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Gilt beim Wechsel der Rechtsschutzversicherung eine neue Wartezeit?

Kurz gesagt

Bei einem lückenlosen Wechsel verzichten die meisten Versicherer auf die Wartezeit von drei Monaten, aber nur für Bausteine, die beim Vorversicherer schon liefen. Jeder neue Baustein bekommt die vollen drei Monate. Und der wichtigste Satz: Ein Streit, dessen erster Verstoß in die Zeit des alten Vertrags fällt, bleibt Sache des alten Versicherers. Der neue zahlt dafür nichts, auch wenn der Brief erst später kommt.

Gilt beim Wechsel der Rechtsschutzversicherung eine neue Wartezeit?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, damit Sie den Wechsel gegen das Kostenrisiko einer Lücke rechnen können.

BeispielRichtwert
Paket Privat, Beruf und Verkehr, Singleetwa 240 bis 680 Euro im Jahr
Paket Privat, Beruf und Verkehr, Familieetwa 260 bis 820 Euro im Jahr
Berufsrechtsschutz als neu hinzugebuchter Bausteinmeist nur im Paket zu haben, 3 Monate Wartezeit
Übliche Selbstbeteiligung je Fall150 bis 300 Euro
Kostenrisiko einer Kündigungsschutzklage, Streitwert 10.000 Euro, verlorenetwa 4.775 Euro
Kostenrisiko eines Mietstreits, Streitwert 5.000 Euro, verlorenetwa 2.670 Euro

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und aus Kostenrechnern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz. Ob und wie weit Ihr künftiger Versicherer die Vorversicherungszeit anrechnet, ist eine Frage des Bedingungswerks und keine gesetzliche Pflicht; die Zuordnung einzelner Beitragsanteile zu Bausteinen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Wechsel zum 1. Januar, Abmahnung am 18. Dezember

Sie hatten Privat und Verkehr, der neue Vertrag bringt zusätzlich Beruf und Miete. Alter Vertrag endet am 31. Dezember, neuer beginnt am 1. Januar.

Abmahnung des Arbeitgebers18. Dezember, also in der alten Vertragszeit
Zuständig für diesen Fallder alte Versicherer, sofern dort Berufsrechtsschutz lief
Lief dort kein Berufsbausteinniemand zahlt, der neue Vertrag greift für diesen Fall nicht
Privat und Verkehr im neuen Vertragsofort gedeckt, Wartezeit angerechnet
Beruf und Miete im neuen Vertragerst ab 1. April, drei Monate Wartezeit
Kostenrisiko einer Kündigungsschutzklage um 10.000 Euroetwa 4.775 Euro

Die Abmahnung fällt in die alte Vertragszeit und ist damit nur dort gedeckt. Die neuen Bausteine helfen erst ab dem 1. April. Wer den Berufsschutz gerade wegen dieser Abmahnung dazubucht, hat drei Monate lang genau dort keinen Schutz.

Der wichtigste Satz dieser Seite: der erste Verstoß entscheidet

Wer zahlt, hängt nicht daran, bei wem Sie den Fall melden, und auch nicht daran, wann Ihr Anwalt schreibt. Es hängt am ersten Verstoß gegen eine Rechtspflicht, den Sie der Gegenseite vorwerfen. Fällt dieser Verstoß in die Zeit des alten Vertrags, bleibt der Fall beim alten Versicherer, und zwar auch dann, wenn Sie erst Monate später davon erfahren. Der neue Versicherer zahlt dafür nichts, selbst bei lückenlosem Anschluss und angerechneter Wartezeit.

Das ist der Grund, warum ein Wechsel mitten in einer Auseinandersetzung so oft schiefgeht. Drei Beispiele: Kündigt der Arbeitgeber am 20. Dezember und beginnt Ihr neuer Vertrag am 1. Januar, ist der Fall Sache des alten Hauses. Repariert der Vermieter einen angezeigten Mangel im November nicht, zählt der November, nicht die Klage im März. Kommt eine falsche Handwerkerrechnung im Dezember, zählt ihr Zugang. Melden Sie solche Fälle also beim alten Versicherer, und melden Sie sie, bevor der Vertrag ausläuft. Der alte Vertrag haftet weiter, aber nur für Fälle aus seiner Zeit, und diesen Anspruch müssen Sie geltend machen.

