Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, ist die Erhöhung angreifbar, und Sie sollten sie schriftlich zurückweisen statt sie stillschweigend zu zahlen. Zweitens gilt das Sonderkündigungsrecht nur, wenn der Beitrag ohne mehr Leistung steigt. Wird gleichzeitig die Deckungssumme erhöht oder ein Baustein ergänzt, entfällt es. Prüfen Sie den Brief also Zeile für Zeile, bevor Sie annehmen, Sie kämen heraus.
Eine Vorlage brauchen Sie nicht, vollständige Angaben schon. Hinein gehören Ihr Name und Ihre Anschrift, die Nummer des Versicherungsscheins, das Wort Kündigung im Betreff, der Vertrag, den Sie meinen, und der Termin: entweder zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder mit einem konkreten Datum. Bei einer Sonderkündigung nennen Sie den Grund und das Datum des Schreibens, auf das Sie sich beziehen, etwa die Mitteilung über die Beitragserhöhung vom 8. November.
Dazu zwei Sätze, die Ärger sparen: die Bitte um eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum, zu dem der Vertrag endet, und der Hinweis, dass eine erteilte Einzugserlaubnis mit dem Vertragsende endet. Textform genügt, eine E-Mail ist also gültig; wählen Sie trotzdem einen Weg, der den Zugang belegt. Verträge, die Sie online abgeschlossen haben, kündigen Sie am einfachsten über den Kündigungsknopf auf der Website des Versicherers, den § 312k Bürgerliches Gesetzbuch vorschreibt: er erzeugt gleich einen Nachweis.
Das ist die wichtigste Reihenfolge auf dieser Seite. Ein Rechtsschutzvertrag ist kein Stromtarif: Der neue Versicherer nimmt Sie nicht in jedem Fall, und er fragt nach Vorschäden. Wer aus einem gekündigten Vertrag heraus sucht, verhandelt aus der schwächsten Position, und jeder Tag ohne Deckung ist ein Tag, an dem ein neuer Streit in keine Police mehr fällt.
Dazu kommt die Wartezeit. Für Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht gelten üblicherweise drei Monate. Wechseln Sie lückenlos, rechnen viele Häuser die Zeit beim Vorversicherer an, aber nur für Bausteine, die dort schon versichert waren. Entsteht auch nur ein Tag Lücke, kann die Wartezeit von vorn laufen. Setzen Sie den Beginn des neuen Vertrags deshalb genau auf den Tag, an dem der alte endet, und kündigen Sie erst, wenn die Annahme schriftlich vorliegt.
Wenn ein Streit schon absehbar ist, ist Kündigen der falsche Schritt. Zuständig bleibt der Versicherer, in dessen Vertragszeit der erste Verstoß gegen eine Rechtspflicht fällt. Ein Fall, der jetzt beginnt, ist also noch Sache des alten Vertrags, während der neue ihn nicht deckt, selbst wenn Sie ihn dort erst später melden. Wer mitten in einer Auseinandersetzung wechselt, steht am Ende zwischen zwei Häusern.
Auch beim Sparen lohnt Rechnen statt Reflex. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro statt keiner senkt den Beitrag um rund 85 Euro im Jahr, und die meisten Versicherten melden in zehn Jahren keinen Fall. Oft ist der günstigere Weg, den bestehenden Vertrag anzupassen: überflüssige Bausteine wie den Vermieterschutz ohne vermietete Wohnung streichen und die Selbstbeteiligung erhöhen. Das kostet keine Wartezeit und keine Frage nach Vorschäden. Als Assekuradeur sehen wir uns beides an, bevor etwas gekündigt wird.
Fragen und Antworten
In der Rechtsschutzversicherung meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Gesetzlich zulässig ist alles zwischen einem und drei Monaten, und die Frist muss für beide Seiten gleich sein.
Ordentlich erst zum Ende des dritten Jahres. Ein Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung oder Leistungsfall gilt aber auch vorher. Rechnen Sie damit, dass ein Rabatt für die lange Bindung zurückgefordert wird.
Mit dem Zugang der Mitteilung, nicht mit dem Tag, ab dem der höhere Beitrag gilt. Sie haben danach einen Monat, und der Versicherer muss Sie in dieser Mitteilung auf das Recht hinweisen.
Ja. Nach einem abgeschlossenen Leistungsfall dürfen beide Seiten kündigen, meist binnen eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung. Manche Bedingungen setzen zwei Fälle in zwölf Monaten voraus.
Ja, Textform genügt. Bei online abgeschlossenen Verträgen gibt es zusätzlich einen Kündigungsknopf auf der Website, der Ihnen gleich einen Nachweis erzeugt.
Er wird weiter bearbeitet. Zuständig bleibt der Versicherer, in dessen Vertragszeit der erste Verstoß gegen eine Rechtspflicht fiel, unabhängig davon, wann der Vertrag endet.
Nein, und das ist oft der bessere Weg. Bausteine streichen, Selbstbeteiligung erhöhen oder die Zahlweise ändern geht ohne neue Wartezeit und ohne Frage nach Vorschäden.
Bei einer Sonderkündigung ja, anteilig für die Zeit nach dem Ende. Bei einer ordentlichen Kündigung endet der Vertrag ohnehin erst zum Ablauf des Versicherungsjahres.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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