FallWer zahltVoraussetzung
Erster Verstoß vor dem Wechsel, Streit bricht danach ausder alte Versichererder Baustein war dort versichert und die Wartezeit dort war abgelaufen
Erster Verstoß nach dem Wechsel, Baustein war vorher schon versichertder neue Versichererlückenloser Anschluss und schriftliche Anrechnung der Vorversicherungszeit
Erster Verstoß nach dem Wechsel, Baustein ist neu hinzugekommender neue Versicherer, aber erst nach der Wartezeitmeist drei Monate ab Beginn des neuen Vertrags, ohne Anrechnung
Verstoß in der Lücke zwischen zwei Verträgenniemandkeine Deckung, auch nicht rückwirkend nachkaufbar
Unfall mit Schadenersatzanspruch, kurz nach dem Wechselder neue VersichererSchadenersatz und Verkehrsrecht haben in den meisten Tarifen ohnehin keine Wartezeit
Streit, dessen Ursache sich über beide Vertragszeiten ziehtder alte Versichererbei mehreren Verstößen zählt der erste, nicht der letzte
Baustein beim alten Haus versichert, beim neuen weggelassenkeiner der beidenwas im neuen Vertrag nicht steht, ist nicht gedeckt, auch mit Anrechnung

Was die Anrechnung wirklich abdeckt

Die meisten Häuser verzichten beim Wechsel auf die Wartezeit, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Der neue Vertrag beginnt ohne Lücke am Tag nach dem Ende des alten, und das Risiko war beim Vorversicherer schon versichert. Das ist eine Kulanzregel der Bedingungswerke, kein Gesetz. Sie steht nicht in jedem Tarif, und wo sie steht, ist sie an den Nachweis gebunden. Lassen Sie sich die Anrechnung deshalb ausdrücklich bestätigen, Baustein für Baustein, und legen Sie die Bestätigung zur Police.

Der zweite Teil der Regel ist der, an dem die Leute scheitern. Angerechnet wird nur, was vorher da war. Hatten Sie Privat und Verkehr und nehmen nun Beruf und Miete dazu, gilt für diese beiden Bausteine die volle Wartezeit von drei Monaten. Das ist unangenehm genau dann, wenn der Anlass für den Wechsel ein absehbarer Streit war: Wer wegen einer wackligen Stelle den Berufsrechtsschutz dazubucht, ist drei Monate lang ohne Deckung in genau dem Bereich, um den es geht. Es gibt Tarife, die auf die Wartezeit ganz verzichten, und einzelne, die den Berufsbaustein sofort greifen lassen. Die sind teurer, und wer schon ein Problem hat, bekommt sie meist nicht mehr.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Reihenfolge ist hier fast alles, weil zwei Fristen gegeneinander laufen: die Kündigungsfrist beim alten Haus, meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, und die Annahme beim neuen. Fangen Sie deshalb spätestens vier Monate vor dem Ablauf an. Erst den Bedarf festlegen, dann Angebote mit identischen Bausteinen einholen, dann die Annahme schriftlich einfordern, und erst danach kündigen.

Zwei Punkte gehören in jedes Angebot, bevor Sie zusagen. Erstens die Anrechnung der Vorversicherungszeit, schriftlich und je Baustein. Zweitens die Frage nach Vorschäden, die der neue Versicherer stellt: Antworten Sie vollständig, denn eine verschwiegene Meldung aus den letzten Jahren kostet später die Deckung. Und melden Sie vor dem Wechsel alles, was aus der alten Zeit noch offen ist, damit der alte Versicherer davon weiß, solange er zuständig ist.

Wann ein Wechsel keine gute Idee ist

Ehrlich gesagt: In drei Lagen lassen Sie es besser. Wenn ein Streit schon absehbar ist, weil der erste Verstoß bereits passiert ist und der neue Vertrag dafür ohnehin nicht zahlt. Wenn Sie in den letzten Jahren mehrere Fälle gemeldet haben, weil der neue Versicherer dann oft ablehnt oder einen Zuschlag nimmt und Sie am Ende ohne Angebot dastehen, während der alte Vertrag schon gekündigt ist. Und wenn Sie nur wegen 30 Euro Beitrag wechseln, weil der Aufwand und das Risiko dafür zu groß sind.

Der stille Gewinn eines Wechsels liegt selten im Beitrag, sondern in den Bedingungen: Deckungssumme unbegrenzt in Europa statt 300.000 Euro, Mediation mitversichert, Streit mit dem eigenen Versicherer eingeschlossen, keine Klausel, die den Anwalt vorgibt. Vergleichen Sie also Bedingungswerke, nicht Preise. Als Assekuradeur stellen wir Ihnen die Angebote mit identischen Bausteinen gegenüber und holen die Anrechnung der Wartezeit vorher schriftlich ein.

Schritt für Schritt

  1. Vier Monate vor dem Ablauf anfangen und die Bausteine der alten Police auflisten, Baustein für Baustein.
  2. Alles melden, was aus der alten Zeit noch offen ist, solange der alte Versicherer zuständig ist.
  3. Angebote mit genau denselben Bausteinen einholen und die Bedingungswerke mitschicken lassen.
  4. Die Anrechnung der Vorversicherungszeit je Baustein schriftlich bestätigen lassen, nicht mündlich.
  5. Neuen Vertrag mit Beginn am Tag nach dem Ende des alten annehmen und erst danach kündigen.

Checkliste

  • Liste der Bausteine der alten Police liegt vor, mit Beginn und Deckungssumme je Baustein
  • Schriftliche Anrechnung der Wartezeit für jeden bisher versicherten Baustein
  • Neuer Vertrag beginnt am Tag nach dem Ende des alten, ohne einen Tag Lücke
  • Für neue Bausteine ist eingeplant, dass sie erst nach drei Monaten greifen
  • Fragen nach Vorschäden vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet
  • Offene Fälle aus der alten Zeit dort gemeldet und schriftlich bestätigt

Häufige Fehler

  • Einen Fall beim neuen Versicherer melden, obwohl der erste Verstoß in die Zeit des alten Vertrags fällt
  • Annehmen, die Anrechnung der Wartezeit gelte auch für Bausteine, die vorher nicht versichert waren
  • Den neuen Vertrag einen Tag später beginnen lassen und damit die Anrechnung riskieren
  • Wechseln, weil ein Streit droht, und dann drei Monate auf den neuen Baustein warten müssen
  • Nur den Beitrag vergleichen und dabei Deckungssumme, Mediation und Anwaltswahl aus dem Blick verlieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Beginnt die Wartezeit beim Wechsel neu?

Für Bausteine, die beim Vorversicherer schon liefen, meist nicht, wenn der Anschluss lückenlos ist. Für neue Bausteine schon, dort gelten die vollen drei Monate.

Ist die Anrechnung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Sie steht in den Bedingungen und ist damit Sache des Tarifs. Lassen Sie sie sich deshalb vor dem Abschluss schriftlich bestätigen, Baustein für Baustein.

Wer zahlt einen Streit, der vor dem Wechsel begann?

Der alte Versicherer, wenn der erste Verstoß gegen eine Rechtspflicht in seine Vertragszeit fällt. Der neue zahlt dafür nichts, auch wenn der Brief erst später kommt.

Was gilt bei einem Tag Lücke zwischen den Verträgen?

Die Lücke selbst ist ungedeckt, und die Anrechnung der Wartezeit kann entfallen. Setzen Sie den Beginn deshalb genau auf den Tag nach dem Ende des alten Vertrags.

Gibt es Tarife ohne Wartezeit?

Ja, einzelne Tarife verzichten ganz darauf oder lassen einzelne Bausteine sofort greifen. Sie sind teurer, und wer schon einen Streit vor sich hat, bekommt sie meist nicht.

Muss ich Vorschäden angeben?

Ja, vollständig. Wer eine Meldung aus den letzten Jahren verschweigt, riskiert später die Deckung. Mehrere Fälle führen oft zu einem Zuschlag oder zu einer Ablehnung.

Hilft der Wechsel bei einer Ablehnung des alten Versicherers?

Nein. Gegen eine Ablehnung helfen der Stichentscheid Ihres Anwalts und der Ombudsmann, nicht ein neuer Vertrag. Der neue Versicherer ist für den alten Fall nicht zuständig.

Lohnt der Wechsel überhaupt?

Wegen 30 Euro selten. Lohnend wird er, wenn die Bedingungen besser sind: unbegrenzte Deckung in Europa, Mediation, freie Anwaltswahl und der eigene Versicherer eingeschlossen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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